2. Deutscher Bundestag — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1956 9683
175. Sitzung
Bonn, Freitag, den 30. November 1956.
Zur Tagesordnung:
Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 9684 B
Vizepräsident Dr. Becker . 9715 A, C, 9717 C
Mellies (SPD) 9715 B
Rasner (CDU/CSU) 9715 C
Geschäftliche Mitteilungen . . . . 9684 B, 9717 C
(B) Glückwünsche zum Geburtstag der Abg.
Frau Dr. Rehling 9684 B
Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 294 und 298 (Drucksachen 2850, 2927; 2861, 2933) 9684 C
Wahl eines Schriftführers 9684 C
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, FVP, DP betr. Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes (Drucksache 2920) . . . . 9684 C
Beschlußfassung 9684 D
Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksachen 2724, 2812); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 2887, Umdrucke 849, 850) 9684 D
Dr. Miessner (FDP) 9684 D, 9691 D
Seuffert (SPD) . . . 9686 A, 9693 D, 9694 D,
9695 D
Dr. Lindrath (CDU/CSU) 9688 D Dr. Preusker, Bundesminister
für Wohnungsbau . 9689 C, 9695 C, 9696 A
Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 9692 D
Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 9693 A
Dr. Königswarter (SPD) 9693 B
Dr. Czaja (CDU/CSU) 9694 C, D
Dr. Wellhausen (CDU/CSU) (zur Abstimmung) 9696 B
Abstimmungen 9696 A, C
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 2136); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 2891, Umdruck 847) 9696 C, 9713 B
Dr. Hellwig (CDU/CSU):
als Berichterstatter 9696 D
als Abgeordneter 9703 C, 9707 B, 9712 C,
9713 C
Lange (Essen) (SPD) 9698 C, 9709 B, 9712 A, C
Dr. von Merkatz, Bundesminister
der Justiz . . . . 9701 D, 9706 A, 9712 B
Illerhaus (CDU/CSU) 9702 C
Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) 9704 B,
9711 B, 9712 A
Dr. Arndt (SPD):
zur Sache 9706 B, 9707 B, 9712 A
zur Geschäftsordnung 9713 B
Meyer-Ronnenberg (CDU/CSU) . . 9709 A
Unterbrechung der Sitzung . . 9713 B
Dr. Elbrächter (DP) 9713 D
Rasner (CDU/CSU) 9714 B, 9715 C
Dr. Deist (SPD) (zur Abstimmung) . 9714 C Abstimmungen 9712 D Namentliche Schlußabstimmung . 9714 D, 9724
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 2781) in Verbindung mit der
Ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Krammig, Dr. Jaeger, Niederalt, Wacher (Hof), Leukert u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Währungs-
und Notenbank des Bundes und die Landeszentralbanken (Drucksache 2832) . . 9715 D
Rasner (CDU/CSU) 9715 C
Seuffert (SPD) 9715 D
Dr. Westrick, Staatssekretär im
Bundesministerium für Wirtschaft (Schriftliche Stellungnahme) . . . 9719 B
Höcherl (CDU/CSU) (Schriftliche Begründung) 9721 D
Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 9717 C
Nächste Sitzung 9717 D
Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9718 A
Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Umdruck 849) 9718 D
Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Umdruck 850) 9718 D
Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Umdruck 847) 9719 A
Anlage 5: Stellungnahme des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft Dr. Westrick zum Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 2781) 9719 B
Anlage 6: Schriftliche Begründung des Abg
Höcherl (CDU/CSU) zum Entwurf eines Gesetzes über die Währungs- und Notenbank des Bundes und die Landeszentralbanken (Drucksache 2832) 9721 D
Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 2891) 9724
Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
*) Siehe Anlage 6.
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich
Frau Ackermann 30. 11.
Arndgen 30. 11.
Dr. Atzenroth 30. 11.
Dr. Bartram 30. 11.
Behrisch 30. 11.
Bender 30. 11.
Frau Beyer (Frankfurt) 14. 12.
Birkelbach 1. 12.
Fürst von Bismarck 30. 11.
Blachstein 30. 11.
Dr. Blank (Oberhausen) 1. 12.
Frau Dr. Bleyler 30. 11.
Brandt 30. 11.
Cillien 15. 12.
Dannebom 30. 11.
Dr. Deist 1. 12.
Frau Dietz 13. 12.
Dr. Dittrich 22. 12.
Dr. Dollinger 1. 12.
Dr. Dresbach 30. 12.
Eberhard 8. 12.
Dr. Elbrächter 30. 11.
Engelbrecht-Greve 13. 12.
Erler 30. 11.
Eschmann 30. 11.
Dr. Franz 30. 11.
Franzen 13. 12.
Dr. Friedensburg 30. 11.
Fuchs 30. 11.
Dr. Furler 1. 12.
Gefeller 30. 11.
Geiger 30. 11.
D. Dr. Gerstenmaier 3. 12.
Dr. Gille 30. 11.
Dr. Gleissner (München) 30. 11.
Dr. von Golitschek 30. 11.
Grantze 22. 12.
Günther 30. 11.
Hansen 30. 11.
Dr. Graf Henckel 1. 12.
Herold 13. 12.
Hilbert 30. 11.
Höcker 30. 11.
Höfler 30. 11.
Hörauf 15. 12.
Dr. Horlacher 1. 12.
Huth 30. 11.
Dr. Jaeger 30. 11.
Karpf 30. 11.
Kiesinger 3. 12.
Dr. Klötzer 30. 11.
Dr. Köhler 30. 11.
Dr. Kopf 1. 12.
Krammig 30. 11.
Dr. Kreyssig 1. 12.
Frau Dr. Kuchtner 30. 11.
Kühn (Köln) 30. 11.
Ladebeck 30. 11.
Lenz (Brühl) 1. 12.
Dr. Lenz (Godesberg) 30. 11.
Majonica 15. 12.
Massoth 13. 12.
Mattick 30. 11.
Mayer (Birkenfeld) 1. 12.
Dr. Menzel 30. 11.
Dr. von Merkatz 1. 12.
Dr. Mommer 30. 11.
noch Beurlaubungen
Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich
Morgenthaler 30. 11.
Müller-Hermann 30. 11.
Neubauer 30. 11.
Odenthal 31. 12.
Dr. Oesterle 1. 12.
Ollenhauer 15. 12.
Onnen 30. 11.
Pelster 1. 12.
Dr. Pohle (Düsseldorf) 1. 12.
Pöhler 13. 12.
Frau Praetorius 30. 11.
Dr. Preiß 30. 11.
Dr. Dr. h. c. Pünder 30. 11.
