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    2. Deutscher Bundestag — 219. und 220. Sitzung. Bonn, Sonnabend, den 29. Juni 1957 12963 219. und 220. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1957. 219. Sitzung Absetzung von Punkt 3 der Tagesordnung 12968 A Vereinbarung des Ältestenrates betr. die Abwicklung der Tagesordnung 12968 B Zurückverweisung des Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Beschlüsse in zweiter Beratung gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß 12968 B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Seemannsgesetzes (Drucksache 2962); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) (Drucksache 3573) . . . . 12968 B Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung, Umdruck 1213 12968 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Mineralölzölle) (Drucksache 3215); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 3566) 12968 C Krammig (CDU/CSU), Berichterstatter 12968 C Schriftlicher Bericht 12986 C als Abgeordneter . . . . 12974 C, 12978 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . . 12968 D, 12976 B, 12977 B, C Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . . 12973 D, 12977 A Schloß (FDP) 12975 C Abstimmungen 12977 C, 1297813 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, DP (FVP), GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 3688) 12978 B Keine Ausschußüberweisung . . . 12978 B Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksache 3357) 12978 C Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses (Drucksache 3357) 12978 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik des Schiffs- und Güterverkehrs auf den Binnenwasserstraßen und die Fortschreibung des Schiffsbestandes der Binnenflotte (Drucksache 2924); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3545) 12978 C Wehr (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12987 B Abstimmungen 12978 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Küstenschiffahrt (Drucksache 3037); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3546) 12978 D Rademacher (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12987 D Abstimmungen 12979 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Seeschiffahrt (Drucksache 3162); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3547) 12979 A Dr. Höck (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . 12988 B Abstimmungen 12979 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (Drucksache 3426); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 3535, zu 3535) . . . 12979 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 12988 D Abstimmungen 12979 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Eckhardt, Lenz (Brühl), Dr. Löhr und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Essigsäuresteuer) (Drucksache 1963); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 3523) 12979 C Krammig (CDU/CSU), Berichterstatter 12979 D Schriftlicher Bericht 12989 B Absetzung des Punktes von der Tagesordnung 12979 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl und die Amtsdauer der Vertrauensmänner der Soldaten (Drucksache 3419); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung (Drucksachen 3592, zu 3592) 12979 D Josten (CDU/CSU), Berichterstatter 12980 A Schriftlicher Bericht 12991 A Abstimmungen 12980 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Drucksache 2672); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugendfragen (Drucksache 3565) . . . 12980 B Priebe (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12991 D Abstimmung in zweiter Beratung . . 12980 B Allgemeine Aussprache in dritter Beratung 12980 B Frau Pitz (CDU/CSU) 12980 C Frau Schanzenbach (SPD) 12980 D Dr. Strosche (GB/BHE) 12981 C Frau Friese-Korn (FDP) 12982 A Schlußabstimmung 12982 C Abstimmung über die eingegangenen Petitionen 12982 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 13. September 1955 zu der deutsch-ägyptischen Vereinbarung vom 31. Juli 1954 über die Gewährung eines Zollkontingentes für ägyptische Baumwollgarne (Drucksache 3413); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 3589) . . . 12982 D Wehr (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12996 C Abstimmungen 12982 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksachen 2146, 3290); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 3572) 12983 A Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12996 D Abstimmungen 12983 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 102 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1952 über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit (Drucksache 3381); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 3639) 12983 B Richter (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12999 C Abstimmungen 12983 B Zweite Beratung des von den Abg. Dr. Böhm (Frankfurt) und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Darstellung lebender oder verstorbener Personen in Spielfilmen (Drucksache 1497); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (Drucksachen 3499, zu 3499) 12983 C Heinrich (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13000 B Abstimmungen 12983 C Erste Beratung des Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 3616) 12983 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 12983 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über den Luftverkehr (Drucksache 3578) . . 12983 D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12983 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. September 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Luftverkehr (Drucksache 3577) 12983 D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12983 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über den Luftverkehr (Drucksache 3576) 12984 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12984 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über den Luftverkehr (Drucksache 3575) 12984 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12984 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Drucksache 3493) 12984 A Überweisung gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Geld und Kredit 12984 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 3659) 12984 B Überweisung gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung an den Ausschuß für Fragen der Wiedergutmachung und an den Haushaltsausschuß 12984 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreizehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 3588, 3273) 12984 B Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13000 D Abstimmung 12984 C Beratung des Schriftlichen Berichts des 2. Sonderausschusses — Wasserhaushaltsgesetz — über Nr. 1 Buchstabe g des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksachen 3574, 251, 79) 12984 C Dr. von Buchka (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 13001 A Abstimmung 12984 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Thies gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz (Az. 1044/1 E -12/57) vom 3. Mai 1957 (VII/105) (Drucksache 3583) 12984 C Dewald (SPD), Berichterstatter . 12984 D Abstimmung 12984 D Feststellung der Beschlußunfähigkeit des Hauses 12985 C Nächste Sitzung 12985 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12985 A Anlage 2: Schriftlicher Berocht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Mineralölzölle) (Drucksache 3566) 12986 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über die Statistik des Schiffs- und Güterverkehrs auf den Binnenwasserstraßen und die Fortschreibung des Schiffsbestandes der Binnenflotte (Drucksache 3545) 12987 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über die Küstenschiffahrt (Drucksache 3546) 12987 D Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Seeschiffahrt (Drucksache 3547) 12988 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (zu Drucksache 3535) . . . 12988 D Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den von den Abg. Dr. Eckhardt, Lenz (Brühl), Dr. Löhr u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Essigsäuresteuer) (Drucksache 3523) 12989 B Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung über den Entwurf eines Gesetzes über die Wahl und die Amtsdauer der Vertrauensmänner der Soldaten (zu Drucksache 3592) . . . 12991 A Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugendfragen über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Drucksache 3565) 12991 D Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 13. September 1955 zu der deutschägyptischen Vereinbarung vom 31. Juli 1954 über die Gewährung eines Zollkontingentes für ägyptische Baumwollgarne (Drucksache 3589) 12996 C Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit und über den von den Abg. Dr. Greve, Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Reif, Dr. Strosche u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 3572) 12996 D Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 102 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1952 über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit (Drucksache 3639) 12999 C Anlage 13: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht über den von den Abg. Dr. Böhm (Frankfurt) u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes betr. die Darstellung lebender oder verstorbener Personen in Spielfilmen (zu Drucksache 3499) 13000 B Anlage 14: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreizehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 3588) . . . 13000 D Anlage 15: Schriftlicher Bericht des 2. Sonderausschusses — Wasserhaushaltsgesetz — über Nr. 1 Buchstabe g des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksache 3574) 13001 A Anlage 16: Schriftliche Erklärung der Fraktion der FDP zu dem Antrag des Vermittlungsausschusses betr. das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksache 3357) 13002 220. Sitzung Zur Geschäftsordnung: Rasner (CDU/CSU) 13003 A Absetzung der Punkte 43 bis 49 von der Tagesordnung 13003 A Beratung des Antrags des Herrn Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 3560) 13003 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 13003 B Beratung des Antrags des Herrn Präsidenten des Bundesrechnungshofs betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1955 — Einzelplan 20 — (Drucksache 3528) 13003 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 13003 B Beratung des Antrags des Herrn Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Remonteamtes Grabau in Schleswig-Holstein an die Schleswig-Holsteinische Landgesellschaft mbH in Kiel (Drucksache 3593) 13003 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 13003 B Beratung des Antrags des Herrn Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Remonteamtes Schönböken in Schleswig-Holstein an die Ostholsteinische Landsiedlung GmbH, Eutin (Drucksache 3598) 13003 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 13003 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Köln-Niehl an die Stadt Köln im Wege des Tausches (Drucksache 3625) 13003 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 13003 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf einer Teilfläche des ehemaligen Flakgeländes in Stephanskirchen bei Rosenheim an die Firma Pit, Süßwaren- und Nährmittelfabrik, Otto Hoffmann KG, Stephanskirchen (Drucksache 3620) 13003 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 13003 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Veräußerung des ehemaligen Kasernengrundstücks in Detmold, Richthofenstraße, an das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksachen 3600, 3383) 13003 D Abstimmung 13003 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Aus- Bildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte (Drucksachen 3553, 2777, 2411) . 