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ID0301005500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag lo. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1958 Inhalt: Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Diehl, Auge und Geritzmann 423 A Abg. Maucher tritt als Nachfolger des Abg. Dr. Brönner in den Bundestag ein . . . 423 A Zur Tagesordnung: Rösing (CDU/CSU) 423 C Fragestunde (Drucksache 187) Frage 1 des Abg. Ritzel: Streifen oder Flächen an Fahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 423 D Ritzel (SPD) 424 B Frage 2 des Abg. Gewandt: Bau eines Nord-Süd-Kanals Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 424 D Frage 3 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Waffenhandel der Firma Schlüter, Hamburg Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 426 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 426 B Frage 4 des Abg. Dewald: Errichtung von Radarstationen und Raketenabschußrampen im Raum Miltenberg Strauß, Bundesminister 426 D Dewald (SPD) 427 B Frage 5 des Abg. Dr. Bucher: Strafverfahren gegen den Ministerialrat a. D. Ziebell Dr. Dr. h. c. Erhard, Vizekanzler . . . 427 D Dr. Bucher (FDP) 428 B Frage 6 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Besuch des Generals Dr. Speidel im Hamburger Rathaus Strauß, Bundesminister 428 D Schmidt (Hamburg) (SPD) 429 B Frage 7 des Abg. Schmidt (Hamburg) : Einbau von Fernsehgeräten in Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 429 D Frage 8 des Abg. Dewald: Gültigkeit der Arbeiterwochenkarten in Verbindung damit: Frage 15 des Abg. Ritzel: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 430 B Dewald (SPD) 430 C Frage 9 des Abg. Dr. Ratzel: Beschaffenheit eines entwendeten radioaktiven Kupferstabs Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 430 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1958 Frage 10 des Abg. Dr. Ratzel: Benutzung radioaktiver Strahlenquellen in der gewerblichen Wirtschaft Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . . 431 B Frage 11 des Abg. Seither: Wiederaufbau der Rheinbrücke bei Germersheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 432 C Frage 12 des Abg. Wittrock: Zulassung von Personen, die nach j 26 StGB aus der Strafhaft entlassen sind, zum Staatsexamen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 432 D Wittrock (SPD) 433 A Frage 13 des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Verbesserung des deutschösterreichischen Abkommens über Sozialversicherung Blank, Bundesminister 433 B Frage 14 des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Rentenzahlungen an Rentnerwitwen Blank, Bundesminister 433 C Frage 16 des Abg. Riedel: Liederbuch für die Bundeswehr Strauß, Bundesminister 434 A Frage 17 des Abg. Regling: Ausschreibungs- und Lieferfristen bei der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 434 C Regling (SPD) 435 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Anhebung der Verkehrstarife (Drucksache 136) In Verbindung damit: Antrag der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Tarife im Berufsverkehr und der Sozialtarife (Drucksache 141 (neu]), Antrag der Fraktionen CDU/CSU, DP betr. Verkehrstarife (Drucksache 185) Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 435 D Schmidt (Hamburg) (SPD) 435 D, 468 D, 476 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 441 D Dr. Bleiß (SPD) 450 A, 473 C Brück (CDU/CSU) 456 A Junghans (SPD) 459 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . 462 C, 478 C Dr. Elbrächter (DP) 466 B Drachsler (CDU/CSU) 469 D Dr. Starke (FDP) 471 C Dr. Bucerius (CDU/CSU) 474 C Ritzel (SPD) 477 B Abstimmungen 477 D, 478 C Nächste Sitzung 478 C Anlagen: Liste der beurlaubten Abgeordneten, Umdrucke 10 und 11 . . . 479 A, 479 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1958 423 10. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 12. 2. Dr. Barzel 24. 2. Bazille 14. 2. Dr. Bechert 14. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 15. 3. Berlin 12. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 15. 2. Blachstein 14. 2. Dr. Brecht 14. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 14. 2. Dopatka 15. 2. Even (Köln) 15. 2. Faller 7. 3. Gerns 14. 2. Freiherr zu Guttenberg 12. 2. Frau Herklotz 12. 