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    2. Deutscher Bundestag— 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1957 12147 210. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1957. Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Brönner 12149 B Amtliche Mitteilungen 12149 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen 3139, 3188, 3194, 3287); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache 3488) und Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 3506) . 12149 C Petersen (GB/BHE), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12230 D als Abgeordneter 12151 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 12149 D Frau Hütter (FDP) 12150 B Pohle (Eckernförde) (SPD) 12151 C Dr. Berg (DP [FVP]) 12152 C Abstimmungen 12153 A, B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FVP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 3202); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 3390 [neu]) und Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 3432) . . . 12153 B Frau Schanzenbach (SPD), Berichterstatterin 12153 B Abstimmungen 12154 A Fortsetzung der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900, zu 2900) . . . 12154 A Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 3462) . . . . 12154 B Frau Dr. Ilk (FDP) . . . 12154 B, 12161 B, D Diekmann (SPD) 12155 B Neubauer (SPD) . . 12157 B, 12160 C, 12162 D Lemmer, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 12158 C, 12163 A, C Horn (CDU/CSU) . . . . 12161 B, D, 12162 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 12161 C Arnholz (SPD) 12163 B Abstimmungen 12163 D Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 3461, zu 3461) in Verbindung mit Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksachen 3473, zu 3473) 12164 A, 12182 B Ritzel (SPD), Berichterstatter zu Einzelplan 12 12164 A (Schriftlicher Bericht) 12233 Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter zu Einzelplan 32 (Schriftlicher Bericht) 12236 D Dr. Vogel (CDU/CSU). . 12164 C, 12176 B, 12177 D, 12178 A, B, D. 12194 D Müller-Hermann (CDU/CSU). . . 12165 A, 12182 C, 12192 D Dr. Bleiß (SPD) 12166 D, 12187 D, 12195 B, 12196 A Rademacher (FDP) . .. . 12169 A, 12175 B, 12176 A, 12178 B, 12183. A, 12193 C, 12194 D Schneider (Bremerhaven) (DP [FVP]) . . 12172 D, 12174 B, 121'75 B, C, 12176 A, 12178 C, 12182 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 12177 C, 12178 A Krammig (CDU/CSU) 12179 A Walter (DP [FVP]) 12179 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 12183 D, 12187 D Ritzel (SPD) 12189 C, 12196-B Dr. Conring (CDU/CSU) 12192 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12193 C Abstimmungen 12195 B, C, 12196 C Beratungen des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über allgemeine Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3434) 12180 B Senator Dr. Klein (Berlin), Berichterstatter 12180 B Dr. Bleiß (SPD) 12181 B Rademacher (SPD) 12181 C Schneider (Bremerhaven) (DP [FVP]) 12181 D Abstimmung 12182 A Begrüßung einer Delegation des belgischen Abgeordnetenhauses und des Senats . . 12182 A Fortsetzung der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900, zu 2900) 12182 B Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksache 3463) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Fünften Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Fünftes Nachtragshaushaltsgesetz 1956) (Drucksache 3058); Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 3422) 12196 C Dr. Blank (Oberhausen) (DP [FVP]), Berichterstatter 12206 B, 12207 A (Schriftlicher Bericht) 12238 C Wienand (SPD) . . 12197 A, 12199 B, 12207 A, 12215 A, 12221 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . 12199 A, 12213 D, 12215 B, 12216 A, B, D, 12219 A, 12225 D, 12227 A Dr. Mende (FDP) 12202 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) 12208 A Dr. Gülich (SPD) 12210 A Dr. Reichstein (GB/BHE) 12210 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 12211 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 12212 A Erler (SPD) 12215 A, C, D, 12216 B, 12226 D, 12227 A Mellies (SPD) 12215 D Schmidt (Hamburg) (SPD) 12216 C Ollenhauer (SPD) 12219 C Strauß, Bundesminister für Verteidigung 12221 A, C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12225 C Zur Abstimmung: Lenz (Trossingen) (FDP) 12227 D Abstimmungen 12227 D, 12228 D Namentliche Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Einzelplans 14 (Drucksache 3463) 12228 D, 12229 D Nächste Sitzung 12229 B, D Berichtigungen zu den Stenographischen Berichten der 207. und der 209. Sitzung 12229 Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12230 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen über die von den Fraktionen der SPD, der FDP, des GB/BHE und der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwürfe eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3488) 12230 D Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 3461) 12233 Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 32, Bundesschuld (zu Drucksache 3473) 12236 D Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. und Einzelplan 32, Bundesschuld (Umdruck 1089) 12237 D Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdruck 1101) 12237 D Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdruck 1056 [neu]) 12238 A Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Ge- setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksache 3463) 12238 C Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Umdruck 1069) 12240 B Anlage 10: Änderungsantrag des Abg. Dr. Reichstein zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Umdruck 1107) 12241 A Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs kies Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Umdruck 1102) 12241 A Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Fünften Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Fünftes Nachtragshaushaltsgesetz 1956) (Drucksache 3422) 12241 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Vgl. Seite 12247 Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 207. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 11396 D Zeile 36 „ ... die Summe von 63 332 350 DM ..." statt „ ... die Summe von 332 350 000 DM ...". Seite 11898 A Zeile 7 „ ... wenn er in einen echten . . ." statt „ . . . wenn er einen echten . . .". Seite 11899 C Zeile 12 „ . . . Fleißprüfungen . . ." statt „ ... Fleißübungen ...". Seite 11914 A Zeile 25/26 „ ... in diesem Jahr aufbrauchen . . ." statt „ . .. in diesem Jahr aufbringen . . .". Auf Seite 11898 A Zeile 27 sind die Worte „Sprößlinge der klassischen Disziplinen" in Anführungszeichen zu setzen. Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 209. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 12145 D „DP (FVP)" statt „FVP". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Atzenroth 24. 5. Bauereisen 23. 5. Dr. Bergmeyer 25. 5. Bettgenhäuser 22. 5. Fürst von Bismarck 23. 5. Blöcker 22. 5. Brockmann i(Rinkerode) 22. 5. Brück 23. 5. Dr. Czermak 24. 5. Demmelmeier 22. 5. Frau Dietz 22. 5. Gemein 24. 5. Gumrum 22. 5. Hansen (Köln) 24. 5. Frau Herklotz 22. 5. Jacobs 22. 5. Kahn 22. 5. Karpf 23. 5. Keuning 22. 5. Koenen (Lippstadt) 22. 5. Dr. Köhler 3. 6. Frau Korspeter 22. 5. Dr. Leiske 22. 5. Lenz (Brühl) 22. 5. Margulies 24. 6. Massoth 24. 6. Dr. Moerchel 6. 6. Morgenthaler 31. 5. Frau Niggemeyer 24. 5. Odenthal 22. 5. Oetzel 22. 5. Onnen 22. 5. Dr. Preller 24. 6. Putzig 22. 5. Raestrup 24. 5. Dr. Räder 25. 5. Dr. Schäfer (Saarbrücken) 25. 5. Schmücker 22. 5. Schneider (Brotdorf) 25. 5. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Schütz 24. 6. Spörl 22. 5. Dr. Starke 22. 5. Stauch 22. 5. Steinhauer 25. 5. Thieme 22. 5. Frau Vietje 22. 5. Voß 22. 5. Dr. Wahl 22. 5. Walz 25. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 22. 5. Dr. Werber 22. 5. Dr. Willeke 22. 5. Frau Wolff (Berlin) 23. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Dr. Deist 8. 6. Eberhard 1. 6. Dr. Elbrächter 11. 6. Graaff (Elze) 24. 6. Kortmann 31. 5. Mensing 31. 5. Meyer-Ronnenberg 13. 7. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 15. 6. Dr. Pferdmenges 1. 6. Anlage 2 Drucksache 3488 (Vgl. S. 12149 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (29. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3139), über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3188), über den von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3194) und über den von den Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3287). Berichterstatter: Abgeordneter Petersen I. Allgemeines Der Deutsche Bundestag hat die oben aufgeführten Gesetzentwürfe in seiner 198. Sitzung am 15. März 1957 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung an den (Petersen) Haushaltsausschuß überwiesen. Der Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen hat das Gesetz in der Zeit vom 21. März bis 6. Mai 1957 in sieben Sitzungen und zwei Lesungen eingehend beraten. Der Haushaltsausschuß wird in einem eigenen Bericht Stellung nehmen. Die zwingende Notwendigkeit einer Aufbesserung der Kriegsopferversorgung ergibt sich nach einmütiger Meinung aller Fraktionen aus der vom Bundestag verabschiedeten Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung. Dies deshalb, weil zahlreiche Kriegsopfer infolge der Anrechnungsbestimmungen bei der Ausgleichs- und Elternrente nicht in den vollen Genuß der Leistungsverbesserungen aus der Rentenversicherung kommen. Die vorgesehenen Erhöhungen der Grund- und Elternrenten und insbesondere der Zuschlag zur Ausgleichsrente sollen hierfür einen sozialen Ausgleich bieten. Die verbesserten Kriegsopferrenten werden jedoch nicht in allen Fällen die Nachteile der Anrechnung auffangen. Im Hinblick auf die Kürze der für die Beratung zur Verfügung stehenden Zeit war es dem Ausschuß nicht möglich, im Rahmen dieses Gesetzes eine Vielfalt von bedeutsamen sozialpolitischen Einzelproblemen zu behandeln. Diese Fragen wurden bis zur großen Reform der Kriegsopferversorgung zurückgestellt, die der Ausschuß für eine vordringliche Aufgabe des 3. Bundestages hält. Die zuständigen Fachministerien wurden gebeten, bereits jetzt entsprechende Vorbereitungen für dieses Reformwerk zu treffen. In der Sechsten Novelle zum Bundesversorgungsgesetz sieht der Ausschuß einen weiteren Schritt auf dem Weg zu dieser Reform der Kriegsopferversorgung. Nach den Berechnungen der Bundesministerien für Arbeit und der Finanzen haben die Anträge der Fraktionen im einzelnen folgende jährliche Mehrausgaben für den Bundeshaushalt zur Folge: SPD — Drucksache 3139 — 740,196 Mio DM FDP — Drucksache 3188 — 1 013,285 Mio DM GB/BHE — Drucksache 3194 — 791,262 Mio DM CDU/CSU, DP (FVP) — Drucksache 3287 — 421,627 Mio DM. In sehr ausführlichen Beratungen mit den Herren Bundesministern für Arbeit und der Finanzen wurden Überlegungen darüber angestellt, in welcher Höhe Haushaltsmittel zur Realisierung dieser Anträge bereitgestellt werden können. Der Ausschuß kam schließlich zu dem Ergebnis, daß infolge der höher als ursprünglich geschätzten Einsparungen, die sich insbesondere durch die Anrechnung der höheren Rentenleistungen aus der Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten auf die Ausgleichs- und Elternrenten ergeben werden, ein um rund 120 Mio DM über den Koalitionsantrag — Drucksache 3287 — hinausgehender Betrag für Leistungsverbesserungen eingeplant, mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage jedoch über diesen Betrag nicht hinausgegangen werden könne. Dieser Mehrbetrag von 120 Mio DM wurde nach einer interfraktionellen Vorberatung für eine über den Antrag — Drucksache 3287 — hinausgehende Verbesserung der Grundrenten der Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60, 70 und 80 v. H., für die einheitliche Gestaltung der Grundrente der Witwe, eine weitere Anhebung der Elternrenten und die Erhöhung des Höchstbetrages der Pflegezulage verwendet. Der Ausschuß ist einmütig der Auffassung, daß alle Einsparungen innerhalb des Kriegsopferetats so lange für Leistungsverbesserungen in der Kriegsopferversorgung Verwendung finden sollen, bis eine den Vergleich mit den übrigen Sozialleistungsempfängern standhaltende ausreichende Versorgung der Kriegsopfer sichergestellt ist. Der Ausschuß erwartet, daß die Bundesregierung diesem Anliegen bei ihren zukünftigen Planungen Rechnung trägt. Die Fraktion der FDP hat zur Ausschußberatung einen von Drucksache 3188 abweichenden Antrag vorgelegt, der sich auf eine Erhöhung der Grundrenten der Beschädigten, Witwen und Waisen sowie auf eine Erhöhung der Elternrenten beschränkt. Hierzu wurde die Erklärung abgegeben, daß sich die FDP-Fraktion die übrigen in Drucksache 3188 gestellten Anträge für die Zukunft vorbehalte, diese jedoch im Rahmen der Sechsten Novelle zum BVG wegen der Haushaltslage nicht aufrechterhalte. In der ersten Ausschußlesung haben die unter den Nrn. 2 bis 9, 11 und 13 genannten Bestimmungen die einstimmige Billigung des Ausschusses gefunden. Die weitergehenden Anträge der Fraktionen der SPD, FDP und des GB/BHE zu den §§ 31, 41 Abs. 5, §§ 46, 50 Abs. 1, § 51 und zur Frage des Inkrafttretens des Gesetzes wurden in erster Lesung durch Mehrheitsbeschluß abgelehnt. In der zweiten Ausschußlesung wurde der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung einstimmig angenommen. II. Im einzelnen: Zu Artikel I Zu Nr. 1 Die zu § 31 Abs. 1 beschlossenen Erhöhungen zur Grundrente enthalten Verbesserungen für alle Erwerbsminderungsgrade. Zu Nr. 2 Die Ergänzung des § 32 Abs. 1 ist aus den Verwaltungsvorschriften Nr. 3 Abs. 1 zu § 32 übernommen worden. Die Hereinnahme dieser Bestimmung in das Gesetz soll der Verwaltung und den Sozialgerichten die bindende Verpflichtung auferlegen, bei Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausgleichsrente auch zu berücksichtigen, ob dem Beschädigten eine Erwerbstätigkeit nur mit überdurchschnittlichem Kräfteaufwand zugemutet werden kann. In § 32 Abs. 3 ist der Erhöhungsbetrag zur Ausgleichsrente des Beschädigten für die Ehefrau und die Kinder von 20 DM auf 25 DM verbessert und die Möglichkeit zum Bezug des Erhöhungsbetrags für Kinder vom vierundzwanzigsten auf das fünfundzwanzigste Lebensjahr ausgedehnt worden. Der Erhöhungsbetrag soll außerdem über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus in den Fällen gewährt werden können, in denen die Schul- oder Berufsausbildung des Kindes durch Erfüllung der Wehr- oder Ersatzdienstpflicht unterbrochen oder verzögert worden ist. Mit der Einfügung eines neuen Absatzes 4 in den § 32 wird als Neuleistung in Form eines Zuschlags zur vollen Ausgleichsrente ein sozialer Ausgleich für die Beschädigten geschaffen, die außer den Lei- (Petersen) stungen nach dem Bundesversorgungsgesetz über keine nennenswerten sonstigen Einkünfte, insbesondere aus der Sozialversicherung, verfügen. Zu Nr. 3 Diese Erhöhung der Einkommensgrenzen ergibt sich aus der Änderung des Erhöhungsbetrages zur Ausgleichsrente in § 32 Abs. 3. Zu Nr. 4 In Angleichung an die vorgesehene Regelung in den Kindergeldgesetzen — Drucksache 3490 — ist das Kindergeld für das dritte und jedes weitere Kind eines Schwerbeschädigten von 25 DM auf 30 DM heraufgesetzt worden. Zu Nr. 5 Mit der Erhöhung des Höchstbetrages der Pflegezulage von 225 DM auf 275 DM soll den besonders hohen Aufwendungen Rechnung getragen werden, die Schwerbeschädigten auf Grund eines außergewöhnlichen Leidenzustand entstehen. Hierfür kommen insbesondere folgende Schwerbeschädigte in Betracht: Querschnittgelähmte mit Blasen- und Mastdarmlähmungen, Hirnverletzte mit schweren psychischen und physischen Störungen und Gebrauchsbehinderung mehrerer Gliedmaßen, Ohnhänder mit Verlust von beiden Oberschenkeln, blinde Ohnhänder und blinde Doppeloberschenkelamputierte, Blinde mit völligem Verlust zweier Gliedmaßen. Zu Nr. 6 Die Grundrente der Witwen ist einheitlich auf 70 DM festgesetzt worden. Der Ausschuß hat damit die Zweiteilung beseitigt, die § 40 für erwerbsfähige oder kinderlose Witwen unter 40 Jahren und die übrigen Witwen mit der Gewährung einer Grundrente in unterschiedlicher Höhe vorsah. Zu Nr. 7 Ebenso wie den Beschädigten soll auch den über keine nennenswerten sonstigen Einkünfte verfügenden Witwen ein sozialer Ausgleich gewährt werden (vgl. Begründung zu Nr. 2 letzter Absatz). Zu Nr. 8 Auch für das dritte und jedes weitere Kind einer Witwe wird das Kindergeld auf 30 DM erhöht. Zu Nr. 9 Das in der Begründung zu Nr. 2, zweiter Absatz (§ 32 Abs. 3), Gesagte gilt in bezug auf die Waisenrenten entsprechend. Zu Nr. 10 Die Grundrenten der Waisen haben eine Erhöhung um 5 DM monatlich erfahren. Zu Nr. 11 Neu ist die Einführung einer Elternbeihilfe in Höhe von zwei Dritteln der Elternrente in den Fällen, in denen die Voraussetzung der Ernährereigenschaft des Verstorbenen nicht voll erfüllt ist. Diese Bestimmung wird in zahlreichen Fällen zu einer Beseitigung von Härten führen. Ein weitergehender Antrag, auf die Prüfung der Ernährereigenschaft ganz zu verzichten, fand keine Mehrheit. Zu Nr. 12 Die vollen Elternrenten