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ID0219802700

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    2. Deutscher Bundestag — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1957 11261 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. März 1957 Erweiterung der Tagesordnung 11262 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin (Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin — SKAG Berlin) (Drucksache 3127) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Krankenversicherung) (Drucksache 3280) 11262 A Storch, Bundesminister für Arbeit 11262 B, 11266 C, 11270 B, 11276 C Grantze (CDU/CSU) 11263 D Frau Kalinke (DP [FVP] ) 11264 B, 11265 B, C, 11267 C, 11268 A, 11272 C, 11279 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . 11265 A, B, D, 11267 A, D, 11273 D, 11281 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 11265 C Dr. Hammer (FDP) . . . . 11267 B, 11277 A Neumann (SPD) 11269 A Stingl (CDU/CSU) 11271 A Horn (CDU/CSU) 11277 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11273 C, 11281 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3139) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3188), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3194) und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3287) 11281 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß . . . . 11281 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 3186, 2753, zu 2753) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksachen 3187, 3294, zu 3294) 11262 A, 11281 D Berichterstattung: Donhauser (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 11283 C Höhne (SPD) (Schriftlicher Bericht) 11284 B Dr. Bergmann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 11282 A Beschlußfassung 11282 B Nächste Sitzung 11282 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11283 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache 3186) 11283 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3294) . . 11284 B Anlage 4: Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (zu Drucksache 3294) 11284 C Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 16. 3. Arnholz 30. 3. Dr. Atzenroth 15. 3. Dr. Baade 22. 3. Dr. Bartram 15. 3. .Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Bock 15. 3. Brand (Remscheid) 15. 3. Brandt (Berlin) 15. 3. Brese 15. 3. Brockmann (Rinkerode) 15. 3. Dr. Bucerius 15. 3. Dr. Conring 15. 3. Dannebom 15. 3. Demmelmeier 15. 3. Feldmann 6. 4. Frau Finselberger 15. 4. Dr. Franz 15. 3. Frehsee 15. 3. Freidhof 15. 3. Dr. Friedensburg 15. 3. Gedat 15. 3. Gerns 16. 3. Dr. Gleissner (München) 16. 3. Graaff (Elze) 15. 3. Dr. Greve 23. 3. Heiland 17. 3. Dr. Höck 15. 3. Höfler 15. 3. Huth 15. 3. Jacobi 15. 3. Kiesinger 15. 3. Klingelhöfer 30. 3. Frau Korspeter 22. 3. Kramel 15. 3. Kratz 15. 3. Kroll 15. 3. Dr. Krone 15. 3. Leibing 15. 3. Lermer 15. 3. Frau Lockmann 23. 3. Dr. Löhr 15. 3. Mauk 15. 3. Metzger 15. 3. Dr. Moerchel 15. 3. Moll 1. 4. Dr. Mommer 18. 3. Morgenthaler 30. 4. Müser 15. 3. Frau Nadig 30. 3. Neuburger 15. 3. Neumayer 16. 3. Onnen 15. 3. Dr. Dr. h. c. Pünder 15. 3. Pusch 15. 3. Raestrup 31. 3. Dr. Rehling 15. 3. Dr. Reif 15. 3. Dr. Röder 15. 3. Sabaß 15. 3. Dr. Schäfer (Saarbrücken) 15. 3. Schmücker 16. 3. Dr. Schöne 29. 4. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Srock 15. 3. Stauch 15. 3. Stegner 16. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stücklen 15. 3. Unertl 6. 4. Voß 18. 3. Dr. Wellhausen 15. 3. Dr. Welskop 15. 3. Zühlke 18. 3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Becker (Hamburg) 12. 4. Cillien 23. 3. Dr. Köhler 30. 4. Dr. Serres 31. 3. Anlage 2 Drucksache 3186 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 2753, zu 2753). Berichterstatter: Abgeordneter Donhauser Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs - Drucksachen 2753, zu 2753 - wurde in der 165. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 1956 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat die Drucksachen 2753 und zu 2753 in mehreren Sitzungen eingehend behandelt und sie in seiner Sitzung vom 9. Januar 1957 abschließend beraten. Allgemeines Auf die Begründung zum Gesetzentwurf in den Drucksachen 2753 und zu 2753 wird Bezug genommen. Als der Deutsche Bundestag im Jahr 1952 durch das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs die allgemeinen Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Personenkraftfahrzeuge aufhob, ließ er sich u. a. von der Erwägung leiten, daß durch die gleichzeitig von ihm beschlossenen und die Strafjustiz berührenden Maßnahmen (Einführung des § 315 a und des § 42 m im Strafgesetzbuch) eine fühlbare Besserung der Straßenverkehrssicherheit eintreten werde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt - im Gegenteil, die Unfallzahlen sind leider ständig gestiegen: im Jahr 1956 haben sie nach dem vorläufigen Ergebnis etwa 12 645 Tote und 361 134 Verletzte erreicht. Dem Ausschuß für Verkehrswesen erschien es daher unerläßlich, die im Jahr 1952 unter anderen Voraussetzungen vertretene Auffassung zu revidieren. Im einzelnen Nach Artikel 1 des Gesetzentwurfs soll der Bundesminister für Verkehr wiederum ermächtigt werden, Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften über die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von Personenkraftfahrzeugen zu erlassen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hielt (Donhauser) die Wiedereinführung solcher Höchstgeschwindigkeitsgrenzen im Interesse der Hebung der Verkehrssicherheit für dringend geboten. Er hielt diese Maßnahme jedoch für so wichtig, daß sie nach seiner Auffassung nicht durch eine Ministerialverordnung, sondern durch ein formelles Bundesgesetz getroffen werden sollte. Er hat sich dabei insbesondere auch von der Erwägung leiten lassen, daß diese Maßnahme nicht nur von erheblicher Bedeutung für die Straßenverkehrssicherheit sei, sondern daß sie auch weitreichende verkehrspolitische und -wirtschaftliche Auswirkungen haben könne. In der abschließenden Beratung im Ausschuß für Verkehrswesen am 9. Januar 1957 stimmten 10 Mitglieder für und 10 Mitglieder gegen die Annahme des Gesetzentwurfs, was nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einer Ablehnung des Gesetzentwurfs entspricht. Die Beratung der Artikel 2 bis 4 des Gesetzentwurfs wurde dadurch gegenstandslos, daß der Ausschuß für Verkehrswesen den Artikel 1 ablehnte. Im Ausschuß für Verkehrswesen ergab sich daraufhin die Auffassung, daß die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge aller Art durch Initiativgesetz des Deutschen Bundestages geregelt werden soll. Bonn, den 5. Februar 1957 Donhauser Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Berichterstatter: Abgeordneter Höhne Die Drucksache 3187 wurde in der 197. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14. März 1957 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen, der die Vorlage noch am gleichen Tag abschließend beraten hat. Zu der in Artikel 1 Nr. 1 — Drucksache 3187 — vorgesehenen Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften bestand im Ausschuß Einmütigkeit, es bei der in Aussicht genommenen Begrenzung auf 50 Kilometer je Stunde für sämtliche Kraftfahrzeuge zu belassen. Zu Artikel 1 Nr. 2 — Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften — sprach sich der Ausschuß nach eingehender Prüfung des inzwischen vorgelegten statistischen Materials mit großer Mehrheit bei 2 Stimmenthaltungen für eine gleiche Behandlung von Personenkraftwagen und Krafträdern aus. Der Ausschuß für Verkehrswesen erwartet von allen zuständigen Stellen, daß sämtliche zur Hebung der Verkehrsdisziplin geeigneten Maßnahmen ausgeschöpft werden. Bonn, den 14. März 1957 Höhne Berichterstatter Anlage 4 zu Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen, dem Artikel 5 folgende Fassung zu geben: „Artikel 5 Das Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft." Bonn, den 15. März 1957 Der Ausschuß für Verkehrswesen Rümmele Höhne Vorsitzender Berichterstatter
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    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen von Herrn Abgeordneten Neumann fühle ich mich doch verpflichtet, noch einiges zu sagen. Sie werden aus meinem Munde noch nie eine Kritik an der Arbeit der Menschen gehört haben, die im Jahre 1945 in Berlin die sozialpolitische Arbeit übernommen haben.

