Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre sehr verlockend, das weite Feld, das die sehr verehrten Herren Vorredner bestellt und beleuchtet haben, nun auch noch des näheren zu betrachten. Aber ich will versuchen, vor allem auf die Vorlagen, die wir vor uns haben, Bezug zu nehmen und diese eingehend zu beleuchten und zu werten.
Allgemein einleitend sei mir indes gestattet, die Behauptung zu wagen, daß Wissenschaft und Forschung, ja zum Teil unser ganzes Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtswesen im weitesten Sinne des Wortes trotz unleugbarer Verbesserungen innerhalb des beschworenen organischen Wachstums der letzten Jahre in den vergangenen Jahren doch etwas zu kurz gekommen sind — auch in der Zeit des Wirtschaftswunders relativ zu kurz kommen. Ich will nicht besonders an jene berühmten nur 0,6 % des Volkseinkommens erinnern, die hier von der öffentlichen Hand bedient werden, und an jenes heute schon angesprochene 1 %, das da als erstrebenswertes Mindestziel immerzu genannt wird.
Wenn man sich fragt, wieso und warum dieses Zukurzkommen zustande kam, so braucht man sich, glaube ich, nicht so sehr an die Worte einer sehr seriösen Zeitung zu halten, die vor kurzem schrieb, Ursache seien die angeborene Bescheidenheit von Forschung und Wissenschaft und die altbekannte Tatsache, daß kulturpolitische Positionen in den Haushalten und bei deren Beratung oft die Stellen des schwächsten Widerstandes abzugeben pflegten. Ich glaube auch nicht, daß es infolge von Kollisionsgefahren in Sachen wissenschaftlicher Freiheit und der Einwirkung der öffentlichen Hand so gekommen ist. Vielleicht schon mehr infolge der Tatsache, daß im öffentlichen Wählerbewußtsein in der Vergangenheit kulturpolitische Probleme, insbesondere aus dem Bereich von Wissenschaft und Forschung, weniger gefragt und weniger aktuell gewesen sind. Aber ich möchte sagen: die Dinge stehen darum so schlimm — und da schließe ich mich den Worten des verehrten Herrn Vorredners, des Herrn Kollegen Gaul, an —, weil wir dauernd die konstitutionelle Crux weiterschleppen müssen, die nun eben alle gesamtstaatlichen, überregionalen Bemühungen und Regelungen im kulturpolitischen Felde so ungeheuer erschwert.
Denken Sie doch einmal daran, wie wir uns in allen Fragen etwa des Rundfunks gemüht haben und heute noch mühen, welche, wie ich es in Berlin bezeichnet habe, föderalistischen Preis- und Fleißaufgaben geleistet werden mußten und müssen, um die Konstituierung der deutschen Langwelle in Berlin zu erwirken! All das ist ein Beweis dafür, daß wir hier Hindernisse und Hemmnisse superföderalistischer Art eingebaut haben, die sich letzten Endes zum Schaden dieser vordringlichen Aufgaben und Probleme auswirken. Daß gerade im Feld von Wissenschaft und insbesondere Forschung die Dinge zentraler, überregionaler und einheitlicher gelenkt, gestaltet und unterstützt werden müssen, darüber, so glaube ich, ist sich jeder in diesem Hohen Hause klar. Allein die Erarbeitung einschlägiger statistischer Daten, die Feststellung von Tatbeständen und Entwicklungstendenzen bedarf besonderer Koordination und erst recht notwendige Förderungen und fühlbare Hilfeleistungen seitens der öffentlichen Hand. Derartiges kann heute nur mehr durch gewisse zentrale Instanzen gemacht werden, die hier wirken müssen, um einen Nachholbedarf in Höhe von mehr als einer halben Milliarde zu befriedigen oder um eine langfristig zu planende, koordinierende Förderung von Forschung und Wissenschaft zu ermöglichen, welche uns wettbewerbs- und konkurrenzfähig werden lassen soll unid die sich wohl in der Größenordnung von etwa 9 Milliarden, auf 10 Jahre gesehen, bewegen dürfte.
