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    2. Deutscher Bundestag — 164. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Oktober 1956 9063 164. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 11. Oktober 1956. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 2637) 9064 D Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 9065 A, 9069 C, 9072 A, 9073 C Dr. Henn (FVP) 9065 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) 9067 A, 9073 D Frau Korspeter (SPD) 9068 B Petersen (GB/BHE) 9069 D Wehner (SPD) 9070 C Dr. Reif (FDP) 9072 C Neumann (SPD) 9073 A Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen . . 9074 A Erste Beratung des von den Abg. Wieninger, Oetzel, Schmücker, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Klein- und Mittelbetriebe der gewerblichen Wirtschaft bei der Vergabe von Verteidigungsaufträgen (Drucksache 2615) 9074 B Wieninger (CDU/CSU), Antragsteller 9074 B Regling (SPD) 9075 B Josten (CDU/CSU) 9077 B Dr. Atzenroth (FDP) 9078 B, C Niederalt (CDU/CSU) 9078 C Gemein (BG/BHE) 9079 C Überweisung an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik . . . 9080 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2701) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2735) 9080 B Überweisung an den Ausschuß für Wiedergutmachung und an den Ausschuß für Beamtenrecht 9080 B Beratung des Antrags der Abg. Schmidt (Hamburg), Rademacher, Seiboth u. Gen. betr. Berlin-Verkehr der Deutschen LuftHansa AG (Drucksache 2617) 9080 B Schmidt (Hamburg) (SPD), Antragsteller 9080 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr . 9082 A Rademacher (FDP) 9083 C Dr. Bucerius (CDU/CSU) 9084 A Kutschera (GB/BHE) 9085 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen 9086 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Drucksache 2378); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksachen 2694, zu 2694) . . 9086 A Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9093 C Beschluß: Angenommen 9086 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksache 2724) . . . . 9086 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 9086 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungsbereichs von Kreditinstituten (Drucksache 2657) 9086 C Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 9086 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache 2351) 9086 C Pelster (CDU/CSU), Berichterstatter 9086 D Beschluß: Angenommen 9087 B Beratung des Antrags der Abg. Müller-Hermann, Raestrup u. Gen. betr. Eindämmung des unechten Werkverkehrs (Drucksache 2573) in Verbindung mit der Ersten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) (Drucksache 2626) 9087 C Dr. Atzenroth (FDP) : zur Geschäftsordnung 9087 C Persönliche Erklärung 9092 C Rümmele (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 9087 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9088 B Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter des Bundesrates . 9088 B Überweisung des Antrags Drucksache 2573 an die Ausschüsse für Verkehrswesen und für Wirtschaftspolitik und des Gesetzentwurfs Drucksache 2626 an den Ausschuß für Verkehrswesen . . . . 9089 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksache 1265), Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2700; Anträge Umdrucke 779, 781) . . . 9089 C Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 9089 D Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 9090 A, 9092 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr . . . 9091 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9092 A Beschluß 9091 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 2715) . . . . 9092 A Überweisung an den Ausschuß für Finanzen und Steuern und den Ausschuß für Verkehrswesen 9092 B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (Drucksache 2720) . . . 9092 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 9092 B Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Atzenroth (FDP) 9092 C Dankesworte an die Berliner Stellen zum Abschluß der Arbeitstagung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9092 C Nächste Sitzung 9092 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9093 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Drucksache zu 2694) 9093 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (Umdruck 780) 9094 A Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt, Rümmele u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und des Verkehrshaftpflichtrechts (Umdruck 781) 9094 B Anlage 5 : Änderungsantrag des Abg. Hoogen zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Umdruck 779) 9094 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Altmeier 27. 