Rede:
ID0217404500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2174

  • date_rangeDatum: 29. November 1956

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 174. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1956 9589 174. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. November 1956. Wünsche für baldige Genesung des während der Tagung der Interparlamentarischen Union in Bangkok erkrankten Vizepräsidenten Dr. Schmid 9591 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Friedensburg, Sträter und Mukkermann 9591 D Glückwünsche zur Genesung des Abg. Blachstein 9601 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 9592 B Bestätigung des vom Bundestag in der 164. Sitzung beschlossenen Gesetzes über Bergmannsprämien durch den Vermittlungsausschuß (Drucksache 2921) . . . . 9592 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 285, 290, 292, 293, 295 (Drucksachen 2797, 2884; 2818, 2897; 2830, 2892; 2831, 2893; 2856, 2915) und über Vorlage der Dritten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges 9592 B Zur Tagesordnung 9620 D, 9631 C, 9635 D, 9677 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage (Drucksache 2901) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (Drucksache 2902), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 2903), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg (Drucksache 2904) und mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zur Abänderung des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2905) . 9592 C Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 9592 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9599 D, 9600 C Wehner (SPD) 9601 B Kiesinger (CDU/CSU) 9605 C, 9606 C, 9612 B Dr. Mommer (SPD) 9606 C, 9621 A Dr. Bucher (FDP) 9611 D, 9612 B Schneider (Bremerhaven) 9614 C Feller (GB/BHE) 9616 C Euler (FVP) 9619 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 9625 A Jacobs (SPD) 9628 C Walz (CDU/CSU) 9630 A Sabaß (CDU/CSU) 9631 P Ausschußüberweisungen 9631 A, B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Haftpflicht des Bundes für Personen- und Sachschäden, die von der Bundeswehr verursacht werden (Bundeswehr-Haftpflichtgesetz) (Drucksache 2800) 9631 C Bazille (SPD), Antragsteller . . . . 9631 C Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 9631 D Überweisung an den Rechtsausschuß . . 9632 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2834) . 9632 B Dr. Wahl (CDU/CSU): als Berichterstatter 9632 B Schriftlicher Bericht 9679 D Metzger (SPD) 9632 C Abstimmungen 9632 C, D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verf assungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Einheitliche Prozeßführung (Drucksachen 2795, 2435) 9632 D Bauer (Würzburg) (SPD), Berichterstatter 9632 D Beschlußfassung 9633 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Oberstes Bundesgericht (Drucksachen 2796, 2436) 9633 D Dr. von Buchka (CDU/CSU), Berichterstatter 9634 A Beschlußfassung 9634 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 2835) 9634 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung 9634 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Lage von Militärflugplätzen und anderen militärischen Einrichtungen (Drucksache 2767) 9634 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung 9634 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Erstes Nachtragshaushaltsgesetz 1956) (Drucksache 2874) . 9634 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 9634 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen KiautschouKaserne Cuxhaven; Verkauf an die Stadt Cuxhaven (Drucksachen 2837, 2581) . . 9635 A Beschlußfassung 9635 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Ulm, Wörthstraße (Drucksachen 2838, 2594) 9635 A Beschlußfassung 9635 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche von rund 50 000 qm des reichseigenen Kasernengrundstücks an der Invaliden-, Lehrter und Seydlitzstraße in Berlin an die Gebietskörperschaft Berlin im Wege des Tausches (Drucksachen 2839, 2661) . . 