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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2175

  • date_rangeDatum: 30. November 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. November 1956 9683 175. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. November 1956. Zur Tagesordnung: Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 9684 B Vizepräsident Dr. Becker . 9715 A, C, 9717 C Mellies (SPD) 9715 B Rasner (CDU/CSU) 9715 C Geschäftliche Mitteilungen . . . . 9684 B, 9717 C (B) Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Rehling 9684 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 294 und 298 (Drucksachen 2850, 2927; 2861, 2933) 9684 C Wahl eines Schriftführers 9684 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, FVP, DP betr. Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes (Drucksache 2920) . . . . 9684 C Beschlußfassung 9684 D Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksachen 2724, 2812); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 2887, Umdrucke 849, 850) 9684 D Dr. Miessner (FDP) 9684 D, 9691 D Seuffert (SPD) . . . 9686 A, 9693 D, 9694 D, 9695 D Dr. Lindrath (CDU/CSU) 9688 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . 9689 C, 9695 C, 9696 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 9692 D Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 9693 A Dr. Königswarter (SPD) 9693 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 9694 C, D Dr. Wellhausen (CDU/CSU) (zur Abstimmung) 9696 B Abstimmungen 9696 A, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 2136); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 2891, Umdruck 847) 9696 C, 9713 B Dr. Hellwig (CDU/CSU): als Berichterstatter 9696 D als Abgeordneter 9703 C, 9707 B, 9712 C, 9713 C Lange (Essen) (SPD) 9698 C, 9709 B, 9712 A, C Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz . . . . 9701 D, 9706 A, 9712 B Illerhaus (CDU/CSU) 9702 C Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) 9704 B, 9711 B, 9712 A Dr. Arndt (SPD): zur Sache 9706 B, 9707 B, 9712 A zur Geschäftsordnung 9713 B Meyer-Ronnenberg (CDU/CSU) . . 9709 A Unterbrechung der Sitzung . . 9713 B Dr. Elbrächter (DP) 9713 D Rasner (CDU/CSU) 9714 B, 9715 C Dr. Deist (SPD) (zur Abstimmung) . 9714 C Abstimmungen 9712 D Namentliche Schlußabstimmung . 9714 D, 9724 Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 2781) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Krammig, Dr. Jaeger, Niederalt, Wacher (Hof), Leukert u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Währungs- und Notenbank des Bundes und die Landeszentralbanken (Drucksache 2832) . . 9715 D Rasner (CDU/CSU) 9715 C Seuffert (SPD) 9715 D Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft (Schriftliche Stellungnahme) . . . 9719 B Höcherl (CDU/CSU) (Schriftliche Begründung) 9721 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 9717 C Nächste Sitzung 9717 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9718 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Umdruck 849) 9718 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Umdruck 850) 9718 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Umdruck 847) 9719 A Anlage 5: Stellungnahme des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft Dr. Westrick zum Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 2781) 9719 B Anlage 6: Schriftliche Begründung des Abg Höcherl (CDU/CSU) zum Entwurf eines Gesetzes über die Währungs- und Notenbank des Bundes und die Landeszentralbanken (Drucksache 2832) 9721 D Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 2891) 9724 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 6. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 30. 11. Arndgen 30. 11. Dr. Atzenroth 30. 11. Dr. Bartram 30. 11. Behrisch 30. 11. Bender 30. 11. Frau Beyer (Frankfurt) 14. 12. Birkelbach 1. 12. Fürst von Bismarck 30. 11. Blachstein 30. 11. Dr. Blank (Oberhausen) 1. 12. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Brandt 30. 11. Cillien 15. 12. Dannebom 30. 11. Dr. Deist 1. 12. Frau Dietz 13. 12. Dr. Dittrich 22. 12. Dr. Dollinger 1. 12. Dr. Dresbach 30. 12. Eberhard 8. 12. Dr. Elbrächter 30. 11. Engelbrecht-Greve 13. 12. Erler 30. 11. Eschmann 30. 11. Dr. Franz 30. 11. Franzen 13. 12. Dr. Friedensburg 30. 11. Fuchs 30. 11. Dr. Furler 1. 12. Gefeller 30. 11. Geiger 30. 11. D. Dr. Gerstenmaier 3. 12. Dr. Gille 30. 11. Dr. Gleissner (München) 30. 11. Dr. von Golitschek 30. 11. Grantze 22. 12. Günther 30. 11. Hansen 30. 11. Dr. Graf Henckel 1. 12. Herold 13. 12. Hilbert 30. 11. Höcker 30. 11. Höfler 30. 11. Hörauf 15. 12. Dr. Horlacher 1. 12. Huth 30. 11. Dr. Jaeger 30. 11. Karpf 30. 11. Kiesinger 3. 12. Dr. Klötzer 30. 11. Dr. Köhler 30. 11. Dr. Kopf 1. 12. Krammig 30. 11. Dr. Kreyssig 1. 12. Frau Dr. Kuchtner 30. 11. Kühn (Köln) 30. 11. Ladebeck 30. 11. Lenz (Brühl) 1. 12. Dr. Lenz (Godesberg) 30. 11. Majonica 15. 12. Massoth 13. 12. Mattick 30. 11. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Dr. Menzel 30. 11. Dr. von Merkatz 1. 12. Dr. Mommer 30. 11. noch Beurlaubungen Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Morgenthaler 30. 11. Müller-Hermann 30. 11. Neubauer 30. 11. Odenthal 31. 12. Dr. Oesterle 1. 12. Ollenhauer 15. 12. Onnen 30. 11. Pelster 1. 12. Dr. Pohle (Düsseldorf) 1. 12. Pöhler 13. 12. Frau Praetorius 30. 11. Dr. Preiß 30. 11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30. 11. Raestrup 22. 12. Regling 30. 11. Frau Dr. Rehling 15. 12. Dr. Reichstein 5. 12. Richter 30. 11. Freiherr Riederer von Paar 30. 11. Sabaß 1. 12. Scheel 22. 12. Scheppmann 30. 11. Dr. Schild 30. 11. Schmücker 30. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 3. 12. Schoettle 30. 11. Dr. Schöne 1. 12. Seiboth 30. 11. Srock 1. 12. Dr. Starke 30. 11. Dr. Strosche 30. 11. Wagner (Ludwigshafen) 30. 11. Wehner 30. 11. Dr. Zimmermann 30. 11. Anlage 2 Umdruck 849 (Vgl. S. 9686 A, 9696 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksachen 2887, 2812, 2724). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Nr. 1 wird der Buchstabe d gestrichen: Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: 2. In § 1 Nr. 1 Buchstabe d werden in dem in § 10 Abs. 3 Ziffer 3 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes anzufügenden Satz 2 nach den Worten „des sozialen Wohnungsbaus" die Worte ,,, soweit für ihn öffentliche Mittel nach § 6 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zur Förderung eingesetzt werden können," eingefügt. Bonn, den 28. November 1956 Mellies und Fraktion Anlage 3 Umdruck 850 (Vgl. S. 9688 D, 9696 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU DP, FVP zur dritten Beratung des von den Frak- tionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksachen 2887, 2812, 2724). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 1 Buchstabe d wird dem in § 10 Abs. 3 Ziff. 3 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes anzufügenden letzten Satze folgender Halbsatz angefügt: ; soweit sie im Januar 1957 geleistet worden sind, werden sie wie Aufwendungen behandelt, die im Veranlagungszeitraum 1956 nach dem 6. Oktober 1956 geleistet worden sind. Bonn, den 29. November 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 847 (Vgl. S. 9698 C, 9712 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksachen 2891, 2136). Der Bundestag wolle beschließen: In Art. 1 erhält der § 2 a folgende Fassung: § 2a Preisüberhöhung (1) Wer vorsätzlich in befugter oder unbefugter Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe für Gegenstände oder Leistungen des lebenswichtigen Bedarfs unangemessene Entgelte f ordert, verspricht, vereinbart, annimmt oder gewährt, kann mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Deutsche Mark belegt werden. (2) Von der Einleitung eines Verfahrens ist abzusehen und ein bereits eingeleitetes Verfahren ist einzustellen, wenn kein öffentliches Interesse verletzt ist. Bonn, den 28. November 1956 Mellies und Fraktion Anlage 5 (Vgl. S. 9715 D) Stellungnahme des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft, Dr. Westrick, zur ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bundesbank (Drucksache 2781). Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung dieses Gesetzentwurfes bewußt, dessen Ziel es ist, die Sicherheit der Währung auch in Zukunft zu gewährleisten und damit letzten Endes einer freiheitlichen Verfassung von Staat und Gesellschaft zu dienen. Nach Meinung der Bundesregierung, die schon in der am Schluß der Drucksache 2781 abgedruckten Rede des Bundesministers Prof. Erhard vor dem Bundesrat dargelegt wurde, ist die Zeit reif für ein Bundesbankgesetz, um das Besatzungsrecht auf diesem Gebiet endlich durch Bundesrecht zu ersetzen. Dabei bietet sich die willkommene Gelegenheit, das Instrumentarium der Notenbank zur Bewältigung der vor ihr stehenden großen Aufgaben zu verstärken. Die Sicherheit unserer manipulierten Währung steht in unmittelbarem Zusammenhange mit der richtigen Dosierung der umlaufenden Geldmenge im Verhältnis zu der umlaufenden Gütermenge. Die Bundesregierung hat sich deshalb bemüht, die Bundesbank mit einem umfassenden und modernen Instrumentarium währungspolitischer Befugnisse zur Manipulierung der Geldmenge auszustatten. Die Einzelheiten hierzu sind in der Begründung des Entwurfs dargelegt. Der Gesetzentwurf enthält ein klares und unzweideutiges, in einer Reihe von konkreten Vorschriften verankertes Bekenntnis zur Unabhängigkeit der Notenbank. Dieses Bekenntnis sollte alle Zweifel an der Meinung der Bundesregierung in dieser Frage beseitigen. Wenn in der Vergangenheit Meinungsverschiedenheiten über die Währungspolitik der Bank deutscher Länder bestanden haben und etwa auch in der Zukunft aufkommen sollten, so ist das keineswegs als ein Symptom dafür anzusehen, daß man mit einer Kritik an der Währungspolitik der Notenbank gleichzeitig ihre Unabhängigkeit antasten will. Man vergleiche doch die Situation in anderen Demokratien, wie z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo noch im März d. J. sehr erhebliche und offen zum Ausdruck gekommene Meinungsverschiedenheiten zwischen der Regierung und dem Federal Reserve Board bestanden haben und wo die Regierung öffentlich erklärte, daß dieser Meinungsstreit natürlich kein Anlaß sei, die Unabhängigkeit der Notenbank in Zweifel zu ziehen. Die gleiche Stellungnahme ist in den Formulierungen des Gesetzentwurfes für die Notenbank enthalten. Auch im Zusammenhang mit den hartnäckigen Auseinandersetzungen über die Organisation der Bank wird manchmal von den Gegnern des Regierungsentwurfs der Verdacht geäußert, daß durch die Umwandlung des Landeszentralbanksystems zu einer Bundesbank die Unabhängigkeit der Notenbank infolge übergroßen Einflusses der Bundesregierung in Gefahr gerate. Das ist völlig ungerechtfertigt. Unzweifelhaft unterliegt nach dem Entwurf die Bundesbank keiner Weisung der Bundesregierung. Bei den oben erwähnten Sorgen bezüglich der Unabhängigkeit der Bundesbank ist offenbar an die Mitwirkung der Bundesregierung bei der Ernennung der Mitglieder des Direktoriums gedacht. Die Mitwirkung von Bundesinstanzen ist bei allen Bundeseinrichtungen eine organisatorische Notwendigkeit. Im Landeszentralbanksystem lag das Organisationsrecht bei den Ländern; für die Bundesbank soll es nunmehr auf den Bund übergehen. Warum sollte der Bund bei der Auswahl der leitenden Persönlichkeiten weniger objektiv sein, als es bisher die Länder waren? Diese Frage wird meistens beantwortet mit dem Hinweis auf den sogenannten Pluralismus der bisherigen Ernennungsinstanzen. Darauf ist zu antworten: Dieser Pluralismus ist kein Monopol des bisherigen Systems. Auch der Entwurf verteilt pluralistisch die Auswahl der leitenden Persönlichkeiten auf die Bundesregierung und den Bundesrat oder, da der Bundesrat die Landesregierungen anhören muß, praktisch auf die Bundesregierung und die Landesregierungen. Außerdem soll noch in jedem Falle das Direktorium der Bundesbank (Staatssekretär Dr. Westrick) angehört werden. Das ist doch ebenfalls Pluralismus! Bundesminister Erhard hat in seiner Ihnen vorliegenden Rede vor dem Bundesrat darauf hingewiesen, daß in den Bundesratsverhandlungen von dem Vertreter eines Landes beantragt wurde, diesen Pluralismus noch zugunsten der Länder zu verstärken. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Daraus läßt sich der Schluß ziehen, daß es den Kritikern des Regierungsentwurfs in Wahrheit weniger auf den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Notenbank als vielmehr auf die Erhaltung der Landeszentralbanken ankommt. Mit der Frage der Unabhängigkeit zwar nicht identisch, aber eng verknüpft ist die weitere Frage nach dem Verhältnis der Währungspolitik der Notenbank zur Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Daß die Notenbank verpflichtet sein soll, „die Wirtschaftspolitik der Regierung im Rahmen ihrer Aufgabe zu unterstützen", ist eine Formulierung, die bereits durch das sogenannte Übergangsgesetz vom August 1951 bei Abschaffung der Weisungsrechte der Alliierten Bankkommission gegenüber der Bank deutscher Länder vom Bundestag beschlossen wurde. Diese Formel ist in § 3 Abs. 2 des Entwurfs übernommen worden. Sie enthält die wichtigen Worte „im Rahmen ihrer Aufgabe", was klarstellt, daß die Notenbank verpflichtet ist, die Wirtschaftspolitik der Regierung zu unterstützen, soweit und solange dies ihre Aufgabe, nämlich die Sicherung der Währung, erlaubt. Andererseits ist zu bedenken, daß die Sicherheit der Währung nicht nur von der Währungspolitik der Notenbank, sondern ebenso von der Politik der Regierung und aller sonst verantwortlichen Instanzen insbesondere auf dem Gebiet der Lohn-, Preis-, Handels- und Sozialpolitik, der allgemeinen Wirtschaftspolitik sowie der Finanzpolitik abhängt. Um dies klarzustellen und der Notenbank nicht die alleinige Verantwortung aufzubürden, betont § 3 Abs. 2 erstmalig in einem Gesetz, daß die Verantwortung der Bundesregierung für die Sicherheit der Währung unberührt bleibt. Durch diese Klarstellung werden die Befugnisse der Notenbank, die in dem Gesetz deutlich umrissen sind, in keiner Weise eingeschränkt. Bei der Vielfalt der für die Sicherheit der Währung wichtigen Faktoren kommt einer guten Zusammenarbeit zwischen Regierung und Notenbank eine besonders große Bedeutung zu. Deshalb enthält der Entwurf mehrere hier nicht im einzelnen zu erläuternde Bestimmungen, die diese Zusammenarbeit fördern sollen. Das Verhältnis zwischen Regierung und Notenbank in paragraphenmäßigen Formeln darzustellen, ist in allen Notenbankgesetzen der Welt verschiedenartig in einer mehr oder weniger befriedigenden Weise versucht worden. Die Bundesregierung hält die von ihr vorgeschlagenen Formeln für befriedigend. Sie ist sich aber darüber im klaren, daß es weniger auf solche Formeln als vielmehr auf äußerlich und innerlich unabhängige und nur dem Wohle des Ganzen dienende Persönlichkeiten ankommt, die die Verantwortung tragen. Was nun die so sehr im Vordergrund stehende Frage der Organisation angeht, so wird schon seit Jahren über die sogenannte zentrale oder dezentrale Konstruktion der Notenbank gestritten. Dieser Streit findet im übrigen eine interessante Parallele in der Entstehungsgeschichte der Reichsbank. Nach der Reichsgründung von 1871 mußten auch erst vier Jahre des Streites über die Organisationsfrage vergehen, bis es 1875 zur Errichtung der Reichsbank kam. Damals sträubte sich der preußische Finanzminister hartnäckig gegen die Umwandlung seiner Landeszentralbank, d. h. der Preußischen Bank, zur Reichsbank, und zwar bemerkenswerterweise gegen die Meinung Bayerns, Badens, Württembergs und Hessens, die alle für die Errichtung einer zentralen Notenbank eintraten. Im damaligen Bundesrat setzte sich Preußens Finanzminister durch. Aber der Reichstag, unterstützt von der öffentlichen Meinung, ging über diese Widerstände hinweg und gründete die Reichsbank. Diese Entstehungsgeschichte zeigt, daß in dem damaligen Föderalstaat eine zentrale Notenbank nicht als eine Beeinträchtigung der Länderrechte empfunden wurde. Damals herrschte allgemein die Einsicht, daß eine einheitliche Reichswährung auch eine einheitliche Reichswährungsbank erfordert. Es sind auch in der 70jährigen Geschichte der Reichsbank niemals Anstände von seiten der Länder laut geworden. Die Reichsbank hat sich der Refinanzierung blühender Regionalbanken und einer ausgleichenden Geldversorgung der Wirtschaft aller Bundesländer befleißigt. Sie war schließlich, ähnlich wie die Reichsbahn und die Reichspost, überall in das Bewußtsein der Deutschen eingedrungen und zur Selbstverständlichkeit geworden. Auch die Vorschriften des Reichsbankgesetzes über die Organisation und das Instrumentarium der Reichsbank galten im In- und Ausland als gut. Das Gegenteil wird nicht bewiesen durch kritische Hinweise auf die Deflationspolitik der Reichsbank und der Reichsregierung gelegentlich der Weltwirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre sowie auf die Inflationspolitik von 1938 bis 1945. Für jene Deflationspolitik war die damals noch unvollkommene Beherrschung des konjunkturpolitischen Instrumentariums und für die Inflation waren politische Umstände bestimmend wie die Kriegsfinanzierung, diktatorische