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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1957 11967 208. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1957. Mitteilung über Eintritt des Abg. Brenner in den Bundestag 11969 A Amtliche Mitteilungen 11969 A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900 zu 2900) 11969 A Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, zu 3453, Umdruck 1048) 11969 A Giencke (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 12042 C Kühn (Köln) (SPD) . . . . 11969 B, 11985 B, 11986 A, 11987 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler. . . 11975 D, 11983 C, 11984 C, 11985 A, 11987 C Neumann (SPD) . . 11978 C, 11981 B, 11982 C, 11983 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 11981 B Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) .. . 11982 B, 11983. B, 11985 D Dr. Arndt (SPD) 11984 A Dr. Krone (CDU/CSU) . . 11984 D, 11986 D Mellies (SPD) 11985 A, 11988 A Dr. Menzel (SPD) 11987 B Dr. Mende (FDP) 11987 B Abstimmung 11988 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, zu 3454, Umdrucke 1046 (neu), 1051, 1075, 1088 11988 C Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . . 12044 C als Abgeordneter 12028 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . 11988 C, 11992 D, 11996 D Majonica (CDU/CSU) 11992 D Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen . . . . 11994 C, 11997 A Dr. Gille (GB/BHE) 11997 D Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 12032 D Dr. Baron Manteuffel-Szoege (CDU/CSU) 12036 D Dr. Preiß (DP [FVP]) . . . 12037 D, 12039 B Pusch (SPD) 12038 B Dr. Gülich (SPD) 12038 C, 12039 C Dr. Kather (GB/BHE) 12038 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12039 D Abstimmungen 12039 D Abgabe einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 12040 C Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 3452) 12041 A Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Berichterstatter 12041 A Abstimmung 12041 A Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 3456, zu 3456) 12041 A Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 A Abstimmung 12041 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 3464, zu 3464) 12041 B Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 D Abstimmung 12041 B Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 3474, zu 3474) 12041 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 12049 B Abstimmung 12041 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen 3440, zu 3440) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Euratom (Drucksache 3101) 11999 C Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 11999 C Aussprache über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft: Dr. Furler (CDU/CSU) 12004 B Birkelbach (SPD) 12006 D Dr. Elbrächter (DP [FVP]) 12013 A Margulies (FDP) 12015 A Stegner (GB/BHE) 12017 A Aussprache über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in Verbindung mit der Aussprache über die Große Anfrage der Fraktion der FDP 12019 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . 12019 B Dr. Ratzel (SPD) 12021 B Euler (DP [FVP]) 12024 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 12025 D Beschlußfassung über die Bildung eines Sonderausschusses „Gemeinsamer Markt/Euratom" 12028 A Überweisung der zuvor erörterten Vor- lagen an diesen Sonderausschuß . . . 12028 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 1050) 12028 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12028 B Nächste Sitzung 12041 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12042 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (zu Drucksache 3453) 12042 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 1048) 12044 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (zu Drucksache 3454) 12044 C Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1088) 12047 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1051) 12047 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1046 [neu]) . . 12047 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1075) . . . . 12047 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (zu Drucksache 3456) 12048 A Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (zu Drucksache 3464) 12048 D Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 33, Versorgung (zu Drucksache 3474) 12049 B Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 11 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 9. 5. Dr. Baade 10. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 5. Böhm (Düsseldorf) 10. 5. Brück 23. 5. Daum 10. 5. Demmelmeier 10. 5. Erler 9. 5. Frau Finselberger 12. 5. Geritzmann 10. 5. Gerns 9. 5. Graaff (Elie) 10. 5. Gumrum 22. 5. Günther 11. 5. Haasler 9. 5. Heinrich 20. 5. Höfler 9. 5. Hübner 10. 5. Frau Hütter 10. 5. Jacobs 9. 5. Jaksch 9. 5. Keuning 9. 5. Kiesinger 9. 5. Koenen (Lippstadt) 22. 5. Dr. Köhler 3. 6. Dr. Kopf 10. 5. Kortmann 20. 5. Dr. Leverkuehn 9. 5. Lücker (München) 9. 5. Marx 9. 5. Frau Dr. Maxsein 9. 5. Metzger 9. 5. Frau Meyer-Laule 9. 5. Dr. Mocker 9. 5. Dr. Moerchel 6. 6. Dr. Mommer 9. 5. Morgenthaler 31. 5. Mühlenberg 10. 5. Neumayer 10. 5. Dr. Oesterle 9. 5. Oetzel 9. 5. Onnen 9. 5. Paul 9. 5. Dr. Pohle (Düsseldorf) 9. 5. Frau Praetorius 9. 5. Dr. Dr. h. c. Pünder 9. 5. Putzig 22. 5. Rademacher 10. 5. Raestrup 9. 5. Frau Dr. Rehling 9. 5. Schill (Freiburg) 10. 5. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Seidl (Dorfen) 9. 5. Seither 11. 5. Dr. Serres 9. 5. Spörl 22. 5. Stahl 10. 5. Dr. Wahl 9. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. 5. Wiedeck 10. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Wullenhaupt 11. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Margulies 24. 6. Massoth 24. 6. Schütz 24. 6. Anlage 2 zu Drucksache 3453 (Vgl. S. 11969 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900 Anlage), hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Berichterstatter: Abgeordneter Giencke Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 - Einzelplan 04 - (Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) hat sich in Kap. 04 01 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Bemerkenswert sind lediglich die Stellenvermehrungen, und zwar: 1. 1 Stelle Bes.-Gr. A 1 a (Ministerialräte) zur Verstärkung des Kanzlerbüros. Die Stelle ist für den zweiten Persönlichen Referenten des Bundeskanzlers vorgesehen. Die Bedeutung dieser Stelle wird der bisherigen Bewertung (A 2 b) nicht gerecht, da der Inhaber nicht nur Fachaufträge zu erledigen hat, sondern auch der ständige Begleiter des Bundeskanzlers ist. Wegen der Minderbewertung der Stelle haben sich bereits protokollarische Schwierigkeiten ergeben. 2. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 b (Oberregierungsräte) für das Referat Finanzen, Wirtschaft und Ernährung. Dieses Referat hat einen ständigen Zuwachs neuer Arbeiten durch generelle steuer- und konjunkturpolitische Aufgaben erfahren. Es ist beabsichtigt, 2 neue Hilfsreferate, und zwar Wirtschaft (Außenbeziehungen) und Finanzen (Steuern), einzurichten. 3. 2 Stellen Bes.-Gr. A2 c 2 (Regierungsräte) für die Referate 3 und 5. Seit dem 1. April 1956 ist der Bundesnachrichtendienst dem Bundeskanzleramt unterstellt worden. Die damit zusammenhängenden sowie die mit dem personellen Aufbau der Verteidigungsverwaltung verursachten Mehrarbeiten erfordern eine Verstärkung der beiden Referate zur Entlastung der Referatsleiter. 4. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 d (Amtsräte), die für den neuen Mitarbeiter der unter 2. genannten neuen Hilfsreferate erforderlich wird. 5. 2 Stellen Verg.-Gr. VIII TO.A (Schreibkräfte), die infolge des gesteigerten Geschäftsanfalls notwendig werden. Über die Stellenvermehrungen ist im Haushaltsausschuß in der 191. Sitzung am 10. Januar 1957 eingehend gesprochen worden. Auf Grund dieser Stellenvermehrungen mußten die Haushaltsansätze bei Tit. 101, 103 und 104 gegenüber 1956 erhöht werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 107 ist darauf zurückzuführen, daß im Vorjahr die Errechnung des Ansatzes nach den Beihilfegrundsätzen in der Fassung des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 10. April 1953 zu niedrig vorgenommen wurde. Die Errechnung wurde jetzt rich- (Giencke) tiggestellt. Im übrigen ist der Ansatz für die Bundesbediensteten des Bundeskanzleramtes und für das Presse- und Informationsamt veranschlagt, da der Titel zentral verwaltet wird. Bei Tit. 108 wird ein erhöhter Ansatz durch die Personalvermehrung notwendig. Der Ansatz bei Tit. 203 wird durch Portomehrausgaben infolge Zunahme des Schriftverkehrs, insbesondere mit dem Ausland, notwendig. