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ID0219802100

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    2. Deutscher Bundestag — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1957 11261 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. März 1957 Erweiterung der Tagesordnung 11262 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin (Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin — SKAG Berlin) (Drucksache 3127) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Krankenversicherung) (Drucksache 3280) 11262 A Storch, Bundesminister für Arbeit 11262 B, 11266 C, 11270 B, 11276 C Grantze (CDU/CSU) 11263 D Frau Kalinke (DP [FVP] ) 11264 B, 11265 B, C, 11267 C, 11268 A, 11272 C, 11279 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . 11265 A, B, D, 11267 A, D, 11273 D, 11281 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 11265 C Dr. Hammer (FDP) . . . . 11267 B, 11277 A Neumann (SPD) 11269 A Stingl (CDU/CSU) 11271 A Horn (CDU/CSU) 11277 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11273 C, 11281 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3139) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3188), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3194) und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3287) 11281 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß . . . . 11281 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 3186, 2753, zu 2753) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksachen 3187, 3294, zu 3294) 11262 A, 11281 D Berichterstattung: Donhauser (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 11283 C Höhne (SPD) (Schriftlicher Bericht) 11284 B Dr. Bergmann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 11282 A Beschlußfassung 11282 B Nächste Sitzung 11282 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11283 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache 3186) 11283 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3294) . . 11284 B Anlage 4: Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (zu Drucksache 3294) 11284 C Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 16. 3. Arnholz 30. 3. Dr. Atzenroth 15. 3. Dr. Baade 22. 3. Dr. Bartram 15. 3. .Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Bock 15. 3. Brand (Remscheid) 15. 3. Brandt (Berlin) 15. 3. Brese 15. 3. Brockmann (Rinkerode) 15. 3. Dr. Bucerius 15. 3. Dr. Conring 15. 3. Dannebom 15. 3. Demmelmeier 15. 3. Feldmann 6. 4. Frau Finselberger 15. 4. Dr. Franz 15. 3. Frehsee 15. 3. Freidhof 15. 3. Dr. Friedensburg 15. 3. Gedat 15. 3. Gerns 16. 3. Dr. Gleissner (München) 16. 3. Graaff (Elze) 15. 3. Dr. Greve 23. 3. Heiland 17. 3. Dr. Höck 15. 3. Höfler 15. 3. Huth 15. 3. Jacobi 15. 3. Kiesinger 15. 3. Klingelhöfer 30. 3. Frau Korspeter 22. 3. Kramel 15. 3. Kratz 15. 3. Kroll 15. 3. Dr. Krone 15. 3. Leibing 15. 3. Lermer 15. 3. Frau Lockmann 23. 3. Dr. Löhr 15. 3. Mauk 15. 3. Metzger 15. 3. Dr. Moerchel 15. 3. Moll 1. 4. Dr. Mommer 18. 3. Morgenthaler 30. 4. Müser 15. 3. Frau Nadig 30. 3. Neuburger 15. 3. Neumayer 16. 3. Onnen 15. 3. Dr. Dr. h. c. Pünder 15. 3. Pusch 15. 3. Raestrup 31. 3. Dr. Rehling 15. 3. Dr. Reif 15. 3. Dr. Röder 15. 3. Sabaß 15. 3. Dr. Schäfer (Saarbrücken) 15. 3. Schmücker 16. 3. Dr. Schöne 29. 4. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Srock 15. 3. Stauch 15. 3. Stegner 16. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stücklen 15. 3. Unertl 6. 4. Voß 18. 3. Dr. Wellhausen 15. 3. Dr. Welskop 15. 3. Zühlke 18. 3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Becker (Hamburg) 12. 4. Cillien 23. 3. Dr. Köhler 30. 4. Dr. Serres 31. 3. Anlage 2 Drucksache 3186 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 2753, zu 2753). Berichterstatter: Abgeordneter Donhauser Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs - Drucksachen 2753, zu 2753 - wurde in der 165. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 1956 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat die Drucksachen 2753 und zu 2753 in mehreren Sitzungen eingehend behandelt und sie in seiner Sitzung vom 9. Januar 1957 abschließend beraten. Allgemeines Auf die Begründung zum Gesetzentwurf in den Drucksachen 2753 und zu 2753 wird Bezug genommen. Als der Deutsche Bundestag im Jahr 1952 durch das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs die allgemeinen Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Personenkraftfahrzeuge aufhob, ließ er sich u. a. von der Erwägung leiten, daß durch die gleichzeitig von ihm beschlossenen und die Strafjustiz berührenden Maßnahmen (Einführung des § 315 a und des § 42 m im Strafgesetzbuch) eine fühlbare Besserung der Straßenverkehrssicherheit eintreten