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ID0220807400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2208

  • date_rangeDatum: 9. Mai 1957

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1957 11967 208. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1957. Mitteilung über Eintritt des Abg. Brenner in den Bundestag 11969 A Amtliche Mitteilungen 11969 A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900 zu 2900) 11969 A Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, zu 3453, Umdruck 1048) 11969 A Giencke (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 12042 C Kühn (Köln) (SPD) . . . . 11969 B, 11985 B, 11986 A, 11987 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler. . . 11975 D, 11983 C, 11984 C, 11985 A, 11987 C Neumann (SPD) . . 11978 C, 11981 B, 11982 C, 11983 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 11981 B Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) .. . 11982 B, 11983. B, 11985 D Dr. Arndt (SPD) 11984 A Dr. Krone (CDU/CSU) . . 11984 D, 11986 D Mellies (SPD) 11985 A, 11988 A Dr. Menzel (SPD) 11987 B Dr. Mende (FDP) 11987 B Abstimmung 11988 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, zu 3454, Umdrucke 1046 (neu), 1051, 1075, 1088 11988 C Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . . 12044 C als Abgeordneter 12028 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . 11988 C, 11992 D, 11996 D Majonica (CDU/CSU) 11992 D Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen . . . . 11994 C, 11997 A Dr. Gille (GB/BHE) 11997 D Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 12032 D Dr. Baron Manteuffel-Szoege (CDU/CSU) 12036 D Dr. Preiß (DP [FVP]) . . . 12037 D, 12039 B Pusch (SPD) 12038 B Dr. Gülich (SPD) 12038 C, 12039 C Dr. Kather (GB/BHE) 12038 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12039 D Abstimmungen 12039 D Abgabe einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 12040 C Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 3452) 12041 A Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Berichterstatter 12041 A Abstimmung 12041 A Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 3456, zu 3456) 12041 A Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 A Abstimmung 12041 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 3464, zu 3464) 12041 B Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 D Abstimmung 12041 B Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 3474, zu 3474) 12041 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 12049 B Abstimmung 12041 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen 3440, zu 3440) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Euratom (Drucksache 3101) 11999 C Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 11999 C Aussprache über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft: Dr. Furler (CDU/CSU) 12004 B Birkelbach (SPD) 12006 D Dr. Elbrächter (DP [FVP]) 12013 A Margulies (FDP) 12015 A Stegner (GB/BHE) 12017 A Aussprache über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in Verbindung mit der Aussprache über die Große Anfrage der Fraktion der FDP 12019 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . 12019 B Dr. Ratzel (SPD) 12021 B Euler (DP [FVP]) 12024 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 12025 D Beschlußfassung über die Bildung eines Sonderausschusses „Gemeinsamer Markt/Euratom" 12028 A Überweisung der zuvor erörterten Vor- lagen an diesen Sonderausschuß . . . 12028 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 1050) 12028 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12028 B Nächste Sitzung 12041 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12042 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (zu Drucksache 3453) 12042 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 1048) 12044 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (zu Drucksache 3454) 12044 C Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1088) 12047 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1051) 12047 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1046 [neu]) . . 12047 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1075) . . . . 12047 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (zu Drucksache 3456) 12048 A Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (zu Drucksache 3464) 12048 D Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 33, Versorgung (zu Drucksache 3474) 12049 B Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 11 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 9. 5. Dr. Baade 10. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 5. Böhm (Düsseldorf) 10. 5. Brück 23. 5. Daum 10. 5. Demmelmeier 10. 5. Erler 9. 5. Frau Finselberger 12. 5. Geritzmann 10. 5. Gerns 9. 5. Graaff (Elie) 10. 5. Gumrum 22. 5. Günther 11. 5. Haasler 9. 5. Heinrich 20. 5. Höfler 9. 5. Hübner 10. 5. Frau Hütter 10. 5. Jacobs 9. 5. Jaksch 9. 5. Keuning 9. 5. Kiesinger 9. 5. Koenen (Lippstadt) 22. 5. Dr. Köhler 3. 6. Dr. Kopf 10. 5. Kortmann 20. 5. Dr. Leverkuehn 9. 5. Lücker (München) 9. 5. Marx 9. 5. Frau Dr. Maxsein 9. 5. Metzger 9. 5. Frau Meyer-Laule 9. 5. Dr. Mocker 9. 5. Dr. Moerchel 6. 6. Dr. Mommer 9. 5. Morgenthaler 31. 5. Mühlenberg 10. 5. Neumayer 10. 5. Dr. Oesterle 9. 5. Oetzel 9. 5. Onnen 9. 5. Paul 9. 5. Dr. Pohle (Düsseldorf) 9. 5. Frau Praetorius 9. 5. Dr. Dr. h. c. Pünder 9. 5. Putzig 22. 5. Rademacher 10. 5. Raestrup 9. 5. Frau Dr. Rehling 9. 5. Schill (Freiburg) 10. 5. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Seidl (Dorfen) 9. 5. Seither 11. 5. Dr. Serres 9. 5. Spörl 22. 5. Stahl 10. 5. Dr. Wahl 9. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. 5. Wiedeck 10. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Wullenhaupt 11. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Margulies 24. 6. Massoth 24. 6. Schütz 24. 6. Anlage 2 zu Drucksache 3453 (Vgl. S. 11969 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900 Anlage), hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Berichterstatter: Abgeordneter Giencke Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 - Einzelplan 04 - (Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) hat sich in Kap. 04 01 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Bemerkenswert sind lediglich die Stellenvermehrungen, und zwar: 1. 1 Stelle Bes.-Gr. A 1 a (Ministerialräte) zur Verstärkung des Kanzlerbüros. Die Stelle ist für den zweiten Persönlichen Referenten des Bundeskanzlers vorgesehen. Die Bedeutung dieser Stelle wird der bisherigen Bewertung (A 2 b) nicht gerecht, da der Inhaber nicht nur Fachaufträge zu erledigen hat, sondern auch der ständige Begleiter des Bundeskanzlers ist. Wegen der Minderbewertung der Stelle haben sich bereits protokollarische Schwierigkeiten ergeben. 2. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 b (Oberregierungsräte) für das Referat Finanzen, Wirtschaft und Ernährung. Dieses Referat hat einen ständigen Zuwachs neuer Arbeiten durch generelle steuer- und konjunkturpolitische Aufgaben erfahren. Es ist beabsichtigt, 2 neue Hilfsreferate, und zwar Wirtschaft (Außenbeziehungen) und Finanzen (Steuern), einzurichten. 3. 2 Stellen Bes.-Gr. A2 c 2 (Regierungsräte) für die Referate 3 und 5. Seit dem 1. April 1956 ist der Bundesnachrichtendienst dem Bundeskanzleramt unterstellt worden. Die damit zusammenhängenden sowie die mit dem personellen Aufbau der Verteidigungsverwaltung verursachten Mehrarbeiten erfordern eine Verstärkung der beiden Referate zur Entlastung der Referatsleiter. 4. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 d (Amtsräte), die für den neuen Mitarbeiter der unter 2. genannten neuen Hilfsreferate erforderlich wird. 5. 2 Stellen Verg.-Gr. VIII TO.A (Schreibkräfte), die infolge des gesteigerten Geschäftsanfalls notwendig werden. Über die Stellenvermehrungen ist im Haushaltsausschuß in der 191. Sitzung am 10. Januar 1957 eingehend gesprochen worden. Auf Grund dieser Stellenvermehrungen mußten die Haushaltsansätze bei Tit. 101, 103 und 104 gegenüber 1956 erhöht werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 107 ist darauf zurückzuführen, daß im Vorjahr die Errechnung des Ansatzes nach den Beihilfegrundsätzen in der Fassung des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 10. April 1953 zu niedrig vorgenommen wurde. Die Errechnung wurde jetzt rich- (Giencke) tiggestellt. Im übrigen ist der Ansatz für die Bundesbediensteten des Bundeskanzleramtes und für das Presse- und Informationsamt veranschlagt, da der Titel zentral verwaltet wird. Bei Tit. 108 wird ein erhöhter Ansatz durch die Personalvermehrung notwendig. Der Ansatz bei Tit. 203 wird durch Portomehrausgaben infolge Zunahme des Schriftverkehrs, insbesondere mit dem Ausland, notwendig. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 240 wird durch die Zunahme der Staatsbesuche, die der Bundesrepublik abgestattet werden, erforderlich. Erstmalig erscheint im Einzelplan 04 auf Grund einer bei den Beratungen im Haushaltsausschuß beschlossenen Änderung das Kap. 04 02 — Allgemeine Bewilligungen —, und zwar ausschließlich mit dem Tit. 222 — Minderausgaben infolge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt, der bisher mit dem gleichen Ansatz von 8 000 000 DM im Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt — ausgewiesen war. Die Plazierung des Minderungstitels an dieser neuen Stelle entspricht einem für alle Einzelpläne geltenden Beschluß des Haushaltsausschusses. Die Erstattungen aus dem Minderungstitel beziehen sich wie im Vorjahr ausschließlich auf Ausgabetitel des Presse- und Informationsamtes im Kap. 04 03; außer „Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen" betreffen sie in einer Höhe von 500 000 DM nunmehr auch den Tit. 303 — Nachrichtenagenturdienste —. In Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — weisen die Ansätze bei den Einnahmen gegenüber dem Vorjahr wesentliche Änderungen nicht auf. Der Tit. 7 — Einnahmen aus Veröffentlichungen — ist unterteilt worden in Einnahmen aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesregierung, aus dem Bulletin und aus sonstigen Veröffentlichungen. Diese Unterteilung war geboten, weil die Einnahmen je nach ihrer Herkunft zur Verstärkung ,der Ausgabemittel für den Tätigkeitsbericht oder für das Bulletin verwendet werden können und deshalb getrennt erfaßt werden müssen. Die Summe der Personalausgaben erhöht sich von 4 298 400 DM im Vorjahr auf 4 743 900 DM, also um etwas über 10 v. H. Die Erhöhung des Ansatzes beruht zum überwiegenden Teil auf den gegenüber den Vorjahresberechnungen eingetretenen Tariferhöhungen für Angestellte und Arbeiter und entsprechenden Übergangsmaßnahmen bei der Beamtenbesoldung. Eine Stellenvermehrung ist nicht erfolgt. Eine neu erscheinende Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 2 c 2 geht auf einen bei der 3. Lesung ,des Haushaltsgesetzes 1956 gefaßten Beschluß des Bundestages zurück. Die Bewertung ändert sich bei 16 Stellen, und zwar wird 1 Stelle für einen Lohnempfänger in eine Beamtenstelle umgewandelt, 2 Beamtenstellen werden gehoben von A 4 b 1 nach A 3 b, und schließlich erfahren 13 Angestelltenstellen eine höhere Bewertung. In 9 Fällen ergibt sich die Hebung der Angestelltenstellen aus Tarifvereinbarungen über die Eingruppierung von technischen und fremdsprachlichen Angestellten und ist daher zwangsläufig. Auch die übrigen Hebungen dienen einer gerechten Dienstpostenbewertung. Unter den Sachausgaben verringert sich der Ansatz bei Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — um 10 000 DM auf 200 000 DM. Der Tit. 202 — Bücherei — ist mit einem Ansatz von 115 000 DM um einen Betrag von 5000 DM erhöht, der für die laufende Beschaffung von Mikrofilmkopien deutscher Zeitungen für das Pressearchiv bestimmt ist. Bei Tit. 203 — Post- und Fernmeldegebühren — ist mit 350 000 DM ein gegenüber dem Vorjahr um 50 000 DM erhöhter Bedarf veranschlagt. Die Mehranforderung bezieht sich ausschließlich auf