Raestrup 22. 12.
Regling 30. 11.
Frau Dr. Rehling 15. 12.
Dr. Reichstein 5. 12.
Richter 30. 11.
Freiherr Riederer von Paar 30. 11.
Sabaß 1. 12.
Scheel 22. 12.
Scheppmann 30. 11.
Dr. Schild 30. 11.
Schmücker 30. 11.
Dr. Schmid (Frankfurt) 3. 12.
Schoettle 30. 11.
Dr. Schöne 1. 12.
Seiboth 30. 11.
Srock 1. 12.
Dr. Starke 30. 11.
Dr. Strosche 30. 11.
Wagner (Ludwigshafen) 30. 11.
Wehner 30. 11.
Dr. Zimmermann 30. 11.
Anlage 2 Umdruck 849
(Vgl. S. 9686 A, 9696 A)
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksachen 2887, 2812, 2724).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In § 1 Nr. 1 wird der Buchstabe d gestrichen:
Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1:
2. In § 1 Nr. 1 Buchstabe d werden in dem in § 10 Abs. 3 Ziffer 3 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes anzufügenden Satz 2 nach den Worten „des sozialen Wohnungsbaus" die Worte ,,, soweit für ihn öffentliche Mittel nach § 6 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zur Förderung eingesetzt werden können," eingefügt.
Bonn, den 28. November 1956
Mellies und Fraktion
Anlage 3 Umdruck 850
(Vgl. S. 9688 D, 9696 B)
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU DP, FVP zur dritten Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksachen 2887, 2812, 2724).
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 1 Buchstabe d wird dem in § 10 Abs. 3 Ziff. 3 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes anzufügenden letzten Satze folgender Halbsatz angefügt:
; soweit sie im Januar 1957 geleistet worden sind, werden sie wie Aufwendungen behandelt, die im Veranlagungszeitraum 1956 nach dem 6. Oktober 1956 geleistet worden sind.
Bonn, den 29. November 1956
Dr. Krone und Fraktion
Dr. Brühler und Fraktion
Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
Anlage 4 Umdruck 847
(Vgl. S. 9698 C, 9712 D)
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksachen 2891, 2136).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Art. 1 erhält der § 2 a folgende Fassung:
§ 2a
Preisüberhöhung
(1) Wer vorsätzlich in befugter oder unbefugter Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe für Gegenstände oder Leistungen des lebenswichtigen Bedarfs unangemessene Entgelte f ordert, verspricht, vereinbart, annimmt oder gewährt, kann mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Deutsche Mark belegt werden.
(2) Von der Einleitung eines Verfahrens ist abzusehen und ein bereits eingeleitetes Verfahren ist einzustellen, wenn kein öffentliches Interesse verletzt ist.
Bonn, den 28. November 1956
Mellies und Fraktion
Anlage 5 (Vgl. S. 9715 D)
Stellungnahme des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft, Dr. Westrick, zur ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bundesbank (Drucksache 2781).
Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung dieses Gesetzentwurfes bewußt, dessen Ziel es ist, die Sicherheit der Währung auch in Zukunft zu gewährleisten und damit letzten Endes einer freiheitlichen Verfassung von Staat und Gesellschaft zu dienen.
Nach Meinung der Bundesregierung, die schon in der am Schluß der Drucksache 2781 abgedruckten Rede des Bundesministers Prof. Erhard vor dem Bundesrat dargelegt wurde, ist die Zeit reif für ein Bundesbankgesetz, um das Besatzungsrecht auf diesem Gebiet endlich durch Bundesrecht zu ersetzen. Dabei bietet sich die willkommene Gelegenheit, das Instrumentarium der Notenbank zur Bewältigung der vor ihr stehenden großen Aufgaben zu verstärken.
Die Sicherheit unserer manipulierten Währung steht in unmittelbarem Zusammenhange mit der richtigen Dosierung der umlaufenden Geldmenge im Verhältnis zu der umlaufenden Gütermenge. Die Bundesregierung hat sich deshalb bemüht, die Bundesbank mit einem umfassenden und modernen Instrumentarium währungspolitischer Befugnisse zur Manipulierung der Geldmenge auszustatten. Die Einzelheiten hierzu sind in der Begründung des Entwurfs dargelegt.
Der Gesetzentwurf enthält ein klares und unzweideutiges, in einer Reihe von konkreten Vorschriften verankertes Bekenntnis zur Unabhängigkeit der Notenbank. Dieses Bekenntnis sollte alle Zweifel an der Meinung der Bundesregierung in dieser Frage beseitigen. Wenn in der Vergangenheit Meinungsverschiedenheiten über die Währungspolitik der Bank deutscher Länder bestanden haben und etwa auch in der Zukunft aufkommen sollten, so ist das keineswegs als ein Symptom dafür anzusehen, daß man mit einer Kritik an der Währungspolitik der Notenbank gleichzeitig ihre Unabhängigkeit antasten will. Man vergleiche doch die Situation in anderen Demokratien, wie z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo noch im März d. J. sehr erhebliche und offen zum Ausdruck gekommene Meinungsverschiedenheiten zwischen der Regierung und dem Federal Reserve Board bestanden haben und wo die Regierung öffentlich erklärte, daß dieser Meinungsstreit natürlich kein Anlaß sei, die Unabhängigkeit der Notenbank in Zweifel zu ziehen. Die gleiche Stellungnahme ist in den Formulierungen des Gesetzentwurfes für die Notenbank enthalten.
