Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Regierungsentwurf zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung packt ebenso, wie es die Vorlage der sozialdemokratischen Fraktion bereits getan hat, eines der überfälligen sozialpolitischen Probleme an. Die beiden Lösungsversuche, die uns vorgelegt werden, decken sich, man kann fast sagen, überraschend in der Grundkonzeption. Ich meine, das kann man zum Lob des Herrn Schellenberg sagen: sein Entwurf scheint mir besser durchdacht und technisch klarer durchgearbeitet. Aber beide Entwürfe wenden sich von dem bisherigen System der deutschen Sozialversicherung grundlegend ab. Beide Entwürfe überbieten sich nach meinem Gefühl im Angebot angeblicher „sozialer Sicherung". Beide Entwürfe setzen sich, wie es die Bundesregierung in der Begründung ihres Entwurfs auch selbst hervorhebt, nur oder doch wenigstens überwiegend sozialpolitische Ziele, ohne die zu erwartenden, ich möchte meinen, zu befürchtenden wirtschaftlichen Folgen hinreichend zu bedenken.
Wir, die Freien Demokraten, begrüßen den Willen, die gegenwärtig unzureichenden Renten aufzubessern. Damit wird endlich auch nach unserer Überzeugung der veränderten Struktur unserer Gesellschaft Rechnung getragen, in der die Sozialrente nicht mehr nur Zuschuß zum Familieneinkommen bedeutet, sondern zur Existenzgrundlage des Rentners geworden ist.
Wir begrüßen weiterhin die Tendenz, im Rahmen der Versicherung weit stärker als bisher die Voraussetzungen für die vorbeugende Gesundheitsfürsorge sowie für die Wiederherstellung der Gesundheit und der Erwerbsfähigkeit zu schaffen. Es müßte aber noch bewiesen werden, meine ich, daß der Träger der Rentenversicherung diese Aufgabe besser wahrnehmen kann als die doch zunächst und ihrem Wesen nach dazu berufene Krankenversicherung. Wir begrüßen endlich die Absicht, das Risiko der Altersversicherung von dem
der Invaliditätsversicherung zu scheiden. So weit unsere Zustimmung.
Wir sind aber betroffen, meine Damen und Herren, über die Unbedenklichkeit, über die Unbekümmertheit, mit der gerade auch die Regierung in ihrer Vorlage der besorgniserregenden Neigung unserer Zeit zu kollektiver Sicherung um jeden Preis nachgibt und die individuelle Selbstverantwortung, dieses große soziale Stimulans, preiszugeben bereit ist. Wir wissen von der Hilflosigkeit der Menschen unserer Zeit gegenüber der Forderung: „Sorge dich um deine Zukunft, sichere dich vor Not!" Daraus wird aber in den Vorlagen nicht etwa der Schluß gezogen: „Ich, die Gemeinschaft, der Staat, helfen dir mit allen unseren Möglichkeiten, damit du dir selbst helfen kannst." Nein, man will durch immer weitergehende Ausdehnung der Versicherungspflicht den Menschen zur Unselbständigkeit zwingen, selbst da, wo ein Schutzbedürfnis nicht mehr gegeben ist. Das ist ein wesentlicher Einwand, den wir gegen die Grundtendenz der beiden Vorlagen erheben.
Beide Vorlagen haben einen gefährlichen Zug zu dem, was man — etwas schlagwortartig und vielleicht auch etwas irreführend — als „Vermassung" bezeichnet; sie wissen nichts von dem Geheimnis des Lebens, das dem Menschen sagt: du findest weder Wohlstand noch Glück noch Freiheit, wenn du nicht bereit bist, das Risiko der eigenen Verantwortung, der eigenen Entscheidung und der eigenen Leistung auf dich zu nehmen;
willst du die eigene Verantwortung, die eigene Entscheidung, die eigene Leistung auf fremde Schultern abwälzen, dann kommen sie als Gebote und Verbote einer bösen Apparatur zu dir zurück und unterjochen dich. „Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben, der täglich sie erobern muß!" Ich meine, beide Entwürfe verschließen sich in verhängnisvoller Leichtfertigkeit — nicht, Herr Kollege Horn, wie Sie sagen, mit Ernst; ich möchte sagen: ohne den erforderlichen Ernst — den wirtschaftspolitischen Folgen, die in der angestrebten Indexrentenversicherung liegen. Vorsorge für das Alter war von jeher das Königsrecht des freien Mannes.
