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ID0220805100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1957 11967 208. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1957. Mitteilung über Eintritt des Abg. Brenner in den Bundestag 11969 A Amtliche Mitteilungen 11969 A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 2900 zu 2900) 11969 A Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, zu 3453, Umdruck 1048) 11969 A Giencke (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 12042 C Kühn (Köln) (SPD) . . . . 11969 B, 11985 B, 11986 A, 11987 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler. . . 11975 D, 11983 C, 11984 C, 11985 A, 11987 C Neumann (SPD) . . 11978 C, 11981 B, 11982 C, 11983 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 11981 B Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) .. . 11982 B, 11983. B, 11985 D Dr. Arndt (SPD) 11984 A Dr. Krone (CDU/CSU) . . 11984 D, 11986 D Mellies (SPD) 11985 A, 11988 A Dr. Menzel (SPD) 11987 B Dr. Mende (FDP) 11987 B Abstimmung 11988 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, zu 3454, Umdrucke 1046 (neu), 1051, 1075, 1088 11988 C Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . . 12044 C als Abgeordneter 12028 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . 11988 C, 11992 D, 11996 D Majonica (CDU/CSU) 11992 D Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen . . . . 11994 C, 11997 A Dr. Gille (GB/BHE) 11997 D Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 12032 D Dr. Baron Manteuffel-Szoege (CDU/CSU) 12036 D Dr. Preiß (DP [FVP]) . . . 12037 D, 12039 B Pusch (SPD) 12038 B Dr. Gülich (SPD) 12038 C, 12039 C Dr. Kather (GB/BHE) 12038 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12039 D Abstimmungen 12039 D Abgabe einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 12040 C Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 3452) 12041 A Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Berichterstatter 12041 A Abstimmung 12041 A Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 3456, zu 3456) 12041 A Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 A Abstimmung 12041 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 3464, zu 3464) 12041 B Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 12048 D Abstimmung 12041 B Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 3474, zu 3474) 12041 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 12049 B Abstimmung 12041 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen 3440, zu 3440) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Euratom (Drucksache 3101) 11999 C Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 11999 C Aussprache über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft: Dr. Furler (CDU/CSU) 12004 B Birkelbach (SPD) 12006 D Dr. Elbrächter (DP [FVP]) 12013 A Margulies (FDP) 12015 A Stegner (GB/BHE) 12017 A Aussprache über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in Verbindung mit der Aussprache über die Große Anfrage der Fraktion der FDP 12019 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . 12019 B Dr. Ratzel (SPD) 12021 B Euler (DP [FVP]) 12024 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 12025 D Beschlußfassung über die Bildung eines Sonderausschusses „Gemeinsamer Markt/Euratom" 12028 A Überweisung der zuvor erörterten Vor- lagen an diesen Sonderausschuß . . . 12028 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 1050) 12028 A Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 12028 B Nächste Sitzung 12041 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 12042 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (zu Drucksache 3453) 12042 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Umdruck 1048) 12044 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (zu Drucksache 3454) 12044 C Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1088) 12047 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1051) 12047 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1046 [neu]) . . 12047 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Umdruck 1075) . . . . 12047 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (zu Drucksache 3456) 12048 A Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (zu Drucksache 3464) 12048 D Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1957, Einzelplan 33, Versorgung (zu Drucksache 3474) 12049 B Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 11 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 9. 5. Dr. Baade 10. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 5. Böhm (Düsseldorf) 10. 5. Brück 23. 5. Daum 10. 5. Demmelmeier 10. 5. Erler 9. 5. Frau Finselberger 12. 5. Geritzmann 10. 5. Gerns 9. 5. Graaff (Elie) 10. 5. Gumrum 22. 5. Günther 11. 5. Haasler 9. 5. Heinrich 20. 5. Höfler 9. 5. Hübner 10. 5. Frau Hütter 10. 5. Jacobs 9. 5. Jaksch 9. 5. Keuning 9. 5. Kiesinger 9. 5. Koenen (Lippstadt) 22. 5. Dr. Köhler 3. 6. Dr. Kopf 10. 5. Kortmann 20. 5. Dr. Leverkuehn 9. 5. Lücker (München) 9. 5. Marx 9. 5. Frau Dr. Maxsein 9. 5. Metzger 9. 5. Frau Meyer-Laule 9. 5. Dr. Mocker 9. 5. Dr. Moerchel 6. 6. Dr. Mommer 9. 5. Morgenthaler 31. 5. Mühlenberg 10. 5. Neumayer 10. 5. Dr. Oesterle 9. 5. Oetzel 9. 5. Onnen 9. 5. Paul 9. 5. Dr. Pohle (Düsseldorf) 9. 5. Frau Praetorius 9. 5. Dr. Dr. h. c. Pünder 9. 5. Putzig 22. 5. Rademacher 10. 5. Raestrup 9. 5. Frau Dr. Rehling 9. 5. Schill (Freiburg) 10. 5. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Seidl (Dorfen) 9. 5. Seither 11. 5. Dr. Serres 9. 5. Spörl 22. 5. Stahl 10. 5. Dr. Wahl 9. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. 5. Wiedeck 10. 5. Dr. Will (Berlin) 10. 5. Wullenhaupt 11. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Margulies 24. 6. Massoth 24. 6. Schütz 24. 6. Anlage 2 zu Drucksache 3453 (Vgl. S. 11969 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900 Anlage), hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Berichterstatter: Abgeordneter Giencke Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 - Einzelplan 04 - (Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) hat sich in Kap. 04 01 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Bemerkenswert sind lediglich die Stellenvermehrungen, und zwar: 1. 1 Stelle Bes.-Gr. A 1 a (Ministerialräte) zur Verstärkung des Kanzlerbüros. Die Stelle ist für den zweiten Persönlichen Referenten des Bundeskanzlers vorgesehen. Die Bedeutung dieser Stelle wird der bisherigen Bewertung (A 2 b) nicht gerecht, da der Inhaber nicht nur Fachaufträge zu erledigen hat, sondern auch der ständige Begleiter des Bundeskanzlers ist. Wegen der Minderbewertung der Stelle haben sich bereits protokollarische Schwierigkeiten ergeben. 2. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 b (Oberregierungsräte) für das Referat Finanzen, Wirtschaft und Ernährung. Dieses Referat hat einen ständigen Zuwachs neuer Arbeiten durch generelle steuer- und konjunkturpolitische Aufgaben erfahren. Es ist beabsichtigt, 2 neue Hilfsreferate, und zwar Wirtschaft (Außenbeziehungen) und Finanzen (Steuern), einzurichten. 3. 2 Stellen Bes.-Gr. A2 c 2 (Regierungsräte) für die Referate 3 und 5. Seit dem 1. April 1956 ist der Bundesnachrichtendienst dem Bundeskanzleramt unterstellt worden. Die damit zusammenhängenden sowie die mit dem personellen Aufbau der Verteidigungsverwaltung verursachten Mehrarbeiten erfordern eine Verstärkung der beiden Referate zur Entlastung der Referatsleiter. 4. 1 Stelle Bes.-Gr. A 2 d (Amtsräte), die für den neuen Mitarbeiter der unter 2. genannten neuen Hilfsreferate erforderlich wird. 5. 2 Stellen Verg.-Gr. VIII TO.A (Schreibkräfte), die infolge des gesteigerten Geschäftsanfalls notwendig werden. Über die Stellenvermehrungen ist im Haushaltsausschuß in der 191. Sitzung am 10. Januar 1957 eingehend gesprochen worden. Auf Grund dieser Stellenvermehrungen mußten die Haushaltsansätze bei Tit. 101, 103 und 104 gegenüber 1956 erhöht werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 107 ist darauf zurückzuführen, daß im Vorjahr die Errechnung des Ansatzes nach den Beihilfegrundsätzen in der Fassung des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 10. April 1953 zu niedrig vorgenommen wurde. Die Errechnung wurde jetzt rich- (Giencke) tiggestellt. Im übrigen ist der Ansatz für die Bundesbediensteten des Bundeskanzleramtes und für das Presse- und Informationsamt veranschlagt, da der Titel zentral verwaltet wird. Bei Tit. 108 wird ein erhöhter Ansatz durch die Personalvermehrung notwendig. Der Ansatz bei Tit. 203 wird durch Portomehrausgaben infolge Zunahme des Schriftverkehrs, insbesondere mit dem Ausland, notwendig. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 240 wird durch die Zunahme der Staatsbesuche, die der Bundesrepublik abgestattet werden, erforderlich. Erstmalig erscheint im Einzelplan 04 auf Grund einer bei den Beratungen im Haushaltsausschuß beschlossenen Änderung das Kap. 04 02 — Allgemeine Bewilligungen —, und zwar ausschließlich mit dem Tit. 222 — Minderausgaben infolge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt, der bisher mit dem gleichen Ansatz von 8 000 000 DM im Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt — ausgewiesen war. Die Plazierung des Minderungstitels an dieser neuen Stelle entspricht einem für alle Einzelpläne geltenden Beschluß des Haushaltsausschusses. Die Erstattungen aus dem Minderungstitel beziehen sich wie im Vorjahr ausschließlich auf Ausgabetitel des Presse- und Informationsamtes im Kap. 04 03; außer „Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen" betreffen sie in einer Höhe von 500 000 DM nunmehr auch den Tit. 303 — Nachrichtenagenturdienste —. In Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — weisen die Ansätze bei den Einnahmen gegenüber dem Vorjahr wesentliche Änderungen nicht auf. Der Tit. 7 — Einnahmen aus Veröffentlichungen — ist unterteilt worden in Einnahmen aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesregierung, aus dem Bulletin und aus sonstigen Veröffentlichungen. Diese Unterteilung war geboten, weil die Einnahmen je nach ihrer Herkunft zur Verstärkung ,der Ausgabemittel für den Tätigkeitsbericht oder für das Bulletin verwendet werden können und deshalb getrennt erfaßt werden müssen. Die Summe der Personalausgaben erhöht sich von 4 298 400 DM im Vorjahr auf 4 743 900 DM, also um etwas über 10 v. H. Die Erhöhung des Ansatzes beruht zum überwiegenden Teil auf den gegenüber den Vorjahresberechnungen eingetretenen Tariferhöhungen für Angestellte und Arbeiter und entsprechenden Übergangsmaßnahmen bei der Beamtenbesoldung. Eine Stellenvermehrung ist nicht erfolgt. Eine neu erscheinende Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 2 c 2 geht auf einen bei der 3. Lesung ,des Haushaltsgesetzes 1956 gefaßten Beschluß des Bundestages zurück. Die Bewertung ändert sich bei 16 Stellen, und zwar wird 1 Stelle für einen Lohnempfänger in eine Beamtenstelle umgewandelt, 2 Beamtenstellen werden gehoben von A 4 b 1 nach A 3 b, und schließlich erfahren 13 Angestelltenstellen eine höhere Bewertung. In 9 Fällen ergibt sich die Hebung der Angestelltenstellen aus Tarifvereinbarungen über die Eingruppierung von technischen und fremdsprachlichen Angestellten und ist daher zwangsläufig. Auch die übrigen Hebungen dienen einer gerechten Dienstpostenbewertung. Unter den Sachausgaben verringert sich der Ansatz bei Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — um 10 000 DM auf 200 000 DM. Der Tit. 202 — Bücherei — ist mit einem Ansatz von 115 000 DM um einen Betrag von 5000 DM erhöht, der für die laufende Beschaffung von Mikrofilmkopien deutscher Zeitungen für das Pressearchiv bestimmt ist. Bei Tit. 203 — Post- und Fernmeldegebühren — ist mit 350 000 DM ein gegenüber dem Vorjahr um 50 000 DM erhöhter Bedarf veranschlagt. Die Mehranforderung bezieht sich ausschließlich auf Fernmeldegebühren und ist begründet mit Erhöhung der Ortsfernschreibgebühren, der Fernschreibleitungsgebühren und Zunahme des Geschäftsumfanges. Bei den Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — und 205 — Kleinere Neu-, Um-und Erweiterungsbauten —, bei denen im Vorjahr 4000 DM bzw. 5000 DM ausgebracht waren, sind mit 40 000 DM bzw. 10 000 DM wesentliche höhere Beträge veranschlagt, die jedoch im Rahmen der dafür vom Bundesfinanzministerium festgelegten Sätze liegen. Bei Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — ist nach den inzwischen vorliegenden Erfahrungen aus der Bewirtschaftung des neuen Dienstgebäudes mit 300 800 DM ein um 53 000 DM verringerter Bedarf veranschlagt. Für den Betrieb von 10 Dienstfahrzeugen sind bei Tit. 208 50 000 DM, und damit 5000 DM mehr als im Vorjahr veranschlagt, weil Ersatzbeschaffungen nicht vorgesehen sind und deshalb größere Überholungsarbeiten notwendig werden. Die Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 215 a) — Inlandsreisen — von 60 000 auf 66 000 DM gründet sich auf Erhöhung des Tage- und Übernachtungsgeldes. Für „Gerichts- und ähnliche Kosten" wird bei Tit. 219 an Stelle des bisherigen Betrages von 1000 DM ein Strichansatz vorgesehen, weil der Bedarf nicht absehbar ist. Eine Erhöhung des Ansatzes bei Tit. 298 — Zuschuß zur Gemeinschaftsverpflegung — von 61 200 DM auf 66 000 DM hält sich im Rahmen der dafür bestehenden Richtlinien. Die Summe der Sachausgaben stellt sich mit 1 355 100 DM um 45 200 DM, also um etwa 3,5 v. H. höher als im Vorjahr. Unter den Allgemeinen Ausgaben zeigt der Tit. 300 — Förderung des Informationswesens — mit 11 500 000 DM gegenüber dem Vorjahr ein um 1 000 000 DM verringerten Ansatz. Dagegen wird der Ansatz bei Tit. 303 — Nachrichten-Agentur- Dienst, Informationsdienste und Pressekorrespondenzen — mit einem neuen Ansatz von 2 350 000 DM um 2 000 000 DM erhöht. Davon werden 500 000 DM auf Grund des jetzt im Kap. 04 02 ausgeworfenen Tit. 222 aus dem Verteidigungshaushalt erstattet. Der Ansatz bei Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — ist dementsprechend um 500 000 DM gekürzt worden. Von der Mehranforderung bei Tit. 303 — Agenturdienste — in Höhe von 2 000 000 DM werden also 1 500 000 DM durch Ansatzkürzungen bei den Tit. 300 und 309 ausgeglichen. Der Mehrbedarf bei Tit. 303 ist ausschließlich für Nachrichten-Agentur- Dienste vorgesehen und bezieht sich nicht auf die in der Zweckbestimmung mitangeführten Informationsdienste und Pressekorrespondenzen. Der bisherige Tit. 302 — Veröffentlichungen der Bundesregierung —, der auch früher nach seinen Erläuterungen ausschließlich für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung und das Bulletin des Presseamtes bestimmt war, wird aufgeteilt in einen Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — und einen Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregie- (Giencke) rung —. Dabei bleibt der Ansatz für den Tätigkeitsbericht der Bundesregierung mit 180 000 DM unverändert, während der Bedarf für das Bulletin mit 1 080 000 DM gegenüber dem Vorjahr um 160 000 DM höher veranschlagt wird, begründet mit der Notwendigkeit einer erweiterten Verbreitung der Auslandsausgaben des Bulletins. Bei Tit. 308 — Erwerb von Filmen für das Filmarchiv — ist mit 40 000 DM ein Mehr von 10 000 DM veranschlagt auf Grund erhöhten Umlaufs informationspolitischer Filme. Schließlich erscheint neu der Tit. 310 — Erwerb von Filmaufzeichnungen über Fernsehsendungen für das Fernseharchiv — mit einem — zunächst gesperrten — Ansatz von 30 000 DM. Die Notwendigkeit für die Einrichtung dieses neuen Archivs wird mit der zunehmenden Bedeutung des Fernsehens auf dem Gebiet der politischen Publizistik begründet. Die Summe der Allgemeinen Ausgaben stellt sich mit 23 164 300 DM um 692 300 DM, also um ca. 3 v. H. höher als im Vorjahr. Für Einmalige Ausgaben ist nur ein Ansatz von 14 000 DM bei Tit. 872 zur tontechnischen Ergänzung der Filmvorführgeräte ausgebracht. Im Endergebnis weist der Abschluß des Kap. 04 03 einen Zuschußbedarf von 29 257 800 DM aus gegenüber 20 155 900 DM im Vorjahr. Es erscheint also ein Mehrbedarf von 9 101 900 DM. Tatsächlich ist der Mehrbedarf um 8 000 000 DM geringer, nämlich um den Ansatz des Erstattungstitels 222, der, wie bereits erwähnt, diesmal nicht in dem Kap. 04 03 des Presse- und Informationsamtes, sondern im Einzelplan des Bundeskanzleramtes unter den „Allgemeinen Bewilligungen" im Kap. 04 02 erscheint. Es verbleibt demnach für das Presse- und Informationsamt eine Mehranforderung von 1 101 900 DM. Bonn, den 3. Mai 1957 Giencke Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 1048 (Vgl. S. 11971 C, 11988 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 3453, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung —1. In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 11 500 000 DM um 6 000 000 DM auf 5 500 000 DM gekürzt und erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 2. Tit. 301 — Tätigkeitsbericht der Bundesregierung — wird gestrichen. 