Rede:
ID0219803600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2198

  • date_rangeDatum: 15. März 1957

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    2. Deutscher Bundestag — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1957 11261 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. März 1957 Erweiterung der Tagesordnung 11262 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin (Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin — SKAG Berlin) (Drucksache 3127) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Krankenversicherung) (Drucksache 3280) 11262 A Storch, Bundesminister für Arbeit 11262 B, 11266 C, 11270 B, 11276 C Grantze (CDU/CSU) 11263 D Frau Kalinke (DP [FVP] ) 11264 B, 11265 B, C, 11267 C, 11268 A, 11272 C, 11279 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . 11265 A, B, D, 11267 A, D, 11273 D, 11281 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 11265 C Dr. Hammer (FDP) . . . . 11267 B, 11277 A Neumann (SPD) 11269 A Stingl (CDU/CSU) 11271 A Horn (CDU/CSU) 11277 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11273 C, 11281 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3139) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3188), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3194) und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3287) 11281 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß . . . . 11281 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 3186, 2753, zu 2753) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksachen 3187, 3294, zu 3294) 11262 A, 11281 D Berichterstattung: Donhauser (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 11283 C Höhne (SPD) (Schriftlicher Bericht) 11284 B Dr. Bergmann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 11282 A Beschlußfassung 11282 B Nächste Sitzung 11282 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11283 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache 3186) 11283 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3294) . . 11284 B Anlage 4: Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (zu Drucksache 3294) 11284 C Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 16. 3. Arnholz 30. 3. Dr. Atzenroth 15. 3. Dr. Baade 22. 3. Dr. Bartram 15. 3. .Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Bock 15. 3. Brand (Remscheid) 15. 3. Brandt (Berlin) 15. 3. Brese 15. 3. Brockmann (Rinkerode) 15. 3. Dr. Bucerius 15. 3. Dr. Conring 15. 3. Dannebom 15. 3. Demmelmeier 15. 3. Feldmann 6. 4. Frau Finselberger 15. 4. Dr. Franz 15. 3. Frehsee 15. 3. Freidhof 15. 3. Dr. Friedensburg 15. 3. Gedat 15. 3. Gerns 16. 3. Dr. Gleissner (München) 16. 3. Graaff (Elze) 15. 3. Dr. Greve 23. 3. Heiland 17. 3. Dr. Höck 15. 3. Höfler 15. 3. Huth 15. 3. Jacobi 15. 3. Kiesinger 15. 3. Klingelhöfer 30. 3. Frau Korspeter 22. 3. Kramel 15. 3. Kratz 15. 3. Kroll 15. 3. Dr. Krone 15. 3. Leibing 15. 3. Lermer 15. 3. Frau Lockmann 23. 3. Dr. Löhr 15. 3. Mauk 15. 3. Metzger 15. 3. Dr. Moerchel 15. 3. Moll 1. 4. Dr. Mommer 18. 3. Morgenthaler 30. 4. Müser 15. 3. Frau Nadig 30. 3. Neuburger 15. 3. Neumayer 16. 3. Onnen 15. 3. Dr. Dr. h. c. Pünder 15. 3. Pusch 15. 3. Raestrup 31. 3. Dr. Rehling 15. 3. Dr. Reif 15. 3. Dr. Röder 15. 3. Sabaß 15. 3. Dr. Schäfer (Saarbrücken) 15. 3. Schmücker 16. 3. Dr. Schöne 29. 4. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Srock 15. 3. Stauch 15. 3. Stegner 16. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stücklen 15. 3. Unertl 6. 4. Voß 18. 3. Dr. Wellhausen 15. 3. Dr. Welskop 15. 3. Zühlke 18. 3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Becker (Hamburg) 12. 4. Cillien 23. 3. Dr. Köhler 30. 4. Dr. Serres 31. 3. Anlage 2 Drucksache 3186 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 2753, zu 2753). Berichterstatter: Abgeordneter Donhauser Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs - Drucksachen 2753, zu 2753 - wurde in der 165. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 1956 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat die Drucksachen 2753 und zu 2753 in mehreren Sitzungen eingehend behandelt und sie in seiner Sitzung vom 9. Januar 1957 abschließend beraten. Allgemeines Auf die Begründung zum Gesetzentwurf in den Drucksachen 2753 und zu 2753 wird Bezug genommen. Als der Deutsche Bundestag im Jahr 1952 durch das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs die allgemeinen Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Personenkraftfahrzeuge aufhob, ließ er sich u. a. von der Erwägung leiten, daß durch die gleichzeitig von ihm beschlossenen und die Strafjustiz berührenden Maßnahmen (Einführung des § 315 a und des § 42 m im Strafgesetzbuch) eine fühlbare Besserung der Straßenverkehrssicherheit eintreten werde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt - im Gegenteil, die Unfallzahlen sind leider ständig gestiegen: im Jahr 1956 haben sie