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    1442. überlegen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 203. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. April 1957 11505 203. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. April 1957. Geschäftliche Mitteilungen 11512 D Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg Dr. Schäfer (Hamburg) und Eberhard . 11506 B Erklärung des Abg. Leibing betr. Streichung seiner Unterschrift unter dem Initiativgesetzentwurf über die Neugliederung des Gebietsteiles Baden des Bundeslandes Baden-Württemberg . . . 11506 B Mitteilung über Bericht des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte über die Evakuiertenrückführung (Drucksache 3382) . . 11506 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksache 3357) . . . 11506 C Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter 11506 C Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 11506 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Sicherheitskinefilme (Sicherheitsfilmgesetz) (Drucksache 3360) . . . 11507 D Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter 11507 D Beschlußfassung 11508 B Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetzliche Beschränkung der Sonntagsarbeit (Drucksache 3236) . . . . 11508 C Sabel (CDU/CSU) 11508 C, 11543 D Storch, Bundesminister für Arbeit 11512 D, 11523 A Even (CDU/CSU) 11515 D Sträter (SPD) 11517 C, 11543 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen . . . 11523 D, 11526 A Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 11525 D Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 11527 D Hemsath, Arbeits- und Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen 11530 A Voß (CDU/CSU) . . . . 11534 C, 11535 A, B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 11534 D, 11535 A Merten (SPD) 11539 B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der knappschaftlichen Rentenversicherung (Knappschaftliches RentenversicherungsGesetz — KnRVG —) (Drucksache 3065); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 3365, Umdrucke 1008, 1009) 11545 D Scheppmann (CDU/CSU), Berichterstatter 11546 A, 11553 C, 11556 D, 11559 A, 11561 D, 11574 B Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung 11547 C Dr. Schellenberg (SPD) . . 11546 D, 11548 C, 11558 B, 11562 C, 11565 D, 11566 B, 11567 B, C, D, 11569 A, B, C, 11571 D, 11574 C, 11577 A, C, 11578 A Mißmahl (SPD) . . 11547 C, 11551 C, 11556 C Stingl (CDU/CSU) .. . . 11548 B, 11564 A, 11566 D, 11568 C, 11569 B Dr. Atzenroth (FDP) 11548 C Dr. Preller (SPD) 11549 C Schüttler (CDU/CSU) 11550 A Dannebom (SPD) 11550 C, 11551 A, 11555 B, 11557 B, 11560 B, 11564 D, 11570 B, 11572 D, 11573 A, 11576 C Horn (CDU/CSU) 11557 D Bergmann (SPD) 11560 D, 11570 D Storch, Bundesminister für Arbeit 11563 C, D, 11577 B Vizepräsident Dr. Becker . . . . 11565 B, 11574 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 11572 B, 11578 D Spies (Brücken) (CDU/CSU) . . . . 11572 C Geiger (Aalen) (SPD) . . . 11573 C, 11579 A Dr. Preller (SPD) 11575 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 11577 D Abstimmungen 11548 C, 11549 B, 11550 D, 11551 C, 11558 D, 11560 D, 11565 D, 11567 D, 11569 B, D, 11570 C, 11573 B, 11575 A, 11576 B, 11578 B, 11579 A, C, D Namentliche Abstimmungen über die Änderungsanträge Umdruck 1008 Ziffern 2, 6, 8, 13 a und b, 21 11558 C, D, 11565 B, D, 11572 A, 11579 C, D, 11589 Nächste Sitzung 11580 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11580 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der knappschaftlichen Rentenversicherung (Knappschaftliches Rentenversicherungs-Gesetz — KnRVG —) (Drucksache 3365) 11580 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Umdruck 1008) 11586 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Umdruck 1009) 11588 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    Neumann 13. 4. Oetzel 10. 4. Onnen 13. 4. Pelster 20. 4. Frau Pitz 13. 4. Dr. Pohle (Düsseldorf) 10. 4. Rademacher 10. 4. Raestrup 20. 4. Dr. Reif 13. 4. Dr. Schild 10. 4. Schloß 10. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 13. 4. Schmidt (Hamburg) 13. 4. Schneider (Bremerhaven) 10. 4. Dr. Schöne 29. 4. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Dr. Siemer 12. 4. Dr. Starke 27. 4. Dr. Storm 14. 4. Dr. Welskop 10. 4. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses von den Plenarsitzungen b) Urlaubsanträge bis einschließlich Dr. Dehler 30. 4. Eschmann 27. 4. Dr. Lenz (Godesberg) 3. 5. Moll 30. 4. Dr. Schäfer (Hamburg) 2. 5. Dr. Wellhausen 5. 5. Anlage 2 Drucksache 3365 (Vgl. S. 11546 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der knappschaftlichen Rentenversicherung (Knappschaftliches Rentenversicherungs-Gesetz - KnRVG) (Drucksache 3065) Berichterstatter: Abgeordneter Scheppmann I. Allgemeines Für die knappschaftliche Rentenversicherung sollen, soweit nicht knappschaftliche Besonderheiten eine andere Regelung erforderlich machen, die Vorschriften die gleichen Fassungen erhalten, wie sie (Scheppmann) in der Rentenversicherung der Arbeiter und in der Rentenversicherung der Angestellten beschlossen worden sind. Als der Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht wurde, lag die endgültige Fassung der Gesetze zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten noch nicht vor, so daß die Änderungen dieser Gesetze erst später berücksichtigt werden konnten. In dem nachfolgenden Bericht wird im wesentlichen nur auf die Vorschriften eingegangen, die auf Grund der Besonderheiten des Bergbaues abweichend gestaltet werden mußten und eine besondere Bedeutung haben. II. Im einzelnen Zu Artikel 1 Zu 1 Neben den im Bergbau Beschäftigten sollen in Zukunft auch die Angehörigen der Arbeitgeber-und Arbeitnehmerverbände des Bergbaues in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sein, wenn sie vor Aufnahme dieser Tätigkeit typische bergmännische Arbeiten verrichtet haben oder eine lange Zeit hindurch knappschaftlich versichert waren. Gerade für diesen Personenkreis, der seine Tätigkeit in einem knappschaftlichen Betrieb aufgibt, um auf Grund seiner Berufserfahrung in diesen genannten Organisationen mitzuwirken, würde sich eine wesentliche Schlechterstellung dadurch ergeben, daß sie nun nicht mehr in der knappschaftlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein können. Die Aufgabe ihrer bergmännischen Arbeit zugunsten dieser Organisationstätigkeit sollte sich aber nicht zum Nachteil hinsichtlich ihrer Versorgung auswirken. Der Bundesminister für Arbeit entscheidet, welche Organisationen des Bergbaues für diese Sondervergünstigungen in Frage kommen. Aus dem gleichen Grunde sind auch die Angestellten der Bergbehörden, bei denen es sich in der Regel um Bergleute mit langjähriger Berufserfahrung handelt und die im wesentlichen als Grubenkontrolleure unter Tage tätig sind, in den Kreis der knappschaftlich versicherungspflichtigen Personen mit einbezogen worden. Die Anzahl der durch diese Änderung nunmehr in der knappschaftlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig werdenden Personen dürfte im übrigen nur sehr gering sein. Nach dem Willen des Ausschusses sollte die bisher bestehende Versicherungspflichtgrenze für Angestellte nicht mehr beibehalten werden, weil sie den Gegebenheiten des Bergbaues nicht genügend Rechnung trägt. Es hat sich gezeigt, daß bei einer festen Pflichtgrenze ein Teil der Beschäftigten des Bergbaues nicht versicherungspflichtig wird, obwohl er nach seiner Tätigkeit noch zu dem Kreis der Schutzbedürftigen gehört. Das erklärt sich weitgehend daraus, daß den Angestellten neben ihrem festen Einkommen eine Prämie gewährt wird, die bis zu 60 v. H. ihres festen Einkommens ausmacht. Dadurch erreichen diese Angestellten während ihrer Tätigkeit ein Einkommen, das je nach der Höhe der Prämie über oder unter einer festen Pflichtversicherungsgrenze liegt. Diese Tatsache ist auch von den Sozialpartnern berücksichtigt worden. Diese haben in den Tarifverträgen vereinbart, daß für solche Personen vom Arbeitgeber dessen bisheriger Pflichtanteil für die freiwillige Weiterversicherung übernommen wird. Aus diesem Grunde war der Ausschuß der Meinung, daß eine feste Pflichtversicherungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung nicht zweckmäßig ist, zumal auch bei jeder Tarifänderung eine Gesetzesänderung erforderlich wäre. Um jedoch diejenigen Beschäftigten, die eine Arbeitgebereigenschaft haben, nicht in die Versicherungspflicht einzubeziehen, war die Mehrheit des Ausschusses der Ansicht, die gesetzlichen Vertreter der juristischen Personen und die leitenden Angestellten, die Prokura haben oder befugt sind, Beschäftigte einzustellen und zu entlassen, aus dem Kreis der versicherungspflichtigen Personen herauszunehmen, soweit sie mehr als 15 000 DM im Jahr verdienen. Damit ist gewährleistet, daß unter Umständen leitende Angestellte in kleineren Betrieben, die unter 15 000 DM verdienen, weiterhin versicherungspflichtig bleiben. Zu §§ 28 bis 32 Diese Vorschriften sind von der Rentenversicherung der Arbeiter übernommen worden, soweit sie für die knappschaftliche Rentenversicherung von Bedeutung sind. Zu erwähnen ist nur, daß in Zukunft die Schüler der Bergschule versicherungspflichtig sind, weil sie neben ihrer Fortbildung noch echte bergmännische Tätigkeiten verrichten und es daher zweckmäßig erschien, keine Unterbrechung in ihrem Versicherungsverhältnis eintreten zu lassen. Zu § 33 Die Mehrheit des Ausschusses war der Ansicht, daß eine freiwillige Weiterversicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht mehr zulässig sein sollte. Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung handelt es sich um eine Sonderversicherung mit hohen Leistungen, die zum großen Teil durch den Bund getragen werden, so daß eine Mitgliedschaft zu dieser Versicherung nur dann vertretbar ist, solange der Versicherte im Bergbau beschäftigt ist. Andernfalls könnten sich Personen, die nicht mehr versicherungspflichtig sind, durch die freiwillige Mitgliedschaft Rechte erwerben, die zu den Beiträgen in keinem Verhältnis stehen. Der Wegfall der allgemeinen Anwartschaftsvorschriften würde dies noch besonders begünstigen. Es ist daher vorgesehen, eine Weiterversicherung nur in der Rentenversicherung der Arbeiter oder in der Rentenversicherung der Angestellten entsprechend der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzulassen. Eine Ausnahme hiervon soll im Gegensatz zu der ursprünglichen Fassung des Entwurfs nach dem Willen der Mehrheit des Ausschusses nur für den Fall gelten, daß ein ehemaliger Versicherter im Bergbau weiterhin tätig bleibt. Die knappschaftliche Rentenversicherung kennt bisher keine Höherversicherung. Es erschien auch nicht erforderlich, diese in der knappschaftlichen Versicherung einzuführen. Der Versicherte soll jedoch die Möglichkeit haben, sich in der Rentenversicherung der Arbeiter oder der Rentenversicherung der Angestellten entsprechend seiner Tätigkeit nach den Vorschriften dieser Versicherungszweige höher zu versichern. Zu § 34 Die Regelleistungen der knappschaftlichen Rentenversicherung sind die gleichen wie in der Ren- (Scheppmann) tenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Zu §§ 35 bis 43 Diese Vorschriften, die die Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit beinhalten, entsprechen den Vorschriften der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Zu §§ 44 bis 49 und 53 Für die knappschaftliche Rentenversicherung sind die Leistungen, die in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten vorgesehen sind, übernommen. Hinzu treten als typisch bergmännische Sonderleistungen die Bergmannsrente, das Knappschaftsruhegeld bei Vollendung des 60. Lebensjahres und der Leistungszuschlag. Die knappschaftliche Rentenversicherung hat somit als Leistungsarten die Bergmannsrente, die an Stelle der früheren Knappschaftsrente tritt, die Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit, die Knappschaftsrente wegen Erwerbsunfähigkeit, die an Stelle der früheren Knappschaftsvollrente tritt, und das Knappschaftsruhegeld. Die