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    2. Deutscher Bundestag — 162. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1956 8995 162. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1956. Begrüßung der neu eingetretenen Abg Frau Herklotz 8997 C Überweisung der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1956 (Drucksache 2671) an den Haushaltsausschuß 8997 C Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Juli 1955 über die Gewährung der Meistbegünstigung und über gewerbliche Schutzrechte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay (Drucksache 2592) an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 8997 D Wahl des Abg. Jacobs zum Stellvertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates 8997 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 277 (Drucksachen 2659, 2710) . . 8998 A Nachwahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost . . 8998 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in den Grenzkraftwerken (Drucksache 2284) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Fragen, welche die Aufsichtsräte der in der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb von Grenzkraftwerken am Rhein errichteten Aktiengesellschaften betreffen (Drucksache 2542) 8998 B Dr. Bleiß (SPD), Anfragender . . . 8998 C, 9000 B, 9002 D Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . 8999 B, 9002 A, 9003 A Sabel (CDU/CSU) 9002 B Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 2542 an den Ausschuß für Arbeit 9003 A Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Drucksache 2600) 9003 B Ritzel (SPD) 9003 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 9003 C Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Verteidigungsausschuß . . 9003 D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz — BRüG —) (Drucksache 2677) . . . 9004 A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Wiedergutmachung und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . 9004 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (Drucksachen 2554, zu 2554, Anlage zu 2554, 1897) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Künftige Verwendung Bonner Bundesbauten (Drucksache 2716) 9004 A Hilbert (CDU/CSU): als Berichterstatter 9004 B Schriftlicher Bericht 9030 B Dr. Vogel (CDU/CSU), Antragsteller . . . 9004 D, 9006 D, 9014 A Ritzel (SPD) . . . . 9006 C, 9007 A, 9015 D Dr. Krone (CDU/CSU) 9011 A Dr. Blank (Oberhausen) (FVP) . . 9011 B, C Dr. Keller (GB/BHE) 9012 B Lenz (Trossingen) (FDP) 9013 B Niederalt (CDU/CSU) 9016 C Beschlußfassung zum Ausschußantrag Drucksache 2554 9017 C Überweisung des Antrags Drucksache 2716 an den Haushaltsausschuß 9017 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dresbach, Dr. Eckhardt, Dr. Lindrath, Dr. Wellhausen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2608) 9017 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 9017 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Wieninger, Günther, Regling, Lange (Essen), Held, Eickhoff, Dr. Berg u. Gen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2611) 9017 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . 9017 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verteilung der Lasten aus kriegsbedingter Inanspruchnahme von Räumen (Drucksache 2675) 9017 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 9018 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 2545) 9018 A Wittrock (SPD) 9018 A Neumayer, Bundesminister der Justiz 9018 C Überweisung an den Rechtsausschuß . . 9018 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Hepp, Müller (Wehdel) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner wirtschaftlichen Zusammenschlüsse (Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz) (Drucksache 2605) . . . 9018 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Haushaltsausschuß und an den Rechtsausschuß 9018 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sicherheitskinefilme (Sicherheitsfilmgesetz) (Drucksache 2631) 9018 D Überweisung in den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung . 9018 D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Einheitliche Prozeßordnung (Drucksache 2435) 9019 A Dr. Bucher (FDP), Antragsteller . . 9019 A, 9023 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 9021 B Rehs (SPD) 9022 C Platner (CDU/CSU) 9023 B Überweisung an den Rechtsausschuß . 9023 D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Oberstes Bundesgericht (Drucksache 2436) 9023 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP), Antragstellerin 9023 D, 9025 C Bauer (Würzburg) (SPD) 9024 B Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . 9024 D Überweisung an den Rechtsausschuß . . 9025 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 2197) 9025 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Haushaltsausschuß 9026 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksache 1387); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2691) 9026 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU): (1 als Berichterstatterin 9026 B Schriftlicher Bericht 9030 D Abstimmungen 9026 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Drucksache 2402); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 2692) 9026 D Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 9027 A Beschlußfassung 9027 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erleichterung der Einreise in die Bundesrepublik (Drucksache 2561) . . 9028 A Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Auswärtigen Ausschuß . . 9028 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Merkblatt für Reisende aus der Sowjetzone (Drucksache 2562) 9028 A Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Sozialpolitik . . . 