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ID0219503100

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    2. Deutscher Bundestag — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1957 11093 195. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1957. Geschäftliche Mitteilungen 11100 A Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 11093 D Vorlage des Berichts des Bundesministers des Innern über die berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Drucksache 2034, 3237) 11093 D Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 3200, zu 3200, Umdrucke 961, 962, 963) 11093 D Lücker (München) (CDU/CSU) . . 11093 D Kriedemann (SPD) . . . . 11100 A, 11144 C Bauknecht (CDU/CSU) 11109 D Mauk (FDP) 11114 B, 11115 B, C Lahr (FVP) 11115 B, C, 11139 A Elsner (GB/BHE) 11119 D Dr. Preiß (FVP) 11122 A Müller (Wehdel) (DP) 11124 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 11128 D Frehsee (SPD) 11132 D Struve (CDU/CSU) 11135 B Lermer (CDU/CSU) 11137 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 11138 D Fassbender (DP) 11140 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) 11142 A Ausschußüberweisungen . . . . 11144 D, 11145 A Beschlußfassung zum Entschließungsantrag Umdruck 963 11145 A Nächste Sitzung 11145 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11145 A Anlage 2: Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, FVP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 961) 11146 A Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, FVP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 962) 11146 C Anlage 4: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 963) 11146 D Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 16. 3. Albers 3. 3. Albrecht (Hamburg) 27. 2. Dr. Arndt 27. 2. Bals 4. 3. Dr. Bartram 27. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Behrisch 2. 3. Bender 1. 3. Berendsen 27. 2. Brese 9. 3. Brück 27. 2. Cillien 2. 3. Dr. Czaja 6. 3. Dr. Dehler 28. 2. Dr. Dresbach 27. 2. Eberhard 28. 2. Frau Finselberger 1. 3. Freidhof 27. 2. Geiger (München) 1. 3. Gerns 16. 3. Giencke 27. 2. Gockeln 2. 3. Dr. Götz 1. 3. Dr. Greve 27. 2. Günther 27. 2. Hahn 28. 2. Häussler 27. 2. Frau Heise 6. 3. Hepp 2. 3. Heye 27. 2. Dr. Höck 28. 2. Höfler 2. 3. Hoogen 1. 3. Frau Dr. Ilk 1. 3. Karpf 27. 2. Kiesinger 9. 3. Frau Kipp-Kaule 27. 2. Koenen (Lippstadt) 1. 3. Dr. Köhler 2. 3. Könen (Düsseldorf) 1. 3. Frau Korspeter 2. 3. Kramel 27. 2. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kreyssig 1. 3. Kühn (Köln) 27. 2. Kunze (Bethel) 28. 2. Lange (Essen) 27. 2. Dr. Leiske 27. 2. Dr. Leverkuehn 27. 2. Dr. Löhr 27. 2. Lücke 6. 3. Lulay 27. 2. Dr. Mende 28. 2. Merten 1. 3. Metzger 27. 2. Mißmahl 1. 3. Dr. Mocker 28. 2. Morgenthaler 30. 4. Müller-Hermann 27. 2. Neuburger 2. 3. Neumann 1. 3. Neumayer 16. 3. Oetzel 27. 2. Ollenhauer 27. 2. Onnen 27. 2. Pelster 27. . Rademacher 1. .3 Rehs 27. 2 Dr. Reichstein 1. 3. Dr. Rinke 1. 3. Frau Rudoll 27. 2. Ruhnike 28. 2. Ruland 27. 2. Rümmele 27. 2. Dr. Schild (Düsseldorf) 27. 2. Schill (Freiburg) 27. 2. Schloß 27. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Schmücker 16. 3. Schneider (Bremerhaven) 27. 2. Schneider (Hamburg) 2. 3. Frau Schroeder (Berlin) 31. 5. Seiboth 28. 2. Dr. Starke 27. 2. Frau Dr. Steinbiß 28. 2. Stingl 28. 2. Stücklen 6. 3. Wedel 1. 3. Wehr 6. 3. Dr. Wellhausen 27. 2. Frau Welter (Aachen) 27. 2. Dr. Werber 27. 2. Wolf (Stuttgart) 4. 3. ****) Siehe Anlage 4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete(r) bis einschließlich Arnholz 30. 3. Hellenbrock 10. 3. Dr. Keller 9. 3. Moll 1. 4. Dr. Pohle (Düsseldorf) 9. 3. Raestrup 16. 3. Richter 9. 3. Dr. Schranz 11. 3. Srock 9. 