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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 211. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1957 12249 211. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1957. Gedenken an das Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 12252 D Amtliche Mitteilungen 12252 D Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900, zu 2900) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 3458, Nachtrag zu 3458, zu 3458) 12252 D Ohlig (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12355 A Kurlbaum SPD . . 12253 A, 12254 D, 12255 A, 12256 A, 12257 D, 12259 C, 12260 D, 12261 B, 12263 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 12254 D, 12255 A, D Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . 12255 D, 12256 A, 12260 A, C, D, 12261 B, C, D, 12263 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 12256 D, 12257 D, 12263 B, 12264 B Dr. Baade (SPD) 12260 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 12261 C, 12262 A, 12264 B Krammig (CDU/CSU) 12264 C Schoettle (SPD) 12265 C Abstimmungen 12264 D, 12265 C Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen 3457, zu 3457) 12265 C Krammig (CDU/CSU), Berichterstatter 12265 D, 12272 D (Schriftlicher Bericht) 12354 D Dr. Gülich (SPD) . . 12266 A, 12271 A, C, D, 12274 A, 12276 C, D Höcherl (CDU/CSU) 12271 A, D Schoettle (SPD) 12274 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12274 D, 12275 B, C, D Frau Dr. Hubert (SPD) 12275 B, C Ritzel (SPD) 12275 D Abstimmungen 12278 Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 3459, zu 3459) Brese (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12362 D als Abgeordneter 12292 C Einzeiberatung: Frühwald (FDP) 12278 C, 12279 C Fassbender (DP [FVP]) . 12279 C, 12286 B Gibbert (CDU/CSU) 12280 C Odenthal (SPD) 12281 B Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . . 12282 D, 12283 B, C Lahr (DP [FVP]) 12283 B, 12290 D Jacobs (SPD) 12283 C Frau Keilhack (SPD) 12283 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 12285 A, 12288 A, D, 12289 C Kriedemann (SPD) . . . 12285 C, 12288 D Rehs (SPD) 12289 A, 12294 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) 12289 D, 12290 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 12293 B Elsner (GB/BHE) 12294 A Allgemeine Aussprache: Kriedemann (SPD) . . . . 12295 A, 12297 C, 12300 C Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 12297 A, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12299 D Frühwald (FDP) 12300 A Gibbert (CDU/CSU) 12300 C Dr. Gülich (SPD) 12300 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 12301 A Schoettle (SPD) 12301 A Abstimmungen 12301 B Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 3451) 12302 A Frau Rösch (CDU/CSU), Berichterstatterin 12302 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 12302 C Ritzel (SPD) 12306 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident des Deutschen Bundestages 12309 B Abstimmung 12313 D Abstimmung 12309 B Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 3460, zu 3460) 12314 A Krammig (CDU/CSU), Berichterstatter . . . . 12314 A, 12317 A, 12324 A (Schriftlicher Bericht) 12368 A Allgemeine Aussprache: Seidel (Fürth) (SPD) 12314 B Storch, Bundesminister für Arbeit 12317 B, 12319 D Dr. Jentzsch (FDP) . . . . 12318 D, 12320 D, 12321 C, 12322 C Arndgen (CDU/CSU) 12320 B Dr. Dresbach (CDU/CSU) 12321 B Niederalt (CDU/CSU) 12321 C Sabel (CDU/CSU) 12321 D, 12322 C Einzelberatung: Wittrock (SPD) 12322 D, 12324 D, 12325 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12323 C, 12327 B Rasch (SPD) 12324 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 12325 A Storch, Bundesminister für Arbeit 12325 D Petersen (GB/BHE) 12326 A, D Pohle (Eckernförde) (SPD) 12327 A Frau Hütter (FDP) 12327 D Krammig (CDU/CSU) . . . 12328 A, 12329 A Bazille (SPD) 12328 B Abstimmungen . . . . 12326 B, 12328 D, 12329 B Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksache 3465 [neu]) 12329 B Dr. Conring (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 12374 A Schoettle (SPD) 12329 B, 12331 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12330 D, 12331 D Abstimmung 12331 D Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen 3466, zu 3466) 12332 A Heiland (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12374 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 12332 B Ritzel (SPD) 12332 D Abstimmungen . 12333 B Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 3467, zu 3467) 12333 C Hilbert (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12375 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) 12333 C Kunz (Schwalbach) (GB/BHE) . . 12335 C Stierle (SPD) . . 12336 A, 12337 A, 12338 B, 12347 D Leukert (CDU/CSU) . . . . 12337 A, 12338 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 12338 B, 12342 C, 12344 D, 12345 A Frau Heise (SPD) 12341 D, 12349 B Jaksch (SPD) 12344 D, 12345 A Hauffe (SPD) 12345 D Dr. Will (Berlin) (FDP) 12349 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 12351 B Abstimmungen 12351 C Festsetzung der Tagesordnung für die 212. Sitzung 12352 C Nächste Sitzung 12352 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12352 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (zu Drucksache 3458) . . 12353 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 1100) 12353 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Dr. Elbrächter, Dr. Preiß u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 1090) 12353 D Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 1080) 12354 A Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Dr. Elbrächter, Dr. Preiß, Matthes, Dr. Klötzer u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 1058) 12354 C Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Ge- setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (zu Drucksache 3457) 12354 D Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (zu Drucksache 3459) . . . . 12362 D Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 1064) 12365 A Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 1084) . . . 12365 B Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 1103) 12365 C Anlage 12: Änderungsantrag der Abg Odenthal, Müller (Worms), Frau Herklotz, Jacobs u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 1091) . . . 12365 D Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 1055) . . . 12366 A Anlage 14: Änderungsantrag der Abg. Kriedemann, Frau Keilhack, Hermsdorf, Peters u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 1083) . . . 12366 B Anlage 15: Änderungsantrag der Fraktion der DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 1042 [neu]) 12366 C Anlage 16: Änderungsantrag der Abg. Brese, Lermer, Bauknecht, Schulze-Pellengahr, Schwarz u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 1957, Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 1087) 12366 C Anlage 17: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 1060) . . . 12367 A Anlage 18: Änderungsantrag der Abg. Dr. Vogel, Ritzel, Lenz (Trossingen), Dr. Schild (Düsseldorf), Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Keller u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 1053) 12367 A Anlage 19: Änderungsantrag der Abg Rehs, Dr. Gülich u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 1082) 12367 B Anlage 20: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP (FVP), GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Umdruck 1094) 12367 C Anlage 21: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (zu Drucksache 3460) 12368 A Anlage 22: Änderungsantrag der Abg Hoogen, Dr. Arndt, Frau Dr. Dr. h. c. Lüders, Dr. Schneider (Lollar) u. Gen. zur zweiten Beratung dies Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Umdruck 1044) 12373 A Anlage 23: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Umdruck 1062) 12373 B Anlage 24: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Umdruck 1054) . . 12373 C Anlage 25: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Umdruck 1106) 12373 D Anlage 26: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksache 3465 [neu]) 12374 A Anlage 27: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (zu Drucksache 3466) . . . . 12374 B Anlage 28: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Umdruck 1072) 12374 D Anlage 29: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Umdruck 1085) 12374 D Anlage 30: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Umdruck 1086) 12375 A Anlage 31: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (zu Drucksache 3467) 12375 A Anlage 32: Xnderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdruck 1092) . . . . 12376 A Anlage 33: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdruck 1063 [neu]) . . 12376 B Anlage 34: Xnderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdruck 1061) 12376 C Anlage 35: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Ent- Wurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdruck 1068) 12376 C Anlage 36: Änderungsantrag der Abg Frau Heise, Jacobi, Lücke, Graaff (Elze), Dr. Schild (Düsseldorf), Kunz (Schwalbach) u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdruck 1059) 12376 D Anlage 31: Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, GB/BHE, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdruck 1067) 12377 A Anlage 38: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP (FVP), GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs dies Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdruck 1049) 12377 C Anlage 39: Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung 12377 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 5 Minuten eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Albrecht (Hamburg) 25.5. Dr. Atzenroth 24.5. Bauereisen 23.5. Behrisch 23.5. Dr. Bergmeyer 25.5. Fürst von Bismarck 23.5. Dr. Bleiß 24.5. Brück 23.5. Dr. Czermak 24.5. Dannebom 23.5. Dr. Deist 8.6. Demmelmeier 25.5. Eberhard 1.6. Dr. Elbrächter 11.6. Freidhof 25.5. Dr. Friedensburg 25.5. Gemein 24.5. Graaf (Elze) 24. 6. Grantze 25. 5. Gumrum 23. 5. Hansen (Köln) 24. 5. Häußler 23.5. Heiland 23.5. Jacobi 24.5. Karpf 23.5. Keuning 24.5. Frau Kipp-Kaule 23.5. Klausner 23.5. Koenen (Lippstadt) 23.5. Dr. Köhler 3.6. Kortmann 31.5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Margulies 24.6. Massoth 24.6. Frau Dr. Maxsein 23. 5. Mensing 31.5. Meyer-Ronneberg 13.7. Dr. Mo'erschel 6.6. Morgenthaler 31.5. Dr. Dr. h.c. Müller (Bonn) 15.6. Müller-Hermann 24. 5. Frau Nadig 23.5. Frau Niggemeyer 24.5. Dr. Pferdmenges 1.6. Dr. Preller 24.6. Putzig 23.5. Raestrup 24.5. Rasch 23.5. Dr. Röder 25.5. Dr. Schäfer (Saarbrücken) 25.5. Scheppmann 24. 5. Schloß 23.5. Schneider (Brotdorf) 25. 5. Frau Schroeder (Berlin) 31.5. Schröter (Wilmersdorf) 23. 5. Schütz 24. 6. Seiboth 23.5. Spörl 23.5. Steinhauer 25. 5. Teriete 23. 5. Wagner (Ludwigshafen) 24. 5. Walz 25. 5. Dr. Welskop 23. 5. Wiedeck 24. 5. Frau Wolff (Berlin) 23.5. Anlage 2 zu Drucksache 3458 (Vgl. S. 12252 D, 12265 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3458, 2900), hier: Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Berichterstatter: Abgeordneter Ohlig Bei den Beratungen des Einzelplans 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft wurden im Haushaltsausschuß fünf Punkte besonders hervorgehoben. 1. Die Personalvermehrungen (13 neue Planstellen und 50 neue Angestellten- und Arbeiterstellen) wurden gemäß einem Antrag des Bundesministers der Finanzen im Herbst 1956 von dem Beauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung eingehend geprüft und für notwendig befunden. Sie wurden 'in der Hauptsache mit der Einstellung von Preisprüfern für Rüstungsaufträge, mit zusätzlichem Personal für den Geheimschutz in industriellen Betrieben mit Rüstungsaufträgen, für den Geheimschutz in der Behörde, für den Erlaß von Vorschriften und Richtlinien über Art und Umfang von Luftschutzmaßnahmen in der Industrie und für die Verbindungsstelle des Bundeswirtschaftsministeriums in Koblenz zum Beschaffungsamt des Bundesverteidigungsministeriums begründet. Der Haushaltsausschuß bewilligte auf Grund des Prüfungsberichtes die Personaleinstellungen. 2. Der Haushaltsausschuß empfiehlt, die Subventionierung der Gesellschaft zur Förderung des deutsch-amerikanischen Handels einzustellen. Der Regierungsvertreter teilte mit, daß der Vorstand dieser Gesellschaft beschlossen habe, sie innerhalb von drei Jahren aufzulösen. Die Außenstellen New York und Toronto sollen aber nicht aufgelöst werden, sondern in eine geplante deutsch-amerikanische bzw. deutsch-kanadische Handelskammer überführt werden. 3. Mittel bei Kap. 02 Tit. 613 wurden für das Jahr 1957 nicht mehr veranschlagt. Entsprechend den Beschlüssen zu Einzelplan 05 erhält die Zweckbestimmung folgende Fassung: „Hilfeleistung für den wirtschaftlichen Aufbau von entwicklungsfähigen Ländern". 4. Die vorgesehenen Mittel in Höhe von 11 950 000 DM in Kap. 02 Tit. 951 für die Weltausstellung in Brüssel reichten nicht aus. Sie mußten deshalb um 4 920 000 DM auf 16 870 000 DM erhöht werden. Insgesamt werden sich die Gesamtaufwendungen auf 22 370 000 DM erhöhen. Bereits bewilligt wurden einschließlich 1957 18 170 000 DM. Vorbehalten bleibt noch ein Restbetrag von 4 200 000 DM. 5. Das 3. Bauprogramm der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig wird in diesem Rechnungsjahr in Angriff genommen. Die Baukosten werden insgesamt rund 5 700 000 DM betragen, die Einrichtungsgegenstände, Maschinen und Instrumente ungefähr 4 300 000 DM. Davon sind im Rechnungsjahr 1957 rund 3 800 000 DM vorgesehen. Besonders erörtert wurde das Gebührenaufkommen. Auch der Regierungsvertreter war der Auffassung, daß die Gebühreneinnahmen unzureichend sind. Die geringen Einnahmen seien auf die traditionelle Zurückhaltung der Bundesanstalt bei der Erhebung von Gebühren zurückzuführen. Durch eine neue Gebührenordnung könnten sich die Einnahmen um rund 380 v. H. erhöhen. Der Haushaltsausschuß war einstimmig der Auffassung, daß eine Gebührenerhöhung keine preissteigernden Tendenzen ergeben könnte. Der Ausschuß beschloß, die Einnahmen aus Gebühren wieder mit dem Vorjahresansatz von 3 260 000 DM herzustellen. Gleichzeitig spricht er die Erwartung aus, daß die Bundesregierung eine neue Gebührenordnung so schnell wie möglich in Kraft setzen möge, damit noch für 1957 erhöhte Einnahmen erzielt werden können. Im übrigen ersucht der Haushaltsausschuß das Hohe Haus, den Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — in der vom Haushaltsausschuß beschlossenen Form zu genehmigen. Bonn, den 12. April 1957 Ohlig Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 1100 (Vgl. S. 12264 D) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 3458, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 02 Tit. 601 — Maßnahmen zur Förderung des Handwerks — wird der Ansatz von 6 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 601 werden wie folgt geändert und ergänzt: In Nr. 5 a) wird der Ansatz auf 3 200 000 DM erhöht. In Nr. 5 b) wird der Ansatz auf 1 000 000 DM erhöht. In Nr. 5 wird folgender neuer Buchstabe c angefügt: „c) als Zuschuß zur Unterhaltung und zum Besuch von Gewerbeförderungs ans talten, bundeswichtigen Fachschulen und ähnlichen Einrichtungen 2 000 000 DM". Bonn, den 22. Mai 1957 Held Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 1090 (Vgl. S. 12265 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Preiß und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 3458, 2900). Der Bundestag wolle beschließen : Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 606 — Maßnahmen zur Förderung des Exports — wird der Ansatz der Regierungsvorlage in Höhe von 1 850 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 8. Mai 1957 Dr. Elbrächter Dr. Preiß Dr. Berg Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Hellwig Dr. Löhr Müser Anlage 5 Umdruck 1080 (Vgl. S. 12265 A, B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgegetzes 1957, hier: Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 3458, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap 09 02 — Allgemeine Bewilligungen —In Tit. 608 — Förderung der hauswirtschaftlichen Aufklärung und Beratung — wird der Ansatz von 50 000 DM auf 150 000 DM erhöht. Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 608 Die Mittel sind bestimmt zur Einrichtung von hauswirtschaftlichen Beratungsstellen, durch welche die Verbraucher, besonders die Hausfrauen, über die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Deckung des täglichen Lebensbedarfes, der Förderung der Lebenshaltung und rationellen Einkomenverwendung aufgeklärt und beraten werden sollen. Mehr für neue Beratungsstellen. Aus diesem Betrag sollen auch die laufenden Kosten von Hauswirtschaftsberatunigsstellen bezuschußt werden. Die Gewährung des Bundeszuschusses ist davon abhängig, daß sich die Länder nach einem Schlüssel in angemessenem Verhältnis an den Einriichtungs- und laufenden Kosten beteiligen. Die Verteilung der Mittelerfolgt durch die Länder." 