Fernmeldegebühren und ist begründet mit Erhöhung der Ortsfernschreibgebühren, der Fernschreibleitungsgebühren und Zunahme des Geschäftsumfanges. Bei den Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — und 205 — Kleinere Neu-, Um-und Erweiterungsbauten —, bei denen im Vorjahr 4000 DM bzw. 5000 DM ausgebracht waren, sind mit 40 000 DM bzw. 10 000 DM wesentliche höhere Beträge veranschlagt, die jedoch im Rahmen der dafür vom Bundesfinanzministerium festgelegten Sätze liegen. Bei Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — ist nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen aus der Bewirtschaftung des neuen Dienstgebäudes mit 300 800 DM ein um 53 000 DM verringerter Bedarf veranschlagt. Für den Betrieb von 10 Dienstfahrzeugen sind bei Tit. 208 50 000 DM, und damit 5000 DM mehr als im Vorjahr veranschlagt, weil Ersatzbeschaffungen nicht vorgesehen sind und deshalb größere Überholungsarbeiten notwendig werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 215 a) — Inlandsreisen — von 60 000 auf 66 000 DM gründet sich auf Erhöhung des Tage- und Übernachtungsgeldes. Für „Gerichts- und ähnliche Kosten" wird bei Tit. 219 an Stelle des bisherigen Betrages von 1000 DM ein Strichansatz vorgesehen, weil der Bedarf nicht absehbar ist. Eine Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 298 — Zuschuß zur Gemeinschaftsverpflegung — von 61 200 DM auf 66 000 DM hält sich im Rahmen der dafür bestehenden Richtlinien. Die Summe der Sachausgaben stellt sich mit 1 355 100 DM um 45 200 DM, also um etwa 3,5 v. H. höher als im Vorjahr. Unter den Allgemeinen Ausgaben zeigt der Tit. 300 — Förderung des Informationswesens — mit 11 500 000 DM gegenüber dem Vorjahr ein um 1 000 000 DM verringerten Ansatz. Dagegen wird der Ansatz bei Tit. 303 — Nachrichten-Agentur- Dienst, Informationsdienste und Pressekorrespondenzen — mit einem neuen Ansatz von 2 350 000 DM um 2 000 000 DM erhöht. Davon werden 500 000 DM auf Grund des jetzt im Kap. 04 02 ausgeworfenen Tit. 222 aus dem Verteidigungshaushalt erstattet. Der Ansatz bei Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — ist dementsprechend um 500 000 DM gekürzt worden. Von der Mehranforderung bei Tit. 303 — Agenturdienste — in Höhe von 2 000 000 DM werden also 1 500 000 DM durch Ansatzkürzungen bei den Tit. 300 und 309 ausgeglichen. Der Mehrbedarf bei Tit. 303 ist ausschließlich für Nachrichten-Agentur- Dienste vorgesehen und bezieht sich nicht auf die in der Zweckbestimmung mitangeführten Informationsdienste und Pressekorrespondenzen. Der bisherige Tit. 302 — Veröffentlichungen der Bundesregierung —, der auch früher nach seinen Erläuterungen ausschließlich für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung und das Bulletin des Presseamtes bestimmt war, wird aufgeteilt in einen Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — und einen Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregie- (Giencke) rung —. Dabei bleibt der Ansatz für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung mit 180 000 DM unverändert, während der Bedarf für das Bulletin mit 1 080 000 DM gegenüber dem Vorjahr um 160 000 DM höher veranschlagt wird, begründet mit der Notwendigkeit einer erweiterten Verbreitung der Auslandsausgaben des Bulletins. Bei Tit. 308 — Erwerb von Filmen für das Filmarchiv — ist mit 40 000 DM ein Mehr von 10 000 DM veranschlagt auf Grund erhöhten Umlaufs informationspolitischer Filme. Schließlich erscheint neu der Tit. 310 — Erwerb von Filmaufzeichnungen über Fernsehsendungen für das Fernseharchiv — mit einem — zunächst gesperrten — Ansatz von 30 000 DM. Die Notwendigkeit für die Einrichtung dieses neuen Archivs wird mit der zunehmenden Bedeutung des Fernsehens auf dem Gebiet der politischen Publizistik begründet. Die Summe der Allgemeinen Ausgaben stellt sich mit 23 164 300 DM um 692 300 DM, also um ca. 3 v. H. höher als im Vorjahr. Für Einmalige Ausgaben ist nur ein Ansatz von 14 000 DM bei Tit. 872 zur tontechnischen Ergänzung der Filmvorführgeräte ausgebracht. Im Endergebnis weist der Abschluß des Kap. 04 03 einen Zuschußbedarf von 29 257 800 DM aus gegenüber 20 155 900 DM im Vorjahr. Es erscheint also ein Mehrbedarf von 9 101 900 DM. Tatsächlich ist der Mehrbedarf um 8 000 000 DM geringer, nämlich um den Ansatz des Erstattungstitels 222, der, wie bereits erwähnt, diesmal nicht in dem Kap. 04 03 des Presse- und Informationsamtes, sondern im Einzelplan des Bundeskanzleramtes unter den „Allgemeinen Bewilligungen" im Kap. 04 02 erscheint. Es verbleibt demnach für das Presse- und Informationsamt eine Mehranforderung von 1 101 900 DM. Bonn, den 3. Mai 1957 Giencke Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 1048 (Vgl. S. 11971 C, 11988 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung —1. In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 11 500 000 DM um 6 000 000 DM auf 5 500 000 DM gekürzt und erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 2. Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — wird gestrichen. 3. Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — wird gestrichen. 4. Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — wird gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 zu Drucksache 3454 (Vgl. S. 11988 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel I. Volumen Die Gesamtausgaben sind für das Haushaltsjahr 1957 mit rd. 260 000 000 DM um rd. 20 000 000 DM höher veranschlagt als im Vorjahr. In diesem Mehrbetrag sind die für Angelegenheiten des Europarates und verwandte Gebiete erforderlichen Haushaltsmittel von rd. 2 000 000 DM enthalten, die im Haushalt für 1957 nicht mehr in einem besonderen Einzelplan (Einzelplan 50), sondern im Einzelplan des Auswärtigen Amts als besonderes Kapitel (Kap. 4) ausgebracht sind. Der verbleibende Mehrbedarf ist insbesondere verursacht worden: durch Ansteigen der Personalausgaben um rd. 10 000 000 DM insbesondere infolge erweiterten Ausbaus des Netzes der Auslandsvertretungen, durch Erhöhung der Ansätze für den Auslandskulturfonds und den Auslandsschulfonds mit je 2 000 000 DM — 4 000 000 DM für die Unterhaltung des Hospitals in Korea um . . . . . 400 000 DM durch die Übernahme des im Vorjahr im Einzelplan 60 ausgebrachten Beitrages des Bundes zum zivilen Teil des Haushalts der NATO (Generalsekretariat und Verwaltungsgebäude) in Höhe von rd. . . . . . . 4 000 000 DM ,auf den Einzelplan des Auswärtigen Amts. II. Organisation 1. Im Auswärtigen Amt selbst sind keine Organisationsänderungen von besonderer Bedeutung eingetreten. Der Herr Bundesaußenminister hat angekündigt, daß er zur Vermeidung gewisser Zweigleisigkeiten die Zusammenlegung der politischen Abteilung und der Länderabteilung er-wage. 2. Auch bei den Vertretungen des Bundes im Ausland treten nur wenige Veränderungen ein. Vorgesehen ist die Neuerrichtung von 2 Botschaften in Rabat (Marokko) und Tunis (Tunesien), von 3 Gesandtschaften in Panama City (Panama), (Dr. Vogel) Accra (Ghana) und Kuala Lumpur (Malaiischer Staatenbund) sowie 2 Konsulaten in Rouen und Nancy (Frankreich). Dafür konnten das Generalkonsulat in Tanger und die Konsulate in Accra, Barranquilla, Bozen, Tetuan und Triest in Wegfall kommen, so daß sich die Anzahl der Auslandsvertretungen insgesamt nur um eine und zwar von 167 auf 168 erhöht hat. 3. Die Umwandlung von Gesandtschaften in Botschaften geht weiter. Für das Rechnungsjahr 1957 ist die Umwandlung von 6 Gesandtschaften in Botschaften vorgesehen. Da sich der Status einer diplomatischen Vertretung danach richtet, wie das betreffende Land in der Bundesrepublik vertreten ist, also auf Gegenseitigkeit beruht, sind diese Umwandlungen zwangsläufig. Von der Bundesrepublik Deutschland ist in keinem einzigen Falle, wie der Herr Außenminister erklärt hat, die Anregung zu einer solchen Umwandlung ausgegangen. Die Umwandlungen haben aber keine finanziellen Auswirkungen zur Folge, da sich nur die Bezeichnung der Vertretung und die Amtsbezeichnung des Missionschefs ändert, dagegen nicht die Personalausstattung der Vertretung und auch nicht die Besoldung des Botschafters und der Botschaftsangehörigen. 4. Im Zuge des Aufbaues der Bundeswehr sollen in 14 Ländern wieder Militärattaché-Stäbe eingerichtet und wie früher den Auslandsmissionen angegliedert werden. Das militärische Personal wird vom Bundesministerium für Verteidigung gestellt und in dessen Einzelplan ausgebracht, während das zivile Hilfspersonal dieser Stäbe vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt und dessen Kosten — gegen Erstattung aus dem Verteidigungshaushalt — im Haushalt des Auswärtigen Amts ausgebracht sind. Die Anforderung an zivilen Hilfskräften im Haushalt des Auswärtigen Amts hat den Haushaltsausschuß veranlaßt, sich besonders eingehend mit den Anforderungen des Bundesverteidigungsministers an militärischem Personal für diese Stäbe zu befassen. Der Ausschuß war übereinstimmend der Auffassung, daß bei der Entsendung militärischer Stäbe ins Ausland weitgehendste Zurückhaltung angebracht sei, und nahm nicht unbeträchtliche Abstriche bei diesen Anforderungen sowohl hinsichtlich der Zahl der Stäbe wie hinsichtlich der personellen Ausstattung vor. Hierüber wird beim Haushalt des Bundesministers für Verteidigung (E.Pl. 14) näher zu berichten sein. Für ziviles Hilfspersonal dieser Stäbe sah der Haushaltsausschuß 49 Stellen vor (13 Übersetzer, 24 Schreibkräfte, 12 Kraftfahrer). III. Personalbedarf 1. Gegenüber den Personalmehranforderungen des Auswärtigen Amtes für die Zentralen, die sorgfältig geprüft wurden, vertrat der Ausschuß die Auffassung, daß der personelle Aufbau nunmehr im allgemeinen abgeschlossen sein müsse. Er konnte sich nur zu einer Vermehrung des bisherigen Stellensolls um 15 Stellen (1 Beamter, 11 Angestellte, 3 Lohnempfänger) sowie zu einigen Stellenhebungen entschließen und hatte weitergehende Vermehrungen ablehnen müssen, da von einer großen Behörde erwartet werden kann, daß sie einen Arbeitsmehranfall bis zu einem gewissen Grade durch eine Änderung der Geschäftsaufteilung auffangen kann. Um Stokkungen im Geschäftsbetrieb bei einem plötzlich auftretenden Arbeitsanfall zu verhindern, ist die I Anzahl der Auslandsbeamten, die vorübergehend im Inlande verwendet werden können, von 62 auf 72 erhöht worden. 2. Bei den Auslandsvertretungen ist allerdings eine Personalvermehrung um 134 Stellen, und zwar um 11 Beamte, 105 Angestellte und 18 Arbeiter erforderlich. Nach Abzug der für die Militärattaché-Stäbe benötigten 37 Angestellten und 12 Arbeiter verbleibt jedoch den Auslandsvertretungen für ihre eigentlichen Aufgaben nur ein Mehr von 11 Beamten, 68 Angestellten und 6 Arbeitern, von denen vorgesehen sind: a) zur Besetzung der genannten 7 neuen Auslandsvertretungen nach Verwendung der durch Auflösung von 6 konsularischen Vertretungen freiwerdenden Stellen 1 Beamter 22 Angestellte 4 Arbeiter b) für die Verstärkung bereits bestehender Auslandsvertretungen 10 Beamte 46 Angestellte 2 Arbeiter Zusammen 11 Beamte 68 Angestellte 6 Arbeiter Zusammen 85 Stellen 49 Stellen für Militärattaché-Stäbe insgesamt 136 Stellen. 3. Zu den Stellenveränderungen bei den bereits bestehenden Auslandsvertretungen ist zu bemerken: a) Die auch vom Auswärtigen Amt anerkannte Überbesetzung des höheren Wirtschaftsdienstes konnte im Vorjahr noch nicht beseitigt werden, so daß im Haushalt 1957 zunächst weitere 7 Stellen der Verg.-Gr. II für eine Umwandlung in Stellen des gehobenen Dienstes der Verg.