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ID0222003500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 219. und 220. Sitzung. Bonn, Sonnabend, den 29. Juni 1957 12963 219. und 220. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1957. 219. Sitzung Absetzung von Punkt 3 der Tagesordnung 12968 A Vereinbarung des Ältestenrates betr. die Abwicklung der Tagesordnung 12968 B Zurückverweisung des Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Beschlüsse in zweiter Beratung gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß 12968 B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Seemannsgesetzes (Drucksache 2962); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) (Drucksache 3573) . . . . 12968 B Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung, Umdruck 1213 12968 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Mineralölzölle) (Drucksache 3215); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 3566) 12968 C Krammig (CDU/CSU), Berichterstatter 12968 C Schriftlicher Bericht 12986 C als Abgeordneter . . . . 12974 C, 12978 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . . 12968 D, 12976 B, 12977 B, C Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . . 12973 D, 12977 A Schloß (FDP) 12975 C Abstimmungen 12977 C, 1297813 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, DP (FVP), GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 3688) 12978 B Keine Ausschußüberweisung . . . 12978 B Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksache 3357) 12978 C Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses (Drucksache 3357) 12978 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik des Schiffs- und Güterverkehrs auf den Binnenwasserstraßen und die Fortschreibung des Schiffsbestandes der Binnenflotte (Drucksache 2924); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3545) 12978 C Wehr (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12987 B Abstimmungen 12978 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Küstenschiffahrt (Drucksache 3037); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3546) 12978 D Rademacher (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12987 D Abstimmungen 12979 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Seeschiffahrt (Drucksache 3162); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3547) 12979 A Dr. Höck (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . 12988 B Abstimmungen 12979 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (Drucksache 3426); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 3535, zu 3535) . . . 12979 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 12988 D Abstimmungen 12979 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Eckhardt, Lenz (Brühl), Dr. Löhr und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Essigsäuresteuer) (Drucksache 1963); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 3523) 12979 C Krammig (CDU/CSU), Berichterstatter 12979 D Schriftlicher Bericht 12989 B Absetzung des Punktes von der Tagesordnung 12979 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl und die Amtsdauer der Vertrauensmänner der Soldaten (Drucksache 3419); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung (Drucksachen 3592, zu 3592) 12979 D Josten (CDU/CSU), Berichterstatter 12980 A Schriftlicher Bericht 12991 A Abstimmungen 12980 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Drucksache 2672); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugendfragen (Drucksache 3565) . . . 12980 B Priebe (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12991 D Abstimmung in zweiter Beratung . . 12980 B Allgemeine Aussprache in dritter Beratung 12980 B Frau Pitz (CDU/CSU) 12980 C Frau Schanzenbach (SPD) 12980 D Dr. Strosche (GB/BHE) 12981 C Frau Friese-Korn (FDP) 12982 A Schlußabstimmung 12982 C Abstimmung über die eingegangenen Petitionen 12982 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 13. September 1955 zu der deutsch-ägyptischen Vereinbarung vom 31. Juli 1954 über die Gewährung eines Zollkontingentes für ägyptische Baumwollgarne (Drucksache 3413); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 3589) . . . 12982 D Wehr (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12996 C Abstimmungen 12982 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksachen 2146, 3290); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 3572) 12983 A Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12996 D Abstimmungen 12983 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 102 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1952 über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit (Drucksache 3381); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 3639) 12983 B Richter (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12999 C Abstimmungen 12983 B Zweite Beratung des von den Abg. Dr. Böhm (Frankfurt) und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Darstellung lebender oder verstorbener Personen in Spielfilmen (Drucksache 1497); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (Drucksachen 3499, zu 3499) 12983 C Heinrich (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13000 B Abstimmungen 12983 C Erste Beratung des Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 3616) 12983 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 12983 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über den Luftverkehr (Drucksache 3578) . . 12983 D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12983 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. September 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Luftverkehr (Drucksache 3577) 12983 D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12983 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über den Luftverkehr (Drucksache 3576) 12984 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12984 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über den Luftverkehr (Drucksache 3575) 12984 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12984 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Drucksache 3493) 12984 A Überweisung gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Geld und Kredit 12984 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 3659) 12984 B Überweisung gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung an den Ausschuß für Fragen der Wiedergutmachung und an den Haushaltsausschuß 12984 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreizehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 3588, 3273) 12984 B Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13000 D Abstimmung 12984 C Beratung des Schriftlichen Berichts des 2. Sonderausschusses — Wasserhaushaltsgesetz — über Nr. 1 Buchstabe g des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksachen 3574, 251, 79) 12984 C Dr. von Buchka (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 13001 A Abstimmung 12984 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Thies gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz (Az. 1044/1 E -12/57) vom 3. Mai 1957 (VII/105) (Drucksache 3583) 12984 C Dewald (SPD), Berichterstatter . 12984 D Abstimmung 12984 D Feststellung der Beschlußunfähigkeit des Hauses 12985 C Nächste Sitzung 12985 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12985 A Anlage 2: Schriftlicher Berocht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Mineralölzölle) (Drucksache 3566) 12986 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über die Statistik des Schiffs- und Güterverkehrs auf den Binnenwasserstraßen und die Fortschreibung des Schiffsbestandes der Binnenflotte (Drucksache 3545) 12987 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über die Küstenschiffahrt (Drucksache 3546) 12987 D Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Seeschiffahrt (Drucksache 3547) 12988 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (zu Drucksache 3535) . . . 12988 D Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den von den Abg. Dr. Eckhardt, Lenz (Brühl), Dr. Löhr u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Essigsäuresteuer) (Drucksache 3523) 12989 B Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung über den Entwurf eines Gesetzes über die Wahl und die Amtsdauer der Vertrauensmänner der Soldaten (zu Drucksache 3592) . . . 12991 A Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugendfragen über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Drucksache 3565) 12991 D Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 13. September 1955 zu der deutschägyptischen Vereinbarung vom 31. Juli 1954 über die Gewährung eines Zollkontingentes für ägyptische Baumwollgarne (Drucksache 3589) 12996 C Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit und über den von den Abg. Dr. Greve, Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Reif, Dr. Strosche u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 3572) 12996 D Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 102 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1952 über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit (Drucksache 3639) 12999 C Anlage 13: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht über den von den Abg. Dr. Böhm (Frankfurt) u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes betr. die Darstellung lebender oder verstorbener Personen in Spielfilmen (zu Drucksache 3499) 13000 B Anlage 14: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreizehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 3588) . . . 