13003 D Frau Renger (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 13014 C Abstimmung 13004 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Freigabe des Reichssportfeldes (Drucksachen 3396, 2762) 13004 A Massoth (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 13014 D Abstimmung , 13004 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Dr. h. c. Pünder, Dr. Mommer u. Gen. betr. Empfehlungen und Entschließungen der Beratenden Versammlung des Europarates und der Versammlung der Westeuropäischen Union (Drucksachen 3531, 3131) 13004 A Abstimmung 13004 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Flughafen Köln-Bonn in Wahn (Drucksachen 3193 [neu], 2801) 13004 B Müller-Hermann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13015 B Abstimmung 13004 B Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses (Drucksache 3594) 13004 C Abstimmung 13004 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 1199) 13004 C Abstimmung 13004 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 3137, 3213); Erster Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 3692) 13004 D Sabel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 13016 B als Abgeordneter . . . . 13006 C, 13007 C Eickhoff (DP) 13005 A, 13006 D Dr. Atzenroth (FDP) . . 13005 D, 13006 D Illerhaus (CDU/CSU) 13006 A Dr. Bucher (FDP) 13006 A Rademacher (FDP) 13006 B Unertl (CDU/CSU) 13007 D Lange (Essen) (SPD) 13008 A Abstimmungen 13008 C Schlußabstimmung 13009 A Absetzung des Punktes 6 von der Tagesordnung 13009 A Zweite und dritte Beratung des a) Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 b) Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Fünftes Zolländerungsgesetz) c) Entwurfs eines Gesetzes über die Ausfuhrzolliste (Drucksache 3361); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 3587) 13004 C, 13009 B Dr. Serres (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13015 Müller (Erbendorf) (SPD) 13009 B Dr. Stammberger (FDP) . 13009 C, 13011 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) . 13010 A, 13011 D Krammig (CDU/CSU) . . . 13010 C, 13012 D Varelmann (CDU/CSU) . 13010 D Kalbitzer (SPD) 13011 A, 13012 C Abstimmung 13013 A Feststellung der Beschlußunfähigkeit des Hauses 13013 C Nächste Sitzung 13013 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 13013 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte (Drucksache 3553) 13014 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Freigabe des Reichssportfeldes (Drucksache 3396) . . 13014 D Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Flughafen Köln-Bonn in Wahn (Drucksache 3193 [neu]) 13015 B Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über die Entwürfe eines a) Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958, b) Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Fünftes Zolländerungsgesetz), c) Gesetzes über die Ausfuhrzolliste (Drucksache 3587) 13015 D Anlage 6: Erster Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den von den Abg. Höcherl, Wacher (Hof), Frau Geisendörfer, Unertl, Frau Dr. h. c. Weber (Aachen), Hübner, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und über den von Abg. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Kühlthau u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksache 3692) . . . 13016 B Anlage 7: Anträge Umdrucke 1215, 1223, 1228, 1234, 1242, 1245 und 1247 . . . . 13016D, bis 13019 C 219. Sitzung Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albrecht (Mittenwald) 29. 6. Dr. Arndt 29. 6. Arnholz 29. 6. Dr. Baade 29. 6. Dr. Bartram 3.7. Bauknecht 29. 6. Baur (Augsburg) 29.6. Bazille 29. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 29. 6. Behrisch 29. 6. Berendsen 29. 6. Berlin 29. 6. Birkelbach 29. 6. Fürst von Bismarck 29. 6. Blachstein 29. 6. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 29.6. Blöcker 29.6. Dr. Böhm (Frankfurt) 29. 6. Brandt (Berlin) 29. 6. Brockmann (Rinkerode) 29. 6. Dr. Brühler 29. 6. Dr. Czermak 29. 6. Daum 29. 6. Dr. Dehler 5.7. Dr. Deist 29. 6. Diekmann 29. 6. Dr. Dollinger 29. 6. Dr.-Ing. Drechsel 29. 6. Dr. Eckhardt 29.6. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Erler 6.7. Even 29. 6. Feldmann 29. 6. Gräfin Finckenstein 29.6. Finckh 29. 6. Dr. Franz 29.6. Freidhof 29. 6. Frenzel 29.6. Frehsee 29. 6. Dr. Friedensburg 29.6. Frühwald 10.7. Dr. Furler 29.6. Frau Ganswindt 29.6. Gefeller 29.6. Gaul 29. 6. Geiger (München) 29. 6. Gems 15.7. Glüsing 29. 6. Dr. von Golitschek 29.6. Grantze 29.6. Dr. Greve 27.7. Hahn 29. 6. Dr. Hammer 29. 6. Held 29. 6. Dr. Graf Henckel 29.6. Hermsdorf 29.6. Hilbert 29.6. Höcherl 29.6. Höcker 29.6. Höfler 4.7. Holla 29.6. Frau Hütter 29.6. Dr. Jentzsch 29.6. Kahn-Ackermann 29. 6. Frau Kalinke 29. 6. Frau Keilhack 2.7. Kiesinger 29.6. Dr. Köhler 6.7. Dr. Kopf 29. 6. Kraft 29.6. Dr. Kreyssig 29. 6. Kriedemann 29.6. Dr. Krone 29. 6. Frau Dr. Kuchtner 29.6. Kühn (Köln) 29.6. Kunz (Schwalbach) 29.6. Kurlbaum 29. 6. Kutschera 29.6. Lenz (Brühl) 29. 6. Dr. Leverkuehn 29.6. Lotze 29. 6. Margulies 29. 6. Massoth 30. 6. Matthes 29.6. Mattick 29.6. Matzner 29.6. Mensing 29.6. Dr. von Merkatz 29.6. Metzger 29.6. Frau Meyer-Laule 29.6. Meyer-Ronnenberg 13.7. Dr. Mocker 29.6. Morgenthaler 6.7. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 3.7. Müller-Hermann 29.6. Müser 10.7. Frau Nadig 29.6. Dr. Oesterle 29.6. 011enhauer 6. 7. Pelster 29.6. Dr. Pohle (Düsseldorf) 29.6. Pohle (Eckernförde) 29.6. Frau Praetorius 29.6. Frau Dr. Probst 29.6. Dr. Dr. h. c. Pünder 29.6. Raestrup 29.6. Regling 29.6. Rehs 29.6. Frau Renger 29.6. Richarts 29.6. Richter 29.6. Freiherr Riederer von Paar 29.6. Ruhnke 7. 7. Ruland 29.6. Sabaß 29. 6. Dr. Schäfer (Saarbrücken) 29.6. Scheel 29.6. Dr. Schild (Düsseldorf) 29.6. Schmitt (Vockenhausen) 29.6. Schneider (Brotdorf) 29.6. Dr. Schneider (Lollar) 29.6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29.6. Dr. Schöne 29. 6. Schoettle 30. 6. Schreiner 29.6. Schwertner 29.6. Dr. Seffrin 29.6. Seiboth 29.6. Seidl (Dorfen) 29.6. Seuffert 29. 6. Dr. Sornik 29.6. Dr. Starke 29. 6. Sträter 30. 6. Frau Strobel 29.6. Struve 29.6. Stücklen 29.6. Stümer 29.6. Wacher (Hof) 29.6. Wacker (Buchen) 29.6. Wagner (Deggenau) 29.6. Wagner (Ludwigshafen) 29.6. Dr. Wahl 29.6. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 29.6. Wedel 29.6. Wehner 29.6. Dr. Werber 29.6. Wiedeck 29.6. Wieninger 29. 6. Dr. Will (Berlin) 29.6. Frau Wolff (Berlin) 29.6. Dr. Zimmermann 29.6. Anlage 2 Drucksache 3553 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (8. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 2411) betr. Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Renger. Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte - Drucksache 2411 - war diem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung federführend und dem Ausschuß für Jugendfragen mitbeteiligt vom Bundestag am 27. Juni 1956 überwiesen worden. Der federführende Ausschuß hatte seinen Schriftlichen Bericht - Drucksache 2777 -dem Bundestag vorgelegt, ,der ihn in der 166. Sitzung am 25. Oktober 1956 allein an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zurückverwiesen hat. Bei der erneuten Beratung .des Antrages hat der Vertreter der Bundesregierung mitgeteilt, ,daß die Länder die Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte, die an der Pauschale für die gesamte Kriegsfolgenhilfe einbegriffen seien, entsprechend dem vom ,Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, diem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister der Finanzen herausgegebenen Richtlinien zahlen. Der vorgelegte Antrag kann deshalb als erledigt angesehen werden. Der Ausschuß gibt jedoch der Meinung Ausdruck, daß die Richtlinien weiterhin ,beachtet und die Ausbildungsbeihilfen nicht gesenkt werden. Bonn, ,den 23. Mai 1957 Frau Renger Berichterstatterinn Anlage 3 Drucksache 3396 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (8. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 2762) betr. Freigabe des Reichssportfeldes. Berichterstatter: Abgeordneter Massoth Der Antrag - Drucksache 2762 - wurde dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Ver- (Massoth) waltung (federführend) und dem Haushaltsausschuß (mitbeteiligt) vom Präsidenten des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 9. Oktober 1956 gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung zur Beratung ,überwiesen. Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung behandelte in seinen Sitzungen vom 10. Januar 1957, 20. März 1957 und 22. März 1957 den vorliegenden Antrag. Die Stellungnahme des mitbeteiligten Haushaltsausschusses war mit Schreiben vom 28. November 1956 mitgeteilt worden. Ferner lag dem Ausschuß mit Schreiben des Senators für Bundesangelegenheiten, Bevollmächtigter des Landes Berlin beim Bund, vom 12. März 1957 eine vom Ausschuß vor- her angeforderte Stellungnahme des Senators für Jugend und Sport und ides Senators für Finanzen vor. Der Ausschuß vertrat übereinstimmend die Auffassung, daß es notwendig sei, die alsbaldige Freigabe der noch in Anspruch genommenen Anlagen des Reichssportfeldes mit Ausnahme des für Zwecke des Hauptquartiers der Britischen Militärregierung benötigten Hauses des Deutschen Sports und der im Zusammenhang damit als Truppenunterkünfte genutzten Gebäude sowie der als Kohlenlagerplatz, Munition- und Benzinläger genutzten Geländeteile zu erreichen. Insbesondere sollten sich die Bemühungen auf die Freimachung des Schwimmhauses, der Osttribüne des Schwimmstadions und des Angers mit Planschbecken richten. Die Freigabe der übrigen Anlagen des Reichssportfeldes sollte ebenfalls angestrebt werden mit der Maßgabe, die Einrichtungen aus der formalen Requisition zu entlassen und den Bedarf der britischen Streitkräfte im Rahmen einer noch zu treffenden Überlassungsvereinbarung mit der Sondervermögens- und Bauverwaltung Berlin zu decken. Der Ausschuß beschloß deshalb, den Antrag — Drucksache 2762 — dem Bundestag in der nachstehenden Fassung zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 9. April 1957 Massoth Berichterstatter Anlage 4 Drucksache 3193 (neu) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 2801) betr. Flughafen Köln-Bonn in Wahn. Berichterstatter: Abgeordneter Müller-Hermann Die Drucksache 2801 wurde in der 183 Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 11. Januar 1957 an die Ausschüsse für Verkehrswesen (federführend) und für Verteidigung (mitberatend) überwiesen. Mit Schreiben vom 17. Januar 1957 wurde der Bundesminister für Verkehr zu Drucksache 2801 um die baldmögliche Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme (gebeten. Der Bundesminister für Verkehr legte mit Schreiben vom 19. Januar 1957 (L 4 — 431/4 —2012 B/57) zu Drucksache 2801 folgende Stellungnahme vor: „Zu 1. Der Köln-Bonner Flughafen Wahn wird seit dem Jahr 1945 — von gewissen Unterbrechungen abgesehen— von den britischen Stationierungsstreitkräften für den militärischen Flugbetrieb benutzt. Nachdem Bonn vorläufige Bundeshauptstadt geworden war, ließen die früheren Besatzungsmächte auf idem Flughafen einen beschränkten zivilen Luftverkehr zu. Wechselvolle Verhandlungen führten dazu, daß die damalige britische Besatzungsmacht stich zur Räumung des Flughafens gegen Ersatzgestellung grundsätzlich bereit erklärte. Nach Wiederherstellung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland setzte die .Bundesregierung die Verhandlungen zur alsbaldigen Freimachung des Flughafens fort, als die Schwierigkeiten für eine Ausweitung des zivilen Luftverkehrs bei Benutzung des Flughafens anwuchsen. Sie beauftragte !am 24. Oktober 1956 die Bundesminister für Verteidigung und deis Auswärtigen, unverzüglich bei der NATO die Freigabe dies Flughafens durch Verlegung der dort stationierten Luftwaffenverbände zu erwirken. Zu 2. Die von der Bundesregierung unternommenen Schritte hatten dais Ergebnis, daß die britischen Streitkräfte sich bereit erklärten, im Einvernehmen mit der NATO dien Flughafen Wahn bis Ende Juni 1957 zu räumen." Der mitberatende Ausschuß für Verteidigung beschloß ,am 8. Februar 1957, idem federführenden Ausschuß für Verkehrswesen empfehlen, den Antrag — Drucksache 2801 — im Hinblick auf die von der Rundesregierung geführten Verhandlungen und die von der britischen Regierung gegebene Zusage, den Flugplatz ab 1. Juli 1957 für zivile Zwecke freizugeben, für erledigt zu erklären. Der Ausschuß für Verkehrswesen beschloß in seiner Sitzung vom 20. Februar 1957, sich diem Votum deis Ausschusses für Verteidigung vollinhaltlich anzuschließen. Bonn, den 20. Mai 1957 Müller-Hermann Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 3587 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über die Entwürfe eines a) Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958, b) Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Fünftes Zolländerungsgesetz), c) Gesetzes über die Ausfuhrzolliste (Drucksache 3361). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seinen Sitzungen vom 4. und 27. Mai 1957 mit den in der Drucksache 3361 niedergelegten Entwürfen eines a) Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 b) Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Fünftes Zolländerungsgesetz) c) Gesetzes über die Ausfuhrzolliste befaßt. (Dr. Serres) In dem Entwurf eines Zolltarifgesetzes sind durch den Ausschuß gegenüber der Regierungsvorlage keine Änderungen vorgenommen worden. Der Ausschuß empfiehlt die unveränderte Annahme dieses Gesetzes. In den dem Zolltarifgesetz beigefügten Anlagen ist unter Anlage c (Zollsatz-Erhöhungen) eine Änderung insofern vorgenommen worden, als die Tarifn. 4503-A-2 gestrichen worden ist. Der mit dem Zolltarifgesetz in engem Zusammenhang stehende Zolltarif ist von dem Ausschuß eingehend beraten worden. Neben einer größeren Anzahl von Druckfehlern und sonstigen Unstimmigkeiten, die der Ausschuß auf Vorschlag der Regierung berücksichtigt hat, sind einige wenige materielle Änderungen des Zolltarifs wie folgt vorgenommen worden: 1. Bei Tarifnummer 1107 ist für Malz wieder der Gleitzoll eingeführt worden, und zwar wie folgt: „Malz, auch geröstet ... 20 %, jedoch mindestens für 100 kg 45 DM abzüglich 40 % des Wertes". 2. Bei Tarifnummer 4503 sind die Zollsätze für Naturkork wie folgt festgesetzt worden: „Waren, aus Naturkork hergestellt: A - Stopfen mit einer Höhe: 1 - von mehr als 32 mm 10 / 6 2 - von 32 mm oder weniger 25 / 10 B - Korkscheiben 12 / 8 C - andere 12 / 10". 3. Die Vorschrift 2. D. zu Abschnitt XI hat folgende Neufassung erfahren: „Die Bestimmungen der Absätze A und B sind auch auf die Waren der Kapitel 58 bis 62 anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei fertiggestellten Waren, die aus zwei oder mehr spinnstoffmäßig verschiedenen Geweben, Gewirken, Geflechten oder dergleichen bestehen, gilt diese Vorschrift nur für den nach der Allgemeinen Tarifierungs-Vorschrift 3 maßgebenden Bestandteil." Mit den vorerwähnten Änderungen ist der Zolltarif vom Ausschuß einstimmig angenommen worden. Das Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes (Fünftes Zolländerungsgesetz), das die früher im Zolltarifgesetz enthaltenen allgemeinen Bestimmungen enthält, ist vom Ausschuß nach eingehender Beratung einmütig angenommen worden. Schließlich hat der Ausschuß noch das Gesetz über die Ausfuhrzolliste beraten, das in der Fassung der Regierungsvorlage ebenfalls einmütig angenommen wurde. Bonn, den 28. Mai 1957 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 6 Drucksache 3692 Erster Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Höcherl, Wacher (Hof), Frau Geisendörfer, Unertl, Frau Dr. h. c. Weber (Aachen), Hübner, Schneider (Bremerhaven) und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksache 3137) und den von den Abgeordneten Dr. Böhm (Frankfurt), Dr, Dresbach, Kühlthau und Genossen eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksache 3213). Berichterstatter: Abgeordneter Sabel Gewisse Schwierigkeiten bei der praktischen Durchführung des Ladenschlußgesetzes vom 28. November 1956 machen es notwendig, daß der Bundestag sich noch einmal mit dem Gesetz befaßt und einige Korrekturen vornimmt. Die Schwierigkeiten haben sich insbesondere ergeben bei dem im § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 vorgesehenen Ladenschluß am Montag, der eine ausnahmsweise Öffnungszeit am Samstag im Interesse der Ladenbesitzer und seiner Angestellten ausgleichen sollte. Für die Verbraucher, insbesondere für die Hausfrauen, bedeutet es eine große Erschwerung, wenn sie an Montagen in diesem Jahr erst ab 10,00 Uhr, im nächsten Jahr sogar erst ab 13,00 Uhr die notwendigen Einkäufe machen können. Zwar dürfen nach dem geltenden Gesetz gewisse Waren, wie frische Milch, Bäckerwaren und Fleischwaren bereits ab 7,00 Uhr verkauft werden. Das bedeutet aber keine ausreichende Erleichterung für die Verbraucher und hat in der Praxis überdies dazu geführt, daß vielerorts an den Montagmorgen in den Lebensmittelgeschäften alles verkauft wird, nicht nur die zugelassenen Waren. Diesem unerfreulichen Zustand sollte sobald wie möglich abgeholfen werden. Der Änderungsentwurf möchte daher von jeder Schließung am Montagmorgen absehen, so daß an den Montagen regelmäßig ab 7,00 Uhr wie an allen anderen Tagen alles verkauft werden darf, ohne Rücksicht darauf ob am Samstagnachmittag die Geschäfte geöffnet oder geschlossen waren. Der § 3 vereinfacht sich durch diese Änderung erheblich. Was die Ladenöffnungszeit in ländlichen Gebieten angeht, so wird auf dem Lande darüber Klage geführt, daß der § 11 des Ladenschlußgesetzes zwar einen ausnahmsweisen Verkauf an Sonntagen vorsieht, aber nicht eine verlängerte Verkaufszeit an Werktagen. Es hat sich herausgestellt, daß man in ländlichen Gebieten während der Zeiten, in denen die Bauern besonders viel zu arbeiten haben, mit einer Verkaufszeit, die urn 18,30 Uhr, an Samstagen um 14,00 Uhr endet, nicht auskommt. Die Landbevölkerung muß noch eine Stunde länger die Möglichkeit haben, ihre notwendigen Einkäufe in den Geschäften zu tätigen. Dies soll durch Änderung des § 11 erreicht werden. Bonn, den 27. Juni 1957 Sabel Berichterstatter Anlage 7 Umdruck 1215 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 (Drucksachen 3587, 3361 Anlage 1). Der Bundestag wolle beschließen: Der Gleitzollsatz in Tarifnummer 11.07 — Malz, auch geröstet — lautet wie folgt: „20 mindestens für 100 kg 60 DM abzüglich 70% des Wertes". Bonn, den 26. Juni 1957 Ollenhauer und Fraktion Umdruck 1223 Änderungsantrag der Abgeordneten Varelmann, Krammig, Dr. Serres und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs ides Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 (Drucksachen 3587, 3361 Anlage 1). Der Bundestag wolle beschließen: Die Regierungsvorlage zur Tarifnummer 45.03 wird wiederhergestellt: „Tarifnummer Zollsatz % des Wertes tarif- zeitmäßig weilig 45.03 Waren, aus Naturkork hergestellt: A — Stopfen mit einer Höhe: 1 — von mehr als 37 mm 10 6 2 — von mehr als 32 bis 37 mm 12 8 3 — von 32 mm ioder weniger 25 10 B — Korkscheiben 12 8 C — andere 12 10" Bonn, den 25. Juni 1957 Varelmann Krammig Dr. Serres Barlage Becker (Pirmasens) Dr. von Buchka Franzen Goldhagen Hahn Lulay Maier (Mannheim) Mühlenberg Dr. Rümmele Dr. Schäfer (Saarbrücken) Scheppmann Schüttler Schulze-Pellengahr Stingl Dr. Storm Walz Winkelheide Wolf (Stuttgart) Umdruck 1228 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 (Drucksachen 3587, 3361). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Tarifnummer 27.09 wird in der Spalte Zollsatz die Zahl „12,90" ersetzt durch die Zahl „12,50". 2. Der Anmerkung 4 — Begriffsabgrenzung -- zu Tarifnummer 27.10 wird angefügt: „d) Gasöle sind Erdöle und Schieferöle, bei deren Destillation nach DIN 51752 höchstens 65 Raumhundertteile bis 250 ° C und mindestens 90 Raumhundertteile bis 370 ° C übergehen. Tritt vor 370 ° C Cracken ein, so müssen bis 350 ° C mindestens 80 Raumhundertteile übergegangen sein". 