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    512. Rechtswesen: 1
    513. mitberatend: 1
    514. überweisen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 164. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. Oktober 1956 9063 164. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 11. Oktober 1956. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 2637) 9064 D Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 9065 A, 9069 C, 9072 A, 9073 C Dr. Henn (FVP) 9065 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) 9067 A, 9073 D Frau Korspeter (SPD) 9068 B Petersen (GB/BHE) 9069 D Wehner (SPD) 9070 C Dr. Reif (FDP) 9072 C Neumann (SPD) 9073 A Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen . . 9074 A Erste Beratung des von den Abg. Wieninger, Oetzel, Schmücker, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Klein- und Mittelbetriebe der gewerblichen Wirtschaft bei der Vergabe von Verteidigungsaufträgen (Drucksache 2615) 9074 B Wieninger (CDU/CSU), Antragsteller 9074 B Regling (SPD) 9075 B Josten (CDU/CSU) 9077 B Dr. Atzenroth (FDP) 9078 B, C Niederalt (CDU/CSU) 9078 C Gemein (BG/BHE) 9079 C Überweisung an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik . . . 9080 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2701) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2735) 9080 B Überweisung an den Ausschuß für Wiedergutmachung und an den Ausschuß für Beamtenrecht 9080 B Beratung des Antrags der Abg. Schmidt (Hamburg), Rademacher, Seiboth u. Gen. betr. Berlin-Verkehr der Deutschen LuftHansa AG (Drucksache 2617) 9080 B Schmidt (Hamburg) (SPD), Antragsteller 9080 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr . 9082 A Rademacher (FDP) 9083 C Dr. Bucerius (CDU/CSU) 9084 A Kutschera (GB/BHE) 9085 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen 9086 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Drucksache 2378); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksachen 2694, zu 2694) . . 9086 A Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 9093 C Beschluß: Angenommen 9086 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksache 2724) . . . . 9086 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 9086 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungsbereichs von Kreditinstituten (Drucksache 2657) 9086 C Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 9086 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache 2351) 9086 C Pelster (CDU/CSU), Berichterstatter 9086 D Beschluß: Angenommen 9087 B Beratung des Antrags der Abg. Müller-Hermann, Raestrup u. Gen. betr. Eindämmung des unechten Werkverkehrs (Drucksache 2573) in Verbindung mit der Ersten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) (Drucksache 2626) 9087 C Dr. Atzenroth (FDP) : zur Geschäftsordnung 9087 C Persönliche Erklärung 9092 C Rümmele (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 9087 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9088 B Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter des Bundesrates . 9088 B Überweisung des Antrags Drucksache 2573 an die Ausschüsse für Verkehrswesen und für Wirtschaftspolitik und des Gesetzentwurfs Drucksache 2626 an den Ausschuß für Verkehrswesen . . . . 9089 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksache 1265), Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2700; Anträge Umdrucke 779, 781) . . . 9089 C Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 9089 D Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 9090 A, 9092 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr . . . 9091 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9092 A Beschluß 9091 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 2715) . . . . 9092 A Überweisung an den Ausschuß für Finanzen und Steuern und den Ausschuß für Verkehrswesen 9092 B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (Drucksache 2720) . . . 9092 B Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 9092 B Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Atzenroth (FDP) 9092 C Dankesworte an die Berliner Stellen zum Abschluß der Arbeitstagung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9092 C Nächste Sitzung 9092 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9093 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Drucksache zu 2694) 9093 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (Umdruck 780) 9094 A Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt, Rümmele u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und des Verkehrshaftpflichtrechts (Umdruck 781) 9094 B Anlage 5 : Änderungsantrag des Abg. Hoogen zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Umdruck 779) 9094 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Altmeier 27. 