-Gr. V b vorgesehen worden sind. Ob diese Umwandlungen ausreichen werden, die Kräfte des höheren Wirtschaftsdienstes von solchen Aufgaben zu befreien, die von Kräften des gehobenen Dienstes verrichtet werden können, muß der Prüfung bei Aufstellung des Haushalts für das nächste Rechnungsjahr überlassen bleiben. b) Den Klagen des Auswärtigen Amts über die unzureichende Ausstattung des allgemeinen Dienstes bei den Auslandsvertretungen mit Stellen des mittleren Dienstes ist durch die Bereitstellung von 9 Stellen für Beamte und 13 Stellen für Angestellte Rechnung getragen worden. Außerdem sind 16 Stellen für Angestellte des gehobenen Dienstes (TO.A V b) zur Einstellung von Ortskräften bei Auslandsvertretungen in Ländern mit arabischen und asiatischen Amtssprachen zugestanden worden, die die Landessprache, Sitten und Gebräuche der betreffenden Länder beherrschen, um im Presse- und Kulturdienst sowie als Dolmetscher und Übersetzer verwendet zu werden. Ohne den Bestrebungen des Auswärtigen Amts vorgreifen zu wollen, den Stellenbedarf für die einzelnen Zweige des Auswärtigen Dienstes den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen, mußte der Ausschuß zum Ausgleich für die bewilligte Stellenvermehrung 11 Stellen für Konsulatssekretäre (A 4 c 2) als „kw" bezeichnen. (Dr. Vogel) 4. Beamtennachwuchs Das Auswärtige Amt ist dazu übergegangen, ihren Beamtennachwuchs für alle Dienstzweige selbst auszubilden. Es sind Mittel für Unterhaltszuschüsse und Sachausgaben bereitgestellt worden, um im Rechnungsjahr 1957 ausbilden zu können 83 Attachés, 65 Anwärter des gehobenen Dienstes, 35 Anwärter ides mittleren Dienstes. Auch diese, zwar in der Ausbildung befindlichen Kräfte fallen bei einer Gesamtwertung der Zahl der Bediensteten ins Gewicht. 5. Bei der Prüfung der Personalwünsche des Auswärtigen Amts konnte die erhebliche Anzahl von Kräften nicht unberücksichtigt gelassen werden, die ihre Bezüge aus Sachtiteln erhalten. Es trifft dies insbesondere zu bei dem Konferenzsekretariat (Kap. 05 01 Tit. 957) auf und bei dem Gemischten Gnadenausschuß für sogenannte Kriegsverbrecher (Kap. 05 01 Tit. 958) auf bei der Rechtsschutzstelle (Kap. 05 02 Tit. 311) auf Ferner sind im Kap. 05 03 — Vertretungen des Bundes im Ausland —unter Tit. 435 wie bisher Mittel für bereitgestellt, um die 'deutschen Paßstellen in Ländern mit großem Touristenverkehr während der Reisezeit verstärken zu können. Bei diesem Titel sind für 1957 nunmehr auch Mittel ausgebracht für zur Erledigung des bei einzelnen Auslandsvertretungen besonders stark angestiegenen Geschäftsanfalles in Wiedergutmachungs- und Entschädigungssachen. Ferner sind hier die Mittel für zur Wahrnehmung der besonderen Aufgaben vorgesehen, die den Auslandsvertretungen in Österreich durch die Betreuung der dort lebenden rd. 27 000 deutschen Staatsangehörigen und rd. 140 000 Volksdeutschen obliegen. 17 Kräfte im Inland, 27 Kräfte, die nach Bedarf im Ausland eingesetzt werden, 11 Angestellte und 3 Arbeiter, 23 Angestellte und 1 Arbeiter. 45 Angestellte 42 Angestellte 53 Angestellte Fügt man dieses bei den Geldtiteln zusätzlich in Erscheinung tretende Personal hinzu, so ergibt sich über die Personaltitel 101, 103 und 104 hinaus eine beachtliche Personalverstärkung. IV. Bemerkungen zu einigen Ausgabeansätzen für Sachzwecke 1. Wie erwähnt, sind die Ansätze für den Auslandskulturfonds und für den Auslandsschulfonds gegenüber 1956 um je 2 000 000 DM erhöht. Im Haushalt 1957 erscheinen sonach der Kulturfonds (Kap. 05 02 Tit. 302) mit 17 000 000 DM und der Schulfonds (Kap. 05 02 Tit. 303) mit 14 000 000 DM. Regierung und Parlement unterstreichen damit erneut, welche Bedeutung sie den kulturpolitischen Aufgaben im Ausland beimessen. 2. Für Umzugskostenvergütungen sind im Haushalt 1957 bei Kap. 05 01 Tit. 217 3 500 000 DM ausgebracht, während für 1956 für diesen Zweck bei Kap. 05 01 Tit. 217 und 950 nach Abzug eines Vorgriffs aus 1955 nur 2 940 000 DM zur Verfügung standen. Die hohen Nachforderungen des Auswärtigen Amts bei diesen Titeln für 1956 um insgesamt 3 950 000 DM haben dem Haushaltsausschuß Anlaß gegeben, die Höhe des Mittelbedarfs des Auswärtigen Amts für Auslandsumzüge durch ein für diesen Zweck gebildetes Dreier-Gremium besonders eingehend nachprüfen zu lassen. Nachdem seitens des Auswärtigen Amts verbindliche Zusagen gegeben worden sind, bei der Anwendung der Umzugskostenbestimmungen einen strengen Maßstab anzulegen, die Repräsentationsräume des Missionschefs bei künftigem Wechsel grundsätzlich aus amtlichen Mitteln auszustatten und die Anzahl der Versetzungen einzuschränken, kann erwartet werden, daß sich in Zukunft die Umzugskostenmittel in tragbaren Grenzen halten. 3. Die Regierungsvorlage enthielt bei Kap. 05 01 Tit. 962 — Förderung entwicklungsfähiger Länder — einen Leertitel, weil die im Vorjahr hier auf Initiative des Bundestages eingestellten Mittel von 50 000 000 DM zum großen Teil erst im Rechnungsjahr 1957 ausgegeben werden können. Der Ausschuß war jedoch der Auffassung, daß der Bundestag im Vorjahr eine fortdauernde Planung im Auge gehabt habe, und hat hier auch für 1957 wiederum einen Betrag von 50 000 000 DM eingesetzt, davon jedoch 30 000 000 DM zunächst mit Sperrvermerk versehen. Ferner ist die bei Kap. 05 01 Tit. 961 veranschlagte Beteiligung des Bundes an dem Beistandsprogramm der UNO für entwicklungsfähige Länder von 1 000 000 auf 2 000 000 DM erhöht worden. Dagegen wurde bei Kap. 05 02 Tit. 607 der Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft von 150 000 DM auf 88 500 DM herabgesetzt. 4. Die allgemeine Erhöhung der Ansätze für Sachausgaben der Auslandsvertretungen um rd. (Dr. Vogel) 2 700 000 DM ist im wesentlichen auf die Einrichtung von Militärattaché-Stäben sowie die Einrichtung weiterer Auslandsvertretungen zurückzuführen, wozu auch die Botschaften am Sitze der NATO und in Moskau gerechnet werden müssen, weil hierfür im Vorjahreshaushalt nur Personalausgaben, aber keine Sachmittel ausgebracht worden sind. 5. Der Ansatz bei Kap. 05 03 Tit. 830 zur „Schaffung von Mietwohnungen für Auslandsbedienstete" ist von 700 000 DM im Vorjahr auf 2 600 000 DM erhöht worden, um Angehörigen in Auslandsdienstorten mit besonders ungünstigen Wohnraumverhältnissen schneller zu einer sowohl räumlich als auch .ausstattungsmäßig angemessenen Unterkunft zu verhelfen. 6. Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung sind für eine Anzahl von Leitern von Auslandsvertretungen geändert worden. Die Korrekturen, die im einzelnen in der Anlage zum Einzelplan 05 durch Fettdruck kenntlich gemacht sind, entsprechen den inzwischen gesammelten weiteren Erfahrungen und dürften den tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen die Annahme des Einzelplanes 05 nach Maßgabe der von ihm gemäß Drucksache 3454 beschlossenen Änderungen. Bonn, den 2. Mai 1957 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 5 Umdruck 1088 (Vgl. S. 12037 D, 12039B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0502 wird folgender neuer Tit. 681 ausgebracht: „Tit. 681 Zuschuß zum Ankauf eines Gebäudes des Deutschen Heimstättenwerkes für Wissenschaftler und Künstler für Zwecke der Osteuropaforschung in München 125 000 DM. Die Mittel sind übertragbar." Bonn, den 8. Mai 1957. Dr. Preiß Dr. Berg Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Brühler Eickhoff Dr. Elbrächter Euler Dr. Henn Hübner Lahr Matthes Neumayer Platner Dr. Schäfer (Hamburg) Dr. Schneider (Lollar) Wittenburg Seiboth Feller Lenz (Trossingen) Eberhard Kinat Höcker Jaksch Rehs Reitzner Dr. Eckhardt Dr. Götz Unertl Anlage 6 Umdruck 1051 (Vgl. S. 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 302 wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 303 wird der Ansatz von 14 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 15 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 304 wird der Ansatz von 559 000 DM um 141 000 auf 700 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 1046 (neu) (Vgl. S. 12038 B, 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. a) In Tit. 302 — Pflege kultureller, humanitärer und wissenschaftlicher Beziehungen zum Ausland — wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 18 000 000 DM erhöht. b) Die Erhöhung dieser Mittel ist für die aus den Erläuterungen zu Tit. 302 ersichtlichen Positionen wie folgt zu verwenden: Zuschüsse für die deutschen Krankenhäuser im Ausland 300 000 DM mehr Durchführung deutscher Opern- und Theatergastspiele im Ausland sowie Konzertreisen deutscher Künstler ins Ausland 200 000 DM mehr Verbreitung deutscher Literatur im Ausland 500 000 DM mehr. 2. In Tit. 314 — Förderung deutscher Hilfsvereine im Ausland — wird der Ansatz von 200 000 DM um 20 000 DM auf 220 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 1075 (Vgl. S. 12040 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 607 — Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft — wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage in Höhe von 150 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 7. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 zu Drucksache 3456 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3456, 2900), hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Das Gesamtvolumen des Einzelplans 07 weist eine Steigerung um 2 700 000 DM aus. Im Bundesministerium der Justiz findet sich bei den Personalausgaben eine Vermehrung der Beamtenstellen um 7, darunter 3 Stellen nach A 1 a. Bei einer dieser Stellen handelt es sich um eine Hebung, und eine Steile ist mit einem kw-Vermerk versehen. Die Vermehrung der Stellen bezieht sich auf einen Referenten für internationale Strafrechtsangelegenheiten, einen Referenten für das Wehrstrafrecht und einen zur Förderung der Arbeiten an der großen Strafrechtsreform. Die nichtbeamteten Hilfskräfte sind ebenfalls um 5 vermehrt worden und werden auch vor allem für die Arbeiten an der Strafrechtsreform benötigt. Im wesentlichen handelt es sich um Schreibkräfte. Die Sachausgaben des Ministeriums haben eine leichte Erhöhung erfahren. Der Ausschuß erhöhte den Zuschuß für die Bewährungshilfe um 15 000 DM. Die Kosten des gemischten beratenden Gnadenausschusses sind erheblich vermindert, da er ausläuft. Beim Bundesgerichtshof hat die Einnahmeseite eine Erhöhung von über 100 000 DM erfahren infolge Umwandlung eines Strafsenats in einen Zivilsenat, da bei dem Zivilsenat Gebühren anfallen. Der Tit. 101 weist 7 neue Stellen auf, darunter 2 Bundesrichter, die wegen der Rückgliederung des Saarlandes erforderlich sind. Die übrigen Stellenvermehrungen sind im wesentlichen durch die Arbeiten für das Bundesstrafregister bedingt und sind mit einem kw-Vermerk nach Wegfall der Aufgaben versehen. Auch von den 10 neuen nichtbeamteten Stellen ist ein großer Teil für die Aufarbeitung des Bundesstrafregisters notwendig. Die Sachausgaben haben sich kaum verändert, nur für die Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken ist gegenüber dem Betrag von 88 800 DM im Jahre 1956 jetzt ein Betrag von 970 300 DM ausgebracht worden. Es handelt sich hierbei um eine Mietvorauszahlung an das Land Württemberg-Baden für das Dienstgebäude. Eine Erhöhung von 10 000 DM findet sich noch unter den vermischten Verwaltungsaufgaben; sie ist gedacht für die Belohnung für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen, die vom Bundesanwalt ausgesetzt werden kann. Unter den einmaligen Ausgaben setzte der Ausschuß den zweiten Teilbetrag für die Baukosten des Erweiterungsbaues von 500 000 DM auf 200 000 DM herab, da der für 1956 vorgesehene Betrag bisher noch nicht in Anspruch genommen worden ist. Neu ist eine Summe von 300 000 DM bei Tit. 950, die notwendig geworden ist, um den Ländern die rückständigen laufenden Kosten für die Vollstrekkung von Untersuchungs- und Strafhaft in den Landesstrafanstalten ersetzen zu können. Beim Deutschen Patentamt in München konnte der Ansatz der Einnahmen um 2 000 000 DM gegenüber dem Vorjahr bei den Gebühren erhöht werden. Die Patentanmeldungen sind zwar zurückgegangen, aber es wirken sich nach vier Jahren die hohen Gebühren aus, und es konnten auch mehr Fälle erledigt werden. Bei den Personalausgaben hat eine erhebliche Vermehrung stattgefunden, und zwar um 23 Beamtenstellen und 31 Angestelltenstellen. Die Zahl der Senatspräsidenten ist um 2 vermehrt infolge neu zu errichtender technischer Beschwerdesenate. Von den A-2-a-Stellen sind 11 Senatsräte ebenfalls für die neuen technischen Beschwerdesenate nötig. 