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  • tocInhaltsverzeichnis
    -2. Deutscher Bundestag — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1957 11327 200. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. März 1957. Erklärung der Bundesregierung 11327 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 11327 D Dr. Deist (SPD) 11334 C, 11338 A, 11361 D, 11363 C, D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 11338 A, 11361 A, D, 11363 C, D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 11342 B Dr. Furler (CDU/CSU) 11345 B Margulies (FDP) 11350 C Dr. Elbrächter (DP [FVP]) 11355 D Stegner (GB/BHE) 11366 B Dr. Arndt (SPD) 11370 A Zur Geschäftsordnung: Dr. Lenz (Godesberg) (CDU/CSU) . . 11372 D Dr. Bucher (FDP) 11373 A Schoettle (SPD) 11373 B Überweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der SPD betr. Europäische Wirtschaftspolitik und Euratom (Drucksache 3311) an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 11373 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache 3282) 11373 C Dr. h. c. Veit, Stellv. Ministerpräsident und Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 11373 C, D Abstimmung 11375 A Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Euratom (Drucksache 3101) . . . . 11375 B Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 11375 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 11379 C Mellies (SPD) 11379 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 11379 D Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Bucher (FDP) 11380 A Nächste Sitzung 11380 C Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 193. Sitzung 11380 Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11381 A Anlage 2: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Europäische Wirtschaftspolitik und Euratom (Drucksache 3311) 11381 C Anlage 3: Stellungnahme der Bundesregierung zu der Anfrage der Fraktion der FDP (Drucksache 3101) betr. Euratom . . 11382 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 193. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 11010 C Zeile 7 von oben „(Zuruf von der Mitte: Siehe Antrag!)" statt „(Abg. Dr. Czaja: Siehe Antrag!)". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Baade 22. 3. Bauer (Wasserburg) 22. 3. Becker (Hamburg) 12. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 23. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 21. 3. Blachstein 22. 3. Brandt (Berlin) 22. 3. Brese 22. 3. Brookmann (Kiel) 22. 3. Dr. Bucerius 22. 3. Dr. Bürkel 21. 3. Caspers 22. 3. Cillien 23. 3. Dr. Conring 21. 3. Dr. Dehler 21. 3. Demmelmeier 22. 3. Dr. Dollinger 22. 3. Ehren 21. 3. Feldmann 6. 4. Franke 21. 3. Dr. Friedensburg 21. 3. Glüsing 22. 3. Dr. Greve 23. 3. Häussler 22. 3. Heiland 22. 3. Höfler 21. 3. Horn 22. 3. Illerhaus 21. 3. Kahn 21. 3. Kalbitzer 3. 5. Keuning 21. 3. Klingelhöfer 30. 3. Dr. Kähler 30. 4. Frau Korspeter 22. 3. Kunze (Bethel) 21. 3. Dr. Leverkuehn 24. 3. Frau Lockmannn 23. 3. Mauk 21. 3. Dr. Menzel 21. 3. Moll 1. 4. Morgenthaler 30. 4. Müller (Worms) 21. 3. Frau Nadig 30. 3. Ollenhauer 26. 3. Onnen 23. 3. Pelster 20. 4. Raestrup 31. 3. Frau Dr. Rehling 21. 3. Dr. Reif 22. 3. Sabel 22. 3. Dr. Schild (Düsseldorf) 21. 3. Schmücker 22. 3. Schneider (Hamburg) 22. 3. Dr. Schöne 29. 4. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Frau Dr. Schwarzhaupt 21. 3. Dr. Serres 31. 3. Frau Dr. Steinbiß 21. 3. Unertl 6. 4. Wacher (Hof) 21. 3. Wagner (Ludwigshafen) 22. 3. Dr. Welskop 21. 3. Frau Welter (Aachen) 21. 3. Wittrock 21. 3. Frau Wolff (Berlin) 21. 3. Anlage 2 Drucksache 3311 C (Vgl. S. 11372 C) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betr. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag begrüßt die Anstrengungen, durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom zu einer Zusammenfassung der europäischen Wirtschaftsräume in einem Gemeinsamen Markt und zur gemeinsamen Entwicklung der Atomwirtschaft zu gelangen. Er begrüßt, daß die Zusammenarbeit nicht mehr auf einzelne Wirtschaftszweige beschränkt bleiben soll, sondern versucht wird, die gesamte Wirtschaft der beteiligten Staaten zu umfassen, daß eine Koordinierung der Wirtschaftspolitik vorgesehen ist, daß die Europäische Atomgemeinschaft ausschließlich der Entwicklung der Atomwirtschaft für friedliche Zwecke dienen soll und daß das öffentliche Eigentum am spaltbaren Material als Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle und damit für die Sicherheit der Menschen gewährleistet wird. Der Bundestag erwartet, 1. daß die Mitgliedstaaten zu einer Politik der Steigerung des allgemeinen Lebensstandards, der ständigen Ausweitung der Wirtschaft und der Vollbeschäftigung verpflichtet werden und zu diesem Zweck eine gemeinsame Währungs- und Wirtschaftspolitik entwickeln, insbesondere die Grundlage für eine planmäßige Investitionspolitik und für eine wirksame Konjunkturpolitik schaffen; 2. daß der freie Handelsverkehr und eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten, die sich zunächst der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht anschließen, durch die Bildung einer Freihandelszone, die zu gleicher Zeit wie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Kraft treten sollte, gesichert werden; 3. daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft alle Maßnahmen trifft, um eine stetige Vergrößerung des Handelsverkehrs mit den übrigen Ländern der Welt - insbesondere durch Senkung der Zölle und Abbau sonstiger Handelsbeschränkungen - zu ermöglichen; 4. daß der gemeinsame Außenzoll nicht zu einer Erhöhung der Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik Deutschland führt; 5. daß klare vertragliche Abmachungen getroffen werden, die sicherstellen, daß die Zonengrenze nicht zur Zollgrenze wird und die freie Entwicklung des innerdeutschen Handelsverkehrs keinen Bindungen durch die Partnerstaaten und die Organe der Gemeinschaft unterliegt; 6. daß jede Belastung durch die Kolonialpolitik abgelehnt, die Selbstbestimmung der überseeischen Gebiete im Sinne der Satzung der UNO gefördert und die Hilfe für die Entwicklungsländer der übrigen Welt nicht beeinträchtigt werden; 7. daß die Bundesregierung rechtzeitig alle Vorkehrungen trifft, um Arbeitnehmer vor den un- günstigen Auswirkungen der durch den Gemeinsamen Markt zu erwartenden Umschichtungen zu schützen, ihre Beschäftigung zu sichern und ihren sozialen Stand zu erhalten; 8. daß bei dem Aufbau der Organe und der Regelung ihrer Zuständigkeiten die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie beachtet werden, insbesondere der Ministerrat auf Fragen der Koordinierung beschränkt wird, der Europäischen Kommission die Exekutivbefugnisse der Gemeinschaft übertragen und der parlamentarischen Versammlung wirksame Entscheidungs- und Kontrollrechte gegeben werden. Der Bundestag verlangt, daß die Entscheidungsfreiheit des wiedervereinigten Deutschland über seine Zugehörigkeit zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und zur Europäischen Atomgemeinschaft ausdrücklich vertraglich anerkannt wird. Bonn, den 20. März 1957 Mellies und Fraktion Anlage 3 (Vgl. S. 11379 C) Stellungnahme der Bundesregierung zu der Großen Anfrage der Fraktion der FDP (Drucksache 3101) betreffend Euratom. Die Bundesregierung nimmt zu den vorgelegten Fragen Stellung wie folgt: 1. Welche Organisationsform soll Euratom haben? Die Bundesrepublik verpflichtet sich durch den vorgesehenen Vertrag zur Beteiligung an einer Gemeinschaft teils übernationalen, teils zwischenstaatlichen Rechts. Die Verfassung dieser Gemeinschaft wird in ihren wesentlichen Teilen im Vertrag niedergelegt sein. Für notwendige Ergänzungen und Änderungen ist Raum. Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben wird 'die europäische Atomgemeinschaft über 4 Hauptorgane — eine Versammlung — einen Rat (Ministerrat) — eine Kommission — einen Gerichtshof verfügen. Der Rat und die Kommission werden durch einen Wirtschafts- und Sozialausschuß mit beratender Funktion unterstützt werden. Ferner steht ihnen ein Beirat für Wissenschaft und Technik — ebenfalls mit beratender Funktion — zur Verfügung. Zur Versorgung der Verbraucher innerhalb der Gemeinschaft mit Erzen, Ausgangsstoffen und besonderem spaltbarem Material wird eine Agentur geschaffen, welche Rechtspersönlichkeit hat und finanziell unabhängig ist, jedoch der Aufsicht der Kommission untersteht. 2. Welche europäischen und außereuropäischen Staaten und Gebiete sollen beteiligt werden? Grundsätzlich findet der Vertrag auf die europäischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten Belgien — Deutschland — Frankreich — Italien — Luxemburg — Niederlande sowie auf die ihnen unterstehenden außereuropäischen Gebiete Anwendung. Der Vertrag findet darüber hinaus auf die europäischen Gebiete Anwendung, deren auswärtige Angelegenheiten ein Mitgliedstaat wahrnimmt. Jeder europäische Staat kann den Antrag stellen, Mitglied der Gemeinschaft zu werden. Die Gemeinschaft kann auf einstimmigen Beschluß des Rates mit einem dritten Staat, einem Zusammenschluß von Staaten oder einer internationalen Organisation Abkommen schließen, durch welche gegenseitige Rechte und Pflichten, ein gemeinsames Vorgehen oder besondere Verfahren begründet werden. 3. Welche Bindungen wird die Bundesrepublik im Rahmen des vorgesehenen Vertrages übernehmen, und welche finanziellen Belastungen werden für die Bundesrepublik damit verbunden sein? Verpflichtungen der Bundesrepublik aus dem vorgesehenen Vertrage werden — zusammengefaßt und ohne hier der künftigen Beratung der Einzelheiten in den Ausschüssen vorgreifen zu wollen — in Betracht kommen im Hinblick auf - die Förderung der Forschung und die Verbreitung der besonderen Kenntnisse auf dem Atomgebiet, — den Gesundheitsschutz für die mit der Entwicklung und Anwendung der Kernenergie betrauten Arbeitskräfte und für die Gesamtbevölkerung, — die Ermöglichung einer Förderung der Investitionen auf dem Kerngebiet durch die Gemeinschaft, — die Schaffung sich gegebenenfalls als notwendig erweisender gemeinsamer Unternehmen, — eine zentrale und nichtdiskriminatorische, zunächst für 7 Jahre festgelegte Versorgungsregelung für alle Verbraucher innerhalb der Gemeinschaft mit Erzen, Ausgangsstoffen und besonderem spaltbarem Material, — die Ermöglichung einer ausreichenden Sicherheitskontrolle im Interesse der Mitgliedstaaten und ihrer Bevölkerung durch die Gemeinschaft unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten, - die Herstellung eines Gemeinsamen Marktes auf dem Gebiet der Kernenergie, — eine begrenzte Koordinierung der Außenbeziehungen, — eine Beteiligung an der Finanzierung der Aufgaben der Gemeinschaft. Der deutsche finanzielle Beitrag zum Verwaltungshaushalt der Gemeinschaft wird mit 28 %, der deutsche finanzielle Beitrag zum Forschungs-und Investitionshaushalt der Gemeinschaft wird 30 % der Gesamtbeiträge ausmachen. Die Stimmen der Mitglieder des Ministerrats werden entsprechend dem finanziellen Beitrag der Mitgliedstaaten gewogen. Ein erstes Forschungs- und Ausbildungprogramm der Gemeinschaft, welches sich über fünf Jahre erstreckt, wird auf 215 Millionen EZU-Rechnungseinheiten geschätzt. Die dafür bereitgestellten Mittel werden jährlich in den Haushalt der Gemeinschaft eingesetzt. 