Eingriffe usw., nicht aber die gesetzlichen Vorschriften über die Organisation und die Geld- und Kreditpolitik der Reichsbank. Nach dem Zusammenbruch des Reichs dezentralisierten die Besatzungsmächte die Reichsbank im Gebiet der Bundesrepublik in das Landeszentralbanksystem,bestehend aus den Landeszentralbanken und der Bank deutscher Länder. Das geschah bekanntlich in erster Linie aus politischen Gründen. Bei der Behandlung der Organisation der Bundesbank im vorliegenden Gesetzentwurf ließ sich die Bundesregierung von der Überzeugung leiten, daß eine Notenbank in einem einheitlichen Währungssystem überhaupt nur einstufig funktionieren kann. Das bisherige, von den Besatzungsmächten eingeführte zweistufige Landeszentralbanksystem hat nach Meinung der Bundesregierung nur deshalb funktioniert, weil es de facto wie ein einstufiges Filialsystem gehandhabt worden ist. Der Regierungsentwurf geht von dem Bestreben aus, die Organisation der Notenbank mit ihrer Funktionsweise in Einklang zu bringen. Über die Mängel des zweistufigen Landeszentralbanksystem sind in der Begründung des Regierungsentwurfs nähere Darlegungen enthalten. Allerdings hatte die Bundesregierung in der ersten Legislaturperiode einen Entwurf vorgelegt, der die Landeszentralbanken aufrechterhalten wollte. Dies war in dem Bestreben geschehen, den dringenden Wünschen der Länder entgegenzukommen, (Staatssekretär Dr. Westrick) unter Zugrundelegung einer damals vom Bundesrat formulierten verfassungsrechtlichen Auslegung und unter Zurückstellung auch schon damals vorhandener eigener schwerer Zweifel. Nach sorgfältiger Überprüfung ist die Bundesregierung aber zu der Überzeugung gelangt, daß neben den Erwägungen der Zweckmäßigkeit eine zwingende Verfassungsrechtslage zur Errichtung einer einstufigen Bundesbank führen muß. Wer aber die Ansicht der Bundesregierung über die Verfassungsrechtslage nicht teilt, wird doch zugeben müssen, daß die gegenteilige Meinung zumindest verfassungsrechtlich umstritten ist. Der Bundesregierung erscheint es aber aus staatspolitischen und ebenso aus währungspolitischen Gründen nicht verantwortbar zu sein, eine Notenbank auf verfassungsrechtlich umstrittener Grundlage zu errichten und damit die konkrete Gefahr für den rechtlichen Bestand eines solchen Instituts und seiner währungspolitischen Befugnisse in Kauf zu nehmen. Die Bundesregierung hat sich aus diesen Überlegungen nach sehr gewissenhafter Prüfung gezwungen gesehen, den ,anderen Weg zu gehen und eine einheitliche Bundesbank vorzuschlagen. Sie ist dabei aber in der inneren Organisation dieser Bank den Wünschen der Länder soweit wie möglich entgegengekommen. Die Bundesregierung glaubt, damit einen echten Kompromiß gefunden zu haben, der für alle Beteiligten tragbar sein müßte. Die Mehrheit des Bundesrats hat bisher diesem Kompromiß die Zustimmung nicht gegeben, sondern Abänderungsvorschläge gemacht, die im Ergebnis einen Gesetzentwurf unter Aufrechterhaltung der Landeszentralbanken darstellen. Außerdem ist kürzlich mit Drucksache 2832 von den Abgeordneten Höcherl und Genossen ein Gegenentwurf eingebracht worden, der in wesentlichen Punkten dem Vorschlag des Bundesrats etwa entspricht. Abgesehen von den schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Vorschläge hält die Bundesregierung auch die für die Beibehaltung der Landeszentralbanken vorgebrachten Zweckmäßigkeitsargumente nicht für überzeugend. Bundesminister Prof. Erhard hat bereits in seiner Ihnen vorliegenden Bundesratsrede die Hauptargumente, nämlich die „institutionelle Garantie der Unabhängigkeit", die „Wirtschaftsnähe und Elastizität der Landeszentralbanken" und die „Zweiteilung der Organe in Willensbildung und Willensausführung" gewürdigt. Dem sind zwei Bemerkungen hinzuzufügen. Erstens wird immer wieder gesagt, das Landeszentralbanksystem habe sich bewährt. Man identifiziert dabei kurzerhand die Politik des Zentralbanksystems mit seiner Organisation. Gewiß ist anzuerkennen, daß die Währungspolitik des Zentralbanksystems gut und erfolgreich war. Allerdings ist dabei gerechterweise zu bemerken, daß die übrigen Umstände, nämlich .die mit der Währungsreform dekretierte radikale Beschränkung der umlaufenden Geldmenge, die durch die Wirtschaftspolitik der Regierung, durch die ERP-Hilfe und die terms of trade geförderte ständige Aufwärtsentwicklung unserer Binnen- und Außenwirtschaft, sowie der durch ,die Finanzpolitik der Regierung gewährleistete andauernde Ausgleich des Etats wesentlich zur Stabilisierung der Währung beigetragen haben. Aus der Tatsache, daß die Währungspolitik gut und erfolgreich war, kann man aber doch nicht ohne weiteres die Behauptung oder gar den Beweis herleiten, daß die Konstruktion, d. h. die äußere und innere Organisation des Zentralbanksystems ein Optimum darstellte. Zweitens hört man manchmal die Behauptung, das Landeszentralbanksystem entspreche am besten der föderativen Struktur unseres Bundesstaates. Die förderative Struktur unseres Bundesstaates ist bekanntlich durch eine Verteilung der Verwaltungskompetenzen auf Bund und Länder gekennzeichnet. Nach Art. 83 unserer Verfassung gehören die Verwaltungskompetenzen grundsätzlich den Ländern und nur ausnahmsweise dem Bund. Zu diesen wenigen Ausnahmen gehört beispielsweise der Auswärtige Dienst, die Bahn, die Post und auch die Währungsbank. Für die Währungsbank ist das einleuchtend, weil die bundeseinheitliche Währung und die damit zusammenhängenden Probleme ihrer Natur nach über den Wirkungsbereich der Gliedstaaten hinausgehen. Deshalb ist die Organisation der Währungsbank in keinem einzigen föderativen Bundesstaat der Welt, z. B. auch nicht in der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika, Sache der Gliedstaaten, sondern überall Sache des Bundes. Ist es nicht wahrhaft föderalistisch, zu sagen: auch in der Bundesrepublik Deutschland muß man den Ländern geben, was ihnen gebührt, und dem Bunde, was des Bundes ist? Und sollten nicht gerade diejenigen, die mit besonderem und durchaus berechtigtem Eifer über die Kompetenzen der Länder wachen, es vermeiden, die verfassungsmäßigen Kompetenzen des Bundes zu bezweifeln? Natürlich schließt diese klare Anerkennung der Organisationskompetenz des Bundes für die Bundesbank nicht aus, demjenigen Bundesorgan eine weitgehende Mitwirkung einzuräumen, das dazu berufen ist, insbesondere die Interessen der Länder zu vertreten, nämlich den Bundesrat. Das aber gerade ist in dem Entwurf der Bundesregierung geschehen, und es ist deshalb ungerechtfertigt, zu behaupten, dieser Entwurf entspräche nicht der föderativen Struktur unseres Bundesstaates. Schließlich sei nur kurz bemerkt, daß die Bundesregierung sehr sorgfältig geprüft hat, ob ihr Entwurf der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sie ist davon überzeugt, daß dies zu verneinen ist, und verweist dieserhalb auf die Entwurfsbegründung und die Replik. Die Bundesregierung glaubt aber, daß es zu einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung dieser Verfahrensfrage gar nicht kommen wird. Denn sie hofft nach wie vor, daß im Laufe der Parlamentsberatungen noch allseits erkannt und anerkannt werden wird, daß der vorgelegte Entwurf sowohl den staatspolitischen als auch den wirtschaftspolitischen Interessen aller Beteiligten in abgewogener Weise gerecht wird und daher Zustimmung verdient. Bonn, den 30. November 1956 Dr. Westrick Anlage 6 (Vgl. S. 9717 C) Begründung des Abgeordneten Höcherl (CDU/ CSU) zur ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Währungs- und Notenbank des Bundes und die Landeszentralbanken (Drucksache 2832). Die Bundesregierung hat bereits in der 1. Wahlperiode mit Drucksache Nr. 4020 den Entwurf eines Gesetzes über die Währungs- und Notenbank des Bundes vorgelegt, der nicht mehr zu Ende beraten (Höcherl) werden konnte. Interessant ist die Begründung zu diesem Entwurf, in der es u. a. heißt: Für die Errichtung der Bundesbank boten sich zwei Möglichkeiten. Die eine bestand in der Beibehaltung des nach 1945 auf Länderebene entstandenen Zentralbanksystems mit rechtlich und organisatorisch selbständigen Landeszentralbanken und der Bank deutscher Länder als Spitzeninstitut. Die andere Möglichkeit bestand darin, ein Zentralnotenbankinstitut mit eigenen Niederlassungen nach dem Vorbild der ehemaligen Reichsbank zu errichten. Der Entwurf hat sich im Grundsatz für die Beibehaltung der Bank deutscher Länder und Landeszentralbanken entschieden, weil sich dieses System seit der Währungsreform bewährt hat. Das ist genau die Auffassung, die die Antragsteller der Drucksache 2832 heute noch vertreten. Pikanterweise findet sich