9635 B Beschlußfassung 9635 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Flakbeständelagers Rahling an die Melitta-Werke Bentz u. Sohn, Minden (Westfalen) (Drucksachen 2840, 2668) 9635 B Beschlußfassung 9635 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zum Verkauf des landwirtschaftlich zu besiedelnden ehemaligen Flugplatzes Wyck/Föhr (Drucksachen 2841, 2683) 9635 C Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter . 9635 C Beschlußfassung 9635 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehemaligen Westwerft in Wilhelmshaven (Drucksachen 2842, 2624) 9635 D Beschlußfassung 9635 D Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019, Umdrucke 841, 842, 846) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sofortprogramm für den Kohlenbergbau (Drucksache 2021), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Kohlenwirtschaft (Drucksache 2246), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 2356) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bergarbeiterwohnungsbau (Drucksache 2858) 9635 D Dr. Bleiß (SPD), Antragsteller . . 9636 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . . . . 9640 B, 9663 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 9642 B, 9652 A, 9661 C Sabaß (CDU/CSU) . 9646 C, 9649 B, 9651 C, 9652 C Vizepräsident Dr. Becker . . 9649 B, 9651 B Dr. Deist (SPD) . 9652 B, C, 9670 C, 9674 B, 9675 D Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . . 9664 E Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 9665 D Schloß (FDP) 9669 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) . 9673 D, 9674 A, B, 9675 A, 9676 A Dr. Baade (SPD) 9674 A, 9675 A Ausschußüberweisungen 9676 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehemaligen Westwerft in Wilhelmshaven (Drucksachen 2843, 2670) 9676 D Beschlußfassung 9677 A Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2329); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 2847) . . . 96* A Rehs (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9681 B Beschlußfassung 9677 A Beratung des Berichts des Haushaltsausschusses gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung (Drucksache 2849) und des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene (Drucksache 2846) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Förderung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen und Evakuierten sowie zur beschleunigten Auflösung der Flüchtlingslager (Drucksache 1899) 9677 B Kuntscher (CDU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9181 C Abstimmungen 9677 A Persönliche Erklärungen zu Ausführungen in der 173. Sitzung über das Verhalten des Vizepräsidenten Dr. Schneider in der 172. Sitzung bzw. über parlamentarischen Stil: Dr. Arndt (SPD) 9677 C Vizepräsident Dr. Jaeger 9678 A Rasner (CDU/CSU) 9678 C Nächste Sitzung 9678 C Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 173. Sitzung 9678 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9679 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 2834) 9679 C Anlage 3: Antrag der Abg. Kroll u. Gen. zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Umdruck 841) 9680 B Anlage 4: Antrag der Abg. Kroll u. Gen. zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Umdruck 842) 9680 C Anlage 5: Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlenwirtschaft (Umdruck 846) 9681 A Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2847) 9681 B Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Förderung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen und Evakuierten sowie zur beschleunigten Auflösung der Flüchtlingslager (Drucksache 2846) . . 9681 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 173. Sitzung Es ist zu lesen: Seite 9573 D Zeilen 13 und 16 von unten statt „Zwangsrücknahmen" : Inanspruchnahme; Seite 9586 C Zeile 8 in der Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den § 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes: Frau Finselberger beurlaubt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 30.11. Arndgen 30.11. Bender 30.11. Frau Beyer (Frankfurt) 14.12. Birkelbach 1.12. Fürst von Bismarck 30.11. Blachstein 30.11. Dr. Blank (Oberhausen) 1.12. Frau Dr. Bleyler 30.11. Dr. Bucerius 29.11. Cillien 15.12. Dr. Deist 1.12. Dr. Dittrich 22.12. Dr. Dollinger 1.12. Dr. Dresbach 30. 