3. Anlage 2 Umdruck 961 (Vgl. S. 11139 A, 11144 D) Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, FVP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 3200, zu 3200). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt B Ziffer II des Grünen Planes 1957 (zu Drucksache 3200) Die Bundesregierung wird ersucht, 1. über die zur Verbilligung von Handelsdünger (Nr. 2 Buchstabe a) bereitgestellten Mittel von 260 Millionen DM hinaus weitere Mittel bereitzustellen, um die bereits eingetretene Preiserhöhung der Phosphatdüngemittel und die angekündigte Preiserhöhung der Stickstoffdüngemittel auszugleichen; 2. bezüglich der Förderung der Verwendung von anerkanntem Kartoffelpflanzgut (Nr. 2 Buchstabe b Absatz 2) ,die teilweise Beschränkung auf bestimmte Betriebsgrößenklassen und Bodennutzungssysteme wegfallen zu lassen; 3. die unter Nr. 2 vorgesehenen Maßnahmen zur rationelleren Gestaltung der Erzeugung dahin zu ergänzen, daß zur Verbilligung des Dieselkraftstoffs ein Betrag eingesetzt wird, der ausreicht, um den Preisstand vom Mai 1956 wiederherzustellen. Gleichzeitig soll ein ausreichender Betrag bereitgestellt werden, um ,eine ,der Dieselkraftstoffverbilligung entsprechende Verbilligung des Vergaserkraftstoffes für Kleinaggregrate in landwirtschaftlichen Betrieben zu erreichen; 4. die unter Nr. 3 Buchstabe a Absatz 3 vorgesehene Beschränkung, wonach der Tierbestand amtlich als seuchenfrei anerkannt sein oder sich nach einem Plan in Sanierung befinden muß, der im Einvernehmen mit der zuständigen Landesbehörde aufgestellt ist, wegfallen zu lassen; 5. die unter Nr. 3 Buchstabe a Absatz 5 vorgesehenen Mittel für Seuchenbekämpfung - siehe auch Überblick unter Ziffer III Nr. 3 Buchstabe a (2) - um 100 Millionen DM auf 120 Millionen DM zu erhöhen; 6. im Zuge der Stärkung der kleinbäuerlichen Geflügelwirtschaft (Nr. 3 Buchstabe b Absatz 7) zur Verjüngung der Bestände und Erhöhung der Legeleistung einen Betrag von 10 Millionen DM als Beihilfe zur Beschaffung von Küken und Junghennen aus anerkannten Vermehrungszuchten bereitzustellen; 7. zusätzlich zu den Maßnahmen unter Nr. 3 Buchstabe b 'einen Betrag von 7,5 Millionen DM zur Wiederherstellung der Rentabilität der Schafhaltung (Stützung des Wollpreises) und einen Betrag von 1,5 Millionen DM zur Förderung der Imkerei (Verbilligung des Futterzuckers) bereitzustellen; 8. zusätzlich zu den Maßnahmen unter Nr. 4 Absatz 1 einen Betrag bereitzustellen, der es ermöglicht, unter Einbeziehung der seit der Währungsumstellung entstandenen 'dinglich gesicherten Schulden den vom letzten Kreditnehmer zu zahlenden Zinssatz auf 4 v. H. zu senken. Bonn, den 27. Februar 1957 Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 962 (Vgl. S. 11140 B, 11144 D) Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, FVP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 ,und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 3200, zu 3200). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird verpflichtet, in Anwendung der ihr nach § 1 des Landwirtschaftsgesetzes vorgeschriebenen Mittel der Landwirtschaft für ihre Erzeugnisse kostendeckende Preise zu sichern. Bonn, den 27. Februar 1957 Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 963 (Vgl. S. 11144 B, 11145 A) Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 3200, zu 3200). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Bericht der Bundesregierung über die Lage ,der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis genommen und stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen im Grundsatz zu. Er erwartet, ,daß die Richtlinien zu ihrer Durchführung im Benehmen mit den Ländern umgehend erlassen werden. Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ihre Anstrengungen gemäß § 1 des Landwirtschaftsgesetzes zu verstärken, um den Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand in den landwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des § 5 des Landwirtschaftsgesetzes zu erreichen. Der Bundestag erwartet ferner, daß die Länder sich an den Förderungsmaßnahmen zugunsten der landwirtschaftlichen Erzeugung und ihres Absatzes sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur auch mit finanziellen Beiträgen entsprechend der Regelung beim vorjährigen „Grünen Plan" beteiligen. Bonn, den 27. Februar 1957 Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl von Buchka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich wenigstens in kurzen Worten auf eine Spezialfrage eingehe, die nicht unbedingt im Mittelpunkt der heutigen Debatte zu stehen brauchte, deren Regelung aber doch, wie ich meine, für die Durchführung des Grünen Planes durchaus wertvoll ist. Ich denke an die unerläßliche Mitwirkung der deutschen Landkreise. Seit jeher sind Landkreise und Landwirtschaft engstens miteinander verbunden. Das war früher so, und es ist, Gott sei Dank, auch jetzt noch der Fall. Ich habe ein schönes Zeichen für diese Zusammengehörigkeit gerade noch im letzten Sommer erlebt, als Sie, Herr Minister Dr. Lübke, auf der Veranstaltung des Deutschen Landkreistages in Bad Neuenahr das Hauptreferat hielten. Sie werden es genau wie ich noch in Erinnerung haben, mit wie großem Beifall Ihre Ausführungen dort aufgenommen wurden. Ich freue mich als ,alter Landrat außerordentlich über eine derartige, enge Zusammenarbeit und habe die feste Hoffnung, daß das in Zukunft so bleiben wird.
    Meine Damen und Herren, wenn aber dem so ist, steht auch die Notwendigkeit fest, daß die deutschen Landkreise bei der Durchführung des Grünen Plans beteiligt werden müssen, wie sie es bisher gewesen sind, und zwar selbstverständlich im Rahmen ihrer Zuständigkeit; ich nenne Meliorations-aufgaben, Straßenbau und was sonst noch alles in Frage kommen kann. Ich weiß, daß die deutschen Landkreise gern bereit sind, ja, daß sie sogar Wert darauf legen, hierbei weiterhin nachdrücklichst beteiligt zu werden.


    (Dr. von Buchka)

    Ich richte deshalb — ich glaube auch durchaus im Sinne dieses Hohen Hauses — an die Bundesregierung die herzliche Bitte, bei der Durchführung des Granen Plans weiterhin in solchem Sinne die deutschen Landkreise einzuschalten, einzuschalten zum Besten unserer deutschen Landwirtschaft.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Lahr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Lahr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, den in Umdruck 961*) niedergelegten Entschließungsantrag der Fraktionen der Deutschen Partei und der Freien Volkspartei begründen zu dürfen.
    Wir haben geglaubt, diesen Entschließungsantrag einbringen zu müssen, aus Gründen, die, wie ich glaube, ausreichend und auch überzeugend von den Rednern dieser beiden Fraktionen dargelegt worden sind. Wir haben geglaubt, diesen Antrag einbringen zu müssen, aus der klaren Erkenntnis heraus, daß trotz allen guten Willens, trotz aller anerkennenswerten Ansätze des Grünen Plans des vergangenen Jahres diese Maßnahmen nicht ausgereicht haben, die Disparität der Landwirtschaft zu beseitigen oder zu verkleinern, weil im Verlauf des vergangenen Wirtschaftsjahres neue Belastungen auf die deutsche Landwirtschaft zugekommen sind. Wir haben geglaubt, diesen Antrag einreichen zu müssen, aus der ebenso klaren Erkenntnis, daß auch die Maßnahmen dieses Grünen Plans nicht ausreichen werden, diese Disparität wesentlich zu verringern, weil im Laufe des kommenden Wirtschaftsjahres wiederum neue Auflagen an die Landwirtschaft herangetragen werden, Auflagen, die wir auf eine Höhe von 1,2 bis 1,5 Milliarden DM beziffern.