4. Welche Verpflichtungen wird die Bundesrepublik für die Betätigung der deutschen Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Rahmen von Euratom übernehmen? Das Ziel der Gemeinschaft ist nicht eine Ersetzung oder Hemmung, sondern im Gegenteil eine Förderung der wirtschaftlichen Initiative auf dem Kerngebiet. Dieser wirtschaftlichen Initiative sollen durch den Vertrag keine anderen Schranken gesetzt werden, als diejenigen, welche im Interesse des Gesundheitsschutzes gegenüber den schädlichen Auswirkungen der Radioaktivität und wegen der bebesonderen Gefährlichkeit der zur Nutzung der Kernenergie verwendeten Stoffe erforderlich sind. Darüber hinausgehende Verpflichtungen dienen ihrer Zwecksetzung nach ausschließlich dazu, eine raschere und fruchtbringendere Entwicklung der friedlichen Nutzung der Kernenergie im Gebiete der Gemeinschaft durch Zusammenwirken und Harmonisierung der beteiligten Kräfte zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Gebiete — Förderung der Forschung und Austausch der Kenntnisse, — Investitionen und gemeinsame Unternehmen, — Gemeinsamer Kernmarkt, zentrale Versorgung und Koordinierung gewisser Teile der Außenbeziehungen, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft fallen. Soweit auf diesen Gebieten Verpflichtungen der Bundesrepublik für die deutsche Wirtschaft eingegangen werden, geschieht dies auf der Grundlage der Gegenseitigkeit. 5. Wie soll ,die Zusammenarbeit zwischen Euratom und OEEC und im Rahmen sonstiger internationaler Abkommen gestaltet werden? Ausgehend von der Erkenntnis und dem Grundsatz, daß der engere Zusammenschluß der 6 Mitgliedstaaten von Euratom und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der OEEC auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung Kernenergie einander nicht ausschließen, sondern sich in sinnvoller Weise ergänzen und gegenseitig fördern, ist vorgesehen, daß die europäische Atomgemeinschaft eine enge Zusammenarbeit mit dem europäischen Wirtschaf tsrat herbeiführen soll. Die nähere Regelung soll im gemeinsamen Einvernehmen getroffen werden. Ein Verbindungsausschuß zwischen den beiden Verhandlungsgremien ist bereits tätig. 6. Beeinflussen die im Rahmen von Euratom zu übernehmenden Verpflichtungen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur friedlichen Nutzung der Kernenergie? Zwischen den im Rahmen von Euratom zu übernehmenden Verpflichtungen und dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur friedlichen Nutzung der Kernenergiebestehen keine Unvereinbarkeiten. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Kernenergie-Gesetzes würde im Falle seiner Annahme die Bundesregierung nicht nur an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Euratom-Vertrag nicht hindern, sondern im Gegenteil die Erfüllung dieser Verpflichtungen ermöglichen. Soweit im Euratom-Vertrag Rechte und Pflichten für den einzelnen oder für Unternehmen statuiert sind, stehen dem die Bestimmungen des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs des Kernenergie-Gesetzes nicht entgegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Deist


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich habe nicht die Absicht, Sie, Herr Hellwig, dauernd zu unterbrechen. Ich möchte nur noch die Frage stellen: Meinen Sie nicht, daß z. B. eine rasantere Zollpolitik der Bundesregierung eine aktive Wirtschaftspolitik wäre, die heute durchaus am Platze wäre?


Rede von Prof. Dr. Fritz Hellwig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Dr. Deist, es ist das gute Recht der Opposition, auch in diesem Hause, immer mehr und alles immer schneller getan halben zu wollen, als die, die Verantwortung tragen — die Regierung — es verantworten können.

(Zurufe von der SPD: Billig!)

Nun, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige kritische Punkte berühren, von dienen vorhin schon gesprochen worden ist. Da ist das Problem der künftigen Zollbelastung einerseits


(Dr. Hellwig)

für die Kostenstruktur und für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, andererseits aber auch für die Lebenshaltungskosten. Ich möchte vorschlagen, daß wir uns nicht auf solche globalen Angaben beschränken wie 25 % der Einfuhr aus dem Gemeinsamen Markt, weitere 30 oder wieviel Prozent aus Ländern der Freihandelszone oder ähnliche Zahlen für die Ausfuhr.
