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    2. Deutscher Bundestag — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Januar 1957 10151 183. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Januar 1957. Ergänzung und Reihenfolge der Tagesordnung 10153 D, 10158 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung betr. Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuß (Drucksache 3073) 10153 D Beschlußfassung 10154 A Zurückziehung des Antrags der Fraktion der DP betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2911) 10154 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der knappschaftlichen Rentenversicherung (Knappschaftliches Rentenversicherungs-Gesetz — KnRVG —) (Drucksache 3065) 10154 B Horn (CDU/CSU) (zur Tagesordnung) 10154 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 10154 B Fortsetzung der ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand (Drucksache 2712) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Elbrächter u. Gen. betr. Privatisierung der Volkswagenwerk GmbH (Drucksache 2614) 10154 B zur Sache: Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen 10154 C zur Geschäftsordnung: Dr. Vogel (CDU/CSU) 10157 D Dr. Elbrächter (DP) 10158 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 10158 B Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 2712 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Haushaltsausschuß 10157 D Überweisung des Antrags Drucksache 2614 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Haushaltsausschuß 10158 A, C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall John (Drucksachen 3006, 94, Umdruck 171) 10158 D Rückverweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Geschäftsordnung 10158 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilgrundstücken des ehem. Flugplatzes Blexen, Außendeichanlagen, an die Firma Gutehoffnungshütte Sterkrade AG, Oberhausen (Rhld.) (Drucksache 3015) . . . . 10158 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 10158 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada vom 4. Juni 1956 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 2946) 10159 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 10159 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2947) . . . 10159 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 10159 A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2983) . . . . 10159 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 10159 A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2984) . . . . 10159 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 10159 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 16. Juli 1956 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Liquidation des früheren deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2948) . . . . . . 10159 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . 10159 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen für Vertriebene, Flüchtlinge und Verfolgte (Drucksache 3007) 10159 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 10159 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 10159 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Schulze-Pellengahr u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Drucksache 2868) 10159 C Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 10159 D Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 10159 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und For- sten und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 10160 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Drucksache 3005) 10160 A Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 10160 A Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesbaugesetzes (Drucksache 3028) . . . 10160 A Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 10160 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom 30. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nord-Irland (Drucksache 3035) 10160 B Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 10160 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den drei Protokollen vom 10. März 1955 über die Änderung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und zu dem Abkommen vom 10. März 1955 über die Organisation für Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Handels sowie zu dem Protokoll vom 3. Dezember 1955 zur Berichtigung der drei Protokolle (Drucksache 3036) . . 10160 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 10160 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Küstenschiffahrt (Drucksache 3037) 10160 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 10160 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (2. ERP-BürgschG) (Drucksache 3038) . . 10160 C Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik, für Geld und Kredit und für Außenhandelsfragen . . . 