2. Kalbitzer 12. 2. Kemmer 14. 2. Keuning 14. 2. Kiesinger 14. 2. Klausner 12. 2. Köhler 14. 2. Dr. Kopf 15. 2. Kühlthau 14. 2. Kunze 15. 2. Lenz (Brühl) 14. 2. Dr. Leverkuehn 14. 2. Dr. Lindenberg 12. 2. Mauk 12. 2. Mengelkamp 14. 2. Metzger 12. 2. Muckermann 14. 2. Paul 28. 2. Pohle 12. 2. Pöhler 12. 2. Dr. Preiß 12. 2. Rademacher 12. 2. Ramms 14. 2. Frau Rudoll 12. 2. Schneider (Bremerhaven) 12. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 14. 2. Seidl (Dorfen) 12. 2. Dr. Steinmetz 12. 2. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 22. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Felder 31. 3. Frau Friese-Korn 28. 2. Gedat 22. 2. Dr. Höck 21. 2. Frau Dr. Hubert 28. 2. Jacobs 12. 3. Jürgensen 28. 2. Dr. Leiske 22. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 31. 3. Mellies 8. 3. Dr. Meyers (Aachen) 8. 3. Dr. Weber (Koblenz) 22. 2. Anlage 2 Umdruck 10 Antrag der Fraktion der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 136) betr. Anhebung der Verkehrstarife. Der Bundestag wolle beschließen: Die deutsche Öffentlichkeit erwartet von der Erhöhung der Verkehrsentgelte der Deutschen Bundesbahn eine Sanierung des Unternehmens und eine Befreiung des deutschen Steuerzahlers von den seit Jahren gestiegenen Subventionen aus allgemeinen Steuermitteln. Aus der Erkenntnis, daß die Erhöhung der Tarife allein nicht ausreicht, eine ausgeglichene Betriebsrechnung bei der Deutschen Bundesbahn herzustellen, erwartet der Bundestag von der Bundesregierung, daß sie eine unabhängige, dem Bundesfinanzminister und dem Bundesverkehrsminister verantwortliche Prüfungskommission einsetzt, die die Betriebsrechnung der Deutschen Bundesbahn in ihren Einnahmen und Ausgaben überprüft und deren Aufgaben sich insbesondere auf folgende Fragen erstrecken: 1. Inwieweit kann durch eigene Anstrengungen unnötiger Aufwand vermieden und eine Betriebsführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten sichergestellt werden? 2. Welche Verkehre weisen Verluste auf, welche Rationalisierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen müssen ergriffen werden, um - gegebenenfalls unter Lockerung der gemeinwirtschaftlichen Auflagen der Bundesbahn - zu einer ausgeglichenen Ertragslage zu kommen, und inwieweit kann dies Ziel durch Gemeinschaftslösungen mit anderen Verkehrsträgern erreicht werden? 3. Inwieweit bestehen politische Sonderlasten, die zu einer kaufmännischen Betriebsführung in Widerspruch stehen und einen Leistungswettbewerb der Deutschen Bundesbahn auf der Grundlage gleicher Startbedingungen beeinträchtigen? 4. Inwieweit fördern die im Bundesbahngesetz festgelegte Organisation der Bundesbahnverwaltung sowie die Zusammensetzung und Funktion des Verwaltungsrates eine kaufmännische Betriebsführung, und welche Verbesserungen erscheinen geboten? Bonn, den 12. Februar 1958 Dr. Krone und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion 480 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1958 Umdruck 11 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 136) betr. Anhebung der Verkehrstarife. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich einen Selbstkostenvergleich zwischen der Bundesbahn, dem gewerblichen Güterkraftverkehr und der Binnenschiffahrt zu erstellen und dem Bundestag bis zum 31. März 1959 den Selbstkostenvergleich vorzulegen. Bonn, den 12. Februar 1958 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Siegfried Balke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem verlorengegangenen radioaktiven Präparat handelt es sich um ein Iridium-192-Präparat, nicht, wie wohl irrtümlich angegeben wurde, um ein Kupfer-Präparat. Radioaktives Iridium hat in der Hauptsache eine Beta-Strahlung von 0,67 MeV und eine Gamma-Strahlung von 0,6 MeV. Das Präparat war mit einer Kennummer versehen. Es hatte am Tage des Verlustes, am 21. Januar 1958, eine Stärke von 750 mC. Die Quelle selbst hat eine Größe von 1 X 1 mm und kann infolgedessen nicht als solche gekenn-



    Bundesatomminister Dr.-Ing. Balke
    zeichnet werden. Der kugelförmige Transportbehälter trägt die Aufschrift „Iridium und Caesium". Sein Gewicht beträgt zirka 20 kg, sein Durchmesser 15 cm. Die Angaben der Benutzerfirma über die äußerliche Kennzeichnung des Behälters werden noch nachgeprüft.