Hier müssen wir ganz genau unterscheiden, welcher Art die Einfuhr aus diesen Ländern und welcher Art die Ausfuhr in diese Länder ist. Es scheint mir sehr bemerkenswert zu sein, daß aus dem Gemeinsamen Markt vor allem ein hoher Anteil der Nahrungsmittel tierischen Ursprungs kommt und aus den übrigen Ländern der OEEC ebenfalls ein wesentlicher Anteil, so daß unsere Einfuhr von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs mit Sicherheit im wesentlichen aus diesem Sektor bedient wird.
Bei den Rohstoffen der gewerblichen Wirtschaft muß beachtet werden, daß hier der Gemeinsame Markt, d. h. die übrigen fünf Mitgliedsländer der Wirtschaftsgemeinschaft, nur mit einem relativ geringen Anteil, nämlich nur mit 12 % vertreten ist. Aber der Rohstofftarif des Gemeinsamen Marktes, d. h. der spätere gemeinsame Außentarif, darf 3 % nicht überschreiten.
Eine ähnliche Begrenzung besteht gerade auch im Interesse der Bundesrepublik bei dem kommenden Außentarif für Halbwaren. Die Bundesrepublik als industrieller Verarbeiter muß Halbwaren in großem Umfang einführen; die Halbwareneinfuhr kommt zu 26 % aus dem Gemeinsamen Markt.
Für Fertigwaren des gewerblichen Sektors ist keine allgemeine Beschränkung des Zollsatzes vor-gesehen. Aber das Schwergewicht der Einfuhr von Fertigwaren in der deutschen Bundesrepublik liegt gerade bei den Ländern des Gemeinsamen Marktes. Etwa 45 % der Einfuhr von gewerblichen Fertigwaren kommen schon jetzt aus dem Gemeinsamen Markt, wir werden also bei ihnen später in den Genuß des Abbaues der Innenzölle des Gemeinsamen Marktes kommen. Ich würde es begrüßen, wenn uns zur Beurteilung der Entwicklungstendenzen des kommenden Außentarifs einmal eine Analyse der deutschen Einfuhr- und Ausfuhrbeziehungen gerade im Hinblick auf Zollbelastung und Herkunftsländer nach der jetzigen Struktur gegeben werden könnte; es würde weitere Beratungen wesentlich erleichtern.
Nun stellt sich natürlich die Frage nach der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere wenn für bestimmte Rohstoffe ein — wenn auch noch so niedriger — Zoll erhoben werden sollte, Rohstoffe, die bisher vielleicht zollfrei eingeführt werden können. Das gleiche Problem der Wettbewerbsfähigkeit taucht auch im Zusammenhang mit der sogenannten Harmonisierung von Löhnen und Soziallasten auf. Ich bin überzeugt, daß sich eine Reihe von Wirtschaftszweigen hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt werden umtun müssen, daß sie nicht ohne weiteres von sich sagen können, sie seien im Gemeinsamen Markt unschlagbar. Andererseits glaube ich, daß die Möglichkeiten, die der große Markt für die Wirtschaftlichkeit der Fertigung durch die volle Ausnutzung der Standortvorteile unter Abbau von Zoll- und Frachtdiskriminierungen bringt, genügend Ausgleich geben, von einigen ganz besonderen Ausnahmen wie etwa dem deutschen Mineralölbergbau abgesehen, so ,daß etwaige Erschwerungen, die auf der Kostenseite hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit auftreten, durch andere Vorteile im Gemeinsamen Markt kompensiert werden.
Ein Wort zu der Frage, inwieweit die Harmonisierung von Lähnen und Soziallasten etwa künftige Kostenerhöhungen gerade für die deutsche Wirtschaft mit sich bringen wird. Ich darf hier auf neu vorliegendes Material über einen Vergleich mit der Saar verweisen. Das Lohnniveau und die Struktur der Soziallasten in der Saar stimmen ja mit den entsprechenden Größen in Frankreich im wesentlichen überein; zum Teil hat die Saar sogar höhere Löhne als Frankreich.