werde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt - im Gegenteil, die Unfallzahlen sind leider ständig gestiegen: im Jahr 1956 haben sie nach dem vorläufigen Ergebnis etwa 12 645 Tote und 361 134 Verletzte erreicht. Dem Ausschuß für Verkehrswesen erschien es daher unerläßlich, die im Jahr 1952 unter anderen Voraussetzungen vertretene Auffassung zu revidieren. Im einzelnen Nach Artikel 1 des Gesetzentwurfs soll der Bundesminister für Verkehr wiederum ermächtigt werden, Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften über die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von Personenkraftfahrzeugen zu erlassen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hielt (Donhauser) die Wiedereinführung solcher Höchstgeschwindigkeitsgrenzen im Interesse der Hebung der Verkehrssicherheit für dringend geboten. Er hielt diese Maßnahme jedoch für so wichtig, daß sie nach seiner Auffassung nicht durch eine Ministerialverordnung, sondern durch ein formelles Bundesgesetz getroffen werden sollte. Er hat sich dabei insbesondere auch von der Erwägung leiten lassen, daß diese Maßnahme nicht nur von erheblicher Bedeutung für die Straßenverkehrssicherheit sei, sondern daß sie auch weitreichende verkehrspolitische und -wirtschaftliche Auswirkungen haben könne. In der abschließenden Beratung im Ausschuß für Verkehrswesen am 9. Januar 1957 stimmten 10 Mitglieder für und 10 Mitglieder gegen die Annahme des Gesetzentwurfs, was nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einer Ablehnung des Gesetzentwurfs entspricht. Die Beratung der Artikel 2 bis 4 des Gesetzentwurfs wurde dadurch gegenstandslos, daß der Ausschuß für Verkehrswesen den Artikel 1 ablehnte. Im Ausschuß für Verkehrswesen ergab sich daraufhin die Auffassung, daß die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge aller Art durch Initiativgesetz des Deutschen Bundestages geregelt werden soll. Bonn, den 5. Februar 1957 Donhauser Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Berichterstatter: Abgeordneter Höhne Die Drucksache 3187 wurde in der 197. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14. März 1957 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen, der die Vorlage noch am gleichen Tag abschließend beraten hat. Zu der in Artikel 1 Nr. 1 — Drucksache 3187 — vorgesehenen Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften bestand im Ausschuß Einmütigkeit, es bei der in Aussicht genommenen Begrenzung auf 50 Kilometer je Stunde für sämtliche Kraftfahrzeuge zu belassen. Zu Artikel 1 Nr. 2 — Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften — sprach sich der Ausschuß nach eingehender Prüfung des inzwischen vorgelegten statistischen Materials mit großer Mehrheit bei 2 Stimmenthaltungen für eine gleiche Behandlung von Personenkraftwagen und Krafträdern aus. Der Ausschuß für Verkehrswesen erwartet von allen zuständigen Stellen, daß sämtliche zur Hebung der Verkehrsdisziplin geeigneten Maßnahmen ausgeschöpft werden. Bonn, den 14. März 1957 Höhne Berichterstatter Anlage 4 zu Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen, dem Artikel 5 folgende Fassung zu geben: „Artikel 5 Das Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft." Bonn, den 15. März 1957 Der Ausschuß für Verkehrswesen Rümmele Höhne Vorsitzender Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Hammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen diese Vorlage. Die Freie Demokratische Partei hat, seit die Abgeordneten des deutschen Volkes in Bonneingezogen sind, immer wieder darauf hingewiesen, daß die Anpassung des Sozialrechts in Berlin an das Recht der Bundesrepublik erfolgen müsse. Leider vergeblich, leider auch deshalb vergeblich, weil der Herr Arbeitsminister selbst niemals unseren Anregungen so weit gefolgt ist, wie wir das für richtig gehalten haben. Es wundert uns, daß diese Vorlage das Datum des 23. Januar 1957 trägt. Sie ist zu einem Zeitpunkt in unsere Hand geraten, zu dem man bei der Beurteilung der arbeitsmäßigen Möglichkeiten dieses Parlaments doch 'wohl hinter die Frage, ob die Vorlage noch verabschiedet werden kann, ein sehr großes Fragezeichen setzen muß.
    Vorhin ist auch von Herrn Professor Schellenberg ein Ausspruch der Parteifreunde 'unseres verehrten Herrn Ministers Storch aus Berlin zitiert worden, etwa des Inhalts, daß die sachliche Notwendigkeit einer solchen Reform nicht einzusehen sei. Nun, meine Damen und Herren, wir sind dafür, daß 'die Vorlage dem Ausschuß 'überwiesen wird. Wir werden uns die größte Mühe geben, noch bei der Verabschiedung beteiligt zu sein. Aber wir bedauern, daß die Vorlage so spät eingebracht wurde.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Einen Augenblick, Herr Abgeordneter! — Gestatten Sie eine Frage?