10160 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der in einzelnen Verwaltungszweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen (Drucksache 3041) 10160 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht 10160 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 7. Juni 1955 über die Bedingungen für den Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2756); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 2980) 10160 D Finckh (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 10174 D Beschlußfassung 10160 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 2981, 2823) 10161 A Thieme (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 10175 A Beschlußfassung 10161 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 887) 10161 A Beschlußfassung 10161 A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 28. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über Untersuchung und Überwachung von Wein (Drucksache 2673); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 2950) 10161 A Rückverweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 10161 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Aussetzungsbeschlüsse (Drucksache 3016) . . 10161 B Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU), Berichterstatterin 10161 B Beschlußfassung 10161 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1954 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 2978, 2632) 10161 C Beschlußfassung 10161 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der reichseigenen Grundstücke in Berlin, Stauffenbergstr. 27, 28, 29 (früher Bendlerstraße) und Hitzigallee 24, an die Berliner Kraft- und Licht-(Bewag) AG in Berlin, Stauffenbergstr. 26, im Wege des Tausches (Drucksachen 2936, 2725) 10161 D Klingelhöfer (SPD), Berichterstatter 10161 D Beschlußfassung 10161 D Erste Beratung des von den Abg. Gibbert u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksache 3022) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Gibbert u. Gen. betr. Hilfsmaßnahmen für Weinbau und Weinwirtschaft (Drucksache 2979) 10162 A Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Haushaltsausschuß . . . . 10162 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verunreinigung der Luft durch Industriebetriebe (Drucksache 2598) 10162 A Putzig (SPD), Antragsteller . . . 10162 A Dr. von Buchka (CDU/ CSU) . . . 10164 A Dr. Reichstein (GB/BHE) 10165 A Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 10166 D Schulze-Pellengahr (CDU/CSU) . 10167 B Einstimmige Annahme 10168 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1952 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs (Drucksachen 2896, 1892) 10168 A Ohlig (SPD): als Berichterstatter 10168 A als Abgeordneter 10170 D Dr. Lindrath (CDU/CSU) 10168 D Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen 10172 A Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 10173 B Abstimmungen 10173 D Nächste Sitzung 10173 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 10174 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 7. Juni 1955 über die Bedingungen für den Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2980) 10174 D Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl (Drucksache 2981) . . . 10175 A Anlage 4: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 887) 10175 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Albrecht (Hamburg) 11. 1 Altmaier 11. .1 Dr. Arndt 11. . Arnholz 15. . Dr. Atzenroth 11. . Dr. Bärsch 19. . Dr. Bartram 11. 1. Bauer (Wasserburg) 11. . Bauknecht 11. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 12. 1. Birkelbach 11. . Fürst von Bismarck 11. 1. Dr. Böhm (Frankfurt) 12. 1. Brese 11. 1 Dr. Bucerius 14. 1 Cillien 2. .3 Dr. Dehler 11. 1. Dopatka 11. 1. Eckstein 11. 1. Erler 11. 1. Eschmann 11. 1. Even 11. 1. Fassbender 11. 1. Feldmann 11. 1. Gräfin Finckenstein 11. 1. Frehsee 11. 1. Freidhof 11. 1. Dr. Friedensburg 11. 1. Friese 11. 1. Dr. Furler 11. 1. 1 Geiger (München) 11. 1. Gengler 11. 1. Gems 11. 1. Dr. Gleissner (München) 11. 1. Gockeln 2. 3. Graaff (Elie) 11. 1. Dr. Greve 11. 1. Haasler 11. 1. Hansen (Köln) 11. 1. Höfler 11. 1. Huth 11. 1 Jacobs 11. 1. Jaksch 11. 1. Dr. Jentzsch 11. 1. Kalbitzer 11. 1. Kemmer 11. 1. Keuning 11. 1. Kiesinger 11. 1. Dr. Köhler 2. 3. Dr. Kopf 11. 1. Dr. Kreyssig 25. 1. Kriedemann 11. 1. Kühlthau 11. 1. Ladebeck 11. 1. Lenz (Brühl) 11. 1. Dr. Lenz (Godesberg) 11. 1. Lermer 11. 1. Dr. Leverkuehn 11. 1. Dr. Löhr 11. 1. Lücker (München) 11. 1. Lulay 11. 1. Marx 11. 1. Frau Dr. Maxsein 11. 1. Mellies 11. 1. Dr. Mende 11. 1. Mensing 11. 1. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. von Merkatz 11. 1. Metzger 11. 1. Frau Meyer-Laule 11. 1. Meyer-Ronnenberg 27. 1. Dr. Mommer 11. 1. Morgenthaler 11. 1. Frau Nadig 11. 1. Neuburger 11. 1. Odenthal 15. 2. Dr. Oesterle 11. 1. Paul 11. 1. Pelster 11. 1. Dr. Pohle (Düsseldorf) 11. 1. Prennel 11. 1. Frau Dr. Probst 11. 1. Dr. Dr. h. c. Pünder 11. 1. Rademacher 11. 