Rede von
Gustav
Klingelhöfer
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(SPD)
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun ist richtig alles durcheinandergegangen. Eigentlich gehört zur zweiten Beratung die Einzelberatung, und das Gesetz hat ja auch ein paar Paragraphen. Ich hätte deshalb nicht erwartet, daß unser Kollege Atzenroth in der Einzelberatung bereits allgemein sprechen würde. Nun hat sich außerdem noch der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit gemeldet, und es geht nun einmal gar nicht anders — der Herr Präsident wird darüber nicht böse sein dürfen —, als daß ich jetzt in der zweiten Beratung das sage, was ich für meine Fraktion in der dritten Beratung grundsätzlich sagen wollte.
Zum Gesetz, zum Wirtschaftsplan, aber auch zum Bericht muß ich für meine Fraktion einige grundsätzliche Bemerkungen machen. Es scheint mir und sicher auch allen in den Ausschüssen Beteiligten keineswegs verwunderlich, daß die Ausschüsse in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf und zum ERP-Wirtschaftsplan in diesem Jahr besonders nachdenklich und besonders kritisch waren. Nachdenklich, weil in der Welt viel in Bewegung gekommen ist, was auch für die künftige Verwertung des ERP-Vermögens von Bedeutung sein wird. Kritisch, weil die Koordinierung des ERP-Wirtschaftsplans mit den Staatshaushaltsplänen eine ernste Sorge geworden ist.
Das letztere läßt die Entschließung des Haushaltsausschusses schon sehr deutlich erkennen. Gewiß sollen die Verwertung und die Verwaltung des ERP-Vermögens von heute 61/2 Milliarden DM die Sonderaufgabe einer Sonderverwaltung sein und bleiben. Darüber waren die Ausschüsse einer Meinung. Aber beide Ausschüsse waren zugleich der Auffassung, daß dennoch die Zwecksetzung, Verwendungskontrolle und Erfolgsbeobachtung sich mit den großen Staatsaufgaben in Übereinstimmung befinden müßten, wie sie im Staatshaushalt, für den die Verwendungskontrolle und auch die Erfolgsbeobachtung garantiert sind, ihren Niederschlag finden. Die zeitliche Synchronisierung
der Einbringung, die Gleichzeitigkeit der Beratung, Übersichten über mögliche Doppel- und Mehrgleisigkeit von Dotierungen, Krediten und Zuschüssen, gleichviel welcher Art, sind aber dann eine unabdingbare Notwendigkeit. Meine Fraktion legt entscheidenden Wert darauf, daß diese Gesichtspunkte für den Bundeshaushaltsplan und für den ERP-Wirtschaftsplan in der Zukunft Beachtung finden.
Zweitens. Es ist gewiß ein unumstößliches Gesetz, daß das ERP-Vermögen in seiner Substanz erhalten werden muß. Aber das Bewußtsein muß lebendig sein, daß mit den sich ändernden Zeiten und Verhältnissen auch die Zwecke und Zwecksetzungen bei der Verwertung des Vermögens sich ändern können und ändern sollen. Dabei geht es nicht um die Methode. Immer wird es so sein, daß Kredite gewährt und verlorene Zuschüsse zur Verfügung gestellt werden müssen. Allein die Rückzahlung der Kredite kann das Vermögen erhalten. Auch muß Vorsorge getroffen sein, daß entstehende Verluste und Risiken aus den Erträgen gedeckt werden können. Aber, meine Damen und Herren und Herr Bundesminister, es ist kein Gesetz, daß das Vermögen durch Kumulierung der Zinsen wachsen muß. Heute wird ein Teil der Zinsen dem Vermögen zugeschlagen, und ein kleiner Teil wird als Zuschüsse verwendet.