10. Bauer (Wasserburg) 5. 11. Dr. Bärsch 13. 10. Bauknecht 13. 10. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 10. Dr. Bergmeyer 15. 10. Blachstein 27. 10. Frau Dr. Bleyler 13. 10. Böhm (Düsseldorf) 20. 10. Frau Brauksiepe 13. 10. Brockmann (Rinkerode) 15. 10. Cillien 15. 12. Dr. Conring 13.10. Dr. Dollinger 12. 10. Ehren 15. 10. Elsner 13. 10. Erler 27. 10. Even 27. 10. Fassbender 13. 10. Frehsee 12. 10. Dr. Friedensburg 13. 10. Dr. Furler 11. 10. Gerns 27. 10. Dr. Greve 17. 10. Haasler 27. 10. Harnischfeger 11. 10. Dr. Höck 13. 10. Dr. Hoffmann 11. 10. Höfler 27. 10. Dr. Horlacher 13. 10. Hufnagel 13. 10. Frau Dr. Ilk 20. 10. Illerhaus 13. 10. Kahn-Ackermann 17. 11. Kemper (Trier) 13. 10. Kiesinger 27. 10. Dr. Kleindinst 13. 10. Knapp 13. 10. Knobloch 13. 10. Dr. Kopf 27. 10. Dr. Köhler 15. 10. Lahr 13. 10. Lemmer 27. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27. 10. Lenz (Brühl) 11. 10. Dr. Löhr 13. 10. Lücker (München) 27. 10. von Manteuffel (Neuß) 11. 10. Marx 27. 10. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Meitmann 22. 10. Metzger 27. 10. Frau Meyer-Laule 27. 10. Miller 20. 10. Moll 13. 10. Dr. Mommer 27. 10. Morgenthaler 13. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Müser 11. 10. Dr. Oesterle 27. 10. Paul 27. 10. Peters 13. 10. Dr. Pferdmenges 13. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 27. 10. Raestrup 11. 10. Frau Dr. Rehling 27. 10. Richter 13. 10. Ritzel 13. 10. Schild (Freiburg) 11. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 27. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Dr. Schöne 11.10. Schütz 27. 10. Schwann 28. 10. Seidl (Dorfen) 27. 10. Dr. Stammberger 17. 11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 13. 10. Sträter 13. 10. Dr. Vogel 13. 10. Dr. Wahl 27. 10. Walz 12. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 27. 10. Wiedeck 12. 10. Anlage 2 zu Drucksache 2694 (Vgl. S. 9086 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (22. Ausschuß) über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Drucksache 2378). Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert Wegen der Zielsetzung des Gesetzentwurfs kann auf die Begründung der Regierungsvorlage Bezug genommen werden. Das Gesetz soll, indem es einstweilen für unbeschränkte Zeit Nachanmeldungen zur Wertpapierbereinigung gestattet und auch die Wiederanmeldung bereits rechtskräftig abgelehnter Anträge in bestimmten Fällen für die nächsten 8 Monate seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gestattet, zahlreiche im Verfahren beobachtete Härtefälle, bei denen unverschuldete Fristversäumnisse oder Beweisschwierigkeiten vorlagen, bereinigen und damit die Voraussetzungen zum baldigen Erlaß eines Wertpapierbereinigungsschlußgesetzes schaffen. Die dem Ausschuß gegebenen Auskünfte über den Stand der Verfahrensabwicklung ließen diese Zielsetzung als zweckmäßig und erreichbar erscheinen. Der Ausschuß hat der Gesetzesvorlage und ihrer Begründung deswegen seine volle Zustimmung gegeben. In Unterabschnitt 1 des Abschnitts I ist das Verfahren für Nachanmeldungen und Wiederanmeldungen geregelt; es ist das gleiche wie bisher mit der Maßgabe, daß Anmeldungen ohne Angabe des Namens jetzt nicht mehr zulässig sind und Lieferbarkeitsbescheinigungen nicht beantragt werden können, und daß über alle Anträge die Kammer für Wertpapierbereinigungen entscheidet. Der Grund dafür liegt teils in der Natur der Sache, teils darin, daß diese Anträge grundsätzlich etwas sorgfältiger geprüft werden müssen. Der Ausschuß hat auf Anregung der Verwaltung die Wiederanmeldung auch im Falle des § 69 des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes vorgesehen (§ 1) und hielt die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag in § 4 Abs. 3 mit 2 Wochen für zu kurz; sie wurde auf 2 Monate bemessen. Die Unterabschnitte 2 und 3 regeln das Gutschriftverfahren auf Grund von Nachanmeldungen und Wiederanmeldungen. Falls sich hier auf Grund von Anerkennungen eine Belastung