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    2. Deutscher Bundestag — 161. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. September 1956 8947 161. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. September 1956. Begrüßung einer Delegation des jugoslawischen Parlaments als Gäste 8950 B Erweiterung der Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8950 B, D Horn (CDU/CSU) 8950 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (Drucksache 2713) 8950 C Beschlußfassung 8950 C Fragestunde (Drucksache 2699): 1. Frage der Abg. Frau Nadig (SPD) betr. Frauen in oberen Verwaltungsstellen der Bundesministerien: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 8953 A, B Frau Nadig (SPD) 8953 A, B 2. Frage des Abg. Rehs (SPD) betr. Handhabung der Zollbestimmungen bei Verbrauch von durch einen amerikanischen Arbeitgeber angebotenen Zigaretten: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8953 B 3. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. angeblich beabsichtigte Vernichtung von Zigaretten aus einer Konkursmasse durch die Bundeszollverwaltung: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8953 D 4. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Verkauf von Schallplatten mit angeblich in in diesem Jahre von Hitler gehaltenen Reden bzw. von ihm signierten Fotografien: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 8954 A, B Ritzel (SPD) 8954 A, B Frage des Abg. Ehren (CDU/CSU) betr. Pensionen und Renten früherer Wehrmachtoffiziere und -unteroffiziere nichtdeutscher Nationalität: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 8954 C 5. Frage des Abg. Dr. Rinke (CDU/CSU) betr. „Recht auf die Heimat": Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8951 A Dr. Rinke (CDU/CSU) 8951 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8951 C 6. Frage zurückgezogen 8954 C 8. Frage der Abg. Frau Hütter (FDP) betr Eisenbahnberufsverkehr auf der Strecke Schorndorf-Stuttgart: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8954 D, 8955 A Frau Hütter (FDP) 8955 A 9. Frage zurückgestellt 8955 A 10. Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) (SPD) betr. Verleihung des Großkreuzes des Verdienstordens an den spanischen General José Maria Moscardo: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8951 C 11. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr Nichtanwesenheit eines Vertreters der Deutschen Botschaft in Rom bei einem Vortrag des Präsidenten der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung im Goethe-Haus in Rom: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . 8951 D, 8952 A, B Dr. Arndt (SPD) 8952 A, B 12. Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) betr. Flugzeugplätze für Bundestagsabgeordnete bei Reisen von Berlin nach Bonn und zurück: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8955 B, C Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . 8955 B, C 13. Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) (SPD) betr. Entfernungsangaben auf den Autobahnen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8955 C 14. Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) (SPD) betr. Wertung von Autodiebstählen bei späterer Abstellung als unbefugte Ingebrauchnahme: Neumayer, Bundesminister der Justiz 8956 A 15. Frage zurückgezogen 8956 B 16. Frage zurückgezogen 8956 B 17. Frage des Abg. Becker (Hamburg) (DP) betr. Beteiligung der Deutschen Bundespost am Werbefernsehen: Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 8956 B 18. Frage des Abg. Becker (Hamburg) (DP) betr. Sonderlizenzen für die Durchführung des Werbefernsehens: Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 8956 C, D Becker (Hamburg) (DP) 8956 C 19. Frage des Abg. Dr. Mommer (SPD) betr. Vergabe von Aufträgen des Bundesverteidigungsministeriums an das Handwerk: Blank, Bundesminister für Verteidigung 8956 D, 8957 B Dr. Mommer (SPD) 8957 B 20. Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Benutzung des Rhein-Main-Flughafens als Start- und Landeplatz für militärische Düsenflugzeuge: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8957 D, 8958 A Ritzel (SPD) 8957 D 21. Frage des Abg. Odenthal (SPD) betr Wiederherstellung der Eisenbahnbrücke bei Marnheim (Pfalz): Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8958 B 22. Frage zurückgezogen 8958 B 23. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr Aburteilung von Steuerzuwiderhandlungen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8958 B 24. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr. Steuernachzahlungen auf Grund von Betriebsprüfungen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8958 D 25. Frage des Abg. Lotze (CDU/CSU) betr. Strafverfahren wegen Steuerzuwiderhandlungen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8959 B 26. Frage des Abg. Dr. Arndt (SPD) betr. Zulassung freischaffender Architekten zu Wettbewerben für Botschaftsgebäude: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8959 C, D, 8960 A Dr. Arndt (SPD) 8959 D, 8960 A 27. Frage des Abg. Maier (Freiburg) (SPD) betr. Verhaftung eines in Frankreich geborenen Deutschen durch die französische Paßkontrolle beim Überschreiten der Grenze Kehl-Straßburg: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8952 B, D Maier (Freiburg) (SPD) 8952 D 28. Frage zurückgestellt 8960 A Frage des Abg. Maier (Freiburg) (SPD) betr. Entschädigung von Kriegsverlusten und Kriegsschäden für in Deutschland wohnhaft gewesene Schweizer: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 8960 B 29. Frage des Abg. Miller (CDU/CSU) betr. Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen privater Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone gegenüber Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz im Bundesgebiet: Neumayer, Bundesminister der Justiz 8960 B, 8961 B Miller (CDU/CSU) 8961 A 30. Frage des Abg. Dr. Bucher (FDP) betr Ausbesserungsarbeiten an Autobahnen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8961 C 31. Frage zurückgestellt 8961 D 32. Frage des Abg. Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) betr. Benutzung von Straßen in der Bundesrepublik durch LKW-Fahrer an Feiertagen: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8962 A, B Dr. Bucher (FDP) 8962 B 33. Frage bis 41. Frage zurückgestellt . 8962 B Nächste Fragestunde 8962 B Dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 1771, 2580, 2582, 2723; Umdrucke 777, 778) 8950 C, 8962 C Rehs (SPD) 8962 C Dr. Strosche (GB/BHE) 8962 D Petersen (GB/BHE) 8963 B Abstimmungen 8963 A, C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Nutzrinder) (Drucksachen 2717, 2682) 8963 C Unertl (CDU/CSU) : als Berichterstatter 8963 C Schriftlicher Bericht 8991 D Beschlußfassung 8963 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1955 über die Gründung der „Eurofima" Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (Drucksache 2190); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 2519) 8963 D Dr. Höck (CDU/CSU): als Berichterstatter 8964 A Schriftlicher Bericht 8992 A Dr. Bleiß (SPD) 8965 A, 8969 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8966 D Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 8968 D Rümmele (CDU/CSU) 8969 B Dr. Rademacher (FDP) 8970 C Abstimmungen 8965 A, 8970 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Räumung ehemaliger Wehrmachtliegenschaften in Schleswig-Holstein (Drucksache 2357) 8971 A Rehs (SPD), Antragsteller . . 8971 A, 8977 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8974 B, 8978 D Brookmann (Kiel) (CDU/CSU) . . . 8976 A Dr. Gille (GB/BHE) 8977 D Pelster (CDU/CSU) 8979 A Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Heimatvertriebene 8979 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz — SVG —) (Drucksache 2504) 8979 C Überweisung an den Verteidigungsausschuß und an die Ausschüsse für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen, für Beamtenrecht und für Kommunalpolitik 8979 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Kleindinst, Berendsen, Dr. Kliesing, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache 2558) 8979 A Überweisung an den Verteidigungsausschuß und an den Ausschuß für Beamtenrecht 8979 A Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Altersversorgung für die Landwirtschaft (Drucksache 2318) 8979 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8979 C Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Investitionsprogramm für die Landwirtschaft (Drucksache 2377) . . . . 8979 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8979 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (Außenhandelsstatistik — AHStatGes) (Drucksache 2658) 8979 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 8979 D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (Drucksache 2616) 8950 C, 8979 D Horn (CDU/CSU) 8950 C Beschlußfassung 8980 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bergmannsprämien (BPG) (Drucksache 2351) 8980 A Sabaß (CDU/CSU) 8980 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik . . . 8980 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Gesetz nach § 246 Abs. 3 LAG — (8. ÄndGLAG) (Drucksache 2645) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG) (Drucksache 2674) 8980 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8980 C Dr. Klötzer (GB/BHE), Antragsteller 8982 B Kunze (Bethel) (CDU/CSU) . . . 8985 D Ohlig (SPD) 8986 D Dr. Czermak (FDP) 8987 D Kuntscher (CDU/CSU) 8989 B Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 8990 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderungsmaßnahmen für wirtschaftlich unterentwickelte Länder (Drucksachen 2567, 2112) 8990 D Beschlußfassung 8990 C Beratung der Neunten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2619) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Zehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2656) 8990 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 8990 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen über die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 2497) 8990 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 8990 D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1954 — Einzelplan 20 — (Drucksache 2632) . . . 8990 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 8990 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 764) 8990 D Beschlußfassung 8990 D Nächste Sitzung 8990 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 8991 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Umdruck 777) 8991 C Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Umdruck 778) 8991 C Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Nutzrinder) (Drucksache 2717) 8991 D Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen zu dem Abkommen über die Gründung der „Eurofima" (Drucksache 2519) 8992 A Anlage 6: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 764) 8994 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 6. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Bartram 28. 9. Berendsen 28. 9. Dr. Bergmeyer 15. 10. Fürst von Bismarck 28. 9. Blachstein 27. 10. Dr. Blank (Oberhausen) 28. 9. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 28. 9. Böhm (Düsseldorf) 20. 10. Brockmann (Rinkerode) 28. 9. Dr. von Buchka 28. 9. Cillien 15. 12. Dr. Conring 28. 9. Dr. Deist 6. 10. Dr. Dollinger 28. 9. Dr. Eckhardt 28. 9. Ehren 30. 9. Dr. Friedensburg 28. 9. Friese 28. 9. Gerns 28. 9. Grantze 28. 9. Dr. Greve 28. 9. Dr. Gülich 29. 9. Günther 29. 9. Hansen 28. 9. Harnischfeger 29. 9. Heiland 28. 9. Dr. Hellwig 28. 9. Frau Herklotz 28. 9. Höfler 6. 10. Holla 28. 