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    2. Deutscher Bundestag — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. September 1956 8947 161. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. September 1956. Begrüßung einer Delegation des jugoslawischen Parlaments als Gäste 8950 B Erweiterung der Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8950 B, D Horn (CDU/CSU) 8950 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (Drucksache 2713) 8950 C Beschlußfassung 8950 C Fragestunde (Drucksache 2699): 1. Frage der Abg. Frau Nadig (SPD) betr. Frauen in oberen Verwaltungsstellen der Bundesministerien: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 8953 A, B Frau Nadig (SPD) 8953 A, B 2. Frage des Abg. Rehs (SPD) betr. Handhabung der Zollbestimmungen bei Verbrauch von durch einen amerikanischen Arbeitgeber angebotenen Zigaretten: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8953 B 3. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. angeblich beabsichtigte Vernichtung von Zigaretten aus einer Konkursmasse durch die Bundeszollverwaltung: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8953 D 4. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Verkauf von Schallplatten mit angeblich in in diesem Jahre von Hitler gehaltenen Reden bzw. von ihm signierten Fotografien: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 8954 A, B Ritzel (SPD) 8954 A, B Frage des Abg. Ehren (CDU/CSU) betr. Pensionen und Renten früherer Wehrmachtoffiziere und -unteroffiziere nichtdeutscher Nationalität: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 8954 C 5. Frage des Abg. Dr. Rinke (CDU/CSU) betr. „Recht auf die Heimat": Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8951 A Dr. Rinke (CDU/CSU) 8951 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8951 C 6. Frage zurückgezogen 8954 C 8. Frage der Abg. Frau Hütter (FDP) betr Eisenbahnberufsverkehr auf der Strecke Schorndorf-Stuttgart: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8954 D, 8955 A Frau Hütter (FDP) 8955 A 9. Frage zurückgestellt 8955 A 10. Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) (SPD) betr. Verleihung des Großkreuzes des Verdienstordens an den spanischen General José Maria Moscardo: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8951 C 11. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr Nichtanwesenheit eines Vertreters der Deutschen Botschaft in Rom bei einem Vortrag des Präsidenten der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung im Goethe-Haus in Rom: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . 8951 D, 8952 A, B Dr. Arndt (SPD) 8952 A, B 12. Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) betr. Flugzeugplätze für Bundestagsabgeordnete bei Reisen von Berlin nach Bonn und zurück: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8955 B, C Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . 8955 B, C 13. Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) (SPD) betr. Entfernungsangaben auf den Autobahnen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8955 C 14. Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) (SPD) betr. Wertung von Autodiebstählen bei späterer Abstellung als unbefugte Ingebrauchnahme: Neumayer, Bundesminister der Justiz 8956 A 15. Frage zurückgezogen 8956 B 16. Frage zurückgezogen 8956 B 17. Frage des Abg. Becker (Hamburg) (DP) betr. Beteiligung der Deutschen Bundespost am Werbefernsehen: Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 8956 B 18. Frage des Abg. Becker (Hamburg) (DP) betr. Sonderlizenzen für die Durchführung des Werbefernsehens: Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 8956 C, D Becker (Hamburg) (DP) 8956 C 19. Frage des Abg. Dr. Mommer (SPD) betr. Vergabe von Aufträgen des Bundesverteidigungsministeriums an das Handwerk: Blank, Bundesminister für Verteidigung 8956 D, 8957 B Dr. Mommer (SPD) 8957 B 20. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Benutzung des Rhein-Main-Flughafens als Start- und Landeplatz für militärische Düsenflugzeuge: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8957 D, 8958 A Ritzel (SPD) 8957 D 21. Frage des Abg. Odenthal (SPD) betr Wiederherstellung der Eisenbahnbrücke bei Marnheim (Pfalz): Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8958 B 22. Frage zurückgezogen 8958 B 23. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr Aburteilung von Steuerzuwiderhandlungen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8958 B 24. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr. Steuernachzahlungen auf Grund von Betriebsprüfungen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8958 D 25. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr. Strafverfahren wegen Steuerzuwiderhandlungen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8959 B 26. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr. Zulassung freischaffender Architekten zu Wettbewerben für Botschaftsgebäude: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8959 C, D, 8960 A Dr. Arndt (SPD) 8959 D, 8960 A 27. Frage des Abg. Maier (Freiburg) (SPD) betr. Verhaftung eines in Frankreich geborenen Deutschen durch die französische Paßkontrolle beim Überschreiten der Grenze Kehl-Straßburg: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8952 B, D Maier (Freiburg) (SPD) 8952 D 28. Frage zurückgestellt 8960 A Frage des Abg. Maier (Freiburg) (SPD) betr. Entschädigung von Kriegsverlusten und Kriegsschäden für in Deutschland wohnhaft gewesene Schweizer: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8960 B 29. Frage des Abg. Miller (CDU/CSU) betr. Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen privater Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone gegenüber Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz im Bundesgebiet: Neumayer, Bundesminister der Justiz 8960 B, 8961 B Miller (CDU/CSU) 8961 A 30. Frage des Abg. Dr. Bucher (FDP) betr Ausbesserungsarbeiten an Autobahnen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8961 C 31. Frage zurückgestellt 8961 D 32. Frage des Abg. Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) betr. Benutzung von Straßen in der Bundesrepublik durch LKW-Fahrer an Feiertagen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8962 A, B Dr. Bucher (FDP) 8962 B 33. Frage bis 41. Frage zurückgestellt . 8962 B Nächste Fragestunde 8962 B Dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 1771, 2580, 2582, 2723; Umdrucke 777, 778) 8950 C, 8962 C Rehs (SPD) 8962 C Dr. Strosche (GB/BHE) 8962 D Petersen (GB/BHE) 8963 B Abstimmungen 8963 A, C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Nutzrinder) (Drucksachen 2717, 2682) 8963 C Unertl (CDU/CSU) : als Berichterstatter 8963 C Schriftlicher Bericht 8991 D Beschlußfassung 8963 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1955 über die Gründung der „Eurofima" Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (Drucksache 2190); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 2519) 8963 D Dr. Höck (CDU/CSU): als Berichterstatter 8964 A Schriftlicher Bericht 8992 A Dr. Bleiß (SPD) 8965 A, 8969 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8966 D Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 8968 D Rümmele (CDU/CSU) 8969 B Dr. Rademacher (FDP) 8970 C Abstimmungen 8965 A, 8970 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Räumung ehemaliger Wehrmachtliegenschaften in Schleswig-Holstein (Drucksache 2357) 8971 A Rehs (SPD), Antragsteller . . 8971 A, 8977 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8974 B, 8978 D Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) . . . 8976 A Dr. Gille (GB/BHE) 8977 D Pelster (CDU/CSU) 8979 A Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Heimatvertriebene 8979 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz — SVG —) (Drucksache 2504) 8979 C Überweisung an den Verteidigungsausschuß und an die Ausschüsse für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen, für Beamtenrecht und für Kommunalpolitik 8979 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Kleindinst, Berendsen, Dr. Kliesing, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache 2558) 8979 A Überweisung an den Verteidigungsausschuß und an den Ausschuß für Beamtenrecht 8979 A Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Altersversorgung für die Landwirtschaft (Drucksache 2318) 8979 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8979 C Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Investitionsprogramm für die Landwirtschaft (Drucksache 2377) . . . . 