1. Frau Dr. Rehling 11. 1. Dr. Reif 11. 1. Reitzner 12. 1. Richter 11. 1. Dr. Schild (Düsseldorf) 11. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) 2. 3. Schmidt (Hamburg) 11. 1. Schmücker 11. 1. Frau Schroeder (Berlin) 11. 1. Seidl (Dorfen) 11. 1. Seither 11. 1. Dr. Serres 11. 1. Dr. Starke 11. 1. Stürmer 11. 1. Thieme 11. 1. Varelmann 11. 1. Wagner (Ludwigshafen) 11. 1. Dr. Wahl 11. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 11. 1. Dr. Welskop 11. 1. Wittenburg 11. 1. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Raestrup 31. 1. Anlage 2 Drucksache 2980 (Vgl. S. 10160 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 7. Juni 1955 über die Bedingungen für den Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2756). Berichterstatter: Abgeordneter Finckh. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 6. Dezember 1956 mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 7. Juni 1955 über die Bedingungen für den Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen - Drucksache 2756 - befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Gesetzentwurf zugestimmt. Bonn, den 6. Dezember 1956 Finckh Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 2981 (Vgl. S. 10161 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2823). Berichterstatter: Abgeordneter Thieme. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung am 6. Dezember 1956 mit dem Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksache 2823 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 6. Dezember 1956 Thieme Berichterstatter Anlage 4 Umdruck 887 (Vgl. S. 10161 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Flughafen Köln-Bonn in Wahn (Drucksache 2801) an den Ausschuß für Verkehrswesen (federführend) und an den Ausschuß für Verteidigung; Antrag der Fraktion der FDP betreffend Statistik der Einkommensschichtung (Drucksache 2827) an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen; 13. Antrag der Abgeordneten Niederalt, Höcherl, Wacher (Hof), Geiger (München), Lermer und Genossen betreffend Regionales Förderungsprogramm (Drucksache 2985) an den Haushaltsausschuß; 14. Antrag der Abgeordneten Dr. Conring, Dr. Vogel, Giencke, Glüsing und Genossen betreffend Bundesmittel für den Insel- und Küstenschutz sowie für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Küstengebiet im Haushaltsjahr 1957 (Drucksache 2995) an den Haushaltsausschuß; 15. Antrag der Fraktion der FVP betreffend Bau der Bundesautobahn von Kaiserslautern nach Saarbrücken (Drucksache 2996) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 16. Antrag der Abgeordneten Mauk und Genossen betreffend Teilnahme der Landwirtschaft an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft (Drucksache 3023) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Bonn, den 22. Dezember 1956. Dr. Krone und Fraktion Mellies und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Ohlig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat mich beauftragt, trotz des vorliegenden Berichts auf der Drucksache 2896 einige ergänzende Ausführungen über den Inhalt dieses Berichts vorzutragen. Ich will mich dieses Auftrags in aller Kürze entledigen.
    Auf Seite 4 des Berichts finden Sie ein Zahlenbild, das veranschaulicht, daß der Bund in immer zunehmendem Maße Aufgaben außerhalb der Bundesverwaltung erfüllen läßt. Das ist an und für sich nicht zu 'bedauern; aber allein im Einzelplan des Bundesministers des Innern gibt es gegenwärtig 800 Zahlungsempfänger. 1950 betrugen die Aufwendungen rund 30 Millionen DM, 1955 betrugen die ausgeworfenen Mittel bereits rund 122 Millionen DM. In diesen fünf Jahren hat sich die Summe also vervierfacht, und diese Mittel betrugen rund 30 0/o der Gesamtausgaben des Einzelplans 06.
    Alle diese Ausgaben wurden durch das Parlament bewiligt. Der Haushaltsausschuß hält aber eine zweckmäßige Kontrolle über die Verwendung dieser Mittel für dringend erforderlich, zumal festgestellt wurde, daß einzelne Zahlungsempfänger aus mehreren Titeln des Haushaltsplans 06 und darüber hinaus auch noch aus weiteren Haushaltsplänen anderer Bundesministerien oft für den gleichen Zweck Zuwendungen erhalten. Deshalb empfiehlt der Haushaltsauschuß die Einrichtung einer zentralen Auskunfts- und Meldestelle. Diese Stelle soll vor der Mittelbewilligung gehört werden. Nach Ablauf eines Jahres hat diese Zentralstelle dem Bundestag zu berichten.
    Der Bundesrechnungshof hat ferner im Jahre 1952 in einem größeren Umfang eine mißbräuchliche Anwendung der Bestimmungen des § 131 der Abgabenordnung festgestellt. Nach diesem Paragraphen können im Einzelfall Steuern ganz oder zum Teil erlassen, erstattet oder angerechnet werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte wäre. Einige Oberfinanzdirektionen und Finanzminister der Länder haben auf Grund der Bestimmung dieses Paragraphen der Abgabenordnung hohe Steuerbeträge erlassen oder Sondervergünstigungen gewährt.