6. In Tit. 615 — Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über allgemeine Marktfragen — wird a) die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: „und Aufklärung über Qualitäts- und Gütemerkmale gewerblicher Erzeugnisse im Bereich der Hauswirtschaft. Förderung der Rationalisierung des städtischen Haushalts."; b) der Ansatz von 150 000 DM auf 250 000 DM erhöht; c) die Erläuterung wie folgt gefaßt: „Zu Tit. 615 Die wirtschaftliche Entwicklung macht es notwendig, die Konsumenten stärker als bisher 'über Markt- und Preisvorgänge und marktgerechtes Verhalten zu unterrichten. Das soll durch Rundfunk, Film, Lehrmaterial für Schulen und Organisationen und durch Ausstellungen erfolgen. Durch populäre Veröffentlichungen wissenschaftlicher Ergebnisse von Forschungsinstituten für Hauswirtschaft und Förderung solcher Institute soll eine objektive Qualitätsübersicht und Kenntnis auf dem Gebiete der Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände vermittelt und die Rationalisierungauch dies städtischen Haushalts gefördert werden. Die Aufklärungsarbeit soll vorwiegend in Zusammenarbeit mit dem Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung erfolgen." Bonn, den 8. Mai 1957 Frau Keilhack Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 1058 (Vgl. S. 12265 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Preiß, Matthes, Dr. Klötzer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Hauhaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 3458, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 02 Tit. 612 — Zuschuß zur Durchführung von bundeswichtigen Aufgaben auf dem Gebiet der Bodenforschung — wird der Ansatz von 400 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 400 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 von Manteuffel (Neuß) Neumayer Platner Dr. Schäfer (Hamburg) Dr. Schneider (Lollar) Dr. Schranz Dr. Franz Höcherl Dr. Klötzer Anlage 7 zu Drucksache 3457 (Vgl. S. 12265 C, 12278 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Berichterstatter: Abgeordneter Krammig A. Allgemeine Bemerkungen 1. Der Entwurf des Einzelplans 08 schloß ab bei den Einnahmen mit 1'73 012 200 DM bei den Ausgaben mit 917 018 100 DM, erforderte demnach einen Zuschuß von 744 005 900 DM. Dr. Elbrächter Dr. Preiß Matthes Dr. Berg Dr. Brühler Dr. Graf (München) Dr. Henn Hübner Frau Kalinke (Krammig) Nach den Beratungen im Haushaltsausschuß, die in der 193. Sitzung am 23. Januar, in der 194. Sitzung am 24. Januar, in der 195. Sitzung am 25. Januar, in der 196. Sitzung am 30. Januar, in der 198. Sitzung am 7. Februar und in der 226. Sitzung am 30. April 1957 erfolgten, schließt der Einzelplan 08 nunmehr ab bei den Einnahmen mit 176 328 200 DM bei den Ausgaben mit 924 608 000 DM, erfordert also einen Zuschuß von 748 279 800 DM. Die Änderung der Abschlußzahlen gegenüber dem Entwurf ist sowohl auf Vorschläge der Bundesregierung als auch auf Beschlüsse des Haushaltsausschusses zurückzuführen. Bei der Erörterung der Titel der einzelnen Kapitel wird auf Änderungen hingewiesen werden, soweit sie von erheblicher Bedeutung sind. 2. Inwieweit sich die Ansätze des Einzelplans gegenüber dem Rechnungsjahr 1956 erhöht oder vermindert haben, ist dem Vorwort zum Einzelplan auf Seite 2 zu entnehmen. Die Vorschläge der Bundesregierung, soweit der Haushaltsausschuß diesen folgte, und die Beschlüsse des Haushaltsausschusses wirken sich auf die Ansätze gegenüber dem Rechnungsjahr 1956 im einzelnen wie folgt aus: Entwurf des Beschlüsse des Einzelplans Haushaltsausschusses DM DM Fortdauernde Einnahmen + 8 231 600 + 11 547 600 Einmalige Einnahmen + 8 278 900 + 8 278 900 Gesamteinnahmen + 16 510 500 + 19 826 500 Personalausgaben + 42 955 700 + 43 143 500 Sachausgaben + 7 548 000 + 8 073 100 Allgemeine Ausgaben + 11 284 000 + 10 904 000 Einmalige Ausgaben — 8 613 000 — 1 356 000 Gesamtausgaben + 53 174 700 + 60 764 600 3. Die Mehreinnahmen des Entwurfs und nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses entfallen nahezu ausschließlich auf das Kapitel 08 04 (Bundesfinanzverwaltung). Sie ,entstehen insbesondere bei den Einnahmen aus der Nutzung (Vermietung usw.) und aus dem Verkauf der Liegenschaften des allgemeinen Sachvermögens und aus der Verwertung von Wertpapieren. Daneben fallen noch Tilgungsbeträge von Darlehen und von Hypotheken ins Gewicht. 4. Während bei den Einmaligen Ausgaben gegenüber den Ansätzen des Rechnungsjahres 1956 ein geringerer Betrag veranschlagt ist, treten bei den Personal-, den Sachausgiaben und den Allgemeinen Ausgaben Mehrausgaben ein. Inwieweit die einzelnen Kapitel des Einzelplans an den Mehrausgaben beteiligt sind, ergibt sich aus der Zusammenstellung Seiten 156 und 157 des Einzelplans. 5. Das Mehr an Personalangaben, das an den Gesamtmehrausgaben in Höhe von 60 764 600 DM mit 43 143 500 DM = 71 v. H. am Gesamtausgabenmehr partizipiert, entfällt mit rund 5 000 000 DM auf Personalvermehrung und Stellenhebungen, mit rund 38 000 000 DM auf die Veranschlagung der seit der Aufstellung des Haushaltsplans 1956 eingetretenen Erhöhungen der Bezüge der Beamten, Angestellten und Arbeiter, wobei die Bezüge der Beamten auf eine Grundgehaltsanhebung von 155 v. H. gegenüber dem Stande von 1927 abgestellt worden sind. Daraus ergibt sich, daß die reinen Personaltitel nach dem Inkrafttreten der z. Z. in Beratung befindlichen Besoldungsneuordnung je nach den Beschlüssen des Hauses eine über den Verstärkungstitel im Einzelplan 60 hinausgehende überplanmäßige Ausgabe verursachen werden. 6. Nach dem Entwurf war eine kopfmäßige Vermehrung des Personals um etwa 1,5 v. H. vorgesehen. Der Haushaltsausschuß hat sich nach eingehender Beratung nur entschließen können, einer kopfmäßigen Vermehrung um rund 1,2 v. H. zuzustimmen. Die Gründe 'hierfür sind bei den Personaltiteln der einzelnen Kapitel dargestellt. 7. Obwohl der Haushaltsausschuß von 676 im Entwurf gegenüber dem Rechnungsjahr 1956 neu angeforderten Stellen nur 569 gebilligt hat, wirkt sich diese Reduzierung bei der Gesamtsumme der Personalausgaben gegenüber dem Entwurf nicht aus. Das hängt im wesentlichen damit zusammen, daß die Kürzung der eigentlichen Personaltitel (Tit. 101 bis 105) durch die zwangsläufig notwendig gewordene Korrektur von Ansätzen auf Grund neuer Bestimmungen seit Fertigstellung des Entwurfs im Rahmen der Personalausgaben wieder kompensiert wurde. So wurde z. B. die Kürzung der Tit. 101 und 104 in Kap. 08 04, die durch die Nichtbewilligung von 91 der neu angeforderten Stellen gegenüber dem Entwurf einen Betrag von 615 500 DM ergab, durch die Erhöhung bei Tit. 108 (Beschäftigungsvergütungen usw.) des gleichen Kapitels 'bis auf 15 500 DM verbraucht. B. Die Vermehrung dies Personals tritt im wesentlichen im ,Geschäftszweig der Bundesvermögens-und Bauverwaltung ein, bei der durch neu hinzugekommene Aufgaben eine sehr erhebliche Arbeitsvermehrung eingetreten ist 'und noch eintreten wird. 9. Daneben sind in geringem Umfange auch Stellenumwandlungen, sowohl Hebungen als auch Herabstufungen, vorgesehen, die bei den Angestellten zum Teil auf der Neueingruppierung der technischen Angestellten durch den Tarifvertrag vom 14. Juni 1956 beruhen. 10. Wegen der Einzelheiten wird auf die nachstehenden Bemerkungen zu den einzelnen Kapiteln, insbesondere zu Kap. 08 04, verwiesen. 11. Die Erhöhung der Sachausgaben beruht hauptsächlich auf den Ansätzen in Kap. 08 04. Sie ist bedingt durch einen Mehrbedarf zur Unterhaltung und Bewirtschaftung der Dienstgebäude, durch einen erhöhten Zuschußbedarf der Zollverwaltung in Berlin nach der Anlage zu Kap. 08 04 Tit. 221, durch höhere Entschädigungszahlun,gen an die Länder für Wahrnehmung der Bauaufgaben des Bundes wegen der Abrechnung aus zurückliegenden Rechnungsjahren und wegen der vorgesehenen Bauvorhaben der Bundeswehr (der zuletzt genannten Mehrausgabe steht ein höherer Erstattungsbetrag raus dem Verteidigungshaushalt — Einzelplan 14 —gegenüber) und durch einen Mehr- (Krammig) bedarf an Tabaksteuerzeiehen infolge Zunahme des Tabakwaren-, insbesondere des Zigarettenkonsums. 12. Von der Erhöhung der Allgemeinen Ausgaben um 10 904 000 DM gegenüber dem Rechnungsjahr 1956 entfallen allein 10 000 000 DM auf die Mehrveranschlagung von Entschädigungszahlungen auf Grund des Fünften Teiles des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen, der sogenannten äußeren Restitution, weil voraussichtlich im Rechnungsjahr 1957 nach den vorliegenden Anträgen und eingereichten Klagen erhebliche Entschädigungen zu zahlen sein werden. 13. Der geringere Ansatz bei den Einmaligen Ausgaben beruht darauf, ,daß in den ,abgelaufenen Rechnungsjahren die Kriegsschäden an den Liegenschaften des allgemeinen Sachvermögens zum großen Teil behoben worden sind und deshalb ein geringerer Bedarf an Ausgabemitteln besteht. Die Wiederherstellungsarbeiten an diesen Liegenschaften werden voraussichtlich in einem der nächsten Rechnungsjahre beendet werden können, so daß danach für diese Zwecke keine Mittel mehr angefordert werden müssen. 14. Die Einteilung des Einzelplans ist durch die Aufnahme des neuen Kap. 08 09 — Bundesmonopolamt für Branntwein — geändert worden. Diese Anderung entspricht auch einem Wunsche des Haushhaltsausschusses. Das finanzielle Ergebnis des Einzelplans wird dadurch aber nicht berührt. Das Kapitel enthält keine Haushaltsansätze, weil nach dem Gesetz über ,das Branntweinmonopol sämtliche Aufwendungen für die Durchführung des Monopols aus seinen Erträgnissen zu bestreiten sind. Verbleibende Überschüsse sind unter den Einnahmen des Einzelplans 60 ausgewiesen. B. Einzelbemerkungen Zu Kap. 08 01 15. Im Entwurf waren gegenüber dem Rechnungsjahr 1956 29 neue Beamtenplanstellen angefordert worden. Der Haushaltsausschuß ließ sich von der Notwendigkeit der neu angeforderten Stellen überzeugen. 18 dieser neuen Stellen werden durch Umwandlung von Angestelltenstellen (10) und durch Planstellenzuweisung für beamtete Hilfskräfte (8), denen die Wahrnehmung von Daueraufgaben obliegt, gewonnen. Entgegen dem Entwurf wurde die Planstelle eines Beamten der Bes.-Gr. A 4 b 1 für das Arbeitsgebiet Lochkarten-verfahren mit einem kw-Vermerk versehen. Über den Entwurf hinaus übernahm der Haushaltsausschuß unter Zustimmung der Vertreter der Bundesregierung unter gleichzeitiger Hebung der Stelle nach Bes.-Gr. A 1 b die Stelle des Landforstmeisters aus Kap. 08 04 unter Fortfall einer Stelle der Bes.-Gr. A 2 b in das Kap. 08 01. Mit dieser Übernahme wird die Aufsichtsinstanz über alle Forstdienststellen des Bundes in das Ministerium verlegt, ohne daß im Ministerium bzw. bei der Oberfianzdirektion in Köln eine zusätzliche Stellenvermehrung eintritt. Die Übernahme der Stelle des Landforstm eisters in 'das Ministerium hat zur Folge, daß gegenüber dem Entwurf im Kap. 08 01 nicht 29, sondern 30 neue Stellen in Erscheinung treten. 16. Der Haushaltsausschuß konnte sich nicht entschließen, allen im Entwurf vorgeschlagenen Planstellenhebungen durch Umwandlung niedriger besoldeter Planstellen zu entsprechen. Er ließ sich nur von der Notwendigkeit der von ihm gebilligten Hebungen überzeugen. Der Vergleich des Entwurfs mit Kap. 08 01 zeigt das Ergebnis der Beratungen des Haushaltsausschusses im einzelnen. 17. Die organisatorische Umgestaltung im Ministerium, die zur Bildung von 113 Referaten, darunter eine große Zahl von Großreferaten, unter Fortfall von 35 Referaten geführt hat, wurde ausdrücklich vom Haushaltsausschuß anerkannt. 18. Bei der Erörterung der Stellenhebungen wurde von dem Vertreter des Ministeriums mehrfach darauf hingewiesen, daß das Ministerium bei der Besetzung von Stellen, die es nicht mit eigenen Verwaltungsangehörigen ,aus den nachgeordneten Dienststellen besetzen könne, Schwierigkeiten bei der Gewinnung qualifizierter Kräfte habe, wenn es nicht möglich sei, den in Aussicht genommenen Kräften A 1 a Stellen anzubieten. Hiermit wird eine Frage angesprochen, zu der der Berichterstatter des Haushaltsgesetzentwurfs an anderer Stelle Stellung nehmen wird, weil die Gewinnung qualifizierten Nachwuchses für den Ministerialdienst des Bundes, soweit die obersten Bundesbehörden keinen eigenen Verwaltungsunterbau besitzen, ein schwer zu lösendes Problem zu werden beginnt. 19. Die Veränderung bei den ausgebrachten Leerstellen des Tit. 101 wird, soweit sie von Bedeutung ist, bei Kap. 08 04 Tit. 101 Nr. 44 behandelt. 20. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Billigung ,der Anforderungen in Tit. 103 zu würdigen, der trotz des Abgangs von 8Stellen nach Tit. 101 nur eine Verminderung um 5 Stellen enthält. Dieser Titel dient in erster Linie dazu, aus der Außenverwaltung geeignete Kräfte für das Ministerium zu gewinnen. Daher waren eine Reihe von Hebungen in Tit. 103 erforderlich geworden. Entgegen dem Entwurf hat der Haushaltsausschuß in Tit. 103 nicht eine, sondern zwei Hilfsreferentenstellen in Bes.-Gr. A 2 b für die Überprüfung der Dienstpostenbewertung bei den Bundesverwaltu,ngen bewilligt, weil er dem Problem der gerechten Dienstpostenbewertung innerhalb der Bundesverwaltungen besondere Bedeutung beimißt. 21. Wie bereits in Nr. 7 erwähnt worden ist, sah sich der Haushaltsausschuß veranlaßt, durch globale Erhöhung des Ansatzes in allen Einzelplänen, soweit erforderlich, der Verordnung des Bundesministers der Finanzen vom 20. Dezember 1956, mit der die Beschäftigungstagegelder und Trennungsentschädigungen erhöht wurden, Rechnung zu tragen. Hiervon sind in erster Linie die Tit. 108 aller Einzelpläne betroffen. 22. Eine ähnliche Konsequenz mußte der Haushaltsausschuß hinsichtlich der Reisekostentitel (Tit. 215) ziehen, weil durch die genannte Verordnungauch die Reisekostensätze für Inlandsreisen angehoben worden sind. Zu Kap. 08 02 23. Im Entwurf waren in den Kap. 08 01, 08 04 und 08 06 beim Tit. 222 die Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) an andere Bundesbehörden für Aufwendungen zur Durchführung von Verteidigungsaufgaben entsprechend der Regelung im Rechnungsjahr 1956 als Minderausgaben bei den Sachausgaben veranschlagt. Gegen diese in allen Einzelplänen durchgeführte Regelung hat der Bundesrechnungshof eingewandt, (Krammig) daß durch die Veranschlagung des Erstattungspostens als Minderausgabe die Sachausgaben der betroffenen Kapitel insgesamt zu niedrig ausgewiesen würden. Da ,eine Aufspaltung des Erstattungsbetrages und der verschiedenen Ausgabegruppen dem Sinn der Pauschalierung widersprechen und auch nicht im Interesse der Verwaltungsvereinfachung liegen würde, schlug der Bundesminister der Finanzen vor, die Erstattungsbeträge aller Kapitel in dem jeweiligen Kap. 02 — Allgemeine Bewilligungen — für jeden Einzelplan zusammenzufassen. Bei diesem Kapitel werden in der Regel keine anderen Sachausgaben veranschlagt, so daß das Kapitelergebnis dadurch nicht beeinträchtigt wird. Diese Regelung entspricht auch in etwa der haushaltsmäßigen Darstellung des Minderausgabepostens aus der 5 %-Kürzung des Haushaltsgesetzes (siehe Tit. 699, Kap. 60 02). Die Form der Darstellung hat darüber hinaus den Vorzug, daß die Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt jeweils nur an einer Stelle des Einzelplans ausgewiesen werden. Damit wird die Übersicht erleichtert. Der Haushaltsausschuß hieß den Vorschlag gut. Infolgedessen traten im Einzelplan gegenüber dem Entwurf folgende Änderungen ein: Es wurden gestrichen: Kapitel Titel Gemeinsame Betrag Zweckbestimmung DM 08 01 222 Minderausgaben infolge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt usw. — 992 200 08 04 222 — 29 473 000 08 06 222 — 933 900 Es trat hinzu: Sachausgaben 08 02 222 Minderausgaben infolge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt emäß § 58 RWB von Aufwendungen a) des Bundesministers — 992 200 der Finanzen b) der Bundesfinanzverwaltung — 29 473 000 und c) der Bundesbaudirektion zur Durchführung von Verteidigungsaufgaben — 993 900 Wegen der Erhöhung der Ansätze gegenüber dem Vorjahr wird auf die Bemerkung unter Nr. 50 verwiesen, die im Prinzip auch für die Kap. 08 01 und 08 06 gilt. 24. Obwohl der für das Rechnungsjahr 1956 in Tit. 300 (Betreuung überlebender Opfer von Menschenversuchen) ausgebrachte Betrag von 200 000 DM im Zeitpunkt der Beratung dieses Titels im Haushaltsausschuß (24. Januar 1957) noch voll zur Verfügung stand und die Übertragbarkeit der Mittel im Dispositiv vorgesehen ist, wird für das Rechnungsjahr 1957 ein gleich hoher Betrag ausgebracht, um den Opfern von Menschenversuchen, denen mangels der Wohnsitzvoraussetzungen oder wegen Ablaufs der Anmeldefrist ein Wiedergutmachungsanspruch auf Grund der in den Ländern geltenden Entschädigungsgesetze nicht zusteht, in besonderen Fälleneine wirksame Hilfe zu gewähren. Die Bundesregierung hofft, daß mit diesem letzten Betrag, der mit den Summen der Vorjahre insgesamt 3 100 000 DM für diesen Zweck bereitstellte, der Titel in den künftigen Haushaltsjahren auslaufen kann. 25. Da die Feststellung der steuerpflichtigen Umsätze sowie die Berechnung der Abführung der Steuer ab 1. April 1957 zentral durchgeführt und im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) ausgebracht wird, wurde der Tit. 395, entgegen dem Entwurf, für das Rechnungsjahr 1957 als Leertitel ausgebracht. Zu Kap. 08 03 26. Nachdem im Rechnungsjahr 1956 die Zahl der Senatspräsidenten und der Bundesrichter erhöht worden ist, damit die Bildung eines VI. Senats beim Bundesfinanzhof ermöglicht wurde, und für das Rechnungsjahr 1957 infolge des weiterhin gestiegenen Eingangs an Rechtsbeschwerden eine weitere Richterstelle hinzutritt, können die Planstellen für juristische Hilfskräfte, für die bisher Planstellen der Bes.-Gr. A 1 a bzw. A 1 b ausgebracht waren, nunmehr entsprechend Grundsätzen der Dienstpostenbewertung in Planstellen der Bes.-Gr. A 2 b umgewandelt werden. Die bisherigen Stelleninhaber erhalten für ihre Person die bisherigen Bezüge weiter. Der Anregung des Haushaltsausschusses, die Stelleninhaber auf Stellen der allgemeinen Verwaltung zu beschäftigen, die 'ihrer Besoldung entsprechen, glaubt der Vertreter der Abteilung I des Bundesministeriums der Finanzen nicht nachkommen zu können, weil es schwierig sei, Regierungsdirektoren bei der geringen Zahl der Planstellen in der Außenverwaltung dort unterzubringen. Der Haushaltsausschuß wird diese Frage bei der Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1958 erneut prüfen, weil es weder vertretbar ist, qualifizierte Kräfte unterwertig zu beschäftigen, noch Bezüge zu zahlen, die der Beschäftigung nicht entsprechen. 27. Bei der Erörterung der Geschäftslage beim Bundesfinanzhof wurde festgestellt, daß diese zwar noch angespannt sei, die Zahl der Rückstände aber nicht wesentlich über das hinausgehe. was beim Reichsfinanzhof üblich gewesen sei. 28. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage nach der Überlastung der oberen Bundesgerichte geprüft. Der Haushaltsausschuß kam zu dem Ergebnis, daß, wenn der Gesetzgeber die Revisionsmöglichkeiten nicht einschränke, von Haushaltsiahr zu Haushaltsjahr bei den oberen Bundesgerichten mit neuen Stellenanforderungen zu rechnen sei. 29. Entgegen dem Vorschlag des Entwurfs beschloß der Haushaltsausschuß, aus Gründen der Verkehrssicherheit beim Aktentransport nicht das vorgesehene, sondern ein für diese Zwecke geeigneteres Kombi-Fahrzeug zu beschaffen (Tit. 208, 850). Der Ansatz bei Tit. 850 mußte demgemäß erhöht werden. Zu Kap. 08 04 30. Bei der Verabschiedung der Einnahmetitel ging der Haushaltsausschuß bei den Tit. 3, 7 und 15 (Krammig) nicht unbeträchtlich über die Einnahmeansätze des Entwurfs (bei 105 600 000 DM auf 109 800 000 DM) auf Grund der Ist-Zahlen des Rechnungsjahres 1956 am Tage der Beratung (24. Januar 1957) hinaus, während er aus dem gleichen Grunde eine Herabsetzung bei Tit. 6 von 1 800 000 auf 1 500 000 DM für erforderlich hielt. 