8979 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8979 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (Außenhandelsstatistik — AHStatGes) (Drucksache 2658) 8979 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 8979 D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (Drucksache 2616) 8950 C, 8979 D Horn (CDU/CSU) 8950 C Beschlußfassung 8980 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (BPG) (Drucksache 2351) 8980 A Sabaß (CDU/CSU) 8980 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik . . . 8980 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Gesetz nach § 246 Abs. 3 LAG — (8. ÄndGLAG) (Drucksache 2645) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG) (Drucksache 2674) 8980 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8980 C Dr. Klötzer (GB/BHE), Antragsteller 8982 B Kunze (Bethel) (CDU/CSU) . . . 8985 D Ohlig (SPD) 8986 D Dr. Czermak (FDP) 8987 D Kuntscher (CDU/CSU) 8989 B Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 8990 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderungsmaßnahmen für wirtschaftlich unterentwickelte Länder (Drucksachen 2567, 2112) 8990 D Beschlußfassung 8990 C Beratung der Neunten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2619) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Zehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2656) 8990 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 8990 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen über die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 2497) 8990 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 8990 D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1954 — Einzelplan 20 — (Drucksache 2632) . . . 8990 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 8990 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 764) 8990 D Beschlußfassung 8990 D Nächste Sitzung 8990 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 8991 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Umdruck 777) 8991 C Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Umdruck 778) 8991 C Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Nutzrinder) (Drucksache 2717) 8991 D Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen zu dem Abkommen über die Gründung der „Eurofima" (Drucksache 2519) 8992 A Anlage 6: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 764) 8994 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 6. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Bartram 28. 9. Berendsen 28. 9. Dr. Bergmeyer 15. 10. Fürst von Bismarck 28. 9. Blachstein 27. 10. Dr. Blank (Oberhausen) 28. 9. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 28. 9. Böhm (Düsseldorf) 20. 10. Brockmann (Rinkerode) 28. 9. Dr. von Buchka 28. 9. Cillien 15. 12. Dr. Conring 28. 9. Dr. Deist 6. 10. Dr. Dollinger 28. 9. Dr. Eckhardt 28. 9. Ehren 30. 9. Dr. Friedensburg 28. 9. Friese 28. 9. Gerns 28. 9. Grantze 28. 9. Dr. Greve 28. 9. Dr. Gülich 29. 9. Günther 29. 9. Hansen 28. 9. Harnischfeger 29. 9. Heiland 28. 9. Dr. Hellwig 28. 9. Frau Herklotz 28. 9. Höfler 6. 10. Holla 28. 9. Illerhaus 28. 9. Dr. Jaeger 28. 9. Kalbitzer 28. 9. Dr. Kliesing 28. 9. Dr. Köhler 15. 10. Dr. Kopf 29. 9. Kurlbaum 28. 9. Dr. Leiske 28. 9. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 7. 10. Meitmann 22. 10. Merten 28. 9. Metzger 28. 9. Dr. Mocker 28. 9. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 20. 10. Müller (Wehdel) 28. 9. Müser 28. 9. Paul 28. 9. Frau Dr. Probst 28. 9. Dr. Dr. h. c. Pünder 28. 9. Dr. Reif 30. 9. Richter 29. 9. Ruhnke 28. 9. Scheuren 6. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Schwann 28. 10. Frau Dr. Schwarzhaupt 28. 9. Seiboth 28. 9. Dr. Starke 31. 10. Sträter 13. 10. Dr. Vogel 6. 10. Wagner (Ludwigshafen) 28. 9. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 28. 9. Wehking 28. 9. Dr. Willeke 30. 9. b) Urlaubsanträge Dr. Leverkuehn 6. 10. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Anlage 2 Umdruck 777 (Vgl. S. 8962 C, 8963 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 2723, 2582, 1771). Der Bundestag wolle beschließen: In Art. 1 Nr. 4 a erhält § 8 Abs. 1 Nr. 3 die folgende Fassung: 3. wer nach dem 8. Mai 1945 wegen einer Tat rechtskräftig zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden ist, die er vor dem 8. Mai 1945 in Ausübung seiner tatsächlichen oder angemaßten Befehlsgewalt begangen hat; Bonn, den 28. September 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 778 (Vgl. S. 8963 A) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 2723, 2582, 1771). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat am heutigen Tage mit der Verabschiedung der Zweiten Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz eine wesentliche Ausweitung der Hilfe für die heimgekehrten Kriegsgefangenen beschlossen. Er stand dabei auch vor der Aufgabe, die Voraussetzungen gesetzlich festzulegen, von denen die Gewährung der Ansprüche abhängig gemacht werden muß. Der Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck, daß gerade dieses Gesetz nicht dem Buchstaben nach einengend, sondern so ausgelegt werden sollte, daß es bei natürlicher Betrachtungsweise den Personen zugute kommt, denen mit diesem Gesetz geholfen werden soll. Die unübersehbare Vielseitigkeit der Verhältnisse während und nach dem Zusammenbruch lassen eine Erfassung aller Tatbestände durch Anführung im einzelnen praktisch nicht zu. Es wird daher auf eine aufgeschlossene, menschliche Auslegung der Gesetzesbestimmungen ankommen, die bestimmend und leitend für die Schaffung dieses Gesetzes gewesen ist. Bonn, den 28. September 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 4 Drucksache 2717 (Vgl. S. 8963 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechzigsten Ver- ordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Nutzrinder) (Drucksache 2682). Berichterstatter: Abgeordneter Unertl Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 27. September 1956 mit dem Entwurf einer Sechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Nutzrinder) — Drucksache 2682 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 27. September 1956 Unertl Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 2519 (Vgl. S. 8964 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1955 über die Gründung der „Eurofima", Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (Drucksache 2190). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Höck I. Allgemeines Der Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1955 über die Gründung der „Eurofima" Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial — Drucksache 2190 1— wurde in der 136. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 21. März 1956 an die Ausschüsse für Verkehrswesen (federführend) und für Finanz- und Steuerfragen (mitberatend) überwiesen. Der Bundesrat hat in seiner 154. Plenarsitzung am 24. Februar 1956 auf Grund einer gemeinsamen Empfehlung seiner Ausschüsse für Verkehr und Post, für Wirtschaft und für Finanzen beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Die Bundesregierung wurde jedoch in einer Entschließung ersucht, Unterlagen über die Wettbewerbsverhältnisse der Waggonindustrien der Mitgliedstaaten vorzulegen (Drucksache 2190 Anlage 2). Auf die Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Entschließung wird verwiesen (Drucksache 2190 Anlage 3). Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen des Deutschen Bundestages hat den Gesetzentwurf am 11. April 1956 beraten und beschlossen, gegen das Abkommen keine Einwendungen zu erheben. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in vier Sitzungen am 7. und 28. Mai sowie am 6. und 7. Juni 1956 die Drucksache 2190 eingehend beraten. Sowohl der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. in Köln als auch der Fachverband Waggonbau und die Vereinigung Deutscher Lokomotivfabriken in Frankfurt (Main) legten Stellungnahmen vor, die an sämtliche ordentlichen Mitglieder des Ausschusses für Verkehrswesen als Material verteilt wurden. In seiner Sitzung vom 7. Juni 1956 schloß der Ausschuß für Verkehrswesen die Beratungen zu Drucksache 2190 mit folgender Probeabstimmung ab: Folgender Entschließungsantrag „Unter Hinweis auf § 14 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) wird die Bundesregierung ersucht, dem Deutschen Bundestag jährlich über die Vergabe der Aufträge durch die „Eurofima" zu berichten und eine K o n s u l t a t i o n der Mitgliedsländer des Abkommens gemäß dessen Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 zu verlangen, wenn festgestellt wird, daß die Belange der deutschen Industrie durch wettbewerbsverfälschende Exportförderungsmaßnahmen anderer Staaten geschädigt werden" wurde mit Stimmenmehrheit bei einer Stimmenthaltung gegen eine Stimme angenommen; 30. der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 2190 wurde mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der Mitglieder der SPD-Fraktion ohne Änderung angenommen. Um einen Zeitverlust in der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu vermeiden, erklärte sich der Sprecher der SPD-Fraktion am 19. Juni 1956 damit einverstanden, daß die Probeabstimmung als definitiv angesehen wird, ohne dadurch die SPD-Fraktion in ihrer Stellungnahme festzulegen. II. Im einzelnen Das mit dem Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen besteht aus fünf Verträgen: dem Abkommen über die Gründung der „Eurofima" mit Zusatz- und Unterzeichnungsprotokoll, die am 20. Oktober 1955 in Bern von den Regierungen von 14 Staaten, und zwar der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Portugal, Schweden, Schweiz und Jugoslawien, unterzeichnet worden sind. Zu diesen drei Regierungsvereinbarungen kommen zwei Verträge der Eisenbahnverwaltungen der vorgenannten Länder, die Statuten der Gesellschaft und das Basisabkommen. Der Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 59 Abs. 2 GG bedürfen das Abkommen und das Zusatzprotokoll. Die Statuten sind dem Abkommen als Anlage beigegeben, unterliegen jedoch nicht der Zustimmung nach Artikel 59 GG; das gleiche gilt für das Unterzeichnungsprotokoll, das Interpretationen enthält, und das Basisabkommen, auf das im Unterzeichnungsprotokoll Bezug genommen wird. Die Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial verdankt ihre Entstehung dem gemeinsamen Willen der westeuropäischen Eisenbahnverwaltungen, ihre bisher auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet so fruchtbare Zusammenarbeit nun auch im Bereich gemeinsamer Finanzierungsaufgaben zu verwirklichen. Die Gemeinsamkeit dieser Finanzierungsaufgaben ergibt sich zwangsläufig daraus, daß alle westeuropäischen Eisenbahnverwaltungen dringend einer Modernisierung ihres rollenden Materials bedürfen, ohne hierfür über die notwendigen Mittel aus eigener Finanzkraft zu verfügen. Dies gilt besonders für den Güterwagenpark. Der Plan zur Errichtung einer solchen Finanzierungsgesellschaft geht auf Überlegungen der Eisenbahnverwaltungen aus dem Jahr 1951 zurück. Das Abkommen mit allen seinen Texten ist im (Dr. Höck) Schoß der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister in enger Zusammenarbeit mit den Eisenbahnverwaltungen ausgearbeitet worden. Der Abschluß eines Abkommens erwies sich als unerläßlich für eine erfolgreiche Arbeit der „Eurofima". So beseitigt es die etwa entstehenden zusätzlichen Belastungen steuer- und zollmäßiger Art (Artikel 7), sichert den Kredit der Gesellschaft durch Staatsgarantie (Artikel 5), gibt eine klare Rechtsgrundlage für den Eigentumsübergang des von der Gesellschaft finanzierten Materials (Artikel 3), was für die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft sehr wichtig ist, erleichtert den Zahlungsverkehr (Artikel 8) und enthält schließlich wichtige Bestimmungen über die individuelle Aufsicht der Staaten über die Gesellschaft (Artikel 2, 4 und 6). Es besteht einerseits eine enge Verbindung zwischen den Abkommensstaaten und den der Gesellschaft angehörenden Eisenbahnverwaltungen insofern, als keine Eisenbahnverwaltung der Gesellschaft beitreten kann, deren Staat nicht Mitglied des Abkommens ist (Artikel 9 der Statuten); andererseits kann kein Staat aus dem Abkommen ausscheiden, solange noch seine Eisenbahnverwaltung der Gesellschaft angehört (Artikel 13 des Abkommens). Aktionäre der Gesellschaft können nur Eisenbahnverwaltungen sein (Artikel 7 und 9 der Statuten). Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich eingehend mit den Fragen befaßt, ob die Deutsche Bundesbahn Vorteile aus ihrer Mitgliedschaft in der Gesellschaft zu erwarten hat und ob nicht aus der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an dem Abkommen und der Deutschen Bundesbahn an der Gesellschaft der deutschen Waggonindustrie Schaden erwachsen könne. Die Prüfung der letzten Frage war nicht nur wegen der Entschließung des Bundesrates geboten, sondern auch wegen der von der deutschen Industrie an die Mitglieder des Ausschusses gerichteten Eingaben. Die Deutsche Bundesbahn hat sich in den Beratungen des Ausschusses nachdrücklich für den Beitritt ausgesprochen. Sie hat erklärt, daß ihre bisherigen Bemühungen, Gelder auf dem internationalen Kapitalmarkt für rollendes Material zu erhalten, fehlgeschlagen seien. In der „Eurofima" sehe sie einen geeigneten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Es sei — schon in Anbetracht der finanziellen Möglichkeiten der „Eurofima" — bei der Größe des Bedarfs aller europäischen Eisenbahnverwaltungen selbstverständlich, daß die „Eurofima" nur zur Deckung der Finanzlücke zwischen dem mit eigenen Mitteln finanzierbaren und dem tatsächlichen Bedarf dienen könne. Selbst wenn die „Eurofima" in den nächsten Jahren diese Finanzierungslücke nur zum Teil ausfüllen könne, wäre der Deutschen Bundesbahn damit sehr geholfen. Sie wies ferner darauf hin, daß außerordentlich günstige Zahlungsbedingungen bei der „Eurofima" zu erwarten seien. Sie wies ferner auf die langjährige und gute Zusammenarbeit der europäischen Eisenbahnverwaltungen untereinander hin, die sich mit großer Sicherheit auch bei der Betätigung der „Eurofima" bewähren werde. Da es der Deutschen Bundesbahn im übrigen gelungen sei, sämtliche von ihr ursprünglich gegen die Konstruktion der Gesellschaft vorgebrachten Bedenken durchzusetzen, könne sie aus ihrer Mitgliedschaft nur Vorteile erwarten. Die zu einer Sitzung des Ausschusses hinzugezogenen Vertreter der deutschen SchienenfahrzeugIndustrie glaubten, aus der Tätigkeit der „Eurofima" Gefahren für die deutsche Industrie befürchten zu müssen. Sie begründeten sie mit den Exportförderungsmaßnahmen in einzelnen Mitgliedsländern zugunsten ihrer nationalen Industrien, die zu einer Verfälschung der Wettbewerbslage führen würden. Bei der ohnehin schwierigen Lage der deutschen Waggonindustrie bestehe die ernste Besorgnis, daß sie nicht nur im Export geschädigt werde, sondern auch über die „Eurofima" die Geschäftsbeziehungen zwischen der deutschen Waggonindustrie und der Deutschen Bundesbahn durch das Eintreten ausländischer Firmen gestört werden könnten. Die deutsche Waggonindustrie würde sich ohne Zögern dem internationalen Wettbewerb stellen, wenn gleiche Startbedingungen gegeben seien. Das wäre aber wegen der Exportsubventionen anderer Staaten nicht der Fall. Sie empfahl daher dringend im Rahmen des Abkommens Schutzbestimmungen, die wettbewerbsverfälschende Maßnahmen anderer Staaten verhindern sollen. Diese Bedenken der Waggonindustrie wurden von mehreren Mitgliedern des Ausschusses geteilt. Die Vertreter der Bundesregierung äußerten sich schriftlich und mündlich eingehend zu diesen Bedenken und stellten, auch unter Bezug auf die Beschlüsse der OEEC über die Exportsubventionen, fest, daß die von der Industrie behauptete Ungleichheit der Voraussetzungen bei in- und ausländischen Erzeugern nicht besteht. Sie wiesen vor allem darauf hin, daß es der Deutschen Bundesbahn völlig freistehe, ob und in welchem Umfang sie sich der „Eurofima" bediene. Soweit sie mit der „Eurofima" Geschäfte tätige, habe sie sowohl nach den Bestimmungen des Basisabkommens, nicht zuletzt aber auf Grund des Einflusses, den die Deutsche Bundesbahn in den Organen der