9028 B Beratung der Elften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 29. August 1956 (Drucksache 2678) . . . . 9028 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 9028 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zum Verkauf des landwirtschaftlich zu besiedelnden ehem. Flugplatzes Wyk/ Föhr (Drucksache 2683) 9028 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 9028 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksachen 2574 [neu], 702, 1328) 9028 C Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 9032 A Beschlußfassung 9028 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Drucksache 2540) 9028 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Verteidigungsausschuß . . 9028 C Beratung der Übersicht 18 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen nach dem Stand vom 25. September 1956 (Drucksache 2705) 9028 D Abstimmungen 9028 D Erste Beratung des von den Abg. Huth, Dr. Hesberg, Lücke, Frau Dr. Maxsein, Dr. Will u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Bundesmietengesetzes (Drucksache 2059 [neu]) 9029 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen . . . 9029 C Nächste Sitzung 9029 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 9029 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (zu Drucksache 2554) 9030 B Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksache 2691) 9030 D Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abg. Ruhnke u. Gen. betr. Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksache 2574 [neu]) 9032 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 3. 10. Frau Albertz 3. 10. Altmaier 6. 10. Arndgen 6. 10. Arnholz 6. 10. Baier (Buchen) 3. 10. Berendsen 3. 10. Bergmann 6. 10. Dr. Bergmeyer 15. 10. Berlin 3. 10. Bettgenhäuser 3. 10. Frau Beyer (Frankfurt) 6. 10. Birkelbach 5. 10. Blachstein 27. 10. Blöcker 3. 10. von Bodelschwingh 3. 10. Böhm (Düsseldorf) 20.10. Brandt (Berlin) 3. 10. Dr. Bucerius 4. 10. Cillien 15. 12. Dr. Deist 6. 10. Frau Dietz 3. 10. Frau Döhring 5. 10. Dr. Dollinger 3. 10. Etzenbach 3. 10. Erler 7. 10. Funk 4. 10. Dr. Furler 3. 10. Gefeller 6. 10. Geiger (München) 3. 10. Gerns 6. 10. Hahn 3. 10. Hansen (Köln) 6. 10. Held 3. 10. Frau Hütter 5. 10. Illerhaus 5. 10. Jacobi 5. 10. Jahn (Frankfurt) 5. 10. Frau Kalinke 3. 10. Karpf 6. 10. Dr. Kather 6. 10. Frau Kipp-Kaule 6. 10. Dr. Köhler 15. 10. Dr. Kreyssig 4. 10. Lemmer 6. 10. Dr. Lenz (Godesberg) 3. 10. Lenze (Attendorn) 3. 10. Leukert 3. 10. Dr. Leverkuehn 6.10. Frau Lockmann 6. 10. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 7. 10. Lücke 5. 10. Ludwig 6. 10. Mayer (Birkenfeld) 1.12. Meitmann 22. 10. Dr. Mende 3. 10. Mensing 6. 10. Meyer (Wanne-Eickel) 3.10. Frau Meyer-Laule 3. 10. Dr. Miessner 5. 10. Müller (Erbendorf) 6.10. Neumann 3. 10. Frau Niggemeyer 4. 10. Ollenhauer 4. 10. Dr. Orth 6. 10. Dr. Preller 6. 10. Dr. Dr. h. c. Pünder 3. 10. Frau Dr. Rehling 4. 10. Reitzner 6. 10. Richter 6. 10. Freiherr Riederer von Paar 6. 10. Frau Schanzenbach 3. 10. Dr. Schellenberg 3.10. Scheppmann 6. 10. Scheuren 6. 10. Dr. Schild 3.10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Schneider (Hamburg) 3.10. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 3. 10. Schwann 28. 10. Seidl (Dorfen) 6.10. Seuffert 6. 10. Dr. Starke 31. 10. Sträter 13. 10. Unertl 5. 10. Voß 6. 10. Wullenhaupt 3. 10. b) Urlaubsanträge Abgeordnete (r) bis einschließlich Brockmann (Rinkerode) 15. 10. Ehren 15. 10. Frehsee 12. 10. Dr. Greve 17.10. Höfler 15. 10. Kahn-Ackermann 17. 11. Knapp 13. 10. Marx 20. 10. Morgenthaler 13. 10. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 31. 10. Dr. Stammberger 17.11. Anlage 2 zu Drucksache 2554 (Vgl. S. 9004 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 2554, 1897) betreffend Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen. Berichterstatter: Abgeordneter Hilbert Der Deutsche Bundestag hat in seiner 124. Sitzung am 19. Januar 1956 beschlossen, den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen - Drucksache 1897 - dem Haushaltsausschuß zur weiteren Behandlung zu überweisen. Der Antrag verlangt dreierlei: Erstens wird die Bundesregierung ersucht, dem Bundestag eine detaillierte Ubersicht vorzulegen, aus welcher die Bundesmittel einschließlich der Ansätze im Bundeshaushalt 1955 ersichtlich sind, die für Wohnungsbauten, für Bürogebäude und sonstige Bauten bisher aufgewendet worden sind. Zweitens wird die Bundesregierung aufgefordert, über die noch im Gange befindlichen Baumaßnahmen - getrennt nach Wohnungs- und Bürobauten - zu berichten. Endlich wird beantragt, daß der Bundestag eine Erklärung dahingehend fassen möge, daß Baumaßnahmen im Raume Bonn nur noch zur Durchführung kommen sollen, wenn diese schon begonnen sind; dagegen sollen bereits bewilligte, aber noch nicht begonnene Bauten mit Ausnahme der Wohnungsbauten nebst Zubehör nicht mehr aufgeführt werden. Der Haushaltsausschuß behandelte den Antrag in seinen Sitzungen vom 11. und 12. April 1956 und 4. und 6. Juni 1956, ohne zu einem Ergebnis zu kommen, da die verlangte Übersicht nicht vorlag. Mit Schreiben vom 16. Juni 1956 legte der Bundesminister der Finanzen dann die gewünschte Übersicht vor, die sämtliche Aufwendungen für die Haushaltsjahre 1949 bis 1956 aufweist, und zwar unterteilt in Aufwendungen für Wohnungsbau und sonstige Bauten. Diese Aufstellung wurde in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 25. Juni 1956 in eingehender Aussprache behandelt. Von mehreren Abgeordneten wurde darauf hingewiesen, auch bei den Bauvorhaben müsse die Tatsache berücksichtigt werden daß Bonn nur provisorische Bundeshauptstadt sei. Allerdings wurde auch betont, daß eine Unterbringung der obersten Bundesbehörden etwa in Baracken unmöglich sei. Der Ausschuß faßte auf Antrag des Berichterstatters schließlich mit großer Mehrheit den im Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses -Drucksache 2554 -- niedergelegten Beschluß. Im Auftrag des Haushaltsausschusses habe ich die Ehre, diesen Antrag dem Hohen Hause zur Annahme zu empfehlen. Bonn, den 27. Juni 1956 Hilbert Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 2691*) (Vgl. S. 9026 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (Drucksache 1387). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Schwarzhaupt Der Lauf von Verjährungs- und Ausschlußfristen war während der Kriegs- und Nachkriegszeit für bestimmte Schuldverhältnisse durch eine Reihe von Gesetzen gehemmt worden. Das galt insbesondere für Schuldverhältnisse, bei denen Gläubiger und Schuldner verschiedenen Nationen angehörten, da in diesen Fällen wegen der Unterbrechung des internationalen Verkehrs und wegen der Beschrän- *)Diese Drucksache ersetzt die Drucksache 1789. (Frau Dr. Schwarzhaupt) kung im Devisenverkehr die Erfüllung der Verbindlichkeiten und damit eine Unterbrechung der Fristen durch Klageerhebung nicht möglich oder jedenfalls erschwert war. Das Gesetz über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen vom 28. Dezember 1950 (BGBl. S. 821) hob die Hemmung auf und regelte den Ablauf dieser Fristen; die Verjährung bestimmter Auslandsschulden und einiger ähnlicher Schuldverhältnisse blieb aber gehemmt (§§ 3 und 4 des Gesetzes vom 28. Dezember 1950; Ergänzungsgesetz vom 30. März 1951 — BGBl. I S. 213 —; AHK Gesetz Nr. 67 — Amtsblatt S. 1310 ). Nachdem das Londoner Abkommen vom 27. Februar 1953 einen Weg für die Regelung deutscher Auslandsschulden eröffnet hat, besteht die Möglichkeit, bei einem weiteren Kreis von Schuldverhältnissen die Verjährung und Ausschlußfristen wieder in Gang zu setzen, bei denen sie bisher noch gehemmt sind. Für diejenigen Schulden, die nach diesem Abkommen geregelt werden, endet die Hemmung 18 Monate nach dem Zustandekommen der Regelung. Es bleiben aber noch bestimmte Schuldverhältnisse übrig, bei denen die Hemmung der Verjährung durch das Londoner Schuldenabkommen nicht beendet wird, z. B. diejenigen, über die keine Regelung zustande gekommen ist oder bei denen der Gläubiger einem Lande angehört, das nicht Signatarmacht des Abkommens ist. Aus dieser Situation ergab sich ein doppeltes Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung. Die Bestimmungen des Londoner Schuldenabkommens über den Fristenablauf sind in der für den deutschen Rechtsverkehr schwer zugänglichen Sprache internationaler Abkommen gefaßt. In den §§ 3 und 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs sind diese Bestimmungen ohne eine inhaltliche Änderung so gefaßt worden, daß sie für den deutschen Rechtsverkehr leichter verständlich sind. Ferner mußten Bestimmungen über die Verjährung der nicht nach dem Abkommen geregelten oder von ihm nicht betroffenen Auslandsschulden erlassen werden, da es im Hinblick auf die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs nicht angängig ist, daß die Verjährung dieser Ansprüche auf unabsehbare Zeit gehemmt bleibt. Über den Inhalt der Regelung, die der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf vorsieht, ergaben sich im Rechtsausschuß und in den mitbeteiligten Ausschüssen für Finanz- und Steuerfragen und für Geld und Kredit keine Meinungsverschiedenheiten. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 1955 keine Einwendungen nach Artikel 76 Abs. 2 GG erhoben. Die Beratungen in den drei beteiligten Ausschüssen ergaben einige Änderungen, die im wesentlichen redaktioneller Art waren. In § 1 sind die Worte „des SHAEF und" weggefallen, da das Zitat der Gesetze Nr. 52 der Militärregierungen zur Klarstellung genügt. In § 1 Abs. 2 ist an zwei Stellen das Wort „Regierungsvereinbarung" ersetzt worden durch „zwischenstaatliche Vereinbarung", weil in dem Schuldenabkommen auch Regelungen vorgesehen sind, die nicht unbedingt in der Form einer Regierungsvereinbarung getroffen werden müssen. § 1 Abs. 3 ist auf Vorschlag der Bundesregierung neu eingefügt worden. Er setzt neben Absatz 2 eine weitere Ausnahme von dem in § 1 Abs. 1 enthaltenen Verjährungsgrundsatz und gilt gemäß § 2 entsprechend für den Ablauf von Ausschlußfristen. Die Ausnahme soll bei den im Wortlaut der Bestimmung bezeichneten Ansprüchen aus verbrieften Schulden eine Verjährung und den Ablauf von Ausschlußfristen während der meist fünfjährigen Frist verhindern, binnen deren der Gläubiger sich noch darüber entscheiden kann, ob er ein nach dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden abgegebenes Regelungsangebot für eine solche Schuld annehmen will. Die Vorschrift beruht auf der Erwägung, daß es bei den in Betracht kommenden Fällen nicht zweckmäßig und nicht gerecht wäre, dem Gläubiger lediglich die Möglichkeit zu geben, auf dem in § 9 Abs. 2 vorgesehenen oder einem sonst zulässigen Wege durch eigene Maßnahmen zu verhindern, daß schon vor dem Ende der erwähnten Annahmefrist eine Verjährung des Anspruchs vollendet wird oder eine Ausschlußfrist abläuft. In § 8 ist auf Vorschlag des Vertreters der Bundesregierung das Wort „Verbindlichkeit" durch das sprachlich bessere Wort „Anspruch" ersetzt worden, ohne daß damit die Bedeutung der Bestimmung verändert wird. In § 9 Abs. 2 wurden zur Vermeidung von Mißverständnissen außer den Ansprüchen selbst auch die Ansprüche auf erst später fällig werdende Nebenleistungen eingefügt. Zwei Empfehlungen des Ausschusses für Finanz-und Steuerfragen folgte der Rechtsausschuß nach eingehender Beratung und im Einvernehmen mit dem Vertreter der Bundesregierung nicht. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bat, zu prüfen, ob die Bezeichnung in der Überschrift „Auslandsschulden und ähnliche Schulden" näher konkretisiert werden könnte und ob man in § 1 Abs. 2, §§ 3, 4 und an anderen Stellen die Zitierung des Londoner Abkommens über Auslandsschulden als „das Schuldenabkommen" nicht noch verdeutlichen müsse. In bezug auf die Überschrift ergab die Aussprache im Rechtsausschuß, daß jede konkretere Bestimmung dessen, was mit „ähnlichen Schulden" gemeint ist, entweder zu eng oder zu umständlich sein müsse. Der Inhalt des Gesetzes und seine Begründung ergebe deutlich genug, daß es sich bei den ähnlichen Schulden um eine Gruppe von Schulden handelt, die, ohne Auslandsschulden im Sinne des Londoner Schuldenabkommens zu sein, infolge des Erfordernisses einer Sondergenehmigung ebenso wie diese eine Fristenhemmung erfahren haben. Die Bezeichnung des Londoner Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 in der vereinfachten Form „Schuldenabkommen" schien dem Rechtsausschuß unmißverständlich, nachdem im § 1 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes klargestellt ist, welches Schuldenabkommen mit dieser Bezeichnung gemeint ist. Schließlich wurde darauf hingewiesen, daß die Begründung des Regierungsentwurfs in der Drucksache 1387 auf Seite 7 einen redaktionellen Fehler enthält. Die Ziffer 4 soll gestrichen werden. In Ziffer 3 sind die Worte „der unter 1) genannten Personen" zu streichen. Dieser Fehler soll in der amtlichen Veröffentlichung der Begründung, die beabsichtigt ist, berichtigt werden. (Frau Dr. Schwarzhaupt) Der Rechtsausschuß empfiehlt dem Plenum des Bundestages die Annahme des Gesetzes mit den vom Rechtsausschuß vorgenommenen Änderungen. Bonn, den 17. September 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt Berichterstatterin Anlage 4 Drucksache 2574 (neu) (Vgl. S. 9028 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (14. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner und Genossen betreffend Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksachen 702, 1328). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hubert Der Antrag — Drucksache 702 — ist im Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens bereits am 9. Februar und 30. März 1955 eingehend beraten worden. Der Ausschuß war sich schon damals in Kenntnis des Beschlusses des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darüber klar, daß von hygienischen Gesichtspunkten aus Vorschriften über eine einwandfreie Düngung von Obst und Gemüse notwendig seien. Es wurden die verschiedenen Möglichkeiten erörtert, wie das angestrebte Ziel zu erreichen sei und ob eine diesbezügliche Rechtsverordnung möglich sei, solange gewisse Voraussetzungen, z. B. Aufbereitungsanlagen in den Städten, noch nicht geschaffen sind. Ebenso konnte seinerzeit nicht geklärt werden, ob die Einfuhr von Obst und Gemüse aus dem Ausland und damit irgendwelche Handelsverträge betroffen würden. Da zu jener Zeit auch von seiten der beteiligten Ministerien dem Ausschuß keine einheitlichen Vorschläge gemacht werden konnten, faßte der 14. Ausschuß den Beschluß, dem Plenum die Annahme des Antrags Drucksache 1328 zu empfehlen. Danach sollte die Bundesregierung ersucht werden, zu überprüfen, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um die Düngung von Obst und Gemüse mit gesundheitsschädlichen Abwässern und unaufbereiteten Fäkalien wirksam zu verhindern, und über die Ergebnisse ihrer Nachprüfung Bericht zu erstatten. Entsprechend interfraktioneller Vereinbarung wurde dieser Antrag vom Plenum am 4. Mai 1956 dem Ausschuß zurücküberwiesen. In der Sitzung am 25. Juni 1956 beschäftigte sich der 14. Ausschuß erneut mit dem Antrag Drucksache 702, und zwar zusammen mit Mitgliedern des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in Anwesenheit des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Mitglieder dieses Ausschusses wiesen darauf hin, daß ihr Ausschuß seinerzeit dem Antrag gemäß Drucksache 702 in der von den Antragstellern eingebrachten Form einmütig zugestimmt habe, weil er ihrer Meinung nach sowohl im Interesse der Erzeuger als auch der Verbraucher liege. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führte aus, daß es sich bei dem Antrag um Fragen handle, die von größter Bedeutung seien. Sein Ministerium habe gemeinsam mit dem federführenden Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Wohnungsbau nunmehr Vorschläge für eine Rechtsverordnung erarbeitet. § 5 des Lebensmittelgesetzes könne die Grundlage einer Regelung sein, jedoch sei wichtig, daß mit einem Verbot dieser Düngungsarten nicht die sachgemäße landwirtschaftliche Abwasserverwertung unterbunden und die ordnungsgemäße Anwendung von Stallmist und Jauche unmöglich gemacht werde. Beim Fachnormenausschuß „Wasserwesen" des Deutschen Normenausschusses seien entsprechende Richtlinien erarbeitet worden, auf deren Basis eine Rechtsverordnung erlassen werden könne. Nach eingehender Aussprache einigten sich die Mitglieder der beiden Ausschüsse auf die nachstehende Formulierung. Bonn, den 19. September 1956 Frau Dr. Hubert Berichterstatterin
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    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Krone hat vorhin Veranlassung genommen, etwas anzuzweifeln oder irgend etwas hinter einer Bemerkung zu suchen, die ich gemacht habe. Ich bin selbst noch nicht im Besitz des stenographischen Protokolls, erkläre aber jetzt schon, daß ich zu dem stehe, was ich gesagt habe.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Voreilig!)

