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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1957 1 1147 196. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1957. Absetzung der Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses von der Tagesordnung 11151 A Fragestunde (Drucksache 3229): 1. Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) (DP) betr. Abstellung gekennzeichneter Fahrzeuge von Ärzten in Parkverbotszonen bzw. Befahren von Einbahnstraßen durch Ärzte in entgegengesetzter Richtung in eiligen Fällen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 11151 A 2. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Anpassung des Schiffahrtsabgabentarifs für die Ruhrwasserstraße an den Tarif für den Neckar: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 11151 C, D, 11152 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 11151 D 3. Frage zurückgestellt 11152 A 4. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Erteilung von Ausweisen auf Kosten der öffentlichen Hand betr. Blutgruppe: Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 11152 A 5. Frage des Abg. Reitzner (SPD) betr. Novelle zum Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz: Storch, Bundesminister für Arbeit 11152 B, C Reitzner (SPD) 11152 C 6. Frage des Abg. Reitzner (SPD) betr. Zustand von Straßenstücken der Bundesstraße B 301: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 11152 C, D Reitzner (SPD) 11152 D 7. Frage des Abg. Walz (CDU/CSU) betr. Gültigkeit der Netz- und Bezirkskarten der Deutschen Bundesbahn im Saarland: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 11153 A 8. Frage des Abg. Walz (CDU/CSU) betr. Wiedergutmachung für vom früheren Besatzungs- und Saarregime ausgewiesene oder vertriebene deutsche Saareinwohner: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . 11153 B, C Walz (CDU/CSU) 11153 C 9. Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) (DP) betr. finanzielle Sicherung des sozialen Wohnungsbaus im Jahre 1957: Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 11153 D 10. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr Schutz dichtbesiedelter Gebiete vor Nachteilen beim Überfliegen durch Düsenflugzeuge: Rust, Staatssekretär im Bundesministerium für Verteidigung . . 11154 B, 11155 A, B Ritzel (SPD) 11155 A, B 11. Frage zurückgestellt 11155 B 12. Frage des Abg. Wittrock (SPD) betr. Entschädigungsansprüche für Sachbeschädigungen beim Überschreiten der Schallgeschwindigkeit durch Düsenflugzeuge: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen 11155 C, D Wittrock (SPD) 11155 D 13. Frage des Abg. Paul (SPD) betr. Ausbau der Bundesbahnstrecke zwischen Eßlingen am Neckar und Plochingen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 11156 B, C Paul (SPD) 11156 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 11156 C 14. Frage des Abg. Kortmann (CDU/CSU) betr. Auslegung des Art. 1 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes betr. Steuerfreigrenze für das Steuerjahr 1956: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . . 11156 C 15. Frage des Abg. Faller (SPD) betr. Neubau von Kraftwerken am Hochrhein zwischen Basel und Konstanz bzw. Einbau von Schleusen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 11156 D 16. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr. fristlose Entlassung des schwerkriegsversehrten Verwaltungsangestellten Walter Petersen vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg: Zurückgezogen 11157 A 17. Frage des Abg. Pohle (Eckernförde) (SPD) betr. Prozeß in der Rentenangelegenheit Heydrich vor dem Landessozialgericht in Schleswig: Storch, Bundesminister für Arbeit 11157 B 18. Frage des Abg. Pohle (Eckernförde) (SPD) betr. Haushaltsmittel für Auslegung von Tageszeitungen in Unterkünften der Bundeswehr: Rust, Staatssekretär im Bundesministerium für Verteidigung . . 11157 C 19. Frage des Abg. Pohle (Eckernförde) (SPD) betr. Inanspruchnahme der ehemaligen Torpedoversuchsanstalt Süd in Eckernförde: Rust, Staatssekretär im Bundesministerium für Verteidigung . . 11158 A 20. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr. Bundesaufträge für Bauten im Auslande an deutsche Architekten: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen 11158 B, D, 11159 A, B Dr. Arndt (SPD) 11158 D, 11159 A 21. Frage des Abg. Baier (Buchen) (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der nordbadischen Notstandsgebiete bei der Projektierung der Autobahnstraße Heilbronn—Würzburg: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 11159 B, C Baier (Buchen) (CDU/CSU) . . . . 11159 C 22. Frage des Abg. Dr. Will (Saarbrücken) (SPD) betr. Besetzung der neuen Organe bei der Schaffung eines neuen Rechtsträgers für die Steinkohlenbergwerke im Saarland: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . . 11159 D 23. Frage des Abg. Dr. Will (Saarbrücken) (SPD) betr. Beteiligung der Bundesregierung an der Gesellschaft für die Steinkohlenbergwerke im Saarland: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . 11160 A Nächste Fragestunde 11160 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Nachtragshaushaltsgesetzes 1956 (Drucksache 2952); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 3184) 11160 B Ritzel (SPD) 11160 D Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . 11162 C Feller (GB/BHE) 11162 D Abstimmungen 11163 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Fragen, welche die Aufsichtsräte der in der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb von Grenzkraftwerken am Rhein errichteten Aktiengesellschaften betreffen (Drucksache 2542); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 3182, Umdruck 964) 11163 C Frau Döhring (SPD): als Berichterstatterin 11163 C Schriftlicher Bericht 11202 B Dr. Bleiß (SPD) 11163 D, 11164 D Sabel (CDU/CSU) 11164 A, 11165 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 11165 B Abstimmungen 11164 C, 11165 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Deutschen Forschungsrates (Drucksache 3124) in Verbindung mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Drucksachen 3105, 2330, Umdruck 614) . . . . 11165 C Mellies (SPD), Antragsteller . . . . 11165 C Dr. Ratzel (SPD), Antragsteller . . 11167 D, 11196 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . . . 11171 A, 11174 A, B, 11196 C Kahn-Ackermann (SPD) 11174 A, B, 11179 D, 11182 A, 11183 A, 11185 B, 11186 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU): als Berichterstatterin 11174 C Schriftlicher Bericht 11203 C Dr. Friedensburg (CDU/CSU). . . 11174 C, 11182 D, 11183 A Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . 11181 D, 11183 B, 11185 B, 11186 A Gaul (FDP) 11186 D, 11194 B Dr. Strosche (GB/BHE) . . 11188 A, 11191 D, 11194 B Dr. Elbrächter (DP) . . . . 11190 D, 11191 D Niederalt (CDU/CSU) . . . 11194 C, 11195 D, 11196 A Dr. Graf (München) (FVP) . 11195 D, 11196 A Wittrock (SPD) 11196 B Gontrum (CDU/CSU) 11196 B, D Beschlußfassung über Ziffer I des Ausschußantrags Drucksache 3105 . . . . 11197 A Ausschußüberweisungen zu Ziffer II des Ausschußantrags Drucksache 3105 und des Antrags Drucksache 3124 . . . . 