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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag —3. Wahlperiode — 5. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1957 I 5. Sitzung Bonn, den 28. November 1957 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hübner und Dr. Friedensburg 101 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. Einsetzung von Ausschüssen (Drucksache 18) 101 B Wahl der Schriftführer (Drucksache 21) . . 101 B Vierzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 12) . . . 101 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlepreiserhöhung (Drucksache 2) Dr. Bleiß (SPD) 101 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 104 D, 129 A, 152 B Dr. Achenbach (FDP) 112 B Dr. Preusker (DP) 114 A Dr. Deist (SPD) 117 C, 146 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 131 C Margulies (FDP) 140 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) 143 A Dr. Kreyssig (SPD) 144 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Kohlewirtschaft (Drucksache 19) 154 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetzes Berlin — SKAG Berlin (Drucksache 14) .....154 A Stingl (CDU/CSU) 154 B Büttner (SPD) . . . . . 155 C Frau Kalinke (DP) 156 B Dr. Will (FDP) 157 C Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 159 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 5. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2B. November 1957 101 5. Sitzung Bonn, den 28. November 1957 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albrecht 2. 12. Fürst von Bismarck 20.12. Dr. Brecht 29.11. Freiherr von Feury 28.11. Dr. Frey 28.11. Frau Friese-Korn 1.12. Geiger (München) 28.11. Gerns 28.11. Gibbert 28.11. Dr. Götz 28.11. Dr. Gülich 30.11. Dr. Dr. Heinemann 29.11. Hellenbrock 28.11. Höfler 28.11. Jacobs 28.11. Kirchhoff 29.11. Knobloch 28.11. Kramel 28.11. Lenz (Brüht) 28.11. Mensing 28.11. Dr. Meyers (Aachen) 30.11. Paul 28.11. Scheel 15.12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 28.12. Schreiner 28.11. Spies (Brücken) 28.11. Dr. Starke 28. 11. Stierle 29. 11. Wehr 28.11. Frau Welter (Aachen) 28.11. Zoglmann 28.11. Zühlke 28.11. b) Urlaubsanträge Dr. Atzenroth 15.12. Bauer (Wasserburg) 8.12. Bauknecht 15.12. Dr. Becker (Hersfeld) 18.12. Dr. Birrenbach 11.12. Brand 10.12. Drachsler 11.12. Gedat 6.12. Dr. Höck 12.12. Dr. Jordan 13.12. Kühn (Köln) 10.12. Kurlbaum 31.12. Dr. Leverkuehn 14.12. Merten 11.12. Frau Renger 11.12. Dr. Schild 14.12. Dr.-Ing. Seebohm 14.12.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, es sieht so aus, als ob mit dieser erfreulichen Mitteilung die Debatte geschlossen wer-



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    den könnte. Drei Wortmeldungen sind zurückgezogen, weitere liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. — Entschuldigen Sie, ich bin falsch unterrichtet worden. Herr Dr. Preusker hatte seine Wortmeldung nicht zurückgezogen. Er hat aber eben darauf verzichtet. Ich bedanke mich bei ihm.
    Damit ist Punkt 4 a der Tagesordnung erledigt. Punkt 4 b:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Kohlewirtschaft (Drucksache 19).
    Es ist die Überweisung der Vorlage an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und an den Haushaltsausschuß vorgesehen. Wird dieser Überweisung zugestimmt? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:

    (Selbstverwaltungs und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin — SKAG Berlin)

    Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Stingl.

    (Unruhe. — Abg. Mellies: Herr Präsident, sehen Sie sich mal die Regierungsbank an! Sorgen Sie dort bitte für Ruhe!)

    — Herr Kollege, es ist auch sonst im Hause Unruhe, sobald ein neuer Redner anfängt.

    (Anhaltende Unruhe.)

    — Meine Herren (zur Regierungsbank), ich bitte Sie, Ihre Unterhaltung draußen fortzusetzen.
    Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.