31. Eine weitere Anhebung der Einnahmeansätze bei Tit. 47 a) und b) beschloß der Haushaltsausschuß auf Vorschlag der Bundesregierung. 32. Gelegentlich der Beratung des Tit. 7 (Einnahmen aus Veröffentlichungen), auf den auch die Gebühren für die Kennzeichen außerdeutscher Kraftfahrzeuge vereinnahmt werden, wurde aus der Mitte des Haushaltsausschusses die Gründung eines internationalen Versicherungsverbandes angeregt. 33. Die Zweckbestimmung des Tit. 70 erfuhr gegenüber dem Entwurf auf Anregung der Bundesregierung eine Ergänzung, die es ermöglichen soll, das der früheren Österreichischen Botschaft dienende Grundstück in Berlin an die Republik Österreich in einer von § 47 Abs. 1 Satz 1 RHOabweichenden Form, zurückzugeben. 34. Von der vom Haushaltsausschuß für die Behandlung des Entwurfs des Einzelplans benötigten Zeit beanspruchte die Beratung der Tit. 101 und 104 den größten Teil. Dies war in erster Linie dem Umstand zuzuschreiben, daß im Entwurf eine Vermehrung der Beamtenplan.tellen gegenüber dem Rechnungsjahr 1956 von 33 930 um 191 auf 34 121 und der Angestelltenstellen von 7 555 um 341 auf 7896 vorgesehen war. Der Haushaltsausschuß hat sich schließlich nach einer ins einzelne gehenden Aussprache entschließen müssen, eine Vermehrung der Beamtenplanstellen um 137 und der Angestelltenstellen um 304 gutzuheißen. Von den zusätzlich bewilligten Stellen hat der Haushaltsausschuß darüber hinaus beschlossen, bei den Beamtenplanstellen 48 und bei den Angestelltenstellen 95 mit einem kw-Vermerk zu versehen. Mit der Ausbringung dieses Vermerks soll sichergestellt werden, daß der Haushaltsausschuß bei den Beratungen des Haushaltsplanentwurfs für das Rechnungsjahr 1958 erneut die Notwendigkeit der Beibehaltung dieser Stellen eingehend prüft (s. auch Nr. 68). 35. Die Beschlüsse ides Haushaltsausschusses sind im einzelnen den Übersichten Seiten 38 bis 41 (für Beamte) und Seite 50 (für Angestellte) und den dazugehörenden Erläuterungen Seiten 46 bis 48 (für Beamte) und Seiten 50 bis 52 (für Angestellte) des Einzelplans zu entnehmen. 36. Unter Streichung einer A2 c 2-Stelle wurden die für die Steuerverwaltung innerhalb der Bundesfinanzverwaltungangeforderten Stellen bewilligt. Einer Anregung ,aus der Mitte des Haushaltsausschusses anläßlich der Beratung des Bundeshaushaltsplans 1956 entsprechend, wurde für den Leiter der Bundesbetriebsprüfungsstelle eine A 1 a-Stelle ausgebracht. Die Bundesbetriebsprüfungsstelle nimmt eine Sonderstellung ein. Sie soll das Aufkommen des Bundes aus den Steuern sichern helfen, die von den Landesfinanzverwaltungen verwaltet oder erhoben werden. Da sich die Bundesbetriebsprüfungsstelle an Prüfungen der Betriebsprüfungsstellen der Landesfinanzverwaltungen, soweit sie von besonderer Bedeutung für das Steueraufkommen des Bundes sind, beteiligt, hielt es der Haushaltsausschuß, auch im Hinblick auf die Erfahrungen des Bundesrechnungshofs bei der Rechnungsprüfung, für angebracht, die Stelle als solche mit qualifiziertem Personal auszustatten und ihren Leiter entsprechend herauszuheben. Dagegen schien es dem Haushaltsausschuß nicht erforderlich, den für die Steuerverwaltung innerhalb der Bundesfinanzverwaltung im Entwurf beantragten Stellenhebungen dem Ausmaße nach zu entsprechen. Er stimmte zwar der Hebung von insgesamt 10 Planstellen zu, lehnte jedoch die Umwandlung von 3 A 2 b-Stellen in solche der Bes.-Gr. A 1 b für die Leiter von Umsatz- und Beförderungsteuerstellen bei den Oberfinanzdirektionen ab. 37. Für den Geschäftszweig Zollverwaltung, in dem im Rechnungsjahr 1956 32 630 beamtete Kräfte beschäftigt waren, von denen im Rechnungsjahr 1957 32 533 in diesem Kapitel und 97 im Kap. 09 ausgebracht wurden, forderte der Entwurf 15 neue Planstellen. Anläßlich der Bewilligung der für den Leiter der Besoldungsstelle der Bundesfinanzverwaltung in Mehlem beantragten A3 b-Stelle ließ sich der Haushaltsausschuß einen Überblick über die zu erwartende Auswirkung der Tätigkeit der Zentralen Besoldungsstelle nach Übernahme der Gehaltszahlungen für die Bundesbediensteten der Bundesministerien und der Oberfinanzdirektionen einschließlich der diesen nachgeordneten Bundesdienststellen geben. Danach sind die Versuchsarbeiten zur Verwendung von Lochkartenmaschinen bei der Berechnung der Dienst- und der Versorgungsbezüge inzwischen erfolgreich abgeschlossen worden. Von einigen Oberfinanzdirektionen hat die Besoldungsstelle die Bearbeitung bereits übernommen. Voraussichtlich wird die Besoldungsstelle im Laufe des Rechnungsjahres 1957 die Bearbeitung für die gesamte Bundesfinanzverwaltung übernehmen. Auch bei der Zollkleiderkasse ist die Verwendung von Lochkartenmaschinen soweit vorbereitet, daß die Arbeiten im Rechnungsjahr 1957 damit erledigt werden können. Eine Reihe von Bundesministerien hat sich der Zentralen Besoldungsstelle angeschlossen, bei einigen anderen wird der Anschluß in Kürze erfolgen, bei ganz wenigen sind die Widerstände gegen den Anschluß noch nicht ausgeräumt. Der Haushaltsausschuß gab der Erwartung Ausdruck, daß, soweit das des Geschäftsumfanges wegen möglich ist, alle Bundesdienststellen in Bonn der Zentralen Besoldungsstelle angegliedert werden. Die damit zu erzielende Verminderung an Personal- und Sachausgaben soll bei kommenden Haushaltsberatungen geprüft werden. Die Neuanforderung von je 7 A 4 b 1- bzw. A4 c 2-Stellen für die Bearbeitung von Personalvertretungsangelegenheiten für die Oberfinanzdirektionen, die der Entlastung des Behördenchefs dienen sollen, löste eine grundsätzliche Aussprache über die Personalräte und den Mehrbedarf an Kräften aus. Die Regierungsvertreter wiesen darauf hin, daß im kommenden Haushaltsjahr 1958 voraussichtlich Planstellen angefordert würden. 38. Den für die Zollverwaltung begehrten 525 Stellenumwandlungen, bei denen es sich um 340 Höherstufungen und 185 Abstufungen handelt, stimmte der Haushaltsausschuß nach Prüfung und Beratung der von den Regierungsvertretern dazu abgegebenen Einzelbegründung zu. 39. Die Stellenanforderungen und -umwandlungen innerhalb des Geschäftsbereichs der Bundesvermögensverwaltung, die im Rahmen der Gesamt- (Krammig) anforderungen den größten Teil ausmachten, wurden nicht nur im Haushaltsausschuß selbst, sondern auch in einer eigens für diesen Zweck eingesetzten Unterkommission des Ausschusses besonders eingehend gewertet. Hierbei wurde im besonderen die Tätigkeit der Bundesvermögensverwaltung im Zusammenhang mit der Neuanschaffung, Anmietung, Anpachtung und Freimachung von Liegenschaften für die Bundeswehr, mit der Landbeschaffung für die Stationierungsstreitkräfte, mit der Abgeltung von Besatzungsschäden im Hinblick auf das Bundesentschädigungsgesetz, mit dem NATO-Komplex und den Infrastrukturmaßnahmen untersucht. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, sah der Entwurf bei 1136 vorhandenen Beamtenplanstellen ein Mehr von 252 = 22 v. H. und bei 3199 vorhandenen Angestellten und Arbeiterstellen ,ein Mehr von 348 = 10.5 v. H., insgesamt also 600 Kräfte (= 13,8 v. H.) vor. Wie sich schon aus Nr. 34 ergibt, sah sich der Haushaltsausschuß außerstande, die beantragten neuen Stellen in vollem Umfange zu billigen. Die für die Wahrnehmung von Aufgaben der Verteidigungsverwaltung neu beantragten Stellen wurden nach einer Generalaussprache über die Stellenneuanforderungen bewilligt. Hierbei ging der Haushaltsausschuß davon aus, daß die Aufgabe der Landbeschaffung und Vermögensverwaltung für militärische Zwecke eine Aufgabe der Bundesvermögensverwaltung im Ressort des Bundesministeriums der Finanzen bleiben solle. Der Haushaltsausschuß bestätigte damit nachdrücklich, daß er den Aufbau einer entsprechenden Verwaltung im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums nicht wünsche. Hinsichtlich der mit diesen Stellen verbundenen Kosten erfolgt ein Ausgleich zu Lasten des Verteidigungshaushalts. Da zunächst keine Verständigung über die Zahl der darüber hinaus noch zu bewilligenden Stellen erzielt wurde, wurde eine Unterkommission beauftragt, dem Haushaltsausschuß Vorschläge zu unterbreiten. Die Unterkommission kam einstimmig zu dem Vorschlag, dem Haushaltsausschuß folgende Stellenbewilligungen zu empfehlen: Beamtenplanstellen: 69 für Aufgaben der Verteidigungsverwaltung, davon 35 kw; 41 für Vertreter des Bundesinteresses, davon 13 kw; 1 für Forstverwaltung, 36 für aus dem Landesdienst übernommene Forstbeamte; von den 46 für Bundesvermögensstellen und 25 für bisherige Angestellte angeforderten Stellen sollen weitere 18 gestrichen werden, so daß demnach von 252 neu beantragten Stellen 200 — davon 48 mit einem kw-Vermerk — bleiben. Angestelltenstellen: 98 für Rückerstattung, davon 50 kw; 39 für Vertreter des Bundesinteresses; 18 für ehemalige Forstangestellte im Landesdienst; 98 für Vertedigungsaufgaben, davon 45 kw; 9 für bautechnische Arbeitsgruppe und 24 für sonstige Aufgaben der Bundesvermögensverwaltung. Von insgesamt 348 neuen Stellen werden somit 286, davon 95 mit einem kw-Vermerk, zur Bewilligung vorgeschlagen. Sowohl die Streichungen ,als auch die kw-Vermerke sollten von der Bundesregierung auf die Besoldungsgruppen und die TO.A-Stellen dem Verhältnis der beantragten Stellen entsprechend verteilt werden. Im übrigen sollte die Bundesregierung bei der Verplanung der Stellen frei sein, um sie entsprechend den zu bewältigenden Aufgaben verteilen zu können. Der Haushaltsausschuß nahm diesen Vorschlag einstimmig an. 40. Die Erörterung über die Aufgaben der Bundesvermögens- und Bauabteilung, die einen sehr breiten Raum einnahm, veranlaßte den Haushaltsausschuß, die Bundesregierung zu ersuchen, ihm bei nächster Gelegenheit 1. über den ganzen Umfang des 131er-Problems und die Möglichkeit der baldigen Verwendung der noch disponiblen Kräfte im Rahmen ihrer Fähigkeiten und 2. über den Stand und die Methode des Umsiedlungsverfahrens zu berichten. 41. Den Stellenhebungen bzw. -umwandlungen, die im Entwurf für die Bundesvermögens- und Bauverwaltung vorgeschlagen waren, stimmte der Haushaltsausschuß mit Ausnahme der Hebung von 8 Stellen von Bes.-Gr. Alb nach Besoldungsgruppe Al a und von 8 Stellen der Bes.-Gr. A2 b nach Bes.-Gr. A 1 b zu. Bei der Ablehnung dieser Hebungen ging der Haushaltsausschuß davon aus, daß der Oberfinan.zpräsident sich die Leitung der Bundesvermögens- und Bauabteilung seiner Verwaltung vorbehalten solle, um sicherzustellen, daß die Zusammenarbeit der Landesvermägens- und Bauabteilung mit der Bundesvermögens- und Blauabteilung innerhalb der Oberfinanzdirektion gewährleistet bleibe. Damit entsprach der Haushaltsausschuß auch einem Wunsche ,des Bundesrates, der in seiner Stellungnahme zum Entwurf arauf hing ewiesen hatte, daß die Hebungdieser Stellen Konsequenzen bei der Besetzung der leitenden Stellen der Landesvermägens- und Bauabteilungen der Oberfinanzdirektionenauslösen würde. 42. Von den Vertretern der Bundesregierung wurde darauf hingewiesen, daß die Zahl der bewilligten Stellen nicht ,dazu ausreichen werde, die im Zusammenhang mit der Durchführung des noch vom Parlament zu verabschiedenden Kriegsfalgenschlußgesetzes auf ,die Bundesvermögens-und Bauverwaltung zukommenden neuen Aufgaben zu bewältigen. Mitglieder des Ausschusses drückten demgegenüber die Erwartung aus, daß neue Stellen für diesen Zweck möglichst nicht beantragt werden sollten, zumal auch andere Wege, (Krammig) z. B. durch Übertragung eines Teiles der Aufgaben auf die Geschäftsbanken, eingeschlagen werden könnten, um den Arbeitsanfall zu meistern. 43. Die für den Geschäftszweig Zollverwaltung begehrten 21 Mehrstellen und Stellenumwandlungen für Angestellte wurden genehmigt. 44. Im Entwurf waren bei Tit. 101 insgesamt 5 Leerstellen für Beamte ausgebracht. Bis zum Abschluß der Beratungen im Haushaltsausschuß traten bei den beurlaubten Beamten Änderungen ein, die die endgültige Gestaltung des Einzelplans beeinflußten. Der Präsident der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und der Regierungsrat sind in den Ruhestand getreten. Der Beamte der Bes.-Gr. A 1 a ist verstorben. Im Zusammenhang mit diesen personellen Veränderungen stellte sich heraus, daß statt bisher 5 in Zukunft nur noch 4 Leerstellen benötigt werden. Die Leerstelle der Bes.-Gr. A 2b konnte ersatzlos wegfallen. Auch in der Qualität von 3 der auszubringenden 4 Leerstellen ergaben sich Änderungen, weil sich die Besoldungsgruppe der Leerstelle nach der Besoldungsgruppe richtet, 'die der Beamte .am Tage seiner Beurlaubung innehatte. An Leerstellen werden daher benötigt: in der Bes.-Gr. A1 a (bisher B 8) 1 Stelle, in der Bes.-Gr. Alb (bisher Al a) 1 Stelle, in 'der Bes.-Gr. A2 d (bisher A 2 c 2) 1 Stelle, in der Bes.-Gr. A 3 b 1 Stelle, zusammen 4 Stellen. Da der Beamte der Besoldungsgruppe A 1 a vor seiner Abstellung zur Versorgungsanstalt im Bundesministerium der Finanzen tätig war und dort seine Planstelle geführt wurde, mußte, um den von ihm bisher innegehabten Dienstposten wieder besetzen zu können, die Leerstelle in Kap. 08 01 Tit. 101 (Hinweis auf Nr. 19 des Berichts) ausgebracht werden. 45. Aus der Übersicht über den Bedarf an Beamten im Vorbereitungsdienst und an Beamtenanwärtern in den Erläuterungen zu Tit. 105 ergibt sich, daß die Verwaltung im Rechnungsjahr 1957 damit beginnt, die Folgerung zur Bewältigung der Aufgaben der Zollverwaltung, die infolge der technischen Fortschritte schwieriger geworden sind, zu ziehen. Um höher qualifiziertes Personal zu gewinnen, soll der gehobene Dienst im Laufe der nächsten Jahre verstärkt und dafür Kräfte des mittleren Dienstes eingespart werden. An die Stelle von 3 wegfallenden Kräften des mittleren Dienstes sollen 2 Kräfte des gehobenen Dienstes treten. Aus diesen Gründen ist im Haushaltsplan die Zahl der Anwärter für den gehobenen Dienst um 150 erhöht, die der Anwärter für den mittleren Dienst dagegen um 225 'gekürzt worden. Im Vorwort zum Einzelplan Seite 28 ist in Absatz 3 des Abschnitts Organisatorische Änderungen darauf besonders hingewiesen. 46. Auf Vorschlag der Bundesregierung wurden die Ansätze des Entwurfs bei den Tit. 203 (Post-und Fernmeldegebühren usw.) und 206 (Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken) von 4 850 000 auf 4 785 000 bzw. von 8 496 000 auf 8 400 000 DM herabgesetzt. 47. Tit. 217 (Umzugskostenvergütungen usw.) wurde gegenüber dem Entwurf auf Antrag aus der Mitte des Ausschusses um 300 000 DM auf 2 500 000 DM gekürzt. Der Haushaltsausschuß wiederholte bei diesem Beschluß dien Hinweis, daß Versetzungen nur bei dringendem dienstlichem Bedürfnis verfügt werden sollen. 48. Der Ansatz in Tit. 220, in dem im wesentlichen die Entschädigung 'ausgebracht wird, die den Ländern nach § 6 Abs. 6 des Gesetzes über die Finanzverwaltung für die Durchführung der Bundesbauaufgaben zusteht, verzeichnet von Jahr zu Jahr eine Steigerung. Der Anteil für die Durchführung von Bauaufgaben des Verteidigungsministeriums ist mit 26 000 000 DM eingeschlossen. In Zusammenhang mit Tit. 220 ließ sich der Haushaltsausschuß über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiete der Durchführung der Bundesbauten durch die Landesbauverwaltungen unterrichten. Danach konnte aufgetretenen Schwierigkeiten bisher noch begegnet werden. Es ließ sich jedoch nicht leugnen, daß Bundesbauaufgaben nicht immer mit dem gleichen Vorrang von den Landesbauverwaltungen behandelt werden wie Landesbauaufgaben. Der Haushaltsausschuß wird diese Frage auch weiterhin im Auge behalten, damit, wenn eine befriedigende Zusammenarbeit auf ,die Dauer nicht gewährleistet bleibt, eine Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung im Interesse der Durchführung der Bundesbauaufgaben erwogen wird. Der Berichterstatter des Haushaltsgesetzentwurfs wird hierauf noch näher eingehen. 49. Die Gründe für die Erhöhung des Zuschußbedarfes der Zollverwaltung Berlin (Tit. 221) werden bei der Behandlung 'der Anlage zu Kap. 08 04 (Seiten 99 bis 112 des Einzelplans, Nr. 60 bis 63 des Berichts) dargestellt. 50. Die Aufwendungen der Bundesfinanzverwaltung für die Verteidigungsverwaltung werden der Bundesfinanzverwaltung in Kap. 08 02 Tit. 222 b) zu Lasten des Verteidigungshaushaltes (Einzelplan 14) erstattet. Die wesentliche Erhöhung des Ansatzes gegenüber dem Vorjahre ist auf das Beamtenplanstellen- und das Angestelltenmehr und auf den Anteil an der Entschädigung für die Durchführung von Bauaufgaben zurückzuführen (siehe auch Nr. 23). 51. Der Ansatz in Tit. 260 (Kosten der Ausbildung der Verwaltungsangehörigen) wurde mit Rücksicht auf den in Nr. 22 erwähnten Sachverhalt gegenüber dem Entwurf um 300 000 DM sauf 3 300 000 DM erhöht. Der Haushaltsausschuß blieb damit mit 300 000 DM unter dem nachgereichten Vorschlag der Bundesregierung. 52. Bei der Beratung des Kap. 14 12 Tit. 400 beschloß der Haushaltsausschuß, den dort ausgebrachten Betrag von 100 000 DM in das Kap. 08 04 Tit. 407 ff. zu überführen. Eine Nachprüfung der Ansätze der Tit. 407 bis 469 des Kap. 08 04 in der 226. Sitzung am 30. April 1957 ergab, daß eine Mehrausbringung nicht erforderlich ist. Demgemäß konnte Titel und Ansatz bei Kap. 1412 Tit. 400 ersatzlos gestrichen werden. 53. Bei der Verabschiedung des Tit. 701 (Kauf von Bauplätzen für den Neubau von Dienstgebäuden) wurde aus der Mitte des Haushaltsausschusses angeregt, im Hinblick auf die Schaffung des Gemeinsamen Marktes von vornherein Fehlinvestitionen bei Neubauten an den Westgrenzen zu vermeiden. (Krammig) 54. Auf Vorschlag der Bundesregierun,g wurde die Zweckbestimmung des Tit. 706 wie folgt geändert: Anstatt „Kauf von Grundstücken usw." heißt es nunmehr „Erwerb von Grundstücken usw.". Demnach mußte die Erläuterung entsprechend auf den Erwerb von Grundstücken abgestellt werden. Hinzugefügt wurde ferner, daß aus den Mitteln auch das Grundstück Berlin, Masurenallee 8 bis 14 (Rundfunkhaus) erworben werden kann. Die Änderung der Zweckbestimmung soll es ermöglichen, auch Aufwendungen aus den Mitteln dieses Titels bestreiten zu können, die im Zusammenhang mit anderen Arten des Grunderwerbs als Kauf entstehen. Aus den für das Rechnungsjahr 1956 veranschlagten Mitteln stehen noch 5 000 000 DM im Rechnungsjahr 1957 zur Verfügung. Nach Beschluß des Haushaltsausschusses soll daraus auch der Ankauf des Europa-Hauses in Berlin finanziert werden. 