Rede von
Dr.
Ernst
Schellenberg
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bisherigen Bemerkungen nötigen mich, einiges dazu zu sagen.
Über die Notwendigkeit, die Selbstverwaltung in Berlin gesetzlich zu regeln, sind wir uns alle einig. Die Schwierigkeiten und die Meinungsverschiedenheiten ergeben sich nur daraus, daß mit diesem Gesetzentwurf der Versuch gemacht wird, die Frage der Selbstverwaltung mit anderen Problemen zu verknüpfen. Die Regelung der Selbstverwaltung wird in diesem Gesetzentwurf nur als ein Aufhänger benutzt, um organisatorische Fragen zu regeln. Das ist des Pudels Kern.
Der Herr Kollege Grantze hat bereits darauf hingewiesen, daß der Gesetzentwurf insoweit inkonsequent sei, als durch § 16 die Selbstverwaltung in den entscheidenden Bereichen bis Ende 1958 eingeengt werden solle. Dieses Gesetz ist also kein Gesetz zur Einführung der Selbstverwaltung, sondern zur vorläufigen Einengung der Selbstverwaltung im Lande Berlin.
Noch ein Zweites. Die SPD ist der Auffassung, daß die Organisation der Krankenversicherung im Lande Berlin auf die Dauer nicht anders geregelt werden kann als im Bundesgebiet. Darüber gibt es keine Meinungsverschiedenheit. Wir bejahen den Grundsatz der Rechtseinheit. Es gibt aber in der sozialen Krankenversicherung auf weiten Gebieten im Bund immer noch keine Rechtseinheit, insbesondere — darauf werden wir nachher zu sprechen kommen — keine Rechtseinheit in der Gewährung von Leistungen. Nach unserer Auffassung muß die Reihenfolge eine andere sein. Wir müssen zuerst einmal das Wichtigste tun, nämlich eine Rechtseinheit auf dem Leistungsgebiet schaffen.
Dann erst kann auch die Rechtseinheit in organisatorischer Hinsicht erörtert werden.
— Bitte sehr!
Frau Kalinke : Herr Kollege Schellenberg, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß nach Ihrem Grundsatz die Rechtseinheit auch in der Beitragszahlung für Beamte und Angestellte in Ihrer Anstalt erst noch vorausgehen müßte?