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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2175

  • date_rangeDatum: 30. November 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1956 9683 175. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. November 1956. Zur Tagesordnung: Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 9684 B Vizepräsident Dr. Becker . 9715 A, C, 9717 C Mellies (SPD) 9715 B Rasner (CDU/CSU) 9715 C Geschäftliche Mitteilungen . . . . 9684 B, 9717 C (B) Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Rehling 9684 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 294 und 298 (Drucksachen 2850, 2927; 2861, 2933) 9684 C Wahl eines Schriftführers 9684 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, FVP, DP betr. Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes (Drucksache 2920) . . . . 9684 C Beschlußfassung 9684 D Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksachen 2724, 2812); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 2887, Umdrucke 849, 850) 9684 D Dr. Miessner (FDP) 9684 D, 9691 D Seuffert (SPD) . . . 9686 A, 9693 D, 9694 D, 9695 D Dr. Lindrath (CDU/CSU) 9688 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . 9689 C, 9695 C, 9696 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 9692 D Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 9693 A Dr. Königswarter (SPD) 9693 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 9694 C, D Dr. Wellhausen (CDU/CSU) (zur Abstimmung) 9696 B Abstimmungen 9696 A, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 2136); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 2891, Umdruck 847) 9696 C, 9713 B Dr. Hellwig (CDU/CSU): als Berichterstatter 9696 D als Abgeordneter 9703 C, 9707 B, 9712 C, 9713 C Lange (Essen) (SPD) 9698 C, 9709 B, 9712 A, C Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz . . . . 9701 D, 9706 A, 9712 B Illerhaus (CDU/CSU) 9702 C Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) 9704 B, 9711 B, 9712 A Dr. Arndt (SPD): zur Sache 9706 B, 9707 B, 9712 A zur Geschäftsordnung 9713 B Meyer-Ronnenberg (CDU/CSU) . . 9709 A Unterbrechung der Sitzung . . 9713 B Dr. Elbrächter (DP) 9713 D Rasner (CDU/CSU) 9714 B, 9715 C Dr. Deist (SPD) (zur Abstimmung) . 9714 C Abstimmungen 9712 D Namentliche Schlußabstimmung . 9714 D, 9724 Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 2781) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Krammig, Dr. Jaeger, Niederalt, Wacher (Hof), Leukert u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Währungs- und Notenbank des Bundes und die Landeszentralbanken (Drucksache 2832) . . 9715 D Rasner (CDU/CSU) 9715 C Seuffert (SPD) 9715 D Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft (Schriftliche Stellungnahme) . . . 9719 B Höcherl (CDU/CSU) (Schriftliche Begründung) 9721 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 9717 C Nächste Sitzung 9717 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9718 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Umdruck 849) 9718 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Umdruck 850) 9718 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Umdruck 847) 9719 A Anlage 5: Stellungnahme des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft Dr. Westrick zum Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 2781) 9719 B Anlage 6: Schriftliche Begründung des Abg Höcherl (CDU/CSU) zum Entwurf eines Gesetzes über die Währungs- und Notenbank des Bundes und die Landeszentralbanken (Drucksache 2832) 9721 D Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 2891) 9724 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 6. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 30. 11. Arndgen 30. 11. Dr. Atzenroth 30. 11. Dr. Bartram 30. 11. Behrisch 30. 11. Bender 30. 11. Frau Beyer (Frankfurt) 14. 12. Birkelbach 1. 12. Fürst von Bismarck 30. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Blank (Oberhausen) 1. 12. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Brandt 30. 11. Cillien 15. 12. Dannebom 30. 11. Dr. Deist 1. 12. Frau Dietz 13. 12. Dr. Dittrich 22. 12. Dr. Dollinger 1. 12. Dr. Dresbach 30. 12. Eberhard 8. 12. Dr. Elbrächter 30. 11. Engelbrecht-Greve 13. 12. Erler 30. 11. Eschmann 30. 11. Dr. Franz 30. 11. Franzen 13. 12. Dr. Friedensburg 30. 11. Fuchs 30. 11. Dr. Furler 1. 12. Gefeller 30. 11. Geiger 30. 11. D. Dr. Gerstenmaier 3. 12. Dr. Gille 30. 11. Dr. Gleissner (München) 30. 11. Dr. von Golitschek 30. 11. Grantze 22. 12. Günther 30. 11. Hansen 30. 11. Dr. Graf Henckel 1. 12. Herold 13. 12. Hilbert 30. 11. Höcker 30. 11. Höfler 30. 11. Hörauf 15. 12. Dr. Horlacher 1. 12. Huth 30. 11. Dr. Jaeger 30. 11. Karpf 30. 11. Kiesinger 3. 12. Dr. Klötzer 30. 11. Dr. Köhler 30. 11. Dr. Kopf 1. 12. Krammig 30. 11. Dr. Kreyssig 1. 12. Frau Dr. Kuchtner 30. 11. Kühn (Köln) 30. 11. Ladebeck 30. 11. Lenz (Brühl) 1. 12. Dr. Lenz (Godesberg) 30. 11. Majonica 15. 12. Massoth 13. 12. Mattick 30. 11. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Dr. Menzel 30. 11. Dr. von Merkatz 1. 12. Dr. Mommer 30. 11. noch Beurlaubungen Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Morgenthaler 30. 11. Müller-Hermann 30. 11. Neubauer 30. 11. Odenthal 31. 12. Dr. Oesterle 1. 12. Ollenhauer 15. 12. Onnen 30. 11. Pelster 1. 12. Dr. Pohle (Düsseldorf) 1. 12. Pöhler 13. 12. Frau Praetorius 30. 11. Dr. Preiß 30. 11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30. 11. Raestrup 22. 12. Regling 30. 11. Frau Dr. Rehling 15. 12. Dr. Reichstein 5. 12. Richter 30. 11. Freiherr Riederer von Paar 30. 11. Sabaß 1. 12. Scheel 22. 12. Scheppmann 30. 11. Dr. Schild 30. 11. Schmücker 30. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 3. 12. Schoettle 30. 11. Dr. Schöne 1. 12. Seiboth 30. 11. Srock 1. 12. Dr. Starke 30. 11. Dr. Strosche 30. 11. Wagner (Ludwigshafen) 30. 11. Wehner 30. 11. Dr. Zimmermann 30. 11. Anlage 2 Umdruck 849 (Vgl. S. 9686 A, 9696 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksachen 2887, 2812, 2724). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Nr. 1 wird der Buchstabe d gestrichen: Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: 2. In § 1 Nr. 1 Buchstabe d werden in dem in § 10 Abs. 3 Ziffer 3 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes anzufügenden Satz 2 nach den Worten „des sozialen Wohnungsbaus" die Worte ,,, soweit für ihn öffentliche Mittel nach § 6 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zur Förderung eingesetzt werden können," eingefügt. Bonn, den 28. November 1956 Mellies und Fraktion Anlage 3 Umdruck 850 (Vgl. S. 9688 D, 9696 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU DP, FVP zur dritten Beratung des von den Frak- tionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksachen 2887, 2812, 2724). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 1 Buchstabe d wird dem in § 10 Abs. 3 Ziff. 3 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes anzufügenden letzten Satze folgender Halbsatz angefügt: ; soweit sie im Januar 1957 geleistet worden sind, werden sie wie Aufwendungen behandelt, die im Veranlagungszeitraum 1956 nach dem 6. Oktober 1956 geleistet worden sind. Bonn, den 29. November 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 847 (Vgl. S. 9698 C, 9712 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksachen 2891, 2136). Der Bundestag wolle beschließen: In Art. 1 erhält der § 2 a folgende Fassung: § 2a Preisüberhöhung (1) Wer vorsätzlich in befugter oder unbefugter Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe für Gegenstände oder Leistungen des lebenswichtigen Bedarfs unangemessene Entgelte f ordert, verspricht, vereinbart, annimmt oder gewährt, kann mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Deutsche Mark belegt werden. (2) Von der Einleitung eines Verfahrens ist abzusehen und ein bereits eingeleitetes Verfahren ist einzustellen, wenn kein öffentliches Interesse verletzt ist. Bonn, den 28. November 1956 Mellies und Fraktion Anlage 5 (Vgl. S. 9715 D) Stellungnahme des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft, Dr. Westrick, zur ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bundesbank (Drucksache 2781). Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung dieses Gesetzentwurfes bewußt, dessen Ziel es ist, die Sicherheit der Währung auch in Zukunft zu gewährleisten und damit letzten Endes einer freiheitlichen Verfassung von Staat und Gesellschaft zu dienen. Nach Meinung der Bundesregierung, die schon in der am Schluß der Drucksache 2781 abgedruckten Rede des Bundesministers Prof. Erhard vor dem Bundesrat dargelegt wurde, ist die Zeit reif für ein Bundesbankgesetz, um das Besatzungsrecht auf diesem Gebiet endlich durch Bundesrecht zu ersetzen. Dabei bietet sich die willkommene Gelegenheit, das Instrumentarium der Notenbank zur Bewältigung der vor ihr stehenden großen Aufgaben zu verstärken. Die Sicherheit unserer manipulierten Währung steht in unmittelbarem Zusammenhange mit der richtigen Dosierung der umlaufenden Geldmenge im Verhältnis zu der umlaufenden Gütermenge. Die Bundesregierung hat sich deshalb bemüht, die Bundesbank mit einem umfassenden und modernen Instrumentarium währungspolitischer Befugnisse zur Manipulierung der Geldmenge auszustatten. Die Einzelheiten hierzu sind in der Begründung des Entwurfs dargelegt. Der Gesetzentwurf enthält ein klares und unzweideutiges, in einer Reihe von konkreten Vorschriften verankertes Bekenntnis zur Unabhängigkeit der Notenbank. Dieses Bekenntnis sollte alle Zweifel an der Meinung der Bundesregierung in dieser Frage beseitigen. Wenn in der Vergangenheit Meinungsverschiedenheiten über die Währungspolitik der Bank deutscher Länder bestanden haben und etwa auch in der Zukunft aufkommen sollten, so ist das keineswegs als ein Symptom dafür anzusehen, daß man mit einer Kritik an der Währungspolitik der Notenbank gleichzeitig ihre Unabhängigkeit antasten will. Man vergleiche doch die Situation in anderen Demokratien, wie z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo noch im März d. J. sehr erhebliche und offen zum Ausdruck gekommene Meinungsverschiedenheiten zwischen der Regierung und dem Federal Reserve Board bestanden haben und wo die Regierung öffentlich erklärte, daß dieser Meinungsstreit natürlich kein Anlaß sei, die Unabhängigkeit der Notenbank in Zweifel zu ziehen. Die gleiche Stellungnahme ist in den Formulierungen des Gesetzentwurfes für die Notenbank enthalten. Auch im Zusammenhang mit den hartnäckigen Auseinandersetzungen über die Organisation der Bank wird manchmal von den Gegnern des Regierungsentwurfs der Verdacht geäußert, daß durch die Umwandlung des Landeszentralbanksystems zu einer Bundesbank die Unabhängigkeit der Notenbank infolge übergroßen Einflusses der Bundesregierung in Gefahr gerate. Das ist völlig ungerechtfertigt. Unzweifelhaft unterliegt nach dem Entwurf die Bundesbank keiner Weisung der Bundesregierung. Bei den oben erwähnten Sorgen bezüglich der Unabhängigkeit der Bundesbank ist offenbar an die Mitwirkung der Bundesregierung bei der Ernennung der Mitglieder des Direktoriums gedacht. Die Mitwirkung von Bundesinstanzen ist bei allen Bundeseinrichtungen eine organisatorische Notwendigkeit. Im Landeszentralbanksystem lag das Organisationsrecht bei den Ländern; für die Bundesbank soll es nunmehr auf den Bund übergehen. Warum sollte der Bund bei der Auswahl der leitenden Persönlichkeiten weniger objektiv sein, als es bisher die Länder waren? Diese Frage wird meistens beantwortet mit dem Hinweis auf den sogenannten Pluralismus der bisherigen Ernennungsinstanzen. Darauf ist zu antworten: Dieser Pluralismus ist kein Monopol des bisherigen Systems. Auch der Entwurf verteilt pluralistisch die Auswahl der leitenden Persönlichkeiten auf die Bundesregierung und den Bundesrat oder, da der Bundesrat die Landesregierungen anhören muß, praktisch auf die Bundesregierung und die Landesregierungen. Außerdem soll noch in jedem Falle das Direktorium der Bundesbank (Staatssekretär Dr. Westrick) angehört werden. Das ist doch ebenfalls Pluralismus! Bundesminister Erhard hat in seiner Ihnen vorliegenden Rede vor dem Bundesrat darauf hingewiesen, daß in den Bundesratsverhandlungen von dem Vertreter eines Landes beantragt wurde, diesen Pluralismus noch zugunsten der Länder zu verstärken. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Daraus läßt sich der Schluß ziehen, daß es den Kritikern des Regierungsentwurfs in Wahrheit weniger auf den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Notenbank als vielmehr auf die Erhaltung der Landeszentralbanken ankommt. Mit der Frage der Unabhängigkeit zwar nicht identisch, aber eng verknüpft ist die weitere Frage nach dem Verhältnis der Währungspolitik der Notenbank zur Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Daß die Notenbank verpflichtet sein soll, „die Wirtschaftspolitik der Regierung im Rahmen ihrer Aufgabe zu unterstützen", ist eine Formulierung, die bereits durch das sogenannte Übergangsgesetz vom August 1951 bei Abschaffung der Weisungsrechte der Alliierten Bankkommission gegenüber der Bank deutscher Länder vom Bundestag beschlossen wurde. Diese Formel ist in § 3 Abs. 2 des Entwurfs übernommen worden. Sie enthält die wichtigen Worte „im Rahmen ihrer Aufgabe", was klarstellt, daß die Notenbank verpflichtet ist, die Wirtschaftspolitik der Regierung zu unterstützen, soweit und solange dies ihre Aufgabe, nämlich die Sicherung der Währung, erlaubt. Andererseits ist zu bedenken, daß die Sicherheit der Währung nicht nur von der Währungspolitik der Notenbank, sondern ebenso von der Politik der Regierung und aller sonst verantwortlichen Instanzen insbesondere auf dem Gebiet der Lohn-, Preis-, Handels- und Sozialpolitik, der allgemeinen Wirtschaftspolitik sowie der Finanzpolitik abhängt. Um dies klarzustellen und der Notenbank nicht die alleinige Verantwortung aufzubürden, betont § 3 Abs. 2 erstmalig in einem Gesetz, daß die Verantwortung der Bundesregierung für die Sicherheit der Währung unberührt bleibt. Durch diese Klarstellung werden die Befugnisse der Notenbank, die in dem Gesetz deutlich umrissen sind, in keiner Weise eingeschränkt. Bei der Vielfalt der für die Sicherheit der Währung wichtigen Faktoren kommt einer guten Zusammenarbeit zwischen Regierung und Notenbank eine besonders große Bedeutung zu. Deshalb enthält der Entwurf mehrere hier nicht im einzelnen zu erläuternde Bestimmungen, die diese Zusammenarbeit fördern sollen. Das Verhältnis zwischen Regierung und Notenbank in paragraphenmäßigen Formeln darzustellen, ist in allen Notenbankgesetzen der Welt verschiedenartig in einer mehr oder weniger befriedigenden Weise versucht worden. Die Bundesregierung hält die von ihr vorgeschlagenen Formeln für befriedigend. Sie ist sich aber darüber im klaren, daß es weniger auf solche Formeln als vielmehr auf äußerlich und innerlich unabhängige und nur dem Wohle des Ganzen dienende Persönlichkeiten ankommt, die die Verantwortung tragen. Was nun die so sehr im Vordergrund stehende Frage der Organisation angeht, so wird schon seit Jahren über die sogenannte zentrale oder dezentrale Konstruktion der Notenbank gestritten. Dieser Streit findet im übrigen eine interessante Parallele in der Entstehungsgeschichte der Reichsbank. Nach der Reichsgründung von 1871 mußten auch erst vier Jahre des Streites über die Organisationsfrage vergehen, bis es 1875 zur Errichtung der Reichsbank kam. Damals sträubte sich der preußische Finanzminister hartnäckig gegen die Umwandlung seiner Landeszentralbank, d. h. der Preußischen Bank, zur Reichsbank, und zwar bemerkenswerterweise gegen die Meinung Bayerns, Badens, Württembergs und Hessens, die alle für die Errichtung einer zentralen Notenbank eintraten. Im damaligen Bundesrat setzte sich Preußens Finanzminister durch. Aber der Reichstag, unterstützt von der öffentlichen Meinung, ging über diese Widerstände hinweg und gründete die Reichsbank. Diese Entstehungsgeschichte zeigt, daß in dem damaligen Föderalstaat eine zentrale Notenbank nicht als eine Beeinträchtigung der Länderrechte empfunden wurde. Damals herrschte allgemein die Einsicht, daß eine einheitliche Reichswährung auch eine einheitliche Reichswährungsbank erfordert. Es sind auch in der 70jährigen Geschichte der Reichsbank niemals Anstände von seiten der Länder laut geworden. Die Reichsbank hat sich der Refinanzierung blühender Regionalbanken und einer ausgleichenden Geldversorgung der Wirtschaft aller Bundesländer befleißigt. Sie war schließlich, ähnlich wie die Reichsbahn und die Reichspost, überall in das Bewußtsein der Deutschen eingedrungen und zur Selbstverständlichkeit geworden. Auch die Vorschriften des Reichsbankgesetzes über die Organisation und das Instrumentarium der Reichsbank galten im In- und Ausland als gut. Das Gegenteil wird nicht bewiesen durch kritische Hinweise auf die Deflationspolitik der Reichsbank und der Reichsregierung gelegentlich der Weltwirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre sowie auf die Inflationspolitik von 1938 bis 1945. Für jene Deflationspolitik war die damals noch unvollkommene Beherrschung des konjunkturpolitischen Instrumentariums und für die Inflation waren politische Umstände bestimmend wie die Kriegsfinanzierung, diktatorische Eingriffe usw., nicht aber die gesetzlichen Vorschriften über die Organisation und die Geld- und Kreditpolitik der Reichsbank. Nach dem Zusammenbruch des Reichs dezentralisierten die Besatzungsmächte die Reichsbank im Gebiet der Bundesrepublik in das Landeszentralbanksystem,bestehend aus den