    Dafür soll heute nur ein Beispiel angeführt werden. Der Finanzminister eines Landes hat auf Vorschlag einer Oberfinanzdirektion einer Kommanditgesellschaft Steuervergünstigungen für vier Jahre unter der Bedingung gewährt, daß diese Kommanditgesellschaft 3 bis 4 Millionen DM in eine neue Fabrik investierte. Das Endergebnis dieser Sondervergünstigung war, daß den Gesellschaftern Steuerbeträge erlassen wurden, die über das Doppelte der investierten Beträge hinausgingen. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat von dem Finanzministerium dieses Landes eine Auskunft erbeten. Diese Auskunft ist eingegangen. Ich will daraus nur einige Sätze vorlesen:
    So wirkte sich der zugesagte Steuernachlaß so aus, daß er die Höhe der Investitionen ungefähr errichte. Wenn man die gesetzlich zugelassenen Steuervergünstigungen berücksichtigt, welche die Firma infolge des Steuernachlasses nicht ausgenutzt hat, die sie jedoch ohne diesen Nachlaß hätte in Anspruch nehmen können, wird sich nach vorsichtiger Schätzung immer noch eine Begünstigung von 5 bis 6 Millionen DM ergeben.
    Der Bundesrechnungshof ist der Auffassung, daß durch die hier gewährten Sondervergünstigungen der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt würde. Der Haushaltsausschuß hat sich dieser Auffassung einstimmig angeschlossen.
    Das Zweite Gesetz über die Finanzverwaltung vom Mai 1952 sieht ein Zusammenwirken des Bundesministers der Finanzen mit den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden vor. Auf eine Frage im Rechnungsprüfungsausschuß wurde geantwortet, daß der Bundesminister der Finanzen von diesem Recht zunächst keinen Gebrauch gemacht habe. Erst in letzter Zeit seien Abmachungen mit den Ländern getroffen worden. Man hofft, daß solche Dinge in Zukunft ohne Kenntnis und ohne Zustimmung des Bundesfinanzministers nicht mehr vorkommen werden.
    Auf Seite 18 der Drucksache 2896 finden Sie dann eine Zusammenstellung über die finanziellen Ergebnisse der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofes. Der Haushaltsausschuß empfiehlt die Annahme seines Antrags auf Drucksache 2896.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Lindrath.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Lindrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen von vier Mitgliedem des Hohen Hauses, und zwar der Abgeordneten Corterier, Dr. Kather und Wiedeck sowie im eigenen Namen habe ich die Ehre, eine tatsächliche Erklärung zu den Bemerkungen des Bundesrech-


    (Dr. Lindrath)

    nungshofs zur Bundeshaushaltsrechnung für das Jahr 1952 nach der Bundestagsdrucksache 1892 abzugeben. Die Erklärung bezieht sich auf die Ziffern 91 und 92 sowie 240 bis 242 und betrifft die Lastenausgleichsbank.
    Auf Grund des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank vom 28. Oktober 1954 hat der Bundestag fünf sachverständige Mitglieder in das Überwachungsorgan dieses Kreditinstituts, [den Verwaltungsrat, gewählt, darunter außer mir die beiden Abgeordneten Corterier und Wiedeck, in deren Namen ich diese Ausführungen mache. Das gleiche gilt aber auch für den Abgeordneten Dr. Kather, der aus anderen Gründen ebenfalls Mitglied dieses Verwaltungsrats ist.