in dem neuen Regierungsentwurf eine vollständig entgegengesetzte Begründung. In langen und sehr eingehenden Darlegungen wird der Nachweis versucht, daß nur ein zentrales Notenbankinstitut nach dem Vorbild der früheren Reichsbank der Währungspolitik gerecht würde. Man kann sich nicht vorstellen, daß in den drei Jahren, die zwischen den beiden Entwürfen liegen, die Verhältnisse sich so gründlich gewandelt hätten, daß der Kurs um 180° gedreht wird. Soviel zahlreichen Unterhaltungen mit maßgebenden Leuten der Landeszentralbanken zu entnehmen war, ist die Situation so, daß eingefleischte Anhänger des „Reichsbanksystems" durch die ausgezeichneten Erfahrungen über die glückliche Zusammenarbeit im Zentralbankrat zu Anhängern des zweistufigen Systems bekehrt wurden. Das zweistufige System hat 1950 eine ernste Bewährungsprobe in der Korea-Krise glücklich bestanden, so daß die Feststellungen in der Begründung zum Regierungsentwurf der 1. Wahlperiode zusätzlichen Beweiswert bekommen. Die Widersprüche aus der Beurteilung über die Erprobung des bisherigen Systems wiederholen sich bei den Schlußfolgerungen zu Art. 88 GG. Der Regierungsentwurf der 1. Legislaturperiode enthält folgende Erläuterung: Aus der Fassung des Art. 88 GG, insbesondere den Worten „als Bundesbank", und aus der Stellung dieser Verfassungsvorschrift zu den Art. 87 bis 89 lassen sich keine entscheidenden Argumente dafür gewinnen, daß die Bundesbank nach dem Vorbild der früheren Reichsbank zu gestalten sei. Die Entstehungsgeschichte dieses Artikels läßt ebenfalls keine zwingenden Schlüsse auf die Organisation der Bundesbank zu. Aus dem Art. 88 ist lediglich zu entnehmen, daß die Währungs- und Notenbank als Einrichtung des Bundes zu organisieren ist. Es bleibt dem Bundesgesetzgeber überlassen, den Aufbau der Bundesbank als einer Bundeseinrichtung nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Der Vorschrift des Art. 88 widerspricht es daher nicht, wenn die Landeszentralbanken in das Bundesbanksystem eingegliedert werden, soweit die Einheitlichkeit des Systems dadurch nicht gefährdet wird. Dieser Voraussetzung hat der Entwurf durch die Bestimmung Rechnung getragen, daß die Bundesbank sich bei Erfüllung ihrer Aufgaben der Landeszentralbanken bedient. Bei allem Verständnis für Fortschritte in der Rechtsauslegung sind doch einige Zweifel am Platze, wenn sich aber innerhalb so kurzer Zeit die tatsächliche und die rechtliche Würdigung so auffallend widersprechen. Es ist auch nicht so, daß mit dem Entwurf Drucksache Nr. 2832 allein die weißblaue Fahne hochgehalten werden soll. Ein kurzer Blick in das Rubrum und in das Verzeichnis der Antragsteller hätte die voreiligen Kritiker sehr rasch davon überzeugen können, daß es sich nicht um eine bayerische Extratour handelt. Schließlich sind Namen wie der meines verehrten Freundes Krammig nicht gerade dafür bekannt, daß sie zur föderalistischen Vorhut zählen, im Gegenteil, ich möchte sie mehr in die föderalistische Nachhut einreihen. Andere Wirtschaftsliteraten haben beanstandet, daß der Entwurf im Organisatorischen haften bleibe. Ein genaues Studium hätte die eifrigen Rezensenten davon überzeugen können, daß auch in der Abgrenzung des Geschäftsbereichs wesentliche materielle Neuerungen vorgesehen sind. So war es uns ein wichtiges Anliegen, die Einlage der Kassenmittel der Länder in das Zentralbanksystem nur dann vorzuschreiben, wenn der Zentralbankrat aus dringenden währungspolitischen Gründen eine solche Anordnung trifft. Die Verwaltung der Kassenmittel ist Ausfluß der Haushaltssouveränität der Länder, in die nicht ohne dringenden Anlaß eingegriffen werden soll. Mit den Kassenmitteln, die z. B. in Bayern bei der Staatsbank deponiert wurden, ist gerade in den schwierigsten Jahren der Aufbauzeit eine große kreditpolitische Befruchtung vor allem revierferner Gebiete erreicht und der Wiederaufbau und der Aufbau der heimatvertriebenen Industrie finanziert worden. Die Länder, vor allem Bayern, können auch in der Zukunft auf diese Quelle nicht verzichten. In § 30 des Entwurfs ist die Mobilisierung der Ausgleichsförderung für Geschäfte am offenen Markt behandelt, die nach dem Regierungsentwurf das quotenmäßige Eintrittsrecht des Bundesfinanzministers ohne Zustimmung des Zentralbankrats vorsieht. Wir sind der Meinung, daß im Interesse einer einheitlichen Währungspolitik dieser Selbsteintritt an das Einvernehmen mit dem Zentralbankrat gebunden werden muß. Das sind nur zwei Beispiele zum materiellen Teil. Den Antragstellern lag besonders am Herzen, die auch im Regierungsentwurf eindeutig formulierte Unabhängigkeit der Bundesnotenbank ganz besonders deutlich zu machen, was in § 3 Abs. 1 in der prägnanten Form geschieht „daß die deutsche Bundesbank bei Durchführung ihrer Aufgaben von der Bundesregierung unabhängig ist". Dieses Prinzip ist der Kern jeder gesunden Währungspolitik. Die Notenbank wird dadurch gewissermaßen zur unabhängigen 3. Gewalt in der Wirtschafts- und Währungspolitik erhoben. Der Entwurf der CSU will auch die leidige Frage des Sitzes der Bundesnotenbank, die eine vorzeitige und unangebrachte Debatte ausgelöst hat, eindeutig dadurch klären, daß Frankfurt zum vorläufigen und Berlin zum endgültigen Sitz ausdrücklich erklärt wird. Der Bundesrat hat gegen den Regierungsentwurf sehr umfangreiche und starke Bedenken erhoben, die soweit gehen, daß die Einwendungen fast den Charakter eines selbständigen Entwurfes annehmen. In diesem Zusammenhang wurden auch unangenehme Zuständigkeitsfragen erörtert, die unter Umständen befürchten lassen, daß es darüber zu einem Verfassungsstreit kommt. Jeder andere Gegenstand erscheint eher geeignet für eine verfas- (Höfler) sungsrechtliche Entscheidung als gerade die Gesetzgebung über die Notenbank, bei der Vertrauen und Beständigkeit die wesentlichsten Lebenselemente darstellen. Ich will mich auf diese kurzen Bemerkungen beschränken und beantrage die Überweisung des Entwurfes an den Ausschuß für Geld und Kredit federführend und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik mitberatend. An und für sich hätte ich es lieber gesehen, daß zur Beschleunigung der Beratung dieses Grundgesetz für die Währungspolitik nur an den Ausschuß für Geld und Kredit verwiesen wird. Man hat in diesem Zusammenhang Gerüchte über personalpolitische Absichten gehört. Immerhin verlangt der Gegenstand der Beratung äußerste Behutsamkeit und die Vermeidung auch des geringsten Anscheins irgendwelcher Nebenabsichten. Nachdem jedoch im Ältestenrat eine Einigung über die Verweisung an die beiden Ausschüsse zustande gekommen ist, schließe ich mich dieser Vereinbarung an in der Hoffnung, daß die Beratungen so zügig vorangetrieben werden, daß das Gesetz noch rechtzeitig in dieser Wahlperiode verabschiedet wird. Bonn, den 30. November Höcherl Namentliche Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 2891) (Vgl. S. 9714 D) Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . beurlaubt Dr. Adenauer. . . - Albers . . Ja Albrecht (Hamburg). Ja Arndgen Ja Baier (Buchen) Nein Barlage Ja Dr. Bartram beurlaubt Bauer (Wasserburg) Ja Bauereisen Bauknecht enthalten Bausch Ja Becker (Pirmasens). Ja Bender beurlaubt Berendsen Ja Dr. Bergmeyer Ja Fürst von Bismarck . . beurlaubt Blank (Dortmund) . . . Ja Frau Dr. Bleyler (Freiburg) beurlaubt Blöcker — Bock Ja von Bodelschwingh . . Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Brand (Remscheid) . .. Ja Frau Brauksiepe . . . Ja Dr. von Brentano . . . - Brese — Frau Dr. Brökelschen . . — Dr. Brönner Ja Brookmann (Kiel). -- Brück Ja Dr. Bucerius Ja Dr. von Buchka . . Ja Dr. Bürkel Ja _ Burgemeister Ja Caspers * Cillien beurlaubt Dr. Conring Ja Dr. Czaja Ja Demmelmeier — Diedrichsen . Ja Frau Dietz beurlaubt Dr. Dittrich beurlaubt Dr. Dollinger beurlaubt Donhauser Ja Dr. Dresbach Ja Dr. Eckhardt — Eckstein — Ehren * Engelbrecht-Greve ... beurlaubt Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Etzenbach . Ja Even -- Name Abstimmung Feldmann . Ja Gräfin Finckenstein Ja Finckh — Dr. Franz beurlaubt Franzen beurlaubt Priese Ja Fuchs beurlaubt Funk Ja Dr. Furler beurlaubt Frau Ganswindt . . . Ja Frau Dr. Gantenberg . Ja Gedat Ja Geiger (München). . Ja Frau Geisendörfer . . . Gengler Ja Gerns. .. D. Dr. Gerstenmaier . beurlaubt Gibbert • Giencke . Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Gleissner (München) beurlaubt Glüsing Ja Gockeln . — Dr. Götz J a Goldhagen Ja Gontrum -- Günther beurlaubt Haasler - enthalten Häussler Hahn Ja Harnischfeger Ja Heix Ja Dr. Hellwig Ja Dr. Graf Henckel . . . beurlaubt Dr. Hesberg Ja Heye * Hilbert beurlaubt Höcherl Ja Dr. Höck Ja Höfler beurlaubt Holla Ja Hoogen Ja Dr. Horlacher beurlaubt Horn Ja Huth beurlaubt Illerhaus Ja Dr. Jaeger beurlaubt Jahn (Stuttgart) . . . * Frau Dr. Jochmus . . Ja Josten Ja Kahn Ja Kaiser (Bonn) — Frau kaiser (Schwäbisch -Gmünd) . Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. 2. Deutscher Bundestag — 173. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1956 9725 Name Abstimmung Karpf beurlaubt Kemmer (Bamberg) . . Ja Kemper (Trier) . . . * Kiesinger beurlaubt Dr. Kihn (Würzburg) . Ja Kirchhoff Ja Klausner J a Dr. Kleindinst Ja Dr. Kliesing Ja Knapp — Knobloch — Dr. Köhler beurlaubt Koops — Dr. Kopf beurlaubt Kortmann Ja Kraft Ja Kramel Ja Krammig Ja Kroll Ja Frau Dr. Kuchtner . . beurlaubt Kühlthau Ja Kuntscher Ja Kunze (Bethel) Ja Lang (München) . . . Ja Leibing Ja Dr. Leiske * Lenz (Brühl) beurlaubt Dr. Lenz (Godesberg) . . Ja Lenze (Attendorn) . . Ja Leonhard Ja Lermer Ja Leukert Ja Dr. Leverkuehn. . Ja Dr. Lindenberg. . Ja Dr. Lindrath Ja Dr. Löhr Ja Lotze enthalten Dr. h. c. Lübke . . . . — Lücke — Lücker (München) Ja Lulay * Maier (Mannheim) . . enthalten Majonica beurlaubt Dr. Baron Manteuf fel Szoege Ja Massoth beurlaubt Mayer (Birkenfeld) beurlaubt Menke enthalten Mensing Meyer (Oppertshofen) Meyer-Ronnenberg . . Ja Miller Dr. Moerchel Ja Morgenthaler beurlaubt Muckermann Ja Mühlenberg — Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Ja Müller-Hermann . . . beurlaubt Müser Ja Nellen Ja Neuburger Ja Niederalt Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Dr. Dr. Oberländer. . — Dr. Oesterle beurlaubt Oetzel Ja Pelster beurlaubt Name Abstimmung Dr. Pferdmenges . . Ja Frau Pitz Ja Platner .. enthalten Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt Frau Praetorius . .. Ja Frau Dr. Probst . .. * Dr. Dr. h. c. Pünder Ja Raestrup beurlaubt Rasner Ja Frau Dr. Rehling . . . beurlaubt Richarts Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Dr. Rinke Ja Frau Rösch Ja Rösing Ja Rümmele — Ruf Ja Sabaß beurlaubt Sabel Ja Samwer Ja Schäffer — Scharnberg Ja Scheppmann beurlaubt Schill (Freiburg) . * Schlick Ja Schmücker beurlaubt Schneider (Hamburg) . * Schrader — Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Schüttler Ja Schütz Ja Schulze-Pellengahr .. Ja Schwarz Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Seffrin Ja Seidl (Dorfen) Ja Dr. Serres Ja Siebel Ja Dr. Siemer Ja Solke Ja Spies (Brücken) .. Nein Spies (Emmenhausen) . Ja Spörl * Stauch — Frau Dr. Steinbiß .. Ja Stiller Ja Storch — Dr. Storm Ja Strauß — Struve Ja Stücklen Ja Teriete Ja Thies Ja Unertl Ja Varelmann Ja Frau Vietje Ja Dr. Vogel Ja Voß Ja Wacher (Hof) Ja Wacker (Buchen) . . . . * Dr. Wahl Ja Walz Ja Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Ja Dr. Weber (Koblenz) . Ja Wehking Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Dr. Wellhausen . Ja Dr. Welskop Frau Welter (Aachen) Ja Dr. Werber * Wiedeck Ja Wieninger Ja Dr. Willeke Ja Winkelheide * Dr. Winter Ja Wittmann Nein Wolf (Stuttgart) . . Nein Dr. Wuermeling .. — Wullenhaupt Ja SPD Frau Albertz Nein Frau Albrecht (Mittenw.) Nein Altmaier Nein Dr. Arndt Nein Arnholz Nein Dr. Baade — Dr. Bärsch Nein Bals Nein Banse Nein Bauer (Würzburg). . . Nein Baur (Augsburg) . . . Nein Bazille Nein Behrisch beurlaubt Frau Bennemann . . . Nein Bergmann Nein Berlin Nein Bettgenhäuser . Nein Frau Beyer (Frankfurt) beurlaubt Birkelbach beurlaubt Blachstein Nein Dr. Bleiß — Böhm (Düsseldorf) . . Nein Bruse Nein Corterier Nein Dannebom beurlaubt Daum Nein Dr. Deist Nein Dewald — Diekmann Nein Diel Nein Frau Döhring Nein Dnnatka Nein Erler beurlaubt Eschmann beurlaubt Faller Nein Franke — Frehsee — Freidhof — Frenzel * Gefeller beurlaubt Geiger (Aalen) beurlaubt Geritzmann Nein Gleisner (Unna) .. — Dr. Greve Nein Dr. Gülich Nein Hansen (Köln) beurlaubt Hansing (Bremen) Nein Hauffe Nein Heide Nein Heiland Nein Heinrich Nein Hellenbrock — Name Abstimmung Frau Herklotz Nein Hermsdorf Nein Herold beurlaubt Höcker beurlaubt Höhne Nein Hörauf beurlaubt Frau Dr. Hubert . . . Nein Hufnagel Nein Jacobi — Jacobs Nein Jahn (Frankfurt) . .. — Jaksch Nein Kahn-Ackermann . . . — Kalbitzer Nein Frau Keilhack Nein Frau Kettig Nein Keuning Nein Kinat Nein Frau Kipp-Kaule . . . Nein Könen (Düsseldorf). . Nein Koenen (Lippstadt). . Nein Frau Korspeter .. Nein Dr. Kreyssig beurlaubt Kriedemann Nein Kühn (Köln) Nein Kurlbaum Nein Ladebeck beurlaubt Lange (Essen) Nein Leitow — Frau Lockmann . . . Nein Ludwig Nein Maier (Freiburg) .. Nein Marx * Matzner Nein Meitmann Nein Mellies Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Metzger — Frau Meyer (Dortmund) — Meyer (Wanne-Eickel). Nein Frau Meyer-Laule . . Nein MiBmahl Nein Moll Nein Dr. Mommer beurlaubt Müller (Erbendorf) . . . Nein Müller (Worms) . . . Nein Frau Nadig Nein Odenthal beurlaubt Ohlig * 011enhauer beurlaubt Op den Orth — Paul — Peters Nein Pöhler beurlaubt Pohle (Eckernförde). . Nein Dr. Preller Nein Prennel Nein Priebe Nein Pusch Nein Putzig Nein Rasch Nein Dr. Ratzel Nein Regling beurlaubt Rehs * Reitz Nein Reitzner Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Frau Renger Nein Richter beurlaubt Ritzel Nein Frau Rudoll Nein Ruhnke — Runge Nein Frau Schanzenbach . Nein Scheuren Nein Dr. Schmid (Frankfurt) . beurlaubt Dr. Schmidt (Gellersen) . Nein Schmidt (Hamburg) . . Nein Schmitt (Vockenhausen) . Nein Dr. Schöne beurlaubt Schoettle Nein Seidel (Fürth) Nein Seither — Seuffert Nein Stierle — Sträter Nein Frau Strobel Nein Stümer Nein Thieme Nein Wagner (Deggenau) . Nein Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt Wehner beurlaubt Wehr * Welke Nein Weltner (Rinteln) . . Nein Dr. Dr. Wenzel Nein Wienand * Wittrock Nein 11 Zühlke Nein FDP Dr. Atzenroth beurlaubt Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Dr. Bucher Nein Dr. Czermak Nein Dr. Dehler Nein Dr.-Ing. Drechsel . Nein Eberhard beurlaubt Frau Friese-Korn Nein Frühwald Nein Gaul Nein Dr. von Golitscheck Nein Graaff (Elze) Nein Dr. Hammer Nein Held * Dr. Hoffmann * Frau Hütter . — Frau Dr. Ilk * Dr. Jentzsch — Kühn (Bonn) Nein Lenz (Trossingen) .. . Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö wenstein Nein Margulies — Mauk Nein Dr. Mende Nein Dr. Miessner Nein Onnen beurlaubt Rademacher Nein Scheel beurlaubt Schloß * Schwann Nein Stahl * Name Abstimmung Dr. Stammberger . Nein Dr. Starke beurlaubt Weber (Untersontheim) Nein GB/BHE Elsner * Engell Nein Feller enthalten Frau Finselberger . enthalten Gemein ... enthalten Dr. Gille beurlaubt Dr. Kather Nein Dr. Keller enthalten Dr. Klötzer enthalten Kunz (Schwalbach) . enthalten Kutschera .. enthalten Dr. Mocker * Petersen enthalten Dr. Reichstein beurlaubt Seiboth beurlaubt Dr. Sornik enthalten Srock beurlaubt Dr. Strosche beurlaubt DP Becker (Hamburg). . . Nein Dr. Brühler Nein Eickhoff Nein Dr. Elbrächter Nein Fassbender — Frau Kalinke Ja Matthes Nein Dr. von Merkatz . Ja Müller (Wehdel) ... Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . beurlaubt Schneider (Bremerhaven) Nein Dr. Schranz Nein Dr.-Ing. Seebohm . . . — Walter Ja Wittenburg Nein Dr. Zimmermann . . . beurlaubt FVP Dr. Berg . Nein Dr. Blank (Oberhausen) beurlaubt Dr. h. c. Blücher. . — Euler Nein Dr. Graf (München) Nein Gumrum Ja Hepp Nein Körner Ja Lahr Nein von Manteuffel (Neuß) Nein Neumayer Ja Dr. Preiß Nein Dr. Preusker — Dr. Schäfer Nein Dr. Schneider (Lollar) . Nein Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) enthalten Stegner Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 317 Davon: Ja 152 Nein 149 Stimmenthaltung. 16 Zusammen wie oben 317 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg . beurlaubt Grantze beurlaubt Dr. Krone * Lemmer — Frau Dr. Maxsein . * Stingl * SPD Brandt (Berlin). . beurlaubt Frau Heise Nein Klingelhöfer Nein Dr. Königswarter. . Nein Name Abstimmung Mattick . beurlaubt Neubauer beurlaubt Neumann Nein Dr. Schellenberg . Nein Frau Schroeder (Berlin) . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Nein Frau Wolff (Berlin) . . Nein FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Dr. Reif Nein Dr. Will Nein FVP Dr. Henn — Hübner Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 12 Davon: Ja — Nein 12 Stimmenthaltung. — Zusammen wie oben 12 1 Für Teile der Sitzung beurlaubt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herwart Miessner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfs sind drei Dinge völlig klargestellt worden — ich beziehe mich dabei auch auf die Ausführungen des Berichterstatters in der zweiten Lesung —
    1. Das Gesetz bedeutet eine unerhörte Komplizierung des Steuerrechts. Vier bis fünf neue Fragen sind in Millionen von Formularen aufzuneh-