10. Bauer (Wasserburg) 5. 11. Dr. Bärsch 13. 10. Bauknecht 13. 10. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 10. Dr. Bergmeyer 15. 10. Blachstein 27. 10. Frau Dr. Bleyler 13. 10. Böhm (Düsseldorf) 20. 10. Frau Brauksiepe 13. 10. Brockmann (Rinkerode) 15. 10. Cillien 15. 12. Dr. Conring 13.10. Dr. Dollinger 12. 10. Ehren 15. 10. Elsner 13. 10. Erler 27. 10. Even 27. 10. Fassbender 13. 10. Frehsee 12. 10. Dr. Friedensburg 13. 10. Dr. Furler 11. 10. Gerns 27. 10. Dr. Greve 17. 10. Haasler 27. 10. Harnischfeger 11. 10. Dr. Höck 13. 10. Dr. Hoffmann 11. 10. Höfler 27. 10. Dr. Horlacher 13. 10. Hufnagel 13. 10. Frau Dr. Ilk 20. 10. Illerhaus 13. 10. Kahn-Ackermann 17. 11. Kemper (Trier) 13. 10. Kiesinger 27. 10. Dr. Kleindinst 13. 10. Knapp 13. 10. Knobloch 13. 10. Dr. Kopf 27. 10. Dr. Köhler 15. 10. Lahr 13. 10. Lemmer 27. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 27. 10. Lenz (Brühl) 11. 10. Dr. Löhr 13. 10. Lücker (München) 27. 10. von Manteuffel (Neuß) 11. 10. Marx 27. 10. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Meitmann 22. 10. Metzger 27. 10. Frau Meyer-Laule 27. 10. Miller 20. 10. Moll 13. 10. Dr. Mommer 27. 10. Morgenthaler 13. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Müser 11. 10. Dr. Oesterle 27. 10. Paul 27. 10. Peters 13. 10. Dr. Pferdmenges 13. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 27. 10. Raestrup 11. 10. Frau Dr. Rehling 27. 10. Richter 13. 10. Ritzel 13. 10. Schild (Freiburg) 11. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 27. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Dr. Schöne 11.10. Schütz 27. 10. Schwann 28. 10. Seidl (Dorfen) 27. 10. Dr. Stammberger 17. 11. Dr. Starke 31. 10. Frau Dr. Steinbiß 13. 10. Sträter 13. 10. Dr. Vogel 13. 10. Dr. Wahl 27. 10. Walz 12. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 27. 10. Wiedeck 12. 10. Anlage 2 zu Drucksache 2694 (Vgl. S. 9086 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (22. Ausschuß) über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Drucksache 2378). Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert Wegen der Zielsetzung des Gesetzentwurfs kann auf die Begründung der Regierungsvorlage Bezug genommen werden. Das Gesetz soll, indem es einstweilen für unbeschränkte Zeit Nachanmeldungen zur Wertpapierbereinigung gestattet und auch die Wiederanmeldung bereits rechtskräftig abgelehnter Anträge in bestimmten Fällen für die nächsten 8 Monate seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gestattet, zahlreiche im Verfahren beobachtete Härtefälle, bei denen unverschuldete Fristversäumnisse oder Beweisschwierigkeiten vorlagen, bereinigen und damit die Voraussetzungen zum baldigen Erlaß eines Wertpapierbereinigungsschlußgesetzes schaffen. Die dem Ausschuß gegebenen Auskünfte über den Stand der Verfahrensabwicklung ließen diese Zielsetzung als zweckmäßig und erreichbar erscheinen. Der Ausschuß hat der Gesetzesvorlage und ihrer Begründung deswegen seine volle Zustimmung gegeben. In Unterabschnitt 1 des Abschnitts I ist das Verfahren für Nachanmeldungen und Wiederanmeldungen geregelt; es ist das gleiche wie bisher mit der Maßgabe, daß Anmeldungen ohne Angabe des Namens jetzt nicht mehr zulässig sind und Lieferbarkeitsbescheinigungen nicht beantragt werden können, und daß über alle Anträge die Kammer für Wertpapierbereinigungen entscheidet. Der Grund dafür liegt teils in der Natur der Sache, teils darin, daß diese Anträge grundsätzlich etwas sorgfältiger geprüft werden müssen. Der Ausschuß hat auf Anregung der Verwaltung die Wiederanmeldung auch im Falle des § 69 des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes vorgesehen (§ 1) und hielt die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag in § 4 Abs. 3 mit 2 Wochen für zu kurz; sie wurde auf 2 Monate bemessen. Die Unterabschnitte 2 und 3 regeln das Gutschriftverfahren auf Grund von Nachanmeldungen und Wiederanmeldungen. Falls sich hier auf Grund von Anerkennungen eine Belastung des Ausstellers über den Betrag seiner ursprünglichen Verpflichtung (Seuffert) hinaus ergibt, ist ein Entschädigungsanspruch gegen den Bund vorgesehen (§ 15), der aber nach den im Ausschuß gegebenen Auskünften nur als vorsorglich eingeführt betrachtet werden kann. § 9 wurde redaktionell verbessert; auch § 17 erhielt eine Neufassung zur Klarstellung. Der Abschnitt II und der Abschnitt III enthalten gewisse Ergänzungen und Schlußvorschriften, für die auf die Begründung der Regierungsvorlage verwiesen werden kann. Sie wurden vom Ausschuß unverändert übernommen. Die Beschlüsse erfolgten durchwegs einstimmig. Bonn, den 28. September 1956 Seuffert Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 780 (Vgl. S. 9087 A, B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (BPG) (Drucksachen 2748, 2351). In § 1 wird folgender Absatz 2 angefügt: (2) Unter dieses Gesetz fallen nicht die unter § 4 Abs. 2 Buchstabe c des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 681) bezeichneten leitenden Angestellten. Berlin, den 10. Oktober 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Becker (Hersfeld) und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 781 (Vgl. S. 9089 D, 9090 A, 9091 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt, Rümmele und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichrechts (Drucksachen 2700, 1265). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 2 wird Buchstabe d wie folgt gefaßt: d) In § 6 Abs. 1 wird hinter Nr. 4 eingefügt: 4 a. die karteimäßige Erfassung von rechtskräftigen Entscheidungen der Strafgerichte, soweit sie wegen einer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung auf Strafe oder andere gerichtliche Maßnahmen erkennen oder einen Schuldspruch enthalten; die Kartei darf nur für Zwecke der Strafverfolgung, für Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes oder der auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften und für die Vorbereitung von Rechts- und allgemeinen Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs verwertet werden; Eintragungen in die Kartei sind spätestens zu tilgen, wenn nach gesetzlicher Vorschrift die entsprechenden Vermerke im Strafregister der beschränkten Auskunft unterworfen oder dort zu tilgen sind; für die Tilgung von Eintragungen, die im Strafregister nicht vermerkt werden, ist eine entsprechende, jedoch für den Betroffenen günstigere Regelung zu treffen; 2. Artikel 5 wird wie folgt gefaßt: Artikel 5 In § 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes vom 4. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 488) wird hinter Nr. 4 eingefügt: 4 a. die Führung der in § 6 Abs. 1 Nr. 4 a des Straßenverkehrsgesetzes vorgesehenen Kartei; Berlin, den 10. Oktober 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Rümmele Frau Dr. Brökelschen Brück Dr. Bucerius Frau Dietz Frau Geisendörfer Frau Dr. Maxsein Frau Praetorius Frau Rösch Dr. Seffrin Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Bauer (Würzburg) Jahn (Frankfurt) Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Becker (Hamburg) Eickhoff Dr. Elbrächter Dr. Schild (Düsseldorf) Walter Anlage 5 Umdruck 779 (Vgl. S. 9090 A, 9091 D) Änderungsantrag des Abgeordneten Hoogen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts (Drucksachen 2700, 1265). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 9 erhält folgende Fassung: Artikel 9 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, hinsichtlich des Artikels 1 Nr. 6 und 8 jedoch im Land Berlin erst am Tage nach der Verkündung des Übernahmegesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin. Bonn, den 9. Oktober 1956 Hoogen Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei — Telefon 5 13 47-49 Allein- Vertrieb : Dr. Hans Heger, Bad Godesberg, Rheinallee 20, Telefon 35 51
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Agnes Katharina Maxsein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über die Eindringlichkeit, mit der Herr Kollege Wehner sich als Anwalt der Armsten der Armen empfiehlt. Wogegen ich mich aber wehre, und zwar grundsätzlich in diesem Zusammenhang, ist, daß Einzelpersönlichkeiten in dieser Form für sich in Anspruch nehmen, das Gewissen des Parlaments zu sein.

    (Lebhafte Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Die Besserung des Schicksals der Ärmsten der Armen liegt uns allen gleichermaßen und gleich schwer am Herzen. Aber es liegt in der Natur der Sache, daß wir uns, wenn wir uns nun einmal mit Gesetzen befassen, dann auch mit den Paragraphen beschäftigen müssen. Ob wir eine Rechtslösung oder eine Ermessenslösung befürworten, das läßt doch keinen Rückschluß auf einen Unterschied in der Wärme des Herzens zu. Ich glaube, wir haben es sogar sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, daß es sich hier um ein Hilfsgesetz handelt und daß wir — im Rahmen der Paragraphen, die uns nun einmal gesetzt sind — alles tun müssen, diese Hilfe


    (Frau Dr. Maxsein)

    so umfassend und durchgreifend wie möglich zu gestalten.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Herr Kollege Wehner, ich schätze Ihre warmherzige Art und weiß, daß das echt ist. Aber in diesem Zusammenhang erwecken Sie doch den Eindruck, als ob es anderen nicht ebenso um die Sache zu tun ist. Ich habe den Eindruck, daß Ihre Vorwürfe sich noch auf den Regierungsentwurf beziehen, in dem noch gar keine Änderungen vorgesehen waren. Aber die neuen Änderungen kommen doch den Anliegen, die Sie so inständig vertreten haben, sehr entgegen.