Auch im Zusammenhang mit den hartnäckigen Auseinandersetzungen über die Organisation der Bank wird manchmal von den Gegnern des Regierungsentwurfs der Verdacht geäußert, daß durch die Umwandlung des Landeszentralbanksystems zu einer Bundesbank die Unabhängigkeit der Notenbank infolge übergroßen Einflusses der Bundesregierung in Gefahr gerate. Das ist völlig ungerechtfertigt. Unzweifelhaft unterliegt nach dem Entwurf die Bundesbank keiner Weisung der Bundesregierung. Bei den oben erwähnten Sorgen bezüglich der Unabhängigkeit der Bundesbank ist offenbar an die Mitwirkung der Bundesregierung bei der Ernennung der Mitglieder des Direktoriums gedacht. Die Mitwirkung von Bundesinstanzen ist bei allen Bundeseinrichtungen eine organisatorische Notwendigkeit. Im Landeszentralbanksystem lag das Organisationsrecht bei den Ländern; für die Bundesbank soll es nunmehr auf den Bund übergehen. Warum sollte der Bund bei der Auswahl der leitenden Persönlichkeiten weniger objektiv sein, als es bisher die Länder waren? Diese Frage wird meistens beantwortet mit dem Hinweis auf den sogenannten Pluralismus der bisherigen Ernennungsinstanzen. Darauf ist zu antworten: Dieser Pluralismus ist kein Monopol des bisherigen Systems. Auch der Entwurf verteilt pluralistisch die Auswahl der leitenden Persönlichkeiten auf die Bundesregierung und den Bundesrat oder, da der Bundesrat die Landesregierungen anhören muß, praktisch auf die Bundesregierung und die Landesregierungen. Außerdem soll noch in jedem Falle das Direktorium der Bundesbank
(Staatssekretär Dr. Westrick)
angehört werden. Das ist doch ebenfalls Pluralismus! Bundesminister Erhard hat in seiner Ihnen vorliegenden Rede vor dem Bundesrat darauf hingewiesen, daß in den Bundesratsverhandlungen von dem Vertreter eines Landes beantragt wurde, diesen Pluralismus noch zugunsten der Länder zu verstärken. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Daraus läßt sich der Schluß ziehen, daß es den Kritikern des Regierungsentwurfs in Wahrheit weniger auf den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Notenbank als vielmehr auf die Erhaltung der Landeszentralbanken ankommt.
Mit der Frage der Unabhängigkeit zwar nicht identisch, aber eng verknüpft ist die weitere Frage nach dem Verhältnis der Währungspolitik der Notenbank zur Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Daß die Notenbank verpflichtet sein soll, „die Wirtschaftspolitik der Regierung im Rahmen ihrer Aufgabe zu unterstützen", ist eine Formulierung, die bereits durch das sogenannte Übergangsgesetz vom August 1951 bei Abschaffung der Weisungsrechte der Alliierten Bankkommission gegenüber der Bank deutscher Länder vom Bundestag beschlossen wurde. Diese Formel ist in § 3 Abs. 2 des Entwurfs übernommen worden. Sie enthält die wichtigen Worte „im Rahmen ihrer Aufgabe", was klarstellt, daß die Notenbank verpflichtet ist, die Wirtschaftspolitik der Regierung zu unterstützen, soweit und solange dies ihre Aufgabe, nämlich die Sicherung der Währung, erlaubt. Andererseits ist zu bedenken, daß die Sicherheit der Währung nicht nur von der Währungspolitik der Notenbank, sondern ebenso von der Politik der Regierung und aller sonst verantwortlichen Instanzen insbesondere auf dem Gebiet der Lohn-, Preis-, Handels- und Sozialpolitik, der allgemeinen Wirtschaftspolitik sowie der Finanzpolitik abhängt. Um dies klarzustellen und der Notenbank nicht die alleinige Verantwortung aufzubürden, betont § 3 Abs. 2 erstmalig in einem Gesetz, daß die Verantwortung der Bundesregierung für die Sicherheit der Währung unberührt bleibt. Durch diese Klarstellung werden die Befugnisse der Notenbank, die in dem Gesetz deutlich umrissen sind, in keiner Weise eingeschränkt. Bei der Vielfalt der für die Sicherheit der Währung wichtigen Faktoren kommt einer guten Zusammenarbeit zwischen Regierung und Notenbank eine besonders große Bedeutung zu. Deshalb enthält der Entwurf mehrere hier nicht im einzelnen zu erläuternde Bestimmungen, die diese Zusammenarbeit fördern sollen. Das Verhältnis zwischen Regierung und Notenbank in paragraphenmäßigen Formeln darzustellen, ist in allen Notenbankgesetzen der Welt verschiedenartig in einer mehr oder weniger befriedigenden Weise versucht worden. Die Bundesregierung hält die von ihr vorgeschlagenen Formeln für befriedigend. Sie ist sich aber darüber im klaren, daß es weniger auf solche Formeln als vielmehr auf äußerlich und innerlich unabhängige und nur dem Wohle des Ganzen dienende Persönlichkeiten ankommt, die die Verantwortung tragen.
Was nun die so sehr im Vordergrund stehende Frage der Organisation angeht, so wird schon seit Jahren über die sogenannte zentrale oder dezentrale Konstruktion der Notenbank gestritten. Dieser Streit findet im übrigen eine interessante Parallele in der Entstehungsgeschichte der Reichsbank. Nach der Reichsgründung von 1871 mußten auch erst vier Jahre des Streites über die Organisationsfrage vergehen, bis es 1875 zur Errichtung der Reichsbank kam. Damals sträubte sich der preußische Finanzminister hartnäckig gegen die Umwandlung seiner Landeszentralbank, d. h. der Preußischen Bank, zur Reichsbank, und zwar bemerkenswerterweise gegen die Meinung Bayerns, Badens, Württembergs und Hessens, die alle für die Errichtung einer zentralen Notenbank eintraten. Im damaligen Bundesrat setzte sich Preußens Finanzminister durch. Aber der Reichstag, unterstützt von der öffentlichen Meinung, ging über diese Widerstände hinweg und gründete die Reichsbank.
Diese Entstehungsgeschichte zeigt, daß in dem damaligen Föderalstaat eine zentrale Notenbank nicht als eine Beeinträchtigung der Länderrechte empfunden wurde. Damals herrschte allgemein die Einsicht, daß eine einheitliche Reichswährung auch eine einheitliche Reichswährungsbank erfordert. Es sind auch in der 70jährigen Geschichte der Reichsbank niemals Anstände von seiten der Länder laut geworden. Die Reichsbank hat sich der Refinanzierung blühender Regionalbanken und einer ausgleichenden Geldversorgung der Wirtschaft aller Bundesländer befleißigt. Sie war schließlich, ähnlich wie die Reichsbahn und die Reichspost, überall in das Bewußtsein der Deutschen eingedrungen und zur Selbstverständlichkeit geworden. Auch die Vorschriften des Reichsbankgesetzes über die Organisation und das Instrumentarium der Reichsbank galten im In- und Ausland als gut. Das Gegenteil wird nicht bewiesen durch kritische Hinweise auf die Deflationspolitik der Reichsbank und der Reichsregierung gelegentlich der Weltwirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre sowie auf die Inflationspolitik von 1938 bis 1945. Für jene Deflationspolitik war die damals noch unvollkommene Beherrschung des konjunkturpolitischen Instrumentariums und für die Inflation waren politische Umstände bestimmend wie die Kriegsfinanzierung, diktatorische Eingriffe usw., nicht aber die gesetzlichen Vorschriften über die Organisation und die Geld- und Kreditpolitik der Reichsbank.
