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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 25. Oktober 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 166. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1956 9149 166. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1956. Ergänzung der Tagesordnung 9151 B Fragestunde (Drucksache 2782): 1. Frage des Abg. Hübner (FVP) betr. unterschiedliche Berechnung von Selbstwähl- und handvermittelten Verbindungen im Fernsprechverkehr: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 9152 A Hübner (FVP) 9151 C, D 2. Frage des Abg. Hübner (FVP) betr. Stand der Arbeiten an dem Entwurf eines neuen Postgesetzes: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 9152 A Hübner (FVP) 9152 B 3. Frage des Abg. Dr. Rinke (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung der Interessen der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge bei der Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens: Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 9152 C, 9153 C Vizepräsident Dr. Becker 9153 C 4. Frage zurückgestellt 9153 D 5. Frage der Abg. Frau Dr. Ilk betr. Ausführung der im Entwurf des Luftschutzgesetzes geforderten baulichen Maßnahmen bei Bundesbauten usw.: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 9153 D 6. Frage des Abg. Ladebeck (SPD) betr. Leichenöffnungen in Krankenhäusern: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9154 A, B Ladebeck (SPD) 9154 A 7. Frage des Abg. Seuffert (SPD) betr Umsatzsteuerhandhabung in München: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 9154 B 8. Frage des Abg. Arnholz (SPD) betr. Mißstände bei Postzustellung durch Hausbriefkästen: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 9155 A, C Arnholz (SPD) 9155 B 9. Frage des Abg. Arnholz (SPD) betr Ergebnisse der Verfahren im Butterskandal: Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 9155 D, 9156 A Arnholz (SPD) 9156 A 10. Frage des Abg. Dr. Menzel (SPD) betr Ausstellung von Einreisegenehmigungen an Bewohner der Ostblockstaaten: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9156 B 11. Frage des Abg. Dr. Mommer (SPD) betr. Bau von Wohnungen für SBZ-Flüchtlinge: Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 9156 D 12. Frage des Abg. Dr. Menzel (SPD) betr Verhalten der Bundesregierung in einem Landesverratsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 9157 C, 9158 A, B Dr. Menzel (SPD) 9158 A, B 13. Frage des Abg. Pusch (SPD) betr. Bau eines Flugplatzes der Bundeswehr bei Großsachsenheim im Kreise Ludwigsburg: Strauß, Bundesminister für Verteidigung 9160 D 14. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Rechtsstreit zwischen den Osthannoverschen Eisenbahnen und einer Hamburger Speditionsfirma: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9158 C, D, 9159 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . 9158 D, 9159 A 15. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Ergebnis der Überprüfung verfassungsfeindlicher Äußerungen aus dem Kreise der sogenannten Abendländischen Aktion bzw. Abendländischen Akademie: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9159 B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) 9159 C 16. Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) (SPD) betr. Ergebnis der Vorbereitung einer Strafverfolgung eines Verlags in Oberammergau wegen eines antisemitischen Hetz-Pamphlets: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9159 D 17. Frage des Abg. Dr. Schellenberg (SPD) betr. Gutachten eines Versicherungsmathematikers zum Regierungsentwurf eines Rentenversicherungsgesetzes: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 9160 A, C Dr. Schellenberg (SPD) 9160 B, C Nächste Fragestunde 9161 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 (ERPWirtschaftsplangesetz 1956) (Drucksache 2513, zu 2513); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 2779) 9161 B Klingelhöfer (SPD): als Berichterstatter 9161 B Schriftlicher Bericht 9208 B als Abgeordneter 9163 A Dr. Atzenroth (FDP) 9161 C Dr. h. c. Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit 9162 B, D, 9163 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . 9162 D, 9163 A Beschlußfassung ' 9165 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2379); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2749 [neu], Umdruck 789) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1688); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2750) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umsatzsteuerbefreiung für Milch (Drucksachen 2751, 1677) 9166 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU): als Berichterstatter . . . . 9166 B, 9168 B als Abgeordneter 9172 A Mensing (CDU/CSU) . . . . 9168 D, 9170 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 9170 C, D, 9171 A, 9172 C Kriedemann (SPD) . 9170 D, 9171 A, 9172 C Unertl (CDU/CSU) 9171 C, 9172 B Bauknecht (CDU/CSU) 9172 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 9172 B Abstimmungen 9168 C, 9172 D, 9173 A Überweisung des Entschließungsantrags Umdruck 789 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9173 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Jugendfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Errichtung eines Instituts für Jugendfragen (Drucksachen 2684, 883) 9173 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 9173 D, 9178 D Dr. Graf (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 9176 B als Abgeordneter 9187 D Dr. Menzel (SPD) 9178 C Frau Keilhack (SPD) 9179 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . . 9180 D, 9185 D Hübner (FVP) 9182 D Kutschera (GB/BHE) 9183 B Dr. Preller (SPD) . . 9184 D, 9185 D, 9188 D Kemmer (Bamberg) (CDU/CSU) . . 9186 C Beschlußfassung 9189 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 2429) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Drucksache 2672), mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbildungsbeihilfen für jugendliche Evakuierte (Drucksachen 2777, 2411), mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Graf (München), Frau Pitz, Wolf (Stuttgart), Dr. Seffrin, Dr. Czaja betr. Berufliche und gesellschaftliche Eingliederung spätausgesiedelter und ehemals zwangsverschleppter deutscher Kinder und Jugendlicher (Drucksache 2752), mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksachen 2790, 2364, Umdruck 610) und mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP betr. Umgestaltung des Bundesjugendplans (Drucksache 2808) 9151 B, 9189 C Lange (Essen) (SPD), Antragsteller 9190 A, 9191 C Frau Pitz (CDU/CSU), Antragstellerin 9193 B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 9197 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9211 C Herold (SPD) 9198 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 9199 C, 9201 C, D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 9201 C, 9206 B, C Hermsdorf (SPD) 9201 D Frau Friese-Korn (FDP) 9203 A Jahn (Stuttgart) (CDU/CSU) . . . 9204 A Brand (Remscheid) (CDU/CSU) . . 9206 B Mellies (SPD) 9206 C Rückverweisung des Ausschußantrags Drucksache 2777 und des Antrags Drucksache 2411 an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 9189 D Beschlußunfähigkeit festgestellt 9206 D Weiterberatung vertagt 9206 D Nächste Sitzung 9206 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9207 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1956 (Drucksache 2779) 9208 B Anlage 3: Entschließungsantrag der Abg. Unertl u. Gen. zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 789) 9211 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2790) 9211 C Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Becker eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 27. 10. Arndgen 26. 10. Dr. Arndt 27. 10. Dr. Bartram 26. 10. Bauer (Wasserburg) 5. 11. Bazille 26. 10. Becker (Hamburg) 8. 11. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 10. Dr. Berg 25. 10. Birkelbach 27. 10. Fürst von Bismarck 27. 10. Blachstein 27.10. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 27. 10. von Bodelschwingh 27. 10. Brockmann (Rinkerode) 27. 10. Dr. von Buchka . 27. 10. Caspers 26. 10. Cillien 15. 12. Dr. Conring 27. 10. Daum 26. 10. Dr. Deist 25. 10. Diekmann 26. 10. Dr. Dittrich 26. 10. Dopatka 25. 10. Eberhard 26. 10. Dr. Elbrächter 25. 10. Eder 27. 10. Etzenbach 25. 10. Euler 26. 10. Even 27. 10. Fassbender 26. 10. Feldmann 20. 11. Gräfin Finckenstein 27. 10. Finckh 26. 10. Frehsee 26. 10. Gems - 27. 10. Dr. Glasmeyer 25. 10. Dr. Gleissner (München) 26. 10. Gockeln 25. 