Rede von
Prof. Dr.
Fritz
Hellwig
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Dr. Deist, wir haben uns sehr überlegt, ob wir Publizitätsvorschriften im konkreten präzisen Sinne in diesen Gesetzentwurf hineinbringen sollen. Wir haben aber den zeitlichen Zusammenhang mit den an anderer Stelle laufenden Arbeiten über die Verbesserung der Publizitätsvorschriften im Aktienrecht richtig gesehen und behalten uns vor, das bei der Ausschußberatung hineinzubringen.
Nun zu der Frage der deutschen Aktiengesellschaften und ihrer Publizität im Verhältnis zu amerikanischen Gesellschaften, dem vielbeschworenen Beispiel, daß die Zulassung deutscher Aktien bei der New Yorker Wertpapierbörse abgelehnt worden sei. Ich glaube, man kann in dem gleichen Zusammenhang darauf hinweisen, daß es die öffentliche Meinung der deutschen Aktionäre einer in amerikanischem Mehrheitsbesitz befindlichen Kapitalgesellschaft war, die zum Schutz der Aktionäre es erzwungen hat, die Maßnahmen des Management dieser Gesellschaft zu revidieren.
Hier wird einmal sehr deutlich, wie wenig vergleichbar im Augenblick Publizitätsvorschriften und Ausmaß der Publizität von amerikanischen und deutschen Gesellschaften sind. Man kann das nicht an einem Zipfel heranziehen. Ich darf hier ankündigen, daß eine Reihe von Arbeiten zum Vergleich der Publizitätsmethoden und gesetzlichen Vorschriften in amerikanischen und deutschen Gesellschaften läuft und zu gegebener Zeit vorgelegt werden wird.