— Ich sage Ihnen, inwieweit sie noch Recht u n d Pflicht ist und daß das Leben sinnlos ist, wenn wir sie aus unserer Gesellschaft herausstreichen wollen. Die politische Ordnung soll für das Recht und die Pflicht des freien Mannes, für das Alter vorzusorgen, den Weg frei machen und soll diesen Weg nicht durch das Unrecht, durch die Barriere konfiskatorischer Steuern und schleichender Inflation verbauen. Sie soll auch nicht für die freie Vorsorge für den, der dieses Wagnis auf sich nehmen will und auf sich nimmt, durch staatliche Zwangsversicherung unmöglich machen.
Daher wenden wir uns gegen die in den Gesetzentwürfen enthaltene Ausdehnung der Pflichtversicherung auf alle in irgendeinem Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen und auch dagegen — hier sind wir wohl mit Herrn Kollegen Schellenberg und auch mit der Mehrheit der CDU-Fraktion, für die Herr Kollege Horn sprach, einig —, daß die Eigenständigkeit der Angestelltenversicherung in der neuen Ordnung nur noch eine leere Form, nur eine organisatorische Farce bedeuten würde. Vor allem die in der Ausdehnung des Versicherungszwangs auf mehr als 90 °/o aller Bürger liegende
Diskriminierung der übrigen Bevölkerung erscheint mir als unvertretbar, wenn man nicht das will, was Herr Kollege Horn uns als erstrebenswert — ich meine: als eine beängstigende Vorstellung — vor Augen gestellt hat: die allgemeine Staatsversorgung. Ich will mich nicht im einzelnen dazu äußern. Aber wenn man das sagt, dann hat man aus den Erfahrungen der Länder, in denen diese Experimente — nicht zum Guten der Gesellschaft — gemacht worden sind, wahrlich nichts gelernt.
Unmöglich erscheint es uns, daß der Staat den Versicherten — das ist ja die Vorstellung der beiden Vorlagen — garantieren soll, als Rentner stets wertbeständig versorgt zu werden, daß dagegen der kleine Kreis der anderen sich selbst überlassen wird, daß es ihm überlassen bleibt, sich mit der in diesen Gesetzentwürfen deutlich ausgesprochenen, ich möchte meinen, verantwortungslos unterstellten Inflationstendenz abzufinden, sich mit ihr herumzuschlagen. Man wünscht, daß für die Zukunft bei einem entsprechenden Anteil der Lohnempfänger am steigenden Sozialprodukt auch die Rentner an dieser Entwicklung teilhaben. Dabei übersieht man — gewollt oder ungewollt —, daß eine solche Maßnahme zur völligen Entwertung jeder andersgearteten Spartätigkeit führen muß, weil eben die ersparten Kapitalien nicht automatisch einem wachsenden Lohnniveau mit der dadurch bedingten Kaufkrafterhöhung folgen können, es sei denn, man nimmt eben auch hier eine laufende Aufwertung nach einem errechneten Index vor. Damit würde man die permanente Inflation, die dauernde Aufweichung unserer Währung praktizieren, ihr das Wort reden; und es würde geschehen, auch wenn der Außenkurs unserer Währung fest bliebe.
Ist man sich denn überhaupt bewußt, meine Damen und Herren, in welchem Maße man bei der Durchführung dieser Vorstellung die sogenannten Sozialpartner überfordern würde, die ja bei ihren Lohnverhandlungen die Auswirkungen ihrer Vereinbarung auf andere Gebiete der Wirtschaft und Gesellschaft bedenken müßten?