Nach dem Zusammenbruch des Reichs dezentralisierten die Besatzungsmächte die Reichsbank im Gebiet der Bundesrepublik in das Landeszentralbanksystem,bestehend aus den Landeszentralbanken und der Bank deutscher Länder. Das geschah bekanntlich in erster Linie aus politischen Gründen.
Bei der Behandlung der Organisation der Bundesbank im vorliegenden Gesetzentwurf ließ sich die Bundesregierung von der Überzeugung leiten, daß eine Notenbank in einem einheitlichen Währungssystem überhaupt nur einstufig funktionieren kann. Das bisherige, von den Besatzungsmächten eingeführte zweistufige Landeszentralbanksystem hat nach Meinung der Bundesregierung nur deshalb funktioniert, weil es de facto wie ein einstufiges Filialsystem gehandhabt worden ist. Der Regierungsentwurf geht von dem Bestreben aus, die Organisation der Notenbank mit ihrer Funktionsweise in Einklang zu bringen. Über die Mängel des zweistufigen Landeszentralbanksystem sind in der Begründung des Regierungsentwurfs nähere Darlegungen enthalten.
Allerdings hatte die Bundesregierung in der ersten Legislaturperiode einen Entwurf vorgelegt, der die Landeszentralbanken aufrechterhalten wollte. Dies war in dem Bestreben geschehen, den dringenden Wünschen der Länder entgegenzukommen,
(Staatssekretär Dr. Westrick)
unter Zugrundelegung einer damals vom Bundesrat formulierten verfassungsrechtlichen Auslegung und unter Zurückstellung auch schon damals vorhandener eigener schwerer Zweifel. Nach sorgfältiger Überprüfung ist die Bundesregierung aber zu der Überzeugung gelangt, daß neben den Erwägungen der Zweckmäßigkeit eine zwingende Verfassungsrechtslage zur Errichtung einer einstufigen Bundesbank führen muß. Wer aber die Ansicht der Bundesregierung über die Verfassungsrechtslage nicht teilt, wird doch zugeben müssen, daß die gegenteilige Meinung zumindest verfassungsrechtlich umstritten ist. Der Bundesregierung erscheint es aber aus staatspolitischen und ebenso aus währungspolitischen Gründen nicht verantwortbar zu sein, eine Notenbank auf verfassungsrechtlich umstrittener Grundlage zu errichten und damit die konkrete Gefahr für den rechtlichen Bestand eines solchen Instituts und seiner währungspolitischen Befugnisse in Kauf zu nehmen. Die Bundesregierung hat sich aus diesen Überlegungen nach sehr gewissenhafter Prüfung gezwungen gesehen, den ,anderen Weg zu gehen und eine einheitliche Bundesbank vorzuschlagen. Sie ist dabei aber in der inneren Organisation dieser Bank den Wünschen der Länder soweit wie möglich entgegengekommen. Die Bundesregierung glaubt, damit einen echten Kompromiß gefunden zu haben, der für alle Beteiligten tragbar sein müßte.
Die Mehrheit des Bundesrats hat bisher diesem Kompromiß die Zustimmung nicht gegeben, sondern Abänderungsvorschläge gemacht, die im Ergebnis einen Gesetzentwurf unter Aufrechterhaltung der Landeszentralbanken darstellen. Außerdem ist kürzlich mit Drucksache 2832 von den Abgeordneten Höcherl und Genossen ein Gegenentwurf eingebracht worden, der in wesentlichen Punkten dem Vorschlag des Bundesrats etwa entspricht. Abgesehen von den schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Vorschläge hält die Bundesregierung auch die für die Beibehaltung der Landeszentralbanken vorgebrachten Zweckmäßigkeitsargumente nicht für überzeugend. Bundesminister Prof. Erhard hat bereits in seiner Ihnen vorliegenden Bundesratsrede die Hauptargumente, nämlich die „institutionelle Garantie der Unabhängigkeit", die „Wirtschaftsnähe und Elastizität der Landeszentralbanken" und die „Zweiteilung der Organe in Willensbildung und Willensausführung" gewürdigt. Dem sind zwei Bemerkungen hinzuzufügen.
Erstens wird immer wieder gesagt, das Landeszentralbanksystem habe sich bewährt. Man identifiziert dabei kurzerhand die Politik des Zentralbanksystems mit seiner Organisation. Gewiß ist anzuerkennen, daß die Währungspolitik des Zentralbanksystems gut und erfolgreich war. Allerdings ist dabei gerechterweise zu bemerken, daß die übrigen Umstände, nämlich .die mit der Währungsreform dekretierte radikale Beschränkung der umlaufenden Geldmenge, die durch die Wirtschaftspolitik der Regierung, durch die ERP-Hilfe und die terms of trade geförderte ständige Aufwärtsentwicklung unserer Binnen- und Außenwirtschaft, sowie der durch ,die Finanzpolitik der Regierung gewährleistete andauernde Ausgleich des Etats wesentlich zur Stabilisierung der Währung beigetragen haben. Aus der Tatsache, daß die Währungspolitik gut und erfolgreich war, kann man aber doch nicht ohne weiteres die Behauptung oder gar den Beweis herleiten, daß die Konstruktion, d. h. die äußere und innere Organisation des Zentralbanksystems ein Optimum darstellte.
Zweitens hört man manchmal die Behauptung, das Landeszentralbanksystem entspreche am besten der föderativen Struktur unseres Bundesstaates. Die förderative Struktur unseres Bundesstaates ist bekanntlich durch eine Verteilung der Verwaltungskompetenzen auf Bund und Länder gekennzeichnet. Nach Art. 83 unserer Verfassung gehören die Verwaltungskompetenzen grundsätzlich den Ländern und nur ausnahmsweise dem Bund. Zu diesen wenigen Ausnahmen gehört beispielsweise der Auswärtige Dienst, die Bahn, die Post und auch die Währungsbank. Für die Währungsbank ist das einleuchtend, weil die bundeseinheitliche Währung und die damit zusammenhängenden Probleme ihrer Natur nach über den Wirkungsbereich der Gliedstaaten hinausgehen. Deshalb ist die Organisation der Währungsbank in keinem einzigen föderativen Bundesstaat der Welt, z. B. auch nicht in der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika, Sache der Gliedstaaten, sondern überall Sache des Bundes. Ist es nicht wahrhaft föderalistisch, zu sagen: auch in der Bundesrepublik Deutschland muß man den Ländern geben, was ihnen gebührt, und dem Bunde, was des Bundes ist? Und sollten nicht gerade diejenigen, die mit besonderem und durchaus berechtigtem Eifer über die Kompetenzen der Länder wachen, es vermeiden, die verfassungsmäßigen Kompetenzen des Bundes zu bezweifeln? Natürlich schließt diese klare Anerkennung der Organisationskompetenz des Bundes für die Bundesbank nicht aus, demjenigen Bundesorgan eine weitgehende Mitwirkung einzuräumen, das dazu berufen ist, insbesondere die Interessen der Länder zu vertreten, nämlich den Bundesrat. Das aber gerade ist in dem Entwurf der Bundesregierung geschehen, und es ist deshalb ungerechtfertigt, zu behaupten, dieser Entwurf entspräche nicht der föderativen Struktur unseres Bundesstaates.
