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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1956 9473 172. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1956. Zur Tagesordnung 9475 D Fragestunde (Drucksache 2848): 1. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Aufnahme der Gemeinden des hessischen Kreises Bergstraße in das Amtliche Fernsprechbuch Frankfurt (Main): Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 9476 B Ritzel (SPD) 9476 B 2. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Zustand der Bundesstraße 3 bei Heppenheim und bei Zwingenberg: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9476 C 3. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr. Zustand des Bahnhofs Uelzen: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9476 D, 9477 A Lotze (CDU/CSU) 9477 A 4. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr. Zustand der Bundesstraße 71: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9477 B 5. Frage des Abg. Dr. Bucher (FDP) betr. Broschüre mit Auszügen aus dem Tagebuch des Leiters der Abteilung Ost im Bonner Auswärtigen Amt, Dr. Bräutigam: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 9477 C 6. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr. Ersatzdienstpflicht der Kriegsdienstverweigerer: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 9482 A, C Dr. Arndt (SPD) 9482 B Frage des Abg. Wittrock (SPD) betr. Ansprüche deutscher Staatsangehöriger aus Pensionsverträgen gegen die in Österreich gelegenen ehemaligen Reichswerke: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . 9477 D, 9478 B Wittrock (SPD) 9478 B 8. Frage des Abg. Wittrock (SPD) betr. Umtausch unvorteilhafter Porträtaufnahmen des Bundeskanzlers: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 9478 C Wittrock (SPD) 9478 C 9. Frage des Abg. Dr. Reichstein (GB/ BHE) betr. verwahrloste deutsche Soldatenfriedhöfe: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . 9478 D, 9479 C Dr. Reichstein (GB/BHE) 9479 B, C 10. Frage des Abg. Dr. Bucher (FDP) betr. Akteneinsicht in gerichtliche Voruntersuchungen beim Bundesgerichtshof: Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 9479 C, D Dr. Bucher (FDP) 9479 C, D 11. Frage des Abg. Dr. Bucher (FDP) betr. Aufgaben des Bundesjustizministers am 25. Oktober 1956 bzw. Abwesenheit in der Fragestunde des Bundestages: Dr. von Merkatz, Bundesminister der Justiz 9479 D Dr. Bucher (FDP) 9480 A 12. Frage zurückgestellt 9480 A 13. Frage des Abg. Mellies (SPD) betr. Unterstützung des „Informations-Dienstes KULISSE, Neuer Landes-Dienst" in Niedersachsen aus Bundeshaushaltsmitteln: Dr. Globke, Staatssekretär im Bundeskanzleramt 9480 B Mellies (SPD) 9480 B 14. Frage des Abg. Stingl (CDU/CSU) betr. Ausflugssonderzug von Köln am Tage der Gemeindewahlen in NordrheinWestfalen: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9480 C 15. Frage zurückgestellt 9480 D 16. Frage des Abg. Dr. Sornik (GB/BHE) betr. Richtlinien zu § 51 des Gesetzes zu Art. 131 GG: Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 9480 D 17. Frage des Abg. Pohle (Eckernförde) (SPD) betr. Errichtung eines Lazarett- Zentrums für die Bundeswehr in Bad Bramstedt: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 9482 C 18. Frage durch schriftliche Beantwortung erledigt 9481 A 19. Frage des Abg. Albrecht (Hamburg) (CDU/CSU) betr. Dr. Alfred Riewalds Kommentar zur Reichsabgabenordnung und zum Steueranpassungsgesetz: Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 9481 B Nächste Fragestunde 9482 D Vereidigung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen: Vizepräsident Dr. Schneider . 9481 D, 9482 A Lemmer, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 9482 A Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1274); Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2714, Umdrucke 797, 800, 802, 803, 808, 811, 814, 822, 829 bis 833) 9482 D Maßnahmen zur Verhütung und Beendigung der Arbeitslosigkeit (§§ 132 bis 140 a): Franzen (CDU/CSU) 9483 A Ludwig (SPD) 9483 C Sabel (CDU/CSU) 9483 B Dr. Bürkel (CDU/CSU) 9484 A Abstimmungen 9483 A, D, 9484 A Arbeitslosenhilfe (§§ 141 bis 141 1): Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 9484 C Dr. Bürkel (CDU/CSU) 9485 A Abstimmungen 9485 B Aufbringung und Verwaltung der Mittel (§ 142 bis 165 a) : Lang (München) (CDU/CSU) . . . 9485 C Scheppmann (CDU/CSU) 9485 D Frau Kalinke (DP) 9486 B Geiger (Aalen) (SPD) 9487 B Dr. Bürkel (CDU/CSU) . . . 9487 D, 9488 A Dr. Deist (SPD) 9488 C Sabel (CDU/CSU) 9489 B, 9491 D Richter (SPD) 9490 A Kutschera (GB/BHE) . . . . 9491 B, 9491 D Abstimmungen 9485 D, 9486 A, 9490 C, 9491 D Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 797 Ziffer 13 9487 D, 9490 D, 9526 Verfahren (§§ 168 bis 201): Hübner (FVP) 9492 B Frau Kalinke (DP) 9492 D Sabel (CDU/CSU) 9493 A Dr. Jentzsch (FDP) 9493 B Franzen (CDU/CSU) 9493 C Abstimmungen 9492 C, 9493 B, D Allgemeine Vorschriften (§§ 204 bis 219 b): Engelbrecht-Greve (CDU/CSU) . . 9493 D Abstimmungen 9493 D Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 247 bis 259) 9494 A Übergangsvorschriften 9494 A Schlußvorschriften 9494 A Sabel (CDU/CSU) 9494 B Engelbrecht-Greve (CDU/CSU) . . . 9494 C Frau Kalinke (DP) 9494 C Abstimmungen 9494 A, B, D Unterbrechung der Sitzung . . . 9495 A Dritte Beratung: Ludwig (SPD) 9495 A, 9503 A, 9508 B, 9116 A Sabel (CDU/CSU) . 9497 B, 9509 B, 9511 D, 9514 A, C, 9515 A Dr. Jentzsch (FDP) 9498 A, 9504 C Frau Kalinke (DP) . 9498 B, 9501 A, 9502 A, 9504 D, 9507 C, 9509 A, 9513 C, 9514 B, C, 9515 A, C Kutschera (GB/BHE) 9499 B, 9506 D, 9513 B Frau Niggemeyer (CDU/CSU) . . . . 9500 A Dr. Bürkel (CDU/CSU) . . 9500 D, 9503 B, 9507 B, 9515 B Scheppmann (CDU/CSU) 9501 C Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 9502 A Schüttler (CDU/CSU) 9503 D Stingl (CDU/CSU) 9505 D Frau Rudoll (SPD) 9506 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) . 9506 C, 9508 C, 9509 A, 9511 A Geiger (Aalen) (SPD) 9507 D Frehsee (SPD) 9509 C Weber (Untersontheim) (FDP) . . . 9510 C Kriedemann (SPD) 9511 C Dr. Glasmeyer (CDU/CSU) 9512 B Schlick (CDU/CSU) 9512 D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 9515 B Abstimmungen . . 9501 B, 9506 B, D, 9508 B, 9512 C, 9513 C, 9515 C, 9516 A Namentliche Abstimmungen. . . . 9506 A, C, 9507 B, D., 9508 A, 9526 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksache 2724); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2812, Umdruck 801 [neu]) 9516 D Dr. Miessner (FDP): zur Geschäftsordnung 9516 D als Berichterstatter . 9517 C als Abgeordneter . 9520 D Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 9517 A Dr. Lindrath (CDU/CSU) . . 9518 D, 9521 D Antrag auf Rückverweisung an den Ausschuß 9521 D Weiterberatung wegen Beschlußunfähigkeit vertagt 9522 C Nächste Sitzung 9522 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9522 C Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Frau Niggemeyer, Leibing, Frau Welter (Aachen) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 814) . . . . 