    Die bankmäßige Durchführung wirtschaftlicher Förderungsmaßnahmen des Bundes für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Sachgeschädigtenbetriebe ist in weitem Umfang der Lastenausgleichsbank übertragen worden. Die Lastenausgleichsbank ist ein Kreditinstitut und auch als solches gegründet. Sie hat sich in ihrer bisherigen Arbeit bewährt, da sie sich als Bank den wechselnden Anforderungen aus den ihr übertragenen Aufgaben leichter anpassen konnte, als dies etwa eine Verwaltungsbehörde hätte tun können. Es erscheint daher im Interesse einer schnellen, reibungslosen und wirtschaftsnahen Durchführung künftiger wirtschaftlicher Förderungsmaßnahmen für Geschädigtenbetriebe sehr bedenklich, wenn der Charakter der Bank als Kreditinstitut dadurch verwischt wird, daß sie in ein fiskalisch-wirtschaftliches Schema hineingepreßt wird, das den Erfordernissen einer bankmäßig-kaufmännischen Geschäftsführung widerspricht, und daß ihre finanzielle Beweglichkeit unbillig eingeengt wird. Um die Gesamtheit der ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben erfüllen zu können, muß die Lastenausgleichsbank wie alle Kreditinstitute die Möglichkeit haben, erstens auf Grund ihrer allgemeinen Ertragslage im übergeordneten Geschäftsinteresse auch solche Geschäfte zu übernehmen, deren Erträge aus sachlichen Gründen die entstehenden Kosten nicht decken; zweitens muß sie die Möglichkeit haben, zur Erfüllung auf sie zukommender Aufgaben aus ihren Erträgen gewisse Reserven anzusammeln, und drittens muß sie die Möglichkeit haben, Einnahmen und Ausgaben in längerer Vorausschau in Übereinstimmung zu halten. Diese Erfordernisse für eine auch in Zukunft erfolgreiche Arbeit der Lastenausgleichsbank werden vor allem vom Bundesrechnungshof nicht berücksichtigt.
    In den Bemerkungen zur Bundeshaushaltsrechnung 1952 nach der Bundestagsdrucksache 1892 sind Ausführungen über die Lastenausgleichsbank enthalten, die in der mit den tatsächlichen Zusammenhängen nicht vertrauten Öffentlichkeit zu einer unberechtigten Kritik an der Geschäftsführung der Bank geführt haben. In namhaften Zeitungen sind auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs Ausführungen erschienen, die das Ansehen der Lastenausgleichsbank stark in Mitleidenschaft zu ziehen geeignet waren. Die Ausführungen des Bundesrechnungshofs können schon deshalb kein vollständiges Bild geben, weil sich seine diesem Bericht zugrunde liegende Prüfung nur auf die Tätigkeit der Lastenausgleichs-. bank für das Bundesausgleichsamt, nicht aber auf die zahlreichen anderen Geschäfte der Bank bezogen. Der Bundesrechnungshof führt in Ziffer 241 aus:
    Die Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Dezember 1953 hat ergeben, daß die der Bank vom Bundesausgleichsamt eingeräumten Bedingungen nicht immer in angemessenem Verhältnis zu dem Umfang ihrer Tätigkeit und der hiermit verbundenen Verantwortung standen. Anlaß zu Beanstandungen hat insbesondere die Höhe der Gebühren gegeben, die das Bundesausgleichsamt der Bank für die Verwaltung der Eingliederungsdarlehen zugebilligt hatte. Diese Gebühren überschritten die persönlichen und sächlichen Aufwendungen in erheblichem Umfange. Der der Bank verbleibende Nutzen war unangemessen hoch.
    Soweit der Bundesrechnungshof.
    Hierzu ist festzustellen: Die beanstandeten Vergütungssätze beruhten auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Hauptamt für Soforthilfe bzw. später dem Bundesausgleichsamt und der Lastenausgleichsbank. Ihre Höhe liegt mit 0,375 % vom jeweiligen Darlehensbestand wesentlich unter den üblichen Entgelten für vergleichbare Bankleistungen. Da die Gebühren auf den jeweiligen, durch Tilgung laufend absinkenden Darlehensstand berechnet werden, fallen bei zehnjähriger Laufzeit eines Darlehens rund 75 % der Gesamtgebühren in der ersten nur nur 25 % in der zweiten Hälfte der Laufzeit an. Die Kosten der Darlehensverwaltung bleiben demgegenüber während der gesamten Laufzeit etwa gleich. Während der ersten Hälfte der Laufzeit eines Darlehens ergeben sich daher gewisse Gebührenüberschüsse, die aber zur Deckung der Fehlbeträge während der zweiten Hälfte der Laufzeit benötigt werden. Auf den Ursprungsbetrag des Darlehens berechnet, entspricht die vereinbarte Gebühr von 0,375 % des durch Tilgung fallenden jeweiligen Darlehensstandes einem Durchschnittssatz von 0,22 %, den der Bundesrechnungshof auch für angemessen erklärt hat.