Das Ergebnis dieses Vergleichs, der vom Statistischen Amt des Saarlandes durchgeführt wurde, ist folgendes: Wenn der Bruttostundenlohn — zuzüglich der weiteren Lohnzulagen und der Familienzulagen — im Saarland in Vergleich gesetzt wird mit dem Bruttostundenlohn in der Bundesrepublik — ohne das gesetzliche Kindergeld —, so ergibt sich, daß der Durchschnittslohn von Facharbeitern, angelernten Arbeitern und Hilfsarbeitern, also von allen männlichen Arbeitern an der Saar, höher nur in der Baustofferzeugung, in der Sägeindustrie und in der Holzverarbeitung ist. In allen anderen Industrien, für die mir Vergleichsmaterial vorliegt: eisenschaffende Industrie, Gießereiindustrie, eisenverarbeitende Industrie, chemische Industrie, Baugewerbe sowie bei den weiblichen Arbeitern in der Textil- und Bekleidungsindustrie, liegt das Lohnniveau der Bundesrepublik bereits über dem der Saar. — Man muß allerdings — und damit komme ich zu einem anderen schwerwiegenden Punkt — diesen Vergleich entsprechend der Kaufkraft der Lähne durchführen. Man darf die Löhne drüben nicht nach dem künstlich hochgehaltenen amtlichen Wechselkurs für den französischen Franken bewerten, wie er zur Zeit noch besteht.
Ich habe davon gesprochen, daß sich die deutsche Wirtschaft über ihre Wettbewerbsfähigkeit durchaus nicht in Sorglosigkeit wiegen darf. Man hat so oft das Bild von dem Geleitzug gebraucht: daß die deutsche Wirtschaft, die in den letzten Jahren eine nicht zu bestreitende schnellere Entwicklung als andere Länder genommen hat, etwa zu vergleichen sei einem schnellen Schiff das sich in einen Geleitzug begebe, dessen Tempo von dem langsamsten Schiff bestimmt werde. Ich kann vor dieser Art der Darstellung nur warnen. Denn es ist nicht überall so, daß die deutsche Wirtschaft das schnellste Schiff hätte. Auch andere Länder haben in diesem Geleitzug — auf den einzelnen Märkten — Schiffe von ganz erheblicher Schnelligkeit. Ich erwähne etwa den international anerkannten Standard der französischen Elektronenindustrie, des französischen Maschinenbaus, des franzöischen Elektrolokomotivenbaus: ich erwähne das starke Investitionsvolumen, welches die französische Montanindustrie seit dem Krieg hat verzeichnen können, und es gibt da viele andere Dinge mehr. Aber ich bin der Meinung, daß man diese Dinge, wenn sie auch zur Achtsamkeit mahnen, nicht übertreiben und daß man aus einer solchen ängstlichen Schau nicht etwa sagen sollte: Nein, kommt für uns nicht in Frage.
Zu dem Problem der Lebenshaltungskosten und der Wirkung der landwirtschaftlichen Einfuhren möchte ich nicht mehr viel sagen. Kollege Margu-


(Dr. Hellwig)

lies hat auf die Einfuhr von Getreide aus Mitgliedsländern gegenüber überseeischen Einfuhren zu Weltmarktpreisen hingewiesen. Man wird es sicher sehen müssen, daß hier unter Umständen zu Lasten der Abschöpfungsbeträge, die bisher in den Bundeshaushalt geflossen sind, Verschiebungen stattfinden werden. Aber solange es sich in diesem Rahmen hält, wird keinesfalls gesagt werden können, daß dies auf Kosten des Verbrauchers geschehen werde. Ich glaube, diesen Unterschied sollte man dann doch machen.
