-2. Deutscher Bundestag — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1957 11327
200. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 21. März 1957.
Erklärung der Bundesregierung 11327 D
Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 11327 D
Dr. Deist (SPD) 11334 C, 11338 A,
11361 D, 11363 C, D
Dr. Hellwig (CDU/CSU) 11338 A,
11361 A, D, 11363 C, D
Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister
für Wirtschaft 11342 B
Dr. Furler (CDU/CSU) 11345 B
Margulies (FDP) 11350 C
Dr. Elbrächter (DP [FVP]) 11355 D
Stegner (GB/BHE) 11366 B
Dr. Arndt (SPD) 11370 A
Zur Geschäftsordnung:
Dr. Lenz (Godesberg) (CDU/CSU) . . 11372 D
Dr. Bucher (FDP) 11373 A
Schoettle (SPD) 11373 B
Überweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der SPD betr. Europäische Wirtschaftspolitik und Euratom (Drucksache 3311) an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 11373 B
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache 3282) 11373 C
Dr. h. c. Veit, Stellv. Ministerpräsident und Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 11373 C, D
Abstimmung 11375 A
Große Anfrage der Fraktion der FDP
betr. Euratom (Drucksache 3101) . . . . 11375 B
Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 11375 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 11379 C
Mellies (SPD) 11379 C
Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 11379 D
Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung:
Dr. Bucher (FDP) 11380 A
Nächste Sitzung 11380 C
Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 193. Sitzung 11380
Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11381 A
Anlage 2: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Europäische Wirtschaftspolitik und Euratom (Drucksache 3311) 11381 C
Anlage 3: Stellungnahme der Bundesregierung zu der Anfrage der Fraktion der
FDP (Drucksache 3101) betr. Euratom . . 11382 A
Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
Berichtigung
zum Stenographischen Bericht der 193. Sitzung Es ist zu lesen:
Seite 11010 C Zeile 7 von oben „(Zuruf von der Mitte: Siehe Antrag!)" statt „(Abg. Dr. Czaja: Siehe Antrag!)".
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Baade 22. 3.
Bauer (Wasserburg) 22. 3.
Becker (Hamburg) 12. 4.
Dr. Becker (Hersfeld) 23. 3.
Frau Beyer (Frankfurt) 21. 3.
Blachstein 22. 3.
Brandt (Berlin) 22. 3.
Brese 22. 3.
Brookmann (Kiel) 22. 3.
Dr. Bucerius 22. 3.
Dr. Bürkel 21. 3.
Caspers 22. 3.
Cillien 23. 3.
Dr. Conring 21. 3.
Dr. Dehler 21. 3.
Demmelmeier 22. 3.
Dr. Dollinger 22. 3.
Ehren 21. 3.
Feldmann 6. 4.
Franke 21. 3.
Dr. Friedensburg 21. 3.
Glüsing 22. 3.
Dr. Greve 23. 3.
Häussler 22. 3.
Heiland 22. 3.
Höfler 21. 3.
Horn 22. 3.
Illerhaus 21. 3.
Kahn 21. 3.
Kalbitzer 3. 5.
Keuning 21. 3.
Klingelhöfer 30. 3.
Dr. Kähler 30. 4.
Frau Korspeter 22. 3.
Kunze (Bethel) 21. 3.
Dr. Leverkuehn 24. 3.
Frau Lockmannn 23. 3.
Mauk 21. 3.
Dr. Menzel 21. 3.
Moll 1. 4.
Morgenthaler 30. 4.
Müller (Worms) 21. 3.
Frau Nadig 30. 3.
Ollenhauer 26. 3.
Onnen 23. 3.
Pelster 20. 4.
Raestrup 31. 3.
Frau Dr. Rehling 21. 3.
Dr. Reif 22. 3.
Sabel 22. 3.
Dr. Schild (Düsseldorf) 21. 3.
Schmücker 22. 3.
Schneider (Hamburg) 22. 3.
Dr. Schöne 29. 4.
Frau Schroeder (Berlin) 31. 5.