3. Tit. 302 — Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — wird gestrichen. 4. Tit. 309 — Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen — wird gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 zu Drucksache 3454 (Vgl. S. 11988 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksache 2900), hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel I. Volumen Die Gesamtausgaben sind für das Haushaltsjahr 1957 mit rd. 260 000 000 DM um rd. 20 000 000 DM höher veranschlagt als im Vorjahr. In diesem Mehrbetrag sind die für Angelegenheiten des Europarates und verwandte Gebiete erforderlichen Haushaltsmittel von rd. 2 000 000 DM enthalten, die im Haushalt für 1957 nicht mehr in einem besonderen Einzelplan (Einzelplan 50), sondern im Einzelplan des Auswärtigen Amts als besonderes Kapitel (Kap. 4) ausgebracht sind. Der verbleibende Mehrbedarf ist insbesondere verursacht worden: durch Ansteigen der Personalausgaben um rd. 10 000 000 DM insbesondere infolge erweiterten Ausbaus des Netzes der Auslandsvertretungen, durch Erhöhung der Ansätze für den Auslandskulturfonds und den Auslandsschulfonds mit je 2 000 000 DM — 4 000 000 DM für die Unterhaltung des Hospitals in Korea um . . . . . 400 000 DM durch die Übernahme des im Vorjahr im Einzelplan 60 ausgebrachten Beitrages des Bundes zum zivilen Teil des Haushalts der NATO (Generalsekretariat und Verwaltungsgebäude) in Höhe von rd. . . . . . . 4 000 000 DM ,auf den Einzelplan des Auswärtigen Amts. II. Organisation 1. Im Auswärtigen Amt selbst sind keine Organisationsänderungen von besonderer Bedeutung eingetreten. Der Herr Bundesaußenminister hat angekündigt, daß er zur Vermeidung gewisser Zweigleisigkeiten die Zusammenlegung der politischen Abteilung und der Länderabteilung er-wage. 2. Auch bei den Vertretungen des Bundes im Ausland treten nur wenige Veränderungen ein. Vorgesehen ist die Neuerrichtung von 2 Botschaften in Rabat (Marokko) und Tunis (Tunesien), von 3 Gesandtschaften in Panama City (Panama), (Dr. Vogel) Accra (Ghana) und Kuala Lumpur (Malaiischer Staatenbund) sowie 2 Konsulaten in Rouen und Nancy (Frankreich). Dafür konnten das Generalkonsulat in Tanger und die Konsulate in Accra, Barranquilla, Bozen, Tetuan und Triest in Wegfall kommen, so daß sich die Anzahl der Auslandsvertretungen insgesamt nur um eine und zwar von 167 auf 168 erhöht hat. 3. Die Umwandlung von Gesandtschaften in Botschaften geht weiter. Für das Rechnungsjahr 1957 ist die Umwandlung von 6 Gesandtschaften in Botschaften vorgesehen. Da sich der Status einer diplomatischen Vertretung danach richtet, wie das betreffende Land in der Bundesrepublik vertreten ist, also auf Gegenseitigkeit beruht, sind diese Umwandlungen zwangsläufig. Von der Bundesrepublik Deutschland ist in keinem einzigen Falle, wie der Herr Außenminister erklärt hat, die Anregung zu einer solchen Umwandlung ausgegangen. Die Umwandlungen haben aber keine finanziellen Auswirkungen zur Folge, da sich nur die Bezeichnung der Vertretung und die Amtsbezeichnung des Missionschefs ändert, dagegen nicht die Personalausstattung der Vertretung und auch nicht die Besoldung des Botschafters und der Botschaftsangehörigen. 4. Im Zuge des Aufbaues der Bundeswehr sollen in 14 Ländern wieder Militärattaché-Stäbe eingerichtet und wie früher den Auslandsmissionen angegliedert werden. Das militärische Personal wird vom Bundesministerium für Verteidigung gestellt und in dessen Einzelplan ausgebracht, während das zivile Hilfspersonal dieser Stäbe vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt und dessen Kosten — gegen Erstattung aus dem Verteidigungshaushalt — im Haushalt des Auswärtigen Amts ausgebracht sind. Die Anforderung an zivilen Hilfskräften im Haushalt des Auswärtigen Amts hat den Haushaltsausschuß veranlaßt, sich besonders eingehend mit den Anforderungen des Bundesverteidigungsministers an militärischem Personal für diese Stäbe zu befassen. Der Ausschuß war übereinstimmend der Auffassung, daß bei der Entsendung militärischer Stäbe ins Ausland weitgehendste Zurückhaltung angebracht sei, und nahm nicht unbeträchtliche Abstriche bei diesen Anforderungen sowohl hinsichtlich der Zahl der Stäbe wie hinsichtlich der personellen Ausstattung vor. Hierüber wird beim Haushalt des Bundesministers für Verteidigung (E.Pl. 14) näher zu berichten sein. Für ziviles Hilfspersonal dieser Stäbe sah der Haushaltsausschuß 49 Stellen vor (13 Übersetzer, 24 Schreibkräfte, 12 Kraftfahrer). III. Personalbedarf 1. Gegenüber den Personalmehranforderungen des Auswärtigen Amtes für die Zentralen, die sorgfältig geprüft wurden, vertrat der Ausschuß die Auffassung, daß der personelle Aufbau nunmehr im allgemeinen abgeschlossen sein müsse. Er konnte sich nur zu einer Vermehrung des bisherigen Stellensolls um 15 Stellen (1 Beamter, 11 Angestellte, 3 Lohnempfänger) sowie zu einigen Stellenhebungen entschließen und hatte weitergehende Vermehrungen ablehnen müssen, da von einer großen Behörde erwartet werden kann, daß sie einen Arbeitsmehranfall bis zu einem gewissen Grade durch eine Änderung der Geschäftsaufteilung auffangen kann. Um Stokkungen im Geschäftsbetrieb bei einem plötzlich auftretenden Arbeitsanfall zu verhindern, ist die I Anzahl der Auslandsbeamten, die vorübergehend im Inlande verwendet werden können, von 62 auf 72 erhöht worden. 2. Bei den Auslandsvertretungen ist allerdings eine Personalvermehrung um 134 Stellen, und zwar um 11 Beamte, 105 Angestellte und 18 Arbeiter erforderlich. Nach Abzug der für die Militärattaché-Stäbe benötigten 37 Angestellten und 12 Arbeiter verbleibt jedoch den Auslandsvertretungen für ihre eigentlichen Aufgaben nur ein Mehr von 11 Beamten, 68 Angestellten und 6 Arbeitern, von denen vorgesehen sind: a) zur Besetzung der genannten 7 neuen Auslandsvertretungen nach Verwendung der durch Auflösung von 6 konsularischen Vertretungen freiwerdenden Stellen 1 Beamter 22 Angestellte 4 Arbeiter b) für die Verstärkung bereits bestehender Auslandsvertretungen 10 Beamte 46 Angestellte 2 Arbeiter Zusammen 11 Beamte 68 Angestellte 6 Arbeiter Zusammen 85 Stellen 49 Stellen für Militärattaché-Stäbe insgesamt 136 Stellen. 3. Zu den Stellenveränderungen bei den bereits bestehenden Auslandsvertretungen ist zu bemerken: a) Die auch vom Auswärtigen Amt anerkannte Überbesetzung des höheren Wirtschaftsdienstes konnte im Vorjahr noch nicht beseitigt werden, so daß im Haushalt 1957 zunächst weitere 7 Stellen der Verg.-Gr. II für eine Umwandlung in Stellen des gehobenen Dienstes der Verg.-Gr. V b vorgesehen worden sind. Ob diese Umwandlungen ausreichen werden, die Kräfte des höheren Wirtschaftsdienstes von solchen Aufgaben zu befreien, die von Kräften des gehobenen Dienstes verrichtet werden können, muß der Prüfung bei Aufstellung des Haushalts für das nächste Rechnungsjahr überlassen bleiben. b) Den Klagen des Auswärtigen Amts über die unzureichende Ausstattung des allgemeinen Dienstes bei den Auslandsvertretungen mit Stellen des mittleren Dienstes ist durch die Bereitstellung von 9 Stellen für Beamte und 13 Stellen für Angestellte Rechnung getragen worden. Außerdem sind 16 Stellen für Angestellte des gehobenen Dienstes (TO.A V b) zur Einstellung von Ortskräften bei Auslandsvertretungen in Ländern mit arabischen und asiatischen Amtssprachen zugestanden worden, die die Landessprache, Sitten und Gebräuche der betreffenden Länder beherrschen, um im Presse- und Kulturdienst sowie als Dolmetscher und Übersetzer verwendet zu werden. Ohne den Bestrebungen des Auswärtigen Amts vorgreifen zu wollen, den Stellenbedarf für die einzelnen Zweige des Auswärtigen Dienstes den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen, mußte der Ausschuß zum Ausgleich für die bewilligte Stellenvermehrung 11 Stellen für Konsulatssekretäre (A 4 c 2) als „kw" bezeichnen. (Dr. Vogel) 4. Beamtennachwuchs Das Auswärtige Amt ist dazu übergegangen, ihren Beamtennachwuchs für alle Dienstzweige selbst auszubilden. Es sind Mittel für Unterhaltszuschüsse und Sachausgaben bereitgestellt worden, um im Rechnungsjahr 1957 ausbilden zu können 83 Attachés, 65 Anwärter des gehobenen Dienstes, 35 Anwärter ides mittleren Dienstes. Auch diese, zwar in der Ausbildung befindlichen Kräfte fallen bei einer Gesamtwertung der Zahl der Bediensteten ins Gewicht. 5. Bei der Prüfung der Personalwünsche des Auswärtigen Amts konnte die erhebliche Anzahl von Kräften nicht unberücksichtigt gelassen werden, die ihre Bezüge aus Sachtiteln erhalten. Es trifft dies insbesondere zu bei dem Konferenzsekretariat (Kap. 05 01 Tit. 957) auf und bei dem Gemischten Gnadenausschuß für sogenannte Kriegsverbrecher (Kap. 05 01 Tit. 958) auf bei der Rechtsschutzstelle (Kap. 05 02 Tit. 311) auf Ferner sind im Kap. 05 03 — Vertretungen des Bundes im Ausland —unter Tit. 435 wie bisher Mittel für bereitgestellt, um die 'deutschen Paßstellen in Ländern mit großem Touristenverkehr während der Reisezeit verstärken zu können. Bei diesem Titel sind für 1957 nunmehr auch Mittel ausgebracht für zur Erledigung des bei einzelnen Auslandsvertretungen besonders stark angestiegenen Geschäftsanfalles in Wiedergutmachungs- und Entschädigungssachen. Ferner sind hier die Mittel für zur Wahrnehmung der besonderen Aufgaben vorgesehen, die den Auslandsvertretungen in Österreich durch die Betreuung der dort lebenden rd. 27 000 deutschen Staatsangehörigen und rd. 140 000 Volksdeutschen obliegen. 17 Kräfte im Inland, 27 Kräfte, die nach Bedarf im Ausland eingesetzt werden, 11 Angestellte und 3 Arbeiter, 23 Angestellte und 1 Arbeiter. 45 Angestellte 42 Angestellte 53 Angestellte Fügt man dieses bei den Geldtiteln zusätzlich in Erscheinung tretende Personal hinzu, so ergibt sich über die Personaltitel 101, 103 und 104 hinaus eine beachtliche Personalverstärkung. IV. Bemerkungen zu einigen Ausgabeansätzen für Sachzwecke 1. Wie erwähnt, sind die Ansätze für den Auslandskulturfonds und für den Auslandsschulfonds gegenüber 1956 um je 2 000 000 DM erhöht. Im Haushalt 1957 erscheinen sonach der Kulturfonds (Kap. 05 02 Tit. 302) mit 17 000 000 DM und der Schulfonds (Kap. 05 02 Tit. 303) mit 14 000 000 DM. Regierung und Parlement unterstreichen damit erneut, welche Bedeutung sie den kulturpolitischen Aufgaben im Ausland beimessen. 2. Für Umzugskostenvergütungen sind im Haushalt 1957 bei Kap. 05 01 Tit. 217 3 500 000 DM ausgebracht, während für 1956 für diesen Zweck bei Kap. 05 01 Tit. 217 und 950 nach Abzug eines Vorgriffs aus 1955 nur 2 940 000 DM zur Verfügung standen. Die hohen Nachforderungen des Auswärtigen Amts bei diesen Titeln für 1956 um insgesamt 3 950 000 DM haben dem Haushaltsausschuß Anlaß gegeben, die Höhe des Mittelbedarfs des Auswärtigen Amts für Auslandsumzüge durch ein für diesen Zweck gebildetes Dreier-Gremium besonders eingehend nachprüfen zu lassen. Nachdem seitens des Auswärtigen Amts verbindliche Zusagen gegeben worden sind, bei der Anwendung der Umzugskostenbestimmungen einen strengen Maßstab anzulegen, die Repräsentationsräume des Missionschefs bei künftigem Wechsel grundsätzlich aus amtlichen Mitteln auszustatten und die Anzahl der Versetzungen einzuschränken, kann erwartet werden, daß sich in Zukunft die Umzugskostenmittel in tragbaren Grenzen halten. 3. Die Regierungsvorlage enthielt bei Kap. 05 01 Tit. 962 — Förderung entwicklungsfähiger Länder — einen Leertitel, weil die im Vorjahr hier auf Initiative des Bundestages eingestellten Mittel von 50 000 000 DM zum großen Teil erst im Rechnungsjahr 1957 ausgegeben werden können. Der Ausschuß war jedoch der Auffassung, daß der Bundestag im Vorjahr eine fortdauernde Planung im Auge gehabt habe, und hat hier auch für 1957 wiederum einen Betrag von 50 000 000 DM eingesetzt, davon jedoch 30 000 000 DM zunächst mit Sperrvermerk versehen. Ferner ist die bei Kap. 05 01 Tit. 961 veranschlagte Beteiligung des Bundes an dem Beistandsprogramm der UNO für entwicklungsfähige Länder von 1 000 000 auf 2 000 000 DM erhöht worden. Dagegen wurde bei Kap. 05 02 Tit. 607 der Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft von 150 000 DM auf 88 500 DM herabgesetzt. 4. Die allgemeine Erhöhung der Ansätze für Sachausgaben der Auslandsvertretungen um rd. (Dr. Vogel) 2 700 000 DM ist im wesentlichen auf die Einrichtung von Militärattaché-Stäben sowie die Einrichtung weiterer Auslandsvertretungen zurückzuführen, wozu auch die Botschaften am Sitze der NATO und in Moskau gerechnet werden müssen, weil hierfür im Vorjahreshaushalt nur Personalausgaben, aber keine Sachmittel ausgebracht worden sind. 5. Der Ansatz bei Kap. 05 03 Tit. 830 zur „Schaffung von Mietwohnungen für Auslandsbedienstete" ist von 700 000 DM im Vorjahr auf 2 600 000 DM erhöht worden, um Angehörigen in Auslandsdienstorten mit besonders ungünstigen Wohnraumverhältnissen schneller zu einer sowohl räumlich als auch .ausstattungsmäßig angemessenen Unterkunft zu verhelfen. 6. Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung sind für eine Anzahl von Leitern von Auslandsvertretungen geändert worden. Die Korrekturen, die im einzelnen in der Anlage zum Einzelplan 05 durch Fettdruck kenntlich gemacht sind, entsprechen den inzwischen gesammelten weiteren Erfahrungen und dürften den tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen die Annahme des Einzelplanes 05 nach Maßgabe der von ihm gemäß Drucksache 3454 beschlossenen Änderungen. Bonn, den 2. Mai 1957 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 5 Umdruck 1088 (Vgl. S. 12037 D, 12039B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Preiß, Seiboth, Lenz (Trossingen), Kinat, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0502 wird folgender neuer Tit. 681 ausgebracht: „Tit. 681 Zuschuß zum Ankauf eines Gebäudes des Deutschen Heimstättenwerkes für Wissenschaftler und Künstler für Zwecke der Osteuropaforschung in München 125 000 DM. Die Mittel sind übertragbar." Bonn, den 8. Mai 1957. Dr. Preiß Dr. Berg Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Brühler Eickhoff Dr. Elbrächter Euler Dr. Henn Hübner Lahr Matthes Neumayer Platner Dr. Schäfer (Hamburg) Dr. Schneider (Lollar) Wittenburg Seiboth Feller Lenz (Trossingen) Eberhard Kinat Höcker Jaksch Rehs Reitzner Dr. Eckhardt Dr. Götz Unertl Anlage 6 Umdruck 1051 (Vgl. S. 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 302 wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 303 wird der Ansatz von 14 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 15 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 304 wird der Ansatz von 559 000 DM um 141 000 auf 700 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 1046 (neu) (Vgl. S. 12038 B, 12039 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Allgemeine Bewilligungen 1. a) In Tit. 302 — Pflege kultureller, humanitärer und wissenschaftlicher Beziehungen zum Ausland — wird der Ansatz von 17 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 18 000 000 DM erhöht. b) Die Erhöhung dieser Mittel ist für die aus den Erläuterungen zu Tit. 302 ersichtlichen Positionen wie folgt zu verwenden: Zuschüsse für die deutschen Krankenhäuser im Ausland 300 000 DM mehr Durchführung deutscher Opern- und Theatergastspiele im Ausland sowie Konzertreisen deutscher Künstler ins Ausland 200 000 DM mehr Verbreitung deutscher Literatur im Ausland 500 000 DM mehr. 2. In Tit. 314 — Förderung deutscher Hilfsvereine im Ausland — wird der Ansatz von 200 000 DM um 20 000 DM auf 220 000 DM erhöht. Bonn, den 7. Mai 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 1075 (Vgl. S. 12040 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1957, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 607 — Zuschuß an die Deutsche Afrika-Gesellschaft — wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage in Höhe von 150 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 7. Mai 1957 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 zu Drucksache 3456 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3456, 2900), hier: Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Das Gesamtvolumen des Einzelplans 07 weist eine Steigerung um 2 700 000 DM aus. Im Bundesministerium der Justiz findet sich bei den Personalausgaben eine Vermehrung der Beamtenstellen um 7, darunter 3 Stellen nach A 1 a. Bei einer dieser Stellen handelt es sich um eine Hebung, und eine Steile ist mit einem kw-Vermerk versehen. Die Vermehrung der Stellen bezieht sich auf einen Referenten für internationale Strafrechtsangelegenheiten, einen Referenten für das Wehrstrafrecht und einen zur Förderung der Arbeiten an der großen Strafrechtsreform. Die nichtbeamteten Hilfskräfte sind ebenfalls um 5 vermehrt worden und werden auch vor allem für die Arbeiten an der Strafrechtsreform benötigt. Im wesentlichen handelt es sich um Schreibkräfte. Die Sachausgaben des Ministeriums haben eine leichte Erhöhung erfahren. Der Ausschuß erhöhte den Zuschuß für die Bewährungshilfe um 15 000 DM. Die Kosten des gemischten beratenden Gnadenausschusses sind erheblich vermindert, da er ausläuft. Beim Bundesgerichtshof hat die Einnahmeseite eine Erhöhung von über 100 000 DM erfahren infolge Umwandlung eines Strafsenats in einen Zivilsenat, da bei dem Zivilsenat Gebühren anfallen. Der Tit. 101 weist 7 neue Stellen auf, darunter 2 Bundesrichter, die wegen der Rückgliederung des Saarlandes erforderlich sind. Die übrigen Stellenvermehrungen sind im wesentlichen durch die Arbeiten für das Bundesstrafregister bedingt und sind mit einem kw-Vermerk nach Wegfall der Aufgaben versehen. Auch von den 10 neuen nichtbeamteten Stellen ist ein großer Teil für die Aufarbeitung des Bundesstrafregisters notwendig. Die Sachausgaben haben sich kaum verändert, nur für die Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken ist gegenüber dem Betrag von 88 800 DM im Jahre 1956 jetzt ein Betrag von 970 300 DM ausgebracht worden. Es handelt sich hierbei um eine Mietvorauszahlung an das Land Württemberg-Baden für das Dienstgebäude. Eine Erhöhung von 10 000 DM findet sich noch unter den vermischten Verwaltungsaufgaben; sie ist gedacht für die Belohnung für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen, die vom Bundesanwalt ausgesetzt werden kann. Unter den einmaligen Ausgaben setzte der Ausschuß den zweiten Teilbetrag für die Baukosten des Erweiterungsbaues von 500 000 DM auf 200 000 DM herab, da der für 1956 vorgesehene Betrag bisher noch nicht in Anspruch genommen worden ist. Neu ist eine Summe von 300 000 DM bei Tit. 950, die notwendig geworden ist, um den Ländern die rückständigen laufenden Kosten für die Vollstrekkung von Untersuchungs- und Strafhaft in den Landesstrafanstalten ersetzen zu können. Beim Deutschen Patentamt in München konnte der Ansatz der Einnahmen um 2 000 000 DM gegenüber dem Vorjahr bei den Gebühren erhöht werden. Die Patentanmeldungen sind zwar zurückgegangen, aber es wirken sich nach vier Jahren die hohen Gebühren aus, und es konnten auch mehr Fälle erledigt werden. Bei den Personalausgaben hat eine erhebliche Vermehrung stattgefunden, und zwar um 23 Beamtenstellen und 31 Angestelltenstellen. Die Zahl der Senatspräsidenten ist um 2 vermehrt infolge neu zu errichtender technischer Beschwerdesenate. Von den A-2-a-Stellen sind 11 Senatsräte ebenfalls für die neuen technischen Beschwerdesenate nötig. 2 Senatsräte mit juristischer Vorbildung dienen der Verstärkung der Warenzeichensenate. Unter den 7 neuen 4-A-l-Stellen sind 5 Umwandlungen von Angestelltenstellen. Unter den 21 Angestelltenstellen befindet sich eine Anzahl Schreibkräfte. Die Sachausgaben weisen keine großen Veränderungen auf, nur die Kosten der Herstellung von Veröffentlichungen mußten um 400 000 DM erhöht werden; sie sind aber durch die entsprechenden Einnahmen gedeckt. Die Ausgaben für das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford ergeben sich zwangsläufig aus den Verträgen und wurden im Ausschuß ohne Debatte angenommen. Der Ausschuß diskutierte an Hand des Haushaltsplans des Justizministeriums und des Patentamtes auch die Frage, ob nicht die Verlegung dieser beiden Behörden nach Berlin möglich sei. Von der Bundesregierung wurde zum Ausdruck gebracht, daß das Justizministerium besonders stark auf den Kontakt mit dem Parlament angewiesen sei und beim Patentamt der große Publikumsverkehr im Augenblick eine Verlegung noch nicht möglich mache. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Plenum die Annahme des Einzelplans 07 mit den vom Ausschuß beschlossenen Abänderungen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 10 zu Drucksache 3464 (Vgl. S. 12041 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3464, 2900), hier: Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Haushaltsplan des Bundesverfassungsgerichts weist gegenüber 1956 einige Änderungen in personeller Hinsicht auf. Auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 1956 wurde die An- (Frau Dr. Hubert) Durch organisatorische Maßnahmen konnte eine Regierungsoberinspektorstelle in Wegfall kommen. Den in der Regierungsvorlage vorgesehenen zwei Stellenhebungen von A 2 b nach A 2 1 stimmte der Ausschuß nicht zu. Der Ausschuß war der Meinung, daß der Personalumfang des Bundesverfassungsgerichts eine Stelle nach A 1 b für den Haushaltsreferenten nicht rechtfertige. Ebenso ließ sich der Ausschuß nicht überzeugen, daß es nötig wäre, daß die Präsidialräte der beiden Senate in der gleichen Besoldungsgruppe sein müßten. Er empfiehlt daher dem Hohen Haus, es bei den Stellenansätzen von 1956, d. h. einer Regierungsdirektorstelle und sieben Oberregierungsräten zu belassen. Der Betrag für die Dienstbezüge der beamteten Hilfskräfte ist mehr als verdoppelt worden. Er wird gebraucht für die Vermehrung der A-2-c- Stellen, die von sechs auf dreizehn erhöht worden sind. Dadurch wird es möglich, daß jedem Bundesrichter ein wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beigegeben werden kann. Da noch nicht zu übersehen ist, ob dies auf die Dauer nötig sein wird, wurden drei dieser Stellen mit einem kw-Vermerk versehen. Gegen die Vermehrung der nichtbeamteten Kräfte um zwei und eine Stellenhebung von TO.A VI b nach TO.A V b hatte der Ausschuß keine Einwendungen. Er empfiehlt dem Plenum, den Einzelplan 19 in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung anzunehmen. Bonn, den 4. Mai 1957 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin Anlage 11 zu Drucksache 3474 (Vgl. S. 12041 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 (Haushaltsgesetz 1957) (Drucksachen 3474, 2900), hier: Einzelplan 33, Versorgung. Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth): Der Einzelplan 33 — Versorgung —, der die gesamten Aufwendungen für Versorgungszwecke enthält, weist in seinen ordentlichen Ausgaben den Gesamtbetrag von 1 492 721 000 DM aus. Das ist ein Mehrbedarf von 61 346 000 DM gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen sind mit 40 200 000 DM um 9 886 000 DM geringer als im Rechnungsjahr 1956 angesetzt, weil geringere Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen durch die bevorstehende zweite Novelle zum Gesetz 131 erwartet werden. An Einsparungen sind im Kap. 33 06 1 346 000 DM und im Kap. 33 08 27 978 000 DM ausgewiesen. Es ergeben sich also Einsparungen in Höhe von insgesamt 29 324 000 DM. Trotzdem erfordern die Erhöhung der Besoldungsbezüge und die vorsorgliche Erhöhung der Ansätze für Zahlungen an die 131er entsprechend der zur Beratung anstehenden zweiten Novelle zum Gesetz 131 den oben genannten Mehrbedarf. Erfreulich ist die Feststellung aus Einzelplan 33 (Anlagen 5 und 6), daß es im Verlauf des vergangenen Haushaltsjahres durch vermehrte Einstellungen in die Bundesverwaltung gelang, eine wesentliche Abnahme der Empfänger von Übergangsgehalt zu erreichen. Mit dem weiteren Aufbau der Bundeswehr dürfte sich die Zahl der Empfänger von Übergangsgehalt abermals erheblich verringern. So wichtig und aufschlußreich im Einzelplan 33 die Zahlen aus den Anlagen 1 bis 6 über die Nachweisung der laufenden Versorgungsfälle auch sind, sie hätten nur dann den gewünschten Vergleichswert, wenn die Vorjahrszahlen stets mitaufgenommen worden wären. Wie dies bei den Erläuterungen zu den Anlagen 1 bis 4 schon heute der Fall ist, so soll nach dem Wunsch des Haushaltsausschusses auch in Zukunft bei den Anlagen 5 bis 6 verfahren werden. Die Ansätze des Kap. 33 03 — Versorgung der Bundesbeamten — sind vom Haushaltsausschuß nicht geändert worden. Die Ansätze des Kap. 33 04 — Versorgung der Soldaten der Bundeswehr — sind abermals geschätzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden sie verdoppelt. Der Haushaltsausschuß beschloß auf Antrag der SPD einstimmig, die Ausgaben aus diesem Kapitel als echte Aufwendungen zu Lasten des Verteidigungshaushalts auszubringen. Der gesamte Ausgabebetrag in Höhe von 1 796 000 DM wird durch Einsetzung eines neuen Tit. 222 im Kap. 33 02 als Minderausgabe in folge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt gemäß § 58 RWB von Aufwendungen des Bundesministers der Finanzen für die Versorgung der Soldaten der Bundeswehr ausgewiesen. Mit der Verabschiedung des Soldatenversorgungsgesetzes, das rückwirkend vom 1. April 1956 in Kraft gesetzt wurde, ist Vorsorge getroffen, daß damit alle Ausgaben für die Versorgung im Einzelplan 33 zusammenhängend und geschlossen erscheinen. In Kap. 33 06 — Versorgungsausgaben — bleiben die „Ansätze" nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses unverändert. Die Mittel für die Versorgungsausgaben sind durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden. Gleichfalls unverändert blieben im Haushaltsausschuß die Ansätze bei Kap. 33 07 — Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen —. Für die Mehrausgaben, die sich aus dem Ergebnis der Beratung der zweiten Novelle zum Gesetz 131 ergeben werden, war der (bisher nicht ausgegebene) Betrag von 100 000 000 DM auf 200 000 000 DM erhöht worden. Bei Kap. 33 08 — Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen — hat der Ausschuß die Ansätze nicht verändert. Der Ehrensold für die Träger höchster deutscher Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges — in diesem Kapitel unter Tit. 162 mit 1 000 000 DM ausgewiesen — wird nach Inkrafttreten des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen — Drucksachen 2540, 3379 — auf Grund des § 11 dieses Gesetzes erstmalig im neuen Haushaltsjahr ausgezahlt werden. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplans 33 mit den Änderungen, die sich aus dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 3474 — ergeben, anzunehmen. Bonn, den 30. April 1957 Seidel (Fürth) Berichterstatter
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache zu dem aufgerufenen Einzelplan 04.
    Ich komme nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Umdruck 1048*), der ja schon begründet ist. Ich halte es für sinnvoll, über die Ziffern einzeln abzustimmen. Ich unterstelle das Einverständnis der antragstellenden Fraktion.
    Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 1048 Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
    Wer 'dem Änderungsantrag auf Umdruck 1048 Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit der gleichen Mehrheit ,abgelehnt.
    Umdruck 1048 Ziffer 3. Wer dafür ist, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
    Umdruck 1048 Ziffer 4. Wer dafür ist, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
    1 Siehe Anlage 3
    Weitere Änderungsanträge zu Einzelplan 04 liegen nicht vor.
    Wer dem Einzelplan 04 zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! -
    Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe nunmehr auf:
    Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 3454, zu 3454).
    — Der Berichterstatter Dr. Vogel verweist auf seinen schriftlich vorliegenden Bericht*). — Das Haus ist einverstanden.
    Ich eröffne die Aussprache. — Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Kahn-Ackermann.


