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    2. Deutscher Bundestag — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Juni 1956 8137 15 2. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Juni 1956. Niederlegung des Mandats des Abg. Leibfried 8142 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 256 (Drucksachen 2433, 2541) . . 8142 C Ergänzung und Reihenfolge der Tagesordnung: Dr. Menzel (SPD) 8142 C Vizepräsident Dr. Schmid 8143 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier 8162 B, 8169 C Zur Geschäftsordnung, betr. Vorwegbeantwortung Großer Anfragen durch eine Regierungserklärung: Scheel (FDP) 8142 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) 8143 A Dr. Deist (SPD) 8143 B Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung: Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8143 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Konjunkturpolitik (Drucksache 2408) in Verbindung mit der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Konjunkturpolitik (Drucksache 2409) . . 8151 B zur Sache: Dr. Deist (SPD), Anfragender 8151 B, 8153 A, 8157 B, 8169 C Bock (CDU/CSU) 8152 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 8159 A, 8161 C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 8161 C Scheel (FDP), Anfragender . . . . 8162 C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 8168 D, 8169 C, 8169 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8172 A Unterbrechung der Sitzung . 8173 A zur Geschäftsordnung, Frage der Vertagung der Beratung der Großen Anfragen bzw. Beratung der zollpolitischen Anträge: Rasner (CDU/CSU) 8173 B, 8175 B Dr. Menzel (SPD) 8173 D Dr. Atzenroth (FDP) 8174 B Kalbitzer (SPD) 8174 D, 8175 A, C, 8176 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 8174 D, 8175 C, 8176 A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 8175 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8175 B Dr. Krone (CDU/CSU) 8175 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 8176 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) 8176 C Abstimmungen 8174 C, 8176 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Geltungsdauer der Achtundvierzigsten, Einundfünfzigsten und Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 2535, 2372) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 2370); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 2537), mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung — 3. Teil) (Drucksachen 2536, 2502), mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 2371); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 2538), mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zweite Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) (Drucksachen 2532, 2500) und mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Konjunkturpolitischen Zollsenkung, 1. und 2. Teil) (Drucksachen 2534, 2501) . . . 8176 D, 8177 A, 8181 A Richarts (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8243 A Dr. Serres (CDU/CSU): Schriftliche Berichte . . . . 8243 A, B, C als Abgeordneter . . . . 8178 D, 8180 B Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8243 D Kalbitzer (SPD) . . 8176 D, 8177 B, 8179 D Margulies (FDP) 8179 A, 8180 B Abstimmungen 8181 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 2527) . . . 8181 D Margulies (FDP) 8182 A Dr. Serres (CDU/CSU) 8182 B Kalbitzer (SPD) 8182 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 8182 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zweiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (EdelZellstoff, Modellhüte usw.) (Drucksachen 2449 [neu], 2276) 8182 D Finckh (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8244 A Beschlußfassung 8182 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünfundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor, Asbestfäden usw.) (Drucksache 2531) . 8183 A Wehr (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8244 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweröle zum unmittelbaren Verheizen) (Drucksachen 2533, 2503) 8183A Richarts (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8244 B Beschlußfassung 8183 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 2407, 2027) . . . . 8183 B Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8244 C Beschlußfassung 8183 A Unterbrechung der Sitzung . . 8183 B Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksache 1900); Berichte des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) (Drucksachen 2450 bis 2480): Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 2460, zu 2460; Umdrucke 628, 643, 668) 8183 C Arndgen (CDU/CSU) : als Berichterstatter 8183 C Schriftlicher Bericht 8244 C als Abgeordneter . . . . 8183 C, 8187 C Dr. Preller (CDU/CSU) 8183 D Dr. Arndt (SPD) 8186 C Hoogen (CDU/CSU) 8187 C Frau Kalinke (DP) 8188 B Storch, Bundesminister für Arbeit 8189 B Dr. Schellenberg (SPD) 8190 D Abstimmungen 8191 B Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 2461, zu 2461, Umdrucke 630, 644, 662 [neu]) 8191 B Ritzel (SPD): als Berichterstatter 8191 B Schriftlicher Bericht 8246 A Pusch (SPD) 8193 C Dr. Bleiß (SPD) 8193 B, 8194 C Wehner (SPD) . . . 8194 B, 8198 D, 8199 B Frau Lockmann (SPD) 8194 B Dr. Conring (CDU/CSU) . 8195 B, 8199 B, 8199 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8198 A Abstimmungen 8199 D Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 2462) . . . 8200 B Beschlußfassung 8200 B Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 2463, zu 2463; Umdruck 645, 663 [neu], 685 [neu]) 8200 C Dr. Blank (Oberhausen) (DA), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8248 B Lenz (Trossingen) (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 8248 B Erler (SPD) . . . . 8200 C, 8209 D, 8211 B Blank, Bundesminister für Verteidigung 8204 B, 8211 A, C, D, 8212 A, 8213 A Ritzel (SPD) . . 8208 A, 8211 C, D, 8212 A Dr. Gülich (SPD) 8209 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 8212 A Dr. Jaeger (CDU/CSU) 8212 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 8212 D Wehner (SPD) 8213 A Abstimmungen 8213 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2464) 8213 C Beschlußfassung 8213 D Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksachen 2465, zu 2465) 8213 D Dr. Conring (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8249 B Beschlußfassung 8213 D Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 2466; Umdruck 649) 8213 D Ritzel (SPD) 8214 A Beschlußfassung 8214 A Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2467, zu 2467, Umdruck 648) . 8214 B Hilbert (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8249 D Rehs (SPD) 8214 B, 8215 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 8214 D Dewald (SPD) 8215 B, 8216 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 8216 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8216 C Vizepräsident Dr. Schmid 8217 B Abstimmungen 8217 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2468, zu 2468; Umdruck 654, 667) 8217 B Dr. Keller (GB/BHE), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8250 C Dr. Kather (GB/BHE) 8217 C Reitzner (SPD) 8218 A Dr. Baron Manteuffel-Szoege (CDU/ CSU) 8218 B Frau Korspeter (SPD) 8218 C Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 8219 B Frau Kalinke (DP) 8219 C Abstimmungen 8219 D Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 2469; Umdruck 664) . . . 8220 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 8220 A, B Wehner (SPD) 8220 B, 8221 D Dr. Rinke (CDU/CSU) 8221 A Frau Meyer (Dortmund) (SPD) . . 8221 B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen . . 8221 C Abstimmungen 8221 D Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates (Drucksachen 2470, zu 2470; Umdruck 650) 8222 A Frühwald (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8252 A Herold (SPD) 8222 B Abstimmungen 8222 C Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familienfragen (Drucksachen 2471, zu 2471 [berichtigt]; Umdrucke 651, 659) 8222 D Dr. Gleissner (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 8222 D Schriftlicher Bericht 8252 B Frau Schanzenbach (SPD) 8222 D Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 8224 D Abstimmungen 8226 B Einzelplan 30, Bundesminister für besondere Aufgaben (Drucksachen 2472, zu 2472; Umdrucke 652, 660) 8226 C Dr. Gleissner (München) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8252 D Ritzel (SPD) 8226 C, 8229 A Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 8228 A Dr. Schäfer, Bundesminister für besondere Aufgaben 8228 B Samwer (CDU/CSU) 8229 B Dr. Gülich (SPD) 8230 A Abstimmungen 8230 C Einzelplan 31 (neu), Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomfragen (Drucksache 2473) 8230 C Dr. Ratzel (SPD) 8230 B Dr. h. c. Strauß, Bundesminister für Atomfragen 8231 B Beschlußfassung 8233 C Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksache 2474) 8233 C Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 8253 B Beschlußfassung 8233 C Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 2475, zu 2475; Umdruck 655) 8233 D Seidel (Fürth) (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8254 C Abstimmungen 8233 D Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt nichtdeutscher Streitkräfte (Drucksachen 2476, zu 2476; Umdruck 656) 8233 D Friese (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 8255 B Dr. Arndt (SPD) 8234 A Dr. Gülich (SPD) 8234 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8239 B Abstimmungen 8234 C, 8239 C Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 2477, zu 2477; Umdruck 683) 8239 C Gengler (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftliche Berichte) . . 8256 D, 8259 C Bazille (SPD) 8239 D, 8240 C, D Storch, Bundesminister für Arbeit . 8240 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 8240 D Abstimmungen 8240 D Einzelplan 50, Angelegenheiten des Europarats und verwandte Gebiete (Drucksache 2478) 8240 D Beschlußfassung 8241 A Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 2479, zu 2479) . . 8241 A Wacker (Buchen) (CDU/CSU) : als Berichterstatter 8241 A Schriftlicher Bericht 8260 C Dr. Gülich (SPD) 8241 B Abstimmungen 8241 B Haushaltsgesetz (Drucksachen 2480, zu 2480; Umdrucke 684, 687) 8241 C Schoettle (SPD): als Berichterstatter 8241 C, D Schriftlicher Bericht 8262 B Abstimmungen 8242 A Nächste Sitzung 8242 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 8242 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Geltungsdauer der Achtundvierzigsten, Einundfünfzigsten und Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 2535) 8243 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 2537) 8243 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung — 3. Teil) (Drucksache 2536) 8243 B Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 2538) . . . 8243 C Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zweite Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) (Drucksache 2532) 8243 C Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Konjunkturpolitischen Zollsenkung 1. und 2. Teil) (Drucksache 2534) 8243 D Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zweiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (EdelZellstoff, Modellhüte usw.) (Drucksache 2449 [neu]) 8244 A Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünfundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor, Asbestfäden usw.) (Drucksache 2531) . . 8244 A Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweröle zum unmittelbaren Verheizen) (Drucksache 2533) 8244 B Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2407) 8244 C Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (zu Drucksache 2460) 8244 C Anlage 13: Änderungsantrag der Abg. Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Schranz u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Umdruck 628) . . 