nach dem vorläufigen Ergebnis etwa 12 645 Tote und 361 134 Verletzte erreicht. Dem Ausschuß für Verkehrswesen erschien es daher unerläßlich, die im Jahr 1952 unter anderen Voraussetzungen vertretene Auffassung zu revidieren. Im einzelnen Nach Artikel 1 des Gesetzentwurfs soll der Bundesminister für Verkehr wiederum ermächtigt werden, Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften über die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von Personenkraftfahrzeugen zu erlassen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hielt (Donhauser) die Wiedereinführung solcher Höchstgeschwindigkeitsgrenzen im Interesse der Hebung der Verkehrssicherheit für dringend geboten. Er hielt diese Maßnahme jedoch für so wichtig, daß sie nach seiner Auffassung nicht durch eine Ministerialverordnung, sondern durch ein formelles Bundesgesetz getroffen werden sollte. Er hat sich dabei insbesondere auch von der Erwägung leiten lassen, daß diese Maßnahme nicht nur von erheblicher Bedeutung für die Straßenverkehrssicherheit sei, sondern daß sie auch weitreichende verkehrspolitische und -wirtschaftliche Auswirkungen haben könne. In der abschließenden Beratung im Ausschuß für Verkehrswesen am 9. Januar 1957 stimmten 10 Mitglieder für und 10 Mitglieder gegen die Annahme des Gesetzentwurfs, was nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einer Ablehnung des Gesetzentwurfs entspricht. Die Beratung der Artikel 2 bis 4 des Gesetzentwurfs wurde dadurch gegenstandslos, daß der Ausschuß für Verkehrswesen den Artikel 1 ablehnte. Im Ausschuß für Verkehrswesen ergab sich daraufhin die Auffassung, daß die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge aller Art durch Initiativgesetz des Deutschen Bundestages geregelt werden soll. Bonn, den 5. Februar 1957 Donhauser Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Berichterstatter: Abgeordneter Höhne Die Drucksache 3187 wurde in der 197. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14. März 1957 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen, der die Vorlage noch am gleichen Tag abschließend beraten hat. Zu der in Artikel 1 Nr. 1 — Drucksache 3187 — vorgesehenen Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften bestand im Ausschuß Einmütigkeit, es bei der in Aussicht genommenen Begrenzung auf 50 Kilometer je Stunde für sämtliche Kraftfahrzeuge zu belassen. Zu Artikel 1 Nr. 2 — Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften — sprach sich der Ausschuß nach eingehender Prüfung des inzwischen vorgelegten statistischen Materials mit großer Mehrheit bei 2 Stimmenthaltungen für eine gleiche Behandlung von Personenkraftwagen und Krafträdern aus. Der Ausschuß für Verkehrswesen erwartet von allen zuständigen Stellen, daß sämtliche zur Hebung der Verkehrsdisziplin geeigneten Maßnahmen ausgeschöpft werden. Bonn, den 14. März 1957 Höhne Berichterstatter Anlage 4 zu Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen, dem Artikel 5 folgende Fassung zu geben: „Artikel 5 Das Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft." Bonn, den 15. März 1957 Der Ausschuß für Verkehrswesen Rümmele Höhne Vorsitzender Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Hammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorlage, die unser Kollege Herr Professor Schellenberg vertreten hat, trägt die Überschrift „Entwurf eines Fünften Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung". Das ist in den letzten Jahren immer der Terminus technicus dann gewesen, wenn die „Reform" der Sozialversicherung mit solchen Vorlagen begonnen werden sollte. Herr Professor Schellenberg hat seinem Entwurf in einer Klammer eine viel bescheidenere Auslegung gegeben: „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Krankenversicherung". Trotzdem wird mit dem Inhalt des Entwurfs ein wesentlicher Schritt zur Reform getan. Wir Freien Demokraten billigen diesen Schritt in dieser Form allerdings nicht. Herr Schellenberg weiß das.
    Nach dem Vorschlag der sozialdemokratischen Fraktion soll die Arzneikostengebühr nach § 182 a sowie die Krankenscheingebühr — der Nachbarparagraph — aufgehoben werden. Bei dem Vergleich der Ausgaben der Krankenversicherungsträger in den verschiedenen Zonen Deutschlands soll sich nach Professor Schellenberg herausgestellt haben, daß trotz unterschiedlicher Bremsen, die durch die Selbstbeteiligung gezogen seien, die Leistungen sich völlig gleich entwickelt hätten. Er hat sich aber in seiner eigenen Vorlage widersprochen. Wir haben diese Vorlage sehr spät bekommen. Das ist eine schlechte Gewohnheit ,aus dem letzten Jahr. Sie werden mir deshalb verzeihen, wenn ich mich wie der Herr Bundesarbeitsminister darauf berufe, daß ich sie nur kurz überflogen habe. Aber hier hat gestern ein Zufall geholfen; Herr Professor Schellenberg fiel mir ein, als mir ein Freund eine Unterkieferprothese aus einem Etruskergrab zur Betrachtung in die Hand drückte.