Gesellschaft ausüben werde, alle Möglichkeiten, zu verhindern, daß durch die Auftragspolitik der „Eurofima " der deutschen Waggonindustrie Schaden zugefügt werde. Die nach Artikel 6 des Abkommens vorgesehene Konsultation der Regierungen über „alle die Tätigkeit der Gesellschaft berührenden Fragen von gemeinsamem Interesse" biete gerade die Möglichkeit, wie auch der Ministerrat der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister in seiner Sitzung vom 22. März 1956 festgestellt habe, etwaige wettbewerbsverfälschende Subventionen von Mitgliedstaaten zu verhindern. Im übrigen blieben die Bestimmungen der einzelnen Länder über die Staatsaufsicht über die nationalen Eisenbahnverwaltungen unberührt. Das Bundesbahngesetz vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) gelte daher auch in vollem Umfang für die Deutsche Bundesbahn bezüglich ihrer Geschäftsbeziehungen mit der „Eurofima". Es fehle der „Eurofima" jedes dirigistische Element; sie sei auf dem Geist der Zusammenarbeit begründet. Ihre Organisationsform sei so gestaltet, daß sie sich jeder Form einer europäischen Zusammenarbeit ohne weiteres anpassen könne. Sowohl der Europarat wie der von der Konferenz von Messina eingesetzte Brüsseler Regierungsausschuß habe sich positiv über die „Eurofima" geäußert. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses vertrat die Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn nur Vorteile aus dem Beitritt zur „Eurofima" zu erwarten habe und keine Gefahren für die deutsche Waggonindustrie zu befürchten seien. Die Waggonindustrie könne vielmehr mit (Dr. Höck) großer Wahrscheinlichkeit mit zusätzlichen Aufträgen von der „Eurofima" rechnen. Die Bundesrepublik Deutschland kann einer solchen Manifestation europäischen Geistes, wie sie in der einmaligen Annahme des „Eurofima"-Projektes durch 14 europäische Staaten zu erblicken ist, nicht fernbleiben, wenn sie ihren stets bekundeten Willen zur Zusammenarbeit der europäischen Völker nicht in Zweifel ziehen lassen will. Bonn, den 19. Juni 1956 Dr. Höck Berichterstatter Anlage 6 Umdruck 764 (Vgl. S. 8990 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. von Buchka, Ruhnke, Schwann, Elsner, Dr. Elbrächter, Dr. Preiß und Genossen betreffend Vereinfachung der Verwaltung und Erhöhung des Wirkungsgrades der Forschung durch Eingliederung des Instituts für forstliche Arbeitswissenschaft (IFFA) in die Bundesforschungsanstalt für Holz- und Forstwirtschaft in Reinbek (Drucksache 2618) an den Haushaltsausschuß; 2. Antrag der Abgeordneten Kühltau, Kramel, Krammig, Lulay, Kühn (Bonn), Hübner und Genossen betreffend Reisekostenvergütungen im öffentlichen Dienst (Drucksache 2651) an den Ausschuß für Beamtenrecht (federführend), an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Geritzmann, Wullenhaupt und Genossen betreffend Freigabe des Berger Feldes in Gelsenkirchen-Buer (Drucksache 2676) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 12. September 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Rehs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem Tag, an dem meine Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht hat, dem 4. Mai dieses Jahres, sind fast fünf Monate verstrichen, und seit dem Zeitpunkt, Mitte März dieses Jahres, als den Inhabern von Wohnungen und Gewerbebetrieben in ehemaligen Wehrmachtliegenschaften die formularmäßigen, kommentarlosen und zum Teil kurzfristigen Kündigungen dutzendweise auf den Tisch platzten, ist über ein halbes Jahr vergangen. Nach dem Wirbel, den dieses Vorgehen und insbesondere seine geradezu brutal wirkende Art überall bei den Betroffenen, den kommunalen Körperschaften und in den Länderparlamenten hervorgerufen hat, hätte erwartet werden dürfen, daß die Bundesregierung die dazwischenliegende Zeit benutzen würde, diesen Stein schweren Anstoßes zu beseitigen. Es hätte nahegelegen, den in diesem Kündigungsvorgehen liegenden schlechten Kommentar zu der Art und dem Geist, in denen die Bundesregierung bereits im ersten Stadium der Truppenaufstellung die Sicherung der zivilen Interessen behandelt hat, nachträglich auszuräumen und wenigstens jetzt nachzuholen, was vorher versäumt worden war: den ganzen Fragenkomplex der Kasernenräumungen durch klare und positiv-materielle Maßnahmen so eindeutig und befriedigend zu regeln, daß sich eine größere Erörterung im Bundestag erübrigte.
    Bei einigem guten Willen hätte es sich sicher auch ermöglichen lassen, die mit unserem Antrag verlangten Auskünfte dem Bundestag in der Zwischenzeit schriftlich zuzuleiten, nachdem in den letzten Sitzungen vor den Parlamentsferien infolge der Wehrpflichtdebatte der Antrag nicht mehr hatte zur Behandlung kommen können. Meine Freunde und ich hätten auf Grund einer solchen vernünftigen Behandlung der Dinge unsere Vorlage gerne für erledigt erklärt und von einer Erörterung heute Abstand genommen. Die Bundesregierung hat uns dazu nicht in die Lage versetzt. Im Gegenteil, durch die Richtlinien des Bundesfinanzministeriums vom 25. Juni, die im Anschreiben an die Länder als endgültig bezeichnet werden und die — ich werde einige Punkte noch besonders herausheben — praktisch keine entscheidende materielle Verbesserung gegenüber den bisherigen, vorläufigen Richtlinien darstellen, hat sie zu erkennen gegeben, daß sie nicht gewillt ist, der Lage Rechnung zu tragen.
    Das wirft ein äußerst bedenkliches Licht darauf, in welchem Rang- und Gewichtsverhältnis die Bundesregierung die Wehrfragen und die zivilen Interessen der Bevölkerung, der Einzelbürger und der Gemeinden sieht und offenbar weiter sehen will. Dabei muß sie sich doch völlig im klaren darüber sein, was sie mit der Fortsetzung der bisherigen Behandlungsmethode in dieser Frage in der öffentlichen Meinung gegen sich heraufbeschwört: daß die Art der Behandlung der ersten Auswirkungen der Truppenaufstellungen im zivilen Bereich von der Bevölkerung geradezu als ein Testfall dafür angesehen werden muß, was sie in dieser Hinsicht noch zu erwarten hat. Denn nicht nur durch die große Welle der Unruhe, der Erbitterung, der Proteste, die seit März/ April dieses Jahres von der betroffenen Bevölkerung, den Vertriebenen, der Wirtschaft und den Gemeinden und Städten ausgegangen ist — in Schleswig-Holstein hat sich sogar bereits eine Schutzgemeinschaft der kasernenverdrängten Betriebe gebildet —, auch von der Exekutive der Länder, den Länderregieungen und den Landtagen ist die Bundesregierung in ungezählten Telegrammen, Fernschreiben, Rücksprachen, Entschließungen auf die sozialen, wirtschaftlichen und auch auf die politischen Folgen hingewiesen worden, die sich aus der Behandlung dieser Frage ergeben müssen.
    Durch das Bundesvertriebenenministerium ist der Herr Bundesfinanzminister bereits im April ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß diese Proteste und Kritiken deutlich erkennen lassen, daß in den Fällen, in denen militärische und zivile Interessen miteinander in Widerstreit geraten, die breite Öffentlichkeit Maßnahmen zugunsten der Verteidigung nur hinzunehmen bereit ist, wenn dadurch soziale Anliegen nicht beeinträchtigt werden. Diese Einstellung — so hat das Bundesvertriebenenministerium ausdrücklich hervorgehoben — kann auch nicht verwundern, da die Bundesregierung wiederholt versichert hat, daß keine der Verteidigungsmaßnahmen die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Bereiche nachteilig beeinflussen oder die Versorgung und Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge beeinträchtigen würde.
    Im Landtag von Schleswig-Holstein ist bereits im Frühjahr dieses Jahres von allen Fraktionen — einschließlich der CDU! — eine geradezu vernichtende Kritik an der Behandlung dieses Fragenkomplexes geübt worden. In einer Regierungserklärung des Ministerpräsidenten von Hassel, der damals noch Präsident des Bundesrates war und der ja auch Mitvorsitzender der größten Regierungspartei ist und deswegen gewiß nur widerstrebend zu einer solchen Formulierung gegriffen hat, heißt es:
    Die Landesregierung kann auch bei voller Berücksichtigung der Bundesinteressen nicht zulassen, daß ihre jahrelangen Bemühungen um den wirtschaftlichen Aufbau des Landes und die Eingliederung der Vertriebenen durch die Kasernenräumung Schaden erleidet.