13000 D Anlage 15: Schriftlicher Bericht des 2. Sonderausschusses — Wasserhaushaltsgesetz — über Nr. 1 Buchstabe g des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksache 3574) 13001 A Anlage 16: Schriftliche Erklärung der Fraktion der FDP zu dem Antrag des Vermittlungsausschusses betr. das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksache 3357) 13002 220. Sitzung Zur Geschäftsordnung: Rasner (CDU/CSU) 13003 A Absetzung der Punkte 43 bis 49 von der Tagesordnung 13003 A Beratung des Antrags des Herrn Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 3560) 13003 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 13003 B Beratung des Antrags des Herrn Präsidenten des Bundesrechnungshofs betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1955 — Einzelplan 20 — (Drucksache 3528) 13003 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 13003 B Beratung des Antrags des Herrn Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Remonteamtes Grabau in Schleswig-Holstein an die Schleswig-Holsteinische Landgesellschaft mbH in Kiel (Drucksache 3593) 13003 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 13003 B Beratung des Antrags des Herrn Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Remonteamtes Schönböken in Schleswig-Holstein an die Ostholsteinische Landsiedlung GmbH, Eutin (Drucksache 3598) 13003 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 13003 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Köln-Niehl an die Stadt Köln im Wege des Tausches (Drucksache 3625) 13003 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 13003 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf einer Teilfläche des ehemaligen Flakgeländes in Stephanskirchen bei Rosenheim an die Firma Pit, Süßwaren- und Nährmittelfabrik, Otto Hoffmann KG, Stephanskirchen (Drucksache 3620) 13003 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 13003 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Veräußerung des ehemaligen Kasernengrundstücks in Detmold, Richthofenstraße, an das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksachen 3600, 3383) 13003 D Abstimmung 13003 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Aus- Bildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte (Drucksachen 3553, 2777, 2411) . 13003 D Frau Renger (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 13014 C Abstimmung 13004 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Freigabe des Reichssportfeldes (Drucksachen 3396, 2762) 13004 A Massoth (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 13014 D Abstimmung , 13004 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Pünder, Dr. Mommer u. Gen. betr. Empfehlungen und Entschließungen der Beratenden Versammlung des Europarates und der Versammlung der Westeuropäischen Union (Drucksachen 3531, 3131) 13004 A Abstimmung 13004 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Flughafen Köln-Bonn in Wahn (Drucksachen 3193 [neu], 2801) 13004 B Müller-Hermann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13015 B Abstimmung 13004 B Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses (Drucksache 3594) 13004 C Abstimmung 13004 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 1199) 13004 C Abstimmung 13004 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 3137, 3213); Erster Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 3692) 13004 D Sabel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 13016 B als Abgeordneter . . . . 13006 C, 13007 C Eickhoff (DP) 13005 A, 13006 D Dr. Atzenroth (FDP) . . 13005 D, 13006 D Illerhaus (CDU/CSU) 13006 A Dr. Bucher (FDP) 13006 A Rademacher (FDP) 13006 B Unertl (CDU/CSU) 13007 D Lange (Essen) (SPD) 13008 A Abstimmungen 13008 C Schlußabstimmung 13009 A Absetzung des Punktes 6 von der Tagesordnung 13009 A Zweite und dritte Beratung des a) Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 b) Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Fünftes Zolländerungsgesetz) c) Entwurfs eines Gesetzes über die Ausfuhrzolliste (Drucksache 3361); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 3587) 13004 C, 13009 B Dr. Serres (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13015 Müller (Erbendorf) (SPD) 13009 B Dr. Stammberger (FDP) . 13009 C, 13011 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) . 13010 A, 13011 D Krammig (CDU/CSU) . . . 13010 C, 13012 D Varelmann (CDU/CSU) . 13010 D Kalbitzer (SPD) 13011 A, 13012 C Abstimmung 13013 A Feststellung der Beschlußunfähigkeit des Hauses 13013 C Nächste Sitzung 13013 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 13013 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte (Drucksache 3553) 13014 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Freigabe des Reichssportfeldes (Drucksache 3396) . . 13014 D Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Flughafen Köln-Bonn in Wahn (Drucksache 3193 [neu]) 13015 B Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über die Entwürfe eines a) Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958, b) Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Fünftes Zolländerungsgesetz), c) Gesetzes über die Ausfuhrzolliste (Drucksache 3587) 13015 D Anlage 6: Erster Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von den Abg. Höcherl, Wacher (Hof), Frau Geisendörfer, Unertl, Frau Dr. h. c. Weber (Aachen), Hübner, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und über den von Abg. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Kühlthau u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksache 3692) . . . 13016 B Anlage 7: Anträge Umdrucke 1215, 1223, 1228, 1234, 1242, 1245 und 1247 . . . . 13016D, bis 13019 C 219. Sitzung Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albrecht (Mittenwald) 29. 6. Dr. Arndt 29. 6. Arnholz 29. 6. Dr. Baade 29. 6. Dr. Bartram 3.7. Bauknecht 29. 6. Baur (Augsburg) 29.6. Bazille 29. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 29. 6. Behrisch 29. 6. Berendsen 29. 6. Berlin 29. 6. Birkelbach 29. 6. Fürst von Bismarck 29. 6. Blachstein 29. 6. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 29.6. Blöcker 29.6. Dr. Böhm (Frankfurt) 29. 6. Brandt (Berlin) 29. 6. Brockmann (Rinkerode) 29. 6. Dr. Brühler 29. 6. Dr. Czermak 29. 6. Daum 29. 6. Dr. Dehler 5.7. Dr. Deist 29. 6. Diekmann 29. 6. Dr. Dollinger 29. 6. Dr.-Ing. Drechsel 29. 6. Dr. Eckhardt 29.6. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Erler 6.7. Even 29. 6. Feldmann 29. 6. Gräfin Finckenstein 29.6. Finckh 29. 6. Dr. Franz 29.6. Freidhof 29. 6. Frenzel 29.6. Frehsee 29. 6. Dr. Friedensburg 29.6. Frühwald 10.7. Dr. Furler 29.6. Frau Ganswindt 29.6. Gefeller 29.6. Gaul 29. 6. Geiger (München) 29. 6. Gems 15.7. Glüsing 29. 6. Dr. von Golitschek 29.6. Grantze 29.6. Dr. Greve 27.7. Hahn 29. 6. Dr. Hammer 29. 6. Held 29. 6. Dr. Graf Henckel 29.6. Hermsdorf 29.6. Hilbert 29.6. Höcherl 29.6. Höcker 29.6. Höfler 4.7. Holla 29.6. Frau Hütter 29.6. Dr. Jentzsch 29.6. Kahn-Ackermann 29. 6. Frau Kalinke 29. 6. Frau Keilhack 2.7. Kiesinger 29.6. Dr. Köhler 6.7. Dr. Kopf 29. 6. Kraft 29.6. Dr. Kreyssig 29. 6. Kriedemann 29.6. Dr. Krone 29. 6. Frau Dr. Kuchtner 29.6. Kühn (Köln) 29.6. Kunz (Schwalbach) 29.6. Kurlbaum 29. 6. Kutschera 29.6. Lenz (Brühl) 29. 6. Dr. Leverkuehn 29.6. Lotze 29. 6. Margulies 29. 6. Massoth 30. 6. Matthes 29.6. Mattick 29.6. Matzner 29.6. Mensing 29.6. Dr. von Merkatz 29.6. Metzger 29.6. Frau Meyer-Laule 29.6. Meyer-Ronnenberg 13.7. Dr. Mocker 29.6. Morgenthaler 6.7. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 3.7. Müller-Hermann 29.6. Müser 10.7. Frau Nadig 29.6. Dr. Oesterle 29.6. 011enhauer 6. 7. Pelster 29.6. Dr. Pohle (Düsseldorf) 29.6. Pohle (Eckernförde) 29.6. Frau Praetorius 29.6. Frau Dr. Probst 29.6. Dr. Dr. h. c. Pünder 29.6. Raestrup 29.6. Regling 29.6. Rehs 29.6. Frau Renger 29.6. Richarts 29.6. Richter 29.6. Freiherr Riederer von Paar 29.6. Ruhnke 7. 7. Ruland 29.6. Sabaß 29. 6. Dr. Schäfer (Saarbrücken) 29.6. Scheel 29.6. Dr. Schild (Düsseldorf) 29.6. Schmitt (Vockenhausen) 29.6. Schneider (Brotdorf) 29.6. Dr. Schneider (Lollar) 29.6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29.6. Dr. Schöne 29. 6. Schoettle 30. 6. Schreiner 29.6. Schwertner 29.6. Dr. Seffrin 29.6. Seiboth 29.6. Seidl (Dorfen) 29.6. Seuffert 29. 6. Dr. Sornik 29.6. Dr. Starke 29. 6. Sträter 30. 6. Frau Strobel 29.6. Struve 29.6. Stücklen 29.6. Stümer 29.6. Wacher (Hof) 29.6. Wacker (Buchen) 29.6. Wagner (Deggenau) 29.6. Wagner (Ludwigshafen) 29.6. Dr. Wahl 29.6. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 29.6. Wedel 29.6. Wehner 29.6. Dr. Werber 29.6. Wiedeck 29.6. Wieninger 29. 6. Dr. Will (Berlin) 29.6. Frau Wolff (Berlin) 29.6. Dr. Zimmermann 29.6. Anlage 2 Drucksache 3553 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (8. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 2411) betr. Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Renger. Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte - Drucksache 2411 - war diem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung federführend und dem Ausschuß für Jugendfragen mitbeteiligt vom Bundestag am 27. Juni 1956 überwiesen worden. Der federführende Ausschuß hatte seinen Schriftlichen Bericht - Drucksache 2777 -dem Bundestag vorgelegt, ,der ihn in der 166. Sitzung am 25. Oktober 1956 allein an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zurückverwiesen hat. Bei der erneuten Beratung .des Antrages hat der Vertreter der Bundesregierung mitgeteilt, ,daß die Länder die Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte, die an der Pauschale für die gesamte Kriegsfolgenhilfe einbegriffen seien, entsprechend dem vom ,Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, diem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister der Finanzen herausgegebenen Richtlinien zahlen. Der vorgelegte Antrag kann deshalb als erledigt angesehen werden. Der Ausschuß gibt jedoch der Meinung Ausdruck, daß die Richtlinien weiterhin ,beachtet und die Ausbildungsbeihilfen nicht gesenkt werden. Bonn, ,den 23. Mai 1957 Frau Renger Berichterstatterinn Anlage 3 Drucksache 3396 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (8. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 2762) betr. Freigabe des Reichssportfeldes. Berichterstatter: Abgeordneter Massoth Der Antrag - Drucksache 2762 - wurde dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Ver- (Massoth) waltung (federführend) und dem Haushaltsausschuß (mitbeteiligt) vom Präsidenten des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 9. Oktober 1956 gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung zur Beratung ,überwiesen. Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung behandelte in seinen Sitzungen vom 10. Januar 1957, 20. März 1957 und 22. März 1957 den vorliegenden Antrag. Die Stellungnahme des mitbeteiligten Haushaltsausschusses war mit Schreiben vom 28. November 1956 mitgeteilt worden. Ferner lag dem Ausschuß mit Schreiben des Senators für Bundesangelegenheiten, Bevollmächtigter des Landes Berlin beim Bund, vom 12. März 1957 eine vom Ausschuß vor- her angeforderte Stellungnahme des Senators für Jugend und Sport und ides Senators für Finanzen vor. Der Ausschuß vertrat übereinstimmend die Auffassung, daß es notwendig sei, die alsbaldige Freigabe der noch in Anspruch genommenen Anlagen des Reichssportfeldes mit Ausnahme des für Zwecke des Hauptquartiers der Britischen Militärregierung benötigten Hauses des Deutschen Sports und der im Zusammenhang damit als Truppenunterkünfte genutzten Gebäude sowie der als Kohlenlagerplatz, Munition- und Benzinläger genutzten Geländeteile zu erreichen. Insbesondere sollten sich die Bemühungen auf die Freimachung des Schwimmhauses, der Osttribüne des Schwimmstadions und des Angers mit Planschbecken richten. Die Freigabe der übrigen Anlagen des Reichssportfeldes sollte ebenfalls angestrebt werden mit der Maßgabe, die Einrichtungen aus der formalen Requisition zu entlassen und den Bedarf der britischen Streitkräfte im Rahmen einer noch zu treffenden Überlassungsvereinbarung mit der Sondervermögens- und Bauverwaltung Berlin zu decken. Der Ausschuß beschloß deshalb, den Antrag — Drucksache 2762 — dem Bundestag in der nachstehenden Fassung zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 9. April 1957 Massoth Berichterstatter Anlage 4 Drucksache 3193 (neu) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 2801) betr. Flughafen Köln-Bonn in Wahn. Berichterstatter: Abgeordneter Müller-Hermann Die Drucksache 2801 wurde in der 183 Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 11. Januar 1957 an die Ausschüsse für Verkehrswesen (federführend) und für Verteidigung (mitberatend) überwiesen. Mit Schreiben vom 17. Januar 1957 wurde der Bundesminister für Verkehr zu Drucksache 2801 um die baldmögliche Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme (gebeten. Der Bundesminister für Verkehr legte mit Schreiben vom 19. Januar 1957 (L 4 — 431/4 —2012 B/57) zu Drucksache 2801 folgende Stellungnahme vor: „Zu 1. Der Köln-Bonner Flughafen Wahn wird seit dem Jahr 1945 — von gewissen Unterbrechungen abgesehen— von den britischen Stationierungsstreitkräften für den militärischen Flugbetrieb benutzt. Nachdem Bonn vorläufige Bundeshauptstadt geworden war, ließen die früheren Besatzungsmächte auf idem Flughafen einen beschränkten zivilen Luftverkehr zu. Wechselvolle Verhandlungen führten dazu, daß die damalige britische Besatzungsmacht stich zur Räumung des Flughafens gegen Ersatzgestellung grundsätzlich bereit erklärte. Nach Wiederherstellung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland setzte die .Bundesregierung die Verhandlungen zur alsbaldigen Freimachung des Flughafens fort, als die Schwierigkeiten für eine Ausweitung des zivilen Luftverkehrs bei Benutzung des Flughafens anwuchsen. Sie beauftragte !am 24. Oktober 1956 die Bundesminister für Verteidigung und deis Auswärtigen, unverzüglich bei der NATO die Freigabe dies Flughafens durch Verlegung der dort stationierten Luftwaffenverbände zu erwirken. Zu 2. Die von der Bundesregierung unternommenen Schritte hatten dais Ergebnis, daß die britischen Streitkräfte sich bereit erklärten, im Einvernehmen mit der NATO dien Flughafen Wahn bis Ende Juni 1957 zu räumen." Der mitberatende Ausschuß für Verteidigung beschloß ,am 8. Februar 1957, idem federführenden Ausschuß für Verkehrswesen empfehlen, den Antrag — Drucksache 2801 — im Hinblick auf die von der Rundesregierung geführten Verhandlungen und die von der britischen Regierung gegebene Zusage, den Flugplatz ab 1. Juli 1957 für zivile Zwecke freizugeben, für erledigt zu erklären. Der Ausschuß für Verkehrswesen beschloß in seiner Sitzung vom 20. Februar 1957, sich diem Votum deis Ausschusses für Verteidigung vollinhaltlich anzuschließen. Bonn, den 20. Mai 1957 Müller-Hermann Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 3587 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über die Entwürfe eines a) Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958, b) Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Fünftes Zolländerungsgesetz), c) Gesetzes über die Ausfuhrzolliste (Drucksache 3361). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seinen Sitzungen vom 4. und 27. Mai 1957 mit den in der Drucksache 3361 niedergelegten Entwürfen eines a) Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 b) Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Fünftes Zolländerungsgesetz) c) Gesetzes über die Ausfuhrzolliste befaßt. (Dr. Serres) In dem Entwurf eines Zolltarifgesetzes sind durch den Ausschuß gegenüber der Regierungsvorlage keine Änderungen vorgenommen worden. Der Ausschuß empfiehlt die unveränderte Annahme dieses Gesetzes. In den dem Zolltarifgesetz beigefügten Anlagen ist unter Anlage c (Zollsatz-Erhöhungen) eine Änderung insofern vorgenommen worden, als die Tarifn. 4503-A-2 gestrichen worden ist. Der mit dem Zolltarifgesetz in engem Zusammenhang stehende Zolltarif ist von dem Ausschuß eingehend beraten worden. Neben einer größeren Anzahl von Druckfehlern und sonstigen Unstimmigkeiten, die der Ausschuß auf Vorschlag der Regierung berücksichtigt hat, sind einige wenige materielle Änderungen des Zolltarifs wie folgt vorgenommen worden: 1. Bei Tarifnummer 1107 ist für Malz wieder der Gleitzoll eingeführt worden, und zwar wie folgt: „Malz, auch geröstet ... 20 %, jedoch mindestens für 100 kg 45 DM abzüglich 40 % des Wertes". 2. Bei Tarifnummer 4503 sind die Zollsätze für Naturkork wie folgt festgesetzt worden: „Waren, aus Naturkork hergestellt: A - Stopfen mit einer Höhe: 1 - von mehr als 32 mm 10 / 6 2 - von 32 mm oder weniger 25 / 10 B - Korkscheiben 12 / 8 C - andere 12 / 10". 3. Die Vorschrift 2. D. zu Abschnitt XI hat folgende Neufassung erfahren: „Die Bestimmungen der Absätze A und B sind auch auf die Waren der Kapitel 58 bis 62 anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei fertiggestellten Waren, die aus zwei oder mehr spinnstoffmäßig verschiedenen Geweben, Gewirken, Geflechten oder dergleichen bestehen, gilt diese Vorschrift nur für den nach der Allgemeinen Tarifierungs-Vorschrift 3 maßgebenden Bestandteil." Mit den vorerwähnten Änderungen ist der Zolltarif vom Ausschuß einstimmig angenommen worden. Das Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes (Fünftes Zolländerungsgesetz), das die früher im Zolltarifgesetz enthaltenen allgemeinen Bestimmungen enthält, ist vom Ausschuß nach eingehender Beratung einmütig angenommen worden. Schließlich hat der Ausschuß noch das Gesetz über die Ausfuhrzolliste beraten, das in der Fassung der Regierungsvorlage ebenfalls einmütig angenommen wurde. Bonn, den 28. Mai 1957 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 6 Drucksache 3692 Erster Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Höcherl, Wacher (Hof), Frau Geisendörfer, Unertl, Frau Dr. h. c. Weber (Aachen), Hübner, Schneider (Bremerhaven) und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksache 3137) und den von den Abgeordneten Dr. Böhm (Frankfurt), Dr, Dresbach, Kühlthau und Genossen eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksache 3213). Berichterstatter: Abgeordneter Sabel Gewisse Schwierigkeiten bei der praktischen Durchführung des Ladenschlußgesetzes vom 28. November 1956 machen es notwendig, daß der Bundestag sich noch einmal mit dem Gesetz befaßt und einige Korrekturen vornimmt. Die Schwierigkeiten haben sich insbesondere ergeben bei dem im § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 vorgesehenen Ladenschluß am Montag, der eine ausnahmsweise Öffnungszeit am Samstag im Interesse der Ladenbesitzer und seiner Angestellten ausgleichen sollte. Für die Verbraucher, insbesondere für die Hausfrauen, bedeutet es eine große Erschwerung, wenn sie an Montagen in diesem Jahr erst ab 10,00 Uhr, im nächsten Jahr sogar erst ab 13,00 Uhr die notwendigen Einkäufe machen können. Zwar dürfen nach dem geltenden Gesetz gewisse Waren, wie frische Milch, Bäckerwaren und Fleischwaren bereits ab 7,00 Uhr verkauft werden. Das bedeutet aber keine ausreichende Erleichterung für die Verbraucher und hat in der Praxis überdies dazu geführt, daß vielerorts an den Montagmorgen in den Lebensmittelgeschäften alles verkauft wird, nicht nur die zugelassenen Waren. Diesem unerfreulichen Zustand sollte sobald wie möglich abgeholfen werden. Der Änderungsentwurf möchte daher von jeder Schließung am Montagmorgen absehen, so daß an den Montagen regelmäßig ab 7,00 Uhr wie an allen anderen Tagen alles verkauft werden darf, ohne Rücksicht darauf ob am Samstagnachmittag die Geschäfte geöffnet oder geschlossen waren. Der § 3 vereinfacht sich durch diese Änderung erheblich. Was die Ladenöffnungszeit in ländlichen Gebieten angeht, so wird auf dem Lande darüber Klage geführt, daß der § 11 des Ladenschlußgesetzes zwar einen ausnahmsweisen Verkauf an Sonntagen vorsieht, aber nicht eine verlängerte Verkaufszeit an Werktagen. Es hat sich herausgestellt, daß man in ländlichen Gebieten während der Zeiten, in denen die Bauern besonders viel zu arbeiten haben, mit einer Verkaufszeit, die urn 18,30 Uhr, an Samstagen um 14,00 Uhr endet, nicht auskommt. Die Landbevölkerung muß noch eine Stunde länger die Möglichkeit haben, ihre notwendigen Einkäufe in den Geschäften zu tätigen. Dies soll durch Änderung des § 11 erreicht werden. Bonn, den 27. Juni 1957 Sabel Berichterstatter Anlage 7 Umdruck 1215 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 (Drucksachen 3587, 3361 Anlage 1). Der Bundestag wolle beschließen: Der Gleitzollsatz in Tarifnummer 11.07 — Malz, auch geröstet — lautet wie folgt: „20 mindestens für 100 kg 60 DM abzüglich 70% des Wertes". Bonn, den 26. Juni 1957 Ollenhauer und Fraktion Umdruck 1223 Änderungsantrag der Abgeordneten Varelmann, Krammig, Dr. Serres und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs ides Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 (Drucksachen 3587, 3361 Anlage 1). Der Bundestag wolle beschließen: Die Regierungsvorlage zur Tarifnummer 45.03 wird wiederhergestellt: „Tarifnummer Zollsatz % des Wertes tarif- zeitmäßig weilig 45.03 Waren, aus Naturkork hergestellt: A — Stopfen mit einer Höhe: 1 — von mehr als 37 mm 10 6 2 — von mehr als 32 bis 37 mm 12 8 3 — von 32 mm ioder weniger 25 10 B — Korkscheiben 12 8 C — andere 12 10" Bonn, den 25. Juni 1957 Varelmann Krammig Dr. Serres Barlage Becker (Pirmasens) Dr. von Buchka Franzen Goldhagen Hahn Lulay Maier (Mannheim) Mühlenberg Dr. Rümmele Dr. Schäfer (Saarbrücken) Scheppmann Schüttler Schulze-Pellengahr Stingl Dr. Storm Walz Winkelheide Wolf (Stuttgart) Umdruck 1228 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 (Drucksachen 3587, 3361). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Tarifnummer 27.09 wird in der Spalte Zollsatz die Zahl „12,90" ersetzt durch die Zahl „12,50". 2. Der Anmerkung 4 — Begriffsabgrenzung -- zu Tarifnummer 27.10 wird angefügt: „d) Gasöle sind Erdöle und Schieferöle, bei deren Destillation nach DIN 51752 höchstens 65 Raumhundertteile bis 250 ° C und mindestens 90 Raumhundertteile bis 370 ° C übergehen. Tritt vor 370 ° C Cracken ein, so müssen bis 350 ° C mindestens 80 Raumhundertteile übergegangen sein". 3. Die Anmerkung 5 zu Tarifnummer 27.10 erhält folgende Fassung: „5. Zollvergütung a) Werden Waren der Tarifnummer 27.14 Abs. A, B und C-1 aus Erdöl hergestellt, das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist, oder fallen bei der Verarbeitung solchen Erdöls Schwefel der Tarifnummer 25.03 oder 28.02 Abs. A oder Gase der Tarifnummer 27.05 a als Nebenerzeugnisse an, so wird für je 100 kg dieser Waren eine Vergütung in Höhe des Zollsatzes gewährt, der bei der Verzollung des Erdöls angewendet worden ist. (1) Vergütungsfähige Mineralöle sind Waren der Tarifnummern 27.10 Abs. A, 27.11, 27.12, 27.13 Abs. A und B, 27.14 Abs. C-2 sowie Waren anderer Tarifnummern, die im Zolltarif zu vergütungsfähigen Mineralölen erklärt sind, alle diese Waren, wenn sie im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs oder in einem Bearbeitungsoder Verarbeitungsverkehr nach § 69 Abs. 1 Nr. 42 des Zollgesetzes in einem Freihafen aus Erdöl hergestellt worden sind. Schweröle der Tarifnummer 27.10 Abs. A-2, ausgenommen Gasöle sowie mit Schwefelsäure, selektiven Lösungsmitteln oder hydrierend raffinierte Schmieröle, und Reinigungsextrakte der Tarifnummer 27.14 Abs. C-2 sind jedoch nur vergütungsfähig, wenn sie aus Erdöl hergestellt sind, das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist. (2) Eine Vergütung wird gewährt, wenn vergütungsfähige Mineralöle ausgeführt, zu einem Zollverkehr abgefertigt oder nach Herstellung in einem Freihafen unmittelbar in das Zollausland oder endgültig in den Freihafen gebracht werden. (3) Der Vergütung beträgt 12,50 DM für 100 kg der vergütungsfähigen Menge. Sind jedoch vergütungsfähige Mineralöle aus Erdöl hergestellt worden, idas im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist, so kann die Vergütung nach dem Zollsatz bemessen werden, der bei der Verzollung des Erdöls angewendet worden ist. (4) Vergütungsfähig ist die ausgeführte oder abgefertigte Menge, und zwar zuzüglich 2 v. H., wenn die Vergütung nach Absatz 3 Satz 1 bemessen wird. Wird jedoch raffiniertes Schweröl zum endgültigen Verbleib oder Verbrauch in das Zollausland ausgeführt, so kann die Vergütung für die vom Hersteller nachzuweisende Schwerölmenge gewährt werden, die zum Herstellen des raffinierten Schweröls verbraucht worden ist. (5) Die Vergütungsfähigkeit eines Mineralöls wird nicht dadurch berührt, daß es aus dem freien Verkehr des Zollgebiets ohne Zollvergütung zur vorübergehenden Lagerung in einen Freihafen gebracht wird. Wird es im Anschluß daran aus dem Lagerverkehr unmittelbar in das Zollausland oder endgültig in den Freihafen gebracht, so gilt Absatz 2 entsprechend. c) Vergütungsfähige Schmiermittel sind Schmiermittel der Tarifnrn. 27.10 Abs. B-1-b und 34.03 Abs. A-1-b, die im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs oder in einem Bearbeitungs- oder Verarbeitungsverkehr nach § 69 Abs. i Nr. 42 des Zollgesetzes in einem Freihafen aus vergütungsfähigem oder aus solchem Schweröl hergestellt sind, das im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist. Unter den Voraussetzungen in b Abs. 2 dieser Anmerkung werden für je 100 kg des im Schmiermittel enthaltenen Schweröls 12,50 DM vergütet. d)(1) Andere vergütungsfähige Erzeugnisse sind andere als die unter a bis c genannten Waren, wenn sie im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs unter Verbrauch vergütungsfähigen oder solchen Mineralöls hergestellt sind, das im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist. (2) Eine Vergütung kann gewährt werden, wenn die in Absatz 1 aufgeführten vergütungsfähigen Erzeugnisse zum end- gültigen Verbleib oder Verbrauch in das Zollausland ausgeführt werden. Sie ist ausgeschlossen, wenn das Mineralöl zu Treib-, Schmier-, Heiz- oder Beleuchtungszwecken verbraucht worden ist. (3) Die Vergütung beträgt für vergütungsfähige Mineralöle höchstens 12,50 DM, sonst höchstens 12,90 DM für 100 kg der vergütungsfähigen Menge. (4) Vergütungsfähig ist die bei der Herstellung der vergütungsfähigen Erzeugnisse verbrauchte Mineralölmenge, und zwar zuzüglich 2 v. H., wenn vergütungsfähige Mineralöle verbraucht worden sind. e) Wird vergütungsfähiges Benzin unter den Voraussetzungen, die in § 69 Abs. i Nr. 9 und 10 des Zollgesetzes für den Fall der Einfuhr gelten, an die dort genannten Personen oder Dienststellen abgegeben, so werden 12,50 DM für je 100 kg des Benzins vergütet. f) Die Vergütung wird nur durch Anrechnung auf Zoll für unbearbeitetes Erdöl gewährt. Sie ist im Falle b ausgeschlossen bei mineralölsteuerbaren Erzeugnissen, für die eine Mineralölsteuerschuld bereits unbedingt geworden ist. Sie ist ferner ausgeschlossen bei der Ausfuhr unter Vorausetzungen, unter denen nach § 69 Abs. 1 des Zollgesetzes bei der Wiedereinfuhr Einfuhrzoll nicht erhoben wird. g) Der Bundesminister der Finanzen kann zur Durchführung dieser Anmerkung durch Rechtsverordnung 1. die Vergütungsberechtigten bestimmen, 2. das Nähere zu b Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 sowie zu d anordnen, 3. die vergütungsfähigen Schmiermittel nach ihrem Schwerölanteil in Gruppen staffeln und bestimmen, daß die Vergütung nach dem mittleren Schwerölanteil jeder Gruppe bemessen wird. 4. das Verfahren regeln." Bonn, den 25. Juni 1957 Cillien und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Umdruck 1234 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stamm- berger, Stücklen, Dr. Schild (Düsseldorf) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 (Drucksachen 3587, 3361 Anlage 1). Der Bundestag wolle beschließen: Die Tarifnummer 11.07 wird wie folgt geändert: Tarifnummer Warenbezeichnung Zollsatz % des Wertes tarif- mäßig 11.07 Malz, auch geröstet 20 mindestens für 100 kg 60 DM abzügl. 68 % des Wertes Bonn, den 27. Juni 1957 Dr. Stammberger Graaff (Elze) Dr. Reif Dr. Schild (Düsseldorf) Eickhoff Matthes Schneider (Bremerhaven) Stücklen Barlage Becker (Pirmasens) Dr. Dollinger Günther Höcherl Holla Illerhaus Kirchhoff Schneider (Hamburg) Spörl Stiller Wieninger Umdruck 1242 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 (Drucksachen 3587, 3361 Anlage 1). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In der Anmerkung 4 zu Tarifnummer 27.07 werden die Worte „Aromatenreiche Benzine und mittelschwere Öle aus Tarifnr. 27.07 Abs. B und C" ersetzt durch die Worte „Erzeugnisse der Tarifnr. 27.07 Abs. A und C sowie aromatenreiche Benzine aus Abs. B". 2. In der Anmerkung 3 zu Tarifnummer 29.01 werden die Überschrift „3. (zu Tarifnr. 29.01 Abs. B und C)" und die Worte „Kohlenwasserstoffe der Tarifnr. 29.01 Abs. B und C" ersetzt durch folgende Überschrift und Worte: „3. (zu Tarifnr. 29.01 Abs. A bis C) Kohlenwasserstoffe der Tarifnr. 29.01 Abs. A bis C". Bonn, den 28. Juni 1957 Kunze (Bethel) und Fraktion Eickhoff und Fraktion Umdruck 1245 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 3692, 3137, 3213). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 werden nach Nr. 1 folgende neue Nummern 1 a und 1 b eingefügt: ,1 a) In § 5 wird folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Der Senat von Berlin kann durch Rechtsverordnung für das Land Berlin bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen an Sonn- und Feiertagen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften bereits vor 11 Uhr geöffnet sein dürfen." 1 b) In § 10 Abs. 1 werden die Nummern 1 und 2 wie folgt geändert: „1. an jährlich höchstens 26 Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von 7 Stunden, 2. sonnabends bis spätestens zwanzig Uhr" ´. Bonn, den 29. Juni 1957 Dr. Atzenroth Dr. Mende und Fraktion Umdruck 1247 Änderungsantrag der Abgeordneten Eickhoff und Genossen zur zweiten Beratung ides Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 3692, 3137, 3213). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Unter Artikel 1 Nr. 2 werden in § 11 Abs. 1 Nr. 2 die Worte „eine Stunde länger, als nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 zulässig ist" gestrichen und durch die Worte „bis 20 Uhr" ersetzt. 2. Es wird unter Artikel 1 folgende neue Nummer 3 eingefügt: „3. In § 20 wird nach Absatz 2 folgender neuer Absatz 2 a eingefügt: (2 a) Die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde kann abweichend von den Vorschriften der Absätze 1 und 2 Ausnahmen für das Feilhalten von leicht verderblichen Waren und Waren zum sofortigen Verzehr zulassen, sofern dies zur Befriedigung örtlich auftretender Bedürfnisse notwendig ist und diese Ausnahmen im Hinblick auf den Arbeitsschutz unbedenklich sind." Bonn, den 29. Juni 1957 Eickhoff Eberhard Dr. Elbrächter Euler Fassbender Dr. Henn Hepp Lahr von Manteuffel (Neuß) Müller (Wehdel) Dr. Schranz Dr. Stammberger Wittenburg Barlage Brese Dr. Atzenroth
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wird das Wort noch gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen eine Stimme ohne Enthaltungen angenommen.
    Es ist dann noch über den Antrag abzustimmen, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Wir kommen zu Punkt 30 der gestrigen Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 13. September 1955 zu der deutschägyptischen Vereinbarung vom 31. Juli 1954 über die Gewährung eines Zollkontingentes für ägyptische Baumwollgarne (Drucksache 3413);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) (Drucksache 3589).