10. Dr. von Golitschek 25. 10. Graaff (Elze) 27. 10. Grantze 15. 12. Dr. Greve 10. 11. Haasler 27. 10. Dr. Hammer 3. 11. Heiland 26. 10. Held 25. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Hellwig 27. 10. Dr. Höck 26. 10. Höfler 27. 10. Hörauf 31. 10. Hufnagel 26.40. Jacobs • 27. 10. Kahn 26. 10. Kahn-Ackermann 17.11. Kalbitzer 27. 10. Dr. Kather 25. 10. Keuning 25. 10. Kiesinger 27. 10. Dr. Klötzer 25. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Köhler 26. 10. Könen (Düsseldorf) 8.11. Dr. Königswarter 27. 10. Dr. Kopf 27. 10. Dr. Kreyssig 26. 10. Frau Dr. Kuchtner 26. 10. Kühn (Köln) 25. 10. Kuntscher 26. 10. Kurlbaum 25. 10. Lemmer 27. 10. Lenz (Brühl) 26. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27. 10. Lermer 25. 10. Dr. Leverkuehn 27. 10. Dr. Lindenberg 26. 10. Dr. Löhr 26. 10. Lotze 9. 11. Lücker (München) 27. 10. Maier (Freiburg) 26. 10. .von Manteuffel (Neuß) 26. 10. Marx. 27. 10. Mattick 28. 11. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Dr. Mende 25. 10. Menke 26. 10. Dr. von Merkatz 27. 10. Merten 27. 10. Metzger 27. 10. Frau Meyer-Laule 27. 10. Dr. Miessner 25. 10. Dr. Mocker 25. 10. Dr. Mommer 27. 10. Morgenthaler 27. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Frau Nadig 25. 10. Neubauer 30. 11. Dr. Oesterle 27. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Paul 27. 10. Dr. Pferdmenges 25. 10. Platner 8.11. Dr. Pohle (Düsseldorf) 26. 10. Frau Praetorius 25. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 27. 10. Rasch 25. 10. Frau Dr. Rehling 27. 10. Dr. Reichstein 25. 10. Dr. Reif 27. 10. Reitz 8.11. Frau Rösch 27. 10. Ruhnke 26. 10. Scheppmann 26. 10. Schill 26. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 26. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Frau Schroeder (Berlin) 27. 10. Schütz 27. 10. Schwann 28.10. Seiboth 25. 10. Seidl (Dorfen) 27. 10. Dr. Stammberger 17.11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 27. 10. Teriete 25. 10. Wagner (Ludwigshafen) 27. 10. Dr. Wahl 27. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 27. 10. Wehking 25. 10. Dr. Welskop 25. 10. Wieninger 26. 10. Dr. Willeke 27. 10. Dr. Winter 8.11. Wittrock 25. 10. Anlage 2 Drucksache 2779 (Berichtigt) (Vgl. S. 9161 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1956) (Drucksachen 2513, zu 2513). Berichterstatter: Abgeordneter Klingelhöfer Der Gesetzentwurf Der Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1956 ist am 26. Juni 1956 dem Bundestag zur Beschlußfassung übersandt worden, nachdem der Bundesrat am 15. Juni 1956 beschlossen hatte, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Gesetzentwurf wurde dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführendem Ausschuß und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen. Der Haushaltsausschuß hat am 27. September 1956 den Entwurf beraten und folgende Stellungnahme abgegeben: „Der Haushaltsausschuß ist angesichts der zeitlichen Umstände nicht in der Lage, zu dem materiellen Inhalt des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1956 endgültig Stellung zu nehmen und Änderungen vorzuschlagen. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Haushaltsausschuß künftighin den Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, daß er zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan beraten werden kann und daß eine stete gegenseitige Abstimmung der beiden Pläne gesichert ist. Der Haushaltsausschuß erhebt dabei die Forderung, daß in beiden Plänen Übersichten über beiderseitig geförderte Vorhaben erscheinen. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, den Haushaltsausschuß im Laufe des Rechnungsjahres über wichtige Vorgänge, die sich im Bereich des ERP-Sondervermögens vollziehen, zu unterrichten. Schließlich soll eine Prüfung und Regelung der grundsätzlichen Frage der Haushaltsgestaltung hinsichtlich des ERP-Sondervermögens im Zusammenhang mit der Haushaltsrechtsreform erfolgen. Der Haushaltsausschuß spricht außerdem die Erwartung aus, daß die Ansätze des Bundeshaushaltsplans, insbesondere auch in bezug auf die Deutsche Lufthansa, durch den Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens nicht nachträglich eine Änderung erfahren." Die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuß für Wirtschaftspolitik erfolgte am 12. September und 4. Oktober 1956. Das ERP-Sondervermögen Nach dem Stand vom 31. März 1955 betrug das ERP-Sondervermögen rd. 6,43 Milliarden DM. Gegenüber dem Vorjahr hat es sich um rd. 0,28 Milliarden DM erhöht. Der Vermögensbestand setzte sich zusammen aus Forderungen aus Krediten . 5,38 Milliarden DM sonstigen Forderungen . . . 0,17 Milliarden DM I Beteiligungen . . .. . . 0,02 Milliarden DM Wertpapieren 0,01 Milliarden DM Bankguthaben 0,85 Milliarden DM 6,43 Milliarden DM Seit Bestehen der Marshallplanhilfe sind ausgezahlt worden: für Kredite . 6,26 Milliarden DM für Zuschüsse 0,43 Milliarden DM für Beteiligungen 0,05 Milliarden DM 6,74 Milliarden DM Der Unterschied zwischen dem Vermögensbestand und den Auszahlungen ist darauf zurückzuführen, daß die Tilgungen revolvierend eingesetzt werden, so daß die Auszahlungen höher als der Vermögensbestand sein müssen. Der ERP-Wirtschaftsplan 1956 Während die Mittel des ERP-Sondervermögens in den vergangenen Jahren zur Überwindung der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden in zahlreichen Wirtschaftszweigen überwiegend eingesetzt wurden, ist im ERP-Wirtschaftsplan 1956 vorgesehen, die in diesem Rechnungsjahr zur Verfügung stehenden Mittel überwiegend zur Rationalisierung und Modernisierung von Betrieben zu verwenden. Diese sich aus der allgemein günstigen Entwicklung der deutschen Gesamtwirtschaft ergebenden Programmabsichten sollen jedoch nicht ausschließen, daß durch einzelne Kreditprogramme Investitionen gefördert werden, die im allgemein wirt- (Klingelhöfer) schaftlichen Interesse liegen. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche der Wasser- und Verkehrswirtschaft, die finanziell immer noch viel zu gering bedient werden. Der ERP-Wirtschaftsplan 1956 schließt mit 951 600 400 DM in Einnahme und Ausgabe ab. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahre ist auf die Verringerung der amerikanischen Wirtschaftshilfe zurückzuführen, die heute ausschließlich für Berlin bestimmt ist. Der Betrag von 951 600 400 DM setzt sich zusammen aus Einnahmen und Ausgaben des ERP-Sondervermögens 942 969 500 DM Einnahmen und Ausgaben, die durch das ERP-Sondervermögen für den Bund treuhänderisch verwaltet werden 8 630 900 DM In den Einnahmen des ERP-Sondervermögens beträgt der Anteil der Gegenwerte aus der amerikanischen Wirtschaftshilfe nur noch 4,5 v. H. Rund 95 v. H. entfallen auf die Einnahmen aus Zinsen und Tilgungen sowie auf die Entnahme aus dem Bestand des ERP-Sondervermögens. Die Bestandsmittel standen kassenmäßig in den Vorjahren zur Verfügung, sollen aber erst im Rechnungsjahr 1956 verausgabt werden. Die Ausgaben gliedern sich in 69,4 v. H. für Kredite, 2,5 v. H. für Zuschüsse, 9,9 v. H. für Beteiligungen und 18,2 v. H. für noch nicht feststehende Verwendungszwecke, bei denen z. T. die Art der Verausgabung (Kredite oder Zuschüsse) noch festgelegt werden muß. Für Berlin sollen neben den in Berlin aufkommenden Zinsen und Tilgungen sowie den Gegenwerten aus der amerikanischen Wirtschaftshilfe aus dem Zins- und Tilgungsaufkommen in der Bundesrepublik bis zu 100 Mio DM zur Finanzierung von Aufträgen westdeutscher Besteller nach Berlin verwendet werden. An der Aufteilung des Wirtschaftsplans in vier Kapitel ist gegenüber dem Vorjahr keine Änderung eingetreten. Die Kap. 1, 3 und 4 des Plans blieben unverändert. Zusätzliche Bindungsermächtigungen Dem Wunsche des Bundestages entsprechend hatte die Bundesregierung in ihrer Vorlage Bindungsermächtigungen auf die Einnahmen späterer Rechnungsjahre nur noch in einer Höhe von 75 Mio DM für die Verkehrswirtschaft und 100 Mio DM für Berlin vorgesehen. Bei der Beratung im Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat sich jedoch ergeben, daß noch Bindungsermächtigungen für die Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Höhe von 100 Mio DM, für die Exportwirtschaft bis zu einer Höhe von 25 Mio DM und für jene Mittel erforderlich sind, die der amerikanischen Mitverfügung unterliegen, aber zwischenzeitlich mit 50 Mio DM für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden sollen. Die Bindungsermächtigung für die Land- und Forstwirtschaft ist erforderlich, um ihr schon jetzt Zusagen für langfristige Investitionskredite auf Einnahmen des