3. Die Anmerkung 5 zu Tarifnummer 27.10 erhält folgende Fassung: „5. Zollvergütung a) Werden Waren der Tarifnummer 27.14 Abs. A, B und C-1 aus Erdöl hergestellt, das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist, oder fallen bei der Verarbeitung solchen Erdöls Schwefel der Tarifnummer 25.03 oder 28.02 Abs. A oder Gase der Tarifnummer 27.05 a als Nebenerzeugnisse an, so wird für je 100 kg dieser Waren eine Vergütung in Höhe des Zollsatzes gewährt, der bei der Verzollung des Erdöls angewendet worden ist. (1) Vergütungsfähige Mineralöle sind Waren der Tarifnummern 27.10 Abs. A, 27.11, 27.12, 27.13 Abs. A und B, 27.14 Abs. C-2 sowie Waren anderer Tarifnummern, die im Zolltarif zu vergütungsfähigen Mineralölen erklärt sind, alle diese Waren, wenn sie im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs oder in einem Bearbeitungsoder Verarbeitungsverkehr nach § 69 Abs. 1 Nr. 42 des Zollgesetzes in einem Freihafen aus Erdöl hergestellt worden sind. Schweröle der Tarifnummer 27.10 Abs. A-2, ausgenommen Gasöle sowie mit Schwefelsäure, selektiven Lösungsmitteln oder hydrierend raffinierte Schmieröle, und Reinigungsextrakte der Tarifnummer 27.14 Abs. C-2 sind jedoch nur vergütungsfähig, wenn sie aus Erdöl hergestellt sind, das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist. (2) Eine Vergütung wird gewährt, wenn vergütungsfähige Mineralöle ausgeführt, zu einem Zollverkehr abgefertigt oder nach Herstellung in einem Freihafen unmittelbar in das Zollausland oder endgültig in den Freihafen gebracht werden. (3) Der Vergütung beträgt 12,50 DM für 100 kg der vergütungsfähigen Menge. Sind jedoch vergütungsfähige Mineralöle aus Erdöl hergestellt worden, idas im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist, so kann die Vergütung nach dem Zollsatz bemessen werden, der bei der Verzollung des Erdöls angewendet worden ist. (4) Vergütungsfähig ist die ausgeführte oder abgefertigte Menge, und zwar zuzüglich 2 v. H., wenn die Vergütung nach Absatz 3 Satz 1 bemessen wird. Wird jedoch raffiniertes Schweröl zum endgültigen Verbleib oder Verbrauch in das Zollausland ausgeführt, so kann die Vergütung für die vom Hersteller nachzuweisende Schwerölmenge gewährt werden, die zum Herstellen des raffinierten Schweröls verbraucht worden ist. (5) Die Vergütungsfähigkeit eines Mineralöls wird nicht dadurch berührt, daß es aus dem freien Verkehr des Zollgebiets ohne Zollvergütung zur vorübergehenden Lagerung in einen Freihafen gebracht wird. Wird es im Anschluß daran aus dem Lagerverkehr unmittelbar in das Zollausland oder endgültig in den Freihafen gebracht, so gilt Absatz 2 entsprechend. c) Vergütungsfähige Schmiermittel sind Schmiermittel der Tarifnrn. 27.10 Abs. B-1-b und 34.03 Abs. A-1-b, die im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs oder in einem Bearbeitungs- oder Verarbeitungsverkehr nach § 69 Abs. i Nr. 42 des Zollgesetzes in einem Freihafen aus vergütungsfähigem oder aus solchem Schweröl hergestellt sind, das im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist. Unter den Voraussetzungen in b Abs. 2 dieser Anmerkung werden für je 100 kg des im Schmiermittel enthaltenen Schweröls 12,50 DM vergütet. d)(1) Andere vergütungsfähige Erzeugnisse sind andere als die unter a bis c genannten Waren, wenn sie im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs unter Verbrauch vergütungsfähigen oder solchen Mineralöls hergestellt sind, das im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist. (2) Eine Vergütung kann gewährt werden, wenn die in Absatz 1 aufgeführten vergütungsfähigen Erzeugnisse zum end- gültigen Verbleib oder Verbrauch in das Zollausland ausgeführt werden. Sie ist ausgeschlossen, wenn das Mineralöl zu Treib-, Schmier-, Heiz- oder Beleuchtungszwecken verbraucht worden ist. (3) Die Vergütung beträgt für vergütungsfähige Mineralöle höchstens 12,50 DM, sonst höchstens 12,90 DM für 100 kg der vergütungsfähigen Menge. (4) Vergütungsfähig ist die bei der Herstellung der vergütungsfähigen Erzeugnisse verbrauchte Mineralölmenge, und zwar zuzüglich 2 v. H., wenn vergütungsfähige Mineralöle verbraucht worden sind. e) Wird vergütungsfähiges Benzin unter den Voraussetzungen, die in § 69 Abs. i Nr. 9 und 10 des Zollgesetzes für den Fall der Einfuhr gelten, an die dort genannten Personen oder Dienststellen abgegeben, so werden 12,50 DM für je 100 kg des Benzins vergütet. f) Die Vergütung wird nur durch Anrechnung auf Zoll für unbearbeitetes Erdöl gewährt. Sie ist im Falle b ausgeschlossen bei mineralölsteuerbaren Erzeugnissen, für die eine Mineralölsteuerschuld bereits unbedingt geworden ist. Sie ist ferner ausgeschlossen bei der Ausfuhr unter Vorausetzungen, unter denen nach § 69 Abs. 1 des Zollgesetzes bei der Wiedereinfuhr Einfuhrzoll nicht erhoben wird. g) Der Bundesminister der Finanzen kann zur Durchführung dieser Anmerkung durch Rechtsverordnung 1. die Vergütungsberechtigten bestimmen, 2. das Nähere zu b Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 sowie zu d anordnen, 3. die vergütungsfähigen Schmiermittel nach ihrem Schwerölanteil in Gruppen staffeln und bestimmen, daß die Vergütung nach dem mittleren Schwerölanteil jeder Gruppe bemessen wird. 4. das Verfahren regeln." Bonn, den 25. Juni 1957 Cillien und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Umdruck 1234 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stamm- berger, Stücklen, Dr. Schild (Düsseldorf) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 (Drucksachen 3587, 3361 Anlage 1). Der Bundestag wolle beschließen: Die Tarifnummer 11.07 wird wie folgt geändert: Tarifnummer Warenbezeichnung Zollsatz % des Wertes tarif- mäßig 11.07 Malz, auch geröstet 20 mindestens für 100 kg 60 DM abzügl. 68 % des Wertes Bonn, den 27. Juni 1957 Dr. Stammberger Graaff (Elze) Dr. Reif Dr. Schild (Düsseldorf) Eickhoff Matthes Schneider (Bremerhaven) Stücklen Barlage Becker (Pirmasens) Dr. Dollinger Günther Höcherl Holla Illerhaus Kirchhoff Schneider (Hamburg) Spörl Stiller Wieninger Umdruck 1242 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1958 (Drucksachen 3587, 3361 Anlage 1). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In der Anmerkung 4 zu Tarifnummer 27.07 werden die Worte „Aromatenreiche Benzine und mittelschwere Öle aus Tarifnr. 27.07 Abs. B und C" ersetzt durch die Worte „Erzeugnisse der Tarifnr. 27.07 Abs. A und C sowie aromatenreiche Benzine aus Abs. B". 2. In der Anmerkung 3 zu Tarifnummer 29.01 werden die Überschrift „3. (zu Tarifnr. 29.01 Abs. B und C)" und die Worte „Kohlenwasserstoffe der Tarifnr. 29.01 Abs. B und C" ersetzt durch folgende Überschrift und Worte: „3. (zu Tarifnr. 29.01 Abs. A bis C) Kohlenwasserstoffe der Tarifnr. 29.01 Abs. A bis C". Bonn, den 28. Juni 1957 Kunze (Bethel) und Fraktion Eickhoff und Fraktion Umdruck 1245 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 3692, 3137, 3213). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 werden nach Nr. 1 folgende neue Nummern 1 a und 1 b eingefügt: ,1 a) In § 5 wird folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Der Senat von Berlin kann durch Rechtsverordnung für das Land Berlin bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen an Sonn- und Feiertagen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften bereits vor 11 Uhr geöffnet sein dürfen." 1 b) In § 10 Abs. 1 werden die Nummern 1 und 2 wie folgt geändert: „1. an jährlich höchstens 26 Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von 7 Stunden, 2. sonnabends bis spätestens zwanzig Uhr" ´. Bonn, den 29. Juni 1957 Dr. Atzenroth Dr. Mende und Fraktion Umdruck 1247 Änderungsantrag der Abgeordneten Eickhoff und Genossen zur zweiten Beratung ides Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 3692, 3137, 3213). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Unter Artikel 1 Nr. 2 werden in § 11 Abs. 1 Nr. 2 die Worte „eine Stunde länger, als nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 zulässig ist" gestrichen und durch die Worte „bis 20 Uhr" ersetzt. 2. Es wird unter Artikel 1 folgende neue Nummer 3 eingefügt: „3. In § 20 wird nach Absatz 2 folgender neuer Absatz 2 a eingefügt: (2 a) Die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde kann abweichend von den Vorschriften der Absätze 1 und 2 Ausnahmen für das Feilhalten von leicht verderblichen Waren und Waren zum sofortigen Verzehr zulassen, sofern dies zur Befriedigung örtlich auftretender Bedürfnisse notwendig ist und diese Ausnahmen im Hinblick auf den Arbeitsschutz unbedenklich sind." Bonn, den 29. Juni 1957 Eickhoff Eberhard Dr. Elbrächter Euler Fassbender Dr. Henn Hepp Lahr von Manteuffel (Neuß) Müller (Wehdel) Dr. Schranz Dr. Stammberger Wittenburg Barlage Brese Dr. Atzenroth
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Krammig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte auf den Schriftlichen Bericht verwiesen, wenn nicht in der Zusammenstellung der Ausschußbeschlüsse zwei Dinge ausgelassen wären, die zur Komplettierung ides Gesetzentwurfs unbedingt ergänzt werden müssen.
    Ich bitte Sie deshalb, in der Drucksache 3566 auf Seite 3 in der rechten Spalte unter 2 a) in der achten Zeile das Wörtchen „je" anzufügen, und zwar hinter „für" und vor „100 kg", so daß der Satz dann lautet: „so wird für je 100 kg dieser Waren".
    Auf Seite 4, auch lin der rechten Spalte, ist unter 3 b) zwischen „Nr." und „27 10 — B" einzufügen „27 08 — B — 1,", so daß der Satz dann lautet: „Vergütungsfähige Mineralöle sind Waren der Nr. 2708—B-1, 2710—B bis D" usw.
    Im übrigen darf ich mich auf den Schriftlichen Bericht beziehen ,und Ihnen die Annahme des Gesetzentwurfs laut Ausschußbeschluß empfehlen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Die Berichtigungen werden zur Kenntnis genommen und zur Grundlage der Entscheidung des Hauses gemacht.
Ich rufe in der zweiten Beratung auf Artikel. 1. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Hamburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zolltarifs, das praktisch nur aus dem soeben aufgerufenen einzigen Artikel besteht, sieht auf den ersten Blick recht bedeutungslos aus. Man muß schon die Materie der Mineralölzollgesetzgebung sehr genau kennen, und in dem ganzen Haus gibt es niemanden, der sie kennt, mit Ausnahme des Herrn Kollegen Krammig, der hier soeben als Berichterstatter auftrat, und ich glaube, Herr Kollege Krammig kennt sie auch nur beinahe ganz genau, aber nicht wirklich ganz genau. — Er nickt mir zu.
    Es handelt sich hier um ein Dickicht, meine Damen und Herren, das schlimmer ist als die Rentengesetzgebung oder die Einkommensteuerdurchführungsverordnungen. Das ist wirklich eine schlimme Sache. Wenn man z. B. in dem Artikel 1, von dem wir jetzt sprechen, die Nr. 3 liest, die eine sehr wichtige Rolle in dem Gesetzentwurf spielt, dann muß sie dem Laien schlechthin unverständlich sein. Ich frage Sie z. B.: Wer von Ihnen hat etwa die Änderung verstanden, die der Herr Kollege Krammig in der Nr. 3 vorgetragen hat? Wenn Sie die Nr. 3 lesen, so ist sie für den Laien genauso unverständlich wie eine hethitische Grabinschrift.
    Nun, die offizielle Begründung der Regierung für den Gesetzentwurf gibt vielleicht einen ersten


