Rede:
ID0220805400

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2208

  • date_rangeDatum: 9. Mai 1957

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 20:30 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Schneider: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 6 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesaußenminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1957 11967 208. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1957. Mitteilung über Eintritt des Abg. Brenner in den Bundestag 11969 A Amtliche Mitteilungen 11969 A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900 zu 2900) 11969 A Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, zu 3453, Umdruck 1048) 11969 A Giencke (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 12042 C Kühn (Köln) (SPD) . . . . 11969 B, 11985 B, 11986 A, 11987 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler. . . 11975 D, 11983 C, 11984 C, 11985 A, 11987 C Neumann (SPD) . . 11978 C, 11981 B, 11982 C, 11983 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 11981 B Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) .. . 11982 B, 11983. B, 11985 D Dr. Arndt (SPD) 11984 A Dr. Krone (CDU/CSU) . . 11984 D, 11986 D Mellies (SPD) 11985 A, 11988 A Dr. Menzel (SPD) 11987 B Dr. Mende (FDP) 11987 B Abstimmung 11988 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, zu 3454, Umdrucke 1046 (neu), 1051, 1075, 1088 11988 C Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . . 12044 C als Abgeordneter 12028 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . 11988 C, 11992 D, 11996 D Majonica (CDU/CSU) 11992 D Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen . . . . 11994 C, 11997 A Dr. Gille (GB/BHE) 11997 D Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 12032 D Dr. Baron Manteuffel-Szoege (CDU/CSU) 12036 D Dr. Preiß (DP [FVP]) . . . 12037 D, 12039 B Pusch (SPD) 12038 B Dr. Gülich (SPD) 12038 C, 12039 C Dr. Kather (GB/BHE) 12038 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12039 D Abstimmungen 12039 D Abgabe einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 12040 C Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 3452) 12041 A Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Berichterstatter 12041 A Abstimmung 12041 A Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 3456, zu 3456) 12041 A Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 A Abstimmung 12041 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 3464, zu 3464) 12041 B Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 D Abstimmung 12041 B Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 3474, zu 3474) 12041 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 12049 B Abstimmung 12041 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen 3440, zu 3440) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Euratom (Drucksache 3101) 11999 C Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 11999 C Aussprache über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft: Dr. Furler (CDU/CSU) 12004 B Birkelbach (SPD) 12006 D Dr. Elbrächter (DP [FVP]) 12013 A Margulies (FDP) 12015 A Stegner (GB/BHE) 12017 A Aussprache über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in Verbindung mit der Aussprache über die Große Anfrage der Fraktion der FDP 12019 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . 12019 B Dr. Ratzel (SPD) 12021 B Euler (DP [FVP]) 12024 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 12025 D Beschlußfassung über die Bildung eines Sonderausschusses „Gemeinsamer Markt/Euratom" 12028 A Überweisung der zuvor erörterten Vor- lagen an diesen Sonderausschuß . . . 12028 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 1050) 12028 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12028 B Nächste Sitzung 12041 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12042 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (zu Drucksache 3453) 12042 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 1048) 12044 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (zu Drucksache 3454) 12044 C Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1088) 12047 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1051) 12047 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1046 [neu]) . . 12047 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1075) . . . . 12047 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (zu Drucksache 3456) 12048 A Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (zu Drucksache 3464) 12048 D Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 33, Versorgung (zu Drucksache 3474) 12049 B Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 11 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 9. 5. Dr. Baade 10. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 5. Böhm (Düsseldorf) 10. 5. Brück 23. 5. Daum 10. 5. Demmelmeier 10. 5. Erler 9. 5. Frau Finselberger 12. 5. Geritzmann 10. 5. Gerns 9. 5. Graaff (Elie) 10. 5. Gumrum 22. 5. Günther 11. 5. Haasler 9. 5. Heinrich 20. 5. Höfler 9. 5. Hübner 10. 5. Frau Hütter 10. 5. Jacobs 9. 5. Jaksch 9. 5. Keuning 9. 5. Kiesinger 9. 5. Koenen (Lippstadt) 22. 5. Dr. Köhler 3. 6. Dr. Kopf 10. 5. Kortmann 20. 5. Dr. Leverkuehn 9. 5. Lücker (München) 9. 5. Marx 9. 5. Frau Dr. Maxsein 9. 5. Metzger 9. 5. Frau Meyer-Laule 9. 5. Dr. Mocker 9. 5. Dr. Moerchel 6. 6. Dr. Mommer 9. 5. Morgenthaler 31. 5. Mühlenberg 10. 5. Neumayer 10. 5. Dr. Oesterle 9. 5. Oetzel 9. 5. Onnen 9. 5. Paul 9. 5. Dr. Pohle (Düsseldorf) 9. 5. Frau Praetorius 9. 5. Dr. Dr. h. c. Pünder 9. 5. Putzig 22. 5. Rademacher 10. 5. Raestrup 9. 5. Frau Dr. Rehling 9. 5. Schill (Freiburg) 10. 5. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Seidl (Dorfen) 9. 5. Seither 11. 5. Dr. Serres 9. 5. Spörl 22. 5. Stahl 10. 5. Dr. Wahl 9. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. 5. Wiedeck 10. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Wullenhaupt 11. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Margulies 24. 6. Massoth 24. 6. Schütz 24. 6. Anlage 2 zu Drucksache 3453 (Vgl. S. 11969 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900 Anlage), hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Berichterstatter: Abgeordneter Giencke Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 - Einzelplan 04 - (Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) hat sich in Kap. 04 01 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Bemerkenswert sind lediglich die Stellenvermehrungen, und zwar: 1. 1 Stelle Bes.-Gr. A 1 a (Ministerialräte) zur Verstärkung des Kanzlerbüros. Die Stelle ist für den zweiten Persönlichen Referenten des Bundeskanzlers vorgesehen. Die Bedeutung dieser Stelle wird der bisherigen Bewertung (A 2 b) nicht gerecht, da der Inhaber nicht nur Fachaufträge zu erledigen hat, sondern auch der ständige Begleiter des Bundeskanzlers ist. Wegen der Minderbewertung der Stelle haben sich bereits protokollarische Schwierigkeiten ergeben. 2. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 b (Oberregierungsräte) für das Referat Finanzen, Wirtschaft und Ernährung. Dieses Referat hat einen ständigen Zuwachs neuer Arbeiten durch generelle steuer- und konjunkturpolitische Aufgaben erfahren. Es ist beabsichtigt, 2 neue Hilfsreferate, und zwar Wirtschaft (Außenbeziehungen) und Finanzen (Steuern), einzurichten. 3. 2 Stellen Bes.-Gr. A2 c 2 (Regierungsräte) für die Referate 3 und 5. Seit dem 1. April 1956 ist der Bundesnachrichtendienst dem Bundeskanzleramt unterstellt worden. Die damit zusammenhängenden sowie die mit dem personellen Aufbau der Verteidigungsverwaltung verursachten Mehrarbeiten erfordern eine Verstärkung der beiden Referate zur Entlastung der Referatsleiter. 4. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 d (Amtsräte), die für den neuen Mitarbeiter der unter 2. genannten neuen Hilfsreferate erforderlich wird. 5. 2 Stellen Verg.-Gr. VIII TO.A (Schreibkräfte), die infolge des gesteigerten Geschäftsanfalls notwendig werden. Über die Stellenvermehrungen ist im Haushaltsausschuß in der 191. Sitzung am 10. Januar 1957 eingehend gesprochen worden. Auf Grund dieser Stellenvermehrungen mußten die Haushaltsansätze bei Tit. 101, 103 und 104 gegenüber 1956 erhöht werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 107 ist darauf zurückzuführen, daß im Vorjahr die Errechnung des Ansatzes nach den Beihilfegrundsätzen in der Fassung des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 10. April 1953 zu niedrig vorgenommen wurde. Die Errechnung wurde jetzt rich- (Giencke) tiggestellt. Im übrigen ist der Ansatz für die Bundesbediensteten des Bundeskanzleramtes und für das Presse- und Informationsamt veranschlagt, da der Titel zentral verwaltet wird. Bei Tit. 108 wird ein erhöhter Ansatz durch die Personalvermehrung notwendig. Der Ansatz bei Tit. 203 wird durch Portomehrausgaben infolge Zunahme des Schriftverkehrs, insbesondere mit dem Ausland, notwendig. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 240 wird durch die Zunahme der Staatsbesuche, die der Bundesrepublik abgestattet werden, erforderlich. Erstmalig erscheint im Einzelplan 04 auf Grund einer bei den Beratungen im Haushaltsausschuß beschlossenen Änderung das Kap. 04 02 — Allgemeine Bewilligungen —, und zwar ausschließlich mit dem Tit. 222 — Minderausgaben infolge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt, der bisher mit dem gleichen Ansatz von 8 000 000 DM im Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt — ausgewiesen war. Die Plazierung des Minderungstitels an dieser neuen Stelle entspricht einem für alle Einzelpläne geltenden Beschluß des Haushaltsausschusses. Die Erstattungen aus dem Minderungstitel beziehen sich wie im Vorjahr ausschließlich auf Ausgabetitel des Presse- und Informationsamtes im Kap. 04 03; außer „Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen" betreffen sie in einer Höhe von 500 000 DM nunmehr auch den Tit. 303 — Nachrichtenagenturdienste —. In Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — weisen die Ansätze bei den Einnahmen gegenüber dem Vorjahr wesentliche Änderungen nicht auf. Der Tit. 7 — Einnahmen aus Veröffentlichungen — ist unterteilt worden in Einnahmen aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesregierung, aus dem Bulletin und aus sonstigen Veröffentlichungen. Diese Unterteilung war geboten, weil die Einnahmen je nach ihrer Herkunft zur Verstärkung ,der Ausgabemittel für den Tätigkeitsbericht oder für das Bulletin verwendet werden können und deshalb getrennt erfaßt werden müssen. Die Summe der Personalausgaben erhöht sich von 4 298 400 DM im Vorjahr auf 4 743 900 DM, also um etwas über 10 v. H. Die Erhöhung des Ansatzes beruht zum überwiegenden Teil auf den gegenüber den Vorjahresberechnungen eingetretenen Tariferhöhungen für Angestellte und Arbeiter und entsprechenden Übergangsmaßnahmen bei der Beamtenbesoldung. Eine Stellenvermehrung ist nicht erfolgt. Eine neu erscheinende Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 2 c 2 geht auf einen bei der 3. Lesung ,des Haushaltsgesetzes 1956 gefaßten Beschluß des Bundestages zurück. Die Bewertung ändert sich bei 16 Stellen, und zwar wird 1 Stelle für einen Lohnempfänger in eine Beamtenstelle umgewandelt, 2 Beamtenstellen werden gehoben von A 4 b 1 nach A 3 b, und schließlich erfahren 13 Angestelltenstellen eine höhere Bewertung. In 9 Fällen ergibt sich die Hebung der Angestelltenstellen aus Tarifvereinbarungen über die Eingruppierung von technischen und fremdsprachlichen Angestellten und ist daher zwangsläufig. Auch die übrigen Hebungen dienen einer gerechten Dienstpostenbewertung. Unter den Sachausgaben verringert sich der Ansatz bei Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — um 10 000 DM auf 200 000 DM. Der Tit. 202 — Bücherei — ist mit einem Ansatz von 115 000 DM um einen Betrag von 5000 DM erhöht, der für die laufende Beschaffung von Mikrofilmkopien deutscher Zeitungen für das Pressearchiv bestimmt ist. Bei Tit. 203 — Post- und Fernmeldegebühren — ist mit 350 000 DM ein gegenüber dem Vorjahr um 50 000 DM erhöhter Bedarf veranschlagt. Die Mehranforderung bezieht sich ausschließlich auf Fernmeldegebühren und ist begründet mit Erhöhung der Ortsfernschreibgebühren, der Fernschreibleitungsgebühren und Zunahme des Geschäftsumfanges. Bei den Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — und 205 — Kleinere Neu-, Um-und Erweiterungsbauten —, bei denen im Vorjahr 4000 DM bzw. 5000 DM ausgebracht waren, sind mit 40 000 DM bzw. 10 000 DM wesentliche höhere Beträge veranschlagt, die jedoch im Rahmen der dafür vom Bundesfinanzministerium festgelegten Sätze liegen. Bei Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — ist nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen aus der Bewirtschaftung des neuen Dienstgebäudes mit 300 800 DM ein um 53 000 DM verringerter Bedarf veranschlagt. Für den Betrieb von 10 Dienstfahrzeugen sind bei Tit. 208 50 000 DM, und damit 5000 DM mehr als im Vorjahr veranschlagt, weil Ersatzbeschaffungen nicht vorgesehen sind und deshalb größere Überholungsarbeiten notwendig werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 215 a) — Inlandsreisen — von 60 000 auf 66 000 DM gründet sich auf Erhöhung des Tage- und Übernachtungsgeldes. Für „Gerichts- und ähnliche Kosten" wird bei Tit. 219 an Stelle des bisherigen Betrages von 1000 DM ein Strichansatz vorgesehen, weil der Bedarf nicht absehbar ist. Eine Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 298 — Zuschuß zur Gemeinschaftsverpflegung — von 61 200 DM auf 66 000 DM hält sich im Rahmen der dafür bestehenden Richtlinien. Die Summe der Sachausgaben stellt sich mit 1 355 100 DM um 45 200 DM, also um etwa 3,5 v. H. höher als im Vorjahr. Unter den Allgemeinen Ausgaben zeigt der Tit. 300 — Förderung des Informationswesens — mit 11 500 000 DM gegenüber dem Vorjahr ein um 1 000 000 DM verringerten Ansatz. Dagegen wird der Ansatz bei Tit. 303 — Nachrichten-Agentur- Dienst, Informationsdienste und Pressekorrespondenzen — mit einem neuen Ansatz von 2 350 000 DM um 2 000 000 DM erhöht. Davon werden 500 000 DM auf Grund des jetzt im Kap. 04 02 ausgeworfenen Tit. 222 aus dem Verteidigungshaushalt erstattet. Der Ansatz bei Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — ist dementsprechend um 500 000 DM gekürzt worden. Von der Mehranforderung bei Tit. 303 — Agenturdienste — in Höhe von 2 000 000 DM werden also 1 500 000 DM durch Ansatzkürzungen bei den Tit. 300 und 309 ausgeglichen. Der Mehrbedarf bei Tit. 303 ist ausschließlich für Nachrichten-Agentur- Dienste vorgesehen und bezieht sich nicht auf die in der Zweckbestimmung mitangeführten Informationsdienste und Pressekorrespondenzen. Der bisherige Tit. 302 — Veröffentlichungen der Bundesregierung —, der auch früher nach seinen Erläuterungen ausschließlich für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung und das Bulletin des Presseamtes bestimmt war, wird aufgeteilt in einen Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — und einen Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregie- (Giencke) rung —. Dabei bleibt der Ansatz für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung mit 180 000 DM unverändert, während der Bedarf für das Bulletin mit 1 080 000 DM gegenüber dem Vorjahr um 160 000 DM höher veranschlagt wird, begründet mit der Notwendigkeit einer erweiterten Verbreitung der Auslandsausgaben des Bulletins. Bei Tit. 308 — Erwerb von Filmen für das Filmarchiv — ist mit 40 000 DM ein Mehr von 10 000 DM veranschlagt auf Grund erhöhten Umlaufs informationspolitischer Filme. Schließlich erscheint neu der Tit. 310 — Erwerb von Filmaufzeichnungen über Fernsehsendungen für das Fernseharchiv — mit einem — zunächst gesperrten — Ansatz von 30 000 DM. Die Notwendigkeit für die Einrichtung dieses neuen Archivs wird mit der zunehmenden Bedeutung des Fernsehens auf dem Gebiet der politischen Publizistik begründet. Die Summe der Allgemeinen Ausgaben stellt sich mit 23 164 300 DM um 692 300 DM, also um ca. 3 v. H. höher als im Vorjahr. Für Einmalige Ausgaben ist nur ein Ansatz von 14 000 DM bei Tit. 872 zur tontechnischen Ergänzung der Filmvorführgeräte ausgebracht. Im Endergebnis weist der Abschluß des Kap. 04 03 einen Zuschußbedarf von 29 257 800 DM aus gegenüber 20 155 900 DM im Vorjahr. Es erscheint also ein Mehrbedarf von 9 101 900 DM. Tatsächlich ist der Mehrbedarf um 8 000 000 DM geringer, nämlich um den Ansatz des Erstattungstitels 222, der, wie bereits erwähnt, diesmal nicht in dem Kap. 04 03 des Presse- und Informationsamtes, sondern im Einzelplan des Bundeskanzleramtes unter den „Allgemeinen Bewilligungen" im Kap. 04 02 erscheint. Es verbleibt demnach für das Presse- und Informationsamt eine Mehranforderung von 1 101 900 DM. Bonn, den 3. Mai 1957 Giencke Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 1048 (Vgl. S. 11971 C, 11988 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung —1. In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 11 500 000 DM um 6 000 000 DM auf 5 500 000 DM gekürzt und erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 2. Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — wird gestrichen. 3. Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — wird gestrichen. 4. Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — wird gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 zu Drucksache 3454 (Vgl. S. 11988 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel I. Volumen Die Gesamtausgaben sind für das Haushaltsjahr 1957 mit rd. 260 000 000 DM um rd. 20 000 000 DM höher veranschlagt als im Vorjahr. In diesem Mehrbetrag sind die für Angelegenheiten des Europarates und verwandte Gebiete erforderlichen Haushaltsmittel von rd. 2 000 000 DM enthalten, die im Haushalt für 1957 nicht mehr in einem besonderen Einzelplan (Einzelplan 50), sondern im Einzelplan des Auswärtigen Amts als besonderes Kapitel (Kap. 4) ausgebracht sind. Der verbleibende Mehrbedarf ist insbesondere verursacht worden: durch Ansteigen der Personalausgaben um rd. 10 000 000 DM insbesondere infolge erweiterten Ausbaus des Netzes der Auslandsvertretungen, durch Erhöhung der Ansätze für den Auslandskulturfonds und den Auslandsschulfonds mit je 2 000 000 DM — 4 000 000 DM für die Unterhaltung des Hospitals in Korea um . . . . . 400 000 DM durch die Übernahme des im Vorjahr im Einzelplan 60 ausgebrachten Beitrages des Bundes zum zivilen Teil des Haushalts der NATO (Generalsekretariat und Verwaltungsgebäude) in Höhe von rd. . . . . . . 4 000 000 DM ,auf den Einzelplan des Auswärtigen Amts. II. Organisation 1. Im Auswärtigen Amt selbst sind keine Organisationsänderungen von besonderer Bedeutung eingetreten. Der Herr Bundesaußenminister hat angekündigt, daß er zur Vermeidung gewisser Zweigleisigkeiten die Zusammenlegung der politischen Abteilung und der Länderabteilung er-wage. 2. Auch bei den Vertretungen des Bundes im Ausland treten nur wenige Veränderungen ein. Vorgesehen ist die Neuerrichtung von 2 Botschaften in Rabat (Marokko) und Tunis (Tunesien), von 3 Gesandtschaften in Panama City (Panama), (Dr. Vogel) Accra (Ghana) und Kuala Lumpur (Malaiischer Staatenbund) sowie 2 Konsulaten in Rouen und Nancy (Frankreich). Dafür konnten das Generalkonsulat in Tanger und die Konsulate in Accra, Barranquilla, Bozen, Tetuan und Triest in Wegfall kommen, so daß sich die Anzahl der Auslandsvertretungen insgesamt nur um eine und zwar von 167 auf 168 erhöht hat. 3. Die Umwandlung von Gesandtschaften in Botschaften geht weiter. Für das Rechnungsjahr 1957 ist die Umwandlung von 6 Gesandtschaften in Botschaften vorgesehen. Da sich der Status einer diplomatischen Vertretung danach richtet, wie das betreffende Land in der Bundesrepublik vertreten ist, also auf Gegenseitigkeit beruht, sind diese Umwandlungen zwangsläufig. Von der Bundesrepublik Deutschland ist in keinem einzigen Falle, wie der Herr Außenminister erklärt hat, die Anregung zu einer solchen Umwandlung ausgegangen. Die Umwandlungen haben aber keine finanziellen Auswirkungen zur Folge, da sich nur die Bezeichnung der Vertretung und die Amtsbezeichnung des Missionschefs ändert, dagegen nicht die Personalausstattung der Vertretung und auch nicht die Besoldung des Botschafters und der Botschaftsangehörigen. 4. Im Zuge des Aufbaues der Bundeswehr sollen in 14 Ländern wieder Militärattaché-Stäbe eingerichtet und wie früher den Auslandsmissionen angegliedert werden. Das militärische Personal wird vom Bundesministerium für Verteidigung gestellt und in dessen Einzelplan ausgebracht, während das zivile Hilfspersonal dieser Stäbe vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt und dessen Kosten — gegen Erstattung aus dem Verteidigungshaushalt — im Haushalt des Auswärtigen Amts ausgebracht sind. Die Anforderung an zivilen Hilfskräften im Haushalt des Auswärtigen Amts hat den Haushaltsausschuß veranlaßt, sich besonders eingehend mit den Anforderungen des Bundesverteidigungsministers an militärischem Personal für diese Stäbe zu befassen. Der Ausschuß war übereinstimmend der Auffassung, daß bei der Entsendung militärischer Stäbe ins Ausland weitgehendste Zurückhaltung angebracht sei, und nahm nicht unbeträchtliche Abstriche bei diesen Anforderungen sowohl hinsichtlich der Zahl der Stäbe wie hinsichtlich der personellen Ausstattung vor. Hierüber wird beim Haushalt des Bundesministers für Verteidigung (E.Pl. 14) näher zu berichten sein. Für ziviles Hilfspersonal dieser Stäbe sah der Haushaltsausschuß 49 Stellen vor (13 Übersetzer, 24 Schreibkräfte, 12 Kraftfahrer). III. Personalbedarf 1. Gegenüber den Personalmehranforderungen des Auswärtigen Amtes für die Zentralen, die sorgfältig geprüft wurden, vertrat der Ausschuß die Auffassung, daß der personelle Aufbau nunmehr im allgemeinen abgeschlossen sein müsse. Er konnte sich nur zu einer Vermehrung des bisherigen Stellensolls um 15 Stellen (1 Beamter, 11 Angestellte, 3 Lohnempfänger) sowie zu einigen Stellenhebungen entschließen und hatte weitergehende Vermehrungen ablehnen müssen, da von einer großen Behörde erwartet werden kann, daß sie einen Arbeitsmehranfall bis zu einem gewissen Grade durch eine Änderung der Geschäftsaufteilung auffangen kann. Um Stokkungen im Geschäftsbetrieb bei einem plötzlich auftretenden Arbeitsanfall zu verhindern, ist die I Anzahl der Auslandsbeamten, die vorübergehend im Inlande verwendet werden können, von 62 auf 72 erhöht worden. 2. Bei den Auslandsvertretungen ist allerdings eine Personalvermehrung um 134 Stellen, und zwar um 11 Beamte, 105 Angestellte und 18 Arbeiter erforderlich. Nach Abzug der für die Militärattaché-Stäbe benötigten 37 Angestellten und 12 Arbeiter verbleibt jedoch den Auslandsvertretungen für ihre eigentlichen Aufgaben nur ein Mehr von 11 Beamten, 68 Angestellten und 6 Arbeitern, von denen vorgesehen sind: a) zur Besetzung der genannten 7 neuen Auslandsvertretungen nach Verwendung der durch Auflösung von 6 konsularischen Vertretungen freiwerdenden Stellen 1 Beamter 22 Angestellte 4 Arbeiter b) für die Verstärkung bereits bestehender Auslandsvertretungen 10 Beamte 46 Angestellte 2 Arbeiter Zusammen 11 Beamte 68 Angestellte 6 Arbeiter Zusammen 85 Stellen 49 Stellen für Militärattaché-Stäbe insgesamt 136 Stellen. 3. Zu den Stellenveränderungen bei den bereits bestehenden Auslandsvertretungen ist zu bemerken: a) Die auch vom Auswärtigen Amt anerkannte Überbesetzung des höheren Wirtschaftsdienstes konnte im Vorjahr noch nicht beseitigt werden, so daß im Haushalt 1957 zunächst weitere 7 Stellen der Verg.-Gr. II für eine Umwandlung in Stellen des gehobenen Dienstes der Verg.-Gr. V b vorgesehen worden sind. Ob diese Umwandlungen ausreichen werden, die Kräfte des höheren Wirtschaftsdienstes von solchen Aufgaben zu befreien, die von Kräften des gehobenen Dienstes verrichtet werden können, muß der Prüfung bei Aufstellung des Haushalts für das nächste Rechnungsjahr überlassen bleiben. b) Den Klagen des Auswärtigen Amts über die unzureichende Ausstattung des allgemeinen Dienstes bei den Auslandsvertretungen mit Stellen des mittleren Dienstes ist durch die Bereitstellung von 9 Stellen für Beamte und 13 Stellen für Angestellte Rechnung getragen worden. Außerdem sind 16 Stellen für Angestellte des gehobenen Dienstes (TO.A V b) zur Einstellung von Ortskräften bei Auslandsvertretungen in Ländern mit arabischen und asiatischen Amtssprachen zugestanden worden, die die Landessprache, Sitten und Gebräuche der betreffenden Länder beherrschen, um im Presse- und Kulturdienst sowie als Dolmetscher und Übersetzer verwendet zu werden. Ohne den Bestrebungen des Auswärtigen Amts vorgreifen zu wollen, den Stellenbedarf für die einzelnen Zweige des Auswärtigen Dienstes den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen, mußte der Ausschuß zum Ausgleich für die bewilligte Stellenvermehrung 11 Stellen für Konsulatssekretäre (A 4 c 2) als „kw" bezeichnen. (Dr. Vogel) 4. Beamtennachwuchs Das Auswärtige Amt ist dazu übergegangen, ihren Beamtennachwuchs für alle Dienstzweige selbst auszubilden. Es sind Mittel für Unterhaltszuschüsse und Sachausgaben bereitgestellt worden, um im Rechnungsjahr 1957 ausbilden zu können 83 Attachés, 65 Anwärter des gehobenen Dienstes, 35 Anwärter ides mittleren Dienstes. Auch diese, zwar in der Ausbildung befindlichen Kräfte fallen bei einer Gesamtwertung der Zahl der Bediensteten ins Gewicht. 5. Bei der Prüfung der Personalwünsche des Auswärtigen Amts konnte die erhebliche Anzahl von Kräften nicht unberücksichtigt gelassen werden, die ihre Bezüge aus Sachtiteln erhalten. Es trifft dies insbesondere zu bei dem Konferenzsekretariat (Kap. 05 01 Tit. 957) auf und bei dem Gemischten Gnadenausschuß für sogenannte Kriegsverbrecher (Kap. 05 01 Tit. 958) auf bei der Rechtsschutzstelle (Kap. 05 02 Tit. 311) auf Ferner sind im Kap. 05 03 — Vertretungen des Bundes im Ausland —unter Tit. 435 wie bisher Mittel für bereitgestellt, um die 'deutschen Paßstellen in Ländern mit großem Touristenverkehr während der Reisezeit verstärken zu können. Bei diesem Titel sind für 1957 nunmehr auch Mittel ausgebracht für zur Erledigung des bei einzelnen Auslandsvertretungen besonders stark angestiegenen Geschäftsanfalles in Wiedergutmachungs- und Entschädigungssachen. Ferner sind hier die Mittel für zur Wahrnehmung der besonderen Aufgaben vorgesehen, die den Auslandsvertretungen in Österreich durch die Betreuung der dort lebenden rd. 27 000 deutschen Staatsangehörigen und rd. 140 000 Volksdeutschen obliegen. 