    (Abg. Neumann: Aber andere haben es getan!)

    — Sie haben es mir zum Vorwurf gemacht!

    (Zurufe von der SPD: Nein, das war ein Irrtum! — Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Keine Ablenkung!)

    Ich spreche es hier in aller Offenheit aus: Wer sich (I im Jahre 1945, gleichgültig ob in Berlin oder in einem Land, das heute zur Bundesrepublik gehört, der Mühe unterzogen hat, die sozialpolitische Situation zu ergründen und daraus die notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen, stand eben vor einem großen Nichts, und keiner konnte sagen, was morgen und was übermorgen ist; deshalb kein Vorwurf von mir gegen irgend jemand, gleichgültig zu welcher Richtung er gehört, in irgendeinem Gebiete Deutschlands.
    Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben doch in den zurückliegenden Jahren — Gott sei Dank, sage . ich — auch eine Grundlage für die sozialpolitische Sicherheit 'der Menschen in unserem Wirtschaftsleben erarbeiten können, so daß wir uns die Frage erlauben konnten, wie die Gestaltung sein soll. Wir sind doch in 'der Entwicklung immer einen Schritt nach dem anderen ,gegangen. Heute kommt es nur darauf an, ob man das, was in der Bundesrepublik heute geltendes Recht ist, auch in Berlin wirksam werden lassen will, auf sonst gar nichts.
    Herr Neumann, Sie haben mir gesagt, Sie hätten meine Reden aus meiner Zeit in Hannover durchstudiert. Die können Sie heute noch jeden Tag bekommen. Die grundlegenden Ausführungen, die ich über sozialpolitische Fragen gemacht habe, und zwar als Leiter der sozialpolitischen Abteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in der britischen Zone, finden Sie im Protokoll der Kongresse in Bielefeld der Jahre 1946 und 1947.

    (Abg. Neumann: Ich kenne sie!)

    — Ja, bitte lesen Sie sie durch!

    (Abg. Neumann: Ich habe sie!)

    Ich habe sie mir in der letzten Zeit eigens noch einmal durchgelesen und habe mich gefragt: Mußt du etwas revidieren? Wenn ich etwas zu revidieren gehabt hätte, Herr Abgeordneter Neumann, glauben Sie mir, dann hätte ich es getan, aus dem einfachen Grunde, weil ich genauso wie die Leute, die in Berlin und anderwärts die Dinge beeinflußt haben, damals vor ganz anderen Situationen gestanden habe. Wenn man sich da revidiert, braucht man sich 'absolut keinen Vorwurf zu machen, daß man etwa seinen Ideen untreu geworden sei.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Darüber sind wir uns doch hoffentlich einig.
    Ich habe nachher im Jahre 1949 auf Bitten des damaligen Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Herrn Böckler, noch einmal vor den Gewerkschaftsvertretern in Köln einen Vortrag gehalten über das, was ich mir sozialpolitisch vorstelle — ob man das immer durchsetzen kann, ist eine ganz andere Frage —, über die Gedankengänge, die mich damals zu den Anfangsgesetzen bewogen haben. Obwohl ich es mir genauestens angesehen habe, brauche ich mich im Grundsätzlichen nirgends zu revidieren. Das will ich einmal in aller Deutlichkeit sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    An und für sich ist es nicht gut, daß wir uns heute über diese Dinge unterhalten, weil, wie ich vorhin schon gesagt habe, andere Zeiten manchmal andere Maßnahmen erfordern. Ich weiß, daß ich im Jahre 1945, als Lord Beveridge das erstemal bei mir war und seinen Sozialplan erörterte, davon sehr angetan war; warum soll ich das bestreiten? Ich habe allerdings nachher in den Gesprächen mit meinen Kollegen gesagt: In der Zeit der bittersten


    (Bundesarbeitsminister Storch)

    Not und des tiefsten sozialen Standes wäre das vielleicht ,die einzig richtige Lösung; haben wir aber die Hoffnung, daß wir 'wirtschaftlich wieder besseren Baden unter die Füße bekommen, dann ist es unzulänglich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehen Sie sich doch die Entwicklung zur Zeit an! Dann werden Sie sehen, daß wir mit diesen unseren Auffassungen noch nicht einmal ganz schräg gelegen haben. Aber ich möchte Sie bitten, bei dieser Diskussion nicht noch einmal bei dem Jahre 1945 anzufangen. Wir wollen uns darüber unterhalten, ob es unter den heutigen Umständen zweckmäßig und richtig ist, ,daß wir das einheitliche Recht für die Sozialversicherung überall dort gelten lassen, wo auch sonst deutsche Gesetze gelten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Stingl.

