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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 21. März 1957

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    522. rechtfertigt.\n: 1
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    -2. Deutscher Bundestag — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1957 11327 200. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. März 1957. Erklärung der Bundesregierung 11327 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 11327 D Dr. Deist (SPD) 11334 C, 11338 A, 11361 D, 11363 C, D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 11338 A, 11361 A, D, 11363 C, D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 11342 B Dr. Furler (CDU/CSU) 11345 B Margulies (FDP) 11350 C Dr. Elbrächter (DP [FVP]) 11355 D Stegner (GB/BHE) 11366 B Dr. Arndt (SPD) 11370 A Zur Geschäftsordnung: Dr. Lenz (Godesberg) (CDU/CSU) . . 11372 D Dr. Bucher (FDP) 11373 A Schoettle (SPD) 11373 B Überweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der SPD betr. Europäische Wirtschaftspolitik und Euratom (Drucksache 3311) an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 11373 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache 3282) 11373 C Dr. h. c. Veit, Stellv. Ministerpräsident und Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 11373 C, D Abstimmung 11375 A Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Euratom (Drucksache 3101) . . . . 11375 B Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 11375 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 11379 C Mellies (SPD) 11379 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 11379 D Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Bucher (FDP) 11380 A Nächste Sitzung 11380 C Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 193. Sitzung 11380 Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11381 A Anlage 2: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Europäische Wirtschaftspolitik und Euratom (Drucksache 3311) 11381 C Anlage 3: Stellungnahme der Bundesregierung zu der Anfrage der Fraktion der FDP (Drucksache 3101) betr. Euratom . . 11382 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 193. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 11010 C Zeile 7 von oben „(Zuruf von der Mitte: Siehe Antrag!)" statt „(Abg. Dr. Czaja: Siehe Antrag!)". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Baade 22. 3. Bauer (Wasserburg) 22. 3. Becker (Hamburg) 12. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 23. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 21. 3. Blachstein 22. 3. Brandt (Berlin) 22. 3. Brese 22. 3. Brookmann (Kiel) 22. 3. Dr. Bucerius 22. 3. Dr. Bürkel 21. 3. Caspers 22. 3. Cillien 23. 3. Dr. Conring 21. 3. Dr. Dehler 21. 3. Demmelmeier 22. 3. Dr. Dollinger 22. 3. Ehren 21. 3. Feldmann 6. 4. Franke 21. 3. Dr. Friedensburg 21. 3. Glüsing 22. 3. Dr. Greve 23. 3. Häussler 22. 3. Heiland 22. 3. Höfler 21. 3. Horn 22. 3. Illerhaus 21. 3. Kahn 21. 3. Kalbitzer 3. 5. Keuning 21. 3. Klingelhöfer 30. 3. Dr. Kähler 30. 4. Frau Korspeter 22. 3. Kunze (Bethel) 21. 3. Dr. Leverkuehn 24. 3. Frau Lockmannn 23. 3. Mauk 21. 3. Dr. Menzel 21. 3. Moll 1. 4. Morgenthaler 30. 4. Müller (Worms) 21. 3. Frau Nadig 30. 3. Ollenhauer 26. 3. Onnen 23. 3. Pelster 20. 4. Raestrup 31. 3. Frau Dr. Rehling 21. 3. Dr. Reif 22. 3. Sabel 22. 3. Dr. Schild (Düsseldorf) 21. 3. Schmücker 22. 3. Schneider (Hamburg) 22. 3. Dr. Schöne 29. 4. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Frau Dr. Schwarzhaupt 21. 3. Dr. Serres 31. 3. Frau Dr. Steinbiß 21. 3. Unertl 6. 4. Wacher (Hof) 21. 3. Wagner (Ludwigshafen) 22. 3. Dr. Welskop 21. 3. Frau Welter (Aachen) 21. 3. Wittrock 21. 3. Frau Wolff (Berlin) 21. 3. Anlage 2 Drucksache 3311 C (Vgl. S. 11372 C) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag begrüßt die Anstrengungen, durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom zu einer Zusammenfassung der europäischen Wirtschaftsräume in einem Gemeinsamen Markt und zur gemeinsamen Entwicklung der Atomwirtschaft zu gelangen. Er begrüßt, daß die Zusammenarbeit nicht mehr auf einzelne Wirtschaftszweige beschränkt bleiben soll, sondern versucht wird, die gesamte Wirtschaft der beteiligten Staaten zu umfassen, daß eine Koordinierung der Wirtschaftspolitik vorgesehen ist, daß die Europäische Atomgemeinschaft ausschließlich der Entwicklung der Atomwirtschaft für friedliche Zwecke dienen soll und daß das öffentliche Eigentum am spaltbaren Material als Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle und damit für die Sicherheit der Menschen gewährleistet wird. Der Bundestag erwartet, 1. daß die Mitgliedstaaten zu einer Politik der Steigerung des allgemeinen Lebensstandards, der ständigen Ausweitung der Wirtschaft und der Vollbeschäftigung verpflichtet werden und zu diesem Zweck eine gemeinsame Währungs- und Wirtschaftspolitik entwickeln, insbesondere die Grundlage für eine planmäßige Investitionspolitik und für eine wirksame Konjunkturpolitik schaffen; 2. daß der freie Handelsverkehr und eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten, die sich zunächst der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht anschließen, durch die Bildung einer Freihandelszone, die zu gleicher Zeit wie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Kraft treten sollte, gesichert werden; 3. daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft alle Maßnahmen trifft, um eine stetige Vergrößerung des Handelsverkehrs mit den übrigen Ländern der Welt - insbesondere durch Senkung der Zölle und Abbau sonstiger Handelsbeschränkungen - zu ermöglichen; 4. daß der gemeinsame Außenzoll nicht zu einer Erhöhung der Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik Deutschland führt; 5. daß klare vertragliche Abmachungen getroffen werden, die sicherstellen, daß