    (Dr. Miessner)

    men und belasten damit Steuerpflichtige wie die Verwaltung in gleicher Weise.
    2. Um jährlich einen Betrag von 200 Millionen DM Hypothekengeldern zu erzielen, wird ein Ausfall von 50 Millionen DM Steuergeldern in Kauf genommen.
    3. Diese Steuervergünstigungen von 50 Millionen DM kommen allein Steuerzahlern mit einem Einkommen von über 30 000 DM zugute.
    Damit stehen wir wieder einmal vor einem Steuergesetz, das uns weiter vom Wege abbringt. Wir sollten heute in der dritten Lesung schon einmal einen Blick in die Zukunft werfen und daran denken, wie das Gesetz wohl den Bundesrat passieren soll. Leider waren auch schon bei der Verabschiedung der letzten Steuergesetze die Dinge so schlecht wie möglich geregelt. Von verschiedenen Möglichkeiten, die der Bundestag hatte, hat er immer ausgerechnet die schlechtesten Wege gesucht. Erfreulicherweise wurden die Dinge beim letzten Mal durch den Bundesrat, ich möchte sagen, durch die Vernunft des Bundesrates korrigiert.
    Zu dem ersten Punkt, der Steuerkomplizierung, möchte ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten das verlesen, was kürzlich der Finanzminister des größten Bundeslandes, Nordrhein-Westfalen, über unsere Steuersituation geäußert hat:
    Unsere derzeitige steuerliche Situation ist erschreckend. Der Steuerzahler, dem Wust von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Verwaltungserlassen schon längst nicht mehr gewachsen, ist nicht mehr in der Lage, den Umfang seiner steuerlichen Verpflichtungen und
    selbst die zu seinen Gunsten bestehenden steuerlichen Möglichkeiten einigermaßen zutreffend zu beurteilen. ... Die Finanzämter, in gleicher Weise überlastet, vermögen auf der Grundlage der zahlreichen komplizierten Vorschriften, deren gleichzeitige Erfassung menschliches Begriffsvermögen übersteigt, eine einigermaßen gleichmäßige Besteuerung nicht mehr zu gewährleisten.
    Dies ist auf folgendes zurückzuführen. Unser Steuerrecht war, wenn wir von den Verzerrungen des Dritten Reiches absehen, bis zum Zusammenbruch im Kern gesund. Die Komplizierung nahm ihren Anfang erst mit der Währungsreform, als es galt, unter der Herrschaft der ungeheuerlichen Steuertarife der Kontrollratsgesetzgebung den Wiederaufbau der darniederliegenden Wirtschaft durchzuführen. ... War somit die Komplizierung des Steuerrechts zunächst unvermeidbar, so setzte jedoch die entscheidende Fehlentwicklung des Steuerrechts in jenen Jahren ein, als es mit der fortschreitenden Konsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse möglich wurde, zwar die erhöhten Steuertarife zu senken, man es aber versäumte, gleichzeitig die unsystematischen gezielten Maßnahmen abzubauen, und sogar den Fehler beging, außer den bereits bestehenden steuerlichen Vergünstigungen noch weitere unsystematische Regelungen im Interesse verschiedenster wirtschaftspolitischer Zielsetzungen einzuführen.
    Meine Damen und Herren, dies ist ein Stimmungsbericht, ich möchte sagen, ein vorausschauender Bericht über die Ansicht maßgebender Vertreter des Bundesrates. Ich kann nur sagen: wir begehen, wenn wir dieses Gesetz heute verabschieden, offensichtlich denselben Fehler, der vom Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Weyer, aufgezeigt wird. Ich darf mein Bedauern darüber aussprechen, daß eine große Zahl derjenigen CDU/ CSU-Mitglieder dieses Hohen Hauses, die erst kürzlich einen Antrag auf Steuervereinfachung eingebracht und unterschrieben haben und die ich in der zweiten Lesung namentlich zitiert habe, entgegen ihrer schriftlich niedergelegten Auffassung diesem Gesetz in der namentlichen Abstimmung in der zweiten Lesung zugestimmt haben. Wie sich das miteinander verträgt, das mögen die Damen und Herren, die so widerspruchsvoll gehandelt haben, selber beurteilen.
    Nun zu dem zweiten und dritten Punkt meiner eingangs getroffenen Feststellungen. Um 200 Millionen zu erzielen, wird ein Ausfall von 50 Millionen in Kauf genommen. Ich muß dazu sinngemäß wiederholen, was ich in der zweiten Lesung gesagt habe. Wie sollen wir jemals in der deutschen Steuergesetzgebung zu einer entscheidenden Tarifsenkung für alle kommen, wenn wir uns durch solche Steuergeschenke an einzelne die Möglichkeit dazu immer wieder verbauen! Bei einem radikalen Abbau aller Sondervergünstigungen, die nach 1945 eingeführt wurden und die damals aus der Notlage heraus ihre Berechtigung hatten, könnten wir zum 1. Januar 1957 den Steuertarif, ohne damit das Steueraufkommen insgesamt zu mindern, also ohne irgendwie mit unserem Haushaltsrecht in Konflikt zu kommen, um etwa 20 bis 25 % senken. Durch solche Gesetze aber kommen wir dem Ziel der Steuersenkung für alle nicht näher. Wir, die Fraktion der Freien Demokraten, halten diesem Gesetz den klaren Grundsatz entgegen: Tarifsenkung für alle ist besser als Sondervergünstigungen für einzelne.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Wir wollen dem Wohnungsbau gern helfen und würden jedem Vorschlag der Bundesregierung zustimmen, der eine Finanzierung des Wohnungsbaus mit weiteren Mitteln aus dem Bundeshaushalt vorsieht. Es muß aber ein gerechter Weg gefunden werden. Es darf nicht sein, daß einige wenige aus diesem Geld unverhältnismäßig hohe Steuervorteile zu Lasten der Allgemeinheit, also zu Lasten aller übrigen Steuerzahler ziehen. Die FDP muß daher im Interesse der Gesamtheit aller Steuerzahler dieses Gesetz ablehnen.
    Ich darf zum Schluß in diesem Zusammenhang aber auch noch einen besonderen Appell an die Offentlichkeit richten. Es ist nicht damit getan, nur immer über die hohen Steuersätze zu schimpfen; man muß sich in der Öffentlichkeit auch überlegen, woher die hohen Steuersätze kamen und warum sie bis heute noch nicht abgebaut worden sind. Und dann muß man auch den Mut haben, einmal Steuergeschenke für bestimmte Sonderzwecke abzulehnen, seien sie auch in noch so schönem Weihnachtskarton verpackt. Bevor wir dazu nicht kommen, meine Damen und Herren, werden wir auch nicht eine entscheidende Steuersenkung erreichen.