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 240 wird durch die Zunahme der Staatsbesuche, die der Bundesrepublik abgestattet werden, erforderlich. Erstmalig erscheint im Einzelplan 04 auf Grund einer bei den Beratungen im Haushaltsausschuß beschlossenen Änderung das Kap. 04 02 — Allgemeine Bewilligungen —, und zwar ausschließlich mit dem Tit. 222 — Minderausgaben infolge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt, der bisher mit dem gleichen Ansatz von 8 000 000 DM im Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt — ausgewiesen war. Die Plazierung des Minderungstitels an dieser neuen Stelle entspricht einem für alle Einzelpläne geltenden Beschluß des Haushaltsausschusses. Die Erstattungen aus dem Minderungstitel beziehen sich wie im Vorjahr ausschließlich auf Ausgabetitel des Presse- und Informationsamtes im Kap. 04 03; außer „Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen" betreffen sie in einer Höhe von 500 000 DM nunmehr auch den Tit. 303 — Nachrichtenagenturdienste —. In Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — weisen die Ansätze bei den Einnahmen gegenüber dem Vorjahr wesentliche Änderungen nicht auf. Der Tit. 7 — Einnahmen aus Veröffentlichungen — ist unterteilt worden in Einnahmen aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesregierung, aus dem Bulletin und aus sonstigen Veröffentlichungen. Diese Unterteilung war geboten, weil die Einnahmen je nach ihrer Herkunft zur Verstärkung ,der Ausgabemittel für den Tätigkeitsbericht oder für das Bulletin verwendet werden können und deshalb getrennt erfaßt werden müssen. Die Summe der Personalausgaben erhöht sich von 4 298 400 DM im Vorjahr auf 4 743 900 DM, also um etwas über 10 v. H. Die Erhöhung des Ansatzes beruht zum überwiegenden Teil auf den gegenüber den Vorjahresberechnungen eingetretenen Tariferhöhungen für Angestellte und Arbeiter und entsprechenden Übergangsmaßnahmen bei der Beamtenbesoldung. Eine Stellenvermehrung ist nicht erfolgt. Eine neu erscheinende Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 2 c 2 geht auf einen bei der 3. Lesung ,des Haushaltsgesetzes 1956 gefaßten Beschluß des Bundestages zurück. Die Bewertung ändert sich bei 16 Stellen, und zwar wird 1 Stelle für einen Lohnempfänger in eine Beamtenstelle umgewandelt, 2 Beamtenstellen werden gehoben von A 4 b 1 nach A 3 b, und schließlich erfahren 13 Angestelltenstellen eine höhere Bewertung. In 9 Fällen ergibt sich die Hebung der Angestelltenstellen aus Tarifvereinbarungen über die Eingruppierung von technischen und fremdsprachlichen Angestellten und ist daher zwangsläufig. Auch die übrigen Hebungen dienen einer gerechten Dienstpostenbewertung. Unter den Sachausgaben verringert sich der Ansatz bei Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — um 10 000 DM auf 200 000 DM. Der Tit. 202 — Bücherei — ist mit einem Ansatz von 115 000 DM um einen Betrag von 5000 DM erhöht, der für die laufende Beschaffung von Mikrofilmkopien deutscher Zeitungen für das Pressearchiv bestimmt ist. Bei Tit. 203 — Post- und Fernmeldegebühren — ist mit 350 000 DM ein gegenüber dem Vorjahr um 50 000 DM erhöhter Bedarf veranschlagt. Die Mehranforderung bezieht sich ausschließlich auf Fernmeldegebühren und ist begründet mit Erhöhung der Ortsfernschreibgebühren, der Fernschreibleitungsgebühren und Zunahme des Geschäftsumfanges. Bei den Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — und 205 — Kleinere Neu-, Um-und Erweiterungsbauten —, bei denen im Vorjahr 4000 DM bzw. 5000 DM ausgebracht waren, sind mit 40 000 DM bzw. 10 000 DM wesentliche höhere Beträge veranschlagt, die jedoch im Rahmen der dafür vom Bundesfinanzministerium festgelegten Sätze liegen. Bei Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — ist nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen aus der Bewirtschaftung des neuen Dienstgebäudes mit 300 800 DM ein um 53 000 DM verringerter Bedarf veranschlagt. Für den Betrieb von 10 Dienstfahrzeugen sind bei Tit. 208 50 000 DM, und damit 5000 DM mehr als im Vorjahr veranschlagt, weil Ersatzbeschaffungen nicht vorgesehen sind und deshalb größere Überholungsarbeiten notwendig werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 215 a) — Inlandsreisen — von 60 000 auf 66 000 DM gründet sich auf Erhöhung des Tage- und Übernachtungsgeldes. Für „Gerichts- und ähnliche Kosten" wird bei Tit. 219 an Stelle des bisherigen Betrages von 1000 DM ein Strichansatz vorgesehen, weil der Bedarf nicht absehbar ist. Eine Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 298 — Zuschuß zur Gemeinschaftsverpflegung — von 61 200 DM auf 66 000 DM hält sich im Rahmen der dafür bestehenden Richtlinien. Die Summe der Sachausgaben stellt sich mit 1 355 100 DM um 45 200 DM, also um etwa 3,5 v. H. höher als im Vorjahr. Unter den Allgemeinen Ausgaben zeigt der Tit. 300 — Förderung des Informationswesens — mit 11 500 000 DM gegenüber dem Vorjahr ein um 1 000 000 DM verringerten Ansatz. Dagegen wird der Ansatz bei Tit. 303 — Nachrichten-Agentur- Dienst, Informationsdienste und Pressekorrespondenzen — mit einem neuen Ansatz von 2 350 000 DM um 2 000 000 DM erhöht. Davon werden 500 000 DM auf Grund des jetzt im Kap. 04 02 ausgeworfenen Tit. 222 aus dem Verteidigungshaushalt erstattet. Der Ansatz bei Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — ist dementsprechend um 500 000 DM gekürzt worden. Von der Mehranforderung bei Tit. 303 — Agenturdienste — in Höhe von 2 000 000 DM werden also 1 500 000 DM durch Ansatzkürzungen bei den Tit. 300 und 309 ausgeglichen. Der Mehrbedarf bei Tit. 303 ist ausschließlich für Nachrichten-Agentur- Dienste vorgesehen und bezieht sich nicht auf die in der Zweckbestimmung mitangeführten Informationsdienste und Pressekorrespondenzen. Der bisherige Tit. 302 — Veröffentlichungen der Bundesregierung —, der auch früher nach seinen Erläuterungen ausschließlich für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung und das Bulletin des Presseamtes bestimmt war, wird aufgeteilt in einen Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — und einen Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregie- (Giencke) rung —. Dabei bleibt der Ansatz für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung mit 180 000 DM unverändert, während der Bedarf für das Bulletin mit 1 080 000 DM gegenüber dem Vorjahr um 160 000 DM höher veranschlagt wird, begründet mit der Notwendigkeit einer erweiterten Verbreitung der Auslandsausgaben des Bulletins. Bei Tit. 308 — Erwerb von Filmen für das Filmarchiv — ist mit 40 000 DM ein Mehr von 10 000 DM veranschlagt auf Grund erhöhten Umlaufs informationspolitischer Filme. Schließlich erscheint neu der Tit. 310 — Erwerb von Filmaufzeichnungen über Fernsehsendungen für das Fernseharchiv — mit einem — zunächst gesperrten — Ansatz von 30 000 DM. Die Notwendigkeit für die Einrichtung dieses neuen Archivs wird mit der zunehmenden Bedeutung des Fernsehens auf dem Gebiet der politischen Publizistik begründet. Die Summe der Allgemeinen Ausgaben stellt sich mit 23 164 300 DM um 692 300 DM, also um ca. 3 v. H. höher als im Vorjahr. Für Einmalige Ausgaben ist nur ein Ansatz von 14 000 DM bei Tit. 872 zur tontechnischen Ergänzung der Filmvorführgeräte ausgebracht. Im Endergebnis weist der Abschluß des Kap. 04 03 einen Zuschußbedarf von 29 257 800 DM aus gegenüber 20 155 900 DM im Vorjahr. Es erscheint also ein Mehrbedarf von 9 101 900 DM. Tatsächlich ist der Mehrbedarf um 8 000 000 DM geringer, nämlich um den Ansatz des Erstattungstitels 222, der, wie bereits erwähnt, diesmal nicht in dem Kap. 04 03 des Presse- und Informationsamtes, sondern im Einzelplan des Bundeskanzleramtes unter den „Allgemeinen Bewilligungen" im Kap. 04 02 erscheint. Es verbleibt demnach für das Presse- und Informationsamt eine Mehranforderung von 1 101 900 DM. Bonn, den 3. Mai 1957 Giencke Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 1048 (Vgl. S. 11971 C, 11988 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung —1. In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 11 500 000 DM um 6 000 000 DM auf 5 500 000 DM gekürzt und erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 2. Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — wird gestrichen. 3. Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — wird gestrichen. 4. Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — wird gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 zu Drucksache 3454 (Vgl. S. 11988 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel I. Volumen Die Gesamtausgaben sind für das Haushaltsjahr 1957 mit rd. 260 000 000 DM um rd. 20 000 000 DM höher veranschlagt als im Vorjahr. In diesem Mehrbetrag sind die für Angelegenheiten des Europarates und verwandte Gebiete erforderlichen Haushaltsmittel von rd. 2 000 000 DM enthalten, die im Haushalt für 1957 nicht mehr in einem besonderen Einzelplan (Einzelplan 50), sondern im Einzelplan des Auswärtigen Amts als besonderes Kapitel (Kap. 4) ausgebracht sind. Der verbleibende Mehrbedarf ist insbesondere verursacht worden: durch Ansteigen der Personalausgaben um rd. 10 000 000 DM insbesondere infolge erweiterten Ausbaus des Netzes der Auslandsvertretungen, durch Erhöhung der Ansätze für den Auslandskulturfonds und den Auslandsschulfonds mit je 2 000 000 DM — 4 000 000 DM für die Unterhaltung des Hospitals in Korea um . . . . . 