die Zonengrenze nicht zur Zollgrenze wird und die freie Entwicklung des innerdeutschen Handelsverkehrs keinen Bindungen durch die Partnerstaaten und die Organe der Gemeinschaft unterliegt; 6. daß jede Belastung durch die Kolonialpolitik abgelehnt, die Selbstbestimmung der überseeischen Gebiete im Sinne der Satzung der UNO gefördert und die Hilfe für die Entwicklungsländer der übrigen Welt nicht beeinträchtigt werden; 7. daß die Bundesregierung rechtzeitig alle Vorkehrungen trifft, um Arbeitnehmer vor den un- günstigen Auswirkungen der durch den Gemeinsamen Markt zu erwartenden Umschichtungen zu schützen, ihre Beschäftigung zu sichern und ihren sozialen Stand zu erhalten; 8. daß bei dem Aufbau der Organe und der Regelung ihrer Zuständigkeiten die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie beachtet werden, insbesondere der Ministerrat auf Fragen der Koordinierung beschränkt wird, der Europäischen Kommission die Exekutivbefugnisse der Gemeinschaft übertragen und der parlamentarischen Versammlung wirksame Entscheidungs- und Kontrollrechte gegeben werden. Der Bundestag verlangt, daß die Entscheidungsfreiheit des wiedervereinigten Deutschland über seine Zugehörigkeit zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und zur Europäischen Atomgemeinschaft ausdrücklich vertraglich anerkannt wird. Bonn, den 20. März 1957 Mellies und Fraktion Anlage 3 (Vgl. S. 11379 C) Stellungnahme der Bundesregierung zu der Großen Anfrage der Fraktion der FDP (Drucksache 3101) betreffend Euratom. Die Bundesregierung nimmt zu den vorgelegten Fragen Stellung wie folgt: 1. Welche Organisationsform soll Euratom haben? Die Bundesrepublik verpflichtet sich durch den vorgesehenen Vertrag zur Beteiligung an einer Gemeinschaft teils übernationalen, teils zwischenstaatlichen Rechts. Die Verfassung dieser Gemeinschaft wird in ihren wesentlichen Teilen im Vertrag niedergelegt sein. Für notwendige Ergänzungen und Änderungen ist Raum. Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben wird 'die europäische Atomgemeinschaft über 4 Hauptorgane — eine Versammlung — einen Rat (Ministerrat) — eine Kommission — einen Gerichtshof verfügen. Der Rat und die Kommission werden durch einen Wirtschafts- und Sozialausschuß mit beratender Funktion unterstützt werden. Ferner steht ihnen ein Beirat für Wissenschaft und Technik — ebenfalls mit beratender Funktion — zur Verfügung. Zur Versorgung der Verbraucher innerhalb der Gemeinschaft mit Erzen, Ausgangsstoffen und besonderem spaltbarem Material wird eine Agentur geschaffen, welche Rechtspersönlichkeit hat und finanziell unabhängig ist, jedoch der Aufsicht der Kommission untersteht. 2. Welche europäischen und außereuropäischen Staaten und Gebiete sollen beteiligt werden? Grundsätzlich findet der Vertrag auf die europäischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten Belgien — Deutschland — Frankreich — Italien — Luxemburg — Niederlande sowie auf die ihnen unterstehenden außereuropäischen Gebiete Anwendung. Der Vertrag findet darüber hinaus auf die europäischen Gebiete Anwendung, deren auswärtige Angelegenheiten ein Mitgliedstaat wahrnimmt. Jeder europäische Staat kann den Antrag stellen, Mitglied der Gemeinschaft zu werden. Die Gemeinschaft kann auf einstimmigen Beschluß des Rates mit einem dritten Staat, einem Zusammenschluß von Staaten oder einer internationalen Organisation Abkommen schließen, durch welche gegenseitige Rechte und Pflichten, ein gemeinsames Vorgehen oder besondere Verfahren begründet werden. 3. Welche Bindungen wird die Bundesrepublik im Rahmen des vorgesehenen Vertrages übernehmen, und welche finanziellen Belastungen werden für die Bundesrepublik damit verbunden sein? Verpflichtungen der Bundesrepublik aus dem vorgesehenen Vertrage werden — zusammengefaßt und ohne hier der künftigen Beratung der Einzelheiten in den Ausschüssen vorgreifen zu wollen — in Betracht kommen im Hinblick auf - die Förderung der Forschung und die Verbreitung der besonderen Kenntnisse auf dem Atomgebiet, — den Gesundheitsschutz für die mit der Entwicklung und Anwendung der Kernenergie betrauten Arbeitskräfte und für die Gesamtbevölkerung, — die Ermöglichung einer Förderung der Investitionen auf dem Kerngebiet durch die Gemeinschaft, — die Schaffung sich gegebenenfalls als notwendig erweisender gemeinsamer Unternehmen, — eine zentrale und nichtdiskriminatorische, zunächst für 7 Jahre festgelegte Versorgungsregelung für alle Verbraucher innerhalb der Gemeinschaft mit Erzen, Ausgangsstoffen und besonderem spaltbarem Material, — die Ermöglichung einer ausreichenden Sicherheitskontrolle im Interesse der Mitgliedstaaten und ihrer Bevölkerung durch die Gemeinschaft unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten, - die Herstellung eines Gemeinsamen Marktes auf dem Gebiet der Kernenergie, — eine begrenzte Koordinierung der Außenbeziehungen, — eine Beteiligung an der Finanzierung der Aufgaben der Gemeinschaft. Der deutsche finanzielle Beitrag zum Verwaltungshaushalt der Gemeinschaft wird mit 28 %, der deutsche finanzielle Beitrag zum Forschungs-und Investitionshaushalt der Gemeinschaft wird 30 % der Gesamtbeiträge ausmachen. Die Stimmen der Mitglieder des Ministerrats werden entsprechend dem finanziellen Beitrag der Mitgliedstaaten gewogen. Ein erstes Forschungs- und Ausbildungprogramm der Gemeinschaft, welches sich über fünf Jahre erstreckt, wird auf 215 Millionen EZU-Rechnungseinheiten geschätzt. Die dafür bereitgestellten Mittel werden jährlich in den Haushalt der Gemeinschaft eingesetzt. 