Frau Dr. Schwarzhaupt 21. 3.
Dr. Serres 31. 3.
Frau Dr. Steinbiß 21. 3.
Unertl 6. 4.
Wacher (Hof) 21. 3.
Wagner (Ludwigshafen) 22. 3.
Dr. Welskop 21. 3.
Frau Welter (Aachen) 21. 3.
Wittrock 21. 3.
Frau Wolff (Berlin) 21. 3.
Anlage 2 Drucksache 3311 C
(Vgl. S. 11372 C)
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom.
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Bundestag begrüßt die Anstrengungen, durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom zu einer Zusammenfassung der europäischen Wirtschaftsräume in einem Gemeinsamen Markt und zur gemeinsamen Entwicklung der Atomwirtschaft zu gelangen.
Er begrüßt,
daß die Zusammenarbeit nicht mehr auf einzelne Wirtschaftszweige beschränkt bleiben soll, sondern versucht wird, die gesamte Wirtschaft der beteiligten Staaten zu umfassen,
daß eine Koordinierung der Wirtschaftspolitik vorgesehen ist,
daß die Europäische Atomgemeinschaft ausschließlich der Entwicklung der Atomwirtschaft für friedliche Zwecke dienen soll und
daß das öffentliche Eigentum am spaltbaren Material als Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle und damit für die Sicherheit der Menschen gewährleistet wird.
Der Bundestag erwartet,
1. daß die Mitgliedstaaten zu einer Politik der Steigerung des allgemeinen Lebensstandards, der ständigen Ausweitung der Wirtschaft und der Vollbeschäftigung verpflichtet werden und zu diesem Zweck eine gemeinsame Währungs- und Wirtschaftspolitik entwickeln, insbesondere die Grundlage für eine planmäßige Investitionspolitik und für eine wirksame Konjunkturpolitik schaffen;
2. daß der freie Handelsverkehr und eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten, die sich zunächst der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht anschließen, durch die Bildung einer Freihandelszone, die zu gleicher Zeit wie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Kraft treten sollte, gesichert werden;
3. daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft alle Maßnahmen trifft, um eine stetige Vergrößerung des Handelsverkehrs mit den übrigen Ländern der Welt - insbesondere durch Senkung der Zölle und Abbau sonstiger Handelsbeschränkungen - zu ermöglichen;
4. daß der gemeinsame Außenzoll nicht zu einer Erhöhung der Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik Deutschland führt;
5. daß klare vertragliche Abmachungen getroffen werden, die sicherstellen, daß die Zonengrenze nicht zur Zollgrenze wird und die freie Entwicklung des innerdeutschen Handelsverkehrs keinen Bindungen durch die Partnerstaaten und die Organe der Gemeinschaft unterliegt;
6. daß jede Belastung durch die Kolonialpolitik abgelehnt, die Selbstbestimmung der überseeischen Gebiete im Sinne der Satzung der UNO gefördert und die Hilfe für die Entwicklungsländer der übrigen Welt nicht beeinträchtigt werden;
7. daß die Bundesregierung rechtzeitig alle Vorkehrungen trifft, um Arbeitnehmer vor den un-
günstigen Auswirkungen der durch den Gemeinsamen Markt zu erwartenden Umschichtungen zu schützen, ihre Beschäftigung zu sichern und ihren sozialen Stand zu erhalten;
8. daß bei dem Aufbau der Organe und der Regelung ihrer Zuständigkeiten die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie beachtet werden, insbesondere der Ministerrat auf Fragen der Koordinierung beschränkt wird, der Europäischen Kommission die Exekutivbefugnisse der Gemeinschaft übertragen und der parlamentarischen Versammlung wirksame Entscheidungs- und Kontrollrechte gegeben werden.
Der Bundestag verlangt, daß die Entscheidungsfreiheit des wiedervereinigten Deutschland über seine Zugehörigkeit zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und zur Europäischen Atomgemeinschaft ausdrücklich vertraglich anerkannt wird.