400 000 DM durch die Übernahme des im Vorjahr im Einzelplan 60 ausgebrachten Beitrages des Bundes zum zivilen Teil des Haushalts der NATO (Generalsekretariat und Verwaltungsgebäude) in Höhe von rd. . . . . . . 4 000 000 DM ,auf den Einzelplan des Auswärtigen Amts. II. Organisation 1. Im Auswärtigen Amt selbst sind keine Organisationsänderungen von besonderer Bedeutung eingetreten. Der Herr Bundesaußenminister hat angekündigt, daß er zur Vermeidung gewisser Zweigleisigkeiten die Zusammenlegung der politischen Abteilung und der Länderabteilung er-wage. 2. Auch bei den Vertretungen des Bundes im Ausland treten nur wenige Veränderungen ein. Vorgesehen ist die Neuerrichtung von 2 Botschaften in Rabat (Marokko) und Tunis (Tunesien), von 3 Gesandtschaften in Panama City (Panama), (Dr. Vogel) Accra (Ghana) und Kuala Lumpur (Malaiischer Staatenbund) sowie 2 Konsulaten in Rouen und Nancy (Frankreich). Dafür konnten das Generalkonsulat in Tanger und die Konsulate in Accra, Barranquilla, Bozen, Tetuan und Triest in Wegfall kommen, so daß sich die Anzahl der Auslandsvertretungen insgesamt nur um eine und zwar von 167 auf 168 erhöht hat. 3. Die Umwandlung von Gesandtschaften in Botschaften geht weiter. Für das Rechnungsjahr 1957 ist die Umwandlung von 6 Gesandtschaften in Botschaften vorgesehen. Da sich der Status einer diplomatischen Vertretung danach richtet, wie das betreffende Land in der Bundesrepublik vertreten ist, also auf Gegenseitigkeit beruht, sind diese Umwandlungen zwangsläufig. Von der Bundesrepublik Deutschland ist in keinem einzigen Falle, wie der Herr Außenminister erklärt hat, die Anregung zu einer solchen Umwandlung ausgegangen. Die Umwandlungen haben aber keine finanziellen Auswirkungen zur Folge, da sich nur die Bezeichnung der Vertretung und die Amtsbezeichnung des Missionschefs ändert, dagegen nicht die Personalausstattung der Vertretung und auch nicht die Besoldung des Botschafters und der Botschaftsangehörigen. 4. Im Zuge des Aufbaues der Bundeswehr sollen in 14 Ländern wieder Militärattaché-Stäbe eingerichtet und wie früher den Auslandsmissionen angegliedert werden. Das militärische Personal wird vom Bundesministerium für Verteidigung gestellt und in dessen Einzelplan ausgebracht, während das zivile Hilfspersonal dieser Stäbe vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt und dessen Kosten — gegen Erstattung aus dem Verteidigungshaushalt — im Haushalt des Auswärtigen Amts ausgebracht sind. Die Anforderung an zivilen Hilfskräften im Haushalt des Auswärtigen Amts hat den Haushaltsausschuß veranlaßt, sich besonders eingehend mit den Anforderungen des Bundesverteidigungsministers an militärischem Personal für diese Stäbe zu befassen. Der Ausschuß war übereinstimmend der Auffassung, daß bei der Entsendung militärischer Stäbe ins Ausland weitgehendste Zurückhaltung angebracht sei, und nahm nicht unbeträchtliche Abstriche bei diesen Anforderungen sowohl hinsichtlich der Zahl der Stäbe wie hinsichtlich der personellen Ausstattung vor. Hierüber wird beim Haushalt des Bundesministers für Verteidigung (E.Pl. 14) näher zu berichten sein. Für ziviles Hilfspersonal dieser Stäbe sah der Haushaltsausschuß 49 Stellen vor (13 Übersetzer, 24 Schreibkräfte, 12 Kraftfahrer). III. Personalbedarf 1. Gegenüber den Personalmehranforderungen des Auswärtigen Amtes für die Zentralen, die sorgfältig geprüft wurden, vertrat der Ausschuß die Auffassung, daß der personelle Aufbau nunmehr im allgemeinen abgeschlossen sein müsse. Er konnte sich nur zu einer Vermehrung des bisherigen Stellensolls um 15 Stellen (1 Beamter, 11 Angestellte, 3 Lohnempfänger) sowie zu einigen Stellenhebungen entschließen und hatte weitergehende Vermehrungen ablehnen müssen, da von einer großen Behörde erwartet werden kann, daß sie einen Arbeitsmehranfall bis zu einem gewissen Grade durch eine Änderung der Geschäftsaufteilung auffangen kann. Um Stokkungen im Geschäftsbetrieb bei einem plötzlich auftretenden Arbeitsanfall zu verhindern, ist die I Anzahl der Auslandsbeamten, die vorübergehend im Inlande verwendet werden können, von 62 auf 72 erhöht worden. 2. Bei den Auslandsvertretungen ist allerdings eine Personalvermehrung um 134 Stellen, und zwar um 11 Beamte, 105 Angestellte und 18 Arbeiter erforderlich. Nach Abzug der für die Militärattaché-Stäbe benötigten 37 Angestellten und 12 Arbeiter verbleibt jedoch den Auslandsvertretungen für ihre eigentlichen Aufgaben nur ein Mehr von 11 Beamten, 68 Angestellten und 6 Arbeitern, von denen vorgesehen sind: a) zur Besetzung der genannten 7 neuen Auslandsvertretungen nach Verwendung der durch Auflösung von 6 konsularischen Vertretungen freiwerdenden Stellen 1 Beamter 22 Angestellte 4 Arbeiter b) für die Verstärkung bereits bestehender Auslandsvertretungen 10 Beamte 46 Angestellte 2 Arbeiter Zusammen 11 Beamte 68 Angestellte 6 Arbeiter Zusammen 85 Stellen 49 Stellen für Militärattaché-Stäbe insgesamt 136 Stellen. 3. Zu den Stellenveränderungen bei den bereits bestehenden Auslandsvertretungen ist zu bemerken: a) Die auch vom Auswärtigen Amt anerkannte Überbesetzung des höheren Wirtschaftsdienstes konnte im Vorjahr noch nicht beseitigt werden, so daß im Haushalt 1957 zunächst weitere 7 Stellen der Verg.-Gr. II für eine Umwandlung in Stellen des gehobenen Dienstes der Verg.-Gr. V b vorgesehen worden sind. Ob diese Umwandlungen ausreichen werden, die Kräfte des höheren Wirtschaftsdienstes von solchen Aufgaben zu befreien, die von Kräften des gehobenen Dienstes verrichtet werden können, muß der Prüfung bei Aufstellung des Haushalts für das nächste Rechnungsjahr überlassen bleiben. b) Den Klagen des Auswärtigen Amts über die unzureichende Ausstattung des allgemeinen Dienstes bei den Auslandsvertretungen mit Stellen des mittleren Dienstes ist durch die Bereitstellung von 9 Stellen für Beamte und 13 Stellen für Angestellte Rechnung getragen worden. Außerdem sind 16 Stellen für Angestellte des gehobenen Dienstes (TO.A V b) zur Einstellung von Ortskräften bei Auslandsvertretungen in Ländern mit arabischen und asiatischen Amtssprachen zugestanden worden, die die Landessprache, Sitten und Gebräuche der betreffenden Länder beherrschen, um im Presse- und Kulturdienst sowie als Dolmetscher und Übersetzer verwendet zu werden. Ohne den Bestrebungen des Auswärtigen Amts vorgreifen zu wollen, den Stellenbedarf für die einzelnen Zweige des Auswärtigen Dienstes den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen, mußte der Ausschuß zum Ausgleich für die bewilligte Stellenvermehrung 11 Stellen für Konsulatssekretäre (A 4 c 2) als „kw" bezeichnen. (Dr. Vogel) 4. Beamtennachwuchs Das Auswärtige Amt ist dazu übergegangen, ihren Beamtennachwuchs für alle Dienstzweige selbst auszubilden. Es sind Mittel für Unterhaltszuschüsse und Sachausgaben bereitgestellt worden, um im Rechnungsjahr 1957 ausbilden zu können 83 Attachés, 65 Anwärter des gehobenen Dienstes, 35 Anwärter ides mittleren Dienstes. Auch diese, zwar in der Ausbildung befindlichen Kräfte fallen bei einer Gesamtwertung der Zahl der Bediensteten ins Gewicht. 5. Bei der Prüfung der Personalwünsche des Auswärtigen Amts konnte die erhebliche Anzahl von Kräften nicht unberücksichtigt gelassen werden, die ihre Bezüge aus Sachtiteln erhalten. Es trifft dies insbesondere zu bei dem Konferenzsekretariat (Kap. 05 01 Tit. 957) auf und bei dem Gemischten Gnadenausschuß für sogenannte Kriegsverbrecher (Kap. 05 01 Tit. 958) auf bei der Rechtsschutzstelle (Kap. 05 02 Tit. 311) auf Ferner sind im Kap. 05 03 — Vertretungen des Bundes im Ausland —unter Tit. 435 wie bisher Mittel für bereitgestellt, um die 'deutschen Paßstellen in Ländern mit großem Touristenverkehr während der Reisezeit verstärken zu können. Bei diesem Titel sind für 1957 nunmehr auch Mittel ausgebracht für zur Erledigung des bei einzelnen Auslandsvertretungen besonders stark angestiegenen Geschäftsanfalles in Wiedergutmachungs- und Entschädigungssachen. Ferner sind hier die Mittel für zur Wahrnehmung der besonderen Aufgaben vorgesehen, die den Auslandsvertretungen in Österreich durch die Betreuung der dort lebenden rd. 27 000 deutschen Staatsangehörigen und rd. 140 000 Volksdeutschen obliegen. 17 Kräfte im Inland, 27 Kräfte, die nach Bedarf im Ausland eingesetzt werden, 11 Angestellte und 3 Arbeiter, 23 Angestellte und 1 Arbeiter. 