Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Soweit ich unterrichtet bin, hatten Sie zwar nicht die Absicht, über diese Angelgenheit eine längere Diskussion zu führen. Ich muß Sie aber um die Erlaubnis bitten, eine Erklärung abzugeben, die den Standpunkt der Bundesregierung zu diesem Fragenkomplex kennzeichnen soll.
Es ist bekannt, daß es die Bundesregierung für geboten hält, die Fahrgeschwindigkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates und nicht ,durch Gesetz zu regeln. Sie erbittet daher für den Bundesminister für Verkehr die aus der Drucksache 2753 ersichtliche Ermächtigung.
Auch der Bundesrat hält diesen Weg für richtig. Bei dem in dem Gesetzentwurf Drucksache 3187 vorgesehenen Verfahren würde ein typischer Gegenstand einer exekutiven Regelung, die flexibel und anpassungsfähig sein muß und aus diesem Grunde in den Bereich der Rechtsverordnung gehört, einer beweglichen Ordnung entzogen werden. Über den Inhalt der neuen Vorschriften ist zwischen dem Verkehrsausschuß des Hohen Hauses und der Bundesregierung weitgehend Einvernehmen erzielt worden. Der Bundesminister für Verkehr hatte sich bereit erklärt, in der von ihm beabsichtigten Rechtsverordnung vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates die Vorschläge und Anregungen des Verkehrsausschusses des Bundestags zu berücksichtigen. Er hatte allerdings darauf hingewiesen, daß für Lastwagen von mehr als 7 t nur eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 60 km — wie bisher — zugelassen werden sollte und nicht eine von 80 km, wie das jetzt in dem Gesetzentwurf Drucksache 3187 vorgesehen ist. Dies nochmals zu betonen, hält der Bundesminister für Verkehr für seine Pflicht, nachdem der Verkehrsausschuß die Neuregelung durch Gesetz vornehmen möchte, wobei sie auf die Schultern des Bundestags genommen wird, aber auch gewissermaßen zementiert zu werden droht. Zweifellos wird dieser Punkt auch noch im Bundesrat eine Rolle spielen. Mit der allgemeinanerkannten Tendenz sowohl der geplanten Rechtsverordnung wie auch des beabsichtigten Gesetzes, 'also mit der Tendenz zur Verringerung der Geschwindigkeiten, ist es wirklich sehr schwer zu vereinbaren, nun ausgerechnet bei schweren Lastwagen, die man auf schmalen Straßen kaum überholen kann, die zulässige Geschwindigkeit von bisher 60 auf künftig 80 km/h zu erhöhen. Auch das ist eine Meinung, mit der die Bundesregierung nichtallein steht. Sie wird von den Ländern geteilt, die ja in erster Linie für die Sicherheit auf der Straße verantwortlich sind. Wenn diese Bedenken schon jetzt oder nach einiger Zeit allgemein als berechtigt anerkannt werden sollten, dann wäre dies schon das erste Beispiel dafür, daß es besser wäre, Bestimmungen über die Fahrgeschwindigkeit nicht in einem Gesetz, sondern in einer leichter zu ändernden Rechtsverordnung zu treffen.