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    Rede von Josef Stingl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen sowohl von Herrn Neumann wie auch von Herrn Schellenberg veranlassen mich, obwohl das Hohe Haus sicherlich schon wielder etwas stark mit sozialpolitischen Fragen strapaziert wird, doch noch ein paar Bemerkungen zu machen. Herr Kollege Neumann, ich bin durchaus mit Ihnen einig, wenn Sie bei der Schilderung der Zustände, die 1945 in Berlin herrschten, darauf hinweisen, daß diese besondere Not besondere Maßnahmen erfordert hat. Ich bin sehr dankbar, daß Sie dann bei 1950 erwähnten, daß die Zusammenarbeit ,aller Parteien maßgebend war. Gestatten Sie mir, ganz bescheiden die Anmerkung zu machen, daß auch schon 1945 Leute der Christlich-Demokratischen Union mit der SPD zusammengearbeitet haben. Ich bitte Sie dringend, das nicht geflissentlich zu übersehen und im Zuge der Ausführungen zu vergessen. Aber ich nehme an, daß das nur ein Versehen war. Sie sprachen nämlich hinsichtlich der Zeit von 1945 nur von „wir".

    (Abg. Neumann: „Wir, die wir den Mut hatten", habe ich gesagt!)

    — Gut! Wenn Sie uns dabei einschließen, Herr Kollege Neumann, dann ist ,das selbstverständlich in Ordnung.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD.)

    Herr Kollege Schellenberg, ich habe mich sehr gefreut, Sie hier von der Tribüne des Parlaments sagen zu hören, in welch hohem Maße die Bundesrepublik dazu beiträgt, daß wir in Berlin die Renten zahlen können, wie wir sie jetzt beschlossen haben. Herr Kollege, darf ich Sie freundlichst auffordern, dies auch in den Berliner Rentnerversammlungen entsprechend zum Ausdruck zu bringen

    (Beifall bei der CDU/CSU und des Abgeordneten Dr. Schellenberg)

    und zu sagen: hier haben wir eine echte Leistung der Bundesrepublik Deutschland — und die Berliner Rentner wissen ja auch, daß die Beschlüsse im Bundestag der Bundesrepublik Deutschland schließlich und endlich von der Mehrheit der CDU abhängen.

    (Lachen bei der SPD.)

    Wenn Sie also freundlichst sagen wollen, daß die Mehrheit der CDU diese Leistungen beschlossen hat, bin ich Ihnen in Zukunft sehr dankbar.

    (Abg. Neumann: Ist erst 1957 beschlossen worden!)

    — Ich spreche von den Leistungen, ,die jetzt neu nach Berlin fließen, Herr Kollege Neumann. — Ich bin gern bereit, mich mit dem Herrn Kollegen Schellenberg — wir haben es schon einmal vor 8000 gemacht — auseinanderzusetzen, um klarzustellen, daß diese Leistungen aus der Bundesrepublik — hier sind wir uns alle einig — maßgebend sind in ihrer Bedeutung für ,die Aufrechterhaltung des Lebensstandards unserer Rentner.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Herr Stingl, mit der kleinen Einschränkung der 60jährigen Frauen!)

    — Mit der kleinen Einschränkung der 60jährigen Frauen. Aber, Herr Kollege Schellenberg, da sind wir ja auf dem Gebiet: Wir können als Berliner doch nicht immer sagen, wir wollen nur die Zuckerbonbons haben, und die Pillen, die dazugehören, wollen wir nicht schlucken! So geht es nicht. Man kann doch nicht sagen: Berlin muß immer nur das Gute haben, und wenn es einmal nach der anderen Seite ausschlagen sollte, wollen wir uns dem entziehen.
    Der Herr Kollege Neumann hat gesagt, an den verschiedenen Grenzen unserer Stadt herrsche verschiedenes Recht in bezug auf die Krankenversicherung. Herr Kollege Neumann, niemand bedauert das mehr als wir. Aber diese Unterschiedlichkeit in den Rechtszuständen ist heute gegeben und wird in Zukunft, wenn wir und die Bundesrepublik einheitliches Recht haben, auch gegeben sein. Dort, wo es an uns liegt, die Menschen unter das gleiche Recht zu bringen, müssen wir es tun.
    Wir hören in diesem Haus immer wieder, die Christlich-Demokratische Union oder insbesondere die Regierung tue zuwenig in bezug auf die Verlegung von Bundesbehörden nach Berlin. Es wird gesagt, die Bundesregierung solle Ministerien nach Berlin legen. Ja, dann müssen Sie doch auch sehen, welche Konsequenzen es z. B. auf unserem Gebiet hat. Sie haben das Drängen nach einem ,einheitlichen Recht auf sozialpolitischem Gebiet in Berlin bezweifelt. Frag en Sie einmal die Angestellten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte! Hier haben Sie zwei Kategorien von Angestellten.

    (Abg. Frau Kalinke: In einem Haus!)

