Rede von
Prof. Dr.
Fritz
Hellwig
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Dr. Deist, Sie müssen unterscheiden, daß zunächst eine Begrenzung des Besitzes von Aktien vorhanden ist, nämlich auf ein Zwanzigtausendstel des Kapitals, daß außerdem Besitzveränderungen der Genehmigung des Aufsichtsrats unterliegen und daß insbesondere gerade Kapitalgesellschaften Anteile nicht erwerben sollen.
Eine zweite Frage betrifft die Vertretung der Aktionäre in der Hauptversammlung und die Übertragung des Stimmrechts. Da bisher das Depotstimmrecht die gängige Form dafür ist, wo es sich um breit gestreuten Besitz handelt, sind wir der Meinung, daß dieses Problem aufgegriffen und gelöst werden muß. Als einen möglichen Vorschlag haben wir zunächst einmal die Begrenzung der vor Banken insgesamt zu vertretenden Stimmrechte auf ein Drittel vorgesehen.
— Verzeihen Sie, es sind eine ganze Reihe von anderen Möglichkeiten zur Diskussion gestellt. Der Katalog von verschiedenen Vertretern, die ihr Stimmrecht ausüben können, ist sicherlich noch nicht vollständig. Ich sehe nicht ein, warum wir uns hier entzweien ollen, wenn wir auf der Linie einig sind, daß das Problem der Begrenzung in den Stimmrechten ein ernstes Anliegen ist, über das wir in den Ausschüssen beraten müssen.
Ich verstehe nicht, warum Sie uns dann einen unsachlichen Vorwurf machen.