4. Welche Verpflichtungen wird die Bundesrepublik für die Betätigung der deutschen Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Rahmen von Euratom übernehmen? Das Ziel der Gemeinschaft ist nicht eine Ersetzung oder Hemmung, sondern im Gegenteil eine Förderung der wirtschaftlichen Initiative auf dem Kerngebiet. Dieser wirtschaftlichen Initiative sollen durch den Vertrag keine anderen Schranken gesetzt werden, als diejenigen, welche im Interesse des Gesundheitsschutzes gegenüber den schädlichen Auswirkungen der Radioaktivität und wegen der bebesonderen Gefährlichkeit der zur Nutzung der Kernenergie verwendeten Stoffe erforderlich sind. Darüber hinausgehende Verpflichtungen dienen ihrer Zwecksetzung nach ausschließlich dazu, eine raschere und fruchtbringendere Entwicklung der friedlichen Nutzung der Kernenergie im Gebiete der Gemeinschaft durch Zusammenwirken und Harmonisierung der beteiligten Kräfte zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Gebiete — Förderung der Forschung und Austausch der Kenntnisse, — Investitionen und gemeinsame Unternehmen, — Gemeinsamer Kernmarkt, zentrale Versorgung und Koordinierung gewisser Teile der Außenbeziehungen, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft fallen. Soweit auf diesen Gebieten Verpflichtungen der Bundesrepublik für die deutsche Wirtschaft eingegangen werden, geschieht dies auf der Grundlage der Gegenseitigkeit. 5. Wie soll ,die Zusammenarbeit zwischen Euratom und OEEC und im Rahmen sonstiger internationaler Abkommen gestaltet werden? Ausgehend von der Erkenntnis und dem Grundsatz, daß der engere Zusammenschluß der 6 Mitgliedstaaten von Euratom und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der OEEC auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung Kernenergie einander nicht ausschließen, sondern sich in sinnvoller Weise ergänzen und gegenseitig fördern, ist vorgesehen, daß die europäische Atomgemeinschaft eine enge Zusammenarbeit mit dem europäischen Wirtschaf tsrat herbeiführen soll. Die nähere Regelung soll im gemeinsamen Einvernehmen getroffen werden. Ein Verbindungsausschuß zwischen den beiden Verhandlungsgremien ist bereits tätig. 6. Beeinflussen die im Rahmen von Euratom zu übernehmenden Verpflichtungen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur friedlichen Nutzung der Kernenergie? Zwischen den im Rahmen von Euratom zu übernehmenden Verpflichtungen und dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur friedlichen Nutzung der Kernenergiebestehen keine Unvereinbarkeiten. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Kernenergie-Gesetzes würde im Falle seiner Annahme die Bundesregierung nicht nur an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Euratom-Vertrag nicht hindern, sondern im Gegenteil die Erfüllung dieser Verpflichtungen ermöglichen. Soweit im Euratom-Vertrag Rechte und Pflichten für den einzelnen oder für Unternehmen statuiert sind, stehen dem die Bestimmungen des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs des Kernenergie-Gesetzes nicht entgegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Artur Stegner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin insofern in einiger Verlegenheit, als mir der Herr Bundeswirtschaftsminister einige wesentliche Teile meiner Rede vorweggenommen hat. Wir dürfen, nachdem wir heute abend so viel von Hoffnungen, Wünschen, Erwartungen gehört haben, Herrn Bundeswirtschaftsminister Professor Erhard nur sehr dankbar sein für den Realismus, mit dem er seine Ausführungen hier gemacht hat.
    Er hat das zwar nicht gesagt oder auch nicht annähernd gesagt, aber man konnte doch etwa den Eindruck haben, daß heutzutage das Wort „Politik" manchmal als Synonym für wirtschaftspolitische Anomalien benutzt wird. Ich glaube nicht, daß Herr Professor Erhard dabei etwa an die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gedacht hat, in der hochentwickelte Industriegebiete mit dem afrikanischen Wüstensand zu einer Gemeinschaft gemacht werden. Aber ich könnte mir vorstellen, daß Herr Professor Erhard — er hat auch das hier nicht gesagt, er kann als Bundesminister nicht alles sagen, deswegen ergänze ich ihn ja jetzt — z. B. an die Frage der sozialen Harmonisierung gedacht hat. Wir haben darüber schon viel gehört, aber man muß diese Dinge vielleicht doch etwas konzentriert sehen.
    Frankreich will, daß die übrigen Länder ihre Löhne und Soziallasten zwecks Schaffung einheitlicher Arbeitskosten im wesentlichen auf die Höhe der französischen bringen. Darum geht es letzten Endes bei dieser sogenannten Harmonisierung der Arbeitskosten.
    Diese französische Forderung widerspricht wesentlichen Erkenntnissen der Volkswirtschaftslehre. Die Forderung nach Harmonisierung der Arbeitskosten ist volkswirtschaftlich so nicht zu begründen, denn ein freier Handel setzt keineswegs gleiche Arbeitskosten voraus. Es ist umgekehrt: Die bestehende Ungleichheit in den freien Arbeitskosten wird durch eine einheitliche Handelspolitik wesentlich vermindert. Man kann nicht etwas vorziehen, was nachher als Folge einer erwarteten Politik eintreten soll. Das sind solche volkswirtschaftliche Anomalien, vor denen der Bundeswirtschaftsminister mit Recht warnt. Ich habe das nur etwas ausgeführt, um, wie gesagt, hier Herrn Professor Erhard dafür zu danken, daß er die Dinge real sieht. Es ist schon sehr wesentlich, wenn der Herr Bundeswirtschaftsminister die Problematik klar erkennt.
    An der Spitze der Ausführungen, die ich für den Gesamtdeutschen Block/BHE mache, steht das Verfahren. Hier ist, auch von prominenter Seite der Koalition, mehrfach ausgeführt worden, daß das wesentliche Korrelat des Gemeinsamen Marktes oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Freihandelszone ist. Es ist doch überhaupt nicht zu begreifen, warum die Bundesregierung ein derartiges Tempo der Behandlung vorlegt, um die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft schnell unter Dach und Fach zu bringen. Es hätte nahegelegen, zunächst einmal die Verhandlungen über die Freihandelszone zu einem solchen Abschluß zu bringen, daß der Gemeinsame Markt und die Freihandelszone zum gleichen Zeitpunkt wirksam werden würden.