und die für die Gewährung einer Elternrente maßgebenden Einkommensgrenzen wurden für ein Elternpaar um 20 DM und für einen Elternteil um 15 DM angehoben. Die Ergänzung des § 51 Abs. 3 um den Buchstaben c stellt sicher, daß die Erhöhungsbeträge zur Elternrente auch für die an einer Wehrdienstbeschädigung im Sinne des Soldatenversorgungsgesetzes gestorbenen Kinder gewährt wird. Zu Nr. 13 Das Problem der Erziehungsbeihilfen (§ 27 Abs. 1) ist im Ausschuß eingehend erörtert worden. Der Ausschuß ist einmütig der Auffassung, daß die Erziehungsbeihilfe auch in den Fällen weiterzugewähren ist, in denen die Ausgleichsrente infolge der erhöhten Rentenleistungen aus der Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter entfällt. Der Ausschuß ist ferner der Meinung, daß die Vielfalt der zu § 27 Abs. 1 ergangenen Rundschreiben der Bundesregierung an die Länder zu einer Unübersichtlichkeit geführt und damit die praktische Anwendung durch die ausführenden Behörden erschwert hat. Andererseits sind die Länder an die in den Rundschreiben des Bundesministeriums ,des Innern zum Ausdruck gebrachten Empfehlungen nicht gebunden; dies hat eine unterschiedliche Ausführung des § 27 Abs. 1 zur Folge. Um diese Unzuträglichkeiten auszuräumen und eine großzügige Anwendung der Erziehungsbeihilfen zu gewährleisten, soll die Bundesregierung in § 92 Abs. 1 zum Erlaß einer die Verwaltung und Sozialgerichte bindenden Rechtsverordnung über Voraussetzungen, Art, Ausmaß und Dauer der Erziehungsbeihilfe sowie über das Verfahren ermächtigt werden. Zu Artikel II In den Übergangsvorschriften Ist insbesondere geregelt, in welchen Fällen auf Grund der nach diesem Gesetz vorgesehenen Verbesserungen oder der sich aus diesem Gesetz ergebenden neuen Ansprüche eine Neufeststellung der Bezüge von Amts wegen erfolgt oder eine Antragstellung erforderlich wird. Zu Artikel III Diese Vorschrift regelt die Anwendung des Gesetzes in Berlin. Zu Artikel IV Da das Bundesversorgungsgesetz im Saarland noch keine Anwendung findet, ist auch die vorliegende Novelle von einer Geltung dort ausgenommen. Zu Artikel V Das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai 1957 soll die von diesem Zeitpunkt ab zur Auswirkung kommenden Nachteile auffangen, die sich aus den Anrechnungsbestimmungen nach dem Bundesversorgungsgesetz in bezug auf die erhöhten Leistungen aus der Rentenversicherung für die Empfänger von Ausgleichs- und Elternrenten ergeben. (Petersen) III. Finanzielle Auswirkungen Die mit der Sechsten Novelle zum Bundesversorgungsgesetz vorgesehenen Leistungsverbesserungen verursachen voraussichtlich die nachstehenden aufgeführten Mehraufwendungen pro Haushaltsjahr: jährliche Mehrausgaben in Mio DM Zu Nr. 1 Grundrente der Beschädigten (§ 31 Abs. 1) 142,254 Zu Nr. 2b Erhöhung zur Ausgleichsrente der Beschädigten; für Kinder bis zum vollendeten fünfundzwanzigsten Lebensjahr (§ 32 Abs. 3) 20,354 Zu Nr. 2 c Zuschlag zur vollen Ausgleichsrente der Beschädigten (§ 32 Abs. 4) 17,040 Zu Nr. 4 Kindergeld (§ 34 a) 0,420 Zu Nr. 5 Pflegezulage (§ 35 Abs. 1) 0,720 Zu Nr. 6 Grundrente der Witwe (§ 40) 212,540 Zu Nr. 7 Zuschlag zur vollen Ausgleichsrente der Witwe (§ 41 Abs. 5) 36,000 Zu Nr. 8 Kindergeld (§ 41 a) 0,480 Zu Nr. 9 Verlängerung der Altersgrenze bei Gewährung der Waisenrente bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres (§ 45 Abs. 3) 1,027 Zu Nr. 10 Grundrente der Waisen (§ 46) 53,580 Zu Nr. 11 Elternbeihilfe (§ 50 Abs. 2) 15,700 Zu Nr. 12 Elternrente (§ 51 Abs. 1)- 42,072 Jährliche Mehraufwendungen insgesamt 542,187 Da das Gesetz erst am 1. Mai 1957 in Kraft tritt, vermindern sich die Ausgaben für das Rechnungsjahr 1957 um ein Zwölftel auf rund 497 Mio DM. Bonn, den 10. Mai 1957 Petersen Berichterstatter Anlage 3 zu Drucksache 3461 (Vgl. S. 12164 B, 12178 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3461, 2900), hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Berichterstatter: Abgeordneter Ritzel Abschlußzahlen des Einzelplans 12 — Bundesminister für Verkehr — zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (In Klammern sind die Vergleichszahlen des Vorjahres 1956 angegeben.) Gesamtabschluß Einnahmen Ordentlicher Haushalt 130 191 700 DM (93 718 000 DM) Außerordentlicher Haushalt — (—) 130 191 700 DM (93 718 000 DM) (Ritzel) Ausgaben Ordentlicher Haushalt 2 037 038 200 DM (1 453 878 600 DM) Außerordentlicher Haushalt . 415 985 000 DM (130 700 500 DM) 2 453 023 200 DM (1 584 579 100 DM) Zuschuß 2 322 831 500 DM (1 490 861 100 DM) Ausgaben für 1. Deutsche Bundesbahn Kap. 12 02 Tit. 510 — Verkehrsfinanzgesetz . 145 000 000 DM (145 000 000 DM) Kap. 12 02 Tit. 530 — Teilausgleich von betriebsfremden Lasten . 200 000 000 DM (—) Kap. 12 02 Tit. 531 — Liquiditätshilfe . 500 000 000 DM ( 200 000 000 DM) Kap. 12 02 Tit. 532 — Verzinsung von Ausgleichsforderungen . 8 230 800 DM (—) Kap. A12 02 Tit. 536 — Darlehen für Investitionen 100 000 000 DM ( 100 000 000 DM) 953 230 800 DM ( 445 000 000 DM) 2. Nichtbundeseigene Eisenbahnen Kap. 12 02 Tit. 533 — Verkehrsfinanzgesetz . 10 000 000 DM (10 000 000 DM) 3. Luftfahrt a) Flughafengesellschaften Kap. 12 02 Tit. 570 — Darlehen .. 1 250 000 DM (920 000 DM) — Investitionszuschüsse . 1 747 000 DM (765 000 DM) — Betriebszuschüsse . 650 000 DM (739 000 DM) a) 3 647 000 DM (2 424 000 DM) b) Sonstiges Kap. 12 02 Tit. 607 — Arbeitsgemeinschaft 149 000 DM (137 000 DM) Deutscher Verkehrsflughäfen u. a. Kap. 12 02 Tit. 617 — Luftfahrt-Forschung 1 300 000 DM (1 300 000 DM) Kap. 12 02 Tit. 618 — Deutscher AeroClub 130 000 DM (125 000 DM) Kap. 12 02 Tit. 619 — Beitrag an die ICAO 705 800 DM (1 139 300 DM) Kap. 12 02 Tit. 631 — Beitrag an ICAO 964 300 DM (934 000 DM) für Flugsicherungsdienste Kap. 12 02 Tit. 632 — Zuschuß an die Verkehrsfliegerschule . 3 500 000 DM (1 700 000 DM) b) 6 749 100 DM (5 335 300 DM) (Ritzel) c) Deutsche Lufthansa Kap. 12 02 Tit. 625 — Betriebszuschuß . . 20 000 000 DM ( 10 000 000 DM) Kap. A 12 02 Tit. 892 — Beteiligung am Grundkapital . 25 000 000 DM (15 000 000 DM) c) 45 000 000 DM (25 000 000 DM) Insgesamt Luftfahrt. . 55 396 100 DM ( 32 759 300 DM) 4. Seeverkehr Kap. 12 02 Tit. 606 — Seeberufsgenossenschaft 310 000 DM (370 200 DM) Kap. 12 02 Tit. 614 — Berufsausbildung der 830 000 DM (580 000 DM) Seeleute Kap. 12 02 Tit. 615 — Eiswachdienst 25 300 DM (25 300 DM) im Nordatlantik . .. Kap. 12 02 Tit. 622 — Schiffstechnik . . 170 000 DM (170 000 DM) Kap. 12 02 Tit. 955 — Beschaffung von 196 800 DM (—) NATO-Unterlagen . . 1 532 100 DM (1 145 500 DM) 5. Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung Kap. 1203 — Ordentlicher Haushalt 271 042 900 DM ( 259 275 500 DM) Kap. A 12 03 — Außerordentlicher 6 000 000 DM (—) Haushalt .. 277 042 900 DM ( 259 275 500 DM) 6. Bundesfernstraßen Kap. 12 10 — Ordentlicher Haushalt 1. Bundesstraßen . . 519 155 400 DM ( 499 559 700 DM) 2. Bundesautobahnen . 215 851 600 DM (194 449 300 DM) 735 007 000 DM*) ( 694 009 000 DM) Kap. A 1210 — Außerordentlicher Haushalt 1. Bundesstraßen . .. 137 616 000 DM (—) 2. Bundesautobahnen . 147 369 000 DM (—) 284 985 000 DM (—) insgesamt Kap. 1210 u. A 1210 . 1 019 992 000 DM*) ( 694 009 000 DM) davon: Frostschädenbeseitigung mit frostsicherem Ausbau 154 802 000 DM ( 189 000 000 DM) Ortsdurchfahrten 26 577 500 DM (15 513 000 DM) Autobahn-Zubringerstraßen 7 919 700 DM (3 520 000 DM) Kriegsschädenbeseitigung 45 370 000 DM (37 204 300 DM) Autobahnneubau 273 179 000 DM (121 480 000 DM) *) Außer dem Haushaltsansatz im ordentlichen Haushalt stehen zur Verfügung: a) aus dem Rechnungsjahr 1956 (Mehraufkommen aus dem Verkehrsfinanzgesetz) 30 000 000 DM b) Kredite der Öffa für den Weiterbau der Bundesautobahnen 150 000 000 DM (Ritzel) Bemerkungen zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen Die Durchführung des Ausbauplans für die Bundesfernstraßen ist zunächst eine Aufgabe der Bundesrepublik. Die Erweiterung im Falle einer Wiedervereinigung wird zur gesamtdeutschen Aufgabe. Beide Teile aber sind zugleich eine europäische Aufgabe, dies um so mehr, als die Straßen in Deutschland Bestandteile eines europäischen Verkehrsnetzes sind, das im ganzen kaum allein durch die Leistungsfähigkeit der einzelnen Teilstaaten Europas geschaffen werden kann. Bei dem Ausbauplan für die deutschen Bundesfernstraßen handelt es sich um eine Durcharbeitung bis in alle Einzelheiten. Ein Vergleich mit der Planung der sogenannten Europastraßen ist nicht möglich, da es sich doch vielfach nur um Bleistiftarbeit an der Landkarte und nicht um eine präzise Durcharbeitung und Kostenberechnung