Rede:
ID0218303300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Staatssekretär: 1
    7. des: 1
    8. Bundesfinanzministeriums.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Januar 1957 10151 183. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Januar 1957. Ergänzung und Reihenfolge der Tagesordnung 10153 D, 10158 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung betr. Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuß (Drucksache 3073) 10153 D Beschlußfassung 10154 A Zurückziehung des Antrags der Fraktion der DP betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2911) 10154 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der knappschaftlichen Rentenversicherung (Knappschaftliches Rentenversicherungs-Gesetz — KnRVG —) (Drucksache 3065) 10154 B Horn (CDU/CSU) (zur Tagesordnung) 10154 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 10154 B Fortsetzung der ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand (Drucksache 2712) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Elbrächter u. Gen. betr. Privatisierung der Volkswagenwerk GmbH (Drucksache 2614) 10154 B zur Sache: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen 10154 C zur Geschäftsordnung: Dr. Vogel (CDU/CSU) 10157 D Dr. Elbrächter (DP) 10158 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 10158 B Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 2712 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Haushaltsausschuß 10157 D Überweisung des Antrags Drucksache 2614 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Haushaltsausschuß 10158 A, C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall John (Drucksachen 3006, 94, Umdruck 171) 10158 D Rückverweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Geschäftsordnung 10158 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilgrundstücken des ehem. Flugplatzes Blexen, Außendeichanlagen, an die Firma Gutehoffnungshütte Sterkrade AG, Oberhausen (Rhld.) (Drucksache 3015) . . . . 10158 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 10158 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada vom 4. Juni 1956 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 2946) 10159 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 10159 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2947) . . . 10159 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 10159 A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2983) . . . . 10159 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 10159 A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2984) . . . . 10159 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 10159 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 16. Juli 1956 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Liquidation des früheren deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2948) . . . . . . 10159 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . 10159 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen für Vertriebene, Flüchtlinge und Verfolgte (Drucksache 3007) 10159 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 10159 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 10159 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Schulze-Pellengahr u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Drucksache 2868) 10159 C Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 10159 D Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 10159 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und For- sten und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 10160 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Drucksache 3005) 10160 A Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 10160 A Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesbaugesetzes (Drucksache 3028) . . . 10160 A Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 10160 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom 30. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nord-Irland (Drucksache 3035) 10160 B Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 10160 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den drei Protokollen vom 10. März 1955 über die Änderung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und zu dem Abkommen vom 10. März 1955 über die Organisation für Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Handels sowie zu dem Protokoll vom 3. Dezember 1955 zur Berichtigung der drei Protokolle (Drucksache 3036) . . 