    (Rehs)

    Ende August hat sich die Landesregierung von Schleswig-Holstein erneut veranlaßt gesehen — um sich zu entlasten —, in einer Pressekonferenz zu der Lage Stellung zu nehmen und dabei mit zurückhaltender, aber doch eindeutiger Formulierung festzustellen, daß die von dem Bundesfinanzministerium als endgültig bezeichneten Richtlinien „Schäden für die Betroffenen nicht fernhalten können", daß „die Regelung des Komplexes Schadensansprüche unzureichend" ist usw.
    Aber alle diese Warnungen, Appelle, Entschließungen haben bis heute — mir ist jedenfalls bis zur Stunde von einer neuerlichen Änderung der Richtlinien nichts bekanntgeworden — nicht zu erreichen vermocht, daß die Bundesregierung ihre Haltung in dieser Frage revidiert.
    Bei dieser Sachlage drängt sich doch die Frage auf: Wie schätzt man eigentlich den Staatsbürger ein? Glaubt man wirklich, sich ein solches Vorgehen noch weiter ungestraft leisten zu können? Ich meine, die Bundesregierung sollte die Millionen Steuergelder, die sie für die Werbereisen in Sachen Wehrpropaganda, für Werbefilme, Broschüren etc. ausgibt, sparen. Denn sie werden nichts nützen, wenn gleichzeitig so anschaulich und rücksichtslos eine Mißachtung der zivilen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen demonstriert wird.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, ich will auf das ganze Spektakulum des Kündigungsvorgehens selbst nicht weiter eingehen. Es ist für einen sozialen Rechtsstaat so einmalig und, ich möchte geradezu sagen, so unglaubhaft, daß es Erinnerungen an trübste Vergangenheit wachruft. Hier ist dieselbe Planlosigkeit und Desorganisation sichtbar geworden, die in anderen Fragen im Zusammenhang mit der Truppenaufstellung, ihrer Versorgung, der finanziellen Planung usw. bereits Gegenstand sehr eingehender Kritik, u. a. in den Ausschüssen dieses Bundestages, gewesen ist und neuerlich sogar zu sehr harten Feststellungen seitens des Bundesrechnungshofes geführt hat.
    Seit 1952 bereits haben die Länder in berechtigter Sorge vor dem Kommenden immer wieder die rechtzeitige Vorlage von eindeutigen und ausreichenden Richtlinien für den Fall der Inanspruchnahme der alten Wehrmachtsliegenschaften für deutsche Truppenaufstellung gefordert. Bis zum 12. März dieses Jahres aber vergeblich; dann erst kam das Bundesfinanzministerum mit einem völlig unhaltbaren Entwurf heraus, an dem es aber im wesentlichen noch heute festhält.
    Dabei war es seit 1952 doch für alle Beteiligten in den Ministerien klar, was in dieser Hinsicht auf sie zukommen würde, und die Bundesregierung wußte ja, was der Herr Bundeskanzler in dieser Sache vorhatte. Zumindest mußte sie also doch vorsorglich und alternativ eine Regelung vorbereiten, die sie im gegebenen Zeitpunkt nur aus der Schublade zu ziehen brauchte. Das wäre ganz einfach gewesen; denn eine solche Regelung lag aus früherem Anlaß vor. Als während der Koreakrise nämlich die alliierten Streitkräfte auch bei uns Truppenverstärkungen für notwendig hielten, Kasernen geräumt und andere Unterkünfte beschafft werden mußten, ging es ohne weiteres und sehr schnell. Der Herr Bundesfinanzminister erließ damals — 1951/52 — Richtlinien, die u. a. eine Erstattung von Umzugskosten, von Verdienstausfall, Gewährung von günstigen Darlehen für Neueinrichtungen vorsahen und besondere Bestimmungen für Notstandsgebiete, für Flüchtlingsbetriebe usw. enthielten. Diese Richtlinien, die damals die Federführung den Länderfinanzministerien auch zuwiesen, funktionierten reibungslos. Man hätte also ihr Prinzip nur zu übernehmen brauchen. Das ist nicht geschehen.
    Warum eigentlich, so muß man fragen, glaubt die Bundesregierung, die von den Kündigungen in den Wehrmachtsliegenschaften Betroffenen jetzt schlechter behandeln zu können als die damals Betroffenen? Abgesehen von dem Umstand, daß es sich jetzt um deutsche Truppen handelt, sind die materiellen und wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen die gleichen.
    Diese Folgen sind für viele einzelne Rentner, Unterhaltshilfeempfänger, die aus den relativ billigen Wohnungen heraus sollen und nicht wissen, wie sie die neuen Mieten aufbringen sollen, sehr bitter; hinsichtlich der betroffenen Gemeinden und Städte, die noch heute nicht wissen, wie sie die Ersatzbauten finanzieren sollen, und hinsichtlich der gewerblichen Betriebe und Arbeitsplätze schon der Größenordnung nach auch für manche Länder sehr ernst.
    So sind allein in Schleswig-Holstein nach der letzten Pressemitteilung 175 Betriebe mit rund 2500 Arbeitsplätzen in ehemaligen Wehrmachtsliegenschaften untergebracht; davon ist bisher 77 Betrieben mit über 1000 Beschäftigten gekündigt worden. Was das für ein Land bedeutet, das sich noch heute um jeden neuen Betrieb und Arbeitsplatz mühen muß, brauche ich nicht auszuführen. In Teilen von Bayern und Niedersachsen liegen die Dinge sicher nicht anders.
    Der Kardinalpunkt hinsichtlich dieser gewerblichen Betriebe ist nun vor allem der Standpunkt des Bundesfinanzministeriums, der auch in den endgültigen Richtlinien unverändert beibehalten wird, daß es „grundsätzlich Aufgabe eines gewerblichen Betriebes sei, im Falle der Freimachung sich selbst die erforderliche und geeignete Ersatzbetriebsstätte zu beschaffen und zu diesem Zweck selbst Mittel einzusetzen oder sich um Kredite auf dem Kapitalmarkt zu bemühen." Bundesdarlehen können unter der Voraussetzung, daß die Finanzkraft nicht ausreicht oder allgemeine Kreditmittel zu zumutbaren Bedingungen nicht zu erhalten sind, gewährt werden, — alles Ermessensfragen! Die Darlehensbedingungen nach den bisherigen Richtlinien sind jedoch so schwer, daß sie für einen Großteil der Betriebe nicht tragbar sind.
    Das Bundesfinanzministerium nimmt hiermit, wie bei den Kündigungen überhaupt, einen reinen Vermieterstandpunkt ein, der sowohl nach den Zeitumständen, unter denen in vielen Fällen die Vermietung erfolgt ist, als auch — ich sehe vom Moralischen und der staatlichen Verantwortung ganz ab — rechtlich einfach nicht haltbar ist. Ich möchte mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zur Illustrierung der Situation nur aus einem einzigen Bericht über diese Zeitumstände der Vermietung einige Zeilen verlesen. Es handelt sich um den Bericht der Industriesiedlung Meierwik bei Glücksburg an der Flensburger Förde. Es heißt darin:
    Als wir 1949/50 zumeist mit Fünfjahresverträgen durch Einweisung des Wirtschaftsministeriums Kiel, Wirtschaftsförderungsstelle, bzw. der gleichen Einrichtung der Stadtverwaltung Glücksburg in diese Industriesiedlung


