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ID0218914100

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    1413. annehmen: 1
    1414. vier: 1
    1415. Vorwegbewilligungen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Februar 1957 10743 189. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Februar 1957. Zur Geschäftsordnung, betr. Änderungen der Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) 10746 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10746 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 10747 A, 10800 C Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 10785 B Anträge der Abg. Dr. Dr. h. c. Pünder, Dr. Mommer u. Gen. betr. Empfehlungen und Entschließungen des Europarates und der Versammlung der Westeuropäischen Union (Drucksache 3131) und der Fraktion der SPD betr. Gemeinsamer Markt und Euratom (Drucksache 3138) 10747 A Sabaß (CDU/CSU) 10747 A Überweisung der Anträge an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, des Antrags Drucksache 3138 außerdem an den Ausschuß für Atomfragen 10747 A Fragestunde (Drucksache 3076): 1. Frage des Abg. Wienand (SPD) betr. Wohnungsverhältnisse ausländischer Diplomaten im Bonner Raum: Dr. Wandersieb, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungsbau 10747 B 2. Frage des Abg. Freidhof (SPD) betr. Massenvernichtung von Zugvögeln in Italien: Zurückgezogen 10747 C 3. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr. Inhaftierung von Frau Klara Pförtsch ohne stichhaltigen Grund: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 10747 C Frage des Abg. Wienand (SPD) betr. Zahlung von Umsatzsteuer bei Abgabe von Blutkonserven aus einer Krankenanstalt in eine andere: Hartmann, Statssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . . 10747 D 4. Frage des Abg. Wienand (SPD) betr. „Interministeriellen Filmausschuß": Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 10748 A, C Wienand (SPD) 10748 B, C 5. Frage des Abg. Kroll (CDU/CSU) betr. Rechtsstellung der nicht im aktiven Dienst befindlichen Beamten nach Art. 131 GG: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 10748 D 6. Frage des Abg. Kroll (CDU/CSU) betr. namentliche Erfassung und Betreuung der deutschen Staatsangehörigen in der UdSSR bzw. schnelle Verwirklichung der Moskauer Vereinbarungen: Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 10749 B Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 10749 D Kroll (CDU/CSU) 10750 B 8. Frage der Abg. Frau Hütter (FDP) betr. in Frankreich inhaftierte deutsche Kriegsverurteilte: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 10750 C 9. Frage der Abg. Frau Hütter (FDP) betr. Kriegsverurteilte in Landsberg, Wittlich und Werl: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen . . . . 10750 D, 10751 A Frau Hütter (FDP) 10750 D 10. Frage des Abg. Wolf (Stuttgart) (CDU/ CSU) betr. Eingliederung von Rußlandheimkehrern in das Wirtschaftsleben im Bundesgebiet: Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 10751 B 11. Frage zurückgestellt 10751 C 12. Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Aufwendungen für ausländische von der Bundesregierung eingeladene Besucher: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 10751 C 13. Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Umsatzausgleichsteuer für eingeführte Pressefotos: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . 10751 D, 10752 A Kahn-Ackermann (SPD) 10751 D 14. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr. deutsche Beteiligung an der Exposition universelle et internationale de Bruxelles 1958: Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 10752 B 15. Frage des Abg. Wehr (SPD) betr. Dankrede des Handelsrichters Knappertsbusch in Wuppertal für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes: Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 10752 C 16. Frage des Abg. Heide (SPD) betr. Aufkündigung der Mieträume für das Bundesinstitut für Arbeitsschutz in Soest: Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 10753 A, C, D Heide (SPD) 10753 C 17. Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) betr. Arbeitsschutz und Arbeitszeit für Krankenpflegepersonal und Kinderpflegerinnen: Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . 10753 D, 10754 A, B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 10754 A 18. Frage des Abg. von Manteuffel (Neuß) (FVP) betr. Übernahme von als Angestellte beschäftigten ehemaligen Offizieren und Beamten der Abteilung XII des Bundesverteidigungsministeriums als Soldaten der Bundeswehr bzw. als Beamte der Wehrverwaltung: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 10754 B, D von Manteuffel (Neuß) (FVP) . . . 10754 D 19. Frage des Abg. Pohle (Eckernförde) (SPD) betr. Vergabe von Aufträgen der Bundeswehr an kriegsblinde Handwerker: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 10754 D 20. Frage des Abg. Pohle (Eckernförde) (SPD) betr. Vergünstigungen für Schwerbeschädigte aus der sowjetisch besetzten Zone bei Besuchen in der Bundesrepublik: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 10755 B 21. Frage des Abg. Pohle (Eckernförde) (SPD) betr. Verwendungszweck für die ehemaligen Wehrmachtliegenschaften im Raum Kaltenkirchen-Moorkaten: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 10755 D 22. Frage zurückgestellt 10755 D Frage des Abg. Held (FDP) betr. Voraussetzungen für Durchsuchung der Geschäftsräume von Verbänden und Innungen bei Verdacht einer Preisabsprache: Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 10756 A 23. Frage des Abg. Dr. Rinke (CDU/CSU) betr. Wirtschaftswerbung durch Diapositive und Werbefilme in Lichtspieltheatern und Einschränkung der Vorführung guter Kultur-Kurzfilme: Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 10756 C 24. Frage des Abg. Hilbert (CDU/CSU) betr. Hebung der Grenzkreisstädte Waldshut und Säckingen in die Ortsklasse A: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 10757 A 25. bis 28. Frage zurückgestellt 10757 B Nächste Fragestunde 10757 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Neuburger, Häussler, Scharnberg und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache 1585); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 2973 [neu], Umdruck 928) . . . 10757 B Neuburger (CDU/CSU): als Berichterstatter 10757 C Schriftlicher Bericht 10803 C Abstimmungen 10757 D Beratung der Übersicht 20 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 10. Januar 1957 (Drucksache 3069) 10758 A Beschlußfassung 10758 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Drucksachen 3111, 3102, Umdrucke 924, 926) 10758 A Frau Strobel (SPD) : als Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 10806 B als Abgeordnete 10758 B, 10760 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) 10759 B Weber (Untersontheim) (FDP) . . 10759 C, 10760 B Elsner (GB/BHE) 10760 A Abstimmungen 10760 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst und die Eingliederung entlassener Soldaten in einen Zivilberuf (Arbeitsplatzschutzgesetz) (Drucksache 3117) 10760 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Ausschuß für Arbeit 10760 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Fünften Nachtragshaushaltsgesetzes 1956 (Drucksache 3058) 10746 D, 10760 D Strauß, Bundesminister für Verteidigung . 10761 A, 10791 D, 10795 B, 10796 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . 10764 D, 10766 B, 10767 D, 10768 B, 10769 C, 10770 B, C, 10772 B, 10799 D, 10800 B Erler (SPD) . . . 10766 A, 10767 D, 10768 B, 10769 B, 10770 B, C, 10790 D Wehner (SPD) 10772 B, 10795 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 10772 D, 10782 C, 10796 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . 10782 B, 10799 B Dr. Mende (FDP) 10785 B, 10789 B von Manteuffel (Neuß) (FVP) . . 10789 A, C, 10791 A Dr. Arndt (SPD) . . 10798 D, 10799 C, 10800 A Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Verteidigung 10800 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache 2695); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 3054) 10800 C Dr. Bergmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 10807 A Beschlußfassung 10800 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut (Drucksache 3063) 10800 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 10800 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksache 1478); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksachen 3064, zu 3064, Umdruck 930) 10800 D Dr. Hoffmann (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 10807 A Beschlußfassung 10801 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 3056) 10801 B Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Wirtschaftspolitik 10801 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 22. Dezember 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Kriegsgräber (Drucksache 3055) 10801 B Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß 10801 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 15. Juli 1931 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 3059) 10801 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 10801 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Günther, Even, Nellen, Mühlenberg u. Gen. betr. Unwetterkatastrophe in der Eifel am 29. Mai 1956 (Drucksachen 2963, 2489) 10801 C Beschlußfassung 10801 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Anträge der Fraktion der FDP betr. Hilfe für die Hochwassergeschädigten in Hessen, in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen (Drucksachen 2964, zu 2964, 2646, 2650, 2652) 10801 C Beschlußfassung 10801 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Lücker (München) u. Gen. betr. Hochwasser- und Unwetterschäden (Drucksachen 2965, zu 2965, 2693) . . . . 10801 D Beschlußfassung 10801 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktionen der DP, FVP betr. Hochwasser- und Witterungsschäden an der Ernte 1956 (Drucksachen 2966, zu 2966, 2711) 10801 D Beschlußfassung 10801 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Hilfsfonds für den Obst- und Weinbau (Drucksachen 2967, 2731) 10802 A Beschlußfassung 10802 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Hochwasserschäden (Drucksachen 2968, zu 2968, 2770) 10802 A Beschlußfassung 10802 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Josten, Ritzel, Lahr, Arndgen, Schlick u. Gen. betr. Hilfe für die Eisund Hochwassergeschädigten des Rheins und der Nebenflüsse (Drucksachen 2977, zu 2977, 2199) 10802 A Beschlußfassung 10802 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1953 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 3033) 10802 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 10802 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf zweier Lagerhallen in Sudheim bei Northeim, Regierungsbezirk Hannover (Drucksache 3066) 10802 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 10802 C Nächste Sitzung 10802 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 10803 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den von den Abg. Neuburger, Häussler, Scharnberg und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache 2973 [neu] 10803 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zum Entwurf eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Umdruck 928) 10806 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Drucksache 3111) . . 