Rede von Georg Kahn-Ackermann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst meiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß wenigstens zwei von unseren drei amtierenden Außenministern hier im Saale anwesend sind; gleich wird es nur noch einer sein. Wenn alle drei da wären, dann wäre das sehr schön; denn dann könnten gewisse Dinge, die ich hier vortrage, vielleicht besser geklärt werden.
Ich möchte meinen Ausführungen ein Kanzlerwort voranstellen, und zwar eines, das noch ganz frisch ist. Es ist vor kaum einer Stunde hier geprägt worden. Der Herr Bundeskanzler hat soeben gesagt: „Kein Land hat es nötiger, seine Verbindungen mit dem Ausland zu pflegen, als Deutschland." Das ist in der Tat ein Wort, diem man nur zustimmen kann. Ich möchte mich heute hier mit einem Teil dieser Pflege von Verbindungen zum Ausland beschäftigen, der in den allgemeinen politischen Debatten, die wir hier in diesem Hause über die Außenpolitik haben, meistens zu kurz kommt. Ich bitte Sie, sich an die letzte Haushaltsdebatte zu erinnern und sich dabei jenen Teil der Ausführungen des Herrn Bundesaußenministers vor Augen zu halten, in dem er zugab, daß in der Tat die Kulturabteilung das Stiefkind seiner Behörde sei und daß er sich mit allem Nachdruck dafür einsetzen werde, daß dies in der kommenden Zeit geändert werde. Wenn man die Ereignisse in den letzten zwölf Monaten, soweit sie sich auf die Verwaltung und auf die Politik im Bereich der Kulturarbeit des Auswärtigen Amtes beziehen, nur ein wenig nachprüft, muß man bedauerlicherweise feststellen, daß sich nur ein sehr geringer Teil Ihrer Versprechungen, Herr Minister, verwirklicht hat. Zum Beispiel berührt es einen stets merkwürdig, wenn man von den Organisationen, die von der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes schon seit 1949 betreut werden und die außerordentlich wichtige Aufgaben in der hier soeben durch den Herrn Bundeskanzler zitierten Pflege der auswärtigen Beziehungen zu erfüllen haben, hört, daß sie es in drei Jahren mit sieben verschiedenen Referenten, die sich einander auf dem zuständigen Posten abgelöst haben, zu tun hatten und daß es bei jedem Referenten hieß, die Beziehungen dieser Organisationen zum Auswärtigen Amt wieder völlig von vorn zu beginnen, weil Leute auf diese Posten gesetzt worden sind, die von ihrem Aufgabengebiet keine Ahnung hatten und sich erst einarbeiten mußten.
Herr Bundesminister, lassen Sie mich Ihnen sagen: Es ist sicherlich ein sehr löbliches Unterfangen, bei der angebrachten Sparsamkeit zu ver-
*) Siehe Anlage 4