11196 D, 11197 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts (Zweites Umstellungsergänzungsgesetz) (Drucksache 2912); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 3168 [neu]) 11197 A Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 11204 C Beschlußfassung 11197 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 5. März 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Kanada, Australien, Neuseeland, der Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan sowie der Französischen Republik über Militärfriedhöfe, Kriegsgräber und Gedenkstätten des Britischen Commonwealth und über das Abkommen vom 5. März 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Kanada, Australien, Neuseeland, der Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan über Kriegsgräber, Militärfriedhöfe und Gedenkstätten des Britischen Commonwealth im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 2939); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 3183) 11197 B Beschlußfassung 11197 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2947); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 3195) 11197 D Dr. Dresbach (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 11205 A Abstimmungen 11197 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. April 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über den Luftverkehr (Drucksache 2865); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3196, Umdruck 965) . . . 11197 D Srock (GB/BHE), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 11205 B Abstimmungen . . . . . . . . . . 11198 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr (Drucksache 2866); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3197, Umdruck 966) 11198 B Jahn (Frankfurt) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 11205 C Abstimmungen 11198 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Juni 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland über den Luftverkehr (Drucksache 2867); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 3198, Umdruck 967) 11198 C Dr. Leiske (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 11206 A Abstimmungen 11198 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Seeschifffahrt (Drucksache 3162) 11198 D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 11199 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (Drucksache 3234) . 11199 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 11199 A Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Verkehrswesen 11199 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Geld- und Sachbezüge und die Heilfürsorge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten (Wehrsoldgesetz) (Drucksache 3233) 11199 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Haushaltsausschuß 11199 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Entfernungstarife der Deutschen Bundespost für den Postverkehr mit Berlin (Drucksachen 3166, 279) 11200 A Frenzel (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 11206 C Beschlußfassung 11200 A Beratung des Entwurfs einer Sechsundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Perchlorate usw.) (Drucksache 3156) 11200 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 11200 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Dehler gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 7. Juli 1956 (Drucksache 3178) 11200 A Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 11200 B Beschlußfassung 11200 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Seiboth gemäß Schreiben der Rechtsanwälte und Notare Dr. E. Vollrath, Dr. H. Westpfahl und F. Nessel, Frankfurt (Main), vom 2. November 1955 (Drucksache 3179) 11200 D Höcker (SPD), Berichterstatter . . . 11200 D Beschlußfassung 11201 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 960) . . . 11201 C, 11207 C Beschlußfassung 11201 C Nächste Sitzung 11201 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11201 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Fragen, welche die Aufsichtsräte der in der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb von Grenzkraftwerken am Rhein errichteten Aktiengesellschaften betreffen (Drucksache 3182) 11202 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Fragen betr. die Aufsichtsräte der in der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb von Grenzkraftwerken am Rhein errichteten Aktiengesellschaften (Umdruck 964) 11203 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der SPD betr. Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Drucksache 3105) 11203 C Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Zweiten Umstellungsergänzungsgesetzes (Drucksache 3168 [neu]) 11204 C Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 3195) 11205 A Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. April 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über den Luftverkehr (Drucksache 3196) 11205 B Anlage 8: Änderungsantrag des Abg Stegner zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. April 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über den Luftverkehr (Umdruck 965) . . . . 11205 C Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr (Drucksache 3197) . . . 11205 C Anlage 10: Änderungsantrag des Abg. Jahn (Frankfurt) zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr (Umdruck 966) 11205 D Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Juni 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland über den Luftverkehr (Drucksache 3198) 11206 A Anlage 12: Änderungsantrag des Abg. Rösing zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Juni 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland über den Luftverkehr (Umdruck 967) 11206 B Anlage 13: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 279) betr. Änderung der Entfernungstarife der Deutschen Bundespost für den Postverkehr mit Berlin (Drucksache 3166) 11206 C Anlage 14: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 960) 11207 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 14 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 16. 3. Albers 3. 3. Arnholz 30. 3. Bals 4. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Behrisch 2. 3. Bender 1. 3. Fürst von Bismarck 28. 2. Blachstein 28. 2. von Bodelschwingh 28. 2. Brese 9. 3. Dr. Bucerius 28. 2. Caspers 28. 2. Cillien 2. 3. Dr. Czaja 6. 3. Dannebom 28. 2. Dr. Dehler 28. 2. Dopatka 28. 2. Eberhard 28. 2. Even 28. 2. Frau Finselberger 1. 3. Dr. Franz 28. 2. Geiger (München) 1. 3. Gerns 16. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Gleissner (München) 28. 2. Gockeln 2. 3. Dr. Götz 1. 3. Hahn 28. 2. Heiland 28. 2. Frau Heise 6. 3. Hellenbrock 10. 3. Hepp 2. 3. Hermsdorf 28. 2. Dr. Höck 28. 2. Höfler 2. 3. Hoogen 1. 3. Hörauf 28. 2. Holla 28. 2. Frau Dr. Ilk 1. 3. Jacobi 28. 2. Dr. Jentzsch 28. 2. Dr. Kalbitzer 28. 2. Dr. Keller 9. 3. Kiesinger 9. 3. Koenen (Lippstadt) 1. 3. Dr. Köhler 2. 3. Könen (Düsseldorf) 1. 3. Frau Korspeter 2. 3. Dr. Kreyssig 1. 3. Kunze (Bethel) 28. 2. Lenz (Trossingen) 28. 2. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Lindenberg 2. 