Rede:
ID0219800500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Dr.: 1
    8. Schellenberg.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1957 11261 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. März 1957 Erweiterung der Tagesordnung 11262 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin (Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin — SKAG Berlin) (Drucksache 3127) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Krankenversicherung) (Drucksache 3280) 11262 A Storch, Bundesminister für Arbeit 11262 B, 11266 C, 11270 B, 11276 C Grantze (CDU/CSU) 11263 D Frau Kalinke (DP [FVP] ) 11264 B, 11265 B, C, 11267 C, 11268 A, 11272 C, 11279 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . 11265 A, B, D, 11267 A, D, 11273 D, 11281 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 11265 C Dr. Hammer (FDP) . . . . 11267 B, 11277 A Neumann (SPD) 11269 A Stingl (CDU/CSU) 11271 A Horn (CDU/CSU) 11277 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 11273 C, 11281 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3139) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3188), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3194) und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, DP (FVP) eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 3287) 11281 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß . . . . 11281 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 3186, 2753, zu 2753) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksachen 3187, 3294, zu 3294) 11262 A, 11281 D Berichterstattung: Donhauser (CDU/CSU) (Schriftlicher Bericht) 11283 C Höhne (SPD) (Schriftlicher Bericht) 11284 B Dr. Bergmann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 11282 A Beschlußfassung 11282 B Nächste Sitzung 11282 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11283 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache 3186) 11283 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3294) . . 11284 B Anlage 4: Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (zu Drucksache 3294) 11284 C Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 16. 3. Arnholz 30. 3. Dr. Atzenroth 15. 3. Dr. Baade 22. 3. Dr. Bartram 15. 3. .Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Bock 15. 3. Brand (Remscheid) 15. 3. Brandt (Berlin) 15. 3. Brese 15. 3. Brockmann (Rinkerode) 15. 3. Dr. Bucerius 15. 3. Dr. Conring 15. 3. Dannebom 15. 3. Demmelmeier 15. 3. Feldmann 6. 4. Frau Finselberger 15. 4. Dr. Franz 15. 3. Frehsee 15. 3. Freidhof 15. 3. Dr. Friedensburg 15. 3. Gedat 15. 3. Gerns 16. 3. Dr. Gleissner (München) 16. 3. Graaff (Elze) 15. 3. Dr. Greve 23. 3. Heiland 17. 3. Dr. Höck 15. 3. Höfler 15. 3. Huth 15. 3. Jacobi 15. 3. Kiesinger 15. 3. Klingelhöfer 30. 3. Frau Korspeter 22. 3. Kramel 15. 3. Kratz 15. 3. Kroll 15. 3. Dr. Krone 15. 3. Leibing 15. 3. Lermer 15. 3. Frau Lockmann 23. 3. Dr. Löhr 15. 3. Mauk 15. 3. Metzger 15. 3. Dr. Moerchel 15. 3. Moll 1. 4. Dr. Mommer 18. 3. Morgenthaler 30. 4. Müser 15. 3. Frau Nadig 30. 3. Neuburger 15. 3. Neumayer 16. 3. Onnen 15. 3. Dr. Dr. h. c. Pünder 15. 3. Pusch 15. 3. Raestrup 31. 3. Dr. Rehling 15. 3. Dr. Reif 15. 3. Dr. Röder 15. 3. Sabaß 15. 3. Dr. Schäfer (Saarbrücken) 15. 3. Schmücker 16. 3. Dr. Schöne 29. 4. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Srock 15. 3. Stauch 15. 3. Stegner 16. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Stücklen 15. 3. Unertl 6. 4. Voß 18. 3. Dr. Wellhausen 15. 3. Dr. Welskop 15. 3. Zühlke 18. 3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Becker (Hamburg) 12. 4. Cillien 23. 3. Dr. Köhler 30. 4. Dr. Serres 31. 3. Anlage 2 Drucksache 3186 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen 2753, zu 2753). Berichterstatter: Abgeordneter Donhauser Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs - Drucksachen 2753, zu 2753 - wurde in der 165. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 1956 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat die Drucksachen 2753 und zu 2753 in mehreren Sitzungen eingehend behandelt und sie in seiner Sitzung vom 9. Januar 1957 abschließend beraten. Allgemeines Auf die Begründung zum Gesetzentwurf in den Drucksachen 2753 und zu 2753 wird Bezug genommen. Als der Deutsche Bundestag im Jahr 1952 durch das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs die allgemeinen Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Personenkraftfahrzeuge aufhob, ließ er sich u. a. von der Erwägung leiten, daß durch die gleichzeitig von ihm beschlossenen und die Strafjustiz berührenden Maßnahmen (Einführung des § 315 a und des § 42 m im Strafgesetzbuch) eine fühlbare Besserung der Straßenverkehrssicherheit eintreten werde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt - im Gegenteil, die Unfallzahlen sind leider ständig gestiegen: im Jahr 1956 haben sie nach dem vorläufigen Ergebnis etwa 12 645 Tote und 361 134 Verletzte erreicht. Dem Ausschuß für Verkehrswesen erschien es daher unerläßlich, die im Jahr 1952 unter anderen Voraussetzungen vertretene Auffassung zu revidieren. Im einzelnen Nach Artikel 1 des Gesetzentwurfs soll der Bundesminister für Verkehr wiederum ermächtigt werden, Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften über die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von Personenkraftfahrzeugen zu erlassen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hielt (Donhauser) die Wiedereinführung solcher Höchstgeschwindigkeitsgrenzen im Interesse der Hebung der Verkehrssicherheit für dringend geboten. Er hielt diese Maßnahme jedoch für so wichtig, daß sie nach seiner Auffassung nicht durch eine Ministerialverordnung, sondern durch ein formelles Bundesgesetz getroffen werden sollte. Er hat sich dabei insbesondere auch von der Erwägung leiten lassen, daß diese Maßnahme nicht nur von erheblicher Bedeutung für die Straßenverkehrssicherheit sei, sondern daß sie auch weitreichende verkehrspolitische und -wirtschaftliche Auswirkungen haben könne. In der abschließenden Beratung im Ausschuß für Verkehrswesen am 9. Januar 1957 stimmten 10 Mitglieder für und 10 Mitglieder gegen die Annahme des Gesetzentwurfs, was nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einer Ablehnung des Gesetzentwurfs entspricht. Die Beratung der Artikel 2 bis 4 des Gesetzentwurfs wurde dadurch gegenstandslos, daß der Ausschuß für Verkehrswesen den Artikel 1 ablehnte. Im Ausschuß für Verkehrswesen ergab sich daraufhin die Auffassung, daß die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge aller Art durch Initiativgesetz des Deutschen Bundestages geregelt werden soll. Bonn, den 5. Februar 1957 Donhauser Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Berichterstatter: Abgeordneter Höhne Die Drucksache 3187 wurde in der 197. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14. März 1957 zur weiteren Beratung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen, der die Vorlage noch am gleichen Tag abschließend beraten hat. Zu der in Artikel 1 Nr. 1 — Drucksache 3187 — vorgesehenen Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften bestand im Ausschuß Einmütigkeit, es bei der in Aussicht genommenen Begrenzung auf 50 Kilometer je Stunde für sämtliche Kraftfahrzeuge zu belassen. Zu Artikel 1 Nr. 2 — Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften — sprach sich der Ausschuß nach eingehender Prüfung des inzwischen vorgelegten statistischen Materials mit großer Mehrheit bei 2 Stimmenthaltungen für eine gleiche Behandlung von Personenkraftwagen und Krafträdern aus. Der Ausschuß für Verkehrswesen erwartet von allen zuständigen Stellen, daß sämtliche zur Hebung der Verkehrsdisziplin geeigneten Maßnahmen ausgeschöpft werden. Bonn, den 14. März 1957 Höhne Berichterstatter Anlage 4 zu Drucksache 3294 (Vgl. S. 11281 D) Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187). Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen, dem Artikel 5 folgende Fassung zu geben: „Artikel 5 Das Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft." Bonn, den 15. März 1957 Der Ausschuß für Verkehrswesen Rümmele Höhne Vorsitzender Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wird dazu weiter das Wort gewünscht? — Frau Abgeordnete Kalinke, bitte sehr.
    Frau Kalinke (DP[FVP]): Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Fraktion der Deutschen Partei begrüßt die Vorlage der Regierung und die Beendigung der Rechtsunsicherheit sowie die Herstellung der Rechtseinheit mit dem Lande Berlin. Wir glauben, daß all die Erklärungen, die in diesem Hause bei so vielen Gelegenheiten über die Rechtseinheit und die Zugehörigkeit Berlins zur Bundesrepublik abgegeben wurden, nur Erklärungen blieben, wenn wir nicht in diesem Parlament noch in dieser Legislaturperiode dafür Sorge trügen, den Schlußstrich unter das Kapitel des Berliner besonderen Sozialversicherungsrechts zu ziehen. Deshalb hoffen wir, daß auch diejenigen, die das „Berliner Experiment", wie der Herr Arbeitsminister bei seiner Begründung sagte — ich bin nicht ganz einig mit ihm —, unter dem Zwang der Situation nach 1945 gemacht haben, heute die Notwendigkeit der Rechtseinheit einsehen werden.
    Ich will jetzt nicht darauf eingehen, daß wir vor der gleichen Notwendigkeit, die für Berlin zugegeben wird, auch im Bundesgebiet gestanden haben, und zwar unter sehr viel schwierigeren Verhältnissen. Ich bin der Meinung, daß wir im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Rechtseinheit über das Vergangene heute nicht mehr sprechen sollten, uns aber um so eindeutiger gemeinsam dafür entscheiden sollten, daß in Zukunft das, was in der Bundesrepublik Rechtens ist, ohne Sonderregelungen auch für Berlin Rechtens sein muß. Wir begrüßen insbesondere, daß endlich mit dem unterschiedlichen Recht in der Selbstverwaltung aufgehört werden soll. Wer die Selbstverwaltung als die höchste Schule der Demokratie auch in der Sozialversicherung nach einheitlichen Begriffen verwirklicht sehen will, muß allen Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber die gleichen Rechte für die Benennung ihrer Vertreter in den Organen der Selbstverwaltung zubilligen. Darum glauben wir, daß die vielen Bedenken, die in der Vergangenheit laut geworden sind, für eine Stadt wie Berlin am allerwenigsten gelten. Denn wenn jemand vor undemokratischen Einflüssen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, sicher ist, dann sind es, scheint mir, unsere Berliner Arbeiter und Angestellten und ihre Arbeitgeber. Deshalb ist auch dieses so oft in die Diskussion geworfene Argument wirklich jeder Bedeutung entkleidet.
    Schon 1951, also vor mehr als sechs Jahren, ist im Abgeordnetenhaus in Berlin immer wieder erklärt worden, daß diese Rechtseinheit auch das Ziel der Berliner Abgeordneten, ich möchte heute sagen: aller Parteien sei. Ich denke daran, daß der Beschluß immer noch nicht verwirklicht ist, den der Berliner Senat gefaßt und im Mai 1955 als Senatsbeschluß Nr. 525 veröffentlicht hat. Wir erwarten, daß der Senat heute die Verwirklichung dieses damaligen Beschlusses eindeutig unterstützt, den er, wohlgemerkt, bereits im Mai 1955 veröffentlicht hat: „Der Senat hält es für angebracht, die Angleichung an den Rechtszustand der Bundesrepublik vorzunehmen."
    Ich will nicht verschweigen, daß damals wie schon in der Regierungserklärung des verstorbenen Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Reuter, 1955 — —