(Kahn-Ackermann)

suchen, Beamte mit verschiedenen Funktionen gegeneinander auszutauschen. Aber es gibt einen Bereich in Ihrem Hause — das haben Sie im letzten Jahr selber zugegeben —, in dem man diesen Austausch nicht so ohne weiteres vornehmen kann, weil ein Mann, der kulturelle Arbeit zu leisten und zu leiten hat, doch irgendwie von Hause aus mit den Dingen vertraut sein und aus dieser Atmosphäre kommen muß. Leider kann man eben nicht irgendeinen Verwaltungsbeamten oder einen Botschaftsrat oder Legationsrat eines anderen Dienstzweiges des Auswärtigen Amtes plötzlich an die Spitze solcher Referate mit derartigen Aufgaben setzen. Es ist doch sehr merkwürdig, wenn beispielsweise ein wichtiger Referent der Kulturabteilung Ihres Hauses sein Amt mit der Bemerkung antritt — natürlich intern, nicht nach außen hin —, er verstehe leider von den vor ihm liegenden Aufgaben gar nichts. Ich will den Mann gar nicht angreifen, Das ist sicher ein guter und pflichtgetreuer Beamter. Aber wahrscheinlich wäre es besser gewesen, ihn zu einer anderen Mission zu versetzen. Wenn ich deutlicher werden soll: ich glaube nicht, daß die jahrelange Betrachtung der Akropolis — und dazu hat dieser Beamte, der sicher besten Willens ist, sein Amt auszufüllen, die Möglichkeit gehabt — genügt, ¡daß man ihn an eine solche Stelle bringen könnte. Ich könnte Ihnen auch andere Fälle zitieren, wo Leute sich in der Kulturabteilung nach irgend etwas erkundigt haben und sie die Auskunft bekamen: Der Referent hat gerade gewechselt, oder der Referent sagte selbst, er sei völlig neu und habe noch ;keinen Überblick über die Materie und könne infolgedessen noch keine Entscheidungen treffen und keine Auskunft geben. Ich wiederhole noch einmal: Der Vorwurf richtet sich nicht geigen die Beamten bei Ihnen, sondern der Vorwurf richtet sich gegen die Art und Weise, in der die Personalpolitik in der Kulturabteilung Ihres Amtes gehandhabt wird.
Es berührt mich merkwürdig, daß der Leiter oder die leitenden Beamten dieses Amtes in einigen Fällen gar nicht gehört werden, wenn beispielsweise Leute in auswärtige Missionen entsandt werden, die dort die Kulturarbeit für die Bundesrepublik leisten sollen. Ich glaube, es wäre hoch an der Zeit, daß hier eine Änderung eintritt und daß Sie einmal versuchten, einige Leute für die Arbeit dieses Amtes zu gewinnen, die in der Atmosphäre der Arbeit zu Hause sind, und daß Sie dann danach trachteten, diese Leute auch dort zu behalten, daß also die betreffende Abteilung Ihres Hauses nicht als Durchgangsstation für allerlei Beamte dient, die man nun eben auch einmal dahin schickt. Daß das so ist, Herr Minister, hat in der Tat einen schädigenden Einfluß auf unsere Verbindungen mit dem Ausland; denn gerade das Thema, das der Herr Bundeskanzler hier vorher angeschnitten hat, hängt sehr weitgehend mit unserer kulturellen Arbeit zusammen. Aber das scheint sich im Auswärtigen Amt noch nicht herumgesprochen zu haben.
Für die allgemeine Bewertung dieses Teils der Beziehungen, die wir zu den anderen Staaten pflegen, gibt es für mich noch einen anderen Anhaltspunkt. Wir haben zur Zeit — wenn ich recht unterrichtet bin — in allen Ländern etwa 26 Kulturattachés, davon nur 19, die diese Aufgabe voll wahrnehmen. Sieben oder acht haben nebenbei noch das Pressereferat, obwohl, Herr Minister — das wissen Sie selbst sehr gut —, diese beiden Aufgaben sich letztlich sehr schlecht vertragen; denn die Wahrnehmung kultureller Aufgaben nimmt die
Leute so in Anspruch, daß sie nebenher nicht noch das Pressereferat haben können, das ja verhältnismäßig viel Zeit in Anspruch nimmt, da die betreffenden Beamten viele Zeitungen lesen müssen. Wir haben also jetzt nach fast acht Jahren Bestehen der Bundesrepublik 19 eigentliche Kulturattachés draußen. In diesem Jahre aber — ich will nun gar nicht sagen, daß Sie dafür verantwortlich sind, aber die Gesamtregierung ist dafür verantwortlich — hat man bei den Haushaltsberatungen den Vorschlag gemacht, 24 Stäbe von Militärattachés ins Ausland zu entsenden, obwohl ich mich frage, ob es auf der Welt heute noch 24 Länder gibt, mit denen wir diplomatische Beziehungen unterhalten, ,die für die Militärs interessant sein könnten. Ich glaube, daß die Zahl wesentlich geringer ist. In diesen beiden Zahlen drückt sich eine sehr ungleichartige Bewertung der beiden Aufgaben und eine Unterbewertung der kulturellen Auslandsaufgaben der Bundesrepublik aus. Herr Minister, ¡es ist ja auch kein Zufall, daß die Bundesregierung beispielsweise bereit ist, in einem einzigen Jahre, in diesem Haushaltsjahr, für den deutschen Beitrag auf der Weltausstellung in Brüssel genauso viel Geld, nämlich 17 Millionen DM, auszugeben, wie sie für die gesamten kulturellen Aufgaben der Bundesrepublik im Ausland in einem Jahr bereitstellt. Diese Zahl drückt doch etwa das Mißverhältnis aus, das hier vorliegt.