ERP-Sondervermögens des Rechnungsjahres 1957 geben zu können. Sie wurde einstimmig beschlossen, jedoch mit der Maßgabe, diese Ermächtigung entsprechend dem diesjährigen Ansatz auf Kap. 2 Tit. 1 und 3 aufzuteilen. Im ERP-Wirtschaftsplan 1955 war zur Durchführung langfristiger Exportgeschäfte eine Bindungsermächtigung bis zur Höhe von 100 Mio DM vorhanden. Es wird erwartet, daß im Laufe des Rechnungsjahres 1956 im Rahmen dieser Bindungsermächtigungen ein Teil der gegebenen Zusagen gegenstandslos wird, so daß er zugunsten von Entwicklungsländern verwendet werden kann. Mit dieser Maßnahme tritt keine Erhöhung des für die Exportwirtschaft im Rahmen der Bindungsermächtigungen gegebenen Volumens ein. Der Ausschuß beschloß die Bindung bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit. 50 Mio DM sind als Ersatz für erststellige Hypotheken im Rahmen des sozialen Wohnungsbauprogramms vorgesehen. Diese Bindung erfolgte einstimmig. Einschließlich Berlins erreichen damit die Bindungsermächtigungen, durch welche über kommende Jahre vordisponiert wird, wieder den hohen Betrag von 350 Mio DM, nur 5 Mio DM weniger als im ERP-Wirtschaftsplan des Vorjahres. Dem Verlangen des Parlaments, diese Ermächtigungen abzubauen, konnte also 1956 noch nicht Rechnung getragen werden. Zur Finanzierung der Deutschen Lufthansa AG Nur auf Grund der im beschlossenen Bundeshaushaltsplan 1956 bei Einzelplan 12 Kap. 2 Tit. 892 ausgebrachten Erläuterungen hat der Ausschuß für Wirtschaftspolitik der Bereitstellung von 7 500 000 DM für die Deutsche Lufthansa AG schließlich zugestimmt. Der Ausschuß hält an seinem grundsätzlichen Bedenken fest. Er ist der Auffassung, daß die Beteiligung grundsätzlich im Bundeshaushaltsplan auszubringen wäre und auch für 1956 nicht unmittelbar durch das ERP-Sondervermögen, sondern durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erwerben sei. Die Zweckbestimmung in Kap. 2 Tit. 25 ist daher wie folgt geändert worden: „Kredit an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zwecks Erwerb einer Beteiligung an der Deutschen Lufthansa AG." In der Zurverfügungstellung dieses Betrags sieht der Ausschuß für Wirtschaftspolitik jedoch keine Bindung für weitere aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zur Verfügung zu stellende Beträge, wie die Bundesregierung es möchte. Bei der Beratung des Entwurfs des ERP-Wirtschaftsplans 1957 wird hierzu nochmals Stellung zu nehmen sein. Nicht nur grundsätzlich, sondern auch aus diesem besonderem Anlaß ist der Ausschuß für Wirtschaftspolitik wie der Haushaltsausschuß der Auffassung, daß eine Synchronisierung zwischen dem Bundeshaushaltsplan und dem ERP-Wirtschaftsplan und deren gleichzeitige Beratung erfolgen müsse. Nichterfüllte Verlangen Einem im Ausschuß vorgebrachten Verlangen, einen Kredit von 30 Mio DM für die Rationalisierung und den Ausbau von Verkehrsbetrieben des lokalen und interlokalen Massenverkehrs aus dem ERP-Vermögen langfristig zur Verfügung zu stellen, konnte der Ausschuß nicht zustimmen, weil die dafür vorgeschlagene Deckung aus Kap. 2 Tit. 30 nicht möglich ist, nachdem es sich bei diesen Mitteln um Geschenkbeträge der USA handelt, über deren Verwendung diese selbst in erster Linie zu bestimmen haben. (Klingelhöfer) Ein weiteres Verlangen, auch aus dem ERP-Vermögen Zuschüsse zur Kreditverbilligung für mit. telständische Betriebe zur Verfügung zu stellen, wurde vom Ausschuß auf die Beratung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 und des ERP-Wirtschaftsplans 1957 verwiesen, um die Möglichkeiten näher zu prüfen und auch die Koordinierung mit ähnlichen Zuschüssen aus dem Bundeshaushaltsplan zu sichern. Auch fand das Argument Beachtung, daß die Verwaltung des ERP-Vermögens nicht selbst mit dem Erlaß von Verwendungsrichtlinien und mit der Verwendungskontrolle belastet werden solle. Vielschichtige Zukunftsproblematik In den Besprechungen des mitberatenden Haushaltsausschusses und des federführenden Ausschusses für Wirtschaftspolitik wurde eine vielschichtige Problematik zur künftigen Behandlung des ERP-Vermögens sichtbar. Gegen die Absichten des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, abgesehen von den der Entwicklung und Sicherung des Berliner Wirtschafts- und Kommunalaufbaus zu widmenden Mitteln, in der Bundesrepublik das ERP-Vermögen zunehmend der privat- und volkswirtschaftlichen Rationalisierung zu widmen und im übrigen die Entwicklung der Wirtschaftsproduktivität ganz überwiegend den Betrieben und dem Kapitalmarkt selbst zu überlassen, wurden im federführenden Ausschuß keine Bedenken erhoben. Daß die deutsche Wasserwirtschaft noch auf Jahre hinaus schwerpunktmäßig Vorrang haben müßte, wurde gutgeheißen. Auch daß die nachdrücklichste Förderung des deutschen technischen Nachwuchses und die personelle und sachliche Unterstützung der entwicklungsfähigen Länder Schwerpunkte sein müssen, wurde von allen Seiten nachdrücklich unterstrichen. Dagegen erfuhren die haushaltsrechtliche Stellung, die bisherige institutionelle Disposition über das ERP-Vermögen, die mangelnde Kontrolle der Verwendung und das Mißverhältnis zwischen der exekutiven und den parlamentarischen Verfügungsvollmachten exemplarische Kritik. Ausdruck dafür ist besonders der Beschluß des Haushaltsausschusses, dem sich der Ausschuß für Wirtschaftspolitik anschloß. Hinsichtlich der Federführung bei Behandlung in den Ausschüssen will es auch der Haushaltsausschuß bei der bisherigen Federführung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik belassen. Zeitliche Synchronisierung des ERP-Wirtschaftsplans und sachliche Koordinierung seiner Mittelverwendung mit dem Bundeshaushaltsplan seien dagegen unerläßlich. Ein Mitglied des Haushaltsausschusses beanstandete wohl mit Recht, daß oft über das ERP-Vermögen zu erreichen versucht werde, was über den Bundeshaushaltsplan nicht durchzusetzen sei. Mehrere Ausschußmitglieder beanstandeten, daß der rein exekutive interministerielle Ausschuß bei der Programmfestsetzung und Mittelverfügung Vollmachten habe, die bei der bisherigen Praxis ohne parlamentarische Beeinflussung und Kon- trolle blieben. In der Tat ergeben sich nach der Meinung der beiden Ausschüsse vielfache Überschneidungen von im Bundeshaushaltsplan und im ERP-Vermögen zugleich dotierten Zwecken. Wenn auch die Nützlichkeit dieser doppelten Zweckwidmung vielfach nicht bestritten zu werden braucht, so stört doch die mangelnde rechtzeitige Prüfung der Zwecke bei dieser Doppelgleisigkeit. Außerdem muß besonders bei den verlorenen Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen, die seit 1950 Hunderte von Millionen erreicht haben, die Verwendungskontrolle vielfach ungewiß, die Rechnungslegung vielfach ohne Nachprüfung und besonders die Erfolgsbeobachtung ungesichert bleiben. Bei zu gewährenden Krediten oder zu übernehmenden Bürgschaften sind die eingeschalteten Banken wenigstens zu jener kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet, die sie in gleicher Weise zu beobachten haben wie bei Debitoren im Eigenrisiko. Davon kann bei verlorenen Zuschüssen naturgemäß viel weniger die Rede sein. Synchronisierung und Koordinierung der beiden Haushalte, auch im Verhältnis zu den Länderhaushalten, weitergehende Einschaltung der Rechnungshöfe und Verpflichtung zur Erfolgsbeobachtung durch die beteiligten Stellen und Berichte an die Parlamente erweisen sich danach in der Tat als ein dringendes Gebot. Ein gutes Beispiel für die zu vermutende vielfach unkontrollierte Doppel- und Mehrgleisigkeit der finanziellen Zweckbedienung und auch für die Berichtsmöglichkeiten der Erfolgsbeobachtung gibt die im Vorwort zum Entwurf des ERP-Wirtschaftsplans 1956 gegebene zusammenfassende Darstellung der aus dem ERP-Vermögen gewährten verlorenen Zuschüsse seit 1950. Es handelt sich hier um einen auch deshalb willkommenen Berichtsversuch, weil er beweist, wie dringend notwendig die synchronisierte Beratung der beiden Pläne in den Ausschüssen des Bundestages ist. Nach diesem Bericht werden bereichsmäßig nicht weniger als sechs Bundesministerien mit ihren Einzelplänen, Kapiteln und Titeln von solchen Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen betroffen, mit Vorrang das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und For- ( sten sowie das Bundesministerium für Wirtschaft. Von Berlin abgesehen, wo die Entwicklungs- und Notstandszwecke die Lage noch beherrschen, führt der Bericht für das Bundesgebiet 47 Zuschußzwecke (teilweise auch mit Erfolgsbeobachtungen) beispielhaft auf, wobei die Zahl der geförderten Einzelprojekte in viele Hunderte zu