handelt. Der Mittelbedarf beträgt nach dem nunmehr vorliegenden Ausbauplan für den Ausbau des Grundnetzes ohne Ortsumgehungen 6 090 000 000 DM, für Ortsumgehungen 3 430 000 000 DM, für die Erweiterung des Grundnetzes 1 050 000 000 DM für den Ausbau von Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 9000 Einwohnern 3 000 000 000 DM, mithin zusammen für Bundesstraßen 13 550 000 000 DM. Für den Neubau von Bundesautobahnen sind im Rahmen einer 1. Baustufe zur Finanzierung durch das Verkehrsfinanzgesetz 1 090 000 000 DM vorgesehen, eine 2. Baustufe erfordert 1 730 000 000 DM, eine 3. Baustufe 2 290 000 000 DM, dazu kommen als Finanzierungskosten- und Verwaltungskostenzuschösse 390 000 000 DM, mithin zusammen für den Neubau von Bundesautobahnen ein Mittelbedarf von 5 500 000 000 DM. Eine 3. Planung befaßt sich mit der Schaffung von Fremdenverkehrsstraßen. Diese Straßen sollen nach dem Ausbauplan im Interesse des Ausländerverkehrs in wirtschaftlich schwachen, aber landschaftlich besonders reizvollen Ausflugsgebieten nach dem Beispiel anderer Länder, so Italiens, Österreichs und der Schweiz, errichtet werden. Der hierfür vorgesehene Mittelbedarf mit 500 000 000 DM ist angesichts der Bedeutung der Aufgabe in wirtschaftlicher Hinsicht mehr als bescheiden und auch im Hinblick auf die in dem Ausbauplan ausgewählten Gebiete als ungenügend zu bezeichnen. Der Ausbauplan verzeichnet für 10 Jahre als laufende Ausgaben den Bedarf von 1 000 000 000 DM für den Ausbau der vorhandenen Bundesstraßen außerhalb des Grundnetzes. Für die Unterhaltung der Bundesfernstraßen wird der Betrag von 1 190 000 000 DM vorgesehen. Ein auslaufender Betrag ist der Ansatz für die Beseitigung von Kriegsschäden an Bundesfernstraßen. Hierfür werden im Ausbauplan noch einmal 80 000 000 DM berechnet. Die Erneuerung von Fahrbahndecken der Bundesautobahnen erfordert nach den Berechnungen des Ausbauplanes 420 000 000 DM, und die erforderlichen Zuschüsse für Grunderwerbsabwicklung, Forschung und Zuschüsse an die Länder zu den Kosten für Planung, Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht sind mit 160 000 000 DM eingestellt. Damit ergeben sich Gesamtkosten des Ausbauplans mit 22 400 000 000 DM. Diese Summe aus den Erträgnissen der bisher bereitgestellten Mittel bei Fortführung des gleichen Verteilungsmaßstabs aus Bundeseinnahmen aufzubringen, wird der Opferung entscheidender Teile des Ausbauplans gleichkommen. Es muß daher nach Mitteln und Wegen gesucht werden, um die Durchführung des Ausbauplans mit anderen Mitteln und Methoden sicherzustellen. Man wird hierbei von der grundsätzlichen Erkenntnis ausgehen müssen, daß die Finanzierung des Gesamtaufwandes für Bundesstraßen, für Fremdenverkehrsstraßen und die Aufbringung der laufenden Ausgaben eine Angelegenheit des Haushalts und der etwa möglichen Aufbringung von Darlehen im Rahmen des außerordentlichen Haushaltsplans der einzelnen Jahre zu sein hat. Anders dagegen verhält es sich mit der Finanzierung der Kosten für Bundesautobahnen. Für den Weiterbau der Bundesautobahnen einschließlich der Strecken des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 sind im ganzen 1860 km Baulänge bzw. 1990 km Baulänge vorgesehen, und zwar entfallen hiervon auf die 1. Baustufe 470 km bzw. 600 km, auf die 2. Baustufe 634 km und auf die 3. Baustufe 756 km. Die Baukosten werden in dem Ausbauplan auf 5 115 000 000 DM geschätzt, die erforderlichen Verwaltungskostenzuschüsse und sonstige Finanzierungskosten auf 385 000 000 DM, mithin die Gesamtkosten auf 5 500 000 000 DM. Bonn, den 3. Mai 1957 Ritzel Berichterstatter Anlage 4 zu Drucksache 3473 (Vgl. S. 12164 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3473, 2900), hier: Einzelplan 32, Bundesschuld. Berichterstatter: Abgeordneter Wacker (Buchen) Der Einzelplan 32 enthält neben den Einnahmen und Ausgaben der Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg und deren Außenstelle Berlin das Kapitel über die im Rechnungsjahr 1957 erstmals in einem Kapitel zusammengefaßten Ausgaben für Verzinsung und Tilgung, ferner das Kap. 32 07 „Zum Ankauf von Schuldurkunden des Bundes", das Kap. 32 08 für „Inanspruchnahme aus Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen" und schließlich das Kap. 32 09 mit den Ausgaben für die Schulden des Bundes, die nicht der Bundesschuldenverwaltung unterliegen. Infolge des im Rechnungsjahr 1957 zu erwartenden Inkrafttretens des Kriegsfolgenschlußgesetzes, dessen Durchführung der Bundesschuldenverwaltung hinsichtlich der Anleihen und verzinslichen Schatzanweisungen des Reichs und des ehemalien Landes Preußen obliegt, wird sich für die Bundesschuldenverwaltung eine erhebliche Zunahme der Geschäfte ergeben. Es ist infolgedessen eine beträchtliche Vermehrung ides Personals erforderlich geworden, die eine entsprechende Steigerung der Personal- und Sachausgaben sowie der einmaligen Ausgaben zur Folge hat. Außerdem wird die Bundesschuldenverwaltung nach Berlin verlegt, zu- (Wacker [Buchen]) nächst jedoch nur mit ,dem zur Durchführung des Kriegsfolgenschlußgesetzes notwendigen Teil ihrer Dienststelle. Auch hieraus ergeben sich Mehrausgaben im Kap. 32 03, die in der Hauptsache allerdings auf die Kosten für die Wiederherrichtung des Gebäudes der ehemaligen Reichsschuldenverwaltung in Berlin entfallen. Der Zuschußbedarf des Einzelplans 32 beträgt im Rechnungsjahr 1957 im ordentlichen Haushalt 2 086 700 000 DM gegenüber 1 843 400 000 DM im Vorjahre. Für die Einnahmen aus Anleihen zur Bedienung des Außerordentlichen Haushalts enthält der Einzelplan 32 wie bisher das Kap. A 32 01, das mit einem Überschuß von 1 834 200 000 DM gegenüber 1 209 100 000 DM im Rechnungsjahr 1956 abschließt. Das Kap. 32 03, das die Bundesschuldenverwaltung enthält, schließt mit einer Ausgabe von 28 600 000 DM ab und weist gegenüber dem Vorjahre einen um rund 10 700 000 DM höheren Zuschußbedarf auf. Die Ursache für dieses Ansteigen der Ausgaben liegt in ,der Erweiterung des personellen und sachlichen Apparates der Bundesschuldenverwaltung für die Durchführung ,des Kriegsfolgenschlußgesetzes. Die Erhöhung der Ansätze im einzelnen beträgt bei Tit. 101 rund 750 000 DM für 71 neue Planstellen, bei Tit. 104 für 518 nichtbeamtete Kräfte, die den Hauptanteil des aus Anlaß des Kriegsfolgenschlußgesetzes benötigten Personals darstellen, 3 900 000 DM. Die übrigen Ansätze bei den Personalausgaben haben eine entsprechende Erhöhung erfahren. Die Sachausgaben sind von 398 000 auf rund 1 961 000 DM, die Einmaligen Ausgaben von 207 000 auf rund 3 500 000 DM gestiegen. Bei den einmaligen Ausgaben mußten eine Reihe von Ansätzen zur Beschaffung von neuen Maschinen für die Mechanisierung des Bürobetriebes, für die Anschaffung eines Personenkraftwagens und eines Lieferwagens und für Einrichtungsgegenstände für das neue Personal erstmalig veranschlagt werden. Hinzugekommen sind außerdem die Kosten für die Wiedererrichtung des Gebäudes der .ehemaligen Reichsschuldenverwaltung zur Schaffung von Büroraum für den Teil der Dienststelle, der zur Durchführung des Kriegsfolgenschlußgesetzes nach Berlin verlegt wird. sowie die Kosten für die Erstausstattung einer Kantine für die Dienststelle in Berlin. Im Kap. 32 05 sind erstmals die Ausgaben für den Zinsen- und Tilgungsdienst der fundierten und schwebenden Schuld des Bundes zusammengefaßt. Der Ausgabe- und zugleich Zuschußbedarf dieses Kapitels hat sich um 439 100 000 DM auf 1 416 400 000 DM erhöht. Im einzelnen ist besonders der Ansatz für die Verzinsung der Anleihen des Bundes von 532 000 000 DM auf 588 000 000 DM infolge neuer Ausgabeverpflichtungen auf Grund des Gesetzes über ,die Tilgung der Ausgleichsforderungen vom 14. Juli 1956 und des Gesetzes zur Aufbesserung von Leistungen aus Renten- und Pensionsversicherungen sowie ,aus Kapitalzwangsversicherungen vom 24. Dezember 1956 gestiegen. Ferner erscheint neu ein Betrag von rund 400 000 000 DM für die Einlösung der im Rechnungsjahr 1957 fällig werdenden Bundesanleihe 1952. Die Tit. 681 für die Verzinsung der zur Verstärkung der Betriebsmittel der Bundeshauptkasse aufgenommenen Kredite, der im Vorjahre mit einer Minderausgabe von 75 000 000 DM ausgebracht war, erscheint in diesem Jahr mit einer Minderausgabe von 36 000 000 DM. Vom Inkrafttreten des Bundesbankgesetzes ab findet eine Verzinsung der Kassenanlagen des Bundes bei der Bank deutscher Länder nicht mehr statt. Daher sind Einnahmen dieser Art, wenn das Gesetz im Laufe des Rechnungsjahres 1957 in Kraft tritt, nur noch im verminderten Umfange zu erwarten. Für die Bedienung