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ID0221004500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag— 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1957 12147 210. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1957. Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Brönner 12149 B Amtliche Mitteilungen 12149 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen 3139, 3188, 3194, 3287); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache 3488) und Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 3506) . 12149 C Petersen (GB/BHE), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 12230 D als Abgeordneter 12151 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 12149 D Frau Hütter (FDP) 12150 B Pohle (Eckernförde) (SPD) 12151 C Dr. Berg (DP [FVP]) 12152 C Abstimmungen 12153 A, B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FVP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 3202); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 3390 [neu]) und Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 3432) . . . 12153 B Frau Schanzenbach (SPD), Berichterstatterin 12153 B Abstimmungen 12154 A Fortsetzung der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900, zu 2900) . . . 12154 A Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 3462) . . . . 12154 B Frau Dr. Ilk (FDP) . . . 12154 B, 12161 B, D Diekmann (SPD) 12155 B Neubauer (SPD) . . 12157 B, 12160 C, 12162 D Lemmer, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 12158 C, 12163 A, C Horn (CDU/CSU) . . . . 12161 B, D, 12162 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 12161 C Arnholz (SPD) 12163 B Abstimmungen 12163 D Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 3461, zu 3461) in Verbindung mit Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksachen 3473, zu 3473) 12164 A, 12182 B Ritzel (SPD), Berichterstatter zu Einzelplan 12 12164 A (Schriftlicher Bericht) 12233 Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter zu Einzelplan 32 (Schriftlicher Bericht) 12236 D Dr. Vogel (CDU/CSU). . 12164 C, 12176 B, 12177 D, 12178 A, B, D. 12194 D Müller-Hermann (CDU/CSU). . . 12165 A, 12182 C, 12192 D Dr. Bleiß (SPD) 12166 D, 12187 D, 12195 B, 12196 A Rademacher (FDP) . .. . 12169 A, 12175 B, 12176 A, 12178 B, 12183. A, 12193 C, 12194 D Schneider (Bremerhaven) (DP [FVP]) . . 12172 D, 12174 B, 121'75 B, C, 12176 A, 12178 C, 12182 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 12177 C, 12178 A Krammig (CDU/CSU) 12179 A Walter (DP [FVP]) 12179 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 12183 D, 12187 D Ritzel (SPD) 12189 C, 12196-B Dr. Conring (CDU/CSU) 12192 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12193 C Abstimmungen 12195 B, C, 12196 C Beratungen des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über allgemeine Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3434) 12180 B Senator Dr. Klein (Berlin), Berichterstatter 12180 B Dr. Bleiß (SPD) 12181 B Rademacher (SPD) 12181 C Schneider (Bremerhaven) (DP [FVP]) 12181 D Abstimmung 12182 A Begrüßung einer Delegation des belgischen Abgeordnetenhauses und des Senats . . 12182 A Fortsetzung der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900, zu 2900) 12182 B Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksache 3463) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Fünften Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Fünftes Nachtragshaushaltsgesetz 1956) (Drucksache 3058); Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 3422) 12196 C Dr. Blank (Oberhausen) (DP [FVP]), Berichterstatter 12206 B, 12207 A (Schriftlicher Bericht) 12238 C Wienand (SPD) . . 12197 A, 12199 B, 12207 A, 12215 A, 12221 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . 12199 A, 12213 D, 12215 B, 12216 A, B, D, 12219 A, 12225 D, 12227 A Dr. Mende (FDP) 12202 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) 12208 A Dr. Gülich (SPD) 12210 A Dr. Reichstein (GB/BHE) 12210 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 12211 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 12212 A Erler (SPD) 12215 A, C, D, 12216 B, 12226 D, 12227 A Mellies (SPD) 12215 D Schmidt (Hamburg) (SPD) 12216 C Ollenhauer (SPD) 12219 C Strauß, Bundesminister für Verteidigung 12221 A, C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12225 C Zur Abstimmung: Lenz (Trossingen) (FDP) 12227 D Abstimmungen 12227 D, 12228 D Namentliche Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Einzelplans 14 (Drucksache 3463) 12228 D, 12229 D Nächste Sitzung 12229 B, D Berichtigungen zu den Stenographischen Berichten der 207. und der 209. Sitzung 12229 Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12230 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen über die von den Fraktionen der SPD, der FDP, des GB/BHE und der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwürfe eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3488) 12230 D Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 3461) 12233 Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 32, Bundesschuld (zu Drucksache 3473) 12236 D Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. und Einzelplan 32, Bundesschuld (Umdruck 1089) 12237 D Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdruck 1101) 12237 D Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdruck 1056 [neu]) 12238 A Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Ge- setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksache 3463) 12238 C Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Umdruck 1069) 12240 B Anlage 10: Änderungsantrag des Abg. Dr. Reichstein zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Umdruck 1107) 12241 A Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs kies Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Umdruck 1102) 12241 A Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Fünften Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Fünftes Nachtragshaushaltsgesetz 1956) (Drucksache 3422) 12241 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Vgl. Seite 12247 Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 207. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 11396 D Zeile 36 „ ... die Summe von 63 332 350 DM ..." statt „ ... die Summe von 332 350 000 DM ...". Seite 11898 A Zeile 7 „ ... wenn er in einen echten . . ." statt „ . . . wenn er einen echten . . .". Seite 11899 C Zeile 12 „ . . . Fleißprüfungen . . ." statt „ ... Fleißübungen ...". Seite 11914 A Zeile 25/26 „ ... in diesem Jahr aufbrauchen . . ." statt „ . .. in diesem Jahr aufbringen . . .". Auf Seite 11898 A Zeile 27 sind die Worte „Sprößlinge der klassischen Disziplinen" in Anführungszeichen zu setzen. Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 209. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 12145 D „DP (FVP)" statt „FVP". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Atzenroth 24. 5. Bauereisen 23. 5. Dr. Bergmeyer 25. 5. Bettgenhäuser 22. 5. Fürst von Bismarck 23. 5. Blöcker 22. 5. Brockmann i(Rinkerode) 22. 5. Brück 23. 5. Dr. Czermak 24. 5. Demmelmeier 22. 5. Frau Dietz 22. 5. Gemein 24. 5. Gumrum 22. 5. Hansen (Köln) 24. 5. Frau Herklotz 22. 5. Jacobs 22. 5. Kahn 22. 5. Karpf 23. 5. Keuning 22. 5. Koenen (Lippstadt) 22. 5. Dr. Köhler 3. 6. Frau Korspeter 22. 5. Dr. Leiske 22. 5. Lenz (Brühl) 22. 5. Margulies 24. 6. Massoth 24. 6. Dr. Moerchel 6. 6. Morgenthaler 31. 5. Frau Niggemeyer 24. 5. Odenthal 22. 5. Oetzel 22. 5. Onnen 22. 5. Dr. Preller 24. 6. Putzig 22. 5. Raestrup 24. 5. Dr. Räder 25. 5. Dr. Schäfer (Saarbrücken) 25. 5. Schmücker 22. 5. Schneider (Brotdorf) 25. 5. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Schütz 24. 6. Spörl 22. 5. Dr. Starke 22. 5. Stauch 22. 5. Steinhauer 25. 5. Thieme 22. 5. Frau Vietje 22. 5. Voß 22. 5. Dr. Wahl 22. 5. Walz 25. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 22. 5. Dr. Werber 22. 5. Dr. Willeke 22. 5. Frau Wolff (Berlin) 23. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Dr. Deist 8. 6. Eberhard 1. 6. Dr. Elbrächter 11. 6. Graaff (Elze) 24. 6. Kortmann 31. 5. Mensing 31. 5. Meyer-Ronnenberg 13. 7. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 15. 6. Dr. Pferdmenges 1. 6. Anlage 2 Drucksache 3488 (Vgl. S. 12149 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (29. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3139), über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3188), über den von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3194) und über den von den Fraktionen der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3287). Berichterstatter: Abgeordneter Petersen I. Allgemeines Der Deutsche Bundestag hat die oben aufgeführten Gesetzentwürfe in seiner 198. Sitzung am 15. März 1957 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung an den (Petersen) Haushaltsausschuß überwiesen. Der Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen hat das Gesetz in der Zeit vom 21. März bis 6. Mai 1957 in sieben Sitzungen und zwei Lesungen eingehend beraten. Der Haushaltsausschuß wird in einem eigenen Bericht Stellung nehmen. Die zwingende Notwendigkeit einer Aufbesserung der Kriegsopferversorgung ergibt sich nach einmütiger Meinung aller Fraktionen aus der vom Bundestag verabschiedeten Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung. Dies deshalb, weil zahlreiche Kriegsopfer infolge der Anrechnungsbestimmungen bei der Ausgleichs- und Elternrente nicht in den vollen Genuß der Leistungsverbesserungen aus der Rentenversicherung kommen. Die vorgesehenen Erhöhungen der Grund- und Elternrenten und insbesondere der Zuschlag zur Ausgleichsrente sollen hierfür einen sozialen Ausgleich bieten. Die verbesserten Kriegsopferrenten werden jedoch nicht in allen Fällen die Nachteile der Anrechnung auffangen. Im Hinblick auf die Kürze der für die Beratung zur Verfügung stehenden Zeit war es dem Ausschuß nicht möglich, im Rahmen dieses Gesetzes eine Vielfalt von bedeutsamen sozialpolitischen Einzelproblemen zu behandeln. Diese Fragen wurden bis zur großen Reform der Kriegsopferversorgung zurückgestellt, die der Ausschuß für eine vordringliche Aufgabe des 3. Bundestages hält. Die zuständigen Fachministerien wurden gebeten, bereits jetzt entsprechende Vorbereitungen für dieses Reformwerk zu treffen. In der Sechsten Novelle zum Bundesversorgungsgesetz sieht der Ausschuß einen weiteren Schritt auf dem Weg zu dieser Reform der Kriegsopferversorgung. Nach den Berechnungen der Bundesministerien für Arbeit und der Finanzen haben die Anträge der Fraktionen im einzelnen folgende jährliche Mehrausgaben für den Bundeshaushalt zur Folge: SPD — Drucksache 3139 — 740,196 Mio DM FDP — Drucksache 3188 — 1 013,285 Mio DM GB/BHE — Drucksache 3194 — 791,262 Mio DM CDU/CSU, DP (FVP) — Drucksache 3287 — 421,627 Mio DM. In sehr ausführlichen Beratungen mit den Herren Bundesministern für Arbeit und der Finanzen wurden Überlegungen darüber angestellt, in welcher Höhe Haushaltsmittel zur Realisierung dieser Anträge bereitgestellt werden können. Der Ausschuß kam schließlich zu dem Ergebnis, daß infolge der höher als ursprünglich geschätzten Einsparungen, die sich insbesondere durch die Anrechnung der höheren Rentenleistungen aus der Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten auf die Ausgleichs- und Elternrenten ergeben werden, ein um rund 120 Mio DM über den Koalitionsantrag — Drucksache 3287 — hinausgehender Betrag für Leistungsverbesserungen eingeplant, mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage jedoch über diesen Betrag nicht hinausgegangen werden könne. Dieser Mehrbetrag von 120 Mio DM wurde nach einer interfraktionellen Vorberatung für eine über den Antrag — Drucksache 3287 — hinausgehende Verbesserung der Grundrenten der Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60, 70 und 80 v. H., für die einheitliche Gestaltung der Grundrente der Witwe, eine weitere Anhebung der Elternrenten und die Erhöhung des Höchstbetrages der Pflegezulage verwendet. Der Ausschuß ist einmütig der Auffassung, daß alle Einsparungen innerhalb des Kriegsopferetats so lange für Leistungsverbesserungen in der Kriegsopferversorgung Verwendung finden sollen, bis eine den Vergleich mit den übrigen Sozialleistungsempfängern standhaltende ausreichende Versorgung der Kriegsopfer sichergestellt ist. Der Ausschuß erwartet, daß die Bundesregierung diesem Anliegen bei ihren zukünftigen Planungen Rechnung trägt. Die Fraktion der FDP hat zur Ausschußberatung einen von Drucksache 3188 abweichenden Antrag vorgelegt, der sich auf eine Erhöhung der Grundrenten der Beschädigten, Witwen und Waisen sowie auf eine Erhöhung der Elternrenten beschränkt. Hierzu wurde die Erklärung abgegeben, daß sich die FDP-Fraktion die übrigen in Drucksache 3188 gestellten Anträge für die Zukunft vorbehalte, diese jedoch im Rahmen der Sechsten Novelle zum BVG wegen der Haushaltslage nicht aufrechterhalte. In der ersten Ausschußlesung haben die unter den Nrn. 2 bis 9, 11 und 13 genannten Bestimmungen die einstimmige Billigung des Ausschusses gefunden. Die weitergehenden Anträge der Fraktionen der SPD, FDP und des GB/BHE zu den §§ 31, 41 Abs. 5, §§ 46, 50 Abs. 1, § 51 und zur Frage des Inkrafttretens des Gesetzes wurden in erster Lesung durch Mehrheitsbeschluß abgelehnt. In der zweiten Ausschußlesung wurde der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung einstimmig angenommen. II. Im einzelnen: Zu Artikel I Zu Nr. 1 Die zu § 31 Abs. 1 beschlossenen Erhöhungen zur Grundrente enthalten Verbesserungen für alle Erwerbsminderungsgrade. Zu Nr. 2 Die Ergänzung des § 32 Abs. 1 ist aus den Verwaltungsvorschriften Nr. 3 Abs. 1 zu § 32 übernommen worden. Die Hereinnahme dieser Bestimmung in das Gesetz soll der Verwaltung und den Sozialgerichten die bindende Verpflichtung auferlegen, bei Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausgleichsrente auch zu berücksichtigen, ob dem Beschädigten eine Erwerbstätigkeit nur mit überdurchschnittlichem Kräfteaufwand zugemutet werden kann. In § 32 Abs. 3 ist der Erhöhungsbetrag zur Ausgleichsrente des Beschädigten für die Ehefrau und die Kinder von 20 DM auf 25 DM verbessert und die Möglichkeit zum Bezug des Erhöhungsbetrags für Kinder vom vierundzwanzigsten auf das fünfundzwanzigste Lebensjahr ausgedehnt worden. Der Erhöhungsbetrag soll außerdem über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus in den Fällen gewährt werden können, in denen die Schul- oder Berufsausbildung des Kindes durch Erfüllung der Wehr- oder Ersatzdienstpflicht unterbrochen oder verzögert worden ist. Mit der Einfügung eines neuen Absatzes 4 in den § 32 wird als Neuleistung in Form eines Zuschlags zur vollen Ausgleichsrente ein sozialer Ausgleich für die Beschädigten geschaffen, die außer den Lei- (Petersen) stungen nach dem Bundesversorgungsgesetz über keine nennenswerten sonstigen Einkünfte, insbesondere aus der Sozialversicherung, verfügen. Zu Nr. 3 Diese Erhöhung der Einkommensgrenzen ergibt sich aus der Änderung des Erhöhungsbetrages zur Ausgleichsrente in § 32 Abs. 3. Zu Nr. 4 In Angleichung an die vorgesehene Regelung in den Kindergeldgesetzen — Drucksache 3490 — ist das Kindergeld für das dritte und jedes weitere Kind eines Schwerbeschädigten von 25 DM auf 30 DM heraufgesetzt worden. Zu Nr. 5 Mit der Erhöhung des Höchstbetrages der Pflegezulage von 225 DM auf 275 DM soll den besonders hohen Aufwendungen Rechnung getragen werden, die Schwerbeschädigten auf Grund eines außergewöhnlichen Leidenzustand entstehen. Hierfür kommen insbesondere folgende Schwerbeschädigte in Betracht: Querschnittgelähmte mit Blasen- und Mastdarmlähmungen, Hirnverletzte mit schweren psychischen und physischen Störungen und Gebrauchsbehinderung mehrerer Gliedmaßen, Ohnhänder mit Verlust von beiden Oberschenkeln, blinde Ohnhänder und blinde Doppeloberschenkelamputierte, Blinde mit völligem Verlust zweier Gliedmaßen. Zu Nr. 6 Die Grundrente der Witwen ist einheitlich auf 70 DM festgesetzt worden. Der Ausschuß hat damit die Zweiteilung beseitigt, die § 40 für erwerbsfähige oder kinderlose Witwen unter 40 Jahren und die übrigen Witwen mit der Gewährung einer Grundrente in unterschiedlicher Höhe vorsah. Zu Nr. 7 Ebenso wie den Beschädigten soll auch den über keine nennenswerten sonstigen Einkünfte verfügenden Witwen ein sozialer Ausgleich gewährt werden (vgl. Begründung zu Nr. 2 letzter Absatz). Zu Nr. 8 Auch für das dritte und jedes weitere Kind einer Witwe wird das Kindergeld auf 30 DM erhöht. Zu Nr. 9 Das in der Begründung zu Nr. 2, zweiter Absatz (§ 32 Abs. 3), Gesagte gilt in bezug auf die Waisenrenten entsprechend. Zu Nr. 10 Die Grundrenten der Waisen haben eine Erhöhung um 5 DM monatlich erfahren. Zu Nr. 11 Neu ist die Einführung einer Elternbeihilfe in Höhe von zwei Dritteln der Elternrente in den Fällen, in denen die Voraussetzung der Ernährereigenschaft des Verstorbenen nicht voll erfüllt ist. Diese Bestimmung wird in zahlreichen Fällen zu einer Beseitigung von Härten führen. Ein weitergehender Antrag, auf die Prüfung der Ernährereigenschaft ganz zu verzichten, fand keine Mehrheit. Zu Nr. 12 Die vollen