(Abg. Dr. Hammer: Nein!)

— Keine Frage, aus!

(Heiterkeit.)

Das Wort 'hat Frau Abgeordnete Kalinke.
Frau Kalinke (DP [FVP]): Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Unser verehrter Herr Kollege Schellenberg ist in einer etwas schwierigen Situation. Ich kann das verstehen. Für ihn als Geschäftsführer der Krankenversicherungsanstalt Berlin und nicht zuletzt als den Schöpfer und Initiator der VA Berlin ist es eine wirklich schwierige Sache, und deshalb anerkenne ich hier ganz besonders seine Erklärung zur Wiederherstellung der Rechtseinheit. Der Umstand, daß das von ihm gesagt worden ist, gilt doppelt soviel, als wenn es von irgendeinem anderen Kollegen aus der SPD-Fraktion gesagt worden wäre. Ich weiß, er ist mit uns darin einig, daß es in der Rentenversicherung und in der Unfallversicherung niemals ein Risiko geben kann, das sich nur auf eine Stadt beschränkt. Ich bin allerdings der Auffassung, Herr Kollege Schellenberg, daß innerhalb des Personenkreises einer Krankenversicherungsanstalt, einer Ortskrankenkasse, einer Ersatz- oder Betriebskrankenkasse die Krankenkasse die Beiträge und Leistungen in einer vernünftigen Relation festzusetzen hat und daß man sich idavor hüten muß, eine Beitrags- und Leistungsgestaltung etwa unter politischen Gesichtspunkten verewigen zu wollen.
Herr Schellenberg, ich habe mich deshalb noch einmal gemeldet, weil man aus Ihrer Rede den Eindruck gewinnen konnte, als ginge es Ihnen nur um die höchsten Leistungen für die Arbeitnehmer und um die Aufrechterhaltung höherer Leistungen und als ginge es uns nur um organisatorische Dinge und 'als wäre die Regierungskoalition in dieser Frage etwa der Meinung, man müsse etwas von den Leistungen nehmen, um organisatorisch etwas zu erreichen.
Präsident D. Dr. Gerstenmaier Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Frau Kalinke (DP [FVP]): Bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin Kalinke, ist Ihnen bekannt, daß die Allgemeine Ortskran-


    (Dr. Schellenberg)

    kenkasse Hamburg mit Wirkung vom 1. März die Beiträge auf 8 % erhöhen, mußte, und sind Sie nicht auch der Auffassung, daß eine Allgemeine Ortskrankenkasse Berlin ihren Beitrag mindestens so hoch gestalten müßte wie Hamburg?

    (Abg. Pelster: Warum denn?)