17 Kräfte im Inland, 27 Kräfte, die nach Bedarf im Ausland eingesetzt werden, 11 Angestellte und 3 Arbeiter, 23 Angestellte und 1 Arbeiter. 45 Angestellte 42 Angestellte 53 Angestellte Fügt man dieses bei den Geldtiteln zusätzlich in Erscheinung tretende Personal hinzu, so ergibt sich über die Personaltitel 101, 103 und 104 hinaus eine beachtliche Personalverstärkung. IV. Bemerkungen zu einigen Ausgabeansätzen für Sachzwecke 1. Wie erwähnt, sind die Ansätze für den Auslandskulturfonds und für den Auslandsschulfonds gegenüber 1956 um je 2 000 000 DM erhöht. Im Haushalt 1957 erscheinen sonach der Kulturfonds (Kap. 05 02 Tit. 302) mit 17 000 000 DM und der Schulfonds (Kap. 05 02 Tit. 303) mit 14 000 000 DM. Regierung und Parlement unterstreichen damit erneut, welche Bedeutung sie den kulturpolitischen Aufgaben im Ausland beimessen. 2. Für Umzugskostenvergütungen sind im Haushalt 1957 bei Kap. 05 01 Tit. 217 3 500 000 DM ausgebracht, während für 1956 für diesen Zweck bei Kap. 05 01 Tit. 217 und 950 nach Abzug eines Vorgriffs aus 1955 nur 2 940 000 DM zur Verfügung standen. Die hohen Nachforderungen des Auswärtigen Amts bei diesen Titeln für 1956 um insgesamt 3 950 000 DM haben dem Haushaltsausschuß Anlaß gegeben, die Höhe des Mittelbedarfs des Auswärtigen Amts für Auslandsumzüge durch ein für diesen Zweck gebildetes Dreier-Gremium besonders eingehend nachprüfen zu lassen. Nachdem seitens des Auswärtigen Amts verbindliche Zusagen gegeben worden sind, bei der Anwendung der Umzugskostenbestimmungen einen strengen Maßstab anzulegen, die Repräsentationsräume des Missionschefs bei künftigem Wechsel grundsätzlich aus amtlichen Mitteln auszustatten und die Anzahl der Versetzungen einzuschränken, kann erwartet werden, daß sich in Zukunft die Umzugskostenmittel in tragbaren Grenzen halten. 3. Die Regierungsvorlage enthielt bei Kap. 05 01 Tit. 962 — Förderung entwicklungsfähiger Länder — einen Leertitel, weil die im Vorjahr hier auf Initiative des Bundestages eingestellten Mittel von 50 000 000 DM zum großen Teil erst im Rechnungsjahr 1957 ausgegeben werden können. Der Ausschuß war jedoch der Auffassung, daß der Bundestag im Vorjahr eine fortdauernde Planung im Auge gehabt habe, und hat hier auch für 1957 wiederum einen Betrag von 50 000 000 DM eingesetzt, davon jedoch 30 000 000 DM zunächst mit Sperrvermerk versehen. Ferner ist die bei Kap. 05 01 Tit. 961 veranschlagte Beteiligung des Bundes an dem Beistandsprogramm der UNO für entwicklungsfähige Länder von 1 000 000 auf 2 000 000 DM erhöht worden. Dagegen wurde bei Kap. 05 02 Tit. 607 der Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft von 150 000 DM auf 88 500 DM herabgesetzt. 4. Die allgemeine Erhöhung der Ansätze für Sachausgaben der Auslandsvertretungen um rd. (Dr. Vogel) 2 700 000 DM ist im wesentlichen auf die Einrichtung von Militärattaché-Stäben sowie die Einrichtung weiterer Auslandsvertretungen zurückzuführen, wozu auch die Botschaften am Sitze der NATO und in Moskau gerechnet werden müssen, weil hierfür im Vorjahreshaushalt nur Personalausgaben, aber keine Sachmittel ausgebracht worden sind. 5. Der Ansatz bei Kap. 05 03 Tit. 830 zur „Schaffung von Mietwohnungen für Auslandsbedienstete" ist von 700 000 DM im Vorjahr auf 2 600 000 DM erhöht worden, um Angehörigen in Auslandsdienstorten mit besonders ungünstigen Wohnraumverhältnissen schneller zu einer sowohl räumlich als auch .ausstattungsmäßig angemessenen Unterkunft zu verhelfen. 6. Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung sind für eine Anzahl von Leitern von Auslandsvertretungen geändert worden. Die Korrekturen, die im einzelnen in der Anlage zum Einzelplan 05 durch Fettdruck kenntlich gemacht sind, entsprechen den inzwischen gesammelten weiteren Erfahrungen und dürften den tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen die Annahme des Einzelplanes 05 nach Maßgabe der von ihm gemäß Drucksache 3454 beschlossenen Änderungen. Bonn, den 2. Mai 1957 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 5 Umdruck 1088 (Vgl. S. 12037 D, 12039B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0502 wird folgender neuer Tit. 681 ausgebracht: „Tit. 681 Zuschuß zum Ankauf eines Gebäudes des Deutschen Heimstättenwerkes für Wissenschaftler und Künstler für Zwecke der Osteuropaforschung in München 125 000 DM. Die Mittel sind übertragbar." Bonn, den 8. Mai 1957. Dr. Preiß Dr. Berg Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Brühler Eickhoff Dr. Elbrächter Euler Dr. Henn Hübner Lahr Matthes Neumayer Platner Dr. Schäfer (Hamburg) Dr. Schneider (Lollar) Wittenburg Seiboth Feller Lenz (Trossingen) Eberhard Kinat Höcker Jaksch Rehs Reitzner Dr. Eckhardt Dr. Götz Unertl Anlage 6 Umdruck 1051 (Vgl. S. 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 302 wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 303 wird der Ansatz von 14 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 15 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 304 wird der Ansatz von 559 000 DM um 141 000 auf 700 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 1046 (neu) (Vgl. S. 12038 B, 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. a) In Tit. 302 — Pflege kultureller, humanitärer und wissenschaftlicher Beziehungen zum Ausland — wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 18 000 000 DM erhöht. b) Die Erhöhung dieser Mittel ist für die aus den Erläuterungen zu Tit. 302 ersichtlichen Positionen wie folgt zu verwenden: Zuschüsse für die deutschen Krankenhäuser im Ausland 300 000 DM mehr Durchführung deutscher Opern- und Theatergastspiele im Ausland sowie Konzertreisen deutscher Künstler ins Ausland 200 000 DM mehr Verbreitung deutscher Literatur im Ausland 500 000 DM mehr. 2. In Tit. 314 — Förderung deutscher Hilfsvereine im Ausland — wird der Ansatz von 200 000 DM um 20 000 DM auf 220 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 1075 (Vgl. S. 12040 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 607 — Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft — wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage in Höhe von 150 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 7. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 zu Drucksache 3456 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3456, 2900), hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Das Gesamtvolumen des Einzelplans 07 weist eine Steigerung um 2 700 000 DM aus. Im Bundesministerium der Justiz findet sich bei den Personalausgaben eine Vermehrung der Beamtenstellen um 7, darunter 3 Stellen nach A 1 a. Bei einer dieser Stellen handelt es sich um eine Hebung, und eine Steile ist mit einem kw-Vermerk versehen. Die Vermehrung der Stellen bezieht sich auf einen Referenten für internationale Strafrechtsangelegenheiten, einen Referenten für das Wehrstrafrecht und einen zur Förderung der Arbeiten an der großen Strafrechtsreform. Die nichtbeamteten Hilfskräfte sind ebenfalls um 5 vermehrt worden und werden auch vor allem für die Arbeiten an der Strafrechtsreform benötigt. Im wesentlichen handelt es sich um Schreibkräfte. Die Sachausgaben des Ministeriums haben eine leichte Erhöhung erfahren. Der Ausschuß erhöhte den Zuschuß für die Bewährungshilfe um 15 000 DM. Die Kosten des gemischten beratenden Gnadenausschusses sind erheblich vermindert, da er ausläuft. Beim Bundesgerichtshof hat die Einnahmeseite eine Erhöhung von über 100 000 DM erfahren infolge Umwandlung eines Strafsenats in einen Zivilsenat, da bei dem Zivilsenat Gebühren anfallen. Der Tit. 101 weist 7 neue Stellen auf, darunter 2 Bundesrichter, die wegen der Rückgliederung des Saarlandes erforderlich sind. Die übrigen Stellenvermehrungen sind im wesentlichen durch die Arbeiten für das Bundesstrafregister bedingt und sind mit einem kw-Vermerk nach Wegfall der Aufgaben versehen. Auch von den 10 neuen nichtbeamteten Stellen ist ein großer Teil für die Aufarbeitung des Bundesstrafregisters notwendig. Die Sachausgaben haben sich kaum verändert, nur für die Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken ist gegenüber dem Betrag von 88 800 DM im Jahre 1956 jetzt ein Betrag von 970 300 DM ausgebracht worden. Es handelt sich hierbei um eine Mietvorauszahlung an das Land Württemberg-Baden