    (Abg. Pelster: Hat es die damals schon gegeben?)

    — Die hat es damals schon gegeben. — Der § 183 b der Vorlage des Kollegen Schellenberg lautet nämlich folgendermaßen:
    Die Kasse trägt die Kosten für herausnehmbaren Zahnersatz. Für festsitzenden Zahnersatz trägt die Kasse nach Maßgabe der Satzung die Kosten oder beteiligt sich mit einem Zuschuß an den Kosten.
    Also mindestens in diesem Fall steht Herr Professor Schellenberg nicht ganz zu der Auffassung, daß die Kostenbeteiligung zwecklos sei.
    Wir wissen ganz genau, daß die ökonomische Lage eines großen Teils der Versicherten nur die Gewährung ausgesprochener Naturralleistungen gestattet. Wir wissen aber auch, daß in den Kreis der Sozialversicherten Millionen und aber Millionen von Staatsbürgern hineingeraten sind, die sehr wohl das eigene Risiko zum Teil oder zu einem kleinen Teil tragen können. Wir sind der Auffassung, daß man darauf unter gar keinen Umständen verzichten kann. Denn wenn Sie darauf verzichten, meine Damen ,und Herren, dann tritt doch der Zustand ein, daß der Gewissenlose oder der Lässige auf Kosten seines gewissenhaften Genossen in der Krankenversicherung die Mittel der Kasse in Anspruch nimmt.
    Man soll die Frage der Mittelaufbringung nicht bagatellisieren. Vielleicht das älteste und einfachste Beispiel, das uns bei der Krankenpflege und -behandlung immer wieder einfällt, ist doch die schöne Geschichte von dem barmherzigen Samariter, der an der Straße zwischen Jerusalem und Jericho die Wunden des Schwerverletzten mit Wein und Öl versorgt hat. Die Grundsatzfrage für jede Handlung in der Krankenversicherung, für jede ärztliche Hilfe, für jede Hilfe der Diakonie ist doch die Frage: wo kommen Wein und Öl her, wo sind die Mittel herzunehmen, um die Leistungen tatsächlich auch gewähren zu können? Man kann das Thema deutsche Krankenversicherung nicht behandeln, ohne die Frage einer echten und soliden Kostenaufbringung aufzuwerfen. So müßten die Anregungen des Herrn Professors Schellenberg gesehen werden. Allerdings läßt auch hier das späte Datum des Gesetzentwurfs, der Zeitpunkt, in dem er eingereicht worden ist, es sehr fraglich erscheinen, ob die schwierige Materie noch in diesem Bundestag behandelt werden kann. Wir werden uns die größte Mühe geben. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuß zu.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Horn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Dr. Schellenberg ist bei seiner Begründung der SPD-Vorlage davon ausgegangen, daß die Bundesregierung habe verlauten lassen, die Neuordnung der gesetzlichen Krankenversicherung sei für die Periode des 3. Bundestages vorgesehen und die Verabschiedung dieser Neuordnung werde wahrscheinlich erst in zwei Jahren möglich sein. Daraus — so muß man aus seinen Darlegungen entnehmen — hat die sozialdemokratische Fraktion die Schlußfolgerung gezogen und noch diesen Bundestag mit einer Gesetzesvorlage über eine teilweise Neuregelung des Leistungsrechts in der Krankenversicherung befaßt. Die Wiedereinführung des Selbstverwaltungsrechts in Berlin — der Punkt, den wir vorher behandelt haben — ist auf Ansuchen der sozialdemokratischen Fraktion im Ältestenrat einige Male von der Tagesordnung, auf der der Punkt bereits stand, abgesetzt worden, weil die jetzt hier zur Erörterung stehende Vorlage noch nicht fertiggestellt war. Die sozialdemokratische Fraktion, insbesondere Herr Kollege Schellenberg — so hat er es mir vor einigen Wochen auch schon einmal persönlich gesagt —, wollte nun durchaus diese Vorlage als Nagel benutzen, um an ihr diesen Gesetzentwurf über die teilweise Neuregelung des Leistungsrechts aufzuhängen. Das wäre nicht notwendig gewesen. Wir hätten den Gesetzentwurf über die Selbstverwaltung in Berlin schon seit einigen Wochen im Ausschuß haben können, weil man diese Vorlage unabhängig davon zu jeder Zeit hätte einbringen können.