45 Angestellte 42 Angestellte 53 Angestellte Fügt man dieses bei den Geldtiteln zusätzlich in Erscheinung tretende Personal hinzu, so ergibt sich über die Personaltitel 101, 103 und 104 hinaus eine beachtliche Personalverstärkung. IV. Bemerkungen zu einigen Ausgabeansätzen für Sachzwecke 1. Wie erwähnt, sind die Ansätze für den Auslandskulturfonds und für den Auslandsschulfonds gegenüber 1956 um je 2 000 000 DM erhöht. Im Haushalt 1957 erscheinen sonach der Kulturfonds (Kap. 05 02 Tit. 302) mit 17 000 000 DM und der Schulfonds (Kap. 05 02 Tit. 303) mit 14 000 000 DM. Regierung und Parlement unterstreichen damit erneut, welche Bedeutung sie den kulturpolitischen Aufgaben im Ausland beimessen. 2. Für Umzugskostenvergütungen sind im Haushalt 1957 bei Kap. 05 01 Tit. 217 3 500 000 DM ausgebracht, während für 1956 für diesen Zweck bei Kap. 05 01 Tit. 217 und 950 nach Abzug eines Vorgriffs aus 1955 nur 2 940 000 DM zur Verfügung standen. Die hohen Nachforderungen des Auswärtigen Amts bei diesen Titeln für 1956 um insgesamt 3 950 000 DM haben dem Haushaltsausschuß Anlaß gegeben, die Höhe des Mittelbedarfs des Auswärtigen Amts für Auslandsumzüge durch ein für diesen Zweck gebildetes Dreier-Gremium besonders eingehend nachprüfen zu lassen. Nachdem seitens des Auswärtigen Amts verbindliche Zusagen gegeben worden sind, bei der Anwendung der Umzugskostenbestimmungen einen strengen Maßstab anzulegen, die Repräsentationsräume des Missionschefs bei künftigem Wechsel grundsätzlich aus amtlichen Mitteln auszustatten und die Anzahl der Versetzungen einzuschränken, kann erwartet werden, daß sich in Zukunft die Umzugskostenmittel in tragbaren Grenzen halten. 3. Die Regierungsvorlage enthielt bei Kap. 05 01 Tit. 962 — Förderung entwicklungsfähiger Länder — einen Leertitel, weil die im Vorjahr hier auf Initiative des Bundestages eingestellten Mittel von 50 000 000 DM zum großen Teil erst im Rechnungsjahr 1957 ausgegeben werden können. Der Ausschuß war jedoch der Auffassung, daß der Bundestag im Vorjahr eine fortdauernde Planung im Auge gehabt habe, und hat hier auch für 1957 wiederum einen Betrag von 50 000 000 DM eingesetzt, davon jedoch 30 000 000 DM zunächst mit Sperrvermerk versehen. Ferner ist die bei Kap. 05 01 Tit. 961 veranschlagte Beteiligung des Bundes an dem Beistandsprogramm der UNO für entwicklungsfähige Länder von 1 000 000 auf 2 000 000 DM erhöht worden. Dagegen wurde bei Kap. 05 02 Tit. 607 der Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft von 150 000 DM auf 88 500 DM herabgesetzt. 4. Die allgemeine Erhöhung der Ansätze für Sachausgaben der Auslandsvertretungen um rd. (Dr. Vogel) 2 700 000 DM ist im wesentlichen auf die Einrichtung von Militärattaché-Stäben sowie die Einrichtung weiterer Auslandsvertretungen zurückzuführen, wozu auch die Botschaften am Sitze der NATO und in Moskau gerechnet werden müssen, weil hierfür im Vorjahreshaushalt nur Personalausgaben, aber keine Sachmittel ausgebracht worden sind. 5. Der Ansatz bei Kap. 05 03 Tit. 830 zur „Schaffung von Mietwohnungen für Auslandsbedienstete" ist von 700 000 DM im Vorjahr auf 2 600 000 DM erhöht worden, um Angehörigen in Auslandsdienstorten mit besonders ungünstigen Wohnraumverhältnissen schneller zu einer sowohl räumlich als auch .ausstattungsmäßig angemessenen Unterkunft zu verhelfen. 6. Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung sind für eine Anzahl von Leitern von Auslandsvertretungen geändert worden. Die Korrekturen, die im einzelnen in der Anlage zum Einzelplan 05 durch Fettdruck kenntlich gemacht sind, entsprechen den inzwischen gesammelten weiteren Erfahrungen und dürften den tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen die Annahme des Einzelplanes 05 nach Maßgabe der von ihm gemäß Drucksache 3454 beschlossenen Änderungen. Bonn, den 2. Mai 1957 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 5 Umdruck 1088 (Vgl. S. 12037 D, 12039B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0502 wird folgender neuer Tit. 681 ausgebracht: „Tit. 681 Zuschuß zum Ankauf eines Gebäudes des Deutschen Heimstättenwerkes für Wissenschaftler und Künstler für Zwecke der Osteuropaforschung in München 125 000 DM. Die Mittel sind übertragbar." Bonn, den 8. Mai 1957. Dr. Preiß Dr. Berg Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Brühler Eickhoff Dr. Elbrächter Euler Dr. Henn Hübner Lahr Matthes Neumayer Platner Dr. Schäfer (Hamburg) Dr. Schneider (Lollar) Wittenburg Seiboth Feller Lenz (Trossingen) Eberhard Kinat Höcker Jaksch Rehs Reitzner Dr. Eckhardt Dr. Götz Unertl Anlage 6 Umdruck 1051 (Vgl. S. 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 302 wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 303 wird der Ansatz von 14 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 15 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 304 wird der Ansatz von 559 000 DM um 141 000 auf 700 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 1046 (neu) (Vgl. S. 12038 B, 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. a) In Tit. 302 — Pflege kultureller, humanitärer und wissenschaftlicher Beziehungen zum Ausland — wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 18 000 000 DM erhöht. b) Die Erhöhung dieser Mittel ist für die aus den Erläuterungen zu Tit. 302 ersichtlichen Positionen wie folgt zu verwenden: Zuschüsse für die deutschen Krankenhäuser im Ausland 300 000 DM mehr Durchführung deutscher Opern- und Theatergastspiele im Ausland sowie Konzertreisen deutscher Künstler ins Ausland 200 000 DM mehr Verbreitung deutscher Literatur im Ausland 500 000 DM mehr. 2. In Tit. 314 — Förderung deutscher Hilfsvereine im Ausland — wird der Ansatz von 200 000 DM um 20 000 DM auf 220 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 1075 (Vgl. S. 12040 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 607 — Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft — wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage in Höhe von 150 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 7. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 zu Drucksache 3456 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3456, 2900), hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Das Gesamtvolumen des Einzelplans 07 weist eine Steigerung um 2 700 000 DM aus. Im Bundesministerium der Justiz findet sich bei den Personalausgaben eine Vermehrung der Beamtenstellen um 7, darunter 3 Stellen nach A 1 a. Bei einer dieser Stellen handelt es sich um eine Hebung, und eine Steile ist mit einem kw-Vermerk versehen. Die Vermehrung der Stellen bezieht sich auf einen Referenten für internationale Strafrechtsangelegenheiten, einen Referenten für das Wehrstrafrecht und einen zur Förderung der Arbeiten an der großen Strafrechtsreform. Die nichtbeamteten Hilfskräfte sind ebenfalls um 5 vermehrt worden und werden auch vor allem für die Arbeiten an der Strafrechtsreform benötigt. Im wesentlichen handelt es sich um Schreibkräfte. Die Sachausgaben des Ministeriums haben eine leichte Erhöhung erfahren. Der Ausschuß erhöhte den Zuschuß für die Bewährungshilfe um 15 000 DM. Die Kosten des gemischten beratenden Gnadenausschusses sind erheblich vermindert, da er ausläuft. Beim Bundesgerichtshof hat die Einnahmeseite eine Erhöhung von über 100 000 DM erfahren infolge Umwandlung eines Strafsenats in einen Zivilsenat, da bei dem Zivilsenat Gebühren anfallen. Der Tit. 101 weist 7 neue Stellen auf, darunter 2 Bundesrichter, die wegen der Rückgliederung des Saarlandes erforderlich sind. Die übrigen Stellenvermehrungen sind im wesentlichen durch die Arbeiten für das Bundesstrafregister bedingt und sind mit einem kw-Vermerk nach Wegfall der Aufgaben versehen. Auch von den 10 neuen nichtbeamteten Stellen ist ein großer Teil für die Aufarbeitung des Bundesstrafregisters notwendig. Die Sachausgaben haben sich kaum verändert, nur für die Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken ist gegenüber dem Betrag von 88 800 DM im Jahre 1956 jetzt ein Betrag von 970 300 DM ausgebracht worden. Es handelt sich hierbei um eine Mietvorauszahlung an das Land Württemberg-Baden für das Dienstgebäude. Eine Erhöhung von 10 000 DM findet sich noch unter den vermischten Verwaltungsaufgaben; sie ist gedacht für die Belohnung für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen, die vom Bundesanwalt ausgesetzt werden kann. Unter den einmaligen Ausgaben setzte der Ausschuß den zweiten Teilbetrag für die Baukosten des Erweiterungsbaues von 500 000 DM auf 200 000 DM herab, da der für 1956 vorgesehene Betrag bisher noch nicht in Anspruch genommen worden ist. Neu ist eine Summe von 300 000 DM bei Tit. 950, die notwendig geworden ist, um den Ländern die rückständigen laufenden Kosten für die Vollstrekkung von Untersuchungs- und Strafhaft in den Landesstrafanstalten ersetzen zu können. Beim Deutschen Patentamt in München konnte der Ansatz der Einnahmen um 2 000 000 DM gegenüber dem Vorjahr bei den Gebühren erhöht werden. Die Patentanmeldungen sind zwar zurückgegangen, aber es wirken sich nach vier Jahren die hohen Gebühren aus, und es konnten auch mehr Fälle erledigt werden. Bei den Personalausgaben hat eine erhebliche Vermehrung stattgefunden, und zwar um 23 Beamtenstellen und 31 Angestelltenstellen. Die Zahl der Senatspräsidenten ist um 2 vermehrt infolge neu zu errichtender technischer Beschwerdesenate. Von den A-2-a-Stellen sind 11 Senatsräte ebenfalls für die neuen technischen Beschwerdesenate nötig. 