für das Dienstgebäude. Eine Erhöhung von 10 000 DM findet sich noch unter den vermischten Verwaltungsaufgaben; sie ist gedacht für die Belohnung für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen, die vom Bundesanwalt ausgesetzt werden kann. Unter den einmaligen Ausgaben setzte der Ausschuß den zweiten Teilbetrag für die Baukosten des Erweiterungsbaues von 500 000 DM auf 200 000 DM herab, da der für 1956 vorgesehene Betrag bisher noch nicht in Anspruch genommen worden ist. Neu ist eine Summe von 300 000 DM bei Tit. 950, die notwendig geworden ist, um den Ländern die rückständigen laufenden Kosten für die Vollstrekkung von Untersuchungs- und Strafhaft in den Landesstrafanstalten ersetzen zu können. Beim Deutschen Patentamt in München konnte der Ansatz der Einnahmen um 2 000 000 DM gegenüber dem Vorjahr bei den Gebühren erhöht werden. Die Patentanmeldungen sind zwar zurückgegangen, aber es wirken sich nach vier Jahren die hohen Gebühren aus, und es konnten auch mehr Fälle erledigt werden. Bei den Personalausgaben hat eine erhebliche Vermehrung stattgefunden, und zwar um 23 Beamtenstellen und 31 Angestelltenstellen. Die Zahl der Senatspräsidenten ist um 2 vermehrt infolge neu zu errichtender technischer Beschwerdesenate. Von den A-2-a-Stellen sind 11 Senatsräte ebenfalls für die neuen technischen Beschwerdesenate nötig. 2 Senatsräte mit juristischer Vorbildung dienen der Verstärkung der Warenzeichensenate. Unter den 7 neuen 4-A-l-Stellen sind 5 Umwandlungen von Angestelltenstellen. Unter den 21 Angestelltenstellen befindet sich eine Anzahl Schreibkräfte. Die Sachausgaben weisen keine großen Veränderungen auf, nur die Kosten der Herstellung von Veröffentlichungen mußten um 400 000 DM erhöht werden; sie sind aber durch die entsprechenden Einnahmen gedeckt. Die Ausgaben für das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford ergeben sich zwangsläufig aus den Verträgen und wurden im Ausschuß ohne Debatte angenommen. Der Ausschuß diskutierte an Hand des Haushaltsplans des Justizministeriums und des Patentamtes auch die Frage, ob nicht die Verlegung dieser beiden Behörden nach Berlin möglich sei. Von der Bundesregierung wurde zum Ausdruck gebracht, daß das Justizministerium besonders stark auf den Kontakt mit dem Parlament angewiesen sei und beim Patentamt der große Publikumsverkehr im Augenblick eine Verlegung noch nicht möglich mache. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Plenum die Annahme des Einzelplans 07 mit den vom Ausschuß beschlossenen Abänderungen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 10 zu Drucksache 3464 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3464, 2900), hier: Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Haushaltsplan des Bundesverfassungsgerichts weist gegenüber 1956 einige Änderungen in personeller Hinsicht auf. Auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 wurde die An- (Frau Dr. Hubert) Durch organisatorische Maßnahmen konnte eine Regierungsoberinspektorstelle in Wegfall kommen. Den in der Regierungsvorlage vorgesehenen zwei Stellenhebungen von A 2 b nach A 2 1 stimmte der Ausschuß nicht zu. Der Ausschuß war der Meinung, daß der Personalumfang des Bundesverfassungsgerichts eine Stelle nach A 1 b für den Haushaltsreferenten nicht rechtfertige. Ebenso ließ sich der Ausschuß nicht überzeugen, daß es nötig wäre, daß die Präsidialräte der beiden Senate in der gleichen Besoldungsgruppe sein müßten. Er empfiehlt daher dem Hohen Haus, es bei den Stellenansätzen von 1956, d. h. einer Regierungsdirektorstelle und sieben Oberregierungsräten zu belassen. Der Betrag für die Dienstbezüge der beamteten Hilfskräfte ist mehr als verdoppelt worden. Er wird gebraucht für die Vermehrung der A-2-c- Stellen, die von sechs auf dreizehn erhöht worden sind. Dadurch wird es möglich, daß jedem Bundesrichter ein wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beigegeben werden kann. Da noch nicht zu übersehen ist, ob dies auf die Dauer nötig sein wird, wurden drei dieser Stellen mit einem kw-Vermerk versehen. Gegen die Vermehrung der nichtbeamteten Kräfte um zwei und eine Stellenhebung von TO.A VI b nach TO.A V b hatte der Ausschuß keine Einwendungen. Er empfiehlt dem Plenum, den Einzelplan 19 in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung anzunehmen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 11 zu Drucksache 3474 (Vgl. S. 12041 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3474, 2900), hier: Einzelplan 33, Versorgung. Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth): Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 492 721 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 61 346 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen sind mit 40 200 000 DM um 9 886 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1956 angesetzt, weil geringere Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen durch die bevorstehende zweite Novelle zum Gesetz 131 erwartet werden. An Einsparungen sind im Kap. 33 06 1 346 000 DM und im Kap. 33 08 27 978 000 DM ausgewiesen. Es ergeben sich also Einsparungen in Höhe von insgesamt 29 324 000 DM. Trotzdem erfordern die Erhöhung der Besoldungsbezüge und die vorsorgliche Erhöhung der Ansätze für Zahlungen an die 131er entsprechend der zur Beratung anstehenden zweiten Novelle zum Gesetz 131 den oben genannten Mehrbedarf. Erfreulich ist die Feststellung aus Einzelplan 33 (Anlagen 5 und 6), daß es im Verlauf des vergangenen Haushaltsjahres durch vermehrte Einstellungen in die Bundesverwaltung gelang, eine wesentliche Abnahme der Empfänger von Übergangsgehalt zu erreichen. Mit dem weiteren Aufbau der Bundeswehr dürfte sich die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt abermals erheblich verringern. So wichtig und aufschlußreich im Einzelplan 33 die Zahlen aus den Anlagen 1 bis 6 über die Nachweisung der laufenden Versorgungsfälle auch sind, sie hätten nur dann den gewünschten Vergleichswert, wenn die Vorjahrszahlen stets mitaufgenommen worden wären. Wie dies bei den Erläuterungen zu den Anlagen 1 bis 4 schon heute der Fall ist, so soll nach dem Wunsch des Haushaltsausschusses auch in Zukunft bei den Anlagen 5 bis 6 verfahren werden. Die Ansätze des Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind vom Haushaltsausschuß nicht geändert worden. Die Ansätze des Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — sind abermals geschätzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden sie verdoppelt. Der Haushaltsausschuß beschloß auf Antrag der SPD einstimmig, die Ausgaben aus diesem Kapitel als echte Aufwendungen zu Lasten des Verteidigungshaushalts auszubringen. Der gesamte Ausgabebetrag in Höhe von 1 796 000 DM wird durch Einsetzung eines neuen Tit. 222 im Kap. 33 02 als Minderausgabe in folge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt gemäß § 58 RWB von Aufwendungen des Bundesministers der Finanzen für die Versorgung der Soldaten der Bundeswehr ausgewiesen. Mit der Verabschiedung des Soldatenversorgungsgesetzes, das rückwirkend vom 1. April 1956 in Kraft gesetzt wurde, ist Vorsorge getroffen, daß damit alle Ausgaben für die Versorgung im Einzelplan 33 zusammenhängend und geschlossen erscheinen. In Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben — bleiben die „Ansätze" nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses unverändert. Die Mittel für die Versorgungsausgaben sind durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden. Gleichfalls unverändert blieben im Haushaltsausschuß die Ansätze bei Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen —. Für die Mehrausgaben, die sich aus dem Ergebnis der Beratung der zweiten Novelle zum Gesetz 131 ergeben werden, war der (bisher nicht ausgegebene) Betrag von 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht worden. Bei Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — hat der Ausschuß die Ansätze nicht verändert. Der Ehrensold für die Träger höchster deutscher Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges — in diesem Kapitel unter Tit. 162 mit 1 000 000 DM ausgewiesen — wird nach Inkrafttreten des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen — Drucksachen 2540, 3379 — auf Grund des § 11 dieses Gesetzes erstmalig im neuen Haushaltsjahr ausgezahlt werden. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplans 33 mit den Änderungen, die sich aus dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 3474 — ergeben, anzunehmen. Bonn, den 30. April 1957 Seidel (Fürth) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Kahn-Ackermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das hat auch was mit den Ananas zu tun.