Bergmannsrente soll in Zukunft nicht nur der Versicherte erhalten, der vermindert bergmännisch berufsfähig ist (früher berufsunfähig), sondern als neue Leistung auch der Bergmann, der das 50. Lebensjahr vollendet, und von einer Versicherungszeit von insgesamt 300 Kalendermonaten 180 Kalendermonate Hauerarbeiten oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet hat. Der Begriff der „verminderten bergmännischen Berufsfähigkeit" entspricht im wesentlichen dem bisherigen Berufsunfähigkeitsbegriff. Hiernach galt als berufsunfähig der Versicherte, der weder die von ihm bisher verrichtete knappschaftliche Tätigkeit noch andere im wesentlichen gleichartige und wirtschaftlich gleichwertige Tätigkeiten ausüben konnte. Die Worte „gleichartig und" sind in die neue Begriffsbestimmung nicht mehr übernommen worden. Sie haben dazu geführt, daß ein Hauer, der nicht mehr mit Arbeiten unter Tage beschäftigt werden konnte, die wirtschaftlich im wesentlichen gleichwertig waren, die Rente erhalten mußte, während bei Beschäftigung über Tage oder außerhalb des Bergbaues gleiche oder selbst höhere Löhne verdient werden konnten, die die Ablehnung des Rentenanspruchs nicht begründeten, weil die verrichteten Tätigkeiten nicht gleichartig waren. Abgesehen davon hat auch die Auslegung des Begriffs „im wesentlichen gleichartig" Schwierigkeiten bereitet. Es soll daher in Zukunft unbeachtlich sein, ob die neue Tätigkeit gegenüber der bisher verrichteten Arbeit gleichartig ist. Es ist nur zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der Ausbildung sowie der Kenntnisse und Fähigkeiten des Versicherten im wesentlichen wirtschaftlich gleichwertig, d. h. sozial zumutbar ist. Die Änderung ist auf Grund eines berechtigten Wunsches der Sozialpartner erfolgt. Die Gewährung der Bergmannsrente ohne Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses zum Nachweis der verminderten bergmännischen Berufsfähigkeit bei Vollendung des 50. Lebensjahres entspricht einer Forderung der Bergleute. Diese Leistungsart ist bereits von 1924 bis 1942 gewährt und dann aus kriegsbedingten Gründen abgeschafft worden. Um jedoch den Bergmann nicht zu zwingen, seine Arbeit als Hauer aufzugeben, um diese Rente zu erhalten, wird eine Aufgabe der höchstentlohnten Tätigkeit nicht verlangt, wie es nach dem Reichsknappschaftsgesetz vom 23. Juli 1923 gefordert wurde. Der Bergbau rechnet, daß ihm durch den Wegfall dieser Bestimmung etwa 10 000 Hauer noch auf Jahre hinaus für die Produktion erhalten bleiben. (Die Bergmannsrente kann also neben dem vollen Hauerlohn gewährt werden.) Es soll jedoch nur der Personenkreis in den Genuß der Rente kommen, der mindestens 15 Jahre Hauer- oder diesen gleichgestellte Arbeiten, also die schweren bergmännischen Arbeiten verrichtet hat, die einen wesentlich schnelleren Verschleiß der körperlichen Leistungsfähigkeit herbeiführen. Dem Antrag, als Voraussetzung für diese Leistung „wesentlich bergmännische Arbeiten" an Stelle von „Hauer- und gleichgestellten Arbeiten" zuzulassen, konnte nicht gefolgt werden, weil diese Sonderleistung ihrem Wesen nach nur dem einer starken vorzeitigen körperlichen Abnutzung ausgesetzten Bergmann zugute kommen kann. Der Jahresbetrag für die Bergmannsrente beträgt 0,8 v. H. Der Entwurf sah einen Steigerungssatz von 1,5 v. H. vor. Jedoch sollte die Rente um die Hälfte zum Ruhen gebracht werden, wenn der Rentner noch lohnbringende Tätigkeit verrichtet, damit sein Einkommen an Lohn und Rente nicht das Einkommen eines Hauers erreicht. Die Mehrheit des Ausschusses war der Ansicht, daß es, um diese Ruhensvorschrift zu vermeiden, zweckmäßig sei, als Jahresbetrag 0,8 v. H. festzusetzen. Ein Jahresbetrag in dieser Höhe ist durchaus angemessen, wenn man berücksichtigt, daß ein Versicherter, der vermindert bergmännisch berufsfähig ist, noch eine regelmäßige Tätigkeit verrichten kann, wie es durch die Praxis bestätigt wird. Durch die Einführung dieser neuen Leistung ist die Weitergewährung des Knappschaftssoldes nicht mehr vertretbar. Zu §§ 46 bis 47 Die überwiegende Mehrheit des Ausschusses war der Meinung, daß die Begriffsbestimmungen „Berufsunfähigkeit" und „Erwerbsunfähigkeit", wie sie für die Rentenversicherung der Arbeiter und die Rentenversicherung der Angestellten festgelegt sind, auch für die knappschaftliche Rentenversicherung übernommen werden sollten. Abgesehen davon, daß nach der Ansicht der Mehrheit des Ausschusses ein besonderes knappschaftliches Bedürfnis für eine einheitliche Rente nicht bestand, erschien auch wegen der großen Zahl der Wanderversicherten in der knappschaftlichen Rentenversicherung — etwa 80 bis 90 v. H. sind Wanderversicherte — ein einheitliches Recht für alle drei Versicherungszweige zweckmäßig. Im Gegensatz zu dem Entwurf, der für die Berufsunfähigkeitsrente einen Jahresbetrag von 1,8 V. H. ohne Differenzierung vorsah, ist nunmehr der Jahresbetrag für die Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit für Rentner, die noch in einem knappschaftlichen Betrieb tätig sind, 1,2 v. H. Durch diesen Jahresbetrag wird wie bei der Bergmannsrente vermieden, daß das Einkommen eines Hauers wesentlich überschritten wird. Wenn der Rentner die knappschaftlich versicherungspflichtige Beschäftigung aufgibt, soll der Jahresbetrag 2 v. H. (Scheppmann) betragen, auch wenn er auf dem übrigen Arbeitsmarkt noch eine lohnbringende Tätigkeit verrichtet. Er ist insoweit einem Rentner der Rentenversicherung der Arbeiter oder der Rentenversicherung der Angestellten gleichgestellt. Zu § 48 Für die Gewährung des Knappschaftsruhegeldes gelten die gleichen Voraussetzungen wie in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Als weitere neue Leistungsart wird das Ruhegeld auch dem Bergmann gewährt, der das 60. Lebensjahr vollendet und von einer Versicherungszeit von insgesamt 300 Kalendermonaten 180 Kalendermonate Hauer- oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet hat, weil gerade dieser Personenkreis durch die schwere bergmännische Arbeit frühzeitig erwerbsunfähig wird. Eine besondere ärztliche Untersuchung soll ihm deshalb erspart bleiben. Die Rente kann ihm nur gewährt werden, wenn er die Arbeit in einem knappschaftlichen Betrieb aufgibt. Um jedoch auch diejenigen Hauer, die durch ihre schwere bergmännische Arbeit vor Beendigung der 180 Kalendermonate vermindert bergmännisch berufsfähig geworden sind, nicht schlechter zu stellen, sieht der Gesetzentwurf vor, daß sie auch dann das Knappschaftsruhegeld mit 60 Jahren erhalten können, wenn sie insgesamt 25 Jahre unter Tage tätig gewesen sind. Der Jahresbetrag für das Knappschaftsruhegeld beträgt 2,5 v. H. Zu §§ 50 bis 52 In diesen Vorschriften wird die Anrechnung von Ersatzzeiten und die Erfüllung der Wartezeit beim Vorliegen besonderer Umstände geregelt, die entsprechend dem bisherigen Recht und in Anlehnung an die Rentenversicherung der Arbeiter und die Rentenversicherung der Angestellten erfolgte. Zu §§ 54 bis 57 Die Vorschriften enthalten die Grundlagen für die Berechnung der Renten. Sie entsprechen den Vorschriften der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten, so daß hierzu nichts Wesentliches zu sagen ist. Es sei nur bemerkt, daß in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten bei der Errechnung der für den Versicherten maßgebenden Rentenbemessungsgrundlage der durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zu berücksichtigen ist, während in der knappschaftlichen Rentenversicherung der durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter, der Angestellten und der knappschaftlichen Rentenversicherung zugrunde zu legen ist. Für die Berechnung der Werte wurden die Entgelte angesetzt, die nach der Neuordnung der knappschaftlichen Rentenversicherung im Jahre 1942 festgelegt worden sind. Die Anrechnung der Ausfallzeiten entspricht gleichfalls dem Recht der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Zu § 58 Ebenso wie in der Rentenversicherung der Arbeiter sieht die Gesetzesvorlage vor, daß dem Versicherten, der vorzeitig berufs- oder erwerbsunfähig wird, die Zeit bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres hinzuzurechnen ist. Im Gegensatz zu den anderen Versicherungszweigen konnte jedoch diese Zeit nicht mit 100 v. H. angesetzt werden, weil sonst ein frühzeitig Berufs- oder Erwerbsunfähiger eine höhere Rente erhalten würde als derjenige, der bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres Beiträge entrichtet hat. Es ist gerade für den Bergmann typisch, daß er nach der Verrichtung einer gewissen Anzahl von Hauerjahren eine niedriger entlohnte Tätigkeit ausübt, die sich naturgemäß auf die für ihn maßgebende Bemessungsgrundlage auswirkt. Die Zurechnungszeit mußte daher so berechnet werden, daß diesen Gegebenheiten des bergmännischen Arbeitslebens Rechnung getragen wird. Nach Meinung der Mehrheit des Ausschusses war daher die Zurechnungszeit nur zu 2/3 anzurechnen. Zu § 59 Der Ausschuß war der Ansicht, daß es auch erforderlich ist, den Leistungszuschlag für die knappschaftlich Versicherten zu erhalten. Die Leistungen sollen dem bisherigen Recht entsprechen. Der Vorschlag, den Leistungszuschlag bereits nach Vollendung des 5. Hauerjahres zu gewähren, erschien dagegen nicht vertretbar. Im Gegensatz zum Entwurf kann auch der Empfänger einer Bergmannsrente Anspruch auf den Leistungszuschlag erwerben. Zu § 60 Die Regelung über den Kinderzuschuß entspricht dem Recht der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Zu § 61 Das durchschnittliche knappschaftliche Dienstalter bei Eintritt der Invalidität oder der Vollendung des 65. Lebensjahres liegt bisher bei 28 Jahren. Durch die Ersatz- und Ausfallzeiten sowie durch die Zurechnungszeit wird sich dieses Dienstalter voraussichtlich auf 30 bis 35 Jahre erhöhen, so daß die Rente in der Regel nicht an die persönliche Rentenbemessungsgrundlage heranreichen wird. Immerhin ist es möglich, daß in Ausnahmefällen im Hinblick auf den Jahresbetrag von 2,5 v. H. diese Grenze erreicht oder überschritten wird. Die Vorschrift sieht daher eine Begrenzung der Leistung auf 100 v. H. der für den Versicherten maßgebenden Rentenbemessungsgrundlage vor, d. h. also 100 v. H. seines durchschnittlichen Verdienstes des gesamten Arbeitslebens. Da der Durchschnitt des gesamten Arbeitslebens maßgebend ist, kann die Rente auch niemals 100 v. H. seiner höchstentlohnten Tätigkeit erreichen. Im übrigen entspricht diese Regelung dem geltenden Recht. Zu § 62 Die Vorschrift entspricht der Regelung der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Zu §§ 63 bis 70 Die Vorschriften über die Hinterbliebenenrenten sind im wesentlichen die gleichen wie in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Zu § 71 Der Gesetzentwurf sieht vor, daß für die Anpassung der laufenden Renten die entsprechenden (Scheppmann) Vorschriften der Reichsversicherungsordnung gelten sollen. Zu §§ 72 bis 73 Die Vorschriften entsprechen denen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Zu § 74 Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen wie in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten die Bergmannsrente und die Knappschaftsrente sofort gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente auf Zeit nicht vorliegen. Der Versicherte würde dadurch neben seiner Rente das volle Krankengeld erhalten, so daß sein Einkommen in einem solchen Falle bis zu 170 v. H. seines Arbeitseinkommens betragen könnte. Diese Folgen schienen insbesondere für die knappschaftliche Rentenversicherung nicht vertretbar zu sein. § 74 sieht daher vor, daß die Rente nur insoweit gewährt wird, als sie das Krankengeld übersteigt. Dies soll aber dann nicht gelten, wenn der Versicherte nach Feststellung seiner Rente eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen hat und auf Grund dieser versicherungspflichtigen Tätigkeit ein Krankengeld bezieht. Zu § 75 Da es in der knappschaftlichen Rentenversicherung möglich ist, eine Rente in Höhe bis zu 100 v. H. der maßgebenden Rentenbemessungsgrundlage zu erhalten, mußte auch im Gegensatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten beim Zusammentreffen einer Rente aus der knappschaftlichen Rentenversicherung mit einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung der gleiche Grundsatz gelten. Ebenso soll es nicht darauf ankommen, ob der Unfall vor oder nach dem Versicherungsfall eingetreten ist. Die Gewährung einer Rente in Höhe von u. U. 100 v. H. des Lohnes ließ diese Regelung gerechtfertigt erscheinen. Dem Rentner, der an einer Silikose mit einer dadurch bedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 v. H. erkrankt ist, soll nach einmütiger Auffassung des Ausschusses darüber hinaus ein monatlicher Betrag des ruhenden Teils in Höhe von 60 bis 100 DM, entsprechend dem Grad seiner Erkrankung, belassen werden. Diese Maßnahme ist aus der Schwere des Leidens dieser Berufserkrankten und der damit bedingten vorzeitigen Sterblichkeit zu rechtfertigen. Insoweit ist der Entwurf geändert worden. Zu § 76 § '76 entspricht der Regelung in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Die Sonderregelung für die Silikose-Erkrankten sollte jedoch nicht für die Hinterbliebenen gelten, so daß Absatz 1 einen entsprechenden Zusatz erhielt. Zu §§ 77 bis 98 Diese Vorschriften wurden aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten übernommen. Zu §§ 99 bis 104 Im Gegensatz zum bisherigen Recht war es nicht möglich, ein einheitliches Recht für die Wanderversicherten zu schaffen, weil insbesondere die Vorschriften der knappschaftlichen Rentenversicherung über Begrenzung und Ruhen der Renten nicht mehr mit denen der anderen Versicherungszweige übereinstimmen. Die zum Teil günstigeren Vorschriften der knappschaftlichen Rentenversicherung konnten nur denjenigen Personen zuerkannt werden, die die Wartezeit für die Bergmannsrente erfüllt und damit Anspruch auf eine echte knappschaftliche Leistung haben. Die Drucksache sah zunächst eigene Wanderversicherungsvorschriften für die knappschaftliche Rentenversicherung vor. Es hat sich jedoch gezeigt, daß es unerläßlich ist, für alle drei gesetzlichen Rentenversicherungen einheitliche Wanderversicherungsvorschriften zu schaffen. Die §§ 99 bis 104 mußten deshalb den Vorschriften der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten angepaßt bzw. ergänzt werden. Insbesondere war die Zuständigkeit für die Feststellung der Renten neu zu regeln. Im Gegensatz zum bisherigen Recht, nach dem der Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Feststellung der Rente zuständig war, wenn nur 6 Monatsbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung entrichtet worden sind, soll in Zukunft der Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung nur dann die Renten feststellen und zahlen, wenn entweder der letzte Beitrag an ihn entrichtet worden oder die Wartezeit für die Bergmannsrente erfüllt ist bzw. als erfüllt gilt. Im übrigen beinhalten die Vorschriften über die Wanderversicherung weitgehend das geltende Recht. Zu §§ 127 bis 129 Die Leistungen der knappschaftlichen Rentenversicherung sollen in erster Linie durch Beiträge der Beteiligten finanziert werden. Soweit diese nicht ausreichen, tritt der Bund ein. Im Gegensatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und zur Rentenversicherung der Angestellten sollen die Bilanzen nur alle vier Jahre erstellt werden, weil den Bilanzen der knappschaftlichen Sonderversicherung ein längerer Erfahrungszeitraum zugrunde gelegt werden muß. Zu § 130 Der Beitragssatz für die knappschaftliche Rentenversicherung wurde im Gegensatz zur Vorlage um 1 v. H. erhöht. Er soll jetzt 8,5 v. H. für den Arbeitnehmer und 15 v. H. für den Arbeitgeber betragen. Der Ausschuß war mit Stimmenmehrheit der Meinung, daß diese geringe Erhöhung von 0,5 v. H. für jeden Partner angesichts der wesentlichen Leistungserhöhungen durchzuführen war, zumal auch gegenüber der Vorlage durch Leistungsverbesserungen eine Erhöhung der Ausgaben eingetreten ist. Es muß auch darauf hingewiesen werden, daß in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten eine Beitragserhöhung um 3 v. H. vorgenommen worden ist, von denen der Versicherte und der Arbeitgeber je 1 v. H. zu tragen haben. Der Absatz 2 mußte neu eingefügt werden, weil im Gegensatz zur Vorlage durch den Ausschuß eine freiwillige Weiterversicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung beschlossen worden ist. (Scheppmann) Zu § 131 Die Vorschrift bestimmt, daß die Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung eine Rücklage von 5 v. H. der Rentenausgaben eines jeden Kalenderjahres zu bilden haben. Diese Bestimmung entspricht dem geltenden Recht. Zu § 132 Entsprechend der Regelung in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten sind die einzelnen Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung verpflichtet, u. U. entstehende Überschüsse zur Deckung der Fehlbeträge der anderen knappschaftlichen Versicherungsträger zu verwenden. Zu §§ 133 bis 139 Die Vorschriften entsprechen denen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten, soweit sie für die knappschaftliche Rentenversicherung in Betracht kommen. Zu § 143 Die Vorschrift ist im wesentlichen die gleiche wie im Recht der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Sie ist lediglich den knappschaftlichen Belangen angepaßt. Durch Absatz 8 ist Vorsorge getroffen worden, daß Bedienstete der knappschaftlichen Rentenversicherung auch als Vollstreckungsbeamte bestellt werden können, wie es für die Träger der anderen Rentenversicherungen bereits der Fall ist. Zu Artikel 2 Zu §1 Die Vorschrift hat die gleiche Fassung wie die entsprechende Vorschrift bei der Rentenversicherung der Angestellten. Zu §2 Damit wird klargestellt, daß die genannte Verordnung vom 11. Februar 1933, die den Begriff der knappschaftlichen Arbeiten definiert, weiterhin in Kraft bleibt. Zu §§ 3 bis 10 Diese Vorschriften entsprechen im wesentlichen dem Recht der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Zu § 11 Auch diese Vorschrift ist aus dem Recht der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten übernommen worden. Es wurde jedoch die Bergmannsrente und Rente wegen Berufsunfähigkeit, wenn der Rentner noch in einem knappschaftlichen Betrieb arbeitet, von der Gegenüberstellung ausgenommen, um das unerwünschte Ergebnis zu verhindern, daß diese Rentner auch in Zukunft an Lohn und Rente mehr erhalten als der Hauer vor Ort. Zu §§ 12 bis 20 Die Vorschriften entsprechen den Übergangsbestimmungen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Zu § 21 Diese Vorschrift stellt fest, daß bei Zeiten der Doppelversicherung der Versicherte nur einen Anspruch gegen einen Versicherungsträger hat. Zu § 22 Die Vorschrift stellt klar, daß Renten für Versicherungsfälle alten Rechts zunächst nach dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Recht zu berechnen sind, um eine gleichmäßige Behandlung der alten Versicherungsfälle zu gewährleisten. Zu §§ 23 und 24 Diese Vorschriften regeln die Umstellung der knappschaftlichen Renten auf das neue Recht. Eine Regelung, wie sie in der Rentenversicherung der Arbeiter und in der Rentenversicherung der Angestellten vorgesehen ist, war für die Rentner der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht durchführbar. Es muß daher jede Rente des Bestandes einzeln umgestellt werden. Da es nicht möglich ist, zu prüfen, ob der Rentner erwerbsunfähig oder nur berufsunfähig ist, sieht der Gesetzentwurf einen einheitlichen Jahresbetrag für alle ehemaligen Knappschaftsvollrenten in Höhe von 2,5 v. H. vor. Für die Leistungsanteile aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten gilt entsprechend der Jahresbetrag von 1,5 v. H. Ist der Träger der Rentenversicherung der Arbeiter oder der Rentenversicherung der Angestellten zuständig, so sind die Renten nach den Vorschriften dieser Versicherungszweige umzustellen, wobei für die Umstellung der Gesamtleistung, die für den Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung geltenden Bestimmungen zum Teil zu beachten sind. Durch § 24 Abs. 5 wird sichergestellt, daß der bisherige monatliche Rentenzahlbetrag auf keinen Fall unterschritten werden darf. Zu § 25 Diese Vorschrift entspricht im wesentlichen dem Recht der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Zu § 26 Für die Umstellung der Renten ist der Träger der Rentenversicherung zuständig, der für die Rente, wenn sie nach Verkündung dieses Gesetzes festzustellen wäre, zuständig sein würde. Zu § 27 Da nunmehr ein Teil der Wanderversicherten, die ihre Rente bisher von der knappschaftlichen Rentenversicherung erhalten haben, die Rente von dem Träger der Rentenversicherung der Arbeiter oder von dem Träger der Rentenversicherung der Angestellten erhalten wird, war es erforderlich, für diese Rentner eine besondere Regelung für die Durchführung der Krankenversicherung der Rentner zu treffen. Diese Rentner sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Rentner vom 12. Juni 1956 zu wählen, bei welcher Kasse sie in Zukunft Mitglied (Scheppmann) werden wollen, wenn sie nicht in der knappschaftlichen Krankenversicherung der Rentner zu verbleiben wünschen. Zu §§ 28 und 30 Diese Vorschriften entsprechen den betreffenden Übergangsbestimmungen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Zu § 29 Da die Umstellung der Renten eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, schreibt das Gesetz die Zahlung angemessener Vorschüsse vor. Zu § 31 Nach der Gesetzesvorlage sollte der Knappschaftssold nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nur dann noch gewährt werden, wenn die Voraussetzungen nach dem bisherigen Recht vor dem 1. Januar 1957 erfüllt waren. Um die Bergleute, die in diesem Jahre in den Genuß des Knappschaftssoldes gekommen wären, also verhältnismäßig kurz vor dessen Gewährung gestanden haben, nicht zu enttäuschen, beschloß der Ausschuß einmütig, den Knappschaftssold nach dem bisherigen Recht noch bis zum 31. Dezember 1957 zu gewähren. Zu § 32 bis 34 Diese Vorschriften haben im wesentlichen die gleiche Fassung wie die betreffenden Vorschriften der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten und sind lediglich, soweit erforderlich, den knappschaftlichen Besonderheiten angepaßt worden. Zu Artikel 3 Zu §§1 bis 6 Die Schlußvorschriften entsprechen gleichfalls den betreffenden Schlußvorschriften der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Bonn, den 3. April 1957 Scheppmann Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 1008 (Vgl. S. 11547 D ff., 11549 B, 11551 A, 11558 A, 11560 D, 11567D ff., 11575A ff.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Drucksachen 3365, 3065). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 1 1. In § 1 Abs. 1 Nr. 2 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung: „ ... , wenn sie vor Aufnahme dieser Beschäftigung in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert waren und die Wartezeit nach § 49 Abs. 1 erfüllt haben oder diese für sie nach § 52 als erfüllt gilt." Zu Artikel 1 Nr. 2 2. In § 33 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „Hauerarbeiten oder diesen gleichgestellte Arbeiten" durch die Worte „wesentlich bergmännische Arbeiten" ersetzt. 3. In § 36 wird dem Absatz 3 der folgende neue Satz angefügt: „Zumutbar im Sinne von Buchstabe b ist ein Beruf nur dann, wenn sich der Versicherte für ihn nach seiner körperlichen und geistigen Veranlagung, seinem Alter, seiner Vorbildung und seiner Neigung eignet und der Beruf ihm und seiner Familie voraussichtlich eine Lebenshaltung im bisherigen Rahmen sichert." 4. In § 45 Abs. 2 werden die Worte „im wesentlichen" gestrichen. 5. In § 46 wird dem Absatz 2 der folgende neue Satz angefügt: „§ 36 Abs. 3 Satz 5 gilt". 6. In § 49 a) werden in Absatz 2 die Worte „Hauerarbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellte Arbeiten" durch .die Worte „wesentlich bergmännische Arbeiten" ersetzt, b) werden im Absatz 4 Nr. 2 die Worte „Hauer-arbeiten oder diesen gleichgestellte Arbeiten" durch die Worte „wesentlich bergmännische Arbeiten" ersetzt; c) wird Absatz 6 gestrichen. 