Wir bejahen daher im Grundsatz in dem Reigen der, wie heute schon gesagt wurde, plötzlich modern gewordenen diesbezüglichen Projekte und Pläne den SPD-Gesetzentwurf, wonach eine Art zentrales selbstverwaltendes Dachorgan geschaffen werden soll. Ich glaube, daß es auch die politische Fairneß und Gerechtigkeit verlangt, zu sagen, daß die SPD zweifellos gerade in diesen Fragen als erste der großen Parteien vordringlich diese Probleme angesprochen hat. Die Gerechtigkeit verlangt ferner auch, zu sagen, daß sich gerade das Land Bayern in einer vorbildlichen Weise mit diesen Problemen, auch auf Landesebene, beschäftigt hat. Ob nun dieses erwünschte Gremium „Deutscher Forschungsrat" oder „Deutscher Wissenschaftsrat" heißen solle, ist ja wohl eine Frage zweiten Ranges. Auf jeden Fall sollte eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu den angedeuteten Zwecken geschaffen werden, und zwar sind meine politischen Freunde und ich ebenso wie die SPD der Meinung, daß dies auf gesetzlichem Wege geschehen müßte.
In diesem Zusammenhang lassen Sie mich oder uns ganz freimütig gestehen: Wir halten nichts von noch so kunstvoll abgewogenen Kompromissen, geboren aus konstitutioneller Überempfindlichkeit, und von fragwürdigen Provisorien, auch nicht viel von einem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern, wie es der Wunsch der Konferenz der Länderkultusminister ist, noch weniger jedoch von einem simplen Beitritt des Bundes zum Königsteiner Abkommen der Länder aus dem Jahre 1949,
selbst wenn dieses novelliert werden sollte, — auch ein Wunsch der mit diesem Problem befaßten Länderminister und Ministerpräsidenten.
Im übrigen sind gerade hier auf dem Felde von Forschung und Wissenschaft und zum Teil auch im Unterrichtswesen die Rufe nach einem Bundesministerium für Unterricht, Erziehung, Wissenschaft und Forschung, man mag dazu stehen, wie man will, zumindest verständlich, wenn man etwa bedenkt — Herr Kollege Gaul hat darauf hingewiesen —, daß die bisherigen Minimalkompetenzen für die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf sage und schreibe acht Bundesministerien verteilt sind, was keineswegs zu einem zweckvollen Einsatz führen kann, ganz abgesehen von verschiedenen Doppel- und Fehlleistungen, die zwangsläufig vorkommen müssen.
Wir treten für eine autorative, zentrale Instanz im Sinne etwa des hier vorgeschlagenen Beirates oder, wenn Sie wollen, Gehirntrusts ein, der die verschiedenen Aufgaben gerade auf diesem Gebiet einheitlich zu erfüllen hat. Dabei sollte auch der Vernachlässigung der zweckfreien Forschung und der Geisteswissenschaften gesteuert werden, d. h. die Einheit von Geist und Wissenschaft und Technik wiederhergestellt werden. Vor allem sollten die naturwissenschaftlich-technischen u n d geisteswissenschaftlichen Entwicklungen beobachtet und noch mehr als bisher in das allgemeine, auch politische Bewußtsein der Offentlichkeit gehoben werden. Sinn und Zweck des Gesetzentwurfs ist es ja wohl auch, die Voraussetzungen und Grundlagen für einen der Gesamtwissenschaft dienlichen Bedarfs- und Deckungsplan, für Hilfs- und Förderungsmöglichkeiten aller Art zu schaffen, die, das möchte ich betonen, in ein gewisses Ordnungssystem, in eine bestimmte Dringlichkeitsskala und auch eine gewisse Prioritätsliste gebracht werden müssen.