    (Heiterkeit. — Zuruf des Abg. Majonica.)

    — Herr Majonica, ich bin gern bereit, Ihnen auch noch den Zucker zuzugestehen.

    (Abg. Majonica: Danke schön!)



    (Kahn-Ackermann)

    Ich habe gar nichts gegen die Leutchen aus Formosa, die hier studieren, im Gegenteil; sie haben aber 10 Regierungsstipendien. Die Inder haben 300 Studenten in Deutschland. Hier hat doch schon der Herr Bundeskanzler die größte Unterstützung zugesichert, und der Herr Vizekanzler hat eine Reise nach Indien gemacht, und man hat große Projekte angekündigt; die Verwirklichung geht übrigens — auch das wäre ein Punkt unserer heutigen Auseinandersetzung — außerordentlich schleppend voran. Für die 300 indischen Studierenden gibt es 9 deutsche Regierungsstipendien. Hier ist also ganz offensichtlich ein Mißverhältnis vorhanden. Ich könnte Ihnen die Liste noch weiter vorlesen.
    Der Herr Bundeskanzler hat kürzlich eine Reise nach Teheran gemacht und dort prächtige Unterhaltungen gehabt und viele Museen besucht. Das ist alles sehr gut für unsere Kulturbeziehungen. Aber ich hätte es sehr nützlich gefunden, wenn in Teheran auch darüber gesprochen worden wäre, ob es nicht möglich ist, für die 2000 iranischen Studenten — die offizielle Zahl ist 1200, weil etwa 800 illegal hier studieren — mehr Stipendien als ausgerechnet 7 zu gewähren.
    Sie werden mir also zugeben müssen, daß hier ein Mißverhältnis herrscht. In meinen Augen ist das nur darauf zurückzuführen, daß man sich in Ihrem Amte mit diesen Dingen nicht ausreichend beschäftigt hat.
    Nun, Herr Minister, noch zu einem anderen Thema, den Bauten des Auswärtigen Amtes im Ausland! Es gibt — das gebe ich Ihnen offen zu — verschiedene Meinungen darüber, wie diese Bauten ausgefallen sind. Die Bundesregierung hat ja inzwischen für beträchtliche Millionenbeträge etwa neun Botschaften und noch einige andere Bauten ausgeführt. Lassen Sie mich Ihnen aber sagen, daß nach fest einhelliger Meinung diejenigen Bauten am besten geworden sind, die in freien Ausschreibungen an Architekten vergeben worden sind,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    und nicht diejenigen, die von der Bundesbaudirektion hergestellt worden sind.
    In diesem Zusammenhang möchte ich doch noch einmal die Frage der Auftragserteilung an den Schwiegersohn des Herrn Bundeskanzlers, den Herrn Architekten Multhaupt, aufwerfen. Man hat uns gesagt, die Auftragserteilung für den Bau von 27 Wohnungen in Paris sei auf Grund eines Wettbewerbs und in Übereinstimmung mit dem Bund Deutscher Architekten und mit Zustimmung der zuständigen Berufsorganisationen erfolgt. Meine Informationen sind anders. Eine Rückfrage beim Bund Deutscher Architekten hat ergeben, daß die Auskunft, die uns hier im Parlament vom Herrn Staatssekretär gegeben worden ist, nicht richtig ist. Ich würde Sie ,also bitten, sich bei Gelegenheit zu diesem Thema noch einmal zu äußern.
    Lassen Sie mich noch etwas zu der Innenausstattung unserer auswärtigen Missionen sagen, die ja auch eine Visitenkarte nicht des alten, sondern des neuen Deutschland sein soll. Ich glaube, alle diese Innenausstattungen sollten nicht so aussehen wie die Generaldirektorenbüros, die heute in einer Reihe von Industriezweigen bei uns in der Bundesrepublik in einer gewissen Norm zu finden sind. Ich muß Sie fragen, Herr Bundesminister, warum von unseren auswärtigen Missionen auch nicht einer der großen und bedeutenden gegenwärtig lebenden Künstler zur Beratung oder zur Ausstattung herangezogen worden ist. Dort ist einfach ein Mangel an Repräsentation deutscher zeitgenössischer Kunst zu empfinden; kein Künstler von Namen ist bei der Ausgestaltung der ersten sechs Botschaften im Ausland vertreten gewesen.
    Und nun, Herr Minister, noch eine Frage, die nicht unerwähnt bleiben darf, das Besucherprogramm der Bundesregierung, d. h. jenes Programm, wonach Bürger auswärtiger Staaten hierher kommen, damit ihnen die Bundesrepublik gezeigt wird. Wir alle sind sehr dankbar, daß vielen Mitbürgern unseres Landes von anderen Ländern häufig und ausreichend Gelegenheit gegeben worden ist, auf Kosten dieser Staaten in diesen Ländern zu reisen. Ich bin der Meinung, die Bundesrepublik ist nicht so arm, daß sie sich für diese Gastfreundschaft nur in einer so bescheidenen Weise revanchieren dürfte, wie sie es gegenwärtig tut. Das bezieht sich vornehmlich auf unser Gästeprogramm für die Vereinigten Staaten, Herr Minister.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch auf etwas anderes hinweisen. Es hat in bezug auf das mit der britischen Regierung verabredete Gästeprogramm Differenzen gegeben, und zwar deswegen, weil unser Auswärtiges Amt das britische Außenministerium einschaltet, um englische Persönlichkeiten zu fragen, ob sie in die Bundesrepublik kommen wollen. Dann wird verlangt, daß sie irgendwelche Fragebogen ausfüllen, Angaben zur Person machen. Wenn die Fragebogen zurück sind, kommen sie vor einen Ausschuß, der notabene als ,.Feigenblatt" auch einige Parlamentarier enthält. Ich sage das deswegen in dieser Schärfe, weil Beamte Ihres Ressorts später, als die Sache unangenehm wurde, die Verantwortung mit dem Einwand abgeschoben haben, es sind ja auch die Parlamentsabgeordneten darin, und die haben mitgemacht. In Wirklichkeit dienen diese nur als Verzierung. Kurzum, das britische Auswärtige Amt ist hinterher gezwungen, den angegangenen Leuten mitzuteilen: Es tut uns leid, die Bundesrepublik lädt Sie nicht ein, sie hat andere Leute ausgesucht — auf Wiedersehen! Das hat, soweit mir bekannt ist, dazu geführt, daß das britische Auswärtige Amt vorstellig geworden ist und gesagt hat, es werde sich in Zukunft nicht mehr anbieten, sich bei dieser Einladungsaktion der Bundesrepublik zu beteiligen. Ich bin also der Meinung, daß auf diesem Gebiet etwas mehr Takt am Platze wäre.
    Schließlich lassen Sie mich, Herr Minister, noch zu einem kleinen, aber doch nicht ganz bedeutungslosen Punkt Ihres Ressorts eine Bemerkung machen. Das ist die Treuhandverwaltung für Kunstgut, für die wir seit Jahren 120 000 DM jährlich in Ihrem Etat auswerfen. Ich bin der Meinung — und aus einem Bericht dieser Organisation in München wird das bestätigt —, daß die Restitution von zweifelhaftem Kunstgut nunmehr abgeschlossen ist. Ich frage mich, wozu wir nunmehr Jahr für Jahr 120 000 DM ausgeben. Nur damit hier katalogisiert werden kann? Nur deswegen, weil die alten Kataloge schon abgegriffen sind? Das steht notabene in dem Bericht, Sie können es nachlesen. Ich frage mich, weshalb diese Institution am Leben erhalten wird. Lediglich deswegen, weil Bund und Länder — denn es handelt sich um die Verwaltung ehemaligen Reichsbesitzes, um die Verwaltung der Bilder, die für das Linzer Museum


    (Kahn-Ackermann)

    angekauft waren, von Bildern, die aus der Sammlung von Hermann Göring stammen — sich nicht darüber einigen können, wer diese Bilder bekommen bzw. treuhänderisch weiter verwalten soll? Ich glaube, daß es möglich wäre, die 120 000 DM einzusparen, indem man dieses ganze Kunstgut einfach Museen im Bundesgebiet treuhänderisch übergibt und die ganze Institution in München spätestens im nächsten Jahre auflöst. Dann können wir diese 120 000 DM einer nützlicheren Verwendung zuführen als der, für die sie augenblicklich dienen.
    Auf die Gedanken, die ich ausgeführt habe, Herr Minister, gründet sich unser Antrag, trotz der organisatorischen Mängel der Kulturabteilung dem Kulturetat 1 Million DM mehr zu geben, und zwar erstens einen dringend notwendigen Zuschuß von 300 000 DM für die Krankenhäuser — aus Ihrem eigenen Amt ist mir gesagt worden, daß das der Mindestbetrag ist, der in diesem Jahr noch zusätzlich für diesen Zweck gebraucht wird —, zweitens einen Zuschuß von 200 000 DM für deutsche Gastspiele im Ausland, damit Sie nicht mehr in die Verlegenheit kommen, literaturkritische Überlegungen anstellen zu müssen, was man schicken kann und was man vielleicht nicht schicken kann, weil die Mittel so außerordentlich knapp sind, und damit wir uns nicht mehr der Blamage aussetzen müssen, daß Gastspiele, deren Finanzierung ursprünglich vom Auswärtigen Amt zugesagt war, dann aber nicht erfolgte, beispielsweise von der Stadt Venedig oder von ausländischen Staaten bezahlt werden. Das ist kein guter Stil, Herr Minister. Deswegen beantragen wir zusätzlich diese 200 000 DM. Schließlich beantragen wir 500 000 DM für die Vermehrung Ihres Bücherfonds. Ich glaube, Sie können sich selbst in Ihrem Amt davon überzeugen, daß das notwendig ist angesichts der gro-Ben Vorhaben in diesem Jahr in bezug auf Buchausstellungen im Ausland und zur Ergänzung von Büchereien. Das Buch ist das billigste und, wenn man die Aufwendung in ein Verhältnis zur Wirkung setzt, das rationellste aller unserer Werbemittel in der auswärtigen Kulturpolitik. Hier sollte man, glaube ich, nicht so knauserig wie bisher sein.
    Herr Minister, lassen Sie mich zum Abschluß sagen: Das, was der Herr Bundeskanzler hier erklärt hat, wird sich nicht verwirklichen lassen, wenn die Kulturabteilung Ihres Amtes weiterhin, wie ich schon das letzte Jahr sagte, fünftes Rad am Wagen bleibt, Abstellgleis für Leute, die man einmal sechs Monate lang irgendwo verwenden will — ich sage nicht, daß das auf allen Gebieten dieser Abteilung der Fall ist, aber es ist vielfach der Fall —, und wenn Sie sich nicht darum bemühen, prominente Leute aus dem deutschen Kulturschaffen in diese Abteilung einzubauen, und wenn Sie nicht, wie ich sogar sagen möchte, an die Spitze dieser Abteilung einen Mann stellen, der wirklich Überblick und Fingerspitzengefühl für all diese Dinge hat, einen Mann, der sich auch in Ihrem Hause durchsetzen kann und nicht immer bei den Etatberatungen überfahren wird und unterlegen ist, weil er gar nicht aus der Atmosphäre heraus kommt. Kurzum, ich will gar keine weitere Kritik an Ihren Beamten üben; ich will nur sagen: es wäre Ihre Aufgabe und die der Bundesregierung, durch eine bessere und zweckmäßigere Personalauslese dafür zu sorgen, daß, wenn schon die Mittel fehlen, wenigstens durch Qualität das ersetzt wird, was bisher an Quantität auf diesem Gebiet nicht geleistet werden kann.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Bundesaußenminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich von Brentano