    Ich bitte deswegen, diese Debatte jetzt abzuschließen; sie hat eine Schärfe angenommen, die auf Berliner Boden und in diesem Augenblick nicht zu begrüßen ist, wenngleich ich volles Verständnis dafür habe, daß sie gerade die Berliner auf den Plan ruft. Eben deswegen stehe auch ich hier; aber ich bin der Meinung, daß wir die Gefühle anderer Parlamentarier gerade in diesem Zusammenhang nicht verletzen sollten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Beratung zu Punkt 4.
Es ist die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen beantragt. — Ich höre keinen Widerspruch; die Überweisung ist beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 5 der gestrigen Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Wieninger, Oetzel, Schmücker, Stücklen und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Klein- und Mittelbetriebe der gewerblichen Wirtschaft bei der Vergabe von Verteidigungsaufträgen (Drucksache 2615).
Bevor ich das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile, darf ich das Hohe Haus ganz bescheiden darauf hinweisen, daß noch drei Punkte der gestrigen Tagesordnung zu erledigen sind, bei denen eine Debatte vorgesehen war. Es ist jetzt gleich elf Uhr. Wie wir da die ganze Verkehrsdebatte, die eigentlich Gegenstand der heutigen Sitzung sein sollte, bis um halb zwei Uhr noch abwickeln wollen, wenn wir so weitermachen, weiß ich noch nicht. Ich möchte das Hohe Haus nur von dieser Tatsache in Kenntnis setzen, damit Sie wissen, wie wir im Augenblick stehen.
Ich erteile jetzt das Wort dem Abgeordneten Wieninger zur Begründung des Gesetzentwurfes.
Wieninger (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag Drucksache 2615, den ich im Namen der Antragsteller begründen darf, sieht vor, daß von den geeigneten Aufträgen, die im Zusammenhang mit den Verteidigungspflichten anfallen, mindestens 40 °/o an die mittelständische Wirtschaft vergeben werden.
Wir haben diesen Antrag gestellt, weil wir der Meinung sind, daß innerhalb unserer Gesamtwirtschaft genügend Raum auch für gesunde kleine und mittlere Betriebe vorhanden sein muß. Wir glauben, daß die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs nur dann gewährleistet ist, wenn auch die mittelständische Wirtschaft, die im Gegensatz zu den Großbetrieben noch nicht den vollen Anteil an der Konjunktur hat, ihrem Gewicht nach an den Verteidigungsaufträgen beteiligt wird.
Dies kann nur erreicht werden, wenn wir auf die wesensgemäßen Eigenheiten der Kleinwirtschaft eingehen. Unter kleinen und mittleren Betrieben im Sinne dieses Gesetzentwurfs verstehen wir solche, die bis zu 50 Mitarbeiter beschäftigen. Wir haben diese Betriebsgröße fixiert, weil anzunehmen ist, daß größere Betriebe so durchrationalisiert sind, daß sie mit Unternehmungen der Großwirtschaft kalkulatorisch Schritt halten können.
Die Eigenheit der Kleinbetriebe macht erforderlich, daß für sie eigene Ausschreibungen erfolgen. Durch eine Entscheidung des Bundesrechnungshofes ist die Behinderung, die sich aus dem § 26 der Reichshaushaltsordnung ergäbe, ausgeräumt, weil die Berücksichtigung der Kleinbetriebe als ein wichtiger Grund anzusehen ist. Auch mit den Bestimmungen der VOL, der Verdingungsordnung für Leistungen, ist das vorgesehene Verfahren deswegen vereinbar, weil jeweils eine echte Ausschreibung durchgeführt wird.
Ein Wort zur Quotierung der Aufträge in Höhe von 40 %. Diese Quote ist deswegen gerecht, weil einmal der Beschäftigtenstand in Handwerk und Kleinindustrie diese Schlüsselung erforderlich macht und weil zum andern nur ein Teil der Ausgaben für die Verteidigung auf Aufträge entfällt, die für die mittelständische Wirtschaft in Frage kommen können. Alle Aufträge an Flugzeugen, an Kraftfahrzeugen, an Schiffen, an Waffen usw. f allen sowieso an die großen Fabriken, so daß für die kleineren Betriebe nur ein Rest bleibt.