7. § 53 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Jahresbetrag der Bergmannsrente ist für jedes anrechnungsfähige Versicherungsjahr 1,5 vom Hundert der für den Versicherten maßgebenden Rentenbemessungsgrundlage. Übt der Versicherte eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aus, so ist der Jahresbetrag für jedes anrechnungsfähige Versicherungsjahr 0,8 vom Hundert. Scheidet der Versicherte aus der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit aus, so ist die Bergmannsrente vom Beginn des folgenden Monats an zu erhöhen." 8. § 53 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der Jahresbetrag der Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit ist für jedes anrechnungsfähige Versicherungsjahr 2 vom Hundert der für den Versicherten maßgebenden Rentenbemessungsgrundlage." 9. In § 54 Abs. 1 wird der letzte Halbsatz gestrichen. 10. Zu § 54 Abs. 3 Buchstabe a: In der Tabelle der Anlage 2 werden die für Angestellte angegebenen Werte durch die aus der Anlage ersichtlichen Tabellenwerte ersetzt. 11. In § 54 wird folgender neuer Absatz 3 a eingefügt: „(3 a) Bei Versicherten, die vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres in die Versicherung eingetreten sind, bleiben bei der Berechnung nach Absatz 3 die Pflichtbeiträge der ersten fünf Kalenderjahre außer Betracht, wenn dies zu einem höheren Vomhundertsatz im Sinne von Absatz 3 letzter Satz führt." 12. In § 57 Nr. 1 werden die Worte „länger als sechs Wochen andauernd" gestrichen. 13. In § 58 Abs. 1 werden a) hinter den Worten „des fünfundfünfzigsten Lebensjahres" die Worte „vermindert bergmännisch berufsfähig," eingefügt; b) die Worte „zu zwei Dritteln" gestrichen. 14. In § 59 Abs. 1 Satz 2 wird jeweils das Wort „zehn" durch das Wort „fünf" ersetzt. 15. § 75 wird gestrichen. 16. § 76 wird gestrichen. 17. In § 97 a) wird in Absatz 1 das Wort „kann" durch das Wort „soll" ersetzt; es werden die Worte „zur Erhaltung oder zur Erlangung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten und ihrer Angehörigen" durch die Worte „zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung des Gesundheitszustandes oder der Erwerbsfähigkeit der Versicherten, der Rentenberechtigten und ihrer Angehörigen" ersetzt; b) wird dem Absatz 3 der folgende neue Satz angefügt: „Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Maßnahmen nach Absatz 1 insgesamt 3 vom Hundert der Beitragseinnahmen des voraufgegangenen Kalenderjahres voraussichtlich nicht übersteigen." Zu Artikel 1 Nr. 3 18. In § 130 wird a) in Absatz 1 „23,5" durch „22,5" ersetzt; b) in Absatz 2 „23,5" durch „22,5" ersetzt; c) in Absatz 6 Buchstabe a „8,5" durch „8" und „15" durch „14,5" ersetzt. 19. In § 130 Abs. 4 Satz 1 werden die Worte „das Doppelte" durch die Worte „das Dreifache" ersetzt. Zu Artikel 2 20. In § 25 werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „mit Ausnahme der Bergmannsrente (Knappschaftsrente) und des Knappschaftssoldes" gestrichen. 21. In § 25 wird folgender neuer Absatz 3 a eingefügt: „(3 a) Soweit bei den Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, den Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz, den Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz und .den Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 die Gewährung oder die Höhe der Leistung davon abhängig ist, .daß bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, so bleibt bei Versichertenrenten ein Betrag von 21 Deutsche Mark, bei Hinterbliebenenrenten ein Betrag von 14 Deutsche Mark monatlich bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt. Satz 1 gilt entsprechend bei der Gewährung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe." 22. In § 25 Abs. 4 Satz 1 sind hinter den Worten „den Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz" die Worte „den Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz" einzufügen. Bonn, den 9. April 1957 011enhauer und Fraktion Anlage Angestellte Gehaltsklasse Zeitraum A B C DE F G H J K vom......... bis 30. Juni 1926.... 2,23 4,46 8,92 14,86 20,81 24,41 29,96 35,75 vom 1. Juli 1926.... bis 31. Dezember 1938 ..... 2,03 4,21 8,35 13,80 19,75 24,41 29,96 35,75 39,82 45,13 vom 1. Januar 1939 ... bis 31. Dezember 1942 .. 1,68 3,89 7,61 12,65 17,76 22,91 28,16 Doppelversicherung vom 1. Januar 1924 bis 30. Juni 1926 .... 2,97 5,95 11,89 19,82 27,74 31,71 31,71 35,75 Anlage 4 Umdruck 1009 (Vgl. S. 11547 D, 11548 C, 11549 B, 11551 D Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Drucksachen 3365, 3065) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Als Arbeitnehmer im Sinne des Absatzes 1 gelten nicht Personen, deren regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst 15 000 Deutsche Mark überschreitet. Auf die Jahresarbeitsverdienstgrenze werden Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, nicht angerechnet." Bonn, ,den 9. April 1957 Dr. Atzenroth Dr. Becker (Hersfeld) und Fraktion Namentliche Abstimmungen in der 203. Sitzung am 10. April 1957 über die Änderungsanträge 1. Umdruck 1008 Ziffern 2 und 6 2. Umdruck 1008 Ziffer 8 3. Umdruck 1008 Ziffer 13 a und b 4. Umdruck 1008 Ziffer 21 Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Nein Nein Nein Dr. Adenauer Nein Nein — — Albers Nein Nein Nein Nein Albrecht (Hamburg). Nein Nein Nein Nein Arndgen Nein Nein Nein Nein Baier (Buchen)... Nein Nein Nein Nein Barlage Nein Nein Nein Nein Dr. Bartram * * * * Bauer (Wasserburg). Nein Nein Nein Nein Bauereisen Nein Nein Nein Nein Bauknecht Nein Nein Nein Nein Bausch Nein Nein Nein Nein Becker (Pirmasens) .. Nein Nein Nein Nein Bender * * Nein Nein Berendsen Nein Nein Nein Nein Dr. Bergmeyer ... . Nein Nein Nein Nein Fürst von Bismarck . . . * * * * Blank (Dortmund) . . . Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Nein Nein Nein Blöcker Nein Nein Nein Nein Bock Nein Nein Nein Nein von Bodelschwingh . . . Nein Nein Nein Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein Nein Nein Brand (Remscheid) .. . Nein * * * Frau Brauksiepe ... Nein Nein Nein Nein Dr. von Brentano .. — — — — Brese beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Nein Nein Dr. Brönner Nein Nein Nein Nein Brookmann (Kiel).. Nein Nein Nein Nein Brück Nein Nein Nein Nein Dr. Bucerius beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. von Buchka .... Nein Nein Nein Nein Dr. Bürkel Nein Nein Nein Nein Burgemeister Nein Nein Nein Nein Caspers beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Cillien Nein Nein Nein Nein Dr. Conring beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Czaja Nein Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Demmelmeier beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Diedrichsen Nein Nein Nein Nein Frau Dietz Nein Nein Nein Nein Dr. Dittrich Nein Nein Nein Nein Dr. Dollinger Nein Nein Nein Nein Donhauser Nein — — — Dr. Dresbach Nein Nein Nein Dr. Eckhardt — — — — Eckstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Ehren beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Engelbrecht-Greve .. . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Dr. h. c. Erhard . . — — — — Etzenbach . Nein Nein Nein Nein Even Nein Nein Nein Nein Feldmann * * * * Gräfin Finckenstein. beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Finckh Nein Nein Nein — Dr. Franz Nein Nein Nein * Franzen Nein Nein Nein Nein Friese beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Fuchs Nein Nein Nein Nein Funk Nein Nein Nein Nein Dr. Furler Nein Nein Nein Nein Frau Ganswindt .... Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Gantenberg . Nein Nein Nein Nein Gedat beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Geiger (München).. . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Geisendörfer.. . Nein Nein Nein Nein Gengler . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gerns Nein Nein Nein Nein D. Dr. Gerstenmaier . Nein Nein Nein * Gibbert Nein Nein Nein Nein Giencke . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Glasmeyer Nein * Dr. Gleissner (München) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Glüsing Nein Nein Nein Nein Gockeln . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Götz Nein Nein Nein Nein Goldhagen Nein Nein Nein Nein Gontrum Nein Nein Nein Nein Günther Nein * * • Haasler Nein Nein Nein Nein Häussler Nein Nein Nein Nein Hahn beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Harnischfeger enthalten Nein Nein Nein Heix Nein Nein Nein Nein Dr. Hellwig Nein Nein Nein Nein Dr. Graf Henckel ... Nein Nein Nein Nein Dr. Hesberg * * * * Heye beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Hilbert * Nein * * Höcherl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Höck Nein Nein Nein Nein Höfler Nein Nein Nein * Holla Nein Nein Nein Nein Hoogen Nein Nein Nein Nein Dr. Horlacher Nein Nein Nein Nein Horn Nein Nein Nein Nein Huth Nein Nein Nein Nein Illerhaus Nein Nein Nein Nein Dr. Jaeger Nein Nein * * Jahn (Stuttgart) ... . Nein Nein * * Frau Dr. Jochmus . . Nein Nein * * Josten Nein Nein Nein Kahn Nein Nein Nein * Kaiser (Bonn) — — — — Frau Kaiser (Schwäbisch-Gmünd) . Nein Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Karpf beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kemmer (Bamberg) — Nein Nein — Kemper (Trier) Nein Nein Nein Nein Kiesinger Nein Nein Nein Nein Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Nein Kirchhoff * Nein Nein Nein Klausner Nein Nein Nein Nein Dr. Kleindinst Nein Nein Nein Nein Dr. Kliesing Nein Nein Knapp Nein Nein Nein Nein Knobloch Nein Nein Nein Nein Dr. Köhler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Koops Nein Nein Nein Nein Dr. Kopf beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kortmann Nein Nein Nein Nein Kraft Nein Nein Nein Nein Kramel Nein Nein Nein Nein Krammig beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kratz Nein Nein Nein — Kroll Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Kuchtner . . Nein Nein Nein Nein Kühlthau beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kuntscher Nein Nein Nein Nein Kunze (Bethel) • * Lang (München) . . . Nein Nein Nein Nein Leibing Nein Nein Nein Nein Dr. Leiske Nein Nein Nein Nein Lenz (Brühl) Nein Nein Nein Nein Dr. Lenz (Godesberg) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lenze (Attendorn) . . Nein Nein Nein Nein Leonhard Nein Nein Nein Nein Lermer Nein Nein Nein Nein Leukert Nein Nein Nein Nein Dr. Leverkuehn ... . Nein Nein Nein Nein Dr. Lindenberg .... Nein * * * Dr. Lindrath Nein Nein Nein Nein Dr. Löhr Nein — — — Lotze Nein Nein Nein Nein Dr. h. c. Lübke .... — — — — Lücke Nein Nein Nein Nein Lücker (München) . . Nein Nein Nein Nein Lulay Nein Nein Nein Nein Maier (Mannheim) . . . Nein enthalten Nein Nein Majonica ..... . Nein Nein * Dr. Baron Manteuffel. Szoege Nein Nein Nein Nein Massoth. .... . Nein Nein Nein Nein Mayer (Birkenfeld) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Menke Nein Nein Nein Nein Mensing Nein Nein Nein Nein Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Nein Nein Meyer-Ronnenberg . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Miller Nein Nein Nein Nein Dr. Moerchel Nein Nein Nein Nein Morgenthaler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Muckermann Nein Nein Nein Nein Mühlenberg Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein Nein Nein Müller-Hermann . . . Nein Nein Nein * Müser Nein Nein Nein Nein Nellen Nein — — — Neuburger Nein Nein Nein Nein Niederalt Nein * * * Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. Oberländer . — — — — Dr. Oesterle Nein Nein Nein Nein Detzel beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pelster beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Pferdmenges . .. Nein Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Frau Pitz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Praetorius ... . * * * Frau Dr. Probst ... . Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Pünder. Nein Nein Nein Nein Raestrup beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rasner Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Rehling ... Nein Nein Nein Nein Richarts Nein Nein Nein Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Nein Nein Dr. Rinke Nein Nein Nein Nein Dr. Röder Nein Nein Nein — Frau Rösch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rösing Nein Nein Nein Nein Rümmele Nein Nein enthalten Nein Ruf Nein Nein Nein * Sabaß Nein Nein Nein Nein Sabel Nein Nein Nein Nein Samwer Nein Nein Nein Nein Dr. Schaefer (Saarbrücken)... . Nein — Nein — Schäffer Nein Nein Nein Nein Scharnberg Nein * * * Scheppmann Nein Nein Nein Nein Schill (Freiburg)... Nein Nein Nein Nein Schlick Nein Nein Nein Nein Schmücker Nein Nein Nein Nein Schneider (Hamburg) . Nein Nein Nein Nein Schrader Nein Nein Nein Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Nein Nein Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein * * * Schüttler Nein Nein Nein Nein Schütz Nein Nein Nein Nein Schulze-Pellengahr . . Nein Nein Nein Nein Schwarz Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Nein Nein Nein Dr. Seffrin Nein Nein Nein Nein Seidl (Dorfen) Nein Nein Nein * Dr. Serres Nein Nein Nein Nein Siebel Nein Nein Nein Nein Dr. Siemer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Solke Nein Nein Nein Nein Spies (Brücken)... Nein Nein Nein Nein Spies (Emmenhausen) Nein Nein Nein Nein Spörl Nein Nein Nein Nein Stauch Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Steinbiß. . Nein Nein Nein Nein Stiller Nein Nein Nein Nein Storch Nein Nein Nein Nein Dr. Storm beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Strauß — Nein — — Struve Nein Nein Nein Nein Stücklen * * * * Teriete enthalten Nein Nein Nein Thies Nein Nein Nein Nein Unertl Nein Nein Nein Nein Varelmann Nein Nein Nein Nein Frau Vietje Nein Nein Nein Nein Dr. Vogel beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Voß Nein Nein Nein Nein Wacher (Hof) Nein Nein Nein Nein Wacker (Buchen) ... beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Wahl Nein Nein Nein Nein Walz Nein Nein Nein Nein Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Nein Nein Nein Nein Dr. Weber (Koblenz) . Nein Nein Nein Nein Wehking Nein Nein Nein Nein Dr. Wellhausen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Dr. Welskop beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Welter (Aachen) Nein Nein Nein Nein Dr. Werber Nein Nein Nein Nein Wiedeck Nein Nein Nein Nein Wieninger Nein Nein Nein Dr. Willeke Nein Nein • * Winkelheide Nein Nein Nein Nein Dr. Winter Nein Nein Nein Nein Wittmann Nein Nein Nein Nein Wolf (Stuttgart) Nein Nein Nein Nein Dr. Wuermeling . . . . — — — — Wullenhaupt Nein Nein Nein Nein SPD Frau Albertz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Albrecht (Mitten- wald) Ja Ja Ja Ja Altmaier Ja Ja Ja Ja Dr. Arndt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Arnholz * Ja Ja Ja Dr. Baade * * * * Dr. Bärsch — — — — Bals Ja Ja Ja Ja Banse Ja Ja Ja Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Ja Ja Baur (Augsburg) . . . Ja Ja Ja Ja Bazille Ja Ja Ja Ja Behrisch Ja Ja Ja Ja Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Ja Bergmann Ja Ja Ja Ja Berlin beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Bettgenhäuser Ja Ja Ja Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Birkelbach Ja Ja Ja Ja Blachstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bleiß Ja Ja Ja Ja Böhm (Düsseldorf) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Bruse Ja Ja Ja Ja Corterier — Ja Ja Ja Dannebom Ja Ja Ja Ja Daum Ja Ja Ja Ja Dr. Deist Ja Ja Ja Ja Dewald * • * * Diekmann Ja Ja Ja Ja Diel Ja Ja Ja Ja Frau Döhring Ja Ja Ja Ja Dopatka Ja Ja Ja Ja Erler Ja Ja Ja Ja Eschmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Faller Ja Ja Ja Ja Franke Ja Ja Ja Ja Frehsee Ja Ja Ja Ja Freidhof beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frenzel Ja Ja Ja Ja Gefeller Ja Ja Ja Ja Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Ja Geritzmann Ja Ja Ja Ja Gleisner (Unna).. . Ja * * * . Dr. Greve Ja * * * Dr. Gülich beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Hansen (Köln) Ja Ja Ja Ja Hansing (Bremen). . Ja Ja Ja Ja Hauffe Ja Ja Ja Ja Heide Ja Ja Ja Ja Heiland beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Heinrich beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaub t Hellenbrock Ja Ja Ja Ja Frau Herklotz Ja Ja Ja Ja Hermsdorf Ja Ja Ja Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Herold Ja Ja Ja Ja Höcker Ja Ja Ja Ja Höhne Ja Ja Ja Ja Hörauf Ja Ja Ja Ja Frau Dr. Hubert ... beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Hufnagel Ja Ja Ja Ja Jacobi Ja Ja Ja Ja Jacobs beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Jahn (Frankfurt) ... beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Jaksch Ja Ja Ja Ja Kahn-Ackermann. . Ja Ja Ja Ja Kalbitzer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Keilhack * * * * Frau Kettig Ja Ja Ja Ja Keuning Ja Ja * * Kinat * * * * Frau Kipp-Kaule . . . Ja Ja Ja Ja Könen (Düsseldorf) . . * * * * Koenen (Lippstadt). . Ja Ja Ja Ja Frau Korspeter... . — — — — Dr. Kreyssig Ja Ja Ja Ja Kriedemann Ja Ja Ja Ja Kühn (Köln) Ja Ja Ja Ja- Kurlbaum Ja Ja Ja Ja Ladebeck beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lange (Essen) Ja Ja Ja Ja Leitow * * * * Frau Lockmann... . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Ludwig Ja Ja Ja Ja Maier (Freiburg). Ja Ja Ja Ja Marx Ja Ja Ja Ja Matzner Ja Ja Ja Ja Meitmann Ja Ja Ja Ja Mellies Ja Ja Ja Ja Dr. Menzel Ja Ja Ja Ja Merten Ja Ja Ja Ja Metzger — — Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Ja Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Ja MiBmahl Ja Ja Ja Ja Moll beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Mommer Ja Ja Ja Ja Müller (Erbendorf) .. . Ja Ja Ja Ja Müller (Worms). . . Ja Ja Ja Ja Frau Nadig — — Odenthal . Ja Ja Ja Ja Ohlig beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt 011enhauer Ja Ja * * Op den Orth Ja Ja Ja Ja Paul Ja Ja Ja Ja Peters Ja Ja Ja Ja Pöhler Ja Ja * Ja * * Ja Pohle (Eckernförde). Ja Dr. Preller Ja Ja Ja Ja Prennel Ja Ja Ja Ja Ja Priebe Ja Ja Ja Ja Pusch Ja Ja Ja Ja Putzig. Ja Ja Ja Rasch Ja Ja Ja Ja Dr. Ratzel Ja Ja Ja Ja Regling Ja Ja Ja Ja Rehs Ja Ja Ja Ja Reitz Ja Ja Ja Ja Reitzner Ja Ja Ja Ja Frau Renger Ja Ja Ja Ja Ja Richter Ja Ja Ja beurlaubt Ritzel beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Rudoll Ja Ja Ja Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Ruhnke Ja Ja Ja Ja Runge Ja Ja Ja Ja Frau Schanzenbach . . . Ja Ja Ja Ja Scheuren ..... Ja Ja Ja Ja Dr. Schmid (Frankfurt) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Ja Ja Schmidt (Hamburg) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Ja Ja Dr. Schöne beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schoettle beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schreiner Ja Ja Ja Ja Seidel (Fürth) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Seither Ja Ja Ja Ja Seuffert Ja Ja Ja Ja Stierle Ja Ja Ja Ja Sträter Ja Ja Ja Ja Frau Strobel Ja Ja Ja Ja Stümer Ja Ja * Ja Thieme Ja Ja Ja Ja Wagner (Deggenau). Ja Ja Ja Ja Wagner (Ludwigshafen) Ja Ja Ja Ja Wehner Ja Ja « * Wehr Ja * « • Welke . .. Ja Ja Ja Ja Weltner (Rinteln).. . Ja Ja Ja Ja Dr. Dr. Wenzel... * * * * Wienand * * * * Dr. Will (Saarbrücken) . Ja Ja Ja Ja Wittrock ... Ja Ja Ja Ja Zühlke Ja Ja Ja Ja FDP D. Atzenroth.... . Nein * Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Nein * * Nein Nein Dr. Bucher Nein Nein Nein Nein Dr. Czermak Nein * Dr. Dehler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Nein Dr.-Ing. Drechsel.. Nein Nein Nein Eberhard * * * * Nein Frau Friese-Korn.. Nein Nein Nein Nein Frühwald Nein Nein Gaul Nein Nein Nein Nein Dr. von Golitschek.. Nein Nein Nein Nein Graaf (Elze) Nein Nein Nein Nein Dr. Hammer Nein Nein Nein Nein Held Nein Nein N Nein Nein Dr. Hoffmann Nein beurlaubt Nein Nein Frau Hütter beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Ilk Nein — Nein Nein Dr. Jentzsch * * * Kühn (Bonn) * Nein * * Lenz (Trossingen).. . Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Nein Nein * * Margulies Nein Nein Nein Nein Mauk Nein Nein Nein Nein Dr. Mende * * * * Dr. Miessner Nein Nein Nein Nein Onnen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rademacher beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Scheel * Nein * * Schloß beurlaubt beurlaubt Nein Nein Schwann * * * * Stahl Nein Nein Nein Nein Dr. Stammberger Nein Nein Nein Nein Dr. Starke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Weber (Untersontheim) . Nein Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Hospitanten bei der FDP Dr. Schneider (Saarbrücken).. . enthalten enthalten enthalten enthalten Schwertner * * * * Wedel enthalten — — — DP (FVP) Becker (Hamburg) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Berg Nein Nein Nein Nein Dr. Blank (Oberhausen) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. h. c. Blücher. . — — — — Dr. Brühler .... . Nein Nein Nein * Eickhoff Nein Nein Nein Nein Dr. Elbrächter beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Euler Nein * * * Fassbender Nein Nein Nein Nein Dr. Graf (München. . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gumrum ...... beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Hepp Nein Nein Nein Nein Frau Kalinke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Körner Nein Nein Nem Nein Lahr beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt von Manteuffel (NeuB) Nein Nein Nein Nein Matthes Nein Nein Nein Nein Dr. von Merkatz .. . — — — _ Müller (Wehdel).. . Nein Nein Nein Nein Neumayer Nein Nein Nein Nein Platner Nein Nein Nein Nein Dr. Preiß Nein Nein * * Dr. Preusker — — — — Dr. Schäfer (Hamburg) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Schild (Düsseldorf) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schneider (Bremerhaven) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Schneider (Lollar) . Nein Nein Nein Nein Dr. Schranz Nein Nein Nein Nein Dr.-Ing. Seebohm . — — — — Walter .. Nein * 4. Wittenburg Nein * * * Dr. Zimmermann . . Nein Nein Nein Nein GB/BHE Elsner Ja Ja Ja Ja Engell Ja Ja Ja Ja Feller Ja Ja Ja Ja Frau Finselberger. . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gemein Ja Ja Ja J a Dr. Gille Ja enthalten Ja Ja Dr. Kather * * * * Dr. Keller Ja Ja Ja Ja Dr. Klötzer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kunz (Schwalbach) . . Ja Ja Ja Ja Kutschera . Ja * * * Dr. Mocker beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Petersen — — — — Dr. Reichstein Ja Ja Ja Ja Seiboth Ja Ja Ja Ja Dr. Sornik Ja Ja Ja Ja Srock Ja Ja Ja Ja Stegner... Ja Ja Ja Ja Dr. Strosche Ja Ja Ja Ja Fraktionslos . Brockmann (Rinkerode) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Ruland....... . Nein Nein Nein Nein Schneider (Brotdorf) . . Nein Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmungen (C) Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung l 2 3 4 Abgegebene Stimmen 367 351 339 323 Davon: Ja 129 125 122 123 Nein 234 223 215 199 Stimmenthaltung . 4 3 2 1 Zusammen wie oben . . 367 351 339 323 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 5 6 7 8 CDU/CSU Dr. Frieder.3burg ... Nein Nein Nein Nein Grantze Nein — — — Dr. Krone Nein Nein Nein Nein Lemmer — — — — Frau Dr. Maxsein .. beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stingl Nein Nein Nein Nein SPD Brandt (Berlin)... Ja Ja Ja Ja Frau Heise Ja * * * Klingelhöfer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Königswarter.. Ja Ja Ja Ja Mattick Ja Ja Ja Ja Neubauer Ja Ja Ja Ja Neumann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Schellenberg... . Ja Ja Ja Ja Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja * * Frau Wolff (Berlin) . . . Ja Ja Ja Ja FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Nein Nein Nein Dr. Reif beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Will (Berlin)... . Nein Nein Nein Nein FVP Dr. Henn Nein Nein Nein Nein Hübner Nein Nein Nein Nein Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung I 2 3 4 Abgegebene Stimmen 16 14 13 13 Davon: Ja 8 7 6 6 Nein 8 7 7 7 Stimmenthaltung . — — — — Zusammen wie oben . . 16 14 13 13 *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Sträter.