    Zweitens. Herr Kollege Dr. Vogel sah in meinen Ausführungen einen trüben Rückfall in gewisse Methoden der Presse von 1949. Herr Kollege Dr. Vogel, dann will ich noch mehr rückfällig werden und darf vielleicht Ihr Gedächtnis etwas strapazieren, indem ich Sie bitte, als Begründung für meine Darlegungen einen Vorgang in der Fraktion der CDU/CSU zu nehmen, wo Ihr Herr Fraktionsvorsitzender nach einer Mitteilung eines Teilnehmers, eines Kollegen von Ihnen, vor der Wahl von Bonn als Bundeshauptstadt erklärt hat, daß im Höchstfall nur Kosten von 3,5 bis 5 Millionen DM in Betracht kämen.
    Nicht kann ich den Darlegungen des Herrn Kollegen Dr. Vogel folgen, wenn er meint, daß eine Begründung für die ungeheure Zunahme der Zahl der Bonner Bundesbeamten in der Zunahme der Zahl der Beschäftigten von 14 auf 18 Millionen zu sehen sei. Ja, ist es denn vielleicht notwendig, daß wir jedem weiterhin Beschäftigten noch Beamte


    (Ritzel)

    zur Verfügung stellen als Betreuer, als Hebammen oder als was sonst?! Darin liegt doch überhaupt keine Logik mehr!