    Frau Kalinke (DP [FVP]): Ich bin der Auffassung, Herr Kollege Schellenberg, daß eine Verwirklichung der Anträge, die Sie heute vorgelegt haben, eine Verdoppelung der Beiträge für Berlin zur Folge hätte.

    (Abg. Dr. Preller: Woher weißt du?)

    — Weil ich rechnen kann, weiß ich das. Ich bin außerdem der Meinung, Herr Kollege Schellenberg — —

    (Abg. Gengler: Herr Kollege Schellenberg will haben, daß der Bund es bezahlt!)

    — Ich glaube, daß Herr Kollege Schellenberg sehr genau Bescheid weiß. Er weiß auch, daß, wenn sein Propagandaantrag verwirklicht würde und wenn der Bund Zuschüsse zu einer Krankenkasse zahlte, es mit der Selbstverwaltung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Ende wäre, daß dann die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber in der Selbstverwaltung keine Rechte mehr hätten, sondern sie mit dem Bund und den Steuerzahlern teilen müßten. Ich glaube, im Interesse unserer Krankenversicherung und unserer Selbstverwaltung sollten wir es uns sehr genau überlegen, ob wir den Steuerzahler in der Krankenversicherung beteiligen wollen. Ich glaube auch nicht, daß das notwendig ist.
    Auf meine Frage an Sie, Herr Schellenberg — vielleicht habe ich nicht deutlich genug mit Fragezeichen gesprochen; ich werde es daher noch sehr viel deutlicher formulieren —, haben Sie hier in der Diskussion nicht geantwortet. Sie sind ausgewichen — wie es ja der Bundesrat auf die Anregungen und Vorstellungen Berlins hin getan hat — in das Problem der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Meine Herren und Damen, das Problem der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein .arbeitsrechtliches. Die Neugestaltung des Krankenversicherungsrechts und des Leistungsrechts in der Krankenversicherung im allgemeinen sowie der Höhe des Krankengeldes im besonderen ist ein Problem, das man nicht losgelöst von der Beitragsgestaltung sehen kann. Wir müssen doch so ehrlich sein und sagen — und wir werden nachher noch darüber sprechen —, daß die Erfüllung sozialer Versprechungen bezahlt werden muß und daß es gerade jene bezahlen müssen, die wir doch schützen wollen. Man darf hier nicht nur eine Seite darstellen, Herr Kollege. Ich glaube, das ist Ihrer auch nicht würdig. Denn Sie wissen doch auf Grund Ihrer Sorgen in den letzten zehn Jahren, wie schwer gerade in Berlin die Verwirklichung und Beibehaltung der Leistungsgestaltung war.
    Lassen Sie es mich nun ganz deutlich sagen, damit hier und in der Öffentlichkeit keinerlei Mißverständnisse aufkommen: Das Problem der Lohnfortzahlung stand weder in diesem Hause noch in der Öffentlichkeit zur Diskussion, als die Krankenversicherungsanstalt Berlin Beiträge und Leistungen festsetzte. Aber damals hatten wir eine Einheitsversicherung, in der alle — auch Beamte und Selbständige — versicherungspflichtig waren und in der Sie den Angestellten in Berlin — und das ist diskriminierend, nicht der Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten; diskriminierend ist, daß Sie Angestellte zweierlei Rechts geschaffen haben — höhere Beiträge abnahmen, obwohl Sie ihnen kein Krankengeld zu zahlen brauchten. In der Bundesrepublik gilt dagegen das Recht der RVO, nach idem derjenige, der das Krankengeld nicht in Anspruch nimmt, entsprechend geringere Beiträge zu entrichten hat. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und der echten Relation zwischen Beiträgen und Leistungen. Selbst wenn das Gesetz es nicht vorschreibt, sollte eine Krankenkasse für eine solche Relation zwischen Beiträgen und Leistungen sorgen. In Berlin haben Sie eben keine gewählte Selbstverwaltung, sondern erstaunlicherweise auf dieser Inseldemokratischer Tugenden ausgerechnet auf dem Sozialversicherungsgebiet eine berufene Selbstverwaltung, eine vorgeschlagene Selbstverwaltung. Dabei müssen wir uns
    — da gebe ich Ihnen recht — hinsichtlich der Einengung der Selbstverwaltung im Ausschuß auch noch über etwas anderes unterhalten, nämlich darüber, was Sie denn unter „Gewerkschaften" und unter „Unabhängigkeit" verstehen. Das wird uns für Berlin sehr interessieren. Wir möchten nicht, daß eine Monopolgewerkschaft das Vorschlagsrecht hat, sondern wir möchten, daß alle Gewerkschaften
    — insbesondere die der Angestellten — das Recht haben, in Berlin sowie im Bundesgebiet ihre Vertreter vorzuschlagen.
    Wir möchten auch nicht, daß immer mit dem FDGB als Buhmann im Hintergrund gedroht wird; denn wir wissen, die Berliner sind vor solchen Einflüssen vollkommen sicher, viel sicherer als mancher hier in der Bundesrepublik.
    Wir möchten in der Frage der Wiederherstellung der Rechtseinheit auch nicht d'en Eindruck erwekken, als seien die 'unterschiedlichen 'kleineren Abweichungen, die es in der Krankenversicherung in den verschiedenen Zonenrechten noch gibt, etwa mit dem Berliner Problem der wesentlichen Abweichungen im Recht der Krankenversicherung vergleichbar!
    Nun hat Herr Schellenberg sehr ehrlich gesagt, das Wichtigste in diesem Gesetz sei für ihn nicht das Organisatorische, sondern die Leistungsgestaltung von morgen, obwohl er meint, daß das Organisatorische besonders gefährlich sei! Nein, wir meinen, daß die Angestellten und Arbeiter in Berlin nicht unter ein Ausnahmerecht fallen dürfen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Sie müssen in Berlin genau wie im Bundesgebiet das Recht haben, sich freiwillig für ihre Ersatzkasse, für ihre Betriebskrankenkasse, für ihre Innungskrankenkasse zu entscheiden.