10806 B Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Mauk u. Gen. zum Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Umdruck 924) 10806 C Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Umdruck 926) 10806 D Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Drucksache 3054) 10807 A Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (zu Drucksache 3064) 10807 A Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Dr. Hoffmann, Dr. Hellwig, Lange (Essen), Petersen, Dr. Elbrächter, Dr. Henn zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Umdruck 930) 10808 D Die Sitzung wird um 10 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arnholz 15. 2. Dr. Bärsch 1. 2. Dr. Bartram 1. 2. Bauknecht 1. 2. Baur (Augsburg) 1. 2. Berendsen 1. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 1. 2. Böhm (Düsseldorf) 9. 2. Frau Brauksiepe 16. 2. Brese 1. 2. Dr. Brühler 2. 2. Cillien 2. 3. Corterier 1. 2. Dr. Dehler 28. 2. Dr. Deist 1. 2. Diedrichsen 9. 2. Diekmann 1. 2. Engelbrecht-Greve 1. 2. Even 1. 2. Frehsee 1. 2. Freidhof 1. 2. Fuchs 1. 2. Gedat 1. 2. Geiger (München) 1. 2. Gockeln 2. 3. Dr. von Golitschek 1. 2. Grantze 1. 2. Dr. Gülich 1. 2. Hepp 1. 2. Dr. Hesberg 1. 2. Heye 1. 2. Höfler 28. 2. Illerhaus 1. 2. Dr. Jentzsch 1. 2. Keuning 1. 2. Dr. Köhler 2. 3. Dr. Kopf 1. 2. Dr. Kreyssig 1. 2. Kriedemann 1. 2. Kunz (Schwalbach) 1. 2. Dr. Leiske 1. 2. Dr. Leverkuehn 1. 2. Mauk 1. 2. Meyer (Oppertshofen) 1. 2. Meyer-Ronnenberg 23. 2. Dr. Miessner 1. 2. Müller (Wehdel) 1. 2. Neumann 1. 2. Neumayer 16. 3. Odenthal 15. 2. Dr. Oesterle 1. 2. Dr. Pohle (Düsseldorf) 1. 2. Frau Dr. Rehling 1. 2. Reitz 1. 2. Scharnberg 1. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Schmücker 1. 2. Schneider (Bremerhaven) 1. 2. Schneider (Hamburg) 1. 2. Schrader 1. 2. Frau Schroeder (Berlin) 15. 4. Schwarz 1. 2. Dr. Siemer 1. 2. Stahl 1. 2. Sträter 1. 2. Struve 1. 2. Thieme 1. 2. Dr. Vogel 2. 2. Wagner (Ludwigshafen) 1. 2. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 1. 2. Dr. Welskop 1. 2. Frau Welter (Aachen) 1. 2. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Eberhard 28. 2. Anlage 2 Drucksache 2973 (neu) (Vgl. S. 10757 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (22. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Neuburger, Häussler, Scharnberg und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache 1585). Berichterstatter: Abgeordneter Neuburger Der Bundestag hat in seiner 101. Sitzung am 22. September 1955 den von den Abgeordneten Neuburger, Häussler, Scharnberg und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf an den Ausschuß für Geld und Kredit - federführend - und an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen sowie für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung überwiesen. Nach Einholung einer Stellungnahme der Bundesregierung, die wiederum ihrerseits die Verbände des Kreditgewerbes angehört hatte, faßte der Ausschuß für Geld und Kredit in der Sitzung am 20. April 1956 über eine Reihe grundsätzlicher Fragen Beschluß. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin umgeformt. Sachverständige der bestehenden Kapitalanlagegesellschaften erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den vorgesehenen Vorschriften. Die Vorschläge des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen wurden vom federführenden Ausschuß in vollem Umfange, die des Ausschusses für Wirtschaftspolitik ganz überwiegend übernommen. Das Ergebnis der Beratungen wird den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch nachstehenden Bericht zur Kenntnis gebracht. I. Allgemeines Die noch immer nicht befriedigende Lage auf dem Kapitalmarkt beruht nicht zuletzt darauf, daß dem Kapitalmarkt das stabilisierende Element eines breit gestreuten, von Liquiditätsschwankungen wenig berührten Publikumsbesitzes fehlt. Mit dem Investmentsparen ist ein Mittel gegeben, den Wertpapierbesitz auf eine breitere Basis zu stellen. Die Investment- oder Kapitalanlagegesellschaften legen ihnen anvertraute Kapitalien in gemischten Wertpapierbeständen an und beteiligen die einzelnen Geldgeber anteilmäßig an der Gesamtheit der erworbenen Wertpapiere. Das im Ausland, insbesondere in USA, in der Entwicklung schon weit fortgeschrittene, in Deutschland jedoch verhältnismäßig junge Investmentsparen eröffnet breiten Bevölkerungskreisen die Möglichkeit, sich beim Wertpapiererwerb der Vorteile, die sonst nur ein großes Vermögen bietet, zu bedienen. Während der unmittelbare Erwerb einzelner Wertpapiere Sachkunde des Kapitalanlegers voraussetzt und trotzdem die Gefahr von Verlusten einschließt, (Neuburger) wird das Risiko beim Investmentsparen durch die breite Streuung des Wertpapierbestandes und durch die fachmännische Auswahl der Anlagewerte vermindert. Diese Funktion der Kapitalanlagegesellschaften ist heute besonders wichtig, weil denjenigen Schichten, die auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse normalerweise schon für den Wertpapierbesitz in Betracht kommen, im allgemeinen noch die Kenntnisse auf dem Gebiet des Wertpapiermarktes fehlen. Wenn das Investmentsparen die erhoffte Verbreitung gewinnt, so werden in zunehmendem Maße weite Bevölkerungskreise an Bestand, Zuwachs und Erträgen des Produktionsvermögens der Wirtschaft beteiligt. Hierdurch wird einerseits die private Eigentumsbildung und damit das Gefühl der Mitbeteiligung und Mitverantwortung am wirtschaftlichen Geschehen gefördert. Zum anderen ist zu erwarten, daß bei einer Ausweitung des Investmentsparens auch neue Kapitalquellen für Investitionen und Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft erschlossen werden. Wenn auch zunächst noch mit einer gewissen Umschichtung von Kapital zugunsten des Investmentsparens gerechnet werden muß, wird auf die Dauer durch das Investmentsparen bei ausreichender Werbung und erfolgreicher Geschäftsführung der Kapitalanlagegesellschaften zusätzliches Kapital aufkommen. Auf weitere Sicht ist deshalb keine Benachteiligung der übrigen Sparformen und damit etwa des mittelständischen Kredits durch das Investmentsparen zu befürchten. Dies wird auch durch die Entwicklung in den anderen Ländern erwiesen. So betrugen in den USA Ende 1955 die Investmentfonds zwar rd. 9 Milliarden Dollar, dennoch waren rd. 228 Milliarden Dollar Bundesschuldverschreibungen und rd. 175 Milliarden Dollar sonstige Wertpapiere im Umlauf. Berechtigt nach allem das Investmentsparen zu Hoffnungen in kapitalmarktpolitischer und sozialpolitischer Hinsicht, so erscheint es andererseits, insbesondere nach den Erfahrungen in den USA, notwendig, durch gesetzliche Vorschriften den Schutz der Investmentsparer sicherzustellen und gleichzeitig steuerliche Nachteile, die sich aus der Zwischenschaltung der Kapitalanlagegesellschaft ergeben, zu beseitigen. Diesen Zwecken dient das vorliegende Gesetz. II. Die Vorschriften im einzelnen 1. Die Kapitalanlagegesellschaft § 1 Abs. 2 bestimmt, daß Kapitalanlagegesellschaften nur in Form von Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung betrieben werden dürfen. Da alle Aktiengesellschaften und diejenigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die das Kreditgeschäft betreiben, gesetzlich zur Prüfung und Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses verpflichtet sind, ist durch diese Vorschrift eine ausreichende Publizität der Kapitalanlagegesellschaft selbst sichergestellt. Der Entwurf sieht in § 5 Abs. 1 vor, daß die Kapitalanlagegesellschaft das Sondervermögen treuhänderisch für die Anteilinhaber verwaltet und von ihrem eigenen Vermögen getrennt hält. Es bleibt der Regelung der Vertragsbedingungen überlassen, ob das Sondervermögen im Miteigentum der Anteilinhaber oder im treuhänderischen Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft stehen soll. Die in den USA häufige sogenannte aktienrechtliche Lösung, bei der Anteilinhaber und Aktionäre identisch sind, würde in Deutschland einschneidende Änderungen des Aktienrechts notwendig machen. Zunächst müßten die Bilanzierungsvorschriften geändert werden, um die Ausschüttung der Erträgnisse des Sondervermögens auch bei Kursrückgängen zu ermöglichen. Weitere Änderungen wären erforderlich, um die laufende Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen je nach den Marktverhältnissen möglich zu machen. Denn diese Form der Investmentgesellschaft, der sogenannten openend-fund, verdient vor dem sogenannten closedend-fund, bei dem der Betrag des Fonds und damit auch die Zahl der Anteile von vornherein festgelegt wird, den Vorzug, vor allem, weil bei dem openend-fund spekulative Sonderentwicklungen der Anteilskurse vermieden werden. Eine Kapitalanlagegesellschaft kann mehrere Sondervermögen bilden. Diese müssen sich durch ihre Bezeichnungen unterscheiden und getrennt gehalten werden (§ 5 Abs. 3). Auf Anregung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik ist durch § 1 Abs. 3 und 4 festgelegt worden, daß bei den in der Form von Aktiengesellschaften betriebenen Kapitalanlagegesellschaften nur Namensaktien ausgegeben werden dürfen und daß die Übertragung von Aktien bzw. Geschäftsanteilen der Kapitalanlagegesellschaft der Zustimmung der Gesellschaft bedarf. Damit soll die Publizität der Kapitalanlagegesellschaft auch in bezug auf die Gesellschafter erreicht werden. Durch § 2 Abs. 1 Satz 1 wird zur Vermeidung etwaiger Zweifel festgestellt, daß die Kapitalanlagegesellschaften Kreditinstitute sind. Als solche unterliegen sie den Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 soll die Aufsicht über Kapitalanlagegesellschaften auf Bundesebene ausgeübt werden, weil die Kapitalanlagegesellschaften im gesamten Bundesgebiet tätig sein werden und ihre Beaufsichtigung nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgen muß. Die Aufsicht wird bis zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen dem Bundesminister für Wirtschaft übertragen. Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Bundesaufsicht gibt Art. 74 Nr. 11 in Verbindung mit Art. 87 Abs. 3 GG. Im übrigen hält der Ausschuß für Geld und Kredit nicht nur aus Anlaß des vorliegenden Investmentgesetzes, sondern viel mehr noch aus Anlaß des am 6. Dezember 1956 beschlossenen Gesetzes zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungsbereichs von Kreditinstituten (Drucksache 2899) die Wiedereinführung einer Bundesaufsicht über alle Kreditinstitute für angezeigt. Der Ausschuß ist der Meinung, daß die künftig rezentralisierten Großbanken einschließlich der Gemeinwirtschaftsbank schon wegen ihres über das gesamte Bundesgebiet ausgedehnten Niederlassungsbereichs nicht von zehn verschiedenen Länderbehörden beaufsichtigt werden können und daß überhaupt das Kreditwesen seiner Natur nach eine überregionale Aufsicht, wie sie bereits im Versicherungswesen besteht, verlangt. Der Ausschuß hält die Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für so vordringlich, daß nach seiner Meinung die Bundesregierung alsbald eine Initiative in dieser Richtung ergreifen sollte. In § 2 Abs. 2 wird ein voll eingezahltes Mindestkapital der Kapitalanlagegesellschaft von 500 000,— (Neuburger) DM verlangt und ihr die Vornahme von anderen als Investmentgeschäften verboten. Schließlich wird für Kapitalanlagegesellschaften in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Bildung eines Aufsichtsrates vorgeschrieben (§ 3). Die von Gesellschafterseite gewählten Aufsichtsratsmitglieder bedürfen der Bestätigung durch die Bankaufsichtsbehörde (§ 4 Abs. 1 Satz 1). Die Aufsichtsratsmitglieder müssen ihrer Persönlichkeit nach die Wahrung der Interessen der Anteilinhaber gewährleisten und mindestens zur Hälfte aus Wertpapierspezialisten bestehen (§ 4 Abs. 1 Satz 2). 2. Das Sondervermögen Das Investmentsparen ist auf börsengängige Wertpapiere beschränkt, weil nur diese jederzeit bewertbar und veräußerlich sind. Der Erwerb von ausländischen Wertpapieren ist durch § 6 Abs. 1 Buchstabe c zugelassen worden, sofern die Vertragsbedingungen dies vorsehen. Als zusätzliche Sicherung bei Auslandswerten wurde in § 13 Abs. 2 Satz 2 vorgesehen, daß die Bankaufsichtsbehörde durch die Bezeichnung bestimmter ausländischer Börsen die Anlegung auf die an diesen Börsen gehandelten Wertpapiere beschränken kann. Zwei der wichtigsten Bestimmungen enthält § 6 Abs. 3 und 4 mit der prozentualen Beschränkung der Anlagemöglichkeiten. Absatz 3 soll die Risikomischung sichern durch die Vorschrift, daß höchstens 5 % jedes Sondervermögens in Wertpapieren desselben Ausstellers angelegt werden können. Wegen der verhältnismäßig geringen Anzahl der für die Anlegung in Betracht kommenden Werte können ausnahmsweise, wenn die Vertragsbedingungen dies vorsehen, mit Zustimmung der Bankaufsichtsbehörde Papiere bestimmter Aussteller bis zu 7,5 % des Fondswertes erworben werden. Die 5 %- Klausel von § 6 Abs. 4 soll verhindern, daß die Kapitalanlagegesellschaft sich mit Mitteln der Anteilinhaber Machtpositionen in einzelnen Unternehmen verschafft. Deshalb wird für alle Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft zusammen der Erwerb von mehr als 5 % der stimmberechtigten Aktien bzw. Kuxe eines Unternehmens verboten. Zur Sicherung der Anteilinhaber verlangt § 10 Abs. 1, daß die Kapitalanlagegesellschaft ein anderes Kreditinstitut (Depotbank) nach Zustimmung der Bankaufsichtsbehörde mit der Verwahrung des Sondervermögens beauftragt. Die Depotbank hat sowohl für die Wertpapiere als auch für das Geld des Sondervermögens gesperrte Depots bzw. Konten anzulegen (§ 10 Abs. 2). Da auch die Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine über die Depotbank erfolgt, kann und soll sie überwachen und sicherstellen, daß die Gegenwerte für die auf Weisung der Kapitalanlagegesellschaft durchgeführten Geschäfte stets wieder in die gesperrten Konten bzw. Depots des Sondervermögens gelangen (§ 10 Abs. 5). Die Depotbank hat entsprechend ihrer Zweckbestimmung lediglich eine formelle Überwachungsfunktion, jedoch kein sachliches Mitspracherecht bei der Führung der Geschäfte durch die Kapitalanlagegesellschaft. An weiteren Schutzbestimmungen sind zu erwähnen: a) Das Verbot von Wertpapiergeschäften zwischen der Kapitalanlagegesellschaft einerseits und ihren Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern andererseits (§ 4 Abs. 3). b) Das Verbot von Verpfändungen und Sicherungsübereignungen von Werten des Sondervermögens (§ 7 Abs. 2). c) Die Abschirmung der Sondervermögen gegen alle Ansprüche Dritter (§ 8 Abs. 2). d) Die Festlegung von Mindestvorschriften für die Vertragsbedingungen (§ 13 Abs. 3) und die Genehmigung der Vertragbedingungen durch die Bankaufsichtsbehörde (§ 13 Abs. 2 Satz 1). Der Entwurf sieht im übrigen bewußt davon ab, ähnlich dem nordamerikanischen Gesetz für jeden denkbaren Mißbrauch Sicherungsvorschriften aufzustellen, die unter Umständen doch umgangen werden können. Als allgemeinen Schutz vor Mißbräuchen hält der Entwurf eine weitgehende Publizität der Sondervermögen und die damit verbundene Überwachung der Kapitalanlagegesellschaft durch die öffentliche Meinung für erforderlich und ausreichend. § 18 Abs. 1 bestimmt deshalb, daß die zum Sondervermögen gehörenden Werte zweimal jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, wodurch eine Kontrolle der Öffentlichkeit ermöglicht wird. Im Hinblick auf diese Publizität wird es sich eine Kapitalanlagegesellschaft kaum erlauben können, die Geschäfte in einer den Interessen der Anteilinhaber zuwiderlaufenden Weise zu führen. Außerdem würde jeder Mißbrauch im Wert der Anteilscheine sehr bald zum Ausdruck kommen. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hatte vorgeschlagen, zum Schutz der Anteilinhaber die Verpflichtung zur Rücknahme der Anteilscheine im einzelnen gesetzlich festzulegen. Der federführende Ausschuß hält das Risiko einer gesetzlich bis in die Einzelheiten festgelegten Rücknahmeverpflichtung der Kapitalanlagegesellschaft für nicht tragbar. Er ist der Ansicht, daß bei grundsätzlicher Festlegung der Rücknahmeverpflichtung die Genehmigung der Vertragsbedingungen durch die Bankaufsichtsbehörde, die Bekanntgabe der Rücknahmebedingungen auf den Anteilscheinen und der Wettbewerb zwischen den Kapitalanlagegesellschaften ausreichen werden, um für die Anteilinhaber ungünstige Rücknahmebedingungen zu verhindern. Entsprechend einer Anregung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik wurde durch Einfügung von § 16 Abs. 3 bestimmt, daß der Preis der Anteilscheine bei der Ausgabe des ersten Anteilscheines 100 DM nicht übersteigen darf. Damit soll der Gefahr vorgebeugt werden, daß die steuerlichen Vorteile der Kapitalanlagegesellschaft dazu benutzt werden, Sondervermögen ausschließlich für große Kapitalanleger zu schaffen. 3. Steuerliche Vorschriften Die Steuerbestimmungen des § 19 befreien das Sondervermögen von der Körperschaftsteuer, der Abgabe „Notopfer Berlin", der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer, während die Kapitalanlagegesellschaft mit ihren Gewinnen voll steuerpflichtig ist. Die von den Werten des Sondervermögens einbehaltene Kapitalertragsteuer wird an das Sondervermögen zurückerstattet. Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% wird nur von Ausschüttungen an Anteilinhaber, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, nach Maßgabe einer Rechtsverordnung erhoben. In (Neuburger) dieser Rechtsverordnung soll das Nähere darüber bestimmt werden, wie die Durchführung dieser Vorschrift sicherzustellen ist. Der erste unmittelbare oder mittelbare Erwerb sowie der Rückkauf der Anteilscheine unterliegt nicht der Besteuerung nach dem Kapitalverkehrsteuergesetz. Durch § 20 wird der Erwerb von Anteilscheinen als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag zugelassen, falls das Sondervermögen ausschließlich aus solchen Werten besteht, deren Erwerb als Kapitalansammlungsvertrag anerkannt ist. Mit diesen Besteuerungsvorschriften ist steuerlich die Gleichstellung des Anteilinhabers mit dem unmittelbaren Erwerber von Wertpapieren erreicht. In § 22 war die Anfügung des folgenden Absatzes beantragt worden: „(8) § 19 Abs. 1 Satz 3 gilt auch für die Kapitalertragsteuer, die auf Erträge des Anlagevermögens einbehalten ist, welche Gegenstand der Ausschüttung für eine im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht beendete Rechenschaftsperiode sind." Hiervon wurde jedoch Abstand genommen, da eine entsprechende Regelung durch die Ermächtigung zum Erlaß der Rechtsverordnung nach § 19 Abs. 5 Nr. 2 bereits ermöglicht worden ist. Bonn, den 10. Januar 1957 Neuburger Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 928 (Vgl. S. 10757 C) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Neuburger, Häussler, Scharnberg und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksachen 2973 [neu], 1585). Der Bundestag wolle beschließen: Folgender neuer § 24 a wird eingefügt: § 24 a Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland. Bonn, den 31. Januar 1957 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Becker (Hersfeld) und Fraktion Feller und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 4 Drucksache 3111 (Vgl. S. 10758 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Drucksache 3102). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Strobel Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 18. Januar 1957 mit dem Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) — Drucksache 3102 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und mit Mehrheit dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 18. Januar 1957 Frau Strobel Berichterstatterin Anlage 5 Umdruck 924 (Vgl. S. 10759 A, C, 10760 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Mauk und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Drucksachen 3111, 3102). Der Bundestag wolle beschließen, zu dem Verordnungsentwurf — Drucksache 3102 — den Änderungsvorschlag anzunehmen, daß in § 1 die lfd. Nr. 2 Tarifnr. 2002 gestrichen wird, und der entsprechend neugefaßten Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) zuzustimmen. Bonn, den 21. Januar 1957 Mauk Dr. Czermak Eberhard Frühwald Graff (Elze) Held Dr. Hammer Frau Hütter Kühn (Bonn) Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Schloß Schwann Schwertner Weber (Untersontheim) Wedel Anlage 6 Umdruck 926 (Vgl. S. 10758 B, 10760 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) (Drucksachen 3111, 3102). Der Bundestag wolle beschließen, zu dem Verordnungsentwurf — Drucksache 3102 — den Änderungsvorschlag anzunehmen, daß 1. in § 1 lfd. Nr. 1 Tarifnr. aus 0702 in der Zollsatzspalte die Zahl „10" durch das Wort „frei", 2. in § 1 lfd. Nr. 2 Tarifnr. 2002 in der Zollsatzspalte die Zahl „20" jeweils durch das Wort „frei" ersetzt wird, und der entsprechend neugefaßten Siebenundsechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Gemüsekonserven) zuzustimmen. Bonn, den 23. Januar 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Drucksache 3054 (Vgl. S. 10800 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (8. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache 2695). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bergmeyer Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat in seiner Sitzung vom 28. November 1956 zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) — Drucksache 2695 — Stellung genommen und einstimmig beschlossen, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf mit der Maßgabe zur Annahme zu empfehlen, daß in § 2 der Absatz 2 gestrichen wird. Bonn, den 20. Dezember 1956 Dr. Bergmeyer Berichterstatter Anlage 8 zu Drucksache 3064 (Vgl. S. 10801 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksache 1478). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hoffmann I. Allgemeines Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes — Drucksache 1478 — verfolgt in erster Linie den Zweck, die Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten, deren Einrichtung bereits durch die Verordnung zum Schutze der Wirtschaft vom 9. März 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 121, 124) ermöglicht worden war, im Umfang der ihnen bis 1945 zustehenden Befugnisse wieder funktionsfähig zu machen. Schon vor dem Erlaß der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft waren mit den bei mehreren Industrie- und Handelskammern eingerichteten Einigungsstellen zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten gute Erfahrungen gemacht worden. Ein Mangel haftete diesen Stellen nach Auffassung der beteiligten Wirtschaftskreise nur insofern an, als sie nicht die Befugnis hatten, die streitenden Parteien zu einem persönlichen Erscheinen vor den Einigungsstellen zu zwingen. Die Verordnung zum Schutze der Wirtschaft suchte diesem Mangel dadurch abzuhelfen, daß sie die Einigungsstellen durch Einfügung des § 27 a in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf eine gesetzliche Grundlage stellte und ihnen die Befugnis verlieh, das persönliche Erscheinen der Parteien anzuordnen und gegebenenfalls durch Ordnungsstrafen zu erzwingen. Die auf dieser Grundlage arbeitenden Einigungsstellen haben sich nach dem übereinstimmenden Urteil aller Beteiligten bewährt. Die Tätigkeit dieser Stellen wurde jedoch nach dem Kriegsende unterbrochen, da die bis 1945 als Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehenden Industrie- und Handelskammern, bei denen die Einigungsstellen eingerichtet waren, in einem Teil des Bundesgebiets auf Grund besatzungsrechtlicher Vorschriften nunmehr in privatrechtlicher Form neu gebildet wurden und man die Auffassung vertrat, daß Organisationen des privaten Rechts Hoheitsbefugnisse wie die Befugnis zur Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien und zur Verhängung von Ordnungsstrafen nicht übertragen werden dürften. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf zielt darauf ab, die Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten wieder auf eine einheitliche Rechtsgrundlage zu stellen. Als der Entwurf der Bundesregierung eingebracht wurde, waren die Unterschiede in der Rechtsform der Industrie- und Handelskammern in den verschiedenen Teilen des Bundesgebiets noch nicht beseitigt. Dies hat den Bundesrat veranlaßt, gegen den Entwurf der Bundesregierung eine Reihe von Bedenken geltend zu machen, die sich insbesondere gegen die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Verpflichtung der Landesregierungen zur Einrichtung von Einigungsstellen und gegen die Übertragung hoheitsrechtlicher Befugnisse auf diese Stellen richteten. Diesen Bedenken dürfte jedoch inzwischen insofern Rechnung getragen worden sein, als durch das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 920) alle im Bundesgebiet bestehenden Industrie- und Handelskammern wieder einen öffentlich-rechtlichen Status erhalten haben. Damit besteht für die Einrichtung der Einigungsstellen der gleiche Rechtszustand, wie er bei der Schaffung dieser Stellen im Jahre 1932 bestanden hat. Mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neufassung des § 27 a UWG wird infolgedessen der schon nach der bisherigen Fassung dieser Vorschrift bestehende Rechtszustand lediglich ausdrücklich bestätigt mit der Maßgabe, daß die bisherige Regelung durch eine Reihe zum Teil technischer Einzelheiten verbessert und den gegenwärtigen Verhältnissen angepaßt wird. Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung in seiner 96. Sitzung am 8 Juli 1955 dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als dem federführenden Ausschuß und dem Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht zur Mitberatung überwiesen. Beide Ausschüsse haben den Entwurf eingehend beraten. Der federführende Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1956 den Entwurf in der aus der Drucksache 3064 ersichtlichen Fassung beschlossen. II. Im einzelnen Zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfs ist nach dem Ergebnis der Ausschußberatungen folgendes zu bemerken: 1. Umstritten war zunächst die Frage, ob die Landesregierungen zur Errichtung der im Entwurf vorgesehenen Einigungsstellen verpflichtet werden sollten und welchen Organisationen die Einigungsstellen angegliedert werden sollten. Gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagene Verpflichtung der Landesregierungen sind nach Auffassung des federführenden Ausschusses mit Rücksicht auf das bereits erwähnte Gesetz zur vorläufigen Regelung (Dr. Hoffmann) des Rechts der Industrie- und Handelskammern keine Bedenken mehr zu erheben. Der mitberatende Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht hatte vor der Verabschiedung dieses Gesetzes im Anschluß an die vom Bundesrat geltend gemachten Bedenken noch die Ersetzung der MußVorschrift durch eine Kann-Vorschrift vorgeschlagen. Um sicherzustellen, daß die Einigungsstellen nur bei öffentlich-rechtlichen Organisationen eingerichtet werden, schlägt der federführende Ausschuß vor, die Einigungsstellen nur bei den Industrie- und Handelskammern und nicht auch bei sonstigen überfachlichen Berufsvertretungen der gewerblichen Wirtschaft zu errichten, wie es die Bundesregierung vorgeschlagen hatte. Die erforderliche Beteiligung der nicht den Industrie- und Handelskammern angehörenden Gewerbetreibenden wird nach dem Vorschlag des federführenden Ausschusses durch eine entsprechende Ergänzung der in § 27 a Abs. 10 UWG vorgesehenen Ermächtigung der Landesregierungen gewährleistet. 2. Umstritten war ferner die Frage, in welchem Umfang die Parteien in die Lage versetzt werden sollten, auf die Besetzung der Einigungsstellen Einfluß zu nehmen. Dem Vorschlag der Bundesregierung, die Frage der Besetzung der Einigungsstellen im vollen Umfang der Regelung durch die Landesregierungen zu überlassen, konnte sich der federführende Ausschuß nicht anschließen. Die Mehrheit des Ausschusses hielt es andererseits auch nicht für zweckmäßig, die Berufung der Beisitzer der Einigungsstellen von der Zustimmung beider streitenden Parteien abhängig zu machen. Die Mehrheit des Ausschusses schlägt deshalb in § 27 a Abs. 2 eine Regelung vor, nach der die Berufung der Beisitzer aus einer alljährlich für das Kalenderjahr aufzustellenden Liste grundsätzlich im Einvernehmen mit den Parteien erfolgen soll, im einzelnen Fall aber auch ohne die Zustimmung der Parteien erfolgen kann. Für die Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Einigungsstelle sollen nach dem Vorschlag des federführenden Ausschusses die diesbezüglichen Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden sein. 3. Umstritten war schließlich die Frage, welche Befugnisse den Einigungsstellen für den Fall des Nichtzustandekommens eines Vergleichs zu übertragen seien. Die Bundesregierung hatte vorgegeschlagen, die Einigungsstelle in diesem Falle entsprechend dem geltenden Recht zu ermächtigen, sich gutachtlich über den Streitfall zu äußern. Diese Regelung wurde von der Mehrheit des federführenden Ausschusses nicht für zweckmäßig gehalten. Der Ausschuß schlägt statt dessen vor, die Einigungsstelle nur zu ermächtigen, den Parteien einen schriftlichen, mit Gründen versehenen Einigungsvorschlag zu machen. Um Mißbräuchen vorzubeugen, sollen nach der vom federführenden Ausschuß beschlossenen Fassung der Einigungsvorschlag und seine Begründung nur mit Zustimmung der Parteien veröffentlicht werden dürfen. 4. Entsprechend einer von dem mitberatenden Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht gegebenen Anregung schlägt der federführende Ausschuß vor, durch Einfügung eines Absatzes 8 a in den § 27 a UWG zu bestimmen, daß durch die Anrufung der Einigungsstelle die Verjährung in gleicher Weise wie durch Klageerhebung unterbrochen wird. Diese Regelung soll verhindern, daß in Wettbewerbsstreitigkeiten Klage nur zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung erhoben werden muß. 5. Die übrigen von dem federführenden Ausschuß beschlossenen Änderungen des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs beziehen sich im wesentlichen auf technische Einzelheiten des Verfahrens vor den Einigungsstellen und tragen weitgehend den Änderungsvorschlägen des Bundesrates und des mitberatenden Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Rechnung. Durch den Beschluß des federführenden Ausschusses, den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf — Drucksache 1478 — in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung dem Plenum zur Annahme zu empfehlen, erübrigt sich die weitere Behandlung des den gleichen Gegenstand betreffenden Antrages der Abgeordneten Stücklen, Griem, Schmücker und Genossen — Drucksache 1329 —. Dieser Antrag war noch vor dem Entwurf der Bundesregierung eingebracht worden und unterscheidet sich von diesem Entwurf, abgesehen von einer Reihe technischer Einzelheiten, im wesentlichen nur dadurch, daß er eine erweiterte sachliche Zuständigkeit für die Einigungsstellen vorsieht. Die Mehrheit der beiden beteiligten Ausschüsse hielt es jedoch in Übereinstimmung mit der Auffassung der Bundesregierung nicht für zweckmäßig, die sachliche Zuständigkeit der Einigungsstellen gegenüber der bisherigen Regelung zu erweitern. Der federführende Ausschuß empfiehlt dem Plenum des Bundestages, den Antrag der Abgeordneten Stücklen, Griem, Schmücker und Genossen als durch die Beschlußfassung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf erledigt abzulehnen. Bonn, den 29. Januar 1957 Dr. Hoffmann Berichterstatter Anlage 9 Umdruck 930 (Vgl. S. 10801 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hoffmann, Dr. Hellwig, Lange (Essen), Petersen, Dr. Elbrächter, Dr. Henn zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksachen 3064, 1478). Der Bundestag wolle beschließen, in Artikel 4 folgenden § 4 a einzufügen: § 4a Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland. Bonn, den 31. Januar 1957 Dr. Hoffmann Dr. Hellwig Lange (Essen) Petersen Dr. Elbrächter Dr. Henn
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich möchte dem Hause noch mitteilen: im Ältestenrat ist vereinbart worden, daß dieser Punkt der Tagesordnung heute noch abgewickelt werden soll.
    Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Mende.