55. Auf Vorschlag der Bundesregierung wird ein neuer Tit. 773 mit der Zweckbestimmung „Würzburg-Zoll, ehem. Heeresverpflegungsanlage, Beseitigung von Kriegsschäden, Restbetrag (Oberfinanzdirektion Nürnberg)" und einem Ansatz von 534 000 DM ausgebracht. 56. Auf Antrag aus seiner Mitte beschloß der Haushaltsausschuß in Zusammenhang mit dem Beschluß zu Tit. 706 (Nr. 54), in Tit. 780 unter (8) zur Beseitigung von Kriegsschäden am Europahaus in Berlin einen ersten Teilbetrag in Höhe von 300 000 DM unter gleichzeitiger Einsparung dieses Betrages bei anderen Bauvorhaben auszubringen. Die Bundesregierung entsprach diesem Beschluß, in dem sie Zweckbestimmung und Betrag unter (5) im Einzelplan unter gleichzeitigem Wegfall der im Entwurf unter (5) vorgesehenen Zweckbestimmung und Ansatz ausbrachte und durch Kürzung des Ansatzes in Tit. 770 (2) um 110 000 DM und Streichung der Zweckbestimmung und des Ansatzes von 120 000 DM in Tit. 787 (3) des Entwurfs den Mehransatz ausglich. 57. Entsprechend dem Änderungsvorschlag der Bundesregierung billigte der Haushaltsausschuß die Aufnahme folgender neuer Zweckbestimmung in Tit. 781 unter (2) „Lübeck-Blankensee, ehemaliger Fliegerhorst, Kostenanteil für den Anschluß der Abwässeranlage an das Städtische Kanalnetz (Oberfinanzdirektion Kiel)" und den Ansatz von 200 000 DM. 58. Die im Entwurf bei Tit. 788 unter (6) ausgebrachte Zweckbestimmung einschließlich Ansatz und Erläuterungen wurde auf Grund des Änderungsvorschlages der Bundesregierung vom Haushaltsausschuß gestrichen. 59. Bei der Verabschiedung des Tit. 865 (Anschaffung von beamteneigenen Kraftfahrzeugen) in Verbindung mit Tit. 209 bestätigte sich die Erfahrung, daß die Haltung beamteneigener Kraftfahrzeuge die wirtschaftlichste Art der Haltung von Kraftfahrzeugen in der Verwaltung ist, weil solche Fahrzeuge infolge besserer Pflege eine längere Lebensdauer besitzen und der Verwaltung beim Verkauf an die Halter der Fahrzeuge ein vollwertiger Verkaufserlös (siehe Tit. 75) zufließt. 59 a. Der Haushaltsausschuß entsprach mit Ausbringung des Tit. 960, der Zweckbestimmung „Beseitigung von militärischen Anlagen des Westwalls" und des Ansatzes von 6 000 000 DM im wesentlichen dem Antrag der Abg. Richarts, Seither, Weber (Untersontheim) und Genossen — Drucksache 3214 — betr. Beseitigung der ehemaligen Kampfanlagen im Gebiet des Westwalls, nachdem er festgestellt hatte, daß dem Anliegen der Antragsteller damit entsprochen werden kann. Zu Anlage zu Kap. 08 04 Tit. 221 (Zuschußbedarf der Zollverwaltung Berlin) 60. Für die Erhöhung des Zuschußbedarfes der Zollverwaltung Berlin von 27 800 000 DM im Rechnungsjahr 1956 um rund 3 500 000 DM auf 31 300 000 DM für das Rechnungsjahr 1957 gilt im Prinzip die in Nr. 5 gegebene Begründung, wonach das Ausgabenmehr im Einzelplan 08 im wesentlichen auf die seit 1956 eingetretene Erhöhung des Bezüge der Beamten, Angestellten und Arbeiter zurückzuführen ist. Als Besonderheit wirkt sich hier außerdem die Erhöhung der Bezüge der Versorgungsempfänger aus. 61. Neben einer Reihe von Stellenumwandlungen sah der Entwurf bei Tit. 101 14 neue Beamtenplanstellen vor. Der Haushaltsausschuß ließ sich zwar von der Notwendigkeit der Stellenumwandlungen, iaber nicht von dem Erfordernis aller neuen Stellenüberzeugen. Er bewilligte die beantragten Umwandlungen und 3 neue Planstellen. Der Geldansatz erfuhr dementsprechend eine Reduzierung um 79 600 DM. 62. Die Änderungen in der Einstufung der Angestellten ergeben sich aus der Berücksichtigung von Tätigkeitsmerkmalen. Obwohl 3 Angestellten-und 2 Arbeiterstellen wegfallen, erhöhen sich die Geldansätze nicht unbeträchtlich infolge der zwischenzeitlich abgeschlossenen Tarifverträge. 63. Verminderungen der Ansätze des Entwurfs bei den Tit. 101 auf Grund der Beschlüsse des Haushaltsausschusses und 106 und 107 infolge dieser Beschlüsse führten zu einer Herabsetzung des Zuschußbedarfes gegenüber dem Entwurf um 82 000 DM. Zu Kap. 08 05 64. Auf Grund desAntrages der Fraktion der FDP betr. Bundeszuschuß für zusätzliches Personal für die Feststellungsabteilungen der Ausgleichsbehörden — Drucksache 2829 — erörterte der Haushaltsausschuß die Ausbringung eines Tit. 302 mit einem Ansatz von 6 000 000 DM. Der Vertreter der Bundesregierung berichtete über 'die Kosten für das Personal der Feststellungsarbeiten der Ausgleichsbehörden. Er erklärte, der Antrag lasse nicht klar erkennen, inwieweit die Kosten vom Bund übernommen werdensollen. Er nehme an, der Antrag bezwecke eine 100 %ige Kostenerstattung. Gegen die Übernahme der gesamten Kosten auf den Bund machte er Bedenken geltend, weil das gleichbedeutend mit einer Honorierung der säumigen Stadt- und Landkreise sei. Nach Angabe des Regierungsvertreters werde die Schadensfeststellung vor Ablauf des Jahres 1960 nicht beendet sein. Das hänge auch mit dem Fehlen von Bewertungsspezialisten zusammen, so daß die Annahme des Antrages keine nennenswerte Beschleunigung herbeiführen würde. Diesen Erwägungen schloß sich der Haushaltsausschuß an. Von einer Ablehnung des Antrages wurde abgesehen, weil dies dem Plenum vorbehal- (Krammig) ten bleiben soll. Der Haushaltsausschuß stellte abschließend fest, daß eine Behandlung des Antrages nach § 96 (neu) GO nicht möglich sei und beschloß, der Berichterstatter solle während der Zweiten Lesung des Entwurfes des Haushaltsgesetzes dem Plenum berichten und im Namen des Haushaltsausschusses vorschlagen, den Antrag abzulehnen. 65. Bei Tit. 710 brachte der Haushaltsausschuß einen Sperrvermerk aus, um sicherzustellen, daß vor Ausführung des Neubaues in Bad Homburg eingehend geprüft werde, ob die Behörde nicht in Berlin untergebracht werden könne. 66. Zu der Übersicht über das Sondervermögen (Ausgleichsfonds) für das Rechnungsjahr 1957 (Einzelplan Seite 123 ff.) wurde der Regierungsvertreter gefragt, wann die endgültige Fassung der Übersicht vorgelegt werde. Der Regierungsvertreter wies darauf hin, daß die endgültige Fassung der Übersicht stark von den Auswirkungen des 8. Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz abhänge, so daß ein verbindlicher Termin noch nicht genannt werden könne. Zu Kap. 08 06 67. Der Bundestag hat in seiner 190. Sitzung am 6. Februar 1957 den Ausbau Berlins als Sitz des Parlaments und der Bundesregierung beschlossen. Zur Durchführung der im Zusammenhang mit diesem Beschluß in Berlin zu errichtenden Bauten beabsichtigt ,der Bundesminister der Finanzen, die Bundesbaudirektion mit Ausnahme der Teile, die mit der Erledigung zentraler Aufgaben auf dem Gebiete des Verteidigungsbauwesens beschäftigt sind, nach Berlin zu verlegen. Die erforderlichen Diensträume stehen in Berlin zur Verfügung. Es ist vorgesehen, zunächst etwa die Hälfte und nach beendeter Abwicklung in Bonn etwa 65 v. H. der Bediensteten der Bundesbaudirektion in Berlin einzusetzen. Dias wären zunächst 80 bis 90 und später 120 Verwaltungsangehörige. Durch die Verlegung entstehen bei mehreren Titeln zusätzliche Ausgaben, die insgesamt auf 316 500 DM veranschlagt werden. Davon entfallen auf Tit. 108 (Beschäftigungsvergütungen usw.) 152 300 DM, auf Tit. 217 (Umzugsvergütungen usw.), 100 000 DM, auf Tit. 880 (Erstmalige Anschaffung von verwaltungseigenen Fernmeldeanlagen) 42 200 DM und auf Tit. 975 (Kosten dies Transportes von Akten und Büroeinrichtungsgegenständen) 22 000 DM. Die darüber hinausgehende Erhöhung des Tit. 108 gegenüber dem Entwurf beruht auf der Neufassung der Bestimmungen über die Reisekostensätze usw. (Hinweis auf Nr. 21). Zu Kap. 08 08 68. Die in Nr. 37 erwähnte, durch die Beratung des Tit. 101 des Kap. 08 04 ausgelöste Debatte, erfuhr bei der Verabschiedung des Kap. 08 08 (Bundeshauptkasse in Bonn) eine weitere Vertiefung durch die Erörterung der Frage nach dem Stande des Anschlusses der Bundesressorts in Bonn an die Bundeshauptkasse und die Zentrale Besoldungsstelle in Mehlem. Im Ergebnis führte die Debatte zu dem Beschluß, diem Plenum die Annahme einer Entschließung vorzuschlagen, die die Erwartung des Bundestages zum Ausdruck bringt, daß im Laufe des Rechnungsjahres 1957 die in Bonn untergebrachten Bundesorgane und Bundesverwaltungen an die Bundeshauptkasse in Bonn und an die Zentrale Besoldungsstelle in Mehlem angeschlossen werden. Der Haushaltsausschuß regte an, die Bundesregierung solle dem Haushaltsausschuß bei den Beratungen über den Bundeshaushalt 1958 eine Übersicht über die Personaleinsparungien innerhalb des Bundeshaushalts vorlegen, die sich einmal aus der Verwendung von Maschinen bei der Bundeshauptkasse und bei der Zentralen Besoldungsstelle und zum anderen aus dem Anschluß der Ressorts ergeben. Zu Kap. 08 09 69. Wie bereits in Nr. 14 erwähnt wurde, erscheint das Kapitel Bundesmonopolamt für Branntwein (im Entwurf hieß es Bundesmonopolverwaltung) erstmalig als selbständiges Kapitel im Rahmen .des Einzelplans 08. 70. Der im Entwurf enthaltene Wirtschaftsplan, der nur als vorläufiger gedacht und Ohne Zahlen vorgelegt worden war, liegt nunmehr im Einzelplan in seiner endgültigen Fassung (Seiten 149 und 150) vor. Zu Kap. 08 10 71. Die Zugänge bei Tit. 104 sind zum Teil auf die Übernahme der Aufgaben und der Stellen des Zentralmeldeamtes in München, zum Teil auf neue Aufgaben aus diem Bundesrückerstattungsgesetz, das neue Fristen gebracht hat, zurückzuführen. 72. Zum 1. Dezember 1957 wird die Bundesregierung diem Haushaltsausschuß einen Bericht über Zahl der Anträge auf Grund dies Bundesrückerstattungsgesetzes und deren Erledigung vorlegen. Bonn, den 2. Mai 1957 Krammig Berichterstatter Anlage 8 zu Drucksache 3459 (Vgl. S. 12278 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Berichterstatter: Abgeordneter Brese. 1. Auch dem Haushaltsplan 1957 des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat der Grüne Bericht, wie im Vorjahre, vor allem hinsichtlich der Gesamthöhe der Ausgabern sein besonderes Gepräge gegeben. Das Ausgabevolumen — Ordentlicher und Außerordentlicher Haushalt zusammengenommen — steigt von 1 473 000 000 DM auf 2 188 200 000 DM, also um rd. 715 000 000 DM. 2. Von den Ausgaben entfallen 1 212 000 000 DM auf die Maßnahmen, die auf Grund des Grünen (Brese) Berichts 1957 durchzuführen sind. Diese Maßnahmen und ihre Dotierung gliedern sich wie folgt: Förderung der ländlichen Sied- lung (Kap. 10 02 Tit. 571) . . . 10 000 000 DM Flurbereinigung (Kap. 10 02 Tit. 572) 15 000 000 DM Aufstockung und Aussiedlung (Kap. 10 02 Tit. 573) 150 000 000 DM Wasserwirtschaft und Landeskultur (Kap. 10 02 Tit. 575) . . 45 000 000 DM Ländliche Wasserversorgung, Kanalisation und Abwasserbeseitigung (Kap. 10 02 Tit. 576) 45 000 000 DM Verstärkung der Elektrifizierung (Kap. 10 02 Tit. 577) . . . 35 000 000 DM Förderung des Einsatzes von Maschinen und technischen Anlagen (Kap. 10 02 Tit. 578) . . . 20 000 000 DM Förderung des Gemüse-, Obst-und Gartenbaues (Kap. 10 02 Tit. 580) 21 500 000 DM Ausbildung und Wirtschaftsberatung (Kap. 10 02 Tit. 603) 11 500 000 DM Lösung wissenschaftlicher Fragen (Kap. 10 02 Tit. 606) . . . 3 000 000 DM Förderung des Saatgutwesens (Kap. 10 02 Tit. 609) 9 000 000 DM Prämien für die Lieferung stärkereicher Kartoffeln (Kap. 10 02 Tit. 610) 3 000 000 DM Tierseuchenbekämpfung (Kap. 10 02 Tit. 615) 20 000 000 DM Zuschüsse zur Förderung von Qualität und Absatz von Getreide und Schlachtgeflügel (Kap. 10 02 Tit. 629) . . . . 7 500 000 DM Förderung der Milchwirtschaft (Kap. 10 02 Tit. 630) 30 000 000 DM Konsolidierung von kurzfristigen Verbindlichkeiten (Kap. 10 02 Tit. 955) 5 000 000 DM Zinsverbilligung (Kap. 10 02 Tit. 956) 5 000 000 DM Zuschüsse zur Erhöhung des Auszahlungspreises für Qualitätsmilch (Kap. 10 02 Tit. 961) 400 000 000 DM Verbilligung des Handelsdüngers (Kap. 10 02 Tit. 962) . . . 260 000 000 DM Erstattung der Lastenausgleichsabgabe für bestimmte Niederungsgebiete (Kap. 10 02 Tit. 963) 16 000 000 DM Ausbau der Wirtschaftswege (Kap. 10 02 Tit. 574) 100 000 000 DM Die Kap. 10 02 Tit. 571 (Siedlung), Kap. 10 02 Tit. 572 (Flurbereinigung), Kap. 10 02 Tit. 577 (Verstärkung der Elektrifizierung) und Kap. 10 02 Tit. 574 (Ausbau der Wirtschaftswege) sind durch einen Beschluß des Haushaltsausschusses in den Außerordentlichen Haushalt eingestellt worden, nachdem der BMF die Erklärung abgegeben hat, daß diese Titel in der gleichen Weise bedient werden wie bei einer Veranschlagung im Ordentlichen Haushalt. 3. Im übrigen hat der Haushaltsausschuß in Übereinstimmung mit der Regierungsvorlage auf der Ausgabenseite im wesentlichen folgende Erhöhungen gegenüber 1956 vorgenommen: Bei den Siedlungsmitteln (Kap. 10 02 Tit. 571) ist entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf ein Mehrbetrag von 3 900 000 DM eingesetzt worden. Darüber hinaus ist eine Bindungsermächtigung im Betrage von 70 000 000 DM vorgesehen. Die Mittel für Naturschutzparke (Kap. 10 02 Tit. 604) sind um 150 000 DM auf 250 000 DM erhöht worden. Aufstockungen sind ferner vorgesehen für Landtechnik und Bauwesen (Kap. 10 02 Tit. 616) um 975 700 DM auf 2 393 500 DM. Küstenschutz (Kap. 10 02 Tit. 619) um 2 000 000 DM auf 33 000 000 DM. Der Ansatz für die Vorratshaltung (Kap. 10 02 Tit. 620) ist um 25 714 400 DM auf 205 687 800 DM aufgestockt worden. Für die Absatzwerbung (Kap. 10 02 Tit. 652) sind im Jahre 1957 1 500 000 DM gegenüber bisher 1 190 000 DM vorgesehen. Weitere Erhöhungen sind veranschlagt für die Statistik (Kap. 10 02 Tit. 670) um 618 000 DM auf 2 502 500 DM, für Beiträge zu internationalen Organisationen (Kap. 10 02 Tit. 675) um 92 000 DM auf 1 870 000 DM, für Subventionen und Lieferprämien (Kap. 10 02 Tit. 951) um 35 000 000 DM auf 85 100 000 DM. Eine Erhöhung der Ausgaben ergibt sich auch beim Betrieb der Fischereischutzboote und des Fischereiforschungsschiffes um 76 400 DM auf 2 030 000 DM. Für Förderungszwecke besonderer Art hat der Haushaltsausschuß entsprechend der Regierungsvorlage noch Ansätze neu vorgesehen: Schutzimpfung gegen Maul- und Klauenseuche (Kap. 10 02 Tit. 615 e) 9 000 000 DM, Zuschüsse zur Festigung der Mehlpreise (Kap. 10 02 Tit. 966) 11 000 000 DM, Maßnahmen zur Milderung der Ernte- und Hochwasserschäden im Jahre 1954 (Restrate) (Kap. 10 02 Tit. 970) 3 000 000 DM, Maßnahmen zur Milderung der Hochwasserschäden der Landwirtschaft im Jahre 1956 (Kap. 10 02 Tit. 980) 11 000 000 DM und schließlich für eine Zuckerenquete (Kap. 10 02 Tit. 964) 850 000 DM. Schließlich sind Bindungsermächtigungen noch zugestanden worden beim Bundeswasserwirtschaftsfonds (Kap. 10 02 Tit. 575) im Betrage bis zu 5 000 000 DM und beim Küstenschutz (Kap. 10 02 Tit. 619) bis zu 11 000 000 DM. 4. Der Haushaltsausschuß hat von sich aus einige Änderungen auf der Ausgabenseite vorgenommen, von denen die folgenden bemerkenswert sind: (Brese) Die Mittel zur Förderung der Bienenzucht (Kap. 10 02 Tit. 611) sind um 400 000 DM auf 500 000 DM, die für Verbraucherberatung um 250 000 DM auf 750 000 DM erhöht worden. Für Schweinemastprüfungsanstalten (Kap. 10 02 Tit. 957) ist wiederum ein Betrag von 190 000 DM eingesetzt worden. Schließlich sind neu ausgeworfen Mittel zur Beseitigung von Schäden im Weinbau (Kap. 10 02 Tit. 977) mit 10 000 000 DM und zur zusätzlichen Förderung der Fischerei (Kap. 10 02 Tit. 952) im Betrage von 3 440 000 DM. 5. Eine bemerkenswerte Senkung von Sachausgaben hat sich bei folgenden Ansätzen ergeben: Schädlingsbekämpfung (Kap. 10 02 Tit. 614) um 214 000 DM, Betriebsmittelzuweisung an die EV-Stellen (Kap. 10 02 Tit. 621) um 2 200 000 DM, Zinsverbilligung (Kap. 10 02 Tit. 956) um 1 000 000 DM, Eierausgleich (Kap. 10 02 Tit. 958) um 29 800 000 DM, (in beiden letzten Fällen durch Anrechnung von Resten aus dem Vorjahre), ferner hinsichtlich der Erstattung von Ausgleichsbeträgen und Gebühren der Außenhandelsstelle um 6 300 000 DM (Kap. 10 02 Tit. 960). 6. Die Einnahmen des Einzelplans 10 sind gegenüber dem Vorjahre um 73 150 000 DM gesunken. Hierbei ist zu erwähnen der Rückgang der Abschöpfungsbeträge (Kap. 10 02 Tit. 67) um 80 000 000 DM. Dieser Rückgang ist zum Teil durch erhöhte Einnahmen vor allem aus Siedlungsdarlehen (Kap. 10 02 Tit. 45), Flurbereinigungsdarlehen (Kap. 10 02 Tit. 56), Ernteschädendarlehen (Kap. 10 02 Tit. 57) und sonstigen kleineren Einnahmen um etwa 6 800 000 DM gemindert. 7. Die übrigen Änderungen auf der Einnahmen-und Ausgabenseite sind geringfügiger oder rein formeller Natur und brauchen im einzelnen nicht erwähnt zu werden. 8. Bei dem Bundessortenamt und den Bundesforschungsanstalten haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Dem Haushaltsausschuß wurde das Gutachten der vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur organisatorischen Überprüfung eingesetzten Kommission Mahlow-Wilbrandt mündlich vorgetragen. Eine Berücksichtigung der Ergebnisse war im Haushaltsplan 1957 jedoch noch nicht möglich, da die gutachtliche Stellungnahme wegen ihrer Auswirkungen zunächst einer gründlichen Prüfung durch die beteiligten Stellen der Regierung unterzogen werden muß. Im Zuge der seit längerer Zeit laufenden Bestrebungen wurden am 1. April 1957 die in Berlin ansässige Versuchsanstalt für Getreideverwertung und das Forschungsinstitut für Stärkefabrikation durch eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Senat der Stadt Berlin organisatorisch mit der Bundesforschungsanstalt für Getreideverarbeitung in Detmold vereinigt und die Kosten dieser Einrichtung auf den Bundeshaushalt übernommen. Hier- durch hat sich das Personal der Anstalt um 7 Beamte, 33 Angestellte und 6 Arbeiter vermehrt. Erstmalig sind bei den Forschungsanstalten für Fischerei, für Lebensmittelfrischhaltung und für Landwirtschaft einige neue Kräfte vorgesehen worden, die sich mit Forschungsaufgaben über die Verwendung von radioaktiven Strahlen befassen sollen. Damit wird eine Entwicklung eingeleitet, die eine Anpassung der land-und ernährungswirtschaftlichen Forschung an die neuzeitlichen Erkenntnisse bedeutet. Bei den Personalausgaben der nachgeordneten Dienststellen ergab sich eine Erhöhung der Ansätze, die durch die Tarifänderungen bedingt ist. Um begründeten Bedürfnissen Rechnung zu tragen, sind 30 neue Stellen eingerichtet worden, zu denen noch 15 Verbesserungen vorhandener Stellen treten. Außerdem wurden die Forschungsmittel zur Anpassung an die Preisentwicklung durchschnittlich um 20 v. H. erhöht. Zur Weiterführung begonnener Bauvorhaben, insbesondere für die Biologische Bundesanstalt in Berlin-Dahlem, für die Bundesforschungsanstalt für Fischerei in Hamburg, für die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen, und für die Verbesserung der apparativen Ausstattung der Institute wurden die einmaligen Ausgaben um rd. 1 300 000 DM erhöht. 