Rede von
Hubert
Schulze-Pellengahr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der ausgezeichneten Begründung des Herrn Abgeordneten Putzig und meiner verehrten Herren Vorredner kann ich mich zu den einzelnen Problemen außerordentlich kurz fassen. Die beiden Redner haben allerdings in erster Linie die direkten Schädigungen der Menschen behandelt, und sie haben nur sehr kurz die Schäden besprochen, die sich indirekt für die Menschen ergeben.
Ich möchte in dem Bericht der Bundesregierung auch Untersuchungen darüber angestellt sehen, ob es nicht durch den dauernden Fall von Asche auf die landwirtschaftlichen Produkte beim Genuß dieser Produkte zu gewissen Schädigungen des Menschen kommt. Es ist nicht klar zum Ausdruck gekommen, daß zweifelsohne große Schäden durch den dauernden Anfall von Chemikalien auf die landwirtschaftliche Produktion entstehen. Einer meiner Bekannten hat festgestellt, daß bei ihm auf den Quadratmeter pro Jahr 15 kg Asche gefallen sind. Daß das nicht ohne Einwirkung auf die Produktion bleiben kann, ist doch wohl selbstverständlich.
Auf die Schäden, die durch Verschmutzung und Beschädigungen entstehen, ist hingewiesen worden; ich brauche mich darüber nicht zu verbreiten.
Aber eines möchte ich noch erwähnen, nämlich die Schäden in der Forstwirtschaft. Sie sind in großem Maße zu verzeichnen. Dem Außenstehenden werden sie nur wenig klar; er weiß davon nichts. Deshalb müßte man darauf in dem Bericht der Bundesregierung besonders hinweisen. Noch kilometerweit vom Ruhrgebiet entfernt, an Stellen, die im Windschatten des Reviers liegen, ist es unmöglich, Nadelholz anzubauen. Auch verschiedene Laubholzarten, wie die Eiche, sind in diesen Gebieten krank; man spricht direkt von „kranken Revieren". Die ganze Forstwirtschaft muß sich bei ihrem Aufbau weitestgehend nach den Gegebenheiten der Rauchentwicklung richten. Die Zahl der für die Auswahl in Frage kommenden Hölzer wird durch die dauernde Verschmutzung und durch die chemischen Einwirkungen immer kleiner. Die Schäden sind sehr bemerkenswert.
Über die Zuständigkeit brauche ich nicht zu sprechen. Zweifelsohne ist der Bund zuständig. Bestimmt zuständig ist er aber .auch für gewisse Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Diese Paragraphen sind immerhin schon über fünfzig Jahre alt; sie sind, was die Erfassung und Entschädigung der entstandenen Schäden anlangt, absolut nicht mehr modern und entsprechen nicht der heutigen Zeit. Wir müssen daran denken, eventuell auch diese Entschädigungs- und Erfassungsparagraphen neu zu fassen, damit sie der Zeit entsprechen.
Mein Vorredner, Herr Dr. Drechsel, hat eben darüber gesprochen, ob man diesen Antrag nicht direkt annehmen sollte, weil man doch der Regierung in den Ausschüssen nur Bekanntes an die Hand geben könne und weil die Regierung selbstverständlich auch wisse, wo die Schäden im allgemeinen lägen. Ich glaube, daß wir dieser Anregung folgen könnten. Ich bin überzeugt, daß sich z. B. der Herr Landwirtschaftsminister den hier angeführten Aufgaben recht gern unterziehen wird.