Elternrenten und die für die Gewährung einer Elternrente maßgebenden Einkommensgrenzen wurden für ein Elternpaar um 20 DM und für einen Elternteil um 15 DM angehoben. Die Ergänzung des § 51 Abs. 3 um den Buchstaben c stellt sicher, daß die Erhöhungsbeträge zur Elternrente auch für die an einer Wehrdienstbeschädigung im Sinne des Soldatenversorgungsgesetzes gestorbenen Kinder gewährt wird. Zu Nr. 13 Das Problem der Erziehungsbeihilfen (§ 27 Abs. 1) ist im Ausschuß eingehend erörtert worden. Der Ausschuß ist einmütig der Auffassung, daß die Erziehungsbeihilfe auch in den Fällen weiterzugewähren ist, in denen die Ausgleichsrente infolge der erhöhten Rentenleistungen aus der Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter entfällt. Der Ausschuß ist ferner der Meinung, daß die Vielfalt der zu § 27 Abs. 1 ergangenen Rundschreiben der Bundesregierung an die Länder zu einer Unübersichtlichkeit geführt und damit die praktische Anwendung durch die ausführenden Behörden erschwert hat. Andererseits sind die Länder an die in den Rundschreiben des Bundesministeriums ,des Innern zum Ausdruck gebrachten Empfehlungen nicht gebunden; dies hat eine unterschiedliche Ausführung des § 27 Abs. 1 zur Folge. Um diese Unzuträglichkeiten auszuräumen und eine großzügige Anwendung der Erziehungsbeihilfen zu gewährleisten, soll die Bundesregierung in § 92 Abs. 1 zum Erlaß einer die Verwaltung und Sozialgerichte bindenden Rechtsverordnung über Voraussetzungen, Art, Ausmaß und Dauer der Erziehungsbeihilfe sowie über das Verfahren ermächtigt werden. Zu Artikel II In den Übergangsvorschriften Ist insbesondere geregelt, in welchen Fällen auf Grund der nach diesem Gesetz vorgesehenen Verbesserungen oder der sich aus diesem Gesetz ergebenden neuen Ansprüche eine Neufeststellung der Bezüge von Amts wegen erfolgt oder eine Antragstellung erforderlich wird. Zu Artikel III Diese Vorschrift regelt die Anwendung des Gesetzes in Berlin. Zu Artikel IV Da das Bundesversorgungsgesetz im Saarland noch keine Anwendung findet, ist auch die vorliegende Novelle von einer Geltung dort ausgenommen. Zu Artikel V Das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai 1957 soll die von diesem Zeitpunkt ab zur Auswirkung kommenden Nachteile auffangen, die sich aus den Anrechnungsbestimmungen nach dem Bundesversorgungsgesetz in bezug auf die erhöhten Leistungen aus der Rentenversicherung für die Empfänger von Ausgleichs- und Elternrenten ergeben. (Petersen) III. Finanzielle Auswirkungen Die mit der Sechsten Novelle zum Bundesversorgungsgesetz vorgesehenen Leistungsverbesserungen verursachen voraussichtlich die nachstehenden aufgeführten Mehraufwendungen pro Haushaltsjahr: jährliche Mehrausgaben in Mio DM Zu Nr. 1 Grundrente der Beschädigten (§ 31 Abs. 1) 142,254 Zu Nr. 2b Erhöhung zur Ausgleichsrente der Beschädigten; für Kinder bis zum vollendeten fünfundzwanzigsten Lebensjahr (§ 32 Abs. 3) 20,354 Zu Nr. 2 c Zuschlag zur vollen Ausgleichsrente der Beschädigten (§ 32 Abs. 4) 17,040 Zu Nr. 4 Kindergeld (§ 34 a) 0,420 Zu Nr. 5 Pflegezulage (§ 35 Abs. 1) 0,720 Zu Nr. 6 Grundrente der Witwe (§ 40) 212,540 Zu Nr. 7 Zuschlag zur vollen Ausgleichsrente der Witwe (§ 41 Abs. 5) 36,000 Zu Nr. 8 Kindergeld (§ 41 a) 0,480 Zu Nr. 9 Verlängerung der Altersgrenze bei Gewährung der Waisenrente bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres (§ 45 Abs. 3) 1,027 Zu Nr. 10 Grundrente der Waisen (§ 46) 53,580 Zu Nr. 11 Elternbeihilfe (§ 50 Abs. 2) 15,700 Zu Nr. 12 Elternrente (§ 51 Abs. 1)- 42,072 Jährliche Mehraufwendungen insgesamt 542,187 Da das Gesetz erst am 1. Mai 1957 in Kraft tritt, vermindern sich die Ausgaben für das Rechnungsjahr 1957 um ein Zwölftel auf rund 497 Mio DM. Bonn, den 10. Mai 1957 Petersen Berichterstatter Anlage 3 zu Drucksache 3461 (Vgl. S. 12164 B, 12178 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3461, 2900), hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Berichterstatter: Abgeordneter Ritzel Abschlußzahlen des Einzelplans 12 — Bundesminister für Verkehr — zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (In Klammern sind die Vergleichszahlen des Vorjahres 1956 angegeben.) Gesamtabschluß Einnahmen Ordentlicher Haushalt 130 191 700 DM (93 718 000 DM) Außerordentlicher Haushalt — (—) 130 191 700 DM (93 718 000 DM) (Ritzel) Ausgaben Ordentlicher Haushalt 2 037 038 200 DM (1 453 878 600 DM) Außerordentlicher Haushalt . 415 985 000 DM (130 700 500 DM) 2 453 023 200 DM (1 584 579 100 DM) Zuschuß 2 322 831 500 DM (1 490 861 100 DM) Ausgaben für 1. Deutsche Bundesbahn Kap. 12 02 Tit. 510 — Verkehrsfinanzgesetz . 145 000 000 DM (145 000 000 DM) Kap. 12 02 Tit. 530 — Teilausgleich von betriebsfremden Lasten . 200 000 000 DM (—) Kap. 12 02 Tit. 531 — Liquiditätshilfe . 500 000 000 DM ( 200 000 000 DM) Kap. 12 02 Tit. 532 — Verzinsung von Ausgleichsforderungen . 8 230 800 DM (—) Kap. A12 02 Tit. 536 — Darlehen für Investitionen 100 000 000 DM ( 100 000 000 DM) 953 230 800 DM ( 445 000 000 DM) 2. Nichtbundeseigene Eisenbahnen Kap. 12 02 Tit. 533 — Verkehrsfinanzgesetz . 10 000 000 DM (10 000 000 DM) 3. Luftfahrt a) Flughafengesellschaften Kap. 12 02 Tit. 570 — Darlehen .. 1 250 000 DM (920 000 DM) — Investitionszuschüsse . 1 747 000 DM (765 000 DM) — Betriebszuschüsse . 650 000 DM (739 000 DM) a) 3 647 000 DM (2 424 000 DM) b) Sonstiges Kap. 12 02 Tit. 607 — Arbeitsgemeinschaft 149 000 DM (137 000 DM) Deutscher Verkehrsflughäfen u. a. Kap. 12 02 Tit. 617 — Luftfahrt-Forschung 1 300 000 DM (1 300 000 DM) Kap. 12 02 Tit. 618 — Deutscher AeroClub 130 000 DM (125 000 DM) Kap. 12 02 Tit. 619 — Beitrag an die ICAO 705 800 DM (1 139 300 DM) Kap. 12 02 Tit. 631 — Beitrag an ICAO 964 300 DM (934 000 DM) für Flugsicherungsdienste Kap. 12 02 Tit. 632 — Zuschuß an die Verkehrsfliegerschule . 3 500 000 DM (1 700 000 DM) b) 6 749 100 DM (5 335 300 DM) (Ritzel) c) Deutsche Lufthansa Kap. 12 02 Tit. 625 — Betriebszuschuß . . 20 000 000 DM ( 10 000 000 DM) Kap. A 12 02 Tit. 892 — Beteiligung am Grundkapital . 25 000 000 DM (15 000 000 DM) c) 45 000 000 DM (25 000 000 DM) Insgesamt Luftfahrt. . 55 396 100 DM ( 32 759 300 DM) 4. Seeverkehr Kap. 12 02 Tit. 606 — Seeberufsgenossenschaft 310 000 DM (370 200 DM) Kap. 12 02 Tit. 614 — Berufsausbildung der 830 000 DM (580 000 DM) Seeleute Kap. 12 02 Tit. 615 — Eiswachdienst 25 300 DM (25 300 DM) im Nordatlantik . .. Kap. 12 02 Tit. 622 — Schiffstechnik . . 170 000 DM (170 000 DM) Kap. 12 02 Tit. 955 — Beschaffung von 196 800 DM (—) NATO-Unterlagen . . 1 532 100 DM (1 145 500 DM) 5. Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung Kap. 1203 — Ordentlicher Haushalt 271 042 900 DM ( 259 275 500 DM) Kap. A 12 03 — Außerordentlicher 6 000 000 DM (—) Haushalt .. 277 042 900 DM ( 259 275 500 DM) 6. Bundesfernstraßen Kap. 12 10 — Ordentlicher Haushalt 1. Bundesstraßen . . 519 155 400 DM ( 499 559 700 DM) 2. Bundesautobahnen . 215 851 600 DM (194 449 300 DM) 735 007 000 DM*) ( 694 009 000 DM) Kap. A 1210 — Außerordentlicher Haushalt 1. Bundesstraßen . .. 137 616 000 DM (—) 2. Bundesautobahnen . 147 369 000 DM (—) 284 985 000 DM (—) insgesamt Kap. 1210 u. A 1210 . 1 019 992 000 DM*) ( 694 009 000 DM) davon: Frostschädenbeseitigung mit frostsicherem Ausbau 154 802 000 DM ( 189 000 000 DM) Ortsdurchfahrten 26 577 500 DM (15 513 000 DM) Autobahn-Zubringerstraßen 7 919 700 DM (3 520 000 DM) Kriegsschädenbeseitigung 45 370 000 DM (37 204 300 DM) Autobahnneubau 273 179 000 DM (121 480 000 DM) *) Außer dem Haushaltsansatz im ordentlichen Haushalt stehen zur Verfügung: a) aus dem Rechnungsjahr 1956 (Mehraufkommen aus dem Verkehrsfinanzgesetz) 30 000 000 DM b) Kredite der Öffa für den Weiterbau der Bundesautobahnen 150 000 000 DM (Ritzel) Bemerkungen zum Ausbauplan für die Bundesfernstraßen Die Durchführung des Ausbauplans für die Bundesfernstraßen ist zunächst eine Aufgabe der Bundesrepublik. Die Erweiterung im Falle einer Wiedervereinigung wird zur gesamtdeutschen Aufgabe. Beide Teile aber sind zugleich eine europäische Aufgabe, dies um so mehr, als die Straßen in Deutschland Bestandteile eines europäischen Verkehrsnetzes sind, das im ganzen kaum allein durch die Leistungsfähigkeit der einzelnen Teilstaaten Europas geschaffen werden kann. Bei dem Ausbauplan für die deutschen Bundesfernstraßen handelt es sich um eine Durcharbeitung bis in alle Einzelheiten. Ein Vergleich mit der Planung der sogenannten Europastraßen ist nicht möglich, da es sich doch vielfach nur um Bleistiftarbeit an der Landkarte und nicht um eine präzise Durcharbeitung und Kostenberechnung handelt. Der Mittelbedarf beträgt nach dem nunmehr vorliegenden Ausbauplan für den Ausbau des Grundnetzes ohne Ortsumgehungen 6 090 000 000 DM, für Ortsumgehungen 3 430 000 000 DM, für die Erweiterung des Grundnetzes 1 050 000 000 DM für den Ausbau von Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 9000 Einwohnern 3 000 000 000 DM, mithin zusammen für Bundesstraßen 13 550 000 000 DM. Für den Neubau von Bundesautobahnen sind im Rahmen einer 1. Baustufe zur Finanzierung durch das Verkehrsfinanzgesetz 1 090 000 000 DM vorgesehen, eine 2. Baustufe erfordert 1 730 000 000 DM, eine 3. Baustufe 2 290 000 000 DM, dazu kommen als Finanzierungskosten- und Verwaltungskostenzuschösse 390 000 000 DM, mithin zusammen für den Neubau von Bundesautobahnen ein Mittelbedarf von 5 500 000 000 DM. Eine 3. Planung befaßt sich mit der Schaffung von Fremdenverkehrsstraßen. Diese Straßen sollen nach dem Ausbauplan im Interesse des Ausländerverkehrs in wirtschaftlich schwachen, aber landschaftlich besonders reizvollen Ausflugsgebieten nach dem Beispiel anderer Länder, so Italiens, Österreichs und der Schweiz, errichtet werden. Der hierfür vorgesehene Mittelbedarf mit 500 000 000 DM ist angesichts der Bedeutung der Aufgabe in wirtschaftlicher Hinsicht mehr als bescheiden und auch im Hinblick auf die in dem Ausbauplan ausgewählten Gebiete als ungenügend zu bezeichnen. Der Ausbauplan verzeichnet für 10 Jahre als laufende Ausgaben den Bedarf von 1 000 000 000 DM für den Ausbau der vorhandenen Bundesstraßen außerhalb des Grundnetzes. Für die Unterhaltung der Bundesfernstraßen wird der Betrag von 1 190 000 000 DM vorgesehen. Ein auslaufender Betrag ist der Ansatz für die Beseitigung von Kriegsschäden an Bundesfernstraßen. Hierfür werden im Ausbauplan noch einmal 80 000 000 DM berechnet. Die Erneuerung von Fahrbahndecken der Bundesautobahnen erfordert nach den Berechnungen des Ausbauplanes 420 000 000 DM, und die erforderlichen Zuschüsse für Grunderwerbsabwicklung, Forschung und Zuschüsse an die Länder zu den Kosten für Planung, Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht sind mit 160 000 000 DM eingestellt. Damit ergeben sich Gesamtkosten des Ausbauplans mit 22 400 000 000 DM. Diese Summe aus den Erträgnissen der bisher bereitgestellten Mittel bei Fortführung des gleichen Verteilungsmaßstabs aus Bundeseinnahmen aufzubringen, wird der Opferung entscheidender Teile des Ausbauplans gleichkommen. Es muß daher nach Mitteln und Wegen gesucht werden, um die Durchführung des Ausbauplans mit anderen Mitteln und Methoden sicherzustellen. Man wird hierbei von der grundsätzlichen Erkenntnis ausgehen müssen, daß die Finanzierung des Gesamtaufwandes für Bundesstraßen, für Fremdenverkehrsstraßen und die Aufbringung der laufenden Ausgaben eine Angelegenheit des Haushalts und der etwa möglichen Aufbringung von Darlehen im Rahmen des außerordentlichen Haushaltsplans der einzelnen Jahre zu sein hat. Anders dagegen verhält es sich mit der Finanzierung der Kosten für Bundesautobahnen. Für den Weiterbau der Bundesautobahnen einschließlich der Strecken des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 sind im ganzen 1860 km Baulänge bzw. 1990 km Baulänge vorgesehen, und zwar entfallen hiervon auf die 1. Baustufe 470 km bzw. 600 km, auf die 2. Baustufe 634 km und auf die 3. Baustufe 756 km. Die Baukosten werden in dem Ausbauplan auf 5 115 000 000 DM geschätzt, die erforderlichen Verwaltungskostenzuschüsse und sonstige Finanzierungskosten auf 385 000 000 DM, mithin die Gesamtkosten auf 5 500 000 000 DM. Bonn, den 3. Mai 1957 Ritzel Berichterstatter Anlage 4 zu Drucksache 3473 (Vgl. S. 12164 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3473, 2900), hier: Einzelplan 32, Bundesschuld. Berichterstatter: Abgeordneter Wacker (Buchen) Der Einzelplan 32 enthält neben den Einnahmen und Ausgaben der Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg und deren Außenstelle Berlin das Kapitel über die im Rechnungsjahr 1957 erstmals in einem Kapitel zusammengefaßten Ausgaben für Verzinsung und Tilgung, ferner das Kap. 32 07 „Zum Ankauf von Schuldurkunden des Bundes", das Kap. 32 08 für „Inanspruchnahme aus Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen" und schließlich das Kap. 32 09 mit den Ausgaben für die Schulden des Bundes, die nicht der Bundesschuldenverwaltung unterliegen. Infolge des im Rechnungsjahr 1957 zu erwartenden Inkrafttretens des Kriegsfolgenschlußgesetzes, dessen Durchführung der Bundesschuldenverwaltung hinsichtlich der Anleihen und verzinslichen Schatzanweisungen des Reichs und des ehemalien Landes Preußen obliegt, wird sich für die Bundesschuldenverwaltung eine erhebliche Zunahme der Geschäfte ergeben. Es ist infolgedessen eine beträchtliche Vermehrung ides Personals erforderlich geworden, die eine entsprechende Steigerung der Personal- und Sachausgaben sowie der einmaligen Ausgaben zur Folge hat. Außerdem wird die Bundesschuldenverwaltung nach Berlin verlegt, zu- (Wacker [Buchen]) nächst jedoch nur mit ,dem zur Durchführung des Kriegsfolgenschlußgesetzes notwendigen Teil ihrer Dienststelle. Auch hieraus ergeben sich Mehrausgaben im Kap. 32 03, die in der Hauptsache allerdings auf die Kosten für die Wiederherrichtung des Gebäudes der ehemaligen Reichsschuldenverwaltung in Berlin entfallen. Der Zuschußbedarf des Einzelplans 32 beträgt im Rechnungsjahr 1957 im ordentlichen Haushalt 2 086 700 000 DM gegenüber 1 843 400 000 DM im Vorjahre. Für die Einnahmen aus Anleihen zur Bedienung des Außerordentlichen Haushalts enthält der Einzelplan 32 wie bisher das Kap. A 32 01, das mit einem Überschuß von 1 834 200 000 DM gegenüber 1 209 100 000 DM im Rechnungsjahr 1956 abschließt. Das Kap. 32 03, das die Bundesschuldenverwaltung enthält, schließt mit einer Ausgabe von 28 600 000 DM ab und weist gegenüber dem Vorjahre einen um rund 10 700 000 DM höheren Zuschußbedarf auf. Die Ursache für dieses Ansteigen der Ausgaben liegt in ,der Erweiterung des personellen und sachlichen Apparates der Bundesschuldenverwaltung für die Durchführung ,des Kriegsfolgenschlußgesetzes. Die Erhöhung der Ansätze im einzelnen beträgt bei Tit. 101 rund 750 000 DM für 71 neue Planstellen, bei Tit. 104 für 518 nichtbeamtete Kräfte, die den Hauptanteil des aus Anlaß des Kriegsfolgenschlußgesetzes benötigten Personals darstellen, 3 900 000 DM. Die übrigen Ansätze bei den Personalausgaben haben eine entsprechende Erhöhung erfahren. Die Sachausgaben sind von 398 000 auf rund 1 961 000 DM, die Einmaligen Ausgaben von 207 000 auf rund 3 500 000 DM gestiegen. Bei den einmaligen Ausgaben mußten eine Reihe von Ansätzen zur Beschaffung von neuen Maschinen für die Mechanisierung des Bürobetriebes, für die Anschaffung eines Personenkraftwagens und eines Lieferwagens und für Einrichtungsgegenstände für das neue Personal erstmalig veranschlagt werden. Hinzugekommen sind außerdem die Kosten für die Wiedererrichtung des Gebäudes der .ehemaligen Reichsschuldenverwaltung zur Schaffung von Büroraum für den Teil der Dienststelle, der zur Durchführung des Kriegsfolgenschlußgesetzes nach Berlin verlegt wird. sowie die Kosten für die Erstausstattung einer Kantine für die Dienststelle in Berlin. Im Kap. 32 05 sind erstmals die Ausgaben für den Zinsen- und Tilgungsdienst der fundierten und schwebenden Schuld des Bundes zusammengefaßt. Der Ausgabe- und zugleich Zuschußbedarf dieses Kapitels hat sich um 439 100 000 DM auf 1 416 400 000 DM erhöht. Im einzelnen ist besonders der Ansatz für die Verzinsung der Anleihen des Bundes von 532 000 000 DM auf 588 000 000 DM infolge neuer Ausgabeverpflichtungen auf Grund des Gesetzes über ,die Tilgung der Ausgleichsforderungen vom 14. Juli 1956 und des Gesetzes zur Aufbesserung von Leistungen aus Renten- und Pensionsversicherungen sowie ,aus Kapitalzwangsversicherungen vom 24. Dezember 1956 gestiegen. Ferner erscheint neu ein Betrag von rund 400 000 000 DM für die Einlösung der im Rechnungsjahr 1957 fällig werdenden Bundesanleihe 1952. Die Tit. 681 für die Verzinsung der zur Verstärkung der Betriebsmittel der Bundeshauptkasse aufgenommenen Kredite, der im Vorjahre mit einer Minderausgabe von 75 000 000 DM ausgebracht war, erscheint in diesem Jahr mit einer Minderausgabe von 36 000 000 DM. Vom Inkrafttreten des Bundesbankgesetzes ab findet eine Verzinsung der Kassenanlagen des Bundes bei der Bank deutscher Länder nicht mehr statt. Daher sind Einnahmen dieser Art, wenn das Gesetz im Laufe des Rechnungsjahres 1957 in Kraft tritt, nur noch im verminderten Umfange zu erwarten. Für die Bedienung der verbrieften Reichsschuldentitel auf Grund des Kriegsfolgenschlußgesetzes ist entsprechend dem geschätzten Bedarf ein Betrag von 163 000 000 DM gegenüber 100 000 000 DM im Vorjahre ausgebracht worden. Im Kap. 32 08, das die Ausgaben aus der Inanspruchnahme des Bundes aus Bürgschaften enthält, ist der Ansatz des Vorjahres um 50 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht worden, da die Bürgschafts- und Garantieermächtigungen des Bundes gegenüber dem Vorjahre wiederum beträchtlich zugenommen haben. Das Kap. 32 09, das die Schulden enthält, die der Verwaltung durch ,die Bundesschuldenverwaltung unterliegen, schließt gegenüber dem Vorjahre mit einem Mehrbetrage von rund 7 700 000 DM, insgesamt mit einer Ausgabe von rund 440 600 000 DM, ab. Die Leistungen aus den Ansätzen dieses Kapitels beruhen auf ,gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen. Hervorzuheben ist eine Steigerung um 15 000 000 DM entsprechend dem voraussichtlich zu erwartenden Mehrbedarf bei Tit. 686 für die Zahlungen an die Konversionskasse. Bonn, den 6. Mai 1957 Wacker (Buchen) Berichterstatter Anlage 5 Umdruck 1089 (Vgl. S. 12164 C, 12191 C, 12195 D, 12196 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 3461, 2900); hier: Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksachen 3473, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. A 1210 erhält Satz 1 der Vorbemerkung folgende Fassung: „Die folgenden Ausgaben dürfen, soweit sie den Betrag von 185 000 000 DM überschreiten, nur in Höhe der tatsächlichen Einnahmen bei Kap. A 32 01 Tit. 92 — Einnahmen aus Sonderanleihen für Straßenbaumaßnahmen — geleistet werden." 