9523 A Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Sabel, Franzen, Becker (Pirmasens) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 834) 9523 B Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Scheppmann, Schneider (Hamburg), Becker (Pirmasens) u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 835) . 9523 C Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Dr. Bürkel u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 836) . 9523 C Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Dr. Horlacher, Mauk u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 837) 9523 D Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Schlick u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 838) . . . . 9524 A Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 839) . . 9524 B Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Umdruck 840) . . . . 9524 C Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Umdruck 801 [neu] [durch Umdruck 843 berichtigt]) 9524 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 150 in zweiter Beratung (Umdruck 797 Ziffer 13), 2. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Abg. Scheppmann u. Gen. (Umdruck 835 Ziffer 1) und der Fraktion der SPD (Umdruck 840 Ziffer 1) in dritter Beratung auf Wiederherstellung des § 69 in der Fassung der Ausschußvorlage, 3. über den Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE in dritter Beratung zu § 99 (Umdruck 839), 4. über den Änderungsantrag der Abg. Dr. Bürkel u. Gen. in dritter Beratung zu § 150 (Umdruck 836) 9526 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 16. 11. Altmaier 21. 11. Arndgen 30. 11. Behrisch 17. 11. Bender 16. 11. Frau Beyer (Frankfurt) 14. 12. Fürst von Bismarck 30. 11. Blachstein 30. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Böhm (Düsseldorf) 16. 11. Brandt (Berlin) 16. 11. Brese 16. 11. Brockmann (Rinkerode) 15. 11. Caspers 17. 11. Cillien 15. 12. Dr. Dehler 15. 11. Demmelmeier 15. 11. Dr. Dittrich 17. 11. Eberhard 24. 11. Dr. Elbrächter 30. 11. Erler 30. 11. Eschmann 30. 11. Feldmann 20. 11. Gräfin Finckenstein 16. 11. Dr. Franz 30. 11. Frühwald 16. 11. Frau Dr. Gantenberg 16. 11. D. Dr. Gerstenmaier 3. 12. Grantze 22. 12. Dr. Greve 16. 11. Haasler 15. 11. Hahn 16. 11. Dr. Hammer 17. 11. Held 15. 11. Hellenbrock 16. 11. Dr. Höck 16. 11. Höfler 15. 11. Hörauf 15. 12. Huth 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 11. Kahn-Ackermann 17. 11. Kiesinger 3. 12. Kirchhoff 15. 11. Dr. Kliesing 16. 11. Dr. Klötzer 30. 11. Dr. Köhler 30. 11. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Krammig 30. 11. Dr. Krone 15. 11. Kühlthau 16. 11. Kühn (Köln) 30. 11. Dr. Leiske 16. 11. Lenz (Brühl) 15. 11. Dr. Lenz (Godesberg) 30. 11. Mattick 28. 11. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Meitmann 16. 11. Dr. Mende 15. 11. Dr. Menzel 30. 11. Dr. Mommer 30. 11. Morgenthaler 16. 11. Neubauer 30. 11. Neuburger 15. 11. Odenthal 31. 12. Oetzel 15. 11. Ollenhauer 15. 12. Frau Pitz 16. 11. Pöhler 16. 11. Dr. Preiß 30. 11. Dr. Dr. h. c. Pünder 30. 11. Raestrup 22. 12. Rasch 15. 11. Frau Dr. Rehling 15. 12. Dr. Reif 16. 11. Freiherr Riederer von Paar 30. 11. Scheel 22. 12. Schloß 15. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 3. 12. Schmitt (Vockenhausen) 16. 11. Schneider (Bremerhaven) 15. 11. Schoettle 30. 11. Schrader 16. 11. Schwann 16. 11. Seuffert 16. 11. Stammberger 17. 11. Dr. Starke 30. 11. Struve 16. 11. Teriete 15. 11. Unertl 15. 11. Voß 15. 11. Wagner (Ludwigshafen) 17. 11. Wehking 15. 11. Dr. Wellhausen 15. 11. Dr. Welskop 15. 11. Wienand 15. 11. Anlage 2 Umdruck 814 (Vgl. S. 9500 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Niggemeyer, Leibing, Frau Welter (Aachen) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1274, 2714). Der Bundestag wolle beschließen, in § 50 Abs. 4 die Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Bonn, den 8. November 1956 Frau Niggemeyer Leibing Frau Welter (Aachen) Barlage von Bodelschwingh Frau Brauksiepe Frau Dr. Brökelschen Dr. von Buchka Burgemeister Demmelmeier Frau Ganswindt Frau Geisendörfer Dr. Glasmeyer Harnischfeger Dr. Kleindinst Kortmann Frau Dr. Kuchtner Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Müser Schütz Schulze-Pellengahr Solke Spörl Stiller Thies Frau Vietje Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Wieninger Dr. Willeke Anlage 3 Umdruck 834 (Vgl. S. 9509 B, 9512 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Sabel, Franzen, Becker (Pirmasens) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1274, 2714). Der Bundestag wolle beschließen, in § 70 a die Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Bonn, den 14. November 1956 Sabel Franzen Becker (Pirmasens) Harnischfeger Heix Jahn (Stuttgart) Karpf Lang (München) Lenz (Brühl) Lulay Maier (Mannheim) Mühlenberg Pelster Rümmele Scheppmann Schneider (Hamburg) Schüttler Spies (Brücken) Teriete Wolf (Stuttgart) Winkelheide Anlage 4 Umdruck 835 (Vgl. S. 9501 C, 9505 D, 9507 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Scheppmann, Schneider (Hamburg), Becker (Pirmasens) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 2714, 1274). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 69 wird die Fassung der Ausschußvorlage wiederhergestellt. 2. In § 150 Abs. 2 Nr. 4 wird die Fassung der Ausschußvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 15. November 1956 Scheppmann Becker (Pirmasens) Even Franzen Karpf Lenz (Brühl) Maier (Mannheim) Massoth Schneider (Hamburg) Schüttler Schütz Spies (Brücken) Varelmann Voß Wolf (Stuttgart) Wullenhaupt Anlage 5 Umdruck 836 (Vgl. S. 9507 B, 9508 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Bürkel und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 2714, 1274). Der Bundestag wolle beschließen: § 150 Abs. 1 wird in der Ausschußfassung wiederhergestellt. Bonn, den 15. November 1956 Dr. Bürkel Becker (Pirmasens) Brand (Remscheid) Etzenbach Franzen Gibbert Horn Kemper (Trier) Lang (München) Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Frau Niggemeyer Sabel Schüttler Spies (Brücken) Stauch Stingl Varelmann Dr. Weber (Koblenz) Anlage 6 Umdruck 837 (Vgl. S. 9508 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Mauk und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 2714, 1274). Der Bundestag wolle beschließen: In § 70 a Abs. 2 wird folgende Nummer 1 eingefügt: 1. Im Falle der Nummer 1 des Absatzes 1, wenn eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Zeit vom 1. November bis zum 31. Januar wirksam wird, es sei denn, daß der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch in dieser Zeit ein neues Arbeitsverhältnis annehmen will. Die bisherigen Nummern 1 und 2 des Absatzes 2 werden die Nummern 2 und 3. Bonn, den 15. November 1956 Dr. Horlacher Bauereisen Bauknecht Meyer (Oppertshofen) Schill (Freiburg) Mauk Dr. Bucher Dr.