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte versuchen, auf einige wesentliche Bemerkungen des Herrn Kollegen Kahn-Ackermann einzugehen. Sie werden sicherlich verstehen, Herr Kollege, daß ich nicht alle Fragen heute beantworten kann. Aber ich werde, soweit mir das heute nicht möglich ist, die Beantwortung nachholen, sei es mündlich, sei es schriftlich.
    Zunächst einmal glaube ich doch verpflichtet zu sein, ganz allgemein die Kulturabteilung meines Amtes gegen die, wie ich glaube, etwas generellen Vorwürfe in Schutz zu nehmen. Es ist mir kaum denkbar, daß tatsächlich ein Referent in der Kulturabteilung erklärt haben sollte, er verstehe von seiner Aufgabe nichts. Wenn das so ist, Herr Kollege Kahn-Ackermann, kann ich nur sagen: ich bedauere das. Ich wäre dann sehr dankbar, wenn Sie mir vielleicht einmal persönlich sagen würden, wer das ist. Denn es wird niemand im Auswärtigen Amt gegen seinen ausgesprochenen Willen in solche Abteilungen versetzt. Ich weiß, oder ich glaube zu wissen, daß man in solchen Fällen zu mir kommt. Jeder der Referenten hat jederzeit das Recht, solche Dinge unmittelbar mit mir zu besprechen, und ich würde weiß Gott nicht einen Mann, der mir sagt: „Ich bin hier fehl am Platz", ausgerechnet in die Kulturabteilung setzen. Aber solange ich nicht weiß, wer dieser Herr ist, kann ich natürlich an dieser Position nichts ändern.
    Es ist aber nicht so — das bitte ich nicht anzunehmen! —, daß die Kulturabteilung etwa — wie hier gesagt wurde — als Durchgangsstation betrachtet würde. Wohl lege ich Wert darauf, daß wir nicht nur Spezialbeamte ausbilden. Ich lege großen Wert darauf, daß die jungen Beamten eine Zeitlang, soweit sie die Qualifikation dafür besitzen, auch in der Kulturabteilung Dienst tun. Denn es ist ja nicht nur die Aufgabe des Kulturattachés, draußen Kulturpolitik zu treiben, sondern es ist die Aufgabe der gesamten Botschaft. Ich halte es nicht für gut, wenn wir hier Spezialisten züchten. Ich weiß wohl, daß der eine mehr und der andere weniger geeignet ist. Darauf wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch Rücksicht genommen.
    Wenn Sie nun sagen, Herr Kollege, daß in einigen Ländern — Sie haben insbesondere z. B. die Vereinigten Staaten genannt — die Voraussetzungen für eine wirklich durchschlagende Kulturpolitik nicht gegeben seien, so kann ich Ihnen in dieser Feststellung nur recht geben. Aber, meine Damen und Herren, es sind uns naturgemäß finanzielle Grenzen gesetzt, und es sind uns auch dadurch Grenzen gesetzt, daß die Auswahl der Personen, die wir brauchen, nicht leicht ist. Wenn Sie in den letzten Wochen so haben anklingen lassen, man solle doch in die Kulturabteilung und auf die Posten der Kulturattachés hoch- und höchstqualifizierte Leute berufen, dann darf ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, daß das schon nicht möglich ist, weil wir nicht in der Lage sind, Gehälter zu zahlen wie etwa große Zeitungen, wie


    (Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

    der Rundfunk oder andere Institutionen. Ich habe selbst schon Verhandlungen mit hochqualifizierten Leuten geführt, die ich gern in meiner Kulturabteilung gehabt hätte. Diese Leute haben Verträge, etwa bei den deutschen Rundfunkanstalten, die ich ihnen mit dem besten Willen nicht bieten kann. Die Folge war, daß ich diese Leute eben nicht für die Kulturabteilung des Auswärtigen Amts oder für einen Posten im Ausland gewinnen konnte.
    Sie haben weiter über die Kulturpolitik in Italien gesprochen. Ich weiß nicht, ob es ganz richtig gezeichnet ist, wenn Sie sagen, in Italien oder in Rom gebe es doch einen gewissen Kreis von Liberalen, die etwas mehr an fortschrittlicher Gesinnung hätten. Ich glaube, man muß es offen und nüchtern aussprechen: Es gibt in Italien und Rom leider einen großen Teil von Menschen, die eindeutige Kommunisten sind, Leute, die die volle Unterstützung der Sowjetunion und die sämtlicher kommunistischer Staaten genießen, Hochschul-
    und Universitätsprofessoren, Menschen, die im öffentlichen Leben stehen, die natürlich in der Lage sind, dort Kulturpolitik zu treiben, und die eben in der Lage sind, dieses „Centro Thomas Mann" zu gründen und andere Dinge mehr. Meine Damen und Herren, da werden wir niemals konkurrieren können. Ich glaube aber nicht, daß es richtig ist, diesen Personenkreis etwa als einen Kreis anzusprechen, der etwas mehr liberale Gesinnung habe und deswegen vielleicht von dem Kulturattaché in Rom nicht richtig bedient werden könne. Ich glaube, damit tut man dem Kulturattaché ein bitteres Unrecht an.
    Die Frage der Rückgabe der Villa Massimo haben Sie angeschnitten. Sie haben selbst darauf hingewiesen, daß es nicht so leicht ist, sie ihrem ursprünglichen Zweck wieder zuzuführen. Sie ist ja erst vor etwa einem Jahr zurückgegeben worden, und Sie wissen es selbst, Herr Kollege, welche unsagbaren Schwierigkeiten es mit sich bringt, die Leute, die dort seit Jahren und Jahrzehnten wohnen, zu exmittieren. Hier spielen auch politische Dinge eine nicht unerhebliche Rolle. Die Leute, die darinsitzen, haben zum Teil auch recht gute Beziehungen zu gewissen Stellen der Stadtverwaltung, so daß wir uns schwer daran tun. Ich glaube, es wird noch eine geraume Zeit dauern, bis wir die Villa Massimo dem ursprünglichen Zweck wieder in vollem Umfang zuführen können. Daß inzwischen schon einiges geschehen ist, wissen Sie, glaube ich, selbst.
    Sie haben dann die Frage des Gastspiels des Bochumer Schauspielhauses noch einmal angeschnitten und mir vorgeworfen, ich hätte den Anspruch angemeldet, Literaturkritiker für moderne Dramatik zu sein. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir dazu ein sehr offenes Wort. Ich maße mir nicht an, Literaturkritiker zu sein und Zensuren über deutsche Dramatiker auszuteilen. Ich maße mir aber wohl an — und ich glaube, daß ich dazu verpflichtet bin —, zu prüfen, für welche Zwecke ich Mittel aus dem Kulturfonds zur Verfügung stelle.
    Sie waren der Meinung, daß Bert Brecht einer der größten Dramatiker der Gegenwart sei. Man mag darüber diskutieren. Aber ich bin wohl der Meinung, daß die späte Lyrik des Herrn Bert Brecht nur mit der Horst Wessels zu vergleichen ist.

    (Beifall in der Mitte.) Ich bin nicht in der Lage und habe nicht die Absicht, Mittel des Kulturfonds zur Verfügung zu stellen, um den Politiker Bert Brecht im Ausland zu fördern.


    (Erneuter Beifall in der Mitte.)