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Sehr bedauert habe ich Ihre Bemerkung, ich folgte als Berichterstatter des Haushalts des Bundesverkehrsministeriums blindlings den dortigen Personalwünschen. Wenn Sie an den Vorberatungen beteiligt gewesen wären, hätten Sie nicht den Mut gehabt, etwas Derartiges zu sagen. Ich verzichte darauf, Herr Kollege Dr. Vogel, aus den Protokollen des Haushaltsausschusses etwas zu zitieren, womit ich Ihnen nachweisen kann, daß das, was Sie mir fälschlicherweise unterstellen, von Ihnen im Falle eines anderen Haushalts sehr ausgiebig und sehr wachsweich geübt worden ist.
    Nun aber zu der Frage der Kosten, die Sie hier doch irgendwie verteidigen. Ich habe von aufwendigen Bauten in bezug auf das Presse- und Informationsamt gesprochen. Ich glaube nicht, daß Sie bereit sein werden, zu bestreiten, daß für ein Presse- und Informationsamt in diesem Ausmaß überhaupt kein Bedarf und für einen Bau von 5 Millionen DM Kasten erst recht kein Bedarf ist. Sie decken schließlich mit dem, was hier nun nachgewiesen ist, auch das, was Sie noch weiterhin zu tun bereit sein werden, nämlich eine weitere Kostensteigerung zugunsten der Verteidigung, und Sie decken auch den hier am Platze völlig überflüssigen Bau eines Bundespostministeriums, der 30 Millionen DM gekostet hat.