-Ing. Drechsel Gaul Dr. von Golitschek Frau Hütter Dr. Jentzsch Lenz (Trossingen) Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Stahl Weber (Untersontheim) Dr. Will Hepp Lahr Anlage 7 Umdruck 838 (Vgl. S. 9512 D, 9513 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Schlick, Walz, Kemper (Trier), Becker (Pirmasens) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 2714, 1274). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 159 Abs. 2 wird Satz 2 gestrichen. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: 2. In § 159 Abs. 2 sind im Satz 2 hinter dem Wort „Notstandsgebieten" die Worte „sowie vom Saargrenzgürtel" einzufügen. Bonn, den 15. November 1956 Schlick Walz Kemper (Trier) Becker (Pirmasens) Frau Ackermann Frau Dietz Franzen Gibbert Hilbert Josten Lenze (Attendorn) Maier (Mannheim) Mayer (Birkenfeld) Spies (Brücken) Stauch Dr. Weber (Koblenz) Anlage 8 Umdruck 839 (Vgl. S. 9506 D, 9507 B, 9508 A) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 2714, 1274). Der Bundestag wolle beschließen: In § 99 Abs. 2 werden die Worte „im Geltungsbereich dieses Gesetzes" gestrichen. Bonn, den 15. November 1956 Kutschera Feller und Fraktion Anlage 9 Umdruck 840 (Vgl. S. 9501 C, 9505 D ff., 9512 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 2714, 1274). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 69 wird die Fassung der Ausschußvorlage wiederhergestellt. 2. In § 69 a wird der zweite Satz gestrichen. 3. In § 70 a wird die Ausschußvorlage wiederhergestellt. 4. § 74 c erhält folgenden neuen Absatz 3: (3) Wer vor Beginn einer Beschäftigung gemäß Absatz 1 und 2 versicherungspflichtig war, bleibt auf Antrag weiterhin versicherungspflichtig. 5. § 162 erhält folgende Fassung: § 162 Die Aufwendungen für die Unfallversicherung und für Maßnahmen nach §§ 132 bis 135 und 137 bis 139 für die Empfänger von Unterstützung aus der Arbeitslosenhilfe werden der Bundesanstalt vom Bund erstattet. Bonn, den 15. November 1956 Mellies und Fraktion Anlage 10 Umdruck 801 (neu) (durch Umdruck 843 berichtigt) (Vgl. S. 9518 D) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FVP, DP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksachen 2812, 2724). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: § 1 Das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 5. Oktober 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 781) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Ziffer 5 wird wie folgt geändert: a) Der Buchstabe a erhält die folgende Fassung: a) Absatz 1 Ziff. 4 erhält die folgende Fassung: „4. nach Maßgabe einer Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1959 geleistete Beiträge auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen (allgemeine Sparverträge, Sparverträge mit festgelegten Sparraten und der Erwerb bestimmter neuausgegebener festverzinslicher Schuldverschreibungen, die auf Grund ihrer Ausgabebedingungen unter Berücksichtigung ihres volkswirtschaftlichen Zwecks als besonders förderungsbedürftige anerkannt sind), wenn die angesammelten Beträge auf drei Jahre festgelegt werden. Bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten sind auch die nach dem 31. Dezember 1958 geleisteten Beiträge Sonderausgaben, wenn mindestens die erste Einzahlung vor dem 1. Januar 1958 geleistet worden ist," b) Der Buchstabe c erhält die folgende Fassung: c) In Absatz 2 Ziff. 1 werden die Worte „vor Ablauf von zehn Jahren" durch die Worte „vor Ablauf von drei Jahren" ersetzt. c) Der Buchstabe f erhält folgende Fassung: In Absatz 3 Ziff. 3 Buchstabe b wird im letzten Satz die Jahreszahl „1957" durch die Jahreszahl „1958" ersetzt und der folgende Satz angefügt: „Für die Veranlagungszeiträume 1956 bis 1958 gilt Satz 1 in folgender Fassung: Bei Steuerpflichtigen, die mindestens 4 Monate vor dem Ende des Veranlagungszeitraumes das 50. Lebensjahr vollendet haben, erhöhen sich die im Buchstaben a bezeichneten Beträge von je 1000 Deutsche Mark auf je 2000 Deutsche Mark und von je 500 Deutsche Mark auf je 1000 Deutsche Mark." d) Hinter dem Buchstaben f wird der folgende Buchstabe g angefügt: g) In Absatz 3 Ziff. 3 Buchstabe c werde die folgenden Sätze angefügt: „Daneben können die in dem Veranlagungszeitraum 1956 nach dem 6. Oktober 1956 geleisteten Aufwendungen im Sinn des Absatzes 1 Ziffern 2 und 4 in Verbindung, mit Absatz 2 Ziffer 1 für Versicherungen gegen Einmalbeitrag, für allgemeine Sparverträge und für den Ersterwerb von festverzinslichen Schuldverschreibungen zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 6000 Deutsche Mark als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung nachweist, daß die die Beträge empfangenden Unternehmen sich verpflichten, die Beiträge zu allgemeinen Sparverträgen mindestens zu 70 vom Hundert, die Beiträge zu den Versicherungen gegen Einmalbeitrag und den Erlös der festverzinslichen Schuldverschreibungen mindestens zu 90 vom Hundert unmittelbar zur erststelligen langfristigen Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus und zur Finanzierung der durch ihn bedingten Kosten der Aufschließungsmaßnahmen und Gemeinschaftseinrichtungen zu verwenden. Den in Satz 2 genannten Aufwendungen werden Aufwendungen im Sinn des Absatzes 1 Ziffer 4 für den Ersterwerb von festverzinslichen Schuldverschreibungen der Realkreditinstitute gleichgestellt, wenn der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung nachweist, daß diese sich verpflichtet haben, die Erlöse der begünstigten Schuldverschreibung mindestens zu 90 v. H. zur langfristigen Kreditversorgung der nichtbuchführungspflichtigen landwirtschaftlichen Betriebe zu verwenden. Bei Beiträgen zu den Versicherungen gegen Einmalbeitrag und zu allgemeinen Sparverträgen können sich die Unternehmen statt dessen verpflichten, diese Beiträge in dem in Satz 2 bezeichneten Umfang für den Ersterwerb von festverzinslichen Schuldverschreibungen, deren Erlös mindestens zu 90 vom Hundert zu dem in Satz 2 und 3 bezeichneten Zweck bestimmt ist, zu verwenden und diese Schuldverschreibungen für mindestens drei Jahre nach näherer Maßgabe einer Rechtsverordnung festzulegen. Die Regelung in den Sätzen 2, 3 und 4 gilt auch für die in dem Veranlagungszeitraum 1957 vor dem 1. April 1957 geleisteten Aufwendungen der bezeichneten Art." 2. In Artikel 3 Abs. 5 treten an die Stelle der beiden letzten Sätze die folgenden Sätze: „Für Beiträge im Sinne des § 10 Abs. 1 Ziff. 2 und 4 in Verbindung mit Abs. 2 Ziff. 1 des Einkommensteuergesetzes 1955, die auf Grund von nach dem 31. Dezember 1954 und vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes abgeschlossenen Verträgen geleistet werden, gilt für die Durchführung einer Nachversteuerung vom Veranlagungszeitraum 1956 ab § 10 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung dieses Gesetzes entsprechend. Bei Aufwendungen für den Ersterwerb solcher festverzinslicher Schuldverschreibungen, die nicht von Grundkreditanstalten, Kommunalkreditanstalten, Schiffsbeleihungsbanken oder Ablösungsanstalten ausgegebene Pfandbriefe, Rentenbriefe, Kommunalschuldverschreibungen oder andere Schuldverschreibungen sind, gilt dies nur, wenn die Aufwendungen durch besondere Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates nach dem 6. Oktober 1956 als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag anerkannt worden sind. Satz 2 gilt nicht für Sparverträge mit festgelegten Sparraten, wenn die Einzahlungen über drei Jahre hinaus geleistet werden; in diesem Fall wird die Nachversteuerung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates besonders geregelt." 