Rede von Heinrich Sträter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Sabel, ich habe mit der Bezirksleitung von Nordrhein-Westfalen nichts zu tun; ich habe es mit dem Vorstand der IG Metall zu tun.
Die heutige Diskussion wird nach meinem Dafürhalten 40 Jahre zu spät geführt.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Es wäre nützlicher gewesen, damals Bedenken geltend zu machen und die Stimme zu erheben.

(Zustimmung bei der SPD.)

Nun ist es uns erst heute möglich; es ist zwar reichlich spät, aber trotzdem würde aus der Diskussion, die ja schon seit Monaten im Lande geführt wird, etwas Vernünftiges herauskommen können, wenn zu dieser Angelegenheit mehr Sachlichkeit gekommen wäre.
Wovon gehen wir aus? Hier ist wiederholt vom Hüttenwerk Oberhausen gesprochen worden. Die Genehmigung ist seinerzeit durch Herrn Arbeitsminister Ernst erfolgt, in der Regierung Karl Arnolds; das ist bekannt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wissen wir!)

Die Verlängerungen sind von Jahr zu Jahr durchgeführt worden, seit 1953 bis zu der Amtsperiode des Herrn Dr. Schmidt, seinerzeit Arbeitsminister in der Regierung Arnold.

(Unruhe. — Zurufe von der SPD und Gegenrufe von der Mitte.)

Damals haben — aus denselben Gründen wie heute — Besprechungen bei dem Herrn Arbeitsminister Dr. Schmidt stattgefunden, in seinem Dienstzimmer; beteiligt waren daran auch beide Kirchen. Diese Besprechungen seinerzeit, bei denen dieselben Bedenken eine Rolle spielten, haben dann zu dem sogenannten Oberhausener Professoren-Gutachten geführt. Diese fünf Professoren sind bestellt worden von der Landesregierung

(Zurufe von der SPD: Arnold!)

und auf Kosten der Landesregierung, die Arnold hieß.

(Hört! Hört! bei der SPD.)



(Sträter)

Ich sage das deswegen, weil man in der öffentlichen Diskussion versucht, die Rollen zu vertauschen.

(Beifall bei der SPD.)

Diese Professoren, zu denen auch Herren beider Kirchen gehörten, haben sich, ich möchte sagen, in einem Ausmaß bemüht, wie es wohl selten vorzufinden ist; sie haben sich nicht mit dem abgefunden, was etwa Arbeitgeber oder Gewerkschaften gesagt haben, sondern sie sind im Lande und außerhalb unseres Landes umhergefahren und haben sich dort die Verhältnisse angesehen. Herr Arbeitsminister Storch, aus dem Oberhausener Gutachten geht hervor, wie im Rahmen der gesamten Montanunion und darüber hinaus wie in England und wie in Amerika gearbeitet wird. Ich will noch hinzufügen, daß ich selber vor einigen Monaten Gelegenheit hatte, in London zu sein; dort war ich etwas überrascht, weil dort der Sonntag — etwa im Gaststättengewerbe usw. — eine ganz andere Bedeutung hat als bei uns.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Ich war aber ebenso überrascht, als ich in der Nähe von Coventry ein Stahlwerk gesehen habe, in dessen Betriebsabteilungen seit Jahren kontinuierlich produziert wird. Es wird wohl niemand behaupten wollen, daß das eine östliche Importware sei. Das ist der Ausgangspunkt.
Nun ein Zweites. Wie sahen denn die Arbeitsverhältnisse bisher aus? An den Hochöfen und in den Kokereien wurde noch bis zum vorigen Jahre 56 Stunden, in den Siemens-Martin-Werken noch bis zum 1. April dieses Jahres 53 1/3 Stunden gearbeitet und in allen übrigen Abteilungen im Schnitt gesehen — ohne Sonntagsarbeit und Sonntagsreparaturen — 48 Stunden. Es ist bereits von dem Kollegen Sabel dargestellt worden, daß — ich möchte sagen: leider — im Schnitt gesehen 40 bis 50 % und noch mehr der Belegschaften sonntags auf den Hüttenwerken gewesen sind. Wesentlich unter diesen Prozentsatz wird man nicht kommen.
Die Fragen bezüglich der Hochöfen haben — Herr Kollege Sabel, das haben Sie selber zugegeben — mit der Diskussion um die kontinuierliche Arbeitsweise gar nichts zu tun. Die Arbeit an den Hochöfen wurde bereits 1895 von den Bestimmungen über die Sonntagsruhe ausgenommen, weil die Leute damals schon gewußt haben, daß man einen Hochofen sonntags nicht wie einen Zimmerofen in der Wohnung abdrehen kann. Es ist auffällig, daß beispielsweise die „Ruhr-Nachrichten" vom 7. April berichten: „Nun kommt die böse IG Metall und will auch noch bei den Hochöfen die kontinuierliche Arbeitsweise." Hier hat diese Arbeitszeit seit Ewigkeit bestanden. Wer die Dinge hier kennt, weiß, daß es nicht anders sein kann. Man kann diese Nachricht nur als einen Versuch bezeichnen, die Öffentlichkeit falsch zu unterrichten.
Bis zum Jahre 1918 waren die Arbeitsverhältnisse in den Hochofenbetrieben und in den Kokereien, die von der Bundesratsverordnung ausgenommen waren, bei dem damaligen Zweischichtensystem so, daß die Leute entsprechend der Gewerbeordnung alle 14 Tage einen freien Sonntag hatten. Dann kamen sie am Sonntagmorgen von der Schicht nach Hause. Auf der anderen Seite mußten sie ,aber alle 14 Tage nicht nur 12, sondern 24 Stunden in einem Zug am Hochofen arbeiten. Es wäre sicher nützlich gewesen, wenn man sich damals gegen diese Dinge auch so sehr ereifert hätte, wie das offensichtlich heute geschieht.

(Beifall bei der SPD.)

Nach 1918 bekamen wir die Achtstundenschicht. Das führte dazu, daß jede dritte Woche die 16 Stunden verfahren werden mußten; diesen Zustand hatten wir noch bis vor einigen Monaten. Ich bin froh und glücklich, daß wir davon heruntergekommen sind und daß wir in der vorigen Woche erreicht haben, daß auch bei den Hochofenbetrieben die Arbeitszeit nun endlich auf 42 Stunden herabgesetzt worden ist.
Ich komme nun zu den Siemens-Martin-Elektrostahlwerken, Blockstraßen erster Hitze. Es wird hier davon gesprochen, es müsse den Tarifpartnern möglich sein, Regelungen zu finden, die Arbeit am Sonntag einzustellen, ohne daß dadurch die Produktion vermindert wird. Die Diskussion hierüber läuft schon seit 1952. Wir haben von uns aus, bevor diese Fragen überhaupt spruchreif wurden, unsere Wünsche in zentralen Verhandlungen mit den Herren ,der Evangelischen und der Katholischen Kirche besprochen; die Delegation der katholischen Seite stand unter Führung des Herrn Weihbischof Dr. Hemsbach. Diese Gespräche sind sehr freundschaftlich geführt worden, und, Herr Kollege Even, sie sind nicht von uns ,abgebrochen worden. Es wurde uns vielmehr von seiten der Herren Bischöfe mitgeteilt, nachdem der Abschluß erfolgt war, daß eine Fortführung der Gespräche im Augenblick nicht mehr erwünscht sei. Wir haben ein Antwortschreiben verfaßt und haben diesen Abbruch sehr bedauert. Man kann sich nämlich vorstellen, daß man, auch wenn ein Vertrag abgeschlossen ist, sich wohl überlegen kann, wie man die Schichtpläne zweckmäßiger macht. Es genügt nicht, nur nein zu sagen, sondern man muß auch darlegen, wie es denn gemacht werden soll, wenn man das und jenes berücksichtigen soll.

(Beifall bei der SPD.)

Ausgangspunkt der Überlegungen war — das will ich hier ganz konkret sagen — nicht etwa, wie es eine Gruppe — erfreulicherweise nur eine kleine — darzustellen versucht, der Gedanke: „Weg vom Sonntag!", sondern das Motiv des Handelns war: zum Sonntag zurück!

(Beifall bei der SPD.)

Natürlich hat uns auch bewogen, daß der Prozentsatz der Frühinvaliden in den Hütten und insbesondere in diesen Betrieben bedenklich hoch ist. An dem Beispiel Oberhausen hat sich gezeigt, daß hier die Zahl der Kranken gegenüber allen anderen Siemens-Martin-Werken um ein Beträchtliches gesunken ist.

(anklangen, als ob man zu einer solchen Regelung nur greife, weil der eine Betrieb etwas mehr Gewinn haben wolle als der andere. Das sind für uns keine Argumente gewesen und werden es ,auch niemals sein. Darüber gibt es doch wohl, so hoffe ich, völlige Übereinstimmung. Ich muß daran erinnern, was uns der Bundeskanzler auf unserem Gewerkschaftskongreß 1956 in Hamburg gesagt hat: „Das vornehmste Interesse der Gewerkschaften gilt naturgemäß der Arbeitnehmerschaft, den Lohnfragen, den Besitzfragen, den Fragen der Mitbestimmung und" — insbesondere jetzt — „der Frage der Verkürzung der Arbeitszeit. Eine Verkürzung der Arbeitszeit scheint mir ein berechtigtes Verlangen zu sein. Damit die Verkürzung der Arbeitszeit sich nicht gegen den Arbeitnehmer selbst und gegen den Konsumenten richtet, wird, meine verehrten Damen und Herren, die Produktivität der Wirtschaft bei der Verkürzung berücksichtigt werden müssen." Das stammt also nicht von uns, sondern ist eine Mahnung des Herrn Bundeskanzlers selbst. Ich stelle einmal die Frage, welches die Folgerungen sein könnten. Nach dem Gesetz braucht an den Sonntagen in diesen umstrittenen Betrieben nur eine Produktionsruhe von 12 Stunden eingehalten zu werden. Meines Wissens hat der Sonntag genauso wie jeder andere Kalendertag 24 Stunden. Wenn ein Stahlwerksarbeiter des Sonntags morgens um 6 Uhr oder auch erst um 8 Uhr nach Hause kommt — auf die Minute genau lassen sich nämlich die Dinge nicht einrichten —, so kann man doch nicht von einem freien Sonntag sprechen. Wir haben den Tatbestand, daß in diesen Abteilungen, von denen jetzt die Rede ist, die Leute 30 oder 40 Jahre lang nie einen Sonntag gekannt haben, es sei denn, man unterscheidet — wahrscheinlich liegt da der Denkfehler — zwischen Reparatur und Produktion. Nach meinen Begriffen ist es für die beteiligten Menschen gleichgültig, durch welchen Vorgang sie vom Sonntag weggehalten werden, ob durch Reparatur oder durch Produktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf noch folgendes bemerken. Ich weiß nicht, ob hier im Saale technisch noch besser vorgebildete Kollegen sind als ich. Jedenfalls ist mir bekannt, daß es 1895 nicht Siemens-Martin-Werke gegeben hat wie heute, und zwar nicht nur größenmäßig, Herr Kollege Sabel, sondern auch beheizungsmäßig. Es waren damals Öfen von 15, 25 oder im Höchstfall 30 t. Die Martinöfen wurden damals mit Generatorengas beheizt, wie das heute nur noch bei zwei Martinwerken der Fall ist; ich nenne nur die Hüttenwerke Hörde. Ich darf daran erinnern, daß bis vor einigen Jahrzehnten die Hochöfen im Ruhrgebiet des Sonntags ihre überschüssigen Gase in die Luft gefackelt haben; sie werden seit dieser Zeit durch die Verbundwirtschaft für den Betrieb in den Martin-Werken verwendet. Wer also die Sonntagsproduktion ablehnt, muß auch in Kauf nehmen, daß wir diese Energiequelle in die Luft verpaffen lassen. Ich weiß nicht, ob wir uns das gestatten können. Wer die Sonntagsarbeit ablehnt — immer unter dem Gesichtspunkt, daß es zwischen Reparaturen und Produktion keine großen Unterscheidungen gibt —, wer in diesem Fall die Sonntagsproduktion ablehnt, der muß auch die Konsequenz in Kauf nehmen, daß wir in der Konkurrenz mit dem Ausland in eine sehr schlechte Lage gedrängt werden könnten, wodurch unter Umständen Gefahren für den Arbeitsplatz entstehen, so daß man hier Handlangerdienste für die Entstehung von Arbeitslosigkeit geleistet hätte. Bitte, das sind die Fragen; nichts anderes steckt da drin! Ich glaube, es war Herr Kollege Sabel, der mich zitiert und gesagt hat, ich hätte die Landesregierung unter Druck gesetzt. Ich weiß nicht, ob ich bei der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen überhaupt ein so starker Mann sein könnte! Was habe ich gesagt? Bisher war es — das habe ich schon angedeutet — gesetzlich möglich, sonntags abends ab 6 Uhr zu produzieren. Das hatte zur Voraussetzung, daß die Reparaturen von Sonntagmorgen 6 Uhr bis Sonntagabend 6 Uhr erledigt werden mußten. Diese Reparaturen und die Produktion ab 6 Uhr abends haben dazu geführt, daß die Leute keinen Sonntag mehr hatten. Ich habe erklärt, der Zeitpunkt ist vorbei, daß wir diese Dinge noch länger tolerieren. Es kann jetzt keine Rede mehr davon sein, daß wir in der eisenschaffenden Industrie schlecht dran sind; die Erholungspause ist jetzt vorüber; jetzt muß der Mensch berücksichtigt werden. Das waren meine Bemerkungen. Also wenn man die Sonntagsproduktion so nicht will, kann man sie aber auch nicht mehr so wollen, wie sie bisher war. (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Mommer zur Mitte hin: Schlechtes Thema für den Wahlkampf!)