    Hier ist verschiedentlich angeklungen, daß die Maßnahmen, die bisher in den verschiedenen Grünen Plänen getroffen wurden, eigentlich nur dem größeren Besitz zugute kommen. Gerade diese Aussage ist für uns Veranlassung gewesen, den Entschließungsantrag zu stellen; denn nach unserer Auffassung werden die von uns beantragten Maßnahmen in erster Linie und fast ausschließlich den bäuerlichen Kleinbetrieben zugute kommen.
    Nach unserer grundsätzlichen Auffassung kann und darf man die Frage des Kleinbauerntums nicht nur von dem Gesichtspunkt einer rationellen Betriebsführung betrachten, und man darf sie nicht nur unter einem gewissen materiellen Gesichtspunkt sehen, sondern staatspolitische Gründe und vor allen Dingen die letzte Zielsetzung einer deutschen Politik überhaupt zwingen uns, den Kampf um die Existenz eines jeden bäuerlichen Betriebes, ob er groß oder klein ist, aufzunehmen.
    Nun darf ich zu den einzelnen Maßnahmen, die wir hier vorgeschlagen haben, etwas sagen.
    Wir verlangen in Nr. 1, daß - der Betrag von 260 Millionen DM für Zuschüsse zur Düngerverwendung so erhöht wird, daß die bereits eingetretenen Verteuerungen und die in Aussicht stehende Verteuerung der Düngemittel abgefangen werden. Wir erkennen sehr dankbar an — das sei hier offen gesagt —, daß der Betrag von 226 auf 260 Millionen DM erhöht worden ist. Wir sind aber der Auffassung, daß diese Erhöhung nur hinreicht,
    Anlage 2.
    um den Mehrverbrauch an Düngemitteln mit 20 % zu subventionieren; wir glauben nicht, daß der Betrag ausreicht, um auch die bisher eingetretene Erhöhung abzufangen. Die Situation ist doch so — und wir sind uns klar darüber —, daß bei Erhöhung des Düngemittelpreises zwar 20 % dieser Erhöhung durch die Subvention abgefangen werden, 80 % der Erhöhung aber von den bäuerlichen Betrieben und von den Bauern allein zu tragen sind. Im vergangenen Grünen Plan ist die Düngemittelsubventionierung so berechnet worden, daß eine gewisse Parität hätte herausspringen sollen. Bei einer Erhöhung der Düngemittelpreise bei gleichbleibenden Preisen für landwirtschaftliche Produkte — und sie sind ja nicht gestiegen — ist aber eine Erhöhung der Disparität zu befürchten.
    In bezug auf Punkt 2 lassen Sie mich sagen, daß das Ziel der Förderung der Verwendung anerkannten Kartoffelpflanzgutes doch war, die Anbaufläche stärkereicher Kartoffeln um rund 200 000 Hektar zu vermehren; weil durch stärkereiche Kartoffeln ein billigeres Futtermittel zur Verfügung gestellt werden kann. Die Bindung dieser Mittel an bestimmte Bezirke scheint uns nicht richtig zu sein. Wir bitten darum, daß die Bindung an gewisse Gebiete bei der ersten Gewährung dieser Beihilfe gestrichen wird.
    Zu Nr. 3 — Verbilligung des Dieselkraftstoffs — ist ungefähr dasselbe zu sagen, was bei den Düngemitteln zu sagen ist. Auch der Preis für den Dieselkraftstoff ist doch in die Höhe gegangen. Wir sind der Auffassung, daß der Zustand herzustellen sei, der im Mai des vergangenen Jahres bestanden hat.
    Darüber hinaus ist nach unserer Auffassung auch der Treibstoff für Kleinaggregate einzubeziehen, weil gerade diese Kleinaggregate in erster Linie in bäuerlichen Kleinbetrieben verwendet werden. Ich mache hier vor allem auf die an und für sich so sehr stark notleidenden Winzerbetriebe aufmerksam, die ja keinen Traktor einsetzen können, sondern auf Kleinaggregate angewiesen sind. Ich mache auf die Obstbaubetriebe, die Spezialbetriebe meiner Gegend, aufmerksam, bei denen es sich ebenso verhält, bei denen ebenfalls das Kleinaggregat die Zugkraft des Betriebes darstellt. Ich mache auf die Bergbauernbetriebe aufmerksam, die ja auch keinen Traktor verwenden können, sondern gezwungen sind, mit Kleinaggregaten zu arbeiten. Wir können nicht einsehen, warum der Kraftstoff nur für Traktoren verbilligt wird. Wir halten es für ein Gebot der Gerechtigkeit und ein Gebot der Gleichstellung, daß auch der Kraftstoff für die Kleinbetriebe, d. h. der Kraftstoff für die Kleinaggregate, in die Verbilligung einbezogen wird.

