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ID0300512000

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    Vokabeln: 7
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    7. Kalinke.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag —3. Wahlperiode — 5. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1957 I 5. Sitzung Bonn, den 28. November 1957 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hübner und Dr. Friedensburg 101 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. Einsetzung von Ausschüssen (Drucksache 18) 101 B Wahl der Schriftführer (Drucksache 21) . . 101 B Vierzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 12) . . . 101 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlepreiserhöhung (Drucksache 2) Dr. Bleiß (SPD) 101 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 104 D, 129 A, 152 B Dr. Achenbach (FDP) 112 B Dr. Preusker (DP) 114 A Dr. Deist (SPD) 117 C, 146 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 131 C Margulies (FDP) 140 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) 143 A Dr. Kreyssig (SPD) 144 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Kohlewirtschaft (Drucksache 19) 154 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetzes Berlin — SKAG Berlin (Drucksache 14) .....154 A Stingl (CDU/CSU) 154 B Büttner (SPD) . . . . . 155 C Frau Kalinke (DP) 156 B Dr. Will (FDP) 157 C Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 159 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 5. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2B. November 1957 101 5. Sitzung Bonn, den 28. November 1957 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albrecht 2. 12. Fürst von Bismarck 20.12. Dr. Brecht 29.11. Freiherr von Feury 28.11. Dr. Frey 28.11. Frau Friese-Korn 1.12. Geiger (München) 28.11. Gerns 28.11. Gibbert 28.11. Dr. Götz 28.11. Dr. Gülich 30.11. Dr. Dr. Heinemann 29.11. Hellenbrock 28.11. Höfler 28.11. Jacobs 28.11. Kirchhoff 29.11. Knobloch 28.11. Kramel 28.11. Lenz (Brüht) 28.11. Mensing 28.11. Dr. Meyers (Aachen) 30.11. Paul 28.11. Scheel 15.12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 28.12. Schreiner 28.11. Spies (Brücken) 28.11. Dr. Starke 28. 11. Stierle 29. 11. Wehr 28.11. Frau Welter (Aachen) 28.11. Zoglmann 28.11. Zühlke 28.11. b) Urlaubsanträge Dr. Atzenroth 15.12. Bauer (Wasserburg) 8.12. Bauknecht 15.12. Dr. Becker (Hersfeld) 18.12. Dr. Birrenbach 11.12. Brand 10.12. Drachsler 11.12. Gedat 6.12. Dr. Höck 12.12. Dr. Jordan 13.12. Kühn (Köln) 10.12. Kurlbaum 31.12. Dr. Leverkuehn 14.12. Merten 11.12. Frau Renger 11.12. Dr. Schild 14.12. Dr.-Ing. Seebohm 14.12.
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    Rede von Fritz Büttner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin habe ich namens meiner Freunde folgendes zu sagen.
    In der vergangenen Legislaturperiode ist, wie ich den Protokollen entnommen habe, von den Antragstellern auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, eine Angleichung an die im Bund bestehenden Gesetze vorzunehmen. Dieser Meinung ist auch unsere Fraktion; aber wir halten es, um eine einheitliche Gesetzgebung zu erreichen, nicht für sinnvoll, für Berlin ein Sondergesetz zu schaffen, sondern uns erscheint es wichtiger, daß die von der Bundesregierung seit langem angekündigte Reform der Krankenversicherung im Bundesgebiet durchgeführt wird. Es kommt uns dabei im wesentlichen darauf an, daß zunächst einmal ein einheitliches Versicherungsrecht geschaffen wird. Auf dieses Leistungsrecht gestützt, können dann die Durchführungs- und Organisationsmaßnahmen besprochen werden. Wir finden, daß das folgerichtig ist und den Verhältnissen Rechnung trägt.
    Wir sind uns völlig darüber im klaren, daß bei der Angleichung an das neu zu schaffende Bundesrecht Tatbestände auftreten werden, die einer besonderen Regelung bedürfen. Das kann aber kein Hindernis dafür bilden, zunächst einmal durch ein einheitliches Reformgesetz einen Rahmen zu schaffen. Wesentlich geht es um die Verbesserung der Leistungen und um eine verstärkte Gesundheitsfürsorge in einer Zeit, die das Letzte vom schaffenden Menschen verlangt. Es geht um die Beseitigung von Fristen bei der Aussteuerung von Leistungen und um eine ausreichende Versorgung der anspruchsberechtigten Familienangehörigen. Nicht zuletzt geht es aber auch darum, einen Weg zu suchen und zu finden, der die Finanzierung der sich aus dem Leistungsrecht ergebenden Ansprüche sicherstellt. Ich glaube, daß gerade die hoffentlich hinter uns liegende Grippewelle ein Anlaß für uns sein