Man würde sie damit zum Gewissen des Staates, der Gesellschaft, der Wirtschaft machen und, wie ich meine, maßlos überfordern.
Die Indexrente ist in jeder Form ein Schritt zur Entwertung der Währung und deswegen verderblich.
Aber wir begnügen uns nicht mit dieser negativen Feststellung. Unsere Pflicht ist, ernsthaft zu überlegen, ob es nicht einen besseren Weg gibt, um die Kaufkraft der Renten, aber auch die aller anderen Einkommen zu erhalten, wenn nicht gar zu erhöhen, ohne daß Renten und Einkommen nominal erhöht werden müssen.
Die Herren auf der Regierungsbank haben in der letzten Woche und auch gestern in der Konjunkturdebatte, insbesondere durch den mir als Landsmann und als Liberalen so vertrauten Herrn Bundeswirtschaftsminister, leidenschaftlich den Standpunkt vertreten, daß eine inflationistische Entwicklung unbedingt verhindert werden müsse und daß sie auch über die Mittel verfügten, sie zu verhindern. Aber ausgerechnet die gleiche Regierung hat in dem vorliegenden Regierungsentwurf versucht, diese verderbliche Indexformel zu präsentieren, die ohne die Annahme, ja, ich möchte sagen, ohne die Hinnahme der Inflation sinnlos wäre. Es erinnert mich an jenen Ehemann, der ohne seine Frau in Urlaub geht in der festen Absicht, ihr den Treueschwur zu halten, und sich schon bei dem ersten Bahnhofskiosk leichtfertige Literatur ersteht.
Ich meine, es gehört zu den ständigen Aufgaben eines modernen Industriestaates — insoweit sollte sich das ganze Haus einig sein —, seine Sozialrenten funktionsfähig zu erhalten, d. h. darauf bedacht zu sein, daß der normale Typ des Bürgers — das ist doch der Arbeitnehmer geworden — im Genuß einer kaufkräftigen und auskömmlichen Rente bleibt. Der Weg dazu ist aber nicht so sehr die Sozialpolitik. Die Sozialpolitik ist am Ende eine Funktion der Wirtschaftspolitik.
— Ach, selbstverständlich. Nun, im weitesten Sinne ist Wirtschaftspolitik natürlich auch Sozialpolitik, wenn ich an die Existenz des einzelnen denke. Aber die Sozialpolitik in der Funktion ist selbstverständlich abhängig von der Wirtschaftspolitik, eingebettet in die Wirtschaftspolitik.
Die Aufgabe, die uns gestellt ist, die ich eben umschrieben habe, ist die Aufgabe einer „gekonnten", ich möchte auch sagen, einer glücklichen Wirtschaftspolitik, die dafür sorgt, daß die Waren immer preiswerter, die Löhne immer kaufkräftiger werden. Man hat manchmal den Eindruck, daß die Suche nach einer Rentenformel beinahe zu einer überwertigen Idee geworden ist. Man glaubt, durch ein solches kabbalistisches Zeichen auf ewige Zeiten der schweren Aufgabe der Staatsführung enthoben zu werden, ihrer Pflicht, ständig Gesellschaft und Wirtschaft aus einem Guß, aus einer großen Vorstellung heraus zu gestalten. Das ist die große Aufgabe, die uns gestellt ist, auch wenn wir an die sozialpolitischen Forderungen, die wir bejahen, denken. Der Gedanke, man könnte und müßte regelmäßig so etwa in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode unter wahlpolitischen Auspizien die Renten überprüfen, erfüllt mich mit einem leichten Grauen, — aber auch die Vorstellung, die Herr Kollege Horn. hier dargelegt hat, man könne diese Aufgabe, die der Regierung und dem Bundestag gestellt ist, am Ende der Bürokratie überlassen, eine solche Aufgabe, die an die Grundlagen unserer Gesellschaft rührt!
— Doch, Herr Kollege Horn hat die Möglichkeit erörtert, daß man diesen politischen Streit vom Parkett des Parlaments wegwischen könne.