    (Abg. Dr. Keller: Sehr gut!)

    Die Regierungserklärung spricht nur davon, daß die Verhandlungen über die Freihandelszone zunächst angelaufen sind.
    Es ist heute, nachdem Herr Kollege Furler sich zu einer Art Mythos, einem europäischen Mythos bekannt hat, hier aber doch auch von dem Begriff „Kleineuropa" gesprochen worden; und ich muß sagen, Herr Kollege Hellwig, Sie haben mich durch Ihre Ausführungen in keiner Weise überzeugt, daß der Ausdruck nicht richtig ist. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß sich aus der Gruppe der 17 OEEC-Länder hier ein Präferenzkreis von sechs Ländern herausschält. Nun, alle OEEC-Länder sind ja Mitglieder der GATT; und wir wollen doch nicht vergessen, daß der Gemeinsame Markt durch die GATT zunächst einmal genehmigt werden muß. Es ist gar nicht einzusehen, warum wir uns — solche Anzeichen machen sich schon bemerkbar — durch die Vorziehung des Gemeinsamen Marktes zunächst einmal in Gegensatz zu den übrigen Ländern des freien Europa setzen sollen. Das ist für solche GATT-Verhandlungen keineswegs günstig. Es ist aber auch für das Anlaufen des Gemeinsamen Marktes ohne Freihandelszone nicht günstig.
    Wir verstehen also überhaupt nicht, warum hier ein derartiges Tempo vorgelegt worden ist, warum wir, nachdem wir erst wenige Tage die Unterlagen und erst seit heute früh den Text der Regierungserklärung haben, eine derart umfassende Schicksalsfrage des deutschen Volkes so kurzfristig be-


    (Stegner)

    handeln müssen. Wir bedauern das sehr trotz der Mitteilung in der Regierungserklärung, daß die einschlägigen Ausschüsse schon seit einigen Wochen unterrichtet worden sind. Das ist ja ungefähr das, was hier heute den ganzen Abend der Versammlung des Gemeinsamen Marktes vorgehalten worden ist: daß sie eben nur unterrichtet wird und dann mit dem Kopf nicken darf. Das waren doch die Monita, die hier gemacht wurden.
    Ich habe mit Interesse die Verhandlungen verfolgt und habe gesehen, wie die französische Regierung im Januar durch Einschaltung des Parlaments, von dem sie sich Richtlinien für die Verhandlungen hat geben lassen, sehr geschickt sich und ihren Verhandlungspartnern zur Durchsetzung ihrer Ziele den Rücken gestärkt hat. Ich wünschte, daß ein derartiges Verfahren in künftigen Fällen — na ja, vielleicht ist keine Gelegenheit mehr —, von der Bundesregierung beachtet und angewandt würde.

    (Sehr richtig! beim GB/BHE. — Zuruf von der SPD.)