    (Schmidt [Hamburg])

    Fingerzeig, damit man dahinterkommt, was eigentlich gemeint ist. Ich darf, Herr Präsident, aus der offiziellen Begründung ein paar Sätze vorlesen. In dieser Begründung heißt es:
    Durch die sogenannte Heizölnovelle vom 31. Oktober 1955 war der Heizölbegriff im Zolltarif beseitigt worden. Infolgedessen fielen nunmehr auch die sogenannten Heizöle, für die vorher eine abweichende Regelung bestanden hatte, unter die Vergütungsregelung nach dieser Anmerkung. Damit waren aber auch die sogenannten Heizöle aus deutschem Rohöl, die bis dahin nicht vergütungsfähig gewesen waren, bei der Ausfuhr vergütungsfähig geworden.
    Und jetzt kommt der Satz, auf den es mir ankommt:
    Das war zwar nicht angestrebt, aber im Interesse der Einfachheit und Klarheit damals in Kauf genommen worden.
    Dieser Satz „im Interesse der Einfachheit und Klarheit in Kauf genommen" hat es in sich, meine Damen und Herren! Was wurde in Kauf genommen? Nach langem Forschen und Recherchieren werden Sie ausfindig machen, daß in Kauf genommen wurde ein Verlust für die Bundeskasse in Höhe von rund 40 Millionen DM, d. h. dieses hübsche Geschenk von 40 Millionen DM wurde an die Mineralölwirtschaft Deutschlands in Kauf gegeben.
    Damals im Herbst 1955 wurde unter Irreführung des Parlaments mit Hilfe ähnlich komplizierter Verklausulierungen, wie sie auch in der heutigen Gesetzesvorlage wieder enthalten sind oder sein müssen, eine sogenannte Zollvergünstigung für den Export von Heizöl aus deutschem Rohöl in Höhe von 129 DM je Tonne erreicht. Das bedeutet eine vom Bundestag keineswegs gewollte Subvention.
    In der Folgezeit hat sich daher dann trotz der großen Brennstoffknappheit in Deutschland, trotz der Energielücke, trotz des großen Mangels an Heizöl in der Sueskrise in den ersten neun Monaten des Jahres 1956 der Export von Heizöl aus deutschem Rohöl verdoppelt. Insgesamt sind seit November 1955, also seit der sogenannten HeizölNovelle, bis jetzt zirka 350 000 t Heizöl deutscher Provenienz exportiert worden, und jede einzelne Tonne dieser 350 000 t bekam aus der Staatskasse einen Bonus auf den marktmäßigen Preis in Höhe von 129 DM obendraufgelegt.