(Abg. Dr. Conring: Solche Vergleiche hinken sehr!)

— Ich glaube nicht, daß die Vergleiche sehr hinken; denn für die Kulturarbeit, Herr Kollege Conring, sind 17 Millionen DM eingeplant — ich schweige von dem Schulsektor —, und für die Ausstellung sind 16,8 Millionen DM leingeplant.

(Abg. Dr. Conring: Das sind doch keine vergleichbaren Größen!)

— Das sind in gewisser Hinsicht vergleichbare Größen für das Schwergewicht, das man den Dingen beimißt.
Sie selbst, Herr Minister, haben im vergangenen Jahr ein Motto für die auswärtige Kulturpolitik der Bundesrepublik aufgestellt. Sie haben eine Rede vor der Rektorenkonferenz der Bundesländer gehalten und sind später immer wieder auf diese Rede zurückgekommen, wenn Angriffe gegen die Art und Weise gekommen sind, wie im Ausland Kulturpolitik gemacht worden ist. Sie haben vor den Rektoren gesagt: Kultur darf nicht zum Vorspann der Politik gemacht werden, die objektive Darstellung kultureller Werte verleiht ihnen ihre Wirkung. — Es wäre sehr schön, Herr Minister, wenn diesem fabelhaften Grundsatz, dem auch ich voll zustimme, in allen Bereichen unserer auswärtigen Kulturarbeit wirklich entsprochen würde.
Aber lassen Sie mich nur von einem Thema reden, auf das wir fast jedes Jahr zurückkommen, nämlich von unserer Arbeit in Italien. Gewiß, Ihr Amt hat große Anstrengungen gemacht; es sind ein paar gute Leute dort unten. Aber die Situation ist im Augenblick dort für unsere kulturelle Tätigkeit besonders kritisch oder besonders interessant geworden, möchte ich einmal sagen, weil nämlich unsere Vettern in Pankow ebenfalls ein Kulturzentrum in Rom errichtet haben, das sogenannte Centro Thomas Mann, das sie mit Hilfe der Kommunistischen Partei Italien ins Leben gerufen haben, obwohl die sogenannte DDR ja keine normalen Beziehungen zu Italien hat. Da ist nun


(Kahn-Ackermann)

leider etwas passiert, von dem ich gern gesehen hätte, es wäre nicht passiert. In den zwei größeren Veranstaltungen dieses Centro ist wesentlich mehr Wirbel erzeugt worden, als das bisher unsere Arbeit in der Öffentlichkeit Italiens vermochte.
Das hat einen bestimmten Grund, Herr Minister. Ich will gar nicht sagen, daß die Arbeit, die bei uns in Rom auf diesem Gebiet geleistet wird, schlecht ist. Aber sie wird von zwei Männern bestimmt, die einer Weltanschauung sehr verhaftet sind, und häufig — ich will nicht sagen immer, aber überwiegend — prägt sich in den Darbietungen, die dort geboten werden, auch dieser Geist ein wenig aus. Es ist etwas diese weltanschauliche Hausmannskost — die mag gediegen, sehr gediegen sein, ich meine das ernsthaft —, die keine Rücksicht darauf nimmt, daß gerade in Rom eine sehr internationale, sehr moderne, sehr liberale Öffentlichkeit da ist, die viel lieber etwas von deutschem avantgardistischem Kunstschaffen erfahren würde als manches, was ihr heute mit großem Ernst routinemäßig geboten wird. Wenn ich auf den Zuhörerkreis zu sprechen komme, so möchte ich sagen, Herr Minister: Vornehme alte Damen sind nützlich besonders in kulturellen Beziehungen, aber sie sind nicht immer alles, und man muß auch verstehen, die Jugend eines anderen Landes bei solchen Veranstaltungen anzusprechen.
Wenn wir gerade bei dem Thema Italien sind und wenn es auch nicht direkt in Ihren Bereich fällt, Herr Minister, so scheint mir doch die Frage angebracht, warum es denn so schrecklich lange dauert, bis die Geschichten mit der Villa Massimo, die im deutschen Kultur- und Geistesleben als Gästehaus des Deutschen Reiches für bekannte Kulturschaffende eine große Rolle gespielt hat, ausgeräumt sind. Ich kenne die Schwierigkeiten, die damit verbunden sind, dieses Haus zu räumen. Aber es sind immerhin eine Reihe von Vorbereitungen immer noch nicht getroffen worden. Wo bleibt der Förderungsverein, den Bund und Länder dafür gründen wollten? Wo bleibt das Kuratorium? Die Zeiten, in denen sich die Elite des deutschen Geistes einmal im Park an der Via Nomentana getroffen hat, sind halt leider Gottes vorbei. Es wäre auch die Aufgabe der gesamten Bundesregierung, dafür zu sorgen, daß sie wiederkehren.
Ich möchte noch einmal auf Ihre Grundsätze, Herr Minister, zurückkommen und sagen, daß von der allgemeinen Tendenz unserer Kulturpolitik in Italien ein Schritt zu der etwas blamablen Kontroverse führt, die dadurch entstanden ist, daß Sie sich nach den Aussagen Ihres Herrn Staatssekretärs, die er uns hier gegeben hat, als Literaturkritiker für moderne Dramatik zu betätigen versucht haben. Ich meine die Angelegenheit, die mit dem Gastspiel des Bochumer Schauspielhauses in Paris zusammenhängt. In der offiziellen Verlautbarung des Auswärtigen Amts konnte man nachlesen, daß Dichter wie Wedekind und Bert Brecht bzw. die beiden zur Debatte stehenden Aufführungen des „Marquis von Keith" und der „Dreigroschenoper" keinen Aussagewert für die moderne deutsche Kultur hätten; so hieß es in der ersten Version. Später hieß es, die Mittel seien so knapp gewesen, und deswegen habe man hier abwägen müssen. Trotzdem ist man dann dabei geblieben, daß man abgelehnt habe, weil man eben diese Stücke nicht als repräsentativ für die moderne deutsche Dramatik gehalten habe, obwohl
— ungeachtet der politischen Einstellung von Bert Brecht — niemand wird bestreiten können, daß er zu den größten Dramatikern Deutschlands in den vergangenen Jahren zählt und immer zählen wird.