Rede von Dr. Erich Mende
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der VIII. Ordentliche Bundesparteitag der Freien Demokraten in Berlin hat vor wenigen Tagen einmütig zum Ausdruck gebracht, daß Fragen der nationalen Verteidigung Angelegenheit des ganzen Volkes sind, nicht einer Partei. Um so bedauerlicher sind die Spannungen und die Schärfe der Auseinandersetzung zwischen den beiden größten Fraktionen dieses Hauses. Wir Freien Demokraten als die drittgrößte Fraktion haben uns —wie CDU und SPD bestätigen müssen—jahrelang bemüht, die Schärfen zwischen diesen beiden Auffassungen zu mildern und in den Grundfragen der nationalen Verteidigung möglichst zu einer Gemeinsamkeit zu kommen. Aber genauso wie der gestrige Tag kein großer Tag des Deutschen Bundestages war — Sie brauchen nur das heutige Presseecho zu prüfen —, ist auch der heutige Tag mit dieser übersteigerten Auseinandersetzung kein Ruhmesblatt. Ich fürchte, wir verwechseln immer mehr dieses Haus mit der Wahlarena, und das dient dem deutschen Parlamentarismus nicht!

(Lebhafte Zustimmung rechts.)

Lassen Sie mich nun zunächst zu einigen grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einbringung dieses Haushalts Stellung nehmen, um dann eine wesentliche, in diesem Hause bisher noch nicht diskutierte Angelegenheit Ihnen vorzutragen.
Wenn man nach den Ursachen der hier zutage getretenen Spannungen forscht, so ist eines jetzt schon durch die beiden Sprecher der CDU und SPD bewiesen: die CDU/CSU hat sich als Regierungspartei durch die Auflösung der Unterausschüsse einen sehr schlechten Dienst erwiesen.

(Zustimmung bei der FDP und SPD.)