Landeszentralbanken und der Bank deutscher Länder. Das geschah bekanntlich in erster Linie aus politischen Gründen. Bei der Behandlung der Organisation der Bundesbank im vorliegenden Gesetzentwurf ließ sich die Bundesregierung von der Überzeugung leiten, daß eine Notenbank in einem einheitlichen Währungssystem überhaupt nur einstufig funktionieren kann. Das bisherige, von den Besatzungsmächten eingeführte zweistufige Landeszentralbanksystem hat nach Meinung der Bundesregierung nur deshalb funktioniert, weil es de facto wie ein einstufiges Filialsystem gehandhabt worden ist. Der Regierungsentwurf geht von dem Bestreben aus, die Organisation der Notenbank mit ihrer Funktionsweise in Einklang zu bringen. Über die Mängel des zweistufigen Landeszentralbanksystem sind in der Begründung des Regierungsentwurfs nähere Darlegungen enthalten. Allerdings hatte die Bundesregierung in der ersten Legislaturperiode einen Entwurf vorgelegt, der die Landeszentralbanken aufrechterhalten wollte. Dies war in dem Bestreben geschehen, den dringenden Wünschen der Länder entgegenzukommen, (Staatssekretär Dr. Westrick) unter Zugrundelegung einer damals vom Bundesrat formulierten verfassungsrechtlichen Auslegung und unter Zurückstellung auch schon damals vorhandener eigener schwerer Zweifel. Nach sorgfältiger Überprüfung ist die Bundesregierung aber zu der Überzeugung gelangt, daß neben den Erwägungen der Zweckmäßigkeit eine zwingende Verfassungsrechtslage zur Errichtung einer einstufigen Bundesbank führen muß. Wer aber die Ansicht der Bundesregierung über die Verfassungsrechtslage nicht teilt, wird doch zugeben müssen, daß die gegenteilige Meinung zumindest verfassungsrechtlich umstritten ist. Der Bundesregierung erscheint es aber aus staatspolitischen und ebenso aus währungspolitischen Gründen nicht verantwortbar zu sein, eine Notenbank auf verfassungsrechtlich umstrittener Grundlage zu errichten und damit die konkrete Gefahr für den rechtlichen Bestand eines solchen Instituts und seiner währungspolitischen Befugnisse in Kauf zu nehmen. Die Bundesregierung hat sich aus diesen Überlegungen nach sehr gewissenhafter Prüfung gezwungen gesehen, den ,anderen Weg zu gehen und eine einheitliche Bundesbank vorzuschlagen. Sie ist dabei aber in der inneren Organisation dieser Bank den Wünschen der Länder soweit wie möglich entgegengekommen. Die Bundesregierung glaubt, damit einen echten Kompromiß gefunden zu haben, der für alle Beteiligten tragbar sein müßte. Die Mehrheit des Bundesrats hat bisher diesem Kompromiß die Zustimmung nicht gegeben, sondern Abänderungsvorschläge gemacht, die im Ergebnis einen Gesetzentwurf unter Aufrechterhaltung der Landeszentralbanken darstellen. Außerdem ist kürzlich mit Drucksache 2832 von den Abgeordneten Höcherl und Genossen ein Gegenentwurf eingebracht worden, der in wesentlichen Punkten dem Vorschlag des Bundesrats etwa entspricht. Abgesehen von den schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Vorschläge hält die Bundesregierung auch die für die Beibehaltung der Landeszentralbanken vorgebrachten Zweckmäßigkeitsargumente nicht für überzeugend. Bundesminister Prof. Erhard hat bereits in seiner Ihnen vorliegenden Bundesratsrede die Hauptargumente, nämlich die „institutionelle Garantie der Unabhängigkeit", die „Wirtschaftsnähe und Elastizität der Landeszentralbanken" und die „Zweiteilung der Organe in Willensbildung und Willensausführung" gewürdigt. Dem sind zwei Bemerkungen hinzuzufügen. Erstens wird immer wieder gesagt, das Landeszentralbanksystem habe sich bewährt. Man identifiziert dabei kurzerhand die Politik des Zentralbanksystems mit seiner Organisation. Gewiß ist anzuerkennen, daß die Währungspolitik des Zentralbanksystems gut und erfolgreich war. Allerdings ist dabei gerechterweise zu bemerken, daß die übrigen Umstände, nämlich .die mit der Währungsreform dekretierte radikale Beschränkung der umlaufenden Geldmenge, die durch die Wirtschaftspolitik der Regierung, durch die ERP-Hilfe und die terms of trade geförderte ständige Aufwärtsentwicklung unserer Binnen- und Außenwirtschaft, sowie der durch ,die Finanzpolitik der Regierung gewährleistete andauernde Ausgleich des Etats wesentlich zur Stabilisierung der Währung beigetragen haben. Aus der Tatsache, daß die Währungspolitik gut und erfolgreich war, kann man aber doch nicht ohne weiteres die Behauptung oder gar den Beweis herleiten, daß die Konstruktion, d. h. die äußere und innere Organisation des Zentralbanksystems ein Optimum darstellte. Zweitens hört man manchmal die Behauptung, das Landeszentralbanksystem entspreche am besten der föderativen Struktur unseres Bundesstaates. Die förderative Struktur unseres Bundesstaates ist bekanntlich durch eine Verteilung der Verwaltungskompetenzen auf Bund und Länder gekennzeichnet. Nach Art. 83 unserer Verfassung gehören die Verwaltungskompetenzen grundsätzlich den Ländern und nur ausnahmsweise dem Bund. Zu diesen wenigen Ausnahmen gehört beispielsweise der Auswärtige Dienst, die Bahn, die Post und auch die Währungsbank. Für die Währungsbank ist das einleuchtend, weil die bundeseinheitliche Währung und die damit zusammenhängenden Probleme ihrer Natur nach über den Wirkungsbereich der Gliedstaaten hinausgehen. Deshalb ist die Organisation der Währungsbank in keinem einzigen föderativen Bundesstaat der Welt, z. B. auch nicht in der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika, Sache der Gliedstaaten, sondern überall Sache des Bundes. Ist es nicht wahrhaft föderalistisch, zu sagen: auch in der Bundesrepublik Deutschland muß man den Ländern geben, was ihnen gebührt, und dem Bunde, was des Bundes ist? Und sollten nicht gerade diejenigen, die mit besonderem und durchaus berechtigtem Eifer über die Kompetenzen der Länder wachen, es vermeiden, die verfassungsmäßigen Kompetenzen des Bundes zu bezweifeln? Natürlich schließt diese klare Anerkennung der Organisationskompetenz des Bundes für die Bundesbank nicht aus, demjenigen Bundesorgan eine weitgehende Mitwirkung einzuräumen, das dazu berufen ist, insbesondere die Interessen der Länder zu vertreten, nämlich den Bundesrat. Das aber gerade ist in dem Entwurf der Bundesregierung geschehen, und es ist deshalb ungerechtfertigt, zu behaupten, dieser Entwurf entspräche nicht der föderativen Struktur unseres Bundesstaates. Schließlich sei nur kurz bemerkt, daß die Bundesregierung sehr sorgfältig geprüft hat, ob ihr Entwurf der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sie ist davon überzeugt, daß dies zu verneinen ist, und verweist dieserhalb auf die Entwurfsbegründung und die Replik. Die Bundesregierung glaubt aber, daß es zu einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung dieser Verfahrensfrage gar nicht kommen wird. Denn sie hofft nach wie vor, daß im Laufe der Parlamentsberatungen noch allseits erkannt und anerkannt werden wird, daß der vorgelegte Entwurf sowohl den staatspolitischen als auch den wirtschaftspolitischen Interessen aller Beteiligten in abgewogener Weise gerecht wird und daher Zustimmung verdient. Bonn, den 30. November 1956 Dr. Westrick Anlage 6 (Vgl. S. 9717 C) Begründung des Abgeordneten Höcherl (CDU/ CSU) zur ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Währungs- und Notenbank des Bundes und die Landeszentralbanken (Drucksache 2832). Die Bundesregierung hat bereits in der 1. Wahlperiode mit Drucksache Nr. 4020 den Entwurf eines Gesetzes über die Währungs- und Notenbank des Bundes vorgelegt, der nicht mehr zu Ende beraten (Höcherl) werden konnte. Interessant ist die Begründung zu diesem Entwurf, in der es u. a. heißt: Für die Errichtung der Bundesbank boten sich zwei Möglichkeiten. Die eine bestand in der Beibehaltung des nach 1945 auf Länderebene entstandenen Zentralbanksystems mit rechtlich und organisatorisch selbständigen Landeszentralbanken und der Bank deutscher Länder als Spitzeninstitut. Die andere Möglichkeit bestand darin, ein Zentralnotenbankinstitut mit eigenen Niederlassungen nach dem Vorbild der ehemaligen Reichsbank zu errichten. Der Entwurf hat sich im Grundsatz für die Beibehaltung der Bank deutscher Länder und Landeszentralbanken entschieden, weil sich dieses System seit der Währungsreform bewährt hat. Das ist genau die Auffassung, die die Antragsteller der Drucksache 2832 heute noch vertreten. Pikanterweise findet sich in dem neuen Regierungsentwurf eine vollständig entgegengesetzte Begründung. In langen und sehr eingehenden Darlegungen wird der Nachweis versucht, daß nur ein zentrales Notenbankinstitut nach dem Vorbild der früheren Reichsbank der Währungspolitik gerecht würde. Man kann sich nicht vorstellen, daß in den drei Jahren, die zwischen den beiden Entwürfen liegen, die Verhältnisse sich so gründlich gewandelt hätten, daß der Kurs um 180° gedreht wird. Soviel zahlreichen