Rede:
ID0219804300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2198

  • date_rangeDatum: 15. März 1957

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1957 11261 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. März 1957 Erweiterung der Tagesordnung 11262 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin (Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin — SKAG Berlin) (Drucksache 3127) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Krankenversicherung) (Drucksache 3280) 11262 A Storch, Bundesminister für Arbeit 11262 B, 11266 C, 11270 B, 11276 C Grantze (CDU/CSU) 11263 D Frau Kalinke (DP [FVP] ) 11264 B, 11265 B, C, 11267 C, 11268 A, 11272 C, 11279 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . 11265 A, B, D, 11267 A, D, 11273 D, 11281 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 11265 C Dr. Hammer (FDP) . . . . 11267 B, 11277 A Neumann (SPD) 11269 A Stingl (CDU/CSU) 11271 A Horn (CDU/CSU) 11277 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11273 C, 11281 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3139) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3188), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3194) und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3287) 11281 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß . . . . 11281 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 3186, 2753, zu 2753) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksachen 3187, 3294, zu 3294) 11262 A, 11281 D Berichterstattung: Donhauser (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 11283 C Höhne (SPD) (Schriftlicher Bericht) 11284 B Dr. Bergmann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 11282 A Beschlußfassung 11282 B Nächste Sitzung 11282 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11283 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache 3186) 11283 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3294) . . 11284 B Anlage 4: Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (zu Drucksache 3294) 11284 C Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 16. 3. Arnholz 30. 3. Dr. Atzenroth 15. 3. Dr. Baade 22. 3. Dr. Bartram 15. 3. .Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Bock 15. 3. Brand (Remscheid) 15. 3. Brandt (Berlin) 15. 3. Brese 15. 3. Brockmann (Rinkerode) 15. 3. Dr. Bucerius 15. 3. Dr. Conring 15. 3. Dannebom 15. 3. Demmelmeier 15. 3. Feldmann 6. 4. Frau Finselberger 15. 4. Dr. Franz 15. 3. Frehsee 15. 3. Freidhof 15. 3. Dr. Friedensburg 15. 3. Gedat 15. 3. Gerns 16. 3. Dr. Gleissner (München) 16. 3. Graaff (Elze) 15. 3. Dr. Greve 23. 3. Heiland 17. 3. Dr. Höck 15. 3. Höfler 15. 3. Huth 15. 3. Jacobi 15. 3. Kiesinger 15. 3. Klingelhöfer 30. 3. Frau Korspeter 22. 3. Kramel 15. 3. Kratz 15. 3. Kroll 15. 3. Dr. Krone 15. 3. Leibing 15. 3. Lermer 15. 3. Frau Lockmann 23. 3. Dr. Löhr 15. 3. Mauk 15. 3. Metzger 15. 3. Dr. Moerchel 15. 3. Moll 1. 4. Dr. Mommer 18. 3. Morgenthaler 30. 4. Müser 15. 3. Frau Nadig 30. 3. Neuburger 15. 3. Neumayer 16. 3. Onnen 15. 3. Dr. Dr. h. c. Pünder 15. 3. Pusch 15. 3. Raestrup 31. 3. Dr. Rehling 15. 3. Dr. Reif 15. 3. Dr. Röder 15. 3. Sabaß 15. 3. Dr. Schäfer (Saarbrücken) 15. 3. Schmücker 16. 3. Dr. Schöne 29. 4. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Srock 15. 3. Stauch 15. 3. Stegner 16. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stücklen 15. 3. Unertl 6. 4. Voß 18. 3. Dr. Wellhausen 15. 3. Dr. Welskop 15. 3. Zühlke 18. 3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Becker (Hamburg) 12. 4. Cillien 23. 3. Dr. Köhler 30. 4. Dr. Serres 31. 3. Anlage 2 Drucksache 3186 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 2753, zu 2753). Berichterstatter: Abgeordneter Donhauser Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs - Drucksachen 2753, zu 2753 - wurde in der 165. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 1956 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat die Drucksachen 2753 und zu 2753 in mehreren Sitzungen eingehend behandelt und sie in seiner Sitzung vom 9. Januar 1957 abschließend beraten. Allgemeines Auf die Begründung zum Gesetzentwurf in den Drucksachen 2753 und zu 2753 wird Bezug genommen. Als der Deutsche Bundestag im Jahr 1952 durch das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs die allgemeinen Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Personenkraftfahrzeuge aufhob, ließ er sich u. a. von der Erwägung leiten, daß durch die gleichzeitig von ihm beschlossenen und die Strafjustiz berührenden Maßnahmen (Einführung des § 315 a und des § 42 m im Strafgesetzbuch) eine fühlbare Besserung der Straßenverkehrssicherheit eintreten werde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt - im Gegenteil, die Unfallzahlen sind leider ständig gestiegen: im Jahr 1956 haben sie nach dem vorläufigen Ergebnis etwa 12 645 Tote und 361 134 Verletzte erreicht. Dem Ausschuß für Verkehrswesen erschien es daher unerläßlich, die im Jahr 1952 unter anderen Voraussetzungen vertretene Auffassung zu revidieren. Im einzelnen Nach Artikel 1 des Gesetzentwurfs soll der Bundesminister für Verkehr wiederum ermächtigt werden, Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften über die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von Personenkraftfahrzeugen zu erlassen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hielt (Donhauser) die Wiedereinführung solcher Höchstgeschwindigkeitsgrenzen im Interesse der Hebung der Verkehrssicherheit für dringend geboten. Er hielt diese Maßnahme jedoch für so wichtig, daß sie nach seiner Auffassung nicht durch eine Ministerialverordnung, sondern durch ein formelles Bundesgesetz getroffen werden sollte. Er hat sich dabei insbesondere auch von der Erwägung leiten lassen, daß diese Maßnahme nicht nur von erheblicher Bedeutung für die Straßenverkehrssicherheit sei, sondern daß sie auch weitreichende verkehrspolitische und -wirtschaftliche Auswirkungen haben könne. In der abschließenden Beratung im Ausschuß für Verkehrswesen am 9. Januar 1957 stimmten 10 Mitglieder für und 10 Mitglieder gegen die Annahme des Gesetzentwurfs, was nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einer Ablehnung des Gesetzentwurfs entspricht. Die Beratung der Artikel 2 bis 4 des Gesetzentwurfs wurde dadurch gegenstandslos, daß der Ausschuß für Verkehrswesen den Artikel 1 ablehnte. Im Ausschuß für Verkehrswesen ergab sich daraufhin die Auffassung, daß die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge aller Art durch Initiativgesetz des Deutschen Bundestages geregelt werden soll. Bonn, den 5. Februar 1957 Donhauser Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Berichterstatter: Abgeordneter Höhne Die Drucksache 3187 wurde in der 197. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14. März 1957 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen, der die Vorlage noch am gleichen Tag abschließend beraten hat. Zu der in Artikel 1 Nr. 1 — Drucksache 3187 — vorgesehenen Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften bestand im Ausschuß Einmütigkeit, es bei der in Aussicht genommenen Begrenzung auf 50 Kilometer je Stunde für sämtliche Kraftfahrzeuge zu belassen. Zu Artikel 1 Nr. 2 — Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften — sprach sich der Ausschuß nach eingehender Prüfung des inzwischen vorgelegten statistischen Materials mit großer Mehrheit bei 2 Stimmenthaltungen für eine gleiche Behandlung von Personenkraftwagen und Krafträdern aus. Der Ausschuß für Verkehrswesen erwartet von allen zuständigen Stellen, daß sämtliche zur Hebung der Verkehrsdisziplin geeigneten Maßnahmen ausgeschöpft werden. Bonn, den 14. März 1957 Höhne Berichterstatter Anlage 4 zu Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen, dem Artikel 5 folgende Fassung zu geben: „Artikel 5 Das Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft." Bonn, den 15. März 1957 Der Ausschuß für Verkehrswesen Rümmele Höhne Vorsitzender Berichterstatter
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Soweit ich unterrichtet bin, hatten Sie zwar nicht die Absicht, über diese Angelgenheit eine längere Diskussion zu führen. Ich muß Sie aber um die Erlaubnis bitten, eine Erklärung abzugeben, die den Standpunkt der Bundesregierung zu diesem Fragenkomplex kennzeichnen soll.
    Es ist bekannt, daß es die Bundesregierung für geboten hält, die Fahrgeschwindigkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates und nicht ,durch Gesetz zu regeln. Sie erbittet daher für den Bundesminister für Verkehr die aus der Drucksache 2753 ersichtliche Ermächtigung.