2 Senatsräte mit juristischer Vorbildung dienen der Verstärkung der Warenzeichensenate. Unter den 7 neuen 4-A-l-Stellen sind 5 Umwandlungen von Angestelltenstellen. Unter den 21 Angestelltenstellen befindet sich eine Anzahl Schreibkräfte. Die Sachausgaben weisen keine großen Veränderungen auf, nur die Kosten der Herstellung von Veröffentlichungen mußten um 400 000 DM erhöht werden; sie sind aber durch die entsprechenden Einnahmen gedeckt. Die Ausgaben für das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford ergeben sich zwangsläufig aus den Verträgen und wurden im Ausschuß ohne Debatte angenommen. Der Ausschuß diskutierte an Hand des Haushaltsplans des Justizministeriums und des Patentamtes auch die Frage, ob nicht die Verlegung dieser beiden Behörden nach Berlin möglich sei. Von der Bundesregierung wurde zum Ausdruck gebracht, daß das Justizministerium besonders stark auf den Kontakt mit dem Parlament angewiesen sei und beim Patentamt der große Publikumsverkehr im Augenblick eine Verlegung noch nicht möglich mache. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Plenum die Annahme des Einzelplans 07 mit den vom Ausschuß beschlossenen Abänderungen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 10 zu Drucksache 3464 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3464, 2900), hier: Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Haushaltsplan des Bundesverfassungsgerichts weist gegenüber 1956 einige Änderungen in personeller Hinsicht auf. Auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 wurde die An- (Frau Dr. Hubert) Durch organisatorische Maßnahmen konnte eine Regierungsoberinspektorstelle in Wegfall kommen. Den in der Regierungsvorlage vorgesehenen zwei Stellenhebungen von A 2 b nach A 2 1 stimmte der Ausschuß nicht zu. Der Ausschuß war der Meinung, daß der Personalumfang des Bundesverfassungsgerichts eine Stelle nach A 1 b für den Haushaltsreferenten nicht rechtfertige. Ebenso ließ sich der Ausschuß nicht überzeugen, daß es nötig wäre, daß die Präsidialräte der beiden Senate in der gleichen Besoldungsgruppe sein müßten. Er empfiehlt daher dem Hohen Haus, es bei den Stellenansätzen von 1956, d. h. einer Regierungsdirektorstelle und sieben Oberregierungsräten zu belassen. Der Betrag für die Dienstbezüge der beamteten Hilfskräfte ist mehr als verdoppelt worden. Er wird gebraucht für die Vermehrung der A-2-c- Stellen, die von sechs auf dreizehn erhöht worden sind. Dadurch wird es möglich, daß jedem Bundesrichter ein wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beigegeben werden kann. Da noch nicht zu übersehen ist, ob dies auf die Dauer nötig sein wird, wurden drei dieser Stellen mit einem kw-Vermerk versehen. Gegen die Vermehrung der nichtbeamteten Kräfte um zwei und eine Stellenhebung von TO.A VI b nach TO.A V b hatte der Ausschuß keine Einwendungen. Er empfiehlt dem Plenum, den Einzelplan 19 in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung anzunehmen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 11 zu Drucksache 3474 (Vgl. S. 12041 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3474, 2900), hier: Einzelplan 33, Versorgung. Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth): Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 492 721 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 61 346 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen sind mit 40 200 000 DM um 9 886 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1956 angesetzt, weil geringere Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen durch die bevorstehende zweite Novelle zum Gesetz 131 erwartet werden. An Einsparungen sind im Kap. 33 06 1 346 000 DM und im Kap. 33 08 27 978 000 DM ausgewiesen. Es ergeben sich also Einsparungen in Höhe von insgesamt 29 324 000 DM. Trotzdem erfordern die Erhöhung der Besoldungsbezüge und die vorsorgliche Erhöhung der Ansätze für Zahlungen an die 131er entsprechend der zur Beratung anstehenden zweiten Novelle zum Gesetz 131 den oben genannten Mehrbedarf. Erfreulich ist die Feststellung aus Einzelplan 33 (Anlagen 5 und 6), daß es im Verlauf des vergangenen Haushaltsjahres durch vermehrte Einstellungen in die Bundesverwaltung gelang, eine wesentliche Abnahme der Empfänger von Übergangsgehalt zu erreichen. Mit dem weiteren Aufbau der Bundeswehr dürfte sich die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt abermals erheblich verringern. So wichtig und aufschlußreich im Einzelplan 33 die Zahlen aus den Anlagen 1 bis 6 über die Nachweisung der laufenden Versorgungsfälle auch sind, sie hätten nur dann den gewünschten Vergleichswert, wenn die Vorjahrszahlen stets mitaufgenommen worden wären. Wie dies bei den Erläuterungen zu den Anlagen 1 bis 4 schon heute der Fall ist, so soll nach dem Wunsch des Haushaltsausschusses auch in Zukunft bei den Anlagen 5 bis 6 verfahren werden. Die Ansätze des Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind vom Haushaltsausschuß nicht geändert worden. Die Ansätze des Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — sind abermals geschätzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden sie verdoppelt. Der Haushaltsausschuß beschloß auf Antrag der SPD einstimmig, die Ausgaben aus diesem Kapitel als echte Aufwendungen zu Lasten des Verteidigungshaushalts auszubringen. Der gesamte Ausgabebetrag in Höhe von 1 796 000 DM wird durch Einsetzung eines neuen Tit. 222 im Kap. 33 02 als Minderausgabe in folge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt gemäß § 58 RWB von Aufwendungen des Bundesministers der Finanzen für die Versorgung der Soldaten der Bundeswehr ausgewiesen. Mit der Verabschiedung des Soldatenversorgungsgesetzes, das rückwirkend vom 1. April 1956 in Kraft gesetzt wurde, ist Vorsorge getroffen, daß damit alle Ausgaben für die Versorgung im Einzelplan 33 zusammenhängend und geschlossen erscheinen. In Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben — bleiben die „Ansätze" nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses unverändert. Die Mittel für die Versorgungsausgaben sind durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden. Gleichfalls unverändert blieben im Haushaltsausschuß die Ansätze bei Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen —. Für die Mehrausgaben, die sich aus dem Ergebnis der Beratung der zweiten Novelle zum Gesetz 131 ergeben werden, war der (bisher nicht ausgegebene) Betrag von 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht worden. Bei Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — hat der Ausschuß die Ansätze nicht verändert. Der Ehrensold für die Träger höchster deutscher Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges — in diesem Kapitel unter Tit. 162 mit 1 000 000 DM ausgewiesen — wird nach Inkrafttreten des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen — Drucksachen 2540, 3379 — auf Grund des § 11 dieses Gesetzes erstmalig im neuen Haushaltsjahr ausgezahlt werden. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplans 33 mit den Änderungen, die sich aus dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 3474 — ergeben, anzunehmen. Bonn, den 30. April 1957 Seidel (Fürth) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Elbrächter.
    Dr. Elbrächter (DP[FVP]): Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich will mich ganz kurz fassen; denn ich habe bereits in der Debatte vom 21. März im Namen meiner Fraktion mitteilen dürfen, daß wir diesem Vertragswerk positiv gegenüberstehen, ja, daß wir es geradezu als ein epochales Ereignis begrüßen. Die Tatsachen, die sich inzwischen ergeben haben, sind nicht dazu angetan, irgend etwas an unserer Einstellung zu ändern. Wir kennen die Schwierigkeiten genau. Sie sind hier bereits von Herrn Professor Furler und auch von Herrn Kollegen Birkelbach eingehend und, ich glaube, zum großen Teil ,auch mit Recht hervorgehoben worden. Es sind die Schwierigkeiten materieller Art, die sich daraus ergeben, daß wir für einen gewissen Teil unserer Waren zu einer Zollerhöhung gezwungen sein werden. Die eigentliche Gefahr, die darin liegt, ist die Tendenz zu einer europäischen Autarkie, — genau das, was wir mit diesem Vertragswerk nicht wollen. Das sehen wir alles. Wir glauben aber, daß die dynamischen Kräfte — und damit schließe ich an das an, was der Herr Außenminister gesagt hat — viel stärker sein werden als die, ich darf mal sagen: statischen Kräfte.
    Ich glaube, daß wir uns darüber nicht mehr so ausführlich unterhalten können, weil das keine Vertragsformulierung, sondern die Entwicklung selber entscheiden wird.