der verbrieften Reichsschuldentitel auf Grund des Kriegsfolgenschlußgesetzes ist entsprechend dem geschätzten Bedarf ein Betrag von 163 000 000 DM gegenüber 100 000 000 DM im Vorjahre ausgebracht worden. Im Kap. 32 08, das die Ausgaben aus der Inanspruchnahme des Bundes aus Bürgschaften enthält, ist der Ansatz des Vorjahres um 50 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht worden, da die Bürgschafts- und Garantieermächtigungen des Bundes gegenüber dem Vorjahre wiederum beträchtlich zugenommen haben. Das Kap. 32 09, das die Schulden enthält, die der Verwaltung durch ,die Bundesschuldenverwaltung unterliegen, schließt gegenüber dem Vorjahre mit einem Mehrbetrage von rund 7 700 000 DM, insgesamt mit einer Ausgabe von rund 440 600 000 DM, ab. Die Leistungen aus den Ansätzen dieses Kapitels beruhen auf ,gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen. Hervorzuheben ist eine Steigerung um 15 000 000 DM entsprechend dem voraussichtlich zu erwartenden Mehrbedarf bei Tit. 686 für die Zahlungen an die Konversionskasse. Bonn, den 6. Mai 1957 Wacker (Buchen) Berichterstatter Anlage 5 Umdruck 1089 (Vgl. S. 12164 C, 12191 C, 12195 D, 12196 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 3461, 2900); hier: Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksachen 3473, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. A 1210 erhält Satz 1 der Vorbemerkung folgende Fassung: „Die folgenden Ausgaben dürfen, soweit sie den Betrag von 185 000 000 DM überschreiten, nur in Höhe der tatsächlichen Einnahmen bei Kap. A 32 01 Tit. 92 — Einnahmen aus Sonderanleihen für Straßenbaumaßnahmen — geleistet werden." 2. In Kap. A 32 01 Tit. 91 — Einnahmen aus Anleihen — wird der Ansatz um 185 000 000 DM auf 1 734 314 300 DM erhöht und dementsprechend der Ansatz in Tit. 92 — Sonderanleihen für Straßenbaumaßnahmen—um 185 000 000 DM auf 99 985 000 DM ermäßigt." Bonn, den 8. Mai 1957 Cillien und Fraktion Anlage 6 Umdruck 1101 (Vgl. S. 12176 B, 12195 D) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 3461, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 12 02 wird folgender neuer Leertitel 530 eingefügt: „Tit. 530 Gewährung von Darlehen für den Bau von Fahrgastschiffen auf deutschen Werften nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen und unter sonstigen Bedingungen — — DM." Bonn, den 22. Mai 1957 Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 1056 (neu) (Vgl. S. 12189 C, 12190 C, 12192 D, 12195 B, C, 12196 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 3461, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 01 Bundesministerium für Verkehr 1. In Tit. 101 wird der Ansatz von 5 720 900 DM um 87 500 DM auf 5 808 400 DM erhöht. In der Zweckbestimmung sind unter Planstellen folgende Stellen zusätzlich auszubringen: „Bes.-Gr. A la 1 Ministerialrat Bes.-Gr. A 2b 1 Oberregierungsbaurat Bes.-Gr. A 2c 2 1 Regierungsbaurat Bes.-Gr. A 2d 2 Amtsräte" Die Erläuterungen sind wie folgt zu ergänzen: „Zugang: Bes.-Gr. A la 1 neue Stelle Bes.-Gr. A 2b 1 neue Stelle Bes.-Gr. A 2c 2 1 neue Stelle Bes.-Gr. A 2d 2 neue Stellen Zugang zusammen 5 neue Stellen für die Abteilung Straßenbau." Zu Kap. 1202 Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 530 — Teilausgleich von betriebsfremden Lasten der Deutschen Bundesbahn — wird der Ansatz von 200 000 000 DM um 95 000 000 DM auf 295 000 000 DM erhöht und dementsprechend der Ansatz in Kap. 12 02 Tit. 531 — Liquiditätshilfe für die Deutsche Bundesbahn — von 500 000 000 DM um 95 000 000 DM auf 405 000 000 DM herabgesetzt. Zu Kap. 12 07 Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz 3. Der Ansatz des Änderungsvorschlages der Bundesregierung in Tit. 104 — Dienstbezüge der nichtbeamteten Kräfte a) Vergütung der Angestellten—wird wiederhergestellt und auf 249 200 DM festgesetzt. Zu Kap. 12 10 Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) 4. In Tit. 828 — Zahlung an die Deutsche Gesellschaft für öffentliche Arbeiten AG (Offa) für den Ausbau des Autobahnnetzes nach Maßgabe des Abschnittes IV des Verkehrsfinanzgesetzes vom 6. April 1955 — wird der Ansatz von 115 000 000 DM um 101 000 000 DM auf 216 000 000 DM erhöht und dementsprechend der Ansatz in Kap. A 12 10 Tit. 828 — Verstärkung der Mittel für den Ausbau des Autobahnnetzes durch die Gesellschaft für öffentliche Arbeiten AG (Öffa) — von 101 000 000 DM gestrichen. Zu Kap. A 12 10 Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) 5. Folgender neuer Tit. 715 wird eingefügt: „Tit. 715 Beseitigung schienengleicher Übergänge 50 000 000 DM" und die Erläuterung wie folgt gefaßt: „Zu Tit. 715 Aus den Mitteln dieses Titels ist vorschußweise der nach dem Wegekreuzungsgesetz auf die öffentlichen Eisenbahnen entfallende anteilige Aufwand zu bestreiten." Bonn, den 8. Mai 1957. Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Drucksache 3463 (Vgl. 12196 D, 12201 D, 12228 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Blank (Oberhausen) Der Entwurf des Einzelplans 14 schließt mit ordentlichen Ausgaben in Höhe von 9 000 000 000 DM ab. Der Haushaltsausschuß hat in einer Reihe von Sitzungstagen den Entwurf beraten und zu folgenden Punkten im besonderen Stellung genommen: Der Stellenplan für Soldaten sieht 195 000 Soldaten vor. In dieser Planstellenzahl ist berücksichtigt, daß nach den bisherigen Erfahrungen die Haushaltspläne nicht mit Beginn des Rechnungsjahres in Kraft treten. Nachdem aber inzwischen die Aufstellung der Bundeswehr einen Stand von rund 100 000 Soldaten erlangt hat, ist es zweckmäßig, die Aufstellung nicht mit Beginn des Rechnungsjahres 1958 bis zum Inkrafttreten des Bundeshaushaltsplans 1958 zu unterbrechen. Daher wurden etwa 30 000 Planstellen vorgesehen, um bis zum Inkrafttreten des Bundeshaushaltsplans 1958 die Aufstellung der Bundeswehr ohne Unterbrechung fortsetzen zu können. In der Zahl von 195 000 Planstellen sind ferner 30 000 Planstellen für Wehrpflichtige vorgesehen, die voraussichtlich zu Beginn des Rechnungsjahrs 1958 ihren Dienst antreten werden. Der Haushaltsausschuß hat wesentliche Änderungen bei der Zahl der Planstellen für Generale vorgenommen, die von 128 auf 99 herabgesetzt wurde. Unter den Generalstellen befinden sich eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 6 für einen Generalstabsarzt und eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 7 a für einen Generalarzt. Die Zahl der (Dr. Blank [Oberhausen]) Planstellen für jedes der 6 Wehrbereichskommandos wurde um 17 Stellen für Offiziere und um 17 Stellen für Unteroffiziere herabgesetzt. Bei den Ärzten wurde die Zahl der Planstellen für Oberfeldärzte von 199 auf 241 heraufgesetzt, während die Zahl der Oberstabsärzte von 431 auf 300 und die Zahl der Stabsärzte von 633 auf 450 heruntergesetzt wurde. Die Änderung der Planstellenzahl für Ärzte wurde vorgenommen, weil nach Auffassung des Haushaltsausschusses der Stellenkegel für Ärzte nicht dem der sonstigen Bediensteten im höheren Dienst entsprach und weil der Haushaltsausschuß der Auffassung war, daß die von der Bundesregierung vorgesehene Zahl von Lazaretten für 4800 Betten für das Rechnungsjahr 1957 zu hoch ist. Für das Ministerium selbst waren neue Planstellen in der Regierungsvorlage nicht vorgesehen. Der Haushaltsausschuß vertrat dieselbe Auffassung, weil das Organisationsgesetz noch nicht verabschiedet ist, und weil sich erst nach Verabschiedung dieses Gesetzes die Organisation des Ministeriums und die sonstige Spitzengliederung beurteilen läßt. Wenn das Organisationsgesetz Aufgaben des Ministeriums auf nachgeordnete militärische oder zivile Dienststellen verlagert, so wird der nächste Nachtragshaushaltsplan oder der Bundeshaushaltsplan 1958 die Folgerungen hinsichtlich der Planstellen zu ziehen haben. Der Ansatz für Kosten von Sachverständigen bei Kap. 14 01 Tit. 218 wurde von 864 000 DM auf 600 000 DM heruntergesetzt. Im Verteidigungsressort befinden sich im ständigen Dienstverhältnis Sachverständige für die Arbeitsgebiete militärischer und technischer Art, so daß die Einholung von Gutachten außenstehender Sachverständiger nunmehr in erheblichem Umfange eingeschränkt werden kann. Dagegen erhöhte der Haushaltsausschuß die Ansätze bei Kap. 14 01 Tit. 303 und bei Kap. 14 05 Tit. 951 und 952. In diesen Titeln befinden sich die Kostenansätze für das Gebiet der inneren Führung einschließlich der Soldatenbüchereien und des Betreuungsmaterials für die Freizeit der Soldaten. Die Erhöhung der drei Titel beträgt 923 000 DM, so daß für die genannten Zwecke im Rechnungsjahr 1957 insgesamt 2 630 000 DM zur Verfügung stehen werden. In Kap. 14 02 Tit. 300 war von der Bundesregierung ein Reservebetrag von 1 200 000 000 DM vorgesehen. Aus diesem Reservebetrag sollten eventuelle Stationierungskosten bezahlt werden. Inzwischen sind die Verhandlungen mit denjenigen Staaten, die in der Bundesrepublik Truppen unterhalten, soweit fortgeschritten, daß der Haushaltsausschuß nunmehr den Titel offen für Kosten der gegenseitigen militärischen Hilfe auswies. Einer besonderen Erörterung im Haushaltsausschuß bedurfte der Stellenplan für das zivile Personal bei Kap. 14 04. Die Planstelle für den Direktor bei einer besonders umfangreichen technischen Erprobungsstelle wird von der Besoldungsgruppe B 8 in die Besoldungsgruppe A 1a heruntergestuft. Für den berufsbegleitenden Unterricht waren von der Bundesregierung folgende Planstellen vorgesehen: 12 Planstellen für Studienräte, 148 Planstellen für Lehrer in der Bes.