Die Einschränkung der autonomen Zollpolitik — wir verstehen, daß der Bundeswirtschaftsminister hier besonders unangenehme Empfindungen hat — bedeutet natürlich, daß das konjunkturpolitische Instrument autonomer Zollsenkungen nach der bestimmten Übergangszeit an Wirkungsmöglichkeit verlieren wird. Aber — da folge ich durchaus dem Kollegen Dr. Deist — wir wünschen ja, daß sich auch eine Koordinierung der Konjunkturpolitik in dieser Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft entwickelt. Denn es hat keinen Zweck, dieses Europa etwa noch verteidigen zu wollen, wenn Sonderkonjunkturen und Sonderkrisen an den nationalen Grenzen haltmachen und nicht aus einer gemeinsamen europäischen Konjunkturpolitik auch die Solidarität in der Bekämpfung der Krisen entwickelt wird. Das muß hier einmal ganz deutlich gesagt werden. Wir sind überzeugt, daß wir uns trotz unserer grundsätzlichen unterschiedlichen Auffassung in bestimmten wirtschaftspolitischen Fragen durchaus zu einer gemeinsamen europäischen Konjunkturpolitik finden werden, womit allerdinigs die Festlegung auf dias Programm einer ganz bestimmten Theorie der Vollbeschäftigungspolitik
nicht ausgesprochen sein soll.

(Abg. Dr. Deist: Wenn das nur nicht zum Dirigismus führt! — Heiterkeit bei der SPD.)

— Herr Kollege Deist, gegen diesen Vorwurf sind wir einstweilen doch erheblich gefeit.

(Abg. Mellies: Wir wollten Sie ja nur an das Gespenst erinnern!)

Der zentrale Mangel ist — das muß hier nochmals gesagt werden, auch nachdem es von anderen Sprechern schon betont worden ist —, daß noch keine verbindliche Grundlage für die Entwicklung einer gemeinsamen Währungspolitik in dem Vertragswerk enthalten ist. Der Ansatz für eine Koordinierung der Währungspolitik ist zwar vorhanden, aber von einer bestimmten Verbindlichkeit, so wie es sie auf anderen Gebieten gibt, haben wir leider noch nichts finden können. Nun, wir hoffen, daß die Erkenntnisse, die auf dem Wege zur Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes von Jahr zu Jahr wachsen werden, die Bedeutung der einheitlichen Währungspolitik in den Vordergrund bringen werden und insbesondere die Widerstände bestimmter Länder gegen eine währungspolitisch grundlegende Reform entscheidend ausräumen werden. Ich habe das Gefühl, daß diese Entwicklung, die vor allem unserem französischen Nachbarn auf den Nägeln brennt, aus dem Zwang der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes heraus mit Sicherheit eher erwartet werden darf, als wenn es bei dem Dahintreiben wie im Augenblick bleibt. Daher soll man zwar sehr nachdrücklich von unserer Seite aus Kritik an dieser Hilfskonstruktion der Einfuhrabgaben und der Ausfuhrsubventionen üben, weil sie in das Wesen des Gemeinsamen
Marktes, der gemeinsamen Außenhandelspolitik und der Zollunion nicht hineinpaßt, aber man soll auch objektiv genug sein und sagen: hier wird j a wirtschaftlich vorweggenommen, was effektiv eine Abwertung des französischen Franc, die Korrektur des Wechselkurses darstellt. Denn die Korrektur des französischen Wechselkurses würde wirtschaftlich eine Verteurung der Einfuhr und eine Verbilliligung der Ausfuhr bedeuten. Und wenn diese Dejure-Maßnahme nun de facto durch die Verteurung der Einfuhr mit zusätzlichen Abgaben und die Verbilligung der Ausfuhr mit Subventionen vorweggenommen wird, so ist damit wirtschaftlich eigentlich die Brücke zu der notwendigen währungspolitischen Maßnahme schon sichtbar. Wir haben die Hoffnung, daß man auch auf der französischen Seite erkennt, ein wie zentrales Anliegen gerade dieses Problem für uns ist, die wir wirklich bereit sind, aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Konsequenzen für die Entwicklung einer europäischen Wirtschafts-, Sozial-, Währungs- und Finanzpolitik zu ziehen.
Zu dem Thema Überseegebiete möchte ich wegen der vorgeschrittenen Zeit nicht mehr Stellung nehmen. Mein Kollege Furler hat diese Dinge schon behandelt.