    (Abg. Stingl: Sehr richtig!)

    Aber ich widerstehe der Versuchung, mich nun in eine ausgedehnte Debatte über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung einzulassen, weil die Zeit 'dazu nach unserer Auffassung jetzt nicht gegeben ist.


    (Horn)

    Ein paar Bemerkungen zur Sache aber lassen Sie mich trotzdem machen. Nach unserer Meinung ist die Neuordnung des Leistungsrechts in der Krankenversicherung eineinheitliches Ganzes. Man kann nicht oder jedenfalls nur sehr schwer einen Teil vorwegnehmen, ohne daß der Sozialpolitische Ausschuß bei der Einzelberatung zwangsläufig auch in den Gesamtkomplex der Reformüberlegungen einsteigen müßte, weil Teilfragen, gerade solche, wie sie hier angesprochen sind, auch zu weiteren Überlegungen insbesondere über die Zusammenhänge führen müssen. Deshalb sind wir mit der Bundesregierung ,der Meinung, daß die Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung als eine einheitliche Angelegenheit betrachtet werden muß.
    Wir sind auch darin mit ihr einig, daß es sinnvoll ist, die einzelnen Teile der Sozialreform nacheinander hier im Hause zu behandeln und zu verabschieden. Es ist nach unserer Meinung — ich wiederhole es — das einzig sinnvolle Vorgehen, wenn wir, nachdem wir die Rentenreform erledigt haben, so wie sich auch die Regierung das vorstellt, anschließend die Neuordnung der gesetzlichen Unfallversicherung hier beraten und verabschieden werden.
    Wir kommen, wie ich schon andeuten durfte, nicht damit zurecht, daß wir die Leistungen in einzelnen Punkten linear anheben. Das müßte, glaube ich, zu unerwünschten Ergebnissen führen. Wir müssen auch wegen des ursächlichen Zusammenhangs von Leistungsrecht und finanzieller Auswirkung die Dinge im Zusammenhang betrachten.
    Ich bin der Meinung, daß die Vorlage der entsprechenden Gesetzentwürfe im nächsten Bundestag nicht zwei Jahre auf sich warten lassen muß. Die Regierung hat, so wurde uns .auf Befragen gesagt, die vorbereitenden Arbeiten zu dieser Neuordnung im wesentlichen abgeschlossen. Der Sachverständigenbeirat beim Bundesarbeitsministerium und der dazu geschaffene Unterausschuß „Krankheitsbekämpfung" haben sich beratend mit der Angelegenheit befaßt oder werden sich noch damit befassen müssen. Daher glauben wir, daß wir das Endergebnis der im Zusammenwirken mit dem Beirat laufenden vorbereitend en Arbeiten abwarten sollten, bevor wir hier im Hause in den Gesamtkomplex dieser Materie eintreten.
    Wir haben bei anderen Gelegenheiten, wenn sich die sozialdemokratische Fraktion — auch im Ausschuß — kritisch mit Meinungen der Bundesregierung oder auch mit Auffassungen unserer Fraktion oder der Koalition auseinandersetzte, oft das Prädikat gehört: „Das ist eine schlechte Sache."