    Ich bin nicht so unerbittlich, wie es etwa die Norweger waren, die bis zur Stunde dem Herrn Knut Hamsun, von dem ich glaube, daß er ein größerer Schriftsteller war als Bert Brecht, nicht verziehen haben, daß er sich einmal politisch geirrt und gegen sein Vaterland gehandelt hat. Meine Kritik an Bert Brecht ist schärfer und härter als die an Knut Hamsun. Deswegen habe ich allerdings den Vorschlag geprüft und habe mich gefragt — und ich stelle die Frage auch hier an das Haus —, ob es wirklich ein bei den nicht reichlichen Mitteln förderungswürdiger Plan war, wenn ein deutsches Theater, dessen Qualität ich nicht bestreite — ich kenne die Bühne in Bochum und kenne Schalla —, nach Paris fahren wollte, um dort die „Dreigroschenoper" von Brecht-Weill zu bringen, ein Stück, das mir — ich gebe es gern zu —, als ich es seinerzeit im Schiffbauerdamm-Theater unter Piscator gesehen habe, einen großen Eindruck gemacht hat. Ich bin sehr froh, daß ich es damals gesehen habe. Der Bert Brecht von damals war mir allerdings sympathischer als der von heute.
    Dieses Theater machte also den Vorschlag, die „Dreigroschenoper", die seit 30 Jahren in der ganzen Welt über die Bühne geht, als einen besonderen Ausdruck deutschen Kulturschaffens der Gegenwart dort aufzuführen, und zweitens stand dort auf dem Spielplan „Der Marquis von Keith" von Wedekind. Ich hoffe, es war wirklich nur ein etwas mißlungener Scherz, wenn Herr Kollege Kahn-Ackermann meinte, daß ich nun hier in die Fußstapfen Kaiser Wilhelms II. und des „Dritten Reichs" getreten sei, um Herrn Wedekind zu verdammen. Ach nein, meine Damen und Herren! Ich kenne Wedekinds Stücke sehr gut. Sie haben mir zu früheren Zeiten schon sehr viel Freude gemacht. Ich weiß aber nicht, ob es ein sehr sinnvoller Ausdruck deutschen Kulturdenkens ist, wenn wir im Jahre 1957 den „Marquis von Keith" in Paris aufführen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Darüber kann man doch wohl verschiedener Meinung sein. Und das dritte Stück auf dem Spielplan war ein Stück von Sartre in deutscher Übersetzung, das dieselbe Bühne im Jahre vorher schon in Paris aufgeführt hatte. Meine Damen und Herren, wenn ich Mittel aus dem — ich wiederhole — knappen Kulturfonds zur Verfügung stelle, Mittel des deutschen Steuerzahlers, dann halte ich mich allerdings für verpflichtet, auch den Sinn und den Zweck einer solchen Ausgabe zu prüfen, und ich war nun einmal der Auffassung — und Sie werden mich nicht davon überzeugen können, daß ich unrecht hatte —, daß es andere Dinge gab und gibt, die mehr Förderung verdienen als ein solches Gastspiel.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Deswegen habe ich diese Entscheidung getroffen. Dias ist keine Entscheidung über Wert oder Unwert der schauspielerischen Leistung der Bochumer Bühne. Das ist keine Entscheidung über Wert oder Unwert eines Dichters namens Wedekind oder eines Dichters namens Sartre. Was ich über Bert


    (Bundesaußenminister Dr. von Brentano)

    Brecht als Politiker denke, habe ich vorhin gesagt. Ich glaubte aber, die Entscheidung treffen zu müssen. Wie soll ich denn sonst entscheiden!

    (Abg. Kahn-Ackermann: Herr Minister, Sie vergessen aber die Begründung Ihres Amtes, dieses Stück habe keinen entscheidenden Aussagewert für die moderne deutsche Literatur! — Gegenrufe von der Mitte: Wedekind doch nicht mehr!)

    — Klammern wir uns doch nicht an dieses Wort „Aussagewert"! Reden wir doch davon: Sind Sie der Meinung, daß die „Dreigroschenoper" wirklich Ausdruck der gegenwärtigen deutschen kulturellen Auseinandersetzung ist? — Nein! Sind Sie der Meinung, daß Sartre das ist? — Nein!

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Sind Sie der Meinung, daß Wedekind das ist? — Nein!

    (Abg. Kahn-Ackermann: Ein klassisches Werk der deutschen Literatur! Und von der Klassik haben Sie in dem Zusammenhang auch gesprochen; Sie haben nämlich auch gesagt: klassische Literatur!)

    — Ich weiß nicht, ob man hier das Wort „klassisch" gebrauchen soll. Aber man kann darüber diskutieren. Ich habe Ihnen aber gesagt, daß ich im Fall Bert Brecht allerdings auch politische Erwägungen angestellt habe. Das mögen Sie mir übelnehmen, aber Sie können mich nicht davon überzeugen, daß ich unrecht habe. Wenn Sie mich fragen, ob ich etwa der gleichen Meinung sei wie meine Freunde in Frankfurt, die es nicht für sehr sinnvoll hielten, daß das Frankfurter Theater nun zur bevorzugten Bühne der neuesten dramatischen Werke von Bert Brecht geworden ist, dann kann ich Ihnen allerdings sagen, daß ich voll und ganz den Standpunkt meiner politischen Freunde in Frankfurt verstehe und teile.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    In diesem Zusammenhang kam mir auch die Frage nach der Erteilung oder Verweigerung der Visa für drei russische Filmschauspieler und für einen Zirkus. Nun, Herr Kollege Kahn-Ackermann, Sie haben mich mit Recht daran erinnert, und ich stehe durchaus zu meiner Erklärung, daß Kulturpolitik nicht Vorspann der Politik sein dürfe. Ich bin wohl der Meinung, daß diese politischen Aufgaben auf einem anderen Gebiet gelöst werden müssen und daß es nicht gut ist, wenn man die Kultur dazu mißbraucht, politische Effekte zu erzielen. Das letzte ist Ausdruck einer Gesinnung, die wir gottlob nicht mehr haben. Wir wissen aber leider, daß diese Erkenntnis nicht allgemein ist und daß sie beispielsweise in dem Land nicht gilt, das für seinen Zirkus die Visa beantragt hatte. Man kann nun überhaupt darüber streiten, ob es wirklich zum Thema Kulturpolitik gehört, ob ein Zirkus ein Visum bekommt. Ich halte das nicht für ganz eindeutig geklärt. Aber ich wiederhole eine Erklärung, die ich über die Frage abgegeben habe: Solange die sowjetrussische Regierung Hunderttausenden von deutschen Menschen das Visum für die Heimreise verweigert, sehe ich keinen zwingenden Grund dafür, einem russischen Clown das Visum für die Einreise zu erteilen.

    (Beifall in der Mitte. — Abg. Kahn-Ackermann: Herr Minister, glauben Sie, daß eine solche Maßnahme unser Anliegen fördert, daß die Russen Visa für die Heimkehrer ausstellen?)

    — Meine Damen und Herren, ich bin allerdings überzeugt, daß ich durch meine Entscheidung dieses Anliegen fördere; denn in solchen Fällen und in solchen Situationen ist, glaube ich, die ständige Nachgiebigkeit die falscheste Politik.

    (Beifall in der Mitte. — Zuruf von der SPD: Politik der Stärke!)

    — Ach, jetzt kommt die abgespielte Platte von der Politik der Stärke. Meine Damen und Herren, machen wir hier doch keine Scherze! Sehen Sie es als einen Ausdruck der Politik der Stärke an, wenn ich einem russischen Zirkus das Visum verweigere? Machen Sie sich doch nicht lächerlich mit solchen Zwischenrufen! Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir vielleicht einmal eine Aussprache darüber führten, warum die Sowjetunion, wie gesagt, bisher deutsche Menschen gegen ihren Willen zurückhält, warum die Sowjetunion es nicht zuläßt, daß deutsche Menschen die deutsche Botschaft aufsuchen, um sich dort über ihre Rückreisemöglichkeiten zu unterhalten, warum die Sowjetregierung die deutschen Menschen, die in Moskau ansässig waren, zwangsweise in andere Gegenden transportiert hat, um ihnen die Möglichkeit eines unmittelbaren Kontaktes mit der deutschen Botschaft zu nehmen.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Diese Fragen interessieren mich mehr als ein Zirkus.

    (Beifall in der Mitte.)

    Es ist weiter davon gesprochen worden, daß in dem Austausch der Studenten, einmal der deutschen Studenten nach dem Austauschland, zum zweiten der ausländischen Studenten nach dem Inland, mehr geschehen müsse. Meine Damen und Herren, wir wissen — das ist übrigens nicht eine Frage, die in meinen Haushalt und in meine Zuständigkeit fällt —, daß leider, wie Sie gesagt haben, Herr Kollege, die Zahl der deutschen Studenten, die ins Ausland gehen, abgenommen hat. Ich kann nur sagen: leider. Als ich vor einiger Zeit einmal darüber sprach, habe ich mich erkundigt. Es ist heute nicht mehr leicht, qualifizierte Studenten überhaupt zu veranlassen, einmal im Ausland zu studieren. Sie wollen alle fertig werden, sie glauben, daß sie Zeit verlieren, und wir erfahren es tatsächlich, daß der Wunsch an uns nicht mehr herangetragen wird. Ich wiederhole: von qualifizierten Studenten. Wir können sie ja nicht mit Zwang hinausschicken. Hier teile ich voll und ganz das Bedauern, das Sie ausgedrückt haben, und ich würde es begrüßen, wenn etwa von den Kultusministern der Länder, von den Universitäten und den Rektoren am Ort ein bißchen Einfluß auf die jungen deutschen Studenten ausgeübt würde, wenn ihnen gesagt würde, wie ungeheuer wichtig ein einigermaßen ausreichender Aufenthalt im Ausland ist. Daß ich persönlich mich dafür einsetzen würde, hier zu helfen, kann ich nur mit Nachdruck versichern.