2 Senatsräte mit juristischer Vorbildung dienen der Verstärkung der Warenzeichensenate. Unter den 7 neuen 4-A-l-Stellen sind 5 Umwandlungen von Angestelltenstellen. Unter den 21 Angestelltenstellen befindet sich eine Anzahl Schreibkräfte. Die Sachausgaben weisen keine großen Veränderungen auf, nur die Kosten der Herstellung von Veröffentlichungen mußten um 400 000 DM erhöht werden; sie sind aber durch die entsprechenden Einnahmen gedeckt. Die Ausgaben für das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford ergeben sich zwangsläufig aus den Verträgen und wurden im Ausschuß ohne Debatte angenommen. Der Ausschuß diskutierte an Hand des Haushaltsplans des Justizministeriums und des Patentamtes auch die Frage, ob nicht die Verlegung dieser beiden Behörden nach Berlin möglich sei. Von der Bundesregierung wurde zum Ausdruck gebracht, daß das Justizministerium besonders stark auf den Kontakt mit dem Parlament angewiesen sei und beim Patentamt der große Publikumsverkehr im Augenblick eine Verlegung noch nicht möglich mache. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Plenum die Annahme des Einzelplans 07 mit den vom Ausschuß beschlossenen Abänderungen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 10 zu Drucksache 3464 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3464, 2900), hier: Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Haushaltsplan des Bundesverfassungsgerichts weist gegenüber 1956 einige Änderungen in personeller Hinsicht auf. Auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 wurde die An- (Frau Dr. Hubert) Durch organisatorische Maßnahmen konnte eine Regierungsoberinspektorstelle in Wegfall kommen. Den in der Regierungsvorlage vorgesehenen zwei Stellenhebungen von A 2 b nach A 2 1 stimmte der Ausschuß nicht zu. Der Ausschuß war der Meinung, daß der Personalumfang des Bundesverfassungsgerichts eine Stelle nach A 1 b für den Haushaltsreferenten nicht rechtfertige. Ebenso ließ sich der Ausschuß nicht überzeugen, daß es nötig wäre, daß die Präsidialräte der beiden Senate in der gleichen Besoldungsgruppe sein müßten. Er empfiehlt daher dem Hohen Haus, es bei den Stellenansätzen von 1956, d. h. einer Regierungsdirektorstelle und sieben Oberregierungsräten zu belassen. Der Betrag für die Dienstbezüge der beamteten Hilfskräfte ist mehr als verdoppelt worden. Er wird gebraucht für die Vermehrung der A-2-c- Stellen, die von sechs auf dreizehn erhöht worden sind. Dadurch wird es möglich, daß jedem Bundesrichter ein wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beigegeben werden kann. Da noch nicht zu übersehen ist, ob dies auf die Dauer nötig sein wird, wurden drei dieser Stellen mit einem kw-Vermerk versehen. Gegen die Vermehrung der nichtbeamteten Kräfte um zwei und eine Stellenhebung von TO.A VI b nach TO.A V b hatte der Ausschuß keine Einwendungen. Er empfiehlt dem Plenum, den Einzelplan 19 in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung anzunehmen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 11 zu Drucksache 3474 (Vgl. S. 12041 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3474, 2900), hier: Einzelplan 33, Versorgung. Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth): Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 492 721 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 61 346 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen sind mit 40 200 000 DM um 9 886 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1956 angesetzt, weil geringere Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen durch die bevorstehende zweite Novelle zum Gesetz 131 erwartet werden. An Einsparungen sind im Kap. 33 06 1 346 000 DM und im Kap. 33 08 27 978 000 DM ausgewiesen. Es ergeben sich also Einsparungen in Höhe von insgesamt 29 324 000 DM. Trotzdem erfordern die Erhöhung der Besoldungsbezüge und die vorsorgliche Erhöhung der Ansätze für Zahlungen an die 131er entsprechend der zur Beratung anstehenden zweiten Novelle zum Gesetz 131 den oben genannten Mehrbedarf. Erfreulich ist die Feststellung aus Einzelplan 33 (Anlagen 5 und 6), daß es im Verlauf des vergangenen Haushaltsjahres durch vermehrte Einstellungen in die Bundesverwaltung gelang, eine wesentliche Abnahme der Empfänger von Übergangsgehalt zu erreichen. Mit dem weiteren Aufbau der Bundeswehr dürfte sich die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt abermals erheblich verringern. So wichtig und aufschlußreich im Einzelplan 33 die Zahlen aus den Anlagen 1 bis 6 über die Nachweisung der laufenden Versorgungsfälle auch sind, sie hätten nur dann den gewünschten Vergleichswert, wenn die Vorjahrszahlen stets mitaufgenommen worden wären. Wie dies bei den Erläuterungen zu den Anlagen 1 bis 4 schon heute der Fall ist, so soll nach dem Wunsch des Haushaltsausschusses auch in Zukunft bei den Anlagen 5 bis 6 verfahren werden. Die Ansätze des Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind vom Haushaltsausschuß nicht geändert worden. Die Ansätze des Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — sind abermals geschätzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden sie verdoppelt. Der Haushaltsausschuß beschloß auf Antrag der SPD einstimmig, die Ausgaben aus diesem Kapitel als echte Aufwendungen zu Lasten des Verteidigungshaushalts auszubringen. Der gesamte Ausgabebetrag in Höhe von 1 796 000 DM wird durch Einsetzung eines neuen Tit. 222 im Kap. 33 02 als Minderausgabe in folge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt gemäß § 58 RWB von Aufwendungen des Bundesministers der Finanzen für die Versorgung der Soldaten der Bundeswehr ausgewiesen. Mit der Verabschiedung des Soldatenversorgungsgesetzes, das rückwirkend vom 1. April 1956 in Kraft gesetzt wurde, ist Vorsorge getroffen, daß damit alle Ausgaben für die Versorgung im Einzelplan 33 zusammenhängend und geschlossen erscheinen. In Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben — bleiben die „Ansätze" nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses unverändert. Die Mittel für die Versorgungsausgaben sind durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden. Gleichfalls unverändert blieben im Haushaltsausschuß die Ansätze bei Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen —. Für die Mehrausgaben, die sich aus dem Ergebnis der Beratung der zweiten Novelle zum Gesetz 131 ergeben werden, war der (bisher nicht ausgegebene) Betrag von 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht worden. Bei Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — hat der Ausschuß die Ansätze nicht verändert. Der Ehrensold für die Träger höchster deutscher Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges — in diesem Kapitel unter Tit. 162 mit 1 000 000 DM ausgewiesen — wird nach Inkrafttreten des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen — Drucksachen 2540, 3379 — auf Grund des § 11 dieses Gesetzes erstmalig im neuen Haushaltsjahr ausgezahlt werden. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplans 33 mit den Änderungen, die sich aus dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 3474 — ergeben, anzunehmen. Bonn, den 30. April 1957 Seidel (Fürth) Berichterstatter
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    Rede von Hugo Geiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf im Auftrag und im Namen meiner Fraktion, der CDU/CSU-Fraktion, folgende Ausführungen zu dem vorgelegten Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft machen.
    Die Welt befindet sich am Anfang einer Epoche, in der sich die Kernenergie als eine neue Hilfsquelle für die Verbesserung unserer Lebensbedingungen, für die Fortentwicklung der Wirtschaft und den sozialen Fortschritt darbietet. Ein ohne Verzug unternommenes gemeinsames Vorgehen aller an der Nutzung der Kernenergie interessierten oder beteiligten Länder der Erde würde die beste Gewähr dafür bieten, daß die neue Naturkraft der Menschheit zum Segen gereicht und Unheil verhütet wird. Wir wissen, daß dieses Ziel gegenwärtig nicht erreichbar ist. Dies soll aber die Völker nicht hindern, wo immer eine solche Bereitschaft besteht, sich in dem Bestreben zusammen- zuschließen, gemeinsam die Voraussetzungen für die Entwicklung einer den Wohlstand ihrer Völker mehrenden Nutzung der Kernenergie zu schaffen, des weiteren die Sicherheiten zu schaffen, die erforderlich sind, um alle Gefahren für das Leben und die Gesundheit ihrer Völker auszuschließen, und nicht zuletzt auch andere Länder zu dieser Zusammenarbeit zu gewinnen.
    Dies sind die Grundgedanken, von denen die sechs Länder der Montanunion ausgingen, als sie am 25. März dieses Jahres in Rom den Euratom-Vertrag paraphierten. Diesem Tage der Unterzeichnung des Euratom-Vertrages durch die Regierungen
    der sechs Länder gingen Verhandlungen voraus, die zweieinhalb Jahre zurückreichen und zum ersten Male im September 1954 eine konkrete Form annahmen, als die Beratende Versammlung des Europarats eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Atomenergie empfahl. Wenige Monate später hat die Versammlung der Montanunion dieselben Gedanken vertreten. Von hier aus wurden die entscheidenden Vorschläge in der Messina-Konferenz vom Juni 1955 formuliert. Die Absicht, Länder einzuschließen, die außerhalb der Montanunion stehen, bestand bereits damals: Großbritannien wurde zur Beteiligung an den Arbeiten eingeladen. Das Vertragswerk kam jedoch nur unter den sechs Ländern der Montanunion zustande, die sich in einer Außenministerkonferenz im Mai vergangenen Jahres für die Annahme eines Vertrages zur Errichtung einer Atomgemeinschaft erklärten. Der Beitritt zum Euratom-Vertrag wie übrigens auch zum Gemeinsamen Markt steht jedem europäischen Staat offen. Diese kurze Vorgeschichte des Euratom-Vertrags sich ins Gedächtnis zurückzurufen, ist zu seinem Verständnis wichtig. Daß der Vertrag für alle europäischen Länder offensteht, kennzeichnet ihn in seiner besonderen Art.
    Die Fraktion der CDU/CSU billigt den Vertrag im Grundsätzlichen und sieht in ihm ein bedeutsames und wichtiges Instrument zur Förderung der friedlichen Zusammenarbeit der europäischen Völker; sie kann daher den Beitritt anderer Länder nur wünschen und begrüßen.
    Beim Studium des Vertragswerkes werden sofort drei Hauptprobleme sichtbar, die einer Regelung zugeführt wurden. Es sind dies die Frage nach dem Eigentum an Kernbrennstoffen, das Versorgungsmonopol und die Abgrenzung der friedlichen von der militärischen Nutzung.
    Bei der Frage nach dem Eigentum an Kernbrennstoffen standen sich zwei Thesen gegenüber. Nach der einen These sollte das Eigentum an Kernbrennstoffen, jedenfalls an angereicherten Kernbrennstoffen, ausschließlich bei der Europäischen Atomgemeinschaft liegen. Im Gegensatz dazu forderte die andere These, daß das Eigentum jedenfalls dann bei privaten Unternehmen bleiben sollte, wenn diese Stoffe durch private Unternehmen erzeugt werden. Die juristischen Bedenken bei der Festlegung des Eigentums an Kernbrennstoffen bei der Atomgemeinschaft dürfen nicht übersehen werden, da die Kernbrennstoffe im Zuge ihrer Verwendung im Reaktor physikalische und chemische Umwandlungsprozesse durchmachen und sich am Ende der Verwendung als eine andere Materie darbieten, als sie vor ihrem Einsatz sind. Trotzdem wird im Euratom-Vertrag das alleinige Eigentum bei der Atomgemeinschaft festgelegt. Die historische Entwicklung bei denjenigen Staaten innerhalb und außerhalb der Atomgemeinschaft, die die Kernenergie auch für militärische Zwecke nutzen, läßt diese Regelung in etwa erklärlich erscheinen.
    Die Fraktion der CDU/CSU vertritt aber die Auffassung, daß die Regelung, das Eigentum an den Kernbrennstoffen der Atomgemeinschaft zu übertragen, sich keineswegs aus dem Wesen der neuen Naturkraft ergibt, auch keinen erhöhten Schutz vor Mißbrauch bewirkt, und daß die Regelung, Kernbrennstoffe in Privateigentum zuzulassen, in keiner Weise mit Nachteilen für die einzelnen Staaten noch für die Atomgemeinschaft noch für die Bevölkerung verbunden und daher durchaus eine