    Büttner
    sollte, in dieser Beziehung genaue Überlegungen anzustellen, um vorerst einmal die Krise in der Krankenversicherung zu überwinden.
    Wir wissen, daß die Berliner nach dem Zusammenbruch auch auf sozialversicherungsrechtlichem Gebiet Vorbildliches geleistet haben. Manches von diesem Vorbildlichen könnte auch für das Bundesgebiet übernommen werden. Ich denke da z. B. an die zeitlich unbegrenzte Gewährung von Krankenhauspflege.
    Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, daß die CDU-Fraktion heute einen Gesetzentwurf vorlegt, der in bezug auf Berlin in zwei Punkten eine Verschlechterung bringt. Das bezieht sich erstens auf die Übernahme des Personals, die zeitlich begrenzt wird und insbesondere für die älteren Angestellten zu einer erheblichen Belastung führen könnte, und zweitens auf die finanzielle Sicherung der Leistungsfähigkeit ohne Beitragserhöhung. Ausdrücklich stelle ich fest, daß Herr Kollege Horn in der letzten Sitzung der zweiten Legislaturperiode namens seiner Fraktion erklärt hat, daß die CDU die Gesetzesvorlage in der Fassung der Ausschußbeschlüsse erneut einbringen werde. Daß das geschehen ist, wage ich nach dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zu bezweifeln. Heute wird also, wie schon bemerkt, eine Gesetzesvorlage eingebracht, die gegenüber den Ausschußbeschlüssen im 2. Bundestag in wesentlichen Punkten eine Verschlechterung darstellt.
    Ich meine, eine Reform der sozialen Krankenversicherung ist ein zentrales Anliegen für das gesamte Bundesgebiet einschließlich Berlin,

    (Abg. Stingl: Jawohl! Sehr richtig!)

    eine Reform, die die Frage der Versorgung im Krankheitsfall, die Fragen der ärztlichen Behandlung, der Lieferung von Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln der Krankenhauspflege und der echten Gesundheitsfürsorge für Versicherte und deren Angehörige lösen muß. Das ist ein Problem, das eine Gesamt- und nicht eine Teillösung für Berlin allein erfordert. An dieser Lösung mitzuarbeiten, sind wir alle aufgerufen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Kalinke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Meine Fraktion begrüßt es, daß unser Koalitionspartner das gemeinsam abgegebene Versprechen, den Entwurf über die Anpassung des Berliner Rechts sofort im 3. Bundestag einzubringen, heute verwirklicht hat. Ich begrüße es auch, daß der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion in dieser ruhigen Atmosphäre versucht hat, die Probleme darzustellen, die mit der Anpassung des Krankenversicherungsrechts in Berlin an das der Bundesrepublik zur Diskussion stehen. Wenn dieser Antrag auch nicht gemeinsam als Koalitionsantrag eingebracht wird, so sind wir doch mit unseren Freunden aus der CDU/CSU darin einig, daß unverzüglich die Voraussetzungen für die gemeinsamen Selbstverwaltungswahlen in Berlin und in der Bundesrepublik geschaffen werden müssen. Nicht einig sind wir mit der Begründung, die der Kollege Stingl hier abgegeben hat, daß die Angleichung nur organisatorisch und nicht im Leistungsrecht erfolgen solle.
    Zu dieser Frage der Angleichung im Leistungsrecht meine ich — ich möchte mich hier sehr kurz fassen —, daß es endlich an der Zeit ist, auch in Berlin die völlige Angleichung des Leistungsrechts vorzunehmen. Nachdem wir im Bundesgebiet die Versicherungspflichtgrenze auf 660 Mark heraufgesetzt haben, sollten auch für Berlin die gleichen Gründe und die gleiche Versicherungspflichtgrenze gelten. Es gibt keine guten Gründe, die dafür sprechen, in Berlin weiterhin ein uneinheitliches Recht zu behalten, zumal gerade die Angestellten der Bundesbehörden, die in Berlin beschäftigt sind, nun wiederum nach zweierlei Recht behandelt werden. Die einen, bei denen die Versicherungspflichtgrenze von 660 Mark gilt, werden den Arbeitgeberanteil auf Grund dieser Grenze erhalten, und die anderen, bei denen die Grenze von 750 Mark gilt, werden ihn auf Grund dieser anderen Grenze erhalten. Ich meine, daß es nicht gut ist, ein Anpassungsgesetz zu schaffen — ganz gleich, zu welcher Regelung man kommt —, in dem man zweierlei oder gar dreierlei Sonderrechte für Angestellte in einem Teil des freien Deutschland hat.
    Es gibt auch keine guten und sachlichen Gründe dafür, der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Berlin andere Startmöglichkeiten zu geben, als sie alle anderen Ortskrankenkassen im Bundesgebiet haben. Auch die AOK Berlin muß bestrebt sein, Beiträge und Leistungen in eine gesunde Relation zu bringen. Ich freue mich, daß dieser Grundsatz — ich weiß, daß Herr Schellenberg ihn anerkennt — auch von dem sozialdemokratischen Sprecher anerkannt worden ist. Die Mehrausgaben, die durch die Erhöhung der Krankenhauspflegesätze, durch die Grippewelle und, wenn Sie wollen, durch die Lohnfortzahlungswelle, auch durch die Honorarforderungen der Ärzte anfallen, erwachsen der AOK Berlin genauso wie allen anderen Krankenversicherungsträgern.
    Das Wirtschaften mit Garantien verführt genauso wie das Wirtschaften aus dem großen Topf zu Gefahren, die wir gerne von vornherein vermieden sehen möchten. Deshalb möchte ich mich, ohne die Debatte, die ja heute schon bei der Beratung des vorhergehenden Tagesordnungspunktes über Subventionen geführt worden ist, zu vertiefen, gegen die Formulierung des § 16 schon jetzt aussprechen in der Überzeugung und in der Hoffnung, daß wir uns im Ausschuß über eine bessere Regelung verständigen werden.
    Meine Freunde in der Deutschen Partei möchten weder eine unbegrenzte noch eine unbegründete Subventionierung, die wir als Zumutung an die Steuerzahler, und zwar sowohl an die Berliner Steuerzahler wie an die des Bundesgebiets empfinden. Wir waren sehr verwundert darüber, zu er-