gehen scheint. Würde durch gleichzeitige Beratung der Pläne in den Ausschüssen die Übersichtlichkeit und rechte Zuordnung der in beiden Plänen (und auch in den Länderhaushaltsplänen) dotierten Zwecke gesichert und würde gleichzeitig den heute größeren Möglichkeiten der Selbsthilfe mehr Beachtung geschenkt, so würde sicher bei der Gewährung von Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen eine Schwerpunktballung möglich, die der Förderung neuer Forschungsaufgaben, des technischen und akademischen Nachwuchses auch für die Wiedervereinigung und der personellen und materiellen Hilfe für die entwicklungsfähigen Völker sehr zugute kommen könnte. Hierzu dann das gesamte Zinsaufkommen aus dem ERP-Vermögen zu verwenden, würde den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Vermögens nicht widersprechen und den in den Ausschußberatungen geäußerten Wünschen durchaus entsprechen. Schließlich braucht das Vermögen nur in seinem Bestand erhalten zu werden und dazu reichen, neben der Risikodeckung aus den Ausfällen, die Tilgungen aus den Krediten aus. Ein Ausschußmitglied erklärte schließlich, das Gesetz und den Wirtschaftsplan deshalb ablehnen zu wollen, weil der Erwerb von Beteiligungen (hier die Beteiligung an der Deutschen Lufthansa AG) gesetzes- und zweckfremd sei. Obwohl wenigstens (Klingelhöfer) indirekte Beteiligungen aus dem ERP-Vermögen (mindestens über durchführende öffentliche Bankinstitute) nicht ohne Vorgang sind, berührt die für die beteiligungsmäßige Finanzierung der Deutschen Lufthansa AG in einem Ausschuß gegebene Begründung merkwürdig, daß Kreditkosten der aufbauenden Gesellschaft noch nicht zugemutet werden können. Eine solche Begründung hätte in der Vergangenheit für alle im Aufbau befindlichen Unternehmungen gelten können, denen langfristige ERP-Aufbaukredite zu gewähren waren und die mit verantwortlichem Eigenkapital unzureichend ausgestattet waren. Hinsichtlich der Deutschen Lufthansa AG können andere Maßstäbe kaum geltend gemacht werden. So wenig die volks- und nationalwirtschaftliche Zweckmäßigkeit einer deutschen Zivilluftfahrt bestritten zu werden braucht, so bedarf nach Auffassung der Mehrheit des federführenden Ausschusses die Frage, wer was und wie er das zu finanzieren hat, zwischen den Aktionären der Gesellschaft und den Verantwortlichen für das ERP-Vermögen für den zukünftigen Aufbaubedarf noch der Klärung im Bundestag selbst. Was durch den Bundestag für 1956 Gesetz wird, muß auch dann getan werden, wenn es in der Konstruktion vielleicht falsch ist. Für die Zukunft genügt nach Auffassung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik ein Wunsch des Bundeskabinetts dafür allein nicht. Bonn, den 16. Oktober 1956 Klingelhöfer Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 789 (Vgl. S. 9171 C) Entschließungsantrag der Abgeordneten Unertl, Dr. Dollinger, Dr. Dresbach, Höcherl, Kriedemann, Margulies und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2749 [neu], 2379). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Verkündung des vorstehenden Gesetzes gleichzeitig folgende Änderungen der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz im Verordnungswege in Kraft zu setzen: Dem § 57 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 14. August 1954 — Bundesgesetzbl. I S. 262 — wird folgende Ziffer 4 hinzugefügt: 4. Rinder, Kälber, Schweine, Schafe und Pferde, geschlachtet und die Tierkörper im ganzen, in Hälften oder geviertelt geliefert werden. Bonn, den 25. Oktober 1956 Unertl Dr. Dollinger Dr. Dresbach Höcherl Burgemeister Donhauser Geiger (München) Dr. Graf Henckel Klausner Meyer (Oppertshofen) Freiherr Riederer von Paar Stiller Stücklen Kriedemann Seuffert Frau Strobel Margulies Anlage 4 Drucksache 2790 ( (Vgl. S. 9189 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (35. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, DA betreffend Entwicklung in der Sowjetzone und Möglichkeiten engerer Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands (Drucksache 2364, Umdruck 610). Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Zu den Möglichkeiten, engere menschliche Verbindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands herbeizuführen, gehören auch die Jugendbegegnungen und Jugendgespräche zwischen Ost und West in Westberlin. Der Antrag auf Umdruck 610 vom 30. Mai 1956 verlangte: „daß die Bundesregierung darauf hinwirkt, daß in weit größerem Umfang als bisher den jungen Menschen Gelegenheit gegeben wird, die besonderen Verhältnisse, die sich aus der Teilung Deutschlands ergeben, durch Reisen nach Berlin kennenzulernen. Die Abschlußklassen sämtlicher Schulen der Bundesrepublik sollten Gelegenheit haben, die Verhältnisse in der ehemaligen Hauptstadt Deutschlands kennenzulernen. Die dazu notwendigen Gelder sind aus den Mitteln des Bundesjugendplanes zu entnehmen". Dieser Antrag wurde vom Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen am 10. und 11. Oktober 1956 gemeinsam mit dem Ausschuß für Jugendfragen in Berlin beraten und verabschiedet. Allgemein wurden die politische Notwendigkeit und die Förderungswürdigkeit der Reisen von Schülern nach Berlin anerkannt. Es sollen die Abschlußklassen der Berufs- und höheren Schulen bei der Anmeldung bevorzugt werden. Von den Schulen wird eine gründliche Vorbereitung der Schüler auf diese Reisen erwartet. Dem Verlangen, daß die Abschlußklassen sämtlicher Schulen nach Berlin fahren sollen, kann nicht stattgegeben werden. Solche großen Besucherzahlen zu bewältigen, ist Berlin weder unterbringungsmäßig noch pädagogisch in der Lage. Innerhalb von 8 Monaten eines Jahres, vom März bis einschließlich Oktober, lassen sich bei der augenblicklich vorhandenen Bettenzahl von 710 in Jugendherbergen und anderen Einrichtungen gut 15- bis 20 000 Schüler aus Westdeutschland in Westberlin aufnehmen. Die Aufenthaltsdauer soll 5 Tage betragen. Im Jahre 1956 waren 137 Schulen mit 4000 Schülern und 75 Jugendgruppen mit 2000 Jugendlichen in Berlin, die im wesentlichsten die Hauptferienzeit benutzen. Pensionen oder ständige Zeltlager werden als Unterbringungsgelegenheiten für diesen Zweck abgelehnt. Die Gesamtkosten werden auf 21/2 Millionen DM geschätzt. Es wird vorgeschlagen, daß der Bund, die Länder und die Schüler je ein Drittel der Kosten tragen. Der Anteil des Bundes wird aus den Mitteln des Bundesjugendplanes entnommen. Bei dem verhältnismäßig kleinen Betrag, der auf die 9 Länder entfällt, darf angenommen werden, daß in diesem Falle die finanzielle Inanspruchnahme des einzelnen Landes ohne weiteres gewährt wird. Nach den Erfahrungen mit den Schulfahrten im allgemeinen, besonders nach dem Ausland, ist zu erwarten, daß die Aufbringung der Mittel von 9212 2. Deutscher Bundestag — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juli 1956 (Seidel [Fürth]) seiten der Schüler keine Schwierigkeiten macht. In Einzelfällen wirtschaftlicher Not hilft die Schulklasse untereinander, oder die Gemeinde springt ein. Außerdem kamen beide Ausschüsse überein, die Bundesregierung zu ersuchen, im Haushaltsplan 1957 eine einmalige Ausgabe für den Neubau eines Jugendgästehauses in Berlin einzusetzen. Der Zweck des Jugendgästehauses soll sein, Jugend- und Schulgemeinschaften aufzunehmen und ihnen Gelegenheit zu geben, Kontakte zu jungen Menschen der SBZ und des sowjetischen Sektors Berlins aufzunehmen. Ein Jugendgästehaus in dieser Größe und in zentraler Lage fehlt bisher in Berlin. Weiterhin wurde beschlossen, bei der Bundespost anzuregen, eine Sonderbriefmarke einzuführen, deren finanzielles Ergebnis ausschließlich diesen Studienreisen zugute kommen soll. Der vorliegende Antrag wurde von beiden Ausschüssen einstimmig angenommen. Dem Deutschen Bundestag wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen. Berlin, den 11. Oktober 1956 Seidel (Fürth) Berichterstatter
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    Rede von Gustav Klingelhöfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun ist richtig alles durcheinandergegangen. Eigentlich gehört zur zweiten Beratung die Einzelberatung, und das Gesetz hat ja auch ein paar Paragraphen. Ich hätte deshalb nicht erwartet, daß unser Kollege Atzenroth in der Einzelberatung bereits allgemein sprechen würde. Nun hat sich außerdem noch der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit gemeldet, und es geht nun einmal gar nicht anders — der Herr Präsident wird darüber nicht böse sein dürfen —, als daß ich jetzt in der zweiten Beratung das sage, was ich für meine Fraktion in der dritten Beratung grundsätzlich sagen wollte.