Schließlich sei nur kurz bemerkt, daß die Bundesregierung sehr sorgfältig geprüft hat, ob ihr Entwurf der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sie ist davon überzeugt, daß dies zu verneinen ist, und verweist dieserhalb auf die Entwurfsbegründung und die Replik. Die Bundesregierung glaubt aber, daß es zu einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung dieser Verfahrensfrage gar nicht kommen wird. Denn sie hofft nach wie vor, daß im Laufe der Parlamentsberatungen noch allseits erkannt und anerkannt werden wird, daß der vorgelegte Entwurf sowohl den staatspolitischen als auch den wirtschaftspolitischen Interessen aller Beteiligten in abgewogener Weise gerecht wird und daher Zustimmung verdient.
Bonn, den 30. November 1956
Dr. Westrick
Anlage 6 (Vgl. S. 9717 C)
Begründung des Abgeordneten Höcherl (CDU/ CSU) zur ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Währungs- und Notenbank des Bundes und die Landeszentralbanken (Drucksache 2832).
Die Bundesregierung hat bereits in der 1. Wahlperiode mit Drucksache Nr. 4020 den Entwurf eines Gesetzes über die Währungs- und Notenbank des Bundes vorgelegt, der nicht mehr zu Ende beraten
(Höcherl)
werden konnte. Interessant ist die Begründung zu diesem Entwurf, in der es u. a. heißt:
Für die Errichtung der Bundesbank boten sich zwei Möglichkeiten. Die eine bestand in der Beibehaltung des nach 1945 auf Länderebene entstandenen Zentralbanksystems mit rechtlich und organisatorisch selbständigen Landeszentralbanken und der Bank deutscher Länder als Spitzeninstitut. Die andere Möglichkeit bestand darin, ein Zentralnotenbankinstitut mit eigenen Niederlassungen nach dem Vorbild der ehemaligen Reichsbank zu errichten. Der Entwurf hat sich im Grundsatz für die Beibehaltung der Bank deutscher Länder und Landeszentralbanken entschieden, weil sich dieses System seit der Währungsreform bewährt hat.
Das ist genau die Auffassung, die die Antragsteller der Drucksache 2832 heute noch vertreten. Pikanterweise findet sich in dem neuen Regierungsentwurf eine vollständig entgegengesetzte Begründung. In langen und sehr eingehenden Darlegungen wird der Nachweis versucht, daß nur ein zentrales Notenbankinstitut nach dem Vorbild der früheren Reichsbank der Währungspolitik gerecht würde. Man kann sich nicht vorstellen, daß in den drei Jahren, die zwischen den beiden Entwürfen liegen, die Verhältnisse sich so gründlich gewandelt hätten, daß der Kurs um 180° gedreht wird. Soviel zahlreichen Unterhaltungen mit maßgebenden Leuten der Landeszentralbanken zu entnehmen war, ist die Situation so, daß eingefleischte Anhänger des „Reichsbanksystems" durch die ausgezeichneten Erfahrungen über die glückliche Zusammenarbeit im Zentralbankrat zu Anhängern des zweistufigen Systems bekehrt wurden. Das zweistufige System hat 1950 eine ernste Bewährungsprobe in der Korea-Krise glücklich bestanden, so daß die Feststellungen in der Begründung zum Regierungsentwurf der 1. Wahlperiode zusätzlichen Beweiswert bekommen. Die Widersprüche aus der Beurteilung über die Erprobung des bisherigen Systems wiederholen sich bei den Schlußfolgerungen zu Art. 88 GG.
Der Regierungsentwurf der 1. Legislaturperiode enthält folgende Erläuterung:
Aus der Fassung des Art. 88 GG, insbesondere den Worten „als Bundesbank", und aus der Stellung dieser Verfassungsvorschrift zu den Art. 87 bis 89 lassen sich keine entscheidenden Argumente dafür gewinnen, daß die Bundesbank nach dem Vorbild der früheren Reichsbank zu gestalten sei. Die Entstehungsgeschichte dieses Artikels läßt ebenfalls keine zwingenden Schlüsse auf die Organisation der Bundesbank zu. Aus dem Art. 88 ist lediglich zu entnehmen, daß die Währungs- und Notenbank als Einrichtung des Bundes zu organisieren ist. Es bleibt dem Bundesgesetzgeber überlassen, den Aufbau der Bundesbank als einer Bundeseinrichtung nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Der Vorschrift des Art. 88 widerspricht es daher nicht, wenn die Landeszentralbanken in das Bundesbanksystem eingegliedert werden, soweit die Einheitlichkeit des Systems dadurch nicht gefährdet wird. Dieser Voraussetzung hat der Entwurf durch die Bestimmung Rechnung getragen, daß die Bundesbank sich bei Erfüllung ihrer Aufgaben der Landeszentralbanken bedient.
Bei allem Verständnis für Fortschritte in der Rechtsauslegung sind doch einige Zweifel am Platze, wenn sich aber innerhalb so kurzer Zeit die tatsächliche und die rechtliche Würdigung so auffallend widersprechen. Es ist auch nicht so, daß mit dem Entwurf Drucksache Nr. 2832 allein die weißblaue Fahne hochgehalten werden soll. Ein kurzer Blick in das Rubrum und in das Verzeichnis der Antragsteller hätte die voreiligen Kritiker sehr rasch davon überzeugen können, daß es sich nicht um eine bayerische Extratour handelt. Schließlich sind Namen wie der meines verehrten Freundes Krammig nicht gerade dafür bekannt, daß sie zur föderalistischen Vorhut zählen, im Gegenteil, ich möchte sie mehr in die föderalistische Nachhut einreihen.