    (Rehs)

    eingewiesen wurden, um hier unsere Betriebe einzurichten, mit unseren Schlüsselkräften Wohnung zu nehmen, übernahmen wir ein von DPs völlig devastiertes Gelände, grundlose Zufahrtsstraßen, keinerlei Verbindung durch Bahn oder Omnibus, verwüstete Häuser. Alle Räume unglaublich verschmutzt, zumeist der Fußböden zerstört, die elektrischen Leitungen verschmort, Türen, soweit überhaupt vorhanden, ohne Schlösser, keine Doppelfenster, vielfach ohne Scheiben, die Wände voller Löcher, Wasser lief entweder überhaupt nicht oder aber andauernd durch alle Räume und Decken, ohne Heizungs- und Feuerungsstellen.

    (Zuruf von der Mitte: Das war überall dasselbe!)

    — So wie hier waren die Verhältnisse in den Wehrmachtsliegenschaften meist überall. Unter unvorstellbaren Schwierigkeiten, mit beispielloser Energie und Fleiß haben die Betriebsinhaber, meist Vertriebene und Flüchtlinge, die Räume wiederhergerichtet, die Betriebe aufgebaut und Kapital investiert. Ihnen jetzt, nachdem die Betriebe größtenteils einigermaßen stehen, abermals die Last der Ersatzbeschaffung und Kreditaufnahme, d. h. des Schuldenmachens, mit allem Drum und Dran aufzubürden, heißt dann doch die Grenzen des Zumutbaren überschreiten.
    Dabei hatte damals, als die Vermietung erfolgte, in den meisten Fällen keiner der Beteiligten jemals an eine Kündigungsmöglichkeit gedacht. Sowohl die Länderverwaltung als auch die Bundesvermögensverwaltung waren froh, daß durch die Vertriebenen- und Flüchtlingsfirmen die devastierten Grundstücke und Räume finanziell nutzbar gemacht werden konnten. Die Verträge, die, wie gesagt, meist mit fünfjähriger Dauer abgeschlossen waren, sahen deshalb nur Ausnahmen im Falle der Einwirkung der Besatzungsmacht vor. Sonstige Vorbehalte betrafen lediglich die Miethöhe. Die Dauer des Vertrages war bei Erfüllung aller Voraussetzungen auf unbestimmte Zeit versprochen und festgelegt, ja, es wurde zugesichert, daß man besonders bei größeren baulichen Veränderungen mit Abschluß eines Erbbauvertrages, d. h. eines Pachtvertrages mit 99 Jahren Vertragsdauer, rechnen konnte.
    Das Bundesfinanzministerium ist auf diesen Sachverhalt dankenswerterweise auch durch das Bundesvertriebenenministerium ausdrücklich aufmerksam gemacht worden, daß nämlich die Kündigungsfristen in den Verträgen von den Pächtern und Mietern nur hingenommen wurden, weil sie auch vom Verpächter bzw. Vermieter ernsthaft nicht gewollt waren.
    Ohne diese Gewißheit
    — so stellt dieses Schreiben des Vertriebenenministeriums fest —
    wären die nicht unerheblichen, in der Regel durch Kredite der öffentlichen Hand ermöglichten Investitionen nicht zu vertreten gewesen.
    Es ist bezeichnend, daß noch im Jahre 1950 lediglich die an die Besatzungsverhältnisse gebundene Rechtslage den Bund an der Übertragung der verpachteten oder vermieteten Liegenschaften an die Mieter oder Pächter zu Eigentum gehindert hat. Das geht aus der Behandlung des Antrages der
    Abgeordneten Dr. Gerstenmaier, Etzel, Schütz und Genossen Drucksache Nr. 624 im Deutschen Bundestag im März 1950 eindeutig hervor.
    Meine Damen und Herren, zur Rechtslage ist also festzustellen, daß der Bund wider Treu und Glauben handelt, daß er — in der zivilrechtlichen Sprache — arglistig handelt, wenn er sich nun auf die nur zugunsten der Besatzungsmächte seinerzeit gemachten und gedachten Kündigungsvorbehalte und -fristen seinen deutschen Vertragspartnern gegenüber beruft. Wenn also die Bundesregierung trotz dieser Sachlage überhaupt von einem —äußerstenfalls nur formal bestehenden — Kündigungsrecht Gebrauch machen wollte, hätte es mindestens moralisch für sie ein nobile officium sein müssen, bei der materiellen Regelung so loyal und großzügig wie nur möglich zu verfahren.
    Die jetzigen endgültigen Richtlinien sind das genaue Gegenteil. Von den Vorschlägen der Länder hierzu ist in ihnen überhaupt nicht Notiz genommen. Sie enthalten keine Anerkennung eines Anspruchs auf Entschädigung, gegenüber den provisorischen Richtlinien keine nennenswerte Verbesserung der materiellen Leistungen und keine ernsthafte Erweiterung der Zuständigkeit auf Landesebene.
    Der Entscheidungsraum für die Oberfinanzdirektionen ist viel zu eng. Selbst die Umsetzungsmaßnahmen für kleinere Betriebe führen sehr rasch darüber hinaus, so daß praktisch fast alle Entscheidungen vom Bundesfinanzminister getroffen werden müssen. Das bedeutet natürlich eine erhebliche Verzögerung, das bedeutet eine Erschwerung der Dispositionen für die Betroffenen und — mir ist allerdings im Augenblick noch kein Fall bekannt
    — zumindest die Gefahr des Abschwimmens günstiger Objekte.
    Überhaupt ist das Mißtrauen gegenüber den Ländern ein ausgesprochenes Kennzeichen der Richtlinien. Man ist versucht, zu fragen, ob das eigene schlechte Gewissen der Bundesregierung bei der Behandlung dieser Frage hier Ausdruck gefunden hat.

    (Abg. Pelster: Das geht doch wohl ein bißchen zu weit, nicht?!)