2. § 2 erhält folgenden Wortlaut: §2 Die Vorschriften des § 1 Ziffer 1 Buchstaben a und b sind erstmals auf Sonderausgaben anzuwenden, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die nach dem 6. Oktober 1956 abgeschlossen worden sind. 3. Dem § 3 wird folgender Satz 2 angefügt: Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. Bonn, den 8. November 1956 Dr. Krone und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Namentliche Abstimmungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 150 in zweiter Beratung (Umdruck 797 Ziffer 13) (Vgl. S. 9490 D), 2. über die Bleichlautenden Änderungsanträge der Abg. Scheppmann u. Gen. (Umdruck 835 Ziffer 1) und der Fraktion der SPD (Umdruck 840 Ziffer 1) in dritter Beratung auf Wiederherstellung des § 69 in der Fassung der Ausschußvorlage (Vgl. S. 9506 A, C), 3. über den Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE in dritter Beratung zu § 99 (Umdruck 839) (Vgl. S. 9507 B, 9508 A), 4. über den Änderungsantrag der Abg. Dr. Bürkel u. Gen. in dritter Beratung zu § 150 (Umdruck 836) (Vgl. S. 9507 B, 9508 C). Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Ja Ja Ja Dr. Adenauer — — — — Albers Ja * * * Albrecht (Hamburg) . . Ja Nein Nein Ja Arndgen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Baier (Buchen) Nein Ja Nein Ja Barlage Nein Nein Nein Ja Dr. Bartram Ja Ja — — Bauer (Wasserburg) . Nein Nein Nein Ja Bauereisen Nein Nein Nein Nein Bauknecht Nein Nein Nein Ja Bausch Ja Nein Nein Nein Becker (Pirmasens) . . Nein Ja Nein Ja Bender beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Berendsen * * * * Dr. Bergmeyer Ja * * * Fürst von Bismarck . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Blank (Dortmund) . . . Nein Ja Nein Ja Frau Dr. Bleyler (Freiburg) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Blöcker Ja Nein Nein Nein Bock Ja Nein Nein Nein von Bodelschwingh . . . Nein Nein Nein Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Nein Nein Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Nein Nein Ja Frau Brauksiepe . . . . Nein Nein Nein Ja Dr. von Brentano . . . . — — — — Brese beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Brökelschen . . Ja Nein Nein Nein Dr. Brönner Nein Nein Nein Ja Brookmann (Kiel) * * * * Brück Ja * * Dr. Bucerius Nein Nein Ja Nein Dr. von Buchka . . . . Nein Nein Nein Ja Dr. Bürkel Nein Nein Nein Ja Burgemeister Ja Nein Nein Nein Caspers beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Cillien beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Conring Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Dr. Czaja Nein Ja Ja Ja Demmelmeier beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Diedrichsen Ja Nein Nein Nein Frau Dietz Nein Nein Nein Ja Dr. Dittrich beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Dollinger Ja Nein Nein Ja Donhauser Nein Nein Nein Ja Dr. Dresbach enthalten Nein Nein Ja Dr. Eckhardt Nein Nein Nein Ja Eckstein Ja — — — Ehren Ja * * * Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — — — — Etzenbach Ja Nein Nein Ja Even Ja * * * Feldmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gräfin Finckenstein . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Finckh Nein Nein Nein Ja Dr. Franz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Franzen Nein Ja Nein Ja Friese _ Ja Nein Nein Ja Fuchs Nein Nein Nein Nein Funk Nein Nein Nein Nein Dr. Furler Nein Ja Nein Ja Frau Ganswindt . . . . Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Gantenberg . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gedat Nein Ja Nein Nein Geiger (München) . . . Ja Nein Nein Nein Frau Geisendörfer . . enthalten Nein Nein Ja Gengler Nein Ja Nein Ja Gerns Ja Nein Nein * D. Dr. Gerstenmaier . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gibbert Nein Nein Nein Ja Giencke Ja Nein Nein Ja Dr. Glasmeyer Nein Nein Nein Ja Dr. Gleissner (München) Nein Nein Nein Nein Glüsing Nein Nein Nein Ja Gockeln Ja — — — Dr. Götz Nein Ja Ja Nein Goldhagen Nein Nein Nein Ja Gontrum Nein Ja * * Günther Ja Nein Nein Ja Haasler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Häussler Ja Ja Nein enthalten Hahn . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Harnischfeger Ja Ja Ja Nein Heix Ja Ja Nein Nein Dr. Hellwig Ja Nein Nein Nein Dr. Graf Henckel . . . Nein Nein Nein Nein Dr. Hesberg Ja Nein Nein Nein Heye enthalten * * * Hilbert Ja Nein Nein Nein Höcherl Nein Nein Nein Nein Dr. Höck beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Höfler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Holla Nein * * * Hoogen Nein Nein Nein Ja Dr. Horlacher Nein Nein Nein Ja Horn Nein Nein Nein Ja Huth beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Illerhaus Nein Nein Nein Ja Dr. Jaeger * Nein Nein Ja Jahn (Stuttgart) Ja Ja Nein enthalten Frau Dr. Jochmus . . . — Nein Nein Ja Josten enthalten enthalten Nein * Kahn Ja Nein Nein Ja Kaiser (Bonn) — — — — Frau Kaiser (Schwäbisch-Gmünd) Nein Ja Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Karpf Ja * * * Kemmer (Bamberg) Nein Nein Kemper (Trier) Nein Nein Nein Ja Kiesinger Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Ja Kirchhoff beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Klausner Ja Nein Nein Ja Dr. Kleindinst Nein Nein Nein Nein Dr. Kliesing beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Knapp Nein Ja Nein Ja Knobloch Nein Nein Nein Ja Dr. Köhler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Koops Ja — — — Dr. Kopf Nein Nein Nein Ja Kortmann Nein Nein Nein Ja Kraft Nein Nein Nein Ja Kramel Ja Nein Nein Nein Krammig beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kroll Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Kuchtner . . Nein Nein Nein Ja Kühlthau beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kuntscher Nein enthalten Nein Ja LKunze (Bethel) Ja Nein Nein Ja ang (München) . . . Nein Ja Nein Ja Leibing Nein Nein Nein Ja Dr. Leiske beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lenz (Brühl) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Lenz (Godesberg) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lenze (Attendorn) . . Ja Nein Nein enthalten Leonhard Ja Nein Nein Ja Lermer Nein Nein Nein Nein Leukert Nein Nein Nein Ja Dr. Leverkuehn . . . . Ja Nein * * Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Ja Dr. Lindrath Nein Nein Nein Ja Dr. Löhr Nein Nein Nein Ja Lotze Nein Nein Nein Ja Dr. h. c. Lübke . . . — — — Lücke Ja Nein Nein enthalten Lücker (München) — Nein Nein Nein Lulay Ja Ja Nein Nein Maier (Mannheim) . . Ja Ja Nein Nein Majonica Nein enthalten Nein * Dr. Baron Manteuffel. Szoege Ja Nein