2. In Kap. A 32 01 Tit. 91 — Einnahmen aus Anleihen — wird der Ansatz um 185 000 000 DM auf 1 734 314 300 DM erhöht und dementsprechend der Ansatz in Tit. 92 — Sonderanleihen für Straßenbaumaßnahmen—um 185 000 000 DM auf 99 985 000 DM ermäßigt." Bonn, den 8. Mai 1957 Cillien und Fraktion Anlage 6 Umdruck 1101 (Vgl. S. 12176 B, 12195 D) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 3461, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 12 02 wird folgender neuer Leertitel 530 eingefügt: „Tit. 530 Gewährung von Darlehen für den Bau von Fahrgastschiffen auf deutschen Werften nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen und unter sonstigen Bedingungen — — DM." Bonn, den 22. Mai 1957 Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 1056 (neu) (Vgl. S. 12189 C, 12190 C, 12192 D, 12195 B, C, 12196 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 3461, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 01 Bundesministerium für Verkehr 1. In Tit. 101 wird der Ansatz von 5 720 900 DM um 87 500 DM auf 5 808 400 DM erhöht. In der Zweckbestimmung sind unter Planstellen folgende Stellen zusätzlich auszubringen: „Bes.-Gr. A la 1 Ministerialrat Bes.-Gr. A 2b 1 Oberregierungsbaurat Bes.-Gr. A 2c 2 1 Regierungsbaurat Bes.-Gr. A 2d 2 Amtsräte" Die Erläuterungen sind wie folgt zu ergänzen: „Zugang: Bes.-Gr. A la 1 neue Stelle Bes.-Gr. A 2b 1 neue Stelle Bes.-Gr. A 2c 2 1 neue Stelle Bes.-Gr. A 2d 2 neue Stellen Zugang zusammen 5 neue Stellen für die Abteilung Straßenbau." Zu Kap. 1202 Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 530 — Teilausgleich von betriebsfremden Lasten der Deutschen Bundesbahn — wird der Ansatz von 200 000 000 DM um 95 000 000 DM auf 295 000 000 DM erhöht und dementsprechend der Ansatz in Kap. 12 02 Tit. 531 — Liquiditätshilfe für die Deutsche Bundesbahn — von 500 000 000 DM um 95 000 000 DM auf 405 000 000 DM herabgesetzt. Zu Kap. 12 07 Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz 3. Der Ansatz des Änderungsvorschlages der Bundesregierung in Tit. 104 — Dienstbezüge der nichtbeamteten Kräfte a) Vergütung der Angestellten—wird wiederhergestellt und auf 249 200 DM festgesetzt. Zu Kap. 12 10 Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) 4. In Tit. 828 — Zahlung an die Deutsche Gesellschaft für öffentliche Arbeiten AG (Offa) für den Ausbau des Autobahnnetzes nach Maßgabe des Abschnittes IV des Verkehrsfinanzgesetzes vom 6. April 1955 — wird der Ansatz von 115 000 000 DM um 101 000 000 DM auf 216 000 000 DM erhöht und dementsprechend der Ansatz in Kap. A 12 10 Tit. 828 — Verstärkung der Mittel für den Ausbau des Autobahnnetzes durch die Gesellschaft für öffentliche Arbeiten AG (Öffa) — von 101 000 000 DM gestrichen. Zu Kap. A 12 10 Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) 5. Folgender neuer Tit. 715 wird eingefügt: „Tit. 715 Beseitigung schienengleicher Übergänge 50 000 000 DM" und die Erläuterung wie folgt gefaßt: „Zu Tit. 715 Aus den Mitteln dieses Titels ist vorschußweise der nach dem Wegekreuzungsgesetz auf die öffentlichen Eisenbahnen entfallende anteilige Aufwand zu bestreiten." Bonn, den 8. Mai 1957. Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Drucksache 3463 (Vgl. 12196 D, 12201 D, 12228 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957), hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Blank (Oberhausen) Der Entwurf des Einzelplans 14 schließt mit ordentlichen Ausgaben in Höhe von 9 000 000 000 DM ab. Der Haushaltsausschuß hat in einer Reihe von Sitzungstagen den Entwurf beraten und zu folgenden Punkten im besonderen Stellung genommen: Der Stellenplan für Soldaten sieht 195 000 Soldaten vor. In dieser Planstellenzahl ist berücksichtigt, daß nach den bisherigen Erfahrungen die Haushaltspläne nicht mit Beginn des Rechnungsjahres in Kraft treten. Nachdem aber inzwischen die Aufstellung der Bundeswehr einen Stand von rund 100 000 Soldaten erlangt hat, ist es zweckmäßig, die Aufstellung nicht mit Beginn des Rechnungsjahres 1958 bis zum Inkrafttreten des Bundeshaushaltsplans 1958 zu unterbrechen. Daher wurden etwa 30 000 Planstellen vorgesehen, um bis zum Inkrafttreten des Bundeshaushaltsplans 1958 die Aufstellung der Bundeswehr ohne Unterbrechung fortsetzen zu können. In der Zahl von 195 000 Planstellen sind ferner 30 000 Planstellen für Wehrpflichtige vorgesehen, die voraussichtlich zu Beginn des Rechnungsjahrs 1958 ihren Dienst antreten werden. Der Haushaltsausschuß hat wesentliche Änderungen bei der Zahl der Planstellen für Generale vorgenommen, die von 128 auf 99 herabgesetzt wurde. Unter den Generalstellen befinden sich eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 6 für einen Generalstabsarzt und eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 7 a für einen Generalarzt. Die Zahl der (Dr. Blank [Oberhausen]) Planstellen für jedes der 6 Wehrbereichskommandos wurde um 17 Stellen für Offiziere und um 17 Stellen für Unteroffiziere herabgesetzt. Bei den Ärzten wurde die Zahl der Planstellen für Oberfeldärzte von 199 auf 241 heraufgesetzt, während die Zahl der Oberstabsärzte von 431 auf 300 und die Zahl der Stabsärzte von 633 auf 450 heruntergesetzt wurde. Die Änderung der Planstellenzahl für Ärzte wurde vorgenommen, weil nach Auffassung des Haushaltsausschusses der Stellenkegel für Ärzte nicht dem der sonstigen Bediensteten im höheren Dienst entsprach und weil der Haushaltsausschuß der Auffassung war, daß die von der Bundesregierung vorgesehene Zahl von Lazaretten für 4800 Betten für das Rechnungsjahr 1957 zu hoch ist. Für das Ministerium selbst waren neue Planstellen in der Regierungsvorlage nicht vorgesehen. Der Haushaltsausschuß vertrat dieselbe Auffassung, weil das Organisationsgesetz noch nicht verabschiedet ist, und weil sich erst nach Verabschiedung dieses Gesetzes die Organisation des Ministeriums und die sonstige Spitzengliederung beurteilen läßt. Wenn das Organisationsgesetz Aufgaben des Ministeriums auf nachgeordnete militärische oder zivile Dienststellen verlagert, so wird der nächste Nachtragshaushaltsplan oder der Bundeshaushaltsplan 1958 die Folgerungen hinsichtlich der Planstellen zu ziehen haben. Der Ansatz für Kosten von Sachverständigen bei Kap. 14 01 Tit. 218 wurde von 864 000 DM auf 600 000 DM heruntergesetzt. Im Verteidigungsressort befinden sich im ständigen Dienstverhältnis Sachverständige für die Arbeitsgebiete militärischer und technischer Art, so daß die Einholung von Gutachten außenstehender Sachverständiger nunmehr in erheblichem Umfange eingeschränkt werden kann. Dagegen erhöhte der Haushaltsausschuß die Ansätze bei Kap. 14 01 Tit. 303 und bei Kap. 14 05 Tit. 951 und 952. In diesen Titeln befinden sich die Kostenansätze für das Gebiet der inneren Führung einschließlich der Soldatenbüchereien und des Betreuungsmaterials für die Freizeit der Soldaten. Die Erhöhung der drei Titel beträgt 923 000 DM, so daß für die genannten Zwecke im Rechnungsjahr 1957 insgesamt 2 630 000 DM zur Verfügung stehen werden. In Kap. 14 02 Tit. 300 war von der Bundesregierung ein Reservebetrag von 1 200 000 000 DM vorgesehen. Aus diesem Reservebetrag sollten eventuelle Stationierungskosten bezahlt werden. Inzwischen sind die Verhandlungen mit denjenigen Staaten, die in der Bundesrepublik Truppen unterhalten, soweit fortgeschritten, daß der Haushaltsausschuß nunmehr den Titel offen für Kosten der gegenseitigen militärischen Hilfe auswies. Einer besonderen Erörterung im Haushaltsausschuß bedurfte der Stellenplan für das zivile Personal bei Kap. 14 04. Die Planstelle für den Direktor bei einer besonders umfangreichen technischen Erprobungsstelle wird von der Besoldungsgruppe B 8 in die Besoldungsgruppe A 1a heruntergestuft. Für den berufsbegleitenden Unterricht waren von der Bundesregierung folgende Planstellen vorgesehen: 12 Planstellen für Studienräte, 148 Planstellen für Lehrer in der Bes.-Gr. A 3 b. Statt dieser Einstufungen wurden folgende Planstellen vorgesehen: 70 in der Bes.-Gr. A 3 b 40 in der Bes.-Gr. A 2 d 40 in der Bes.-Gr. A 2 c 2 10 in der Bes.-Gr. A 2 b 160 Durch diese Einstufung soll die Möglichkeit geschaffen werden, geeignete Leiter der Fachschulen, insbesondere solcher für mehrere Standorte, entsprechend dem Umfang ihrer Verantwortung und ihrer Arbeit einzustellen. Der Haushaltsausschuß hat bei der Beratung des militärischen Wetterberatungsdienstes sämtliche Planstellen für Beamte und die Mittel für die nichtbeamteten Kräfte mit der Maßgabe gesperrt, daß die Besetzung nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses erfolgen darf. Inzwischen wurde jedoch klargestellt, daß die Aufgaben zwischen den zivilen und den militärischen Dienststellen der Wetterberatung sich nicht überschneiden. Es wurde ferner geklärt, daß der militärische Wetterberatungsdienst nicht mehr Personal erfordert, als wenn das Verkehrsressort diese Aufgabe zusätzlich übernehmen würde. Der Haushaltsausschuß hat daher nunmehr keine Bedenken gegen den Aufbau des militärischen Wetterberatungsdienstes. Da jedoch dieser Dienst nicht schneller aufgebaut werden soll, als es zur Betreuung der fliegerischen Einheiten erforderlich ist, empfiehlt der Haushaltsausschuß in seinem nachfolgenden Antrag, einen Teil der Planstellen und Geldmittel zu sperren, die Besetzung insoweit also erst nach nochmaliger Prüfung durch den Bundesminister der Finanzen erfolgen zu lassen. Der Ansatz bei Kap. 14 08 Tit. 966 für Erstausstattung mit ärztlichem Gerät und Sanitätsgerät wurde von 52 810 400 DM auf 41 310 000 DM herabgesetzt und hiervon ein Teilbetrag von 3 600 000 DM gesperrt. Ferner wurde die Bindungsermächtigung bei Kap. 14 12 Tit. 775 für den Neubau von Lazaretten von 69 000 000 DM auf 42 000 000 DM herabgesetzt. Der Haushaltsausschuß vertrat ebenso wie bei dem Stellenplan für Ärzte die Auffassung, daß in der Regierungsvorlage die Zahl der vorgesehenen Lazarette zu hoch war. Bei Kap. 14 09 — Veterinärwesen und Tierhaltung — wurde vom Haushaltsausschuß beschlossen, daß dieses Kapitel wegen seiner Geringfügigkeit nicht gesondert ausgebracht, sondern in Form von einigen Titeln in das Kap. 14 03 eingearbeitet werden soll. Bei Kap. 1418 Tit. 967 wurden die in der Erläuterung im zweiten Schiffsbauprogramm vorgesehenen 4 Zerstörer gesperrt, um in den nächsten Monaten über das Problem des Baues von weiteren Zerstörern in eine grundsätzliche Überprüfung eintreten zu können. Diese Überprüfung wird sich auf die Zahl und die Größe der Zerstörer zu erstrecken haben. Bei Kap. 14 21 Tit. 101 wurden die Planstellen für die jetzige Beschaffungsabteilung des Ministeriums, also für die künftige Oberbehörde von 692 auf 720 und die Geldansätze bei Tit. 104 für Angestellte so erhöht, daß nicht 1163 sondern 1224 Angestellte in diesem Amt beschäftigt werden können. Die Notwendigkeit zur Erhöhung ergab sich daraus, daß bei dem Druck der Regierungsvorlage infolge eines Versehens falsche Zahlen eingesetzt waren. (Dr. Blank [Oberhausen]) Nach Artikel 87 a des Grundgesetzes müssen sich die zahlenmäßige Stärke der Streitkräfte und die Grundzüge ihrer Organisation aus dem Haushaltsplan ergeben. Der Haushaltsausschuß beschloß, daß diesem grundsätzlichen Erfordernis für den ganzen Einzelplan 14 bei den militärischen Planstellen, also in den Erläuterungen zu Kap. 14 03 Tit. 102 Rechnung getragen werden soll. Dementsprechend wurden diese für den ganzen Einzelplan geltenden Erläuterungen nach eingehender Erörterung im Verteidigungsausschuß und im Haushaltsausschuß neu gefaßt. Nunmehr ist aus den Erläuterungen eindeutig zu erkennen, welche Aufstellungen einschließlich der vorhandenen für das Rechnungsjahr 1957 vorgesehen sind. Der Haushaltsausschuß hat ferner bei einer Anzahl von Titeln kleinere Änderungen vorgenommen. Er empfiehlt, die Herabsetzung der Einzelansätze dazu verwenden, um den Ansatz bei Kap. 14 12 Tit. 830, d. h. für den Wohnungsbau für die Angehörigen der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung hinzuzusetzen. Der Haushaltsausschuß schlägt mit Stimmenmehrheit dem Hohen Hause vor, den Einzelplan 14 mit den vorgetragenen Änderungen anzunehmen. Der Einzelplan 14 schließt auch in der vom Haushaltsausschuß vorgeschlagenen Form mit Ansätzen von insgesamt 9 000 000 000 DM, davon 1 200 000 000 DM im Wege der gegenseitigen Hilfe für den Unterhalt der in der Bundesrepublik stationierten Truppen ab. Bonn, den 30. April 1957 Dr. Blank (Oberhausen) Berichterstatter Anlage 9 Umdruck 1069 (Vgl. S. 12199 D, 12206 D, 12208 D, 12225 C, 12227 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 3463, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 222 — Erstattung an andere Bundesbehörden (gem. § 58 RWB) für Aufwendungen zur Durchführung von Verteidigen Saufgaben — wird der Ansatz von 50 901 400 DM um 8 000 000 DM auf 42 901 400 DM herabgesetzt und in den Erläuterungen zu Tit. 222 die entsprechende Nr. 2 gestrichen. Zu Kap. 14 03 Kommandobehörden, Truppen usw. 2. In Tit. 102 — Dienstbezüge der Soldaten b) Sold der Wehrpflichtigen — wird der Ansatz gestrichen. Zu Kap. 14 15 Feldzeugwesen 3. In Tit. 852 — Anschaffung von Kampffahrzeugen, 4. Teilbetrag - wird der Ansatz gestrichen. 4. In Tit. 959 — Anschaffung von Munition, einschließlich Nahkampf-, Spreng- und Zündmittel, 2. Teilbetrag — wird der Ansatz gestrichen. Zu Kap. 14 18 Indienst- und Instandhaltung von Schiffen 5. In Tit. 975 — Schiffsneubauten, 3. Teilbetrag des 1. Schiffbauplans und 1. Teilbetrag des 2. Schiffbauplans — wird der Ansatz von 404 000 000 DM um 364 000 000 DM auf 40 000 000 DM herabgesetzt. Zu Kap. 1419 Indienst- und Instandhaltung von Flugzeugen 6. In Tit. 965 — Anschaffung von Flugzeugen, 3. Teilbetrag — wird der Ansatz gestrichen. Zu Kap. 14 22 Wehrersatzwesen 7. Das Kap. 14 22 wird gestrichen. Im Falle der Ablehnung des Antrags unter Nr. 7: 8. In Tit. 101 — Dienstbezüge der planmäßigen Beamten — werden in der Zweckbestimmung unter Planstellen 11 Stellen der Bes.-Gr. A 2c 2 in 11 Stellen der Bes.-Gr. A 2 b umgewandelt. Sie sind den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerer vorzubehalten. Zu Kap. 14 23 Fürsorge 9. Folgender neuer Tit. 300 wird ausgebracht: „Tit. 300 Urlaubsfürsorge für alleinstehende Soldaten 200 000 DM" Im Falle der Ablehnung des Antrags unter Nr. 9: 10. Folgender neuer Tit. 302 wird ausgebracht: „Tit. 302 Heimfahrten für Wehrpflichtige (zweimal jährlich) 300 000 DM" 11. Folgender neuer Tit. 303 wird ausgebracht: „Tit 303 Dispositionsfonds für Härtefälle bei Unteroffizieren und Mannschaften 200 000 DM" 12. Folgender neuer Tit. 304 wird ausgebracht: „Tit. 304 Einmalige Beihilfe zur Einrichtung von bundeswehreigenen Erholungsheimen 300 000 DM" Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 1107 (Vgl. S. 12211 B, 12228 A) Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Reichstein zur zweiten Beratung ,des Entwurfs ides Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung — (Drucksachen 3463, 2900) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 14 03 wird in den Erläuterungen zu Tit. 102 (Seite 28) nach (den Worten „Veranschlagt sind:" bei a) — Dienstbezüge der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit — unter Inlandsbezüge hinzugefügt: „Gefahrenzulage für Entgiftungsarbeiten ... —" Bonn, den 22. Mai 1957 Dr. Reichstein Anlage 11 Umdruck 1102 (Vgl. S. 12228 A) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs 'des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 3463, 2900) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 14 12 wird folgender neuer Tit. 572 eingefügt : „Tit. 572 Zuschüsse zum Ausbau des deutschen Straßennetzes, soweit es im Interesse der Verteidigung liegt 200 000 000 DM" 1. In Kap. 1415 Tit. 852 — Anschaffung von Kampffahrzeugen, 4. Teilbetrag — wird der Ansatz um 100 000 000 DM auf 734 954 000 DM ermäßigt. 