Unterhaltungen mit maßgebenden Leuten der Landeszentralbanken zu entnehmen war, ist die Situation so, daß eingefleischte Anhänger des „Reichsbanksystems" durch die ausgezeichneten Erfahrungen über die glückliche Zusammenarbeit im Zentralbankrat zu Anhängern des zweistufigen Systems bekehrt wurden. Das zweistufige System hat 1950 eine ernste Bewährungsprobe in der Korea-Krise glücklich bestanden, so daß die Feststellungen in der Begründung zum Regierungsentwurf der 1. Wahlperiode zusätzlichen Beweiswert bekommen. Die Widersprüche aus der Beurteilung über die Erprobung des bisherigen Systems wiederholen sich bei den Schlußfolgerungen zu Art. 88 GG. Der Regierungsentwurf der 1. Legislaturperiode enthält folgende Erläuterung: Aus der Fassung des Art. 88 GG, insbesondere den Worten „als Bundesbank", und aus der Stellung dieser Verfassungsvorschrift zu den Art. 87 bis 89 lassen sich keine entscheidenden Argumente dafür gewinnen, daß die Bundesbank nach dem Vorbild der früheren Reichsbank zu gestalten sei. Die Entstehungsgeschichte dieses Artikels läßt ebenfalls keine zwingenden Schlüsse auf die Organisation der Bundesbank zu. Aus dem Art. 88 ist lediglich zu entnehmen, daß die Währungs- und Notenbank als Einrichtung des Bundes zu organisieren ist. Es bleibt dem Bundesgesetzgeber überlassen, den Aufbau der Bundesbank als einer Bundeseinrichtung nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Der Vorschrift des Art. 88 widerspricht es daher nicht, wenn die Landeszentralbanken in das Bundesbanksystem eingegliedert werden, soweit die Einheitlichkeit des Systems dadurch nicht gefährdet wird. Dieser Voraussetzung hat der Entwurf durch die Bestimmung Rechnung getragen, daß die Bundesbank sich bei Erfüllung ihrer Aufgaben der Landeszentralbanken bedient. Bei allem Verständnis für Fortschritte in der Rechtsauslegung sind doch einige Zweifel am Platze, wenn sich aber innerhalb so kurzer Zeit die tatsächliche und die rechtliche Würdigung so auffallend widersprechen. Es ist auch nicht so, daß mit dem Entwurf Drucksache Nr. 2832 allein die weißblaue Fahne hochgehalten werden soll. Ein kurzer Blick in das Rubrum und in das Verzeichnis der Antragsteller hätte die voreiligen Kritiker sehr rasch davon überzeugen können, daß es sich nicht um eine bayerische Extratour handelt. Schließlich sind Namen wie der meines verehrten Freundes Krammig nicht gerade dafür bekannt, daß sie zur föderalistischen Vorhut zählen, im Gegenteil, ich möchte sie mehr in die föderalistische Nachhut einreihen. Andere Wirtschaftsliteraten haben beanstandet, daß der Entwurf im Organisatorischen haften bleibe. Ein genaues Studium hätte die eifrigen Rezensenten davon überzeugen können, daß auch in der Abgrenzung des Geschäftsbereichs wesentliche materielle Neuerungen vorgesehen sind. So war es uns ein wichtiges Anliegen, die Einlage der Kassenmittel der Länder in das Zentralbanksystem nur dann vorzuschreiben, wenn der Zentralbankrat aus dringenden währungspolitischen Gründen eine solche Anordnung trifft. Die Verwaltung der Kassenmittel ist Ausfluß der Haushaltssouveränität der Länder, in die nicht ohne dringenden Anlaß eingegriffen werden soll. Mit den Kassenmitteln, die z. B. in Bayern bei der Staatsbank deponiert wurden, ist gerade in den schwierigsten Jahren der Aufbauzeit eine große kreditpolitische Befruchtung vor allem revierferner Gebiete erreicht und der Wiederaufbau und der Aufbau der heimatvertriebenen Industrie finanziert worden. Die Länder, vor allem Bayern, können auch in der Zukunft auf diese Quelle nicht verzichten. In § 30 des Entwurfs ist die Mobilisierung der Ausgleichsförderung für Geschäfte am offenen Markt behandelt, die nach dem Regierungsentwurf das quotenmäßige Eintrittsrecht des Bundesfinanzministers ohne Zustimmung des Zentralbankrats vorsieht. Wir sind der Meinung, daß im Interesse einer einheitlichen Währungspolitik dieser Selbsteintritt an das Einvernehmen mit dem Zentralbankrat gebunden werden muß. Das sind nur zwei Beispiele zum materiellen Teil. Den Antragstellern lag besonders am Herzen, die auch im Regierungsentwurf eindeutig formulierte Unabhängigkeit der Bundesnotenbank ganz besonders deutlich zu machen, was in § 3 Abs. 1 in der prägnanten Form geschieht „daß die deutsche Bundesbank bei Durchführung ihrer Aufgaben von der Bundesregierung unabhängig ist". Dieses Prinzip ist der Kern jeder gesunden Währungspolitik. Die Notenbank wird dadurch gewissermaßen zur unabhängigen 3. Gewalt in der Wirtschafts- und Währungspolitik erhoben. Der Entwurf der CSU will auch die leidige Frage des Sitzes der Bundesnotenbank, die eine vorzeitige und unangebrachte Debatte ausgelöst hat, eindeutig dadurch klären, daß Frankfurt zum vorläufigen und Berlin zum endgültigen Sitz ausdrücklich erklärt wird. Der Bundesrat hat gegen den Regierungsentwurf sehr umfangreiche und starke Bedenken erhoben, die soweit gehen, daß die Einwendungen fast den Charakter eines selbständigen Entwurfes annehmen. In diesem Zusammenhang wurden auch unangenehme Zuständigkeitsfragen erörtert, die unter Umständen befürchten lassen, daß es darüber zu einem Verfassungsstreit kommt. Jeder andere Gegenstand erscheint eher geeignet für eine verfas- (Höfler) sungsrechtliche Entscheidung als gerade die Gesetzgebung über die Notenbank, bei der Vertrauen und Beständigkeit die wesentlichsten Lebenselemente darstellen. Ich will mich auf diese kurzen Bemerkungen beschränken und beantrage die Überweisung des Entwurfes an den Ausschuß für Geld und Kredit federführend und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik mitberatend. An und für sich hätte ich es lieber gesehen, daß zur Beschleunigung der Beratung dieses Grundgesetz für die Währungspolitik nur an den Ausschuß für Geld und Kredit verwiesen wird. Man hat in diesem Zusammenhang Gerüchte über personalpolitische Absichten gehört. Immerhin verlangt der Gegenstand der Beratung äußerste Behutsamkeit und die Vermeidung auch des geringsten Anscheins irgendwelcher Nebenabsichten. Nachdem jedoch im Ältestenrat eine Einigung über die Verweisung an die beiden Ausschüsse zustande gekommen ist, schließe ich mich dieser Vereinbarung an in der Hoffnung, daß die Beratungen so zügig vorangetrieben werden, daß das Gesetz noch rechtzeitig in dieser Wahlperiode verabschiedet wird. Bonn, den 30. November Höcherl Namentliche Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 2891) (Vgl. S. 9714 D) Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . beurlaubt Dr. Adenauer. . . - Albers . . Ja Albrecht (Hamburg). Ja Arndgen Ja Baier (Buchen) Nein Barlage Ja Dr. Bartram beurlaubt Bauer (Wasserburg) Ja Bauereisen Bauknecht enthalten Bausch Ja Becker (Pirmasens). Ja Bender beurlaubt Berendsen Ja Dr. Bergmeyer Ja Fürst von Bismarck . . beurlaubt Blank (Dortmund) . . . Ja Frau Dr. Bleyler (Freiburg) beurlaubt Blöcker — Bock Ja von Bodelschwingh . . Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Brand (Remscheid) . .. Ja Frau Brauksiepe . . . Ja Dr. von Brentano . . . - Brese — Frau Dr. Brökelschen . . — Dr. Brönner Ja Brookmann (Kiel). -- Brück Ja Dr. Bucerius Ja Dr. von Buchka . . Ja Dr. Bürkel Ja _ Burgemeister Ja Caspers * Cillien beurlaubt Dr. Conring Ja Dr. Czaja Ja Demmelmeier — Diedrichsen . Ja Frau Dietz beurlaubt Dr. Dittrich beurlaubt Dr. Dollinger beurlaubt Donhauser Ja Dr. Dresbach Ja Dr. Eckhardt — Eckstein — Ehren * Engelbrecht-Greve ... beurlaubt Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Etzenbach . Ja Even -- Name Abstimmung Feldmann . Ja Gräfin Finckenstein Ja Finckh — Dr. Franz beurlaubt Franzen beurlaubt Priese Ja Fuchs beurlaubt Funk Ja Dr. Furler beurlaubt Frau Ganswindt . . . Ja Frau Dr. Gantenberg . Ja Gedat Ja Geiger (München). . Ja Frau Geisendörfer . . . Gengler Ja Gerns. .. D. Dr. Gerstenmaier . beurlaubt Gibbert • Giencke . Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Gleissner (München) beurlaubt Glüsing Ja Gockeln . — Dr. Götz J a Goldhagen Ja Gontrum -- Günther beurlaubt Haasler - enthalten Häussler Hahn Ja Harnischfeger Ja Heix Ja Dr. Hellwig Ja Dr. Graf Henckel . . . beurlaubt Dr. Hesberg Ja Heye * Hilbert beurlaubt Höcherl Ja Dr. Höck Ja Höfler beurlaubt Holla Ja Hoogen Ja Dr. Horlacher beurlaubt Horn Ja Huth beurlaubt Illerhaus Ja Dr. Jaeger beurlaubt Jahn (Stuttgart) . . . * Frau Dr. Jochmus . . Ja Josten Ja Kahn Ja Kaiser (Bonn) — Frau kaiser (Schwäbisch -Gmünd) . Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. 