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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Frage der Abgeordneten Frau Renger darf ich folgende Antwort erteilen.
Erstens. Im Einvernehmen mit der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Schleswig-Holstein werden, um die Ostseeküste von der dänischen Grenze bis Travemünde einschließlich der Insel Fehmarn vor weiteren Einbrüchen der See zu sichern, seit 1950 umfangreiche Schutzmaßnahmen durchgeführt. Sie bestehen in der Hauptsache in der Wiederherstellung der beschädigten und teilweise zerstörten Schutzanlagen , in der Errichtung von neuen Uferschutzanlagen und Deichen sowie in der Erhöhung und Verstärkung der bestehenden Deiche. Seit 1950 wurden hierfür rund 6,7 Millionen DM aufgewendet, zu denen der Bund rund 4,5 Millionen DM an Beihilfen gegeben hat. Auf die Küstenstrecke von Kiel bis Travemünde einschließlich der Insel Fehmarn entfallen hiervon rund 4,6 Millionen DM, zu denen der Bund 3,2 Millionen DM geleistet hat.
Zweitens. Die Mittel für den Küstenschutz werden dem Land Schleswig-Holstein stets in der im jeweiligen Bundeshaushaltsplan vorgesehenen Höhe — 1957 waren das 16 036 000 DM gleich rund 94 % aus 17 Millionen DM — rechtzeitig und in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt. Im Rechnungsjahr 1956 wurde der letzte Teilbetrag von 400 000 DM von Schleswig-Holstein am 27. Februar 1957 angefordert und am 8. März 1957 ausgezahlt. Für das Rechnungsjahr 1957 wurden die ersten beiden Raten von je i Million DM Anfang April 1957 auf Anforderung überwiesen. Es war bis jetzt nicht notwendig, von der Bindungsermächtigung — Beschluß des Deutschen Bundestags vom 21. Februar 1957, Drucksache 3148 — Gebrauch zu machen, zumal Schleswig-Holstein einen Restbetrag von 2 036 000 DM für das Rechnungsjahr 1957 noch nicht abgerufen hat.