9. Illerhaus 28. 9. Dr. Jaeger 28. 9. Kalbitzer 28. 9. Dr. Kliesing 28. 9. Dr. Köhler 15. 10. Dr. Kopf 29. 9. Kurlbaum 28. 9. Dr. Leiske 28. 9. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 7. 10. Meitmann 22. 10. Merten 28. 9. Metzger 28. 9. Dr. Mocker 28. 9. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 20. 10. Müller (Wehdel) 28. 9. Müser 28. 9. Paul 28. 9. Frau Dr. Probst 28. 9. Dr. Dr. h. c. Pünder 28. 9. Dr. Reif 30. 9. Richter 29. 9. Ruhnke 28. 9. Scheuren 6. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Schwann 28. 10. Frau Dr. Schwarzhaupt 28. 9. Seiboth 28. 9. Dr. Starke 31. 10. Sträter 13. 10. Dr. Vogel 6. 10. Wagner (Ludwigshafen) 28. 9. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 28. 9. Wehking 28. 9. Dr. Willeke 30. 9. b) Urlaubsanträge Dr. Leverkuehn 6. 10. Mayer (Birkenfeld) 1. 12. Anlage 2 Umdruck 777 (Vgl. S. 8962 C, 8963 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 2723, 2582, 1771). Der Bundestag wolle beschließen: In Art. 1 Nr. 4 a erhält § 8 Abs. 1 Nr. 3 die folgende Fassung: 3. wer nach dem 8. Mai 1945 wegen einer Tat rechtskräftig zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden ist, die er vor dem 8. Mai 1945 in Ausübung seiner tatsächlichen oder angemaßten Befehlsgewalt begangen hat; Bonn, den 28. September 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 778 (Vgl. S. 8963 A) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP, FVP zur dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 2723, 2582, 1771). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat am heutigen Tage mit der Verabschiedung der Zweiten Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz eine wesentliche Ausweitung der Hilfe für die heimgekehrten Kriegsgefangenen beschlossen. Er stand dabei auch vor der Aufgabe, die Voraussetzungen gesetzlich festzulegen, von denen die Gewährung der Ansprüche abhängig gemacht werden muß. Der Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck, daß gerade dieses Gesetz nicht dem Buchstaben nach einengend, sondern so ausgelegt werden sollte, daß es bei natürlicher Betrachtungsweise den Personen zugute kommt, denen mit diesem Gesetz geholfen werden soll. Die unübersehbare Vielseitigkeit der Verhältnisse während und nach dem Zusammenbruch lassen eine Erfassung aller Tatbestände durch Anführung im einzelnen praktisch nicht zu. Es wird daher auf eine aufgeschlossene, menschliche Auslegung der Gesetzesbestimmungen ankommen, die bestimmend und leitend für die Schaffung dieses Gesetzes gewesen ist. Bonn, den 28. September 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Anlage 4 Drucksache 2717 (Vgl. S. 8963 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechzigsten Ver- ordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Nutzrinder) (Drucksache 2682). Berichterstatter: Abgeordneter Unertl Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 27. September 1956 mit dem Entwurf einer Sechzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingent für Nutzrinder) — Drucksache 2682 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 27. September 1956 Unertl Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 2519 (Vgl. S. 8964 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1955 über die Gründung der „Eurofima", Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (Drucksache 2190). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Höck I. Allgemeines Der Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1955 über die Gründung der „Eurofima" Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial — Drucksache 2190 1— wurde in der 136. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 21. März 1956 an die Ausschüsse für Verkehrswesen (federführend) und für Finanz- und Steuerfragen (mitberatend) überwiesen. Der Bundesrat hat in seiner 154. Plenarsitzung am 24. Februar 1956 auf Grund einer gemeinsamen Empfehlung seiner Ausschüsse für Verkehr und Post, für Wirtschaft und für Finanzen beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Die Bundesregierung wurde jedoch in einer Entschließung ersucht, Unterlagen über die Wettbewerbsverhältnisse der Waggonindustrien der Mitgliedstaaten vorzulegen (Drucksache 2190 Anlage 2). Auf die Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Entschließung wird verwiesen (Drucksache 2190 Anlage 3). Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen des Deutschen Bundestages hat den Gesetzentwurf am 11. April 1956 beraten und beschlossen, gegen das Abkommen keine Einwendungen zu erheben. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in vier Sitzungen am 7. und 28. Mai sowie am 6. und 7. Juni 1956 die Drucksache 2190 eingehend beraten. Sowohl der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. in Köln als auch der Fachverband Waggonbau und die Vereinigung Deutscher Lokomotivfabriken in Frankfurt (Main) legten Stellungnahmen vor, die an sämtliche ordentlichen Mitglieder des Ausschusses für Verkehrswesen als Material verteilt wurden. In seiner Sitzung vom 7. Juni 1956 schloß der Ausschuß für Verkehrswesen die Beratungen zu Drucksache 2190 mit folgender Probeabstimmung ab: Folgender Entschließungsantrag „Unter Hinweis auf § 14 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) wird die Bundesregierung ersucht, dem Deutschen Bundestag jährlich über die Vergabe der Aufträge durch die „Eurofima" zu berichten und eine K o n s u l t a t i o n der Mitgliedsländer des Abkommens gemäß dessen Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 zu verlangen, wenn festgestellt wird, daß die Belange der deutschen Industrie durch wettbewerbsverfälschende Exportförderungsmaßnahmen anderer Staaten geschädigt werden" wurde mit Stimmenmehrheit bei einer Stimmenthaltung gegen eine Stimme angenommen; 30. der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 