des Ausstellers über den Betrag seiner ursprünglichen Verpflichtung (Seuffert) hinaus ergibt, ist ein Entschädigungsanspruch gegen den Bund vorgesehen (§ 15), der aber nach den im Ausschuß gegebenen Auskünften nur als vorsorglich eingeführt betrachtet werden kann. § 9 wurde redaktionell verbessert; auch § 17 erhielt eine Neufassung zur Klarstellung. Der Abschnitt II und der Abschnitt III enthalten gewisse Ergänzungen und Schlußvorschriften, für die auf die Begründung der Regierungsvorlage verwiesen werden kann. Sie wurden vom Ausschuß unverändert übernommen. Die Beschlüsse erfolgten durchwegs einstimmig. Bonn, den 28. September 1956 Seuffert Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 780 (Vgl. S. 9087 A, B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (BPG) (Drucksachen 2748, 2351). In § 1 wird folgender Absatz 2 angefügt: (2) Unter dieses Gesetz fallen nicht die unter § 4 Abs. 2 Buchstabe c des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 681) bezeichneten leitenden Angestellten. Berlin, den 10. Oktober 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Becker (Hersfeld) und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 781 (Vgl. S. 9089 D, 9090 A, 9091 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Rümmele und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichrechts (Drucksachen 2700, 1265). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 2 wird Buchstabe d wie folgt gefaßt: d) In § 6 Abs. 1 wird hinter Nr. 4 eingefügt: 4 a. die karteimäßige Erfassung von rechtskräftigen Entscheidungen der Strafgerichte, soweit sie wegen einer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung auf Strafe oder andere gerichtliche Maßnahmen erkennen oder einen Schuldspruch enthalten; die Kartei darf nur für Zwecke der Strafverfolgung, für Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes oder der auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften und für die Vorbereitung von Rechts- und allgemeinen Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs verwertet werden; Eintragungen in die Kartei sind spätestens zu tilgen, wenn nach gesetzlicher Vorschrift die entsprechenden Vermerke im Strafregister der beschränkten Auskunft unterworfen oder dort zu tilgen sind; für die Tilgung von Eintragungen, die im Strafregister nicht vermerkt werden, ist eine entsprechende, jedoch für den Betroffenen günstigere Regelung zu treffen; 2. Artikel 5 wird wie folgt gefaßt: Artikel 5 In § 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes vom 4. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 488) wird hinter Nr. 4 eingefügt: 4 a. die Führung der in § 6 Abs. 1 Nr. 4 a des Straßenverkehrsgesetzes vorgesehenen Kartei; Berlin, den 10. Oktober 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Rümmele Frau Dr. Brökelschen Brück Dr. Bucerius Frau Dietz Frau Geisendörfer Frau Dr. Maxsein Frau Praetorius Frau Rösch Dr. Seffrin Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Bauer (Würzburg) Jahn (Frankfurt) Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Becker (Hamburg) Eickhoff Dr. Elbrächter Dr. Schild (Düsseldorf) Walter Anlage 5 Umdruck 779 (Vgl. S. 9090 A, 9091 D) Änderungsantrag des Abgeordneten Hoogen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksachen 2700, 1265). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 9 erhält folgende Fassung: Artikel 9 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, hinsichtlich des Artikels 1 Nr. 6 und 8 jedoch im Land Berlin erst am Tage nach der Verkündung des Übernahmegesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin. Bonn, den 9. Oktober 1956 Hoogen Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei — Telefon 5 13 47-49 Allein- Vertrieb : Dr. Hans Heger, Bad Godesberg, Rheinallee 20, Telefon 35 51
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Wir treten in die zweite Lesung ein. Eine allgemeine Aussprache ist in der zweiten Lesung nicht vorgesehen. Wenn Sie das Wort nehmen wollen, Herr Verkehrsminister, so ist es besser, das bei der allgemeinen Aussprache in der dritten Lesung zu tun.
    Ich rufe in der zweiten Lesung auf zunächst den Art. 1. Hier liegt ein Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Rümmele und Genossen auf Umdruck 781**) vor. Das Wort zur Begründung dieses Antrags hat Frau Abgeordnete Dr. Schwarzhaupt.


Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hoogen hat in seinem Schriftlichen Bericht in sehr fairer Weise — und dafür bin ich ihm dankbar — die Gründe für und gegen die Führung einer Kartei über Verkehrsübertretungen und -vergehen angeführt. Er stellt sich in seinem Bericht auf den Standpunkt, daß die Gründe gegen eine solche Kartei überwiegen. Auch wir sehen ein, daß Gründe dafür und dagegen anzuführen sind, glauben allerdings, daß die sehr viel gewichtigeren Gründe für die Führung dieser Kartei sprechen, so wie das Verkehrsministerium und der Verkehrsausschuß sie im Einvernehmen mit dem Bundesrat vorgeschlagen haben.
Der Nutzen, den man sich von dieser Kartei verspricht, wird in drei Richtungen gesehen. Zunächst gibt eine solche Kartei dem Richter eine Handhabe für die Beurteilung von Verkehrsdelikten. Gerade bei Verkehrsdelikten, die Fahrlässigkeitsdelikte sind, kann sich der Richter ein Bild von der Persönlichkeit des Täters, das für die Beurteilung wesentlich ist, aus der Tat selbst zunächst nicht machen. Wer vorsätzlich stiehlt, hat bewiesen, daß er bereit ist, das Recht zu brechen. Wer aber fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht, kann der gewissenhafteste Mensch sein, der nach 20 Jahren zuverlässigen Fahrens zum erstenmal einen Fehler begeht; für den es ein tragisches Ereignis ist, daß er Täter eines Verkehrsunfalls wird. Er kann aber auch der Typ des brutalen Fahrers sein, der bisher zehnmal Glück gehabt hat.
Das Zweite ist, daß die Verwaltung eine Handhabe braucht, unzuverlässige Fahrer und Verkehrsteilnehmer auszuschalten, ehe sie einen schweren Verkehrsunfall, der Leben oder Gesundheit von Menschen kostet, verursachen.
Der Nutzen, den man sich von der Kartei verspricht, ist drittens, daß sie Aufschlüsse für die künftige Handhabung von Verkehrsbestimmungen, für die Gesetzgebung, für die Erforschung von Unfallursachen, für die Feststellung der besonders gefährdeten Berufsgruppen und für die Wirkung von bereits eingeleiteten Maßnahmen geben kann. Zum
*) Siehe Anlage 5. **) Siehe Anlage 4.
Beispiel würde eine solche Kartei deutlich machen, welche der vielen Verbotsgesetze, von denen wir viel zuviele haben, wirklich wirksam sind und welche nicht wirksam sind. Von § 315 a des Gesetzes zur Sicherung des Verkehrs hat man sich eine erhebliche Wirkung versprochen, und es hat sich ergeben, daß er so gut wie gar nicht gehandhabt werden kann. Ähnliches wird sich in bezug auf andere Verkehrsverbotsgesetze ergeben, wenn man einen Überblick darüber gewinnen kann, welche Übertretungen und Vergehen festgestellt werden, welche Bestimmungen wirklich gehandhabt werden können und welche nicht.
Nun die Einwendungen, die vor allem im Rechtsausschuß erhoben worden sind. Zunächst wird geltend gemacht — das ist der erste Einwand, der im Schriftlichen Bericht genannt ist —, daß das Bild der Persönlichkeit des Täters, das die Kartei liefert, unvollkommen ist. Z. B., wer viel fährt, wird leichter gegen Bestimmungen verstoßen, und er wird häufiger in eine Kartei eingetragen werden als der, der wenig fährt.
Es wird auch gesagt, daß die Polizei nicht überall gleichmäßig durchgreife und daß die Mehrzahl der tatsächlich vorkommenden Verstöße nicht festgestellt werde. Aber man kann ja wohl sagen, daß der, der sehr oft erwischt wird, auch sehr viele Fehler begangen haben wird.
Wir gehen davon aus, daß die Kartei nur bei einer größeren Zahl schwererer Verstöße eine Bedeutung hat. Kein Richter wird es schwer werten, wenn ein Kraftfahrer ein paarmal falsch geparkt hat. Aus der Kartei soll ersichtlich sein, wie der Verstoß aussieht und um welchen Verstoß es sich handelt. Wir müssen dem Richter und dem Verwaltungsbeamten schon zutrauen — und wir können es ihm zutrauen —, daß er nicht die Zahl der Eintragungen wie eine Additionsmaschine addiert, sondern daß er sie mit Verstand wertet.