    Zum Gesetz, zum Wirtschaftsplan, aber auch zum Bericht muß ich für meine Fraktion einige grundsätzliche Bemerkungen machen. Es scheint mir und sicher auch allen in den Ausschüssen Beteiligten keineswegs verwunderlich, daß die Ausschüsse in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf und zum ERP-Wirtschaftsplan in diesem Jahr besonders nachdenklich und besonders kritisch waren. Nachdenklich, weil in der Welt viel in Bewegung gekommen ist, was auch für die künftige Verwertung des ERP-Vermögens von Bedeutung sein wird. Kritisch, weil die Koordinierung des ERP-Wirtschaftsplans mit den Staatshaushaltsplänen eine ernste Sorge geworden ist.
    Das letztere läßt die Entschließung des Haushaltsausschusses schon sehr deutlich erkennen. Gewiß sollen die Verwertung und die Verwaltung des ERP-Vermögens von heute 61/2 Milliarden DM die Sonderaufgabe einer Sonderverwaltung sein und bleiben. Darüber waren die Ausschüsse einer Meinung. Aber beide Ausschüsse waren zugleich der Auffassung, daß dennoch die Zwecksetzung, Verwendungskontrolle und Erfolgsbeobachtung sich mit den großen Staatsaufgaben in Übereinstimmung befinden müßten, wie sie im Staatshaushalt, für den die Verwendungskontrolle und auch die Erfolgsbeobachtung garantiert sind, ihren Niederschlag finden. Die zeitliche Synchronisierung
    der Einbringung, die Gleichzeitigkeit der Beratung, Übersichten über mögliche Doppel- und Mehrgleisigkeit von Dotierungen, Krediten und Zuschüssen, gleichviel welcher Art, sind aber dann eine unabdingbare Notwendigkeit. Meine Fraktion legt entscheidenden Wert darauf, daß diese Gesichtspunkte für den Bundeshaushaltsplan und für den ERP-Wirtschaftsplan in der Zukunft Beachtung finden.
    Zweitens. Es ist gewiß ein unumstößliches Gesetz, daß das ERP-Vermögen in seiner Substanz erhalten werden muß. Aber das Bewußtsein muß lebendig sein, daß mit den sich ändernden Zeiten und Verhältnissen auch die Zwecke und Zwecksetzungen bei der Verwertung des Vermögens sich ändern können und ändern sollen. Dabei geht es nicht um die Methode. Immer wird es so sein, daß Kredite gewährt und verlorene Zuschüsse zur Verfügung gestellt werden müssen. Allein die Rückzahlung der Kredite kann das Vermögen erhalten. Auch muß Vorsorge getroffen sein, daß entstehende Verluste und Risiken aus den Erträgen gedeckt werden können. Aber, meine Damen und Herren und Herr Bundesminister, es ist kein Gesetz, daß das Vermögen durch Kumulierung der Zinsen wachsen muß. Heute wird ein Teil der Zinsen dem Vermögen zugeschlagen, und ein kleiner Teil wird als Zuschüsse verwendet.
    Drittens. Man muß dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit dankbar sein, daß es in seinem Vorbericht zum diesjährigen ERP-Wirtschaftsplan ins einzelne gehende Übersichten über die seit 1950 gewährten Zuschüsse gegeben hat. Dieser Bericht ist verdienstlich, weil er ein großes Gebiet aus der Verwertung des ERP-Vermögens erstmalig für dieses Haus und auch für die Öffentlichkeit einigermaßen durchsichtig gemacht hat. Aber schon im Schriftlichen Bericht wurde gesagt, daß mindestens sechs Ministerien bei diesen Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen mitbetroffen sind. Wenn beispielhaft 47 Zuschußzwecke aufgezählt werden und wenn nach dem Bericht die Zahl der geförderten Projekte in die Hunderte geht, mag es dafür zwar eine sorgfältige Planung und je nach der Arbeitskraft der Rechnungshöfe auch eine Verwendungskontrolle geben. Sicher aber gibt es dafür nur eine höchst lückenhafte Erfolgsbeobachtung, und das kann nicht befriedigen. Meine Fraktion will, daß die Transparenz auch auf andere Gebiete ausgedehnt und der Erfolgsbeobachtung noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, als das bisher möglich sein konnte.
    Mit Recht wurde in einem der Ausschüsse gesagt, daß, wer im Bundeshaushalt mit seinen Wünschen nicht durchkomme, sich über das ERP-Vermögen zu helfen versuche. Wohl sorgt auch der interministerielle Ausschuß, Herr Bundesminister, für die Koordinierung der Zwecke, soweit ihm dies möglich ist. Sicher aber kann er jene Beratungen in den Ausschüssen dieses Hauses nicht ersetzen, die beispielsweise für die Gestaltung des Bundeshaushaltsplanes entscheidend werden, solange nicht mindestens eine gleichzeitige Beratung beider Pläne erfolgt. Das ist es nämlich, was — wie ein Kollege vorhin sagte — die Verabschiedung im nachhinein fast zu einer Farce macht.
    Man soll auch nicht übersehen: Es gibt — und das geht den Herrn Finanzminister an — auch Sünden am grünen Holz, was das ERP-Vermögen anlangt. Wenn der Bund beispielsweise vor einigen


    (Klingelhöfer)

    Jahren eine 250-Millionen-Anleihe aus dem ERP-Vermögen deckte — sei es auch nur vorübergehend — und wenn der Bund aus dem ERP-Vermögen zur Deckung eines Zuschusses für den Berliner Haushalt 125 Millionen DM in Anspruch nahm, so muß gesagt werden, daß das systemwidrige Dinge sind. Dem Kaiser soll man gewiß geben, was des Kaisers ist; aber der Kaiser soll auch nur in Anspruch nehmen, was er in Anspruch nehmen darf!
    Auch in diesem Punkt will meine Fraktion, daß die Grenzen eingehalten werden, die für die Verwendung eines solchen Sondervermögens vorgeschrieben sind.
    Hierher, Herr Kollege Dr. Atzenroth, gehört nun auch das Beispiel der Beteiligungen. Wir kennen eine Menge Beteiligungen — Lastenausgleichsbank, Berliner Industriebank und ähnliche Banken —, die durchaus systemgemäß sind. Da handelt es sich um Beteiligungen an Banken, die die Kredite unmittelbar weitergeben. Daß die Beteiligungen Deutschlands beispielsweise an der Weltbank und der International Finance Corporation aus dem ERP-Vermögen gezahlt werden, dies, meine Damen und Herren und auch Herr Kollege Atzenroth, mag durchaus noch hingehen. In beiden Fällen handelt es sich nämlich entweder um gemeinsame Entwicklungsaufgaben der Marshallplanländer oder um Aufgaben zur Sicherung des Ausgleichs von Zahlungsbilanzen. Das dient der Entwicklung der deutschen Wirtschaft und ihrer Sicherung. Aber daß die Auffüllung des Kapitals der Deutschen Lufthansa AG aus dem ERP-Vermögen im federführenden Ausschuß allgemein als peinlich empfunden wurde, dafür muß die Regierung und muß auch dieses Haus Verständnis haben.