2190 wurde mit Stimmenmehrheit bei Stimmenthaltung der Mitglieder der SPD-Fraktion ohne Änderung angenommen. Um einen Zeitverlust in der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu vermeiden, erklärte sich der Sprecher der SPD-Fraktion am 19. Juni 1956 damit einverstanden, daß die Probeabstimmung als definitiv angesehen wird, ohne dadurch die SPD-Fraktion in ihrer Stellungnahme festzulegen. II. Im einzelnen Das mit dem Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen besteht aus fünf Verträgen: dem Abkommen über die Gründung der „Eurofima" mit Zusatz- und Unterzeichnungsprotokoll, die am 20. Oktober 1955 in Bern von den Regierungen von 14 Staaten, und zwar der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Portugal, Schweden, Schweiz und Jugoslawien, unterzeichnet worden sind. Zu diesen drei Regierungsvereinbarungen kommen zwei Verträge der Eisenbahnverwaltungen der vorgenannten Länder, die Statuten der Gesellschaft und das Basisabkommen. Der Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 59 Abs. 2 GG bedürfen das Abkommen und das Zusatzprotokoll. Die Statuten sind dem Abkommen als Anlage beigegeben, unterliegen jedoch nicht der Zustimmung nach Artikel 59 GG; das gleiche gilt für das Unterzeichnungsprotokoll, das Interpretationen enthält, und das Basisabkommen, auf das im Unterzeichnungsprotokoll Bezug genommen wird. Die Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial verdankt ihre Entstehung dem gemeinsamen Willen der westeuropäischen Eisenbahnverwaltungen, ihre bisher auf wirtschaftlichem und technischem Gebiet so fruchtbare Zusammenarbeit nun auch im Bereich gemeinsamer Finanzierungsaufgaben zu verwirklichen. Die Gemeinsamkeit dieser Finanzierungsaufgaben ergibt sich zwangsläufig daraus, daß alle westeuropäischen Eisenbahnverwaltungen dringend einer Modernisierung ihres rollenden Materials bedürfen, ohne hierfür über die notwendigen Mittel aus eigener Finanzkraft zu verfügen. Dies gilt besonders für den Güterwagenpark. Der Plan zur Errichtung einer solchen Finanzierungsgesellschaft geht auf Überlegungen der Eisenbahnverwaltungen aus dem Jahr 1951 zurück. Das Abkommen mit allen seinen Texten ist im (Dr. Höck) Schoß der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister in enger Zusammenarbeit mit den Eisenbahnverwaltungen ausgearbeitet worden. Der Abschluß eines Abkommens erwies sich als unerläßlich für eine erfolgreiche Arbeit der „Eurofima". So beseitigt es die etwa entstehenden zusätzlichen Belastungen steuer- und zollmäßiger Art (Artikel 7), sichert den Kredit der Gesellschaft durch Staatsgarantie (Artikel 5), gibt eine klare Rechtsgrundlage für den Eigentumsübergang des von der Gesellschaft finanzierten Materials (Artikel 3), was für die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft sehr wichtig ist, erleichtert den Zahlungsverkehr (Artikel 8) und enthält schließlich wichtige Bestimmungen über die individuelle Aufsicht der Staaten über die Gesellschaft (Artikel 2, 4 und 6). Es besteht einerseits eine enge Verbindung zwischen den Abkommensstaaten und den der Gesellschaft angehörenden Eisenbahnverwaltungen insofern, als keine Eisenbahnverwaltung der Gesellschaft beitreten kann, deren Staat nicht Mitglied des Abkommens ist (Artikel 9 der Statuten); andererseits kann kein Staat aus dem Abkommen ausscheiden, solange noch seine Eisenbahnverwaltung der Gesellschaft angehört (Artikel 13 des Abkommens). Aktionäre der Gesellschaft können nur Eisenbahnverwaltungen sein (Artikel 7 und 9 der Statuten). Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich eingehend mit den Fragen befaßt, ob die Deutsche Bundesbahn Vorteile aus ihrer Mitgliedschaft in der Gesellschaft zu erwarten hat und ob nicht aus der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an dem Abkommen und der Deutschen Bundesbahn an der Gesellschaft der deutschen Waggonindustrie Schaden erwachsen könne. Die Prüfung der letzten Frage war nicht nur wegen der Entschließung des Bundesrates geboten, sondern auch wegen der von der deutschen Industrie an die Mitglieder des Ausschusses gerichteten Eingaben. Die Deutsche Bundesbahn hat sich in den Beratungen des Ausschusses nachdrücklich für den Beitritt ausgesprochen. Sie hat erklärt, daß ihre bisherigen Bemühungen, Gelder auf dem internationalen Kapitalmarkt für rollendes Material zu erhalten, fehlgeschlagen seien. In der „Eurofima" sehe sie einen geeigneten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Es sei — schon in Anbetracht der finanziellen Möglichkeiten der „Eurofima" — bei der Größe des Bedarfs aller europäischen Eisenbahnverwaltungen selbstverständlich, daß die „Eurofima" nur zur Deckung der Finanzlücke zwischen dem mit eigenen Mitteln finanzierbaren und dem tatsächlichen Bedarf dienen könne. Selbst wenn die „Eurofima" in den nächsten Jahren diese Finanzierungslücke nur zum Teil ausfüllen könne, wäre der Deutschen Bundesbahn damit sehr geholfen. Sie wies ferner darauf hin, daß außerordentlich günstige Zahlungsbedingungen bei der „Eurofima" zu erwarten seien. Sie wies ferner auf die langjährige und gute Zusammenarbeit der europäischen Eisenbahnverwaltungen untereinander hin, die sich mit großer Sicherheit auch bei der Betätigung der „Eurofima" bewähren werde. Da es der Deutschen Bundesbahn im übrigen gelungen sei, sämtliche von ihr ursprünglich gegen die Konstruktion der Gesellschaft vorgebrachten Bedenken durchzusetzen, könne sie aus ihrer Mitgliedschaft nur Vorteile erwarten. Die zu einer Sitzung des Ausschusses hinzugezogenen Vertreter der deutschen SchienenfahrzeugIndustrie glaubten, aus der Tätigkeit der „Eurofima" Gefahren für die deutsche Industrie befürchten zu müssen. Sie begründeten sie mit den Exportförderungsmaßnahmen in einzelnen Mitgliedsländern zugunsten ihrer nationalen Industrien, die zu einer