    Die zweite Sorge ist mit dem ausgesprochen, was man soziale Harmonisierung nennt. Herr Kollege Birkelbach hat das so eingehend behandelt, daß ich auf Ausführungen hierzu verzichten möchte.
    Ich komme nur auf einen Fragenkomplex zurück, der mich inzwischen sehr stark beschäftigt hat, weil ich ,dort neue Erkenntnisse gewinnen durfte. Es ist die Assoziierung der afrikanischen Gebiete. Ich darf dem Hause mitteilen, daß ich Gelegenheit hatte, mit idem leider verstorbenen Kollegen Lenz und dem Kollegen Höcherl vor wenigen
    Wochen ,diese Gebiete zu bereisen. Aus meiner Anschauung muß ich sagen, daß meine Befürchtungen, es könnte sich dort ein Antikolonial-Komplex bilden, grundlos gewesen sind. Ich habe dort erfreulicherweise meine Ansicht revidieren können.
    Ich darf meine Erkenntnisse — ich glaube, hier auch im Namen der Kollegien sprechen zu dürfen — auf zwei Formulierungen bringen.
    Erstens. Es lohnt sich sicherlich, diese Gebiete zu entwickeln. Es sind große Möglichkeiten zur Ausbeutung von Rohstoffen da. Ich denke an die Eisenerz- und Bauxit-Gruben, ich denke aber auch an die Energiegewinnung, die dazugehört. Es wird also einen unmittelbaren Gewinn bringen, wenn wir dort investieren. Ich bin aber der Überzeugung, daß sich die Gebiete Französisch-Westafrikas, die ich jetzt besonders im Auge habe und die wir bereist haben, weniger dazu eignen, dort etwa eine Konsumgüterindustrie aufzubauen. Ich würde es vielmehr für richtig halten, das dringendste Bedürfnis der Bevölkerung dort zu befriedigen: die Landwirtschaft zu entwickeln. Eis liegt mir am Herzen, zu betonen, daß die landwirtschaftlichen Erzeugnisse nicht etwa in Konkurrenz zu den heimischen Erzeugnissen stehen, damit bei unseren Kollegen von der Grünen Front keine falschen Befürchtungen erweckt werden; denn es handelt sich im wesentlichen um Südfrüchte, Kaffee, Kakao,also um Erzeugnisse, die hier sehr willkommen sind. Ich habe auch feststellen müssen, daß die berühmten schlechten Bananen des Herrn Ministers Erhard durchaus gut waren und sehr wohl in Konkurrenz mit denen aus anderen Bananenausfuhrländern stehen. Das sei hier einmal festgestellt.
    Ich möchte, da ich mich 'absichtlich beschränken will, hier nicht weiter ausführen, welche Möglichkeiten industrieller Art dort liegen. Ich komme aber gleich im Zusammenhang mit den Ausführungen von Herrn Kollegen Birkelbach darauf zurück.
    Ein zweites, vielleicht das gravierende Ergebnis: Die Menschen jener Länder — ich spreche jetzt nur von Französisch-Westafrika — sind absolut aufgeschlossen. Herr Kollege Furler, Sie haben durchaus recht mit Ihrer Darstellung. Sie warten aber nicht nur lab, sondern sie fordern geradezu eine europäische Beteiligung. Wir haben den Eindruck gewonnen, daß ihnen ,die Zusammenarbeit mit Frankreich allein nicht mehr genügt. Sie betonen immer wieder, welch großen Wert sie darauf legen, und sie stellen darauf ab, daß ganz Europa sich beteiligt. Ein naheliegender Grund: sie erwarten selbstverständlich leine schnellere Entwicklung ihres Landes, und daran liegt ihnen sehr. Ich betone aber, daß die sozialen Probleme dieser Landstriche nicht etwa so gelagert sind, wie ich es in Indien :erleben mußte. Hier bestehen ganz andere Verhältnisse: die Leute haben sehr viel mehr Zeit zur Entwicklung, und das ist ein Faktor in der Entwicklung jener Länder, der in den Verhandlungen berücksichtigt werden sollte.
    Nun ist in das Vertragswerk eine Forderung eingebaut, auf die wir Deutsche sehr großen Wert gelegt haben, nämlich daß die parlamentarischen Institutionen, die Selbstverwaltungskörperschaften gefragt werden und daß sie ihre Zustimmung zu den Investitionsprogrammen geben müssen. Ich hatte bei der Behandlung dieser Frage eine gewisse Skepsis, ob so etwas wie parlamentarische Institutionen in jenen Gegenden existiert. Es war vielleicht die größte Überraschung für uns alle,


    (Dr. Elbrächter)

    festzustellen, wie ausgezeichnet diese parlamentarischen Institutionen entwickelt sind und welche Rechte sie bereits haben. Sie haben seit einigen Monaten das Budgetrecht, so daß die Forderung, die auf deutschen Wunsch in das Vertragswerk eingearbeitet worden ist, sicherlich berücksichtigt werden wird. Ohne bzw. gegen ;den Willen der dortigen Bevölkerung können Investitionen auch jetzt schon nicht vorgenommen werden. Sie hat die letzte Entscheidung, welche Investitionen dort als notwendig betrachtet werden.
    Ich kann hier wegen der Kürze der Zeit nicht auf die interessante Frage eingehen, wie in jenen Gegenden die parlamentarische Demokratie funktioniert. Das ist eine Frage für sich. Ich habe aber den Eindruck gewonnen, sie funktioniert. Ich fühle mich verpflichtet, dem Hause mitzuteilen, daß dort eine intelligente und regsame politische Führerschicht vorhanden ist, eine Führerschicht, die keinerlei Aversionen und auch keine Minderwertigkeitskomplexe hat. Das erscheint mir sehr bedeutsam. Nun müßte man nach den Gründen fragen, warum das so isst. Da war es sehr interessant, zu erfahren, daß es in jenen Gebieten für Europäer so gut wie ausgeschlossen ist, Land zu erwerben. Bei den Afrikanern dieser Gegenden kann also nie der Eindruck entstehen, daß sie von ihrem Boden verdrängt werden sollen. Das scheint mir der fundamentale Gegensatz zu den Verhältnissen in Nordafrika zu sein.
    Ich darf das algerische Problem hier ausklammern. Dort sind Sonderregelungen getroffen. Die Gelder aus dem Investitionsfonds fließen nicht automatisch nach Algerien, soweit ich die Dinge richtig sehe. Wir müssen abwarten. Aber ich darf doch die Hoffnung aussprechen, daß sich die Franzosen endlich einmal auf eine nationale Lösung der algerischen Frage einigen werden, damit das Problem überhaupt gelöst wird. Es erscheint den Außenstehenden zunächst als ein auswegloses Problem. Das liegt an der Haltung jener Völker. Aber ich glaube doch, daß sich mit der Zeit —einer sehr langen Zeit, wie ich gleich sagen möchte — ein Weg zu einer friedlichen Zusammenarbeit finden wird.
    Ich fühle mich verpflichtet, auf Grund der zwar sehr kurzen, aber doch sehr eingehenden Information, die ich dort bekommen habe, festzustellen, daß es nicht so ist, daß die Franzosen dort ein schlechtes Kolonialsystem errichtet haben. Vielmehr ist das, was die Franzosen dorrt geschaffen haben, nach meiner Überzeugung ausgezeichnet. Von einer Ausbeutung kann man nicht gut reden. Als die Franzosen im Jahre 1830 dort landeten, lebten dort eine Million Muselmanen; heute leben 10 Millionen Menschen da. Ich glaube nicht, daß die Bevölkerung aus eigener Kraft sich so hätte vermehren und den jetzigen Standard erreichen können. Ich fühle mich verpflichtet, das hier ausdrücklich zu sagen, um Mißdeutungen auszuräumen, die einmal in der Presse erschienen sind und denen auch ich einmal unterlegen bin. Es ist nützlich, wenn wir versuchen, die Dinge objektiv zu sehen, und uns nicht von Vorurteilen leiten lassen.
    Ich betone: Das Algerien-Problem ist das heikelste Problem. Es gehört in diesen Zusammenhang nicht hinein, da es das schwierigste politische Problem des Mittelmeerraums zu sein scheint.
    Ich darf zum Abschluß auf einige Bemerkungen des Herrn Kollegen Birkelbach eingehen. Herr Kollege Birkelbach, ich bin mit Ihnen einig. Selbstverständlich sind diese Vertragswerke unvollkommen. Sie haben recht: Je größer ein Wirtschaftsraum ist, desto schwieriger ist eine Konjunkturpolitik. Was Sie zu diesem Thema gesagt haben, faßt man unter dem Schlagwort „aktive Konjunkturpolitik" zusammen. Sie ist natürlich sehr viel schwieriger geworden. Ich freue mich, daß gerade auch Sie das Heilmittel erkannt haben, das in dieser Lösung liegt: Die Räume sind größer geworden. Sie werden mit mir einer Meinung sein: die Weltwirtschaftskrise von 1928 bis 1932 ist doch deswegen so schwer ,geworden, weil in jenen Zeiten eine Abkapselung auf ganz enge Räume vorgenommen worden ist, so daß — ich darf mal sagen — eine natürliche Heilung nicht möglich war. Im Gegenteil, es war ein verhängnisvoller Circulus vitiosus da.