12. Dr. Elbrächter 30.11. Erler 30. 11. Eschmann 30. 11. Dr. Franz 30.11. Freidhof 29. 11. Dr. Furler 1.12. Gefeller 30. 11. Geiger (Aalen) 30.11. D. Dr. Gerstenmaier 3.12. Dr. von Golitschek 30.11. Grantze 22. 12. Hilbert 30.11. Höfler 30.11. Hörauf 15.12. Dr. Horlacher 1.12. Jahn (Stuttgart) 29.11. Kahn 29. 11. Kiesinger 3.12. Dr. Klötzer 30. 11. Dr. Köhler 30.11. Dr. Kopf 1.12. Krammig 30.11. Dr. Kreyssig 1.12. Frau Dr. Kuchtner 30.11. Kühn (Köln) 30.11. Lenz (Brühl) 1.12. Dr. Lenz (Godesberg) 30.11. Dr. Löhr 29. 11. Mattick 30. 11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Menzel 30.11. Dr. von Merkatz 1.12. Meyer-Ronnenberg 29. 11. Dr. Mommer 30. 11. Morgenthaler 29.11. Müller-Hermann 30.11. Neubauer 30.11. Frau Niggemeyer 29.11. Odenthal 31.12. Dr. Oesterle 1.12. 011enhauer 15.12. Pelster 1.12. Petersen 29.11. Dr. Pohle (Düsseldorf) 1.12. Pohle (Eckernförde) 29. 11. Frau Praetorius 30. 11. Dr. Preiß 30.11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30.11. Raestrup 22.12. Rasch 29.11. Frau Dr. Rehling 15.12. Dr. Reichstein 5.12. Richter 30. 11. Freiherr Riederer von Paar 30.11. Sabaß 1.12. Scheel 22. 12. Scheppmann 29.11. Dr. Schmid (Frankfurt) 3.12. Schmücker 29. 11. Schoettle 30. 11. Dr. Schöne 1.12. Dr. Seffrin 29. 11. Srock 1.12. Dr. Starke 30. 11. Stauch 29. 11. Wagner (Ludwigshafen) 30. 11. Dr. Welskop 29.11. Abgeordnete(r) bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frau Dietz 13.12. Eberhard 8.12. Engelbrecht-Greve 13.12. Franzen 13.12. Herold 13.12. Majonica 15.12. Massoth 13.12. Pöhler 13.12. Anlage 2 Drucksache 2834 (Vgl. S. 9632 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 85). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wahl Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat sich besonders eingehend mit Artikel 1 und 2 des Zusatzprotokolls beschäftigt, während die Verpflichtung, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen für die gesetzgebenden Körperschaften zu gewährleisten (Artikel 3), als selbstverständlich, ohne weiteren Meinungsaustausch, angenommen werden konnte. Zu Artikel 1 bewegten sich die Darlegungen der Mitglieder des Rechtsausschusses auf der Linie des Bedauerns, daß es nicht gelungen war, als völkerrechtlichen Grundsatz auch in dem Zusatzprotokoll ausdrücklich die Pflicht zur Entschädigung enteigneter fremder Staatsangehöriger zu verankern. Immerhin ist in dem Sachverständigenbericht an das Minister-Komitee vom 18. Juli 1951 als gegenwärtig allgemein anerkannter Grundsatz des Völkerrechts eine solche Entschädigungspflicht festgestellt worden, und insoweit schließt die Bezugnahme auf die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts, nach denen die Enteignung durchgeführt werden muß, wenigstens im gegenwärtigen Zeitpunkt die Entschädigungspflicht ein. Besonders eingehend verliefen die Beratungen über Artikel 2, der in Satz 2 folgenden Wortlaut hat: (Dr. Wahl) Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihrer eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugung sicherzustellen. Dieser Wortlaut gewinnt seinen Sinn zu einem wesentlichen Teil dadurch, daß der Ausschuß für Rechts- und Verwaltungsfragen der Beratenden Versammlung des Europarats am 2. Oktober 1951 dem Präsidenten der Beratenden Versammlung folgende Stellungnahme unterbreitet hat, die auch in dem an das Minister-Komitee am 12. Dezember 1951 erstatteten Bericht des Generalsekretärs des Europarats enthalten ist: Wenn die Befürchtung ausgedrückt worden ist, daß jede andere Formel die Verpflichtung eines Staates zu implizieren scheine, unter ganzer oder teilweiser Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln Schulen zu errichten oder