3. Lücke 6. 3. Maier (Mannheim) 28. 2. Mayer (Birkenfeld) 28. 2. Dr. Mende 28. 2. Merten 1. 3. Mißmahl 1. 3. Dr. Mocker 28. 2. Moll 1. 4. Morgenthaler 30. 4. Neuburger 2. 3. Neumann 1. 3. Neumayer 16. 3. Ollenhauer 1. 3. Dr. Pferdmenges 28. 2. Dr. Pohle (Düsseldorf) 9. 3. Pöhler 28. 2. Rademacher 1. 3. Raestrup 16. 3. Rasch 28. 2. Rehs 28. 2. Dr. Reichstein 1. 3. Richarts 28. 2. Richter 9. 3. Dr. Rinke 1. 3. Ruhnke 28. 2. Scheel 28. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Schmücker 16. 3. Schneider (Hamburg) 2. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 3. Dr. Schranz 11. 3. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Seiboth 28. 2. Srock 11. 3. Stahl 28. 2. Frau Dr. Steinbiß 28. 2. Stingl 28. 2. Stücklen 6. 3. Wagner (Ludwigshafen) 28. 2. Wedel 1. 3. Wehr 6. 3. Wolf (Stuttgart) 4. 3. Anlage 2 Drucksache 3182 (Vgl. S. 11163 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Fragen, welche die Aufsichtsräte der in der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb von Grenzkraftwerken am Rhein errichteten Aktiengesellschaften betreffen (Drucksache 2542). Berichterstatter: Abgeordnete Frau Döhring Der Ausschuß hat die Vorlage der Bundesregierung in mehreren Sitzungen eingehend beraten und dabei als Sachverständige Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der beteiligten Gewerkschaften, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände sowie ein Vorstandsmitglied eines der in Frage kommenden Grenzkraftwerke gehört. Seitens der Gewerkschaftsvertreter wurden aus grundsätzlichen Erwägungen Bedenken gegen die durch den Gesetzentwurf vorgeschlagene Beschränkung der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes erhoben. Der Vertreter der Grenzkraftwerke wies auf die besondere völkerrechtliche Situation dieser Werke und auf die Notwendigkeit hin, im Interesse künftiger Zusammenarbeit „die allgemeine Stimmung der Schweizer beteiligten Kreise nicht zu verletzen". Diese enge Zusammenarbeit habe sich insbesondere in kritischen Zeiten stets bewährt. Er versicherte, die Vertreter der Arbeitnehmer würden in den Aufsichtsräten in der Weise beteiligt, daß die Arbeiter der Werke zufrieden sein könnten. Er erklärte ferner, daß jeder Arbeitnehmer im Aufsichtsrat die gleiche Aufwandsentschädigung erhalten werde wie jedes von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied. Bei den Beratungen des Entwurfs wurde festgestellt, daß eine zwingende Verpflichtung besteht, die Arbeitnehmervertreter zu allen Sitzungen des Aufsichtsrats einzuladen. Die Kannvorschrift in Artikel 2 § 1 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs ist in dieser Formulierung in das Gesetz nur aufgenommen worden, um die Handlungs- und Beschlußfähigkeit des Aufsichtsrats nicht dadurch zu beeinträchtigen, daß ein Arbeitnehmervertreter aus irgendwelchen Gründen verhindert ist, an der Sitzung teilzunehmen. Hinsichtlich der Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats sind ,die Arbeitnehmervertreter den von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitgliedern, die nicht Mitglied eines Ausschusses sind, gleichgestellt; Artikel 2 § 1 Abs. 1 Satz 2 des Entwurfs entspricht § 93 Abs. 2 des Aktiengesetzes. Hinsichtlich der in Artikel 2 § 3 enthaltenen Vergütungsregelung glaubte die Mehrheit keine Bedenken erheben zu sollen, nachdem durch die Erklärung des Vertreters der Grenzkraftwerke, die dieser im Namen der Vorstände der drei deutschen Grenzkraftwerke abgegeben hat, sichergestellt ist, daß unbeschadet der gesetzlichen Formulierung die Hauptversammlung keine andere Vergütung festsetzen wird als die Aufwandsentschädigung, welche die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder erhalten. Die Berlin-Klausel in Artikel 3 des Entwurfs erhielt die für internationale Abkommen übliche Fassung, während die Fassung der Regierungsvorlage die für materielles Recht bestimmte Klausel enthielt. Diese Änderung wurde auf Wunsch des Landes Berlin (ebenso die Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates, Bundesratsdrucksache 193/1/56 vom 9. Juni 1956 unter II Nr. 2) eingefügt. Der Ausschuß nahm diese Änderung insbesondere deshalb vor, weil ein praktisches Bedürfnis für die automatische Erstreckung des Gesetzes auf das Land Berlin z. Z. nicht ersichtlich ist. Die Mehrheit des Ausschusses beschloß, im übrigen der Regierungsvorlage unverändert zuzustimmen. Sie war der Ansicht, daß im Hinblick auf die völkerrechtlichen Bindungen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz und die Notwendigkeit praktischer Zusammenarbeit bei der Verwaltung der bestehenden Grenzkraftwerke und bei der Errichtung künftiger entsprechender Unternehmen die vorgeschlagene Einschränkung der Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vertretbar sei. Die Mehrheit glaubte, eine solche Entscheidung treffen zu können, weil in den Erklärungen des Vertreters der Grenzkraftwerke der gute Wille der Organe dieser Gesellschaften erkennbar geworden sei, loyal mit den Arbeitnehmervertretern zusammenzuarbeiten. Die Mehrheit glaubte, die sozialpolitische Bedeutung dieses Problems, das in seiner (Frau Döhring) Eigenart einmalig ist, im Hinblick auf die geringe Zahl der beteiligten Arbeitnehmer (insgesamt etwa 300 deutsche Arbeitnehmer) nicht überschätzen zu dürfen. Die Minderheit lehnte den Gesetzentwurf ab. Sie sieht in dem Entwurf eine unvertretbare Beschränkung der Souveränität der Deutschen Bundesrepublik. Das Betriebsverfassungsgesetz müsse sich — nach Auffassung der Minderheit — auf alle dem deutschen Recht unterliegenden Gesellschaften erstrecken ohne Rücksicht auf den Anteil der Beteiligung ausländischen Kapitals. Die von der Bundesregierung in der Begründung der Gesetzesvorlage erwähnten Verträge von 1867 und 1879 ständen der Anwendung des BVG nicht entgegen. Das ergäbe sich auch eindeutig aus dem Rechtsgutachten des schweizerischen Sachverständigen Prof. Dr. Zellweger. Die Anwendung des BVG auf die deutschschweizerischen Grenzkraftwerke lasse eine Beeinträchtigung der gutnachbarlichen Beziehungen nicht befürchten. Aus diesen Erwägungen und wegen der Bedenken gegen die mit diesem Gesetz bewirkte erstmalige teilweise Beschränkung der unternehmensverfassungsrechtlichen Beteiligung der Arbeitnehmer, die möglicherweise für künftige Fälle präjudiziell wirken könnte, sehe sich die Minderheit nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Bonn, den 7. Februar 1957 Frau Döhring Berichterstatterin Anlage 3 Umdruck 964 (Vgl. S. 11163 D, 11164 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Fragen, welche die Aufsichtsräte der in der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb von Grenzkraftwerken am Rhein errichteten Aktiengesellschaften betreffen (Drucksachen 3182, 2542). Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender Artikel 1 a eingefügt: Artikel 1 a Der Vertrag gründet sich auf a) den Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Großherzogtum Baden vom 28. September 1867, b) den Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Großherzogtum Baden vom 10. Mai 1879, c) den Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Großherzogtum Baden vom 20. Dezember 1890, d) den Vertrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reich vom 28. März 1929. Bonn, den 27. Februar 1957 Mellies und Fraktion Anlage 4 Drucksache 3105 (C (Vgl. S. 11174 C, 11187 D, 11196 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2330, Umdruck 614) betreffend Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Maxsein Dem Ausschuß für Kulturpolitik wurde der Antrag der Fraktion der SPD — Umdruck 614 — zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache 2330 — betr. Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen in der 148. Plenarsitzung am 7. Juni 1956 zur weiteren Bearbeitung überwiesen. In dieser Plenarsitzung wurden drei Große Anfragen behandelt, die Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung von Forschung und Wissenschaft durch den Bund (Drucksache 2326), die Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nachwuchsmangel in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen (Drucksache 2330, Umdruck 614) und die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Graf (München), Bender, Höcherl, Donhauser und Genossen betr. Förderung des technischen Nachwuchses (Drucksache 2374). Die eingehende Aussprache über diese drei Großen Anfragen erbrachte eine volle Übereinstimmung aller Mitglieder des Hohen Hauses in der Frage der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Förderung der Wissenschaft und Forschung, der deutschen Forscher und Lehrkräfte im Ausland, des allgemeinen wissenschaftlichen wie vor allem des technischen Nachwuchses und der Grundlagenausbildung. Es kam klar zum Ausdruck, daß die Lösung dieser großen Aufgaben aus politischen, kulturpolitischen und wirtschaftlichen Gründen und im Hinblick auf den Vorsprung der anderen Nationen, vor allem der UdSSR, auf diesem Gebiet von essentieller und existentieller Bedeutung ist und des Einsatzes rückhaltloser und umfassender Maßnahmen bedarf. In der eingehenden Beratung im Ausschuß für Kulturpolitik wurde zunächst die Frage der Zuständigkeit des Bundes für eine Unterstützung der Länder im Interesse des im Antrag ausgesprochenen Anliegens behandelt. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder hatte bereits festgestellt, daß bis zum Jahre 1958 im Rahmen des organischen, stetig wachsenden Wiederaufbaus eine 30prozentige Ausweitung der Ausbildungseinrichtungen zu erwarten sei; die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder hat jedoch vorsorglich beschlossen, daß über diese organische Ausweitung hinaus eine mindestens 50prozentige Ausweitung anzustreben sei, ein Beschluß, der von einem großen Teil der Länderparlamente sehr positiv aufgenommen wurde. Gegen Bedenken von seiten einiger der Fraktion der CDU/CSU angehörenden Ausschußmitglieder führten die der Fraktion der SPD angehörenden Ausschußmitglieder aus, daß es sich bezüglich der Zuständigkeit des Bundes rechtlich gesehen nur um eine enge oder weite Auslegung von Artikel 74 Nr. 13 GG — Förderung der wissenschaftlichen Forschung — handeln könne und daß sich bei der starken Beanspruchung der Länder und Gemeinden bereits durch die organische Auswei- (Frau Dr. Maxsein) tung der bestehenden Ausbildungseinrichtungen der Einsatz von Mitteln des Bundes, der weitgehendes Interesse an diesen Aufgaben haben müsse, zur Unterstützung der Länder empfehle. Die Einleitung des Antragtextes — „Die Bundesregierung wird ersucht, gemeinsam mit den Ländern . . ." — wurde vom Ausschuß für Kulturpolitik beibehalten, nachdem eine von Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Formulierung — „Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft . . ." — abgelehnt worden war. Umfassende, für das ganze Bundesgebiet gültige statistische Erhebungen wurden übereinstimmend als die erforderliche Voraussetzung für einen sinnvollen und erfolgreichen Einsatz der Mittel und Maßnahmen bezeichnet, da die vorliegenden Erhebungen als unzureichend gelten müßten. Teil I des Antrags a) bis c) fordert daher statistische Erhebungen über die Entwicklung des Bestandes der verschiedenen Gruppen von Ingenieuren und Naturwissenschaftlern im gesamten Bundesgebiet, eine Vorschau für den Nachwuchsbedarf und einen Überblick über die Aufwendungen der öffentlichen und nichtöffentlichen Hand für Forschung, Lehre und Studium. Es wurde im Ausschuß für Kulturpolitik hierzu vor allem darauf hingewiesen, daß es gelte, die bestehenden Lücken zu schließen und darüber hinaus mit Rücksicht auf die fortschreitende Entwicklung das Nachwuchsproblem zu lösen. Im Interesse einer rationellen Arbeitsweise setzte sich der Ausschuß außerdem für eine Koordinierung der statistischen Untersuchungen ein, mit denen sich neben zahlreichen privaten Organisationen auch mehrere Bundesbehörden beschäftigten und beschäftigen, so der bisherige Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Arbeit und das Bundesministerium für Atomfragen. Teil I d) des Antrags Umdruck 614 fordert die Beratung der notwendigen Maßnahmen für die praktische Durchführung der unter 1. bis 6. angesprochenen Erfordernisse. Hier hat der Ausschuß für Kulturpolitik auf Antrag der der CDU/CSU angehörenden Mitglieder unter 'd) 2. des vorgelegten Antrags Streichungen vorgenommen. Mit Rücksicht auf die unbestreitbare Kulturhoheit der Länder in Schulfragen entfallen nunmehr die Worte „und der Lehrpläne" sowie „insbesondere im Hinblick auf eine stärkere Pflege der wissenschaftlichen Grundlagen und auf eine Reduzierung der Wochenstundenzahlen". Die Aussprache über Teil II des Antrags ergab, daß in diesem Absatz keine Finanzvorlage zu sehen sei, da auf konkrete Zahlenangaben verzichtet wurde, so daß eine Verzögerung durch Überweisung an den Haushaltsausschuß nicht zu befürchten sei. Abgesehen von der oben angeführten Streichung in Teil d) 2. äußerte der Ausschuß für Kulturpolitik keine Änderungswünsche und beschloß einstimmig, dem Hohen Hause die Annahme des Antrags Umdruck 614 zu empfehlen. Bonn, den 18. Januar 1957 Frau Dr. Maxsein Berichterstatterin Anlage 5 Drucksache 3168 (neu) (Vgl. S. 11197 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (22. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts (Zweites Umstellungsergänzungsgesetz) (Drucksache 2912). Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert Das Gesetz sieht in Abschnitt I eine Gutschrift von einer Deutschen Mark für je zehn Reichsmark auf diejenigen Guthaben vor, die Westdeutsche in der Zeit von 1945 bis 1948 bei Ostberliner Geldinstituten (in Frage kommen ausschließlich das Berliner Stadtkontor, die Berliner Volksbank eGmbH., die Sparkasse der Stadt Berlin und das Postscheckamt Berlin) begründet hatten. Diese Guthaben sind zwar von der Deutschen Notenbank der Sowjetzone auf Ostmark umgestellt worden, jedoch war die Umstellung für die westberliner und westdeutschen Inhaber praktisch wegen der für sie geltenden Verfügungsbestimmungen fast wertlos. Umgestellt werden die Guthaben, soweit nicht im Rahmen der ostzonalen Vorschriften inzwischen über sie verfügt wurde. Der Gegenwert der Gutschriften, der auf vielleicht 55 Mio DM angesetzt werden kann, wird durch Ausgleichsforderungen vom Land Berlin gedeckt; 15 v. H. der Gutschriften werden als Liquidationsausstattung durch die Berliner Zentralbank den Institutionen, bei denen die Gutschrift vorgenommen wird, zur Verfügung gestellt. Den Anmeldern erwachsen keine Kosten für das Verfahren; diese Kosten werden den Kreditinstituten durch das Land Berlin ersetzt. Im einzelnen kann auf die ausführliche Begründung der Regierungsvorlage Bezug genommen werden. Der Ausschuß hat die Regierungsvorlage mit einigen redaktionellen Änderungen, welche auf Anregungen des Bundesrates, des Landes Berlin und der Regierung zurückgehen, übernommen. In § 13 Abs. 2 wurde der vorgesehene Einzelnachweis der Kosten, die bei den Kreditinstituten entstehen, gestrichen und dafür die Pauschalvergütung von 6 DM auf 7 DM je Anmeldung erhöht. Auch dies entsprach einer Anregung des Landes Berlin. In Abschnitt II werden die Ansprüche aus Hinterlegungen, die vor dem 9. Mai 1945 bei Hinterlegungsstellen in Berlin vorgenommen wurden, dadurch geregelt, daß das Land Berlin als Schuldner dieser Ansprüche eintritt. Die Kosten werden auf 11/2 Mio DM geschätzt. Der Ausschuß hat der Regierungsvorlage mit redaktionellen Änderungen zugestimmt. Durch Abschnitt III werden saarländische Gläubiger bezüglich ihrer Ansprüche gegen Berliner Altbanken und in das Bundesgebiet verlagerte Kreditinstitute den inländischen Gläubigern gleichgestellt. Bisher waren sie mit diesen Ansprüchen aus den in der Begründung der Regierungsvorlage ausgeführten Gründen ausgeschlossen. Die dadurch entstehenden Ausgleichsforderungen übernimmt, da eine Belastung des Saarlandes damit nicht vertretbar erscheint, der Bund. Der Ausschuß stimmte dem Regierungsentwurf unter Berücksichtigung der vom Bundesrat vorgeschlagenen und von der Bundesregierung angenommenen Änderungen zu. (Seuffert) Ebenso wurden die Schlußvorschriften unverändert angenommen. Es wurde lediglich das Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend einer Anregung des Bundesfinanzministeriums auf den der Verkündung folgenden Monatsersten vorgesehen. Sämtliche Beschlüsse erfolgten einstimmig. Bonn, den 14. Januar 1957 Seuffert Berichterstatter Anlage 6 Drucksache 3195 (Vgl. S. 11197 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2947). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Dresbach Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat sich davon überzeugt, daß die in der Regierungsvorlage erbetene Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen zum Körperschaftsteuergesetz und zum Gewerbesteuergesetz sachlich erforderlich ist, und schlägt Ihnen daher vor, dem Regierungsentwurf — dem noch die negative Saarklausel hinzuzufügen ist — Ihre Zustimmung zu geben. Bonn, den 6. Februar 1957 Dr. Dresbach Berichterstatter Anlage 7 Drucksache 3196 (Vgl. S. 11198 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. April 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über den Luftverkehr (Drucksache 2865). Berichterstatter: Abgeordneter Srock Die Drucksache 2865 wurde in der 177. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 6. Dezember 1956 — federführend — an den Ausschuß für Verkehrswesen und — mitberatend — an den Ausschuß für Außenhandelsfragen überwiesen. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat die Drucksache 2865 in seiner Sitzung am 30. Januar 1957 beraten und dem Ausschuß für Verkehrswesen empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat die Drucksache 2865 in seiner Sitzung am 7. Februar 1957 behandelt und einstimmig beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Gesetzentwurf ohne Änderung anzunehmen. Bonn, den 7. Februar 1957 Srock Berichterstatter Anlage 8 Umdruck 965 (Vgl. S. 11198 A) Änderungsantrag des Abgeordneten Stegner zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. April 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über den Luftverkehr (Drucksachen 3196, 2865). Der Bundestag wolle beschließen, folgenden Artikel 1 a einzufügen: Artikel 1 a Artikel 7 des Abkommens findet im Saarland erst vom Ende der Übergangszeit nach Artikel 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 (Bundesgesetzbl. II S. 1587) an Anwendung. Bonn, den 27. Februar 1957 Stegner Anlage 9 Drucksache 3197 (Vgl. S. 11198 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr (Drucksache 2866). Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Frankfurt) Die Drucksache 2866 wurde in der 177. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 6. Dezember 1956 — federführend — an den Ausschuß für Verkehrswesen und — mitberatend — an den Ausschuß für Außenhandelsfragen überwiesen. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat die Drucksache 2866 in seiner Sitzung am 30. Januar 1957 beraten und dem Ausschuß für Verkehrswesen empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat die Drucksache 2866 in seiner Sitzung am 7. Februar 1957 behandelt und einstimmig beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Gesetzentwurf ohne Änderung anzunehmen. Bonn, den 7. Februar 1957 Jahn (Frankfurt) Berichterstatter Anlage 10 Umdruck 966 (Vgl. S. 11198 B) Änderungsantrag des Abgeordneten Jahn (Frankfurt) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr (Drucksachen 3197, 2866). Der Bundestag wolle beschließen, folgenden Artikel 1 a einzufügen: Artikel 1 a Artikel 7 des Abkommens findet im Saarland erst vom Ende der Übergangszeit nach Artikel 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 (Bundesgesetzbl. II S. 1587) an Anwendung. Bonn, den 27. Februar 1957 Jahn (Frankfurt) Anlage 11 Drucksache 3198 (Vgl. S. 11198 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Juni 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland über den Luftverkehr (Drucksache 2867). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Leiske Die Drucksache 2867 wurde in der 177. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 6. Dezember 1956 an den Ausschuß für Verkehrswesen als federführenden Ausschuß und zur Mitberatung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen überwiesen. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat die Drucksache 2867 in seiner Sitzung am 30. Januar 1957 beraten und dem Ausschuß für Verkehrswesen empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat die Drucksache 2867 in seiner Sitzung am 7. Februar 1957 behandelt und einstimmig beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Gesetzentwurf ohne Änderung anzunehmen. Bonn, den 7. Februar 1957 Dr. Leiske Berichterstatter Anlage 12 Umdruck 967 (Vgl. S. 11198 D) Änderungsantrag des Abgeordneten Rösing zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Juni 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland über den Luftverkehr (Drucksachen 3198, 2867). Der Bundestag wolle beschließen, folgenden Artikel 1 a einzufügen: Artikel 1 a Artikel 7 des Abkommens findet im Saarland erst vom Ende der Übergangszeit nach Artikel 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 (Bundesgesetzbl. II S. 1587) an Anwendung. Bonn, den 27. Februar 1957 Rösing Anlage 13 Drucksache 3166 (Vgl. S. 11200 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (31. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 279) betreffend Änderung der Entfernungstarife der Deutschen Bundespost für den Postverkehr mit Berlin. Berichterstatter: Abgeordneter Frenzel Die Drucksache 279 wurde in der 20. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 19. März 1954 an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen überwiesen. Auf Ersuchen des Ausschusses vom 22. März 1954 legte der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen unter dem 24. April 1954 folgende vorläufige Stellungnahme vor: „Bei allem Verständnis für die Gründe, die eine Begünstigung von Berlin bei den nach der Entfernung gestaffelten Gebühren als wünschenswert erscheinen lassen, kann ich mich doch nicht dafür aussprechen. 1. Der durch solche Gebührenbegünstigungen bedingte Einnahmeausfall ist für die Deutsche Bundespost angesichts ihrer ohnehin schwierigen finanziellen Lage nicht tragbar. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen: a) Im Paketverkehr dürfte es dem mit dem Antrag erstrebten Ziel nicht gerecht werden, wenn statt Berlin in allen Entfernungsbeziehungen Helmstedt zugrunde gelegt würde. Im Verhältnis nämlich zu sämtlichen Orten, die weiter als 375 km von Helmstedt entfernt liegen, würde sich keine Begünstigung für Berlin mehr ergeben, weil für die Entfernung über 375 km nur noch ein einheitlicher Gebührensatz gilt. Eine in allen Fällen wirksame Begünstigung könnte auf dem Wege des früheren „Ostpreußen"-Tarifs erreicht werden, d. h. im Paketverkehr mit Berlin müßte jeweils die nächst niedrigere Gebührenzone in Ansatz gebracht werden. Damit wären folgende Gebührenausfälle verbunden: Richtung Bundesgebiet—Berlin 2,7 Mio DM Richtung Berlin—Bundesgebiet 2,5 Mio DM zusammen: 5,2 Mio DM. Wie hoch die Gebührenausfälle bei Anwendung des „Helmstedt"-Tarifs sein würden, ist schwer zu sagen, sie könnten nur nach besonders umfangreichen Erhebungen annähernd geschätzt werden, dürften aber nicht wesentlich hinter den angegebenen Zahlen zurückbleiben. b) Im Fernsprechverkehr sieht die dem Postverwaltungsrat bereits zugeleitete Gebührenvorlage schon eine Änderung vor, die vornehmlich im Hinblick auf die besondere Notlage der Berliner Wirtschaft vorgenommen wurde. Bei Ferngesprächen sollen künftig die drei letzten Entfernungsstufen wegfallen mit der Folge, daß bereits für Entfernungen über 300 km (bisher über 600 km) eine einheitliche Gebühr berechnet wird. Insgesamt tritt für 50 v. H. der Ferngespräche im Verkehr mit Berlin eine Verbilligung ein. Der Einnahmeausfall beziffert sich auf rd. 250 000 DM. (Frenzel) Bei Anwendung des „Helmstedt"-Tarifs würde sich über die bereits vorgesehene Verbilligung hinaus eine weitere Mindereinnahme ergeben. Der Einnahmeverlust würde gegenüber der im neuen Tarif vorgesehenen Regelung rd. 1,6 Mio DM betragen. Die „Ostpreußen"-Regelung, wiederum berechnet auf der Grundlage der dem Verwaltungsrat zugeleiteten Gebührenvorlage, würde einen noch höheren Einnahmeverlust zur Folge haben, er würde rd. 2,6 Mio DM jährlich betragen. 2. Gegen eine Sonderbehandlung Berlins sprechen auch innerbetriebliche Gründe. Da es nicht Sinn des Vorschlags ist, auch Ostberlin in die vorgeschlagene Sonderregelung einzubeziehen, würden im Verkehr mit Berlin jeweils zwei verschiedene Gebührensätze gelten, einer für West- und einer für Ostberlin. 3. Die Grenzgebiete Schleswig-Holstein und Bayern könnten unter Berufung auf die Sonderregelung Berlins die gleiche Begünstigung verlangen. Erst recht natürlich könnte für den Verkehr mit der sowjetisch besetzten Zone die gleiche Regelung beansprucht werden. 4. Auch bei der Deutschen Bundesbahn bestehen keine besonderen Vergünstigungen im Verkehr mit Berlin. Nachdem somit finanzielle und betriebliche Gründe gegen eine Sonderregelung sprechen, muß die Einräumung einer Gebührenbegünstigung für Berlin als eine Frage politischer Entscheidung angesehen werden. Wenn sie aus politischen Gründen vorgenommen werden soll, dann müßte die dadurch für die Deutsche Bundespost sich ergebende finanzielle Belastung als politische Last billigerweise aus dem Allgemeinen Haushalt des Bundes erstattet werden. Ich darf noch darauf hinweisen, daß meine hier niedergelegte Stellungnahme nur als eine vorläufige angesehen werden kann. Die Angelegenheit unterliegt der Beschlußfassung des hierfür nach dem Postverwaltungsgesetz vom 24. Juli 1953 zuständigen Postverwaltungsrats. Ich werde dort den Antrag der Fraktion der FDP zur Erörterung stellen." In seiner Sitzung vom 5. Mai 1954 beschäftigte sich der Ausschuß mit dem Antrag Drucksache 279 und beschloß auf Grund der Stellungnahme des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, die Beratung des Antrags so lange zurückzustellen, bis der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost dazu einen Beschluß gefaßt hat. In seiner Sitzung vom 18. Oktober 1955 behandelte der Ausschuß folgende endgültige Stellungnahme des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 17. Oktober 1955: „In der Sitzung des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen am 5. Mai 1954 habe ich darauf hingewiesen, daß alle Gebührenfragen der Beschlußfassung des Verwaltungsrats der Deutschen Bundespost unterliegen. Der Postverwaltungsrat hat auf meinen Antrag die Angelegenheit aufgegriffen. Gemäß Beschlußfassung des Postverwaltungsrats sind am 17. August 1954 und am 25. April 1955 die Verordnungen über Fernmeldegebühren bzw. Postgebühren im Verkehr zwischen dem Bundesgebiet und dem Land Berlin ergangen (AmtsblVf. des BPMin. Nr. 442/1954 und 210/1955). Die beiden Verordnungen enthalten eine Regelung der Gebührenfrage, die der früher für Ostpreußen getroffenen Regelung entspricht, d. h. es wird der Gebührenberechnung jeweils die nächst niedrigere Entfernungsstufe zugrunde gelegt. Die sich aus dieser Regelung ergebenden Einnahmeverluste sind auf jährlich etwa 8 Mio DM zu veranschlagen. Mit den beiden Verordnungen sind bei allen Tarifen der Deutschen Bundespost, die nach der Entfernung gestaffelt sind, für Berlin Vergünstigungen zugestanden worden. Ich bitte deshalb, den in der Bundestagsdrucksache 279 enthaltenen Antrag als erledigt anzusehen." Es wurde beschlossen, den Antrag — Drucksache 279 — durch die inzwischen erfolgten Maßnahmen für erledigt zu erklären. Bonn, den 5. Februar 1957 Frenzel Berichterstatter Anlage 14 Umdruck 960 (Vgl. S. 11201 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Absatz 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FVP betreffend Freigabe des Rasthauses am Chiemsee (Drucksache 3181) an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten; 2. Antrag der Abgeordneten Struve, Müller-Hermann, Müller (Wehdel), Schneider (Bremerhaven), Kriedemann, Wehr, Weber (Untersontheim), Hepp und Genossen betreffend Förderung der Fischerei (Drucksache 3201 [neu]) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 3. Antrag der Abgeordneten Richarts, Seither, Weber (Untersontheim), Müller (Wehdel), Lahr, Elsner, Becker (Pirmasens), Knobloch und Genossen betreffend Beseitigung der ehemaligen Kampfanlagen im Gebiet des Westwalls (Drucksache 3214) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 4. Antrag der Fraktion der FDP betreffend Regionales Förderungsprogramm 1957 (Drucksache 3216) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 26. Februar 1957 Dr. Krone und Fraktion Mellies und Fraktion Dr. Becker (Hersfeld) und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Gontrum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir ziehen unseren