10160 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 10160 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Küstenschiffahrt (Drucksache 3037) 10160 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 10160 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (2. ERP-BürgschG) (Drucksache 3038) . . 10160 C Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik, für Geld und Kredit und für Außenhandelsfragen . . . 10160 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der in einzelnen Verwaltungszweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen (Drucksache 3041) 10160 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht 10160 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 7. Juni 1955 über die Bedingungen für den Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2756); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 2980) 10160 D Finckh (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 10174 D Beschlußfassung 10160 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 2981, 2823) 10161 A Thieme (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 10175 A Beschlußfassung 10161 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 887) 10161 A Beschlußfassung 10161 A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 28. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über Untersuchung und Überwachung von Wein (Drucksache 2673); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 2950) 10161 A Rückverweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 10161 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Aussetzungsbeschlüsse (Drucksache 3016) . . 10161 B Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU), Berichterstatterin 10161 B Beschlußfassung 10161 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1954 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 2978, 2632) 10161 C Beschlußfassung 10161 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der reichseigenen Grundstücke in Berlin, Stauffenbergstr. 27, 28, 29 (früher Bendlerstraße) und Hitzigallee 24, an die Berliner Kraft- und Licht-(Bewag) AG in Berlin, Stauffenbergstr. 26, im Wege des Tausches (Drucksachen 2936, 2725) 10161 D Klingelhöfer (SPD), Berichterstatter 10161 D Beschlußfassung 10161 D Erste Beratung des von den Abg. Gibbert u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksache 3022) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Gibbert u. Gen. betr. Hilfsmaßnahmen für Weinbau und Weinwirtschaft (Drucksache 2979) 10162 A Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Haushaltsausschuß . . . . 10162 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verunreinigung der Luft durch Industriebetriebe (Drucksache 2598) 10162 A Putzig (SPD), Antragsteller . . . 10162 A Dr. von Buchka (CDU/ CSU) . . . 10164 A Dr. Reichstein (GB/BHE) 10165 A Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 10166 D Schulze-Pellengahr (CDU/CSU) . 10167 B Einstimmige Annahme 10168 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1952 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs (Drucksachen 2896, 1892) 10168 A Ohlig (SPD): als Berichterstatter 10168 A als Abgeordneter 10170 D Dr. Lindrath (CDU/CSU) 10168 D Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen 10172 A Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 10173 B Abstimmungen 10173 D Nächste Sitzung 10173 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 10174 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 7. Juni 1955 über die Bedingungen für den Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2980) 10174 D Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl (Drucksache 2981) . . . 10175 A Anlage 4: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 887) 10175 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Albrecht (Hamburg) 11. 1 Altmaier 11. .1 Dr. Arndt 11. . Arnholz 15. . Dr. Atzenroth 11. . Dr. Bärsch 19. . Dr. Bartram 11. 1. Bauer (Wasserburg) 11. . Bauknecht 11. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 12. 1. Birkelbach 11. . Fürst von Bismarck 11. 1. Dr. Böhm (Frankfurt) 12. 1. Brese 11. 1 Dr. Bucerius 14. 1 Cillien 2. .3 Dr. Dehler 11. 1. Dopatka 11. 1. Eckstein 11. 1. Erler 11. 1. Eschmann 11. 1. Even 11. 1. Fassbender 11. 1. Feldmann 11. 1. Gräfin Finckenstein 11. 1. Frehsee 11. 1. Freidhof 11. 1. Dr. Friedensburg 11. 1. Friese 11. 1. Dr. Furler 11. 1. 1 Geiger (München) 11. 1. Gengler 11. 1. Gems 11. 1. Dr. Gleissner (München) 11. 1. Gockeln 2. 3. Graaff (Elie) 11. 1. Dr. Greve 11. 1. Haasler 11. 1. Hansen (Köln) 11. 1. Höfler 11. 