9. Der Ansatz der Personalausgaben (Kap. 10 01 Tit. 101, 103, 104, 106, 107 und 108) beruht auf dem Ergebnis einer Prüfung des Stellenplans des Bundesministeriums durch den Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung (Bundesrechnungshof). Ihr Ergebnis ist durch die Bundesregierung unverändert in den Stellenplan übernommen worden. Bei einer leichten Veränderung in der Struktur des Stellenplans, hervorgehoben durch Hebung, Umwandlung und Wegfall von Stellen, ergibt sich eine Verminderung der Gesamtstellenzahl von insgesamt 717 auf 711 Stellen. Bemerkenswert sind die Hebungen einer Abteilungsleiter-stelle von Bes.-Gr. B 7 a nach B 4 und einer Unterabteilungsleiterstelle von A 1 a nach B 7 a. Die Ministerialratsstellen haben sich, größtenteils durch Hebung, um 6 vermehrt. Im Stellenkegel des gehobenen mittleren Dienstes hat sich das Schwergewicht durch Wegfall einer größeren Anzahl von Angestellten des höheren Dienstes in die Besoldungsgruppen A 3 b und A 2 d verlagert. 10. Die Ergebnisse der Beratungen im Haushaltsausschuß über den Einzelplan des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind in der Drucksache 3459 niedergelegt. Soweit die Empfehlungen des Haushaltsausschusses von besonderer Bedeutung sind, habe ich sie in den vorstehenden Ausführungen erwähnt. Namens des Haushaltsausschusses bitte ich, den Anträgen in Drucksache 3459 zuzustimmen. Bonn, den 3. Mai 1957 Brese Berichterstatter Anlage 9 Umdruck 1064 (Vgl. S. 12279 A, 12295 B, 12298 D, 12301 C) Änderungsantrag der Fraktion der DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 3459, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 615 — Zuschüsse zur Bekämpfung der Tierseuchen — wird folgender Buchstabe f angefügt: „f) Verstärkung der Mittel zu a) und c) 100 000 000 DM" und erhält die Erläuterung folgender Fassung: „Zu Tit. 615 f) Die veranschlagten Mittel sind als Beihilfen bei der Ausmerzung von tuberkulosebefallenen Rindern zu verwenden." 2. In Tit. 953 — Betriebsbeihilfen für die Landwirtschaft zur Verbilligung von Dieselkraftstoff — wird folgender Buchstabe c angefügt: „c) Verstärkung der Mittel zu a) 35 000 000 DM" und erhält die Erläuterung folgende Fassung: „Zu Tit. 953 c) Die veranschlagten Mittel sollen zur Rückführung der Preise von Dieselkraftstoff auf den Stand vom 1. Juli 1956 dienen." 3. In der Erläuterung zu Tit. 961 — Zuschüsse zur Erhöhung des Auszahlungspreises für Qualitätsmilch („Grüner Plan 1957") — erhält Absatz 2 folgende Fassung: „Die Milch muß nach den jeweils geltenden Bestimmungen in die Güteklasse I oder II eingestuft sein." Bonn, den 7. Mai 1957 Dr. Brühler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 1084 (Vgl. S. 12279 C, 12293 C, 12301 D) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 3459, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 580 — b) Zuschüsse 2. Verbesserung von Qualität und Absatz bei Obst, Gemüse und Kartoffeln („Grüner Plan 1957") wird der Ansatz von 11 500 000 DM auf 9 500 000 DM herabgesetzt und dementsprechend folgender neuer Tit. 581 ausgebracht: „Tit. 581 Zur Förderung der Kartoffeltrocknung 2 000 000 DM" Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 581 Zur Sicherung hoher Kartoffelernten sind aus diesen Mitteln Zuschüsse für die Kartoffel-Lohntrocknung zur Verwertung im eigenen Betrieb an Erzeugerbetriebe zu gewähren." 2. Folgender neuer Tit. 965 wird ausgebracht: „Tit. 965 Zur Förderung und Erhaltung der deutschen Wollerzeugung 6 000 000 DM". Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 965 Um die deutsche Wollerzeugung zu erhalten, ist, wie auf allen Gebieten der landwirtschaftlichen Erzeugung, eine gewisse Sicherung der Produktionskosten erforderlich. Mit den erzielten Wollpreisen der letzten Jahre ist das nicht zu erreichen. Als Durchschnittspreis für deutsche Wolle ist ein Betrag von 6 DM je kg Schweißwolle notwendig. Zur Erreichung dieses Durchschnittspreises wird die Bereitstellung eines Förderungsbetrages bis zu 1,20 DM je kg Schweißwolle für das laufende Jahr benötigt. Bonn, den 8. Mai 1957 Frühwald Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 1103 (Vgl. S. 12280 C, 12281 A, 12282 D, 12295 A, 12300 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 3450, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In den Erläuterungen zu Tit. 956 — Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen — wird folgende Nummer 8 angefügt: „8. Weinbau 2 000 000 DM". Der Gesamtansatz des Titels bleibt der gleiche. Die erforderlichen Mittel sind innerhalb des Titels auszugleichen. 2. In den Erläuterungen zu Tit. 975 — Maßnahmen zur Milderung der Frostschäden im Weinbau im Jahre 1956 — sind die Worte „und nach Maßgabe der Grundsätze, die für die Milderung der Hochwasserschäden an der Ernte 1956 gelten," zu streichen. Bonn, den 22. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 1091 (Vgl. S. 12281 C, 12283 A, 12297 D, 12301 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Odenthal, Müller (Worms), Frau Herklotz, Jacobs und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 3459, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 Allgemeine Bewilligungen In Tit. 975 — Maßnahmen zur Milderung der Frostschäden im Weinbau im Jahre 1956 — wird (Odenthal) der Ansatz von 10 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 40 000 000 DM erhöht. Bonn. den 9. Mai 1957 Frau Döhring Höhne Ludwig Maier (Freiburg) Frau Nadig Frau Schanzenbach Schoettle Frau Strobel Wagner (Ludwigshafen) Dr. Will (Saarbrücken) Anlage 13 Umdruck 1055 (Vgl. S. 12283 D, 12285 A, 12301 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 3459, 2900). Der Bundestag wollebeschließen: Zu Kap. 10 02 Allgemeine Bewilligungen In Tit 630 f) — Durchführung von Schulmilchspeisungen („Grüner Bericht 1957") — wird der Ansatz von 6 000 000 DM um 44 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Die Bedingung, daß ,die Gewährung von Bundeszuschüssen abhängig ist von der gleichen Beteiligung der Länder und Gemeinden, wird gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 1083 (Vgl. S. 12285 C, 12286 A, 12288 A, 12301 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Kriedemann, Frau Keilhack, Hermsdorf, Peters und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 3459, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 Allgemeine Bewilligungen Zum Zweck der Betriebsstoffverbilligung auch für die Fahrzeuge der Großen Hochseefischerei wird der Ansatz bei Tit. 952 — Förderung der Fischerei — Buchst. b) — Beihilfe zur Förderung der Wirtschaftlichkeit in einer Übergangszeit — um 3 000 000 DM auf 5 500 000 DM erhöht. Die Erläuterungen sind entsprechend zu ergänzen. Bonn, den 8. Mai 1957 Anlage 15 Umdruck 1042 (neu) (Vgl. S. 12288 A, 12301 B) Änderungsantrag der Fraktion der DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 3459, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 Allgemeine Bewilligungen Zum Zwecke der Betriebsstoffverbilligung für die Fahrzeuge der Großen Hochseefischerei wird der Ansatz bei Tit. 952 — Förderung der Fischerei — Buchst. b) — Beihilfe zur Förderung der Wirtschaftlichkeit in einer Übergangszeit — um 3 000 000 DM auf 5 500 000 DM erhöht. Die Erläuterungen sind entsprechend umzustellen. Bonn, den 7. Mai 1957 Müller (Wehdel) Schneider (Bremerhaven) Dr. Brühler und Fraktion Anlage 16 Umdruck 1087 (Vgl. S. 12292 C, 12295 D, 12301 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Brese, Lermer, Bauknecht, Schulze-Pellengahr, Schwarz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 3459, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 wird folgender neuer Titel ausgebracht: „Förderung der Kartoffeltrocknung 2 600 000 DM Davon 600 000 DM für die Trocknung größerer Mengen des Kartoffelüberhanges der Ernte 1956." und dementsprechend in Tit. 580 — b) Zuschüsse 2. Verbesserung von Qualität und Absatz bei Obst, Gemüse und Kartoffeln („Grüner Plan 1957") — der Ansatz von 11 500 000 DM um 2 600 000 DM gekürzt. Bonn, den 8. Mai 1957 Brese Lermer Bauknecht Schulze-Pellengahr Schwarz Odenthal Müller (Worms) Frau Herklotz Jacobs Frau Albrecht (Mittenwald) Bauer (Würzburg) Bettgenhäuser Faller Frehsee Diel Kriedemann Frau Keilhack Hermsdorf Peters Hansing (Bremen) Frau Lockmann Meitmann Dr. Menzel Ohlig Regling Blachstein Diekmann Rehs Frau Renger Schmidt (Hamburg) Wehner Wehr Anlage 17 Umdruck 1060 (Vgl. S. 12294 A, 12299 D, 12301 C) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 3459, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 10 02 Allgemeine Bewilligungen 1. Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung b) Zuschüsse 1. Bisherige Maßnahmen — wird der Ansatz auf 56 000 000 DM erhöht. 2. In den Erläuterungen zu Tit. 571 a) und b) wird folgender Absatz 8 angefügt: „Aus den Mitteln zu a) und b) können Maßnahmen zur Betriebsfestigung und zur Ablösung von drückenden kurzfristigen Verbindlichkeiten von Neusiedlern und angesetzten Vertriebenen und Flüchtlingen durchgeführt werden." Bonn, den 7. Mai 1957 Elsner Feller und Fraktion Anlage 18 Umdruck 1053 (Vgl. S. 12295 A, 12301 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Ritzel, Lenz (Trossingen), Dr. Schild (Düsseldorf), Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Keller und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich ) des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 3459, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 10 02 wird folgender neuer Titel ausgebracht: „Zwischenfinanzierung der Stillegung von Mühlen auf Grund des Mühlengesetzes 10 000 000 DM Die Mittel sind gesperrt und können nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden. Vor der Freigabe müssen die in § 7 Abs. 2 und 3 des Mühlengesetzes genannten Verordnungen erlassen sein." Bonn, den 7. Mai 1957 Ohlig Schoettle Seidel (Fürth) Lenz (Trossingen) Dr. Schild (Düsseldorf) Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Keller Elsner Anlage 19 Umdruck 1082 (Vgl. S. 12301 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Dr. Gülich und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 3459, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 Allgemeine Bewilligungen In Tit. 613 — Zuschüsse zur Förderung der Zucht des Warmblutpferdes Trakehner Abstammung — wird der Ansatz von 90 000 DM auf 98 000 DM erhöht und der Mehrbetrag von 8000 DM in der Erläuterung zu Tit. 613 b) ausgebracht. Bonn, den 8. Mai 1957 Anlage 20 Umdruck 1094 (Vgl. S. 12302 C, 12313 D) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP (FVP), GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksachen 3451, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Einzelplan 02 ward das folgende neue Kapitel 02 03 — Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages — mit folgender Vorbemerkung ausgebracht: ,,Vorbemerkung Der Wehrbeauftragte des Bundestages wird auf Grund des Gesetzes vom . . . . . . 1957 (Bundesgesetzbl. I S. . . .) eingesetzt. Er hat die Aufgaben aus Artikel 45 b des Grundgesetzes." 2. In Kanitel 02 03 werden folgende neue Titel ausgebracht: a) „Tit. 101 Amtsbezüge des Wehrbeauftragten und Dienstbezüge der planmäßigen Beaumten 150 000 DM Bes.-Gr. B 3 a Amtsgehalt des Wehrbeauftragten Der Wehrbeauftragte erhält eine Dienstaufwandsentschädigung von jährlich 6000 DM. Planstellen Aufsteigende ,Gehälter: Bes.-Gr. A 1a 1 Ministerialrat Bes.-Gr. A 2 b 1 Oberregierungsrat Bes.-Gr. A 2 c 2 1 Regierungsrat (Stelle ist gesperrt) Bes.-Gr. A 3 b 1 Regierungsamtmann Bes.-Gr. A 4 b 1 1 Regierungsoberinspektor (Stelle ist gesperrt)" Dr. Vogel Friese Gengler Krammig Frau Rösch Willeke Ritzel Frau Dr. Hubert Klingelhöfer Rehs Dr. Gülich Dewald Franke Frehsee Herold Frau Dr. Hubert Frau Keilhack Kinat Mattick Merten Pohle (Eckernförde) Pusch Regling Frau Renger Reitz Reitzner Ritzel Welke Lotze b) „Tit. 104 Dienstbezüge der nichtbeamteten Kräfte 80 000 DM Erläuterungen: Angestellte Verg.-Gr. VI b 1 Verg.-Gr. VII 2 Verg.-Gr. VIII 1 Zusammen 4 Arbeiter 2 Insgesamt 6" c) Unter Allgemeine Ausgaben Tit. 300: „Tit. 300 Besonderer Sachbedarf 5 000 DM Erläuterungen: Der normale und laufende Sachbedarf ist in Kapitel 02 01 veranschlagt." d) Unter Einmalige Ausgaben Tit. 850, 871, 872: „Tit. 850 Anschaffung von verwaltungseigenen Fahrzeugen 17 100 DM Anlage 21 zu Drucksache 3460 (Vgl. S. 12314 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit. Bericht erstatteir: Abgeordneter Krammig L Allgemeine. Bemerkungen 1. Der Haushaltsausschuß beriet den Entwurf des Einzelplans in der 205. Sitzung am 28. Februar, in der 206. Sitzung am 1. März und in der 226. Sitzung am 30. April 1957. 2. Unter den Einzelplänen des Bundeshaushalts für das Rechnungsjahr 1957 nimmt der Einzelplan 11 insofern eine besondere Stellung ein, als sieh in ihm einmal die Auswirkung der Rentenneuregelungsgesetze auf den Bundeshaushalt niederschlägt und zum anderen dieser Einzelplan mit 8 928 590 500 DM neben dem Einzelplan 14 den größten Zuschuß erfordert. Dieses Ergebnis ist im wesentlichen Erläuterungen: Erstmalige Beschaffung 1 Mercedes 220 S 12 400 DM 1 Volkswagen Export 4 650 DM Zusammen 17 050 DM aufgerundet 17 100 DM Tit. 871 Erstmalige Anschaffung von Einrichtungsgegenständen 30 000 DM Tit. 872 Erstmalige Anschaffung von Büromaschinen 4 300 DM" Bonn, den 9. Mai 1957 Stücklen und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Feller und Fraktion dem Umstand zuzuschreiben, daß die bis zum Rechnungsjahr 1956 bei Kap. 40 09 ausgebracht gewesenen Mittel für' die Versorgung der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen, ihnen gleichgestellte Personen mid für Angehörige von Kriegsgefangenen in den Einzelplan 11 übernommen und bei dem neuen Kap. 1110 veranschlagt worden sind. Damit sind alle vom Bundesminister für Arbeit bewirtschafteten Mittel nunmehr in seinem Haushalt zusammengefaßt. 3. Die Steigerung der Sozialausgaben kann nicht allein daran abgelesen werden, daß der Zuschuß für das Rechnungsjahr 1957 mit dem Zuschuß des Rechnungsjahres 1956, der 8 208 750 200 DM betragen hat, verglichen wird. Bei der Bewertung der Zahlen muß vielmehr beachtet werden, daß die Ansätze in Kap. 1111 deshalb eine wesentliche Verminderung erfahren haben, weil der stetige Rückgang an Arbeitslosigkeit, insbesondere die Abnahme an langfristiger Arbeitslosigkeit, geringere Mittel erfordert und die Ansätze in Kap. 11 10 durch das Absinken der Empfängerzahl um schätzungsweise 190 000 gleichfalls hätten vermindert werden können, wenn nicht vorsorglich zur Bedienung der 6. Novelle zum Bundesversorgungsgesetz zunächst 380 000 000 DM veranschlagt worden wären. 4. Der Rückgang der für die Arbeitslosenhilfe (Kap. 11 11, Tit. 300 bis 603) benötigten Mittel läßt sich an nachstehenden Zahlen erkennen: Rechnungsjahr 1954 Rechnungsjahr 1955 Rechnungsjahr 1956 1. April 1956 bis Gegenüber der Rechnungsjahr 1957 Ist Ist Soll 31. Januar 1957 gleichen Zeit Soll DM DM DM Ist des Vorjahres DM DM DM mehr (+) weniger (—) 1 024 400 000 680 558 749 615 495 000 375 578 792 —143 036 056 418 480 000 (Krammig) 5. Bei der Kriegsopferversorgung (Kap. 11 10) sind die durch Gesetz beschlossenen Leistungsverbesserungen aus nachstehenden Zahlen 1) ersichtlich: Rechnungsjahr 1954 Rechnungsjahr 1955 Rechnungsjahr 1956 1. April 1956 bis Gegenüber der Rechnungsjahr 1957 Ist Ist Soll 31. Januar 1957 gleichen Zeit Soll DM DM DM Ist des Vorjahres DM DM DM mehr (+) weniger (—) 2 904 Mio 2) 3 452 Mio 4 140 Mio 3 602 Mio 1 4 025 Mio + 565 Mio Die Berechnung des Solls für das Rechnungsjahr 1957 erfolgte einschließlich eines Betrages von 390 000 000 DM, der mit 364 000 000 DM in dem Zuschuß bei Kap. 11 13 Tit. 600 und mit 26 000 000 DM in dem Zuschuß 6. Die Entwicklung der Ausgaben im Rahmen der Sozialversicherung (Kap. 11 13) ergibt sich aus folgenden Zahlen: Rechnungsjahr 1954 Rechnungsjahr 1955 Rechnungsjahr 1956 I Rechnungsjahr 1957 Ist Ist Soll Soll DM DM DM DM 2 612 900 000 I 2 983 900 000 3 551 800 000 4 518 125 000 Im Soll für das Rechnungsjahr 1957 sind die in dem Zuschuß an die Rentenversicherungsträger enthaltenen, beim Soll des Kap. 11 10 (Nr. 5) berücksichtigten 390 000 000 DM nicht angesetzt worden. II. Einzelbemerkungen Zu Kap. 11 01 (Bundesministerium für Arbeit) 7. Bei der Beratung des Tit. 7 (Einnahmen aus Veröffentlichungen) befaßte sich der Haushaltsausschuß mit dem Bundesarbeitsblatt und der Art seiner Finanzierung. Es wurde festgestellt, daß das Blatt sich vorwiegend durch den Bezugspreis und nur in geringem Maße durch Inserate finanziere. Es wird in naher Zukunft erwartet, daß es sich sogar ohne Zuschuß selbst tragen könne. Die Erhöhung des Ansatzes ist auf die Aufmachung des Blattes zurückzuführen, die einen größeren Aufwand erfordert. Anzeigen werden in das Blatt nur insoweit aufgenommen, als sie für den Leser von besonderem Interesse sind. 8. Nach Einsicht in die vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Unterlagen billigte der Haushaltsausschuß die Stellenhebungen und die neu beantragten Planstellen in Tit. 101. Um zu verhindern, daß im Arbeitsgebiet Arbeits- und Nachbarschutz auf dem Gebiet der Atomtechnik und der radioaktiven Stoffe, Lärmbekämpfung und Reinhaltung der Luft von Rauch und Ruß Überschneidungen mit anderen Ressorts eintreten, die zu einer Doppelorganisation führen könnten, beschloß der 1) Einschließlich der Erstattungen an die Rentenversicherungsträger nach § 9 BVG. 2) Ohne Verwaltungsausgaben, die ab 1955 von den Ländern getragen worden sind. bei Kap. 1113 Tit. 602 veranschlagt worden ist. Der für Zwecke des Sonderzulagengesetzes im Rechnungsjahr 1956 veranschlagte Betrag in Höhe von 42 000 000 DM blieb dagegen unberücksichtigt. Haushaltsausschuß die dafür vorgesehene A 2 b-Stelle mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die gegenüber dem Entwurf vorgenommenen Änderungen sind im übrigen formaler Natur. 