Ich glaube nicht, daß die Lösung, wie sie in den Entwürfen versucht wird, gut ist und daß sie die Aufgabe, die uns gestellt ist, erfüllen läßt. Hier erheben sich unsere grundsätzlichen Bedenken. Hier wird die Weiche gestellt.
Wir haben Verständnis für die Forderung, daß die Rentenerhöhungen, die wir bejahen, allen Empfängern solcher Leistungen zugute kommen. Aus diesem Wunsche heraus ist der Regierungsentwurf jedoch in einen merkwürdigen Konflikt gekommen, indem man nämlich in richtiger Erkenntnis des Versicherungsprinzips in der neuen Struktur der Rente nur die während des Arbeitslebens entrichteten Beiträge berücksichtigt und zunächst allein hiernach die Leistungen errechnet. Unter
Verzicht auf den bisherigen Grundbestandteil, unter Verzicht auf die mißliche Mindestrente kommt man zu dem Ergebnis, daß sich für viele vorzeitige Invaliditätsrenten ein sehr geringer und als Existenzgrundlage unzureichender Betrag ergeben würde. Anstatt nun aber eine im Einzelfall sicherlich nötige Zusatzleistung nach den Gesichtspunkten der Fürsorge zu gewähren, erhöht man sie automatisch und gibt für die Zusatzrente einen Rechtsanspruch, der aus der Versicherung keinesfalls gerechtfertigt ist.
Man weiß eben bei uns nicht mehr, was Recht ist, worauf man einen Anspruch hat. Auch hier im Sozialrecht gilt nach meiner Meinung der Grundsatz, daß man nur das verlangen kann, was man — im üblichen Sinne und im höheren Sinne —„verdient" hat. Suum cuique! An diesem Strukturfehler der Entwürfe, insbesondere des Entwurfs der Regierung, wird wieder einmal deutlich, daß man das Prinzip der Subsidiarität zu verfälschen versucht.
Ein Wort zu diesem Problem! Wir Freien Demokraten brauchen nicht darauf hinzuweisen, daß wir aus unserer Grundhaltung heraus alle staatlichen Maßnahmen nur dann billigen, wenn sie notwendig sind, der Wohlfahrt der Bürger zu dienen, und nur dann, wenn die Bürger aus eigener Verantwortung, aus eigener Kraft ihr Schicksal nicht meistern können. Die staatlichen Maßnahmen haben normalerweise das Ziel, die Bürger wieder in die Lage der eigenen Leistung, der eigenen Verantwortung zu versetzen.
Man hat in der letzten Zeit der all-round-Debatte um die sogenannte Reform der Sozialversicherung von verschiedenen Seiten her beweisen wollen, daß die subsidiären Leistungen der Rentenversicherung in dem vorhandenen oder dem geforderten Umfang zu weitgehend seien. In dem Gutachten der „Vier Weisen", das auch der Kollege Horn erwähnt hat, steht ein Kapitel, das sich mit der Bedeutung des Gartenbaues in Deutschland beschäftigt, nicht mit der Handelsgärtnerei, sondern mit der sogenannten Gärtlerei, also mit der Tatsache, daß Millionen von Deutschen ein wenig Hausgartenbau in Schrebergärten oder in eigenen Gärten betreiben. Man hat die Resultate dieses Gartenbaues, also die zehn Köpfe Weißkohl oder den Korb Pfirsiche, in der deutlichen Absicht angeführt, den Rentenforderungen zu begegnen. Ich glaube, das ist ein untauglicher Versuch. Ich will nichts gegen die Gärtnerei sagen. Weise Leute, auch ganz große Politiker lieben diese edle Beschäftigung,
und wir gönnen und gönnten sie ihnen. Aber zu argumentieren, daß der Ertragswert eines Schrebergartens von vielleicht hundert Mark wichtig genug sei, um bei der Festsetzung der Rente beachtet zu werden, scheint mir fast etwas frivol zu sein.