1. Huth 11. 1 Jacobs 11. 1. Jaksch 11. 1. Dr. Jentzsch 11. 1. Kalbitzer 11. 1. Kemmer 11. 1. Keuning 11. 1. Kiesinger 11. 1. Dr. Köhler 2. 3. Dr. Kopf 11. 1. Dr. Kreyssig 25. 1. Kriedemann 11. 1. Kühlthau 11. 1. Ladebeck 11. 1. Lenz (Brühl) 11. 1. Dr. Lenz (Godesberg) 11. 1. Lermer 11. 1. Dr. Leverkuehn 11. 1. Dr. Löhr 11. 1. Lücker (München) 11. 1. Lulay 11. 1. Marx 11. 1. Frau Dr. Maxsein 11. 1. Mellies 11. 1. Dr. Mende 11. 1. Mensing 11. 1. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. von Merkatz 11. 1. Metzger 11. 1. Frau Meyer-Laule 11. 1. Meyer-Ronnenberg 27. 1. Dr. Mommer 11. 1. Morgenthaler 11. 1. Frau Nadig 11. 1. Neuburger 11. 1. Odenthal 15. 2. Dr. Oesterle 11. 1. Paul 11. 1. Pelster 11. 1. Dr. Pohle (Düsseldorf) 11. 1. Prennel 11. 1. Frau Dr. Probst 11. 1. Dr. Dr. h. c. Pünder 11. 1. Rademacher 11. 1. Frau Dr. Rehling 11. 1. Dr. Reif 11. 1. Reitzner 12. 1. Richter 11. 1. Dr. Schild (Düsseldorf) 11. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Schmidt (Hamburg) 11. 1. Schmücker 11. 1. Frau Schroeder (Berlin) 11. 1. Seidl (Dorfen) 11. 1. Seither 11. 1. Dr. Serres 11. 1. Dr. Starke 11. 1. Stürmer 11. 1. Thieme 11. 1. Varelmann 11. 1. Wagner (Ludwigshafen) 11. 1. Dr. Wahl 11. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 11. 1. Dr. Welskop 11. 1. Wittenburg 11. 1. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Raestrup 31. 1. Anlage 2 Drucksache 2980 (Vgl. S. 10160 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 7. Juni 1955 über die Bedingungen für den Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2756). Berichterstatter: Abgeordneter Finckh. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 6. Dezember 1956 mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 7. Juni 1955 über die Bedingungen für den Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen - Drucksache 2756 - befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Gesetzentwurf zugestimmt. Bonn, den 6. Dezember 1956 Finckh Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 2981 (Vgl. S. 10161 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2823). Berichterstatter: Abgeordneter Thieme. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung am 6. Dezember 1956 mit dem Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksache 2823 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 6. Dezember 1956 Thieme Berichterstatter Anlage 4 Umdruck 887 (Vgl. S. 10161 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Flughafen Köln-Bonn in Wahn (Drucksache 2801) an den Ausschuß für Verkehrswesen (federführend) und an den Ausschuß für Verteidigung; Antrag der Fraktion der FDP betreffend Statistik der Einkommensschichtung (Drucksache 2827) an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen; 13. Antrag der Abgeordneten Niederalt, Höcherl, Wacher (Hof), Geiger (München), Lermer und Genossen betreffend Regionales Förderungsprogramm (Drucksache 2985) an den Haushaltsausschuß; 14. Antrag der Abgeordneten Dr. Conring, Dr. Vogel, Giencke, Glüsing und Genossen betreffend Bundesmittel für den Insel- und Küstenschutz sowie für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Küstengebiet im Haushaltsjahr 1957 (Drucksache 2995) an den Haushaltsausschuß; 15. Antrag der Fraktion der FVP betreffend Bau der Bundesautobahn von Kaiserslautern nach Saarbrücken (Drucksache 2996) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 16. Antrag der Abgeordneten Mauk und Genossen betreffend Teilnahme der Landwirtschaft an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft (Drucksache 3023) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Bonn, den 22. Dezember 1956. Dr. Krone und Fraktion Mellies und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Ohlig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich jetzt in der Diskussion zu einigen Punkten Stellung nehmen.


    (Ohlig)

    Punkt 1 ist mehr eine Ergänzung zu meinen Ausführungen über die Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Es handelt sich hier um einen Überblick über die Steuerrückstände bei der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Lohnsteuer. Diese Aufstellung stammt vom 31. Mai 1956. Ich erinnere an die Feststellung des Bundesrechnungshofs, nach der einzelne Oberfinanzdirektionen bei der Gewährung von Steuerstundungen und Sondervergünstigungen recht großzügig gewesen sind. Damit dieser Hinweis des Bundesrechnungshofs auch gewürdigt wird, halten wir uns verpflichtet, über die Steuerrückstände hier dem Hohen Hause von uns aus zu berichten.