Vieles, was in diesen Unterausschüssen hätte sachlich geprüft werden können, muß nunmehr vor dem ganzen Hause dargestellt werden. Wir sind sehr daran interessiert, die schwerwiegenden Vorwürfe zu prüfen, die der Kollege Schmidt von der sozialdemokratischen Opposition hier erhoben hat. Wir unterstützen daher die Arbeit eines Untersuchungsausschusses, der in der Lage sein muß, zu prüfen, was an diesen schwerwiegenden Behauptungen der Wahrheit entspricht, was entstellt oder was möglicherweise Mißverständnis ist. Wir haben auch die Überzeugung, daß der Bundesverteidigungsminister seinerseits Untersuchungen einleiten wird. Denn an der Abstellung solcher Mängel, meine Damen und Herren, sind wir alle gleichermaßen interessiert, wo immer wir politisch auch stehen. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, daß die neue Bundeswehr auf den Schultern des ganzen deutschen Volkes ruht, nicht auf denen nur einer Partei oder Koalition, schon lange aber nicht Instrument einiger noch immer nicht Bekehrter sein darf.

(Beifall bei der FDP. — Abg. Lücke: Sie sind bekehrt?)

— Da ich nie Nationalsozialist und nie Pg. war, brauche ich nicht bekehrt zu werden wie manches andere ältere Mitglied dieses Hauses.

(Beifall bei der FDP und der SPD.)

Wir haben in Berlin grundsätzlich unsere Auffassung zur Wehrpolitik dargelegt, indem wir als Leitsatz verkünden:
Wir sind bereit, die Freiheit mit allen Kräften zu verteidigen. Wir bejahen daher eine Wehrpolitik, die der politisch-geographischen Lage der Bundesrepublik, den militärischen Gegebenheiten und der Entwicklung der Rüstungstechnik entspricht!
Die Freien Demokraten sind sich darüber im klaren, daß die Freiheit niemals nur durch Bekenntnisse gesichert werden kann. Man muß bereit sein, sie in der Notwehr sogar mit der Waffe zu verteidigen. Es ist daher unser Bemühen, eine Verteidigung aufzubauen, die im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unsere Volkskraft wirkungsvoll zur Geltung bringt. Diese Aufgabe sollte nicht gelöst werden ohne eine zeitgemäße Verbindung mit der geschichtlichen Entwicklung unserer soldatischen Vergangenheit.


(Dr. Mende)

Auf sich allein gestellt wird nach unserer Auffassung die Bundesrepublik ihre Sicherheit nicht gewährleisten können. Wir bejahen deshalb unsere gleichberechtigte Teilnahme an der NATO in der Überzeugung, daß die für uns notwendige Verteidigungsbereitschaft und die deutsche Wiedervereinigung sich gegenseitig nicht ausschließen. Wir Freien Demokraten sind von der Notwendigkeit überzeugt, im Einvernehmen mit unseren Vertragspartnern die bestehenden Militärpakte zu einem allgemeinen europäischen Sicherheitssystem zu erweitern, um dadurch eine weltweite Entspannung zu erreichen. Dabei muß auch nach unserer Auffassung die NATO so lange erhalten bleiben, bis das neue europäische Sicherheitssystem unter Einschluß der beiden Giganten dieser Erde, Washington und Moskau, seine Zuverlässigkeit und Wirksamkeit nach menschlichem Ermessen erreicht hat.
Wir bekennen uns zu einer allgemeinen Verteidigungsdienstpflicht. Wir glauben, daß die herkömmliche Form der Wehrpflicht den Notwendigkeiten einer neuzeitlichen Landesverteidigung nicht mehr gerecht wird. Es bedarf einer umfassenderen Regelung. — Ich verweise hier auf meine Ausführungen sowohl beim Wehrpflichtgesetz im Sommer vorigen Jahres wie beim Dienstzeitgesetz im Herbst des vergangenen Jahres. — Die allgemeine Verteidigungsdienstpflicht scheint uns die modernere Form jenes Opfers des Bürgers für die Sicherheit seiner Nation zu sein. Sie hat, nach Art und Zeit abgestuft, den personellen Bedarf für den Verteidigungsfall rechtzeitig unter Berücksichtigung aller Faktoren sicherzustellen. Sie ist entsprechend gesetzlich zu regeln.
Im einzelnen schwebt uns als die ideale Lösung der Gliederung des deutschen Verteidigungsbeitrags folgendes vor. Der deutsche Verteidigungsbeitrag soll sich im militärischen Bereich auf drei Säulen aufbauen.
Erstens auf dem vertraglichen NATO-Kontingent, d. h. einer operativen Truppe unter dem übernationalen Kommando der NATO als dem Schwert. Diese Truppe wird gebildet aus Berufssoldaten und längerdienenden Freiwilligen, den sogenannten Soldaten auf Zeit; aus Verteidigungsdienstpflichtigen nur insoweit, als letztere zur Einhaltung der vertraglichen Stärke und zur Bildung der notwendigen Reserven erforderlich sind. — Schon der Bundesverteidigungsminister hat hier vor Monaten vorgetragen, daß sich der Schwerpunkt unseres Verteidigungsbeitrags aus der technischen Entwicklung zwangsläufig nach der Seite der Berufssoldaten und längerdienenden Freiwilligen verlagert — eine Frage, die in der ganzen Welt aktuell ist. Es werden bei dem Heer daher 60 % des geplanten Verteidigungsbeitrags, bei Marine und Luftwaffe sogar 90 % Berufssoldaten und längerdienende Freiwillige sein.
Auch der vorliegende Fünfte Nachtragshaushalt fordert daher 40 000 Planstellen für Berufssoldaten und längerdienende Freiwillige und nur 10 000 für die sogenannten Wehrpflichtigen an.
Die zweite Säule soll die bodenständige Heimatverteidigung sein, die unter deutscher Wehrhoheit — zum Unterschied von dem supranationalen Kommando des NATO-Kontingents — mit der Aufgabe des unmittelbaren Schutzes der deutschen Heimat betraut werden soll, gewissermaßen als Schild. Sie wird sich aus kleinen aktiven Stämmen von Berufssoldaten und längerdienenden Freiwilligen und großen Kontingenten der Verteidigungsdienstpflichtigen zusammensetzen.
Die dritte Säule ist der zivile Bevölkerungsschutz mit seinen Freiwilligengliederungen — Atomschutz, Luftschutz, Technisches Hilfswerk, Feuerwehr und Rotes Kreuz —, ebenfalls unter deutscher Verantwortlichkeit. Dieser Bevölkerungsschutz soll der Ergänzung der militärischen Landesverteidigung dienen und ist daher nach unserer Auffassung in die wehrgesetzliche Gesamtplanung einzubeziehen. Im Verteidigungsfall wird auch der zivile Bevölkerungsschutz auf eine Verpflichtung im Rahmen der allgemeinen Verteidigungsdienstpflicht angewiesen sein.
Lassen Sie mich nach dieser Darlegung der grundsätzlichen Einstellung zu der Wehrpolitik und der Gliederung des deutschen Wehrbeitrages nunmehr auf eine Frage zu sprechen kommen, die in diesem Hause bisher nicht diskutiert wurde, die normalerweise auch im Unterausschuß hätte diskutiert werden sollen, die aber nach Auflösung der Unterausschüsse ebenfalls hier vor dem Hause ausgebreitet werden muß. Wir haben bisher auch in diesem Hause immer nur entweder von der personellen Frage, d. h. also von den jeweiligen personellen Stärken, oder von der Frage der Ausrüstung gesprochen. Wir wissen aber, daß zu einem Soldaten auch die Munitionierung gehört. Auf dem Gebiet der Munitionsversorgung der neuen Bundeswehr herrscht noch eine ziemliche Unklarheit. Nach einer Entscheidung des Verteidigungsministeriums soll die Munition bis zu 40 mm Kaliber in der Bundesrepublik gefertigt, darüber hinaus im Ausland beschafft werden. Bei der jetzigen Ausstattung der NATO hieße das, daß die Wurfgranaten der Kaliber 60 mm, 81 mm und 120 mm sowie die Granaten der Kaliber 75, 90, 88 und 105 mm im Ausland beschafft werden sollen. Bezüglich der Kaliber 155 mm und größer verlautet, daß die Amerikaner die geringen erforderlichen Mengen zur Verfügung stellen. — Für die Vergabe an das Ausland spricht einmal die Tatsache, daß gegenwärtig in Deutschland keine Laborieranstalten vorhanden sind. Die frühere Wehrmacht fertigte die einzelnen Munitionselemente selbst.
Die erste Frage lautet daher — und wir hoffen, die Antwort entweder hier oder im Verteidigungsausschuß zu erhalten —: Erwartet das Verteidigungsministerium für die Zukunft die Einrichtung deutscher Fertigungsanstalten durch die Industrie, oder wird es die alte Übung wieder aufnehmen, indem die Bundeswehr eigene Munitionierungsfertigungen errichtet?
Die zweite Frage. Es ist, für die größeren Kaliber zumindest, weder in der Bundesrepublik noch anderswo eine nennenswerte Kapazität für Geschosse und Hülsen da. Für diese beiden Munitionselemente sind aber Einzweckanlagen erforderlich, die nicht mit ziviler Produktion ausgelastet werden können. Die deutsche Wehrmacht, später auch die Amerikaner haben deshalb 'die Werkstätten auf eigene Kosten gebaut und an Industriebetriebe verpachtet. Im Falle des Auftragsmangels sind dann nur die Stillegungskosten zu zahlen. Wenn die Bundesregierung an ihrer Auffassung festhält, auch diese Geräte von der Industrie in eigener finanzieller Verantwortung fertigen zu lassen, wird die Industrie Auftragsgarantien verlangen müssen und die Investitionskosten über den Preis dieser garantierten Mindestmengen zu amortisieren haben. Das bedeutet, daß die Preise für diese Geräte sich erheblich er-