    (Geiger [München])

    zweckmäßige Regelung gewesen wäre. Der Schutz des einzelnen vor Mißbrauch der Kernenergie liegt nicht in der Regelung der Eigentumsfrage, sondern darin, wie die Schutz- und Kontrollbestimmungen ausgebaut und überwacht werden.
    Die zweite große Frage aus dem Gebiet des Euratom-Vertrags betrifft das Versorgungsmonopol. Es geht darum, ob die Unternehmungen, wenn sie sich mit Kernbrennstoffen versehen wollen, die Hilfe einer zu diesem Zwecke zu errichtenden Agentur in Anspruch nehmen müssen oder ob sie unter gewissen Voraussetzungen ihren Bedarf in der Weise befriedigen können, daß sie das Material bei einem unabhängigen Lieferanten erwerben. Es ist bekannt, daß unsere Unterhändler in dieser Frage einen schweren Stand hatten. Denn die Errichtung einer Monopolagentur bedeutet letzten Endes eine Behinderung unserer Entwicklung, d. h. die Einholung des Vorsprungs der anderen Länder kann verzögert werden. Bedauerlicherweise war es nicht möglich, die anderen fünf Staaten von der Errichtung einer Monopolagentur abzubringen. Die Monopolagentur ist nunmehr im Euratom-Vertrag verankert und mit ihr alle Nachteile eines bürokratischen Beschaffungssystems und für die Agentur die Möglichkeit, in alle Verbrauchsvorgänge einen gewissen Einblick zu erhalten. Immerhin haben unsere Unterhändler erreicht, daß das ganze System der Monopolagentur auf sieben Jahre befristet wird. Eine Fortsetzung ist mit einfacher Mehrheit möglich, die dann zustande gebracht werden müßte. Die Tatsache, daß eine Prüfung erforderlich ist, wird Gelegenheit geben, das System zu verbessern; und das ist eine gewisse Beruhigung für uns.
    Das dritte Hauptproblem, die Abgrenzung der friedlichen von der militärischen Nutzung für den Fall, daß Mitgliedstaaten die Absicht haben sollten, die Kernenergie für militärische Zwecke zu nutzen, berührt die deutsche Bundesrepublik nicht unmittelbar, da ein Verzicht auf militärische Verwendung im Pariser Vertrag seit langem feststeht. Es ist wohl klar, daß Euratom nicht die geeignete Stelle sein kann, die Kontrolle bis hinein in den militärischen Bereich auszuüben. Sie endet an dieser Schwelle. Um so mehr aber werden wir, die wir einen freiwilligen Verzicht auf militärische Nutzung der Kernenergie ausgesprochen haben, darauf achten müssen, daß wir dadurch in der Belieferung mit Kernbrennstoffen nicht benachteiligt werden. Die reibungslose Wirksamkeit des Euratom-Vertrages wird wesentlich davon abhängen, daß im Punkte der militärischen Verwendung der Kernbrennstoffe alles vermieden wird, was ein Mißtrauen unter den Vertragspartnern auslösen könnte.
    Meine Damen und Herren, ich darf mich nun von den Hauptproblemen abwenden und möchte mich verschiedenen Punkten zuwenden, die gleichfalls wichtig sind und das Vertragswerk in seinem Wesen kennzeichnen.
    In dem Vertrag wird das Forschungs- und das wissenschaftliche und technische Ausbildungs- und Nachwuchsprogramm als eine wichtige Zukunftsaufgabe herausgestellt. Die Gemeinschaft errichtet auch ein gemeinsames Forschungszentrum. Hieraus dürfen wir eine nachhaltige Förderung der deutschen Wirtschaft und Wissenschaft erwarten. Umgekehrt wird aber auch die übrige Welt aus den Arbeiten unserer deutschen Gelehrten und Erfinder Nutzen ziehen können, wie das insbesondere auf dem Gebiet der
    Kernphysik in der Vergangenheit der Fall war. Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt die Vereinbarungen über die Förderung des Fortschritts auf dem Gebiet der Kernenergie und erwartet durch die Koordinierung der Forschungsvorhaben ein rationelles Arbeiten. Voraussetzung ist allerdings, daß damit nicht eine Beschränkung der freien privaten Forschungstätigkeit verbunden ist.
    Eng verbunden mit den Fragen der Forschung ist das Kapitel des Austausches der Kenntnisse. Es ist bedeutsam, daß der Vertrag Zwangsmaßnahmen zur Lizenzerteilung patentierter nuklearer Kenntnisse vorsieht. Sie kommen aber nur zur Anwendung, wenn eine angemessene Entschädigung gewährt wird und die Bedarfsdeckung durch den Patentinhaber nicht gewährleistet ist und alle privaten Verhandlungsmöglichkeiten über eine Lizenzvergebung erschöpft sind. Die Verhängung von Zwangslizenzen ist nur unter Beachtung der einschlägigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten möglich. Bei der Handhabung der Grundsätze des Euratom-Vertrages werden wohl noch manche Probleme auftauchen. Der Geist, in dem diese Probleme gemeistert werden, wird über Wert oder Unwert dieser Bestimmungen entscheiden.
    Sehr zu begrüßen sind die in einem weiteren Kapitel des Vertrages niedergelegten Bestimmungen über den Gesundheitsschutz. Auf diesem Gebiet wird die internationale Zusammenarbeit reiche Früchte zum Wohle der Menschheit und des einzelnen bringen können. Die Arbeiten werden sich auf die in manchen Punkten noch umstrittenen Grundnormen, d. h. auf die Höchstdosen sowie die Höchstgrenzen schädlicher Einflüsse beziehen. Auch werden die Grundsätze für die ärztliche Überwachung der Arbeitskräfte gemeinsam erarbeitet werden.
    Die von diesem Hohen Hause bereits beschlossenen Maßnahmen zur ständigen Überwachung des radioaktiven Gehalts der Luft und des Wassers sowie auch des Bodens werden den Mitgliedstaaten zur Pflicht gemacht. Die Fraktion der CDU/CSU wird diesen Arbeiten und Maßnahmen stets ihre volle Unterstützung geben.
    In dem anschließenden Kapitel über Investitionen kommt eingangs in Artikel 40 der Grundsatz zum Ausdruck, daß die Initiative der Personen und Unternehmen angeregt werden soll, ein Grundsatz, der auch in Artikel 2 Buchstabe c des Vertrages deutlich herausgekehrt ist. Auf der anderen Seite soll die Entwicklung der Investitionen erleichtert werden durch eine gegenseitige Abstimmung, bei der auch der Wirtschafts- und Sozialausschuß der Gemeinschaft eingeschaltet wird. Wenn diese Programme von Dirigismus freigehalten werden, dürfen wir für die Mitgliedstaaten eine nachhaltige Förderung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung erwarten. Die Fraktion der CDU/CSU wird der Handhabung der einschlägigen Bestimmungen stets ihre Aufmerksamkeit widmen, um sie zum Segen der Gemeinschaft zur vollen Auswirkung zu bringen.
    Ebenso wichtig sind aber die Bestimmungen zur Überwachung der Sicherheit. Allen Bestrebungen, die Entwicklung in der friedlichen Nutzung der Kernenergie vorwärts zu bringen, muß die Verpflichtung vorangehen, Leben und Gesundheit derjenigen zu schützen, die an irgendeiner Stelle in irgendeiner Tätigkeit im Dienst der Nutzung der neuen Naturkraft stehen oder irgendwie mit ihr in