    (Abg. Mellies: Hört! Hört!)

    Zum Teil sind diese Dinge so gelaufen, daß man das Heizöl für zwei Tage exportiert hat, um es dann mit demselben Schiff zollfrei wieder zu reimportieren.

    (Zuruf von der SPD: Unerhört!)

    Es gab auch den umgekehrten Fall, daß man erst importierte und anschließend mit Subventionen dafür andere Mengen exportierte.
    Diese Fälle decke ich hier nicht erstmalig auf. Sie sind den zuständigen Ministerien bekannt, meine Damen und Herren! Es kann keinen Zweifel geben, daß sie so passiert sind.
    Als im Jahre 1955 diese phantastische HeizölNovelle vom Parlament verabschiedet und in Kraft gesetzt wurde, hat das Parlament nicht gewußt, was es tat. Wir sind hier überspielt worden. Das
    Finanzministerium wurde damals aus Fachkreisen schriftlich darauf aufmerksam gemacht, was hier entstehen müsse. Ich kann beweisen, daß das Finanzministerium schriftlich darauf aufmerksam gemacht worden ist. Aber das Finanzministerium hat verschwiegen, daß solche Folgen eintreten können. Es hat auch den Ausschuß nicht aufgeklärt. Und heute schreibt man in die Begründung des Gesetzentwurfs, der diese Sache korrigieren soll, großzügig hinein: Die Folge war zwar nicht angestrebt, aber im Interesse der Einfachheit und Klarheit in Kauf genommen worden. Ich möchte an die Adresse des Finanzministeriums, das offenbar für die Begründung verantwortlich ist, sagen: das Parlament und die damals zuständigen Ausschüsse, Herr Staatssekretär Hartmann, haben das nicht in Kauf nehmen wollen; die sind darüber nicht informiert worden.
    Inzwischen hat seit dem Inkrafttreten dieser Heizöl-Novelle im Jahre 1955 ein langer Kampf unter der Decke stattgefunden, und zwar zwischen dem Wirtschaftsministerium, das diesen Unfug wieder aufheben wollte, und dem Finanzministerium. Im Wirtschaftsministerium ist dabei sogar ein Referent „über die Klinge gesprungen" — wobei ich vermute, daß dieses Wortspiel nur von der Regierungsbank selber verstanden wird.

    (Abg. Dr. Hellwig: O nein, wir hören mit!)

    — Gut. Im Finanzministerium, scheint mir, sind die zuständigen Männer, die das zu verantworten hatten, noch am Werke, Herr Staatssekretär Hartmann. Aber das ist ja nicht unsere Sache. Unsere Sache ist es, hier zu fragen: Wer waren die eigentlichen Nutznießer dieser Subventionen? Nun, durchgeführt wurden die Geschäfte von mittleren oder kleineren Händlern. Die Gewinne, die hier gemacht wurden — 129 Mark pro Tonne auf den Marktpreis obendrauf! —, wurden abgeschöpft von DEA, von Elwerath, von Wintershall und anderen Gesellschaften. Abgesehen von jenen Kurfgeleien — mit dem gleichen Schiff hin und zurück usw. —, abgesehen von jener ausgesprochen mißbräuchlichen Ausnutzung des Gesetzes haben diese deutschen Gesellschaften, die ich soeben genannt habe, durchaus legal gehandelt. Diesen Gesellschaften ist gar kein Vorwurf zu machen, höchstens ein moralischer Vorwurf; sie haben das ausgeschöpft, was der Gesetzgeber ihnen auf Vorschlag der Bundesregierung an Möglichkeiten eröffnet hat. Der Bundestag hatte es nicht gemerkt, und das ist wieder einmal ein Musterbeispiel dafür, wie durch die immer höher getriebene Komplizierung und Differenzierung der Gesetzgebung praktisch das Parlament entmachtet wird, weil in dieser hochdifferenzierten Materie alles nur noch in Hieroglyphensprache geregelt werden kann, was geregelt werden soll, mit Abkürzungen und Buchstaben und Ziffern und wieder Abkürzungen und wieder Buchstaben. Das Parlament ist praktisch entmachtet und völlig angewiesen auf die loyale Mitarbeit und Mithilfe der Beamten in den zuständigen Ausschüssen, die uns Laien erklären müssen, was denn nun 27 10 a bis d Komma, Strich 3 usw. bedeutet. In diesem Falle ist also eine loyale Beratung damals nicht vollständig erfolgt.
    Ich erinnere mich genau, wie der Kollege Professor Gülich im Herbst 1955 bei der Heizölnovelle mit starkem Soupçon, geschult an früheren Vorgängen auf diesem Sektor, vermutete, daß in der Heizölnovelle Kinken enthalten seien. Ich habe mich damals auch bemüht zu klären, ob alles in


    (Schmidt [Hamburg])