Drittens. Man muß dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit dankbar sein, daß es in seinem Vorbericht zum diesjährigen ERP-Wirtschaftsplan ins einzelne gehende Übersichten über die seit 1950 gewährten Zuschüsse gegeben hat. Dieser Bericht ist verdienstlich, weil er ein großes Gebiet aus der Verwertung des ERP-Vermögens erstmalig für dieses Haus und auch für die Öffentlichkeit einigermaßen durchsichtig gemacht hat. Aber schon im Schriftlichen Bericht wurde gesagt, daß mindestens sechs Ministerien bei diesen Zuschüssen aus dem ERP-Vermögen mitbetroffen sind. Wenn beispielhaft 47 Zuschußzwecke aufgezählt werden und wenn nach dem Bericht die Zahl der geförderten Projekte in die Hunderte geht, mag es dafür zwar eine sorgfältige Planung und je nach der Arbeitskraft der Rechnungshöfe auch eine Verwendungskontrolle geben. Sicher aber gibt es dafür nur eine höchst lückenhafte Erfolgsbeobachtung, und das kann nicht befriedigen. Meine Fraktion will, daß die Transparenz auch auf andere Gebiete ausgedehnt und der Erfolgsbeobachtung noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, als das bisher möglich sein konnte.
Mit Recht wurde in einem der Ausschüsse gesagt, daß, wer im Bundeshaushalt mit seinen Wünschen nicht durchkomme, sich über das ERP-Vermögen zu helfen versuche. Wohl sorgt auch der interministerielle Ausschuß, Herr Bundesminister, für die Koordinierung der Zwecke, soweit ihm dies möglich ist. Sicher aber kann er jene Beratungen in den Ausschüssen dieses Hauses nicht ersetzen, die beispielsweise für die Gestaltung des Bundeshaushaltsplanes entscheidend werden, solange nicht mindestens eine gleichzeitige Beratung beider Pläne erfolgt. Das ist es nämlich, was — wie ein Kollege vorhin sagte — die Verabschiedung im nachhinein fast zu einer Farce macht.
Man soll auch nicht übersehen: Es gibt — und das geht den Herrn Finanzminister an — auch Sünden am grünen Holz, was das ERP-Vermögen anlangt. Wenn der Bund beispielsweise vor einigen
Jahren eine 250-Millionen-Anleihe aus dem ERP-Vermögen deckte — sei es auch nur vorübergehend — und wenn der Bund aus dem ERP-Vermögen zur Deckung eines Zuschusses für den Berliner Haushalt 125 Millionen DM in Anspruch nahm, so muß gesagt werden, daß das systemwidrige Dinge sind. Dem Kaiser soll man gewiß geben, was des Kaisers ist; aber der Kaiser soll auch nur in Anspruch nehmen, was er in Anspruch nehmen darf!
Auch in diesem Punkt will meine Fraktion, daß die Grenzen eingehalten werden, die für die Verwendung eines solchen Sondervermögens vorgeschrieben sind.
Hierher, Herr Kollege Dr. Atzenroth, gehört nun auch das Beispiel der Beteiligungen. Wir kennen eine Menge Beteiligungen — Lastenausgleichsbank, Berliner Industriebank und ähnliche Banken —, die durchaus systemgemäß sind. Da handelt es sich um Beteiligungen an Banken, die die Kredite unmittelbar weitergeben. Daß die Beteiligungen Deutschlands beispielsweise an der Weltbank und der International Finance Corporation aus dem ERP-Vermögen gezahlt werden, dies, meine Damen und Herren und auch Herr Kollege Atzenroth, mag durchaus noch hingehen. In beiden Fällen handelt es sich nämlich entweder um gemeinsame Entwicklungsaufgaben der Marshallplanländer oder um Aufgaben zur Sicherung des Ausgleichs von Zahlungsbilanzen. Das dient der Entwicklung der deutschen Wirtschaft und ihrer Sicherung. Aber daß die Auffüllung des Kapitals der Deutschen Lufthansa AG aus dem ERP-Vermögen im federführenden Ausschuß allgemein als peinlich empfunden wurde, dafür muß die Regierung und muß auch dieses Haus Verständnis haben.