aufrechtzuerhalten, die den verschiedenen in der Bevölkerung bestehenden Richtungen entsprechen, so kann die Kommission nur nochmals versichern, wie es bereits der Beratenden Versammlung gegenüber erklärt worden ist, daß diese Frage als außerhalb des Rahmens der Konvention oder des Protokolls stehend zu betrachten ist. Angesichts dieser Erklärung hat sich der Rechtsausschuß des Bundestages auf den Standpunkt gestellt, vorbehaltlos dem Zusatzprotokoll zustimmen zu können, da die in dem Text des Zusatzprotokolls offengebliebene Frage, ob der Staat Schulen religiösen oder weltanschaulichen Charakters finanzieren muß, im Sinne der Verfasser der Konvention zweifellos verneint werden muß. Wenn diese Verpflichtung zur Finanzierung der Schulen aber nicht besteht, dann geht die Konvention nicht über die Lösungen des Grundgesetzes hinaus, wie sie in Artikel 6 Abs. 2 über das Elternrecht und in Artikel 7 Abs. 4 über die Zulassung der Schulen enthalten sind. Es ist aber gewünscht worden, daß durch eine besondere Entschließung diese Interpretation des Artikels 2 der Konvention ausdrücklich klargestellt werde. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat dem vorstehenden Bericht und sämtlichen Beschlüssen des federführenden Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zugestimmt. Bonn, den 25. Oktober 1956 Dr. Wahl Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 841 (Vgl. S. 9640 B, 9676 B) Antrag der Abgeordneten Kroll, Wolf (Stuttgart), Stücklen, Jacobi und Genossen zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß die angesichts der starken Zunahme der Übersee-Importe von Kohle nicht mehr zeitgemäßen Unterschiede in der Tarifierung von Inlands- und sonstiger Montanunions-Kohle einerseits und Auslandskohle andererseits beseitigt werden. Bonn, den 15. November 1956 Kroll Wolf (Stuttgart) Stücklen Baier (Buchen) Bauereisen Bausch Dr. Brönner Dr. Czaja Dr. Dollinger Donhauser Finckh Fuchs Funk Dr. Furler Gedat Geiger (München) Gengler Dr. Götz Häussler Dr. Hellwig Hilbert Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Kahn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Kemmer (Bamberg) Lang (München) Leibing Lermer Leukert Maier (Mannheim) Menke Niederalt Dr. Oesterle Dr. Rinke Ruf Samwer Schill (Freiburg) Schüttler Schütz Spies (Emmenhausen) Stiller Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Dr. Werber Dr. Willeke Wittmann Jacobi Müller (Erbendorf) Anlage 4 Umdruck 842 (Vgl. S. 9640 B, 9676 B) Antrag der Abgeordneten Kroll, Wolf (Stuttgart), Stücklen, Jacobi und Genossen zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, Steinkohle in die Freiliste 1 (Anlage 2 zu § 7 Abs. 3 der Ausgleichsteuerordnung in Verbindung mit § 4 Nr. 1 b des Umsatzsteuergesetzes) aufzunehmen. Bonn, den 15. November 1956 Kroll Wolf (Stuttgart) Stücklen Baier (Buchen) Bausch Dr. Brönner Dr. Czaja Dr. Dollinger Donhauser Finckh Fuchs Dr. Furler Gedat Geiger (München) Gengler Dr. Götz Häussler Hilbert Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Kahn Frau Kaiser (Schwäbisch Gmünd) Kemmer (Bamberg) Lang (München) Leibing Leukert Maier (Mannheim) Menke Niederalt Dr. Oesterle Dr. Rinke Ruf Samwer Schill (Freiburg) Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schüttler Schütz Spies (Emmenhausen) Stiller Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Dr. Werber Dr. Willeke Jacobi Müller (Erbendorf) Anlage 5 Umdruck 846 (Vgl. S. 9640 B, 9676 B) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FVP, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kohlenwirtschaft (Drucksache 2019). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, nach Maßgabe des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in der Bundesrepublik eine weitsichtige Kohlenpolitik mit dem Ziel einer vollen Eingliederung des Kohlenbergbaus in die soziale Marktwirtschaft zu führen. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, zur Schaffung neuer Kapazitäten im Kohlenbergbau und für die bessere Versorgung aller Verbraucher die Erschließung neuer Abbaufelder, das Abteufen neuer Schachtanlagen und die Errichtung von Zentralschachtanlagen steuerlich zu begünstigen. Bonn, den 16. November 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Anlage 6 Drucksache 2847 (Vgl. S. 9677 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (34. Ausschuß) über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2329). Berichterstatter: Abgeordneter Rehs Nachdem für den mit dem Gesetzentwurf — Drucksache 2329 — beabsichtigten Zweck anstelle des geforderten Betrages von 10 Millionen DM im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 bereits ein Betrag bis zu 10,5 Millionen DM bereitgestellt worden ist, betrachtet der Ausschuß das Anliegen der Antragsteller als erfüllt. Bonn, den 30. Oktober 1956 Rehs Berichterstatter Anlage 7 Drucksache 2846 (Vgl. S. 9677 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (34. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Maßnahmen zur Förderung der Umsiedlung von Heimatvertriebenen und Evakuierten sowie zur beschleunigten Auflösung der Flüchtlingslager (Drucksache 1899). Berichterstatter: Abgeordneter Kuntscher Der Ausschuß stellt fest, daß dem unter Buchstabe A des Antrags — Drucksache 1899 — aufgeführten Anliegen inzwischen durch die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Umsiedlung aus überbelegten Ländern vom 5. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 490) entsprochen worden ist. Bezüglich der Buchstaben B und C des Antrags besteht nach der Feststellung des Haushaltsausschusses im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 keine Deckungsmöglichkeit. Bonn, den 24. Oktober 1956 Kuntscher Berichterstatter
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    Rede von Hannsheinz Bauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der FDP auf Drucksache 2435 vorgelegte Antrag auf Schaffung einer einheitlichen Prozeßordnung, der


    (Bauer [Würzburg])

    auf der Linie der Äußerungen so kompetenter Juristengremien wie des Deutschen Anwalts- und Richtertages liegt, wurde im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht in seiner Zielsetzung einhellig begrüßt. Zwei Probleme entfachten eine lebhafte Diskussion: In welchem Umfang soll der Antrag Verwirklichung finden, und zu welchem Zeitpunkt ist an eine Realisierung zu denken? Das weitestgehende Anliegen im Sinne einer großen Lösung war der Wunsch, mit Hilfe einer einheitlichen Prozeßordnung zu einer einheitlichen Gerichtsbarkeit und damit zu einem Abbau der bisherigen Verwaltungs- und Finanzgerichte zu gelangen. Das Grundgesetz habe, so wurde geäußert, zwar leider die obere Bundesgerichtsbarkeit getrennt, doch stehe dies einer Vereinheitlichung der Landesgerichtsbarkeit nicht entgegen.
    Gegenüber dem Vorschlag der „kleinen Lösung", nämlich einstweilen für Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit eine einheitliche Verfahrensordnung zu schaffen, wurde eingewandt, daß dies die Trennung der verschiedenen Gerichtsbarkeiten verfestigen würde. Deshalb solle man lieber provisorisch die Verwaltungsgerichtsordnung und, wenn es gar nicht anders gehe, auch die Finanzgerichtsordnung erlassen und dann später mit Sorgfalt und Zeit an die skizzierte „große Lösung" herangehen. Bei der großen Lösung werde man allerdings die Arbeitsgerichte von der Vereinheitlichung der Gerichtsbarkeit ausnehmen müssen, da man dort auf zu großen subjektiv oder geschichtlich bedingten Widerstand stoßen würde.
    Seitens des Bundesinnenministeriums wurden demgegenüber Zweifel geäußert, ob man ohne Änderung des Art. 96 des Grundgesetzes zu einheitlichen Gerichten in den Ländern kommen könne; denn Art. 96 Abs. 1 des Grundgesetzes gehe doch von dem verfassungsrechtlichen Bild des Bestehens der Sondergerichtsbarkeiten aus. Es habe dem Grundgesetzgeber bei der Konstruktion des Art. 96 gewiß nicht vorgeschwebt, daß die Gerichtsbarkeiten nun etwa in den Ländern vereinheitlicht werden könnten, während an der Spitze fünf Sondergerichte ständen.