(Abg. Lenze [Attendorn]: Da sind die Auffassungen verschieden! — Abg. Dr. Dr. h. c. Müller [Bonn]: Ihre Auffassung!)

— Verehrter Herr Kollege Müller, schon zu Ihren Zeiten hat man in der Schule Literaturbücher gehabt, die ausschließlich auf Schiller und Goethe Bezug genommen haben und die die Zeiterscheinungen in der Literatur in der Zeit, als Sie schon ein erwachsener Mann waren, ignoriert haben.

(Abg. Dr. Dr. h. c. Müller [Bonn] : Dann haben Sie eine solche Schule besucht, ich nicht!)

Anscheinend ist es bei diesem alten Geist geblieben. Es scheint mir doch sehr symptomatisch zu sein, daß z. B. der Dramatiker und Dichter Wedekind unter drei Regimen offiziell mißbilligt worden ist, nämlich unter dem Kaiser Wilhelm, der es sogar fertiggebracht hat, ihn ins Exil zu bringen, unter Adolf Hitler und, leider, muß ich sagen, unter dem Bundeskanzler Dr. Adenauer, wo er anscheinend auch nicht persona grata im Bereich der deutschen Literatur ist.

(Abg. Dr. Vogel: Darüber ließe sich ein Kapitel für sich schreiben!)

— Darüber könnte man vielleicht ein Kapitel für sich schreiben. Aber dessen ungeachtet, Herr Minister, finden Sie es erstrebenswert, daß sich die gelegentliche Bilderstürmerei Ihrer Parteikollegen, die z. B. in Frankfurt Bert Brecht überhaupt von der Bühne verbannen wollten, auch in der Kulturpolitik des Auswärtigen Amts widerspiegelt? Könnte es ein Beitrag für unsere Kulturpolitik sein — ich sage es offen —, etwa Schostakowitsch oder Katchaturian aus den Konzertsälen Deutschlands zu verbannen oder zu sagen, daß ein nunmehr in der Weltliteratur anerkannter Dichter der Sowjetunion — ich spreche hier gar nicht von anderen — wie Maxim Gorki oder dezidierte Kommunisten wie Sartre oder Picasso aus dem deutschen Kulturleben verbannt werden sollten, wie das nur unter diktatorischen Regimen immer der Fall ist? Eine solche Politik, wie sie sich anläßlich des Gastspiels der Bochumer gezeigt hat, führt doch letztlich in diese Richtung. Darüber gibt es doch gar keinen Zweifel. Das Auswärtige Amt und seine Kulturabteilung sollten die letzten Institutionen sein, die den Sünden der Intoleranz und der Verblendung politischen Spießbürgertums — darum handelt es sich doch letztlich — verfallen.
Bei dieser Gelegenheit lassen Sie mich noch auf zwei besonders aktuelle Ereignisse zu sprechen kommen, nämlich auf die Verweigerung der Visa für die drei russischen Schauspieler und auf die Visaverweigerung für den russischen Zirkus. Ich will im Augenblick einer Vertiefung der deutschsowjetischen Kulturbeziehungen gar nicht das Wort reden; darum dreht es sich hier gar nicht. Aber es erscheint mir fragwürdig, auf welche rechtlichen Bestimmungen Sie derartige Visaverweigerungen gründen. Meiner Ansicht nach hat die Bundesregierung hier doch bloß das Paßgesetz zu Gebote. Das Paßgesetz gibt Ihnen, nachdem wir sogenannte normale diplomatische Beziehungen zur Sowjetunion etabliert haben, aber nur die Möglichkeit, Leute auszuschließen, von denen man annimmt, daß sie in der Bundesrepublik politische Wühl-


(Kahn-Ackermann)

arbeit leisten würden. Ich glaube nicht, daß das Verbeugen dreier sowjetischer Filmschauspieler schwere politische Schädigungen in der Bundesrepublik nach sich zöge.
Die Sache hat nämlich noch eine andere Seite. Ich würde gar nichts sagen, wenn es sich nicht darum handelte, daß ja auch deutsche Filme in der Sowjetunion laufen. Man kann zwar verschiedener Meinung darüber sein, aber ich glaube, daß die Vorführung deutscher Filme, auch deutscher Theaterstücke und überhaupt die Berührung mit unseren Kulturerzeugnissen — wobei man bezüglich des Films ja immer Zweifel hat, ob es sich wirklich um kulturelle Äußerungen handelt — dazu beitragen können, daß in der Sowjetunion eine Entwicklung eintritt, die Ihnen doch nur erwünscht sein kann. Das Ergebnis Ihrer Visaverweigerung bei den drei sowjetischen Schauspielern, die nach Düsseldorf kommen wollten, um sich einmal zu verbeugen, ist jedenfalls gewesen, daß die Sowjetunion abrupt die Verhandlungen über den Export weiterer deutscher Filme ins Ostblockgebiet und in die Sowjetunion abgebrochen hat. Ich möchte einmal wissen, wessen Interessen dadurch mehr geschädigt sind: die der Sowjetunion oder die der Bundesrepublik.
In Ihrem Amte hat man diese Maßnahme — auch hinsichtlich des Zirkus — mit der Feststellung begründet, man befinde sich bei solchen Maßnahmen in Überinstimmung mit der Haltung der übrigen westeuropäischen Länder, die in den Kulturbeziehungen mit der Sowjetunion auch kurzträten. Ich muß Ihnen sagen: das ist einfach nicht wahr! Gehen Sie nach Großbritannien, gehen Sie nach Frankreich! Selbst in den Vereinigten Staaten macht man nicht einen solchen Wirbel wie bei uns, wenn einmal ein paar Leute aus der Sowjetunion in kulturellen Veranstaltungen auftreten. Ich bin nicht sicher, aber ich habe ein wenig den Verdacht, daß man nur versuchen wollte, mit der Visaverweigerung politische Effekte zu erzielen; und, Herr Minister, wie stimmt das mit Ihrem Grundsatz zusammen, daß Kultur nicht als Vorspann für politische Absichten benutzt werden sollte? Hier ist das ganz offensichtlich geschehen.
Es gäbe zu der Frage unserer kulturellen Beziehungen zu einer Reihe anderer Länder noch ziemlich viel zu sagen. Ich möchte aber nur das wichtigste herausgreifen, nämlich die Vereinigten Staaten von Amerika. Wenn man nur eine kurze Analyse unserer zugegebenermaßen erfreulicherweise fruchtbaren Kulturbeziehungen zu den Vereinigten Staaten vornimmt, so muß man doch feststellen, daß hier unsere Anstrengungen in keinerlei Verhältnis zur Größe des Landes stehen. Die Tatsache, daß der Herr Bundeskanzler jedes Jahr nach Amerika fährt und dort von einer Universität einen Ehrendoktorhut bekommt, kann noch nicht die vorhandene Lücke ausfüllen. Es gibt in Amerika 2000 Universitäten und Colleges, und die Mittel, die wir zur Verfügung stellen, um hier eine fruchtbare Arbeit zu entfalten, liegen in einer Größenordnung, als müsse man Kulturarbeit in einem Land wie etwa England oder Frankreich leisten.
Lassen Sie mich Ihnen einige Beispiele nennen, Herr Minister. Die selber förderungswürdige Republik Indonesien, der ja auch wir helfen wollen — darüber ist im letzten und auch in diesem Jahr gesprochen worden —, unterhält einen größeren Stab von für die Kulturarbeit tätigen Leuten in Washington als beispielsweise die Bundesrepublik.
Ich will gar nicht sagen, daß Quantität alles macht, Qualität ist entscheidend. Ich bin sehr glücklich, daß wir dort einen Mann haben. der vielleicht an erster Stelle unter all unseren Kulturattachés rangieren kann und der vorzügliche Arbeit leistet. Aber die Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, und auch die personellen Möglichkeiten sind einfach völlig ungenügend. Dies, Herr Minister, ist ein typisches Beispiel dafür, daß Sie und Ihr Ministerium es nicht verstanden haben, sich bei den Etatberatungen so durchzusetzen und die Verhältnisse so zu schildern, wie sie wirklich sind, um zu erreichen, daß hier die notwendigen Personalvermehrungen durchgeführt werden. Nicht meine Freunde sind es gewesen, die Ihnen die drei Leute für die Kulturabteilung Ihres Amtes verweigert haben, Ihre eigenen Parteikollegen sind es gewesen, die das getan haben. Das führe ich darauf zurück, daß es immer noch nicht gelungen ist, der auswärtigen Kulturpolitik im Gesamtrahmen der Bundespolitik jenen Rang zuzumessen, der ihr eigentlich zukommt.
In den Vereinigten Staaten ist die Versorgung sowohl mit deutschen Filmen wie mit Büchern und Zeitschriften aller Art völlig unzureichend. Hunderte von Studenten und Oberschülern, die drüben sind, haben nicht die Möglichkeit, eine deutsche Zeitung zu bekommen. Ich habe selber viele Fälle nachgeprüft. Von hier aus werden auch nicht die notwendigen Erkundigungen danach vorgenommen, wer hinübergeht. Drüben mangelt es an Personal, um den Dingen nachzugehen. Da wäre eine große Aufgabe: denn viele Universitäten und Schulen drüben sind sehr an dem interessiert, was bei uns geschieht. Überall, wo ein Student oder ein Oberschüler eine deutsche Zeitung mitbringt, werden Artikel aus ihr in den Schulzeitungen und in der Lokalpresse abgedruckt.
Es wäre z. B. dringend notwendig. der Botschaft in Washington die Mittel an die Hand zu geben, damit ein, wenn auch nur kleines, bescheidenes kulturelles Bulletin herausgegeben werden kann. Dazu fehlen bis jetzt die Mittel. Für alle anderen Staaten ist das selbstverständlich. Man könnte aus den reichlich bemessenen Mitteln des Bundespresseamtes ohne weiteres ein paar tausend Mark abzwacken, um diese Aufgabe durchzuführen.
Es gäbe noch manches zu diesem Thema zu sagen. Aber ich möchte mich einem anderen Punkt zuwenden. Herr Minister, bei dem ganz offensichtlich ist, daß in Ihrem Amt die eine Hand manchmal nicht weiß, was die andere tut. Wir haben im letzten Jahre bemängelt, daß die Mittel für die deutschen Krankenhäuser im Ausland viel zu gering waren. Sie haben mir dann einen Brief geschrieben, in dem wortwörtlich steht, daß es zur Zeit nur wenige deutsche Krankenhäuser im Ausland gebe und daß die im Etat vorgesehenen Mittel in Höhe von 250 000 DM ausreichend seien. Wenig später ist mir ein offizielles Dokument Ihres Amtes in die Hand gekommen, in dem steht, daß die bisherige Mittelzumessung auf diesem Gebiet es nicht erlaubt habe, auch nur die ausdrücklich an die Kulturabteilung des Auswärtigen Amts gerichteten dringendsten Anforderungen zu befriedigen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Im Anschluß daran sind sechs oder acht Einzelpositionen von deutschen Krankenhäusern im Ausland aufgezählt, deren dringende Bedürfnisse — Röntgenanlagen, Medikamente, medizinische Apparate — nicht befriedigt werden konnten. Also


