Rede von
Dr.
Ludwig
Erhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage wie folgt:
Als der Bund im Jahre 1949 beschloß, Bürgschaften und Garantien im Ausfuhrgeschäft zu übernehmen, wurde festgestellt, in welcher Höhe sich die Ausfuhrwirtschaft an den Risiken, die im Ausfuhrgeschäft anfallen oder drohen, zu beteiligen hat und welche Entgelte hier zu leisten sind. In den Jahren 1956 und 1957 hatte die deutsche Ausfuhr ein Ausmaß erreicht, das es gerechtfertigt erscheinen ließ, die Beteiligung der Ausfuhrwirtschaft an den Ausfuhrrisiken zu erhöhen. Wenn mit der Anhebung der Selbstbeteiligungssätze keine Senkung der Entgelte verbunden war, so geschah dies in der Erkenntnis, daß die Risiken in der Welt wachsen, insbesondere in den Entwicklungsländern, und die Ausfuhrwirtschaft die Risikoauswahl gegenüber dem Bund treffen kann; d. h. sie braucht nur diejenigen Geschäfte anzudienen, die sie für besonders risikobehaftet hält.
Diese erhöhten Risiken, die der Bund der Ausfuhrwirtschaft zu 70 bis 80 °/o abzunehmen bereit ist, erfordern, wenn es zum Schaden kommt, in beträchtlicher Höhe Inanspruchnahmen des Bundeshaushalts. Die Bundesregierung mußte deshalb bestrebt sein, nicht nur durch die Erhöhung der Selbstbeteiligung, sondern darüber hinaus durch die Bei-
Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
behaltung der ursprünglich festgelegten Entgelte eine unerläßliche Entlastung des Bundeshaushalts herbeizuführen. Die beteiligten Bundesressorts und die Bundesbank haben bislang keine Notwendigkeit gesehen, der Bundesregierung vorzuschlagen, die auf Kabinettsbeschluß beruhende Erhöhung der Selbstbeteiligungssätze zu beseitigen oder die Entgelte herabzusetzen. Sie wird jedoch dieser Frage auch in Zukunft Beachtung schenken.