    Sie betrugen bei der veranlagten Einkommensteuer am 31. Mai 1956 rund 728 Millionen DM. Davon waren gestundet rund 364 Millionen DM, wegen eines schwebenden Verfahrens ausgesetzt rund 122 Millionen DM und noch nicht beigetriebene Steuern rund 240 Millionen DM. Bei der Körperschaftsteuer betrugen die Rückstände rund 222 Millionen DM. Davon waren gestundet 121 Millionen DM, wegen eines schwebenden Verfahrens ausgesetzt rund 78 Millionen DM, noch nicht beigetriebene Steuern rund 22 Millionen DM. Bei der Lohnsteuer aber betrugen die Rückstände nur 31 Millionen DM. Davon waren gestundet rund 4 Millionen DM, ausgesetzt rund 5 Millionen DM und noch nicht beigetrieben rund 22 Millionen DM. Wir möchten diesen Tatbestand hervorheben, weil aus dieser Tabelle ganz eindeutig hervorgeht, daß die Lohnsteuerpflichtigen die pünktlichsten Steuerzahler des Bundes sind.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Allerdings möchte ich nicht verschweigen, daß
    die Steuerrückstände in den letzten zwei Jahren geringer geworden sind. Am 1. Mai 1954 betrugen sie 1275 Millionen, am 1. Mai 1956 rund 950 Millionen DM. Aber im Jahre 1956 betrugen die gesamten Steuerrückstände bei der veranlagten Einkommensteuer und bei der Körperschaftsteuer rund 920 Millionen, bei der Lohnsteuer nur rund 31 Millionen DM. Mit der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist es also, wenn wir uns diese Zahlen vor Augen halten, tatsächlich recht problematisch.
    Der zweite Punkt betrifft die Dinge um die Lastenausgleichsbank. Das ist eine Angelegenheit, bei der wir geglaubt haben, die strittigen Fragen könnten im Rechnungsprüfungsausschuß geklärt werden. Es gäbe zu der Erklärung meines Vorredners manches zu sagen. Wir im Rechnungsprüfungsausschuß waren der Auffassung, daß die Beanstandungen des Bundesrechnungshofes sachlich in Ordnung waren; aber die Dinge wurden in einer Aussprache im Rechnungsprüfungsausschuß geklärt. Nach anfänglichem Sträuben wurden vom Herrn Vertreter des Bundesvertriebenenministeriums die von Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses gestellten Fragen beantwortet; bitte, erst nach anfänglichem Sträuben, weil man sich auf formelle Dinge zurückzog und die Lastenausgleichsbank in die gleiche Linie mit anderen öffentlichen Bankinstituten stellte. Vielleicht ist das formell richtig; aber alle Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben erklärt, daß es ihnen nicht darum gehe, die Lastenausgleichsbank nun besonders scharf unter die Lupe zu nehmen. Wir sagten, daß wir uns verpflichtet fühlten, durch eine wahrheitsgemäße Darstellung draußen in der Öffentlichkeit die Lastenausgleichsbank zu verteidigen. Deshalb bedauern wir, daß einige Sachen wieder zur Sprache gebracht werden, von denen wir alle angenommen haben, sie seien durch die Aussprache im Rechnungsprüfungsausschuß bereinigt.
    Ich wollte also zur Lastenausgleichsbank nichts sagen, vielmehr nur auf folgenden Tatbestand hinweisen und den zuständigen Minister um eine Auskunft dazu bitten. Es wurde uns jetzt mitgeteilt, der Vertreter des Bundesvertriebenenministeriums habe nach der Aussprache im Rechnungsprüfungsausschuß angedeutet, daß disziplinarische Untersuchungen gegen Personen eingeleitet würden, die Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses Informationen gegeben hätten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Darin erblicken wir eine Beschneidung der Rechte des Rechnungsprüfungsausschusses und richten deshalb an den Herrn Bundesminister für Vertriebene die Frage, ob er den Vertreter seines Ministeriums zu diesen Äußerungen beauftragt hat. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erfüllen ihre Aufgaben im Auftrage des Parlaments. Die Kontrolle der Bundeshaushaltsrechnung wird unmöglich gemacht, wenn durch Androhung disziplinarer Maßnahmen versucht wird, eine Auskunftserteilung zu verhindern. Der Bundesrechnungshof und auch der Rechnungsprüfungsausschuß haben in allen ihren Berichten in den vergangenen Jahren das notwendige Verständnis für die vorhandenen Anlaufschwierigkeiten bei der Rechnungslegung gezeigt. Die Erfüllung der Kontrollaufgaben des Parlaments würde aber unmöglich, wenn auch nur die Absicht vorhanden wäre, die Auskunftserteilung zu erschweren. Deshalb bitten wir darum, daß eventuell auch die Bundesregierung hierzu Stellung nimmt.