    (Abg. Lücke: Und wie wollen S i e dem sozialen Wohnungsbau helfen?)

    — Durch Mittel aus dem allgemeinen Haushalt, wie ich schon sagte, Herr Kollege Lücke.



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wird das Wort in der allgemeinen Aussprache weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall; dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
Wir treten in die Einzellesung in der dritten Beratung ein, soweit sie notwendig ist. Ich rufe § 1 auf und dazu die Umdrucke 849 und 850. Wer begründet Umdruck 849*)? — Abgeordneter Seuffert!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe unseren Antrag zu begründen, in § 1 Nr. 1 dieses Änderungsgesetzes den Buchstaben d zu streichen, der ja der Kernpunkt des Gesetzes ist. Ich habe in der Generaldebatte nicht Stellung genommen, weil wir, wenn unserem Antrag nicht stattgegeben werden sollte, das Gesetz wegen dieses Kernpunktes zwar ablehnen werden, auf der andern Seite aber durchaus erkennen, daß gewisse Bestimmungen des Gesetzes, z. B. die Ziffer 2 des § 1 und anderes, notwendig sind.
    Wenn ich zu Buchstabe d und unserem Änderungsantrag spreche, so bitte ich mir vorweg eine Bemerkung dazu zu gestatten, warum wir zu Buchstabe a — der Neufassung der Ziffer 4 des Abs. 1 des § 10 des Einkommensteuergesetzes — keinen Änderungsantrag gestellt haben. Hier ist eine redaktionelle Neufassung vorgenommen worden. Ich möchte klarstellen, daß die Antragsteller im Ausschuß mit Zustimmung der Ministerien festgestellt haben, daß diese Neufassung es nicht ausschließt, durch Rechtsverordnung Sparverträge, die mit Wohnungsunternehmen, insbesondere mit gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, zum Zwecke der Ansammlung von Wohnungsbaumitteln abgeschlossen ) werden, steuerlich zu begünstigen. Im Ausschuß ist auch die Zusage sowohl des Wohnungsbauministeriums als auch des Finanzministeriums gegeben worden, daß eine entsprechende Rechtsverordnung ergehen wird. — Ich sehe Zustimmung sowohl auf der Regierungsbank als auch bei den Antragstellern. Ich möchte das hiermit festgestellt haben und hoffe, daß die Konsequenzen gezogen werden.
    Nun, meine Damen und Herren, zu unserem Änderungsantrag zu Buchstabe d. Was hier vorgesehen ist — darüber gibt es gar keinen Zweifel, auch nicht bei den Antragstellern —, ist eine Steuerbegünstigung, von der nur die Bezieher von relativ recht hohen Einkommen — 50 000 DM oder, wenn sie mit kleinen Vorteilen noch rechnen wollen, vielleicht 30 000 DM im Jahre — Gebrauch machen können; das ist unbestritten. Ebenso unbestritten ist, daß etwas Derartiges ungerecht und unsozial ist. Es ist ferner — Sie haben das vom Herrn Wohnungsbauminister selbst gehört — unbestritten, daß, wenn ungefähr 200 Millionen DM hier aufkommen sollten, das den Steuerfiskus 50 Millionen DM zugunsten der eben genannten Personen kosten werde. Da das eine ziemlich kleine Gruppe ist und da sie zahlenmäßig ungefähr bekannt ist — es können nicht mehr als etwa 50 000 Steuerpflichtige sein —, kann man sich ziemlich genau ausrechnen, was im Schnitt auf den Kopf dieser Steuerpflichtigen an Begünstigung gewährt wird: es wird etwas mehr als 1000 DM pro Kopf ausmachen. Ob in diesem oder im nächsten Jahre aus dieser Manipulation 200 Millionen DM aufkommen können, ist recht fraglich. Der Herr Wohnungsbauminister bezweifelt es; ich bezweifle es noch mehr. Dabei muß aber einmal gefragt werden, ob der Gedanke über-
    *) Siehe Anlage 2. haupt erträglich ist — das Haus ist sehr unruhig, Herr Präsident —,

    (Glocke des Präsidenten)

    daß in einem Augenblick, wo bei den breiten Massen unter dem Eindruck der Preisentwicklung und vor allem unter dem Eindruck der vollständigen Untätigkeit der Regierung gegenüber dieser Preisentwicklung die Spartätigkeit sehr fühlbar nachläßt, eine so kleine Gruppe von Steuerpflichtigen und Einkommensbeziehern über das, was sie an und für sich spart und was sie an und für sich an Kapital anreichert, hinaus eine Summe dieser Größenordnung, wenn man ihr entsprechende Steuerbegünstigungen anbietet, noch zusätzlich sparen kann.

    (Abg. Dr. Keller: Weihnachtsgeld!) Das ist die eine Seite der Dinge.

    Es wird gesagt: das ist eine notwendige Hilfsmaßnahme für den Wohnungsbau, und es wird gesagt: für den sozialen Wohnungsbau. Nun, wie ist die Situation beim Wohnungsbau? Wir haben sie ebenfalls mit dürren Worten vom Herrn Wohnungsbauminister gehört. Beim Wohnungsbau fehlen rund 1,2 Milliarden DM in der ersten Hypothek. Das macht das rund Dreifache an Wohnungsbauvolumen des nächsten Jahres aus, was im Augenblick nicht zu finanzieren ist, was nicht zu planen ist, was ungesichert ist, und das ist mehr als ein Drittel des gesamten Wohnungsbauprogramms. Das ist die Situation, mit der man mit dieser Lückenbüßerei fertig werden will.
    Daß dem so ist, Herr Wohnungsbauminister, liegt allerdings nicht daran, daß in diesem Hause über Rentenreform gesprochen wird. Das ist nicht der Grund, auf gar keinen Fall der einzige Grund. Wenn der Kapitalmarkt, wenn der Pfandbriefmarkt in Ordnung wäre, Herr Wohnungsbauminister, so könnten die Sozialversicherungsträger, ganz gleich, welche Ausgaben sie im nächsten Jahre haben, ihr Geld inzwischen leicht und gerne, ebenso wie sie es sonst getan haben, in Pfandbriefen anlegen, statt daß sie es in der Größenordnung von 600 bis 800 Millionen DM auf Termin bei den Banken liegen haben, weil sie dort wenigstens eine Kursgarantie haben. Das liegt also nicht an dem Gespräch über die Rentenreform, sondern die Situation ist durch einen vollständigen Verfall des Kapitalmarktes, wie wir ihn, was die Rentenpapiere anlangt, festzustellen haben, entstanden, dieses Kapitalmarktes, den man wenigstens im Augenblick den 8% igen Industrieobligationen ohne Widerstand überlassen hat, und natürlich insbesondere durch einen vollständigen Verfall des Pfandbriefmarktes. Diese Situation ist das Ergebnis davon, daß man von der Regierung und von der Mehrheit aus jahrelang trotz aller Warnungen der Opposition versucht hat, den Kapitalmarkt einseitig durch Steuerbegünstigungen aufzupäppeln, insbesondere durch Steuerbegünstigungen für sehr hohe Privateinkommen, statt den alten Satz zu befolgen, daß man einen gesunden Kapitalmarkt nur durch Pflege der Massenkaufkraft und der Massensparkraft erhalten kann, daß die Investition auf der einen Seite und die Massenkaufkraft und die Massensparkraft auf der andern Seite im Gleichgewicht sein müssen und daß man eine entschlossene Zinspolitik führen muß, wenn man sich um den Kapitalmarkt kümmern will. So ist es gekommen, daß in einem bestimmten Augenblick fast von allen Seiten der Kapitalmarkt und der Pfand-


    (Seuffert)

    briefmarkt bedrängt und schließlich ruiniert worden sind.
    In einem Augenblick ist der Druck des Selbstfinanzierungssystems aus den übermäßigen degressiven Abschreibungen heraus, aus der verfehlten Steuerpolitik heraus auf das Zinsniveau nach oben zum Tragen gekommen; der Auslauf von Steuervergünstigungen hat sich ebenso ausgewirkt, und in diesem gleichen Augenblick ist infolge der Maßnahmen der BdL eine temporäre Geldverknappung und eine entsprechende Erhöhung der Geldmarktzinsen eingetreten. Dazu kamen die Preisentwicklung und die vom Rüstungsetat ausgehenden inflatorischen Tendenzen. Das hat den Kapitalmarkt ruiniert. In diesem Augenblick nämlich hat die an sich richtige, an sich heilsame Politik der Zentralbank in keiner Weise die notwendigen Ergänzungen und Gegenwirkungen seitens der Regierung gefunden. Sie hat sich dadurch höchst einseitig ausgewirkt, und nunmehr allerdings, fürchte ich, hat auch die Politik der Zentralbank — indem sie in überspitzter Weise jede Rücksicht auf den Wertpapiermarkt vermissen ließ — zusammen mit der andauernden Preisentwicklung und infolge des Fehlens jeder Gegenwirkung als Folge des Kursverfalles am Rentenmarkt zusätzliche Geldströme von der Sparanlage weg zum Konsum gedrängt und infolgedessen entgegen ihren eigenen Absichten weitere Verflüssigungstendenzen am Geldmarkt hervorgerufen.
    Der Pfandbriefabsatz stockt. Er ist praktisch zum Erliegen gekommen. Die Pfandbriefe sind in Millionenbeträgen zu den Pfandbriefbanken zurückgeflossen.
    Das ist die Situation, vor der wir heute stehen: das Ergebnis — ich wiederhole es — einer langwierigen fehlerhaften Politik und nicht das Ergebnis eines Gespräches über die Rentenreform.

    (Beifall bei der SPD.)