    *) Siehe Anlage 4


    (Gontrum)

    Antrag zurück und werden dem soeben vom Herrn Präsidenten wiedergegebenen Antrag des Abgeordneten Dr. Ratzel zustimmen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Dann verfahren wir so; Sie haben also Ihren Antrag zurückgezogen.
Wer dem Ausschußantrag auf Drucksache 3105 unter Ziffer I zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zwei Enthaltungen angenommen.
Nun zu dem Vorschlag, den Antrag unter Ziffer II an den Ausschuß für Kulturpolitik und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zurückzuverweisen. Kein Widerspruch? — Dann ist es so beschlossen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts (Zweites Umstellungsergänzungsgesetz) (Drucksache 2912);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (22. Ausschuß), [Drucksache 3168 (neu)]*).
Erste Beratung: 177. Sitzung.
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Seuffert.

(Zurufe.)

— Verzichtet das Haus auf Berichterstattung? — Das ist der Fall.
Dann kommen wir zur zweiten Beratung des Gesetzes. Ich rufe auf in der Fassung des Ausschusses die §§ 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — 6, —7, — 8, — 9, — 10, — 11, — 12, — 13, — 14, —15,-16,-17,-18,-19,-20,-21,-22,23, — 24, — 25, — 26, — 27, — 28, — die Einleitung und die Überschrift. — Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Dias ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer den aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift des Gesetzes zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, erhebe sich bitte. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich bitte um Entschuldigung, ich habe den Punkt 6 leider überschlagen. Ich rufe also jetzt Punkt 6 der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 5. März 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Kanada, Australien, Neuseeland, der Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan sowie der Französischen Republik über Militärfriedhöfe, Kriegsgräber und Gedenkstätten des Britischen Commonwealth und über das Abkommen vom 5. März 1956 zwischen
*) Siehe Anlage 5 der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Kanada, Australien, Neuseeland, der Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan über Kriegsgräber, Militärfriedhöfe und Gedenkstätten des Britischen Commonwealth im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 2939);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) (Drucksache 3183).
Erste Beratung: 177. Sitzung.
Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Kopf, schlägt dem Hause vor, es möge auf mündliche Berichterstattung verzichten; er bezieht sich auf seinen Schriftlichen Bericht. Ich unterstelle, daß das Haus damit einverstanden ist.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf Artikel 1, — Artikel 2, — Artikel 3, — die Einleitung und die Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Dias ist nicht der Fall. Dann schließe ich ¡die Beratung. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
des aufgerufenen Gesetzes ein. Änderungsanträge zur dritten Beratung liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, erhebe sich bitte. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 8 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2947);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) (Drucksache 3195) *).
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Dresbach. Erste Beratung: 183. Sitzung.
Verzichtet das Haus auf Berichterstattung? — Das ist der Fall. Dann treten wir in die zweite Beratung ein. Ich rufe Artikel 1, — Artikel 2, — Artikel 3, — Artikel 3 a und Artikel 4, — Einleitung und Überschrift auf. — Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer in zweiter Lesung zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
des Gesetzes ein. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, erhebe sich bitte. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. April 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über den Luftverkehr (Drucksache 2865);
*) Siehe Anlage 6


(Vizepräsident Dr. Schneider)

Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) (Drucksache 3196).*)
Berichterstatter: Abgeordneter Srock. Erste Beratung: 177. Sitzung.
Verzichtet das Haus auch hier auf Berichterstattung? — Das ist der Fall.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe Artikel 1 in der Ausschußfassung auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe den Antrag Umdruck 965**) auf, wonach ein Artikel 1 a eingefügt werden soll. Dabei handelt es sich wohl um die Klausel für das Saarland. Soll der Antrag begründet werden? — Das Haus verzichtet auf Begründung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag Umdruck 965 zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist in zweiter Lesung ein Artikel 1 a in das Gesetz eingefügt.
Ich rufe Artikel 2, — Einleitung und Überschrift auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung.
Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Damit ist die zweite Lesung des Gesetzes beendet.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer dem Gesetz in der Gestalt, die es durch die zweite Lesung bekommen hat, zuzustimmen wünscht, erhebe sich bitte. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr (Drucksache 2866);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) (Drucksache 3197).***)
Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Frankfurt).
Erste Beratung: 177. Sitzung.
Ich nehme an, daß das Haus auch hier auf mündliche Berichterstattung verzichtet. — Sie sind einverstanden.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe Artikel 1 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe den Antrag Umdruck 966****) auf. Auch hier soll ein Artikel 1 a eingefügt werden, die Saarklausel. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 966 zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Hand-
*) Siehe Anlage 7 **) Siehe Anlage 8 ***) Siehe Anlage 9 ****) Siehe Anlage 10
zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 2, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird das Wort in der allgemeinen Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer dem Gesetz in der Fassung der zweiten Lesung zuzustimmen wünscht, erhebe sich bitte. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 11:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Juni 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland über den Luftverkehr (Drucksache 2867);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) (Drucksache 3198).*)
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Leiske. Erste Beratung: 177. Sitzung.