8245 C Anlage 14: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Umdruck 643) 8245 C Anlage 15: Änderungsantrag der Abg. Arndgen, Horn u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Umdruck 668) 8245 D Anlage 16: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (zu Drucksache 2461) 8246 A Anlage 17: Änderungsantrag der Abg. Erler, Dr. Bucher u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdruck 630) 8247 B Anlage 18: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdruck 644) 8247 D Anlage 19: Änderungsantrag der Abg. Schoettle, Hilbert, Dr. Orth u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdruck 662 [neu]) 8248 A Anlage 20: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (zu Drucksache 2463) . . . 8248 B Anlage 21: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Umdruck 645) 8248 C Anlage 22: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Umdruck 663 [neu]) . . . 8248 D Anlage 23: Ergänzungsantrag der Fraktion der SPD zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA (Umdruck 663 [neu]) zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Umdruck 685 [neu]) 8249 A Anlage 24: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (zu Drucksache 2465) . . . 8249 B Anlage 25: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Umdruck 649) 8249 C Anlage 26: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (zu Drucksache 2467) . . 8249 D Anlage 27: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdruck 648) 8250 B Anlage 28: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (zu Drucksache 2468) . . . . 8250 C Anlage 29: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Umdruck 654) 8251 C Anlage 30: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Umdruck 667) 8251 C Anlage 31: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Umdruck 664) . 8251 D Anlage 32: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates (zu Drucksache 2470) 8252 A Anlage 33: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates (Umruck 650) 8252 B Anlage 34: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familienfragen (zu Drucksache 2471 [berichtigt]) 8252 B Anlage 35: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familienfragen (Umdruck 651) 8252 C Anlage 36: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familienfragen (Umdruck 659) 8252 D Anlage 37: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 30, Bundesminister für besondere Aufgaben (zu Drucksache 2472) 8252 D Anlage 38: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 30, Bundesminister für besondere Aufgaben (Umdruck 652) 8253 C Anlage 39: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 30, Bundesminister für besondere Aufgaben (Umdruck 660) 8253 C Anlage 40: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 32, Bundesschuld (zu Drucksache 2474) 8253 C Anlage 41: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 33, Versorgung (zu Drucksache 2475) 8254 C Anlage 42: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 33, Versorgung (Umdruck 655) 8255 B Anlage 43: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt nichtdeutscher Streitkräfte (zu Drucksache 2476) 8255 B Anlage 44: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt nichtdeutscher Streitkräfte (Umdruck 656) 8256 C Anlage 45: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen (zu Drucksache 2477) 8256 B Anlage 46: Ergänzung zum Schriftlichen Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen (zu Drucksache 2477 [Ergänzung]) . . . 8259 C Anlage 47: Änderungsantrag des Abg. Bazille zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen (Umdruck 683) 8260 C Anlage 48: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (zu Drucksache 2479) 8260 C Anlage 49: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956 (zu Drucksache 2480) 8262 B Anlage 50: Änderungsantrag der Abg. Krammig, Kramel, Brück, Kortmann u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956 (Umdruck 684) 8265 A Anlage 51: Änderungsantrag der Abg Dr. Miessner, Kühn (Bonn), Dr. Hammer, Frau Hütter u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956 (Umdruck 687) . 8265 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 5 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Baade 22. 6. Dr. Bartram 23. 6. Birkelbach 23. 6. Blachstein 30. 6. Dr. Blank (Oberhausen) 23. 6. Brandt (Berlin) 22. 6. Frau Brauksiepe 22. 6. Dr. Brühler 23. 6. Dr. Bucerius 22. 6. Dr. Bucher 23. 6. Cillien 22. 6. Dr. Deist 23. 6. Dr. Dittrich 30. 6. Dr. Dollinger 23. 6. Dopatka 23. 6. Dr. Eckhardt 23. 6. Elsner 22. 6. Engell 22. 6. Feldmann 30. 6. Feller 22. 6. Frau Finselberger 22. 6. Dr. Furler 23. 6. Gedat 30. 6. Gemein 22. 6. Geritzmann 22. 6. Dr. Gille 22. 6. Heiland 22. 6. Frau Heise 5. 7. Held 22. 6. Jacobi 23. 6. Hermsdorf 23. 6. Jacobs 23. 6. Dr. Jentzsch 22. 6. Frau Dr. Jochmus 7. 7. Dr. Kather 22. 6. Dr. Keller 22. 6. Dr. Kihn (Würzburg) 22. 6. Frau Kipp-Kaul.e 7. 7. Dr. Klötzer 22. 6. Dr. Köhler 23. 6. Könen (Düsseldorf) 23. 6. Dr. Kopf 23. 6. Kraft 2. 7. Dr. Kreyssig 23. 6. Kühn (Köln) 22. 6. Kunz (Schwalbach) 22. 6. Kutschera 22. 6. Lenz (Brühl) 23. 6. Dr. Leverkuehn 23. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 22. 6. Lulay 30. 6. Maucher 22. 6. Meitmann 15. 7. Mensing 22. 6. Dr. von Merkatz 23. 6. Dr. Mocker 22. 6. Moll 23. 6. Morgenthaler 7. 7. Muckermann 23. 6. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 30. 6. Müller-Hermann 23. 6. Dr. Oesterle 23. 6. 011enhauer 23. 6. Pelster 23. 6. Peters 15. 7. Petersen 22. 6. Dr. Pohle (Düsseldorf) 23. 6. Dr. Dr. h. c. Pünder 23. 6. Dr. Reichstein 22. 6. Sabaß 23. 6. Scharnberg 23. 6. Schmidt (Hamburg) 23. 6. Schmitt (Vockenhausen) 28. 6. Dr. Schneider (Lollar) 23. 6. Dr. Schöne 23. 6. Dr.-Ing. Seebohm 23. 6. Dr. Seffrin 30. 6. Seiboth 22. 6. Seidl (Dorfen) 22. 6. Dr. Sornik 22. 6. Srock 22. 6. Dr. Starke 31. 7. Stauch 27. 6. Stierle 22. 6. Sträter 25. 6. Dr. Strosche 22. 6. Unertl 22. 6. Wehner 23. 6. Frau Welter (Aachen) 22. 6. Dr. Winter 23. 6. Wullenhaupt 22. 6. b) Urlaubsanträge Mayer (Birkenfeld) 23. 7. Anlage 2 Drucksache 2535 (Vgl. S. 8176 D, 8181 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 2372) betr. Geltungsdauer der Achtundvierzigsten, Einundfünfzigsten und Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen. Berichterstatter: Abgeordneter Richarts. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen befaßte sich in seiner Sitzung vom 20. Juni 1956 mit dem Antrag der Fraktion der SPD betr. Geltungsdauer der Achtundvierzigsten, Einundfünfzigsten und Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen - Drucksache 2372 -; er stellte fest, daß dieser Antrag durch die Beratung der Entwürfe einer Sechsundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zweite Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) - Drucksache 2500 - und einer Siebenundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Konjunkturpolitischen Zollsenkung, 1. und 2. Teil) - Drucksache 2501 - erledigt sei. Bonn, den 20. Juni 1956 Richarts Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 2537 (Vgl. S. 8181 A, D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 2370). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat in seiner Sitzung am 20. Juni 1956 nach eingehender Beratung den vorliegenden Gesetzentwurf -Drucksache 2370 - mit Mehrheit abgelehnt. Bonn, den 20. Juni 1956 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 4 Drucksache 2536 (Vgl. S. 8177 B, 8181 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Achtundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung - 3. Teil) (Drucksache 2502). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung am 20. Juni 1956 mit dem Entwurf einer Achtundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung - 3. Teil) - Drucksache 2502 - befaßt. Nach längerer Aussprache hat der Ausschuß mit Mehrheit der Verordnung mit den aus dem Ausschußantrag sich ergebenden Änderungen zugestimmt. Bonn, den 20. Juni 1956 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 2538 (Vgl. S. 8181 A, D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 2371). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat in seiner Sitzung am 20. Juni 1956 den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes - Drucksache 2371 - beraten. Nach längerer Aussprache ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden, da der Ausschuß der Auffassung war, daß durch das beschleunigte Verfahren nach § 96 a GO sich eine besondere Ermächtigung an die Bundesregierung erübrigt. Bonn, den 20. Juni 1956 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 6 Drucksache 2532 (Vgl. S. 8177 A, 8181 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechsundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zweite Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) (Drucksache 2500). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 20. Juni 1956 mit dem Entwurf einer Sechsundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zweite Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) - Drucksache 2500 - befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 20. Juni 1956 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 7 Drucksache 2534 (Vgl. S. 8177 B, 8181 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Siebenundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Konjunkturpolitischen Zollsenkung, 1. und 2. Teil) (Drucksache 2501). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 20. Juni 1956 mit dem Entwurf einer Siebenundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Konjunkturpolitischen Zollsenkung, 1. und 2. Teil) - Drucksache 2501 - befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 20. Juni 1956 Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 8 Drucksache 2449 (neu) (Vgl. S. 8182 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Zweiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Edel-Zellstoff, Modellhüte usw.) (Drucksache 2276). Berichterstatter: Abgeordneter Finckh. Der Ausschuß für Außenhandeisfragen hat sich in seiner Sitzung vom 6. Juni 1956 mit dem Entwurf einer Zweiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Edel-Zellstoff, Modellhüte usw.) — Drucksache 2276 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf mit den aus dem Ausschußantrag sich ergebenden Änderungen zugestimmt. Bonn, den 20. Juni 1956 Finckh Berichterstatter Anlage 9 Drucksache 2531 (Vgl. S. 8183 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Fünfundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor, Asbestfäden usw.) (Drucksache 2499). Berichterstatter: Abgeordneter Wehr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 20. Juni 1956 mit dem Entwurf einer Fünfundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor, Asbestfäden usw.) — Drucksache 2499 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 20. Juni 1956 Wehr Berichterstatter Anlage 10 Drucksache 2533 (Vgl. S. 8183 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Neunundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweröle zum unmittelbaren Verheizen) (Drucksache 2503). Berichterstatter: Abgeordneter Richarts Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 20. Juni 1956 mit dem Entwurf einer Neunundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweröle zum unmittelbaren Verheizen) — Drucksache 2503 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 20. Juni 1956 Richarts Berichterstatter Anlage 11 Drucksache 2407 (Vgl. S. 8183 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Achten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2027). Berichterstatter: Abgeordneter Brand (Remscheid) Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 7. Mai 1956 mit der Achten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksache 2027 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Bonn, den 28. Mai 1956 Brand (Remscheid) Berichterstatter Anlage 12 zu Drucksache 2460 (Vgl. S. 8183 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 2460, 1900). Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit. Berichterstatter: Abgeordneter Arndgen. Der Einzelplan 11— Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit — wurde in der 160. Sitzung des Haushaltsausschusses am 23. Mai 1956 und Kap. 11 11 Tit. 300 in der 168. Sitzung am 8. Juni 1956 nochmals beraten. Neben der Regierungsvorlage lag den Beratungen noch ein während der Sitzung zugeleitetes Deckblatt zugrunde. Obwohl die Bundesregierung im Kap. 11 01 mit dem Hinweis auf Zuwachs an Aufgaben namentlich bei der internationalen Zusammenarbeit auf sozialem Gebiet und den Eingliederungsarbeiten des Saargebiets eine Vermehrung der Planstellen und die Hebung einiger Stellen vorgeschlagen hatte, beschloß der Ausschuß, nur die bei den Besoldungsgruppen A 2 c 2, A 2 d und A 3 b vorgesehenen Stellenvermehrungen zu genehmigen. Dementsprechend wurden in Kap. 11 01 Tit. 101 der Ansatz für die Amtsbezüge des Ministers und die Dienstbezüge der planmäßigen Beamten — einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten — auf 3 567 600 DM veranschlagt. Für die in den Titeln 103 bis 111 bei Kap. 11 01 veranschlagten Beträge für beamtete Hilfskräfte, nicht beamtete Kräfte, Unterstützungen, Beihilfen, Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen, Abfindungen und Übergangsgelder wurden 6 173 000 DM genehmigt. Kap. 11 03 — Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven — und Kap. 1104 — Bundesinstitut für Arbeitsschutz in Soest - wurden nach den Vorschlägen der Bundesregierung genehmigt. Bemerkenswert bei Kap. 1104 ist der Tit. 950 „Kosten der Verlegung des Bundesinstituts für Arbeitsschutz von Soest nach Koblenz". Bei Kap. 1105 — Bundesarbeitsgericht in Kassel — wurde abermals ein Vorschlag des Ausschusses (Arndgen) für Rechtswesen und Verfassungsrecht beraten, nach dem den Bundesrichtern, Bundesanwälten, Senatspräsidenten und Oberbundesanwälten an den oberen Bundesgerichten eine höchstrichterliche Zulage gewährt werden soll. Der Ausschuß beschloß auch diesmal, der Anregung des Rechtsausschusses nicht zu folgen. Von dem Abgeordneten Klingelhöfer wurde vorgeschlagen, der Bundesregierung zu empfehlen, im Rahmen ihrer Organisationsbefugnis dahin zu wirken, daß das Bundesarbeitsgericht im Laufe der Zeit nach Berlin verlegt werden kann. Den gleichen Wunsch äußerte Herr Klingelhöfer hinsichtlich des Bundessozialgerichts. Zu dieser Anregung faßte der Ausschuß keinen Beschluß. Die Kap. 1106 — Bundesversicherungsamt Berlin — und 11 07 — Bundessozialgericht in Kassel — sowie 1109 — Sozialreformen — wurden nach den Vorschlägen der Bundesregierung genehmigt. Angeregt wurde weiter, das Kap. 1110 — Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen (nur leere Titel) — aus dem Einzelplan 11 zu entfernen. Von der Bundesregierung wurde zugesagt, den Inhalt dieses Kapitels in Kap. 1106 — Bundesversicherungsamt—einzubauen. Der Tit. 300 — Arbeitslosenfürsorgeunterstützung — im Kap. 1111 wurde in zwei Sitzungen beraten. Zunächst war in der 160. Sitzung des Haushaltsausschusses vorgeschlagen worden, den Ansatz bei diesem Titel von 515 Millionen auf 505 Millionen DM herabzusetzen; dann aber wurde in der 168. Sitzung eingesehen, daß diese Kürzung des Ansatzes nicht tragbar sei, weil durch das Änderungsgesetz zum AVAVG die Unterstützungsleistungen erheblich erhöht worden sind, deren Mehr nach Schätzungen 65 Millionen DM beträgt. Im übrigen wurde diesem Kap. 11 11 nach den Vorschlägen der Bundesregierung zugestimmt. Auch zu Kap. 11 12 — Betriebliche Altersfürsorge — stimmte der Ausschuß den Vorschlägen der Bundesregierung zu. Auf der Einnahmeseite des Kap. 11 13 wurde ein neuer Titel — Einmalige Einnahmen — „Tilgung des Darlehens an die Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung im Rahmen der Maßnahmen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit des Bergbaus" mit einem Ansatz von 22,5 Millionen DM eingefügt. Weiter wurden neu eingefügt: dem Kap. 1113 ein Tit. 605 „Kosten der Beschaffung von Versicherungsunterlagen" mit einem Ansatz von 125 000 DM, ein Tit. 621 „Leistungen nach dem Kindergeldergänzungsgesetz" mit einem Ansatz von 5 Millionen DM, ein Tit. 950 (Einmalige Ausgaben) „Erstattung von Teilen des Arbeitgeberbeitrages zur knappschaftlichen Rentenversicherung an die Unternehmer des Steinkohlen- und Pechkohlenbergbaus" mit einem Ansatz von 222,5 Millionen DM und ein Tit. 650 im Außerordentlichen Haushalt „Zuschuß an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund des Gesetzes zur vorläufigen Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk" mit einem Ansatz von 75 Millionen DM. Im übrigen wird auf die Drucksache 2460 — Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit — verwiesen. Bonn, den 18. Juni 1956 Arndgen Berichterstatter Anlage 13 Umdruck 628 (Vgl. S. 8184 A, 8191 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Schranz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 2460, 1900). Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. 1105 Tit. 101 — Dienstbezüge der planmäßigen Beamten — unter Planstellen Bes.-Gr. B 6 statt 2 Senatspräsidenten 3 Senatspräsidenten beim Bundesarbeitsgericht auszubringen und den kw-Vermerk wie folgt zu ändern: davon 2 Stellen kw am 31. März 1961. Der Ansatz ist entsprechend zu erhöhen. Bonn, den 19. Juni 1956 Hoogen Dr. von Buchka Haasler Dr. Kihn (Würzburg) Dr. Kliesing Frau Pitz Platner Dr. Wahl Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Metzger Frau Nadig Schröter (Wilmersdorf) Wittrock Dr. Schranz Dr. Czermak Anlage 14 Umdruck 643 (Vgl. S. 8183 C, 8184 B, 8187 D, 8191 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 2460, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1113 Tit. 622 — Zuschuß des Bundes zu den Ausgaben der Rentenversicherungen — wird der Ansatz von 200 000 000 DM um 1 015 000 000 DM auf 1 215 000 000 DM erhöht. Bonn, den 19. Juni 1956. Ollenhauer und Fraktion. Anlage 15 Umdruck 668 (Vgl. S. 8183 C, 8191 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Arndgen, Horn und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 2460, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: in Kap. 1101 Tit. 101 unter Planstellen bei Bes. -Gr. B 7 a die Zahl „6" durch die Zahl „7" zu ersetzen. Bonn, den 20. Juni 1956. Arndgen Horn Franzen Gengler Höfler Mühlenberg Rümmele Schüttler Walz Anlage 16 zu Drucksache 2461 (Vgl. S. 8191 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 2461, 1900). Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Berichterstatter: Abgeordneter Ritzel. Abschlußzahlen des Einzelplans 12 — Bundesminister für Verkehr — zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956. (In Klammern sind die Vergleichszahlen des Vorjahres 1955 angegeben.) Gesamtabschluß Einnahmen Ordentlicher Haushalt 93 718 000 DM ( 76 842 100 DM) Außerordentlicher Haushalt — ( 500 000 DM) 93 718 000 DM ( 77 342 100 DM) Ausgaben Ordentlicher Haushalt 1 453 878 600 DM ( 901 290 300 DM) Außerordentlicher Haushalt 130 700 500 DM ( 440 959 500 DM) 1 584 579 100 DM (1 342 249 800 DM) Zuschuß . . . 1 490 861 100 DM (1 264 907 700 DM) Ausgaben für 1. Deutsche Bundesbahn ) 12 02/510 — Verkehrsfinanzgesetz 145 000 000 DM ( 148 000 000 DM) 12 02/531 — Liquiditätshilfe 200 000 000 DM ( 200 000 000 DM) A 12 02/536 — Darlehen für Investitionen 100 000 000 DM ( 100 000 000 DM) 445 000 000 DM ( 448 000 000 DM) 2. Nichtbundeseigene Eisenbahnen 12 02/533 — Verkehrsfinanzgesetz 10 000 000 DM ( — ) 3. Luftfahrt a) Flughafengesellschaften 12 02/535 — Darlehen 920 000 DM ( 400 000 DM) 12 02/623 — Investitionszuschüsse 765 000 DM ( 1 600 000 DM) 12 02/624 — Betriebszuschüsse 739 000 DM ( 1 000 000 DM) a) 2 424 000 DM ( 3 000 000 DM) b) Sonstiges 12 02/607 — Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen u. a. 137 000 DM ( 97 000 DM) 12 02/617 — Luftfahrt-Forschung 1 300 000 DM ( 1 355 000 DM) 12 02/618 — Deutscher Aero-Club 125 000 DM ( 125 000 DM) 12 02/619 — Beitrag an die ICAO 1 139 300 DM ( 240 000 DM) 12 02/631 — Beitrag an ICAO für Flugsicherungsdienste . 934 000 DM ( — ) 12 02/632 — Zuschuß an die Verkehrsfliegerschule . . . . 1 700 000 DM ( — ) b) 5 335 300 DM ( 1 817 000 DM) c) Deutsche Lufthansa 12 02/625 — Betriebszuschuß 10 000 000 DM ( 15 000 000 DM) A 12 02/892 — Beteiligung am Grundkapital 15 000 000 DM ( 15 000 000 DM) c) 25 000 000 DM ( 30 000 000 DM) insgesamt Luftfahrt . . . 32 759 300 DM ( 34 817 000 DM) (Ritzel) 4. Seeverkehr 12 02/606 — Seeberufsgenossenschaft 370 200 DM ( 260 000 DM) 12 02/614 — Berufsausbildung der Seeleute 580 000 DM ( 380 000 DM) 12 02/615 — Eiswachdienst im Nordatlantik 25 300 DM ( 10 000 DM) 12 02/622 — Schiffstechnik 170 000 DM ( 170 000 DM) 12 02/627 — Seenotrettungskreuzer Weser 350 000 DM ( 50 000 DM) 12 02/950 — Zins-Zuschüsse für private Darlehen 6 000 000 DM ( 6 000 000 DM) A 12 02/530 — Darlehen für den Bau von Handelsschiffen . . 15 000 000 DM ( 50 000 000 DM) 22 495 500 DM ( 56 870 000 DM) 5. Binnenwasserstraßenverwaltung 12 03 — Ordentlicher Haushalt 158 420 200 DM ( 79 860 600 DM) A 12 03 — Außerordentlicher Haushalt — ( 74 536 200 DM) 158 420 200 DM ( 154 396 800 DM) 6. Seewasserstraßenverwaltung 12 04 — Ordentlicher Haushalt 100 855 300 DM ( 60 697 900 DM) A 12 04 — Außerordentlicher Haushalt — ( 33 810 000 DM) 100 855 300 DM ( 94 507 900 DM) 7. Kap. 1210 — Bundesfernstraßen Bundesstraßen 499 559 700 DM ( 249 409 450 DM) Bundesautobahnen 194 449 300 DM ( 193 240 650 DM) 694 009 000 DM ( 442 650 100 DM) davon: Frostschädenbeseitigung mit frostsicherem Ausbau*) . . . 189 000 000 DM ( 51 000 000 DM) Ortsdurchfahrten 15 513 000 DM ( 2 433 500 DM) Autobahn-Zubringerstraßen 3 520 000 DM ( 2 618 200 DM) Kriegsschädenbeseitigung 30 204 300 DM ( 38 270 100 DM) Autobahnneubau 121 480 000 DM ( 128 332 000 DM) *) einschl. Verbreiterung der Ausbaustrecken. Bonn, den 21. Juni 1956 Ritzel Berichterstatter Anlage 17 Umdruck 630 (Vgl. S. 8193 C, 8195 B, 8200 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Erler, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 2461, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1210 Tit. 710 wird der Ansatz um 400 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden durch die folgende Nr. 91 ergänzt: 91 293 Neubau der Pfinzbrücke in Berghausen Kreis Karlsruhe 400 000 DM. Bonn, den 19. Juni 1956. Erler Bazille Corterier Frau Döhring Maier (Freiburg) Matzner Frau Meyer-Laule Dr. Mommer Paul Pusch Dr. Ratzel Frau Schanzenbach Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. Bucher Frau Hütter Dr. Hoffmann Lenz (Trossingen) Margulies Mauk Schloß Weber (Untersontheim) Anlage 18 Umdruck 644 (Vgl. S. 8193 D, 8194 B, 8195 D, 8199 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 2461, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 1202 wird in Tit. 531 die Zweckbestimmung wie folgt geändert: Zuschuß an die Deutsche Bundesbahn zur teilweisen Abgeltung betriebsfremder Lasten. 2. In Kap. 1203 — Binnenwasserstraßenverwaltung — wird folgender neuer Titel eingefügt: Tit. 775 Bau des Estesperrwerkes 1 800 000 DM. 3. In Kap. 1210 wird der Ansatz a) in Tit. 711 um 30 000 000 DM auf 52 010 000 DM erhöht. b) in Tit. 787 um 50 000 000 DM auf 150 000 000 DM erhöht. Bonn, den 19. Juni 1956. Ollenhauer und Fraktion. Anlage 19 Umdruck 662 (neu) (Vgl. S. 8200 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Hilbert, Dr. Orth und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 2461, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1214 — Deutscher Wetterdienst in Frankfurt (Main) — wird unter Personalausgaben folgender Haushaltsvermerk angebracht: Es ist sicherzustellen, daß weder vor noch nach Einführung des Bildübertragungsverfahrens (Hellfax) der Personal-Sollbestand des Jahres 1955 der Wetterämter Bremen, Freiburg, Neustadt (Weinstraße) und Schleswig verringert wird. Bonn, den 21. Juni 1956. Schoettle Maier (Freiburg) Matzner Hilbert Dr. Orth Bauknecht Bausch Becker (Pirmasens) Dr. Brönner Brookmann (Kiel) Dr. Czaja Gräfin Finckenstein Finckh Haasler Häussler Jahn (Stuttgart) Kemper (Trier) Dr. Krone Leibing Dr. Lenz (Godesberg) Dr. Lindrath Maier (Mannheim) Mayer (Birkenfeld) Samwer Schill (Freiburg) Schlick Schüttler Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Wolf (Stuttgart) Dr. Hoffmann Stahl Dr. Brühler Matthes Anlage 20 zu Drucksache 2463 (Vgl. S. 8200 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksache 1900). Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Blank (Oberhausen) und Abgeordneter Lenz (Trossingen). Der Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1956, Einzelplan 14, konnte von der Bundesregierung dem Bundesrat und Bundestag nicht rechtzeitig vorgelegt werden, so daß der Einzelplan 14 in der ersten Lesung und in den Ausschüssen nicht mehr gleichzeitig mit dem übrigen Bundeshaushalt 1956 zur Beratung kam. Daher wird der Gesamtansatz für die deutschen Verteidigungsstreitkräfte und Verteidigungseinrichtungen von 8 767 742 000 DM ebenso wie im Bundeshaushalt 1955 auch im Bundeshaushalt 1956 in einem Globalansatz ausgebracht werden müssen. Diese Mittel stehen jedoch ebenso wie im Vorjahr dem Bundesminister für Verteidigung nicht ohne weiteres zur Verfügung, sondern sie sind für die einzelnen in Betracht kommenden Zweckbestimmungen in Nachtragshaushaltsplänen zu veranschlagen. Der Bundesminister für Verteidigung wird laufend Ausgaben zu leisten und Beschaffungen durchzuführen haben. Die Verabschiedung von Nachtragshaushaltsplänen nimmt erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch. Damit die Aufstellung der Bundeswehr nicht ins Stocken gerät, wird es erforderlich sein, daß ebenso wie im Vorjahr mit Zustimmung des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Verteidigung des Deutschen Bundestages für besonders dringliche Maßnahmen Mittel schon vor der Verkündung der Nachträge bereitgestellt werden können. Es wird ferner erforderlich sein, daß der Bundesminister für Verteidigung bis zur Verabschiedung der Haushaltsnachträge die Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den im Bundeshaushaltsplan 1955 ausgesprochenen Bewilligungen weiterhin leistet. Kap. 14 01 Tit. 300 mit dem Globalansatz von 8 767 742 000 DM trägt in seiner Zweckbestimmung diesen Notwendigkeiten Rechnung. Der Haushaltsausschuß empfiehlt mit Mehrheit dem Hohen Hause die Annahme des Titels. Bonn, den 14. Juni 1956 Dr. Blank (Oberhausen) Lenz (Trossingen) Berichterstatter Anlage 21 Umdruck 645 (Vgl. S. 8213 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 2463, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 14 01— Bundesministerium für Verteidigung — wird a) in Tit. 300 der Ansatz von 8 767 742 000 DM um 1 000 000 000 DM auf 7 767 742 000 DM gekürzt, b) der Haushaltsvermerk Mit Zustimmung des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Verteidigung des Deutschen Bundestages dürfen Mittel für besonders dringliche Maßnahmen vor der Verkündung der Haushaltsnachträge bereitgestellt werden ersetzt durch Vor der Verabschiedung der Haushaltsnachträge dürfen Mittel nicht verwendet werden. Bonn, den 19. Juni 1956. Ollenhauer und Fraktion. Anlage 22 Umdruck 663 (neu) (Vgl. S. 8213 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 2463, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: in Kap. 1401 — Bundesministerium für Verteidigung —1. einen neuen Titel einzufügen: Tit. 301 Wissenschaftliche Forschung aus Verteidigungsmitteln 50 000 000 DM. Davon werden mindestens 7 000 000 DM zur Verfügung der Max-Planck-Gesellschaft gestellt. Die Mittel sind übertragbar. 2. den Ansatz bei Kap. 1401 Tit. 300 um 50 000 000 DM zu verringern. Bonn, den 21. Juni 1956. Dr. Krone und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion von Manteuffel (Neuß) und Fraktion. Anlage 23 Umdruck 685 (neu) (Vgl. S. 8213 C) Ergänzungsantrag der Fraktion der SPD zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Umdruck 663 (neu), Drucksachen 2463, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1401 werden dem mit Umdruck 663 (neu) beantragten neuen Titel 301 — Wissenschaftliche Forschung aus Verteidigungsmitteln — nach dem Satz: „Davon werden mindestens 7 000 000 DM zur Verfügung der Max-PlanckGesellschaft gestellt" folgende Sätze eingefügt: Außerdem werden davon 9 600 000 DM der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Bad Godesberg zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist wie folgt zu verwenden: Zuschüsse für Forschungsvorhaben in Höhe von 3 000 000 DM; für die Errichtung von 80 Dozenturen an deutschen Hochschulen (pro Dozentur durchschnittlich 15 000 DM persönliche Kosten und 30 000 DM sachliche Kosten) 3 600 000 DM; für die Errichtung von 150 Assistentenstellen 3 000 000 DM. Die Vergabe dieser Mittel erfolgt nach einem gemeinsamen, von der Konferenz der Kultusminister, dem Bundesministerium des Innern und der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu erstellenden Plan. Bonn, den 21. Juni 1956. Ollenhauer und Fraktion. Anlage 24 zu Drucksache 2465 (Vgl. S. 8213 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 2452, 1900). Einzelplan 20, Bundesrechnungshof. Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Conring. Die Einnahmen des Einzelplans 20 haben sich bei den Fortdauernden Einnahmen von 5400 DM des Vorjahres auf 6800 DM, die Einmaligen Einnahmen von 2000 DM auf 2500 DM erhöht, so daß die Gesamteinnahmen von 7400 DM (1955) auf 9300 DM (1956) gestiegen sind. Der Zuschuß hat sich insgesamt von 6 595 400 DM des Vorjahrs auf 7 063 900 DM erhöht. Daran sind in erster Linie die Personalausgaben beteiligt: die Zahl der Beamten hat sich um 13, die Zahl der Angestellten um 5 vermehrt. Der Haushaltsausschuß hat dieser Stellenvermehrung zugestimmt unter Bewilligung einer zusätzlichen Ministerialratstelle. Dabei war die Überlegung maßgebend, daß eine dem wachsenden Umfang der Bundesbehörden angepaßte Personalvermehrung des Bundesrechnungshofs unvermeidbar ist, um möglichst gegenwartsnahe Ergebnisse der Prüfungs- und Gutachtertätigkeit des Bundesrechnungshofs sicherzustellen. — Die Sachausgaben haben sich von 943 800 DM des Vorjahrs auf 965 100 DM, also um 21 300 DM vermehrt; dabei hat der Haushaltsausschuß geringfügige Änderungen unter den Sachausgaben vorgenommen, die aber das Gesamtergebnis nicht beeinflussen. Die Einmaligen Ausgaben haben sich von 47 700 DM (1955) auf 31 300 DM (1956), also um 16 400 DM verringert. Der Haushaltsausschuß empfiehlt, den Einzelplan 20 mit den Änderungen anzunehmen, die sich aus dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses vom 8. Juni 1956 — Drucksache 2465 — ergeben. Bonn, den 19. Juni 1956 Dr. Conring Berichterstatter Anlage 25 Umdruck 649 (Vgl. S. 8213 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen 2466, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 24 wird gestrichen. Bonn, den 19. Juni 1956. Ollenhauer und Fraktion. Anlage 26 zu Drucksache 2467 (Vgl. S. 8214 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 1900, 2467). Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau. Berichterstatter: Abgeordneter Hilbert. Der Einzelplan 25 wurde in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 11. April 1956 beraten und verabschiedet. Nach einer kurzen Generalaussprache, an der sich der Bundesminister für Wohnungsbau und Redner aller Fraktionen beteiligten, wurde eine Erklärung des Bundesministers aus dem Jahre 1953 nochmals behandelt, nach der der Bundesminister damals glaubte, daß sein Ministerium in absehbarer Zeit wegen Erfüllung der Aufgaben aufgelöst werden könne. Der Minister stellte seine damaligen Ausführungen richtig und gab Aufschluß über den derzeitigen Stand des Wohnungsbaus in der Bundesrepublik. Zu den bisherigen Aufgaben sei eine wichtige neue Aufgabe hinzugekommen, nämlich die Bauten für den Luftschutz. Aus diesem Grunde seien auch im diesjährigen Haushaltsplan mehr Mittel angefordert und auch einige neue Personalstellen notwendig geworden. Für Luftschutzzwecke sind in diesem Haushalt erstmals für Erprobungs- (Hilbert) bauten und wissenschaftliche Förderung des baulichen Luftschutzes insgesamt 4,9 Millionen DM bereitgestellt. Im Laufe der Beratung der einzelnen Kapitel und Titel wurden verschiedene Änderungen beschlossen, die aus Drucksache 2467 ersichtlich sind. Der Haushalt des Bundesministeriums schließt mit folgenden Zahlen ab: 1. Ordentlicher Haushalt Einnahmen 63 536 600 DM Ausgaben 320 058 300 DM 2. Außerordentlicher Haushalt Ausgaben 843 972 000 DM, also ein Mehr im ordentlichen Haushalt an Einnahmen in Höhe von 5 457 600 DM und an Ausgaben in Höhe von 62 802 000 DM. Die Mehrausgaben sind vornehmlich auf die neu hinzugekommenen Aufgaben für Luftschutzbauten und notwendige Bauten für die Verteidigungskräfte zurückzuführen. Gleichzeitig hatte der Haushaltsausschuß über den Antrag der Abgeordneten Huth, Dr. Hesberg — Drucksache 2036 —, Kredite für den Altwohnungsbestand, zu befinden. Zufolge dieses Antrags wurden im Kap. 25 03 Tit. 608 insgesamt 7,5 Millionen DM bereitgestellt, um für den Altwohnungsbau Zinsverbilligung zu gewähren. Der vorgenannte Antrag wurde durch diese Beschlußfassung für erledigt erklärt. Ich habe daher im Auftrag des Haushaltsausschusses die auf Drucksache 2467 vom 8. Juni 1956 formulierten Anträge an das Haus zu stellen. Bonn, den 20. Juni 1956 Hilbert Berichterstatter Anlage 27 Umdruck 648 (Vgl. S. 8214 B, 8215 B, 8217 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2467, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 2503 wird ein neuer Tit. 532 a eingefügt: Tit. 532 a Darlehen für den Wohnungsbau zugunsten der beschleunigten Lagerauflösung 60 000 000 DM. Der Titel erhält folgende Erläuterung: Darüber hinaus sind zur Beschleunigung der Auflösung der Flüchtlingslager die Länder durch Vorfinanzierung der ihnen in den Jahren 1955 bis 1968 pauschaliert zufließenden Kriegsfolgenhilfemittel (§ 11 in Verbindung mit § 21 a des Ersten Überleitungsgesetzes in der Fassung vom 28. April 1955 — Bundesgesetzbl. I S. 193 —) in den Stand zu versetzen, ihrerseits für die Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Lagerbewohnern rechtzeitig Vorsorge zu treffen. 2. In Kap. A 2503 wird ein neuer Tit. 531 eingefügt: Tit. 531 Darlehen für den Wohnungsbau für die innere Umsiedlung (innere Evakuiertenrückführung 100 000 000 DM Der Tit. 531 erhält folgende Erläuterung: Die Mittel sind auf Grund des Bundesevakuiertengesetzes vom 14. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 586) gemäß § 14 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Buchstabe a zweiter Halbsatz des Ersten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1047) bereitzustellen. Darüber hinaus sind zur Beschleunigung der Evakuiertenrückführung innerhalb der Länder Vorschriften über die angemessene Berücksichtigung der Evakuierten bei der Zuteilung des neu geschaffenen Wohnraums zu erlassen (§ 9 Abs. 4 des Bundesevakuiertengesetzes). Durch Bereitstellung von Mitteln auch in künftigen Rechnungsjahren und Berücksichtigung der Evakuierten bei der Zuteilung des neu geschaffenen Wohnraums ist sicherzustellen, daß die Rückführung der Evakuierten in drei Jahren abgeschlossen werden kann. Bonn, den 19. Juni 1956. Ollenhauer und Fraktion. Anlage 28 zu Drucksache 2468 (Vgl. S. 8217 B) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 2468, 1900). Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Keller. Die Verwaltung des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte ist auch in diesem Jahre vom Gesichtspunkt der Sparsamkeit beherrscht. Im Ministerium selbst sind Personalvermehrungen nicht vorgenommen worden; bei den Notaufnahmedienststellen besteht lediglich eine ganz geringfügige Vermehrung um 5 Arbeiter. Auch bei den Sachausgaben der Verwaltung ist eine sehr sparsame Haushaltsführung festzustellen. Für die Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen der Notaufnahmestellen mußte der Titel in diesem Jahr auf 40 000 DM erhöht werden, weil sich die Beschaffung neuer Diensträume für die Notaufnahmestelle in Gießen als unumgänglich notwendig erwiesen hat. Auch ist im Notaufnahmeverfahren die erstmalige Anschaffung von Schreib-, Rechen- und anderen Büromaschinen im Betrage von 24 000 DM notwendig geworden. Größere Veränderungen haben sich bei einigen Positionen der Allgemeinen Ausgaben des Kap. 26 01 ergeben. Bei Tit. 303 hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die Unterstützung von Kriegsgefangenen, Straf- und Untersuchungsgefangenen sowie Internierten in ausländischem Gewahrsam etwas anzuheben. Aus demselben Titel werden auch die einmaligen Unterstützungen für aus ausländischem Gewahr- (Dr. Keller) sam eintreffende Gefangene bestritten. Hier ist gemäß dem Antrage Drucksache 2083 eine Erweiterung dahin erfolgt, daß auch die nach dem 1. Oktober 1955 im Bundesgebiet oder Berlin (West) eintreffenden Aussiedler und ihnen gleichgestellte Personen diese einmalige Unterstützung zugewendet erhalten sollen. Der Titel ist infolgedessen in diesem Jahre mit einem Gesamtbetrage von 5 000 000 DM ausgestattet. Die Unterstützung von Angehörigen zum Besuch von Kriegsgefangenen sowie Straf- und Untersuchungsgefangenen in ausländischem Gewahrsam ist den eingetretenen Veränderungen entsprechend von 40 000 DM auf 30 000 DM gesenkt worden. Die Zuschüsse an Organisationen und Verbände, die der Eingliederung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten dienen, sind in diesem Jahre um 20 000 DM gesenkt veranschlagt und mit insgesamt 280 000 DM ausgewiesen, da nach Meinung der Bundesregierung die in Frage kommenden Verbände sich zwischenzeitlich hinreichend gefestigt haben. Zuschüsse zur Erhaltung und Auswertung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge (Tit. 601) wurden im Zuge der Ausschußberatungen von 800 000 DM auf 900 000 DM erhöht. Hierfür erfolgte eine Senkung der für die Herstellung, den Ankauf und die Verbreitung von Informationsmaterial (Tit. 300) mit 650 000 DM vorgesehenen Mittel um 100 000 DM auf 550 000 DM. Außerdem dürfen bei dieser Position durch etwa zu erzielende Minderausgaben freiwerdende Mittel bis zum Betrage von 100 000 DM beim Tit. 601 zusätzlich verwendet werden. Der Tit. 602 für Suchdienstaufgaben und dokumentarische Erfassung Kriegs- und Zivilgefangener, Wehrmachtsvermißter, Zivilverschleppter und vermißter Heimatvertriebener ist infolge der besonderen aktuellen Anforderungen mit 6 930 500 DM stark vermehrt ausgestattet worden. Als neue Aufgabe im Bereich des Ministeriums tritt die Finanzierung des Internationalen Suchdienstes in Arolsen in Erscheinung, welche auf einer Rechtsverpflichtung infolge des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen beruht. Als Ersatz für den Fortfall der Begünstigungen nach den §§ 7 e und 10 a des Einkommensteuergesetzes war seinerzeit die Gewährung von Beihilfen an in Frage kommende Vertriebene und Flüchtlinge festgesetzt worden. Da die nach dem Bundesvertriebenengesetz hierfür zur Verfügung stehenden 7 000 000 DM sich als für den tatsächlichen Bedarf nicht ausreichend erwiesen haben, ist nunmehr die notwendige Ergänzung erfolgt und während der Ausschußberatungen ein neuer Tit. 604 mit 3,5 Millionen DM hierfür eingestellt worden. Für die Gesamterhebung zur Klärung des Schicksals der ehemaligen deutschen Bevölkerung in den Vertreibungsgebieten steht in diesem Jahre ein zweiter Teilbetrag ebenfalls in Höhe von 1,5 Millionen DM zur Verfügung. Bonn, den 20. Juni 1956 Dr. Keller Berichterstatter Anlage 29 Umdruck 654 (Vgl. S. 8217 B, 8219 D) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2468, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2601 — Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte - 1. In Tit. 300 — Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial — ist der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. 2. In Tit. 600 — Zuschüsse an Organisationen und Verbände, die der Eingliederung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten dienen — ist der Ansatz auf 350 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 19. Juni 1956. Seiboth und Fraktion. Anlage 30 Umdruck 667 (Vgl. S. 8218 B, 8220 A) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2468, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 2601 ist in Tit. 603 — Zuwendungen zur Betreuung der heimatlosen Ausländer — der Ansatz von 100 000 DM auf 300 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 19. Juni 1956. Kuntscher Dr. Baron Manteuffel-Szoege Dr. Czaja Gräfin Finckenstein Kunze (Bethel) und Fraktion. Anlage 31 Umdruck 664 (Vgl. S. 8220 A, 8222 A) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksachen 2469, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 2701 wird folgender neuer Titel eingefügt: Tit. 305 Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben der deutschen Hochschulen 2 000 000 DM. Bonn, den 20. Juni 1956. Dr. Vogel Dr. Krone und Fraktion Dr. Blank (Oberhausen) von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Dr. Schild (Düsseldorf) Dr. Brühler und Fraktion. Anlage 32 zu Drucksache 2470 (Vgl. S. 8222 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 1900, 2470). Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates. Berichterstatter: Abgeordneter Frühwald. Der Einzelplan 28 wurde in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 12. April 1956 beraten. Die Ausgaben haben sich unwesentlich erhöht. Ausgabenerhöhungen bei den Personaltiteln sind durch Hebungen in den Dienstaltersstufen der Gehälter für die Beamten und durch die veränderten Tarifvereinbarungen für Angestellte und Arbeiter bedingt. Unter den Einmaligen Ausgaben bei Tit. 880 erscheint als neuer Ansatz die Beschaffung einer verwaltungseigenen Fernmeldeanlage. Durch den Erwerb des Dienstgebäudes wurde auch die bisher gemietete Fernmeldeanlage miterworben. Der außerplanmäßigen Ausgabe zum Ankauf des Grundstückes hat der Haushaltsausschuß in seiner Sitzung am 14. Dezember 1955 zugestimmt. Dadurch werden sich die Einnahmen um die Mietbeträge erhöhen, die von den noch im Dienstgebäude wohnenden Privatmietern zu zahlen sind. Die Ausgaben werden sich durch den Wegfall der Mietkosten für das Dienstgebäude ermäßigen. Der Haushaltsausschuß empfiehlt, den Einzelplan 28 unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Bonn, den 15. Juni 1956 Frühwald Berichterstatter Anlage 33 Umdruck 650 (Vgl. S. 8222 A, C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates (Drucksachen 2470, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 28 wird gestrichen. Bonn, den 19. Juni 1956. Ollenhauer und Fraktion. Anlage 34 zu Drucksache 2471 (berichtigt) (Vgl. S. 8222 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 2471, 1900). Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familienfragen. Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gleissner (München). Aufgaben und Tätigkeitsgebiet des Bundesministeriums für Familienfragen sind im Vorwort zu Einzelplan 29 festgelegt, und zwar auch im Berichtsjahr im gleichen Umfang wie bei Einrichtung des Ministeriums. Dementsprechend ist auch der Organisationsplan des Ministeriums unverändert geblieben. Das Ministerium besteht aus einer Fachabteilung unter Leitung eines Ministerialdirektors, der zugleich Vertreter des Ministers ist; die Fachabteilung ist unterteilt in fünf Fachreferate. Der Gesamtpersonalstand beläuft sich unverändert auf 34 Beamte, Angestellte und Arbeiter. Auch der Haushaltsplan 1956 verzeichnet keine Personalvermehrung oder Erhöhung von Sachausgaben. Die Gesamtausgaben liegen vielmehr etwas niedriger als im zurückliegenden Haushaltsjahr. Es muß vermerkt werden, daß beim Familienministerium seit seiner Einrichtung keine Ausweitung zu verzeichnen ist. Ich bitte, dem Antrag des Haushaltsausschusses zuzustimmen, den Entwurf des Einzelplans 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familienfragen — entsprechend der Drucksache 2471 anzunehmen. Bonn, den 19. Juni 1956 Dr. Gleissner (München) Berichterstatter Anlage 35 Umdruck 651 (Vgl. S. 8222 D, 8226 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familienfragen (Drucksachen 2471, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: Der Einzelplan 29 wird gestrichen. Bonn, den 19. Juni 1956. Ollenhauer und Fraktion. Anlage 36 Umdruck 659 (Vgl. S. 8222 D, 8226 B) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familienfragen (Drucksachen 2471, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: Der Einzelplan 29 wird gestrichen. Bonn, den 19. Juni 1956. Seiboth und Fraktion. Anlage 37 zu Drucksache 2472 (Vgl. S. 8226 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 2472, 1900). Einzelplan 30, Bundesminister für besondere Aufgaben. Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gleissner (München). Für den Geschäftsbereich der Bundesminister für besondere Aufgaben ergeben sich wesentliche (Dr. Gleissner [München]) organisatorische Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Durch Ausscheiden des Bundesministers Dr. Tillmanns und durch Ernennung eines Bundesminister: für besondere Aufgaben zum Bundesminister für Atomfragen sind zwei der Bundesminister für besondere Aufgaben weggefallen. Den verbleibenden beiden Bundesministern für besondere Aufgaben sind durch Beschluß des Bundeskabinetts zwei Aufträge größeren Umfanges erteilt worden, und zwar durch Beschluß vom 7. August 1954 der Auftrag, die Lage des gesamten unselbständigen Mittelstandes zu prüfen und dem Bundeskabinett geeignete Maßnahmen zu einer Verbesserung vorzuschlagen, und durch Beschluß vom 16. Februar 1955 der Auftrag, den Vorsitz des interministeriellen Ausschusses Wasser zu übernehmen und in dieser Eigenschaft Fragen des Wasserrechts, der Wasserwirtschaft und des Wasserhaushalts zu koordinieren. Der Ausschuß hat sich eingehend damit beschäftigt, der organisatorischen Änderung im Bereich der Bundesminister für besondere Aufgaben bei den Personal- und Sachtiteln Rechnung zu tragen. Dadurch ergeben sich im Unterschied zur ursprünglichen Regierungsvorlage eine Reihe von Änderungen. Bei den Personaltiteln verbleiben nur mehr 6 beamtete Kräfte; die Ausgaben für die Bezüge der Minister und der planmäßigen Beamten betragen nunmehr 233 500 DM gegenüber 431 000 DM, die Ausgaben für die Bezüge der nichtbeamteten Kräfte noch 120 500 DM gegenüber 185 800 DM im Entwurf. Bei den Sachausgaben wurden entsprechend fast alle Sachtitel etwa nur zur Hälfte in Ansatz gebracht. So sind u. a. bei Tit. 200, Geschäftsbedürfnisse, anstatt 7 700 DM noch 4 000 DM; bei Tit. 202, Bücherei, anstatt 5 500 DM 2 800 DM; bei Tit. 203, Post- und Fernmeldegebühren, anstatt 30 000 DM noch 15 000 DM; bei Tit. 208, Betrieb von Dienstfahrzeugen, anstatt 30 000 DM die Summe von 15 000 DM; bei Tit. 215, Reisekostenvergütungen, anstatt 23 000 DM 11 500 DM; bei Tit. 240 anstatt 40 000 DM zur Verfügung der Bundesminister noch 20 000 DM ausgebracht. Bei den einmaligen Ausgaben sind durch Beschluß des Ausschusses bei Tit. 850 die für die Anschaffung von verwaltungseigenen Fahrzeugen vorgesehenen Mittel in Höhe von 51 100 DM auf 26 300 DM gekürzt worden, wobei der verbleibende Betrag gesperrt worden ist. Unter Tit. 950 wurden die Kosten der „Prüfung der Lage des unselbständigen Mittelstandes" erstmalig für das Haushaltsjahr in voller Höhe von insgesamt 152 600 DM, bei Tit. 951 die Kosten des „Interministeriellen Ausschusses Wasser" entsprechend dem Regierungsentwurf in Ansatz gebracht. Ich bitte, dem Antrag des Haushaltsausschusses zuzustimmen, den Entwurf des Einzelplans 30 — Bundesminister für besondere Aufgaben — für das Rechnungsjahr 1956 mit den Änderungen, die sich aus der Drucksache 2472 ergeben, anzunehmen. Bonn, den 19. Juni 1956 Dr. Gleissner (München) Berichterstatter Anlage 38 Umdruck 652 (Vgl. S. 8226 C, 8230 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 30, Bundesminister für besondere Aufgaben (Drucksachen 2472, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: Der Einzelplan 30 wird gestrichen. Bonn, den 19. Juni 1956. Ollenhauer und Fraktion. Anlage 39 Umdruck 660 (Vgl. S. 8226 C, 8230 C) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1956, Einzelplan 30, Bundesminister für besondere Aufgaben (Drucksachen 2472, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: Der Einzelplan 30 wird gestrichen. Bonn, den 19. Juni 1956. Seiboth und Fraktion. Anlage 40 zu Drucksache 2474 (Vgl. S. 8233 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) Einzelplan 32 — Bundesschuld (Drucksachen 1900, 2474). Berichterstatter: Abgeordneter Wacker (Buchen) Der Einzelplan 32 enthält neben den Einnahmen und Ausgaben der Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg und der Außenstelle Berlin die Kapitel über die Verzinsung und Tilgung, ferner das Kap. 32 07 „zum Ankauf von Schuldurkunden des Bundes", das Kap. 32 08 für „Inanspruchnahme aus Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen" und schließlich das Kap. 32 09 mit den Ausgaben für die Schulden des Bundes, die nicht der Bundesschuldenverwaltung unterliegen. Der Zuschußbedarf des Einzelplans 32 beträgt im ordentlichen