    Der Kraftfahrer und sein Begleiter, die das Präparat in der Bleiverpackung auf der Straße fanden und an sich nahmen, haben keine nennenswerte Strahlendosis empfangen. Diese Dosis lag mit Sicherheit unter der nach den internationalen Empfehlungen höchstzulässigen Wochendosis von 0,3 r. Nach Angaben des Kraftfahrers dauerte das Herausschrauben und Wegwerfen des Stiftes, der das Strahlenpräparat enthielt, etwa 20 bis 30 Sekunden. Genetische Schäden konnten hierbei nicht entstehen. Die Fahrer sind in Koblenz ärztlich untersucht worden. Einzelheiten ergeben sich aus dem mir vorliegenden Bericht der Polizeibehörden. Aus Zeitgründen möchte ich sie hier nicht vortragen; sie stehen Ihnen auf Wunsch natürlich zur Verfügung.
    Nun zum letzten Teil der Anfrage Nr. 9. Wie die Bundesregierung in der Begründung zum Regierungsentwurf des Atomgesetzes ausführte - Seite 38 der Bundestagsdrucksache 3026 des 2. Bundestages —, können zu Körperschäden, für die Ersatz zu leisten ist, bei Anwendung der vom Bundesgerichtshof für den Fall der Schädigung einer Leibesfrucht entwickelten Grundsätze auch die sogenannten genetischen Spätschäden gehören, die als Folge der Einwirkung radioaktiver Stoffe auftreten können. Nachdem die von der Bundesregierung vorgeschlagenen strengen Haftungsbestimmungen des Atomgesetzentwurfs noch nicht Gesetz geworden sind, würde sich gegenwärtig nur eine Haftung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über unerlaubte Handlungen begründen lassen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine Zusatzfrage.
Frage 10 — Abgeordneter Dr. Ratzel — betreffend Benutzung radioaktiver Strahlenquellen durch die gewerbliche Wirtschaft:
Auf Grund welcher gesetzlicher Vorschriften wird augenblicklich in der Bundesrepublik die Benutzung radioaktiver Strahlenquellen für die gewerbliche Wirtschaft zugelassen?
Welche Anforderungen werden an das damit beschäftigte Personal gestellt, und welche Sicherheitsvorkehrungen werden für den Schutz der Öffentlichkeit getroffen?
Wäre der Diebstahl des radioaktiven Kupferstabes in Hattingen auch dann so leicht möglich gewesen, wenn das unter Mitwirkung des Bundeskanzlers zum Scheitern gebrachte Atomgesetz in Kraft wäre?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Atomkernenergie.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Siegfried Balke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich will mich bemühen, die Einzelfragen in einem logischen Zusammenhang zu beantworten.
    Für die Zulassung radioaktiver Strahlenquellen kommen gegenwärtig in der Bundesrepublik als gesetzliche Grundlagen in Betracht:
    1. Die Verordnung zum Schutz gegen Schädigungen durch Röntgenstrahlen und radioaktive Stoffe in nichtmedizinischen Betrieben vom 7. Februar 1941. Nach § 2 dieser Verordnung muß der Betriebsführer alle Strahlengeber für Roh- und Werkstoffbehandlung vor der endgültigen Inbetriebnahme dem Gewerbeaufsichtsamt anmelden. Die Aufsicht obliegt also hiernach der Landesbehörde. Die Verordnung schreibt unter anderem weiter vor, daß an allen radioaktiven Präparaten durch den Hersteller eine Kennummer anzubringen ist und daß außerdem für jede Anlage und jedes Gerät eine Beschreibung vorhanden sein muß, in der die zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Schädigungen durch ionisierende Strahlen angebrachten Einrichtungen angegeben sind. Die Verordnung sieht ferner Vorschriften über die höchstzulässige Wochendosis und ärztliche Untersuchungen und Überwachungen vor.