Angesichts unseres zwiegeteilten Vaterlandes, angesichts unserer Situation zwischen Ost und West und all dieser Dinge habe ich — lassen Sie mich das ganz ehrlich sagen — für sehr viele Forschungsvorhaben, die mehr oder weniger doch nur Spielereien zu sein scheinen, die man sich zu anders gearteten Zeiten leisten könnte, kein Verständnis. Wenn ich mir den Katalog der finanzierten Forschungsvorhaben auch der Deutschen Forschungsgemeinschaft — nichts gegen sie und ihren Einsatz — ansehe, so frage ich mich, ob z. B. ethnographische Forschungen auf der Osterinsel und das, was sonst noch an Randproblemchen und Forschungsaufträgen zu lösen ist, den Gesetzen der Dringlichkeit wie Notwendigkeit in unserer Situation gerecht werden. Diese Frage bleibt wohl unbeantwortet. Hauptanliegen also: Aufzeigen von Möglichkeiten zur Förderung deutscher Forschung und Wissenschaft und — anknüpfend an das, was ich soeben sagte —, wenn möglich, lebens- und zeitnah die Entwicklungstendenzen im In- und Ausland beobachten! Es ergibt sich hier eine ganze Fülle von zeitbedingten Sonderanliegen und technischen Sonderfragen: Atomforschung oder Atomtechnik, Automation, Elektronentechnik etc. und auch — und hier widerspreche ich manchen Vorrednern — gesellschaftswissenschaftliche Probleme, die um die politische Bildung schlechthin kreisen. Ich glaube, wir sollten gerade auf diesem Gebiet manche in der Vergangenheit zu beklagende Diskrepanz von Wissenschaft und Politik überwinden helfen.
Ich glaube übrigens, daß die Sätze im SPD-Gesetzentwurf — die ich für nicht sehr glücklich halte; da heißt es: „die mit der Kontrolle der Macht im demokratischen Staat verbundenen Probleme . . ." — wahrscheinlich auch um solche Gedanken kreisen. Die Formulierung ist nicht glücklich. Sie ist vielleicht nicht einmal umfassend genug. Es wird notwendig sein, diese Dinge im Ausschuß zu präzisieren.
Es erhebt sich weiter die Frage, ob ein solcher Forschungsbeirat — oder wie immer man ihn nennen mag — nicht auch ganz besondere gesellschafts-, wirtschafts- und kulturpolitische Vorbereitungsarbeiten in Richtung Wiedervereinigung im engeren und weiteren Wortsinne mit zu leisten hätte. Das heißt, daß man den Katalog für die besonderen Zwecke in Abs. 2 des § 2 erweitern könnte und sollte, und zwar im Hinblick auf Gesamtdeutschland, im Hinblick auch auf die unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Heimatgebiete, im Hinblick auf den ostmitteleuropäischen Raum und Osteuropa überhaupt. Ein solcher Forschungsrat könnte auch manche Fehler der Vergangenheit und Vorvergangenheit und so manche Kurzsichtigkeit und Engstirnigkeit unserer Gegenwart in bezug auf Forschung und Wissenschaft — ich denke gerade in Richtung Osten — verhindern helfen.
Dabei sollten gleichgeartete verdiente Institutionen auf dem öffentlichen und privaten Sektor, in Bund und Ländern, auf dem Gebiet von Wirtschaft und Industrie, im öffentlichen Bildungs- und Forschungswesen oder im Bereich der stammes- und volksgruppengebundenen verwandten Bemühungen nicht überwuchert oder gar erstickt werden. Auch hier ist Zusammenarbeit vonnöten. Es sollten ferner dabei keine weltanschaulich gefärbten und sachfremden Zweckarbeitsaspekte eine Rolle spielen.