    Was soll man dazu sagen, daß der Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Meinung des Kabinetts dahin umreißen mußte — ich darf vielleicht sagen: umreißen muß t e ; denn geschmeckt hat ihm die Sache auch nicht, soviel ich weiß —, diese Beteiligung sei deshalb notwendig, weil man der Deutschen Lufthansa AG Kreditkosten noch nicht zumuten könne? Wenn das richtig wäre, dann hätten alle einmal kapitalschwachen und aufbauenden Unternehmungen — ganz egal, ob privat oder öffentlich — in der Bundesrepublik von der Kreditanstalt für Wiederaufbau keine Kredite erhalten dürfen, die verzinslich sind, sondern statt der Kredite zinslose Beteiligungen.
    Weil die Beteiligung von 7,5 Millionen durch den verabschiedeten Bundeshaushalt 1956 bereits Gesetz war, ließ sich nun an dieser Beteiligung — die ja der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit nicht aus eigener Initiative, sondern weil es im Ausschuß gefordert worden ist, in einen Kredit umgewandelt hat — nichts mehr ändern, und der Ausschuß mußte das hinnehmen. Aber es wird Ihnen allen in diesem Hause begreiflich sein, daß im Jahre 1957 die Frage weiterer Beteiligungen an der Deutschen Lufthansa und auch weiterer Kredite für diese Zwecke aus dem ERP-Vermögen erneut überprüft werden muß. Meine Fraktion verlangt, daß das geschieht.
    An dem Verfahren, Kredite zu geben, um die Erhaltung des Vermögens sicherzustellen, wird festzuhalten sein. Aber die Zwecke können sich in der Zukunft ändern, sowohl für die Verwendung von Rückflüssen aus den Krediten als auch für die
    Rückflüsse aus den Zinsen. Zu den letzten ein besonderes Wort!
    Für die Verwendung der Rückflüsse aus den Zinsen und auch für die Gewährung von Zuschüssen aus diesen Rückflüssen werden sicher manche alten Zwecke wichtig bleiben und auch weiterhin nachdrücklich gefördert werden müssen. Jedoch schon bei der Förderung der Forschung wird man etwas umdenken müssen. Mit dem Wirtschaftswunder sind auch viele große Unternehmungen reicher und leistungsfähiger geworden. Wirtschaftsnahe Forschung war in früheren Jahrzehnten immer auch eine Aufgabe der beim Fortschritt der Technik führenden Unternehmungen selbst. Deshalb sollte die wirtschaftsnahe Forschung in der Zukunft auch von diesen Unternehmungen selbst weitgehend finanziert werden. Wer den Nutzen hat, soll für diesen Nutzen auch bezahlen. Mit Subventionen Entwicklungen zur Schaffung und Eroberung neuer Märkte innerhalb und außerhalb Deutschlands zu fördern, ist keineswegs immer gut für das Geschäft.
    Auf der anderen Seite wird ein noch wachsender Teil der Grundlagenforschung nach wie vor und stärker als bisher aus öffentlichen Mitteln zu fördern sein, insbesondere da, wo sie in der Hand von Universitäten und wissenschaftlichen Sonderinstituten liegt. Wir haben noch sehr viel zu tun — das ganze Haus weiß das —, um in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren Versäumtes nachzuholen.
    Weiter: Wo sich die Zwecke lohnen und wo die Länder allein solche Aufgaben nicht lösen können, sollten neben der Bundeshilfe auch größere Zuschüsse aus den Zinsen des ERP-Vermögens nachdrücklicher als bisher den Universitäten und Forschungsinstituten zu Hilfe kommen.
    An dieser Stelle ist auch des Wunsches der Rektorenkonferenz der Bundesrepublik zu gedenken, finanziell für den Bedarf an Lehrstühlen und Instituten vorzusorgen, der mit der Wiedervereinigung Deutschlands in der heutigen sowjetisch besetzten Zone auf uns zukommen wird. Auch diese Frage ist im Haushaltsausschuß beispielsweise schon sehr nachdrücklich unter Bezugnahme auf diese Möglichkeit behandelt worden.
    Es ist gut, sich auch eine zahlenmäßige Vorstellung davon zu machen, was aus Zinserträgen etwa in den fünf Jahren von 1957 bis 1961 einschließlich zur Verfügung stehen könnte, um für neue Schwerpunkte, besonders hinsichtlich der Forschung und des Nachwuchses finanziell Vorsorge zu treffen. Unsere Hauptstadt Berlin wird die in Berlin aufkommenden Zinsen zunächst noch zum eigenen Wiederaufbau benötigen. In der Bundesrepublik mögen jährlich 50 bis 60 Millionen DM für bisher schon bedachte Zwecke weiterhin erforderlich bleiben. Aber in diesen fünf Jahren von 1957 bis 1961 einschließlich wird aus Zinserträgen ein weiterer Betrag von rund 500 Millionen DM zur Verfügung stehen, die nicht zum Vermögen geschlagen zu werden brauchen und für die man neue Schwerpunkte finden darf und auch finden soll.
    Würde man um solche Schwerpunkte verlegen sein? Ich glaube es nicht. Von der Forschung haben wir schon gesprochen. Soll ich von der Notwendigkeit der Nachwuchsförderung im Innern der Bundesrepublik sprechen? Soll es dabei bleiben, daß in Deutschland etwa 15 % der Studenten Stipendien erhalten gegenüber 70% in England, obwohl die


    (Klingelhöfer)

    Struktur der beiden nationalen Wirtschaften kaum voneinander abweicht? Soll ich von der Nachwuchsförderung nach außen sprechen, von der Förderung des Nachwuchses in den entwicklungsfähigen Ländern etwa? Soll ich gar von dem erschreckenden Fehlbedarf sprechen, der in der Bundesrepublik bei dem Ingenieurnachwuchs vorhanden ist? Ich glaube, ich kann mir das ersparen. Meine Fraktion will, daß bei der Lösung solcher Aufgaben die Zinserträge aus dem ERP-Vermögen stärker herangezogen werden und auf diesem Wege der Aufwand des Bundeshaushalts und der Länderhaushalte unterstützt wird.
    Ich habe wohl schon bisher dem Herrn Bundesminister einiges Neues sagen können, worüber er uns noch einige Auskünfte wird geben können. Ich hoffe jetzt noch mehr dazu beitragen zu können, und ich denke, daß er uns auch darüber Auskünfte wird geben wollen.
    Auch bei den zu gewährenden Krediten muß man an ein Umdenken gehen. Die Welt ist heute voller Bewegung und sie ist voller Gründe, die auch bei der Gewährung von Krediten der schöpferischen Phantasie dieses Ministeriums einen großen Spielraum lassen. Gewiß wird man bei der Gewährung von Krediten noch auf Jahre hinaus unterscheiden müssen. was für den Aufbau unserer Hauptstadt Berlin notwendig ist und was in der Bundesrepublik neu unternommen werden kann.
    In der Bundesrepublik kann heute, was den Aufbau von Industrien mit Hilfe öffentlicher Mittel angeht, von einer Sättigung gesprochen werden. Eigenfinanzierung und Finanzierung über den Kapitalmarkt reichen für diese Zwecke in den meisten Industrien aus. Im Vordergrund können in der Zukunft Schwerpunkte der allgemeinen wirtschaftlichen Rationalisierung stehen, wie sie uns besonders in der Wasserwirtschaft, in der Verkehrswirtschaft und auch in der Flurbereinigung begegnen. Es kann und soll auch — und ich bitte diesen Fall einmal sorgfältig mitzuüberiegen — an sinnvolle Investitionen für die Freizeitgestaltung gedacht werden. — In Berlin dagegen ist diese Sättigung noch nicht gegeben. In Berlin werden auch aus dem ERP-Vermögen noch auf Jahre hinaus Mittel für den industriellen Aufbau und auch für den Aufbau als Haupt- und Weltstadt nötig sein. Berlin wird auch als Forschungszentrum und als Verkehrskreuz für ein neues Europa noch große Aufgaben stellen, Aufgaben, die öffentlicher finanzieller Förderung bedürfen.