    2. Das AHK-Gesetz Nr. 22 — der früheren Alliierten Hohen Kommission — über die Überwachung von Stoffen, Einrichtungen und Ausrüstungen auf dem Gebiet der Atomenergie vom 2. März 1950. Nach diesem Gesetz ist der Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit es sich nicht um schwachradioaktive Substanzen allgemein handelsüblicher Art handelt, nur mit Genehmigung zulässig. Nach Auflösung des militärischen Sicherheitsamtes wurden die Befugnisse aus diesem Gesetz zunächst vorn Bundeswirtschaftsminister ausgeübt. Dieser hat auch am 15. November 1956 der Firma, bei welcher das soeben erwähnte Iridium verlorenging, eine Genehmigung zum Umgang mit solchen radioaktiven Stoffen erteilt. Am 1. Januar 1957 sind die Befugnisse aus dem AHK-Gesetz Nr. 22 auf mich übergegangen. Das AHK-Gesetz Nr. 22 sieht zwar keine Strahlenschutzvorschriften vor, jedoch werden mit den erteilten Genehmigungen Auflagen zum Schutz Beschäftigter und Dritter verbunden. So ist z. B. allen Einführern radioaktiver Stoffe die Auflage erteilt, dafür zu sorgen, daß geschlossene und offene radioaktive Präparate bei der Abgabe an Dritte zu kennzeichnen sind. Auch weisen die Einführerfirmen bei der Abgabe radioaktiver Stoffe an Dritte in ihren Vertragsbedingungen in aller Regel auf die einschlägigen DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften, die weitgehende Schutzmaßnahmen als Empfehlungen enthalten, hin.
    Zum letzten Teil Ihrer Frage folgendes. Aus der Sachlage sind einige Folgerungen zu ziehen. Die genannten derzeitigen gesetzlichen Grundlagen reichen nicht aus, eine lückenlose Kontrolle radioaktiver Stoffe zu gewährleisten. Ganz abgesehen von der zweifelhaften Rechtsgrundlage des früheren Besatzungsrechts, also des AHK-Gesetzes Nr. 22, hat der Bund zur Zeit jedenfalls nicht die Kompetenzen, den Umgang mit radioaktiven Strahlen lückenlos zu regeln und zu überwachen. Der Vorfall mit dem Iridium hat gezeigt, daß auch in den Ländern zur Zeit eine ausreichende Strahlenschutzüberwachung nicht durchgeführt ist.
    Um dieser vor dem Inkrafttreten des Bundesatomgesetzes bestehenden Unsicherheit zu begegnen, habe ich den Einführern von radioaktiven Stoffen, die nicht für den medizinischen Bereich bestimmt



    Bundesatomminister Dr.-Ing. Balke
    sind, mitgeteilt, daß ich der Abgabe solcher Stoffe nicht mehr zustimmen kann, bis in möglichst baldiger Abstimmung mit den Ländern durch Auflagen an die Benutzer ausreichende Schutzmaßnahmen sichergestellt sind. Ich bin mir dabei bewußt, Herr Kollege Ratzel, daß auch in dem medizinischen Bereich gegen die jetzige Art und Weise des Umgangs mit radioaktiven Stoffen zum Teil Bedenken bestehen.
    Eine in meinem Hause auf Grund von Vorschlägen der zuständigen Fachgremien der Deutschen Atomkommission vorbereitete Erste Strahlenschutzverordnung sieht ein umfassendes Überwachungssystem, das jeden Umgang mit radioaktiven Stoffen, ihre Beförderung, Einfuhr und Ausfuhr erfaßt, vor und stellt nicht nur den Schutz aller Beschäftigten, sondern auch den Schutz Dritter sowie der Allgemeinheit. sicher. Der Erlaß dieser vorbereiteten Strahlenschutzvorschriften wird wegen dieses notwendig weitgespannten Anwendungsbereichs gesetzliche Ermächtigungsvorschriften voraussetzen, die vom Bund nur erlassen werden können, wenn die durch das Grundgesetz vorgesehene Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch das sogenannte Atomgesetz erweitert wird. Der Entwurf der Strahlenschutzverordnung sieht insbesondere die Pflicht zu einer eindeutigen, auch für Laien verständlichen Kennzeichnung aller Behältnisse, in denen radioaktive Stoffe aufbewahrt werden, sowie geschlossener radioaktiver Präparate vor. Durch besondere Tatbestände werden empfindliche Sanktionen gegen vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die in der Verordnung enthaltenen Schutzvorschriften angedroht.
    Zum letzten Absatz Ihrer Frage bemerke ich — —

    (Abg. Wittrock: Eine so lange Antwort entspricht aber nicht dem Wesen der Fragestunde!)

    — Ich muß die Frage beantworten, Herr Kollege.