2. Deutscher Bundestag — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1956 9725 Name Abstimmung Karpf beurlaubt Kemmer (Bamberg) . . Ja Kemper (Trier) . . . * Kiesinger beurlaubt Dr. Kihn (Würzburg) . Ja Kirchhoff Ja Klausner J a Dr. Kleindinst Ja Dr. Kliesing Ja Knapp — Knobloch — Dr. Köhler beurlaubt Koops — Dr. Kopf beurlaubt Kortmann Ja Kraft Ja Kramel Ja Krammig Ja Kroll Ja Frau Dr. Kuchtner . . beurlaubt Kühlthau Ja Kuntscher Ja Kunze (Bethel) Ja Lang (München) . . . Ja Leibing Ja Dr. Leiske * Lenz (Brühl) beurlaubt Dr. Lenz (Godesberg) . . Ja Lenze (Attendorn) . . Ja Leonhard Ja Lermer Ja Leukert Ja Dr. Leverkuehn. . Ja Dr. Lindenberg. . Ja Dr. Lindrath Ja Dr. Löhr Ja Lotze enthalten Dr. h. c. Lübke . . . . — Lücke — Lücker (München) Ja Lulay * Maier (Mannheim) . . enthalten Majonica beurlaubt Dr. Baron Manteuf fel Szoege Ja Massoth beurlaubt Mayer (Birkenfeld) beurlaubt Menke enthalten Mensing Meyer (Oppertshofen) Meyer-Ronnenberg . . Ja Miller Dr. Moerchel Ja Morgenthaler beurlaubt Muckermann Ja Mühlenberg — Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Ja Müller-Hermann . . . beurlaubt Müser Ja Nellen Ja Neuburger Ja Niederalt Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Dr. Dr. Oberländer. . — Dr. Oesterle beurlaubt Oetzel Ja Pelster beurlaubt Name Abstimmung Dr. Pferdmenges . . Ja Frau Pitz Ja Platner .. enthalten Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt Frau Praetorius . .. Ja Frau Dr. Probst . .. * Dr. Dr. h. c. Pünder Ja Raestrup beurlaubt Rasner Ja Frau Dr. Rehling . . . beurlaubt Richarts Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Dr. Rinke Ja Frau Rösch Ja Rösing Ja Rümmele — Ruf Ja Sabaß beurlaubt Sabel Ja Samwer Ja Schäffer — Scharnberg Ja Scheppmann beurlaubt Schill (Freiburg) . * Schlick Ja Schmücker beurlaubt Schneider (Hamburg) . * Schrader — Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Schüttler Ja Schütz Ja Schulze-Pellengahr .. Ja Schwarz Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Seffrin Ja Seidl (Dorfen) Ja Dr. Serres Ja Siebel Ja Dr. Siemer Ja Solke Ja Spies (Brücken) .. Nein Spies (Emmenhausen) . Ja Spörl * Stauch — Frau Dr. Steinbiß .. Ja Stiller Ja Storch — Dr. Storm Ja Strauß — Struve Ja Stücklen Ja Teriete Ja Thies Ja Unertl Ja Varelmann Ja Frau Vietje Ja Dr. Vogel Ja Voß Ja Wacher (Hof) Ja Wacker (Buchen) . . . . * Dr. Wahl Ja Walz Ja Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Ja Dr. Weber (Koblenz) . Ja Wehking Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Dr. Wellhausen . Ja Dr. Welskop Frau Welter (Aachen) Ja Dr. Werber * Wiedeck Ja Wieninger Ja Dr. Willeke Ja Winkelheide * Dr. Winter Ja Wittmann Nein Wolf (Stuttgart) . . Nein Dr. Wuermeling .. — Wullenhaupt Ja SPD Frau Albertz Nein Frau Albrecht (Mittenw.) Nein Altmaier Nein Dr. Arndt Nein Arnholz Nein Dr. Baade — Dr. Bärsch Nein Bals Nein Banse Nein Bauer (Würzburg). . . Nein Baur (Augsburg) . . . Nein Bazille Nein Behrisch beurlaubt Frau Bennemann . . . Nein Bergmann Nein Berlin Nein Bettgenhäuser . Nein Frau Beyer (Frankfurt) beurlaubt Birkelbach beurlaubt Blachstein Nein Dr. Bleiß — Böhm (Düsseldorf) . . Nein Bruse Nein Corterier Nein Dannebom beurlaubt Daum Nein Dr. Deist Nein Dewald — Diekmann Nein Diel Nein Frau Döhring Nein Dnnatka Nein Erler beurlaubt Eschmann beurlaubt Faller Nein Franke — Frehsee — Freidhof — Frenzel * Gefeller beurlaubt Geiger (Aalen) beurlaubt Geritzmann Nein Gleisner (Unna) .. — Dr. Greve Nein Dr. Gülich Nein Hansen (Köln) beurlaubt Hansing (Bremen) Nein Hauffe Nein Heide Nein Heiland Nein Heinrich Nein Hellenbrock — Name Abstimmung Frau Herklotz Nein Hermsdorf Nein Herold beurlaubt Höcker beurlaubt Höhne Nein Hörauf beurlaubt Frau Dr. Hubert . . . Nein Hufnagel Nein Jacobi — Jacobs Nein Jahn (Frankfurt) . .. — Jaksch Nein Kahn-Ackermann . . . — Kalbitzer Nein Frau Keilhack Nein Frau Kettig Nein Keuning Nein Kinat Nein Frau Kipp-Kaule . . . Nein Könen (Düsseldorf). . Nein Koenen (Lippstadt). . Nein Frau Korspeter .. Nein Dr. Kreyssig beurlaubt Kriedemann Nein Kühn (Köln) Nein Kurlbaum Nein Ladebeck beurlaubt Lange (Essen) Nein Leitow — Frau Lockmann . . . Nein Ludwig Nein Maier (Freiburg) .. Nein Marx * Matzner Nein Meitmann Nein Mellies Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Metzger — Frau Meyer (Dortmund) — Meyer (Wanne-Eickel). Nein Frau Meyer-Laule . . Nein MiBmahl Nein Moll Nein Dr. Mommer beurlaubt Müller (Erbendorf) . . . Nein Müller (Worms) . . . Nein Frau Nadig Nein Odenthal beurlaubt Ohlig * 011enhauer beurlaubt Op den Orth — Paul — Peters Nein Pöhler beurlaubt Pohle (Eckernförde). . Nein Dr. Preller Nein Prennel Nein Priebe Nein Pusch Nein Putzig Nein Rasch Nein Dr. Ratzel Nein Regling beurlaubt Rehs * Reitz Nein Reitzner Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Frau Renger Nein Richter beurlaubt Ritzel Nein Frau Rudoll Nein Ruhnke — Runge Nein Frau Schanzenbach . Nein Scheuren Nein Dr. Schmid (Frankfurt) . beurlaubt Dr. Schmidt (Gellersen) . Nein Schmidt (Hamburg) . . Nein Schmitt (Vockenhausen) . Nein Dr. Schöne beurlaubt Schoettle Nein Seidel (Fürth) Nein Seither — Seuffert Nein Stierle — Sträter Nein Frau Strobel Nein Stümer Nein Thieme Nein Wagner (Deggenau) . Nein Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt Wehner beurlaubt Wehr * Welke Nein Weltner (Rinteln) . . Nein Dr. Dr. Wenzel Nein Wienand * Wittrock Nein 11 Zühlke Nein FDP Dr. Atzenroth beurlaubt Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Dr. Bucher Nein Dr. Czermak Nein Dr. Dehler Nein Dr.-Ing. Drechsel . Nein Eberhard beurlaubt Frau Friese-Korn Nein Frühwald Nein Gaul Nein Dr. von Golitscheck Nein Graaff (Elze) Nein Dr. Hammer Nein Held * Dr. Hoffmann * Frau Hütter . — Frau Dr. Ilk * Dr. Jentzsch — Kühn (Bonn) Nein Lenz (Trossingen) .. . Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö wenstein Nein Margulies — Mauk Nein Dr. Mende Nein Dr. Miessner Nein Onnen beurlaubt Rademacher Nein Scheel beurlaubt Schloß * Schwann Nein Stahl * Name Abstimmung Dr. Stammberger . Nein Dr. Starke beurlaubt Weber (Untersontheim) Nein GB/BHE Elsner * Engell Nein Feller enthalten Frau Finselberger . enthalten Gemein ... enthalten Dr. Gille beurlaubt Dr. Kather Nein Dr. Keller enthalten Dr. Klötzer enthalten Kunz (Schwalbach) . enthalten Kutschera .. enthalten Dr. Mocker * Petersen enthalten Dr. Reichstein beurlaubt Seiboth beurlaubt Dr. Sornik enthalten Srock beurlaubt Dr. Strosche beurlaubt DP Becker (Hamburg). . . Nein Dr. Brühler Nein Eickhoff Nein Dr. Elbrächter Nein Fassbender — Frau Kalinke Ja Matthes Nein Dr. von Merkatz . Ja Müller (Wehdel) ... Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . beurlaubt Schneider (Bremerhaven) Nein Dr. Schranz Nein Dr.-Ing. Seebohm . . . — Walter Ja Wittenburg Nein Dr. Zimmermann . . . beurlaubt FVP Dr. Berg . Nein Dr. Blank (Oberhausen) beurlaubt Dr. h. c. Blücher. . — Euler Nein Dr. Graf (München) Nein Gumrum Ja Hepp Nein Körner Ja Lahr Nein von Manteuffel (Neuß) Nein Neumayer Ja Dr. Preiß Nein Dr. Preusker — Dr. Schäfer Nein Dr. Schneider (Lollar) . Nein Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) enthalten Stegner Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 317 Davon: Ja 152 Nein 149 Stimmenthaltung. 16 Zusammen wie oben 317 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg . beurlaubt Grantze beurlaubt Dr. Krone * Lemmer — Frau Dr. Maxsein . * Stingl * SPD Brandt (Berlin). . beurlaubt Frau Heise Nein Klingelhöfer Nein Dr. Königswarter. . Nein Name Abstimmung Mattick . beurlaubt Neubauer beurlaubt Neumann Nein Dr. Schellenberg . Nein Frau Schroeder (Berlin) . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Nein Frau Wolff (Berlin) . . Nein FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Dr. Reif Nein Dr. Will Nein FVP Dr. Henn — Hübner Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 12 Davon: Ja — Nein 12 Stimmenthaltung. — Zusammen wie oben 12 1 Für Teile der Sitzung beurlaubt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Lindrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Seuffert hat soeben ausgeführt, er habe Zweifel daran, daß das Aufkommen aus diesem Gesetz so erschöpfend sein werde, wie es erwartet werde. Wir haben wiederholt erklärt, daß wir noch in diesem Jahr etwa 200 Millionen DM aus diesem Gesetz erwarten. Er war der Meinung, die Spartätigkeit könne nicht so groß sein, daß aus diesem Gesetz so viel Mittel aufkämen.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang auf den Monatsbericht der Bank deutscher Länder vom Oktober hinweisen. Darin hat die Bank deutscher Länder — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zwei Sätze daraus vorlesen — folgendes festgestellt:
    Auf der anderen Seite ist der starke Termineinlagenzugang der letzten Monate jedoch insofern positiv zu bewerten, als er anzeigt, daß die volkswirtschaftliche Ersparnis in Wirklichkeit weit größer ist, als man auf Grund der Ziffern des Wertpapierabsatzes, auf Grund des Absatzes von Pfandbriefen und Kommunalobligationen und auf Grund der Entwicklung der Spareinlagen annehmen müßte. Den gleichen Eindruck vermittelt übrigens auch die Kapital-
    *) Siehe Anlage 3.