    Denn der Urgrund dieser Dinge ist doch die jahrelang festgehaltene These, über deren Zynismus man sich offenbar gar nicht klarwerden will, die These: wenn man etwas für den Kapitalmarkt tun will, so kommen ja nur die reichen Leute mit den hohen Einkommen in Frage, die irgend etwas für ihn tun können, die etwas sparen können, und diesen muß man durch Steuerbegünstigungen das Geld herauslocken.
    Der Zynismus und die Falschheit dieser These, auf der unsere ganze Kapitalmarktpolitik seit Jahren beruht, ist der Grund der Kalamität, in der wir stecken. Um es noch einmal zu sagen: es wird nicht eingesehen, daß ein gesunder Kapitalmarkt nur — wie in allen anderen Ländern — auf einer ausgedehnten Massensparkraft und Massenkaufkraft beruhen kann.
    Das ist das Problem, vor dem wir heute stehen. Ein Drittel des Wohnungsbauprogramms hängt in der Luft. Und was tut man für diese 1,2 Milliarden, die allein in der ersten Hypothek fehlen? 200 Millionen DM sind aus Beträgen, die man hier und da im Bundeshaushalt vorgefunden hat — siehe da, „vorgefunden hat"! —, aus Beträgen, die bis 1959 noch nicht ausgegeben zu werden brauchen, vorfinanziert worden. Ich glaube, es ließen sich bei richtiger Durchsicht noch einige Beträge mehr im Haushalt „vorfinden",

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    die man einstweilen nicht ausgeben muß — ganz
    abgesehen davon, in welchem Lichte Behauptungen,
    die uns noch vor wenigen Monaten vorgehalten worden sind, erscheinen, daß der Bundeshaushalt defizitär und ungedeckt sei.
    200 Millionen werden also aus dem Bundeshaushalt zusammengekratzt. Dann könnten vielleicht 200 Millionen auf Grund dieses Gesetzes unter großen Kosten für den Steuerzahler aufkommen. Wahrscheinlich werden sie nicht aufkommen. Diese außerdem aufkommenden 200 Millionen sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes — so, wie man jetzt die Möglichkeiten ausgebaut hat — vielleicht 140 Millionen, nämlich allenfalls 70 % im Schnitt für den Wohnungsbau. Und für welchen Wohnungsbau, meine Damen und Herren? Hier greife ich auf unseren Eventualantrag vor. Was Sie hier zunächst hineingeschrieben haben, betrifft ja nicht denjenigen sozialen Wohnungsbau, der uns in erster Linie am Herzen liegt, nämlich den sozialen Wohnungsbau für die wirklich Minderbemittelten. Das, was in Ihrer Fassung steht, schließt eine Menge Wohnungsbauvorhaben ein, die auf recht frei finanzierte Art und Weise zustande kommen und die für die Minderbemittelten, für diejenigen, die es brauchen, noch nicht von Bedeutung sind. Und deswegen wird in unserem Eventualantrag, um das hier zu begründen, — —

    (Abg. Lücke: Steht auch nicht in dem Antrag!)

    — Aber ja doch!

    (Abg. Lücke: Für Minderbemittelte steht auch nicht in Ihrem Antrag!)

    — Es steht in unserem Antrag, Herr Kollege Lücke, daß als sozialer Wohnungsbau hier nur diejenigen Vorhaben in Frage kommen können, für die nach § 6 öffentliche Mittel eingesetzt werden können. Das ist etwas weniger und etwas enger gefaßt als das, was in § 1 allgemein als sozialer Wohnungsbau bezeichnet wird.

    (Abg. Lücke: Das ist richtig!)

    Nach diesem Eventualantrag ist nicht verlangt, daß öffentliche Mittel wirklich eingesetzt sind. Projekte, die sich in diesem Rahmen halten, aber aus Unternehmensmitteln oder auf andere Weise ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln finanziert sind, sollten in gleicher Weise begünstigt sein. Aber dieser Rahmen sollte festgelegt sein. Ich hoffe, Sie werden einsehen, daß das wenigstens geschehen müßte.
    Sie haben jetzt in dieser Fassung die Möglichkeit vorgesehen, auch über Sparguthaben die Steuerbegünstigung zu erlangen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nichts gegen die Organisation unserer Sparkassen, nichts gegen ihre Tätigkeit, die so vielfach mit unserem ganzen Kommunalleben verknüpft ist. Aber eine unsoziale Steuerbegünstigung wird nicht sozialer dadurch, daß man sie über Sparguthaben erreichen kann; sie wird bloß — und das ist vollständig klar — wirkungsloser für ihren Zweck, nämlich für den sozialen Wohnungsbau.
    Jetzt haben Sie auch noch eine Begünstigung für gewisse landwirtschaftliche Pfandbriefe eingesetzt. Das Problem der landwirtschaftlichen Umschuldung kann man auch nicht so nebenbei mit so einem kleinen Brocken abspeisen. Machen Sie das bloß, weil Sie im Augenblick eine 7,5% ige Anleihe der Rentenbank unterbringen wollen? Mit einer solchen Brockenverteilung — Brockensammlung ist das ja gar nicht mehr — kann man doch derartige Probleme nicht abspeisen.


    (Seuffert)

    Gestatten Sie mir die Frage: zu welchen Formulierungen wollen Sie denn sonst noch kommen, um sich für diese Steuerbegünstigung eine Mehrheit, ich möchte fast sagen: zusammenzukaufen ohne Rücksicht auf den vorgegebenen Zweck der ganzen Angelegenheit? Denn mit allen diesen Ausdehnungen, die Sie gemacht haben, können ja nicht einmal die 140 Millionen, die ich vorhin genannt habe, annähernd in den Wohnungsbau kommen, der doch die große Flagge für diese ganze Manipulation abgeben soll.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Auf dieses Problem des Wohnungsbaues möchte ich aber noch einmal nachdrücklich hingewiesen haben; das ist sogar ein zentrales Problem.
    Gestern hat der Herr Wohnungsbauminister mit Emphase auf unsere großen Leistungen im Wohnungsbau hingewiesen und betont, daß wir mehr als andere Länder geleistet haben. Aber wir haben auch sehr viel mehr Bedarf und sehr viel mehr Ausfall vorher gehabt.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Die einfache Tatsache ist doch die, daß wir zwar sehr viel gebaut haben, vielleicht auch mehr als andere Länder, daß wir aber noch lange nicht so viel gebaut haben, wie wir brauchen.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Ja, natürlich!)

    Das aber, was bisher geplant worden ist, hängt zu einem Drittel im Augenblick in der Luft. D a s ist das Problem des Wohnungsbaues und des sozialen Wohnungsbaues. Das ist wirklich ein Problem, das man nicht so in einer „Gürzenich-Akustik" behandeln kann,

    (Heiterkeit)

    wo immer bloß das gehört und das gesagt wird, was gerade zu hören und zu sagen bequem ist. Das ist kein Problem, das man so mit der Politik der Ministererklärungen hin und her behandeln kann, wo dann schließlich und endlich die Einheit des Kabinetts sich immer nur auf dem Punkt herstellt, wo Minister gegen Minister sich null zu null aufhebt.

    (Heiterkeit.)

    Das ist ein Problem, das ernsthaft angefaßt werden muß, das in der ganzen Größe besteht, wie es der Herr Wohnungsbauminister hier selbst dargelegt hat, und das nicht nur zum Vorspann einer kleinen Steuerbegünstigung gemacht und in dieser Weise bagatellisiert werden kann.
    In der zweiten Lesung dieses Gesetzes ist mehrfach die Frage nach unseren positiven Vorschlägen gestellt worden. Ich werde Ihnen kurz zwei Gründe sagen, warum wir in dieser Debatte über den Ablehnungsantrag, den wir Ihnen hier vorlegen, keine Änderungsvorschläge machen können: erstens deswegen, weil hier das Thema die erste Hypothek ist und weil im Wohnungsbau außerhalb des Bereichs der ersten Hypothek, wie mein Freund Jacobi in der zweiten Lesung bereits dargelegt hat, noch einiges zu besprechen und noch einiges besser zu machen ist, und zweitens, weil es auf diesem Wege der Steuerbegünstigung und der Steuergesetze unserer Ansicht nach überhaupt nicht geht.

    (Abg. Jacobi: Sehr richtig!)

    Wir müssen uns deshalb hier auf den Streichungsantrag beschränken. Wir werden Ihnen aber mit
    entsprechenden Anträgen Gelegenheit geben, hier
    in der nächsten Zeit eine ganz ausführliche Wohnungsbaudebatte zu führen, und zwar mit konkreten Anträgen, die dem Problem. wie es besteht, auch tatsächlich gerecht werden.
    Das Problem ist, daß eine Stabilisierung des Wohnungsbaues eine Stabilisierung des entsprechenden Kapitalmarktes voraussetzt und daß dem Wohnungsbau nicht mit Steuerbegünstigungen, sondern nur durch angemessenen Einsatz von Haushaltsmitteln geholfen werden kann. Im Haushalt sind mehr als die zeitweilig vorfinanzierten 200 Millionen DM für diesen Wohnungsbau zu finden, wenn man mit richtiger Zielsetzung und mit richtiger Terminsetzung vorgeht. Wenn ein privater Beitrag für den Wohnungsbau und für den Kapitalmarkt noch gewünscht wird — und er ist erwünscht —, so können wir dem Herrn Finanzminister eine ganze Reihe von Steuersenkungen empfehlen, die aus der Masse heraus die Kapitalbildung fundieren können, statt der sozial einseitigen Maßnahmen, die getroffen worden sind.
    Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine unsoziale Steuersenkung unter der falschen Flagge des Wohnungsbaues. Der Wohnungsbau wird hier in zweierlei Weise mißbraucht. Erstens wird er als Vorspann für eine steuerlich schlechte und für den Wohnungsbau wirkungslose Maßnahme benutzt, und zweitens geschieht dem Wohnungsbau Unrecht, wenn sein Problem in dieser Weise verniedlicht und bagatellisiert werden soll. Das darf nicht sein. So kann ihm nicht geholfen werden. Die hier vorgesehene Größenordnung ist dem außerordentlich ernsten Problem, das hier vorliegt, nicht adäquat. Dem Wohnungsbau muß anders geholfen werden; dies hier ist ein Ablenkungsmanöver, das zu der wirklichen Krise in gar keinem Verhältnis steht. Deswegen unser Streichungsantrag, und deswegen würden wir das Gesetz, wenn Sie unserm Antrag nicht folgen würden, ablehnen müssen.

    (Beifall bei der SPD.)