    — Dafür kann ich nicht. Ich erwähne das hier ja nur.
    Meine Damen und Herren, so viel zum Verfahren.
    Ich darf, da die Frage „Kleineuropa oder das größere Europa?" besprochen worden ist — von Gesamteuropa können wir ja leider nicht reden —, kurz noch auf eines hinweisen. Herr Dr. Hellwig, es wird immer gesagt: „Wir haben im Gemeinsamen Markt einen Anteil von etwa 25 % des Außenhandels der Bundesrepublik." Meine Damen und Herren, wenn schon gesagt wird, der Gemeinsame Markt umfaßt die Länder, die ein Kernstück der Europawirtschaft darstellen, dann sollte man doch auch nicht verheimlichen, daß 1956 die Ausfuhr in die Länder des Gemeinsamen Marktes 27,8 % des deutschen Außenhandels und die Ausfuhr in die Länder der übrigen Staaten des freien Europas immerhin 33,6 % beträgt. So unwesentlich also scheinen mir die übrigen Länder des freien Europa für die Gesamtkonzeption gar nicht zu sein. Bei der Einfuhr entfallen 21,2 % auf die Länder des Gemeinsamen Marktes und immerhin 24,5 % auf die übrigen Länder des europäischen OEEC-Gebietes.
    Also, meine Damen und Herren, wenn sich diese Gemeinschaft „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" nennt, so liegt doch immerhin eine kleine Hochstapelei in der Benennung.

    (Sehr richtig! beim GB/BHE.)

    Es ist nicht die europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Ich sage das deswegen, meine Damen und Herren, weil meine Fraktion infolge der Kürze der Zeit und weil sie gewohnt ist, sich die Dinge sehr gründlich zu überlegen, noch keine Möglichkeit hat, eine endgültige — —

    (Zuruf.)

    — Ja, wenn Sie das wundert, dafür kann ich nicht. Das ist bei Kleinen eher möglich als bei Großen, Herr Kollege.

    (Abg. Dr. Rinke: Zu wenig Erfahrung!)

    — Ich verstehe nicht, Herr Kollege Rinke; aber vielleicht können wir uns persönlich darüber unterhalten.
    Meine Fraktion hatte noch keine Gelegenheit, einen festen Standpunkt zu den Dingen einzunehmen, weil wir eine Reihe Fragen durch die Regierung geklärt haben wollen, und zwar Fragen, die für uns entscheidend dafür sind, ob wir dem Vertragswerk zustimmen oder nicht. Dazu gehört für uns die Frage der europäischen Konzentration. Meine Damen und Herren, erschrecken Sie nicht, wenn ich auf die politische Seite der Angelegenheit viel stärker eingehe als auf die wirtschaftspolitische Seite, die hier im übrigen schon weitgehend behandelt ist. Man darf nicht vergessen, daß das Ziel der Beschlüsse von Messina von vornherein klar war. Diese Beschlüsse hatten eine politische Zielsetzung. Die europäische politische Integration mit wirtschaftlichen Mitteln sollte angestrebt werden. Das ist die Grundlage des Vertrages, und deswegen steht das Politikum immer im Vordergrund.
    Meine Damen und Herren, Sie werden uns nicht verübeln, wenn wir deswegen die Frage der deutschen Wiedervereinigung in den Vordergrund stellen. Die Erklärung der Bundesregierung spricht auch von der Wiedervereinigung; sie spricht aber hauptsächlich von der Zeit nach der Wiedervereinigung und berührt die Frage: „Hat ein freies wiedervereinigtes Deutschland die Freiheit der Entscheidung?", und befaßt sich lediglich damit, ob diese Feststellung in den Vertrag aufgenommen werden soll. Wir stehen wie alle anderen hier im Saal auf dem Standpunkt, daß ein freies Gesamtdeutschland auch die Freiheit seiner politischen Entscheidungen hat. Hier taucht nun erstmals bei den europäischen Verträgen eine besondere Fragestellung auf. Wir haben uns schon mit dem EVG-Vertrag, dem Montanunionsvertrag sowie dem der WEU befassen müssen. Meine Damen und Herren, diese Verträge sind aber — da stehe ich im Gegensatz zur Regierungserklärung auf einem anderen Standpunkt — reversibel; man kann sie kündigen, man kann sie ändern. Da kann das Problem der Wiedervereinigung Deutschlands natürlich noch zum Zuge kommen. Hier, meine Damen und Herren — das wollen wir nicht vergessen; das ging aus allen Ausführungen hervor—, findet eine Integration der nationalen Volkswirtschaften zu einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft statt. Wir brauchen über die Frage der Kündigung oder der Auflösung einer solchen Gemeinschaft hier gar nicht zu reden, weil die sukzessiv vorgenommene Durchführung des Vertrages — immer vorausgesetzt, der Vertrag über den Gemeinsamen Markt funktioniert; das unterstelle ich hier — eine Verschmelzung der nationalen Volkswirtschaften zu einer europäischen bedeutet, die sich nicht zurückdrehen läßt, also irreversibel ist.
    Meine Damen und Herren! Diese Tatsache ist für uns ein gleiches Politikum wie für die Briten die politische Bedeutung des Commonwealth und für die Franzosen die politische Bedeutung der Outre-mer-Länder. Das Problem der Sowjetzone im Verhältnis zur Bundesrepublik ist für uns eine Frage, die genauso der Überprüfung daraufhin bedarf, ob die nationalen Belange Deutschlands gewahrt sind, wie wir dies den Briten zubilligen. Hier taucht die politische Frage auf, ob die europäische Wirtschaftsunion die Verhältnisse hinsichtlich der Wiedervereinigung versteinert. Ich wage die Frage nicht zu entscheiden. Es ist möglich, daß die Bundesregierung recht hat und die


    (Stegner)