Andere Wirtschaftsliteraten haben beanstandet, daß der Entwurf im Organisatorischen haften bleibe. Ein genaues Studium hätte die eifrigen Rezensenten davon überzeugen können, daß auch in der Abgrenzung des Geschäftsbereichs wesentliche materielle Neuerungen vorgesehen sind. So war es uns ein wichtiges Anliegen, die Einlage der Kassenmittel der Länder in das Zentralbanksystem nur dann vorzuschreiben, wenn der Zentralbankrat aus dringenden währungspolitischen Gründen eine solche Anordnung trifft. Die Verwaltung der Kassenmittel ist Ausfluß der Haushaltssouveränität der Länder, in die nicht ohne dringenden Anlaß eingegriffen werden soll. Mit den Kassenmitteln, die z. B. in Bayern bei der Staatsbank deponiert wurden, ist gerade in den schwierigsten Jahren der Aufbauzeit eine große kreditpolitische Befruchtung vor allem revierferner Gebiete erreicht und der Wiederaufbau und der Aufbau der heimatvertriebenen Industrie finanziert worden. Die Länder, vor allem Bayern, können auch in der Zukunft auf diese Quelle nicht verzichten.
In § 30 des Entwurfs ist die Mobilisierung der Ausgleichsförderung für Geschäfte am offenen Markt behandelt, die nach dem Regierungsentwurf das quotenmäßige Eintrittsrecht des Bundesfinanzministers ohne Zustimmung des Zentralbankrats vorsieht. Wir sind der Meinung, daß im Interesse einer einheitlichen Währungspolitik dieser Selbsteintritt an das Einvernehmen mit dem Zentralbankrat gebunden werden muß. Das sind nur zwei Beispiele zum materiellen Teil.
Den Antragstellern lag besonders am Herzen, die auch im Regierungsentwurf eindeutig formulierte Unabhängigkeit der Bundesnotenbank ganz besonders deutlich zu machen, was in § 3 Abs. 1 in der prägnanten Form geschieht „daß die deutsche Bundesbank bei Durchführung ihrer Aufgaben von der Bundesregierung unabhängig ist". Dieses Prinzip ist der Kern jeder gesunden Währungspolitik. Die Notenbank wird dadurch gewissermaßen zur unabhängigen 3. Gewalt in der Wirtschafts- und Währungspolitik erhoben.
Der Entwurf der CSU will auch die leidige Frage des Sitzes der Bundesnotenbank, die eine vorzeitige und unangebrachte Debatte ausgelöst hat, eindeutig dadurch klären, daß Frankfurt zum vorläufigen und Berlin zum endgültigen Sitz ausdrücklich erklärt wird.
Der Bundesrat hat gegen den Regierungsentwurf sehr umfangreiche und starke Bedenken erhoben, die soweit gehen, daß die Einwendungen fast den Charakter eines selbständigen Entwurfes annehmen. In diesem Zusammenhang wurden auch unangenehme Zuständigkeitsfragen erörtert, die unter Umständen befürchten lassen, daß es darüber zu einem Verfassungsstreit kommt. Jeder andere Gegenstand erscheint eher geeignet für eine verfas-
(Höfler)
sungsrechtliche Entscheidung als gerade die Gesetzgebung über die Notenbank, bei der Vertrauen und Beständigkeit die wesentlichsten Lebenselemente darstellen.
Ich will mich auf diese kurzen Bemerkungen beschränken und beantrage die Überweisung des Entwurfes an den Ausschuß für Geld und Kredit federführend und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik mitberatend. An und für sich hätte ich es lieber gesehen, daß zur Beschleunigung der Beratung dieses Grundgesetz für die Währungspolitik nur an den Ausschuß für Geld und Kredit verwiesen wird. Man hat in diesem Zusammenhang Gerüchte über personalpolitische Absichten gehört. Immerhin verlangt der Gegenstand der Beratung äußerste Behutsamkeit und die Vermeidung auch des geringsten Anscheins irgendwelcher Nebenabsichten. Nachdem jedoch im Ältestenrat eine Einigung über die Verweisung an die beiden Ausschüsse zustande gekommen ist, schließe ich mich dieser Vereinbarung an in der Hoffnung, daß die Beratungen so zügig vorangetrieben werden, daß das Gesetz noch rechtzeitig in dieser Wahlperiode verabschiedet wird.
Bonn, den 30. November
Höcherl
Namentliche Schlußabstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 2891) (Vgl. S. 9714 D)
Name Abstimmung
CDU/CSU
Frau Ackermann . beurlaubt
Dr. Adenauer. . . -
Albers . . Ja
Albrecht (Hamburg). Ja
Arndgen Ja
Baier (Buchen) Nein
Barlage Ja
Dr. Bartram beurlaubt
Bauer (Wasserburg) Ja
Bauereisen
Bauknecht enthalten
Bausch Ja
Becker (Pirmasens). Ja
Bender beurlaubt
Berendsen Ja
Dr. Bergmeyer Ja
Fürst von Bismarck . . beurlaubt
Blank (Dortmund) . . . Ja
Frau Dr. Bleyler
(Freiburg) beurlaubt
Blöcker —
Bock Ja
von Bodelschwingh . . Ja
Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja
Brand (Remscheid) . .. Ja
Frau Brauksiepe . . . Ja
Dr. von Brentano . . . -
Brese —
Frau Dr. Brökelschen . . —
Dr. Brönner Ja
Brookmann (Kiel). --
Brück Ja
Dr. Bucerius Ja
Dr. von Buchka . . Ja
Dr. Bürkel Ja
_
Burgemeister Ja
Caspers *
Cillien beurlaubt
Dr. Conring Ja
Dr. Czaja Ja
Demmelmeier —
Diedrichsen . Ja
Frau Dietz beurlaubt
Dr. Dittrich beurlaubt
Dr. Dollinger beurlaubt
Donhauser Ja
Dr. Dresbach Ja
Dr. Eckhardt —
Eckstein —
Ehren *
Engelbrecht-Greve ... beurlaubt
Dr. Dr. h. c. Erhard . . . —
Etzenbach . Ja
Even --
Name Abstimmung
Feldmann . Ja
Gräfin Finckenstein Ja
Finckh —
Dr. Franz beurlaubt
Franzen beurlaubt
Priese Ja
Fuchs beurlaubt
Funk Ja
Dr. Furler beurlaubt
Frau Ganswindt . . . Ja
Frau Dr. Gantenberg . Ja
Gedat Ja
Geiger (München). . Ja
Frau Geisendörfer . . .
Gengler Ja
Gerns. ..