Verfälschung der Wettbewerbslage führen würden. Bei der ohnehin schwierigen Lage der deutschen Waggonindustrie bestehe die ernste Besorgnis, daß sie nicht nur im Export geschädigt werde, sondern auch über die „Eurofima" die Geschäftsbeziehungen zwischen der deutschen Waggonindustrie und der Deutschen Bundesbahn durch das Eintreten ausländischer Firmen gestört werden könnten. Die deutsche Waggonindustrie würde sich ohne Zögern dem internationalen Wettbewerb stellen, wenn gleiche Startbedingungen gegeben seien. Das wäre aber wegen der Exportsubventionen anderer Staaten nicht der Fall. Sie empfahl daher dringend im Rahmen des Abkommens Schutzbestimmungen, die wettbewerbsverfälschende Maßnahmen anderer Staaten verhindern sollen. Diese Bedenken der Waggonindustrie wurden von mehreren Mitgliedern des Ausschusses geteilt. Die Vertreter der Bundesregierung äußerten sich schriftlich und mündlich eingehend zu diesen Bedenken und stellten, auch unter Bezug auf die Beschlüsse der OEEC über die Exportsubventionen, fest, daß die von der Industrie behauptete Ungleichheit der Voraussetzungen bei in- und ausländischen Erzeugern nicht besteht. Sie wiesen vor allem darauf hin, daß es der Deutschen Bundesbahn völlig freistehe, ob und in welchem Umfang sie sich der „Eurofima" bediene. Soweit sie mit der „Eurofima" Geschäfte tätige, habe sie sowohl nach den Bestimmungen des Basisabkommens, nicht zuletzt aber auf Grund des Einflusses, den die Deutsche Bundesbahn in den Organen der Gesellschaft ausüben werde, alle Möglichkeiten, zu verhindern, daß durch die Auftragspolitik der „Eurofima " der deutschen Waggonindustrie Schaden zugefügt werde. Die nach Artikel 6 des Abkommens vorgesehene Konsultation der Regierungen über „alle die Tätigkeit der Gesellschaft berührenden Fragen von gemeinsamem Interesse" biete gerade die Möglichkeit, wie auch der Ministerrat der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister in seiner Sitzung vom 22. März 1956 festgestellt habe, etwaige wettbewerbsverfälschende Subventionen von Mitgliedstaaten zu verhindern. Im übrigen blieben die Bestimmungen der einzelnen Länder über die Staatsaufsicht über die nationalen Eisenbahnverwaltungen unberührt. Das Bundesbahngesetz vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) gelte daher auch in vollem Umfang für die Deutsche Bundesbahn bezüglich ihrer Geschäftsbeziehungen mit der „Eurofima". Es fehle der „Eurofima" jedes dirigistische Element; sie sei auf dem Geist der Zusammenarbeit begründet. Ihre Organisationsform sei so gestaltet, daß sie sich jeder Form einer europäischen Zusammenarbeit ohne weiteres anpassen könne. Sowohl der Europarat wie der von der Konferenz von Messina eingesetzte Brüsseler Regierungsausschuß habe sich positiv über die „Eurofima" geäußert. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses vertrat die Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn nur Vorteile aus dem Beitritt zur „Eurofima" zu erwarten habe und keine Gefahren für die deutsche Waggonindustrie zu befürchten seien. Die Waggonindustrie könne vielmehr mit (Dr. Höck) großer Wahrscheinlichkeit mit zusätzlichen Aufträgen von der „Eurofima" rechnen. Die Bundesrepublik Deutschland kann einer solchen Manifestation europäischen Geistes, wie sie in der einmaligen Annahme des „Eurofima"-Projektes durch 14 europäische Staaten zu erblicken ist, nicht fernbleiben, wenn sie ihren stets bekundeten Willen zur Zusammenarbeit der europäischen Völker nicht in Zweifel ziehen lassen will. Bonn, den 19. Juni 1956 Dr. Höck Berichterstatter Anlage 6 Umdruck 764 (Vgl. S. 8990 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. von Buchka, Ruhnke, Schwann, Elsner, Dr. Elbrächter, Dr. Preiß und Genossen betreffend Vereinfachung der Verwaltung und Erhöhung des Wirkungsgrades der Forschung durch Eingliederung des Instituts für forstliche Arbeitswissenschaft (IFFA) in die Bundesforschungsanstalt für Holz- und Forstwirtschaft in Reinbek (Drucksache 2618) an den Haushaltsausschuß; 2. Antrag der Abgeordneten Kühltau, Kramel, Krammig, Lulay, Kühn (Bonn), Hübner und Genossen betreffend Reisekostenvergütungen im öffentlichen Dienst (Drucksache 2651) an den Ausschuß für Beamtenrecht (federführend), an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Geritzmann, Wullenhaupt und Genossen betreffend Freigabe des Berger Feldes in Gelsenkirchen-Buer (Drucksache 2676) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 12. September 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Höck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das mit dem Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen besteht an sich aus fünf Verträgen. Es handelt sich zunächst um das Abkommen über die Gründung der „Eurofima" mit Zusatz- und Unterzeichnungsprotokoll, die seinerzeit von folgenden 14 Staaten unterzeichnet worden sind: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Portugal, Schweden, der Schweiz und Jugoslawien.
    Zu diesen drei Regierungsvereinbarungen kommen noch zwei Verträge der Eisenbahnverwaltungen, und zwar die Statuten der Gesellschaft und das Basisabkommen. Der Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß Art. 59 des Grundgesetzes bedürfen nur das Abkommen und das Zusatzprotokoll.
    Die Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial verdankt ihre Entstehung dem gemeinsamen Willen der westeuropäischen Eisenbahnverwaltungen, die ihre bisher auf wirtschaftlichem wie auch auf technischem Gebiet so fruchtbare Zusammenarbeit nunmehr auch im Bereich gemeinsamer Finanzierungsaufgaben verwirklichen wollen. Die Gemeinsamkeit dieser Finanzierungsaufgaben ergibt sich schon zwangsläufig daraus, daß alle westeuropäischen Eisenbahnverwaltungen dringend einer Modernisierung ihres rollenden Materials bedürfen. Dies gilt besonders für die Güterwagen.
    Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich eingehend mit der Frage befaßt, ob die Deutsche Bundesbahn Vorteile aus dieser Mitgliedschaft in der Gesellschaft zu erwarten hat und ob nicht aus der Beteiligung der Bundesrepublik an dem Abkommen und der Deutschen Bundesbahn an der Gesellschaft der deutschen Waggonindustrie Schaden erwachsen könne.
    Die Deutsche Bundesbahn hat sich in den Beratungen nachdrücklich für den Beitritt ausgesprochen. Sie hat erklärt, daß ihre bisherigen Bemühungen, Gelder für rollendes Material auf dem internationalen Kapitalmarkt zu erhalten, fehlgeschlagen seien. In der „Eurofima" sieht die Deutsche Bundesbahn einen geeigneten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Es sei, so erklärt sie, bei der Größe des Bedarfs aller europäischen Eisenbahnverwaltungen selbstverständlich, daß die „Eurofima" nur zur Deckung der Finanzlücke zwischen dem mit eigenen Mitteln finanzierbaren und dem tatsächlichen Bedarf dienen könne. Da es der Deutschen Bundesbahn im übrigen gelungen sei, die Berücksichtigung sämtlicher von ihr ursprünglich gegen die Konstruktion der Gesellschaft vorgebrachten Bedenken zu erreichen, könne sie aus ihrer Mitgliedschaft nur Vorteile erwarten.

    (Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    **) Siehe Anlage 5.
    Die zu einer Sitzung des Verkehrsausschusses hinzugezogenen Vertreter der deutschen Schienenfahrzeugindustrie glaubten von der Tätigkeit der „Eurofima" Gefahren für die deutsche Industrie befürchten zu müssen. Die deutsche Waggonindustrie würde sich ohne Zögern dem internationalen Wettbewerb stellen, wenn gleiche Startbedingungen gegeben seien. Das wäre aber wegen der Exportsubventionen anderer Staaten nicht der Fall. Sie empfahl daher dringend im Rahmen des Abkommens Schutzbestimmungen, die wettbewerbsverfälschende Maßnahmen anderer Staaten verhindern sollen. Diese Bedenken der Waggonindustrie wurden auch von mehreren Mitgliedern des Ausschusses geteilt.
    Im übrigen bleiben, wie erklärt wurde, die Bestimmungen der einzelnen Länder über die Staatsaufsicht und über die nationalen Eisenbahnverwaltungen unberührt. Das Bundesbahngesetz vom 13. Dezember 1951 gelte daher auch in vollem Umfang für die Deutsche Bundesbahn bezüglich ihrer Geschäftsbeziehungen mit der „Eurofima". Der „Eurofima" fehle jedes dirigistische Element; sie sei auf dem Geist der Zusammenarbeit begründet.
    Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses vertrat die Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn nur Vorteile aus dem Beitritt zur „Eurofima" zu erwarten habe und keine Gefahren für die deutsche Waggonindustrie zu befürchten seien.
    Die Bundesrepublik Deutschland kann einer solchen Manifestation europäischen Geistes, wie sie in der einmaligen Annahme des „Eurofima"-Projekts durch 14 europäische Staaten zu erblicken ist, nicht fernbleiben, wenn sie ihren stets bekundeten Willen zur Zusammenarbeit der europäischen Völker nicht in Zweifel ziehen lassen will.
    Ich darf noch bemerken, daß der Bundesrat auf Grund einer gemeinsamen Empfehlung seiner Ausschüsse für Verkehr und Post, für Wirtschaft und für Finanzen beschlossen hat, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben. Die Bundesregierung wird jedoch in einer Entschließung ersucht, Unterlagen über die Wettbewerbsverhältnisse der Waggonindustrie der Mitgliedstaaten vorzulegen.
    Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen des Deutschen Bundestages hat beschlossen, gegen das Abkommen keine Einwendungen zu erheben.
    Der Ausschuß für Verkehr beantragt daher: Der Bundestag wolle beschließen,
    1. den Gesetzentwurf — Drucksache 2190 — unverändert nach der Vorlage anzunehmen;
    — daneben aber —folgende Entschließung zu fassen:
    „Unter Hinweis auf § 14 des Bundesbahngesetzes . . . wird die Bundesregierung ersucht, dem Deutschen Bundestag jährlich über die Vergabe der Aufträge durch die „Eurofima" zu berichten und eine Konsultation der Mitgliedsländer des Abkommens gemäß dessen Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 zu verlangen, wenn festgestellt wird, daß die Belange der deutschen Industrie durch wettbewerbsverfälschende Exportförderungsmaßnahmen anderer Staaten geschädigt werden.";
    2. die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung zu 1. für erledigt zu erklären.


    (Dr. Höck)

    Ich bitte um Annahme.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die zweite Beratung. Es liegen einige Wortmeldungen vor. Herr Abgeordneter Dr. Bleiß und Herr Abgeordneter Rümmele, wünschen Sie zur Generalaussprache oder zu einzelnen Artikeln zu sprechen?

(Abg. Dr. Bleiß: In der dritten Lesung! — Abg. Rümmele: Zur Generalaussprache!)

— Zur Generalaussprache. Dann führen wir zuerst die zweite Lesung durch.
Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Anträge oder Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen. Wer diesen Bestimmungen seine Zustimmung erteilen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Diese Bestimmungen sind bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung
und die allgemeine Aussprache und erteile das Wort in der allgemeinen Aussprache dem Abgeordneten Dr. Bleiß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Bleiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten begrüßen den mit der Gründung der Europäischen Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial unternommenen Versuch, die Situation für eine Reihe westeuropäischer Eisenbahnverwaltungen zu erleichtern. Wir bekennen uns auch zu der in der Präambel des Abkommens über die Gründung der Eurofima getroffenen Feststellung, in der es heißt, daß die Eisenbahnen ihre Aufgabe in der Gesamtwirtschaft nur erfüllen können, wenn sie in der Lage sind, die einer normalen Erneuerung und unumgänglichen Modernisierung des rollenden Materials entsprechenden Investitionen durchzuführen.