    Aber ich sagte schon, daß die Welt und besonders die europäische Welt in voller Bewegung ist. Es wird so kommen, daß der Marshall-Plan von 1947, der das westliche Europa gerettet hat, wiederaufleben wird angesichts dieser Bewegung der Welt und in Europa. 1947 und 1948 wurden die Gelder des Marshall-Plans allen Völkern Europas angeboten, auch den Völkern und Nationen der östlichen Welt. Es war die Tragik der Geschichte, daß der Tschechoslowakei ausdrücklich verboten wurde, Marshall-Plan-Gelder in Anspruch zu nehmen. Von dort aus erfolgte im Februar 1948 die Gleichschaltung in Prag. Ihr folgte die Blockade Berlins, und beiden folgte in der ganzen Welt die Zeit des kalten Krieges. Der „andere" Weg oder der „eigene" Weg, auf dem wir die Satellitenstaaten heute aufbrechen sehen, wird nicht nur für die Vereinigten Staaten von Amerika, sondern auch für die freien westlichen Staaten Europas neue „Marshallplan"-
    Aufgaben stellen, und Deutschland wird unter e diesen Staaten sein.
    Auch hier mag bedacht werden, meine Damen und Herren, welche Summen in den kommenden fünf Jahren von 1957 bis 1961 einschließlich der Bundesrepublik, wenn sie sich auf neue Aufgaben der Kreditgewährung aus den Rückflüssen des ERP-Vermögens besinnt, zur Verfügung stehen mögen. Insgesamt mögen ohne Berlin in diesen fünf Jahren aus Tilgungen etwa eineinhalb Milliarden bis zwei Milliarden DM aufkommen, für die an neue Schwerpunkte bei der Kreditgewährung gedacht werden kann. Diese neuen Schwerpunkte sollten auch in der Wirtschaftshilfe gefunden werden, die in den kommenden Jahren die jetzt aufbrechenden Völker der Satellitenstaaten und die entwicklungsfähigen Länder in Asien von Deutschland erwarten dürfen.
    Man kann ins Auge fassen, daß es eine erweiterte OEEC der Marshallplan-Länder geben wird und daß auch die Weltbank und die International Finance Corporation im Rahmen dieser erweiterten OEEC neue Aufgaben finden werden, die im Interesse der Freiheit und des Friedens aller Völker und Kontinente gelöst werden müssen. Hier können auch deutsche Kredite Wunder tun, wenn sie zur Unterstützung jener neuen Diplomatie angesetzt werden, die den wirtschaftlichen und politischen Wettbewerb zwischen Ost und West friedlich zu gewinnen sucht und die Waffe nur für den äußersten Fall der Not in Bereitschaft hält.
    Ein Letztes. Freilich müssen wir, meine Damen und Herren, den Blick auch für jenen Tag offenhalten, an dem die Wiedervereinigung mit unseren Brüdern in der heutigen sowjetisch besetzten Zone uns auch dort vor neue wirtschaftliche und finanzielle Probleme stellt. Das ERP-Vermögen muß erhalten werden. Es kann erhalten werden, auch wenn bei der Gewährung von Krediten großen neuen politischen Aufgaben gedient wird. Es muß auch erhalten werden für die Aufgaben, die der Bundesrepublik am Tage der Wiedervereinigung gestellt sein werden.
    Das sind ernste Überlegungen und ernste Vorbehalte, die meine Fraktion und gewiß auch große Teile dieses Hauses bei der Verabschiedung dieses Gesetzes und des ERP-Wirtschaftsplans 1956 machen müssen. Diese ernsten Vorbehalte entsprechen ebenso wichtigen wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten und Notwendigkeiten. Wenn meine Fraktion auch im Bundeshaushaltsgesetz dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Mittel verweigert hat, so stimmt sie diesem Gesetz und dem ihm angefügten Wirtschaftsplan, die beide nur die Verwaltung und die Verwertung des ERP-Vermögens betreffen, unter den für meine Fraktion ausgesprochenen Vorbehalten und Erwartungen zu.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir standen in der Debatte zu § 1. § 1 ist praktisch das ganze Gesetz, so daß Spezialdebatte und Generaldebatte praktisch ineinanderflossen.
Wer dem § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte, dabei zu beachten, daß unter dem Wort „Anlage" in den Worten des § 1 nicht die Anlage der Regierungsvorlage, sondern


(Vizepräsident Dr. Becker)

die Anlage des Ausschußberichts zu verstehen ist. Ich bitte nun um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
§ 2. Ich eröffne die Debatte. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Debatte. Wer für
§ 2 zu stimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
§ 3. Ich eröffne die Debatte. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Debatte. Wer für
§ 3 zu stimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Angenommen.
Einleitung und Überschrift. Wer dafür stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
Ich rufe auf § 1, — § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift. Ich eröffne die Debatte. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung in der dritten Lesung. Ich wiederhole noch einmal, daß unter „Anlage" die Anlage des Ausschußberichts zu verstehen ist, der also bei der Publikation im Bundesgesetzblatt diesem Gesetzestext, der hier angenommen ist, beizufügen wäre. Wer dem Gesetz in der dritten Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 3 der Tagesordnung:
a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2379); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) (Drucksache 2749)

(Erste Beratung: 149. Sitzung);

b) Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1688);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) (Drucksache 2750)

(Erste Beratung: 106. und 107. Sitzung);

c) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Umsatzsteuerbefreiung für Milch (Drucksachen 2751, 1677).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Eckhardt. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß der unter Punkt 3 b) der Tagesordnung aufgeführte SPD-Entwurf sich praktisch dadurch erledigt, daß er in der Drucksache 2749 (neu) miterledigt wird. Er würde also durch die Abstimmung über den Punkt 3 a) miterledigt sein.
Ich darf den Herrn Berichterstatter bitten, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Eckhardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hatte bereits am 23. Februar 1956 eine
    Reihe von Förderungsmaßnahmen für die LandWirtschaft in Aussicht gestellt. Darunter befand sich auch eine Befreiung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, soweit sie durch den Erzeuger geliefert werden, von der Umsatzsteuer. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Bundestag am 9. Mai 1956 zugeleitet worden ist, soll diesen Zustand legalisieren. Bereits ab 1. April 1956 war die Umsatzsteuer für Landwirte allgemein gestundet worden. Die Umsatzsteuerbefreiung der Landwirtschaft, d. h. der Lieferung und des Eigenverbrauchs von Gegenständen, die innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes im Inland erzeugt werden, wenn der Erzeuger diese Gegenstände selbst liefert, ist vom Finanzausschuß und vorher vom Ernährungsausschuß einstimmig gebilligt worden.
    Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß umsatzsteuerlich als Landwirtschaft der Ackerbau, der Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und der Binnenfischerei gelten. Als landwirtschaftliche Betriebe gelten auch die Tierzuchtbetriebe, Viehmästereien, Abmelkställe, Geflügelfarmen und ähnliche Betriebe, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen sind. Außerdem gehören zur Landwirtschaft auch die Nebenbetriebe, die dem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt sind, z. B. Brennereien.
    Die Bundesregierung weist in ihrer Begründung zu dem Gesetzentwurf ausdrücklich darauf hin, daß als landwirtschaftliche Erzeugnisse auch die Erzeugnisse aus Sonderkulturen zu gelten haben, z. B. Hopfen und Tabak, ferner die in einem landwirtschaftlichen Betrieb gezüchteten oder genutzten Tiere.
    Seit mehreren Jahren
    — so heißt es in der Begründung der Bundesregierung —
    ist die Landwirtschaft in einigen Gegenden zur Totverwertung der von ihr gezüchteten Tiere übergegangen. Als landwirtschaftliche Erzeugnisse werden jedoch nur ganze, halbe oder gevierteilte Tierkörper, also Schafe oder Kälber, Schweinehälften und Rinderviertel, anerkannt werden können.
    Ich darf schon in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Frage der Totverwertung Gegenstand einer eingehenden Diskussion im Finanzausschuß und vorher im Ernährungsausschuß gewesen ist und daß insoweit Bedenken erhoben worden sind.
    Der Finanzausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 3. Oktober mit der Frage der landwirtschaftlichen Umsatzsteuerbefreiung befaßt. Im Rahmen dieser Beratungen hat Abgeordneter Struve über die Beratungen im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berichtet. Er hat insbesondere die Einbeziehung des Pensionsviehs, die Totverwertung von Vieh durch die Landwirte, darüber hinaus die Freistellung der Berliner Abmelkställe von der Umsatzsteuer und die Begünstigung von Zuschüssen, die der Vatertierhaltung, der Milchkontrolle usw. dienen, befürwortet. Im übrigen hat der Ernährungsausschuß die Auffassung vertreten, sämtliche Begünstigungen sollten rückwirkend ab 1. April 1956 in Kraft treten.