enthalten Ja Massoth Nein Ja Nein Ja Mayer (Birkenfeld) . Nein Nein Nein Ja Menke Ja Nein Nein Nein Mensing Ja Nein Nein Nein Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Nein Ja Meyer-Ronnenberg . Nein Nein Nein Nein Miller Nein Nein .Ja enthalten Dr. Moerchel Nein Nein Nein Ja Morgenthaler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Muckermann Nein Nein Nein Ja Mühlenberg . Nein Ja Nein Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein Nein Ja Müller-Hermann . . . Ja Nein Nein Nein Müser Nein Nein — Ja Nellen Nein Ja Nein Ja Neuburger beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Niederalt Nein Nein Nein Nein Frau Niggemeyer Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. Oberländer . . — — -- — Dr. Oesterle Ja Nein Nein Nein Oetzel beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pelster Ja Ja Nein Nein Dr. Pferdmenges . . . Nein * * Frau Pitz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Platner Nein Nein Nein Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . - Nein Nein Ja Frau Praetorius . Ja Nein Nein Ja Frau Dr. Probst . Ja Nein Nein * Dr. Dr. h. c. Pünder beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Raestrup beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rasner Ja Nein Nein Nein Frau Dr. Rehling . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Richarts enthalten Nein Nein Ja Frhr. Riederer von Paar beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Rinke Nein N ein Nein Ja Frau Rösch Nein Nein Nein Ja Rösing Nein Nein Nein Ja Rümmele Nein Ja Nein Ja Ruf Nein Nein Nein Ja Sabaß Nein Nein Ja Ja Sabel Nein Ja Nein Ja Samwer Nein Nein Nein Ja Schäffer — — — — Scharnberg Nein Nein Nein Nein Scheppmann Ja Ja Ja Nein Schill (Freiburg) Nein Nein Nein Ja Schlick Nein Nein Nein Ja Schmücker enthalten Nein Nein Nein Schneider (Hamburg) . Nein Ja Ja Ja Schrader beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Schröder (Düsseldorf) — — — — Dr.-Ing. E. h. Schuberth . Ja Nein Nein Nein Schüttler Nein Ja Nein Ja Schütz Nein Ja Ja Ja Schulze-Pellengahr . . Ja * * * Schwarz Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Nein * * Dr. Seffrin Nein Nein Ja Ja Seidl (Dorfen) Nein Nein Nein Nein Dr. Serres . Nein Nein Nein Ja Sichel Ja * * * Dr. Siemer Ja Nein Nein Ja Solke Nein Nein Nein Ja Spies (Brücken) . Nein Ja Nein Ja Spies (Emmenhausen) Ja Nein Nein Nein Spörl Ja Nein — Nein Stauch Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Steinbiß . . enthalten Nein Nein enthalten Stiller Nein Nein Nein Ja Storch — Nein Nein — Dr. Storm Nein Nein Nein Ja Strauß — — — — Struve beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stücklen Ja Nein Nein Nein Teriete beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Thies Ja Nein Nein Ja Unertl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Varelmann Nein Ja Nein Ja Frau Vietje Nein Nein Nein Ja Dr. Vogel Nein Nein Nein * Voß beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wacher (Hof) Ja Nein Nein Nein Wacker (Buchen) . . . . * Nein Nein Ja Dr. Wahl Nein Nein Nein Ja Walz Nein Ja Nein Ja Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Nein Nein Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . Nein Nein Nein Ja Wehking beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Wellhausen . . . . beurlaubt Nein Nein Nein Dr. Welskop beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Welter (Aachen) . Nein Nein Nein Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Dr. Werber Nein Nein Nein Ja Wiedeck Nein Nein Nein Ja Wieninger Ja Nein Nein Nein Dr. Willeke Nein Nein Nein Ja Winkelheide Ja Ja Nein Nein Dr. Winter Nein Nein Nein Ja Wittmann Nein Nein Nein Ja Wolf (Stuttgart) . Ja Ja Nein Nein Dr. Wuermeling . . . . — — — — Wullenhaupt enthalten Ja Nein Ja SPD Frau Albertz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Albrecht Ja Ja Ja Nein Altmaier beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Arndt Ja Ja Ja Nein Arnholz Ja Ja Ja Nein Dr. Baade Ja Ja Ja Nein Dr. Bärsch Ja Ja Ja Nein Bals Ja Ja Ja Nein Banse Ja Ja Ja Nein Bauer (Würzburg) Ja Ja Ja Nein Baur (Augsburg) . . Ja Ja Ja Nein Bazille Ja Ja Ja Nein Behrisch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Nein Bergmann Ja Ja Ja Nein Berlin Ja Ja Ja Nein Bettgenhäuser Ja Ja Ja Nein Frau Beyer (Frankfurt) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Birkelbach Ja Ja Ja Nein Blachstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bleiß Ja Ja Ja Nein Böhm (Düsseldorf) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Bruse Ja Ja Ja Nein Corterier Ja Ja Ja Nein Dannebom Ja Ja Ja Nein Daum Ja Ja Ja Nein Dr. Deist Ja Ja Ja Nein Dewald Ja Ja Ja Nein Diekmann Ja Ja Ja Nein Diel Ja Ja Ja Nein Frau Döhring Ja Ja Ja Nein Dopatka Ja Ja Ja Nein Erler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Eschmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Faller Ja Ja Ja Nein Franke Ja Ja Ja Nein Frehsee Ja Ja Ja Nein Freidhof — — — — Frenzel Ja Ja Ja Nein Gefeller Ja Ja Ja Nein Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Nein Geritzmann Ja Ja Ja Nein Gleisner (Unna) Ja Ja Ja Nein Dr. Greve beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Gülich Ja Ja Ja Nein Hansen (Köln) Ja Ja Ja Nein Hansing (Bremen) Ja Ja Ja Nein Hauffe Ja Ja Ja Nein Heide Ja Ja Ja Nein Heiland Ja Ja Ja Nein Heinrich Ja Ja Ja Nein Hellenbrock beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Herklotz Ja Ja Ja Nein Hermsdorf . Ja Ja Ja Nein Herold Ja Ja Ja Nein Höcker Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Höhne Ja Ja Ja Nein Hörauf beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Ja Nein Hufnagel . . . ... . Ja Ja Ja Nein Jacobi Ja Ja Ja Nein Jacobs Ja Ja Ja Nein Jahn (Frankfurt) . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Jaksch — Ja Ja Nein Kahn-Ackermann . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kalbitzer Ja Ja Ja Nein Frau Keilhack Ja Ja Ja Nein Frau Kettig Ja Ja Ja Nein Keuning Ja Ja Ja Nein Kinat Ja Ja Ja Nein Frau Kipp-Kaule Ja Ja Ja Nein Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Nein Koenen (Lippstadt) . . Ja Ja Ja Nein Frau Korspeter Ja Ja Ja Nein Dr. Kreyssig Ja Ja Ja Nein Kriedemann Ja Ja Ja Nein Kühn (Köln) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kurlbaum Ja Ja Ja Nein Ladebeck Ja Ja Ja Nein Lange (Essen) Ja Ja Ja Nein Leitow Ja Ja Ja Nein Frau Lockmann . . . Ja Ja Ja Nein Ludwig Ja Ja Ja Nein Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Ja Nein Marx Ja Ja Ja Nein Matzner Ja Ja Ja Nein Meitmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Mellies Ja * Dr. Menzel beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Merten Ja Ja Ja Nein Metzger . . . . . Ja Ja Ja Nein Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Nein Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Nein Mißmahl — - — Moll Ja Ja Ja Nein Dr. Mommer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Müller (Erbendorf) . . . Ja Ja Ja Nein Müller (Worms) . . . Ja Ja Ja Nein Frau Nadig Ja Ja Ja Nein Odenthal beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Ohlig Ja Ja Ja Nein Ollenhauer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Paul Ja Ja Ja Nein Peters Ja Ja Ja Nein Pöhler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Nein Dr. Preller Ja Ja Ja Nein Prennel Ja Ja Ja Nein Priebe Ja Ja Ja Nein Pusch Ja Ja — Nein Putzig Ja Ja Ja Nein Rasch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Ratzel . . . . . . . Ja Ja Ja Nein Regling Ja Ja Ja Nein Rehs Ja Ja Ja Nein Reitz Ja Ja Ja Nein Reitzner * Ja Ja Nein Frau Renger Ja Ja Ja Nein Richter Ja Ja Ja Nein Ritzel Ja Ja Ja Nein Frau Rudoll Ja Ja Ja Nein Ruhnke Ja Ja Ja Nein Runge Ja Ja Ja Nein Frau Schanzenbach . . . Ja Ja Ja Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Scheuren Ja Ja Ja Nein Dr. Schmid (Frankfurt ) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Schmidt (Gellersen) Ja Ja Ja Nein Schmidt (Hamburg) . Ja Ja Ja Schmitt (Vockenhausen) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Schöne Ja Ja Ja Nein Schoettle . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Nein Seither Ja Ja Ja Nein Seuffert beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stierle Ja Ja Ja Nein Sträter Ja Ja Ja Nein Frau Strobel Ja Ja - Nein Stümer Ja Ja Ja Nein Thieme Ja Ja Ja Nein Wagner (Deggenau) . Ja Ja Ja Nein Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wehner Ja Ja Ja Nein Wehr . . Ja Ja Ja Nein Welke Ja Ja Ja Nein Weltner (Rinteln) Ja Ja Ja Nein Dr. Dr. Wenzel Ja Ja Ja Nein Wienand beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wittrock Ja Ja Ja Nein Zühlke Ja Ja Ja Nein FDP Dr. Atzenroth * * * Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja * * * Dr. Bucher Nein Nein Nein Ja Dr. Czermak Ja Nein Ja Ja Dr. Dehler . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr.-Ing. Drechsel . . Nein Nein Nein Nein Eberhard beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Friese-Korn . . * Nein Nein Nein Frühwald beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gaul Ja Nein Ja Nein Dr. von Golitschek Ja Nein Ja Nein Graaf (Elze) Nein Nein Nein Nein Dr. Hammer Nein Nein beurlaubt beurlaubt Held beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Hoffmann Ja Nein Ja Nein Frau Hütter Ja Nein Nein Nein Frau Dr. Ilk Ja Nein Ja Nein Dr. Jentzsch Ja Nein Nein Nein Kühn (Bonn) Nein * * * Lenz (Trossingen) . . . Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Ja Nein Nein Nein Margulies Nein Nein Ja Ja Mauk . . Ja Nein Nein Nein Dr. Mende beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Miessner Nein Nein Nein Nein Onnen Ja Nein Nein Nein Rademacher Nein Nein * Scheel beurlaubt beurlaubt' beurlaubt beurlaubt Schloß beurlaubt Nein Nein Nein Schwann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stahl Ja Nein Nein Nein Dr. Stammberger beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Starke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Weber (Untersontheim) . Ja Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 GB/BHE Elsner Ja Ja Ja Nein Engell Ja Ja Ja Nein Feller Ja Ja Ja Nein Frau Finselberger . . enthalten Ja Ja Nein Gemein Ja Ja Ja Nein Dr. Gille Nein Ja Ja Nein Dr. Kather enthalten * * * Dr. Keller Ja Ja Ja Nein Dr. Klötzer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kunz (Schwalbach) . Ja Ja Ja Nein Kutschera Ja Ja Ja Nein Dr. Mocker enthalten * * Petersen enthalten Ja Ja Nein Dr. Reichstein enthalten Ja Ja Nein Seiboth * Ja Ja Nein Dr. Sornik Ja Ja Ja Nein Srock Ja Ja Ja Nein Dr. Strosche enthalten Ja Ja Nein DP Becker (Hamburg) . . . Ja Nein Nein Nein Dr. Brühler Ja Nein Nein Nein Eickhoff Ja Nein Nein Nein Dr. Elbrächter beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Fassbender Ja Nein Nein Nein Frau Kalinke Ja Nein Nein Nein Matthes Ja Nein Nein Nein Dr. von Merkatz . . . . — Nein Nein — Müller (Wehdel) . . . . Ja Nein Nein Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Nein Nein Nein Schneider (Bremerhaven) beurlaubt Nein beurlaubt beurlaubt Dr. Schranz Ja Nein Nein Nein Dr.-Ing. Seebohm . . . — — — — Walter Ja Ja Nein Nein Wittenburg Ja Nein Nein Nein Dr. Zimmermann . . . Ja Nein * * FVP Dr. Berg Ja Nein Nein Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Nein * * Dr. h. c. Blücher . . . — — — — Euler * * * * Hepp Ja Nein Nein Nein Körner Ja Nein Nein Nein Lahr Ja Nein Nein Nein von Manteuffel (Neuß) Ja * * * Neumayer Ja Nein Nein Nein Dr. Preiß beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Preusker — — — — Dr. Schäfer Ja Nein Nein Nein Dr. Schneider (Lollar) . Ja Nein Nein Nein Dr. Graf (München) . Nein Nein Nein Nein Gumrum Ja Nein Nein Nein Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stegner Ja Nein Nein Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Abgegebene Stimmen 371 363 349 346 Davon: Ja 228 173 150 1 18 Nein 129 187 198 222 Stimmenthaltung . 14 3 1 6 Zusammen wie oben . . 371 363 349 346 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 CDU/CSU Dr. Friedensburg Nein Nein Nein Nein Grantze beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Kroe beurlaubt Nein beurlaubt beurlaubt Lemmer — — — — Frau Dr. Maxsein Nein Nein * * Stingl Nein Ja Nein Ja SPD Brandt (Berlin) beurlaubt beurlaubt beurlaubt J~ beurlaubt ñt Frau Heise Ja Ja Klingelhöfer Ja Ja Ja Nein Dr. Königswarter. . Ja Nein Mattick . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Neubauer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Neumann Ja Ja Ja Nein Dr. Schellenberg . Ja Ja Ja Nein Frau Schroeder (Berlin) . Ja Ja Ja Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Ja Ja Nein FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein Ja Nein Dr. Reif beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Will Ja Nein enthalten Nein FVP Dr. Henn Ja Nein enthalten Nein Hübner Ja Nein Nein Nein Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abstimmung Abstimmung Abstimmung 1 2 3 4 Abgegebene Stimmen 15 16 14 14 Davon: Ja 12 9 9 1 Nein 3 7 3 13 Stimmenthaltung . — — 2 — Zusammen wie oben . . 15 16 14 14 *) Für Teile der Sitzung beurlaubt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, wir fahren in der unterbrochenen Sitzung fort. Nachdem die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung — Drucksache 1274 — beendet ist, kommen wir nunmehr zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Ludwig.


Rede von Adolf Ludwig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe namens meiner Fraktion bei Beginn der Aussprache zur dritten Lesung folgendes zu erklären.
Der Regierungsentwurf zu diesem heute vorliegenden Gesetz lehnt sich eng an die Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 1927 an. Schon die Beratungen im Ausschuß für Arbeit ergaben, daß seit dem Jahre 1927 doch allerhand geschehen ist und daß die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und die Entwicklung des Arbeitsmarktes in diesem Gesetz ihren Niederschlag finden müssen. Das Gesetz von 1927 wurde in einer Zeit fast normaler Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt geschaffen.