    (Geiger [München])

    Berührung kommen können. Niemals darf etwa im Interesse eines schnelleren Fortschritts der Schutz der Menschen vernachlässigt werden. Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt daher die Überwachungsbestimmungen und wird ihre strenge Handhabung stets befürworten.
    Wenn ich damit die Stellungnahme zu dem Vertragswerk abschließe, so komme ich bei einer Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis, daß hier wie bei jedem internationalen Vertragswerk, das auf freiwilliger Basis beruht, unsere Unterhändler nicht alle unsere Wünsche zur Verwirklichung bringen konnten. Trotzdem steht die Fraktion der CDU/ CSU positiv zum Euratom-Vertrag. Sie ist sich darüber im klaren, daß die Euratomgemeinschaft ihren Mitgliedern nicht nur Vorteile, sondern auch Verpflichtungen auferlegt. Die Mitarbeit an der Versorgung der Gemeinschaft mit Kernbrennstoffen ist eine dieser Aufgaben, die ich noch nicht gestreift habe. Deshalb müssen wir auch unsere heimischen Uranvorkommen nach Möglichkeit auswerten und unseren heimatlichen Boden nach neuen Uranvorkommen durchsuchen. Dies liegt auch im Interesse unseres eigenen Landes.
    Wir stehen am Anfang einer Epoche der Menschheit und am Anfang eines völkerverbindenden Vertrages, der diese Epoche mit einleitet. Der Geist, in dem dieser Vertrag gehandhabt wird, wird über das Wohl der Völker entscheiden, die sich verbunden haben.
    Zum Schluß möchte ich dem Wunsch Ausdruck geben, daß es der Euratomgemeinschaft gelingen möge, der Menschheit, die durch die neue Naturkraft verwirrt worden ist, das Gefühl der Sicherheit und des Vertrauens zurückzugeben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Ratzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Ratzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokratische Partei hat sich bereits frühzeitig dafür eingesetzt, daß gemeinsame europäische Anstrengungen auf dem Gebiet der Atomenergie ermöglicht werden. Der Vorsitzende der Sozialdemokratie hat am 17. und 18. Januar des vergangenen Jahres in Paris die Entschließung mit unterzeichnet, welche die Gründe für eine gemeinsame Erklärung zu diesem Thema darlegte. Daß der Deutsche Bundestag bereits am 22. März des vergangenen Jahres diese gemeinsame Erklärung des Aktionskomitees sich zu eigen machte, war nicht zuletzt auf die Initiative der sozialdemokratischen Fraktion dieses Hauses zurückzuführen.
    Unser Eintreten für eine Europäische Atomgemeinschaft zur Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke ist in einer Reihe von Überlegungen begründet. Nicht nur für die anderen europäischen Staaten, sondern auch für uns selber wird die Dekkung des steigenden Energiebedarfes aus den — wenn ich so sagen darf — klassischen Energieträgern ein immer schwierigeres Problem. Die ausreichende Versorgung mit Energie ist aber eine unabdingbare Voraussetzung für die Steigerung des Lebensstandards der breiten Schichten der Bevölkerung. Die europäischen Völker, die einmal in Wissenschaft und Technik führend waren, sind hinter den USA, der Sowjetunion und in geringerem Maße auch hinter Großbritannien zurückgeblieben, vor allem was die Anwendung dieser neuen Erkenntnisse betrifft. Sie können, jedes einzelne Volk auf sich allein gestellt, diesen Vorsprung — das dürfte entscheidend sein — auch nicht mehr einholen, da die Entwicklung der Kernenergie die Kraft kleinerer Völker sowohl in materieller als auch in personeller Hinsicht übersteigt. Gemeinsame Anstrengungen liegen deshalb im Interesse eines jeden einzelnen Volkes.
    Die auch bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie möglichen Gefahren, insbesondere die Gefahren durch Steigerung des Strahlenpegels, machen eine möglichst breite internationale Zusammenarbeit notwendig. Kontrollen hinsichtlich der Strahlengefahren, die sich nur auf ein Staatsgebiet erstrecken, sind nicht ausreichend. Das gilt im besonderen Maße für unsere Verhältnisse in Europa. Schließlich ist es auch die Unüberschaubarkeit der Folgen, die sich aus der Anwendung der Kernenergie ergeben können, die nach Meinung aller verantwortlich denkenden Menschen eine lückenlose Kontrolle des spaltbaren Materials notwendig macht. Das ist unserer Auffassung nach nur möglich, wenn sich die Kernbrennstoffe nicht in privater Hand befinden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Eine Europäische Atomgemeinschaft, die sich auf die ausschließlich friedliche Nutzung der Kernenergie beschränkt, stellt für niemanden eine Bedrohung dar, und das ist für uns auch ausschlaggebend. Wir glauben, daß im Gegenteil durch sie manche Spannungen und Ursachen von Spannungen und Konflikten beseitigt werden.
    Ich darf noch einige Bemerkungen zur Frage des Energiebedarfs machen. Der Energiebedarf in der Welt steigt immer mehr. Das hat verschiedene Gründe: Ausweitung der Produktivität, Zunahme der Bevölkerung und Beteiligung neuer Völker an der industriellen Entwicklung. Was Westeuropa betrifft, so gibt es keinen Zweifel, daß die Lücke zwischen Energiebedarf und Energieangebot ständig größer wird. Der Schließung dieser Lücke müssen wir volle Aufmerksamkeit widmen. Wir sind aber durchaus nicht der Meinung, daß man dieses Problem dramatisieren muß. Man soll versuchen, einen vernünftigen Maßstab zu finden, insbesondere deshalb, weil die Entwicklung der neuen Energie gewisse Vorsichtsmaßnahmen notwendig macht; ein allzu rasches Tempo könnte hier schädlich sein. Es kommt hinzu, daß die Hauptenergiequelle, die Kohle, in immer größerem Maße als chemischer Rohstoff benutzt wird. Deshalb sollten hier rechtzeitig vorausschauende Maßnahmen getroffen werden.
    Über diese Energielücke für Europa haben wir gerade in diesen Tagen von einem Bericht der drei Atomweisen gehört, die angeben, daß augenblicklich die Energielücke nahezu 100 Millionen t Steinkohleeinheiten ausmacht, daß sie 1965 etwa 200 und 1975 gar 300 Millionen t Steinkohleeinheiten betragen soll. Man mag sich über die Genauigkeit dieser Zahlen im einzelnen noch streiten. Man kann der Auffassung sein, hier liegen etwas zu pessimistische Schätzungen vor. Aber am Vorhandensein dieser Energielücke ist nicht zu zweifeln, und wir wissen, was diese Lücke bedeutet. Das gilt nicht nur für Westeuropa insgesamt, sondern das gilt auch für die Bundesrepublik; auch bei uns bestand 1955 eine Energielücke, und zwar von 21 Millionen t Steinkohleeinheiten. Sie soll nach An-