(Beifall bei der SPD.)


(Sträter)


(Sehr wahr! bei der SPD.)


(Hört! Hört! und Sehr richtig! bei der SPD)


(Beifall bei der SPD.)


(Abg. Sabel: Doch, doch!)

So steht die Frage und gar nicht anders.
Wer sich einmal die Sonntagsreparaturarbeiten .in den Stahlwerken angesehen hat - es sind nicht immer Stahlwerksleute, die die Reparaturen machen, sondern Leute aus den Bauabteilungen, Maurer insbesondere —, wird festgestellt haben, daß die Menschen teilweise in die Öfen hineinkriechen müssen mit nur einminütiger Pause, und trotzdem kippen sie um wie die Fliegen. Eine Umstellung dieser unwürdigen Verhältnisse ist erreichbar durch das Durchlaufen an den Sonntagen mit der Zielsetzung und mit der Bedingung, daß die Öfen, wenn sie reparaturreif sind, vom Betrieb abgehängt werden und erkalten, so daß die Reparaturen unter menschenwürdigeren Verhältnissen durchgeführt werden können.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Auch dieses Argument sollte Beachtung finden.
Gegen die Kritik der Herren Bischöfe — auch ich habe das Schreiben heute morgen zu Gesicht bekommen — haben wir nie und zu keiner Zeit Einwendungen erhoben. Wir haben um die Gespräche nachgesucht, und sie sind geführt, aber leider unterbrochen worden. Wir sind zu jeder Zeit und Stunde bereit, Herr Kollege Even, uns auch die neuen Pläne anzusehen. Ganz selbstverständlich! Das ist kein Ewigkeitszustand und soll auch kein Dauerzustand bleiben. Es ist nur die Frage, was man und wie man es ändern kann, und das habe ich auch von Ihnen heute morgen nicht erfahren können.
Ich bekam im Bundesarbeitsministerium die Frage gestellt: Ist es technisch notwendig, an den Sonntagen durchlaufen zu Lassen? Meine Antwort: Das ist nicht technisch notwendig; davon kann keine Rede sein. Meine Herren, Sie können technisch das Martin-Werk, um das freie Wochenende zu bekommen, am Samstagmorgen um 6 Uhr zumachen, eine Ofenwache hinstellen, damit die Wärmegeschichte überwacht werden kann, und Montag morgen 6 Uhr wieder anfangen. Das ist technisch absolut möglich.

(Zustimmung bei der SPD.)



(Sträter)

Aber darum dreht es sich ja gar nicht. Die Frage ist, ob man es will; und da hätte ich gern von dem Herrn Bundesarbeitsminister die Frage beantwortet, ob man das will,

(Zuruf von der SPD: Vom Bundeswirtschaftsminister!)

mit den Konsequenzen, die darinstecken. Wenn ich an die guten oder schlechten oder bösen Ermahnungen des Herrn Erhard bei anderen Anlässen denke, anläßlich des Streiks der bösen Metallarbeiter in Schleswig-Holstein, muß ich sagen: ich hätte einmal erleben wollen, was man uns serviert hätte, wenn wir gesagt hätten: Samstag morgen ist Schluß; der freie Samstag und Sonntag gehört den Stahlarbeitern!

(Sehr wahr! und Beifall bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, s o ist die Fragestellung; und ich bin eigentlich glücklich darüber, daß das auch bei den Besprechungen mit den kirchlichen Stellen anerkannt und akzeptiert worden ist. Nirgendwo sind uns so komische Unterstellungen gemacht worden.

(Zuruf von der SPD: Ja, wirklich komische!)

Ich bin auch erfreut darüber, daß bei einer Besprechung bei dem Herrn Ministerpräsidenten ein Vertreter des Erzbischöflichen Generalvikariats — ich glaube, es war Herr Dr. Panzer — sich von diesen unqualifizierten Bemerkungen distanziert hat.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Herr Kollege Even, wenn man sieht, daß da
im Lande herumgereist wird — ich mache das nicht Ihnen zum Vorwurf —, z. B. im Saargebiet, und gesagt wird — sehen Sie sich dieses Flugblättchen an —: „Die IG-Metall schafft den Sonntag ab!

(Hört! Hört! und Pfui-Rufe von der SPD.)

Kommt alle in die christlichen Gewerkschaften", dann hat man ja so eine kleine Ahnung, was mit dieser Geschichte angestrebt wird.

(Abg. Dr. Mommer: Christliche Wahrheitsliebe!)

Ich will mich nun einer Angelegenheit zuwenden, die ich schon brieflich zu klären versucht habe. Ich hatte gemeint, das sei möglich, aber ich habe mich getäuscht; ich habe festgestellt, daß das keinen Sinn hat. Ich meine den Herrn Bundesminister für Familienfragen, Herrn Wuermeling.

(Lachen bei der SPD. — Zurufe von der SPD. — Gegenruf von der CDU/CSU: Seid doch froh, daß er da ist!)

Vor mir liegt eine Pressenotiz aus der „Main-Post" vom 4. Februar 1957. Ich darf sie zitieren:
Bundesfamilienminister Dr. Franz — usw. —
Wuermeling, der am Freitagabend im Tauberbischofsheimer Winfriedheim zum Abschluß eines katholischen Eheseminars das Wort ergriff, richtete bei dieser Gelegenheit einen scharfen Angriff gegen die IG Metall, von der Versuche gemacht würden, die sogenannte gleitende Arbeitswoche einzuführen. Der Minister nannte diese Bestrebungen einen verbrecherischen Versuch

(Hört!-Hört!-Rufe und Lachen bei der SPD)

zur endgültigen Entweihung und Entheiligung des Sonntags und erklärte, die Funktionäre
der IG Metall, die solche marxistischen Gedanken in die westliche Demokratie einschmuggeln wollten, täten gut daran, sich möglichst sofort zu ihren Gesinnungsgenossen in der Sowjetzone abzusetzen.

(Lebhafte Pfuiund Hört!-Hört!-Rufe von der SPD. — Zuruf von der SPD: So etwas nennt sich Minister ! — Abg. Merten: Provokatorisch! Was soll denn so etwas! — Anhaltende Zurufe und Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

Ich habe in dem Schreiben an Herrn Minister Wuermeling zum Ausdruck gebracht, daß es doch nützlicher wäre, wenn man sich, bevor man sich zu solchen diffamierenden Äußerungen verstiege, einmal die Verhältnisse in den Werken angesehen hätte, einmal auf eine Ofenbühne eines SiemensMartin-Werkes geklettert wäre

(Zuruf von der SPD: Da hat er Angst!)

oder etwa einmal in die Familien der Stahlarbeiter gegangen wäre. Ich glaube, es wäre bei Anwendung von Vernunft — das setze ich voraus —

(Abg. Dr. Menzel: Das hat er doch nicht!)

zu solchen diffamierenden Bemerkungen nicht gekommen.
Herr Wuermeling antwortet in seinem Schreiben, daß er das Wort „verbrecherisch" nicht benutzt habe,

(Zuruf von der SPD: Natürlich nicht!)

bestätigt aber im übrigen das hier inhaltlich Gesagte.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Es handelt sich hier um Äußerungen, die auf der Linie dessen liegen, was in der Debatte der vorigen Woche gegenüber meinem Freund Wehner gesagt worden ist. Mir scheint hierin ein System zu liegen.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Mommer: Verleumdung!)

An einer anderen Stelle — diesmal nicht Herr
Wuermeling — wird gesagt, um das Linsengericht
von drei Stunden habe man den Sonntag verkauft.
Ich finde hier noch eine Bemerkung des Herrn Kollegen Wullenhaupt auf einer Veranstaltung in Rheinhausen. Es ist mir berichtet worden, daß das gesagt worden sei. Herr Kollege Wullenhaupt hat danach gesagt, es sei doch eigentümlich, daß man diesen Vertrag am 21. Dezember 1956 abgeschlossen habe, das sei gerade Stalins Geburtstag.

(Oho-Rufe und Unruhe bei der SPD.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich überlasse Ihnen das Urteil über solche Entgleisungen.
Wir haben eine Reihe von Betriebsbesichtigungen unter Beteiligung der Presse gemacht — ich zitiere hier nur einen Vorgang; ich glaube, es war bei der Westfalenhütte —, an denen auch der Herr Chefredakteur der „Ruhr-Nachrichten", Herr Schmelzer, teilgenommen hat. Wir haben dort diese Dinge in aller Freundschaft diskutiert. Ich habe ihm auch wieder sagen müssen — übrigens auch anderen Herren —: Machen Sie uns einen Vorschlag, wie man das machen kann; nein zu sagen, nutzt uns nichts, wenn uns hier einer bescheinigt, das sollen wir verschmerzen können — wie es auch hier angeklungen war —, unsere Kol-


(Sträter)

legen in diesen Betrieben sind die letzten, die auf diese Sonntagsproduktion verrückt sind; das soll sich keiner einbilden. Ein Weg wurde auch von Herrn Schmelzer nicht gezeigt. Und siehe da, am G. März 1957 lautet ein Leitartikel „Gestürzter ,Sonntag". So etwas ist doch nur möglich, weil Nordrhein-Westfalen — das muß doch fürchterliche Schmerzen verursacht haben —eine sozialdemokratisch geführte Regierung hat.
Ich muß nun noch eine Frage an den Herrn Wuermeling stellen. Herr Minister, zählen Sie auch die Herren Arnold, Ernst, Dr. Schmidt, Hans Platte und den Arbeitsminister von RheinlandPfalz zu den Ostimporteuren? Zählen Sie etwa die Herren der FDP und des Zentrums in der Landesregierung Nordrhein-Westfalen — das ist nämlich ein einstimmiger Kabinettsbeschluß gewesen — auch zu den Ostimporteuren? Ich glaube, das wollten Sie nicht sagen, weil es Ihre Freunde sind. Ich will Ihnen aber sagen, daß mir das sehr ehrenwerte Herren sind, alle genannten.

(Abg. Mattick: Nur Wuermeling nicht!)