    (Dr. Lindrath)

    bildung, die sich nicht über den Bankenapparat
    vollzieht und deshalb von der Bankenstatistik
    gar nicht oder nur unvollkommen erfaßt wird.
    Gerade die Ausgabe anderer Obligationen, die einen entsprechenden Anreiz haben, hat gezeigt, daß der Kapitalmarkt keineswegs so unergiebig ist, wie immer behauptet wird. Wir sind daher der Auffassung, daß, wenn wir hier mit diesem Gesetz einen Anreiz geben, auch die Mittel fließen werden.
    Dieses Gesetz ist keineswegs ein „steuerlicher Vorspann", wie gesagt worden ist, für den Wohnungsbau,

    (Abg. Seuffert: Umgekehrt ist es!)

    sondern es ist umgekehrt: wir wollen den sozialen Wohnungsbau fördern und müssen ihm mehr Anreize geben.
    Der Hinweis auf den Haushalt, Herr Kollege Seuffert, geht insoweit fehl, als der Haushalt doch nur Mittel geben kann, wenn er die Gewähr dafür hat, daß er sie zu der Zeit auch zurückerhält, wo sie benötigt werden, weil sie im Haushalt eingeplant sind. Dem sozialen Wohnungsbau sind aus dem Haushalt bereits Mittel zugeflossen.

    (Abg. Seuffert: Zuwenig!)

    Sie haben es ja selbst gesagt, Herr Seuffert. Nur insoweit kann der Wohnungsbauminister die Gewähr dafür geben, daß die Beträge in der erforderlichen Zeit zurückfließen werden.
    Deshalb müßte nach anderen Wegen gesucht werden. Wir haben den Kritikern immer wieder die Frage gestellt, wie sie sich denn die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus vorstellen. Von allen Seiten hat man die Bedeutung des Wohnungsbaues anerkannt. Ich habe mich darüber gefreut, daß auch Sie, Herr Kollege Seuffert, die Bedeutung des Wohnungsbaues unterstrichen haben. Dann müssen wir natürlich auch Mittel und Wege suchen, ihn wirklich durchzuführen, und dürfen ihn nicht bewußt in eine Krise hineinführen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir haben den Mut, etwas zu tun, was vielleicht nicht in jeder Beziehung schön ist. Auch wir wissen durchaus um die Schwierigkeiten dieses Gesetzes. Aber wir haben den Willen, dem Wohnungsbau voranzuhelfen.

    (Abg. Jacobi: Wir auch!)

    Deswegen wollen wir dieses Gesetz durchführen, und deswegen nehmen wir auch Schwächen in Kauf.
    Wir machen darauf aufmerksam, daß es sich in diesem Fall um etwas Vorübergehendes handelt, um ein Gesetz, das nur noch vier Monate Gültigkeit hat.