3. In Kap. 14 19 Tit. 965 — Anschaffung von Flugzeugen, 3. Teilbetrag — wind der Ansatz um 100 000 000 auf 380 000 000 DM ermäßigt. Bonn, den 22. Mai 1957 Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 12 Drucksache 3422 (Vgl. S. 12229 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Fünften Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Fünftes Nachtragshaushaltsgesetz 1956) (Drucksache 3058). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Blank (Oberhausen) Der Entwurf des Fünften Nachtrags schließt mit ordentlichen Ausgaben in Höhe von 1 668 977 500 DM ab. Um die gleiche Summe vermindert sich der bei Kap. 14 01 Tit. 300 ausgebrachte Globalbterag für den Aufwand der deutschen Verteidigungsstreitkräfte und -einrichtungen, so daß der Gesamtansatz des Haushalts 1956 sich nicht verändert. Die Regierungsvorlage sieht bei Kap. 14 01 Tit. 101 eine erhebliche Vermehrung der Planstellen für Beamte, bei Tit. 104 einen nicht unbeträchtlichen Zuwachs von Angestellten und Arbeitern sowie bei Kap. 14 03 Tit. 102 eine Vermehrung der Planstellen für Soldaten vor, die im Ministerium beschäftigt werden. Hierdurch ergibt sich im Ministerium eine Erhöhung der Planstellen für Beamte von 312 auf 600, der Angestellten von 991 auf 1367, der Arbeiter von 100 auf 201 und der Soldaten von 841 auf 924. Der Haushaltsausschuß hat gegen diese Personalvermehrung keine Einwendungen erhoben. Er hat jedoch für die Abteilung Heer, Luftwaffe und Marine die Planstellen für je 2 Brigadegenerale auf Planstellen für Obersten herabgesetzt. Es wird nunmehr das Inkrafttreten des Organisationsgesetzes abgewartet werden müssen, um weitere Beschlüsse über den Stellenplan des Ministeriums in einem Haushaltsgesetz fassen zu können. Der Haushaltsausschuß beschloß entsprechend einer Anregung des Ausschusses für Verteidigung, die Zweckbestimmung bei Kap. 14 01 Tit. 302 wie folgt zu ändern: „Zur Verfügung des Bundesministers für Verteidigung für Zwecke des militärischen Abschirmdienstes." Durch diese Zweckbestimmung soll die Verwendung des Ansatzes eindeutig klargestellt werden. Die Bundesregierung hat vor Eintritt in die Verhandlungen des Haushaltsausschusses die Zweckbestimmung und den Ansatz des Kap. 14 01 Tit. 750 zurückgezogen, da sie derzeit nicht beabsichtigt, einen Neubau für das Bundesministerium für Verteidigung zu errichten. In Kap. 14 03 Tit. 102 hat die Bundesregierung zu den vorhandenen 80 000 Planstellen weitere 50 000 Planstellen für Soldaten beantragt. Der Haushaltsausschuß genehmigte die Gesamtzahl der Planstellen, setzte jedoch die Zahl der Planstellen der Generale wie folgt herab: Generalleutnante 5 statt 9 Generalmajore 22 statt 29 Brigadegenerale 46 statt 55. Der Haushaltsausschuß genehmigte ferner auf Grund einer Anregung des Ausschusses für Verteidigung 2 Planstellen für Generale (Bes.-Gr. B 3), davon eine für den obersten Soldaten im Ministerium und eine für den Befehlshaber der Alliierten Landstreitkräfte Europa-Mitte. Bei der letzteren Planstelle wurde ein Vermerk „K. w. bei Fortfall der Aufgabe" hinzugesetzt. Auf Anregung des Ausschusses für Verteidigung wurden ferner die Planstellen für Wehrpflichtige gesondert ausgewiesen, und zwar 2000 für Gefreite und 8000 für Grenadiere usw. Weitere unerhebliche Änderungen in den Planstellen für Soldaten ergeben sich aus dem anliegenden Einzelplan. Der Kostenanteil an der Beschleunigung der Revision von Kartenwerken bei Kap. 14 03 Tit. 967 wurde entsprechend dem Wunsch des Bundesrates von 905 500 DM auf 1 023 200 DM heraufgesetzt. Es wurde vorgesehen, daß der an die Länder zu zahlende Kostenanteil prozentual erhöht wird. Der Ansatz bei Kap. 14 03 Tit. 974 für die erstmalige Anschaffung von Vordrucken aller Art wurde von 1 180 000 DM auf 680 000 DM heruntergesetzt. In der Regierungsvorlage sind bei Kan. 14 21 Tit. 101 die Planstellen der derzeitigen Beschaffungsabteilung des Ministeriums bereits für ein künftiges Rüstungsamt d. h. für eine Bundesoberbehörde vorgesehen. Es ist nicht zu übersehen, welche Organisationsform für dieses Amt durch das Organisationsgesetz bestimmt werden wird. Daher beschloß der Haushaltsausschuß, die vorgesehenen 4 Planstellen der Bes.-Gr. B 8 für Direktoren des Rüstungsamtes zu sperren. Da noch nicht zu übersehen ist, ob ein einheitliches Rüstungsamt gebildet wird oder ob zwei Ämter, und zwar ein Technisches Amt und ein Beschaffungsamt gebildet werden beschloß der Haushaltsausschuß, bei der Planstelle B 4 des Präsidenten eine künftige Umwandlung vorzusehen. (Dr. Blank [Oberhausen]) Bei dem Kap. 14 21 wie auch bei anderen Kapiteln des Fünften Nachtrags beschloß der Haushaltsausschuß ferner einige kleinere Änderungen der Ansätze und redaktionelle Änderungen einiger Zweckbestimmungen und Erläuterungen. Die Einzelheiten hierüber gehen aus dem anliegenden Einzelplan hervor. Ebenso wie für den Entwurf des Haushaltsplans 1957 beschloß der Haushaltsausschuß, daß entsprechend Artikel 87 a des Grundgesetzes die Erläuterungen zu Kap. 14 03 Tit. 102 geändert werden. Aus der Neufassung der Erläuterung geht nunmehr hervor, welche Aufstellungen für die Bundeswehr einschließlich der vorhandenen im Rechnungsjahr 1956 erfolgen sollen. Der Haushaltsausschuß beschloß ferner die Herabsetzung von Einzelansätzen grundsätzlich dazu zu verwenden, um den Ansatz bei Kap. 1412 Tit. 830, d. h. den Wohnungsbau für die Angehörigen der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung entsprechend zu verstärken. Der Haushaltsausschuß schlägt mit Stimmenmehrheit dem Hohen Hause vor, den Fünften Nachtragshaushalt Einzelplan 14 mit den vorgetragenen Änderungen anzunehmen. Bonn, den 24. April 1957 Dr. Blank (Oberhausen) Berichterstatter Namentliche Abstimmung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900, zu 2900), hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksache 3463) über den Antrag des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Einzelplans 14, Drucksache 3463 (Vgl. S. 12228 D, 12229 D) Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Ja Dr. Adenauer. . — Albers . Ja Albrecht (Hamburg) . * Arndgen Ja Baier (Buchen) Ja Barlage Ja Dr. Bartram — Bauer (Wasserburg) . Ja Bauereisen beurlaubt Bauknecht Ja Bausch Ja Becker (Pirmasens) . Ja Bender * Berendsen Ja Dr. Bergmeyer beurlaubt Fürst von Bismarck . . . beurlaubt Blank (Dortmund) . .. * Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Ja Blöcker beurlaubt Bock Ja von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Brand (Remscheid) . .. Ja Frau Brauksiepe . . Ja Brenner Ja Dr. von Brentano . . — Brese Ja Frau Dr. Brökelschen . . Ja Dr. Brönner Ja Brookmann (Kiel) . . * Brück beurlaubt Dr. Bucerius Ja Dr. von Buchka . Ja Dr. Bürkel Ja Burgemeister Ja Caspers Ja Cillien Ja Dr. Conring Ja Dr. Czaja Ja Demmelmeier beurlaubt Diedrichsen Ja Frau Dietz beurlaubt Dr. Dittrich Ja Dr. Dollinger Ja Donhauser Ja Dr. Dresbach Ja Dr. Eckhardt Ja Eckstein — Ehren Ja Engelbrecht-Greve . .. Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . .. — Etzenbach . Ja Name Abstimmung Even Ja Feldmann * Gräfin Finckenstein . Ja Finckh Ja Dr. Franz Ja Franzen Ja Friese Ja Fuchs Ja Funk Ja Dr. Furler * Frau Ganswindt . Ja Frau Dr. Gantenberg . . Ja Gedat Ja Geiger (München) . Ja Frau Geisendörfer . Ja Gengler Ja Gerns Ja D. Dr. Gerstenmaier .. « Gibbert Ja Giencke Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Gleissner (München) Ja Glüsing Ja Gockeln — Dr. Götz Ja Goldhagen Ja Gontrum Ja Günther Ja Haasler Ja Häussler Ja Hahn Ja Harnischfeger Heix Ja Dr. Hellwig . . Ja Dr. Graf Henckel . Ja Dr. Hesberg Ja Heye Ja Hilbert * Höcherl Ja Dr. Höck Ja Höfler Ja Holla Ja Hoogen Ja Dr. Horlacher Ja Horn Ja Huth * Illerhaus Ja Dr. Jaeger Ja Jahn (Stuttgart) . . Ja Frau Dr. Jochmus * Josten Ja Kahn beurlaubt Kaiser (Bonn) — Frau Kaiser (Schwäbisch-Gmünd) . Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Karpf beurlaubt Kemmer (Bamberg) . Ja Kemper (Trier) . Ja Kiesinger Ja Dr. Kihn (Würzburg) . Ja Kirchhoff Ja Klausner Ja Dr. Kleindinst Ja Dr. Kliesing Ja Knapp Ja Knobloch . Ja Dr. Köhler .. . beurlaubt Koops Ja Dr. Kopf . Ja Kortmann .. beurlaubt Kraft . Ja Kramel Ja Krammig . Ja Kroll Ja Frau Dr. Kuchtner . . Ja Kühlthau * Kuntscher Ja Kunze (Bethel) Ja Lang (München) . . . Ja Leibing Ja Dr. Leiske beurlaubt Lenz (Brühl) beurlaubt Lenze (Attendorn) . Ja Leonhard Ja Lermer Ja Leukert Ja Dr. Leverkuehn . Ja Dr. Lindenberg . Ja Dr. Lindrath Ja Dr. Löhr * Lotze Ja Dr. h. c. Lübke , — Lücke Ja Lücker (München) . . — Lulay Ja Maier (Mannheim) . . Ja Majonica Ja Dr. Baron ManteuffelSzoege Ja Massoth beurlaubt Mayer (Birkenfeld) . Ja Menke Ja Mensing beurlaubt Meyer (Oppertshofen) . Ja Meyer-Ronnenberg . . beurlaubt Miller Ja Dr. Moerchel . beurlaubt Morgenthaler beurlaubt Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) beurlaubt Müller-Hermann . . . * Müser Ja Nellen — Neuburger * Niederalt Ja Frau Niggemeyer . . . beurlaubt Dr. Dr. Oberländer . . Ja Dr. Oesterle Ja Oetzel beurlaubt Pelster Ja Dr. Pferdmenges . . beurlaubt Frau Pitz Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . - Name Abstimmung Frau Praetorius . . Ja Frau Dr. Probst . . Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Ja Raestrup beurlaubt Rasner Ja Frau Dr. Rehling . . Ja Richarts Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Dr. Rinke Ja Dr. Röder beurlaubt Frau Rösch Ja Rösing Ja Rümmele Ja Ruf Ja Sabaß. Ja Sabel Ja Samwer Ja Dr. Schaefer (Saarbr.) beurlaubt Schäffer Ja Scharnberg Ja Scheppmann Ja Schill (Freiburg) . Ja Schlick Ja Schmücker Ja Schneider (Hamburg) . Ja Schrader Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Schüttler Ja Schütz beurlaubt Schulze-Pellengahr . . Ja Schwarz Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Seffrin Ja Seidl (Dorfen) Ja Dr. Serres Ja Siebel Ja Dr. Siemer Ja Solke Ja Spies (Brücken) . Ja Spies (Emmenhausen) Ja Spörl beurlaubt Stauch beurlaubt Frau Dr. Steinbiß . Ja Steinhauer beurlaubt Stiller Ja Storch - Dr. Storm Ja Strauß Ja Struve Ja Stücklen Ja Teriete * Thies Ja Unertl Ja Varelmann Ja Frau Vietje Ja Dr. Vogel Ja Voß beurlaubt Wacher (Hof) . . Ja Wacker (Buchen) . . Ja Dr. Wahl beurlaubt Walz beurlaubt Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Wehking . Ja Dr. Wellhausen * Dr. Welskop * Frau Welter (Aachen) . Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Dr. Werber beurlaubt Wiedeck — Wieninger Ja Dr. Willeke . beurlaubt Winkelheide Ja Dr. Winter Ja Wittmann Ja Wolf (Stuttgart) . . Ja Dr. Wuermeling . — Wullenhaupt Ja SPD Frau Albertz Nein Frau Albrecht (Mittenw.) Nein Altmaier Nein Dr. Arndt Nein Arnholz Nein Dr. Baade beurlaubt Dr. Bärsch Nein Bals Nein Banse Nein Bauer (Würzburg) . . . Nein Baur (Augsburg) . . . Nein Bazille Nein Behrisch . Nein Frau Bennemann . . . Nein Bergmann Nein Berlin Nein Bettgenhäuser . . beurlaubt Frau Beyer (Frankfurt) Nein Birkelbach — Blachstein Nein Dr. Bleiß Nein Böhm (Düsseldorf) . . Nein Bruse Nein Corterier Nein Dannebom — Daum Nein Dr. Deist beurlaubt Dewald Nein Diekmann Nein Diel Nein Frau Döhring Nein Dopatka * Erler Nein Eschmann Nein Faller Nein Franke Nein Frehsee Nein Freidhof beurlaubt Frenzel Nein Gefeller Nein Geiger (Aalen) Nein Geritzmann Nein Gleisner (Unna) . Nein Dr. Greve * Dr. Gülich Nein Hansen (Köln) beurlaubt Hansing (Bremen) . . Nein Hauffe Nein Heide Nein Heiland * Heinrich Nein Hellenbrock Nein Frau Herklotz Nein Hermsdorf Nein Herold Nein Höcker Nein Name Abstimmung Höhne Nein Hörauf Nein Frau Dr. Hubert . . . Nein Hufnagel Nein Jacobi * Jacobs Nein Jahn (Frankfurt) . . .. - Jaksch Nein Kahn-Ackermann . . Nein Kalbitzer Nein Frau Keilhack Nein Frau Kettig Nein Keuning beurlaubt Kinat Nein Frau Kipp-Kaule . . . * Könen (Düsseldorf) . . Nein Koenen (Lippstadt) . . beurlaubt Frau Korspeter . beurlaubt Dr. Kreyssig Nein Kriedemann Nein Kühn (Köln) Nein Kurlbaum Nein Ladebeck Nein Lange (Essen) Nein Leitow Nein Frau Lockmann . . . Nein Ludwig Nein Maier (Freiburg) . . Ne m Marx Nein Matzner Nein Meitmann Nein Mellies Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Metzger * Frau Meyer (Dortmund) Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Nein Frau Meyer-Laule . . Nein Mißmahl Nein Moll — Dr. Mommer Nein Müller (Erbendorf) . . . Nein Müller (Worms) . . . Nein Frau Nadig * Odenthal beurlaubt Ohlig Nein Ollenhauer * Op den Orth * Paul Nein Peters Nein Pöhler Nein Pohle (Eckernförde) . . Nein Dr. Preller beurlaubt Prennel Nein Priebe Nein Pusch Nein Putzig beurlaubt Rasch Nein Dr. Ratzel Nein Regling Nein Rehs Nein Reitz * Reitzner Nein Frau Renger Nein Richter Nein Ritzel Nein Frau Rudoll Nein Ruhnke Nein Rune Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Frau Schanzenbach . . . Nein Scheuren . Nein Dr. Schmid (Frankfurt) . Dr. Schmidt (Gellersen) . Nein Schmidt (Hamburg) . . Nein Schmitt (Vockenhausen) . Nein Dr. Schöne Nein Schoettle Nein Schreiner Nein Seidel (Fürth) Nein Seither Nein Seuffert Nein Stierle Nein Sträter Nein Frau Strobel Nein Stümer Nein Thieme beurlaubt Wagner (Deggenau) . Nein Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt Wehner Nein Wehr Nein Welke Nein Weltner (Rinteln) . .. Nein Dr. Dr. Wenzel . . . . Nein Wienand Nein Dr. Will (Saarbrücken) Nein Wittrock Nein Zühlke Nein FDP Dr. Atzenroth beurlaubt Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Dr. Bucher s Dr. Czermak beurlaubt Dr. Dehler Dr: Ing. Drechsel . . Ja Eberhard . beurlaubt Frau Friese-Korn . . Ja Frühwald Nein Gaul . Nein Dr. von Golitscheck . . Ja Graaff (Elze) beurlaubt Dr. Hammer Ja Held Nein Dr. Hoffmann Nein Frau Hütter . Ja Frau Dr. Ilk Ja Dr. Jentzsch Ja Kühn (Bonn) Lenz (Trossingen) . . Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Ja Margulies beurlaubt Mauk Ja Dr. Mende s Dr. Miessner — Onnen beurlaubt Rademacher Nein Scheel * Schloß * Schwann * Stahl * Dr. Stammberger . . . Ja Dr. Starke beurlaubt Weber (Untersontheim) . Ja Name Abstimmung Hospitanten bei der FDP Dr. Schneider (Saarbrücken) . * Schwertner Ja Wedel Ja DP (FVP) Becker (Hamburg) . . . Ja Dr. Berg Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Dr. h. c. Blücher . . . — Dr. Brühler Ja Eickhoff Ja Dr. Elbrächter Ja Euler Ja Fassbender s Dr. Graf (München) . Ja Gumrum beurlaubt Hepp Ja Frau Kalinke Ja Körner Ja Lahr Ja von Manteuffel (Neuß) Ja Matthes Ja Dr. von Merkatz . . . . — Müller (Wehdel) . . . Ja Neumayer Ja Platner Ja Dr. Preiß Dr. Preusker — Dr. Schäfer (Hamburg) . Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Schneider (Bremerhaven) * Dr. Schneider (Lollar) . Ja Dr. Schranz Ja Dr.-Ing. Seebohm . . . — Walter Ja Wittenburg Ja Dr. Zimmermann . . Ja GB/BHE Eisner Ja Engell enthalten Feller Ja Frau Finselberger . . Ja Gemein beurlaubt Dr. Gille Ja Dr. Kather Ja Dr. Keller Ja Dr. Klötzer . Ja Kunz (Schwalbach) . Ja Kutschera Ja Dr. Mocker Ja Petersen Ja Dr. Reichstein Ja Seiboth Ja Dr. Sornik Ja Srock enthalten Stegner enthalten Dr. Strosche Ja Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) beurlaubt Ruland Ja Schneider (Brotdorf) . . beurlaubt *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmung Abgegebene Stimmen 373 Davon: Ja 240 Nein 130 Stimmenthaltung . 3 Zusammen wie oben . . 373 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg . . Ja Grantze Ja Dr. Krone Ja Lemmer — Frau Dr. Maxsein . . . * Stingl Ja SPD Brandt (Berlin) . Nein Frau Heise * Klingelhöfer Nein Dr. Königswarter . . . Nein Name Abstimmung Mattick . Nein Neubauer Nein Neumann Nein Dr. Schellenberg . Nein Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt Schröter (Wilmersdorf) . Nein Frau Wolff (Berlin) . . beurlaubt FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Dr. Reif Ja Dr. Will (Berlin) . Ja DP (FVP) Dr. Heim Ja Hübner Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abgegebene Stimmen 17 Davon: Ja 9 Nein 8 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben 17 *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willy Max Rademacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die allgemeine Debatte zum Einzelplan 12 mit einer erfreulichen Feststellung beginnen, nämlich mit der Feststellung, daß der Einzelplan nunmehr einen Gesamtbetrag von 1,9 Milliarden DM ausweist. Wenn Sie die gestundete Beförderungsteuer der Bundesbahn hinzunehmen, kommen Sie auf ungefähr 2,3 Milliarden DM. Und wenn wir uns daran erinnern, daß wir im Jahre 1949 in der Verkehrsetatisierung von insgesamt etwa 500 Millionen DM ausgingen, so ist das natürlich eine erhebliche Steigerung und Verbesserung.
    Im Zuge meiner Ausführungen werde ich aber nachweisen, daß auch dieser Betrag, weil eben auf dem ganzen Gebiet des Verkehrs ein erheblicher Nachholbedarf besteht, bedauerlicherweise nicht ausreicht. Ich habe schon in früheren Etatsreden immer gesagt, ich bewundere den Herrn Bundesverkehrsminister, daß er mit einem Gesamtetat von 500 Millionen DM, 750 Millionen DM oder 1 Milliarde DM überhaupt Verkehrspolitik betreiben wolle oder könne.