D. Dr. Gerstenmaier . beurlaubt
Gibbert
• Giencke . Ja
Dr. Glasmeyer Ja
Dr. Gleissner (München) beurlaubt
Glüsing Ja
Gockeln . —
Dr. Götz J a
Goldhagen Ja
Gontrum --
Günther beurlaubt
Haasler - enthalten
Häussler
Hahn Ja
Harnischfeger Ja
Heix Ja
Dr. Hellwig Ja
Dr. Graf Henckel . . . beurlaubt
Dr. Hesberg Ja
Heye *
Hilbert beurlaubt
Höcherl Ja
Dr. Höck Ja
Höfler beurlaubt
Holla Ja
Hoogen Ja
Dr. Horlacher beurlaubt
Horn Ja
Huth beurlaubt
Illerhaus Ja
Dr. Jaeger beurlaubt
Jahn (Stuttgart) . . . *
Frau Dr. Jochmus . . Ja
Josten Ja
Kahn Ja
Kaiser (Bonn) —
Frau kaiser
(Schwäbisch -Gmünd) . Nein
*) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
2. Deutscher Bundestag — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1956 9725
Name Abstimmung
Karpf beurlaubt
Kemmer (Bamberg) . . Ja
Kemper (Trier) . . . *
Kiesinger beurlaubt
Dr. Kihn (Würzburg) . Ja
Kirchhoff Ja
Klausner J a
Dr. Kleindinst Ja
Dr. Kliesing Ja
Knapp —
Knobloch —
Dr. Köhler beurlaubt
Koops —
Dr. Kopf beurlaubt
Kortmann Ja
Kraft Ja
Kramel Ja
Krammig Ja
Kroll Ja
Frau Dr. Kuchtner . . beurlaubt
Kühlthau Ja
Kuntscher Ja
Kunze (Bethel) Ja
Lang (München) . . . Ja
Leibing Ja
Dr. Leiske *
Lenz (Brühl) beurlaubt
Dr. Lenz (Godesberg) . . Ja
Lenze (Attendorn) . . Ja
Leonhard Ja
Lermer Ja
Leukert Ja
Dr. Leverkuehn. . Ja
Dr. Lindenberg. . Ja
Dr. Lindrath Ja
Dr. Löhr Ja
Lotze enthalten
Dr. h. c. Lübke . . . . —
Lücke —
Lücker (München) Ja
Lulay *
Maier (Mannheim) . . enthalten
Majonica beurlaubt
Dr. Baron Manteuf fel
Szoege Ja
Massoth beurlaubt
Mayer (Birkenfeld) beurlaubt
Menke enthalten
Mensing
Meyer (Oppertshofen)
Meyer-Ronnenberg . . Ja
Miller
Dr. Moerchel Ja
Morgenthaler beurlaubt
Muckermann Ja
Mühlenberg —
Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Ja
Müller-Hermann . . . beurlaubt
Müser Ja
Nellen Ja
Neuburger Ja
Niederalt Ja
Frau Niggemeyer . . . Ja
Dr. Dr. Oberländer. . —
Dr. Oesterle beurlaubt
Oetzel Ja
Pelster beurlaubt
Name Abstimmung
Dr. Pferdmenges . . Ja
Frau Pitz Ja
Platner .. enthalten
Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt
Frau Praetorius . .. Ja
Frau Dr. Probst . .. *
Dr. Dr. h. c. Pünder Ja
Raestrup beurlaubt
Rasner Ja
Frau Dr. Rehling . . . beurlaubt
Richarts Ja
Frhr. Riederer von Paar Ja
Dr. Rinke Ja
Frau Rösch Ja
Rösing Ja
Rümmele —
Ruf Ja
Sabaß beurlaubt
Sabel Ja
Samwer Ja
Schäffer —
Scharnberg Ja
Scheppmann beurlaubt
Schill (Freiburg) . *
Schlick Ja
Schmücker beurlaubt
Schneider (Hamburg) . *
Schrader —
Dr. Schröder (Düsseldorf) —
Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja
Schüttler Ja
Schütz Ja
Schulze-Pellengahr .. Ja
Schwarz Ja
Frau Dr. Schwarzhaupt Ja
Dr. Seffrin Ja
Seidl (Dorfen) Ja
Dr. Serres Ja
Siebel Ja
Dr. Siemer Ja
Solke Ja
Spies (Brücken) .. Nein
Spies (Emmenhausen) . Ja
Spörl *
Stauch —
Frau Dr. Steinbiß .. Ja
Stiller Ja
Storch —
Dr. Storm Ja
Strauß —
Struve Ja
Stücklen Ja
Teriete Ja
Thies Ja
Unertl Ja
Varelmann Ja
Frau Vietje Ja
Dr. Vogel Ja
Voß Ja
Wacher (Hof) Ja
Wacker (Buchen) . . . . *
Dr. Wahl Ja
Walz Ja
Frau Dr. h. c. Weber
(Aachen) Ja
Dr. Weber (Koblenz) . Ja
Wehking Ja
*) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
Name Abstimmung
Dr. Wellhausen . Ja
Dr. Welskop
Frau Welter (Aachen) Ja
Dr. Werber *
Wiedeck Ja
Wieninger Ja
Dr. Willeke Ja
Winkelheide *
Dr. Winter Ja
Wittmann Nein
Wolf (Stuttgart) . . Nein
Dr. Wuermeling .. —
Wullenhaupt Ja
SPD
Frau Albertz Nein
Frau Albrecht (Mittenw.) Nein
Altmaier Nein
Dr. Arndt Nein
Arnholz Nein
Dr. Baade —
Dr. Bärsch Nein
Bals Nein
Banse Nein
Bauer (Würzburg). . . Nein
Baur (Augsburg) . . . Nein
Bazille Nein
Behrisch beurlaubt
Frau Bennemann . . . Nein
Bergmann Nein
Berlin Nein
Bettgenhäuser . Nein
Frau Beyer (Frankfurt) beurlaubt
Birkelbach beurlaubt
Blachstein Nein
Dr. Bleiß —
Böhm (Düsseldorf) . . Nein
Bruse Nein
Corterier Nein
Dannebom beurlaubt
Daum Nein
Dr. Deist Nein
Dewald —
Diekmann Nein
Diel Nein
Frau Döhring Nein
Dnnatka Nein
Erler beurlaubt
Eschmann beurlaubt
Faller Nein
Franke —
Frehsee —
Freidhof —
Frenzel *
Gefeller beurlaubt
Geiger (Aalen) beurlaubt
Geritzmann Nein
Gleisner (Unna) .. —
Dr. Greve Nein
Dr. Gülich Nein
Hansen (Köln) beurlaubt
Hansing (Bremen) Nein
Hauffe Nein
Heide Nein
Heiland Nein
Heinrich Nein
Hellenbrock —
Name Abstimmung
Frau Herklotz Nein
Hermsdorf Nein
Herold beurlaubt
Höcker beurlaubt
Höhne Nein
Hörauf beurlaubt