    (Abg. Dr. Vogel: Das Bundespostministerium fällt ja gar nicht unter Bundesbauten! Das wissen Sie doch genau!)

    — Nein, aber das Bundespostministerium, Herr Kollege Vogel, ist ein Bau aus öffentlichen Mitteln, wenn sie auch nicht durch den Bundeshaushalt gehen, — wie ich sage: leider!

    (Abg. Dr. Vogel: Das sind keine öffentlichen Mittel!)

    Gar keine Differenz ist aufgekommen — das möchte ich ausdrücklich klarstellen — in bezug auf die Beurteilung von Wohnbauten. Ich habe auch mit keinem Wort gesagt, daß die Wohnungen, die hier einmal frei werden sollten, nicht wieder besetzt werden können. Nur habe ich mich gegen Ihre Idee gewandt, die in dem von Ihnen gezeichneten und kreierten Plan liegt, der die Bonner Bundesbauten für Universitätszwecke verwendet wissen möchte.
    Das Beispiel Brasilien zieht schon gar nicht. Brasilien ist ein Land für sich, und vor allem, wenn Brasilien das tut, was es nach Ihrer Mitteitung tun will, so kann es das tun. Außerdem hat Brasilien nicht zwei Weltkriege verloren.
    Dann Ihre Bemerkung in bezug auf den Vorschlag, den ich mir zu machen erlaubte, dem Raumelend der bundeshauptstädtischen Presse durch die Gewährung eines Darlehns zur Errichtung eines Hauses, das der Presse gehören soll, zu begegnen! Diesen Vorschlag mit dem Hinweis „mit einem frommen Augenaufschlag zur Presse" auszustaffieren, — Herr Kollege Vogel, in die Idealkonkurrenz kann ich nicht eintreten. Ich verfüge nicht über den frommen Augenaufschlag, den Sie mir hier unterstellen.

    (Abg. Albers: Na, vielleicht doch!)

    Abschließend noch eins! Sie haben dann die Kosten für weitere Bundesbauten in anderen Städten zitiert. Sie haben vergessen, Herr Kollege Vogel, sich an die Tatsache zu erinnern, daß es hier um die Kritik an Bonner Bundesbauten geht, die in einer provisorischen Hauptstadt errichtet werden. Das Patentamt in München oder das Amt in Wiesbaden oder wo sonst sind und bleiben dort, wo sie sind, und sollen auch in einem künftig wiedervereinigten Deutschland bleiben, wo sie sind. Hier geht es um die Kritik, die geübt wird und geübt werden muß angesichts der Tatsache, daß Hunderte von Millionen in einem Raum investiert werden, der nur als Provisorium für eine Bundeshauptstadt gedacht ist. Damit werden Tatsachen geschaffen, die eines Tages — ob man will oder nicht - hindernd im Wege stehen werden, wenn endlich einmal der Umzug nach Berlin fällig sein wird.

    (Abg. Pelster: Das ist ein bißchen sehr stark ausgedrückt!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Niederalt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alois Niederalt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur der Verlauf der Debatte veranlaßt mich, zu diesem Thema auch das Wort zu ergreifen. Ich möchte mit einem Wort von Herrn Professor Dr. Gülich, der von mir bekanntlich sehr geschätzt wird, beginnen. Er hat vor einigen Monaten von dieser Tribüne aus einmal gesagt, daß er das Wort „Da ist wieder etwas über die Bühne gegangen" so sehr verabscheue. Ich habe ihm darauf Beifall geklatscht. Meine Damen und Herren, das, was der Herr Kollege Ritzel heute vorgetragen hat, ist tatsächlich „über die Bühne gegangen",

    (Richtig! in der Mitte)

    und das ist nach meiner Auffassung — ich möchte das einmal ganz klar und deutlich sagen — der Bundestagstribüne nicht würdig.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der SPD.)

    — Herr Kollege Schoettle, was ich behaupte, werde ich auch zu begründen versuchen.

    (Zuruf des Abg. Schoettle.)

    — Ich habe geglaubt, Sie hätten einen Zwischenruf gemacht.

    (Abg. Schoettle: Ich denke nicht daran!)

    — Sehr schön.

    (Abg. Schoettle: Ich kann es aber nachholen, wenn es sein muß!)

    Meine Damen und Herren, ich glaube, wir können die ganze Debatte auf ein paar vernünftige, sachliche Sätze zurückführen. Erstens — das scheint mir am wichtigsten zu sein — müssen wir doch alle davon ausgehen, daß eine Verwaltungsarbeit auch in einem Provisorium Raum beansprucht. Das ist die erste Grundtatsache. Ich verweise nicht auf die soziale Seite, die dieses Problem hat. Ich unterstelle niemand — auch Ihnen nicht, Herr Kollege Ritzel —, nicht genug soziales Gefühl zu haben. Aber gehen Sie bitte die Räume hier in Bonn durch, jedes Ressort, jedes Ministerium — gleichgültig, welches —, und stellen Sie fest, ob etwa dort Raumverschwendung getrieben worden ist! Stellen Sie die Belegungsdichte fest! Dann werden Sie diese Frage mit einem anderen Blick behandeln.