Haushalt 1653,3 Millionen DM gegenüber 1482 Millionen DM im Rechnungsjahr 1955. Für die Einnahmen aus Anleihen zur Bedienung des außerordentlichen Haushalts enthält der Einzelplan 32 das Kap. A 32 01, das mit einem Überschuß von 1078,9 Millionen DM gegenüber 1653,9 Millionen DM im Vorjahre abschließt. Zum Kap. 32 03 — Bundesschuldenverwaltung — Der Stand an beamtetem Personal ist gegenüber 1955 unverändert geblieben. Im gehobenen Dienst sind zwei Stellenhebungen vorgesehen, und zwar soll die Stelle eines Büroleiters von A 3 b nach A 2 d und die des Leiters der Lochkartenstelle von Gruppe A 4 a 1 nach A 3 b gehoben werden. Die Maßnahme wird mit dem Umfang und der Bedeutung der Aufgaben, die mit diesen Stellen verbunden sind, begründet. Bei den nichtbeamteten Kräften ist der Bestand gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändert geblieben; auch hier sind nur innerhalb der Vergütungsgruppen einige Ver- (Wacker [Buchen]) besserungen eingetreten. Dabei handelt es sich in der Hauptsache um acht Angestellte der Lochkartenstelle, die aus tariflichen Gründen von Vergütungsgruppe VIII nach VII gebracht werden mußten. Außerdem ist eine Stelle der Vorprüfstelle von Vergütungsgruppe VII nach VI b gehoben worden, um die Vorprüfungsstelle mit einer weiteren zur Feststellung berechtigten Kraft auszustatten. Bei den Sachausgaben sind keine wesentlichen Veränderungen eingetreten. Sie haben sich von 448 000 DM auf rund 398 000 DM im Rechnungsjahr 1956 ermäßigt. Dabei ist hervorzuheben, daß die Reisekosten für Inlands- und Auslandsreisen von je 20 000 DM im Vorjahr auf 9- bzw. 10 000 DM zurückgegangen sind. Auch bei den allgemeinen Ausgaben ist eine wesentliche Verringerung festzustellen, und zwar von rund 60 Millionen DM im Jahre 1955 auf rund 15 Millionen DM im Rechnungsjahr 1956. Die Ursache ist darin zu suchen, daß im Rechnungsjahre 1956 nicht mit der Aufnahme einer Anleihe gerechnet wird, so daß die dadurch entstehenden Kosten, Disagio, Bankenprovision, nicht veranschlagt zu werden brauchten. Kap. 32 05 — Verzinsung — enthält die Ausgaben für die Verzinsung der fundierten und schwebenden Schuld des Bundes. Der Zuschußbedarf dieses Kapitels hat sich von 517 Millionen DM auf 600 Millionen DM erhöht. Eine Vermehrung um 50 Millionen DM ist bei Tit. 683 für die Bedienung der verbrieften Reichsschuldtitel auf Grund des in Vorbereitung befindlichen Kriegsfolgenschlußgesetzes eingetreten, da die Verzinsung dieser Forderungen nach dem Gesetzentwurf vom 1. April 1955 an eintreten soll. Der Ansatz bei Tit. 680 für die Verzinsung der Anleihen des Bundes wird sich um rund 887 000 DM vermindern, da die Zinsen für eine Anleihe des Bundes aus ERP-Mitteln erstattet werden. Der Gesamtbedarf des Kap. 32 06 für die Tilgung hat sich von 244 Millionen DM auf 419 Millionen DM im Rechnungsjahr 1956 erhöht. In der Hauptsache ist diese Vermehrung allerdings auf die Verlagerung eines größeren Ausgabeansatzes aus dem Kap. 09 in das Kapitel für Tilgungen zurückzuführen, und zwar handelt es sich dabei um einen Posten von 168 Millionen DM für Zahlungen an die USA aus den Verbindlichkeiten für die Lieferung von Überschußgütern. Neu hinzugekommen ist ein Ausgabeansatz bei Tit. 687 in Höhe von rund 38 Millionen DM für die im Rechnungsjahr 1956 stattfindende Einlösung der Prämienschatzanweisungen, die am 1. September 1956 fällig werden. Das Kap. 32 07 zum Ankauf von Schuldurkunden des Bundes erhält einen Ansatz von 66,5 Millionen DM. Der Ansatz betrifft in der Hauptsache den Ankauf von Wertpapieren, die im Zuge des kürzlich mit der schwedischen Regierung geschlossenen Vertrages über die Liquidierung des deutschen Vermögens in Schweden von der Bundesregierung übernommen werden. Das letzte Kapitel dieses Einzelplanes mit den Schulden des Bundes, die nicht der Verwaltung der Bundesschuldenverwaltung unterliegen, schließt mit einem Zuschußbedarf gegenüber dem Vorjahre ab. Echte Erhöhungen sind in nennenswertem Umfang nicht eingetreten. Die wesentliche Verringerung ist in der bereits erwähnten Verlagerung größerer Ansätze in andere Kapitel begründet. Als einziger neuer Ausgabeposten erscheint ein Betrag von 877 000 DM auf Grund der Ergänzungsliste, der gemäß dem mit der jugoslawischen Republik kürzlich geschlossenen Vertrage zu zahlen ist. Im außerordentlichen Haushalt sind im Kap. 01 die Einnahmen aus Anleihen veranschlagt, die im Rechnungsjahre 1956 1209,1 Millionen DM gegen 1653,9 Millionen DM im Vorjahr ergeben sollen. Bonn, den 22. Juni 1956 Wacker (Buchen) Berichterstatter Anlage 41 zu Drucksache 2475 (Vgl. S. 8233 D) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 1900, 2475) Einzelplan 33, Versorgung Berichterstatter: Abgeordneter Seidel (Fürth) Der Einzelplan 33, Versorgung, seit dem Rechnungsjahr 1955 erstmalig aus den Kap. 40 07, 40 08 und 60 03 zwecks Haushaltsklarheit in einem Einzelplan zusammengefaßt und die Kap. 33 03, 33 06, 33 07 und 33 08 ausweisend, ist um das neue Kap. 33 04 ergänzt worden. Mit dem Entstehen und dem Aufbau der Bundeswehr ergibt sich zwangsläufig die Aufnahme der Versorgung der Soldaten der Bundeswehr im ordentlichen Haushalt. Diese neuen Ausgaben werden im ordentlichen Haushalt Rechnungsjahr 1956 erstmalig unter dem neuen Kap. 33 04 ausgebracht. Dem Einzelplan 33, Versorgung, sind zu den bisherigen 4 Anlagen noch 2 weitere Anlagen hinzugefügt worden. Die Anlagen dienen der Nachweisung der Zahl von Personen, für die der Bund Aufwendungen im Sinne der Versorgung erfüllt. Mit den 2 weiteren Anlagen wurde dieser Nachweis auch auf die laufenden Versorgungsfälle nach dem Gesetz zu Art. 131 GG ausgedehnt. Der Haushaltsausschuß begrüßt diese Erweiterung; er wünscht, daß in Zukunft in den Anlagen jeweils die Vorjahreszahlen zwecks Vergleichs aufgenommen werden. Bei Kap. 33 03, Versorgung der Bundesbeamten, sind die Ansätze unverändert geblieben. Die Ansätze des neuen Kap. 33 04, Versorgung der Soldaten der Bundeswehr, sind geschätzt, da für dieses Kapitel noch keine Erfahrungen vorliegen. Der vorläufig geschätzte Ausgabebetrag wird in Höhe von 898 000 DM ausgewiesen. Der gesamte Ausgabebetrag ist durch Tit. 222 des gleichen Kapitels als Minderausgabe infolge Erstattungen aus dem Verteidigungshaushalt gemäß § 58 RWB von Aufwendungen des Bundesministers der Finanzen für die Versorgung der Soldaten der Bundeswehr in diesem Kap. 33 04 wieder ausgeglichen. Bei Kap. 33 06, Versorgungsausgaben, die durch das Zweite Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 (BGBl. I S. 774) vom Bund übernommen worden sind, bleiben die Ansätze unverändert. Bei Kap. 33 07, Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Ange- (Seidel [Fürth]) hörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen, wurde der Ansatz von Tit. 4 (Ausgleichsbeträge nach § 14 und Beträge nach § 17 des Gesetzes zu Art. 131 GG) von 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Die ausgewiesenen Ist-Beträge aus dem Jahre 1955 in Höhe von 55 000 000 DM veranlaßten den Haushaltsausschuß, eine Erhöhung des Ansatzes vorzunehmen. Der Ansatz von Tit. 153 (Übergangsgehälter) wurde von 84 440 000 DM auf 80 000 000 DM herabgesetzt. Eine im Laufe des Rechnungsjahres 1955 erzielte, wenn auch sehr unzureichende Verringerung der Zahl der Versorgungsberechtigten rechtfertigt diese Kürzung. Auf Grund des vorliegenden Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen — Drucksache 2255 — wurde für das Rechnungsjahr 1956 ein neuer Tit. 199 geschaffen und mit dem vorsorglichen Betrag von 100 000 000 DM ausgewiesen. Bei Kap. 33 08, Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen, sind die Ansätze unverändert geblieben. Der Haushaltsausschuß brachte seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, daß es im Jahre 1955 abermals nicht gelungen war, eine erhebliche Verminderung der Versorgungsberechtigten aus dem Kreis der ehemaligen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und eine vermehrte Einstellung in die Bundesverwaltung gegenüber dem Vorjahr zu erreichen. Er hofft, daß u. a. mit dem weiteren Auf- und Ausbau des Bundesverteidigungsministeriums die beschleunigte Unterbringung des gesamten Personenkreises erreicht werden kann. Im Namen des Haushaltsausschusses empfehle ich, den Entwurf des Einzelplans 33 mit den Änderungen, die sich aus dem Mündlichen Bericht des Ausschusses — Drucksache 2475 — ergeben, anzunehmen. Bonn, den 13. Juni 1956 Seidel (Fürth) Berichterstatter Anlage 42 Umdruck 655 (Vgl. S. 8233 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956 Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 2475, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 33 08 wird Tit. 162 — Ehrensold für die Träger höchster deutscher Kriegsauszeichnungen des Ersten Weltkrieges — gestrichen. Bonn, den 19. Juni 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 43 zu Drucksache 2476 (Vgl. S. 8234 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 2476, 1900) Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt nichtdeutscher Streitkräfte Berichterstatter: Abgeordneter Friese I. Allgemeines Der Einzelplan 35, der an Stelle seiner bisherigen Bezeichnung „Verteidigungslasten" die Bezeichnung „Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt nichtdeutscher Streitkräfte" trägt, schließt auf der Ausgabenseite mit einem Betrag von 3 133 907 700 DM und auf der Einnahmenseite mit einem Betrag von 26 075 000 DM ab. In seiner Gestaltung hat sich gegenüber dem Vorjahr durch den Beitritt der Bundesrepublik zum Nordatlantikpakt eine zwangsläufige Änderung ergeben, weil die Aufwendungen für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung einschließlich der Aufwendungen für die deutschen Streitkräfte im Hinblick auf die Systematik des Bundeshaushalts in den Einzelplan für das Bundesministerium für Verteidigung (Einzelplan 14) einzustellen waren. Aus diesem Grunde ergab sich für den zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen gehörenden Einzelplan 35 im Vergleich zum Vorjahr eine erheblich geringere Veranschlagung von Mitteln. Während die Besatzungskosten und Auftragsausgaben in Berlin von der Bundesrepublik unverändert für das gesamte Rechnungsjahr 1956 zu tragen sind, ist für Stationierungskosten, welche die Bundesrepublik noch für eine Übergangszeit (6. Mai 1955 bis 5. Mai 1956) übernommen hat, nur der auf die Zeit vom 1. April bis 5. Mai 1956 entfallende Anteil veranschlagt. Außerdem waren Mittel vorzusehen, um die Ausgaben aus dem Besatzungskostenüberhang und dem Stationierungskostenüberhang leisten zu können. Bei dem Besatzungskostenüberhang handelt es sich um die am Schluß des Rechnungsjahres 1955 noch nicht verbrauchten Mittel für Besatzungsaufgaben im Geltungsbereich des Grundgesetzes und bei dem Stationierungskostenüberhang um Mittel, die für Stationierungsaufgaben bis zum 5. Mai 1956 noch nicht verbraucht wurden. Auf Grund der getroffenen Vereinbarungen dürfen die Ausgaben aus dem Besatzungskostenüberhang bis spätestens 5. November 1956 und die Ausgaben aus dem Stationierungskostenüberhang bis spätestens 5. Mai 1957 geleistet werden. Von den Ausgaben, welche die Bundesrepublik im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Aufenthalt nichtdeutscher Streitkräfte im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin zu tragen hat, werden die Aufwendungen auf Grund des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955 (BGBl. I S. '734), die für das Rechnungsjahr 1956 mit 190 + 14 = 204 Millionen DM veranschlagt sind, von besonderer finanzieller Bedeutung sein. Für den Einzelplan 35 hat sich folgende Gliederung als zweckmäßig herausgestellt: 1. Besatzungskosten und Auftragsausgaben in Berlin (Teil A Kap. 35 02 bis 35 04), 2. Stationierungskosten (Teil A Kap. 35 05), 3. Verwendung des Besatzungskostenüberhangs (Teil A Kap. A 35 02), (Friese) 4. Verwendung des Stationierungskostenüberhangs (Teil A Kap. A 35 05), 5. Verteidigungsaufwand, der im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Aufenthalt nichtdeutscher Streitkräfte in der Bundesrepublik und in Berlin entsteht (außer Stationierungskosten) (Teil B Kap. 35 11 a und b sowie Kap. A 35 11 a und b). II. Zu Teil A Im Teil A sind die Besatzungskosten