    (Beifall rechts.)

    Zu Nr. 4. Wir begrüßen sehr dankbar auch die Bereitstellung der 400 Millionen DM für die Milch. Aber wir sind der Auffassung, daß die Bindung an die seuchenfreien Ställe hier nicht richtig ist. Wir sind ferner der Auffassung, daß für gutes Geld auch gute Ware zu liefern ist. Wir sind damit einverstanden, daß die Güteklassen 1 und 2 erhalten bleiben. Die Molkereien haben ja auch bisher bereits einen Abzug für Güteklasse 3 gemacht.
    Es ist allgemein bekannt, daß die Umstellung auf tbc-freie Ställe ein sehr großes Kapital erfordert. Man sollte daher den Betrieben — in erster Linie sind es Kleinbetriebe, die bisher nicht umgestellt


    (Lahr)

    haben — eine Hilfe zur Umstellung geben. Man sollte den Kleinbetrieben die 4 Pf zubilligen, um es ihnen zu ermöglichen, die Umstellung auf einen tbc-freien Bestand leichter vorzunehmen.
    Wir befürchten auch etwas anderes. Die Länder haben bisher für tbc-freie Milch Zuschüsse gegeben. Wenn nun diese 4 Pf an die seuchenfreien Ställe gebunden werden, befürchten wir, daß die Länder ihren Beitrag reduzieren werden, so daß in Wirklichkeit für diese Ställe keine 4 Pf mehr bezahlt werden, sondern man seitens der Länder je nach dem Land 1 oder 2 Pf wegnehmen wird.
    Aus allen diesen Gründen können wir uns nicht bereit erklären, die Milchsubvention von 4 Pf an die seuchenfreien Ställe zu binden. Auf der anderen Seite sind auch wir davon überzeugt, daß es aus gesundheitlichen Gründen unbedingt notwendig ist, in der gesamten deutschen Landwirtschaft bald zu seuchenfreien Beständen zu kommen. Es ist aber nicht die Aufgabe des Bauern, mit einem geringen Zuschuß diese Leistung zu vollbringen, sondern es ist bis zu einem gewissen Grade ein Erfordernis, das der Staat zu erfüllen hat. Deshalb verlangen wir hier die Erhöhung der Mittel von 20 Millionen auf 120 Millionen DM, auch im Hinblick auf die Bekämpfung der Brucellose. Sie alle wissen, daß die Brucelloseverseuchung bei uns in zunehmendem Maße vorhanden ist.
    Für die Geflügelwirtschaft verlangen wir die Bereitstellung eines Betrages von 10 Millionen DM zum Ankauf von Küken und Junghennen aus anerkannten Vermehrungszuchten. Das hat folgenden Grund. Diejenigen von Ihnen, die Landwirte sind oder auf dem Lande wohnen, wissen, daß im Frühjahr eines jeden Jahres wilde Händler durch die Dörfer ziehen und Küken und Junghennen zu hohen Preisen verkaufen. Diese Küken und Junghennen haben sie irgendwo zusammengekauft; zum großen Teil entsprechen sie noch nicht einmal den veterinärpolizeilichen Vorschriften. Wir wollen erreichen, daß der Kauf aus anerkannten Zuchtbetrieben gefördert wird und den wilden Händlern das Handwerk gelegt wird.
    Wir sind nicht der Auffassung, Herr Minister, daß die Unterstützung der Schafhaltung und der Imker nicht in den Grünen Plan gehört. Die Schafhaltung und die Imkerei bilden durchaus einen wichtigen Teil der deutschen Landwirtschaft.
    Herr Präsident, ich bitte über die einzelnen Punkte getrennt abstimmen zu lassen. Wenn das geschäftsordnungsmäßig nicht möglich sein sollte, beantrage ich, den Entschließungs- bzw. Ergänzungsantrag Umdruck 961 dem Agrar- und dem Haushaltsausschuß zu überweisen.

    (Beifall rechts.)