    (Abg. Niederalt: Herr Kollege, gibt es überhaupt einen Etat, wo der Betrag ausreicht?)

    — Aber Sie werden mir hoffentlich zugeben — ich weiß nicht, ob Sie in Verkehrssachen so genau Bescheid wissen —, daß der Ansatz von 500 Millionen DM im Jahre 1949 keinen Ausgangspunkt bilden konnte, wenn man alle Aufgaben der Verkehrspolitik anfassen wollte. Die ganze Entwicklung des Verkehrs hat gezeigt, daß in dieser Hinsicht große, schwere Fehler gemacht worden sind, weil man nicht genügend Mittel zur Verfügung gehabt hat.

    (Abg. Dr. Conring: Der Zuschuß ist auch vervierfacht!)

    Die zweite Feststellung, die ich für meine Fraktion zu treffen habe, ist höchst unerfreulicher Natur. Wir stellen fest, daß nach acht Jahren Verkehrspolitik unter dem gleichen Verkehrsminister die Frage der Gesundung der Bundesbahn offen ist, daß die Frage des Straßenbaus unbefriedigend geblieben ist und daß es vor allen Dingen nicht gelungen ist, zwischen den beiden großen Landverkehrsträgern Schiene und Straße einen Ausgleich herzustellen. Das ist eine Feststellung, die kaum bestritten werden kann. Hier ist heute morgen schon einiges über die finanzielle Situation der Deutschen Bundesbahn gesagt worden. Wenn auch Herr Müller-Hermann, mit dem ich im Verkehrsausschuß sehr freundschaftlich zusammenarbeite, in diesem Jahr — worauf das zurückzuführen ist, will ich hier nicht anschneiden — wesentlich zahmere Töne in bezug auf seine Auffassung von der Verkehrspolitik anschlägt als im vergangenen Jahr, so ist doch auch bei ihm nach wie vor eine bestimmte Kritik durchgedrungen, die, wie ich annehme, von der Mehrheit der CDU gebilligt wird.