    Wir halten es weiterhin für absolut sinnvoll und zweckmäßig, wenn die Tätigkeit der neuen Gesellschaft dazu beiträgt, die Integration auf technischem Gebiet zu fördern, bestimmte Standardtypen im Fahrzeugbau herauszuarbeiten und den internationalen Kapitalmarkt zur Finanzierung der Vorhaben mit heranzuziehen.
    Im Grundsätzlichen sind wir also mit der Gründung der Eurofima durchaus einverstanden. Die Bedenken, die wir anzumelden haben, richten sich also nicht gegen das Prinzip, sondern gegen einige Vertragsbestandteile, die nach unserer Auffassung klärungs- oder ergänzungsbedürftig sind. Es handelt sich praktisch um drei Fragenkomplexe: um den Geschäftsbereich der Eurofima, um das Prinzip der gleichen Wettbewerbsbedingungen und um die Revisionsklausel.
    Über den Umfang des Geschäftsbereichs der Eurofima war in den Ausschußberatungen keine definitive Klarheit zu gewinnen. Die Präambel spricht vom rollenden Material, also praktisch nur vom Fahrzeugpark. In Art. 3 der Statuten aber ist von der Beschaffung von Eisenbahnmaterial einheitlicher Bauart und Leistung schlechthin die Rede. Hierunter könnte z. B. auch das gesamte Oberbaumaterial verstanden werden. Im letzteren Falle würde der Aufgabenbereich der Eurofima wesentlich vergrößert werden.
    Wir bitten nun die Bundesregierung, im Interesse der Sache vor Hinterlegung der Ratifikationsurkunden die Klärung der Vertragstexte in der Weise herbeizuführen, daß mit dem Begriff des Eisenbahnmaterials eben nur das rollende Material gemeint ist.
    Meine Damen und Herren, ein paar Bemerkungen zu unserem zweiten Anliegen, zu der Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen, die von Herrn Kollegen Höck in seinem Schriftlichen Bericht auch schon angesprochen sind. Nach Art. 2 des Basisabkommens soll die Eurofima nach einer kurzen Übergangszeit den durch sie zu deckenden Bedarf ihrer Vertragspartner in Jahresprogrammen zusammenfassen und die Beschaffung im Wege internationaler Ausschreibungen zu den günstigsten Bedingungen vornehmen. Diese internationalen Ausschreibungen werden bei der zunehmenden Integration im Beschaffungswesen — und das ist doch der gewollte Zweck des Abkommens — eine wachsende Bedeutung erlangen. Bei dieser erkennbaren Entwicklung sollte es im Interesse einer loyalen internationalen Zusammenarbeit von vornherein klargestellt werden, daß für alle Anbieter die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten.
    Diese Voraussetzung scheint mir besonders deswegen wichtig zu sein, weil zur Zeit im internationalen Markt für rollendes Material völlig unübersichtliche Angebots-, Preis- und Kalkulationsverhältnisse herrschen. Dieser Tatbestand ist auch im Verkehrsausschuß ausführlich behandelt worden. Der Herr Kollege Höck hat in seinem Bericht darauf hingewiesen.
    Die Mehrheit der Kollegen im Verkehrsausschuß glaubte diesen Vertragsmangel durch die mit dem Schriftlichen Bericht vorgelegte Entschließung heilen zu können. Ich bin der Meinung, daß die Entschließung nicht ausreicht. Es genügt nicht, in der Entschließung zu sagen:
    eine Konsultation der Mitgliedsländer zu verlangen, wenn festgestellt wird, daß die Belange der deutschen Industrie durch wettbewerbsverfälschende Exportförderungsmaßnahmen anderer Staaten geschädigt werden.
    Nach meiner Meinung wäre es richtiger, wenn sich die vertragschließenden Staaten von vornherein verpflichteten, dafür zu sorgen, daß eine Wettbewerbsverfälschung unterbleibt und daß die ,bestehenden, stark unterschiedlichen, teilweise versteckten Exportförderungsmaßnahmen und Steuervergünstigungen innerhalb von drei Jahren im Rahmen des Geschäftsbereichs der Eurofima abgebaut werden; denn es ist doch eine Tatsache, daß die westeuropäische Waggonindustrie stark übersetzt ist und daß die mangelhafte Beschäftigung zu starken Preisunterbietungen auf dem Weltmarkt geführt hat. Wenn man schon einen so langfristigen Vertrag schließt, dann sollte man von vornherein für klare und saubere Wettbewerbsverhältnisse sorgen.
    Ich glaube, das ist kein unbilliges Verlangen. Aber wenn man nicht bereit ist, diese Forderung zu realisieren — und nun frage ich Sie —, würde das nicht bedeuten, daß wir mit dem Beitritt zur Eurofima bewußt wirtschaftliche Benachteiligungen in Kauf nehmen, die sich eines Tages sehr


    (Dr. Bleiß)

    zu unserem Schaden auswirken können? Ich halte gerade diese Forderung der gleichen Chance für alle Beteiligten deswegen für so wichtig, weil sich für den Waggonbau, für die Lokomotivindustrie und für die Hersteller von Reisezugwagen ohnehin schon die Notwendigkeit einer beschleunigten Rationalisierung und Umstellung aus dem Großserienbau ergibt. Ich glaube, daß der Umstellungsprozeß nur noch schwieriger werden wird, wenn sich durch internationale Ausschreibungen von Großserien der Wettbewerb weiter verschärft. Deswegen sollte man im Interesse der 25 000 Menschen, die in den einschlägigen Betrieben beschäftigt sind, auf die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen besonderen Wert legen.