(Kahn-Ackermann)

offensichtlich war hier wieder einmal ein Referent im Amt, der neu hinzugekommen war, von seinem Tätigkeitsgebiet nichts wußte und dem wenig später von einem anderen geholfen wurde, auf die tatsächliche Situation zu kommen. Nur so kann ich mir den großen Unterschied erklären, der zwischen Ihrem Brief und den Dokumenten, die aus Ihrem eigenen Amt kommen, besteht.
Zu Ihren Bemerkungen in Ihrem Brief, Herr Minister, bzw. zu Ihrer Bemerkung über die Prinzipien in der Kulturpolitik. Ich bin sehr für ,das Krankenhaus in Korea, und ich bin froh, daß es da ist. Aber es ist doch in einer politischen Situation unter politischen Aspekten hingekommen! Sie waren sofort bereit, für dieses Krankenhaus das Zehnfache der Mittel auszugeben, die für ,alle anderen deutschen Krankenhäuser in der ganzen Welt zusammen in einem Jahr ausgegeben werden. Es berührt mich etwas merkwürdig, daß da so wenig getan wird, obwohl in den offiziellen Dokumenten Ihres Amtes auch wieder zu lesen steht, wie ungeheuer wichtig die Arbeit in ,den deutschen Krankenhäusern sei und was sie für eine große kulturelle, ja sogar wirtschaftliche Werbewirkung für die Bundesrepublik habe.
Ein weiterer Punkt, Herr Minister, der uns Sorge macht und ein Beweis dafür ist, daß in Ihrem Amt einiges vernachlässigt wird, ,dem die Bundesregierung Aufmerksamkeit schenken müßte: Wir haben ,aus Veröffentlichungen vor nicht allzu langer Zeit erfahren, daß die Zahl der deutschen Studierenden im Ausland in den letzten dreieinhalb Jahren nahezu ,auf ,die Hälfte — ich glaube, es sind jetzt etwas über 5000 — zurückgegangen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Bundesregierung .einer ,solchen Entwicklung ohne große Sorgen zusehen kann. Ich kann auch nicht begreifen, daß die Mittel für Stipendien im Ausland nicht höher angesetzt werden, als es jetzt der Fall ist, und daß die Bundesregierung — es ist ja nicht nur eine Frage der zur Verfügung stehenden Mittel — nicht auch andere Anstrengungen macht, um hier einen Ausgleich zu schaffen. Sie können mit einer Zahl von Auslandsstudenten, die geringer ist als in der Weimarer Republik, 'die großen Aufgaben, die in den internationalen Beziehungen vor uns stehen, nicht läsen. Ich rufe noch einmal das Kanzlerwort in Erinnerung, das hier vor über einer Stunde gefallen ist: daß eben nichts verwirklicht werden kann, wenn man bei diesen Dingen die Zügel schleifen läßt.
In diesem Zusammenhang ein zweiter Punkt, der uns Sorge macht; betrifft die Art und Weise der Betreuung der auswärtigen Studierenden durch Ihr Amt. Das Parlament hat Ihnen dafür zwei Millionen bewilligt. Ich sage Ihnen offen, ich hätte es lieber gesehen, wenn ,diese zwei Millionen, die damals weniger durch die dezidierte Absicht als durch einen technischen Vorgang im Haushaltsausschuß zu Ihrem Amt gekommen sind, beim Bundesinnenministerium geblieben wären. In der Frage der Betreuung der ausländischen Studierenden liegt ein Schwerpunkt auf der Tatsache, daß etwa 5000 davon — mit den Praktikanten — Farbige sind. In den Zusammenkünften dieser Farbigen und auch auf den Treffen der Betreuungsorganisationen sind Sorgen laut und Mißstände bekanntgeworden, denen abgeholfen werden sollte. Es ist zunehmend schwieriger, für diese farbigen Studenten und Praktikanten Unterkünfte zu schaffen. Wenn sie zu privaten Wohnungsinhabern und zu Vermietern von möblierten Zimmern gehen, werden horrende Preise von ihnen verlangt. Zum Teil werden sie sogar abgewiesen. Ich glaube nicht, daß solche Vorkommnisse zum Ansehen der Bundesrepublik beitragen und unsere eben angelaufenen Bemühungen in den sogenannten Entwicklungsländern unterstützen. Hier hätte also das Auswärtige Amt die Pflicht gehabt, ein Programm in Angriff zu nehmen, das sich nicht bloß darauf stützt, für die spezifische Betreuung der Farbigen Klubräume anzumieten und Klubveranstaltungen zu machen. Allein mit der Bildung von Klubs in einzelnen Universitätsstädten ist diese Sache nicht gelöst, Herr Minister. Sie hat auch eine sehr menschliche Seite. Ich gebe zu, daß es durch die Regelungen des Grundgesetzes sehr schwierig ist, diese Dinge in die Hand zu nehmen. Aber die Anstrengungen, die bisher gemacht worden sind, sind unzulänglich. Ihr Amt hat sich zuwenig einfallen lassen. Bei dieser personellen Zusammensetzung ist mir klar, .daß ihm auch bei größter Anstrengung nicht mehr eingefallen ist. Der Schwerpunkt dieser Bemühungen müßte darauf liegen, daß man zum Beispiel Studentenheime schafft, in denen — nicht nur, sondern auch — Farbige wohnen können. Das erfordert allerdingsmehr Mittel; das gebe ich zu. Aber man hätte einen Anfang machen können. Mit den 2 Millionen DM hätte man schon allerhand Zuschüsse geben können, um den Bau solcher Studentenheime zu unterstützen. Ich weiß, daß solche Anträge an Sie herangekommen sind und daß Sie sie abgelehnt haben. Auf Grund Ihrer Vorstellungen hat man eine andere Zweckbestimmung für diese Mittel geschaffen.
Ich sagte Ihnen schon, daß ,die Zahl unserer Auslandsstipendien zu gering ist. Wir haben zur Zeit hier etwa 670. Nach Angaben der Organisationen, die hier für das Auswärtige Amt arbeiten, wären über 1000 notwendig, um den natürlichen Bedarf der Bundesrepublik an eigenen Leuten, die im Ausland studiert haben, decken zu können.
Herr Minister, ich komme noch einmal zu Ihrem Prinzip zurück: Kultur darf nicht zum Vorspann der Politik gemacht werden. Wenn ich mir die Liste der Regierungsstipendien betrachte, die die Bundesrepublik ,für 'ausländische Staaten gibt, so kann ich nicht übersehen, daß hier ein gewisser Schwerpunkt auch in politischer Hinsicht gebildet worden ist. Ich kann mir beispielsweise nicht erklären, Herr Minister, warum die Insel Formosa, deren größten internationalen Beitrag ich gegenwärtig im Export von geschnitzelten Ananasstückchen in Büchsen sehe — —

(Zuruf des Abg. Majonica.)

— Ich weiß, Herr Majonica, daß Sie das trifft und daß Sie andere Vorstellungen haben.

(Zuruf von der Mitte: Wahrscheinlich eine bessere Sachkenntnis! — Abg. Majonica meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

— Bitte schön, Herr Majonica.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Majonica


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ist Ihnen bekannt, daß die Insel Formosa nach Kuba das zweitgrößte Zukkerexportland der Welt ist?