    (Dr. Ratzel)

    gaben des Bundeswirtschaftsministeriums 1965 bei einem Gesamtbedarf von 245 Millionen 45 Millionen t betragen. Ich glaube, wir sind uns alle im klaren darüber, daß diese ständig wachsende Energielücke unsere Aufmerksamkeit erfordert und daß sie ein vorausschauendes Handeln notwendig macht.
    Nun zu den der Gemeinschaft zugewiesenen Aufgaben! Ich darf vielleicht einige Worte über die Frage der gemeinsamen Forschung sagen. Wie aufwendig die Atomforschung ist und daß sie die Kraft von Nationalstaaten unserer Größenordnungen übersteigt, wissen wir. Deshalb ist es notwendig, daß gemeinsame Forschung betrieben wird, weil wir einfach sonst nicht in der Lage sind, mit den großen Atommächten Schritt zu halten.
    Interessant ist in diesem Zusammenhang der Artikel 5 des Vertrags. Dort sind die Grundsätze niedergelegt. Da heißt es, daß die Kommission auf noch unzureichend erforschte Gebiete hinweisen soll, daß sie darüber hinaus in regelmäßigen Veröffentlichungen berichten und durch Stellungnahmen von überflüssiger Doppelarbeit abraten soll.
    Das halten wir im Hinblick auf die Zweckforschung zweifellos für richtig. Aber wir können nicht umhin, in diesem Zusammenhang an eine Debatte zu erinnern, die wir hier vor einigen Wochen anläßlich unseres Gesetzesantrags betreffend einen Deutschen Forschungsrat geführt haben. Ich glaube, das, was wir damals vorgeschlagen haben, war viel vorsichtiger und viel freiheitlicher formuliert als das, was in den Verträgen vorgesehen ist. Dort hat man dann von „Dirigismus" gesprochen. Dieses Wort haben wir heute wieder gehört. Es ist ein Modewort geworden,
    wenn man irgend etwas, was man mit guten Gründen nicht ablehnen kann, mit einem solchen Schlagwort beseitigen will.
    Wir begrüßen es auch, daß gemeinsame Ausbildungsstätten — auch eine solche, die Universitätscharakter hat — vorgesehen sind. Wir haben gerade vor einiger Zeit Gelegenheit gehabt, das europäische Kernforschungsinstitut in Genf zu besichtigen. Wir konnten sehen, daß dort eine wirklich gute Zusammenarbeit möglich ist, obwohl es sich nicht um 6, sondern sogar um 12 europäische Staaten handelt. Wir stellen ja eigentlich dadurch, daß wir eine gemeinsame Forschung betreiben wollen, nur einen Zustand wieder her, der gerade auf dem Gebiet der Atomwissenschaft bis 1933 in Europa bestanden hat. Wir wissen, daß die großen Fortschritte auf dem Gebiet der Atomenergie zwischen 1900 und 1933 gerade durch die europäische Zusammenarbeit erreicht worden sind, sei es in England unter Rutherford, in Kopenhagen unter Bohr oder in Paris unter Madame Curie.
    Was die patentrechtlichen Bestimmungen betrifft, so glaube ich, daß bei der Schwierigkeit dieser Materie in den Ausschußberatungen über die einzelnen Bestimmungen und ihre Bedeutung Aufschluß erreicht werden muß. Aber wir bedauern es, daß in dem Vertrag Geheimhaltungsvorschriften sind, die es ermöglichen, daß ein einzelnes Land, ein einzelner dieser sechs Staaten aus militärischen Gründen die Geheimhaltung fordern kann. Der Verzicht auf die ursprüngliche Absicht, daß nicht nur die Gemeinschaft, sondern auch die einzelnen Mitgliedstaaten sich ausschließlich auf die friedliche Verwendung der Kernenergie beschränken sollten, ist in jeder Hinsicht zu bedauern. Durch eine solche Beschränkung wäre unseres Erachtens nicht nur der Schaffung von Vertrauen in der Welt ein großer Dienst geleistet worden, sondern wir sind der Meinung, daß dadurch die Chance, den Vorsprung der großen Atommächte aufzuholen, wesentlich größer gewesen wäre. Die militärischen Anstrengungen des einen oder anderen Landes auf dem Atomsektor verhindern doch mit Sicherheit eine Konzentrierung der Kräfte auf dem Gebiete der friedlichen Nutzung. Die Fachkräfte der Kernenergie, die sicherlich nicht allzu dicht gesät sind, werden ebenso absorbiert wie die materiellen Mittel. Wir begrüßen es deshalb in diesem Zusammenhang auch, daß die 18 führenden deutschen Atomwissenschaftler ihrerseits erklärt haben, sie setzten sich nur für die friedliche Atomforschung ein. Wir wollen hoffen, daß sie darüber hinaus nicht nur in Deutschland, sondern auch im Gebiet der Gemeinschaft und in der übrigen Welt Nachahmung finden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es würde uns aber interessieren, welche Haltung die Bundesregierung in dieser Frage eingenommen hat, nämlich auf die Bestimmung zu verzichten, daß nicht nur die Gemeinschaft, sondern auch die einzelnen Mitgliedstaaten auf die militärische Anwendung verzichten.
    Ein wichtiger Punkt in dem Aufgabenbereich der Gemeinschaft ist der Gesundheitsschutz. Herr Kollege Geiger hat bereits ausgeführt, daß er eine internationale Zusammenarbeit in möglichst großem Rahmen erfordert. Das gilt für die europäischen Verhältnisse in ganz besonderem Maße. Wir wissen, daß auch die friedliche Anwendung der Atomenergie nicht ohne Gefahren ist. Wir wollen die Dinge gar nicht übersteigern; aber es ist notwendig, daß hier von Anfang an eine vernünftige Weichenstellung vorgenommen wird, daß man dafür sorgt, daß wir nicht zu einem ähnlichen Zustand gelangen, wie wir ihn auf dem Gebiet der Luft- und der Gewässerverunreinigung haben. Dabei ist den Gewässern eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wir sind der Meinung, daß die in Aussicht genommenen Mindestnormen anfänglich vielleicht ruhig etwas schärfer sein können, weil wir auf diesem Gebiet noch nicht über konkrete und endgültige Erfahrungen verfügen, wie uns ja von den Sachverständigen ausführlich dargelegt wurde.
    Weiterhin sind wir der Meinung, daß auch die Haftungsbestimmungen in dem Vertrag von Bedeutung sind und daß hier — es ist ja vorgesehen, daß zwei Jahre nach Inkrafttreten Richtlinien zu erlassen sind — solche Maßnahmen getroffen werden sollten, daß die Abdeckung der Schäden in jedem Falle die gleiche ist, unabhängig davon, auf welchem Territorium sich der Verursacher befindet.
    Es ist auch eine Aufgabe der Gemeinschaft bzw. der Kommission, regelmäßige Veröffentlichungen mit hinweisenden Programmen zu machen, insbesondere hinsichtlich der Ziele für die Erzeugung von Kernenergie und der im Hinblick hierauf erforderlichen Investitionen. Wir haben dieser Tage das Programm der „drei Weisen" kennengelernt. Sie hatten einen Auftrag, ein solches Programm zu erarbeiten. Wenn wir die in diesem Programm angegebenen Zahlen betrachten, wird uns, glaube ich, klar, daß einiges auch an finanzieller Beanspru-


    (Dr. Ratzel)

    chung auf uns zukommt. Dieses Programm sieht vor, daß bis 1967 15 000 Megawatt zu installieren sind. Sowohl nach den Angaben, die man aus dem Programm der englischen Regierung ausrechnen kann, als auch nach den Angaben der „drei Weisen" selbst bedeutet dieses Programm, daß bis 1965 etwa eine Summe von runden 30 Milliarden DM zu investieren ist. Die englischen Zahlen geben darüber hinaus auch Aufschluß, daß ein Kraftwerk von der Leistung 250 Megawatt 450 Millionen DM kostet — das ist ganz grob umgerechnet, aber in der Größenordnung sicherlich eine richtige Zahl —, und die Erstausstattung mit Kernbrennstoffen für ein solches Kraftwerk kostet 100 Millionen DM.
    Es kommen auch noch andere Investitionen auf uns zu, die nicht minder umfangreich sind. Eine Isotopentrennanlage — und eine solche wird ja im Bereich der Gemeinschaft sicherlich errichtet werden — kostet nach einem Bericht der OEEC, wenn sie 1000 t Uran im Jahr verarbeiten soll, 1 Milliarde bis 1,3 Milliarden. Nun, das sind Zahlen, die zeigen, wie hoch die Belastungen sein werden. Ich glaube, es ist in diesem Zusammenhang der Hinweis nicht uninteressant, daß im Jahre 1956 die gesamte westdeutsche Industrie an Netto-Anlageinvestitionen nur 8 Milliarden DM ausgegeben hat.
    Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage: Wie will die Privatwirtschaft diese Kosten tragen? — Wir sind der Meinung, daß hier doch in erster Linie die öffentliche Hand, d. h. die Gesamtheit der Steuerzahler, die Leistungen aufzubringen hat.
    Trotzdem sind unseres Erachtens der privatwirtschaftlichen Initiative auf diesem Gebiet große Möglichkeiten gegeben. Ich brauche nur an den Bau und die Entwicklung der Reaktoren selbst zu erinnern oder an die Dampfturbinen oder an die elektrischen Anlagen und Kontrolleinrichtungen. Da ergibt sich für die private Industrie ein weites Feld der Betätigung.
    In diesem Zusammenhang ist ein Bericht der „Deutschen Zeitung" vom 13. März dieses Jahres nicht uninteressant, der über Amerika berichtet und die Überschrift trägt „Private Atommeiler nicht gefragt". Nach diesem Bericht finden amerikanische Geschäftsleute die Suppe der Atomwirtschaft noch sehr heiß und wollen zum Erstaunen der amerikanischen Regierung und des amerikanischen Volkes keine Pionierarbeit leisten, zumindest nicht mit eigenen Finanzmitteln. So weit die „Deutsche Zeitung". Frage: Wird die europäische Wirtschaft risikofreudiger sein als die amerikanische?