Auf Grund langer und dringlicher Bemühungen meiner Fraktion ist im Frühjahr dieses Jahres eine Ministerialentschließung ergangen, die in ähnlicher Weise, wie unser Antrag es vorsieht, eine Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft garantieren soll. Wir sind dem Bundeswirtschaftsministerium für diese Entschließung dankbar, sehen in ihr aber nur ein Provisorium und können deshalb diesen Antrag deswegen nicht entbehren, weil Entschließungen Anlaß zu Auslegungszweifeln geben. In Ministerialverfügungen ist allzuviel Raum für eine Kann- oder Soll-Anwendung, und es ist keine Garantie gegeben, daß die Kleinwirtschaft zu dem kommt, was ihr zusteht. Wir zweifeln nicht an dem guten Willen der Exekutive; aber wir glauben, daß klare und Zweifel ausschließende Vorschriften ihr selbst das Arbeiten erleichtern.
In unserem Antrag ist vorgesehen, daß die Geltungsdauer des Gesetzes bis 1961 befristet wird. Wir haben das deswegen getan, weil wir glauben, daß die bisher konjunkturell noch zurückgebliebene Kleinindustrie und vor allem das Handwerk bis zu diesem Zeitpunkt durch Rationalisierung und bisher noch nicht möglich gewesene Investitionen den Anschluß an das kalkulatorische Gefüge der Gesamtwirtschaft gefunden haben wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bestreben, den Mittelstand bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in besonderer Weise zu berücksichtigen, ist kein Novum. In Amerika wurde durch die Small Business Action in großzügiger Weise eine Garantie für die gerechte Beteiligung der Kleinwirtschaft an öffentlichen Aufträgen, insbe-


(Wieninger)

sondere an Verteidigungsaufträgen, geschaffen. Die in diesem Lande der Kleinwirtschaft gegenüber geübte Großzügigkeit in bezug auf Kreditgewährung, Beratung und technische Hilfe können wir uns freilich nicht leisten; aber ich meine, daß wir die in dem Antrag aufgeführten Mindestforderungen anerkennen sollten.
Auch von der Schweiz wissen wir, daß dort die mittelständische Wirtschaft in betonter Weise in die Erledigung von Verteidigungsaufträgen eingeschaltet wurde. Wir haben aus unserem Nachbarlande Berichte darüber, daß diese Übung wirtschaftlicher Gerechtigkeit einen wesentlichen Beitrag für das Ansehen und die Popularisierung des schweizerischen Wehrwesens in der Bevölkerung darstellt.
Wenn also auch wir diese selbstverständliche wirtschaftliche Gerechtigkeit üben, wenn auch wir eine gesetzliche Garantie der gleichmäßigen Behandlung aller Wirtschaftsschichten herbeiführen, dann beseitigen wir viel Mißtrauen und viel Unruhe, die draußen im Lande herrschen. Dann wird es auch eher möglich sein, eine regionale Streuung aller Verteidigungsaufträge durchzuführen, damit nicht nur alle Größengruppen der Wirtschaft, sondern auch alle Wirtschaftsgebiete der Bundesrepublik gleichmäßig zum Zuge kommen.
Am 8. Dezember des vergangenen Jahres haben wir im Plenum im Rahmen der Beantwortung einer Großen Anfrage eine Debatte über die Vergabe von Verteidigungsaufträgen geführt. Alle Parteien unterstrichen damals ihren Willen, daß bei diesen Vergaben das größte Maß an Gerechtigkeit geübt werden solle. Wir sind überzeugt, daß das Hohe Haus unserem Antrag nach den Beratungen in den Ausschüssen seine Zustimmung geben wird.
Noch eines. Bei der Abfassung unseres Antrages haben wir uns auch darüber Gedanken gemacht, ob wir unsere Forderung nicht auf alle öffentlichen Aufträge ausdehnen sollten. Wir haben es nicht getan, weil das die Einheitlichkeit der Vorlage gesprengt hätte und weil die Voraussetzungen bei der Vergabe anderer Aufträge komplizierter sind als bei Verteidigungsaufträgen. Wir werden bei den Ausschußberatungen darüber zu sprechen haben.
Ich erlaube mir zu beantragen, den Antrag an den Ausschuß für Fragen des gewerblichen Mittelstandes — federführend — sowie an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Rechtswesen — mitberatend — zu überweisen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Regling.