    (Abg. Dr. Höck: Er macht sachliche Kritik!)

    — Das tun wir alle, Herr Höck, Sie wissen es doch!
    — Aber wenn jede Kritik, die man sich an der Bundesregierung vorzunehmen erlaubt, von vornherein als unsachlich bezeichnet wird, dann, meine Damen und Herren, sollten wir lieber nicht diskutieren; dann packen wir unsere Sachen ein und gehen nach Hause!

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Höck: Das habe ich nicht gemeint!)

    Meine Damen und Herren, die Situation bei der Bundesbahn — um das zu begründen, was ich am Anfang gesagt habe — ist die, daß bei der Bundesbahn im Wirtschaftsplan 1957 wiederum ein Defizit von 800 Millionen DM vorhanden ist; nicht eingerechnet in dieses Defizit des Wirtschaftsplans die auf uns zukommende Erhöhung der Beamtengehälter, nicht eingerechnet die auf uns zukommende 45-Stunden-Woche bei der Bundesbahn und nicht eingerechnet die zwangsläufig folgende Anpassung bei den Angestellten- und Arbeitergehältern, wenn die Erhöhung der Beamtengehälter erst einmal durchgeführt ist. Das ist eine tatsächliche Feststellung, die niemand bestreiten kann.
    Im Hinblick auf das Bemühen, über die Schwierigkeiten eines Tages wirklich hinwegzukommen, muß ich zunächst dem Herrn Bundesfinanzminister eine große Anerkennung aussprechen. Er ist es, der seit Jahr und Tag den Mut besitzt, zu sagen: Wenn wir nicht auch gleichzeitig das Problem der Tarifentgelte anpacken, wird es uns niemals gelingen, die Bundesbahn in Ordnung zu bringen. Was für die Bundesbahn gilt, gilt übrigens zur Zeit für alle anderen Verkehrsträger, darauf darf ich im Laufe meiner Ausführungen noch einmal eingehen. Das hat also der Herr Bundesfinanzminister vollkommen erkannt und gesagt. In den Organen der Deutschen Bundesbahn ist es erst jetzt — kürzlich, vor wenigen Monaten — möglich gewesen, diesen Grundsatz zur Anerkennung zu bringen und dementsprechend zu konkreten Vorschlägen zu kommen.
    Meine Damen und Herren, ich könnte ausweichen; ich könnte es mir im Wahljahr sehr bequem machen und ebenfalls sagen: man kann doch im Wahljahr nicht mit irgendwelchen Tariferhöhungen kommen, bei der Bundesbahn schon gar nicht. Gut, die Dinge dauern ja immer sehr lange, bis sie realisiert werden können. Aber ich finde, alle Parteien sollten den Mut haben, der Öffentlichkeit heute schon zu sagen: Wir werden das Instrument der Deutschen Bundesbahn niemals in Ordnung bekommen, wenn wir im Jahre 1957 — im Schnitt gesehen — noch zu Tarifen fahren, die auf Entscheidungen der Jahre 1950 und 1951 basieren. Das ist eine Tatsache.
    Während der Einkaufssektor, wie ich ihn nennen möchte, d. h. die Kosten für Holz, Kohle, Eisen und vor allen Dingen auch für Treibstoffe, einen Index erreicht hat, der etwa um 300 herum liegt, liegt der Tarifindex, d. h. der Verkaufsindex, bei 180 bis 200. Wenn wir die Bundesbahn nicht — und das will doch niemand von uns — zum ewigen Kostgänger des Steuerzahlers machen wollen, wird uns gar nichts anderes übrigbleiben, als bei aller Verantwortung gegenüber den fahrenden Menschen und der verladenden Wirtschaft hier die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.
    Ich glaube, es sollte heute auch ein Wort über die Organisation der Bundesbahn gesagt werden. Es wird so viel von Verkehrsprogrammen gesprochen. Im Wahljahr haben wir natürlich auch ein solches Verkehrsprogramm. Die SPD hat ein Verkehrsprogramm; Herr Bleiß hat das soeben ausgeführt. Bei der CDU ist es, soweit ich unterrichtet bin, noch nicht so ganz klar, ob sie ein solches hat. Wir


    (Rademacher)

