Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich bei der Beantwortung dieser Anfrage auf meine Erwiderung auf die Kleine Anfrage Nr. 322 der Fraktion der SPD vom 12. Februar 1956, Drucksache 3205, beziehen. Damals hatte ich mitgeteilt, daß die Abschlüsse der Deutschen Bundesbahn für den D-Mark-Abschnitt des Geschäftsjahres 1948 und für die Geschäftsjahre 1949 bis 1954 erst im Dezember 1956 von mir genehmigt werden konnten, weil der Herr Bundesminister der Finanzen sein Einverständnis nicht vorher erteilt hatte.
Wenn ich bei der damaligen Beantwortung die Hoffnung aussprach, daß diese Abschlüsse noch vor dem Ende der zweiten Legislaturperiode dem Hohen Hause zugeleitet werden könnten, so hat sich dies leider nicht verwirklichen lassen, da der nach der Genehmigung durch die beiden Minister erforderliche Bericht des Bundesrechnungshofes zu den Abschlüssen erst im September 1957 endgültig
fertiggestellt worden ist. Die nach dem Bundesbahngesetz vorgeschriebene Vorlage der Jahresabschlüsse an die Bundesregierung mit Antrag auf Entlastung der Organe ist nach der Kabinettsbildung von mir vorgelegt und dem Bundesminister der Finanzen zur Mitzeichnung unterbreitet worden. Ich hoffe, daß die Bundesregierung diese Vorlage baldigst verabschiedet, damit ich dann die Abschlüsse der Deutschen Bundesbahn bis einschließlich 1954 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes dem Bundestag offiziell vorlegen kann; denn erst dann können sie von dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes veröffentlicht werden.
Ich darf bemerken, daß den interessierten Ausschüssen des Hohen Hauses diese Abschlüsse schon vorab zugeleitet wurden. Die Abschlüsse für 1955 bis 1956 sind noch nicht genehmigt. Der Prüfungsbericht des Hauptprüfungsamtes für die Bundesbahn liegt erst für den Abschluß 1955 vor. Der Herr Bundesminister der Finanzen beabsichtigt, die Abschlüsse der beiden Jahre 1955 und 1956 im Zusammenhang zu prüfen. Dazu bedarf es der in Kürze zu erwartenden Vorlage des Prüfungsberichtes des Hauptprüfungsamtes der Deutschen Bundesbahn für den Jahresabschluß 1956. Die Verzögerung erklärt sich auch daraus, daß auf Grund der Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 1957 und des Beschlusses der Bundesregierung über die Abnahme der betriebsfremden Personallasten diese Abschlüsse gemeinsam geprüft werden müssen, da bekanntlich der Verlustvortrag bis 31. Dezember 1956 durch Verrechnung mit Forderungen des Bundes an die Bundesbahn in einem Verfahren abgedeckt werden soll und dazu vorher die Verabschiedung und Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes 1957/58 erforderlich war.
Ich hoffe, daß der Bundesrechnungshof dieses Mal seine Arbeiten rascher fertigzustellen vermag und daß die Abschlüsse 1955 und 1956 noch in diesem Jahre endgültig von der Bundesregierung verabschiedet und dann dem Bundestag zur Kenntnisnahme gebracht werden können. Ich beabsichtige aber auch die Jahresabschlüsse für die beiden Jahre 1955 und 1956, sobald der Herr Bundesminister der Finanzen meiner Genehmigung beigetreten ist, wieder vorab den interessierten Ausschüssen des Hauses zu ihrer Unterrichtung zuzuleiten.