    — Das sage ich ja eben, Frau Kollegin Kalinke. Ich bin Ihnen dankbar, daß Sie das Wort „in einem Haus" noch hinzufügen. In einem Haus also — da darf ich mich Frau Kalinke anschließen — haben Sie zwei Kategorien von Angestellten. Einer Kategorie geben Sie erst einmal das Recht, sich die Kasse zu wählen, und zweitens das Recht, auch noch die Vertreter in der Krankenkasse selber zu wählen. Und den Berlinern, die sich nachgewiesenermaßen — wie auch Sie immer wieder sagen — ihr Gespür für freie Wahlen bewahrt haben, die nachgewiesenermaßen bei freien Wahlen ganz eindeutig entscheiden, gerade diesen Berlinern enthalten Sie das Wahlrecht an zwei verschiedenen Stellen vor!
    Sie sagten weiter, Herr Kollege Neumann, daß die größten Betriebe Betriebskrankenkassen gar nicht wollen. Nun, wir wissen, wie man das ansehen kann. Sie haben bezeichnenderweise auch die BEWAG zitiert. Aber, Herr Kollege Neumann,


    (Stingl)

    wenn es um den Beweis der Solidarität geht, ist es doch viel günstiger, wenn man diesen Beweis in Freiheit bringt, als wenn man einfach gar nichts anderes wählen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    So glaube ich also, daß das notwendig ist.
    Kollege Schellenberg, Sie haben vorhin gesagt: Machen wir es jetzt nicht, dann machen wir es im nächsten Bundestag. Sie wissen genauso gut wie ich, wann die Wahlen sind. Sie haben sich den Argumenten des Kollegen Grantze angeschlossen, daß man eine lange Zeit braucht, bis wir wählen können. Gerade deshalb müssen wir das jetzt noch beschließen, damit auch die Vorbereitungen für die freien Wahlen in den Körperschaften getätigt werden können.
    Herr Kollege Schellenberg, Sie haben davon gesprochen, die Gleichstellung der Arbeitnehmer im Krankheitsfalle verhindere die Angleichung. Das ist einfach nicht richtig. Das ist ein Problem, das sich auf die gesamte Bundesrepublik erstreckt, aber kein besonderes Berliner Problem. Dieses Problem stellt sich überall, wie wir alle auch aus unseren Vereinbarungen im Ausschuß wissen. Selbst wenn also der Herr Bundesarbeitsminister gesagt hätte, er schließe sich dem nicht an, oder das Gegenteil gesagt hätte, ergäbe sich doch einfach aus den Vereinbarungen bei unserer praktischen Arbeit im Ausschuß, daß wir erst Ihren Gesetzentwurf über die Gleichstellung der Arbeitnehmer im Krankheitsfall beraten. Dann aber können wir diesen Gesetzentwurf nicht mehr vorher beraten. Das ist eindeutige Abmachung. Sollten Sie daran allerdings die Vorstellung knüpfen, ,die An-
    i) gleichurig der Berliner Krankenversicherung könne nur kommen, wenn wir Ihren Vorstellungen über die Gleichstellung der Arbeitnehmer im Krankheitsfalle folgten, dann werden wir noch zu harten Auseinandersetzungen miteinander kommen.
    Das Gesetz zur Einführung der Selbstverwaltung in Berlin hat erst einmal — ich darf das mit aller Deutlichkeit sagen — das Ziel, die bisherige Benachteiligung der Berliner in der freien Wahl ihrer Kasse wie in der Wahl ihrer Selbstverwaltungskörperschaften zu beseitigen, und es hat die Aufgabe, diese Selbstverwaltungswahl und diese Entscheidungsfreiheit durch organisatorische Neuordnung einzuführen. Gerade das, was Sie uns vorgeworfen haben, ist nicht drin. Wir wollen das Leistungsrecht in Berlin nicht verschlechtern, sondern es erhalten. Dazu gibt es sogar eine Garantie, und bis zu ihrem Auslaufen werden wir gemeinsam dafür sorgen, daß das Gesamtleistungsrecht der Krankenkassen neu geregelt, wenn auch vielleicht nicht so geregelt wird, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.
    Der Anregung des Kollegen Neumann, das Gesetz auch im Gesamtdeutschen und Berliner Ausschuß zu beraten, müssen wir widersprechen, weil es sich um eine sozialversicherungstechnische Angelegenheit handelt,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    weil es um die Einführung der Selbstverwaltung geht, die nicht mit den anderen Problemen zusammenhängt.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Preller: Herr Stingl, das ist ja allerhand!)