    (Dr. Eckhardt)

    In der Diskussion des Finanzausschusses sind insbesondere sechs Punkte behandelt worden. Unbestritten war die grundsätzliche Befreiung der landwirtschaftlichen Lieferungen und des Eigenverbrauchs von der Umsatzsteuer. Nach Auffassung des Finanzausschusses soll auch das Halten von Pensionsvieh in die Regelung einbezogen werden. Insoweit wurden Einwendungen nicht erhoben. Infolgedessen ist in der Neufassung des Gesetzentwurfs, die Ihnen in Drucksache 2749 (neu) vorliegt, in Art. 1 die Ziffer 19 dahin ergänzt worden, daß nicht nur Lieferungen und Eigenverbrauch von landwirtschaftlichen Erzeugnissen steuerfrei sein sollen, sondern auch „solche Leistungen, die in der Aufzucht und in dem Halten von Vieh innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs im Inland bestehen".
    Sodann ist eingehend die Umsatzsteuerbefreiung der Totverwertung erörtert worden. Der Ernährungsausschuß hat die Begünstigung der Totverwertung innerhalb der Landwirtschaft befürwortet, weil sie in verkehrsungünstigen Gebieten eine fortschrittliche Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Produktionsmethoden im Rahmen der gerade von der Landwirtschaft geforderten Rationalisierung ermöglicht. Es sei insbesondere einfacher, hygienischer und billiger, geschlachtetes Vieh von der Alm abzutransportieren als lebendes Vieh.
    Im Ausschuß sind aber auch eine Reihe von Bedenken und Wünsche in dem Zusammenhang geltend gemacht worden. Es ist das Bedenken erhoben worden, die Begünstigung der Totverwertung führe zu einer Unterbeschäftigung städtischer Schlachthöfe und zu einer Schädigung des Schlachtgewerbes, insbesondere aber auch der Großschlächter. Es ist anerkannt worden, daß diese Frage gründlich behandelt werden muß und daß auch andere Fragen, z. B. die Situation des Kartoffelkleinhandels und des Obst- und Gemüsehandels, in diesem Zusammenhang geprüft werden müssen. Der Finanzausschuß hat im Hinblick auf die Bedeutung der Frage der Totverwertung ausdrücklich beschlossen, diesen Fragenkomplex dem Unterausschuß „Umsatzsteuer" zur besonderen Beratung zuzuweisen.
    Es ist die Rede davon gewesen, daß hier auch Sachverständige gehört werden sollen. Ich darf ergänzend hinzufügen, daß die Frage im Rechtsmittelverfahren geprüft worden ist. Das Rechtsmittel liegt beim Bundesfinanzhof in München und ist noch nicht entschieden.
    Drittens ist im Finanzausschuß die Begünstigung von Zusammenschlüssen zur Förderung der Tierzucht usw. besprochen worden. Der Finanzausschuß schlägt Ihnen vor, § 4 des Umsatzsteuergesetzes, also die Vorschrift über Steuerbefreiung, um folgende Ziffer 21 zu ergänzen. Umsatzsteuerfrei sollen auch sein
    die Umsätze von Vereinigungen, deren satzungsgemäßer Zweck die Vatertierhaltung, die Förderung der Tierzucht, die künstliche Tierbesamung, die Milchkontrolle oder die Trocknung von Feldfrüchten ist, soweit die Umsätze unmittelbar den Zwecken der genannten Vereinigungen dienen.
    Viertens ist im Ausschuß die Umsatzsteuerbefreiung der Berliner Abmelkbetriebe diskutiert worden. Es ist eine umsatzsteuerliche Voraussetzung, daß Abmelkställe nur dann an der Umsatzsteuerbegünstigung der Landwirtschaft teilnehmen können, wenn sie überwiegend Erzeugnisse aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zur Tierhaltung verwenden. Das ist bei den meisten Berliner Abmelkställen aus der besonderen örtlichen Situation heraus nicht möglich. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die Berliner Abmelkställe an dieser Vergünstigung teilnehmen sollten, und schlägt infolgedessen vor, der Bundestag wolle die Bundesregierung ersuchen, die Umsatzsteuerdurchführungsbestimmungen durch folgenden Satz zu ergänzen:
    Abmelkställe in Berlin gelten auch als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn nicht überwiegend im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewonnene Erzeugnisse zur Tierzucht oder Tierhaltung verwendet werden. .
    Schließlich ist ein weiterer Vorschlag der Bundesregierung im Entwurf des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes behandelt worden. Die Bundesregierung wünschte eine besondere Vorschrift in das Gesetz einzufügen, wonach für die Lieferungen und den Eigenverbrauch von bearbeitetem oder verarbeitetem Holz in der Forstwirtschaft, ausgenommen Rundholz, Scheitholz, unbesäumte Bohlen, unbesäumte Bretter und Abfälle, die Steuer vier vom Hundert des Entgelts betragen solle. Der Finanzausschuß war der Auffassung, daß eine solche Erweiterung noch nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollte, da sie Fragen der Be- und Verarbeitung betrifft, die grundsätzlich geklärt werden müßten und nicht für einen bestimmten, noch dazu zahlenmäßig sehr kleinen Wirtschaftszweig vorweg geregelt werden sollten.
    Schließlich hat das Bundesfinanzministerium selbst einen Wunsch der Exporteure landwirtschaftlicher Erzeugnisse befürwortet, wonach Art. 2 des Gesetzentwurfs so erweitert werden soll, daß diese Exporteure die Ausfuhrhändlervergütung zwischen dem 1. April 1956 und dein Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes, die sie auf Grund ihrer Anträge erhalten haben, nicht zurückzuzahlen brauchen. Ein Anspruch auf Ausfuhrhändlervergütung besteht nach dem Umsatzsteuerrecht nur dann, wenn der Vorlieferer umsatzsteuerpflichtig war. Die Umsatzsteuerpflicht - landwirtschaftlicher Produzenten wird nunmehr rückwirkend zum 1. April 1956 aufgehoben, so daß auch dieser Vergütungsanspruch für die Exporteure rückwirkend hätte aufgehoben werden . müssen. Der Ausschuß war in Übereinstimmung mit der Bundesregierung der Auffassung, daß der Art. 2 zugunsten der landwirtschaftlichen Exporteure erweitert werden müsse.
    Der Finanzausschuß schlägt Ihnen zusätzlich folgende Änderungen vor, nämlich die Überschrift des Gesetzentwurfs zu ändern von „Entwurf eines Siebenten Gesetzes . . ." in „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes" und die Präambel dahin zu erweitern: „und des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom . . Oktober 1956 (Bundesgesetzbl. I S....)"
    Die einzelnen Beschlüsse des Finanzausschusses habe ich Ihnen bereits in meinem Bericht vorgetragen. Der Ernährungsausschuß hielt es für richtig, die Vergünstigungen insgesamt mit Rückwirkung zum 1. April 1956 in Kraft zu setzen. Tatsächlich kommen die Vergünstigungen seit dem 1. April 1956 der Landwirtschaft zugute. Der Fi-


    (Dr. Eckhardt)

    nanzausschuß glaubt aber, sagen zu müssen, daß Rückwirkungen weder in positivem noch in negativem Sinne in Steuergesetzen ausgesprochen werden sollten.
    In der Drucksache 2749 (neu) schlägt Ihnen der Finanzausschuß vor, der Bundestag wolle beschließen, 1. den Gesetzentwurf in der von mir in meinem Bericht behandelten Fassung anzunehmen, 2. den von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 858 — als durch die Beschlußfassung zu Nr. 1 erledigt abzulehnen, 3. den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 1688 — als durch die Beschlußfassung zu Nr. i erledigt abzulehnen — es handelt sich hier um einen Antrag auf Befreiung nicht nur der Landwirtschaft, sondern auch der Forstwirtschaft von der Umsatzsteuer —, 4. den Antrag der Abgeordneten Struve und Genossen betreffend Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 1628 —, nämlich den Antrag- auf Umsatzsteuerbefreiung der Landwirtschaft, für erledigt zu erklären, 5. die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären und 6. die Entschließung zu fassen, daß auch die Berliner Abmelkställe als landwirtschaftliche Betriebe gelten. Der Bundestag möge in diesem Zusammenhang die Erwartung aussprechen, daß der Senat von Berlin die hiernach als landwirtschaftlicher Betrieb anerkannten Abmelkställe von der Gewerbesteuer freistellen möge.
    Ich bitte Sie, diesem Antrag des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zu entsprechen.