9. Bei der Beratung der Stellenveränderungen in Tit. 104 wurde insbesondere die Frage der Notwendigkeit der Kräfte für den Sprachendienst geprüft. Es wurde hierbei festgestellt, daß diese Kräfte durch die zahlreichen internationalen Organisationen bedingt sind, in denen das Bundesarbeitsministerium mitarbeitet. Den beantragten Mehrkräften wurde zugestimmt. 10. Auf Grund des Änderungsvorschlages der Bundesregierung wurde der Ansatz in Tit. 200 um 8000 DM auf 152 000 DM vermindert. 11. Der Ansatz bei Tit. 204 wurde um 10 000 DM erhöht, weil bauliche Veränderungen am Eingang des Bundesarbeitsministeriums sich als dringend notwendig erwiesen haben. 12. Das Ist-Ergebnis der ersten 11 Monate des Rechnungsjahres 1956 rechtfertigte die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 221 nicht, so daß der Haushaltsausschuß nur einem gegenüber dem Entwurf um 50 000 DM verringerten Ansatz von 250 000 DM zustimmte. 13. Auf Vorschlag der Bundesregierung wurde ein neuer Tit. 302 mit der Zweckbestimmung „Aufwand für den zivilen Ersatzdienst" und einem Ansatz von 1 000 000 DM in das Kapitel aufgenommen. Da Erfahrungen über die Höhe des Ansatzes noch nicht vorliegen, ist der Betrag gegriffen. Auf Beschluß des Bundeskabinetts wurde das Bundesarbeitsministerium beauftragt, den zivilen Ersatzdienst zu betreuen. Aus der Mitte des Ausschusses heraus wurde der Antrag gestellt, den zivilen Ersatzdienst dem Bundesinnenministerium zuzuweisen. Dieser Antrag verfiel der Ablehnung. Der Bundesarbeitsminister berichtete, daß er beabsichtige, dem zivilen Ersatzdienst unter keinen Umständen den Anschein von Zwangsarbeit zu geben. Er teilte mit, ihm schwebe zunächst vor, mit einer Art Sanitätsdienst zu (Krammig) beginnen. Er erklärte sich bereit, die Bewirtschaftung der Mittel nach einem Plan vorzunehmen, der der Zustimmung des Haushaltsausschusses unterliegt. Die Ergänzung des Dispositivs, wonach die Mittel in einem Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 1957 im Rahmen eines neuen Kapitels innerhalb des Einzelplans 11 einzeln zu veranschlagen seien, wurde gestrichen. Dagegen brachte der Haushaltsausschuß einen Sperrvermerk aus. 14. Die Fassung der Zweckbestimmung des Tit. 602 wurde eingehend erörtert, um sicherzustellen, daß die Formulierung unter keinen Umständen eine Festlegung des Resultats der Forschung bei Vergabe des Auftrages ververmuten lasse. Eine übereinstimmende Meinung wegen der Formulierung konnte jedoch im Ausschuß nicht erzielt werden. Die Bundesregierung wurde daher beauftragt, entsprechende Überlegungen anzustellen und deren Ergebnis bei der Einbringung des Entwurfs für den Bundeshaushalt 1958 mitzuteilen. 15. Vor Abschluß des Kapitels wurde aus der Mitte des Ausschusses heraus vorgetragen, daß Befürchtungen geäußert worden seien, wonach die Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen im Bundesarbeitsministerium begrenzt seien. Der Bundesarbeitsminister verwies im einzelnen auf die im höheren Dienst des Bundesarbeitsministeriums tätigen Frauen und kam dabei zu dem Ergebnis, daß die vorgetragenen Befürchtungen nicht begründet seien. Zu Kap. 11 03 (Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven) 16. Zu der Vorbemerkung wünschte der Haushaltsausschuß, daß die dort genannte Zahl der Zivilbediensteten der Bundeswehr auf den neuesten Stand berichtigt wird. 17. Da der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung die Ansätze des Kapitels für angemessen erklärt hat, stimmte der Haushaltsausschuß nach kurzer Aussprache dem ganzen Kapitel zu. Zu Kap. 11 04 (Bundesinstitut für Arbeitsschutz in Koblenz) 18. Durch die Verlegung des Instituts im Laufe des Rechnungsjahres 1956 von Soest nach Koblenz wurde eine Erhöhung der Ansätze bei den Tit. 108 und 217 notwendig. Außerdem mußten zwei neue Tit. 871 und 880 vorgesehen werden. Zu Kap. 11 05 (Bundesarbeitsgericht in Kassel) 19. Der Haushaltsausschuß wünschte, daß die Vorbemerkung um die Zahl der aufgelaufenen Rückstände ergänzt wird. Ferner wurde angeregt, einen Zeitplan für die Erledigung der aufgelaufenen Fälle auszuarbeiten. Zu Kap. 11 06 (Bundesversicherungsamt in Berlin) 20. Der Antrag, die für den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes in Tit. 101 ausgebrachte Dienstaufwandsentschädigung von 1200 DM jährlich auf 1800 DM zu erhöhen, wurde abgelehnt. Dagegen stimmte der Haushaltsausschuß einer Erhöhung auf 1500 DM zu. Auf Anfrage aus dem Ausschuß erklärte der Regierungsvertreter, daß die Errichtung des Bundesversicherungsamtes das Bundesarbeitsministerium nicht entlastet habe, weil die Aufgaben, die jetzt das Bundesversicherungsamt wahrnehme, auf Grund eines Erlasses des Bundesarbeitsministeriums vom 6. Dezember 1949 vorwiegend durch die Arbeitsministerien der Länder wahrgenommen worden seien. Die Errichtung des Bundesversicherungsamtes sei notwendig geworden, weil das Bundessozialgericht den Erlaß für rechtsungültig erklärt habe. Auf dem Gebiete der Aufsicht über die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte habe das Bundesversicherungsamt zwar Aufgaben des Bundesarbeitsministeriums übernommen. Der dadurch eingetretenen Entlastung stehe jedoch die Tatsache gegenüber, daß das Bundesarbeitsministerium nunmehr das Bundesversicherungsamt laufend mit denjenigen allgemeinen Weisungen bezüglich der Aufsicht über die bundesunmittelbaren sozialen Versicherungsträger versehen müsse, die in § 30 Abs. 2 Satz 2 RVO vorgesehen seien und die der Bundesarbeitsminister den Arbeitsministern der Länder zu erteilen nicht befugt war. Im übrigen käme der Übergang von Aufgaben der betrieblichen Altersfürsorge auf das Bundesversicherungsamt im Stellenplan zum Ausdruck. 21. Entsprechend dem Änderungsvorschlag der Bundesregierung vermindern sich die Ansätze bei Tit. 101 von 817 500 DM auf 787 200 DM und bei Tit. 104 b) von 96 200 DM auf 66 000 DM. 22. Entgegen dem Entwurf wurde bei Tit. 204 ein Betrag von 2000 DM ausgebracht. Tit. 206 erhielt gleichfalls einen Ansatz von 58 500 DM. Bei Einbringung des Entwurfs war das Bundesarbeitsministerium davon ausgegangen, daß die Unterhaltung des Gebäudes (Tit. 204) und die Bewirtschaftungskosten (Tit. 206) von der Bundesvermögens- und Bauverwaltung übernommen würden. Diese Annahme trifft nicht zu, so daß die Ausbringung der Ansätze notwendig wurde. Zu Kap. 11 07 (Bundessozialgericht in Kassel) 23. Der Stellenplan des Tit. 101 sieht Stellen für einen zusätzlichen Senat vor, die mit einem kw-Vermerk versehen sind. Dieser neue Senat ist für die Erledigung der in großer Zahl aufgelaufenen Revisionsfälle auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung vorgesehen. Der Rechtsausschuß hatte außerdem noch die Bewilligung eines weiteren Senates gewünscht. Dem Wunsche des Rechtsausschusses lag die Tatsache zugrunde, daß die Zahl der rückständigen Revisionsfälle laufend zugenommen hat. Sie betrug am 21. Dezember 1954 883 Fälle, am 31. Dezember 1955 war sie auf 1641 und am 31. Dezember 1956 auf 2241 Fälle angestiegen. Es hat sich gezeigt, daß im Laufe des Jahres 1956 die Zahl der Neueingänge an Revisionsfällen um ein Drittel höher war als die Zahl der erledigten Revisionen. Der Rechts- (Krammig) ausschuß glaubt, daß zur Beseitigung dieses Zustandes die Zahl der Richterstellen entsprechend vermehrt werden müsse. Der Haushaltsausschuß hat den Wunsch des Rechtsausschusses eingehend beraten. Er kam jedoch zu dem Ergebnis, daß in Anbetracht der großen Zahl der Neueingänge durch einen weiteren Senat keine wirksame Hilfe geleistet werden könne. Als die entscheidende Ursache für die Schwierigkeiten bei diesem Gericht sieht er den Umfang der Revisionsmöglichkeiten an, die das geltende Recht bietet. Er kam zu dem Ergebnis, daß eine gesetzliche Beschränkung der Revisionsmöglichkeiten dringend notwendig sei, um die untragbare Anhäufung von Revisionsfällen beim Bundessozialgericht abzubauen und künftig zu verhindern. Der Bundesarbeitsminister gab zu Protokoll, daß er noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Beschränkung des Umfanges der Revisionsmöglichkeiten einbringen werde. Dieser Gesetzentwurf liegt dem Hause vor. Der im Ausschuß zum Antrag erhobene Wunsch des Rechtsausschusses wurde danach mit Mehrheit abgelehnt. 24. Nach dem Ist-Ergebnis für die Zeit vom 1. April 1956 bis 31. Januar 1957 konnte der Ansatz in Tit. 300 von 40 000 DM auf 30 000 DM vermindert werden. Zu Kap. 11 09 (Sozialreform) 25. Die Arbeiten für die Sozialreform werden noch mehrere Jahre im verstärkten Umfange andauern. Mit der Verabschiedung der Gesetze über die Neuregelung der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sind die auf diesen Gebieten zu leistenden Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Im Zusammenhang hiermit sind weitere Gesetze auf anderen Rechtsgebieten, z. B. eine Neufassung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes, erforderlich. Ferner sind auf Grund der gesetzlichen Ermächtigungen mehr als 20 Durchführungsverordnungen für die verschiedenen Zweige der Rentenversicherungen notwendig. Neben der Durchführung der Reform der knappschaftlichen Rentenversicherung und der Unfallversicherung stehen an weiteren Aufgaben bevor: Die Reform der Krankenversicherung, die Neukodifizierung des Allgemeinen Teils der Reichsversicherungsordnung (I. Buch), die Neuregelung der Beziehungen der Sozial- versicherungsträger untereinander (V. Buch der RVO), die Regelung der Alterssicherung einer Reihe von selbständigen Berufen, die Anpassung des Sozialversicherungsrechtes des Saarlandes an das Recht der Bundesrepublik einschließlich der bereits verabschiedeten und künftig noch zu erarbeitenden Reformgesetze und die Mitwirkung an der grundsätzlichen Neuordnung des Fürsorgerechts. 26. Es hat sich in der Vergangenheit als undurchführbar erwiesen, für die besonderen Aufgaben der Sozialreform geeignete Arbeitskräfte im Wege der Abordnung für beamtete Hilfskräfte zu gewinnen. Aus diesem Grunde stimmte der Haushaltsausschuß der Umwandlung von 4 Stellen für beamtete Hilfskräfte (Tit. 103) der Bes.-Gr. A 2 b in Planstellen (Tit. 101) der gleichen Besoldungsgruppe zu. 27. Ebenso ist es, trotz der hohen Einstufung, nicht möglich gewesen, die für einen übertariflich zu bezahlenden Angestellten vorgesehenen Mittel (Tit. 104 a) zu verwenden, weil geeignete Bewerber nicht gefunden werden konnten. Der Haushaltsausschuß hat daher der Umwandlung dieser Stelle in eine Planstelle (Tit. 101) der Bes.-Gr. A 1 a zugestimmt. 28. Es sind daher, ohne Änderung der Gesamtzahl, 5 weitere Planstellen bewilligt worden, die, wie das ganze Kapitel, mit kw-Vermerk versehen wurden. 29. Nach den für den Zeitraum vom 1. April 1956 bis 31. Januar 1957 vorliegenden Istzahlen der Tit. 218, 221 und 600 konnte der Haushaltsausschuß über die von der Bundesregierung angebotenen Kürzungen hinausgehen, ohne damit die Erfüllung der Zweckbestimmung zu gefährden. Die im Entwurf mit insgesamt 320 000 DM ausgestatteten Titel wurden um 150 000 DM auf insgesamt 170 000 DM herabgesetzt. Zu Kap. 11 10 (Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen) 30. Gegenüber dem Entwurf wurde der Einnahme-Tit. 45 nunmehr im Einzelplan als Leertitel ausgebracht, weil die Veranschlagung dieser Einnahmen in Kap. 08 04 erfolgt. 31. In der Zweckbestimmung der Ausgabe-Tit. 300, 302, 305 und 306 wurde eingefügt, daß Einnahmen den Mitteln zufließen. Damit soll sichergestellt werden, daß überzahlte Versorgungsbezüge und Versorgungsgebührnisse im Sinne des § 70 Abs. 2 Reichshaushaltsordnung in jedem Falle von der Ausgabe wieder abzusetzen sind. 32. Wie bereits in Nr. 3 erwähnt worden ist, berücksichtigt der Ansatz in Tit. 300 durch die Aufstockung um 105 000 000 DM auf 3 382 000 000 DM vorsorglich eine Erhöhung der Versorgungsbezüge um 380 000 000 DM auf Grund der 6. Novelle zum Bundesversorgungsgesetz. Da mit 275 000 000 DM Einsparung auf Grund der Anrechnung der Rentenerhöhung auf die Ausgleichsrente gerechnet wird, reicht der Ansatz aus, um 380 000 000 DM für den genannten Zweck bereitzustellen. 33. Aus der Zweckbestimmung des Tit. 303 wurden die Worte „und damit zusammenhängende Ausgaben" gestrichen. Die Streichung wurde notwendig, weil nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes einige Länder nach Inkrafttreten des Vierten Überleitungsgesetzes dazu übergegangen waren, die durch die Erstellung von Kurgutachten entstehenden Kosten, die früher bei den Sachausgaben Tit. 231 gebucht wurden, jetzt bei Tit. 303 zu verausgaben. (Krammig) Um dem Wunsche des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen Rechnung zu tragen, wurde die Erläuterung durch den Zusatz unter 6. cl) wie folgt ergänzt: Unterstützungen an Kriegsbeschädigte, die im Rahmen des internationalen Gegenseitigkeitsaustausches Heilbehandlungseinrichtungen in Anspruch nehmen. Außerdem wurde der Ersatz für Heilbehandlungskosten in einer Reihe von Sonderfällen mit einem Gesamtansatz von 1 000 000 DM vorgesehen. Der Betrag wurde durch Kürzung des Ansatzes für orthopädische Versorgung von 49 000 000 DM auf 48 000 000 DM gewonnen. 34. Um die geringe Erhöhung bei den Untertiteln a), c) und e) bei Tit. 650 zu begründen, wurde die Erläuterung am Schluß ergänzt. 35. Der Tit. 762 erfuhr eine Aufstockung um 75 000 DM, um die baufachlich ermittelten Mehrkosten wegen Steigerung der Baupreise für die Durchführung des Bauvorhabens im Versehrtensportsanatorium Isny bereitzustellen. 36. Der Tit. 950 wurde mit einem Ansatz von 11 325 000 DM neu eingesetzt, um daraus die Rückzahlungsansprüche der Länder gegen den Bund auf Grund der Änderung des § 86 Abs. 1 durch das Fünfte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes zu befriedigen. Der Bedarf ist geschätzt, da die Nachprüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Zu Kap. 11 11 (Arbeitslosenhilfe) 37. Einem Wunsche aus der Mitte des Haushaltsausschusses entsprechend legte die Bundesregierung eine Übersicht über die Auswirkungen dieses Winters auf die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den Auswirkungen des vorherigen Winters vor. Danach war die Bundesregierung im Entwurf des Kap. 1111 davon ausgegangen, daß die Zahl der Arbeitslosen im Durchschnitt des Rechnungsjahres 1956 893 000 betragen werde. Nach dem nunmehr vorliegenden Istergebnis für 1956 sind im Jahresdurchschnitt 1956 nur 816 506 Arbeitslose gezählt worden. Die für 1957 auf 865 000 geschätzte Durchschnittszahl der Arbeitslosen wird also erheblich unterschritten werden, da mit einer Fortdauer der überaus günstigen Arbeitsmarktlage gerechnet werden kann. Eine Überprüfung der Grundlagen für die Bemessung des Unterstützungsaufwandes in der Arbeitslosenhilfe für die Ansätze des Rechnungsjahres 1957 führte im Ergebnis dazu, daß nicht mehr mit einer Durchschnittszahl von 865 000, sondern nur noch mit einer solchen von 700 000 gerechnet werden mußte. Die Zahl der Unterstützungsempfänger in beiden Unterstützungsarten wurde mit 570 000 angesetzt. Hiervon entfallen auf Unterstützungsempfänger in der Arbeitslosenversicherung 380 000, in der Arbeitslosenhilfe 190 000. Die Richtigkeit dieser Schätzergebnisse wurde an Hand der Istzahlen der Rechnungsjahre 1955 und 1956 überprüft. Der Haushaltsausschuß schloß sich den neuen Schätzergebnissen an. Das hatte zur Folge, daß die Ansätze des Entwurfs berichtigt werden mußten. Da die neue Schätzung davon ausgeht, daß bei einer Gesamtzahl von 700 000 Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 81,4 v. H. Unterstützung beziehen werden, war bei Ermittlung des neuen Ansatzes von 570 000 Hauptunterstützungsempfängern auszugehen. Wenn unterstellt wird, daß die Unterstützungsempfänger sich im Verhältnis 2 : 1 auf die Arbeitslosenversicherung (Bundesanstaltsmittel) und die Arbeitslosenhilfe (Bundeshaushaltsmittel) aufteilen, so konnte der Ansatz in Tit. 300 unter Zugrundelegung einer Jahresdurchschnittszahl von 190 000 Hauptunterstützungsempfängern in der Arbeitslosenhilfe bei Beibehaltung des Jahreskopfsatzes von 1800 DM von 434 000 000 DM im Entwurf um 92 000 000 DM auf 342 000 000 DM reduziert werden. 38. Mit der Verminderung des Unterstützungsaufwandes um 92 000 000 DM vermindert sich zwangsläufig der Ansatz bei Tit. 303 (Pauschalabgeltung der Verwaltungsausgaben der Bundesanstalt für die Durchführung der Arbeitslosenhilfe) von 21 825 000 DM im Entwurf um 4 140 000 DM auf 17 685 000 DM. Zu Kap. 11 13 (Sozialversicherung) 39. Infolge der seit Einbringung des Entwurfs erfolgten Verabschiedung des Knappschaftsrenten-Neuregelungsgesetzes mußte das Kapitel, ähnlich wie das im Entwurf im Hinblick auf die Rentenneuregelungsgesetze für Arbeiter und Angestellte bereits berücksichtigt war, umgestaltet werden. Aus den Erläuterungen zu Tit. 602 ergeben sich die Änderungen im einzelnen, so daß auf ihre Darstellung hier verzichtet werden kann. 40. Die Zweckbestimmung des Tit. 605 wurde gegenüber dem Entwurf infolge der in Nr. 39 erwähnten Umstände berichtigt, der Ansatz unter b) entsprechend den Bedürfnissen um 2 500 000 DM auf 15 900 000 DM erhöht. 41. Tit. 608 (Zuschuß zu den Aufwendungen für die Tuberkulosebekämpfung), der im Entwurf nur für die Träger der Rentenversicherung mit 20 000 000 DM vorgesehen war, wurde erneut mit der Kann-Leistung des Bundes an die Landesfürsorgeverbände mit weiteren 30 000 000 DM ausgestattet. 42. Tit. 609 wurde um weitere 2 000 000 DM erhöht, um den Verpflichtungen aus der Neuregelung des Rechts der Unfallversicherung nachkommen zu können. 43. Nach den ersten Beratungen des Entwurfs der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze konnte bei den umzustellenden Renten zunächst nur mit geringeren Mindestbeträgen gerechnet werden. Demgemäß war der Ansatz in Tit. 612 (Erstattung der Sonderzuschüsse an die Rentenversicherungsträger) im Entwurf mit 240 000 000 DM ausgebracht worden. Die Beschlüsse des Parlaments machten eine Neu-und getrennte Berechnung für die Arbeiter-und die Angestelltenversicherung notwendig. Der Ansatz bei Tit. 612 mußte um 74 675 000 DM auf insgesamt 314 675 000 DM erhöht werden. (Krammig) 44. In dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien vom 10. März 1956 zur Regelung in der Vergangenheit entstandener Forderungen aus der Sozialversicherung ist vereinbart worden, durch Zahlung eines Betrages von 26 000 000 DM die erwachsenen Anwartschaften und Ansprüche abzugelten. Davon hat der Bund 33 v. H. zu übernehmen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind in dem neuen Tit. 951 mit 8 500 000 DM veranschlagt worden. Bonn, den 6. Mai 1957 Krammig Berichterstatter Anlage 22 Umdruck 1044 (Vgl. S. 12322 D, 12324 A, 12326 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Frau Dr. Dr. h. c. Lüders. Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 3460, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 07 Bundessozialgericht in Kassel In Tit. 101 — Dienstbezüge der planmäßigen Beamten — sind unter Planstellen Bes.-Gr. B 7 a statt „23 Bundesrichter beim Bundessozialgericht, davon 3 kw am 31. März 1961." zu setzen „26 Bundesrichter beim Bundessozialgericht, davon 6 kw ab 1. April 1961." Die Sachausgaben und einmaligen Ausgaben aus Anlaß dieser neubewilligten Stellen sind entsprechend zu erhöhen. Bonn. den 7. Mai 1957 Hoogen Dr. von Buchka Haasler Frau Dr. Kuchtner Lotze Platner Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Wahl Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Schröter (Wilmersdorf) Wittrock Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr. Stammberger Dr. Schneider (Lollar) Anlage 23 Umdruck 1062 (Vgl. S. 12326 C, 12327 C, 12328 B, D) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 3460, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 11 10 Tit. 300 — Versorgungsbezüge — wird der Ansatz um 20 000 000 Deutsche Mark für Kapitalabfindungen erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Petersen Feller und Fraktion Anlage 24 Umdruck 1054 (Vgl. S. 12327 C, 12328 B, 12329 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 3460, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 11 10 Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen In Tit. 300 — Versorgungsbezüge — a) wird der Ansatz von 3 382 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 3 392 000 000 DM erhöht; b) werden in den Erläuterungen die Ansätze für Kapitalabfindungen von insgesamt 95 000 000 DM auf insgesamt 105 000 000 DM erhöht; von dem erhöhten Betrag entfallen auf das Bundesgebiet 103 000 000 DM, auf das Land Berlin 2 000 000 DM. 2. In Tit. 302 — Einmalige Unterstützungen — a) wird der Ansatz von 12 500 000 DM um 1 000 000 DM auf 13 500 000 DM erhöht; b) erhalten die Erläuterungen folgende Fassung: „Zu Tit. 302 Veranschlagt sind: Insgesamt . . . . . . 13 500 000 DM Davon Bundesgebiet . 12 800 000 DM Davon Berlin 700 000 DM Die Mittel sind zur Behebung unverschuldet eingetretener Notstände im Rahmen der hierfür maßgeblichen Richtlinien bestimmt. Die absinkende Empfängerzahl hat zwar eine Verminderung der Ausgaben zur Folge, doch wird diese Ausgabeminderung ausgelichen durch eine Erhöhung des Geldbedarfs für einmalige Unterstützungen, da die in den bisher erlassenen Richtlinien festgelegten Höchstbeträge der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen sind." Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 25 Umdruck 1106 (Vgl. S. 12329 A) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 3460, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 11 10 Tit. 762 — Zur Deckung der Mehrkosten bereits bewilligter Bauvorhaben — wird der Ansatz von 275 000 DM um 15 000 DM auf 290 000 DM erhöht. Bonn, den 22. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion Bazille Ollenhauer und Fraktion Anlage 26 Drucksache 3465 (neu) (Vgl. S. 12329 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 20, Bundesrechnungshof. Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Conring Die Einnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahre nur ganz unbedeutend verändert. Die Personalausgaben haben sich insgesamt um 327 500 DM erhöht. Neu geschaffen wurden je eine Beamtenstelle für einen Ministerialrat und einen Registrator neben einigen Umwandlungen. Die Stellen der nichtbeamteten Kräfte haben sich um eine Stelle nach TO.A II (Hilfsreferent für das Prüfungsgebiet Bundesbeteiligungen) und um 5 Angestellte der Vergütungsgruppen VII bis IX TO.A (Schreibdienst) vermehrt. Die Sachausgaben haben sich um 58 200 DM erhöht. Die Einmaligen Ausgaben haben sich gegenüber dem Vorjahr um 8 700 DM vermindert. Der Zuschußbetrag für den Bundesrechnungshof hat sich infolge der Veränderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite im Haushaltjahr 1957 um insgesamt 379 000 DM gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Haushaltsausschuß hat diese Veränderungen des Einzelplans 20 in seinen Beratungen am 22. Januar und am 21. März 1957 einstimmig gebilligt. Er empfiehlt die Annahme des Einzelplans 20. Bonn, den 2. Mai 1957 Dr. Conring Berichterstatter Anlage 27 zu Drucksache 3466 (Vgl. S. 12332 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Berichterstatter: Abgeordneter Heiland Der Stellenplan verzeichnet keine wesentlichen Veränderungen. Auch die Einnahmen haben sich nur unwesentlich verändert. Dagegen sind die Ausgaben nicht unerheblich gestiegen. Dèr veranschlagte Gesamtzuschuß beläuft sich — nach Abzug der in den Kap. 24 04 und 24 05 angesetzten Beträge — auf rd. 630 000 DM mehr als im Vorjahr. Die Steigerung des Zuschußbedarfs beruht im wesentlichen auf a) der durch Gehalts- und Tariferhöhungen bedingten Erhöhung der Besoldungsausgaben von 3 367 000 DM (1956) auf 3 573 600 DM (1957); b) der Erhöhung des deutschen Beitragsanteils für den Europäischen Wirtschaftsrat (OEEC) von 2 912 500 DM (1956) auf 3 462 200 DM (1957). Die in den Kap. 24 04 und 24 05 für die verbliebenen Aufgaben der ehemaligen Sonderminister Kraft und Dr. Schäfer ausgebrachten Beträge von 478 600 bzw. 319 100 DM wurden nach eingehender Debatte gestrichen. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Kabinett, die betreffenden Aufgaben in den zuständigen Ministerien mit erledigen zu lassen. Alle übrigen Titel wurden entsprechend der Vorlage angenommen. Der Haushaltsausschuß hat sich insoweit eingehend davon überzeugt, daß der vorgesehene Mehraufwand für 1957 notwendig ist. Der Haushaltsausschuß empfiehlt die Annahme des Einzelplans 24 mit den Änderungs- und Abschlußsummen, wie sie sich nach der Streichung der Kap. 24 04 und 24 05 ergeben. Bonn, den 7. Mai 1957 Heiland Berichterstatter Anlage 28 Umdruck 1072 (Vgl. S. 12332 A, 12333 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen 3466, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 24 wird gestrichen. Bonn, den 8. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 29 Umdruck 1085 (Vgl. S. 12332 A, 12333 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP(FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen 3466, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 01 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Tit. 311 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt mit der Maßgabe, daß der Ansatz auf 215 000 DM herabgesetzt wird. Bonn, den 8. Mai 1957 Cillien und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Anlage 30 Umdruck 1086 (Vgl. S. 12332 A, 12333 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP(FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen 3466, 2900). Der Bundestag wollebeschließen: Zu Kap. 24 01 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Tit. 310 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt mit der Maßgabe, daß der Ansatz auf 320 000 DM herabgesetzt wird. Bonn, den 8. Mai 1957 Cillien und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Anlage 31 zu Drucksache 3467 (Vgl. S. 12333 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau. Berichterstatter: Abgeordneter Hilbert Im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 — Einzelplan 25 — wurden im Ordentlichen Haushalt in Einnahmen insgesamt 71 360 000 DM ausgewiesen. Diese gesamten Einnahmeposten haben durch die Beschlüsse des Ausschusses keine Veränderungen erfahren. Die Ausgaben dagegen, die im Entwurf im Ordentlichen Haushalt auf 754 274 000 DM festgelegt waren, wurden durch die Beratungen und Beschlüsse des Haushaltsausschusses auf 919 774 000 DM, die Ausgaben im Außerordentlichen Haushalt von 742 107 000 DM auf 857 107 000 DM erhöht. Während die Personalanforderungen eine unmerkliche Veränderung erfahren haben, sind die Allgemeinen Ausgaben bei Kap. 25 03 Tit. 510 um 230 500 000 DM gestiegen. Es handelt sich bei dieser Position um die Einnahmen aus dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung ,des Bergarbeiterwohnungsbaus (Kohlenabgabe), das der Bundestag am 14. März 1957 in 3. Lesung verabschiedet hat. Dieses Gesetz bringt ein Mehr von dem oben genannten Betrag von 230 500 000 DM. Es handelt sich nur um einen durchlaufenden Posten, der in voller Höhe den gesetzlichen Bestimmungen gemäß an die Treuhandstellen für die vorgesehenen Zwecke überwiesen wird. Als Einnahme erscheint dieser Betrag in Einzelplan 60. Im gleichen Kapitel wurde der Tit. 536 erstmals mit 30 000 000 DM als Darlehen an die Länder für den Wohnungsbau zugunsten der Beseitigung von Wohnbaracken und Wohnlagern ausgebracht. Tit. 620 im Kap. 25 03 mußte eine Erhöhung um 40 000 000 DM erfahren, um die Verpflichtungen des Bundes aus dem § 7 des Wohnungsbauprämiengesetzes entsprechend der Vorschrift des § 119 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes erfüllen zu können. Der Ansatz beträgt für 1957 bei diesem Titel 100 000 000 DM. Im Außerordentlichen Haushalt Kap. A 25 03 wurden im Tit. 530 irrgesamt 700 000 000 DM gegenüber 500 000 000 DM im Jahre 1956 eingestellt. Damit werden aus diesem Titel den Ländern an Darlehen für den sozialen Wohnungsbau im laufenden Rechnungsjahr 1957 200 000 000 DM mehr als im letzten Jahre zur Verfügung gestellt. Entsprechend einem Antrag der Abgeordneten Huth, Dr. Hesberg, Dr. Will, Dr. Schild (Düsseldorf) und Genossen betr. Kredit zur Instandsetzung des Altwohnungsbestandes — Drucksache 2036 —, der dem Haushaltsausschuß zur Behandlung überwiesen war, wurde in Kap. A 25 03 ein neuer Tit. 531 geschaffen und insgesamt 50 000 000 DM eingestellt als Darlehen zur Instandsetzung an Wohngebäuden, die vor dem 31. Dezember 1944 errichtet wurden. Der Antrag — Drucksache 2036 — wurde damit als erledigt erklärt. Bei der Endabstimmung wurde Einzelplan 25 mit den beschlossenen Änderungen im Haushaltsausschuß einstimmig genehmigt, und ich habe die Ehre, dem Bundestag diesen Antrag zur Annahme zu empfehlen. Gleichzeitig war dem Haushaltsausschuß auch der Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Sicherung des sozialen Wohnungsbaues — Umdruck 968, Drucksache 3009 — vom 12. März 1957 zur Behandlung überwiesen. In diesem Antrag wurde verlangt, daß zur Sicherung des sozialen Wohnungsbaus im Einzelplan 25 für das Rechnungsjahr 1957 der Ansatz um 300 000 000 DM auf 1 000 000 000 DM erhöht und zum gleichen Zweck 50 000 000 DM für Zinszuschüsse zur Beschaffung von Kapitalmarktmitteln ausgeworfen werden sollten. Bei der Behandlung dieses Antrages machte der Berichterstatter darauf aufmerksam, daß durch die im Haushalt 1957 vorgesehenen Erhöhungen für den Wohnungsbau wohl die Baukapazität voll ausgeschöpft sein dürfte. Es bestehe die Gefahr, daß weitere Mittel zu einer Anspannung auf dem Baumarkt führen würden und eine unerwünschte Preissteigerung nach sich ziehen könnten. Im Haushalt 1957 sind insgesamt aus Mitteln des Bundes einschließlich Lastenausgleichsmittel und Aufkommen aus der Kohlenabgabe 2 674 000 000 DM zur Verfügung für den Wohnungsbau. Der Berichterstatter empfahl daher, dem Antrag auf Umdruck 968 die Zustimmung nicht zu erteilen. Ohne Aussprache wurde dieser Antrag mit Mehrheit angenommen, weshalb ich dem Hohen Hause im Auftrag des Haushaltsausschusses empfehle, diesem Beschluß beizutreten. Bonn, den 2. Mai 1957 Hilbert Berichterstatter Anlage 32 Umdruck 1092 (Vgl. S. 12334 B, 12341 B, 12343 D, 12351 C) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 3467, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues —Die im Haushaltsvermerk bei Tit. 532 erteilte Ermächtigung wird von 200 000 000 DM um 170 000 000 DM auf 370 000 000 DM heraufgesetzt. 3. Als Tit. 534 wind folgernder Leertitel eingesetzt: „Tit. 534 Darlehen an die Länder zur Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Evakuierten — DM. Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen für das Rechnungsjahr 1958 bis zur Höhe von 30 000 000 DM vertragliche Bindungen einzugehen." Als Erläuterung soll eingesetzt werden: „Zu Tit. 534 Die Mittel sind bestimmt für die nachstellige Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten der Evakuiertenrückführung von Land zu Land und zur Restfinanzierung zugunsten der Evakuiertenrückführung von Land zu Land und von außerhalb des Bundesgebietes. Art und Bedingungen des Einsatzes der Mittel werden in Richtlinien bestimmt, die der Bundesminister für Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Vertriebene und dem Bundesminister für Finanzen erläßt." Bonn, den 9. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Anlage 33 Umdruck 1063 (neu) (Vgl. S. 12335 B, 12336 A, 12351 C, 12352 A) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 3467, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 25 03 Tit. 531 — Darlehen zur Förderung von Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden — wird der Ansatz von 50 000 000 DM auf 100 000 000 DM erhöht. Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 531 Aus den Mitteln sollen zur Durchführung notwendiger Instandsetzungsarbeiten an erhaltungswürdigen, vor dem 31. Dezember 1944 errichteten Wohngebäuden Darliehen mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren an solche Hauseigentümer gewährt werden, die von der Möglichkeit, Zuschüsse aus den Mitteln bei Kap. 25 03 Tit. 608 in Anspruch zu nehmen, wegen ihrer wirtschaftlichen Lage keinen Gebrauch machen können." Bonn, den 22. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 34 Umdruck 1061 (Vgl. S. 12335 C, 12350 D, 12351 C) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zui zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 3467, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 03 Tit. 532 — Darlehen an die Länder zur Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor Berlin sowie der ihnen gleichgestellten Personen — wird der Ansatz auf 520 000 000 Deutsche Mark erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Feller und Fraktion Anlage 35 Umdruck 1068 (Vgl. S. 12336 A, 12351 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für den Wohnungsbau (Drucklachen 3467, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 03 Förderung des Wohnungsbaues 1. In Tit. 532 — Darlehen an die Länder zur Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen — erhält Satz 2 der Erläuterungen folgende Fassung: „Die Bundesmittel für diesen Zweck werden im Rechnungsjahr 1957 bis zur Höhe der öffentlichen Mittel nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz für solche Flüchtlinge gegeben, die im Notaufnahmeverfahren aus Rechts- oder Ermessensgründen aufgenommen und den Ländern seit dem 1. April 1956 zugewiesen worden sind oder noch aufgenommen und zugewiesen werden." 2. In Tit. 620 — Prämien nach diem Wohnungsbau-Prämiengesetz — wird der Ansatz von 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht. 3. Zu Kap. A 25 03 Förderung ides Wohnungsbaues In Tit. 530 — Darlehen für den mit öffentlichen Mittelngeförderten sozialen Wohnungsbau — wird der Ansatz von 700 000 000 DM auf 1 000 000 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 36 Umdruck 1059 (Vgl. S. 12350 D, 12351 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Heise, Jacobi, Lücke, Graaff (Elze), Dr. Schild (Düsseldorf), Kunz (Schwalbach) und Genossen zur zweiten Beratung dies Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 3467, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues — wird folgender neuer Titel eingefügt: „Tit. 541 Darlehen an die Länder zur Finanzierung der Anlage von Dauerkleingärten 2 000 000 DM Die Mittel sollen übertragbar sein." Bonn, den 7. Mai 1957 Frau Heise Leukert Jacobi Stiller Graaff (Elze) Lücke Dr. Schild (Düsseldorf) Frau Brauksiepe Dr. Czaja Kunz (Schwalbach) Dr. Hesberg Anlage 37 Umdruck 1067 (Vgl. S. 12351 D) Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau. Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues — wird folgender neuer Titel eingefügt: „Tit. 541 Darlehen an die Länder zur Finanzierung der Anlage von Dauerkleingärten 2 000 000 DM Die Mittel sollen übertragbar sein." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 541 Die Förderung des Kleingartenwesens steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung des Wohnungsbaues, weil Kleingärten zur Ergänzung gartenloser Wohnungen erforderlich sind. Diesem Erfordernis kann wirksam vor allem durch die Anlage von Dauerkleingärten entsprochen werden. Neben der Bereitstellung von Mitteln zur Förderung des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues ist damit die Bereitstellung von Bundesmitteln zur Errichtung von Dauerkleingärten gerechtfertigt. Die Mittel werden den Ländern in Verbindung mit gleichzeitig von ihnen bereitzustellenden Mitteln zur Verfügung gestellt." Bonn, den 8. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Feller und Fraktion Anlage 38 Umdruck 1049 (Vgl. S. 12342 B, 12350D, 12352 A) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP(FVP), GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 3467, 2900). Der Bundestag wolle beschließen, zur Errichtung von 40 Wohneinheiten für Abgeordnete des Deutschen Bundestages und 30 Wohneinheiten für inländische Journalisten in Kap. A 25 03 den folgenden Tit. 833 auszubringen: „Tit. 833 Darlehen zur Schaffung von Wohnraum für Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie für Angehörige der inländischen Presse 1 700 000 DM". Bonn, den 7. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Feller und Fraktion Anlage 39 Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung Wir haben bei der 2. Beratung des Einzelplanes 11 — Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit — für den Umdruck 1044 der Abg. Hoogen, Dr. Arndt und Genossen gestimmt, weil wir ihn sachlich für erforderlich halten. Bonn, den 23. Mai 1957 I. Geisendörfer Dr. Jaeger
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich das Hohe Haus daran erinnern, daß heute vor acht Jahren, am 23. Mai des Jahres 1949, das Grundgesetz ausgefertigt und von den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates unterzeichnet worden ist.