Rede von Josef Stingl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin im Namen der CDU/CSU-Fraktion zu begründen.
Das Gesetz ist den Mitgliedern des 2. Deutschen Bundestages nicht unbekannt; die Mitglieder des 3. Deutschen Bundestages werden sicherlich auch schon die Drucksache gesehen haben. Das Gesetz wird Ihnen neu vorgelegt, weil meine Fraktion am 29. August versprochen hat, daß sie so bald wie irgend möglich den Belangen, denen dieses Gesetz Rechnung tragen soll, entsprechen will. Darum legen wir Ihnen in Drucksache 14 das Gesetz in der Form vor, wie wir es am 29. August zu verabschieden gewillt waren.
Die Begründung für das Gesetz ergibt sich daraus, e daß, wie Sie alle wissen, in Berlin bis auf die Krankenversicherung das Recht des Bundesgebiets in der Sozialversicherung Platz gegriffen hat. In der Krankenversicherung haben wir in Berlin bis jetzt jedoch eine Einheitsversicherung. Wir haben dort noch nicht das gesamte Selbstverwaltungsrecht einführen können.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist dringlich, denn die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen stehen nahe bevor. Es ist schlechterdings kaum möglich, den Berliner Versicherten begreiflich zu machen, daß sie zum zweiten Male von einem demokratischen Recht, das ein wesentlicher Bestandteil der Sozialversicherung ist, nicht Gebrauch machen können.
Es ist weiterhin auch nicht mehr möglich, den Berlinern klarzumachen, daß sie im Gegensatz zu allen Krankenversicherungspflichtigen der Bundesrepublik ihre Krankenkasse nicht nach ihren Bedürfnissen auswählen können. Sie sind in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt, und wir möchten, daß auch ihnen diese Wahlfreiheit zugute kommt.
Die Eingliederung der Berliner Versicherungspflichtigen in das Unfallversicherungssystem des Bundes hat sich, wie jeder zugeben muß, zu ihrem Vorteil ausgewirkt. Die Eingliederung in die Rentenversicherung hat für die Berliner Versicherten ebenfalls wesentliche Vorteile gebracht. Ich darf mich auf das beziehen, was vor einem halben Jahr der Kollege Schellenberg von den Leistungen des Bundes in der Rentenversicherung in Berlin gesagt hat. Lediglich in der Krankenversicherung bestehen diese Möglichkeiten noch nicht. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 14 will dem abhelfen.
Der erste Abschnitt des Gesetzentwurfs beschäftigt sich damit, in Berlin das Gesetz über die Selbstverwaltungsorgane einzuführen. Wir sind uns darüber im klaren, daß die Beratungen im Ausschuß möglicherweise ergeben, daß die Fristen nicht ganz eingehalten werden können. Das zu klären, soll einer intensiveren Beratung vorbehalten bleiben. Das Ziel unserer Arbeit muß jedenfalls sein, daß die Berliner bei den Selbstverwaltungswahlen nicht mehr ausgeschlossen sind.
Der zweite Abschnitt des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs bringt die Rechtsangleichung auf dem Gebiete der Krankenversicherung, soweit das organisatorisch notwendig ist. Soweit es nicht die Organisation, sondern das Leistungsrecht betrifft, bleibt es bei dem in Berlin jetzt geltenden Recht. Weder haben wir die Absicht, die Krankenversicherungsordnung der Bundesrepublik an das Berliner Recht anzugleichen — wie man beinahe meinen könnte, wenn man die Gedanken hört, die manchmal dazu vorgetragen werden —, noch haben wir die Absicht, jetzt, wo wir wissen, daß uns in absehbarer Zeit der Gesamtkomplex des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung im Hohen Hause beschäftigen wird, vorweg an irgendeiner Stelle noch Änderungen vorzunehmen, die eine gleichmäßige Weiterführung bis zu der Gesamtneuordnung unmöglich machen würden. Darum sind im