-Gr. A 3 b. Statt dieser Einstufungen wurden folgende Planstellen vorgesehen: 70 in der Bes.-Gr. A 3 b 40 in der Bes.-Gr. A 2 d 40 in der Bes.-Gr. A 2 c 2 10 in der Bes.-Gr. A 2 b 160 Durch diese Einstufung soll die Möglichkeit geschaffen werden, geeignete Leiter der Fachschulen, insbesondere solcher für mehrere Standorte, entsprechend dem Umfang ihrer Verantwortung und ihrer Arbeit einzustellen. Der Haushaltsausschuß hat bei der Beratung des militärischen Wetterberatungsdienstes sämtliche Planstellen für Beamte und die Mittel für die nichtbeamteten Kräfte mit der Maßgabe gesperrt, daß die Besetzung nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses erfolgen darf. Inzwischen wurde jedoch klargestellt, daß die Aufgaben zwischen den zivilen und den militärischen Dienststellen der Wetterberatung sich nicht überschneiden. Es wurde ferner geklärt, daß der militärische Wetterberatungsdienst nicht mehr Personal erfordert, als wenn das Verkehrsressort diese Aufgabe zusätzlich übernehmen würde. Der Haushaltsausschuß hat daher nunmehr keine Bedenken gegen den Aufbau des militärischen Wetterberatungsdienstes. Da jedoch dieser Dienst nicht schneller aufgebaut werden soll, als es zur Betreuung der fliegerischen Einheiten erforderlich ist, empfiehlt der Haushaltsausschuß in seinem nachfolgenden Antrag, einen Teil der Planstellen und Geldmittel zu sperren, die Besetzung insoweit also erst nach nochmaliger Prüfung durch den Bundesminister der Finanzen erfolgen zu lassen. Der Ansatz bei Kap. 14 08 Tit. 966 für Erstausstattung mit ärztlichem Gerät und Sanitätsgerät wurde von 52 810 400 DM auf 41 310 000 DM herabgesetzt und hiervon ein Teilbetrag von 3 600 000 DM gesperrt. Ferner wurde die Bindungsermächtigung bei Kap. 14 12 Tit. 775 für den Neubau von Lazaretten von 69 000 000 DM auf 42 000 000 DM herabgesetzt. Der Haushaltsausschuß vertrat ebenso wie bei dem Stellenplan für Ärzte die Auffassung, daß in der Regierungsvorlage die Zahl der vorgesehenen Lazarette zu hoch war. Bei Kap. 14 09 — Veterinärwesen und Tierhaltung — wurde vom Haushaltsausschuß beschlossen, daß dieses Kapitel wegen seiner Geringfügigkeit nicht gesondert ausgebracht, sondern in Form von einigen Titeln in das Kap. 14 03 eingearbeitet werden soll. Bei Kap. 1418 Tit. 967 wurden die in der Erläuterung im zweiten Schiffsbauprogramm vorgesehenen 4 Zerstörer gesperrt, um in den nächsten Monaten über das Problem des Baues von weiteren Zerstörern in eine grundsätzliche Überprüfung eintreten zu können. Diese Überprüfung wird sich auf die Zahl und die Größe der Zerstörer zu erstrecken haben. Bei Kap. 14 21 Tit. 101 wurden die Planstellen für die jetzige Beschaffungsabteilung des Ministeriums, also für die künftige Oberbehörde von 692 auf 720 und die Geldansätze bei Tit. 104 für Angestellte so erhöht, daß nicht 1163 sondern 1224 Angestellte in diesem Amt beschäftigt werden können. Die Notwendigkeit zur Erhöhung ergab sich daraus, daß bei dem Druck der Regierungsvorlage infolge eines Versehens falsche Zahlen eingesetzt waren. (Dr. Blank [Oberhausen]) Nach Artikel 87 a des Grundgesetzes müssen sich die zahlenmäßige Stärke der Streitkräfte und die Grundzüge ihrer Organisation aus dem Haushaltsplan ergeben. Der Haushaltsausschuß beschloß, daß diesem grundsätzlichen Erfordernis für den ganzen Einzelplan 14 bei den militärischen Planstellen, also in den Erläuterungen zu Kap. 14 03 Tit. 102 Rechnung getragen werden soll. Dementsprechend wurden diese für den ganzen Einzelplan geltenden Erläuterungen nach eingehender Erörterung im Verteidigungsausschuß und im Haushaltsausschuß neu gefaßt. Nunmehr ist aus den Erläuterungen eindeutig zu erkennen, welche Aufstellungen einschließlich der vorhandenen für das Rechnungsjahr 1957 vorgesehen sind. Der Haushaltsausschuß hat ferner bei einer Anzahl von Titeln kleinere Änderungen vorgenommen. Er empfiehlt, die Herabsetzung der Einzelansätze dazu verwenden, um den Ansatz bei Kap. 14 12 Tit. 830, d. h. für den Wohnungsbau für die Angehörigen der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung hinzuzusetzen. Der Haushaltsausschuß schlägt mit Stimmenmehrheit dem Hohen Hause vor, den Einzelplan 14 mit den vorgetragenen Änderungen anzunehmen. Der Einzelplan 14 schließt auch in der vom Haushaltsausschuß vorgeschlagenen Form mit Ansätzen von insgesamt 9 000 000 000 DM, davon 1 200 000 000 DM im Wege der gegenseitigen Hilfe für den Unterhalt der in der Bundesrepublik stationierten Truppen ab. Bonn, den 30. April 1957 Dr. Blank (Oberhausen) Berichterstatter Anlage 9 Umdruck 1069 (Vgl. S. 12199 D, 12206 D, 12208 D, 12225 C, 12227 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 3463, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 222 — Erstattung an andere Bundesbehörden (gem. § 58 RWB) für Aufwendungen zur Durchführung von Verteidigen Saufgaben — wird der Ansatz von 50 901 400 DM um 8 000 000 DM auf 42 901 400 DM herabgesetzt und in den Erläuterungen zu Tit. 222 die entsprechende Nr. 2 gestrichen. Zu Kap. 14 03 Kommandobehörden, Truppen usw. 2. In Tit. 102 — Dienstbezüge der Soldaten b) Sold der Wehrpflichtigen — wird der Ansatz gestrichen. Zu Kap. 14 15 Feldzeugwesen 3. In Tit. 852 — Anschaffung von Kampffahrzeugen, 4. Teilbetrag - wird der Ansatz gestrichen. 4. In Tit. 959 — Anschaffung von Munition, einschließlich Nahkampf-, Spreng- und Zündmittel, 2. Teilbetrag — wird der Ansatz gestrichen. Zu Kap. 14 18 Indienst- und Instandhaltung von Schiffen 5. In Tit. 975 — Schiffsneubauten, 3. Teilbetrag des 1. Schiffbauplans und 1. Teilbetrag des 2. Schiffbauplans — wird der Ansatz von 404 000 000 DM um 364 000 000 DM auf 40 000 000 DM herabgesetzt. Zu Kap. 1419 Indienst- und Instandhaltung von Flugzeugen 6. In Tit. 965 — Anschaffung von Flugzeugen, 3. Teilbetrag — wird der Ansatz gestrichen. Zu Kap. 14 22 Wehrersatzwesen 7. Das Kap. 14 22 wird gestrichen. Im Falle der Ablehnung des Antrags unter Nr. 7: 8. In Tit. 101 — Dienstbezüge der planmäßigen Beamten — werden in der Zweckbestimmung unter Planstellen 11 Stellen der Bes.-Gr. A 2c 2 in 11 Stellen der Bes.-Gr. A 2 b umgewandelt. Sie sind den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerer vorzubehalten. Zu Kap. 14 23 Fürsorge 9. Folgender neuer Tit. 300 wird ausgebracht: „Tit. 300 Urlaubsfürsorge für alleinstehende Soldaten 200 000 DM" Im Falle der Ablehnung des Antrags unter Nr. 9: 10. Folgender neuer Tit. 302 wird ausgebracht: „Tit. 302 Heimfahrten für Wehrpflichtige (zweimal jährlich) 300 000 DM" 11. Folgender neuer Tit. 303 wird ausgebracht: „Tit 303 Dispositionsfonds für Härtefälle bei Unteroffizieren und Mannschaften 200 000 DM" 12. Folgender neuer Tit. 304 wird ausgebracht: „Tit. 304 Einmalige Beihilfe zur Einrichtung von bundeswehreigenen Erholungsheimen 300 000 DM" Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 1107 (Vgl. S. 12211 B, 12228 A) Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Reichstein zur zweiten Beratung ,des Entwurfs ides Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung — (Drucksachen 3463, 2900) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 14 03 wird in den Erläuterungen zu Tit. 102 (Seite 28) nach (den Worten „Veranschlagt sind:" bei a) — Dienstbezüge der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit — unter Inlandsbezüge hinzugefügt: „Gefahrenzulage für Entgiftungsarbeiten ... —" Bonn, den 22. Mai 1957 Dr. Reichstein Anlage 11 Umdruck 1102 (Vgl. S. 12228 A) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs 'des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 3463, 2900) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 14 12 wird folgender neuer Tit. 572 eingefügt : „Tit. 572 Zuschüsse zum Ausbau des deutschen Straßennetzes, soweit es im Interesse der Verteidigung liegt 200 000 000 DM" 1. In Kap. 1415 Tit. 852 — Anschaffung von Kampffahrzeugen, 4. Teilbetrag — wird der Ansatz um 100 000 000 DM auf 734 954 000 DM ermäßigt. 