    Frau Kalinke
    fahren, daß die beabsichtigte Rechtsverordnung des Senats Berlin, die bevorsteht und mit der die Krankenhauspflegesätze von 11,60 auf 14 Mark erhöht werden sollen, nun nicht dazu geführt hat, das Notwendige, das auch in Berlin beabsichtigt war, zu beschließen.
    Angesichts der bekannten Situation in Berlin sind wir noch mehr darüber erstaunt gewesen, daß in diesen Tagen — zu ersehen aus der Tagespresse und einem Bericht des „Tagesspiegels" — ein Sprecher des Berliner Senats erklärt hat, der Senat werde einer Erhöhung der Beiträge erst zustimmen, wenn das sogenannte Anpassungsgesetz des Bundesgebietes in Berlin in Kraft getreten sei. — Ich hoffe, daß die Kollegen aus der sozialdemokratischen Fraktion im Ausschuß gemeinsam mit der Koalition einen Weg finden werden, auf dem wir zu sachlichen Lösungen kommen, die den Verdacht beseitigen, daß hier politische Argumente eine Rolle spielen könnten, und daß es nach der Verabschiedung dieses Gesetzes zu einer Beitragserhöhung kommen wird, die politisch sehr schlecht begründet wäre. Denn nicht dieses Anpassungsgesetz ist die Begründung für Beitragserhöhungen auch in Berlin, sondern die für alle Krankenkassen gleiche Lage, die sich aus den genannten Problemen ergibt.
    Schließlich möchte ich noch in aller Kürze zu den Ausführungen des Kollegen von der SPD, des Herrn Abgeordneten Büttner, sagen: Ich sehe in den Bestimmungen über die Übernahme des Personals keine Probleme und keine Schwierigkeiten. Wir haben — Sie mögen sich dessen erinnern —, als wir die Einheitskasse in der französischen Zone beseitigten, keinerlei Sonderrechte, keinerlei Subventionen und keine Schwierigkeiten mit dem Personal gehabt. Dasselbe haben wir bei der Beseitigung der Einheitskasse Bremerhaven erlebt. Diese Beispiele einer vernünftigen Anpassung sollten uns bei der Beratung im Ausschuß leiten und uns veranlassen, nun das Notwendige, das längst überfällig ist, auch in Berlin zu tun: einheitliches Recht für alle Bürger in der Bundesrepublik und in Berlin, keine Sonderrechte, weder für einzelne Gruppen von Angestellten noch für einzelne Kassenarten, weder im Start noch in der Führung der Geschäfte und im Leistungsrecht.
    Wenn wir uns darüber in der nächsten Woche im Ausschuß verständigen — ich glaube daran, daß wir uns darüber verständigen werden —, werden wir nicht nur zur organisatorischen, sondern, wie ich hoffe, auch zur endgültigen Angleichung des Leistungsrechts in Gesamtdeutschland kommen.

    (Beifall bei der DP.)