Bonn, den 20. März 1957
Mellies und Fraktion
Anlage 3
(Vgl. S. 11379 C)
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Großen Anfrage der Fraktion der FDP (Drucksache 3101) betreffend Euratom.
Die Bundesregierung nimmt zu den vorgelegten Fragen Stellung wie folgt:
1. Welche Organisationsform soll Euratom haben?
Die Bundesrepublik verpflichtet sich durch den vorgesehenen Vertrag zur Beteiligung an einer Gemeinschaft teils übernationalen, teils zwischenstaatlichen Rechts.
Die Verfassung dieser Gemeinschaft wird in ihren wesentlichen Teilen im Vertrag niedergelegt sein. Für notwendige Ergänzungen und Änderungen ist Raum.
Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben wird 'die europäische Atomgemeinschaft über 4 Hauptorgane
— eine Versammlung
— einen Rat (Ministerrat)
— eine Kommission
— einen Gerichtshof
verfügen.
Der Rat und die Kommission werden durch einen Wirtschafts- und Sozialausschuß mit beratender Funktion unterstützt werden.
Ferner steht ihnen ein Beirat für Wissenschaft und Technik — ebenfalls mit beratender Funktion
— zur Verfügung.
Zur Versorgung der Verbraucher innerhalb der Gemeinschaft mit Erzen, Ausgangsstoffen und besonderem spaltbarem Material wird eine Agentur geschaffen, welche Rechtspersönlichkeit hat und finanziell unabhängig ist, jedoch der Aufsicht der Kommission untersteht.
2. Welche europäischen und außereuropäischen
Staaten und Gebiete sollen beteiligt werden?
Grundsätzlich findet der Vertrag auf die europäischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten Belgien
— Deutschland
— Frankreich
— Italien
— Luxemburg
— Niederlande
sowie auf die ihnen unterstehenden außereuropäischen Gebiete Anwendung.
Der Vertrag findet darüber hinaus auf die europäischen Gebiete Anwendung, deren auswärtige Angelegenheiten ein Mitgliedstaat wahrnimmt.
Jeder europäische Staat kann den Antrag stellen, Mitglied der Gemeinschaft zu werden.
Die Gemeinschaft kann auf einstimmigen Beschluß des Rates mit einem dritten Staat, einem Zusammenschluß von Staaten oder einer internationalen Organisation Abkommen schließen, durch welche gegenseitige Rechte und Pflichten, ein gemeinsames Vorgehen oder besondere Verfahren begründet werden.
3. Welche Bindungen wird die Bundesrepublik im Rahmen des vorgesehenen Vertrages übernehmen, und welche finanziellen Belastungen werden für die Bundesrepublik damit verbunden sein?
Verpflichtungen der Bundesrepublik aus dem vorgesehenen Vertrage werden — zusammengefaßt und ohne hier der künftigen Beratung der Einzelheiten in den Ausschüssen vorgreifen zu wollen — in Betracht kommen im Hinblick auf
- die Förderung der Forschung und die Verbreitung der besonderen Kenntnisse auf dem Atomgebiet,
— den Gesundheitsschutz für die mit der Entwicklung und Anwendung der Kernenergie betrauten Arbeitskräfte und für die Gesamtbevölkerung,
— die Ermöglichung einer Förderung der Investitionen auf dem Kerngebiet durch die Gemeinschaft,
— die Schaffung sich gegebenenfalls als notwendig erweisender gemeinsamer Unternehmen,
— eine zentrale und nichtdiskriminatorische, zunächst für 7 Jahre festgelegte Versorgungsregelung für alle Verbraucher innerhalb der Gemeinschaft mit Erzen, Ausgangsstoffen und besonderem spaltbarem Material,
— die Ermöglichung einer ausreichenden Sicherheitskontrolle im Interesse der Mitgliedstaaten und ihrer Bevölkerung durch die Gemeinschaft unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten,
- die Herstellung eines Gemeinsamen Marktes auf dem Gebiet der Kernenergie,
— eine begrenzte Koordinierung der Außenbeziehungen,
— eine Beteiligung an der Finanzierung der Aufgaben der Gemeinschaft.