Verzichtet das Haus auch hier auf Berichterstattung? — Das ist der Fall.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe Art. 1 in der Ausschußfassung auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem aufgerufenen Art. 1 zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe den Antrag Umdruck 967**) auf, einen Art. 1 a — in der gleichen Form wie vorhin — einzufügen. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag Umdruck 967 zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 2, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem aufgerufenen Artikel, der Einleitung und der Überschrift des Gesetzentwurfs zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf und eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht; ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wer dem Gesetz in der Fassung der zweiten Lesung im ganzen zuzustimmen wünscht, erhebe sich bitte. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 12:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Seeschiffahrt (Drucksache 3162).
Es ist interfraktionell vereinbart, daß auf Einbringung und Debatte in der ersten Beratung ver-
*) Siehe Anlage 11 **) Siehe Anlage 12


(Vizepräsident Dr. Schneider)

zichtet werden soll. — Das Haus ist damit einverstanden. Ich schlage dem Hause vor: Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Verkehrswesen. — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (Drucksache 3234).
Auf die Einbringung, Herr Minister, soll wohl verzichtet werden? — Danke sehr!
Wird das Wort zur Abgabe von Erklärungen gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Schmidt (Hamburg)!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem uns vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen darf ich namens der sozialdemokratischen Fraktion in ,aller Kürze folgendes erklären.
    1. Der Gesetzentwurf enthält zwar in den Anlagen eine dankenswerte Zusammenstellung der nach dem heutigen Stande der Erkenntnis vordringlich auszubauenden Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen, er macht jedoch leider keinen Versuch, zur Lösung des in vielen Einzelfällen und im allgemeinen dringlicheren Straßenbauproblems der Städte und Gemeinden beizutragen.
    2. Der Gesetzentwurf verzichtet auf jede zeitliche Festlegung für die Verwirklichung dieses Aufbauplanes. Damit ist die vom Bundesverkehrsminister vielfach offiziell publizierte Idee eines Zehnjahresplans zu unserem großen Leidwesen nunmehr in der offiziellen Regierungsvorlage fallengelassen worden. Die Vorlage erfüllt damit nicht das einstimmige Ersuchen des Bundestages vom 23. März 1955, in dem ausdrücklich ein Zehnjahresplan gefordert worden war.
    3. Da einerseits im § 2 der Bau anderer, im Gesetz nicht aufgeführter Bundesstraßen ausdrücklich offengehalten wird und andererseits in § 3 dem Verkehrsminister ausdrücklich das Recht gegeben werden soll, im Einvernehmen mit dem Finanzminister je nach den Verkehrsbedürfnissen von diesem Ausbauplan abzuweichen, ist nicht zu erkennen, wem eigentlich durch den Gesetzentwurf Bindungen und Verpflichtungen auferlegt werden sollen.
    4. Der entscheidende Mangel dieses Gesetzentwurfs liegt jedoch in dem völligen Fehlen jedweden finanziellen Rahmens. Der Bestimmung des § 4, nach der — ich darf zitieren, Herr Präsident —
    bei Bemessung der Mittel im Bundeshaushaltsplan in angemessener Weise auf die Entwicklung des Aufkommens der Mineralölsteuer .. . Rücksicht zu nehmen
    ist, fehlt jede Prägnanz; denn gerade über diese Angemessenheit besteht seit eh und je Streit zwischen dem Finanzressort und dem Verkehrsressort. Es bedeutet daher keinerlei Fortschritt oder auch nur irgendeine Veränderung der bisherigen Lage, wenn dieser diffuse, schon im Motiv absichtlich unklare Begriff der Angemessenheit ohne nähere Definition nunmehr im Gesetz verwandt werden soll.
    Der Gesetzentwurf erwähnt nun in § 4 die Tatsache, daß ein Gesetz zur Straßenbaufinanzierung bisher nicht erlassen worden ist. In der beigefügten Begründung wird ausgeführt, ein solches Gesetz sei geplant. Offenbar konnte sich das Kabinett aber über dessen geplanten Inhalt bisher nicht einigen; denn sonst wäre es unverständlich, daß diese geplanten finanziellen Rahmenregelungen nicht bereits in den vorliegenden, heute zu besprechenden Entwurf aufgenommen wurden. Da allein eine solche finanzielle Rahmen-Regelung diesem Entwurf einen bedeutsamen Inhalt hätte verleihen können, ist davon auszugehen, daß, wenn über sie Einigkeit bestand, sie hier hätte eingefügt werden müssen. Die sozialdemokratische Fraktion behält sich vor, bei der weiteren Beratung der Vorlage ausdrücklich auf den beabsichtigten Inhalt des von der Regierung nunmehr offiziell angekündigten Straßenbaufinánzierungsgesetzes zurückzukommen.
    6. Da jedoch das bisherige Verhalten der Regierung sowohl gegenüber einem dem Hohen Hause seit Monaten vorliegenden Initiativgesetzentwurf der CDU/CSU zur Straßenbaufinanzierung als auch besonders gegenüber dem Initiativgesetzentwurf der sozialdemokratischen Fraktion über die Straßenbaufinanzierung und die Schaffung eines Straßenbaufonds ausschließlich negativ war, so können die Sozialdemokraten der heutigen Ankündigung eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes durch die Bundesregierung keinerlei Bedeutung beilegen. Nach unserer Auffassung kann eine Lösung der Straßenverkehrskrise in Deutschland im Grundsatz nur auf der Linie des dem Hause seit längerer Zeit vorliegenden sozialdemokratischen Initiativgesetzentwurfs, d. h. nur durch gesetzliche Verwendungszweckbindung des Aufkommens aus der Mineralölsteuer, Erfolg versprechen.
    Nach alledem ist dem vorliegenden Torso einer Straßenbauvorlage keinerlei politische Bedeutung zuzumessen. Da dieser Entwurf aber auch keinen Schaden anrichtet und andererseits vielleicht dem Verkehrsressort in zukünftigen Kabinettsdiskussionen einen psychologischen Rückhalt gegenüber dem Finanzressort gewähren könnte, so haben wir gegen eine Ausschußberatung keinerlei Bedenken. Wir werden uns aber dagegen wehren, etwa im Ausschuß die seit einiger Zeit im Gange befindlichen Beratungen der beiden vorerwähnten viel weitergehenden und umfassenderen Initiativgesetzentwürfe zugunsten der heutigen Vorlage zu unterbrechen.

    (Beifall bei der SPD.)