    (Erste Beratung: 212. Sitzung.)

    Berichterstatter ist der Abgeordnete Wehr. Es liegt ein Schriftlicher Bericht vor.
    Wir kommen damit gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf die Artikel 1, — 2, — 3, — 4, — die Einleitung und die Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.


    (Vizepräsident Dr. Jaeger)

    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 31 der gestrigen Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksachen 2146, 3290);
    Schriftlicher Bericht des Ausschuses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (8. Ausschuß) (Drucksache 3572).

    (Erste Beratung: 138., 202. Sitzung.)

    Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Kihn. Er hat einen Schriftlichen Bericht erstattet; mündliche Berichterstattung ist daher nicht mehr erforderlich.
    Ich rufe in der Einzelberatung die Artikel I, — II, — III, — IV, — V, — die Einleitung und die Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimme. Enthaltungen? — Ohne Enthaltungen einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 32 der gestrigen Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 102 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1952 über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit (Drucksache 3381);
    Schriftlicher 'Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 3639). (Erste Beratung: 206. Sitzung.)
    Berichterstatter ist der Abgeordnete Richter. Er hat einen Schriftlichen Bericht erstattet.
    Wir kommen gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf Idle Artikel 1, — 2, — 3, — 4, — die Einleitung und die Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die
    Gegenprobe. — Keine Gegenstimme. Enthaltungen? — Keine Enthaltung. Einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 33 der gestrigen Tagesordnung auf:
    Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Böhm (Frankfurt) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Darstellung lebender oder verstorbener Personen in Spielfilmen (Drucksache 1497);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (17. Ausschuß) (Drucksachen 3499, zu 3499). (Erste Beratung: 97. Sitzung.)
    Berichterstatter ist der Abgeordnete Heinrich. Es liegt ein Schriftlicher .Bericht vor. Der Berichterstatter verzichtet auf weitere Berichterstattung.
    Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — 4, —5, — die Einleitung und die Überschrift des Gesetzentwurfs. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich wiederhole, daß der Ausschußantrag auf Ablehnung geht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ichbitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Alle Bestimmungen sind einstimmig abgelehnnt.
    Wir kommen zur Abstimmung über die Ziffer 2, also die Entschließung.

    (Zuruf von der SPD: Was ist das für eine Entschließung?)

    — Eine vom Ausschuß beantragte Entschließung auf Drucksache 3499 Ziffer 2. —
    Wer der Entschließung zuzustimmen wünscht, gebe. bitte das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltung?
    — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 34 der gestrigen Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 3616).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet.
    — Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf ,den Punkt 35 der gestrigen Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über den Luftverkehr (Drucksache 3578).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. — Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 36 der gestrigen Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. September 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Luftverkehr (Drucksache 3577).


    (Vizepräsident Dr. Jaeger)

    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. — Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen vor. — Kein Widerspruch; es ist so beischlossen.
    Ich rufe auf Punkt 37 der gestrigen Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über den Luftverkehr (Drucksache 3576).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen vor. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 38 der gestrigen Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über den Luftverkehr (Drucksache 3575).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. — Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 39 der gestrigen Tagesordnung:
    Erste .Beratung des von dien Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Drucksache 3493).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. — Gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung erfolgt Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Geld und Kredit. — Kein Widerspruch; es ist so 'beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 40 der gestrigen Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 3659).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. — Überweisung gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung an den Ausschuß für Fragen der Wiedergutmachung und an den Haushaltsausschuß. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 41 der gestrigen Tagesordnung:
    Beratung des Schriftlichen Berichts ides Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Dreizehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 3588, 3273).
    Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Brand (Remscheid). Da ein Schriftlicher Bericht vorliegt, komme ich gleich zur Beratung. Der Antrag des Ausschusses geht dahin, der Drucksache unverändert nach der Vorlage zuzustimmen. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimme. Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 42 der gestrigen Tagesordnung:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des 2. Sonderausschusses — Wasserhaushaltsgesetz — über Nr. 1 Buchstabe g des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksachen 3574, 251, 79).
    Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. von Buchka. Er hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt und verzichtet auf mündliche Ergänzung; das Haus ist ,damit einverstanden. — Wir kommen zur Beratung. Das Wort wird nicht gewünscht. Der Antrag ides Ausschusses auf Drucksache 3574 steht zur Beratung. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ohne Gegenstimmen und Enthaltungen einstimmig angenommen.
    Meine Damen und Herren, ich sehe mich veranlaßt, die Punkte 43, 44 und 45 zurückzustellen, und rufe auf Punkt 46 der gestrigen Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität (1. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Thies gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz (Az. 1044/1 E - 12/57) vom 3. Mai 1957 (VII/105) (Drucksache 3583).
    Berichterstatter ist der Abgeordnete Dewald. Er hat das Wort.


Rede von Georg Dewald
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Herr Bundesminister der Justiz hat einen Antrag an den Bundestag gestellt, die Immunität des Abgeordneten Thies aufzuheben. Der Ausschuß für Immunität hat sich in seiner Sitzung vom 29. Mai 1957 mit diesem Fall beschäftigt. Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Der Abgeordnete Thies soll in der Angelegenheit der Anstellung eines praktischen Arztes als Musterungsarzt mit unwahren Angaben über diesen Arzt eingegriffen haben. Das Resultat dieser Einmischung sei gewesen, daß die bereits zugesagte Einstellung als Musterungsarzt durch das Verteidigungsministerium wieder rückgängig gemacht worden sei. Dem Arzt sei dadurch schwerer wirtschaftlicher Schaden entstanden. Auch hat sein Ruf schwer gelitten.
Der Ausschuß beschloß mit Mehrheit die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Thies. Ich beantrage namens des Ausschusses, diesem Beschluß beizutreten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Ausschußantrag auf Drucksache 3583 — „Die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Thies wird erteilt" — zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.


    (Vizepräsident Dr. Jaeger)

    - Ich darf die Abstimmung wiederholen. Wer dem Ausschußantrag auf Erteilung der Genehmigung zum Strafverfahren zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. -

    (Abg. Wittrock: Das ist ja etwas Seltsames!)

    Der Sitzungsvorstand ist sich nicht einig; ich muß auszählen lassen.
    Die Auszählung ist beendet.
    Meine Damen und Herren! Da bei dieser Abstimmung die Berliner Abgeordneten stimmberechtigt waren, ist das Quorum höher. Das Quorum ist nicht erreicht, und das Haus ist beschlußunfähig.
    Ich schließe die Sitzung und berufe das Haus erneut auf 11.15 Uhr.

    (Schuß der Sitzung: 11 Uhr 8 Minuten.)

    Anlage 1
    Liste der beurlaubten Abgeordneten
    Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich
    Frau Albrecht (Mittenwald) 29.6.
    Dr. Arndt 29.6.
    Arnholz 29.6.
    Dr. Baade 29.6.
    Dr. Bartram 3.7.
    Bauknecht 29.6.
    Baur (Augsburg) 29.6.
    Bazille 29.6.
    Dr. Becker (Hersfeld) 29.6.
    Behrisch 29.6.
    Berendsen 29. 6.
    Berlin 29. 6.
    Birkelbach 29. 6.
    Fürst von Bismarck 29.6.
    Blachstein 29.6.
    Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 29. 6.
    Blöcker 29.6.
    Dr. Böhm (Frankfurt) 29.6.
    Brandt (Berlin) 29.6.
    Brockmann (Rinkerode) 29.6.
    Dr. Brühler 29.6.
    Dr. Czermak 29.6.
    Daum 29. 6.
    Dr. Dehler 5. 7.
    Dir. Deist 29.6.
    Diekmann 29.6.
    Dr. Dollinger 29. 6.
    Dr.-Ing. Drechsel 29.6.
    Dr. Eckhardt 29.6.
    Erler 6. 7.
    Even 29.6.
    Feldmann 29.6.
    Gräfin Finckenstein 29. 6.
    Finckh 29. 6.
    Dr. Franz 29.6.
    Freidhof 29.6.
    Frenzel 29.6.
    Frehsee 29.6.
    Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
    Dr. Friedensburg 29.6.
    Frühwald 10.7.
    Dr. Furler 29.6.
    Frau Ganswindt 29.6.
    Gaul 29. 6.
    Gefeller 29. 6.
    Geiger (München) 29. 6.
    Gerns 15.7.
    Glüsing 29. 6.
    Dr. von Golitschek 29.6.
    Grantze 29.6.
    Dr. Greve 27.7.
    Hahn 29.6.
    Dr. Hammer 29.6.
    Held 29.6.
    Dr. Graf Henckel 29.6.
    Hermsdorf 29.6.
    Hilbert 29. 6.
    Höcherl 29. 6.
    Höcker 29. 6.
    Häfler 4.7.
    Holla 29.6.
    Frau Hütter 29. 6.
    Dr. Jentzsch 29.6.
    Kahn-Ackermann 29. 6.
    Frau Kalinke 29. 6.
    Frau Keilhack 2.7.
    Kiesinger 29.6.
    Dr. Köhler 6.7.
    Dr. Kopf 29.6.
    Kraft 29. 6.
    Dr. Kreyssig 29.6.
    Kriedemann 29.6.
    Dr. Krone 29.6.
    Frau Dr. Kuchtner 29. 6.
    Kühn (Köln) 29.6.
    Kunz (Schwaibach) 29.6.
    Kurlbaum 29.6.
    Kutschera 29.6.
    Lenz (Brühl) 29.6.
    Dr. Leverkuehn 29.6.

    Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
    Lotze 29.6.
    Margulies 29. 6.
    Massoth 30. 6.
    Matthes 29.6.
    Mattick 29.6.
    Matzner 29.6.
    Mensing 29.6.
    Dr. von Merkatz 29. 6.
    Metzger 29.6.
    Frau Meyer-Laule 29. 6.
    Meyer-Ronnenberg 13.7.
    Dr. Mocker 29. 6.
    Morgenthaler 6.7.
    Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 3.7.
    Müller-Hermann 29. 6.
    Müser 10.7.
    Frau Nadig 29.6.
    Dr. Oesterle 29.6.
    011enhauer 6. 7.
    Pelster 29.6.
    Dr. Pohle (Düsseldorf) 29.6.
    Pohle (Eckernförde) 29.6.
    Frau Praetorius 29.6.
    Frau Dr. Probst 29.6.
    Dr. Dr. h. c. Pünder 29.6.
    Raestrup 29.6.
    Regling 29. 6.
    Rehs 29.6.
    Frau Renger 29. 6.
    Richarts 29.6.
    Richter 29. 6.
    Freiherr Riederer von Paar 29.6.
    Ruhnke 7. 7.
    Ruland 29.6.
    Sabaß 29.6.
    Dr. Schäfer (Saarbrücken) 29.6.
    Scheel 29.6.
    Dr. Schild (Düsseldorf) 29. 6.
    Schmitt (Vockenhausen) 29. 6.
    Schneider (Brotdorf) 29.6.
    Dr. Schneider (Lollar) 29.6.
    Dr. Schneider (Saarbrücken) 29.6.
    Dr. Schöne 29. 6.
    Schoettle 30. 6.
    Schreiner 29.6.
    Schwertner 29. 6.
    Dr. Seffrin 29. 6.
    Seiboth 29.6.
    Seidl (Dorfen) 29.6.
    Seuffert 29. 6.
    Dr. Sornik 29. 6.
    Dr. Starke 29. 6.
    Sträter 30. 6.
    Frau Strobel 29.6.
    Struve 29. 6.
    Stücklen 29.6.
    Stümer 29.6.
    Wacher (Hof) 29.6.
    Wacker (Buchen) 29. 6.
    Wagner (Deggenau) 29. 6.
    Wagner (Ludwigshafen) 29.6.
    Dr. Wahl 29.6.
    Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 29. 6.
    Wedel 29.6.
    Wehner 29.6.
    Dr. Werber 29.6.
    Wiedeck 29.6.
    Wieninger 29. 6.
    Dr. Will (Berlin) 29.6.
    Frau Wolff (Berlin) 29. 6.
    Dr. Zimmermann 29. 6.
    Anlage 2 Drucksache 3566
    Schriftlicher Bericht
    des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Mineralölzölle) (Drucksache 3215).
    Berichterstatter: Abgeordneter Krammig
    Allgemeine Bemerkungen
    1. Der Gesetzentwurf wurde durch Beschluß des Plenums in der 205. Sitzung am 12. April 1957 zur Beratung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend) und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen (mitberatend) überwiesen. Der federführende Ausschuß behandelte den Gesetzentwurf in seiner 121. Sitzung am 20. Mai 1957. Er nahm eine Reihe von Änderungsvorschlägen an, die nachstehend erläutert sind.
    Der mitberatende Ausschuß beriet die Vorlage in seiner 59. Sitzung am 27. Mai 1957. Er trat den Beschlüssen des federführenden Ausschusses bei.
    Soweit die Beschlüsse des federführenden Ausschusses in diesem Bericht nicht kommentiert sind, beruhen sie auf der Begründung, die die Bundesregierung dem Entwurf des Gesetzes auf Drucksache 3215 beigefügt hatte.
    Die vom Ausschuß beschlossenen Ergänzungen bzw. Änderungen geschehen mit Zustimmung der Vertreter der Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft.
    Einzelbemerkungen Zu Artikel 1 Nr. 2
    2. Infolge des Vorschlags, den Rohölzollsatz von 12,90 DM auf 12,50 DM je 100 kg (Artikel 1 Nr. 1 des Entwurfs) zu senken, sah der Entwurf nur eine Mineralölzollvergütung in Höhe von 12,50 DM je 100 kg vor. Damit wurde aber außer Betracht gelassen, daß vergütungsfähige Erzeugnisse auch unter Verwendung von Mineralöl hergestellt werden, das mit einem höheren Zollsatz als 12,50 DM je 100 kg belastet ist. Die beschlossene Änderung berücksichtigt diesen Umstand, indem sie eine Vergütung in Höhe des Zollsatzes ermöglicht, der bei der Verzollung des Erdöls angewendet worden ist.
    Zu Artikel 1 Nr. 3
    3. Da auch Waren der Zolltarifnr. 2708 - B - 1 (aromatische Kohlenwasserstoffe) aus verzolltem Mineralöl hergestellt sein können, wurde ihre Aufnahme in Absatz 1 Satz 1 vorgesehen. Solche Waren werden damit vergütungsfähig.
    4. Zweck des Gesetzes ist es u. a., die mit dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete der Abgaben auf Mineralöl vom 31. Oktober 1955 (BGBl. I S. 699) eingeführte Zollvergütung für Heizöle aus deutschem Erdöl - eine Folge der Beseitigung des Begriffes „Heizöl" im Zolltarif - wieder aufzuheben.
    Die Bundesregierung hatte in Absatz 1 Satz 2 eine Abgrenzung vorgeschlagen, die besondere Untersuchungen notwendig gemacht hätte. Dies vermeidet die im Ausschuß beschlossene Neufassung dadurch, daß die Vergütungsmerkmale nunmehr

    auf Grund der Kenntnis der Betriebsverhältnisse durch die Zollaufsicht unmittelbar festgestellt werden können. Die Neufassung grenzt überdies die als Heizöle in Betracht kommenden Öle noch schärfer als der Vorschlag der Bundesregierung ab.
    5. Um auch die Vergütungsfähigkeit der hydrierend raffinierten Schmieröle sicherzustellen, wurde das Wort „hydrierend" in Satz 2 eingefügt.
    6. Mit Schwefelsäure raffinierte Reinigungsextrakte sind vergütungsfähig, wenn sie unter die Begriffsbestimmung „Schmieröle" der Zolltarifnr. 2710 fallen. Ihre beantragte besondere Aufführung in Absatz 1 Satz 2 erübrigte sich daher.
    7. Die Neufassung des Satzes 2 in Absatz 3 ist eine Folge der Beschlüsse zu Artikel 1 Nr. 2 (Nr. 2 des Berichts).
    8. Die vom Ausschuß beschlossene neue Formulierung von Absatz 4 Satz 1 stellt sicher, daß bei der Berechnung der Vergütung auf die vergütungsfähige, Menge ein Zuschlag von 2 v. H. für Verarbeitungsverluste in den Fällen gewährt wird, in denen der Vergütungssatz 12,50 DM je 100 kg nicht übersteigt.
    Zu Artikel 1 Nr. 5 und 5 a