3. In Kap. 14 19 Tit. 965 — Anschaffung von Flugzeugen, 3. Teilbetrag — wind der Ansatz um 100 000 000 auf 380 000 000 DM ermäßigt. Bonn, den 22. Mai 1957 Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 12 Drucksache 3422 (Vgl. S. 12229 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Fünften Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Fünftes Nachtragshaushaltsgesetz 1956) (Drucksache 3058). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Blank (Oberhausen) Der Entwurf des Fünften Nachtrags schließt mit ordentlichen Ausgaben in Höhe von 1 668 977 500 DM ab. Um die gleiche Summe vermindert sich der bei Kap. 14 01 Tit. 300 ausgebrachte Globalbterag für den Aufwand der deutschen Verteidigungsstreitkräfte und -einrichtungen, so daß der Gesamtansatz des Haushalts 1956 sich nicht verändert. Die Regierungsvorlage sieht bei Kap. 14 01 Tit. 101 eine erhebliche Vermehrung der Planstellen für Beamte, bei Tit. 104 einen nicht unbeträchtlichen Zuwachs von Angestellten und Arbeitern sowie bei Kap. 14 03 Tit. 102 eine Vermehrung der Planstellen für Soldaten vor, die im Ministerium beschäftigt werden. Hierdurch ergibt sich im Ministerium eine Erhöhung der Planstellen für Beamte von 312 auf 600, der Angestellten von 991 auf 1367, der Arbeiter von 100 auf 201 und der Soldaten von 841 auf 924. Der Haushaltsausschuß hat gegen diese Personalvermehrung keine Einwendungen erhoben. Er hat jedoch für die Abteilung Heer, Luftwaffe und Marine die Planstellen für je 2 Brigadegenerale auf Planstellen für Obersten herabgesetzt. Es wird nunmehr das Inkrafttreten des Organisationsgesetzes abgewartet werden müssen, um weitere Beschlüsse über den Stellenplan des Ministeriums in einem Haushaltsgesetz fassen zu können. Der Haushaltsausschuß beschloß entsprechend einer Anregung des Ausschusses für Verteidigung, die Zweckbestimmung bei Kap. 14 01 Tit. 302 wie folgt zu ändern: „Zur Verfügung des Bundesministers für Verteidigung für Zwecke des militärischen Abschirmdienstes." Durch diese Zweckbestimmung soll die Verwendung des Ansatzes eindeutig klargestellt werden. Die Bundesregierung hat vor Eintritt in die Verhandlungen des Haushaltsausschusses die Zweckbestimmung und den Ansatz des Kap. 14 01 Tit. 750 zurückgezogen, da sie derzeit nicht beabsichtigt, einen Neubau für das Bundesministerium für Verteidigung zu errichten. In Kap. 14 03 Tit. 102 hat die Bundesregierung zu den vorhandenen 80 000 Planstellen weitere 50 000 Planstellen für Soldaten beantragt. Der Haushaltsausschuß genehmigte die Gesamtzahl der Planstellen, setzte jedoch die Zahl der Planstellen der Generale wie folgt herab: Generalleutnante 5 statt 9 Generalmajore 22 statt 29 Brigadegenerale 46 statt 55. Der Haushaltsausschuß genehmigte ferner auf Grund einer Anregung des Ausschusses für Verteidigung 2 Planstellen für Generale (Bes.-Gr. B 3), davon eine für den obersten Soldaten im Ministerium und eine für den Befehlshaber der Alliierten Landstreitkräfte Europa-Mitte. Bei der letzteren Planstelle wurde ein Vermerk „K. w. bei Fortfall der Aufgabe" hinzugesetzt. Auf Anregung des Ausschusses für Verteidigung wurden ferner die Planstellen für Wehrpflichtige gesondert ausgewiesen, und zwar 2000 für Gefreite und 8000 für Grenadiere usw. Weitere unerhebliche Änderungen in den Planstellen für Soldaten ergeben sich aus dem anliegenden Einzelplan. Der Kostenanteil an der Beschleunigung der Revision von Kartenwerken bei Kap. 14 03 Tit. 967 wurde entsprechend dem Wunsch des Bundesrates von 905 500 DM auf 1 023 200 DM heraufgesetzt. Es wurde vorgesehen, daß der an die Länder zu zahlende Kostenanteil prozentual erhöht wird. Der Ansatz bei Kap. 14 03 Tit. 974 für die erstmalige Anschaffung von Vordrucken aller Art wurde von 1 180 000 DM auf 680 000 DM heruntergesetzt. In der Regierungsvorlage sind bei Kan. 14 21 Tit. 101 die Planstellen der derzeitigen Beschaffungsabteilung des Ministeriums bereits für ein künftiges Rüstungsamt d. h. für eine Bundesoberbehörde vorgesehen. Es ist nicht zu übersehen, welche Organisationsform für dieses Amt durch das Organisationsgesetz bestimmt werden wird. Daher beschloß der Haushaltsausschuß, die vorgesehenen 4 Planstellen der Bes.-Gr. B 8 für Direktoren des Rüstungsamtes zu sperren. Da noch nicht zu übersehen ist, ob ein einheitliches Rüstungsamt gebildet wird oder ob zwei Ämter, und zwar ein Technisches Amt und ein Beschaffungsamt gebildet werden beschloß der Haushaltsausschuß, bei der Planstelle B 4 des Präsidenten eine künftige Umwandlung vorzusehen. (Dr. Blank [Oberhausen]) Bei dem Kap. 14 21 wie auch bei anderen Kapiteln des Fünften Nachtrags beschloß der Haushaltsausschuß ferner einige kleinere Änderungen der Ansätze und redaktionelle Änderungen einiger Zweckbestimmungen und Erläuterungen. Die Einzelheiten hierüber gehen aus dem anliegenden Einzelplan hervor. Ebenso wie für den Entwurf des Haushaltsplans 1957 beschloß der Haushaltsausschuß, daß entsprechend Artikel 87 a des Grundgesetzes die Erläuterungen zu Kap. 14 03 Tit. 102 geändert werden. Aus der Neufassung der Erläuterung geht nunmehr hervor, welche Aufstellungen für die Bundeswehr einschließlich der vorhandenen im Rechnungsjahr 1956 erfolgen sollen. Der Haushaltsausschuß beschloß ferner die Herabsetzung von Einzelansätzen grundsätzlich dazu zu verwenden, um den Ansatz bei Kap. 1412 Tit. 830, d. h. den Wohnungsbau für die Angehörigen der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung entsprechend zu verstärken. Der Haushaltsausschuß schlägt mit Stimmenmehrheit dem Hohen Hause vor, den Fünften Nachtragshaushalt Einzelplan 14 mit den vorgetragenen Änderungen anzunehmen. Bonn, den 24. April 1957 Dr. Blank (Oberhausen) Berichterstatter Namentliche Abstimmung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900, zu 2900), hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksache 3463) über den Antrag des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Einzelplans 14, Drucksache 3463 (Vgl. S. 12228 D, 12229 D) Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Ja Dr. Adenauer. . — Albers . Ja Albrecht (Hamburg) . * Arndgen Ja Baier (Buchen) Ja Barlage Ja Dr. Bartram — Bauer (Wasserburg) . Ja Bauereisen beurlaubt Bauknecht Ja Bausch Ja Becker (Pirmasens) . Ja Bender * Berendsen Ja Dr. Bergmeyer beurlaubt Fürst von Bismarck . . . beurlaubt Blank (Dortmund) . .. * Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Ja Blöcker beurlaubt Bock Ja von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Brand (Remscheid) . .. Ja Frau Brauksiepe . . Ja Brenner Ja Dr. von Brentano . . — Brese Ja Frau Dr. Brökelschen . . Ja Dr. Brönner Ja Brookmann (Kiel) . . * Brück beurlaubt Dr. Bucerius Ja Dr. von Buchka . Ja Dr. Bürkel Ja Burgemeister Ja Caspers Ja Cillien Ja Dr. Conring Ja Dr. Czaja Ja Demmelmeier beurlaubt Diedrichsen Ja Frau Dietz beurlaubt Dr. Dittrich Ja Dr. Dollinger Ja Donhauser Ja Dr. Dresbach Ja Dr. Eckhardt Ja Eckstein — Ehren Ja Engelbrecht-Greve . .. Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . .. — Etzenbach . Ja Name Abstimmung Even Ja Feldmann * Gräfin Finckenstein . Ja Finckh Ja Dr. Franz Ja Franzen Ja Friese Ja Fuchs Ja Funk Ja Dr. Furler * Frau Ganswindt . Ja Frau Dr. Gantenberg . . Ja Gedat Ja Geiger (München) . Ja Frau Geisendörfer . Ja Gengler Ja Gerns Ja D. Dr. Gerstenmaier .. « Gibbert Ja Giencke Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Gleissner (München) Ja Glüsing Ja Gockeln — Dr. Götz Ja Goldhagen Ja Gontrum Ja Günther Ja Haasler Ja Häussler Ja Hahn Ja Harnischfeger Heix Ja Dr. Hellwig . . Ja Dr. Graf Henckel . Ja Dr. Hesberg Ja Heye Ja Hilbert * Höcherl Ja Dr. Höck Ja Höfler Ja Holla Ja Hoogen Ja Dr. Horlacher Ja Horn Ja Huth * Illerhaus Ja Dr. Jaeger Ja Jahn (Stuttgart) . . Ja Frau Dr. Jochmus * Josten Ja Kahn beurlaubt Kaiser (Bonn) — Frau Kaiser (Schwäbisch-Gmünd) . Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Karpf beurlaubt Kemmer (Bamberg) . Ja Kemper (Trier) . Ja Kiesinger Ja Dr. Kihn (Würzburg) . Ja Kirchhoff Ja Klausner Ja Dr. Kleindinst Ja Dr. Kliesing Ja Knapp Ja Knobloch . Ja Dr. Köhler .. . beurlaubt Koops Ja Dr. Kopf . Ja Kortmann .. beurlaubt Kraft . Ja Kramel Ja Krammig . Ja Kroll Ja Frau Dr. Kuchtner . . Ja Kühlthau * Kuntscher Ja Kunze (Bethel) Ja Lang (München) . . . Ja Leibing Ja Dr. Leiske beurlaubt Lenz (Brühl) beurlaubt Lenze (Attendorn) . Ja Leonhard Ja Lermer Ja Leukert Ja Dr. Leverkuehn . Ja Dr. Lindenberg . Ja Dr. Lindrath Ja Dr. Löhr * Lotze Ja Dr. h. c. Lübke , — Lücke Ja Lücker (München) . . — Lulay Ja Maier (Mannheim) . . Ja Majonica Ja Dr. Baron ManteuffelSzoege Ja Massoth beurlaubt Mayer (Birkenfeld) . Ja Menke Ja Mensing beurlaubt Meyer (Oppertshofen) . Ja Meyer-Ronnenberg . . beurlaubt Miller Ja Dr. Moerchel . beurlaubt Morgenthaler beurlaubt Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) beurlaubt Müller-Hermann . . . * Müser Ja Nellen — Neuburger * Niederalt Ja Frau Niggemeyer . . . beurlaubt Dr. Dr. Oberländer . . Ja Dr. Oesterle Ja Oetzel beurlaubt Pelster Ja Dr. Pferdmenges . . beurlaubt Frau Pitz Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . - Name Abstimmung Frau Praetorius . . Ja Frau Dr. Probst . . Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Ja Raestrup beurlaubt Rasner Ja Frau Dr. Rehling . . Ja Richarts Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Dr. Rinke Ja Dr. Röder beurlaubt Frau Rösch Ja Rösing Ja Rümmele Ja Ruf Ja Sabaß. Ja Sabel Ja Samwer Ja Dr. Schaefer (Saarbr.) beurlaubt Schäffer Ja Scharnberg Ja Scheppmann Ja Schill (Freiburg) . Ja Schlick Ja Schmücker Ja Schneider (Hamburg) . Ja Schrader Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Schüttler Ja Schütz beurlaubt Schulze-Pellengahr . . Ja Schwarz Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Seffrin Ja Seidl (Dorfen) Ja Dr. Serres Ja Siebel Ja Dr. Siemer Ja Solke Ja Spies (Brücken) . Ja Spies (Emmenhausen) Ja Spörl beurlaubt Stauch beurlaubt Frau Dr. Steinbiß . Ja Steinhauer beurlaubt Stiller Ja Storch - Dr. Storm Ja Strauß Ja Struve Ja Stücklen Ja Teriete * Thies Ja Unertl Ja Varelmann Ja Frau Vietje Ja Dr. Vogel Ja Voß beurlaubt Wacher (Hof) . . Ja Wacker (Buchen) . . Ja Dr. Wahl beurlaubt Walz beurlaubt Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Wehking . Ja Dr. Wellhausen * Dr. Welskop * Frau Welter (Aachen) . Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Dr. Werber beurlaubt Wiedeck — Wieninger Ja Dr. Willeke . beurlaubt Winkelheide Ja Dr. Winter Ja Wittmann Ja Wolf (Stuttgart) . . Ja Dr. Wuermeling . — Wullenhaupt Ja SPD Frau Albertz Nein Frau Albrecht (Mittenw.) Nein Altmaier Nein Dr. Arndt Nein Arnholz Nein Dr. Baade beurlaubt Dr. Bärsch Nein Bals Nein Banse Nein Bauer (Würzburg) . . . Nein Baur (Augsburg) . . . Nein Bazille Nein Behrisch . Nein Frau Bennemann . . . Nein Bergmann Nein Berlin Nein Bettgenhäuser . . beurlaubt Frau Beyer (Frankfurt) Nein Birkelbach — Blachstein Nein Dr. Bleiß Nein Böhm (Düsseldorf) . . Nein Bruse Nein Corterier Nein Dannebom — Daum Nein Dr. Deist beurlaubt Dewald Nein Diekmann Nein Diel Nein Frau Döhring Nein Dopatka * Erler Nein Eschmann Nein Faller Nein Franke Nein Frehsee Nein Freidhof beurlaubt Frenzel Nein Gefeller Nein Geiger (Aalen) Nein Geritzmann Nein Gleisner (Unna) . Nein Dr. Greve * Dr. Gülich Nein Hansen (Köln) beurlaubt Hansing (Bremen) . . Nein Hauffe Nein Heide Nein Heiland * Heinrich Nein Hellenbrock Nein Frau Herklotz Nein Hermsdorf Nein Herold Nein Höcker Nein Name Abstimmung Höhne Nein Hörauf Nein Frau Dr. Hubert . . . Nein Hufnagel Nein Jacobi * Jacobs Nein Jahn (Frankfurt) . . .. - Jaksch Nein Kahn-Ackermann . . Nein Kalbitzer Nein Frau Keilhack Nein Frau Kettig Nein Keuning beurlaubt Kinat Nein Frau Kipp-Kaule . . . * Könen (Düsseldorf) . . Nein Koenen (Lippstadt) . . beurlaubt Frau Korspeter . beurlaubt Dr. Kreyssig Nein Kriedemann Nein Kühn (Köln) Nein Kurlbaum Nein Ladebeck Nein Lange (Essen) Nein Leitow Nein Frau Lockmann . . . Nein Ludwig Nein Maier (Freiburg) . . Ne m Marx Nein Matzner Nein Meitmann Nein Mellies Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Metzger * Frau Meyer (Dortmund) Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Nein Frau Meyer-Laule . . Nein Mißmahl Nein Moll — Dr. Mommer Nein Müller (Erbendorf) . . . Nein Müller (Worms) . . . Nein Frau Nadig * Odenthal beurlaubt Ohlig Nein Ollenhauer * Op den Orth * Paul Nein Peters Nein Pöhler Nein Pohle (Eckernförde) . . Nein Dr. Preller beurlaubt Prennel Nein Priebe Nein Pusch Nein Putzig beurlaubt Rasch Nein Dr. Ratzel Nein Regling Nein Rehs Nein Reitz * Reitzner Nein Frau Renger Nein Richter Nein Ritzel Nein Frau Rudoll Nein Ruhnke Nein Rune Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Frau Schanzenbach . . . Nein Scheuren . Nein Dr. Schmid (Frankfurt) . Dr. Schmidt (Gellersen) . Nein Schmidt (Hamburg) . . Nein Schmitt (Vockenhausen) . Nein Dr. Schöne Nein Schoettle Nein Schreiner Nein Seidel (Fürth) Nein Seither Nein Seuffert Nein Stierle Nein Sträter Nein Frau Strobel Nein Stümer Nein Thieme beurlaubt Wagner (Deggenau) . Nein Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt Wehner Nein Wehr Nein Welke Nein Weltner (Rinteln) . .. Nein Dr. Dr. Wenzel . . . . Nein Wienand Nein Dr. Will (Saarbrücken) Nein Wittrock Nein Zühlke Nein FDP Dr. Atzenroth beurlaubt Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Dr. Bucher s Dr. Czermak beurlaubt Dr. Dehler Dr: Ing. Drechsel . . Ja Eberhard . beurlaubt Frau Friese-Korn . . Ja Frühwald Nein Gaul . Nein Dr. von Golitscheck . . Ja Graaff (Elze) beurlaubt Dr. Hammer Ja Held Nein Dr. Hoffmann Nein Frau Hütter . Ja Frau Dr. Ilk Ja Dr. Jentzsch Ja Kühn (Bonn) Lenz (Trossingen) . . Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Ja Margulies beurlaubt Mauk Ja Dr. Mende s Dr. Miessner — Onnen beurlaubt Rademacher Nein Scheel * Schloß * Schwann * Stahl * Dr. Stammberger . . . Ja Dr. Starke beurlaubt Weber (Untersontheim) . Ja Name Abstimmung Hospitanten bei der FDP Dr. Schneider (Saarbrücken) . * Schwertner Ja Wedel Ja DP (FVP) Becker (Hamburg) . . . Ja Dr. Berg Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Dr. h. c. Blücher . . . — Dr. Brühler Ja Eickhoff Ja Dr. Elbrächter Ja Euler Ja Fassbender s Dr. Graf (München) . Ja Gumrum beurlaubt Hepp Ja Frau Kalinke Ja Körner Ja Lahr Ja von Manteuffel (Neuß) Ja Matthes Ja Dr. von Merkatz . . . . — Müller (Wehdel) . . . Ja Neumayer Ja Platner Ja Dr. Preiß Dr. Preusker — Dr. Schäfer (Hamburg) . Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Schneider (Bremerhaven) * Dr. Schneider (Lollar) . Ja Dr. Schranz Ja Dr.-Ing. Seebohm . . . — Walter Ja Wittenburg Ja Dr. Zimmermann . . Ja GB/BHE Eisner Ja Engell enthalten Feller Ja Frau Finselberger . . Ja Gemein beurlaubt Dr. Gille Ja Dr. Kather Ja Dr. Keller Ja Dr. Klötzer . Ja Kunz (Schwalbach) . Ja Kutschera Ja Dr. Mocker Ja Petersen Ja Dr. Reichstein Ja Seiboth Ja Dr. Sornik Ja Srock enthalten Stegner enthalten Dr. Strosche Ja Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) beurlaubt Ruland Ja Schneider (Brotdorf) . . beurlaubt *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmung Abgegebene Stimmen 373 Davon: Ja 240 Nein 130 Stimmenthaltung . 3 Zusammen wie oben . . 373 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg . . Ja Grantze Ja Dr. Krone Ja Lemmer — Frau Dr. Maxsein . . . * Stingl Ja SPD Brandt (Berlin) . Nein Frau Heise * Klingelhöfer Nein Dr. Königswarter . . . Nein Name Abstimmung Mattick . Nein Neubauer Nein Neumann Nein Dr. Schellenberg . Nein Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt Schröter (Wilmersdorf) . Nein Frau Wolff (Berlin) . . beurlaubt FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Dr. Reif Ja Dr. Will (Berlin) . Ja DP (FVP) Dr. Heim Ja Hübner Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abgegebene Stimmen 17 Davon: Ja 9 Nein 8 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben 17 *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
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Rede von Dr. Ernst Müller-Hermann
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde keine Minute sprechen. Ich will bloß eine Berichtigung zu der .,Berichtigung" des Herrn Bundesverkehrsministers vornehmen. Die Bundesbahn erhält aus dem Haushalt 1957 an gestundeter Beförderungsteuer 330 Millionen DM, für betriebsfremde Lasten 200 Millionen DM, als Liquiditätshilfe 500 Millionen DM, aus dem Verkehrsfinanzgesetz 145 Millionen DM, als Erstattung der Ausgleichzinsen 40 Millionen DM, an Investitionsdarlehen 100 Millionen DM, summa summarum 1,315 Milliarden DM. Dazu — Herr Minister, das hatten Sie vergessen — kommen 276 Millionen DM, die aus Schönheitsgründen rückwirkend für das Haushaltsjahr 1956 gebucht sind. Insgesamt beläuft sich also der Betrag auf 1,591 Milliarden DM.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Conring.