(Zuruf rechts: Und das alles im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung!)

Die dritte Einwendung geht dahin, daß es eine Mehrbelastung der Gerichte durch Einlegung von Rechtsmitteln geben wird. Es ist sicher möglich, daß eine ganze Reihe von Übertretungen jetzt in die Rechtsmittelinstanz gehen werden, bei denen das vorher nicht der Fall gewesen ist. Aber wir haben auch die Hoffnung, daß durch eine derartige Registrierung der Übertretungen eine warnende Wirkung ausgeübt wird, so daß die Zahl der Übertretungen und der Unfälle sinkt. Dazu kommt, daß der Spielraum der Polizei bei der Erteilung von gebührenpflichtigen Verwarnungen, die nicht in die Kartei kommen, vergrößert worden ist und daß dadurch wiederum eine Entlastung der Rechtsmittelinstanzen eintritt.
Schließlich der vierte Einwand. Es ist gesagt worden, bei den richterlichen Strafverfahren dürften nur gewichtige Vorstrafen berücksichtigt werden. Gerade bei dem Verkehrsdelikt, das meistens ein Fahrlässigkeitsdelikt ist, ist es für den Richter maßgebend, auf welcher charakterlichen Grundlage ein derartiges Fahrlässigkeitsdelikt zustande gekommen ist. Deshalb ist es für den Richter wichtig, eine Grundlage für die charakterliche Beurteilung von Verkehrsteilnehmern, die Fehler begangen haben, zu haben.
Die letzten Bedenken sind verwaltungsmäßiger und rechtspolitischer Art. Die Gefahr, daß weitere Karteien für andere Fragen errichtet werden, daß