    — Der Sachverhalt spricht, glaube ich, für sich selbst, Herr Kollege!
    Auch bei der Räumung von Wohnungen ist das Verfahren bis zur Freigabe der Bundeshilfe viel zu umständlich. Für die notwendigen Mietbeihilfen für einen Teil der sozial besonders schwachen Kasernenbewohner ist bisher überhaupt kein Lösungsansatz vorhanden. Völlige Unsicherheit herrscht auf dem landwirtschaftlichen Sektor. Die Anweisungen in dem früheren Entwurf sind in den jetzigen Richtlinien gestrichen, es sollen hierfür gesonderte Richtlinien erlassen werden. Mir ist bisher noch nichts darüber bekanntgeworden. Ebenso ist über die Regelung bei den Einrichtungen der öffentlichen Hand, z. B. Krankenhäusern, Schulen, in den Richtlinien nichts gesagt. Auch hier hat sich der Bundesfinanzminister die Entscheidung im Einzelfall bis auf weiteres vorbehalten.
    Mir liegen Aktenvorgänge z. B. aus dem Kreise Pinneberg vor, wonach dort Kasernen bis zum 1. Februar 1957 geräumt werden sollen. Aber noch heute, an der Monatswende September; Oktober, hängen die Pläne für die Ersatzbauten — u. a. eine Volksschule, eine Mittelschule, eine Turnhalle —


    (Rehs)

    völlig in der Luft, weil die Stadt, deren Einwohnerzahl sich infolge des Flüchtlingszustroms fast verdoppelt hat und die die Steuerkraft bereits bis zum äußersten ausgeschöpft hat, nicht weiß, wie sie diese Bauten finanzieren soll. Was eine solche Unsicherheit für die Planungen der Kommunen bedeutet, brauche ich nicht weiter zu erläutern.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, diese wenigen Einzelheiten, die ich nur stichwortartig habe andeuten können, reichen aus, Ihnen zu zeigen, wie notwendig und begründet der Antrag meiner Fraktion in dieser Sache ist und wie dringend erforderlich es ist, daß sich der Bundestag dieser Angelegenheit annimmt. Wir wollten ursprünglich mit unserem Antrag das Problem nur aufrollen, in der Hoffnung, daß dieser Anstoß für die Bundesregierung genügen wird. Nachdem sich aber der Herr Bundesfinanzminister mit seinen letzten Richtlinien derart verhärtet hat, wird es nötig sein, daß der Bundestag über den bisherigen Rahmen unseres Antrages hinaus seinerseits die erforderlichen harten Beschlüsse faßt. Wir erhoffen hierzu in den Ausschußberatungen Ihre volle Zustimmung.
    Ich beantrage die Überweisung unseres Antrages an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Heimatvertriebene zur Mitberatung.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Staatssekretär Hartmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Rehs hat zu Beginn seiner Ausführungen die Tatsachen, die er beanstandet hat, in einen allgemeinen Rahmen gestellt. Ich muß dazu sagen, daß diese Maßnahmen fast im ganzen Bundesgebiet in Gang gebracht worden sind und in Gang gebracht werden mußten, daß sich nennenswerte Schwierigkeiten aber nur im Bezirk Kiel ergeben haben.

    (Zuruf von der SPD: Und in Düsseldorf! — Abg. Dr. Gille: Sind Ihnen die Gründe gar nicht irgendwie verständlich?)

    — Herr Abgeordneter, ich komme gleich noch darauf. Im wesentlichen ist es nur der Bezirk Kiel. — Die Leitung des Bundesfinanzministeriums ist nicht in der Lage, von vornherein sämtliche laufenden Verwaltungsakte einer Außenbehörde zu sehen, zu beurteilen, zu billigen. Sie muß darauf vertrauen, daß die Außenbehörden nicht nur von ihren Rechten Gebrauch machen, sondern diese Rechte auch mit Takt, wirtschaftlicher Vernunft und sozialem Verständnis anwenden.
    Sobald ich von den Schwierigkeiten in Schleswig-Holstein gehört habe, habe ich mich der Angelegenheit angenommen und habe selbst eingegriffen. Ich habe am 27. April 1956 — am 27. April! — an den Herrn Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, an den Herrn Minister für Arbeit, Soziales und Vertriebene und an den Herrn Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein geschrieben. Eine Abschrift dieses Schreibens hat der Herr Abgeordnete Rehs unter dem 30. April von meiner Abteilung erhalten. Nachdem trotz dieser schriftlichen Aufklärung die Fraktion der SPD den Antrag unter dem Datum des 4. Mai gestellt hat, hat das Bundesfinanzministerium allerdings geglaubt, nicht während der Ferien den Versuch machen zu sollen, durch eine schriftliche Beantwortung des Antrags der Erörterung hier im Plenum des Hohen Hauses auszuweichen. Es ist ja nicht üblich, daß solche Anträge durch schriftliche Beantwortung erledigt werden; das gilt, soviel ich weiß, nur für kleine Anfragen, die während der Fragestunde nicht mehr unmittelbar beantwortet werden konnten. Wir wollten aber auch nicht den Anschein erwecken, als ob wir Ursache hätten, der Debatte im Plenum des Hohen Hauses auszuweichen. Nachdem aber der Herr Abgeordnete Rehs in seinen Ausführungen der Bundesregierung Verstöße wider Treu und Glauben und arglistiges Verhalten vorgeworfen hat — Vorwürfe, die ich durchaus zurückweisen muß—, werde ich mich in einer Antwort auf eine Darlegung der Tatsachen und Maßnahmen, die die Bundesregierung, insbesondere das Bundesfinanzministerium ergriffen hat, beschränken.
    Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich aber zunächst den Wortlaut meines Schreibens vom 27. April vorlesen, damit das Hohe Haus erfährt, nach welchen Grundgedanken bereits damals das Bundesfinanzministerium in die schwebenden Maßnahmen eingegriffen hat. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
    Ebenso wie in anderen Ländern müssen auch im Lande Schleswig-Holstein bundeseigene Liegenschaften, insbesondere ehemalige Wehrmachtsliegenschaften, für Zwecke der deutschen Streitkräfte frei gemacht werden. Um klare Rechtsverhältnisse zu schaffen, ist es notwendig, daß in diesen Fällen die Oberfinanzdirektion die mit den derzeitigen Benutzern der Liegenschaften abgeschlossenen Miet- und Pachtverträge unter Wahrung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen rechtzeitig und ordnungsmäßig kündigt. Unbeschadet der Rechtswirksamkeit solcher Kündigungen ist die tatsächliche Freimachung der bundeseigenen Liegenschaften nach Beendigung der Miet-
    und Pachtverhältnisse durch die Oberfinanzdirektion grundsätzlich erst dann durchzuführen, wenn die anderweitige angemessene Unterbringung der betroffenen Familien und Betriebe gewährleistet ist.
    Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und die notwendigen Bundesmittel bereitgestellt. Demgemäß werden in ausreichender Zahl Ersatzwohnungen erstellt, so daß jede Familie, die in den ehemaligen Wehrmachtsliegenschaften gegenwärtig wohnt und nicht anderweitig eine bereits vorhandene Wohnung beziehen kann, eine angemessene Ersatzwohnung erhält. Gewerbliche Betriebe haben die Möglichkeit, sich mit Hilfe von Bundesdarlehen zu günstigen Bedingungen geeignete Ersatzbetriebsstätten selbst zu erstellen, soweit nicht im Einzelfall vorhandene Betriebsräume bereitgestellt werden können.
    Für landwirtschaftliche Pächter ist die Beschaffung oder Neuerrichtung von Ersatzhof-stellen vorgesehen. Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften insbesondere Umzugskosten und Investitionen erstattet. Die Oberfinanzdirektion habe ich ersucht, diejenigen Mieter und Pächter, denen bereits gekündigt ist, in geeigneter Weise von meiner Auffassung zu unterrichten


    (Staatssekretär Hartmann)

    und sie in jeder Weise mit Rat und Tat zu unterstützen. Ich habe der Erwartung Ausdruck gegeben, daß alle Angehörigen der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion und der Bundesvermögensstellen bei ihren Verwaltungsmaßnahmen vor allem auch die menschliche Seite des Freimachungsproblems niemals außer acht lassen und über die Anträge der Kündigungsbetroffenen beschleunigt und wohlwollend entscheiden.
    Die Landesregierung ermächtige ich, den Landtag von diesem Fernschreiben zu unterrichten und den Inhalt auch der Presse des Landes bekanntzugeben.
    Meine Damen und Herren, das ist am 27. April geschehen. Am 30. April ist dem Herrn Abgeordneten Rehs eine Abschrift hiervon zugegangen. Am 4. Mai hat dann die Fraktion der SPD den heute behandelten Antrag gestellt.