    Schließlich noch ein letztes Anliegen. Das Eurofima-Abkommen hat eine Laufzeit von 50 Jahren. Eine Kündigungsklausel ist nicht vorgesehen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Der Rücktritt vom Vertrag ist derartig erschwert, daß er praktisch kaum wirksam werden kann. Bei einer so langen Laufzeit und einer so festen Bindung muß nach meiner Auffassung eine Möglichkeit geschaffen werden, die Vertragstexte nach einer gewissen Zeit zu überprüfen und sie möglicherweise veränderten Verhältnissen und Erfordernissen der gleichberechtigten Zusammenarbeit anzupassen Wir halten es deshalb für erforderlich, sicherzustellen, daß nach Ablauf von fünf Jahren auf Verlangen einer der beteiligten Regierungen in Verhandlungen über eine Revision der Vertragstexte eingetreten werden kann.
    Nun noch ein paar Bemerkungen zu den unmittelbaren Auswirkungen der Verträge auf die Deutsche Bundesbahn. Herr Kollege Höck spricht
    in seiner schriftlichen Begründung davon — und er gibt damit der Auffassung der Mehrheit des Ausschusses Ausdruck —, daß die Bundesbahn aus dem Beitritt zur „Eurofima" nur Vorteile zu erwarten habe. Nun, Herr Kollege Höck, ganz so optimistisch sind wir nicht. Denn schon beim Gründungsakt der „Eurofima" fängt es doch mit zusätzlicher Bürokratie und mit zusätzlichen Kosten an.
    Nach den Statuten muß die Deutsche Bundesbahn anteilmäßig ihre Güterwagen als Sachkapital einbringen. Nach dem Basis-Abkommen ist sie verpflichtet, die Waggons gegen Zahlung einer etwas reichlich bemessenen Amortisationsquote und eines Zuschlags zur Deckung der Geschäftsunkosten wieder zurückzumieten. Das erste Geschäft also, das getätigt wird, erfordert zusätzliche Bürokratie und zusätzliche Kosten, ohne daß es der Bundesbahn einen Vorteil bringt. Sie hat für ihre eigenen Güterwagen Amortisationsquoten und Verwaltungskosten zu tragen. Es bleibt nur zu hoffen, meine Damen und Herren, daß sich mit zunehmender Vertragsdauer die Verhältnisse bessern und zusätzliche Bürokratie sowie zusätzliche Kosten durch positive Wirkungen des Vertrages überkompensiert werden.
    In der Finanzierungsfrage selbst bin ich der Meinung, daß die bei der Bundesbahn vorhandene Finanzierungslücke auch in der Beschaffung von rollendem Material so groß ist, daß sie von der Eurofima auch nicht annähernd geschlossen werden kann. Sie bleibt vorerst eine innerdeutsche Angelegenheit. Aber selbst wenn der internationale Kapitalmarkt Mittel zur Verfügung stellen könnte, so müßte doch bei der gegenwärtigen konjunkturellen Situation und Devisenlage zusätzlich
    geprüft werden, ob bei dem ohnehin starken Devisenzufluß die Hereinnahme größerer Auslandskredite verantwortet werden kann; denn mit der Erhöhung des Devisenbestandes ist doch wahrscheinlich auch eine weitere Erhöhung des Geldumlaufs mit allen preispolitisch gefährlichen Konsequenzen verbunden. Auch aus diesem Grunde ist das Vertragswerk für die Bundesbahn im Augenblick nicht so sehr interessant.
    Schließlich, meine Damen und Herren, soll ja mit der „Eurofima" eine Einrichtung geschaffen werden, ,die nicht etwa Kredite vermittelt — wie Sie es in Ihrem Bericht darstellten, Herr Kollege Höck —, sondern die sich durch das Instrument der Kauf-Leihe auf eine sich immer mehr ausdehnende Geschäftstätigkeit mit einer wachsenden Apparatur einrichtet.
    Aber, meine Damen und Herren, diese Fakten sind für uns nicht entscheidend. Wir sind trotz der vorgetragenen Bedenken bereit, dem Ratifikationsgesetz zuzustimmen, wenn unsere größten Besorgnisse durch die Annahme unseres Antrages, den wir Ihnen auf Umdruck 743 vorlegen, ausgeräumt werden.
    Wir bitten Sie in diesem Umdruck, dafür zu stimmen, daß die Bundesregierung v o r Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch Verhandlungen mit den am Eurofima-Abkommen beteiligten Regierungen durch Zusatzprotokolle sicherstellen möge, daß unter Eisenbahnmaterial nur rollendes Material zu verstehen ist, daß bei internationalen Ausschreibungen im Sinne von Kapitel 2 des Basisabkommens im Verlaufe von drei Jahren gleiche Wettbewerbsbedingungen durch Vereinheitlichung der steuerlichen Vergünstigungen, Preissubventionen und Importbelastungen hergestellt werden und daß schließlich nach Ablauf von fünf Jahren auf Verlangen von einer der beteiligten Regierungen in Verhandlungen über eine Revision der Vertragstexte eingetreten werden kann.
    Sollte sich für unseren Antrag keine Mehrheit finden, dann halten wir die Mängel des Abkommens allerdings für so arheblich, daß wir dem Ratifikationsgesetz in der dritten Lesung nicht zustimmen können. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie um die Annahme unseres Antrages.

    (Beifall bei der SPD.)