    (Artikel 1 Nr. 3 des Entwurfs geschehen ist. Im übrigen ist auch hier bei der Höhe des Vergütungssatzes der tatsächlich angewendete Zollsatz und im Falle der Verarbeitung von im Inland hergestellten Mineralölen der Zuschlag von 2 v. H. auf die vergütungsfähige Menge für Verarbeitungsverluste berücksichtigt worden. 10. Die Änderung der Anmerkung 1 Buchstabe e, die durch die Ausschußbeschlüsse unverändert blieb, fand Aufnahme in Nr. 5 a. Zu Artikel 2 a 11. Die negative Saar-Klausel ist erforderlich, da der deutsche Zolltarif noch nicht im Saarland gilt Bonn, den 28. Mai 1957 Krammig Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 3545 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen Berichterstatter: Abgeordneter Wehr I. Allgemeines Die Drucksache 2924 wurde in der 177. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 6. Dezember 1956 an den Ausschuß für Verkehnswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen behandelte die Drucksache 2924 in seiner 'Sitzung am 20. Mai 1957 und beschloß, dem Plenum des Deutschen Bundestages zur 2. und 3. Beratung zu empfehlen, den Gesetzentwurf mit den nachstehend aufgeführten Änderungen anzunehmen. II. Im einzelnen Auf die zum Gesetzentwurf gegebene Begründung wird Bezug genommen. Der Ausschuß für Verkehrswesen beschloß, 1. entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Post des Bundesrates in § 2 Abs. 3 die Nr. 1 aus sprachlichen Gründen wie folgt zu fassen: „1. die Schiffe und Güter, die ankommen und abgehen a)

    b) in den Häfen und sonstigen Lade- und Löschplätzen seewärts der Linie, welche die im Buchstaben a genannten Orte verbindet,
    sofern sie auf ihrer Fahrt die Grenzen der Seefahrt im Sinne des § 1 der Dritten Durchführungsverordnung zum Flaggenrechtsgesetz vom 3. August 1951 (Bundesgesetzbl. II S. 155) überschreiten,";
    2. entgegen der Empfehlung des Bundesrates, rin § 2 Abs. 3 die Nr. 2 zu streichen, die von der Bundesregierung gewünschte Fassung beizubehalten;
    3. die übliche Saar-Klausel in den Gesetzentwurf aufzunehmen;
    4. das Datum des Inkrafttretens in „1. September 1957" zu ändern.
    Bonn, den 20. Mai 1957
    Wehr
    Berichterstatter
    Anlage 4 Drucksache 3546
    Schriftlicher Bericht
    des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Küstenschiffahrt (Drucksache 3037).
    Berichterstatter: Abgeordneter Rademacher
    I. Allgemeines
    Die Drucksache 3037 wurde in der 183. Plenarsitzung Ides Deutschen Bundestages am 11. Januar 1957 an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen.
    Der Ausschuß für Verkehrswesen behandelte 'die Drucksache 3037 am 20. Mai 1957 und beschloß, dem Plenum des Deutschen Bundestages zur 2. und 3. Beratung zu empfehlen, den Gesetzentwurf mit den nachstehend aufgeführten Änderungen anzunehmen.

    II. Im einzelnen
    Auf die Begründung zu den einzelnen Bestimmungen in Drucksache 3037 wird Bezug genommen.
    Der Ausschuß für Verkehrswesen "beschloß,
    1. den § 2 Abs. 1 Nr. 2 wie folgt zu ändern:
    „2. mit Binnenschiffen, die in einem Schiffsregister im Geltungsbereich dieses Gesetzes eingetragen sind und die nach § 6 der Binnenschiffs- Untersuchungsordnung vom 18. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. II S. 769) für Seefahrten vorgeschriebenen Zeugnisse besitzen."
    Diese redaktionelle Änderung stellt eine Anpassung an den Wortlaut ,des § 6 der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung vom 18. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. II S. 769) dar;
    2. einen neuen § 4 a einzufügen, der die übliche Saar-Klausel beinhaltet;
    3. in § 5 das Datum Ides Inkrafttretens nunmehr auf den „1. Oktober 1957" festzulegen;
    4. das Gesetz hinsichtlich des § 3 Abs. 2 jedoch im Land Berlin erst am Tage nach der Verkündung des Übernahmegesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Berlin in Kraft treten zu lassen;
    5. § 5 lediglich aus Gründen der Gesetzesklarheit in 2 Absätze aufzugliedern.
    Bonn, den 20. Mai 1957
    Rademacher
    Berichterstatter
    Anlage 5 Drucksache 3547
    Schriftlicher Bericht
    des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Seeschiffahrt (Drucksache 3162).
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Höck
    I. Allgemeines
    Die Drucksache 3162 wurde in ,der 196. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 28. Februar 1957 an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen.
    Der Ausschuß für Verkehrswesen behandelte die Drucksache 3162 am 20. Mai 1957 und beschloß, dem Plenum des Deutschen Bundestages zur 2. und
    3. Beratung zu empfehlen, den Gesetzentwurf mit den nachstehenden Änderungen anzunehmen.
    II. Im einzelnen
    Auf die Begründung zu .den einzelnen Bestimmungen in Drucksache 3162 wird Bezug genommen.
    Der Ausschuß für Verkehrswesen beschloß,
    1. in § 10 Abs. 1 Nr. 1 den 'Buchstaben a, Wie aus der Anlage ersichtlich, lediglich redaktionell zu ändern;
    2. in § 11 Abs. 1 Nr. 3 die Worte „Ein- oder Auswanderern" zu streichen. Entsprechende An-
    gaben werden z. Z. bei der Statistik der anderen Verkehrsträger, wie z. Z. von der Deutschen Bundesbahn und den Fluggesellschaften nicht gefordert. Die auskunftspflichtigen Schiffsführer können ,die Auskunft nur auf Grund der Angaben der Fahrgäste geben. Eine Möglichkeit der Überprüfung besteht nicht. Die Angaben erscheinen daher für die Statistik als nicht genügend zuverlässig;
    3. in § 11 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b das Wort „Art" durch „Gütergruppen" und das Wort „Ausladehafen" durch „Ausladeverkehrsbezirk" zu ersetzen;
    4. einen neuen § 17 a einzufügen, welcher der üblichen Saar-Klausel entspricht.
    Das Gesetz verweist in § 3 auf das Flaggenrechtsgesetz, in § 4 auf die Schiffsregisterordnung und an einigen Stellen auf das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953. Dia diese Gesetze am Saarland noch nicht gelten, kann auch dieses Gesetz dort noch nicht in Kraft treten;
    5. festzustellen, daß im Zweiten Abschnitt der Begründung der Bundesregierung die Worte „für Anforderungszwecke im Krisenzeiten" zu streichen sind;
    6. festzustellen, daß im Vierten Abschnitt der Begründung der Bundesregierung das Wort ,,Stel- len" durch die Worte „Behörden dies Bundes und der Länder" zu ersetzen ist.
    Zu den in Nr. 5 und erwähnten Änderungen haben sich die Vertreter der Bundesregierung zustimmend geäußert.
    Bonn, den 20. Mai 1957
    Dr. Höck
    Berichterstatter
    Anlage 6 zu Drucksache 3535
    Schriftlicher Bericht
    des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (Drucksache 3426).
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Eckhardt
    Der Ausbau von Wasserkräften ist im Regelfall seit Jahrzehnten nur durch Gewährung besonderer steuerlicher Vergünstigungen ermöglicht worden, weil Wasserkraftanlagen sehr hohe Kapitalkosten und im Zusammenhang damit sehr hohe feste Kosten verursachen; auch ist die Umlaufgeschwindigkeit des investierten Kapitals infolge der Begrenzung der Ausnutzungsmöglichkeiten der Anlagen durch die naturgegebene Wasserführung gering. Die lange Ausbauzeit führt zu erheblichen Bauzinsen und späten Betriebsergebnissen.
    Diese Verhältnisse sind zunächst, z. B. beim Ausbau der Wasserkräfte des Oberrheins und des Schwarzwalds, durch Maßnahmen auf Grund von § 131 der Reichsabgabenordnung berücksichtigt worden. Die Verordnung vom 26. Oktober 1944 über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (RGBl. I S. 278) brachte eine einheit-