    (Abg. Dr. Miessner: Dadurch wird es nicht besser!)

    -- Gewiß wird es dadurch nicht besser. Aber es ist immer noch besser als Ihre Anregung, Herr Kollege Miessner, für den sozialen Wohnungsbau gar nichts zu tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Miessner: Aus dem allgemeinen Haushalt!)

    — Sie haben nicht hingehört; ich habe dazu soeben etwas gesagt.
    Da dieses Gesetz mit einer gewissen Verspätung kommt, müssen wir, um die Steuerersparnis noch für das Jahr 1956 als Anreiz gewähren zu können, die Möglichkeit geben, daß alle Zahlungen bis zum 31. Januar 1957 steuerrechtlich gesehen als Zahlungen für 1956 gelten und daß demzufolge die bis zum Ende Januar 1957 geleisteten Zahlungen noch im Jahre 1956 steuerlich abgezogen werden können; die Zahlungen im Februar und März des Jahres 1957 gelten für 1957. Das ist ein Provisorium. Wir werden uns bemühen, dieses Provisorium, auch im Sinne der Förderung der allgemeinen Spartätigkeit, schon in Kürze in eine endgültige Regelung überzuführen.
    Ich bitte Sie daher, unserem Änderungsantrag auf Umdruck 850 zuzustimmen und den Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion auf Umdruck 849 sowohl zu Ziffer 1 als auch zu Ziffer 2 abzulehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Wohnungsbauminister Dr. Preusker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe von allen Sprechern der Opposition immer wieder gehört, wie sehr ihnen daran liege, alles für die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus zu tun.

    (Abg. Jacobi: Des sozialen Wohnungsbaus!)

    Aber zugleich habe ich das Nein zu der einen Maßnahme gehört, die im Augenblick geeignet ist, die Lücken in der erststelligen Finanzierung des Jahres 1957 zu schließen, die ja nicht erst im nächsten Jahr irgendwann mit zu geeigneter Zeit eingebrachten Vorlagen geschlossen werden können, sondern die jetzt geschlossen werden müssen, damit wir im Jahre 1957 zu entsprechender Bautätigkeit kommen können. Leider habe ich dazu immer nur das Nein gehört.
    Ich glaube, alles, was hier an steuersystematischen Überlegungen vorgebracht worden ist, hätte durchaus seine Berechtigung, wenn es in diesem Falle wirklich um eine gesetzgeberische Maßnahme ginge, die auf lange Zeit berechnet wäre. Dann könnte man wahrscheinlich überlegen, warum man in den Jahren bis Ende 1954 eine sogar noch viel weiter gehende steuerliche Begünstigung für das Sparen — nämlich 15 und 30 % relative Obergrenze unbegrenzt — eingeräumt hat und warum man es jetzt nicht mehr tun will. Aber hier handelt es sich doch — und deswegen, Herr Kollege Miessner, sind all diese Überlegungen, ob dadurch eine allgemeine Tarifsenkung irgendwie verhindert oder verzögert werden könnte, völlig müßig — um eine ausschließlich auf das Jahresende 1956 und den Jahresbeginn 1957 abgestellte spezielle Hilfsmaßnahme für den Wohnungsbau.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Zum zweiten — das möchte ich auch einmal sagen —: Wenn man schon erklärt, wir haben noch nicht genügend Wohnungen gebaut — und das ist ja das, was uns veranlaßt, hier diese Überlegungen einer besonderen steuerlichen Begünstigung für das Sparen in erststelligen Hypotheken zum Wohnungsbau 1957 anzustellen —: wir wissen, wie viel Not noch bei unendlich vielen Familien des-


    (Bundeswohnungsbauminister Dr. Preusker)

    wegen vorhanden ist, weil sie noch keine Wohnung haben. Bei dieser Sachlage ist doch wohl die Berechtigung dafür gegeben, auch einmal außergewöhnliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn es im Augenblick keine anderen Mittel mehr gibt. Und niemand hat ja bisher andere Mittel vorgeschlagen. Die Wohnungsnot rechtfertigt bestimmt außerordentliche Überlegungen und außerordentliche Mittel, zumal wenn man davon überzeugt sein kann, daß es sich auch im ganzen um eine einmalige Angelegenheit handeln wird.
    Zum dritten: Denken Sie doch auch daran, daß nicht gebaute Wohnungen nicht nur die Beseitigung der Wohnungsnot hinausschieben, sondern daß unter den Bauarbeitern, unter den Gewerbebetrieben des Bauhandwerks eine ganz erhebliche Arbeitslosigkeit hervorgerufen würde, die nicht notwendig ist, weil wir durchaus die Mittel bereitstellen können, um dieser Situation ein Ende zu bereiten.

    (Abg. Jacobi: Das ist doch einfach nicht wahr!)

    Ich darf einmal einen Mann zitieren, der der Opposition bestimmt näher steht als der Bundesregierung, nämlich den Herrn Dr. Brecht vom Gesamtverband der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Er hat in seinem letzten Heft einen dringenden Appell an den Bundestag gerichtet, zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus etwas Außergewöhnliches zu tun. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich einige Sätze daraus wörtlich zitieren. Er schreibt:
    Es wäre sehr einfach, aber politisch und auch volkswirtschaftlich unreal, die notwendigen Hilfsmaßnahmen nur darin zu sehen, daß mehr öffentliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau gefordert werden.
    Er schreibt weiter:
    Es wird wieder eine relative Begrenzung des Einkommens von 10 bzw. 15 % erforderlich sein, wenn die Vorschrift des § 10 nennenswert zur Anreizung des Sparwillens, zur Eindämmung des Verbrauchs und damit zur Anreicherung des Kapitalmarkts beitragen soll.
    Er schreibt schließlich — ich will nur noch diesen einen Satz zitieren —:
    Es mag manchem Steuersystematiker unsympathisch sein, gerade wieder diese Grenze zu lockern. Aber die Not der Wohnungsbaufinanzierung und die unmittelbare Gefahr, daß der soziale Wohnungsbau rapid und gewaltig absinkt, ist härter und verlangt gebieterisch auch Maßnahmen, die vielleicht der Steuertheorie und Steuersystematik nicht 100% ig entsprechen.

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.)

    Ich wollte Ihnen nur einmal diesen Appell des Herrn Dr. Brecht in die Erinnerung zurückrufen. Herr Dr. Brecht hätte das sicher nicht geschrieben, wenn er nicht davon überzeugt wäre, daß es notwendig ist.
    Die öffentlichen Haushalte für das Jahr 1957 sind wirklich schon ausgeschöpft worden, soweit es nur irgendwie möglich gewesen ist.

    (Abg. Jacobi: Das meinen Sie!)

    — Ja, das meine ich, und ich meine es auch mit gutem Gewissen.

    (Abg. Lücke: Sehr gut!) Denn —ich darf es noch einmal kurz vorlesen— 200 Millionen, das bedeutet eine allgemeine Erhöhung der Mittel für die nachstellige Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus von 500 auf 700 Millionen. 40 Millionen macht die Erhöhung der Prämienmittel von 60 auf 100 Millionen aus. Dazu kommen rund 10 Millionen aus der Erhöhung und Zusammenkratzung aller Rückflüsse, also eine Viertelmilliarde. Dann sind für den Bergarbeiterwohnungsbau in den letzten Tagen noch einmal 50 Millionen aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt worden. Obendrein sind im Haushaltsplan 1957 in der Summe 30 Millionen für die Ersetzung von Baracken und noch einmal 50 Millionen für den Sowjetzonenflüchtlingswohnungsbau, also zusammen 80 Millionen, enthalten. In der Anmerkung ist eine Bindungsvorzusage mit einer Vorfinanzierungszusage — „ab 1. April 1958 Bedienung in vollem Umfange" — des Finanzministers in Höhe von weiteren 150 Millionen für den Sowjetzonenflüchtlingswohnungsbau enthalten. Schließlich sind die von Herrn Seuffert schon erwähnten 200 Millionen in Vorfinanzierungsaktionen für erststellige Hypotheken im sozialen Wohnungsbau, und zwar ausschließlich für Minderbemittelte, im Rahmen der Kassenmöglichkeiten des Bundes mobilisiert worden. Das ist zusammen aus reinen Haushaltsmöglichkeiten — ich rede jetzt nur vom Haushalt — immerhin ein Betrag von rund 750 Millionen DM, einer Dreiviertelmilliarde, der zusätzlich auf der Bundesebene mobilisiert worden ist. Das ist völlig unbestreitbar.