    Ich bin der Auffassung, daß sich jetzt Investitionsmöglichkeiten ergeben, die wir damals nicht hatten. Auch Sie haben, wenn ich Sie richtig verstanden habe, das zum Ausdruck gebracht. Die Investitionen werden in verhältnismäßig kurzen Zeiträumen zum Tragen kommen. Eine Krise — auch eine europäische Krise — erscheint mir aus diesen Gründen nicht mehr möglich. Deutschland ist nämlich erfreulicherweise in der Lage, in einer solchen Zeit über Mittel — Gold und Devisen —zu verfügen. Diese Mittel gestatten für eine befristete Zeit auch einen Einsatz in Form von Investitionen in jenen Gebieten.
    Ich freue mich, daß der Außenminister ausdrücklich erklärt hat, daß von uns nicht beabsichtigt ist — ich habe das damals schon ausgesprochen —, die wirtschaftlichen Beiträge, die wir den Entwicklungsländern geben wollen, zu kürzen. Ich bin hier seiner Auffassung, daß gerade der Anschluß der afrikanischen Wirtschaftsgebiete uns in den Stand setzen wird, diese Aufgabe auf lange Sicht besser zu lösen, als das sonst der Fall wäre.
    In bezug auf die politische Entwicklung bin ich mit dem Herrn Außenminister der Auffassung, daß das letzten Endes keine wirtschaftliche Frage, sondern ausschließlich eine politische Frage ist. Ich freue mich, als ein weiteres Ergebnis unserer mit Parlamentariern aller sechs Länder unternommenen Reise von einer Beobachtung berichten zu können, die ich auch früher schon habe machen können. Mir ist sehr bewußt geworden, daß eigentlich zu keiner Zeit der gemeinsamen Geschichte Deutschlands und Frankreichs, die meist gegensätzlicher Art war, der Zeitpunkt psychologisch und politisch so günstig war wie jetzt, zu einer Verständigung zu kommen. Es wäre nach meiner Auffassung ein verhängnisvoller Fehler, wenn wir ein so gutes politisches Klima in den Beziehungen zu Frankreich nicht ausnützen würden, um endgültig für Europa ein politisches Gebilde zu schaffen, das jeden Konflikt in Europa unmöglich machen wird. Ich glaube trotz aller Formulierungen, die vielleicht hinsichtlich der Frage der Wiedervereinigung zu beanstanden sind, daß darin letzten Endes auch das politische Gewicht liegt. Es kommt bei diesen Verträgen nicht ausschließlich auf Formulierungen an. Vertragstexte schaffen noch keine politischen Aktionen. Wenn sich in diesem großen gemeinsamen Europa in absehbarer Zeit ein solches politisches Gewicht entwickelt, dann wird auch, selbst wenn wir noch nicht am Ziele sind, idle deutsche Wiedervereinigung gefördert werden.

    (Beifall bei der DP [FVP].)




Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Margulies.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Robert Margulies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion habe ich schon am 21. März diesem Hause die strukturellen und wirtschaftlichen Bedenken vorgetragen, denen sich heute die SPD in großem Umfang angeschlossen hat. Ich brauche das also nicht noch einmal zu wiederholen. Wir freuen uns und stellen mit Befriedigung fest, daß anläßlich der !Unterzeichnung in Rom am 25. März dieses Jahres noch einige Verbesserungen erreicht wurden. Es gehört also nicht viel Phantasie dazu,, sich vorzustellen, wieviel besser das deutsche Interesse hätte gewahrt werden können, wenn die Bundesregierung das Parlament rechtzeitig über ihre Absichten unterrichtet und diese Absichten zur Diskussion gestellt hätte.

    (Abg. Kriedemann: Sehr richtig! — Abg. Arnholz: Sehr gut!)

    Nun muß ich etwas auf die Ausführungen des Herrn Furler eingehen. Ich habe immer das Gefühl, wir reden aneinander vorbei. Es gibt doch gar keine Meinungsverschiedenheit darüber, daß wir eine europäische Einigung anstreben, daß wir einen größeren europäischen Markt wünschen, daß wir eine Integration Europas haben möchten. Ich glaube, darüber ist hier im Hause kein Streit, und man braucht das auch nicht immer wieder zu betonen. Die Frage ist nur, ob man diesem Ziel mit den jetzt vorliegenden Verträgen näherkommt.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Herr Professor Furler, Sie haben in rasendem Tempo eine Reihe von Behauptungen vorgelesen. Es ist also kaum möglich, darauf im einzelnen ein-
    zugehen. Aber selbst durch häufige Wiederholung wird die Behauptung doch nicht richtiger, daß die Freihandelszonen Kinder des Gemeinsamen Marktes seien. Das ist doch nur eine Behauptung. In Wirklichkeit stehen diese beiden Gedanken in den GATT-Verträgen nebeneinander, und es blieb den Initiatoren überlassen, welchen sie verfolgen wollten.
    Aber ich muß leider noch eine persönliche Bemerkung an Sie richten, Herr Professor Furler. Ich war aufs äußerste entsetzt, als ich Ihre — des großen Europäers — Unterschrift unter dem Petitum las, wonach das Land Baden-Württemberg wieder getrennt werden soll.

    (Heiterkeit. — .Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    Das ist doch eigentlich nicht ganz in Einklang mit den großen europäischen Gedanken zu bringen, die Sie uns hier vorgetragen haben.

    (Abg. Wehner: Europa ist die Flucht nach vorne! — Heiterkeit.)

    Der Herr Außenminister hat vorhin mit Recht darauf hingewiesen, daß keine der pessimistischen Prognosen eingetroffen sei, die seinerzeit bei der Unterzeichnung des Montanunionvertrages abgegeben wurden. Ich möchte :ausdrücklich zugestehen, daß ich seiner Meinung bin. Dieser Pessimismus hat sich als unberechtigt herausgestellt, aber die optimistischen Prognosen sind ebensowenig eingetroffen. Praktisch hat sich also durch diese Montanunion nichts Wesentliches ereignet. Der Beweis, der mit der Montanunion geliefert werden sollte, daß wirtschaftliche Vereinigungen eine politisch integrierende Kraft hätten, ist leider ausgeblieben.
    Etwas überrascht hat mich die Bitte des Herrn Außenministers, der Bundestag möge diese römischen Verträge zuerst ratifizieren. Meines Wissens gibt es doch eine Vereinbarung, daß die Bundesrepublik erst nach der Französischen Republik ratifizieren wird, unid unsere Erfahrungen berechtigen uns doch, daran festzuhalten,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    nicht nur aus bestimmten außenpolitischen Gründen, sondern doch auch aus Gründen der Zeit, in der wir uns jetzt befinden. Dieser Bundestag hat noch vier Arbeitswochen vor sich, und es ist mir völlig unklar, wie in der Ausschußberatung all die schwierigen Fragen, die einstweilen noch offengeblieben sind, in dieser Zeit bewältigt werden sollen.
    Wenn ich gleich auf eine dieser Fragen eingehen kann: Die FDP bedauert sehr, daß sich die Bundesregierung bisher nicht zu dem Vorwurf geäußert hat, daß in den Verträgen eine parlamentarische Kontrolle der gemeinsamen Institutionen und der gemeinsamen Politik nicht vorgesehen ist. Es muß erneut darauf hingewiesen werden, daß mit der Abgabe einer Reihe von Rechten und Funktionen an die supranationalen Organe die legislative Funktion und die parlamentarische Kontrolle des Deutschen Bundestages entfallen. Eine Weisungsmöglichkeit dies Bundestages gegenüber dem deutschen Mitglied des Ministerrats besteht nicht, weil wir keine Ministerverantwortlichkeit haben. Die in den Verträgen vorgesehene Versammlung hat aber keinerlei gesetzgeberische Funktion und kaum ein Kontrollrecht. Es gibt kein Minderheitsrecht, die Einberufung der Versammlung zu verlangen. Die Versammlung kann nur den Gesamtbericht der Kommission erörtern und allenfalls mit Zweidrittelmehrheit der Kommission das Mißtrauen aussprechen. Die Kommission wird ebenso wie der Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt. Die Erläuterungen zum Vertrag führen hierfür die eigenartige Begründung 'ins Feld, die Mitglieder eines Organs sollten nicht von einem anderen Organ berufen werden. Das eben verlangt aber der Grundsatz der Gewaltenteilung, der durch diesen Vertrag verletzt wird.
    Das Ratifikationsgesetz spiegelt diesen Zustand schon sehr deutlich wider; denn es besteht überwiegend aus Ermächtigungen. Einen so weitgehenden Verzicht auf die Grundrechte des Parlaments hält die FDP-Fraktion für kaum vereinbar mit dem Grundgesetz. Dies fällt um so mehr ins Gewicht, als beim Vertrag über den gemeinsamen Markt im 'Gegensatz zur Montanunion die Beschlüsse der supranationalen Gremien unmittelbar innerstaatliches Recht werden und somit jeden Staatsbürger auch der Bundesrepublik direkt binden. Eine so weitgehende Wirkung einer supranationalen Exekutive, die keiner legislativen Kontrolle unterliegt, bis in die Bundesrepublik hinein halten wir für unverträglich mit dem Grundgesetz.
    Auch weitere Unklarheiten bedürfen noch der Aufklärung, und wir hoffen, diese in der Ausschußberatung zu erhalten. Der uns wichtigste Punkt ist die Frage nach dem Stand der Verhandlungen über die Ergänzung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch eine europäische Freihandelszone. Wir hören mit Besorgnis, daß einesteils Voraussetzungen gefordert werden, die etwa den Bedingungen der engeren, kleineuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft entsprechen, während andererseits dezidierte Erklärungen ver-


    (Margulies)

    antwortlicher Minister anderer europäischer Staaten vorliegen, die hinsichtlich der Einbeziehung der Agrarprodukte diametral entgegengesetzte Standpunkte einnehmen.