Stings
§ 4 für den Umfang und den Gegenstand der Versicherung die bisher in Berlin geltenden Vorschriften übernommen; sie werden partielles Bundesrecht. Wir behalten uns natürlich vor, die einzelnen Bestimmungen im Ausschuß noch einmal gründlichst durchzusehen. Ich darf dabei schon nach einer Seite des Hauses hin sagen, daß es uns darauf ankommt, auch hier nicht irgendwelche unliebsamen Nachwirkungen in Berlin heraufzubeschwören.
Die Übergangsvorschriften, die Sie, meine Damen und Herren, im dritten Abschnitt finden, betreffen die Abwicklung der organisatorischen Angleichung an das Recht im Bundesgebiet. Danach wird die jetzige Krankenversicherungsanstalt Berlin Allgemeine Ortskrankenkasse im Sinne der Reichsversicherungsordnung. Die Bestimmungen beschäftigen sich damit, in welchem Verfahren die seinerzeit stillgelegten Betriebs- und Innungskrankenkassen wieder aufleben und in welchem Verfahren neue gebildet werden. Die Vorschriften sagen natürlich nichts Besonderes über die Tätigkeit der Ersatzkassen; hier ist ja keine Neugründung nötig, sondern es findet nur eine Ausdehnung ihres Bereiches vom Bundesgebiet auf Berlin statt. Der Abschnitt enthält ferner Bestimmungen über die Verwertung des Vermögens der stillgelegten Versicherungsträger und der Krankenversicherungsanstalt Berlin sowie über die Abwicklung der Verbindlichkeiten aus der letzten Zeit. Es wird ferner gesagt, wie das bei der Ortskrankenkasse Berlin nicht mehr benötigte Personal von den anderen Krankenversicherungsträgern zu übernehmen ist.
Allerdings hat uns immer wieder der Einwand Sorge gemacht, daß der Abgang sogenannter guter Risiken von der jetzigen Krankenversicherungsanstalt Berlin zu den neu zu gründenden oder wiederauflebenden Sonderkassen bei der dann verbleibenden Allgemeinen Ortskrankenkasse die Gefahr heraufbeschwöre, daß die Leistungen nicht mit dem bisher geltenden Beitragssatz gesichert werden könnten. Hier schlagen wir Ihnen mit § 16 vor, eine Garantie dafür zu schaffen, daß mit dem gleichen Beitragssatz, den die Versicherten der KVA bisher gezahlt haben, die gleichen Leistungen der Krankenversicherungsanstalt, die sich dann Allgemeine Ortskrankenkasse nennen wird, gewährt werden.
Wir müssen aber mit allem Nachdruck auf folgendes hinweisen. Wir können dabei nicht davon ausgehen, daß die Leistungen, die auf gesetzlicher Basis oder in sonstiger Form neu oder in erweitertem Umfange hinzukommen und die im Bundesgebiet von jeder Allgemeinen Ortskrankenkasse und von jeder sonstigen Kasse durch Erhöhung der Beiträge aufgefangen werden müssen - in Berlin müssen sie nach dem Dritten Überleitungsgesetz letzten Endes aus Landesmitteln aufgefangen werden —, durch Bundesmittel getragen werden können. Wir können hier nicht davon ausgehen, daß die Berliner Versicherten und Arbeitgeber ein besonderes Recht erhalten. Es soll ihnen nur garantiert werden, daß nicht durch den Abgang von Versicherten die Leistungen gefährdet werden, aber nicht mehr; mit dem Beitragssatz sollen nicht neue
Leistungen gewährt werden. Ob eine Modifizierung der Formulierung in Frage kommt, ob wir eine andere Form finden können, darüber werden wir im Ausschuß noch eingehend miteinander beraten können.
Ich darf noch einmal betonen, daß wir es für dringend notwendig halten, dieses Gesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. Wir glauben, es ist nicht zu verantworten, daß die Berliner bei den nächsten Selbstverwaltungswahlen ausgeschlossen bleiben. Ich bitte Sie daher, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß für Sozialpolitik zur weiteren Beratung zu überweisen.

(Beifall in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Einbringung ist erfolgt. Die Debatte ist offenbar unvermeidlich. Erster Debatteredner ist der Herr Abgeordnete Büttner.