Was soll man dazu sagen, daß der Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Meinung des Kabinetts dahin umreißen mußte — ich darf vielleicht sagen: umreißen muß t e ; denn geschmeckt hat ihm die Sache auch nicht, soviel ich weiß —, diese Beteiligung sei deshalb notwendig, weil man der Deutschen Lufthansa AG Kreditkosten noch nicht zumuten könne? Wenn das richtig wäre, dann hätten alle einmal kapitalschwachen und aufbauenden Unternehmungen — ganz egal, ob privat oder öffentlich — in der Bundesrepublik von der Kreditanstalt für Wiederaufbau keine Kredite erhalten dürfen, die verzinslich sind, sondern statt der Kredite zinslose Beteiligungen.
Weil die Beteiligung von 7,5 Millionen durch den verabschiedeten Bundeshaushalt 1956 bereits Gesetz war, ließ sich nun an dieser Beteiligung — die ja der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit nicht aus eigener Initiative, sondern weil es im Ausschuß gefordert worden ist, in einen Kredit umgewandelt hat — nichts mehr ändern, und der Ausschuß mußte das hinnehmen. Aber es wird Ihnen allen in diesem Hause begreiflich sein, daß im Jahre 1957 die Frage weiterer Beteiligungen an der Deutschen Lufthansa und auch weiterer Kredite für diese Zwecke aus dem ERP-Vermögen erneut überprüft werden muß. Meine Fraktion verlangt, daß das geschieht.
An dem Verfahren, Kredite zu geben, um die Erhaltung des Vermögens sicherzustellen, wird festzuhalten sein. Aber die Zwecke können sich in der Zukunft ändern, sowohl für die Verwendung von Rückflüssen aus den Krediten als auch für die
Rückflüsse aus den Zinsen. Zu den letzten ein besonderes Wort!
Für die Verwendung der Rückflüsse aus den Zinsen und auch für die Gewährung von Zuschüssen aus diesen Rückflüssen werden sicher manche alten Zwecke wichtig bleiben und auch weiterhin nachdrücklich gefördert werden müssen. Jedoch schon bei der Förderung der Forschung wird man etwas umdenken müssen. Mit dem Wirtschaftswunder sind auch viele große Unternehmungen reicher und leistungsfähiger geworden. Wirtschaftsnahe Forschung war in früheren Jahrzehnten immer auch eine Aufgabe der beim Fortschritt der Technik führenden Unternehmungen selbst. Deshalb sollte die wirtschaftsnahe Forschung in der Zukunft auch von diesen Unternehmungen selbst weitgehend finanziert werden. Wer den Nutzen hat, soll für diesen Nutzen auch bezahlen. Mit Subventionen Entwicklungen zur Schaffung und Eroberung neuer Märkte innerhalb und außerhalb Deutschlands zu fördern, ist keineswegs immer gut für das Geschäft.
Auf der anderen Seite wird ein noch wachsender Teil der Grundlagenforschung nach wie vor und stärker als bisher aus öffentlichen Mitteln zu fördern sein, insbesondere da, wo sie in der Hand von Universitäten und wissenschaftlichen Sonderinstituten liegt. Wir haben noch sehr viel zu tun — das ganze Haus weiß das —, um in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren Versäumtes nachzuholen.
Weiter: Wo sich die Zwecke lohnen und wo die Länder allein solche Aufgaben nicht lösen können, sollten neben der Bundeshilfe auch größere Zuschüsse aus den Zinsen des ERP-Vermögens nachdrücklicher als bisher den Universitäten und Forschungsinstituten zu Hilfe kommen.
An dieser Stelle ist auch des Wunsches der Rektorenkonferenz der Bundesrepublik zu gedenken, finanziell für den Bedarf an Lehrstühlen und Instituten vorzusorgen, der mit der Wiedervereinigung Deutschlands in der heutigen sowjetisch besetzten Zone auf uns zukommen wird. Auch diese Frage ist im Haushaltsausschuß beispielsweise schon sehr nachdrücklich unter Bezugnahme auf diese Möglichkeit behandelt worden.