    (Erneute Zustimmung in der Mitte.)

    Das hat nichts mit organisatorischen Experimenten zu tun, sondern mit den gleichen Rechten für alle Staatsbürger.
    Wenn die Ortskrankenkasse Berlin dann auch infolge dieser Aufgliederung einige Mitglieder verliert, wird sie damit übersichtlicher werden. Sie wird die Möglichkeit haben, ihren Risikoausgleich so zu gestalten, daß ihre Selbstverwaltung — und ich hoffe, sehr bald eine gewählte und wirklich selbstverantwortliche Selbstverwaltung — in der Lage sein wird, sich über Beitrags- und Leistungsgestaltung 'in Berlin zu unterhalten.
    Und ein letzes Argument; der Herr Minister hat schon mit Recht darauf hingewiesen: Herr Schellenberg, Sie wissen doch besser als viele in diesem


    (Frau Kalinke)

    Hause, daß man die Probleme der Rentenversicherung nicht mit denen der Krankenversicherung vergleichen und verquicken darf. Wenn die Rentenversicherung in Berlin der Zuschüsse bedarf und wenn die besondere Situation Berlins als Stadt der Dienstleistungsträger, in der soviele Angestellte, die früher bei Verwaltungen waren, früh berufsunfähig und früh Rentner geworden sind, eine besondere Belastung der Rentenversicherung mit sich gebracht hat, ist dazu zu sagen, daß wir ja hier in vielen Kämpfen — leider mußten wir damals mit Ihnen kämpfen — dafür Sorge getragen haben, daß dieses Risiko der Rentenversicherung wie das der Unfallversicherung auf die Schultern der größeren Gemeinschaft und damit in die Solidarhaftung aller Rentenversicherungsträger gelegt worden ist.
    Über das Experiment Krankenversicherung der Rentner und Leistungsgestaltung der KVA Berlin will ich jetzt nicht sprechen. Ich möchte nur warnen: Sollten Sie mich dazu herausfordern, so will ich auch dazu einiges sehr deutlich sagen.

    (Heiterkeit und Beifall in der Mitte und rechts.)