    In der Aussprache wurde der Gruppe der finanz-, sozial- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf der einen Seite das zivilprozessuale und arbeitsgerichtliche Verfahren auf der andern Seite gegenübergestellt. Dem Notlösungsvorschlag, zunächst für die erstgenannte Gruppe eine einheitliche Verfahrensordnung zu erarbeiten, wurde entgegengehalten, daß auch dies in dieser Legislaturperiode nicht zu schaffen sei, weil neben Gesprächen zwischen Justiz- und Arbeitsministerium in Richtung auf eine Angleichung der Verfahrensbestimmungen noch keine Vorarbeiten zu diesem Komplex erfolgt seien. Die für eine derartige Vereinheitlichung im Sinne der Schaffung eines verfahrensrechtlichen Grundgesetzes erforderlichen Vorarbeiten seien derart umfangreich, daß sie in dieser Legislaturperiode schon gar nicht und in der nächsten nicht sehr bald geleistet werden könnten.
    Bundesinnen- wie Bundesfinanzministerium vertraten nachdrücklich die Bitte, unter dem größeren Fernziel die Verabschiedung der so dringend nötigen Gesetzentwürfe der Verwaltungs- und der Finanzgerichtsordnung nicht leiden zu lassen. Seitens des Bundesjustizministeriums wurde vorgetragen, daß Vorarbeiten in Richtung des vorgelegten Antrags noch nicht hätten erfolgen können, weil diese Dinge erst in den letzten Jahren in Fluß gekommen seien, nachdem man die Verwaltungs-und die Finanzgerichtsordnung fertiggestellt hatte. Nachdem sich zwei Wünsche gegenüberständen, nämlich Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen und Verabschiedung der Verwaltungs- und Finanzgerichtsordnung, und es rein zeitlich nicht möglich sei, auch nur zunächst, — d. h. für diese Legislaturperiode — die kleine Lösung zu realisieren, solle die Arbeit an den beiden genannten Entwürfen keine Beeinträchtigung erfahren. Diese Auffassung wurde vom Ausschuß einhellig akzeptiert.
    Im Verlauf der Aussprache wurde weiter im Zusammenhang mit der Einheitlichkeit der Verfahrensordnungen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit das Problem der Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit angesprochen, die durch die Praxis der Versetzung von Verwaltungsbeamten zur richterlichen Tätigkeit und umgekehrt innerhalb desselben Ministeriums berührt werde und durch die ressortmäßige Unterordnung als „Hausgerichtsbarkeit" unter das jeweilige Fachministerium nicht im erforderlichen Ausmaß gewährleistet sei. Dabei wurde vornehmlich der Komplex des Wechsels und das Zahlenverhältnis von Verwaltungsbeamten in der Verwaltungsjustiz in Vergangenheit und Gegenwart untersucht.
    Schließlich wurde auf die Bedeutung einer einheitlichen Prozeßordnung — neben der Errichtung eines obersten Bundesgerichts — für das hohe Gut der Einheit der Rechtsprechung hingewiesen; wenn nämlich jeder Zweig der Gerichtsbarkeit sein eigenes Gesetz habe, könne es auch zu einer unterschiedlichen Auslegung verschiedener Begriffe kommen, die untunlich sei.
    Als Endergebnis der Beratung wurde festgehalten, daß die Zustimmung zu dem Antrag keinen Einfluß auf die laufenden Gesetzgebungsarbeiten haben solle. Der Ausschuß werde sich im Rahmen des Menschenmöglichen bemühen, sowohl die Verwaltungs- wie die Finanzgerichtsordnung zu verabschieden. Die Annahme des Antrags bedeute vielmehr einen Auftrag an die Bundesregierung. bereits jetzt mit den Vorarbeiten für eine Vereinheitlichung des Prozeßrechts auf längere Sicht zu beginnen, wobei sie auch die Frage prüfen solle, inwieweit daraus eine Vereinheitlichung der Gerichtsbarkeit werden könne.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Ausschußantrag auf Drucksache 2795 zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 8 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Oberstes Bundesgericht (Drucksachen 2796, 2436).
Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. von Buchka.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl von Buchka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um den Antrag der Fraktion der FDP vom 6. Juni 1956, Drucksache 2436. Die Genehmigung des Herrn Präsidenten vorausgesetzt, darf ich ihn im Wortlaut in Erinnerung bringen. Er lautete:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird aufgefordert,
    dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Obersten Bundesgerichts gemäß Artikel 95 des Grundgesetzes vorzulegen.
    Die Beratung über diesen Antrag hat in der 162. Sitzung des Bundestages am 3. Oktober 1956 stattgefunden. Der Antrag wurde dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen. Der Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht liegt dem Hohen Hause auf Drucksache 2796, mit dem Datum vom 24. Oktober 1956, vor. Auch hier wieder die Genehmigung des Herrn Präsidenten vorausgesetzt, darf ich ihn im Wortlaut bekanntgeben:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird aufgefordert,
    dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (Artikel 95 des Grundgesetzes) vorzulegen.
    Aus der Beratun a des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht darf ich Ihnen folgendes berichten. Schon in der Plenarsitzung am 3. Oktober 1956 wurde darauf hingewiesen, daß der Art. 95 des Grundgesetzes sehr schwer praktikabel ist. Im Ausschuß bestand Einigkeit darüber, daß nach wie vor eine Änderung des Grundgesetzes nur dann vorgeschlagen und durchgeführt werden darf, wenn ein besonders dringlicher Fall gegeben ist.
    Im Ausschuß ist geprüft worden, ob ein unmittelbares Bedürfnis für die Schaffung eines Obersten Bundesgerichts besteht. Auch ist eingehend erörtert worden, ob eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sei. Bei beiden Fragen sind einige Zweifel laut geworden; der Ausschuß war aber der einhelligen Überzeugung, es sei zu bedenken, daß es sich vorwiegend um eine Verfassungsvorschrift handele und daß die Achtung vor dem Grundgesetz verlange, dem Art. 95 des Grundgesetzes Genüge zu tun. Sollte sich, so war die weitere Auffassung des Ausschusses, herausstellen, daß diese Vorschrift offenbar undurchführbar sein sollte, dann müßte man allerdings einer Änderung des Grundgesetzes nähertreten. Das Ziel darf nur sein, den Art. 95 des Grundgesetzes praktikabel zu machen.
    Der Ausschuß war zu einem solchen Vorgehen einstimmig bereit. Der Antrag, den der Ausschuß dem Hohen Hause vorgelegt hat, ist so gefaßt, daß der Bundesregierung der Entwurf auch eines verfassungsändernden Gesetzes erleichtert wird. Es bleibt weiter zu prüfen, ob ein Oberstes Bundesgericht mit diesem Namen geschaffen werden soll. Die Frage führt auch zu Zweifeln, da bekanntlich schon bei dem gegenwärtigen Zustand: Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof usw. häufig heillose Verwechslungen auftreten.
    Sodann ist die Frage zu prüfen — auch vom Ausschuß ist sie erörtert worden —: soll ein großer oder vereinigter Senat gebildet werden? Auch diese Frage blieb offen. Entscheidend ist nach Auffassung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht, daß die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gewahrt wird. Ob eine Erledigung noch in der laufenden Legislaturperiode angängig ist, bleibe dahingestellt. Ich darf als bekannt voraussetzen, wie stark die Belastung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht ist.
    Der Ausschuß hat sich einstimmig mit der von mir vorgetragenen Fassung des Antrags einverstanden erklärt. Insbesondere haben sich die Vertreter der antragstellenden Fraktion mit dieser Fassung, wie sie aus der Drucksache 2796 ersichtlich ist, einverstanden erklärt. Sie ersehen, meine Damen und Herren, daß es eine außerordentlich elastische Fassung ist, die Ihnen hier vorgelegt wird.
    Namens des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht bitte ich, gemäß dem Antrag des Ausschusses zu beschließen. Es wäre sehr erfreulich, wenn es gelingen sollte, noch in dieser Legislaturperiode das Ziel zu erreichen.