    Auch der Bundesrat hält diesen Weg für richtig. Bei dem in dem Gesetzentwurf Drucksache 3187 vorgesehenen Verfahren würde ein typischer Gegenstand einer exekutiven Regelung, die flexibel und anpassungsfähig sein muß und aus diesem Grunde in den Bereich der Rechtsverordnung gehört, einer beweglichen Ordnung entzogen werden. Über den Inhalt der neuen Vorschriften ist zwischen dem Verkehrsausschuß des Hohen Hauses und der Bundesregierung weitgehend Einvernehmen erzielt worden. Der Bundesminister für Verkehr hatte sich bereit erklärt, in der von ihm beabsichtigten Rechtsverordnung vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates die Vorschläge und Anregungen des Verkehrsausschusses des Bundestags zu berücksichtigen. Er hatte allerdings darauf hingewiesen, daß für Lastwagen von mehr als 7 t nur eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 60 km — wie bisher — zugelassen werden sollte und nicht eine von 80 km, wie das jetzt in dem Gesetzentwurf Drucksache 3187 vorgesehen ist. Dies nochmals zu betonen, hält der Bundesminister für Verkehr für seine Pflicht, nachdem der Verkehrsausschuß die Neuregelung durch Gesetz vornehmen möchte, wobei sie auf die Schultern des Bundestags genommen wird, aber auch gewissermaßen zementiert zu werden droht. Zweifellos wird dieser Punkt auch noch im Bundesrat eine Rolle spielen. Mit der allgemeinanerkannten Tendenz sowohl der geplanten Rechtsverordnung wie auch des beabsichtigten Gesetzes, 'also mit der Tendenz zur Verringerung der Geschwindigkeiten, ist es wirklich sehr schwer zu vereinbaren, nun ausgerechnet bei schweren Lastwagen, die man auf schmalen Straßen kaum überholen kann, die zulässige Geschwindigkeit von bisher 60 auf künftig 80 km/h zu erhöhen. Auch das ist eine Meinung, mit der die Bundesregierung nichtallein steht. Sie wird von den Ländern geteilt, die ja in erster Linie für die Sicherheit auf der Straße verantwortlich sind. Wenn diese Bedenken schon jetzt oder nach einiger Zeit allgemein als berechtigt anerkannt werden sollten, dann wäre dies schon das erste Beispiel dafür, daß es besser wäre, Bestimmungen über die Fahrgeschwindigkeit nicht in einem Gesetz, sondern in einer leichter zu ändernden Rechtsverordnung zu treffen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wird zu dem aufgerufenen Art. 1 weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung.
Ich rufe weiter auf Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Einleitung und Überschrift. — Ich darf das Hohe Haus, ehe es abstimmt, darauf aufmerksam machen, daß es hier um den ursprünglichen Gesetzentwurf auf Drucksache 2753 geht und daß der Ausschuß beschlossen hat, dem Hohen Haus die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Ich komme zur Abstimmung über die aufgerufenen Artikel, die Einleitung und die Überschrift. Wer sie anzunehmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Abgelehnt.
Da das Gesetz in zweiter Lesung abgelehnt ist, findet eine dritte Beratung nicht statt.
Ich komme nunmehr zu Ziffer 2 des Antrags auf Drucksache 3186, also zu dem Antrag, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und sonstigen Eingaben für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Ich komme nunmehr zu dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 3294 und rufe auf Artikel 1, — Artikel 2, — Artikel 3, — Artikel 4 und schließlich auch Artikel 5, der Ihnen als Nachtrag zum Ausschußbericht in der Vorlage zu Drucksache 3294 vorliegt. Dort wird beantragt, dem Artikel 5 — dessen Text hier noch offengelassen ist — folgende Fassung zu geben:
Das Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Das ist der Vorschlag des Ausschusses zu Artikel 5. Ich rufe ferner Einleitung und Überschrift des Gesetzes auf.
Ich eröffne die Aussprache in der zweiten Lesung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift des Gesetzes zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig verabschiedet.
Wir treten in die
dritte Lesung
ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
Änderungsanträge zur dritten Lesung liegen nicht vor. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem aufgerufenen Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, erhebe sich bitte. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Gegenstimme und einigen Enthaltungen ist das Gesetz in dritter Lesung verabschiedet.
Nun rufe ich Ziffer 2 des Ausschußantrags in Drucksache 3294 auf. Es wird beantragt, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und sonstigen Eingaben für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste, die 199. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 20. März 1957, 14 Uhr, ein und schließe die heutige Sitzung.