    Wir müssen dann noch die Differenz zwischen den 0,7 Milliarden und den 1,2 Milliarden mit Steuermitteln zu schließen versuchen. Darum geht es, nicht um den Gesamtbetrag; denn darüber, daß man den damit nicht hätte decken können, sind wir uns wohl alle im klaren. Aber das können wir zu einem erheblichen Maße schaffen. Es ist ja auch nicht nur die Rede von den 200 Millionen DM gewesen, sondern der Finanzminister hat, wie Sie wissen, uns immer wieder berichtet, daß er sogar zweimal 200 Millionen DM erwartet. Ich persönlich bin leider pessimistischer; ich habe nur 300 Millionen DM angenommen. Aber auch 300 Millionen DM sind eine ganz entscheidende Hilfe, um hier eine Situation abzuwenden, die gar nicht einzutreten braucht. Die Situation ist in diesem Umfange durch die Unklarheiten über das Aussehen der Rentenreform entstanden, durch die bei der bisherigen Finanzierung durch die Rentenversicherungsträger möglicherweise steigende Ausfälle zu erwarten sind,

    (Abg. Frau Kalinke: Sehr richtig!)

    die dann, wenn die Rentenreform sich klar übersehen läßt, eventuell in anderer Form gedeckt werden müssen. Die Bundesregierung hat jedenfalls stets und zuletzt auch im Konjunkturprogramm vom Juni ihrem Willen Ausdruck gegeben, daß sie das, was sie den Rentnern nun an in Milliarden gehenden Beträgen mehr gibt, auf der anderen Seite durch zusätzliche Sparanreize von denen hereinzuholen gedenkt — vom kleinen Mann bis zum großen Mann —, die es können.
    Herr Kollege Seuffert, Sie haben von dem völligen Verfall des Kapitalmarktes und von der falsch angelegten steuerlichen Begünstigung gesprochen. Ich darf dem Hohen Hause einmal darlegen, was der Kapitalmarkt in den vergangenen Jahren für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat. 1951 waren es erst 1,223 Milliarden DM, 1952 bereits 1,97


    (Bundeswohnungsbauminister Dr. Preusker)

    Milliarden DM, 1953 3,199 Milliarden DM, 1954 4,97 Milliarden DM, 1955 5,67 Milliarden DM, und wenn wir dieses Gesetz hier beschließen, werden es auch 1956 wenigstens über 5 Milliarden DM sein, also immer noch das Fünffache dessen, was im Jahre 1951 zur Verfügung gestellt werden konnte. Vielleicht hören Sie sich dazu auch noch einmal die Zahlen an, was die steuerliche Begünstigung des kleinen Sparers dazu geleistet hat. Ich nehme nur einmal das Aufkommen durch Gewährung von Sparprämien des Wohnungsbausparprämiengesetzes. Das betrug 1951 323 Millionen DM, 1955 aber bereits 1,6 Milliarden DM, und in den ersten neun Monaten ist es nicht etwa abgesunken, sondern im Gegenteil sogar noch um 20 % höher gewesen als im vergangenen Jahr und hat bereits 1,385 Milliarden DM betragen; das sind also nur noch 2 Millionen DM weniger als das Gesamtaufkommen des vergangenen Jahres. Wenn man sich das überlegt, dann erkennt man doch wohl, wo die Hauptquelle der Finanzierung für die wachsenden Wohnungsbauleistungen gelegen hat: gerade bei der günstigen Entwicklung der Spartätigkeit, bei den steuerlichen Anreizen gerade auch für den kleinen Mann, die hier gegeben worden sind. Wir brauchen deshalb auf diese Entwicklung im ganzen nicht etwa mit Beschämung zurückzublicken, sondern wir können voll Stolz darauf zurückblicken.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch eine Bemerkung machen. Sie haben — das nehme ich Ihnen nicht übel, denn das ist schließlich das Recht der Oppositionsparteien, die nein zu den Wehrvorlagen gesagt haben — auf den Rüstungsetat und seine Einflüsse hingewiesen. Aber daß bis zu dem Termin, um den es sich jetzt handelt, der Rüstungsetat den Wohnungsbau nicht im mindesten beeinträchtigt hat, das mag das deutsche Volk, das mögen Sie auch aus der Tatsache entnehmen, daß bis vor 14 Tagen — das sind die letzten Zahlen, die uns zur Verfügung stehen — ganze 200 Millionen daraus verausgabt worden sind. Sie hätten uns tatsächlich nicht helfen können; denn ich habe von dem Herrn Verteidigungsminister für reine Wohnungszwecke schon wesentlich mehr an Mitteln für den Wohnungsbau bekommen, als er bisher zum Schutz unseres Vaterlandes überhaupt hat ausgeben können.

    (Abg. Jacobi: Das sind die Gelder, die liegengeblieben sind!)

    — Sie wissen, daß wir wirklich das Äußerste an Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Ich erinnere mich noch genau, wie gestern ein Sprecher der Opposition sogar Kritik daran geübt hat, daß 2,2 Milliarden DM aus den Kassenresten der Vergangenheit für andere Zwecke mitverwandt worden sind.

    (Abg. Dr. Gülich: Weil sie für dauernde Ausgaben verwendet werden sollen, denen keine dauernden Einnahmen gegenüberstehen!)

    Nun darf ich zu Ihrem anderen Antrag kommen, Herr Kollege Seuffert. Auf Umdruck 849 Ziffer 2 beantragen Sie, anzufügen:
    soweit für ihn öffentliche Mittel nach § 6 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zur Förderung eingesetzt werden können.
    Ich bitte doch, von diesem Antrag abzusehen. Ich verstehe, was Sie damit beabsichtigen, aber Sie schaffen auf alle Fälle noch größere Unklarheiten, die Sie selber sicher gar nicht wollen. In § 6 heißt es nämlich ausdrücklich:
    Nicht als öffentliche Mittel im Sinne dieses Gesetzes gelten insbesondere
    a) die nach dem Lastenausgleich als Eingliederungsdarlehen bestimmten Mittel . . .
    Das heißt, daß in diesem Fall alle Vertriebenen außerhalb der Förderungsmöglichkeiten bleiben,

    (Abg. Jacobi: Die bekommen sowieso nichts davon!)

    soweit sie ihre Wohnungsbauten nur mit Aufbaudarlehen finanzieren wollen. Dann folgen in § 6 die als Prämien an Wohnbausparer gewährten Mittel — wiederum die kleinen Leute —, dann die nach § 7c gewährten Mittel. Das würde einen wesentlichen Teil gerade des Bergarbeiterwohnungsbaus und andere Wirtschaftszweige betreffen, die unter Umständen ohne öffentliche Mittel finanzieren, bloß weil hier steht: „ . . .öffentliche Mittel nach § 6 ... eingesetzt werden können". In § 6 sind leider alle diese Dinge, Aufbaudarlehen, 7-c-Mittel usw. ausdrücklich als nichtöffentliche Mittel bezeichnet.
    Um Zweifelsfälle gar nicht erst auftreten zu lassen, halte ich es für dringend geboten, dem Antrag der Opposition nicht zuzustimmen. Ich möchte im Gegenteil die Opposition bitten, ihn selbst zurückzuziehen; denn das, was Sie hier vielleicht sagen wollten, ist nicht gerechtfertigt und würde wahrscheinlich auch gegen Ihre eigenen Intentionen ausschlagen.
    Ich darf aus den neuesten Berichten der Länder gerade auch den Herren der Opposition einiges zur Kenntnis geben, wo denn bis jetzt Mangel an ersten Hypotheken in Erscheinung getreten ist. Die Länder haben übereinstimmend berichtet, daß bei der Finanzierung von Eigenheimen bis jetzt keine bzw. nur geringe Schwierigkeiten bei der Beschaffung von ersten Hypotheken bestehen, daß aber der Wohnungsbau für Sowjetzonenflüchtlinge und insbesondere in den Zonenrandgebieten schon erhebliche Schwierigkeiten bereitet, zumal die Sozialversicherungsträger kaum mehr Darlehenszusagen geben, ja nicht einmal früher befristete Zulagen verlängert werden. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich das noch einmal überlegen und wenn Sie sich noch einmal vor Augen führen, daß es sich hier um eine einmalige Maßnahme handelt, die nur über dieses Jahresende den Wohnungsbau, und zwar ausschließlich den sozialen Wohnungsbau für 1957, sicherstellen soll, dann sollte man doch gegenüber dem, worum es hier geht, nämlich Beseitigung der Wohnungsnot, Beschäftigung von Bauarbeitern und Arbeit für die Betriebe der baugewerblichen Wirtschaft, die Bedenken, die ich unter dem Gesichtspunkt der Steuersystematik durchaus verstehe, zurückstellen. Not, die hier tatsächlich besteht und durchaus überbrückt werden kann, rechtfertigt — und das ist ja auch die Überzeugung der Wohnungswirtschaft durchweg, das habe ich Ihnen vorhin vorgelesen — auch einmal diese besondere Maßnahme. Den Ertrag wird das deutsche Volk wesentlich mehr schätzen als das Beharren auf systematischen Bedenken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)