    (Abg. Dr. Hellwig: Wenn der Staat ihr auch eine entsprechende Risikoprämie beläßt!)

    — Ich habe bei der Beratung in Frankfurt, Herr Kollege Hellwig, in einer Unterhaltung mit Vertretern der chemischen Industrie nicht den Eindruck gehabt, daß diese Industrie sehr risikofreudig ist. Sie war noch nicht einmal willens, 3 Millionen DM für die Gefährdungshaftung aufzubringen.

    (Abg. Mellies: Hört! Hört!)

    Sie hat generall eine Staatshaftung gefordert.

    (Abg. Blachstein: Gewinnfreudigkeit ist ausgeprägter als Risikofreudigkeit!)

    — Ja, ich glaube, das ist eine altbekannte Tatsache.

    (Abg. Dr. Hellwig: Vor allem bei dem stillen Teilhaber, dem Staat!)

    Nun, ich meine aber, angesichts der Lasten und Risiken, die die Allgemeinheit bei der Entwicklung der Kernenergie auf sich zu nehmen und zu tragen hat, ist ein Anspruch auf Privateigentum an Kernbrennstoffen zumindest in absehbarer Zeit noch nicht gerechtfertigt. Entscheidender noch dürfte jedoch bei der Frage des Eigentums die besondere Gefährlichkeit der spaltbaren Stoffe sein und der unübersehbare Umfang möglicher schädlicher Auswirkungen ihres Mißbrauchs in bezug auf die äußere und innere Sicherheit der Staaten sowie auf die Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung. Sie haben in allen Staaten, welche auf dem Gebiet der Erforschung und Nutzung der Kernenergie Fortschritte erzielt haben, zu einem solchen Maße an einschränkenden Vorschriften öffentlich-rechtlichen Charakters im Hinblick auf den Gebrauch und die Nutzung dieser Stoffe geführt, daß der herkömmliche zivilrechtliche Eigentumsbegriff für diese Stoffe so gut wie völlig seine praktische, insbesondere wirtschaftliche Bedeutung verloren hat.
    Ich habe jetzt nicht etwa eine sozialdemokratische Begründung gegeben, sondern ich habe aus der Begründung der Bundesregierung zu den Verträgen vorgelesen. Wenn man diese Begründung mit der Begründung des Atomgesetzentwurfes vergleicht -- wo man immer gesagt hat: wir brauchen eine privatwirtschaftliche Betätigung; daß in Amerika oder in England die öffentliche Hand so engagiert ist, beruht nur auf der historischen Entwicklung, also darauf, daß man dort im Kriege die Sache angefangen hat —, dann muß man doch offensichtlich den Eindruck haben, daß die linke Hand der Bundesregierung nicht weiß, was die rechte tut. Es ist ja in der deutschen Öffentlichkeit nicht unbekannt, daß auch der Herr Bundesatomminister dem Euratomvertrag wenig aufgeschlossen — um es etwas gelinde auszudrücken — gegenübersteht. Ich glaube, sein Verhältnis zum Euratomvertrag bringt der Bundesatomminister auch dadurch zum Ausdruck, daß er bei der Beratung dieses Vertrages, der ihn zweifellos auch angeht— denn hier wird ja das wirkliche Atomgesetz gemacht —, nicht anwesend ist.

    (Zustimmung bei der SPD. — Abg. Dr. Kreyssig: Eine freche Mißachtung des Parlaments außerdem noch! — Abg. Blachstein: Er darf vielleicht nicht herkommen! — Abg. Dr. Kreyssig: Oder hat die Bundesregierung vergessen, ihn einzuladen?)

    Ich darf also feststellen, daß wir die Regelung der Eigentumsfrage im Euratomvertrag begrüßen, weil sie den Verhältnissen in den USA und in Großbritannien entspricht und sich dort bewährt hat. Die Begründung der Bundesregierung zu dem Vertrag bestätigt nachträglich die Haltung der Sozialdemokratischen Partei.
    Wir Sozialdemokraten wünschen auf alle Fälle, daß die Europäische Atomgemeinschaft nicht mit der militärischen Verwendung der Kernenergie belastet wird.

    (Abg. Mellies: Sehr richtig!)

    Die Bundesrepublik hat sich durch die Pariser Verträge verpflichtet, keine Atomwaffen herzustellen. Der Herr Bundesminister für Atomfragen hat im Atomausschuß und in der Öffentlichkeit wiederholt betont, daß in seinem Ministerium nur für die


    (Dr. Ratzel)

    Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken gearbeitet wird und daß er jede Arbeit an der militärischen Verwendung in seinem Ressort ablehnt. Er hat auch wiederholt die Atom- und Wasserstoffbombenversuche als Unfug bezeichnet. Ich glaube, hier können wir mit ihm einer Meinung sein. Wir wären natürlich noch mehr erfreut, wenn diese Äußerungen nicht vom Bundesatomminister, sondern vom Bundeskanzler gemacht worden wären.

    (Abg. Kunze [Bethel] : Kann ja noch kommen!)

    — Kann ja noch kommen!? Wir lassen uns gern angenehm überraschen.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Kunze [Bethel] : Er hat es bereits erklärt!)

    Der Art. 84 des Euratomvertrages sagt aus, daß sich die Sicherheitskontrolle nicht auf das besondere spaltbare Material erstreckt, das für die Zwecke der Verteidigung bestimmt ist, und nach Art. 86 ist es auch nicht Eigentum der Gemeinschaft. Ich möchte die Bundesregierung bitten, uns genau darüber aufzuklären, woher dieses besondere spaltbare Material kommt. Wir sind insbesondere daran interessiert, daß nicht irgendwo Fließgrenzen bestehen, so daß z. B. Plutonium, das in einem Reaktor im Bundesgebiet entsteht, auf dem Wege einer solchen Fließgrenze in ein militärisches Sondergerät, wie es da heißt, eingebaut wird. An der 'Beantwortung dieser Frage sind wir besonders interessiert.
    Ich glaube, es ist bei der Vielfalt der in diesem Vertragswerk angeschnittenen Probleme nicht möglich, auf alle Dinge einzugehen. Ich möchte jedoch das, was mein Freund Birkelbach hinsichtlich des Wirtschafts- und Sozialausschusses gesagt hat, noch einmal unterstreichen. Wir sind daran interessiert, daß dieser Ausschuß, dem Vertreter der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Gruppen angehören, einen Einfluß darauf hat, daß die Entwicklung der Atomenergie in diesem Rahmen des Sechser-Europas der gesamten Bevölkerung zugute kommt.
    Nun noch einige wenige Bemerkungen zur Frage „Euratomvertrag und Atomgesetz". Zweifellos bestehen zwischen dem Atomgesetz und dem Euratomvertrag gewisse Zusammenhänge, Berührungspunkte und Überschneidungen. Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen hat in seiner Antwort auf die Große Anfrage der FDP sehr vorsichtig formuliert: „Zwischen dem Entwurf des Atomgesetzes und der Verpflichtung im Rahmen von Euratom bestehen keine Unvereinbarkeiten." Nun, damit ist doch wohl gesagt, daß hier noch einiges abzustimmen und zu vereinbaren ist. Wir Sozialdemokraten sind der Meinung, daß das Atomgesetz und der Euratomvertrag in ihrer Grundkonzeption schlecht miteinander zu vereinbaren sind. Auch ist es etwas eigentümlich, daß die Programmvorstellungen, die der Herr Bundesminister für Atomfragen entwickelt hat — er hat ausgeführt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, daß bis 1965 etwa 500 Megawatt Leistung in der Bundesrepublik zu installieren seien —, so gar nicht mit dem Programm übereinstimmen, das von den drei „Atomweisen" entwickelt wird. Sie sind der Auffassung, daß bis 1965 insgesamt 15 000 Megawatt zu installieren seien. Das wäre immerhin, wenn nur 10 % auf die Bundesrepublik entfielen, was sicherlich zuwenig sein wird, schon das Dreifache von dem, was der Bundesatomminister in seinem Programm angibt. Man hat also den Eindruck, daß unter den Bundesministerien ein sehr schlechter Kontakt besteht.
    Weiterhin sind wir Sozialdemokraten der Meinung — darüber werden wir uns bei der Beratung des Atomgesetzes noch zu unterhalten haben —, daß hinsichtlich des Gesundheitsschutzes die Formulierung des Euratomvertrags unbedingt in das Atomgesetz übertragen werden muß. Im Atomgesetz darf der Strahlenschutz nicht auf den Schutz gegen radioaktive Substanzen beschränkt, sondern muß generell auf ionisierende Strahlen erstreckt werden. Darauf müssen wir bestehen.
    Ich darf abschließend zusammenfassen. Wir Sozialdemokraten halten gemeinsame Bemühungen möglichst vieler europäischer Staaten zur Schließung der Energielücke für notwendig und wünschenswert. Die Europäische Atomgemeinschaft kann ein erster Schritt in dieser Richtung sein. Es wird allerdings notwendig sein, daß die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Staaten und mit anderen Organisationen — ich denke an USA, England, OEEC und UNO — voll ausgeschöpft werden.
    Da eine Europäische Atomgemeinschaft, die sich ausschließlich auf die friedliche Verwendung der Atomenergie beschränkt, für kein Land eiñe Bedrohung darstellt, gilt das auch für die Sowjetunion. Besonders die großen Atommächte sollten aus ihren eigenen Erfahrungen am besten wissen, daß die Entwicklung der Atomenergie wirtschaftliche, materielle und personelle Voraussetzungen fordert, wie sie eben in kleineren Staaten nicht gegeben sind.
    Wenn es uns gelingt, in diesem Sechser-Europa und, wie wir hoffen, auch in dem größeren Europa die Atomenergie für friedliche Zwecke voll nutzbar zu machen, leisten wir nach unserer Meinung einen Beitrag dazu, daß Spannungen beseitigt werden, die in der Welt wegen der Energieprobleme immer bestanden haben und gerade jüngst wieder von Bedeutung gewesen sind.
    Wir werden der Prüfung des Vertrages im Ausschuß aufgeschlossen gegenüberstehen und voraussichtlich dem Vertrag unsere Zustimmung geben können.

    (Beifall 'bei der SPD.)