Über die Einzelheiten des Gesetzesvorschlags der SPD wird man sich wohl unterhalten müssen. Man wird darüber zu reden haben, ob die Berichterstattung über die Arbeitsergebnisse, ihre Veranlassung und ihre Erstellungsarten — § 3 — zweckentsprechend sind. Es könnte z. B. auch die Frage auftauchen, ob nicht, ähnlich der französischen Wirtschaftsplanungskommission, einem solchen Forschungsrat auch das Recht eingeräumt werden sollte, unmittelbar Vorschläge an den Bundestag, also außerhalb des jährlichen Feststellungsberichtes und der in § 3 Abs. 2 und 3 vorgesehenen Möglichkeiten, herüberzureichen. Auch das wäre zu prüfen, obwohl ich das bestimmte Gefühl habe, daß die Mehrheit in Ausschuß wie Plenum solchen Gedankengängen ablehnend gegenübersteht.
Die Zusammensetzung des Forschungsrates —„24 anerkannte Wissenschaftler oder erfahrene Persönlichkeiten des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens" — ist im Grundsatz akzeptabel. Vielleicht müßte er noch erweitert werden, wenn sich die Notwendigkeit herausstellte, Vertreter oder Sprecher dieser oder jener Sparte herbeizuziehen; ich denke da z. B. an die Kulturwerke der Vertriebenen und Flüchtlinge und ähnliches.
Was die Zusammensetzung der Wahlkommission für drei Viertel der Ratsmitglieder, die dem Bundespräsidenten zur Berufung vorgeschlagen werden sollen, anlangt, so glauben wir, daß diese Kommission noch etwas näher beleuchtet werden
müßte. Man wird sich fragen müssen, ob das Verhältnis von 8 Wissenschaftlern zu 16 Politikern, Industriellen und Gewerkschaftlern zweckmäßig, ob die innere Aufschlüsselung in den beiden Verhältnispositionen gut ist und ob qualifizierte oder einfache Vorschlagsmehrheiten festgesetzt werden sollten; ich verweise hier auf § 6 Abs. 4. Auch das Verfahren des Ausscheidens der erstmals berufenen und zugewählten Mitglieder, das in § 5 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 angesprochen ist, d. h. der Losentscheid, bedarf meines Erachtens einer eingehenden Prüfung, besonders bezüglich der Eventualitäten, die eintreten könnten, und deren Auswirkungen auf die Zusammensetzung und damit die Arbeitsmöglichkeiten eines solchen Beirats.
Die zwangsläufig in innerem Zusammenhang stehenden §§ 8 und 9 Abs. 4, also der Passus über Gewissensbindung und Geschäftsordnung, lassen die Frage aufkommen, ob man nicht vielleicht bereits in das Gesetz manche Kautelen einbauen könnte, um jede Weisungs- und Auftragsbindung von vornherein auszuschalten.
Zusammenfassend wollen wir zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sagen, daß er zu begrüßen ist. Daß die Kardinalfrage und die härteste Nuß die institutionelle und konstitutionelle Regelung sein wird, ist uns klar. Vielleicht bringt die heute in Wiesbaden begonnene Konferenz der Herren Ministerpräsidenten gangbare Wege, und vielleicht ergibt sich auch aus dem vorgesehenen Gespräch des Herrn Bundeskanzlers am 21. März noch manches Erfreuliche in dieser Richtung.
Bezüglich Aufgaben- und Arbeitsgebiet, noch mehr aber Aufgaben- und Arbeitsakzente, hinsichtlich der Zusammensetzung der Wahlkommission und hinsichtlich mancher technischer und geschäftsordnungsbezogener Einzelprobleme bleiben — wie angedeutet — Fragen offen, die durch die Ausschußarbeit geprüft, allenfalls erweitert oder eingeengt, aber jedenfalls als Fragen beantwortet werden müssen.
Im ganzen aber sind wir dankbar dafür, daß wir nun nach den vielen nebulosen Projektwirbeln einen tatsächlichen, von einer Partei geschaffenen Gesetzesvorschlag auf dem Tisch des Hauses liegen haben, der zumindest versucht, eine Instanz zu schaffen, die den — ich nenne es absichtlich doch so — Stiefkindern Wissenschaft und Forschung voranhelfen soll. Auch Wissenschaft und Forschung bedürfen ähnlich wie die Landwirtschaft mit ihrem Grünen Plan eines Plans, damit wir im Wettlauf der Nationen lebens- und existenzfähig, Wettbewerbs- und konkurrenzfähig bleiben.