    (Abg. Dr. Preller: Keine Retourkutsche!)

    — Es ist aber Freitag heute; freitags fahren die Retourkutschen. — Ich möchte in diesem Zusammenhang zu Ihrem Gesetzentwurf sagen: eine ausgesprochen gute Sache ist er auch nicht.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schellenberg.)

    — Ich rede jetzt nicht von Ihren Forderungen, die Sie im einzelnen begründet und motiviert haben. Sie haben aber gesetzestechnisch und auch in der Aufeinander-Abstimmung der einzelnen Erfordernisse einiges außer acht gelassen. Ich darf nur einen einzigen Punkt als Beispiel dafür herausgreifen. ohne mich auf weitere Punkte einzulassen: Sie erklären in Ihrem Entwurf die Krankenhauspflege als Pflichtleistung. Dazu darf in Klammern bemerkt werden, daß auch die bisherige Kann-Leistung, die nach pflichtmäßigem Ermessen zu gewähren ist, in der
    Praxis — das wissen alle, die mit der Krankenversicherung praktisch zu tun haben — mehr oder weniger als Pflichtleistung behandelt worden ist. Sie fordern also die Erweiterung zu einer Pflichtleistung. Die Krankenhausbehandlung ist nach geltendem Recht insofern Ersatzleistung, als die Krankengeldzahlung fortfällt und nach der Reichsversicherungsordnung Haus- oder Taschengeld zu gewähren ist. So, wie Ihr Entwurf formuliert ist, würde also für die Zukunft Krankengeld neben Krankenhauspflege als Pflichtleistung zu gewähren sein. Das Ist sicherlich ein Punkt, 'in dem Ihre Vorlage einer entsprechenden Korrektur bedarf. Ich kann nicht annehmen, daß Sie neben der Krankenhausbehandlung als Pflichtleistung auch noch das volle Krankengeld im bisherigen Umfang gewährt wissen wollen. Insofern müßte man sich doch wohl an eine Konzeption ähnlich der 'des derzeit geltenden Rechts ,anlehnen.
    So, meine Damen und Herren, würde man der Einzelpunkte noch mehrere herausfischen können. Ich verzichte darauf. Ich werde mich auch nicht in den Gesamtkomplex einer Reform der Krankenversicherung verlieren. Aber ich muß mich auf das beziehen, was der Herr Bundesarbeitsminister hier vorhin bezüglich der finanziellen Auswirkungen Ihrer Vorlage gesagt hat. Die finanzielle Auswirkung geht auch nach unserer Schätzung der Dinge erheblich über die Angabe hinaus, die Sie auch in den Erläuterungen vor der Pressegemacht haben, wonach der Aufwand bei 240 Millionen DM liege. Ich brauche nicht zu wiederholen, was der Herr Minister gesagt hat.
    Herr Schellenberg hat bei der Debatte vorhin darauf hingewiesen, daß sich die Allgemeine Ortskrankenkasse in Hamburg jetzt veranlaßt gesehen habe, ihre Beiträge auf 8 % zu steigern. Wenn diese Maßnahmen zur Zeit in dieser Form durchgeführt werden sollten, ohne daß die Dinge in einem den gesamten Komplex umfassenden Entwurf wirklich zusammenhängend behandelt werden, wenn wir noch bedenken, vor welchen weiteren Belastungen die Krankenversicherung im übrigen steht, dann wird, dessen sind wir gewiß, in sehr naher Zukunft nicht nur die Allgemeine Ortskrankenkasse Hamburg, sondern wahrscheinlich eine erheblich große Zahl, wenn nicht die meisten Krankenkassen, vor der zwingenden Notwendigkeit stehen, die Beiträge in dieser oder ähnlicher Form, vielleicht sogar noch darüber hinaus zu erhöhen. Deshalb sind wir der Meinung, daß man es so, wie es mit dieser Vorlage beabsichtigt ist, wahrscheinlich nicht machen kann.
    Auch eine andere Bemerkung — und damit komme ich schon zum Schluß — kann ich mir in dem Zusammenhang nicht versagen. Wir haben bei allen möglichen Gelegenheiten, bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit von der Opposition einen Hinweis darauf hören und einstecken müssen, daß diese Dinge von uns ja nur mit einem eindeutigen, klaren Blick auf den entscheidenden Monat des Jahres 1957 gemacht würden.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Welcher ist es denn? Können Sie uns das sagen?)