(Dr. Mende)

höhen werden und im Endergebnis höher liegen werden, als wenn der Staat die Investitionskosten auf sich nimmt. Wir möchten also die zweite Frage stellen: Welche Absichten hat das Bundesverteidigungsministerium bezüglich dieser Investitionsprobleme?
Die dritte Frage. Die Amerikaner haben durch die Offshore-Aufträge wesentlich zur Errichtung moderner Kapizitäten in den NATO-Ländern beigetragen. Nach diesem Programm entstanden Anlagen in Belgien, in Frankreich, in Italien, in Griechenland und in der Türkei. Mit einem Geringerwerden der Offshore-Aufträge konzentrierten sich die Amerikaner darauf, nicht mehr neue Kapazitäten zu fordern, sondern die volle Amortisation der im Anfangsstadium neu errichteten Kapazitäten sicherzustellen. Es bietet sich also für die Bundesregierung an, in diese Länder im Rahmen der so entstandenen Kapazitäten Aufträge zu erteilen, wobei die bestehende Konkurrenz und die Tatsache, daß die Anlagen weitgehend abgeschrieben sind, billigste Preise bewirken können.
Bekanntgeworden ist nun in der deutschen Öffentlichkeit das Türkei-Projekt. Es ist sehr umstritten. Die Bundesregierung soll beabsichtigen, für 700 Millionen DM Munition in der Türkei zu bestellen. Hier erheben sich folgende Fragen: Welche Mengen welcher Kaliber sollen bestellt werden? Über welchen Zeitraum soll sich die Lieferung erstrecken? Welche Munitionsmengen sollen darüber hinaus nach anderer Seite vergeben werden, und woher gedenkt die Bundesregierung später nach Abwicklung des 700-Millionen-Auftrags ihre Munition zu beziehen? Der Betrag von 700 Millionen DM ergibt nach der Rechnung von Fachleuten Liefermengen, die den Bedarf der Bundesregierung auf viele Jahre decken. Die türkische Regierung hat in Aussicht genommen, Investitionen in Höhe von etwa 250 bis 300 Millionen für diesen Auftrag vorzunehmen. Das bedeutet gleichzeitig, daß das Schwergewicht der Liefermengen auf den Jahren 1960 und 1961 liegen würde; denn selbst bei schnellstem Fertigungstempo müssen mindestens zwei Jahre für die Errichtung neuer Werkstätten einkalkuliert werden.
Es ist verständlich, ,daß das Bundeswirtschaftsministerium danach trachtet, die deutschen Guthaben in der Türkei abzubauen. Aber bei einer derartigen Auftragsgröße wird wahrscheinlich nicht viel mehr von den Zahlungen in der Türkei bleiben als im Fall kleinerer Aufträge, die mit den vorhandenen Kapizitäten abgewickelt werden können. Es erhebt sich also wiederum die Frage: Stimmt der Investitionsbedarf von 250 bis 300 Millionen, und was muß die Türkei an Stahl, Sprengstoffen und Zündern importieren, um dem deutschen Auftrag gerecht werden zu können?
Die türkische Regierung hat beispielsweise bereits bei deutschen Firmen angefragt, ob nicht nur Anlagen seitens deutscher Firmen, sondern auch 81-
mm-Wurfgranatengeschoßhülsen aus deutscher Produktion geliefert werden können. Es würde also die groteske Situation eintreten, daß wir nach der Türkei liefern, seien es Maschinen, seien es Geschoßhülsen, um dann die so verfertigte Munition aus der Türkei wieder anzunehmen. Es besteht natürlich ein großes Interesse bei der deutschen Investitionsgüterindustrie, daß die Guthaben in der Türkei aufgetaut werden. Wenn die Investitionsgüterindustrie dadurch wieder Lieferungen übernehmen kann, kann es dieser Industrie gleichgültig sein, ob sie statt Einrichtungen für Munitionswerkstätten Ausrüstung für Bergwerke, Kraftwerke oder dergleichen produktive Projekte liefert. Im Gegenteil, man möchte sagen, daß derartige Lieferungen an die Türkei viel besser geeignet sind, einen ständigen Markt zu schaffen, als die Aufblähung einer Munitionskapazität über den normalen türkischen Bedarf hinaus.
Bei aller Freundschaft zu der Türkei — und ich gehöre zu denen, die als Vorstandsmitglieder einer deutsch-türkischen Freundschaftsvereinigung besonderes Verständnis für die wirtschaftlichen Sorgen der Türkei haben — muß man doch einmal prüfen, ob wir der Türkei einen Dienst dadurch erweisen, daß wir ihr einen Munitionslieferungsauftrag im Umfang von 700 Millionen DM geben.
Ich darf außerdem darauf hinweisen, daß die strategischen Versorgungsgesichtspunkte nicht von der Hand zu weisen sind. Schließlich ist das Mittelmeer nicht mehr eine ungefährdete Zone — man denke an die vielen U-Boote des möglichen Gegners —, und auch der Landweg über Jugoslawien dürfte für eine Munitionsversorgung nicht ungefährdet sein. Wir bitten, daß uns dieses bisher nicht bis ins einzelne geprüfte Projekt auch der Munitionsfertigung und Munitionsversorgung der neuen deutschen Bundeswehr bekanntgegeben wird, möglichst im Ausschuß. Verzeihen Sie, daß ich diese Dinge hier vortragen mußte. Der Unterausschuß „Beschaffung" ist aufgelöst.
Als letztes noch einige Bemerkungen zu dem psychologischen Problem des Aufbaus unserer Bundeswehr. Wir wissen, daß vieles von dem, was der Kollege Schmidt hier vorgetragen hat, nicht dem jetzt amtierenden Bundesverteidigungsminister FranzJosef Strauß angelastet werden kann, sondern die Objektivität gebietet, festzustellen, daß er hier noch an der großen Hypothek trägt, die ihm sein Vorgänger leider hinterlassen hat. Um so mehr müssen wir den Verteidigungsminister in dem Bemühen unterstützen, diese Hypothek schlechter Planungen und falscher Entschlüsse abzutragen.
Hier erhebt sich auch die Frage: Was können wir alle gemeinsam tun, um die schwierige psychologische Situation der neuen Bundeswehr zu erleichtern? Wir Freien Demokraten haben bereits vor Jahresfrist, am 31. Januar vorigen Jahres, in einem Memorandum an den Bundeskanzler die sehr problematische Frage der Uniformgestaltung aufgeworfen. Es ist selbstverständlich, daß für die Uniformierung unserer neuen Soldaten in erster Linie die Zweckmäßigkeit ausschlaggebend sein muß. Über die eingeführten Kampfanzüge besteht also gar kein Streit. Aber die sonstigen Uniformen sind nach unserer Auffassung zu sehr aus den alten Vorstellungen der EVG entstanden, wo man bestrebt war, möglichst nicht an das äußere Bild des Soldaten der früheren Wehrmacht zu erinnern. Das war bei der Planung im Jahre 1951/52 noch verständlich. Man mußte damals auf die Überempfindlichkeit eines Teils der Bevölkerung in den Partnerstaaten Rücksicht nehmen. Wir glauben aber, daß das heute nicht mehr so ist, sondern ein großer Teil der damaligen Ressentiments abgebaut ist und man sich des guten Willens auch unserer Soldaten versichern kann, abgesehen von den wenigen Einzelfällen, die Herr Kollege Schmidt zitiert hat. Wir glauben, daß es daher zweckmäßig wäre, nunmehr bei einer neuen Auffüllung um weitere 50 000 zu prüfen, ob man beim bisherigen Uniformbild bleiben will oder ob man nicht das Uniformbild wählen sollte, das bisher der Bundesgrenzschutz und die Polizei mit we-