    von der FDP her haben in unserem Verkehrsprogramm die Forderung aufgestellt, aus Gründen der inneren und auch der äußeren Betriebswahrheit der Bundesbahn eine Rechtsform zu geben, die ihr nach innen und außen bestimmte Verpflichtungen auferlegt, nämlich die einer Aktiengesellschaft. Daraufhin ist sofort von böswilliger Seite das Gerücht in die Öffentlichkeit gestreut worden, wir Freien Demokraten hätten die Absicht, die Deutsche Bundesbahn zu privatisieren. Das ist natürlich für jeden Kenner und für jeden, der die Dinge einigermaßen versteht, ein wahrer Unfug. Wie kann man ein Tagesvermögen von 13 Milliarden DM privatisieren? Nachdem wir diese unsinnige Behauptung widerlegt haben, heißt es, die Freie Demokratische Partei will alle sozialen, gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen usw. der Bundesbahn aufheben; sie will außerdem die wohlerworbenen Rechte der Beamten, Angestellten und Arbeiter beschneiden. Auch das ist natürlich ein wahrer Unfug. Ich möchte heute morgen hier ausdrücklich erklären, daß alle diese Dinge erhalten bleiben müssen — wenngleich man über die Gemeinwirtschaftlichkeit, über eine freiere Entwicklung reden kann — und daß es uns bei diesen Vorschlägen ausschließlich darauf ankommt, bei der Deutschen Bundesbahn nach innen und außen eine klarere kaufmännische Betriebsführung durchzusetzen, wie es übrigens in dem Gesetz betreffend die Deutsche Bundesbahn ausdrücklich vorgesehen ist.
    Ich darf mich dann dem sehr traurigen Kapitel des Straßenbaus zuwenden. Zunächst können wir hier rein optisch die erfreuliche Tatsache feststellen, daß wir mit den Mitteln der „Öffa" im ordentlichen Haushalt etwa 900 Millionen DM und im außerordentlichen Haushalt 285 Millionen DM zur Verfügung haben. Ich kann mich hier der Erklärung von, ich glaube, Herrn Müller-Hermann in jeder Weise anschließen, daß es unbedingt notwendig ist, diese 285 Millionen DM mit zu realisieren, damit in diesem Jahr tatsächlich etwa 1,2 Milliarden DM verbaut werden. Es wird dagegen eingewandt, die Bauindustrie sei gar nicht in der Lage, dieses Volumen zu verkraften. In vielen Unterhaltungen, die ich mit den Bauunternehmern gehabt habe, insbesondere auch über die Straßenliga, die ja alle Kreise der deutschen Wirtschaft umfaßt und die sich in Fortsetzung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autobahnen zur Aufgabe gestellt hat, den Gedanken der Notwendigkeit des Straßenbaus voranzutreiben, ist mir erklärt worden: Wir sind durchaus in der Lage, 1,5 Milliarden DM im Jahr zu verbauen, allerdings unter der Voraussetzung, daß die Planungen zwischen Bund und Ländern rechtzeitig klargestellt sind und daß außerdem die Mittel — das ist wohl selbstverständlich — freigegeben werden.
    Wir haben uns überlegt, wie man angesichts dieser Notlage im deutschen Straßennetz diese 1,5 Milliarden DM wirklich realisieren kann. Ich darf Ihnen hier in diesem Augenblick einen Antrag ankündigen, der nachher zum Einzelplan 14 gestellt werden wird. Meine Fraktion ist der Auffassung, daß rein aus Gründen der Landesverteidigung auch unsere militärischen Organisationen ein großes Interesse daran haben müssen, einen erheblichen Beitrag zum Straßenbau zu leisten. Wir werden daher unter Aufzeigung von zwei Kapiteln, von denen wir glauben, daß eine Ermäßigung durchaus möglich ist — jedenfalls unsere militärischen Experten belehren uns so —, den Antrag stellen, aus dem Verteidigungsetat 200 Millionen DM für den deutschen Straßenbau abzuzweigen. Wir kommen dann mit ordentlichem und außerordentlichem Etat und diesem zusätzlichen Betrag aus dem Verteidigungsetat insgesamt auf rund 11/2 Milliarden DM.
    Damit kommen wir auch etwas näher an den Zehnjahresplan des Herrn Bundesverkehrsministers heran. Dieser Plan scheint mir infolge des wirklich ausgebliebenen zügigen Straßenbaues eine Art Notlösung zu sein. Entschuldigen Sie, wenn auch ich das noch einmal zum Ausdruck bringe: Jeder in der deutschen Bundesrepublik wundert sich natürlich darüber, daß, nachdem acht Jahre lang nicht besser gebaut werden konnte, ausgerechnet im Wahljahr der staunenden Öffentlichkeit ein Zehnjahresplan vorgelegt wird. — Ich sehe Ihr Kopfschütteln; aber selbst der Herr Bundesfinanzminister hat in Veröffentlichungen wiederholt ausdrücklich gesagt, daß eine Realisierung dieses Plans gar nicht möglich ist. Sie sehen also, dieser Zehnjahresplan bleibt doch sehr stark ein Phantasiegebilde, bzw. er ist geeignet, die Phantasie des Wählers im Wahljahr sehr stark anzuregen.
    Bei der Bundesbahn sieht es ähnlich aus. Auch dort hat man einen Zehnjahresplan gemacht, der eigentlich nichts weiter ist als eine reine Inventur. Das ist unter Umständen gut, damit man einmal sieht, was ein derartiges Verkehrsinstitut für seine Modernisierung und Entwicklung überhaupt braucht. Aber wenn man Zehnjahrespläne macht, muß man sich doch zugleich überlegen, wie man sie realisieren kann.
    Ich muß Ihnen, meine Damen und Herren, auch hier wieder mit einigen Zahlen aufwarten. Sie kennen den ewigen Streit um die Zweckbindung oder Nicht-Zweckbindung von Abgaben, die der Straßenverkehrsbenutzer aller Art leistet. Ich finde nun, wenn man von 1949 an und insbesondere von 1951/52 an die Dinge ein wenig mehr einander angeglichen hätte — ohne das Wort „Zweckbindung" auszusprechen —, wären wir bestimmt nicht in der heutigen Situation und brauchten wahrscheinlich nicht einmal einen Zehnjahresplan. Jedenfalls werden heute an den Bund an Mineralölsteuer, Importzöllen und Beförderungsteuer etwa 2,3 Milliarden pro anno abgegeben. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz, das ein Bundesgesetz ist, dessen Ergebnisse aber den Ländern zufallen, beläuft sich in seinem Aufkommen auf etwa 950 Millionen DM. Sie haben also insgesamt etwa 3 Milliar den DM wirklich zur Verfügung, und wir wären sehr froh, wenn diese Beträge ohne besondere Zweckbindung mit Schwergewicht in den Straßenbau gegeben würden. Bei einer solchen Auffassung wäre sogar noch genügend Geld vorhanden — auch das ist hier heute morgen zum Ausdruck gebracht worden —, den Gemeinden, die wegen des Straßenbaues in einer besonders schwierigen Lage sind, eine Unterstützung zu geben.
    Nun der ewige Streit: Worauf sind die bedauernswert hohen Unfallziffern in der deutschen Bundesrepublik zurückzuführen? Trotz anderer Meinung des Herrn Kollegen Müller-Hermann wage ich nach wie vor zu behaupten: Entscheidend ist das Vorhandensein eines erstklassigen Straßenverkehrsnetzes.
    Meine Damen und Herren, Sie, die Sie doch häufig über die deutschen Grenzen nicht nur hinausfliegen, sondern auch -fahren, kennen doch die Situation. Wenn Sie von Dänemark, wenn Sie


    (Rademacher)

    von Holland, wenn Sie aus der Schweiz hereinkommen, fällt Ihnen, sofern Sie nicht direkt einen Anschluß an eine Autobahn haben, sofort auf, in welch schlechtem Zustand sich unser Straßennetz befindet. Das ist, neben einer, wie ich durchaus zugebe, nicht gerade hervorragenden Disziplin im deutschen Straßenverkehr, der Grund dafür, daß bei uns in der Bundesrepublik die Unfallzahlen so ungeheuer hoch sind. Wenn Sie heute eine Strecke von Frankfurt nach Köln oder umgekehrt fahren, sehen Sie drei, vier oder sechs Unfälle. Ich bin jetzt anläßlich des Kongresses der Internationalen Handelskammer 3000 km von Basel nach Neapel und zurück gefahren. Der Straßenverkehr, auch der Schwere-Lastwagen-Verkehr, ist in Italien, wie ich mich erneut habe überzeugen können, nicht geringer als in der deutschen Bundesrepublik, er ist eher noch stärker. Ich habe aber während dieser Fahrt über 3000 km nicht einen einzigen Unfall gesehen, obgleich die Leute dort eine unvorstellbare Rasanz des Fahrens haben. Erstens ist dort die Mentalität eine andere, und zweitens ist eben das Straßennetz in weit besserer Ordnung als bei uns in der Bundesrepublik.

    (Abg. Dr. Vogel: Ich habe zwischen Mailand und Genua innerhalb von drei Stunden eine Reihe von Unfällen erlebt!)

    — Vielleicht haben Sie Pech gehabt und ich Glück gehabt. Aber 3000 km sind eben doch eine erhebliche Strecke, und, Herr Dr. Vogel, ich nehme doch an, daß Sie das, was ich gesehen habe und berichte, für bare Münze nehmen.

    (Abg. Dr. Vogel: Sicher! Ich bezweifle es nicht! Es ist Glückssache!)

    Ich möchte immer wieder darauf hinweisen, meine Damen und Herren: Sie bekommen diese bedauerlichen Zahlen an Toten und Verletzten — ganz abgesehen von den schweren Materialschäden, die in der Bundesrepublik laufend entstehen —einfach nicht herunter, wenn sich nicht allgemein der Gedanke durchsetzt, daß wir unser Straßennetz nun wirklich unter Zurverfügungstellung der entsprechenden Mittel den anderen europäischen Netzen anpassen müssen.
    Wenn ich vom Straßenbau spreche, so ist es nur ein Sprung zur Frage der Straßenverkehrspolitik überhaupt. Dabei steht auch die Frage der sogenannten Tarifreform im Vordergrund. Ich gehöre nun zu den unglücklichen Leuten, die auf Grund des Vertrauens des Herrn Bundesverkehrsministers seit einigen Jahren in dem Beyer-Ausschuß mitarbeiten, habe also zusammen mit 20 oder 21 Kollegen als unabhängiger, selbständiger Sachverständiger die Aufgabe, das Ei des Kolumbus auf die Spitze zu stellen. Wer das in diesen Jahren mitgemacht hat, dieses Hin- und Herziehen — entschuldigen Sie, jeder ist ja letzten Endes doch wieder ein bißchen interessengebunden —, kommt zu der Meinung: es wird in absehbarer Zeit auch weiterhin nur relativ wenig herauskommen, man wird mit knappen Mehrheiten irgendwelche Beschlüsse fassen, man wird die Minderheitsbeschlüsse anführen müssen, und der Bundesverkehrsminister steht wieder vor der großen Frage: Was soll ich nun eigentlich tun? Denn er muß zweifelsohne erneut die verschiedenen Verkehrsträger und Verkehrsinteressenten anhören, um mit ihnen zu einer Lösung zu kommen, auf die wir nun schon viele, viele Jahre warten. Ich frage mich, ob es nicht doch möglich gewesen wäre, durch freiwillige Vereinbarungen — das ist immer wieder das A und O meiner Ansicht von Verkehrspolitik — ein wenig mehr zum Ausgleich der Verkehrsträger untereinander, insbesondere einem Ausgleich zwischen Schiene und Straße, zu kommen.
    Und dann, meine Damen und Herren, besteht ja noch die unangenehme Tatsache, daß bei uns so manche Gesetze in den Ausschüssen sehr schnell das Licht der Welt erblicken, wogegen andere auf Eis gelegt werden. Da haben wir z. B. eine internationale Konvention über die Längen und Gewichte. Sie kennen ja diesen Streitfall. Das liegt nun auch seit Jahr und Tag im Verkehrsausschuß und wird nicht behandelt. Ich weiß nicht, ob das auf höheren Befehl nicht geschieht oder was dort eigentlich los ist. Tatsache ist, daß die europäische Verkehrswirtschaft darauf wartet. Es ist übrigens nicht nur .ein europäisches Gesetz, es ist sogar ein internationales Gesetz. Wir sind, soweit ich unterrichtet bin, von der UNO schon einmal aufgefordert worden, nun endlich zu ratifizieren. Ich hoffe — ich möchte das darum heute ausdrücklich vorbringen —, daß diese Konvention von 1947, die im großen gesehen — ich will im einzelnen nicht mehr darauf eingehen — eine einheitliche Ausrichtung von Maßen und Gewichten, Achsdrücken usw. vorsieht, noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluß kommt.
    Daß es mit der Bundesratsverordnung, die eine Einschränkung auf 14 m und 24 t Gesamtgewicht vorsieht, noch nicht ausgestanden ist, das weiß jeder. Wer sich aber zunächst in einer schwierigen Situation befindet, ist die deutsche Automobilindustrie. Ich habe mich kürzlich mit einem hervorragenden Techniker der deutschen Lastwagenbauindustrie unterhalten, der sagte: „Ja, wissen Sie, Herr Rademacher, jetzt auf der Automobilausstellung im Frühjahr 1958 werden wir ein Schild anhängen:" — seien Sie mir nicht böse, Herr Minister — „Wegen Seebohm geschlossen! Wir wissen jedenfalls nicht mehr, was wir machen pollen." Kein Mensch glaubt, daß die Angelegenheit mit dieser Bundesratsverordnung ihre endgültige Erledigung gefunden hat.
    Auch zu dem beliebten Thema des Werkverkehrs möchte ich ein Wort sagen. Wir versuchen ja, durch eine sehr starke fiskalische Belastung — 3 Pf, 4 Pf, und schließlich sollen es 5 Pf pro t/km werden — den Werkverkehr außerordentlich zurückzudrängen. Gut, wir haben das mit Mehrheit in diesem Hause gemacht. Aber ich glaube, den Werkverkehr drängen wir nur in dem Maß zurück, in dem es uns gelingt, durch eine richtige Verkehrskonzeption und durch Zusammenarbeit der bestehenden Verkehrsträger der verladenden Wirtschaft und dem Handel zu beweisen, daß es für die Unternehmen günstiger ist, sich der vorhandenen Verkehrsträger, sei es der staatlichen, sei es der privaten, zu bedienen. Aber diese Voraussetzung ist nicht gegeben. Sie wird auf Grund der Unterlassungssünden der vergangenen 8 Jahre auch in den nächsten Jahren nicht gegeben sein; leider, kann ich nur sagen.
    Ich könnte noch einiges über die Binnenschiffahrt und über die Luftfahrt sagen; das möchte ich nicht. Ich möchte noch einmal auf den Aufbau der deutschen Seeschiffahrt eingehen, weil mir in diesem Zusammenhang an einer Sache ganz besonders gelegen ist. Wir haben im Laufe dieses Jahres in der deutschen Handelsschiffahrt eine Bruttoregistertonnage erreicht, die etwa dem Stand