    Ordnung sei, und ich habe nichts gefunden. Die damalige Begründung der Regierung zu dieser Bestimmung, die nun tatsächlich 40 Millionen DM gekostet hat, lautete ja: „Der vorliegende Entwurf verfolgt den Zweck, rechtliche Schwierigkeiten zu beseitigen, ohne an dem sachlichen Inhalt der Gesetze mehr als unvermeidlich zu ändern." Von dem Inkaufnehmen nicht erstrebter Nebenwirkungen, wie es heute getan wird, war damals keineswegs die Rede. Ich glaube sogar, daß der Herr Finanzminister selber und der Herr Staatssekretär des Finanzministeriums damals überspielt worden sind und nicht gesehen haben, was hier entstehen würde. Ich habe damals für meine Person dem Kollegen Gülich gesagt, ich könne keine Bedenken ausfindig machen, und auch sonst hat im Parlament niemand Bedenken gehabt, und so ist die Bestimmung über die Bühne gegangen.
    Nun sind aber durch die nachfolgende Sues-Krise die Auswirkungen der Heizölsubvention außerordentlich schwerwiegend gewesen. Wir haben zeitweilig während der Sues-Krise, während der großen Heizölknappheit in Deutschland, bis zu 80 % unseres deutschen Heizöls exportiert, weil ja dieses wunderbare Geschäft — 129 DM obendraufgelegt — damit gemacht werden konnte. Das war schon gar nicht mehr schön. Als dann im Herbst 1956 die Sues-Krise sich zuspitzte, von sozialdemokratischer Seite in der Öffentlichkeit schärfste Vorstellungen gegen diesen Mißbrauch erhoben wurden, hat das Bundeswirtschaftsministerium eingegriffen, und ich möchte das hier ausdrücklich anerkennen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf der rechtlichen Grundlage der Außenhandelsgesetzgebung eine Buchungsbescheinigungspflicht für Heizölexporte dekretiert und gleichzeitig an das Bundesamt für die gewerbliche Wirtschaft eine Dienstanweisung gegeben, in der es hieß,. daß solche Buchungsbescheinigungen nicht gewährt werden dürfen. Damit war also zunächst einmal dieser Heizölexport abgestoppt. Jetzt ist allerdings die Sues-Krise als Begründung für eine Buchungsbescheinigungspflicht nicht mehr existent. Die interessierten Händlerfirmen haben bereits Klagen angedroht, und es sind neue Umgehungen dieser Maßnahme bereits zu erkennen. Es wird also höchste Zeit, daß die Nr. 3 dieses Artikels 1 schleunigst in Kraft tritt. Ich freue mich, daß auch von der Seite der Mehrheit hier mit dem Kopfe genickt wird. Wir werden nachher, Herr Kollege Hellwig und Herr Kollege Krammig, zu Art. 2 einen Antrag einbringen, der dafür sorgt, daß in diesem Punkte das Inkrafttreten des Gesetzes vorgezogen wird, und ich nehme an, daß auch das Wirtschaftsministerium das begrüßen wird.
    Die Nr. 3 des Art. 1 ist also in Ordnung. Hier wird ein wirklicher Skandal aus der Welt geschafft. Dagegen gibt es gegen die Nr. 1 desselben Artikels schwere Bedenken, denn bei der Nr. 1 handelt es sich um ein neues, heute gesetzlich zu fundierendes Millionengeschenk an die Mineralölwirtschaft, diesmal allerdings an eine andere Gruppe von Mineralölfirmen.

    (beeinträchtigten Weltmarkt-Rohölpreise. Immerhin macht das inländische Rohöl bei der deutschen Mineralölverarbeitung insgesamt ein Drittel des ganzen Rohstoffes aus. Diese Erlössteigerungen für die deutsche Rohölproduktion betrugen insgesamt seit Ausbruch der Sues-Krise bis heute zwischen 50 und 60 Millionen DM reine Nettogewinnzuwächse, denen keinerlei gesteigerte Kosten gegenüberstehen. Und das alles, obgleich schon der Schutzzoll für die deutsche Rohölförderung, der de facto bis heute 129 DM je Tonne beträgt, weit höher ist als die tatsächlichen Fördermehrkosten im Inland gegenüber dem Ausland. Nehmen Sie z. B. ein Land wie Holland! Die holländische Rohölförderung geschieht ,aus demselben Erdölfeld, auf dem unsere Bohrtürme in der Gegend des Emslandes stehen. Das ist absolut dasselbe Feld. Dasjenige Öl, das diesseits der deutsch-holländischen Grenze von deutschen Gesellschaften gefördert wird, genießt an den deutschen Grenzen einen Schutzzoll von 129 DM pro Tonne, und das, was auf der anderen Seite der deutsch-holländischen Grenze von den Holländern aus derselben Ölquelle gefördert wird, genießt keinen Gulden und keinen Cent Schutzzoll und ist auch existenzfähig. Oder schauen Sie nach Österreich! Auch dort wird Rohöl unter etwas weniger rationellen Bedingungen als etwa im Nahen Osten oder in Venezuela oder in Texas gefördert. Auch dort aber gibt es keinen Pfennig Schutzzoll für österreichisches Rohöl. Nun will ich mit diesen Hinweisen gar nicht dafür plädieren, den deutschen Schutzzoll völlig aufzuheben. Es mag bei näherer Betrachtung gute Gründe geben, der heimischen Rohölproduktion noch einen gewissen Schutz zu belassen, damit sie für Krisenzeiten à la Sues ausreichende Kapazitäten vorhalten kann. Die heutigen Schutzzollsätze aber scheinen uns vollständig überholt. Sie beruhen auf Kostenzahlen und Ermittlungen des Jahres 1949. Die Fachleute hier im ,Hause erinnern sich an das berühmte grüne Moeßner-Gutachten. Diese Zahlen sind weitestgehend überholt. Denken Sie allein an die zwischenzeitlich eingetretene Kostendegression! Heute haben wir in der deutschen Rohölförderung mehr als 31/2mal soviel Produktion wie damals im Jahre 1949. Die Grundlagen, die seinerzeit den Ausschlag gegeben haben mögen, sind also alle längst überholt. Heute führen diese Schutzzollsätze für die deutsche Rohölförderung Zu völlig ungerechtfertigten Reingewinnen. Dabei werden diese Reingewinne durch die deutschen Rohölfördergesellschaften keineswegs etwa ausschließlich dazu verwandt, innerhalb Deutschlands weitere Rohölfelder zu erschließen, sondern diese Reingewinne, aus dem Schutzzoll zugunsten der deutschen Rohölförderung gezogen, werden nunmehr im großen Maße im Ausland reinvestiert. Der Schutzzoll auf auslänndische Mineralöle muß also herunter. Wenn das Haus und wenn der Fiskus auf die daraus resultierenden fiskalischen Einnahmen nicht verzichten wollen, könnte man ja daran denken, bei Senkung der Schutzzölle im übrigen die allgemeine Mineralölsteuer im entsprechenden Maße anzuheben. Dann wird der Fiskus jedenfalls nicht geschädigt, wohl aber idem Verbraucher genützt. Das Problem kommt ohnehin hoch durch die Vereinbarungen, die zu dieser Frage in den Verträgen über den Gemeinsamen Markt geschlossen sind. Die Exekutive sollte sich deshalb angelegen sein lassen, schleunigst eine neue Enquete über die tatsächliche Lage herbeizuführen. Nun zu den Nettogewinnen der deutschen Rohölförderer! Aus überhöhten Schutzzöllen kommen seit der Sueskrise zu den erwähnten 50 bis 60 Millionen DM Suesprofit 40 Millionen Heizölsubventionen, zusammengezählt fürwahr ein sehr hübsches Geschäft. Wir Sozialdemokraten erinnern uns noch sehr genau an Professor Erhards Publicrelations-Anzeigen: „Zahlen Sie keine Suespreise!", „Kein Platz für Geschäftemacher!" Nun, meine Damen und Herren, die inländischen Rohölfördergesellschaften sind echte Suesgewinnler, das war echte Geschäftemacherei .und nichts anderes. Sicherlich hat auch dieser Teil der Mineralölwirtschaft zur Finanzierung jener Anzeigenbeigetragen. Wir freuen uns, daß wir heute mit der Nr. 3 des Art. 1 uns bei jenen Firmen revanchieren können. Wir stimmen deshalb der Nr. 3 ausdrücklich und gerne zu. Nun aber zu der Nr. 1 des gleichen Artikels. Auch hier haben wir im Ausschußstadium zunächst noch nicht klar 'erkennen können, was die Auswirkungen sind. Ich muß das offen zugeben. Jetzt stellt sich aber heraus, daß mit der Nr. 1 tatsächlich der allgemeine Schutzzoll für Rohölimporte etwas gesenkt wird, aber nicht so weit, daß es zu Buch schlagen würde und für den Verbraucher an den Tankstellen preissenkende Wirkungen eintreten könnten. Er wird nicht etwa um 30 oder 40 % gesenkt, damit der Schutzzollsatz von 129 DM pro Tonne auf etwa 80 oder 85 DM sinkt, sondern der allgemeine Schutzzollsatz wird nur um ganze 3 % ermäßigt, und dann schämt man sich noch nicht einmal, in der offiziellen Begründung von Preissenkungstendenzen zu schreiben. Es ist doch ganz klar, daß eine Zollsenkung von 129 DM auf 125 DM nicht einmal vier Zehntel Pfennig pro Liter Benzin ausmacht, und es ist selbstverständlich, daß Shell, Esso und wie sie alle heißen, die vier Zehntel Pfennig in die Westentasche stecken; sie können diesen Betrag technisch gar nicht an die Tankstellen weitergeben. Man soll doch nicht an die Philanthropie der Haifische glauben. Diese vier Zehntel Pfennig pro Liter Benzin, die sie da in die Westentasche sammeln, werden im Laufe des Jahres eine ganz schöne Menge — 8 Millionen Tonnen Rohölimport und 4 DM pro Tonne — etwa 20 bis 30 Millionen DM ausmachen. Dieser Betrag wird an die Mineralölwirtschaft verschenkt. Man versucht also, was in Ziffer 3 mit der rechten Hand weggenommen wird, in Ziffer 1 mit der linken Hand wieder zurückzugeben. Mir ist dabei klar, daß Herr Hartmann oder dier Herr Kollege Schloß, den die Mineralölwirtschaft hier inn Parlament als ihren beredten Anwalt sitzen hat, uns gleich sagen werden, die Zollsenkung sei ganz logisch, sie bedeute nur den von der Mineralölwirtschaft seit langer Zeit geforderten Ausgleich für den 3 %igen Materialschwund, für den Verlust bei der Verarbeitung des importierten Rohöls. Ich muß zugeben, daß klingt theoretisch ganz plausibel. Die tatsächliche Wirkung gegenüber dem bisherigen Zustand ist aber, daß sich in den Gewinnund Verlustrechnungen von Shell, Esso, BV-Aral, BP und wie sie heißen, rund 30 Millionen DM höhere Reingewinne niederschlagen. Und sie haben es ja auch so bitter nötig, die Armen! Das muß man einsehen. Sie haben unter der Sueskrise so furchtbar gelitten! Man braucht sich nureinmal die Geschäftsberichte anzusehen, um zu begreifen, wie sehr sie gelitten haben. Aber ich will das gar nicht tun. Ich will gar nicht auf die Sueskrise zurückgreifen, die längst vorbei ist. Uns interessiert, was heute mit den Mineralölpreisen ist, nachdem es keinerlei Begründung à la Sueskrise, keinerlei Knappheitssituation auf dem Weltmarkt und keinerlei Knappheitssituation auf dem Weltfrachtenmarkt mehr gibt. Herr Professor Erhard oder sein Vertreter mag heute vielleicht versuchen, die Diskussion im wesentlichen mit der Sueskrise zu führen, und voller Stolz mag er vielleicht sagen: Wie gut hat damals die Versorgung geklappt! Das gehört zwar nicht zu diesem Thema, aber ich erwarte das; denn Sie müssen ja auch etwas Positives bringen, Herr Westrick! — Er nickt mit dem Kopf. Er wird also sagen: Wie großartig hat die Versorgung geklappt! Aber das steht hier nicht zur Debatte. Im übrigen aber werden Sie sich, Herr Westrick, erinnern: als in Ihren Gesprächen mit den Bossen der großen deutschen Mineralölkonzerne z. B. ein großer Konzern, der die Tochter einer englischen Mutter ist, von Ihnen verlangte, Sie sollten die Mineralölbewirtschaftung einführen da gab es ja auch noch Umwege, die man im Kabinett gegangen ist, um Sie unter Druck zu setzen —, da haben wir Ihnen hier öffentlich gesagt: Wehe, wehe, die Mineralölbewirtschaftung ist auf keinen Fall notwendig, die Versorgung ist absolut ausreichend. (Abg. Pelster: Daran sind Sie aber unschuldig!)