Über den Schriftlichen Bericht in Drucksache 3105 bleibt angesichts dieser allgemeinen Aussprache und angesichts des eben Gesagten nicht mehr viel zu sagen übrig. Sie spiegelt im Kleinen gerade die Schwierigkeit der verfassungsmäßigen Hindernisse und Probleme im Großen wider, bei aller Übereinstimmung im Gesamten. Auch hier also die crux aeterna: das Fehlen einer einheitlichen Kultur- und Schulpolitik, der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des Bundes dafür, die unserer Auffassung nach das Chaos im Schulwesen beseitigen und eine einheitliche Gliederung eines zeitnahen Schulwesens in der Bundesrepublik sowie eine notwendige Förderung von Forschung und Wissenschaft und die Heranbildung eines technisch-naturwissenschaftlichen beruflichen Nachwuchses einzig und allein gewährleisten könnten.
Hinsichtlich der Arbeitsbedingungen an Forschungsinstituten und technischen Bildungsanstalten möchte ich nur noch zusätzlich sagen, daß es sich hier auch um ein Besoldungsproblem und ein Besoldungsordnungsproblem handelt.
Bezüglich der Begabtenauslese und Begabtenförderung glaube ich, daß wir nunmehr neue und bessere, immer auch sozial gerechte Wege suchen sollten und müßten und daß auch auf diesen Gebieten eben mehr Mittel notwendig sind.
Im ganzen gesehen zeigen alle erschreckenden Tatsachen — Fehlen von nahezu 50 000 Ingenieuren, unzulängliche Aufnahmekapazität der Ingenieurschulen und der naturwissenschaftlichen Fakultäten, oft antiquierte Lern- und Lehrmittel bei unmöglichen Arbeitsbedingungen, Mangel an geeigneten Lehrkräften, unzureichende Begabtenauslese und -förderung — die Mängel eines — ich kann es nur immer wieder sagen — überspitzt föderalistischen Systems in diesem Problemkreis, einer häufig auftretenden Doppelgleisigkeit auf, die sich dann gerade bei Fachgebieten, die jedem verzettelten Durcheinander und Gegeneinander infolge ihrer Struktur, ihres Förderungsmittelbedarfs von Natur aus eben besonders widersprechen, besonders katastrophal auswirken muß. Dies gilt für Forschung und für Wissenschaft im weitesten Sinne des Wortes. Wir müssen uns bemühen, im Großen — Forschung und Wissenschaft — und im Kleinen — ausreichender Nachwuchs in den naturwissenschaftlich-technischen Berufen — wieder zeitgerecht zu werden, nicht zuletzt auch im Hinblick auf unsere gesamtdeutschen Zielsetzungen, im Hinblick auf die technisch-weltanschaulich getönte Rasanz des östlichen Lagers, aber auch des gen wie materiellen Bedarfshungers gerade der sogenannten wirtschaftlich unterentwickelten, jedoch im Kommen befindlichen Länder. Dazu bedarf es nun einmal besonders konzentrierter Anstrengungen, koordinierender, vereinheitlichender Planungen, einer verstärkten Mittelhergabe und auch solcher Beiräte, Instanzen also, die imstande sind, die Dinge übersichtlich und über die Länder- und Ländchengrenzen hinweg einheitlich zu beobachten und nach Dringlichkeiten und Notwendigkeiten auch der gesamten Politik zu gestalten und anregend, beratend zu ordnen. Wenn wir solches nicht tun und haben, laufen uns Technik und Zeit davon, und alle Politik kann von einer anderen Seite her — ich möchte sagen: von der Hintertür her — ergebnislos gemacht werden. Wir dürfen hier nicht Notwendiges versäumen und im Blick auf föderalistische Prinzipien, die Sie hier zu Tode hetzen wollen, den Ruf der Zeit verpassen. Wir glauben, daß es in dieser Hinsicht 5 Minuten vor 12 ist!