    (Rademacher)

    von 1939 entspricht. Hier kann man der Bundesregierung, dem Bundesverkehrsministerium und auch diesem Hause, das immer zügig mitgegangen ist, sowie dem Bundesrat die Anerkennung und den Dank dafür aussprechen, daß es gelungen ist, die deutsche Seeschiffahrt in dieser Form wieder-aufzubauen. Man wird sagen: Nun könnte man eigentlich Schluß machen. Dazu muß man wissen, daß sich der Weltumschlag ungefähr verdoppelt hat und daß infolgedessen die Zahl von 41/2 bis 5 Millionen BRT durchaus berechtigt ist.
    Was wir in all den Jahren leider nicht vorangetrieben haben, obgleich hierüber eine ganze Reihe von internen Besprechungen stattgefunden haben, ist ein Wiederaufbau der deutschen Passagierschiffahrt. Um Ihnen nicht zuviel Zeit wegzunehmen, möchte ich Ihnen empfehlen, eine Schrift zu studieren, die Ende 1956 vom Institut für Weltwirtschaft der Universität Kiel herausgebracht worden ist, in der man sich sehr eingehend mit dieser Frage, der Notwendigkeit der Rentabilität usw. befaßt hat.
    Es gibt nationale Anliegen im guten Sinne des
    Wortes, die, wenn man nun einmal eine seefahrende Nation ist, nicht außer acht gelassen werden dürfen. Dazu gehört zweifelsohne der Wiederaufbau der deutschen Passagierschiffahrt. Wenn Sie ins Ausland kommen, wenn Sie mit unseren Botschaften, mit unseren Generalkonsulaten sprechen, wenn Sie vor allen Dingen mit den Angehörigen unserer deutschen Kolonien im Ausland sprechen, dann wird Ihnen überall gesagt, wie ungeheuer wichtig es wäre, daß auch die deutsche Bundesrepublik und, wie wir hoffen, bald einmal das ganze Deutschland wieder die Passagierflagge auf den
    sieben Meeren dieser Welt zeigt. Dabei bietet sich natürlich an — die Dinge können nur sehr langsam geschehen —, zunächst einmal an die Nordatlantikfahrt zu denken. Die Pläne sind fertig; sowohl Hapag als auch Lloyd haben Pläne für je ein Passagierschiff von etwa 30 000 t fertig. Die entsprechenden Verhandlungen mit den Werften haben stattgefunden.
    Es handelt sich, wie ich schon im Jahre 1951 und im Jahre 1952 gesagt habe, bei diesem Wiedereinsteigen in die Passagierschiffahrt nicht um „ocean runner" und um den Wettbewerb um das Blaue Band. Es geht einfach darum, mit vernünftigen, rentablen Schiffen wieder dabeizusein. Es kann durchaus bewiesen werden, daß eine solche Passagierschiffahrt trotz der aufkommenden Luftfahrt, wenn die Sache richtig angefaßt wird, rentabel gestaltet werden kann. Die Unternehmer, also die Reedereien, sollen gar nicht aus der Verantwortung einer kaufmännischen Betriebsführung entlassen werden.
    Aber wie in allen Ländern bedarf der Aufbau einer Unterstützung durch den Bund und auch einer entsprechenden Unterstützung durch die Länder und dann natürlich auch durch den Kapitalmarkt. Das ist ja wohl der schwierigste Punkt, und es ist — wieder rückbezogen auf unsere Situation im Straßenbau und auch bei der Schiene — ja auch ein allgemeiner Vorwurf, den man in einer solchen grundsätzlichen Debatte nicht unterlassen kann: daß es eben nicht gelungen ist, durch eine entsprechende Kooperation der Wirtschaft, der Finanzen, des Verkehrs usw. einen entsprechenden Kapitalmarkt zu schaffen.
    Aber es liegen ganz konkrete Pläne vor — wenn ich damit wieder auf die Passagierschiffahrt zurückkommen darf. Was wir tun müssen — in Übereinstimmung mit dem, was andere seefahrende Nationen gemacht haben —, das ist nichts weiter, als wieder auf unser sehr gutes Wiederaufbau- und Darlehensgesetz zurückzugreifen und dieses Gesetz für die Passagierschiffahrt oder, wie es technisch heißt, für die Fahrgastschiffahrt einzusetzen, nachdem wir es ja im großen und ganzen für die Handelsschiffahrt nicht mehr brauchen.
    Nun wollen wir Freien Demokraten nicht den Einzelplan 12 in diesem Punkt über den Haufen werfen. Wir haben uns daher in unserem Antrag Umdruck 1101 — ich nehme an, daß Ihnen die Umdrucke inzwischen zugegangen sind — darauf beschränkt, im außerordentlichen Etat unter Kap. 12 02 um die Einfügung eines neuen Tit. 530 zu ersuchen, der folgendermaßen lautet: „Gewährung von Darlehen für den Bau von Fahrgastschiffen auf deutschen Werften nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen und unter sonstigen Bedingungen". Wir haben dafür in diesem Jahr keinen Betrag eingesetzt. Wir möchten aber im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Einzelplans 12 endlich auch einmal die moralische Anerkennung dieses Anliegens durch die Bundesregierung und vor allen Dingen auch dieses Haus, damit die Welt und vor allen Dingen unsere Küstenländer, unsere Häfen und unsere Reedereien wissen: die deutsche Passagierschiffahrt ist nicht vergessen, und sie kann 1958 durchaus mit einem ersten Betrag ausgestattet werden. Wenn ein derartiger grundsätzlicher Beschluß ohne Nennung eines Betrages erfolgt, dann können Werften, Reeder, Länderregierungen, Bundesregierung usw. wirklich konkret weiterarbeiten, so daß sich die Dinge hoffentlich im Jahre 1958 mit einem erheblichen Betrag realisieren lassen, so daß man die Helgen heute reservieren und im Jahr 1958 mit dem Bau der beiden ersten Schiffe für den Nordatlantik beginnen kann.
    Damit bin ich am Ende. Ich muß aber, weil ich doch mit einer etwas positiven Note abgeschlossen labe, noch einmal auf den Ausgangspunkt zurückkommen und muß Ihnen mit aller Deutlichkeit sagen: Die unzulängliche Verkehrspolitik in bezug auf Schiene, Straße und Straßenbau und der ausgebliebene Ausgleich zwischen Schiene und Straße sind für uns von so schwerwiegender Natur, daß die Freie Demokratische Partei nicht in der Lage ist, dem Einzelplan 12 ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Schneider (Bremerhaven).
Schneider (Bremerhaven) (DP [FVP]): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen unid Herren! Nach den Ausführungen meiner Herren Vorredner kann ich mich verhältnismäßig kurz fassen. Ich muß .allerdings zu Beginn bemerken, daß der Kollege Bleiß es sich mit seiner Kritik sehr leicht gemacht hat. Es ist nicht meine Aufgabe, hier festzustellen, welche Position der Bundesverkehrsminister im Kabinett hat oder nicht hat. Ich nehme an, daß er dazu selbst noch etwas sagen wird. Immerhin zwingt mich diese Bemerkung, festzustellen, daß der Bundesverkehrsminister in erster Linie, ja maßgeblich dafür verantwortlich ist, daß eine Verkehrskonzeption vorliegt, und daß das Geld seit eh und je vom Finanzminister kommen muß. Hier hätten wir allerdings auch einige Aus-


(Schneider [Bremerhaven] )

stellungen zu machen; denn es ist ja wohl allseits bekannt, und die Koalition ist — das darf ich vielleicht offen aussprechen — oftmals selbst nicht sehr glücklich darüber, in welch harter Weise wir um die Mittel für die einzelnen Vorhaben kämpfen müssen.
Meine Damen und Herren! Gerechterweise darf auch nicht übersehen werden, daß gerade das Verkehrsressort nach dem Kriege eine recht undankbare Aufgabe war. Wir alle erinnern uns heute oft viel zu schwach daran, daß praktisch alle Verkehrsverbindungen und Verkehrsträger total zerschlagen waren, und wenn die Opposition ehrlich ist, muß ,auch sie zugeben, daß im Rahmen des großen Wiederaufbaues seit 1948, d. h. seit der Währungsreform auf dem Verkehrsgebiet Erhebliches geleistet worden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Gerechtigkeit gebietet es also, ausdrücklich festzustellen, daß das Verkehrsressort in seiner Gesamtheit nicht, wie es hier behauptet worden ist, vernachlässigt worden ist und daß diese Behauptung jeder Begründung entbehrt. Ich darf darauf hinweisen, daß beispielsweise der Transportraumbedarf für die deutsche Wirtschaft in jedem Falle voll gedeckt werden konnte, und es steht fest, daß der Transportbedarf der Wirtschaft auch in den nächsten Jahren in jedem Fall, sei es auf der Schiene. auf der Straße oder auf dem Wasserwege, gedeckt werden wird.
Meine Damen und Herren! Ich darf vielleicht noch einmal kurz in Ihre Erinnerung zurückrufen, daß die Seeschiffahrt damals nach dem Zusammenbruch nur noch über rund 100 000 BRT Frachtraum verfügte, während wir Ende 1956 bereits 31/2 Millionen BRT wiederaufgebaut hatten. Es ist, glaube ich, notwendig, bei dem allgemeinen großen Aufbau, den man heute schon meistens als selbstverständlich hinzunehmen geneigt ist, ab und zu ein paar ganz schlichte Zahlen zu nennen.
Es darf auch nicht übersehen werden, daß in diesem Hause sehr harte Auseinandersetzungen um den Wiederaufbau der deutschen Luftfahrt stattgefunden haben. Wir haben damals den Sprung ins kalte Wasser gewagt, und ich kann auch hier mit Befriedigung feststellen, daß die Voraussagen und Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums sich bewährt haben. Die Deutsche Lufthansa ist auf dem besten Wege, ihre Einnahmen so zu gestalten, daß sie die Ausgaben decken, so daß wir hier im Bundestag, die wir ja im allgemeinen um Bewilligungen angegangen werden, damit rechnen können, daß wir in absehbarer Zeit von ,allzu großen Anforderungen freigestellt sein werden. Damit hat sich gleichzeitig auch die Richtigkeit der damals hier geäußerten Auffassung erwiesen, daß neben einer Atlantikschiffahrt auch der Luftverkehr vollauf seine Berechtigung hat, daß man sich gegenseitig also keine Konkurrenz macht, sondern daß bei dem steigenden Reisevolumen beide Verkehrsträger nach wie vor ihre Berechtigung haben.
Ich darf dann, um auf die angebliche Konzeptionslosigkeit und die mangelnden Leistungen des
Verkehrsministeriums einzugehen, auch einmal
daran erinnern, daß die Binnenschiffahrt im Jahre
1949 über rund 2,7 Millionen Tragfähigkeitstonnen,
1956 dagegen über 4,2 Millionen Tragfähigkeitstonnen verfügte. Der Bestand an Güterwagen der Deutschen Bundesbahn ist zwar 1949 mit 330 000 Stück höher gewesen als 1956, wo wir nur über 281 500 solcher Wagen verfügten. Es darf dabei aber nicht übersehen werden, daß dieses Material zum großen Teil erneuert und außerdem die Ladefähigkeit dieser Transportgefäße erheblich erhöht worden ist.
Ich darf dann weiter kurz ,darauf 'hinweisen, daß der Güterkraftverkehr 1949 über 506 000 Lastkraftwagen und Anhänger verfügte, wohingegen er 1956 über 908 000 solcher Fahrzeuge verfügte. Allein diese Zahlen beweisen schon, daß die Behauptungen, das Verkehrswesen stelle einen Scherbenhaufen dar, völlig abwegig sind.

(Abg. Dr. Conring: Sehr richtig!)

Was nun die sogenannte mangelnde Koordination der Verkehrsträger betrifft, so ist es zwar richtig, daß zwischen dem Güterfernverkehr und der Bundesbahn einige Jahre lang 'ein Kampf um das sogenannte Kilo stattgefunden hat; dieser ungeregelte Zustand hat sich inzwischen jedoch erheblich verbessert. Gerade im Hinblick auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Bleiß muß ich außerdem sagen, daß sich diese Wirkungen in noch viel größerem Umfang zeigen würden, wenn nicht auf Vorschlag der SPD entgegen der Auffassung der Bundesregierung die Ausgleichsbelastung des Werkfernverkehrs mit 5 Pf Beförderungsteuer um volle drei Jahre hinausgeschoben worden wäre. Daß inzwischen noch keine Verbesserung der Verhältnisse zwischen dem Güternahverkehr und der Schiene stattfinden konnte, ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß, auch wieder unter wesentlicher Mitwirkung der Sozialdemokratischen Partei, die Vorschläge der Bundesregierung und damit des Bundesministers für Verkehr, den Werknahverkehr in die Besteuerung einzubeziehen, leider nicht berücksichtigt worden sind.

(Abg. Schmidt [Harnburg]: Sie meinen, wenn der Nahverkehr Steuern zahlt, müßte es ihm besser gehen?)

Verehrter Herr Schmidt, Sie können ja hier auch gleich eine Rede halten.

(Weiterer Zuruf des Abg. Schmidt [Hamburg] .)

Der Bundesminister für Verkehr kann es ferner als einen Erfolg seiner Verkehrspolitik betrachten, daß nach Inkrafttreten des Verkehrsfinanzgesetzes auf seine Initiative und unter seinem Vorsitz die leitenden Herren der drei Verkehrsträger Schiene, Straße und Binnenschiffahrt zusammengetreten sind, wie überhaupt — das muß hier einmal gesagt werden — die Verkehrspolitik im Ministerium ja nicht im stillen Kämmerlein gemacht wird, sondern unter Beteiligung der entsprechenden Wirtschaftszweige, was gleichzeitig garantiert, daß die verladende Wirtschaft selbst stets über den neuesten Stand der Dinge unterrichtet ist und darüber hinaus ihre Wünsche und Sorgen der zuständigen Stelle unverzüglich vortragen kann.
Herr Kollege Bleiß hat dann hier Ausführungen über die Bundesbahn gemacht, denen ich teilweise nachdrücklich widersprechen muß. Ich empfehle dem Kollegen Bleiß, sich einmal mit seinem Fraktionskollegen Jahn zu unterhalten und sich über gewisse Dinge bei der Deutschen Bundesbahn orientieren zu lassen. Er wird dann wahrscheinlich auch zu der Auffassung kommen, daß es so,


(Schneider [Bremerhaven])

wie er es hier geschildert hat, nicht ist; hat doch der sogenannte Bleiß-Ausschuß selbst festgestellt, daß die Finanzlage der Deutschen Bundesbahn durch nicht genügende Entlastung von den Kriegs- und Nachkriegsschäden und durch zusätzliche Belastungen mit betriebsfremden Ausgaben verzerrt worden sei. Für den Haushalt 1957 schlug der Bleiß-Ausschuß eine Erhöhung der Haushaltsansätze um rund 450 Millionen DM vor. Dieser Betrag entspricht in seiner Höhe etwa der hier gerügten Liquiditätshilfe, wenn diese auch zugegebenermaßen aus anderem Anlaß erforderlich ist.
Es steht fest, daß die Bundesbahn in den letzten Jahren doch erhebliche Rationalisierungsanstrengungen unternommen hat und daß das Bahnpersonal heute bereits in einem Maße ausgelastet ist, das gerade noch verantwortet werden kann. Ich glaube, Herr Kollege Dr. Bleiß, wenn Sie mit Ihrem Kollegen Jahn sprechen, dann wird er sagen: Alle Räder stehen still, wenn mein starker Arm es will! Man darf den Bogen auch nicht überspannen. Daß in diesem Zusammenhang die Tarifpolitik eine erhebliche Rolle spielt, wird auch von uns und, ich glaube, von allen anderen Fraktionen in diesem Hause nicht bestritten. Ich stelle aber ausdrücklich fest, daß es für uns keine Frage der Wahl am 15. September ist, ob eine Tarifanhebung bei der Bundesbahn erfolgen soll oder nicht. Man möge uns die entsprechenden Unterlagen geben — die Bundesbahn verfügt inzwischen über eine neue Führung —, und wir werden sicherlich bereit sein, die erforderlichen Maßnahmen gemeinsam zu treffen.
Was den Straßenbau betrifft, so möchte ich folgendes sagen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Schneider, gestatten Sie eine Frage des Herrn Abgeordneten Schmidt (Hamburg)?
    Schneider (Bremerhaven) (DP [FVP]): Nein, der Kollege Schmidt hat mich wiederholt in so unfreundlicher Weise unterbrochen, daß ich darauf verzichte, mir von ihm Fragen stellen zu lassen.

    (Lachen bei der SPD. — Beifall bei den Regierungsparteien.)