Frau Dr. Hubert . . . Nein
Hufnagel Nein
Jacobi —
Jacobs Nein
Jahn (Frankfurt) . .. —
Jaksch Nein
Kahn-Ackermann . . . —
Kalbitzer Nein
Frau Keilhack Nein
Frau Kettig Nein
Keuning Nein
Kinat Nein
Frau Kipp-Kaule . . . Nein
Könen (Düsseldorf). . Nein
Koenen (Lippstadt). . Nein
Frau Korspeter .. Nein
Dr. Kreyssig beurlaubt
Kriedemann Nein
Kühn (Köln) Nein
Kurlbaum Nein
Ladebeck beurlaubt
Lange (Essen) Nein
Leitow —
Frau Lockmann . . . Nein
Ludwig Nein
Maier (Freiburg) .. Nein
Marx *
Matzner Nein
Meitmann Nein
Mellies Nein
Dr. Menzel Nein
Merten Nein
Metzger —
Frau Meyer (Dortmund) —
Meyer (Wanne-Eickel). Nein
Frau Meyer-Laule . . Nein
MiBmahl Nein
Moll Nein
Dr. Mommer beurlaubt
Müller (Erbendorf) . . . Nein
Müller (Worms) . . . Nein
Frau Nadig Nein
Odenthal beurlaubt
Ohlig *
011enhauer beurlaubt
Op den Orth —
Paul —
Peters Nein
Pöhler beurlaubt
Pohle (Eckernförde). . Nein
Dr. Preller Nein
Prennel Nein
Priebe Nein
Pusch Nein
Putzig Nein
Rasch Nein
Dr. Ratzel Nein
Regling beurlaubt
Rehs *
Reitz Nein
Reitzner Nein
*) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
Name Abstimmung
Frau Renger Nein
Richter beurlaubt
Ritzel Nein
Frau Rudoll Nein
Ruhnke —
Runge Nein
Frau Schanzenbach . Nein
Scheuren Nein
Dr. Schmid (Frankfurt) . beurlaubt
Dr. Schmidt (Gellersen) . Nein
Schmidt (Hamburg) . . Nein
Schmitt (Vockenhausen) . Nein
Dr. Schöne beurlaubt
Schoettle Nein
Seidel (Fürth) Nein
Seither —
Seuffert Nein
Stierle —
Sträter Nein
Frau Strobel Nein
Stümer Nein
Thieme Nein
Wagner (Deggenau) . Nein
Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt
Wehner beurlaubt
Wehr *
Welke Nein
Weltner (Rinteln) . . Nein
Dr. Dr. Wenzel Nein
Wienand *
Wittrock Nein
11 Zühlke Nein
FDP
Dr. Atzenroth beurlaubt
Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein
Dr. Bucher Nein
Dr. Czermak Nein
Dr. Dehler Nein
Dr.-Ing. Drechsel . Nein
Eberhard beurlaubt
Frau Friese-Korn Nein
Frühwald Nein
Gaul Nein
Dr. von Golitscheck Nein
Graaff (Elze) Nein
Dr. Hammer Nein
Held *
Dr. Hoffmann *
Frau Hütter . —
Frau Dr. Ilk *
Dr. Jentzsch —
Kühn (Bonn) Nein
Lenz (Trossingen) .. . Nein
Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö
wenstein Nein
Margulies —
Mauk Nein
Dr. Mende Nein
Dr. Miessner Nein
Onnen beurlaubt
Rademacher Nein
Scheel beurlaubt
Schloß *
Schwann Nein
Stahl *
Name Abstimmung
Dr. Stammberger . Nein
Dr. Starke beurlaubt
Weber (Untersontheim) Nein
GB/BHE
Elsner *
Engell Nein
Feller enthalten
Frau Finselberger . enthalten
Gemein ... enthalten
Dr. Gille beurlaubt
Dr. Kather Nein
Dr. Keller enthalten
Dr. Klötzer enthalten
Kunz (Schwalbach) . enthalten
Kutschera .. enthalten
Dr. Mocker *
Petersen enthalten
Dr. Reichstein beurlaubt
Seiboth beurlaubt
Dr. Sornik enthalten
Srock beurlaubt
Dr. Strosche beurlaubt
DP
Becker (Hamburg). . . Nein
Dr. Brühler Nein
Eickhoff Nein
Dr. Elbrächter Nein
Fassbender —
Frau Kalinke Ja
Matthes Nein
Dr. von Merkatz . Ja
Müller (Wehdel) ... Nein
Dr. Schild (Düsseldorf) . beurlaubt
Schneider (Bremerhaven) Nein
Dr. Schranz Nein
Dr.-Ing. Seebohm . . . —
Walter Ja
Wittenburg Nein
Dr. Zimmermann . . . beurlaubt
FVP
Dr. Berg . Nein
Dr. Blank (Oberhausen) beurlaubt
Dr. h. c. Blücher. . —
Euler Nein
Dr. Graf (München) Nein
Gumrum Ja
Hepp Nein
Körner Ja
Lahr Nein
von Manteuffel (Neuß) Nein
Neumayer Ja
Dr. Preiß Nein
Dr. Preusker —
Dr. Schäfer Nein
Dr. Schneider (Lollar) . Nein
Fraktionslos
Brockmann (Rinkerode) enthalten
Stegner Nein
*) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
Zusammenstellung der Abstimmung
Abstimmung
Abgegebene Stimmen 317
Davon:
Ja 152
Nein 149
Stimmenthaltung. 16
Zusammen wie oben 317
Berliner Abgeordnete
Name Abstimmung
CDU/CSU
Dr. Friedensburg . beurlaubt
Grantze beurlaubt
Dr. Krone *
Lemmer —
Frau Dr. Maxsein . *
Stingl *
SPD
Brandt (Berlin). . beurlaubt
Frau Heise Nein
Klingelhöfer Nein
Dr. Königswarter. . Nein
Name Abstimmung
Mattick . beurlaubt
Neubauer beurlaubt
Neumann Nein
Dr. Schellenberg . Nein
Frau Schroeder (Berlin) . Nein
Schröter (Wilmersdorf) . Nein
Frau Wolff (Berlin) . . Nein
FDP
Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein
Dr. Reif Nein
Dr. Will Nein
FVP
Dr. Henn —
Hübner Nein
Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten
Abstimmung
Abgegebene Stimmen 12
Davon:
Ja —
Nein 12
Stimmenthaltung. —
Zusammen wie oben 12
1 Für Teile der Sitzung beurlaubt.