    Tatsache, daß nun ein starkes Klein-Europa entsteht, Rußland zu einer anderen Haltung gegenüber der Wiedervereinigung veranlaßt. Das ist möglich; ich weiß es aber nicht. Es ist auch das Gegenteil möglich, daß durch diesen Vertrag eine solche Versteinerung eintritt, daß an eine Wiedervereinigung überhaupt nicht mehr gedacht werden kann. Darüber muß uns die Bundesregierung schlüssige Aufklärung geben, sonst sind meine politischen Freunde nicht in der Lage, diesem Vertragswerk zuzustimmen. Wir wollen wissen, ob nicht die Wiedervereinigung durch die Verträge verhindert wird, und nicht erst, welchen Standpunkt ein wiedervereinigtes Deutschland zu den Verträgen einzunehmen hat. Das ist für uns einer der entscheidendsten Faktoren, und ich möchte Sie, Herr Staatssekretär, bitten — wir werden ja bei der ersten, zweiten und dritten Lesung des Vertragswerks noch reichlich Gelegenheit haben, uns über die Einzelheiten zu unterhalten —, diese Frage ganz besonders für uns zur Beantwortung vorzubereiten. Das ist eine Grundsatzfrage.
    Es besteht noch eine Schwierigkeit, auf die hier seltsamerweise noch niemand hingewiesen hat. Ich habe dem Vertragswerk mit großem Vergnügen entnommen, daß man in den einzelnen Fällen sehr ziselierte Abstimmungsverhältnisse mit sehr klug ausgedachten Zahlen vorgesehen hat. Uns interessiert für den Fall, daß die Möglichkeit besteht, die Zone heranzuziehen, die Frage: Wie sieht es denn dann mit den Abstimmungszahlen aus? Man muß j a auch die Sowjetzone wichten. Wird sie etwa wie Belgien plus Niederlande gewichtet? Dann würde unter Umständen Deutschland ein erhebliches Übergewicht bekommen. Es ist in den Verhandlungen auch zu klären, wie sich die übrigen Signatarmächte zu dieser Frage stellen. Ich erlaube mir, diese Frage nur deswegen anzuschneiden, um zu zeigen, wo wir Klarheit haben wollen, ehe wir zu einer Entscheidung kommen können. Soviel zur politischen Seite der Angelegenheit.
    Herr Kollege Professor Furler sprach vorhin davon, daß wir sogar dankbar sein müßten für das Entgegenkommen, das unsere Verhandlungspartner gezeigt haben, und für das Verständnis, das sie für unsere Belange an der Zonengrenze, d. h. für die Wahrung des binnendeutschen Handels, aufgebracht hätten. Herr Kollege Furler, auch ich stehe auf dem Standpunkt, daß wir durch weiträumige Wirtschaftskonzeptionen das alte Europa funktionsfähig erhalten müssen. Wenn wir heute schon ein Gesamtdeutschland hätten, würden meine politischen Freunde und ich hier nur die positiven Seiten des Vertragswerks herausstellen und die negativen lediglich zur Kenntnis nehmen. Aber so liegen doch die Dinge noch nicht. Herr Professor Furler, wir dürfen doch nicht vergessen, daß eine der Hauptsignatarmächte außer der Bundesrepublik schließlich an der Zonengrenze durch ihre Kontrollrats-politik nicht unerheblich beteiligt ist. Diese Tatsache muß man doch einmal aussprechen.
    Noch ein Weiteres. Wenn auch feststeht, daß die alte GATT-Klausel, die ja die Zonengrenze nicht zur Zollgrenze macht, die Grundlage für den künftigen binnendeutschen Verkehr sein wird, so darf man doch nicht vergessen, daß es für die Güter aus der Sowjetzone mit jedem Tage schwieriger sein dürfte, sich gegen die begünstigten Güter des Gemeinsamen Marktes im Innenverhältnis durchzusetzen. Hier muß man doch auch an Maßnahmen zur Erhaltung des innerdeutschen Handels denken,
    der ohnehin schwach genug ist. Dieser innerdeutsche Handel ist j a noch der Faden, an dem zur Zeit der Verkehr zwischen der Sowjetzone und der Bundesrepublik überhaupt hängt. Hier darf nicht etwa eine Schrumpfung aus Gründen des Gemeinsamen Marktes eintreten. Ich möchte bitten, diese Entwicklung auf das stärkste zu beachten.
    Die Zeit ist viel zu weit vorgeschritten, als daß ich jetzt noch auf wirtschaftspolitische Einzelheiten eingehen könnte. Ich darf mich im wesentlichen auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Margulies beziehen. Wir haben großenteils dieselben Bedenken. Ich darf auch von uns aus die Bundesregierung bitten, seine Ausführungen sehr sorgfältig zu prüfen und möglichst erschöpfende Antworten zu erteilen.
    Einiges liegt noch speziell unserer Fraktion am Herzen. Da ist einmal die Preisfrage. Die Ausführungen des Herrn Kollegen Hellwig haben mich in gar keiner Weise überzeugen können. Es liegt einfach noch nicht genügend Material für den Beweis vor, daß eine Preiserhöhung in den nächsten fünf Jahren in der bundesdeutschen Wirtschaft nicht möglich ist. Vor allen Dingen ist mir bis heute völlig unklar und ist mir auch durch keine Ausführungen klargeworden, welche konjunkturpolitischen Möglichkeiten denn die Bundesregierung wenigstens noch im Übergang hat.
    Wenn gesagt wurde, es solle ja nun eine gemeinsame europäische Konjunkturpolitik betrieben werden, — ja, meine Damen und Herren, die kann doch als Konsequenz des Vertrages praktisch erst in 10 bis 15 Jahren betrieben werden. Was bleibt denn aber in der Zwischenzeit an deutscher Konjunkturpolitik, an deutscher Außenhandelspolitik zur Abbremsung einer unerwünschten Preispolitik überhaupt möglich? Darüber habe ich nichts gehört, darüber müssen wir Auskunft erlangen.
    Ein Weiteres. Ich lese sehr viel von Zustimmungen der Industrie zu dem Vertragswerk. Es wird einem immer wieder vorgehalten, die Industrie wünsche dieses Vertragswerk. Ich habe mir in den letzten Tagen einmal die Mühe gemacht, nicht nur bei der Großindustrie, sondern auch bei der Klein-und Mittelindustrie zu fragen, und ich muß Ihnen sagen: das Bild sieht doch anders aus, als es heute in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Ich bin voll überzeugt, daß es große Firmen gibt, die diese Entwicklung mit großem Vergnügen kommen sehen und die auch bereit sind, in Kauf zu nehmen, daß durch die Umschichtungen erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten in Deutschland entstehen, weil sie durch die Möglichkeiten der Niederlassungsfreiheit in anderen Mitgliedsländern zu späteren Zeiten diese, ich möchte einmal sagen, Durststrecke wieder wettmachen können. Das gilt aber bestenfalls für große Werke, die eine Niederlassung in den künftigen Mitgliedsländern des Gemeinsamen Marktes vorsehen können.
    Daß man sich selbst während der Verhandlungen darüber klargeworden ist, daß in wirtschaftlicher Hinsicht erhebliche Umschichtungen stattfinden werden, beweist doch die Installierung des sogenannten Sozialfonds, wo man für die Arbeitnehmer Umschulung und Umsetzungen vorsieht. Nun geht meine ergänzende Frage wiederum an die Regierung: Was geschieht denn nun mit den kleinen und mittleren Unternehmen, die dieser Umsetzung möglicherweise zum Opfer fallen und nicht die Gelegenheit haben, etwa durch erweiterte Nieder-