Es sind doch die Herren unter der Regierung Arnold gewesen — wahrscheinlich nicht ohne Grund —, die diese sogenannte Transportaktion aus dem Osten vorgenommen haben.
Auf das Gutachten habe ich bereits hingewiesen. Ich glaube, Herr Wuermeling, Sie haben zu viel an das Wahljahr 1957 gedacht, und es wäre sehr viel nützlicher sowie der Sache und dem Sonntag sehr viel dienlicher gewesen, wenn hier nicht so viel im Trüben gefischt worden wäre.
Ich bleibe also bei dem, Herr Wuermeling, was ich Ihnen in meinem Brief vom 11. Februar geschrieben habe, daß nämlich solche Methoden zu einer Vergiftung der öffentlichen Meinung führen, die der Demokratie in keiner Weise dienlich ist. Ich bleibe ferner dabei, es wäre besser gewesen, Sie hätten sich nicht nur von Herrn Dr. Paulus, dem Direktor des Katholischen Kirchentages — der meine volle Hochachtung genießt, auch heute —, über die Zustände informieren lassen, sondern hätten sich selber in die Hüttenbetriebe begeben, am Sonntagmorgen gegen 5 Uhr. Dann mußte man natürlich etwas früher aufstehen. Daß ohne wirkliche Kenntnis der Tatbestände solche unqualifizierten Angriffe gegen die beteiligten Gewerkschaften gerichtet werden, habe ich bisher seitens eines Bundesministers nicht für möglich gehalten.

(Beifall bei der SPD.)

Ich darf Ihnen, Herr Wuermeling, auch das Schreiben in Erinnerung rufen, das Ihnen mein Vorstandskollege und wiederum Ihr Parteifreund Fritz Biggeleben geschickt hat. Ich hätte angenommen, daß Sie daraufhin etwas die Dinge korrigiert hätten. Das ist nicht geschehen.

(Zurufe von der SPD.)

Ich kann mich in diesem Punkte auch auf eine Feststellung des Sonntagsblattes „Der Sonntag", Limburg, 17. März, beziehen — vielleicht notieren Sie sich das bitte auch, Herr Wuermeling —: Es wäre ein Kurzschluß zu meinen, diese Bestrebungen — die wir heute diskutieren — kämen aus einer antireligiösen Haltung. Sie haben ein an sich sehr ehrenwertes Motiv, und hier will man uns eben das Antireligiöse bewußt aus wahltechnischen Gründen unterschieben.

(Beifall bei der SPD.)

Sie brauchen sich also gar nicht zu wundern, Herr Wuermeling, wenn man nicht mehr in der Lage ist, auf Fragestellungen in den Betrieben wie etwa: „Ist das so leicht möglich, Bundesminister zu spielen, wie bei Herrn Wuermeling?" zu antworten.

(Lachen und Beifall bei der SPD. — Gegenruf von der Mitte: Ich möchte sehen, wie Sie Ihr Kabinett aufstellen!)

Auf der anderen Seite waren wir erfreut darüber, daß es Herr Präses Held nicht für überflüssig gehalten hat, die Westfalenhütte zu besichtigen. Er hat sie vorher besichtigt, er will sie auch nach der Umstellung wieder besichtigen. Dias hätte er auch haben können, wenn er Oberhausen mit der Westfalenhütte verglichen hätte. Aber das ist eine Entscheidung des Herrn Präses Held selbst.
In den Pressediensten der evangelischen Seite wird festgestellt, daß an der befristeten Genehmigung der gleitenden Arbeitswoche in — wie es hier heißt — „begründeten Einzelfällen festgehalten werden müsse, da neue Verfahren ..." usw.
Ein weiteres Zitat: Es ist um der Menschen willen eine zwingende Notwendigkeit, die Arbeitszeit von 53,3 Stunden in der Woche in den Stahlwerken zu beseitigen, ohne durch eine Verminderung der Stahlerzeugung die Arbeitsplätze in der gesamten Wirtschaft zu gefährden. Herr Oberkirchenrat D. Karrenberg — meine Damen und Herren, das sind Zitate von der evangelischen Kirche Rheinland, die protokollmäßig festliegen — erklärte bei einer Besprechung beim Herrn Ministerpräsidenten Steinhoff am 15. Februar 1957: „Die evangelische Kirche hat zu dem Abkommen nie nein gesagt. Sie hält es für ausgeschlossen, daß etwa in dem Bereich, für den das Abkommen gilt, die früheren Verhältnisse wiederhergestellt werden."

(Sehr gut! bei der SPD.)

Die Kirche hat nur das Argument geltend gemacht, daß die kontinuierliche Arbeitsweise nicht die letzte Lösung sein sollte, und zwar mit Rücksicht auf den Sonntag und mit Rücksicht auf den Menschen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Vor allem muß die Gefahr vermieden werden, daß die Ausnahme ein Berufungsfall wird und alles ins Rollen bringt.
Wir haben auf dieser Konferenz erklärt: Herr Karrenberg, hundertprozentig unsere Meinung, hundertprozentig auch die Meinung der SPD-Bundestagsfraktion.
Ich möchte noch dem Herrn Bundesarbeitsminister ein kurzes Wort sagen. Der Herr Kollege Sabel hat erklärt: Es hätte erst das Gesetz erlassen werden müssen; wieso kommen die Tarifparteien dazu? In dem Tarifvertrag ist der Vorbehalt gemacht worden, daß er nur dann in Kraft tritt, wenn es auf der Gesetzesbasis möglich ist. Wir sind in in der ganzen Debatte gar nicht so sehr auseinander, mit der einen Ausnahme der schäbigen Diskussionsbeiträge, die sich hoffentlich selbst richten.

(Beifall bei der SPD.)

Ich möchte meinen, daß Sie, Herr Minister Store, eigentlich seit 1953 Zeit gehabt haben.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Auch damals haben diese Dinge eine Rolle ge-


(Sträter)

spielt. Seit dem Augenblick, da das Gutachten von neutralen Professoren vorlag, haben Sie sehr viel Zeit gehabt, die auch von Ihnen heute bejahte Veränderung der Bundesratsverordnung von 1895 zu erledigen.

(Beifall bei der SPD.)

Uns wäre dann heute mancher Kummer erspart geblieben.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Ich weiß, daß das eine schwierige Sache ist, und wir sollten uns alle miteinander bemühen, die Grenzen so eng wie möglich zu ziehen.
Wir haben es beispielsweise abgelehnt, auch die Thomasbetriebe mit einzubeziehen. Daran denken wir gar nicht! Wer aber behauptet, bei den Siemens-Martin-Werken mit ihrer Arbeitsbelastung in den zurückliegenden 40, 50 Jahren sei das eine Sonntagswegnahme, der sagt wider besseres Wissen die Unwahrheit.

(Beifall bei der SPD.)

Wir sind damit einverstanden, daß nur Gründe allgemeiner Art in Frage kommen sollen, die das ganze Volk interessieren, und nicht Gründe des Unternehmens X oder des Unternehmens Y.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Völlige Übereinstimmung! Ich weiß nur nicht, warum wir hier darüber diskutieren, Herr Kollege Sabel. Die Beantwortung Ihrer Großen Anfrage hätten Sie von Ihrer Regierung wahrscheinlich auch besser bekommen können.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Wir sind ferner damit einverstanden — ich will jetzt nicht in Einzelheiten einsteigen —, daß die Prüfung nicht nur bei Eisen und Stahl, sondern auch in den übrigen Wirtschaftsbereichen erfolgt. Ich will hoffen, daß dabei etwas mehr herauskommt und daß wir die Sache dann nicht hier wieder ins Gegenteil diskutieren, wie etwa beim Ladenschlußgesetz, wo man dann nachher darüber diskutierte, ob man in den Badeorten an den Sonntagen die Geschäfte offenlassen und wie lange man sie offenlassen sollte.

(Beifall bei der SPD.)

Nur ein kurzes Wort zu dem Schreiben des Herrn Erzbischofs von Köln vom 6. April, der die Dinge offenbar noch nicht richtig sieht. Er sagt, man solle doch nicht darüber hinwegsehen, daß diese Wohltat der 13 freien Sonntage — der freien Kalendersonntage, nicht der angeschnittenen Samstage oder Montage — dadurch erkauft werde — der Ausdruck kommt hier wieder —, daß die übrigen 39 Sonntage des Jahres ganz normale Arbeitstage würden. Das sind sie seit 40 Jahren! Das brauchen sie gar nicht mehr zu werden.

(Zuruf von der SPD: Nicht nur die 39!)

— Richtig. Bei dieser Regelung bekommen die Menschen mindestens einmal im Monat einen freien Sonntag, eingebettet in einen freien Samstag und einen freien Montag.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Das sind 72 Stunden Ruhezeit!

(Landesminister Hemsath: Mindestens!)

— Das ist das mindeste. Wir sind mit allen an der Debatte Beteiligten, mit allen Gutwilligen der Meinung, daß man sich noch einmal bemühen sollte. Vielleicht findet jemand ein Rezept. Wir waren
trotz der ganze Jahre Arbeit an dieser Frage nicht so schlau.
Es kann auch keine Rede davon sein, daß sich dabei irgendeiner überfahren fühlen könnte. Das klang in dem ersten Schreiben des Herrn Frings an meine Adresse so etwas an. Wir haben ausdrücklich mit Herrn Hemsath darauf hingewiesen, daß wir monatelang in Verhandlungen stecken und daß man nach unseren Vorstellungen die Hüttenbetriebe anders behandeln muß als die verarbeitenden Betriebe. Die Hüttenbetriebe kann man samstags nicht einfach zumachen. Bitte, seien Sie uns nicht böse: Wenn es uns gelingt, zum Abschluß zu kommen, dann soll das kein Affront gegenüber den Herren sein, die mit uns diese Gespräche geführt haben. Herr Kollege Even, Ihre Behauptung, hier würden gesetzliche Bestimmungen durch den Tarifvertrag außer Kraft gesetzt, können Sie beim besten Willen nicht aufrechterhalten, wenn Sie den Tarifvertrag einmal durchlesen.

(Heiterkeit bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Keine Zeit dafür!)

Ich will nur noch auf das Zitat von Walter Freitag hinweisen, das uns schon einmal in der Debatte begegnet ist. Die Verhältnisse sind ja auch von dem Herrn Storch richtig dargestellt worden. Es war damais das Anliegen der Alliierten — nicht nur der Engländer -, urn mehr Tonnen zu fördern, die kontinuierliche Arbeitsweise in sämtlichen Hütten einzuführen. Das haben wir abgelehnt, und zwar entschieden abgelehnt,

(Sehr richtig! bei der SPD)

mit der gleichen Argumentation — Bedeutung des Sonntags —, die wir heute diskutieren. Hier sitzt der Kollege, der in Oberhausen im Aufsichtsrat sitzt. Er wird mir bestätigen müssen, daß wir erst recht spät, nachdem die Dinge bereits mit dem Arbeitsminister Ernst, der Werksleitung und den Betriebsräten in Oberhausen vollständig ausgehandelt waren, diesen Vorgang in dem Tarifvertrag erfaßt haben, gerade um die Ausweitung zu verhindern, und das sind auch die Argumente des jetzigen Vertrags.
Sie müssen davon ausgehen, daß ab 1. April die Arbeitszeit in den Hütten auf 45 Stunden zurückgedrängt ist. Darin steckt der Tatbestand, daß eine ganze Menge von Sonntagsreparaturen jetzt in die Woche verlagert worden ist und in der Woche verrichtet werden muß.

(Abg. Richter: Sehr gut!)

Über den Rahmen der Stahlwerke hinaus werden wir bei der gesamten Hüttenarbeiterschaft einen erheblichen Fortschritt in bezug auf die freien Sonntage erzielen. Es wird mehr freie Sonntage geben.
Um dieses Ziel anzusteuern, haben wir beispielsweise auch festgelegt, daß, wenn trotzdem eine Reparatur an einem Sonntag notwendig ist — das soll es ja wohl geben, Kollege Sabel, darüber sind wir uns doch klar —, der Mann dafür in der Woche eine Schicht frei hat. Warum haben wir das getan? Wir haben diese Regelung deshalb vereinbart, um dem Kollegen jeden materiellen Anreiz zu der Arbeit am Sonntag zu nehmen.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Diese Regelung hat bereits heilsame Wirkungen gehabt.
Ich möchte also recht herzlich darum bitten, daß sich die von mir angesprochenen Herren — vor


(Sträter)

allen Dingen Herr Wuermeling — doch daran gewöhnen sollten, nun nicht absolut schon jetzt, am Beginn des Jahres 1957, in Wahlagitation zu machen. Sie können uns auch nicht als „Ostprovokateure" beschimpfen. Es handelt sich nämlich diesmal tatsächlich nicht um eine aus dem Osten exportierte Ware, sondern um eine Exportware aus dem Westen, mit dem Sie ja den Montanunionvertrag, mit dem Sie ja die NATO und alle diese Dinge gemacht haben. Das sollte man sich dabei überlegen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister Storch.