    (Niederalt)

    Als zweites müssen wir immer wieder festhalten: Die Bauten — die mir persönlich ganz und gar unlieb sind, das möchte ich auch ganz deutlich sagen — sind sekundäre Zwangsmaßnahmen, zwangsläufige Folgen der Planstellen. Damit komme ich auf das Thema Verwaltungsvereinfachung, das ja in diesem Hause schon wiederholt strapaziert worden ist.
    Eine Gewissensfrage an Sie, Herr Kollege Ritzel: ist es nicht so, daß wir bei den jährlichen Haushaltsberatungen die Vermehrung von Planstellen manchmal sehr unterschiedlich beurteilt haben? Müssen Sie nicht selber zugeben, Herr Kollege Ritzel, daß es wiederholt von Ihrer Fraktion — aus löblichen Gründen — mehr Stimmen für die Planstellenvermehrung gegeben hat als von uns, der Regierungspartei? Ich verurteile das nicht, ich nehme dazu in sachlicher Hinsicht nicht Stellung; Sie mögen Ihre guten Gründe dafür gehabt haben. Aber ich stelle es in diesem Zusammenhang hier fest. Man kann nicht auf der einen Seite Planstellen genehmigen und es auf der anderen Seite ablehnen, daß die notwendigen Bürobauten errichtet werden. Man würde sonst die Beamten zwingen, im Freien oder in Zelten zu arbeiten.

    (Sehr richtig! in der Mitte. — Zurufe von der SPD. — Abg. Ritzel: Wer hat denn den Etat beschlossen, Sie oder wir?)

    — Beschlossen haben wir den Etat. Eine Vorfrage: Wer hat denn den Etat vorbereitet? Das ist der Haushaltsausschuß, und wir arbeiten im Haushaltsausschuß wirklich unter sachlichen Gesichtspunkten. Ich nehme es niemandem übel, wenn er für oder gegen eine Maßnahme stimmt. Deshalb nehme ich es auch dem Herrn Kollegen Ritzel nicht übel, wenn er manchmal für die eine oder andere Planstelle gestimmt hat, wo ich beispielsweise dagegen gestimmt habe. Das sind sachliche Gründe, die werden anerkannt. Ich will nur feststellen, daß die Bauten Folgemaßnahmen sind. Diese Tatsache muß man doch klar und deutlich sehen.
    Nun noch einen weiteren Punkt, meine Damen und Herren von der SPD! In der Drucksache 1897 scheint mir am wichtigsten — der Zweck der ganzen Übung — der letzte Satz zu sein, der lautet: „Die weitere Anforderung von Mitteln für Bürobauten ist zu unterlassen." Meine Damen und Herren, ich fürchte — und die Ausführungen des Herrn Kollegen Ritzel haben das in etwa wenigstens auch gezeigt —, daß man damit unseren Verteidigungsbeitrag treffen will. Man will Bürobauten generell verbieten, um damit auch das Verteidigungsministerium und alle damit zusammenhängenden Bauten zu treffen bzw. zu verhindern. Seien wir ehrlich: wenn das gewollt ist — und ich fürchte, es ist gewollt —, dann ist das ein Streich, der den vielen Streichen der Bürger von Schilda ebenbürtig ist. Man kann nicht über den Weg der sogenannten Verwaltungsvereinfachung eine so hochpolitische Entscheidung treffen; das geht nun doch nicht.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Noch ein letztes Wort! Wir müssen uns über eines klar sein: jedes Provisorium kostet Geld, jedes Provisorium kostet überflüssiges Geld; das steckt in dem Wesen des Provisoriums. Das Provisorium Bonn kostet Geld, und das Provisorium Frankfurt hätte auch Geld gekostet, genau so viel!

    (Abg. Pelster: Viel mehr als Bonn!)

    Wir sollten uns alle darin einig sein und die vom Standpunkt des Haushaltsausschusses aus gesehen unerfreulichen Kosten dieses Provisoriums trotz allem hinnehmen, wenn wir nur bald den Tag erlebten, an dem wir dieses Provisorium nicht mehr unterhalten müssen und von dem an wir dann im Haushaltsausschuß und im Plenum vernünftig auf Sicht planen können, so daß wir nicht von dem Gedanken gequält werden: Was wird, wenn —? Denn daß der Plan Vogel, wie ihn Herr Kollege Ritzel genannt hat, auch seine Problematik in sich schließt, ist ganz klar. Er ist doch auch nur ein Behelf. Eine endgültige, hundertprozentige, ideale Lösung wird niemand von uns treffen. Es ist eben ein Provisorium. Deshalb ist es meine herzliche Bitte, solche Dinge sachlich, nüchtern und nicht unter der Perspektive des Wahlkampfes zu behandeln!

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)