(Dr. Mende)

sentlich weniger Angriffsflächen in der öffentlichen Meinung geboten haben, als sie die mißgestaltete Bundeswehruniform leider bietet.
Wir wissen, daß diese äußeren Formen auch mit der inneren Gesinnung in Zusamenhang stehen. Die katholische Kirche weiß, warum sie seit 2000 Jahren die Symbolkraft ihrer Zeremonien betont und pflegt. Der Mensch ist nun einmal nicht nur eine Addition von Fleisch und Blut und Geist. Die Seele ist nach unserer Auffassung der entscheidende Teil. Auch die Bundeswehr ist keine Addition von Offizieren, Unteroffizieren, Soldaten und Material, sondern ein sehr empfindlicher Organismus. Der Geist dieser Bundeswehr kann nicht gut sein, wenn man nicht einmal die bescheidensten soldatischen Traditionen der Vergangenheit pflegt.
Man sollte daher in der Neugestaltung der Uniformen ein Bild wählen, das in der Bevölkerung populärer ist. Man braucht nicht alle Einzelheiten aus der Vergangenheit wiederkommen zu lassen. Niemand von uns denkt an den Kaiser-WilhelmGedächtnis-Rock der alten Wehrmacht. Aber ebensowenig ist es nötig, die Uniformgestaltung durch eine Kombination südamerikanischer, europäischer und operettenhafter Elemente zusammenzufügen.

(Sehr richtig! bei der FDP. — Abg. Lücke: Aber der Verteidigungsausschuß hat sie doch vorher geprüft!)

— Nein, der Verteidigungsausschuß hat gar keine Möglichkeit, das Recht der letzten Entscheidung für sich in Anspruch zu nehmen. Er wurde im übrigen vor vollendete Tatsachen gestellt. Das Entscheidungsrecht liegt beim Bundespräsidenten. Der Bundespräsident hat damals auf Vorschlag des Ministers entschieden. Ich hoffe, daß der neue Bundesverteidigungsminister dem Herrn Bundespräsidenten die besseren und moderneren Vorschläge macht, die zur Ablösung der jetzigen Fehlentwicklung führen können. Was das — Herr Kollege Heiland, Sie sind ja Oberbürgermeister — an Fehlinvestitionen und damit Steuergeldern für die einigen Hunderttausend bereits fertigen Uniformen kostet, ist eine andere Frage. Es wäre überhaupt interessant, einmal zu prüfen, was man als Steuerzahler auf Grund falscher Planungen schon alles zahlen muß, die weder auf die Zeit noch auf die Schwierigkeiten eines Neuaufbaus bei der Bundeswehr genügend Rücksicht nahmen. Aber das ist die Hypothek, von der ich soeben sprach und um die wir den neuen Verteidigungsminister keineswegs beneiden.
Lassen Sie mich, da ich von Herrn Kollegen Schmidt angesprochen wurde, noch mit wenigen Sätzen auf die Unterausschüsse eingehen. Der Vorwurf, den uns der CDU-Pressedienst „DUD" gemacht hat, die Unterausschüsse hätten aufgelöst werden müssen, weil sie den Neuaufbau der Bundeswehr verzögert hätten, ist völlig ungerechtfertigt, im Gegenteil! Ich zitiere hier die beiden Kollegen der CDU, die uns begleitet haben, als der Unterausschuß militärische Anlagen in SchleswigHolstein, Hamburg und Bayern besichtigt hat. Ich zitiere sie, um zu zeigen, wieviel Schwierigkeiten überhaupt erst an Ort und Stelle ausgeräumt werden konnten. Es ist doch leider so, daß in unserem Verteidigungsministerium in den vergangenen Jahren zuviel Generalstäbler aus höchsten Stäben theoretisch geplant haben und viel zuwenig Offiziere aus der Truppe da waren, die Theorie mit der Praxis in Einklang zu bringen.
Wir haben vor drei Jahren hier in einer Wehrdebatte dem Herrn Bundeskanzler schon nahegelegt: Sehen Sie sich im Verteidigungsministerium einmal daraufhin um, daß neben den selbstverständlichen Mitgliedern aus dem Generalstab des OKH, des OKW und des OKL auch jene Menschen in den Aufbau der Bundeswehr eingeschaltet werden, die über praktische Truppenerfahrung verfügen. Gottlob scheint das jetzt mehr und mehr der Fall zu sein.
Wie weit die theoretischen Planungen hoher und höchster Stäbe im Widerspruch zu der grausamen Praxis standen, das hat niemand mehr erlebt als der Landser des zweiten Weltkrieges, der mit Blut bezahlen mußte, was man oben fahrlässig versäumt oder falsch gemacht hatte.

(Beifall bei der FDP.)

Wir hoffen, daß es möglich sein wird, eine Lösung zu finden, mit der man zu so guten Ergebnissen kommt, wie sie beispielsweise der Besuch unseres Unterausschusses in Kiel mit sich gebracht hat. Wir, die Mitglieder des Unterausschusses, die einzelnen Bundesministerien, die Vertreter der Stadt Kiel — an der Spitze Oberbürgermeister Dr. Müthling —, der Landesregierung SchleswigHolsteins haben einen Streit entschieden, der vorher nicht durch Notenwechsel innerhalb der Ressorts oder zwischen Landesregierung und Stadt Kiel, zwischen Landesregierung und Bundesverteidigungsministerium entschieden werden konnte, nämlich: Welche Hafenanlagen werden in Kiel auch weiterhin der Stadt Kiel zur Verfügung stehen — der Admiral-Scheer-Hafen wurde gewünscht —, und welche Hafenanlagen muß die Bundesmarine haben? Natürlich hat die Bundesmarine nach Möglichkeit alles gefordert, was früher die alte Kriegsmarine einmal hatte. Jede Wehrmacht hat ein einnehmendes Wesen, das ist bei allen Staaten der Fall. An Ort und Stelle haben wir eine Synthese gefunden zwischen den berechtigten Ansprüchen der Stadt Kiel und ihres Außenhandels und den berechtigten Ansprüchen der Bundesmarine. Was in Kiel möglich war, ist in Hamburg, ist in Bayern ebenfalls möglich gewesen: sehr viel an Ort und Stelle zu klären.
Allerdings haben wir — hier hat der Herr Kollege Schmidt recht — auch an Ort und Stelle festgestellt, daß die baulichen Planungen des Verteidigungsministeriums sich in keiner Weise mit den realen Möglichkeiten deckten und daß Verzögerungen in der Fertigstellung der Militärbauten zu erwarten waren, die bis zu 18 Monaten bei dem jeweiligen Objekt gingen, beispielsweise bei der Fischbek-Kaserne in Hamburg.
Als wir zurückkamen, haben wir dem Verteidigungsausschuß zwei Schriftliche Berichte — einen hat Herr Kollege Gerns von der CDU, den anderen Herr Kollege Frenzel von der SPD verfaßt — übergeben. Der Verteidigungsausschuß hat diese Berichte einstimmig angenommen und hat das Verteidigungsministerium ersucht, eine neue, realistischere Planung aufzustellen und gleichzeitig die Mängel abzustellen, die wir an Ort und Stelle festgestellt hatten.
So war beispielsweise der Flugplatz Ütersen völlig überbelegt. Wo höchstens 1400 Mann sein durften, lagen 3200 Mann. Der Oberstleutnant Taubert bat uns: „Sorgen Sie, daß wir baldigst entlastet werden; denn nichts von neuem innerem Gefüge,


(Dr. Mende)

nichts von einem besseren Neuaufbau ist zu erwarten, wenn wir so zusammengepfercht bleiben, wie es im Augenblick der Fall ist."

(Sehr richtig! bei der FDP.)

Angesichts dieser Fälle können Sie doch nicht den Vorwurf erheben, wir hätten in unseren Unterausschüssen den Aufbau der Bundeswehr verzögert! Ganz im Gegenteil, wir haben alle mit gutem Willen dazu beigetragen, daß erkannte Mängel abgestellt werden und das uns gemeinsame Anliegen, nämlich der Aufbau einer nationalen Verteidigung, gefördert wird. Wir hoffen, daß eine Lösung gefunden werden kann, die den vielleicht spontanen, vielleicht aus Unkenntnis der parlamentarischen Möglichkeiten gefaßten Beschluß — Möglichkeiten, die man jetzt der Opposition bietet — wieder aufhebt und viele Dinge wieder in die Unterausschüsse zurückbringt, die nunmehr zwangsläufig im Plenum auch dann diskutiert werden müssen, wenn es bereits Freitagmittag 14.30 Uhr ist.
Wir Freien Demokraten stimmen der Überweisung des Fünften Nachtragshaushalts in die Ausschüsse zu und werden diesen Nachtragshaushalt genauso annehmen wie die bisherigen vier Vorwegbewilligungen.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU.)


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    Das Wort hat der Abgeordnete von Manteuffel.