    Zum Schluß möchte ich namens der sozialdemokratischen Fraktion den Herrn Bundesminister der Finanzen ersuchen, gerade auch den Bemerkungen Beachtung zu schenken, die der Bundesrechnungshof über die Unternehmen des Privatrechts und Unternehmen in der Form von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf den Seiten 45 bis 76 der Drucksache 1892 gemacht hat. Gerade im Anschluß an die gestrige Debatte über die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand gewinnen diese Bemerkungen eine aktuelle Bedeutung. § 48 der Reichshaushaltsordnung enthält bestimmte Vorschriften über die Rechtsform der Unternehmungen. § 60 der Wirtschaftsbestimmungen für die Reichsbehörden enthält die Voraussetzungen für die Beteiligung des Bundes und schreibt die Zustimmung des Bundesministers der Finanzen für die Übernahme von Beteiligungen vor. Die Bildung eines Aufsichtsrats und die Sicherung des Bundeseinflusses in den Aufsichtsräten sind erforderlich. Nach § 48 der Reichshaushaltsordnung hat die Bundesregierung auch ein Weisungsrecht gegenüber den Vertretern des Bundes.
    Wir erwähnen das alles, weil der Rechnungsprüfungsausschuß die gründliche Prüfung dieser Bemerkungen des Bundesrechnungshofs in der Hauptsache dem Unterausschuß „Bundesvermögen und Bundesbeteiligungen" überlassen hat. Aber da wir heute hier im Parlament über die Entlastung insgesamt abzustimmen haben, erscheint es uns notwendig, die Bedeutung dieser Ausführungen in
    der Drucksache des Bundesrechnungshofs herauszustellen. Eine gründliche Durcharbeitung gerade dieser Bemerkungen erscheint uns außerordentlich


    (Ohlig)

    wichtig. Wir richten deshalb an den Herrn Bundesminister der Finanzen die dringende Bitte, daß er immer wieder auf die Pflicht zur strengsten Einhaltung der Bestimmungen der Reichshaushaltsordnung hinweist und die Einhaltung auch überwacht. Wenn wir uns allerdings der Stellungnahme des Herrn Bundesfinanzminister zur Frage des „Wirtschaftsbilds" und des Volkswagenwerks erinnern, müssen wir sagen, er ist in einer sehr peinlichen Lage. Wenn solche Dinge am grünen Holz geschehen, was soll es dann erst am dürren geben! Da es aber im Augenblick keine andere Stelle gibt, an die wir unseren Appell richten können, richten wir ihn an die Adresse des Herrn Bundesfinanzministers.
    Im übrigen bittet die sozialdemokratische Fraktion, über den Antrag des Haushaltsausschusses getrennt nach den einzelnen Ziffern abstimmen zu lassen. Die Ziffern 1 und 2 werden wir aus politischen Gründen ablehnen, den Ziffern 3 und 4 werden wir zustimmen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Bericht, den der Herr Abgeordnete Ohlig erstattet hat, und zu seinen Ausführungen eben in der Debatte darf ich für das Bundesfinanzministerium folgendes erklären:
    Erstens: Er hat in seinen letzten Ausführungen auf die Wichtigkeit der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs über die Unternehmen des Bundes auf den Seiten 45 ff. des Berichts hingewiesen. Ich kann sagen, daß das Bundesfinanzministerium, das hier in erster Linie angesprochen worden ist, diesen Bemerkungen nicht nur Beachtung schenken wird, sondern daß es ihnen vollauf Beachtung geschenkt hat. Der Bericht bezieht sich ja auf das Rechnungsjahr 1952, also auf Vorgänge, die vier Jahre zurückliegen, und befaßt sich zum Teil mit Fragen, die noch aus der Zeit der Länderverwaltung herstammen. Gerade wenn Sie in die Vorbemerkungen zum Bundeshaushalt hineinschauen, die von Jahr zu Jahr umfangreicher und eingehender geworden sind, werden Sie daraus entnehmen, in wie großem Umfang der Bundesfinanzminister diese sehr wichtigen und dankenswerten Anregungen des Bundesrechnungshofs in die Praxis umgesetzt hat.