    (Abg. Rehs: In dem Schreiben beweisen sie nichts gegen das, was ich gesagt habe!)

    Dies vorausgeschickt, halte ich mich für verpflichtet, zu den sechs einzelnen Punkten des Antrags der Fraktion der SPD nun noch die folgende Stellungnahme im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Verteidigung und für Wohnungsbau bekanntzugeben:
    Zu Ziffer 1. Nach den hier vorliegenden Unterlagen des Bundesministeriums für Verteidigung ist im Lande Schleswig-Holstein für die Zeit von 1956 bis 1958 die Inanspruchnahme von 56 ehemaligen Wehrmachtsliegenschaften vorgesehen. Bei dieser Zahl handelt es sich zunächst um Planungen. Die endgültige Inanspruchnahme hängt im wesentlichen von noch durchzuführenden Ortsbesichtigungen und insbesondere von Verhandlungen mit dem Lande Schleswig-Holstein ab. Bisher hat das Bundesministerium für Verteidigung die Freimachung von 28 Objekten gefordert. Die Inanspruchnahme soll in den Jahren 1956 und 1957 erfolgen. Von ihr werden 112 Gewerbebetriebe mit 1150 Arbeitnehmern, 42 landwirtschaftliche Betriebe und 7 Anliegerpächter betroffen.
    Zu Ziffer 2. Das Bundesministerium der Finanzen hat dem Herrn Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein mit dem von mir bereits verlesenen Schreiben mitgeteilt und durch Weisungen an die Oberfinanzdirektion sichergestellt, daß die in Betracht kommenden Liegenschaften unbeschadet der Rechtswirksamkeit der Kündigungen erst dann tatsächlich freigemacht werden, wenn die anderweitige angemessene Unterbringung der Betriebe gewährleistet ist. Damit ist sogleich Vorsorge dafür getroffen, daß die Betriebe in der Fortführung ihrer Produktion nicht mehr als in dem durch die Verhältnisse bedingten Umfang beeinträchtigt werden.
    Zu Ziffer 3. In den zunächst für die Bundeswehr freizumachenden Liegenschaften sind 899 Familien mit 3124 Personen untergebracht. Die Mieter brauchen diese Wohnungen erst dann zu räumen, wenn die erforderlichen Ersatzwohnungen bezugsfertig sind. Die Beschaffung dieser Ersatzwohnungen erfolgt nach den Richtlinien des Bundesministers für Wohnungsbau, die mit Erlaß vom 29. Februar 1956 bekanntgegeben sind. Hiernach stellt der Bund für den Bau von Ersatzwohnungen ohne Inanspruchnahme der sonstigen Bundesmittel für den Wohnungsbau bis zu 60 v. H. der Herstellungskosten bereit. Wenn von der Freimachung der Kasernen Betriebsräume des Kleingewerbes oder freier Berufe betroffen werden, so können Ersatzbetriebsräume damit finanziert werden. Räumungsbetroffene, die imstande sind, sich selbst eine Ersatzwohnung zu beschaffen, können Bundesmittel für Mietvorauszahlungen und Abstandszahlungen erhalten. Demnach sind die Befürchtungen, daß die von der Freimachung betroffenen Mieter keinen ausreichenden Ersatz erhalten, unbegründet; sie werden die Ersatzwohnungen zu zumutbaren Bedingungen erhalten.
    Zu den Ziffern 4 und 5: Wie sich bereits aus der Antwort zu Ziffer 2 ergibt, werden die Bundesliegenschaften erst dann freigemacht, wenn die anderweitige angemessene Unterbringung der Betriebs- und Wohnungsinhaber gewährleistet ist. Es ist aus rechtlichen Gründen jedoch nicht möglich gewesen, von der Kündigung der bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse abzusehen. Auch gibt erst die Kündigung des Vertragsverhältnisses den Mietern und Pächtern die Möglichkeit, die Anträge auf Gewährung von Bundesdarlehen, auf Erstattung von Umzugskosten, von Investitionen usw. zu stellen. Die Befürchtungen, daß die bereits ,ausgesprochenen Kündigungen zu kurzfristigen, gegebenenfalls zwangsweisen Räumungen führen würden, sind unbegründet. Die Oberfinanzdirektion Kiel ist angewiesen worden, denjenigen Mietern und Pächtern, denen bereits gekündigt worden ist, von dieser Auffassung Kenntnis zu geben und sie in jeder Weise mit Rat und Tat zu unterstützen. Ich habe schon betont, daß die Dienststellen des Bundes bei ihren Maßnahmen niemals die menschliche Seite des Freimachungsproblems außer acht lassen werden und über die Anträge der Betroffenen beschleunigt und wohlwollend entscheiden sollen.
    Ich darf im übrigen auf die Freimachungsrichtlinien hinweisen, die in ihrem Einleitungssatz selbst betonen, daß sie in dem Fall, daß sich Änderungen als notwendig herausstellen, selbstverständlich der Änderung unterliegen können. Das ist j a nicht ein Gesetz, dessen Wortlaut feststeht, abgesehen davon, daß bekanntlich auch Gesetze einer manchmal häufigen Änderung durch die gesetzgebenden Organe unterliegen.
    Zu Ziffer 6: Die Inanspruchnahme von bundeseigenen Liegenschaften für Zwecke der Bundeswehr erfolgt nur im Einvernehmen mit der Landesregierung Schleswig-Holstein. Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat in jedem Fall um die Zustimmung der Landesregierung für die Inanspruchnahme ehemaliger Wehrmachtsliegenschaften nachgesucht. Durch die soeben von mir genannten Freimachungsrichtlinien ist im übrigen sichergestellt, daß die zuständigen Stellen des Landes Gelegenheit erhalten, zu den Anträgen der Betroffenen vor der Entscheidung gutachtlich Stellung zu nehmen, und daß schwierige Anträge mit den Landesdienststellen beraten werden. Sollten sich im Einzelfall trotzdem noch Beschwerden erheben, so würde ich bitten, sie dem Bundesfinanzministerium unverzüglich mitzuteilen, damit wir abhelfen können. Es wird auch durchaus möglich sein, wenn das gewünscht wird, besonders schwierige Fälle in den Ausschüssen des Hohen Hauses, die sich nachdem Antrag der Fraktion der SPD mit der Frage beschäftigen werden, weiter zu erörtern. Ich glaube aber jedenfalls gezeigt zu haben,


    (Staatssekretär Hartmann)

    daß die Bundesregierung bereits von Ende April an alles in ihrer Macht Stehende getan hat, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)