Man hat bis vor kurzem — auch im Schoße der Regierung — die Notwendigkeit diskutiert, in der Rentenversicherung die sogenannte alte Last, also die Verschuldung des Staates an die Versicherungsträger aus Krieg und Kriegsfolgen, abzudecken, getrennt von der Aufbringung der Mittel für die in Zukunft erst entstehenden Rentenansprüche. Davon ist im Gesetzentwurf nicht mehr die Rede. Man geht mit keineswegs immer durchschlagenden Argumenten in kühnem Schwung von dem bisherigen Anwartschaftsdeckungsverfahren zu einer Art Umlageverfahren mit leichten Reservepolstern für kleine oder auch nur für sehr kleine Schwankungen in der Konjunktur und in der Bevölkerungsstruktur über. Wir halten uns für verpflichtet, auf die Bedenklichkeit dieser Methode sehr eindringlich hinzuweisen. Eine bessere Kapitaldecke für die Versicherungsträger ist unbedingt erforderlich, schon um die Garantieverpflichtung des Bundes für zukünftige Leistungen nicht zu drückend werden zu lassen.
Ich meine, meine Damen und Herren, ich habe wirklich das getan, was eine erste Lesung tun soll: mich auf einige Grundfragen beschränkt, nicht aus besonderer Sachkunde, wie sie meine beiden Vorredner haben, sondern als ein Dilettant — aber „Dilettant" kommt ja von „diligere", lieben —, als ein Mann, der nicht in der Politik wäre, wenn er nicht ein soziales Ethos empfinden würde. Da bekenne ich mich als Jünger eines Friedrich Naumann.
Eine Warnung: Der Wahlkampf 1957 hat — wer kann es leugnen? — schon begonnen, und bei der Begründung des Rentenentwurfs schlägt er, glaube ich, Wellen, wenn man Hoffnungen erweckt, die der Entwurf auf jeden Fall nicht erfüllen kann. Wenn man — Kollege Schellenberg hat schon darauf verwiesen — angibt, daß die Renten der Arbeitnehmer nach 40 oder 45 Beitragsjahren 60, 65 und gar noch mehr Prozent des Arbeitsverdienstes erreichen sollen, so ist das doch nicht richtig. Man hätte korrekterweise hinzusetzen müssen, daß im Durchschnitt die Altersrenten nach einer Beitragszeit von etwa 33 Jahren gezahlt werden und daß es daher zu den großen Seltenheiten gehört, wenn am Ende eines arbeitsreichen Lebens eine Rente gezahlt wird, die 50 °/o des Arbeitsverdienstes überschreitet.
Die Methode, die man hier übt, erinnert an jene Schaupackungen von Backobst, bei denen hinter einer Zellophanscheibe die reizvolle Aprikose zu sehen ist, während die Backpflaumen schamhaft verdeckt werden.
Zusammenfassend: Soweit der Gesetzentwurf der Bundesregierung die ungenügenden Renten angeht, stimmen wir zu. Bei zahlreichen Bestimmungen der Vorlage werden wir uns im Interesse der Arbeitnehmer und der Rentner vorbehalten, entsprechende Änderungsanträge zu stellen. Der Gesetzentwurf der Regierung, der nicht nur verspätet vorgelegt, sondern auch offensichtlich in Hast ausgearbeitet worden ist, ist in sich technisch unvollkommen, — unvollkommen in bezug auf das, was er ausläßt, was er verschiebt, was er nur andeutet.
Meine Damen und Herren! Der erste Versuch einer Sozialversicherung, Bismarcks Versuch, wollte die soziale Frage der ersten industriellen Revolution des 19. Jahrhunderts beantworten. Er hat das Jahr 1888 zu einem geschichtlichen Datum werden lassen. Was von uns gefordert ist, ist die Antwort auf die soziale Frage des 20. Jahrhunderts.
Dieser Entwurf ist noch nicht einmal der Versuch einer solchen Antwort, — sie steht nach wie vor aus.