    (Abg. Dr. Menzel: Wie hat sich die Welt seitdem verändert!)

    Die amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesminister der Finanzen hat unter dem 10. Mai 1957 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 119. Sitzung eine Zusammenstellung der unerledigten Forderungen des Bundes an die Länder (bis einschließlich Rechnungsjahr 1955) übersandt, die als Drucksache 3519 verteilt wird.
    Ich rufe auf den
    Einzelplan 09: Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft.
    Zu diesem Einzelplan liegen eine Reihe von Änderungsanträgen vor, die ich nachher verlesen werde.
    Was die Unterlagen zu diesem Einzelplan anbetrifft, so verweise ich Sie auf die Drucksache 3458, den Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses, auf die Drucksache 3458 (Nachtrag) und auf den Schriftlichen Bericht zu Drucksache 3458*).
    Berichterstatter ist der Abgeordnete Ohlig.

    (Abg. Ohlig: Verzichte!)

    *) Siehe Anlage 2


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    — Herr Abgeordneter Ohlig verzichtet auf die mündliche Erstattung ides Berichts. Sie haben den Schriftlichen Bericht ja vorliegen.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache zum Einzelplan 09. — Das Wort hat der Abgeordnete Kurlbaum.


Rede von Georg Kurlbaum
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen u:nd Herren! Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat in den letzten Monaten, insbesondere seit Ende vergangenen Jahres, seinen Wahlkampf gegen die SPD gestartet und dabei auch sehr prononciert zu bestimmten wirtschaftspolitischen Problemen Stellung genommen, die es nötig machen, daß wir uns im einzelnen heute einmal damit beschäftigen.
Seit Anfang März dieses Jahres hat sich der Herr Bundeswirtschaftsminister besonders temperamentvoll zur Frage der Preise geäußert und in diesem Zusammenhang wirksame Zollsenkungen angekündigt und sogar auch „brutale Maßnahmen", wie er sich ausgedrückt hat, in Aussicht gestellt. Da diese Bundesregierung in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht hat, daß sie sich mit differenzierten Zollsenkungen unentwirrbar im Gestrüpp der Auseinandersetzungen mißt den Interessengruppen verwickelt, hafte der Bundeswirtschaftsminister meiner Ansicht nach mit Recht von einer linearen Zollsenkung gesprochen. Nun wartet die Öffentlichkeit seit über zwei Monaten auf eine wirkliche, wirksame Aktion. Es stellt sich immer mehr heraus, daß es die CDU/CSU-Fraktion ihrem Bundeswirtschaftsminister einfach nicht gestattet, hier wirksame Aktionen zu starten, obwohl der Bundeswirtschaftsminister in einer der letzten Sitzungen des Wirtschaftsausschusses eindeutig erklärt hat, daß •frühere Zollsenkungen zu Einfuhrsteigerungen bei den betreffenden Warengattungen geführt haben.

(Zuruf von der CDU/CSU.)

— Bitte, da setzen Sie sich nachher mit dem Bund eswirtschaftsministerauseinander.
In den heutigen und schon in einigen gestrigen Ausgaben der Zeitungen lesen wir, daß nunmehr lediglich eine Zollermächtigung vorgesehen ist, aber auch nur so, idaß sie vor den Wahlen praktisch überhaupt nicht mehr wirksam werden kann. Es soll also vor den Wahlen überhaupt keine Zollsenkung mehr geben. Auch wir wissen, daß sich das Preisklima zumindest im Augenblick etwas abgekühlt hat. Aber wie lange wird das dauern, insbesondere angesichts der Tatsache, daß zum mindesten nach dem Stand der Haushaltsberatungen in den nächsten Monaten mit einer gewissen Entleerung ides Juliusturms zu rechnen isst?
Aber auch ganz unabhängig von der Haushaltslage besteht doch das Problem des ständigen Einfuhrdefizits für sich allein, das gelöst werden muß, und ich möchte den Herrn Bundeswirtschaftsminister fragen: Will er denn so lange warten, bis sich unsere ausländischen Partner genötigt sehen, zu Gegenmaßnahmen überzugehen, die sich gegen unseren Export richten müssen? Und ist denn nicht bekannt, daß die restriktiven Kreditmaßnahmen der Bundesnotenbank in einem unmittelbaren Zusammenhang damit stehen, idaß die Bundesregierung es bisher stets unterlassen hat, wirksame Maßnahmen zum Ausgleich der Handelsbilanz zu treffen? Der Herr Bundeskanzler hat selbst vor einiger Zeit einmal von dem Fallbeil gesprochen. Ich möchte mich diesem Ausdruck nicht unmittelbar anschließen, vor allem nicht in dieser Verallgemeinerung. Aber auch Ihnen, meine Herren von der Koalition, ist ja wohl bekannt, daß sich die Kreditmaßnahmen der Bundesnotenbank in einzelnen Fällen gerade für die kleineren und mittleren Unternehmungen sehr einschneidend ausgewirkt haben und daß das Ausmaß ider Kreditrestriktionen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Tatsache unseres permanenten Einfuhrdefizits steht.
Bis heute müssen wir nun allerdings feststellen, daß keine wirksamen Maßnahmen getroffen worden sind, und dies angesichts der Tatsache, daß wir laut Angabe der Bundesnotenbank im April einen Zuwachs in Gold und Devisen von 550 Millionen DM und im März einen Überschuß im Waren- und Dienstleistungsverkehr sogar von 900 Millionen DM gehabt haben. Ich glaube, diese Zahlen und diese Sachlage sollten es dem Bundeswirtschaftsminister doch gestatten. sich gegenüber dein Interessentengruppen durchzusetzen, die hinter der CDU/CSU stehen,

(Widerspruch bei der CDU/CSiU)

und wir bedauern aufs lebhafteste, daß er das trotz der starken Worte, die er noch kürzlich gebraucht hat, leider nicht vermocht hat.
Was wirklich geschehen ist, ist die Einführung der Jedermanneinfuhren, von denen wir wissen, daß sie für den Verbraucher praktisch keine Möglichkeiten bieten. Dazu kommt, daß sie auf Waren beschränkt sind, die nicht Nahrungsmittel und Getränke sind. Sie sind damit für den Verbraucher uninteressant.
Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat dann noch eine andere Aktion gestartet — es scheint die einzige Aktion zu sein, die ihm erlaubt gewesen ist —, nämlich die Aktion gemeinsam mit den prominenten Markenartikelherstellern. Aber auch diese Aktion müssen wir ials unseriös bezeichnen, weil ein Teil d,er Firmen, die sich an ihr beteiligt haben, unmittelbar vorher ihre Preise erhöht haben und weil idie Zusage dieser Ma rkenartikelhersteller bis zum Ende dieses Jahres begrenzt ist, ialso bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine zukünftige Bundesregierung und ein zukünftiger Bundestag ihre Arbeit gerade erst beginnen können. Auch dies scheint mir daher keine Aktion zu sein, von der man sich irgendeinen nennenswerten Einfluß auf die Lage Versprechen kann.

(Abg. Dr. Hellwig: Würden Sie sich länger zum Festhalten an den Preisen verpflichten?)

— Ich würde jedenfalls einer solchen Aktion in der Form, in der sie vor sich ging, keine Bedeutung beimessen.
Nun zu einem zweiten Komplex, zu dem sich der Herr Bundeswirtschaftsminister in der Öffentlichkeit geäußert hat. Er hat sich geäußert zum Thema Eigentumsbildung für möglichst viele zu eigener freier Verfügung. Ich weise darauf hin, daß die Sozialdemokratische Partei schon in ihrem Aktionsprogramm vom Jahre 1952 die Forderung aufgestellt hat: Förderung der Eigentumsbildung bei den bisher Vermögenslosen. Die Sozialdemokratische Partei hat in zahllosen Debatten, z. B. über die Reform der Steuergesetze, um die unabdingbaren Voraussetzungen für eine solche Eigentumsbildung aus kleinen Einkommen gestritten. Die SPD hat in der Vergangenheit unaufhörlich die hohe Selbstfinanzierung bei den Unternehmungen kri-


(Kurlbaum)

tisiert, und man kann es nur als eine späte Erkenntnis bezeichnen, wenn nunmehr in dem Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kapitalbildung folgender Absatz zu lesen ist, !den ich mir vorzulesen gestatte:
Die Selbstfinanzierung der Wirtschaft bedingt einmal hohe Preise und führt zum anderen zu einer einseitigen Kapitalbildung in der Hand vorwiegend großer und an sich schon hochrentierlicher Unternehmungen. Diese allgemein erkennbare Erscheinung wird zu einem Stein des Anstoßes und löst sozialpolitische Spannungen aus, die sich selbst in bürgerlichen Kreisen und Parteien zu gefährlichen gesellschaftspolitischen Forderungen in bezug auf Mit- und Kollektiveigentum verdichten.

(Hört! Hört! bei der SPD.) Man kann hierzu sagen: späte Erkenntnis!

In diesem Zusammenhang hat der Herr Bundeswirtschaftsminister das Projekt der Volkswagenaktien gestartet. Welche Bedeutung hat das Projekt in diesem Zusammenhang? Lassen Sie mich einmal die zahlenmäßigen Zusammenhänge darstellen. Die volkswirtschaftliche Ersparnis im Jahre 1956 betrug über 35 Milliarden DM. 40 % davon, d. h. über 14 Milliarden, beruhten dabei auf Selbstfinanzierung. Es ist interessant, festzustellen, daß in den Jahren 1935 bis 1938 der Anteil der Selbstfinanzierung an der volkswirtschaftlichen Ersparnis nicht 40 %, sondern nur 18 % betrug, also weniger als die Hälfte, und in den Jahren 1926 bis 1929 nur 11 %, d. h. nur ungefähr ein Viertel von der prozentualen Rate, die wir jetzt erreicht haben. Neben diesen 40 % nehmen sich nun allerdings die freiwilligen Rücklagen aus privaten Haushalten mit 20 % außerordentlich bescheiden aus. Wir stehen kauf dem Standpunkt, daß dieser Zustand, das Überwiegen der Selbstfinanzierung in den Unternehmungen, eindeutig das Ergebnis der Steuer-und Wirtschaftspolitik der Koalition ist.
Welche Bedeutung hat nun )das Volkswagenprojekt in diesem Zusammenhang? Meiner Ansicht nach überhaupt keine; denn durch dieses Projekt wird an der hohen Selbstfinanzierungsrate in der gesamten Volkswirtschaft überhaupt nichts geändert. Man kann höchstens davon sprechen, daß die Minderheit, die über die genannten 20 % Ersparnis aus privaten Haushalten verfügt, nunmehr auch die Chance hat, in einer etwas anderen Form zu sparen, nämlich in der Form einer Volkswagenaktie. Es handelt sich hier also nur um die Schaffung einer neuen Sparform. Dagegen bleibt die bisherige Verteilung der Sparkraft völlig unverändert. Es ist also kein wirksamer Beitrag zu dem Problem „Eigentum für jeden", wie es Herr Ministerpräsident Arnold genannt hat. Es ist nicht einmal ein Beitrag zu einem Problem: Eigentum für wesentlich mehr als bisher. Es ist nach unserer Auffassung ein ausgesprochen unseriöses wahlpolitisches Täuschungsmanöver!

(Beifall bei der SPD. — Lachen bei der CDU/CSU.)

Das gilt dann ganz besonders, wenn man sich nun auch noch mit den Nebenfolgen beschäftigt, die dieses Projekt zwangsläufig haben muß.
Mein Parteifreund Dr. Deist hat sich in der 182. Sitzung am 10. Januar dieses Jahres schon einmal sehr eingehend mit der Marktlage auf dem Gebiete der Personenkraftwagen hier in der Bundesrepublik beschäftigt. Ich möchte aus seinen Darlegungen nur ein kurzes Konzentrat wiedergeben: Auf dem Markt der Personenkraftwagen haben wir vier große Unternehmungen, die 80 % der Erzeugung auf sich konzentrieren. Wenn wir ,die Dinge einmal nur vom Standpunkt des Kleinwagens betrachten, dann ist festzustellen, daß ein leistungsfähiger Kleinwagen nur von zwei Firmen geliefert wird, die 60 % der Erzeugung auf sich vereinigen.
Es handelt sich hier also um einen eindeutig oligopolistisch konstruierten Markt. Dazu kommt, daß sich alle maßgebenden Teilnehmer an diesem oligopolistischen Markt hunderprozentig in den Händen von Muttergesellschaften oder in der Hand von mächtigen Aktionärsgruppen befinden.
Was stellen wir als Ergebnis dieser oligopolistisehen Marktlage nun fest? Wir stellen fest, daß wir auf diesem Markt, selbst gemessen an der ungewöhnlich hohen Selbstfinanzierungsrate der Bundesrepublik, eine noch höhere Selbstfinanzierungsrate haben, als sie allgemein vorhanden ist, Wir stellen weiter fest, daß wir dort ein Preisniveau haben, das ganz besonders überhöht ist.
Das scheint also das Ergebnis dieser Marktlage zu sein. In diesem Zusanmienhang könnte höchstens ein Bundesunternehmen, das sich fest in der Hand einer verbraucherfreundlichen Bundesregierung befindet und das nicht von privaten Aktionärsgruppen abhängig ist, einen entscheidenden Einfluß auf diese Marktlage ausüben.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Es stehen sich hier also einfach die Thesen gegenüber: Wollen wir einer Minderheit Volkswagenaktien geben, die bisher schon die Möglichkeit hatte, in anderen Sparformen zu sparen, oder wollen wir endlich zu )einem im Preise tragbaren Volkswagen kommen?

(Beifall bei der SPD.)

Das ist die Frage, die sich hier stellt. Und dazu bedarf es Ihrer Stellungnahme. Mit großer Wahrscheinlichkeit verlieren Sie die Einflußmöglichkeiten auf diesem Markt, wenn Sie dieses Projekt so durchführen, wie Sie es vorgesehen haben.

(Abg. Dr. Vogel meldet sich zu einer Zwischenf rage.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?