    (Stegner)

    lassungsmöglichkeit den Vorteil des Gemeinsamen Marktes auszunutzen.
    Wenn man sich rechtzeitig um diese Frage kümmert, wird man eine Entlastung des Sozialfonds erreichen, weil wahrscheinlich bei rechtzeitiger Vorsorge viele Arbeiter nicht brotlos werden. All diese Dinge sind mir auf Grund des Vertragswerks vollkommen unklar. Sie sind mir durch die Regierungserklärung nicht klarer geworden, und ich darf die Regierung herzlich bitten, die Maßnahmen der Vorsorge zur Erhaltung der Mittel- und Kleinbetriebe hier bei der ersten Lesung klar zu beantworten.


Rede von Dr. Hans Furler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Jawohl, wir wollen bei den Organen des Gemeinsamen Marktes das Parlamentarische stärker hervorgehoben haben. Meine Damen und Herren, das ist ein Anliegen des ganzen Hauses, wie ich gesehen habe. Das Vertragswerk über den Gemeinsamen Markt in der jetzt vorliegenden Formulierung ist doch eine Art Grundgesetz des Gemeinsamen Marktes. Wie will man denn, wenn man dieses Vertragswerk so annimmt, unterzeichnet, ratifiziert und in Kraft setzt, überhaupt dem Parlament noch eine andere Basis geben als diejenige, die im Vertragswerk enthalten ist? Das ist mir nicht klargeworden. Hier können wir doch nicht „wir hoffen", „wir erwarten", „wir wünschen" sagen.

(Richtig! beim GB/BHE.)