Es ist gut, sich auch eine zahlenmäßige Vorstellung davon zu machen, was aus Zinserträgen etwa in den fünf Jahren von 1957 bis 1961 einschließlich zur Verfügung stehen könnte, um für neue Schwerpunkte, besonders hinsichtlich der Forschung und des Nachwuchses finanziell Vorsorge zu treffen. Unsere Hauptstadt Berlin wird die in Berlin aufkommenden Zinsen zunächst noch zum eigenen Wiederaufbau benötigen. In der Bundesrepublik mögen jährlich 50 bis 60 Millionen DM für bisher schon bedachte Zwecke weiterhin erforderlich bleiben. Aber in diesen fünf Jahren von 1957 bis 1961 einschließlich wird aus Zinserträgen ein weiterer Betrag von rund 500 Millionen DM zur Verfügung stehen, die nicht zum Vermögen geschlagen zu werden brauchen und für die man neue Schwerpunkte finden darf und auch finden soll.
Würde man um solche Schwerpunkte verlegen sein? Ich glaube es nicht. Von der Forschung haben wir schon gesprochen. Soll ich von der Notwendigkeit der Nachwuchsförderung im Innern der Bundesrepublik sprechen? Soll es dabei bleiben, daß in Deutschland etwa 15 % der Studenten Stipendien erhalten gegenüber 70% in England, obwohl die
Struktur der beiden nationalen Wirtschaften kaum voneinander abweicht? Soll ich von der Nachwuchsförderung nach außen sprechen, von der Förderung des Nachwuchses in den entwicklungsfähigen Ländern etwa? Soll ich gar von dem erschreckenden Fehlbedarf sprechen, der in der Bundesrepublik bei dem Ingenieurnachwuchs vorhanden ist? Ich glaube, ich kann mir das ersparen. Meine Fraktion will, daß bei der Lösung solcher Aufgaben die Zinserträge aus dem ERP-Vermögen stärker herangezogen werden und auf diesem Wege der Aufwand des Bundeshaushalts und der Länderhaushalte unterstützt wird.
Ich habe wohl schon bisher dem Herrn Bundesminister einiges Neues sagen können, worüber er uns noch einige Auskünfte wird geben können. Ich hoffe jetzt noch mehr dazu beitragen zu können, und ich denke, daß er uns auch darüber Auskünfte wird geben wollen.
Auch bei den zu gewährenden Krediten muß man an ein Umdenken gehen. Die Welt ist heute voller Bewegung und sie ist voller Gründe, die auch bei der Gewährung von Krediten der schöpferischen Phantasie dieses Ministeriums einen großen Spielraum lassen. Gewiß wird man bei der Gewährung von Krediten noch auf Jahre hinaus unterscheiden müssen. was für den Aufbau unserer Hauptstadt Berlin notwendig ist und was in der Bundesrepublik neu unternommen werden kann.
In der Bundesrepublik kann heute, was den Aufbau von Industrien mit Hilfe öffentlicher Mittel angeht, von einer Sättigung gesprochen werden. Eigenfinanzierung und Finanzierung über den Kapitalmarkt reichen für diese Zwecke in den meisten Industrien aus. Im Vordergrund können in der Zukunft Schwerpunkte der allgemeinen wirtschaftlichen Rationalisierung stehen, wie sie uns besonders in der Wasserwirtschaft, in der Verkehrswirtschaft und auch in der Flurbereinigung begegnen. Es kann und soll auch — und ich bitte diesen Fall einmal sorgfältig mitzuüberiegen — an sinnvolle Investitionen für die Freizeitgestaltung gedacht werden. — In Berlin dagegen ist diese Sättigung noch nicht gegeben. In Berlin werden auch aus dem ERP-Vermögen noch auf Jahre hinaus Mittel für den industriellen Aufbau und auch für den Aufbau als Haupt- und Weltstadt nötig sein. Berlin wird auch als Forschungszentrum und als Verkehrskreuz für ein neues Europa noch große Aufgaben stellen, Aufgaben, die öffentlicher finanzieller Förderung bedürfen.