    Im Grunde ist die Beanstandung des Bundesrechnungshofes also darauf zurückzuführen, daß die Lastenausgleichsbank und das Bundesausgleichsamt bei ihren Vereinbarungen in banküblicher Weise die gesamte Laufzeit der Darlehen im Auge hatten, während der Bundesrechnungshof die Festsetzung der Gebühren auf der Basis einer Kostenrechnung für ein einzelnes Jahr nach Art der Etatrechnung einer Verwaltungsbehörde verlangt. Ein solches Verfahren, das sich nur auf ein einzelnes Jahr und darüber hinaus nur auf eine einzelne Geschäftssparte bezieht, entspricht für ein Kreditinstitut, das auch auf längere Sicht rentabel arbeiten muß, nicht den bankmäßigen Erfordernissen sorgfältiger Geschäftsführung.
    Weiter führt der Bundesrechnungshof in der gleichen Ziffer dann aus:
    Hinzu kam, daß das Hauptamt für Soforthilfe und später das Bundesausgleichsamt der Lastenausgleichsbank laufend höhere Beträge zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewiesen haben, als sie tatsächlich benötigte (sog. Vorratsbeträge). Die auf diesen Zuweisungen beruhende Geldflüssigkeit der Bank hat es ihr zeitweilig gestattet, etwa 80 Millionen DM zu günstigen Bedingungen zinsbringend anzulegen.
    Hierzu ist festzustellen: Die an sich richtige Bemerkung hat zu falschen Schlüssen in der Öffentlichkeitgeführt, da der Bericht des Bundesrech-


    (Dr. Lindrath)

    nungshofes einige wichtige Zusammenhänge und Tatsachen nicht erwähnt. Die Lastenausgleichsbank ist vom Bundesausgleichsamt nur während der Zeit mit Mitteln bevorratet worden, in der der Ausgleichsfonds wegen des langsamen Anlaufens der Ausgleichsleistungen über große Guthaben bei der Bank deutscher Länder verfügte, die mit 3 % verzinst wurden. Die Lastenausgleichsbank konnte für den Fonds einen höheren Zinssatz erwirtschaften. Dem Bundesausgleichsamt ist aus dieser zwischenzeitlichen Anlage daher kein Schaden, sondern gerade ein zusätzlicher Gewinn von 1,7 Millionen DM entstanden. Die Bank hat die zwischenzeitliche Anlage der Gelder darüber hinaus nach Richtlinien vorgenommen, die eine Förderung der Geschädigtenbetriebe zum Ziel hatten. Seit 1954 wird die Lastenausgleichsbank wegen der veränderten Kassenlage des Bundesausgleichsamts nicht mehr bevorratet.
    Schließlich und letztlich führt der Bundesrechnungshof in Ziffer 242 aus:
    Der Bundesrechnungshof hat den Präsidenten des Bundesausgleichsamts gebeten, die Geschäftsbeziehungen zur Lastenausgleichsbank neu zu regeln. Er hat insbesondere verlangt, daß die Gebühren ermäßigt und auf der Grundlage einer Kostenrechnung festgesetzt werden. Dabei hat er darauf hingewiesen, daß bei Zahlung von Gebühren aus dem Ausgleichsfonds eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich ist, da jeder Betrag, der über das angemessene Maß hinaus hierfür verwendet wird, dem Ausgleichsfonds für Leistungen an Geschädigte verlorengeht.

    (Präsident D. Dr. Gerstenmaier übernimmt den Vorsitz.)