    (Abg. Neumann: Der ist schon 1952 gestorben; das war also die neue Regierung!)

    — Ich habe mich versprochen, ich meinte 1952. Vielen Dank für den Hinweis. Schon damals hat Herr Reuter darauf hingewiesen, daß es selbstverständlich kein verschiedenes Recht zwischen Berlin und der Bundesrepublik geben sollte. In der Regierungserklärung von 1955 wurde dieselbe Auffassung bestätigt und vertreten, allerdings mit der einschränkenden Bemerkung, „daß die gleichen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse erreicht sein sollten." — Herr Professor Schellenberg lacht schon vor Vergnügen, weil er uns nachweisen will, daß diese Verhältnisse nicht erreicht sind, und ich freue mich auf die Diskussion mit ihm.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Sie irren! Mit Trauer muß ich das feststellen!)

    — Mit Trauer, ja. Aber ich werde Ihnen an dem Geschäftsbericht Ihrer KVA nachweisen, daß auch eine Berliner Ortskrankenkasse durchaus die Möglichkeit hat, mit ihren Problemen unter denselben Voraussetzungen fertig zu werden, unter denen große Ortskrankenkassen in der Bundesrepublik damit fertig werden müssen. Ich bin da nicht der Auffassung des Sprechers der CDU, daß die Schwierigkeiten zu groß seien.
    Ich darf also hoffen, daß nach Überweisung der Vorlage an den Ausschuß mit Eifer dafür gesorgt wird, daß die Rechtseinheit endlich Wirklichkeit wird und die Angestellten und Arbeiter in Berlin das gleiche demokratische Recht wie in der Bun-


    (Frau Kalinke)

    desrepublik erhalten, ihre Innungskassen, ihre Ersatzkassen und ihre Betriebskassen selbst zu wählen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schellenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bisherigen Bemerkungen nötigen mich, einiges dazu zu sagen.
    Über die Notwendigkeit, die Selbstverwaltung in Berlin gesetzlich zu regeln, sind wir uns alle einig. Die Schwierigkeiten und die Meinungsverschiedenheiten ergeben sich nur daraus, daß mit diesem Gesetzentwurf der Versuch gemacht wird, die Frage der Selbstverwaltung mit anderen Problemen zu verknüpfen. Die Regelung der Selbstverwaltung wird in diesem Gesetzentwurf nur als ein Aufhänger benutzt, um organisatorische Fragen zu regeln. Das ist des Pudels Kern.
    Der Herr Kollege Grantze hat bereits darauf hingewiesen, daß der Gesetzentwurf insoweit inkonsequent sei, als durch § 16 die Selbstverwaltung in den entscheidenden Bereichen bis Ende 1958 eingeengt werden solle. Dieses Gesetz ist also kein Gesetz zur Einführung der Selbstverwaltung, sondern zur vorläufigen Einengung der Selbstverwaltung im Lande Berlin.
    Noch ein Zweites. Die SPD ist der Auffassung, daß die Organisation der Krankenversicherung im Lande Berlin auf die Dauer nicht anders geregelt werden kann als im Bundesgebiet. Darüber gibt es keine Meinungsverschiedenheit. Wir bejahen den Grundsatz der Rechtseinheit. Es gibt aber in der sozialen Krankenversicherung auf weiten Gebieten im Bund immer noch keine Rechtseinheit, insbesondere — darauf werden wir nachher zu sprechen kommen — keine Rechtseinheit in der Gewährung von Leistungen. Nach unserer Auffassung muß die Reihenfolge eine andere sein. Wir müssen zuerst einmal das Wichtigste tun, nämlich eine Rechtseinheit auf dem Leistungsgebiet schaffen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Dann erst kann auch die Rechtseinheit in organisatorischer Hinsicht erörtert werden.

    (Abg. Frau Kalinke: Darf ich eine Frage an Sie stellen?)

    — Bitte sehr!
    Frau Kalinke (DP [FVP]): Herr Kollege Schellenberg, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß nach Ihrem Grundsatz die Rechtseinheit auch in der Beitragszahlung für Beamte und Angestellte in Ihrer Anstalt erst noch vorausgehen müßte?