Aber ich sagte schon, daß die Welt und besonders die europäische Welt in voller Bewegung ist. Es wird so kommen, daß der Marshall-Plan von 1947, der das westliche Europa gerettet hat, wiederaufleben wird angesichts dieser Bewegung der Welt und in Europa. 1947 und 1948 wurden die Gelder des Marshall-Plans allen Völkern Europas angeboten, auch den Völkern und Nationen der östlichen Welt. Es war die Tragik der Geschichte, daß der Tschechoslowakei ausdrücklich verboten wurde, Marshall-Plan-Gelder in Anspruch zu nehmen. Von dort aus erfolgte im Februar 1948 die Gleichschaltung in Prag. Ihr folgte die Blockade Berlins, und beiden folgte in der ganzen Welt die Zeit des kalten Krieges. Der „andere" Weg oder der „eigene" Weg, auf dem wir die Satellitenstaaten heute aufbrechen sehen, wird nicht nur für die Vereinigten Staaten von Amerika, sondern auch für die freien westlichen Staaten Europas neue „Marshallplan"-
Aufgaben stellen, und Deutschland wird unter e diesen Staaten sein.
Auch hier mag bedacht werden, meine Damen und Herren, welche Summen in den kommenden fünf Jahren von 1957 bis 1961 einschließlich der Bundesrepublik, wenn sie sich auf neue Aufgaben der Kreditgewährung aus den Rückflüssen des ERP-Vermögens besinnt, zur Verfügung stehen mögen. Insgesamt mögen ohne Berlin in diesen fünf Jahren aus Tilgungen etwa eineinhalb Milliarden bis zwei Milliarden DM aufkommen, für die an neue Schwerpunkte bei der Kreditgewährung gedacht werden kann. Diese neuen Schwerpunkte sollten auch in der Wirtschaftshilfe gefunden werden, die in den kommenden Jahren die jetzt aufbrechenden Völker der Satellitenstaaten und die entwicklungsfähigen Länder in Asien von Deutschland erwarten dürfen.
Man kann ins Auge fassen, daß es eine erweiterte OEEC der Marshallplan-Länder geben wird und daß auch die Weltbank und die International Finance Corporation im Rahmen dieser erweiterten OEEC neue Aufgaben finden werden, die im Interesse der Freiheit und des Friedens aller Völker und Kontinente gelöst werden müssen. Hier können auch deutsche Kredite Wunder tun, wenn sie zur Unterstützung jener neuen Diplomatie angesetzt werden, die den wirtschaftlichen und politischen Wettbewerb zwischen Ost und West friedlich zu gewinnen sucht und die Waffe nur für den äußersten Fall der Not in Bereitschaft hält.
Ein Letztes. Freilich müssen wir, meine Damen und Herren, den Blick auch für jenen Tag offenhalten, an dem die Wiedervereinigung mit unseren Brüdern in der heutigen sowjetisch besetzten Zone uns auch dort vor neue wirtschaftliche und finanzielle Probleme stellt. Das ERP-Vermögen muß erhalten werden. Es kann erhalten werden, auch wenn bei der Gewährung von Krediten großen neuen politischen Aufgaben gedient wird. Es muß auch erhalten werden für die Aufgaben, die der Bundesrepublik am Tage der Wiedervereinigung gestellt sein werden.
Das sind ernste Überlegungen und ernste Vorbehalte, die meine Fraktion und gewiß auch große Teile dieses Hauses bei der Verabschiedung dieses Gesetzes und des ERP-Wirtschaftsplans 1956 machen müssen. Diese ernsten Vorbehalte entsprechen ebenso wichtigen wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten und Notwendigkeiten. Wenn meine Fraktion auch im Bundeshaushaltsgesetz dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Mittel verweigert hat, so stimmt sie diesem Gesetz und dem ihm angefügten Wirtschaftsplan, die beide nur die Verwaltung und die Verwertung des ERP-Vermögens betreffen, unter den für meine Fraktion ausgesprochenen Vorbehalten und Erwartungen zu.