    (Schmidt [Hamburg])

    — Wir sind daran unschuldig und Sie auch, Herr Kollege. Ich will damit nur sagen, Herr Pelster, daß ich die ganze Rede von Herrn Westrick vorausahne. Er wird seine Rede sicherlich unter der Überschrift anfangen: „Zahlen Sie keine Suespreise!" Da ich das vorausahne, möchte ich von vornherein nur sagen, daß wir Sie im vorigen Herbst gewarnt bzw. in Ihrem Bemühen, keine Bewirtschaftung einzuführen, gestützt haben. Darüber hat es nie einen Zweifel und keinen Streit gegeben. Meinungsverschiedenheiten hat es zwischen dem Wirtschaftsministerium und uns nur über die Höhe der Preise gegeben, die man noch zulassen sollte.
    Ich kenne z. B. eine Rede des Herrn Bundeswirtschaftsministers an die Adresse der Mineralölbosse, in der ihnen empfohlen wird, zu jedem Preis, egal wie hoch, jedes Heizöl draußen aufzukaufen und zu importieren, das man nur irgendwie kriegen könne. Das war sicherlich ein zweckmäßiger Rat. Nur wirkt er ganz besonders komisch, wenn man weiß, daß zur gleichen Zeit die deutsche Bundeskasse 129 DM pro t Heizölexport draufzahlte.


    (Schmidt [Hamburg])

    So war also die Politik der Bundesregierung in jener Phase nicht ganz einheitlich.
    Aber uns interessiert viel mehr, was heute ist. Die Sueskrise ist vorbei, und die deutschen Benzin- und Dieselpreise liegen immer noch weit über dem Vor-Sues-Stand. Das wirkt sich an den Tankstellen für uns, die wir bloß mit einem Pkw herumfahren, gar nicht einmal so stark aus. Die Tankstellenpreise sind schon wieder bis auf eine Differenz von 2 bzw. 1 Pf heruntergegangen. Aber es wirkt sich noch furchtbar für den gewerblichen Kraftverkehr, für den Güternahverkehr, für den Güterfernverkehr, für die großen Omnibusbetriebe der Kommunen und genauso für die Omnibusbetriebe der Privaten aus. Denn diese Unternehmen haben heute noch sehr viel mehr an erhöhten Preisen zu zahlen im Vergleich zum Vor-Sues-Stand. Bei ihnen sind die ganzen sog. Proper-Rabatte weggefallen; sie zahlen heute tatsächlich für 1 Liter Dieselkraftstoff nicht 1 oder 2 Pf mehr als vor der Sueskrise, sondern 8, 9, 10 Pf mehr als vorher.
    Nun will ich gar nicht dafür plädieren, daß die Proper-Rabatte wieder eingeführt werden. Wenn man aber durch Beseitigung dieser Mengenrabatte diesen großen Rebbach gemacht hat, dann mußte man ihn jedermann, jedem Verbraucher an der Tankstelle wieder zugute kommen lassen. Dies geschah nicht. Nun, Herr Westrick hat in früheren Debatten einmal darauf aufmerksam gemacht, es gebe auch sogenannte „weiße" Tankstellen, auch hier in Bonn, und wir sollten doch dort konzernfreies Benzin kaufen. Ich tue das auch seit Ihrem Ratschlag —, aber, Herr Westrick, ich habe gefunden, daß das ein sehr zeitraubendes Verfahren ist. Mein Kraftfahrer - ich mache das nicht selber, weil das so weit weg ist und es in Bonn nur eine solche Tankstelle gibt — braucht immer eine halbe Stunde, bis er von jener .Tankstelle ,wiederkommt. So ganz praktisch ist das also doch nicht.
    Praktischer wäre es vielmehr, wenn Sie und Ihr Haus, Herr Westrick, auf einen Grundsatz zurückkämen, den der Minister Erhard im Februar 1957 aufgestellt hat. Er hat damals die Erwartung ausgedrückt, daß die deutschen Ölgesellschaften ihre Preise nach dem Abflauen der Sueskrise wieder anpaßten und dem Verbraucher nur diejenigen Lasten zumuteten, die zu beseitigen nicht im Bereiche unternehmerischer Tüchtigkeit liege.
    Nun, wie ist es damit? Wollen Sie den Leuten nicht ein bißchen auf die Sprünge helfen, Herr Westrick, daß das nun endlich in Gang kommt? Ich muß Sie vielleicht daran erinnern, daß Ihre alten Äußerungen, die von der Regierungsbank vor der Sueskrise getan wurden, wieder in Kraft sind und wieder Gültigkeit haben.
    So hat zum Beispiel der Herr Staatssekretär Westrick — ich darf zitieren, Herr Präsident — in diesem Hohen Hause vor einiger Zeit gesagt:
    Der Treibstoffmarkt stellt den Prototyp eines Oligopols dar, also einer Marktform, aus der in der Tat kein gleichgewichtiges Auspendeln der Preise zu erwarten ist.