Aber noch ein Wort hinsichtlich unserer handelspolitischen Stellung zu sogenannten dritten Ländern. Es sollte, glaube ich, nicht bagatellisiert werden, daß dritte Länder, insbesondere wenn sie ,außerhalb der Freihandelszone bleiben, sich einem höheren Einfuhrzoll für ihren Absatz in der Bundesrepublik gegenübersehen werden und daß sich daraus natürlich auch die Gefahr für die Bundesrepublik ergibt, sich bei dem Absatz an solche dritte Länder etwaigen Erhöhungen der dortigen Einfuhrzölle gegenüberzusehen. Wir haben die Hoffnung, daß uns eine gewisse eigenstaatliche Dispositionsmöglichkeit im Abschluß von Abkommen mit solchen auch definitiv außerhalb der Freihandelszone stehenden Ländern verbleibt und wir so noch die Möglichkeit zur Anpassung und zu bestimmten Entwicklungen haben. Man sollte verhüten, daß hier allzu früh infolge allzu starrer Haltung die Möglichkeiten unmittelbarer Außenhandelsgestaltung aufgegeben werden.
Im ganzen, glaube ich, dürfte die wirtschaftliche Konzentration des Austausches innerhalb des Gemeinsamen Marktes einen nicht unerheblichen Ausgleich für etwaige Erschwerungen in der Position auf dem Weltmarkt mit sich bringen, ganz abgesehen davon, daß auch der Gemeinsame Markt — der große Binnenmarkt — noch immer die beste heimische Voraussetzung für jede Exportbemühung auf dem Weltmarkt ist. Bisher ist die Stärke der großen Exporteure auf idem Weltmarkt wesentlich mit davon bestimmt worden, daß sie einen großen aufnahmefähigen Binnenmarkt — und der soll ja nun mit 160 Millionen Verbrauchern entstehen — hinter sich wußten.
Bei der Abwägung des Für und Wider für die Bundesrepublik muß schließlich noch einer Besonderheit gedacht werden. Das ist nicht so sehr die Besonderheit der Zonengrenze — über unsere Besorgnisse wegen des Warenverkehrs mit der sowjetischen Besatzungszone ist schon genügend gesagt worden —, sondern es betrifft dias Zonengrenzgebiet. Es ist für uns ein besonderes Notstandsgebiet und nicht mit den Maßstäben zu messen, die für alle übrigen Teile dieses neuen Gemeinsamen. Marktes gelten. Es wird hier ähnlich


(Dr. Hellwig)

sein wie mit Süditalien, und man wird für ganz bestimmte Bezirke aus bestimmten Notlagen unter allen Umständen Sonderregelungen anstreben müssen. Beispielsweise wird für Frachtvergünstigungen, für bestimmte soziale Regelungen in bezug auf das Zonenrandgebiet ein anderer Maßstab angewendet werden müssen, als er für den Abbau von wettbewerbsverschiebenden Maßnahmen in der Gemeinschaft im allgemeinen gelten soll.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluß noch einem Gedanken Ausdruck geben. Ich glaube, man sollte nicht nur die politische Bedeutung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in den Vordergrund stellen und nicht nur sagen: es hat wirtschaftlich sehr viele Mängel, aber weil es politisch notwendig ist, wollen wir es tun. Ich bin der Meinung, daß bei einer objektiven Abwägung von Schwierigkeiten und Vorteilen, von Chancen und Risiken auch aus der wirtschaftlichen Prüfung ein Ja zu diesem Weg gesagt werden wird.
Es war von dem Geleitzug die Rede; ich habe soeben schon einmal darauf aufmerksam gemacht. Sicher, wir haben in den letzten Jahren in der Bundesrepublik eine wirtschaftliche Entwicklung zu verzeichnen gehabt, die uns mit Stolz erfüllt. Sie sollte uns aber nicht übermütig machen; man sollte anerkennen, daß es nicht immer so zu sein braucht, daß wir ein besonderes schnelles Schiff sind und daß wir etwas aufgeben, wenn wir in einen Geleitzug hineingehen, bei dem das Tempo der Fahrt vom langsamsten Schiff bestimmt wird. Es ist immer noch besser, in dem Schutz eines langsameren Geleitzuges über den Ozean der Weltpolitik mit ihrer Gefährdung gerade für die Bundesrepublik zu kommen, als als ein stolz und schnell fahrendes Einzelgängerschiff ein Opfer der weltpolitischen Spannungen zu werden.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Ahoi!)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Stegner.