Es blieb kaum Zeit zur Sammlung von Erfahrungen, als 1929 die Wirtschaftskrise Millionen als Arbeitslose auf die Straße warf und die damalige Regierung zwang, die Leistungen zu mindern und die Beiträge zu erhöhen. Experimente mit verlängerten Wartezeiten, Sonderbestimmungen für Arbeitslose, für saisonbedingte Berufe, Einführung von Bedürftigkeitsprüfungen trugen nicht dazu bei, das Hauptziel, die Arbeitsvermittlung in das Licht der Öffentlichkeit zu rücken, zu erreichen. Das Arbeitsamt wurde einfach zur Stempel- und Unterstützungstelle, der Vermittler Sklave seiner Kartei.
In der Zeit von 1933 bis 1945 wurde die Arbeitsverwaltung von jeder Selbstverwaltung entkleidet, und im Zeichen der Dienstverpflichtung wurde sie Rekrutierungsbehörde der staatlichen Arbeitslenkung. Nach dem Zusammenbruch 1945 entstand die Arbeitsverwaltung neu in den Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die Länder schufen in Anlehnung an das Gesetz von 1927 wieder eigenes Recht, das sehr differenziert war, sowohl in der Arbeitslosenversicherung als auch in der Arbeitslosenhilfe.
Nun soll das neue Gesetz die Rechtseinheit auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung, der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitslosenhilfe, aber auch der Ausfallunterstützung, der werteschaffenden Arbeitslosenhilfe und hinsichtlich des Verfahrens wiederherstellen. Wir dürfen wohl sagen, daß der vorliegende Entwurf diese Forderung erfüllt und daß dem Arbeitnehmer, aber auch dem Arbeitgeber nun wieder das Gefühl der Rechtssicherheit gegeben wird.
Eine andere Frage aber ist die, ob dieses Gesetz ein brauchbares Instrument einer Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik sein wird, die aus der Wanderung aus der Selbständigkeit in die Unselbständigkeit, aus dem Problem der endgültigen Arbeitseingliederung der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge, aus der Arbeitsnot der älteren Angestellten und aus der Automatisierung die sich ergebenden Folgerungen zieht.
Ich bin nicht sicher, daß die vielen Beschränkungen der Selbstverwaltung in diesem Gesetz dazu führen werden, die Handhabung des Gesetzes der Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft, die ja nicht stillsteht, elastisch anzupassen. Wir bedauern es, daß Sie so wenig Vertrauen in die Tätigkeit der Organe und in die Männer und Frauen, die mit Erfahrung und Klugheit die Selbstverantwortung in den Selbstverwaltungsorganen tragen, zu setzen bereit sind. Dank gebührt wohl allen Bediensteten der Arbeitsverwaltung, die seit dem Zusammenbruch eine unvorstellbare Last getragen haben. Wenn die Selbstverwaltungsorgane durch die heute beschlossenen Vorschriften noch mehr in ihrer Wirksamkeit eingeengt werden, dann kann befürchtet werden, daß die Freude an der Mitarbeit keinen Auftrieb, sondern das Gegenteil erfährt.
Ich will aber nur auf einige Dinge aufmerksam machen, an denen die Mehrheit des Hauses vorbeigegangen ist oder die sie trotz unserer Hinweise und Anträge nicht gewertet hat.
Erstens. Es gibt eine Früh- und Teilinvalidität, von der mehr als die Hälfte der Rentenempfänger betroffen sind. Wir werden uns mit dem Problem der Wiederherstellung, vor allen Dingen aber der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit noch an anderer Stelle befassen müssen. Heute will ich nur sagen, daß Teil- oder Frühinvalidität die Arbeitsfähigkeit nicht immer vollkommen ausschließt. Eine Invalidität im erlernten oder früheren Beruf zwingt den Arbeitnehmer angesichts der unzureichenden Rente zu einer Tätigkeit in einem neuen Beruf, um so mit dem Einkommen aus Arbeit und Rente seinen Lebensstandard einigermaßen aufrechterhalten zu können. Diesem Verlangen des einzelnen kommt der Kräftebedarf der Wirtschaft entgegen. Es entspricht nicht dem Sinn einer modernen Gesetzgebung, Zeiten regelmäßiger Arbeitstätigkeit von der Versicherungspflicht auszuschließen und damit für den Fall der Arbeitslosigkeit dem Arbeitnehmer den Versicherungsschutz zu nehmen.
Wenn der Arbeitnehmer also nicht geringfügig oder nicht unständig arbeitet, sondern regelmäßig tätig ist, so muß er sich nach unserer Meinung eine Anwartschaft auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung erwerben können, auch wenn er Rente bezieht. Die Altersrente scheidet dabei aus, weil wir dem Altersrentner im Alter eine auskömmliche Rente geben wollen.
Wir kommen damit zweitens zu der Frage der Bewertung der geringfügigen Beschäftigung. Die


(Ludwig)

Wirtschaft verlangt in steigendem Maße nach Halbtagskräften, d. h. nach Männern und Frauen, die aus wirtschaftlichen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht voll, aber teilweise und regelmäßig zur Verfügung stehen. Schauen Sie sich bitte die Inserate in den Zeitungen an, wie groß die Nachfrage nach solchen Kräften in Büros, Einzelhandel, Haushalten und Betrieben ist! Wieviel Frauen und Teilinvaliden sind wirtschaftlich darauf angewiesen, zu arbeiten, als Alleinstehende oder als Ehegatten, um mithelfend oder allein die Familie zu erhalten! Man kann über diese Erscheinung nicht mit einer Handbewegung hinweggehen. Wenn die Arbeitsvermittlung nicht, wie das heute leider der Fall ist, in der Papiervermittlung am Schreibtisch steckenbleiben will, dann muß sie die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt beobachten und bei Prüfung der Frage, ob eine Beschäftigung geringfügig ist, auch mehrere nebeneinander ausgeübte Beschäftigungen zusammenrechnen, um den Charakter des echten Arbeitnehmers richtig beurteilen zu können. Der Gesetzgeber darf aber, wenn er die Arbeitsverwaltung nicht auf ein starres Schema von Anno dazumal festnageln will, nicht hinterherhinken, sondern muß vorausschauend den Anzeichen der sich anbahnenden Entwicklung in der Gesetzgebung frühzeitig folgen.
Drittens. Das Arbeitsamts soll neutral sein, es soll ehrlicher Makler zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern beim Zustandekommen von Arbeitsverträgen sein. Dazu gehört zweifellos, daß es im Arbeitskampf dem unmittelbar Beteiligten keine Unterstützung zahlen darf. Es darf nach unserer Auffassung aber auch unter keinen Umständen einem im Streik oder Aussperrung befindlichen Betrieb Arbeitskräfte vermitteln. Die erste Forderung haben Sie zugestanden, die zweite haben Sie verklausuliert angenommen, indem Sie eine Soll-Bestimmung beschlossen haben. Ich fürchte, daß das Vertrauen der Arbeitnehmerschaft in die Neutralität des Arbeitsamtes durch diese Bestimmung nicht gestärkt wird. Was für die Vermittlung gilt, gilt auch für die Gewährung des Arbeitslosengeldes. Wir sind einig mit Ihnen, daß im Arbeitskampf stehenden Belegschaften kein Arbeitslosengeld gezahlt werden darf, solange der Arbeitskampf dauert. Wer aber infolge einer Aussperrung oder eines Streiks arbeitslos wird, weil seinem Betrieb die Rohstoffe usw. aus den im Arbeitskampf stehenden Betrieben fehlen, der ist doch am Arbeitskampf nicht unmittelbar beteiligt. Es ist also arbeitslos und hat Anspruch auf die Leistungen nach diesem Gesetz wie jeder andere, der die Voraussetzungen erfüllt hat. Wenn Sie diese Leistungen nur dann gewähren wollen, wenn eine unbillige Härte vorliegt, dann schaffen Sie mit dieser Bestimmung erst die unbillige Härte, die nicht vom Tatbestand, sondern vom Ermessen her geprüft werden soll.