    Zu diesen Ausführungen des Bundesrechnungshofes muß folgendes gesagt werden. Das Kapital der Bank ist voll im Besitz des Bundes und gehört zu 22/25 dem Sondervermögen Ausgleichsfonds. Ihre Aufgaben erstrecken sich im wesentlichen auf den gleichen Personenkreis wie die des Ausgleichsfonds. Die zeitweilige Ansammlung gewisser Überschüsse bei der Bank, wie sie sich aus dem vereinbarten Verfahren der Gebührenberechnung zwangsläufig ergab, war daher völlig unbedenklich, um so mehr, als die vom Bundesrechnungshof verlangten Maßnahmen ja zu keiner Verminderung der Gebührenzahlungen des Ausgleichsfonds, sondern lediglich zu einer anderen zeitlichen Verteilung führten.
    Die Ansammlung gewisser freier Mittel bei der Bank ist aber nicht nur in ihrem Gründungsgesetz verankert, sondern hat sich z. B. auch im Zusammenhang mit den Problemen der Kurspflege für die Anleihen als unbedingt erforderlich erwiesen.
    Da die Lastenausgleichsbank auf Drängen des Bundesrechnungshofs trotz erheblicher Bedenken ihrer Organe dem Bundesausgleichsamt für 1953 den Betrag von 1 Million DM erstatten und für 1954 auf ihr vertraglich zustehende Gebührenforderungen in Höhe von 2 Millionen DM verzichten mußte, verfügt sie nicht über genügend freie Mittel, da die Einzahlung des Kapitalanteils des Ausgleichsfonds seinerzeit auch nicht in Form liquider Mittel, sondern durch Umwandlung von Liquiditätskrediten, die bereits längere Zeit für von ihr verbürgte Betriebsmittelkredite ausgeliehen waren, erfolgte.
    Schon an diesem Beispiel ist ersichtlich, welche Auswirkungen die Mißachtung des Charakters der Lastenausgleichsbank als Kreditinstitut für ihre Möglichkeit zur Erfüllung der ihr vom Parlament gestellten Aufgaben haben muß.
    Der Bundesrechnungshof hat ohne Zweifel die Aufgabe und damit auch die Pflicht, im Rahmen seines Aufgabengebietes formelle und materielle Prüfungen, Ordnungsprüfungen sowie Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchzuführen und dazu Bemerkungen zu machen, Beanstandungen zu erheben und unseres Erachtens auch Empfehlungen zu geben. Mitgestaltend in die Aufgaben der Verwaltungsbehörden und anderer Verwaltungsstellen privater und öffentlicher Art einzugreifen, steht ihm indessen nicht zu. Hierfür kann er auch eine echte Verantwortung nicht übernehmen.
    Es ist daher nicht zu billigen, wenn der Bundesrechnungshof gemäß Ziffer 242 insbesondere „verlangt" — also fordert —, „daß die Gebühren ermäßigt und auf der Grundlage einer Kostenrechnung festgesetzt werden".
    Der Bundesrechnungshof überschreitet auch seine Befugnisse, wenn autorisierte Vertreter dieser Behörde vor einem Ausschuß dieses Parlaments, wie protokollarisch nachweisbar, erklärt haben:
    Die Höhe der Gebühren wird der Bundesrechnungshof
    — der Bundesrechnungshof! —
    künftig in der Weise regeln lassen, daß die Lastenausgleichsbank entsprechend der allgemeinen Übung eine ordnungsgemäße Kostenrechnung aufzustellen hat. Diese Berechnung hat die Grundlage für die Festsetzung der Verwaltungskostenentschädigung zu bilden.
    Diese Erklärung, die ich namens der vier Mitglieder des Verwaltungsrats abgegeben habe, bezweckt:
    Erstens. Die ungünstigen Auswirkungen der mißverständlichen Bemerkungen in der Drucksache 1892 sollen im Interesse der Lastenausgleichsbank nach Möglichkeit paralysiert werden.
    Zweitens. Die Mitglieder des Bundestages im Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank fordern im Bereich ihrer gesetzmäßigen Verantwortung die Anerkennung der Lastenausgleichsbank auch im Rahmen einer Prüfung als echtes Kreditinstitut mit allen sich hieraus ergebenden Folgen.
    Drittens und letztens. Der Bundesrechnungshof möge sich im Rahmen seiner Prüfungsaufgaben halten und Eingriffe exekutiver Art in die gesetzlichen Zuständigkeiten anderer Institutionen unterlassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, dem GB/BHE und rechts.)