    Unsere hier schon einmal vorgetragene Auffassung geht dahin, daß für die FDP-Fraktion die Frage einer europäischen Freihandelszone ein entscheidendes Kriterium in der Beurteilung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, weil wir befürchten, den europäischen Markt sonst zu spalten. Wir stehen auch mit 'dieser Furcht nicht allein; denn ich lese hier eben in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung", daß Mr. Macmillan die Erklärung abgegeben hat: „Der gemeinsame Markt könne nur dann der europäischen Einheit dienen, wenn gleichzeitig eine weiter gespannte Freihandelszone entstehe." Wenn aber der Herr schwedische Handelsminister im Rat der OEEC eine skandinavische Zollunion ankündigt, dann sehen wir doch mit großer Sorge am Ende eines mit so viel gutem Willen und mit ehrlicher Begeisterung begonnenen Weges zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes eine Aufspaltung eben dieses europäischen Marktes in eine Zollunion der sechs westeuropäischen Staaten, in eine skandinavische Zollunion und in die außerhalb stehenden weiteren sechs europäischen Staaten, die doch jetzt alle zusammen den europäischen Markt darstellen.
    Ich bin auch nicht der Meinung, die Herr Birkelbach hier vorgetragen hat, daß man unter allen Umständen das Vertragswerk über die römischen Verträge ratifizieren müsse, um damit einen Druck auf die Verhandlungen über die Freihandelszone auszuüben. Die Schwierigkeiten, die da noch auszuräumen sind, wollen wir gar nicht unterschätzen, und es besteht doch dann die Gefahr — mit all den Konsequenzen, die ich eben vorgetragen habe —, daß wir nachher auf dem Vertragswerk über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft sitzenbleiben. Dem werden wir uns doch kaum aussetzen wollen.
    Meine Damen und Herren, 'die Außenzölle sind mehrfach angesprochen worden. Man kann das doch nun nicht mit einer Handbewegung wegdisputieren. Diese Gruppen sperren sich doch gegeneinander durch Außenzölle ab. Wir selbst kennen bisher noch nicht einmal die endgültige Höhe der vereinbarten Außenzölle nach der Übergangszeit. Nach Lage der Dinge, nämlich wegen der Umrechnung auf die europäische Zollnomenklatur — die wir, glaube ich, als erste bereits im Außenhandelsausschuß verabschiedet haben —, wird sicherlich eine gewisse Zeit nötig sein. Aber vielleicht ließen sich in diesem Falle einmal die Elektronenrechner vor der Ratifizierung einsetzen, damit ,dem Parlament rechtzeitig ein Bild darüber verschafft wird, ob und inwieweit mit den römischen Verträgen eine Abkehr von unserem Welthandel verbunden ist, ein Bild darüber., ob sie eine Aufgabe der nur unter besonders günstigen Umständen in harter Arbeit wiedergewonnenen überseeischen Märkte zur Folge haben könnten, und damit das Parlament rechtzeitig darüber unterricht würde, ob es unter diesen Umständen überhaupt noch einen Sinn hat, Investitionen in den entwicklungsfähigen Ländern vorzunehmen und junge Menschen aus diesen Ländern in deutschen Schulen und Betrieben auszubilden, wenn wir möglicherweise gar nicht mehr in der Lage sind, unseren Handel mit diesen Ländern aufrechtzuerhalten oder gar auszubauen.
    Wir hoffen, in der Ausschußberatung auch Klarheit darüber herbeizuführen, wie sich die Regierung die Behandlung der Agrarprodukte vorstellt. Die Verträge ibeschränken sich für diesen Bereich auf einige allgemeine Grundsätze. Wir glauben I nicht, daß man einfach dem Ministerrat überlassen kann, zu entscheiden, welcher der drei vorgesehenen Wege eingeschlagen werden soll. Sicherlich wird gerade auf diesem Gebiet eine Einigung nicht leicht herbeizuführen sein und jedenfalls sehr viel Zeit beanspruchen. Inzwischen läuft aber der Zollabbau, werden die bestehenden Kontingente global und von Jahr zu Jahr aufgestockt, so daß auf unsere Landwirtschaft, soweit sie nicht durch die Marktordnungsgesetze gedeckt ist, ein Wettbewerb mit den doch unter sehr viel günstigeren klimatischen Bedingungen und mit geringeren Kosten produzierenden Ländern zukommt, der gerade für unsere Spezialkulturen, also für die nicht so not-leidenden landwirtschaftlichen Bereiche, eine recht ernsthafte Bedrohung sein könnte.
    Wir hören jetzt von der Absicht, langfristige Lieferverträge zu Mindestpreisen abzuschließen, die dann möglicherweise Preissteigerungen bei uns hervorrufen, insbesondere bei Kolonialprodukten. Das aber wäre eine sehr ernste Frage, die eingehend untersucht werden muß. Denn dies würde ja eine Umkehr der bisher von der Bundesregierung in dieser Frage vertretenen Auffassung bedeuten.
    Auch hinsichtlich des Verkehrswesens beschränkt sich der Vertrag auf einige Generalklauseln. Angesichts der schmerzlichen Trennung Deutschlands mit der daraus herrührenden wirtschaftlichen Bedrohung der Zonengrenzgebiete bedarf es der Betonung, daß wir nicht in der Lage sein werden, die diesen Gebieten eingeräumten Vergünstigungen zu irgendeinem Zeitpunkt, es sei denn dem Zeitpunkt der Wiedervereinigung, fallenzulassen, daß wir nicht in der Lage sind, sie etwa als Äquivalent für andere Zugeständnisse aufzugeben. Aus den gleichen Gründen dürfte es sich von selbst verstehen, daß wir nicht davon abgehen können, der besonderen Situation der deutschen Seehäfen in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen.
    Ein besonders wenig befriedigendes Kapitel stellt unserer Auffassung nach die Frage der Währungsrelationen dar. Die hierüber getroffenen Abreden besagen doch recht wenig Konkretes über den Willen, die Verzerrungen, die nach Auffassung der FDP das Haupthindernis der westeuropäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit darstellen, in einem vertretbaren Zeitraum zu beseitigen. Aber sie besagen um so mehr über die Möglichkeiten für diejenigen, die aus eigener Kraft nicht imstande sind, ihre eigenen finanziellen Angelegenheiten zu ordnen, die Hilfe der anderen in Anspruch zu nehmen, die durch eine gute finanzielle Ordnung dazu in der Lage sind. Nach unserer Meinung kann eine europäische Wirtschaftsordnung ohne eine gleichzeitige Reorganisation der Währungsverhältnisse nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen.
    Endlich erfordert die Einbeziehung der überseeischen Gebiete dringend eine Aufklärung über die Absichten der Regierungen. Insbesondere beunruhigt meine Fraktion die Gefahr, durch die Zuschüsse zur Entwicklung dieser überseeischen Gebiete in die ja auch in Frankreich recht umstrittene Kolonialpolitik verwickelt zu werden. Wir haben nun eben von unserem Kollegen Elbrächter auf Grund einer offenbar sehr langen und gründlichen Untersuchung dieser Gebiete gehört, daß der Kolo-


    (Margulies)

    nialismus da nicht so sehr gefährlich sei, und ich bin sicher, daß er über seinen dreiwöchigen Aufenthalt da unten auch noch ein dickes Buch schreiben wird. Das werden wir dann mit Aufmerksamkeit lesen. Aber bis dahin sind wir doch der Überzeugung, daß angesichts der ganzen Verhältnisse, wie wir sie kennen, die Gefahr der Einbeziehung in eine recht umstrittene Kolonialpolitik mindestens nicht von der Hand gewiesen werden kann. Es wäre daher dringend erwünscht, daß schon vor Inkrafttreten der Verträge in gleichberechtigter Zusammenarbeit mit den nordafrikanischen Staaten ein langfristiges Entwicklungsprogramm aufgestellt wird, das die Mitarbeit dieser Gebiete und ihrer Bevölkerung sichert. Mindestens sollten unverzüglich Verhandlungen geführt werden, in denen Klarheit darüber geschaffen wird, inwieweit den Beteiligten eine Zusammenarbeit überhaupt möglich erscheint. Das wird für unser Urteil über die Verträge von wesentlicher Bedeutung sein.
    Die hier erbetenen Aufklärungen, die ja sicher in der Ausschußberatung erteilt werden, umfassen nicht alle Punkte, die in der FDP-Fraktion mit Sorge betrachtet werden. Aber wir sind uns selbstverständlich auch darüber im klaren, daß ein solches Abkommen immer ein Kompromiß darstellt, in dem gewisse Nachteile hingenommen werden müssen. Das Ziel, einen gemeinsamen europäischen Markt zu schaffen, hält die FDP-Fraktion für erstrebenswert, und sie hofft, daß es mit Hilfe der OEEC möglich sein wird, zu befriedigenden Lösungen zu kommen. Auf jeden Fall sind wir bereit, in der Ausschußberatung daran mitzuwirken, Mittel und Wege zu suchen, die uns zu einer echten europäischen Zusammenarbeit führen können.

    (Beifall bei der FDP.)