Viertens. In der modernen Wirtschaft geht die Tendenz vom Kleinbetrieb zum Mittelbetrieb und weiterhin zum Großbetrieb. Die Zahl der selbständig Schaffenden aller Berufe sinkt von Jahr zu Jahr, und die Möglichkeit junger Menschen, einmal selbständig zu werden, wird ebenfalls von Jahr zu Jahr geringer. Vielen älteren Selbständigen wird es schwer und in vielen Fällen unmöglich, ihre Selbständigkeit zu erhalten. Darum arbeiten Kinder und Enkel im Betrieb des Vaters oder Großvaters, Väter oder Großväter im Betrieb der Kinder oder Enkel, Brüder oder Schwestern im
Betrieb des Bruders usw. Sie arbeiten — das zeigt die Praxis — nicht als mithelfende Angehörige für freie Kost, Wohnung und Zehrgeld, sondern sie arbeiten als echte Arbeitnehmer nach den Merkmalen von Arbeitsverträgen für Gehälter und Löhne. Warum tun Sie so, als ob kein Grund vorhanden wäre, diesen Arbeitnehmern den Versicherungsschutz nach Erfüllung der Versicherungspflicht zu gewähren? Das Argument, es würde Mißbrauch mit diesem Gesetz durch das Eingehen von Scheinarbeitsverhältnissen getrieben, ist doch nicht ganz zugkräftig. Kein Gesetz kann einen Mißbrauch ausschließen. Aber wollen wir denn dazu kommen, wichtige Fragen gesetzlich nicht zu regeln nur in der Befürchtung, daß einmal einer etwas erhalten kann, was ihm nicht zusteht? Dann allerdings könnte sich der Bundestag seine Arbeit leichter machen.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Hier ist die Ausnahme wirklich nicht die Regel. Wenn es auch einmal so gewesen sein sollte — und das will ich nicht bestreiten —, so können Sie das für die jetzige Zeit nicht behaupten, oder Sie kennen und übersehen die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht. Sonst würde die Zahl der Arbeitnehmer in den letzten Jahren nicht auf 18,4 Millionen gestiegen sein. Nicht aus purer Genußsucht arbeiten die Menschen unter den heutigen Verhältnissen regelmäßig jahrelang als Arbeiter, sondern aus wirtschaftlichem Zwang und auch aus der inneren Verpflichtung zur Arbeit. Sie kennen ja den Ausspruch: Wir Deutsche können alles entbehren, nur die Arbeit nicht.
Fünftens. Arbeitsunfähige sollen — das wird hoffentlich unsere gemeinsame Auffassung sein — durch die Neuordnung der Leistungen der Rentenversicherung eine Rente erhalten, die in einem gesunden Verhältnis zum Arbeitseinkommen steht. Gilt dieser Grundsatz nicht auch für Menschen, die arbeitsfähig, aber ohne Schuld vorübergehend arbeitslos sind? Auch sie sollen sozial nicht absteigen, sie sollen ihre Kinder nicht von der Schule nehmen müssen und sie sollten in ihrer Lebensführung arbeitsfähig, d. h. auch arbeitsvermittlungsfähig bleiben. Darum sollte nach unseren Anträgen der Hauptunterstützungsempfänger 50 % seines Bruttoarbeitsentgelts als Arbeitslosengeld, die Familie mit zwei Kindern sollte 75% des Bruttoeinkommens des Ernährers zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards auch in der Zeit der Arbeitslosigkeit erhalten. Wenn dies für Arbeitslose ganz allgemein gilt, dann erst recht für langfristig Arbeitslose, die ihre Arbeitslosigkeit wirklich nicht verschuldet haben, sondern als Folge der Vertreibung, der Flucht, der Kriegsgefangenschaft — ältere Angestellte insbesondere als Verlust ihrer bisherigen Existenzgrundlage — erleiden.
Sie haben unsere Anträge, die auf wirksame Verbesserungen hinzielten, ich kann wohl sagen: restlos abgelehnt, wenigstens heute in der zweiten Lesung. Die Anträge sind damit für uns nicht erledigt. Wir werden eines Tages diese Verbesserungen durchsetzen, vielleicht mit Ihnen, vielleicht auch ohne Sie.
Wir verkennen auch nicht — und das will ich nicht ungesagt sein lassen — die Verbesserungen, die das Gesetz tatsächlich bringt. Wir würden in der Erweiterung der Versicherungspflicht und in der Erhöhung der Beitragsgrenze die Möglichkeit zur Erhöhung der unzureichenden Leistungen


(Ludwig)

sehen, wenn Sie sich jetzt noch in der dritten Lesung dazu aufschwingen könnten, unserem Antrag, der noch vorgelegt wird, zuzustimmen. Damit könnte die Abstimmung der zweiten Lesung wiedergutgemacht werden, und auch eine nach Auffassung meiner Freunde sehr schlechte Entscheidung könnte damit wiedergutgemacht werden. Trotz der Senkung des Beitrages haben wir die optimistische Auffassung, daß angesichts der dauernden Steigerung der Beschäftigtenzahlen und der Senkung der Arbeitslosenziffern die Rücklage der Bundesanstalt in Höhe von rund 3 Milliarden DM nicht angeknabbert werden muß.
Wir könnten uns vorstellen, daß man einen Teil dieser nach unserer Auffassung zu hohen Rücklage zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus verwendet. So kann ein Teil dessen, was den Arbeitnehmern zuviel an Beiträgen aus der Lohntüte oder aus dem Gehaltsbriefumschlag herausgenommen wurde, demselben Personenkreis zinslos oder zinsverbilligt wieder zugeführt werden.
In langer und eingehender Beratung sind andere Fragen zu unserer Zufriedenheit entschieden worden. Dies gilt für die Verbesserung der Anwartschaft, die Einbeziehung der Heimarbeiter in die Versicherungspflicht und in den Versicherungsschutz, die erhöhten Freibeträge bei Nebeneinkommen, die Nichtanrechnung der Tage mit Nebenbeschäftigungen auf die Bezugsdauer und die glückliche Lösung des heiklen Problems der Wartezeit. Ich vergesse hierbei auch nicht die neuen Möglichkeiten der beruflichen Um- und Fortbildung, die Förderung der Arbeitsaufnahme nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für solche, die sich selbständig machen wollen. Wir freuen uns besonders über die verständnisvolle Bereitschaft, den im Ausland tätigen Deutschen für den Fall ihrer Heimkehr durch den Versicherungsschutz eine Auffangstelle zu geben, und wir hoffen, daß der Herr Bundesarbeitsminister von seinem Recht zum Erlaß einer Rechtsverordnung in diesem Falle bald einen guten Gebrauch macht. Hoffen wir auch, daß die geschlossene Herausnahme der Landarbeiter mit Familienanschluß aus der Versicherungspflicht wieder rückgängig gemacht wird! Dann wäre auch hier ein uns wichtiges Anliegen erfüllt.
Wir haben uns die Sache wahrhaftig nicht leicht gemacht, das werden alle an den Ausschußberatungen Beteiligten bestätigen müssen. Schweren Bedenken steht selbstverständlich auch die Anerkennung von Verbesserungen gegenüber. Ein relativ geringer Fortschritt wird durch Beharrung auf überlebten Vorstellungen gehemmt, die Selbstverwaltung wird leider noch mehr als bisher eingeengt. Wir rechnen zuversichtlich damit, daß die Entwicklung uns eines Tages dazu zwingt, dieses Gesetz noch einmal zu überprüfen.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Sabel.