    Ein Teil der Fragen ist heute früh schon von mir mit erwähnt worden, insbesondere die Fragen der Aufsichtsräte. Wir haben bei den großen GmbH, wie der Industrieverwaltungsgesellschaft und dem Volkswagenwerk, Aufsichtsräte gebildet, die nach dem GmbH-Gesetz nicht notwendig sind. Wir haben die Bilanzen dieser GmbH veröffentlicht, wozu auch keine Verpflichtung bestand. Es sind Bundesvertreter in den Aufsichtsrat geschickt worden. Ich habe heute morgen das Beispiel genannt, daß in einem sehr wichtigen Aufsichtsrat von 21 Mitgliedern der Bund nur zwei Vertreter hat. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht auf Drucksache 1892, Seite 49, gerade darauf hingewiesen, daß infolge des Vorschaltgesetzes und unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. des Mitbestimmungsrechtes die Vertretung des Bundes in diesen Aufsichtsräten sehr gering sei, daß der Bund in keinem dieser Aufsichtsräte eine Mehrheit habe. Ich ,glaube trotzdem sagen zu können, daß im Rahmen der aktienrechtlichen Zuständigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat für die laufenden Geschäfte der Gesellschaft die Bundesvertreter immer bemüht gewesen sind, die wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung, die sich insbesondere in den Weisungen der zuständigen Minister äußern, durchzusetzen.
    Zweitens zu der Frage der Steuern: Zur Vermeidung von Mißverständnissen darf ich darauf hinweisen, daß die Beanstandungen des Berichtes sich ja nicht auf die Bundes finanzverwaltung beziehen, die praktisch einerseits aus der Verwaltung der Zölle und Verbrauchsteuern durch die Zollämter, dann aber nur aus der Verwaltung der Umsatz- und der Beförderungssteuer besteht, die auch nur in der Mittelstufe durch Bundesbeamte wahrgenommen wird. Es handelt sich hier um Handlungen der Länder finanzverwaltungen. Die Einteilung der Zuständigkeiten durch das Grundgesetz ist ja in der Öffentlichkeit noch nicht überall genügend bekannt. Es passiert sogar gelegentlich, daß auch Mitglieder des Hohen Hauses Beschwerden über Handlungen von Finanzämtern in Einkommen- oder Körperschaftsteuersachen an den Bundesfinanzminister richten. Wir fühlen uns durch diese Zuschriften sehr geehrt, aber wir sind dabei weitaus überschätzt. Wir sind für die Verwaltung der Einkommen- und Körperschaftsteuer nur in sehr geringem Umfange zuständig; in welchem Umfange, kann ich nachher gleich sagen.