(Frau Dr. Schwarzhaupt)

das Schule macht, daß man derartige Karteien einrichtet, in denen der Staatsbürger überwacht, registriert und beobachtet wird, scheint mir hier wirklich nicht gegeben zu sein. Es handelt sich hier um Fälle und um Tatbestände, die ganz außerhalb des Rahmens der übrigen Tatbestände liegen. Hier geht es um Leben und Gesundheit von Menschen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Man wird nicht Konsequenzen etwa für Steuersünder oder für irgendwelche anderen Verstöße

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

ziehen können aus Maßnahmen, bei denen es sich darum handelt, das grauenhafte Anwachsen der Todesfälle und Verletzungen auf den Straßen zu verhindern.

(Beifall in der Mitte.)

Im Jahre 1955 sind durch Verkehrsunfälle über 12 000 Menschen getötet worden, über 350 000 Menschen sind verletzt worden, und diese Zahlen sind in grauenhafter Weise im Steigen.

(Zuruf des Abg. Lotze. — Unruhe.)

Wir wissen, daß auch noch anderes geschehen muß: die Straßen müssen verbessert werden, die Polizei kann vielleicht anders handeln. Aber wir wissen auch, daß eines der Momente, gegen die wir angehen müssen, dies ist, daß schlecht und fahrlässig gefahren wird. Und wenn wir etwas tun können, um hier zu warnen und um diese Komponente der Unfälle auszuschalten, dann, glaube ich, können wir es nicht verantworten, dies zu unterlassen.
Demgegenüber sollte man nicht einwenden, daß dies ein Eingriff in die Freiheit, ein Eingriff in das Leben der Staatsbürger sei. Bei dem Impfzwang greifen wir in viel, viel intimere persönliche Sphären ein. Alle Gesetze etwa wie die Gesundheitsüberwachung, die Tuberkulosefürsorge oder das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten greifen ja wahrhaftig viel tiefer ein, während es sich hier nur darum handelt, daß tatsächliche Übertretungen von Gesetzen registriert werden. Wenn man etwa hoffen kann, daß diese Registrierung eine warnende, eindämmende, zurückhaltende Wirkung haben kann, dann, glaube ich, kann man es angesichts der Zahl der Verkehrsunfälle und der Toten nicht verantworten, etwas zu unterlassen.
Die Sachverständigen im Verkehrsausschuß und im Verkehrsministerium versprechen sich von dieser Maßnahme etwas. Es ist eine Maßnahme, die nach dem, was uns gesagt wird, hundert Personen erfordert, hundert Personen, die im wesentlichen die Bedienung von Buchungsmaschinen zur Aufgabe haben werden. Ich glaube, dieser Aufwand ist nicht so enorm gegenüber der Hoffnung, auch nur einige Tote und einige Verkehrsunfälle verhindern zu können. Es ist eine Maßnahme, die rückgängig gemacht werden kann, wenn sich nach drei oder vier Jahren erweist, daß sie nichts hilft. Sie kann rückgängig gemacht werden. Aber die Verkehrsunfälle sind nicht rückgängig zu machen. Ich glaube, deshalb sollten wir nicht die Verantwortung auf uns nehmen, etwas zu unterlassen, was auch nur einige Hoffnung in sich trägt, daß hier eine Besserung gefunden werden kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ehe ich das Wort an den Herrn Bundesverkehrsminister weitergebe, möchte ich auf folgendes aufmerksam machen. Der Herr Berichterstatter hat darauf aufmerksam gemacht, daß die Materie im Ausschuß weiterberaten wird. Ich möchte deshalb den Antragstellern nahelegen, diesen Änderungsantrag zurückzuziehen und ihn,

    (Zuruf: Nein!)

    wenn sie das für notwendig halten, in einen unmittelbaren, direkten Antrag, der dann an den Ausschuß überwiesen werden kann, zu verwandeln. Das ist möglich. So, wie der Antrag jetzt vorliegt, muß ich, wenn er nicht zurückgezogen wird, über ihn abstimmen lassen. Darüber besteht also Klarheit. Ich frage also die Frau Abgeordnete Schwarzhaupt, ob sie jetzt nicht zurückziehen will, um dann den Ausschuß weiter damit zu befassen. Frau Abgeordnete Schwarzhaupt?

    (Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Ich bin mit dem Vorschlag einverstanden!)

    — Sie sind einverstanden. Meine Damen und Herren, das erleichtert das Verfahren. Der Änderungsantrag mit Ziffer 1 und sinngemäß mit Ziffer 2 ist also für heute zurückgezogen.
    Herr Bundesverkehrsminister, wünschen Sie dazu zu sprechen?

    (Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm: Nur zwei Worte!)