Der deutsche finanzielle Beitrag zum Verwaltungshaushalt der Gemeinschaft wird mit 28 %, der deutsche finanzielle Beitrag zum Forschungs-und Investitionshaushalt der Gemeinschaft wird 30 % der Gesamtbeiträge ausmachen.
Die Stimmen der Mitglieder des Ministerrats werden entsprechend dem finanziellen Beitrag der Mitgliedstaaten gewogen.
Ein erstes Forschungs- und Ausbildungprogramm der Gemeinschaft, welches sich über fünf Jahre erstreckt, wird auf 215 Millionen EZU-Rechnungseinheiten geschätzt. Die dafür bereitgestellten Mittel werden jährlich in den Haushalt der Gemeinschaft eingesetzt.
4. Welche Verpflichtungen wird die Bundesrepublik für die Betätigung der deutschen Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Rahmen von Euratom übernehmen?
Das Ziel der Gemeinschaft ist nicht eine Ersetzung oder Hemmung, sondern im Gegenteil eine Förderung der wirtschaftlichen Initiative auf dem Kerngebiet.
Dieser wirtschaftlichen Initiative sollen durch den Vertrag keine anderen Schranken gesetzt werden, als diejenigen, welche im Interesse des Gesundheitsschutzes gegenüber den schädlichen Auswirkungen der Radioaktivität und wegen der bebesonderen Gefährlichkeit der zur Nutzung der Kernenergie verwendeten Stoffe erforderlich sind.
Darüber hinausgehende Verpflichtungen dienen ihrer Zwecksetzung nach ausschließlich dazu, eine raschere und fruchtbringendere Entwicklung der friedlichen Nutzung der Kernenergie im Gebiete der Gemeinschaft durch Zusammenwirken und Harmonisierung der beteiligten Kräfte zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Gebiete
— Förderung der Forschung und Austausch der Kenntnisse,
— Investitionen und gemeinsame Unternehmen,
— Gemeinsamer Kernmarkt, zentrale Versorgung und Koordinierung gewisser Teile der Außenbeziehungen, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft fallen.
Soweit auf diesen Gebieten Verpflichtungen der Bundesrepublik für die deutsche Wirtschaft eingegangen werden, geschieht dies auf der Grundlage der Gegenseitigkeit.
5. Wie soll ,die Zusammenarbeit zwischen Euratom und OEEC und im Rahmen sonstiger internationaler Abkommen gestaltet werden?
Ausgehend von der Erkenntnis und dem Grundsatz, daß der engere Zusammenschluß der 6 Mitgliedstaaten von Euratom und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der OEEC auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung Kernenergie einander nicht ausschließen, sondern sich in sinnvoller Weise ergänzen und gegenseitig fördern, ist vorgesehen, daß die europäische Atomgemeinschaft eine enge Zusammenarbeit mit dem europäischen Wirtschaf tsrat herbeiführen soll. Die nähere Regelung soll im gemeinsamen Einvernehmen getroffen werden.
Ein Verbindungsausschuß zwischen den beiden Verhandlungsgremien ist bereits tätig.
6. Beeinflussen die im Rahmen von Euratom zu übernehmenden Verpflichtungen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur friedlichen Nutzung der Kernenergie?
Zwischen den im Rahmen von Euratom zu übernehmenden Verpflichtungen und dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur friedlichen Nutzung der Kernenergiebestehen keine Unvereinbarkeiten.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Kernenergie-Gesetzes würde im Falle seiner Annahme die Bundesregierung nicht nur an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Euratom-Vertrag nicht hindern, sondern im Gegenteil die Erfüllung dieser Verpflichtungen ermöglichen.
Soweit im Euratom-Vertrag Rechte und Pflichten für den einzelnen oder für Unternehmen statuiert sind, stehen dem die Bestimmungen des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs des Kernenergie-Gesetzes nicht entgegen.