Hier darf man doch nicht bloß den Mund spitzen, hier muß gepfiffen werden. Legen Sie doch die Aufgaben der Institutionen in dem Vertrag fest!
Es ist gesagt worden, die Versammlung habe Kontrollmöglichkeiten und sonstige parlamentarische Rechte. Ja, meine Damen und Herren, ich muß Ihnen ehrlich sagen: sie hat nur die Möglichkeit, den Tätigkeitsbericht entgegenzunehmen und die gesamte Kommission abzuberufen, wenn ihr der Tätigkeitsbericht nicht paßt. Das verstehe ich nicht unter parlamentarischen Befugnissen. Sämtliche Entscheidungsmöglichkeiten hat der europäische Befehlskopf, der sich schlicht und einfach „Europäische Kommission" nennt, im Benehmen mit dem Ministerrat. Vorhin wurde hier von irgendeiner Seite mit Recht gesagt: Wenn starke Leute in diesem Befehlskopf drinsitzen, werden sie schon genügend autoritative Politik treiben. Davon bin ich überzeugt, meine Damen und Herren! Und wo bleibt das Parlament? Für dieses Parlament, das ja ein erweitertes Arbeitsgebiet insofern bekommt, als die Montanunion und möglicherweise auch Europaratsinstitute dazukommen, sind in den jetzt vorliegenden Bestimmungen keinerlei legislative Befugnisse vorgesehen. Die Entscheidungsbefugnisse und die Durchführungsbefugnisse sind Sache der Kommission in Verbindung mit dem Ministerrat. Hier muß noch etwas geschehen, damit das Parlament größere Wirkungsmöglichkeiten bekommt, und das muß geschehen, bevor die Unterzeichnung stattfindet. Aber das ist ja wohl nicht mehr möglich, da meines Wissens die Unterzeichnung am 25. März stattfindet. Hier entsteht nun mal ein echter Zeitdruck, aber vom Parlament aus. Nur können wir ihn nicht in irgendeiner Form überbrücken.
Ich muß sagen, die Teilung der Befugnisse der Organe ist absolut ungenügend. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: als ich die Artikel über die Organe in dem Vertrag las, kam es mir so vor, als ob ich das alles schon einmal gelesen hätte. Und in der Tat, da fiel mir auch ein, wo: beim EVG-Vertrag. Ich befürchte, daß ganze Passagen einfach daraus übernommen worden sind. Damit will ich natürlich nichts gegen die Personengleichheit der Verhandler bei den heutigen Verhandlungen und bei der damaligen EVG sagen. Aber manchmal ist es nicht gut, wenn die Herren Delegationsführer ein zu gutes Gedächtnis haben. Dann kommt eben nicht das Richtige heraus.
Ich weiß nicht, wie die Fragen der Institutionen und des Parlaments noch gelöst werden sollen, aber ich darf heute schon darauf aufmerksam machen, daß es für meine Freunde und mich eine entscheidende Frage sein wird, wie die Teilung der Befugnisse der Institutionen, ich möchte sagen, in einem echten demokratischen Sinne in diesem Vertragswerk umgestaltet werden kann.
Wir sehen ohnehin schon mit Schrecken, daß sich — Kollege Deist, der darauf hingewiesen hat, ist leider nicht hier - ein stark dirigistisch ausgebildeter Befehlskopf bilden wird. Wir alle wissen nicht, wie dieser Sprung ins kalte Wasser, den wir machen werden, auslaufen wird. Dann wollen wir aber in dem Grundgesetz dieser kleineuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft wenigstens die Sicherheit haben, daß parlamentarische und demokratische Gebräuche angewendet werden. Ich glaube, das wäre zum Segen der ganzen Einrichtung notwendig.
Meine Damen und Herren, seien Sie nicht zu sicher, daß die Einrichtungen des Gemeinsamen Marktes, die Sie im Vertrag stipuliert haben, nun auch funktionieren werden. Es ist zu viel vom guten Willen gesprochen worden. Nun, ich denke zurück an die Verhandlungen im Oktober des vorigen Jahres, die nicht gerade immer ein Beweis des guten Willens waren. Entschuldigen Sie, man muß aber auch die Realitäten bei so schwerwiegenden Entscheidungen berücksichtigen.
Ich darf also die Regierung, die jetzt wenigstens durch zwei Herren Staatssekretäre — die ich besonders schätze — vertreten ist, herzlich bitten, uns alle diese Auskünfte zu geben.
Ich darf noch um eine weitere Auskunft bitten; das hätte ich beinahe vergessen. Ich will nicht etwa die Frage der überseeischen Gebiete noch einmal von vorne aufgreifen. Dazu sind von Herrn Dr. Deist Feststellungen getroffen worden, denen ich mich vollinhaltlich anschließe. Nun werden wir ja ein sehr gutes Kriterium haben, wie der Teil des Vertragswerks wenigstens vom Standpunkt unserer Bundesregierung her auszulegen ist. Von der Sozialdemokratie ist hier klar gefordert worden, daß durch die Gabe der 800 Millionen DM, die in den Outre-mer-Gebieten investiert werden, die übrigen Investitionen bei den unterentwickelten Ländern nicht leiden dürfen.
Meines Wissens ist seit dem 1. März — oder vielleicht erst ab 1. April, das weiß ich nicht so genau, aber das wird der Herr Staatssekretär für Wirtschaft wissen — eine deutsche Handelsdeleation unter Herrn Gesandten von Bargen unterwegs, die nach Pakistan, nach Indien, nach Birma, nach Malaya und sonstwohin in die unterentwickelten Gebiete fährt, um dort die Möglichkeiten des deutschen Außenhandels mit den unterentwickelten Gebieten festzustellen. Gegebenenfalls hat sie entsprechende deutsche Hilfsmaßnahmen Ergänzung vorzuschlagen. Irgendwann wird ja der Herr Gesandte von Bargen mit seiner Kommission zurückkommen, und wir werden sehen, ob es inzwischen der Bundesregierung geglückt ist, gegenüber diesen unterentwickelten Gebieten eine klare handelspoli-


(Stegner)

tische Haltung und eine klare Haltung in bezug auf Investitionen einzunehmen. Wenn uns diese Haltung befriedigen wird, sind wir überzeugt, daß die Angelegenheit auch bei den französischen Outre-mer-Gebieten Aussicht auf Erfolg haben wird.
Sie werden wahrscheinlich von meinen Ausführungen enttäuscht sein, weil ich zu wenig „hoffe, wünsche und erwarte". Meine Damen und Herren, wir „hoffen, erwarten und wünschen" in Deutschland schon lange Zeit viel zuviel. Das hat uns etwas hart gegen diese Begriffe gemacht. Wir werden nochmals alle harten Wirklichkeiten bis aufs letzte prüfen, damit wir mit gutem Herzen für eine europäische fortschrittliche Weiterentwicklung, aber unter Wahrung der nationalen deutschen Belange, das Urteil fällen können, das uns vor der Geschichte rechtfertigt.

(Beifall beim GB/BHE.)


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Arndt.