    liche Regelung. Der Kreis der begünstigten Anlagen umschließt danach die Anlagen zur Erzeugung elektrischer Arbeit durch Wasserkräfte einschließlich der Anlagen zur Fortleitung der erzeugten elektrischen Arbeit bis zu den Abspannketten der Fernleitungen. Darüber hinaus kann die Ausdehnung der Begünstigung für weitere Anlagen zur Fortleitung des begünstigten Wasserkraftstroms beantragt wenden. Der Bau der Anlagen muß dringend erforderlich und von allgemeiner volkswirtschaftlicher Bedeutung sein. Der Baubeginn der Anlagen muß in die Zeit vom 1. Januar 1938 bis 31. Dezember 1957 fallen. Unter diesen Voraussetzungen ermäßigen sich die Einkommen-, Körperschaft- und Vermögensteuer ab Betriebsbeginn für die Dauer von 20 Jahren auf die Hälfte. Für die Dauer der Bauzeit ist Vermögensteuer nicht zu entrichten. Die Gewerbesteuermeßbeträge werden für die gleiche Zeit auf die Hälfte ermäßigt. Dien steuerbegünstigten Unternehmen sind gewisse Mindestabsetzungen für Abnutzung innerhalb der Begünstigungsdauer vorgeschrieben. Ferner werden Entnahmen oder Ausschüttungen auf das Grund- oder Stammkapital auf bestimmte Beträge begrenzt. Auch darf der Steuerbilanzgewinn bestimmte Hundertsätze des Vermögens nicht überschreiten, andernfalls die Begünstigung sich entsprechend vermindert.
    Die Verordnung kann auf Anlagen, deren Baubeginn nach dem 31. Dezember 1957 liegt, nicht mehr angewendet werden. Dier Bundesrat hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dien Inhalt der Verordnung vom 26. Oktober 1944 im wesentlichen übernimmt. Die Bundesregierung und der Finanzausschuß des Bundestages vertreten die Auffassung, daß der Ausbau der Wasserkräfte der weiteren Förderung durch steuerliche Maßnahmen dringend bedarf. Die Geltung der bisherigen steuerlichen Vorteile für Wasserkraftwerke soll daher für Anlagen mit Baubeginn bis zum 31. Dezember 1967 verlängert werden.
    Der Berichterstatter bittet daher, dem Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 3535 — mit den ,aus dieser Drucksache ersichtlichen Änderungen stattzugeben.
    Bonn, den 14. Juni 1957
    Dr. Eckhardt
    Berichterstatter
    Anlage 7 Drucksache 3523
    Schriftlicher Bericht
    des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Dr. Eckhardt, Lenz (Brühl), Dr. Löhr und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Essigsäuresteuer) (Drucksache 1963).
    Berichterstatter: Abgeordneter Krammig
    1. Die Essigsäuresteuer ist als Verbrauchsabgabe erstmalig durch das Branntweinsteuergesetz vom 15. Juli 1909 mit einem Satz von 0,30 M je kg wasserfreie Essigsäure eingeführt worden. Sie sollte das Gärungsessiggewerbe, das auf den Bezug von Branntwein angewiesen ist, gegenüber der damals in Betracht kommenden Holzessigindustrie schützen. Die Essigsäureverbrauchsabgabe wurde in das erste Branntweinmonopolgesetz vom 26. Juli 1918 übernommen, und zwar mit einem Satz von 1,60 M/kg wasserfreie Säure. Bei Festlegung der Höhe der Essigsäureverbrauchsabgabe wurde davon ausgegangen, daß der Essigbranntweinpreis und die Essigsäureverbrauchsabgabe in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müßten. Das geltende Branntweinmonopolgesetz vom 8. April 1922 (BranntwMonG) gestaltete den Satz der nunmehr als Essigsäuresteuer bezeichneten Essigsäureverbrauchsabgabe beweglich, um ihn jederzeit dem Steigen und Fallen des Essigbranntweinpreises anpassen zu können. Die Fassung der Bestimmung über den Steuersatz (§ 160 BranntwMonG), die durch den vorliegenden Antrag geändert werden soll, beruht auf der Gesetzesnovelle vom 21. Mai 1929, die gemeinsamen Anträgen des Gärungsessiggewerbes und der Essigsäureindustrie entsprach.
    2. Zur Begründung ihres Anliegens hatten die Antragsteller dem Gesetzentwurf — Drucksache 1963 — eine schriftliche Begründung gegeben, auf die Bezug genommen wird, um Wiederholungen zu vermeiden. In der 90. Sitzung des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen am 11. April 1956, in der der Gesetzentwurf beraten wurde, wiederholten die Antragsteller im wesentlichen ihre in der schriftlichen Begründung gegebene Darstellung. Die Begründung basierte auf Angaben der Essigsäureindustrie, denen das Gärungsessiggewerbe widersprochen hatte. Dieser Umstand veranlaßte die Antragsteller von sich aus, im Ausschuß den Antrag zu stellen, daß die einander widersprechenden Angaben der beiden beteiligten Gewerbezweige durch vom Bundesfinanzministerium durchzuführende Betriebsprüfungen geklärt werden möchten.
    Nachdem der Regierungsvertreter zum Antrag noch ausgeführt hatte, daß es zumindest zweifelhaft erscheine, ob ,die tatsächlichen Produktionsverhältnisse sich so stark und nachhaltig geändert hätten, daß eine Änderung der Essigsäuresteuer gerechtfertigt sei, beschloß der Ausschuß, das Bundesfinanzministerium um die Durchführung der beantragten Betriebsprüfungen und die Vorlage der Betriebsprüfungsergebnisse zu ersuchen.
    Durch Betriebsprüfung sollten folgende Feststellungen getroffen werden:
    a) über die Produktionsausbeute gut ausgerüsteter und gutgeleiteter Gärungsessigbetriebe,
    b) über den mengenmäßigen Karbideinsatz zur Herstellung von 100 kg Essigsäure und
    c) über die Kosten für die Produktionsstufen Karbid bis Acetaldehyd.
    Ferner sollte im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium zur Frage der Betriebsgrößen aufklärendes Material vorgelegt werden.
    3. Mit Schreiben vom 5. April 1957 - III C/2 —V 7030 — 8/57 — legte der Bundesminister der Finanzen dem Ausschuß das Ergebnis der Feststellungen der Zollbetriebsprüfer vor.
    Im Eingang des Vorlageberichts bemerkt der Bundesminister der Finanzen, daß er bereits in der 90. Sitzung des Ausschusses auf den Ausgleichscharakter der Essigsäuresteuer und darauf hingewiesen habe, daß eine Störung dieser Ausgleichsfunktion und eine Verschiebung der Wettbewerbsfähigkeit zugunsten einer der konkurrierenden

    Gruppen nicht zu bemerken sei. Seit dem Inkrafttreten der jetzigen Regelung im Jahre 1929 sei das Absatzverhältnis beider Gruppen auf idem Essigmarkt stabil geblieben, wenn von dein anormalen Zeiten nach dem Zusammenbruch abgesehen würde. Nach Überwindung dieses Zeitraumes habe sich die Absatzlage wieder auf die alten Marktanteile (etwa 70 v. H. Gärungsessig und 30 v. H. Essigsäure) ,eingespielt. Das zeige, daß die Stabilität durch die gegenwärtige Steuerregelung nicht gefährdet sei. Auch Absatz 3 des geltenden § 160 BranntwMonG lasse deutlich erkennen, daß an eine Änderung des Steuersatzes nur bei nachhaltiger Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit einer der beiden Gruppen gedacht wäre. Eine solche Gefährdung sei jedoch nicht zu erkennen. Damit bestehe kein Anlaß, die Frage der Neuberechnung der Steuer aufzugreifen.
    4. Der Vorlagebericht fährt dann wörtlich fort:
    Wenn aber dennoch dem Initiativgiesetzentwurf entsprechend der § 160 Abs. 2 BranntwMonG geändert und dabei die Ergebnisse der Betriebsprüfungen zugrunde gelegt werden sollen, dann sollten hierfür die ... im gewogenen Mittel gefundenen, auf die Gesamtstruktur der Gärungsessigindustrie bezogenen und auf die Verkaufsausbeute . . . abgestellten Werte zugrunde gelegt werden. Entsprechend sollte bei der Essigsäureindustrie das gewogene Mittel der Karbideinsatzmenge, des Karbidpreises und des Verarbeitungskostenzuschlages . . . angesetzt werden. Dabei ist davon ausgegangen worden, daß das gewogene Mittel der Prüfungsergiebnisse und deren Projektion auf alle Gärungsessigbetriebe unter Berücksichtigung
    des Branntweinbezuges der einzelnen Betriebe (gewichtete Projektion) zu dem zutreffendsten Ergebnis führt. Die Verkaufsausbeute ist gewählt worden, weil alle Branntweinverluste vom Eingang des Branntweins in den Betrieb bis zum Ausgang des fertigen Essigs in die Mehrbelastung der Gärungsessigindustrie eingehen und die gesamte Mehrbelastung durch die Erhebung der Essigsäuresteuer ausgeglichen werden soll.
    Nach Auswertung der gefundenen Werte sollte der § 160 Abs. 2 BranntwMonG wie folgt gefaßt werden:
    „Die Steuer beträgt für 100 kg wasserfreie Säure 30 DM, wenn der Essigbranntweinpreis (§ 92 Abs. 1) im Zeitpunkt der Steuerschuld 83,20 DM für i hl Weingeist beträgt; die Steuer erhöht oder ermäßigt sich für jede DM, um die der Essigbranntweinpreis höher oder niedriger ist als 83,20 DM um 1,20 DM. Die so errechnete Steuer für 100 kg wasserfreie Säure ist auf volle 10 Pf nach unten abzurunden."
    Beim gegenwärtigen Essigbranntweinpreis von 210 DM/hl würde sich danach eine Essigsäuresteuer von 182,10 DM/100 kg Säure ergeben. Das würde gegenüber dem derzeit geltenden Steuersatz von 240,20 DM/100 kg wasserfreie Säure zu einem Minderaufkommen von jährlich etwa 1,8 bis 2 Mio DM führen.
    5. Die beteiligten Wirtschaftskreise, der Verband der deutschen Essigindustrie und der Fachverband Essigsäureindustrie haben nach der Besprechung der zusammengefaßten Prüfungsergebnisse einen eingehenden Meinungsaustausch gepflogen und dem Bundesminister 'der Finanzen mitgeteilt, sie hätten „auf Grund der Ergebnisse der amtlichen
    Prüfungen, sowie unter Berücksichtigung der mittelständischwen Struktur der Gärungsessigindustrie" sich auf einen gemeinsamen Vorschlag für die Neufassung des § 160 Abs. 2 BranntwMonG geeinigt, der ,gleichzeitig „die bisherige Gesetzessystematik und den Charakter der Essigsäuresteuer als eine Ausgleichsbelastung" aufrechterhält. Die Verbände sind dabei von einer 84%igen Ausbeute, einem entsprechenden Umrechnungsfaktor von 1,19 (119 1 Essigbranntwein ergeben 100 kg Gärungsessig) ausgegangen und haben auf der Seite der Essigsäure 70 DM Karbid- und Verarbeitungskosten für 100 kg wasserfreie ;Säure 'angesetzt.
    Auf Grund dieses Vorschlages wäre der § 160 Abs. 2 BrannntwMonG wie folgt zu fassen:
    „Die Steuer beträgt für 100 kg wasserfreier Säure 30 DM, wenn der Essigbranntweinpreis (§ 92 Abs. 1) im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld 84 DM für 1 hl Weingeist beträgt. Die ,Steuer erhöht oder ermäßigt sich für jede DM, um die der Essigbranntweinpreis höher oder niedriger ist als 84 DM, um 1,19 DM. Die so errechnete Steuer für 100 kg wasserfreier Säure ist auf volle 10 Pf nach unten abzurunden."
    Das würde zu einer Essigsäuresteuer von 179,90 DM/100 kg und zu einem Minderaufkommen in etwa der gleichen Höhe führen (1,8 bis 2 Mio DM), wie es sich bei dem Vorschlag ,des Bundesministers der Finanzen (Nr. 4 letzter Absatz) ergibt.
    6. Unter Hinweis darauf, daß auch die gegenwärtig geltende Fassung :des § 160 Abs. 2 BranntwMonG auf einen gemeinsamen Vorschlag ,beider Industriegruppen zurückgeht, haben die Verbände gebeten, das Bundesfinanzministerium möge sich — wie 1929 ,das Reichsfinanzministerium — dem Vorsichlag anschließen und ihn dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zur Annahme empfehlen.