    Ich möchte zunächst auf eine Bemerkung in dem Bericht des Herrn Abgeordneten Ohlig zurückkommen. Er sagte, daß der Bundesfinanzminister sich erst in der letzten Zeit mit den Beanstandungen befaßt habe. Dem ist nicht so. Eine Einwirkungsmöglichkeit, und zwar eine beschränkte, hat der Bundesfinanzminister erst seit dem Zweiten Finanzverwaltungsgesetz vom 15. Mai 1952. Die Ausführungsverordnung dazu, die auch der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, ist am 12. August 1952 ergangen, also weniger als drei Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. Ich glaube, schneller kann gar nicht gearbeitet werden. Seit dem August 1952 ist das Bundesfinanzministerium bei größeren Fällen der Einkommen- und Körperschaftsteuer in gewissem Umfange mit zuständig. Es hat von diesen Zuständigkeiten Gebrauch gemacht. Allerdings tendieren die Länder dahin, beim Fristablauf dieser Verordnung die Befugnisse des Bundesfinanzministers noch über das geringe Maß, das ihm zusteht, einzuschränken. Ich glaube der Zustimmung des Hohen Hauses sicher zu sein, wenn ich sage, daß eine noch stärkere Einschränkung der Befugnisse des Bundesfinanzministers auf diesem wichtigen Gebiet nicht in Frage kommen kann. Es muß doch wohl sichergestellt werden, daß im einheitlichen Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik die von diesem Hohen Hause erlassenen Bundessteuergesetze auch einheitlich durchgeführt werden.
    Nun zur Frage der Steuerrückstände. Die Steuerrückstände sind auch unsere Sorge. Aber Herr Abgeordneter Ohlig hat eben schon bemerkt, daß sie in der letzten Zeit zurückgegangen sind. Wir halten alle paar Monate regelmäßige Konferenzen der Oberfinanzpräsidenten im Bundesfinanzministerium ab und beschäftigen uns regelmäßig auch mit der Höhe der Steuerrückstände und mit ihrer Verminderung. Natürlich hängt ihre Höhe einerseits mit der allgemeinen Wirtschaftslage zusammen,


    (Staatssekretär Hartmann)

    andererseits aber auch mit der Komplizierung des Steuerrechts. Ich möchte diesen Punkt im Augenblick hier nicht weiter vertiefen. Wenn jedoch die Steuergesetze so kompliziert sind und die Steuerpflichtigen häufig erst bis zum Bundesfinanzhof gehen müssen, bleiben eben viele Rechtsfragen offen, und während dieser Zeit ist es sehr schwierig — das soll ja auch im allgemeinen nicht geschehen —, in erheblich streitigen Fällen die Steuerbeträge schon vorweg einzuziehen.
    Nun ist hier auf das Beispiel der Lohnsteuer lobend verwiesen worden. Dabei ist aber wohl der Unterschied zwischen der Lohnsteuer und der Einkommensteuer verkannt worden. Es ist kein Verdienst der Lohnsteuerpflichtigen, daß die Lohnsteuer so pünktlich abgeführt wird; denn die Lohnsteuerpflichtigen — dazu gehören ja alle Unselbständigen, auch die Beamten — sind daran nicht beteiligt. Die Lohnsteuer wird durch die Arbeitgeber an die Finanzämter abgeführt. Die Arbeitgeber haben dabei allerdings die Steuerschuld eines anderen, nämlich des Arbeitnehmers, dem Finanzamt gegenüber zu erfüllen. Diese Steuer wird in monatlichen Teilbeträgen laufend an das Finanzamt abgeführt.
    Man könnte aber bei der Einkommensteuer vielleicht zu einer Verbesserung kommen, wenn man es nämlich nach einem ausländischen Vorbild so machte wie bei der Umsatzsteuer, daß jeder Steuerpflichtige bei Abgabe seiner Steuererklärung den ungefähren Betrag dessen, was sich als Steuer daraus ergibt, falls das seine vier Vorauszahlungen überschreitet, sofort an das Finanzamt abführt; denn das ist ja das, was er sicher an das Finanzamt zu zahlen hat. Dann braucht sich nachher die Einziehung nur noch auf die Differenz zwischen der Erklärung des Steuerpflichtigen und der veranlagten Steuer zu beschränken. Wir würden einmal anregen, im Finanzausschuß, in dem zur Zeit Vereinfachungsvorschläge beraten werden, auch diesen Punkt zu erörtern.

    (Beifall in der Mitte.)