    — Der Monat der Bundestagswahl!

    (Abg. Dr. Schellenberg: Juli oder September? Können Sie das sagen?)

    — Ich bin nicht die zuständige Stelle, die darüber zu befinden hat.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Ich fragte, weil Sie „Monat" sagten!)



    (Horn)

    — Oh, Sie sprechen andauernd davon, verehrter Herr Kollege. Sie haben vorhin noch siegesbewußt davon gesprochen, daß das Ergebnis jenes Tages X für uns vielleicht sehr nachteilige Folgen haben könnte. Ich brauche, meine Herren, hier demgegenüber nicht wieder zu betonen, daß wir in dieser Beziehung sehr, sehr guter Hoffnung und sehr fester Überzeugung sind.

    (Beifall in der Mitte. — Lachen bei der SPD.)

    Wir werden auch im kommenden Bundestag in diesem Hause die Dinge maßgeblich zu gestalten haben.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, ich hatte eben gesagt: auch diese Vorlage ist mit einem eindeutigen, sehr klaren Blick auf jenen Tag X heute dem Hause vorgelegt worden. Wir wollen uns doch kein X für ein U vormachen. Sie, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, soweit Sie mit uns im Sozialpolitischen Ausschuß arbeiten, kennen doch genauso gut wie wir die Arbeitslage im Ausschuß.

    (Zurufe links.)

    Wir brauchen uns nur vor Augen zu halten, was alles noch vor uns liegt, und brauchen nur daran zu denken, daß andauernd Überlegungen darüber angestellt werden, wann das Parlament seine Arbeit zweckmäßigerweise beendet. In Anbetracht dessen werden Sie, glaube ich, mit uns der Meinung sein, daß wir alle Kraftanstrengungen zu machen haben werden, um das bisher vorliegende Arbeitspensum auch nur einigermaßen zu bewältigen. Wahrscheinlich müssen wir im Ausschuß die Kandare noch erheblich anziehen, und selbst dann bleibt es fraglich, wie weit wir kommen.
    Wir haben selber Dringlichkeitsstufen eingeführt, und da kommt nun nach der Erledigung der Knappschaftsreform die Beratung über die Gleichstellung aller Arbeitnehmer im Krankheitsfalle. Darauf hat schon Kollege Stingl hingewiesen. Wir stehen ferner vor der dringlichen Erledigung des Antrags betreffend die Krankenversicherungspflichtgrenze. Weiterhin wollen und müssen wir in diesem Parlament noch die Novelle zur Kindergeldgesetzgebung verabschieden. Außerdem steht vor uns die Vorlage über die Unfallgesetzgebung. Nach Erledigung drängt die von der CDU/CSU eingebrachte Vorlage über die Alterssicherung in der Landwirtschaft. Es ist also ein ganzer Strauß von Einzelproblemen und Gesetzentwürfen, deren Erledigung von uns noch gefordert wird. Meine Damen und Herren, beantworten Sie sich also bitte selber die Frage, ob es möglich sein wird, daneben noch diese Gesetzesvorlage zu erledigen. Ich glaube nicht, daß das möglich ist.

    (Abg. Dr. Schellenberg und Abg. Dr. Preller: Und die Berlin-Vorlage!)

    — Wir werden, verehrter Herr Professor Schellenberg, um das abschließend auf Ihren Zwischenruf zu sagen, die Berlin-Vorlage — das ist unser Wille — ebenfalls noch erledigen — sie gehört wirklich auf die Dringlichkeitsliste — und werden sie nicht etwa zurückstellen zugunsten des uns heute hier unterbreiteten Gesetzentwurfs.
    Auf diese Bemerkungen zu Ihrer Vorlage will ich mich beschränken. Alles übrige wird zur gegebenen Zeit im Ausschuß zu sagen sein.

    (Beifall in der Mitte.)