in Berlin und die Stationierungskosten veranschlagt, und zwar 1. in den Kap. 35 02 bis 35 04 die Besatzungskosten einschließlich der Auftragsausgaben in Berlin, 2. im Kap. 35 05 die Stationierungskosten, 3. im Kap. A 35 02 die Verwendung des Besatzungskostenüberhangs, 4. im Kap. A 35 05 die Verwendung des Stationierungskostenüberhangs. Die Kosten zu Nr. 1 wurden unter titelmäßiger Aufgliederung mit insgesamt 194 249 700 DM veranschlagt. Die Mittel der Kap. 35 02 bis 35 04 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Der auf das Rechnungsjahr 1956 entfallende Anteil zu Nr. 2 beträgt 232 258 000 DM. Von einer titelmäßigen Aufgliederung mußte abgesehen werden, da entsprechende Unterlagen der Behörden der Streitkräfte nicht vorliegen. Der Besatzungskostenüberhang zu Nr. 3 wurde mit 1380 Millionen DM veranschlagt. Zur Leistung der Ausgaben steht ein Sonderkonto zur Verfügung, das bei der Bank deutscher Länder geführt wird. Die entsprechenden Einnahmen aus dem Sonderkonto, die den Gegenposten für die hier veranschlagten Ausgaben von 1380 Millionen DM bilden, werden dem Bundeshaushalt durch den Einzelplan 60 (Kap. A 60 02 Tit. 85) zugeführt. Der Stationierungskostenüberhang zu Nr. 4 wurde mit 902 Millionen DM veranschlagt. Zur Deckung dieser Ausgaben steht das bei der Bank deutscher Länder bestehende Sonderkonto zur Verfügung. Sowohl bei dem Besatzungskostenüberhang als auch bei dem Stationierungskostenüberhang mußten Globalbeträge veranschlagt werden, da eine titelmäßige Aufgliederung mangels entsprechender Unterlagen der Behörden der Streitkräfte nicht möglich ist. III. Zu Teil B Der im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Aufenthalt nichtdeutscher Streitkräfte in der Bundesrepublik und in Berlin entstehende Verteidigungsaufwand (außer Stationierungskosten) ist in zwei Kapiteln, getrennt nach dem Verteidigungsaufwand im Geltungsbereich des Grundgesetzes und den Besatzungsfolgekosten in Berlin, im ordentlichen und im außerordentlichen Haushalt veranschlagt (Kap. 35 11 a und b sowie Kap. A 35 11 a und b). Die einzelnen Titel wurden mit Geldansätzen versehen. Für den Geltungsbereich des Grundgesetzes sind insgesamt 390 800 000 DM und für Berlin insgesamt 34 600 000 DM vorgesehen. Ein erheblicher Teil, nämlich 190 + 14 = 204 Millionen DM, entfällt im ordentlichen Haushalt auf den Tit. 950 für Aufwendungen auf Grund des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955. Im außerordentlichen Haushalt sind Ausgaben größeren Umfangs die Aufwendungen für den Erwerb und die Aufschließung von Grundstücken, die von den Streitkräften zum Zwecke der Bebauung oder aus sonstigen Gründen in Anspruch genommen worden sind, in Höhe von 35 Millionen DM und die Aufwendungen für die sogenannten Schäfferplanbauten in Höhe von 60 Millionen DM. Mit diesen Mitteln werden zur Freimachung in Anspruch genommener Liegenschaften, insbesondere Wohnungen, Ersatzbauten für die Streitkräfte erstellt. Die Ansätze der Titel 712 bis 716 sind überwiegend für die Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen bestimmt. Bonn, den 16. Juni 1956 Friese Berichterstatter Anlage 44 Umdruck 656 (Vgl. S. 8234 A, C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956 Einzelplan 35; Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt nichtdeutscher Streitkräfte (Drucksachen 2476, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 33 05 — Stationierungskosten - 1 Die Tit. 300 bis 307 sind insgesamt um 50 000 000 DM zu kürzen. 2. Folgender neuer Titel ist einzufügen: Tit. 308 Unterhaltsleistung für uneheliche Kinder der Soldaten fremder Truppen 50 000 000 DM. Bonn, den 19. Juni 1956 Ollenhauer und Fraktion Anlage 45 zu Drucksache 2477 (Vgl. S. 8239 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 2477, 1900). Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen Berichterstatter: Abgeordneter Gengler Der Einzelplan 40 enthält die Aufwendungen für die sozialen Kriegsfolgeleistungen, die der Bund nach Art. 120 des Grundgesetzes trägt. Im einzelnen sind dies die Einnahmen und Ausgaben für a) die Kriegsfolgenhilfe (Kap. 40 03), b) die Umsiedlung und die Auswanderung (Kap. 40 04), c) den Lastenausgleichsfonds (Abführung der Ausgleichsabgaben) (Kap. 40 05), d) den Lastenausgleich (Leistungen des Bundes an den Lastenausgleichsfonds) (Kap. 40 06), e) die Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen (Kap. 40 09), (Gengler) f) die Kriegsgefangenenentschädigung (Kap. 4010). Die Mittel werden teils vom Innenministerium, teils vom Finanzministerium, vom Arbeitsministerium und vom Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte bewirtschaftet. Der Einzelplan 40 enthält im Rechnungsjahr 1956 keinen außerordentlichen Haushalt. Die Mittel des bisherigen Kap. A 40 03 sind bei Kap. 40 06 (Tit. 601), die Mittel des bisherigen Kap. A 4010 bei Kap. 40 10 (Tit. 530) veranschlagt. Der Zuschußbedarf für den Einzelplan 40 beträgt rund 7699 Millionen DM. Damit ist der Einzelplan der sozialen Kriegsfolgeleistungen einer der wichtigsten Einzelpläne des gesamten Bundeshaushalts. Zieht man zu den sozialen Kriegsfolgeleistungen noch die sonstigen Sozialleistungen des Bundes hinzu, die im Einzelplan 11 für die Arbeitslosenhilfe, die betriebliche Altersfürsorge und die Sozialversicherung mit einem Gesamtzuschußbedarf von rund 3994 Millionen DM veranschlagt sind, so ergibt sich ein Sozialhaushalt des Bundes mit einem Volumen von rund 11,7 Milliarden DM. Für das Gesetz zu Art. 131 GG wird im Rechnungsjahr 1956 mit einem Zuschußbedarf von rund 1084 Millionen DM gerechnet. Dazu kommen noch zahlreiche soziale Hilfen und Leistungen im weiteren Sinne, die über fast alle Einzelpläne des Bundeshaushalts verstreut sind. Wie bereits bei dem Bericht für das Rechnungsjahr 1955 und wiederholt bei anderer Gelegenheit ausgeführt worden ist, stellt die Gesamtheit dieser Leistungen eine soziale Großtat ersten Ranges der Bundesrepublik dar. Gegenüber den Vorjahren erfahren die sozialen Leistungen des Bundes eine weitere nicht unerhebliche Steigerung, die allein im Einzelplan 40 gegenüber dem Ansatz 1953 rund 2004,7 Millionen DM, dem Ansatz 1954 rund 1704,7 Millionen DM und dem Vorjahresansatz rund 1090 Millionen DM beträgt und nachstehend im einzelnen bei der Besprechung der Kapitel des Einzelplans 40 dargestellt wird. Kap. 40 03 Kriegsfolgenhilfe Die Einnahmen und Ausgaben der Kriegsfolgenhilfe werden auch im Rechnungsjahr 1956 durch die mit dem Vierten Überleitungsgesetz eingeleitete Finanzreform stark beeinflußt. Das Vierte Überleitungsgesetz, das am 1. April 1955 in Kraft getreten ist, hat für insgesamt vier der wesentlichsten Ausgabetitel eine Pauschalierung der Aufwendungen gebracht. Die Pauschbeträge werden nach den Nettoausgaben berechnet, die in den Ländern während eines Zeitraumes von 12 Monaten (vom 1. Juli 1953 bis 30. Juni 1954) entstanden sind. Sie umfassen den Bundesanteil (85 v. H.) und auch die Länderanteile (15 v. H.). Die Pauschbeträge für die Länder betragen im Rechnungsjahr 1956 95 v. H. der Nettoausgaben in dem Zeitraum vom 1. Juli 1953 bis 30. Juni 1954. Die genaue Höhe der den einzelnen Ländern zustehenden Pauschbeträge hat die Bundesregierung durch die Zweite Durchführungsverordnung zum Ersten Überleitungsgesetz mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt. Von der Pauschalierung sind die Kosten der individuellen Fürsorge für Sowjetzonenflüchtlinge und die Kosten der sozialen Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene ausgenommen. Soweit die Kriegsfolgenhilfe nicht pauschaliert wird, werden die Ausgaben und Einnahmen von den Ländern mit dem Bund im einzelnen verrechnet. Die Beteiligung des Bundes an den Fürsorgekosten für Sowjetzonenflüchtlinge beträgt 80 v. H.; die Kosten der sozialen Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene trägt der Bund sogar zu 100 v. H. Das Kapitel Kriegsfolgenhilfe weist gegenüber dem Vorjahr insofern Änderungen auf, als im Rechnungsjahr 1956 die Ansätze der pauschalierten Titel niedriger sind, dagegen der Ansatz für die Kosten der sozialen Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene um 4,4 Millionen DM erhöht wird, außerdem gesondert 3 Millionen DM zur Hergabe von Darlehen im Rahmen der Berufsfürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene bereitgestellt werden. Für einmalige Beihilfen an ehemalige politische Sowjetzonenhäftlinge werden 25 Millionen DM ausgebracht. Das sind 15 Millionen DM mehr als im Vorjahr. Trotz der geringeren Ansätze bei den pauschalierten Titeln steigt daher der Zuschußbedarf für die Kriegsfolgenhilfe im Rechnungsjahr 1956 gegenüber dem Ansatz des Vorjahres um rund 8 Millionen DM. Kap. 40 04 Umsiedlung und Auswanderung Von den Ansätzen des Kap. 40 04 werden die Ausgaben für die Titel 300 (Kosten der Umsiedlung von Heimatvertriebenen) und 301 (Kosten der Auswanderung von Kriegsfolgenhilfe-Empfängern) durch die Länder geleistet, während die Ausgaben für die übrigen Titel unmittelbar durch den Bund bewirkt werden. Die Titel 300 und 301 fallen unter die Pauschalierung. Um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden, die dem Zwischenstaatlichen Komitee für Europäische Auswanderung (ICEM) infolge eines Defizits entstanden sind, haben die Mitgliedstaaten die Zahlung von einmaligen Sonderbeiträgen vereinbart. Der einmalige Sonderbeitrag der Bundesrepublik beläuft sich auf 504 000 DM. Die Bundesregierung hat mit dieser Zusage die Erklärung verbinden können, daß sie nach Auslaufen des Flüchtlingshilfegesetzes der Vereinigten Staaten und der sonstigen bestehenden Verpflichtungen eine geförderte Auswanderung grundsätzlich nicht mehr durchführt, vielmehr künftig nur noch die Auswanderung von heimatlosen Ausländern und im Rahmen der Familienzusammenführung fördern wird. Als Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zum Wiedereingliederungsfonds des Europarats (Schneiter-Plan) ist im Rechnungsjahr 1956 ein Betrag von rund 7,2 Millionen DM veranschlagt. Das Hohe Haus hat in seiner 138. Sitzung am 23. März 1956 den Beitritt der Bundesrepublik zum Wiedereingliederungsfonds einstimmig befürwortet. Der Zuschußbedarf für das Kap. 40 04 hat sich trotz des neuen Ansatzes für den Beitrag zum Wiedereingliederungsfonds des Europarates um rund 7,2 Millionen DM, bei dem es sich um eine einmalige Leistung handelt, gegenüber dem Vorjahr nur um rund 5,6 Millionen DM erhöht. Vom Rechnungsjahr 1957 an kann mit einer erheblichen Verringerung des Zuschußbedarfs bei diesem Kapitel gerechnet werden. Kap. 40 05 Abführung der Ausgleichsabgaben an den Lastenausgleichsfonds Der Lastenausgleich ist im Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen mit zwei Kapiteln vertreten. Bei dem ersten (Abführung der Ausgleichs- (Gengler) abgaben an den Lastenausgleichsfonds) handelt es sich zwar um einen sehr erheblichen Betrag, der noch dazu gegenüber dem Ansatz für das Rechnungsjahr 1955 um 245 Millionen DM angewachsen ist; dieser Betrag von 2265 Millionen DM stellt jedoch nur einen durchlaufenden Posten dar. Die Ausgabe wird im Bundeshaushalt durch entsprechende Einnahmen im Einzelplan 60 ausgeglichen. Kap. 40 06 Leistungen des Bundes an den Lastenausgleichsfonds Das zweite Kapitel des Einzelplans 40, das Ausgaben für den Lastenausgleich enthält, betrifft die Leistungen des Bundes auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes. Beim Vergleich der vorliegenden Ansätze mit denen des Vorjahres ist zunächst zu berücksichtigen, daß keine Mittel mehr für die Erstattung der Teuerungszuschläge auf Grund des Soforthilfe-Anpassungsgesetzes aus dem Jahre 1951 veranschlagt sind. Im Rechnungsjahr 1956 wird der Aufwand des Ausgleichsfonds für Unterhaltshilfe voraussichtlich den Betrag von 800 Millionen DM nicht übersteigen. Da der Bund sich am Jahresaufwand für Unterhaltshilfe kraft Gesetzes mit einem Sechstel zu beteiligen hat, wird der Zuschuß des Bundes an den Ausgleichsfonds im Rechnungsjahr 1956 rund 133,3 Millionen DM betragen. Gegenüber dem Ansatz für das Vorjahr bedeutet dies eine Minderung um rund 35 Millionen DM. Neu ist die Veranschlagung der Mittel zur Verstärkung des Härtefonds im Lastenausgleich beim Kap. 40 06. Für diesen Zweck waren im Vorjahre im außerordentlichen Haushalt bei Kap. A 40 03 50 Millionen DM bereitgestellt worden. Die Mittel sind zur Gewährung von Darlehen und Beihilfen an Sowjetzonenflüchtlinge und sonstige Geschädigte im Sinne des § 301 des Lastenausgleichsgesetzes bestimmt und mit Rücksicht auf den ständigen Flüchtlingszustrom aus der sowjetischen Besatzungszone gegenüber dem Vorjahre in doppelter Höhe, also in Höhe von 100 Millionen DM, ausgebracht. Das Kap. 40 06 schließt danach mit einem Zuschußbedarf von rund 233,3 Millionen DM. Er liegt damit um rund 48,6 Millionen DM über dem Zuschußbedarf des Vorjahres. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß — wie bereits erwähnt — die Mittel zur Verstärkung des Härtefonds im Lastenausgleich im Vorjahre in Höhe von 50 Millionen DM bei Kap. A 40 03 veranschlagt waren. Setzt man diesen Betrag dem Zuschußbedarf des Vorjahres hinzu, so ergibt sich für das Rechnungsjahr 1956 eine geringfügige Minderung des Zuschußbedarfs um rund 1,4 Millionen DM. Kap. 40 09 Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen Der Kriegsopferversorgungshaushalt 1956 wird durch die Verabschiedung der am 1. April 1956 in Kraft getretenen Fünften Novelle zum Bundesversorgungsgesetz entscheidend beeinflußt. Diese bringt eine wesentliche Verbesserung der Versorgungsleistungen. Der sich aus der Fünften Novelle ergebende Mehrbedarf in Höhe von 772,2 Millionen DM wurde bei dem Verstärkungstitel 308 ausgebracht. Die Errichtung eines besonderen Verstärkungstitels war notwendig, da die Bestimmungen der Fünften Novelle sich auf die Ansätze nicht nur des Tit. 300, sondern auch der Tit. 303, 305 und 306 auswirken werden. Den Empfängern von Bezügen nach §§ 4, 5 und 8 des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden, vom 6. August 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 498), werden die gleichen Leistungen gewährt wie den Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Empfängern von Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen. Als weitere wesentliche Änderung der Ansätze ist die Erstattung der Mehraufwendungen bei Tit. 304 für kriegsversehrte Rentner und Kriegshinterbliebene an die Rentenversicherungsträger im Betrage von 432 Millionen DM zu nennen. Gegenüber dem Haushaltsjahr 1955 sind 64 Millionen DM mehr veranschlagt worden. Der Mehrbedarf ergibt sich daraus, daß im Haushaltsplan 1955 Mittel für die nach § 90 BVG zu erstattenden Anteile an den Leistungen auf Grund der Gesetze zur Änderung des Sozialversicherungs- und des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes nur für 8 Monate und auf Grund des Sonderzulagengesetzes überhaupt nicht veranschlagt waren. Bei den Bauvorhaben, für die unter den einmaligen Ausgaben Mittel in Höhe von rund 7,3 Millionen DM veranschlagt sind, handelt es sich gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 des Ersten Überleitungsgesetzes in der Fassung vom 28. April 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 193) um die Durchführung früher begonnener Bauten oder um solche, für die der Bund den Bauauftrag noch vor dem 1. April 1955 erteilt hat. Die Kosten für nach dem 31. März 1955 begonnene Bauten sind von den Ländern zu tragen. Die Kriegsopferversorgung schließt mit einem Zuschußbedarf von 4 119 462 000 DM ab, das sind rund 714 744 000 DM mehr, als für das Rechnungsjahr 1955 veranschlagt waren. Besonders zu betonen ist, daß die Ausgaben für Kriegsopfer, die im Rechnungsjahr 1955 rund 3449 Millionen DM betragen haben, trotz Rückgangs der Zahl der Versorgungsrentenempfänger infolge der mit dem Fünften Änderungsgesetz beschlossenen Erhöhung der Renten im Rechnungsjahr 1956 voraussichtlich 4140 Millionen DM betragen werden. Mit der Erhöhung der Kriegsopferrenten, die bekanntlich auf einem Initiativgesetz des Bundestages beruht, hat das Parlament den Willen bekundet, die Opfer beider Weltkriege an der wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen zu lassen. Kap. 40 10 Kriegsgefangenenentschädigung Für die Entschädigungsleistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz werden im Rechnungsjahr 1956 318 Millionen DM veranschlagt. Gegenüber den 200 Millionen DM des Vorjahres bedeutet dies eine Steigerung um 118 Millionen DM. Der Gesamtbedarf für die Entschädigungsleistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz ist noch nicht genau bekannt; die bisherigen Ermittlungen haben jedoch ergeben, daß die ursprünglichen Schätzungen, die sich auf 1,2 Milliarden DM beliefen, zutreffen dürften. Nach dem Gesetz sind diese Entschädigungsleistungen bis zum 2. Februar 1959 in der Reihenfolge der sozialen Dringlichkeit zu zahlen. Die Istausgaben in den Rechnungsjahren 1954 und 1955 betragen rund 250 Millionen DM. Unter Berücksichtigung der bisher geleisteten Ausgaben und des Ansatzes für 1956 beträgt der Bedarf für die Zahlung der Kriegsgefangenenentschädigung in den Rechnungsjahren 1957 und 1958 noch jeweils rund 318 Millionen DM. (Gengler) Der Ausschuß weist unter Anerkennung der im Rechnungsjahr 1956 höheren Veranschlagung um 118 Millionen DM ausdrücklich auf die Dringlichkeit einer möglichst schnellen Abwicklung der Entschädigungsleistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz hin. Die Ausbringung des Übertragbarkeitsvermerks bei Kap. 40 10 Tit. 300 verfolgt den Zweck, falls es die Kassenlage des Bundes und die konjunkturelle Lage zulassen, die Beendigung der Auszahlung der Entschädigungsleistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz etwa um ein Jahr vorzuziehen. Neben den eigentlichen Entschädigungsleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, sieht das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz als Kannleistung die Gewährung von Beihilfen zur Beschaffung von Hausrat sowie von Darlehen zur Wohnraumbeschaffung und zum Existenzaufbau vor. Im Vorjahr waren für Existenzaufbaudarlehen und Wohnraumbeschaffungsdarlehen in den außerordentlichen Haushalt Kap. A 4010 45 Millionen DM eingesetzt. Für Beihilfen zur Hausratbeschaffung konnten 5 Millionen DM aus dem Ansatz für die Kriegsgefangenenentschädigung im ordentlichen Haushalt Verwendung finden. Die im Vorjahre bei Kap. A 4010 bereitgestellten 45 Millionen DM konnten zwar restlos verplant, aber infolge der zeitraubenden Bewilligungsverfahren nur zu einem geringen Teil verausgabt werden. Von diesem Betrage stehen noch über 40 Millionen DM zur Auszahlung im Rechnungsjahr 1956 zur Verfügung. Im Rechnungsjahr 1956 sind für diesen Zweck bei Kap. 40 10 Tit. 530 40 Millionen DM veranschlagt. Einschließlich des Restbetrages von 40 Millionen DM können daher im Rechnungsjahr 1956 insgesamt 80 Millionen DM für die Gewährung der Existenzaufbau- und Wohnraumbeschaffungsdarlehen verausgabt werden. Hinzu kommen noch die vom Rechnungsjahr 1956 an g e s o n d e r t veranschlagten Mittel für die Gewährung von Beihilfen zur Beschaffung von Hausrat in Höhe von 5 Millionen DM. Steigerung der Sozialleistungen Gegenüber den Ansätzen für die Rechnungsjahre 1954 und 1955 haben die sozialen Kriegsfolgeleistungen 1956 somit folgende Steigerung erfahren: gegenüber 1954 1955 um um Mio DM Mio DM Kriegsfolgenhilfe . . . . 77,2 8,0 Umsiedlung und Auswanderung 5,8 5,6 Abführung der Ausgleichsabgaben an den Lastenausgleichsfonds . . . . 375,0 245,0 Leistungen des Bundes an den Lastenausgleichsfonds 7,1 — 1,4 Kriegsopferversorgung . . 983,9 714,8 Kriegsgefangenenentschädigung 308,0 118,0 zusammen 1 757,0 1 090,0 Der Bund kann auf diese Steigerung der Sozialleistungen stolz sein. Auf die Auswirkungen, die diese Steigerung der Sozialleistungen auf den Bundeshaushalt und damit auch auf die Wirtschaft hat, einzugehen, ist hier nicht meine Aufgabe. Namens des Haushaltsausschusses empfehle ich die Zustimmung zum Einzelplan 40 mit den aus der Drucksache 2477 ersichtlichen Änderungen. Bonn, den 18. Juni 1956 Gengler Berichterstatter Anlage 46 zu Drucksache 2477 (Ergänzung) (Vgl. S. 8239 C) Ergänzung zum Schriftlichen Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 2477, 1900). Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgelasten. Berichterstatter: Abgeordneter Gengler Die im Einzelplan 40 enthaltenen Leistungen in Höhe von fast 7,8 Milliarden DM für Kriegsfolgenhilfe, Umsiedlung und Auswanderung, Lastenausgleichsfonds, Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen der Kriegsgefangenenentschädigung beanspruchen ganz besondere Beachtung; dies sowohl in der Leistungsseite wie im finanziellen Bedarf. Der Einzelplan 40 hat diesmal nur einen ordentlichen Haushalt. An Einnahmen verzeichnet der Plan den Betrag von 45 661 000 DM, denen ein Ausgabebetrag von 7 744 160 000 DM gegenübersteht. Die Steigerung gegenüber 1955 beträgt 1 190 160 100 DM. Der Zuschußbedarf beträgt rund 7 699 Millionen. Damit ist der Einzelplan 40 einer der finanziell größten aller Haushaltspläne im Bundeshaushalt. Die darin enthaltenen Ausgaben beruhen im wesentlichen auf Einzelgesetzen. Der Einzelplan 40 enthält nur etwa zwei Drittel der Sozialleistungen des Bundes. Im Einzelplan 11 stehen weitere rund 3 994 Millionen DM. Mit diesen zusammen ergibt sich ein Sozialhaushalt des Bundes von rund 11,7 Milliarden DM. Hinzu kommen noch die sozialen Hilfen und Leistungen, die sich in den anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts befinden. Die Versorgungsleistungen auf Grund des Gesetzes zu Art. 131 GG, die früher im Einzelplan 40 enthalten waren, sind hier herausgenommen und in einem besonderen Plan 33 „Versorgung" enthalten. Wie im Bericht hervorgehoben, wird der Kriegsopferhaushalt 1956 entscheidend beeinflußt durch die am 1. April 1956 in Kraft getretene Fünfte Novelle zum Bundesversorgungsgesetz. Diese Novelle bringt eine wesentliche Verbesserung der Versorgungsleistungen, und zwar der Renten und der Heilbehandlung, in die der Versehrtensport einbezogen wird. Der sich hieraus ergebende Mehrbedarf von 777.2 Millionen DM ist in dem Verstärkungstitel 308 in Kap. 40 09 eingesetzt. Dieser Titel 308 bezieht sich nicht nur auf den Rententitel 300 und den Heilbehandlungstitel 303, sondern auch auf die Titel 305 und 306, nämlich die Unterhaltshilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen (Gengler) und die erstmals im Haushalt erscheinenden Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz. Den Empfängern von Bezügen nach den §§ 4, 5, und 8 des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins in Gewahrsam genommen wurden, wurden vom 6. August 1955 an die gleichen Leistungen gewährt wie den Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz. Zum Tit. 300 Unterteil 5 ist zu bemerken, daß für Kapitalabfindungen 60 Millionen veranschlagt sind. Das sind 15 Millionen mehr als im Haushalt 1955. Voraussichtlich wird aber der Betrag von 60 Millionen nicht ausreichen, insbesondere unter Berücksichtigung der Grundrentenerhöhung nach der Fünften Novelle zum Bundesversorgungsgesetz, die eine Nachkapitalisierung erforderlich macht. Sowohl als Berichterstatter wie auch auf Wunsch des Kriegsopferausschusses möchte ich — falls ein begründeter Mehrbedarf eintritt — an den Herrn Bundesfinanzminister die Frage richten, ob er in diesem Falle bereit ist, auf einen entsprechenden Antrag des zuständigen Arbeitsministeriums zu gegebener Zeit weitere Mittel für Kapitalabfindungen im Rahmen des Gesamtansatzes der Titel 300 und 308 bereitzustellen. Der Tit. 303 Kosten für Heilbehandlung und damit zusammenhängende Ausgaben enthält die stattliche Summe von 225 Millionen DM. In Übereinstimmung mit der Übung bis 1954 ist diese Summe in den Erläuterungen in Untertiteln näher aufgegliedert worden. Wie bereits bemerkt, hat die Heilbehandlung durch die Fünfte Novelle Erweiterungen erfahren, u. a. durch eine stärkere Einbeziehung des Versehrtensports als Heilbehandlungsfaktor. Noch eine Bemerkung zur Kriegsgefangenenentschädigung. Der Betrag für die Entschädigungsleistungen nach dem Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz ist gegenüber dem Vorjahr von 200 Millionen auf 318 Millionen DM, also um 118 Millionen DM erhöht worden. Das ermöglicht einen schnelleren Aufruf der Dringlichkeitsstufen. Bei aller Anerkennung dieser wesentlichen Verbesserung habe ich im Haushaltsausschuß das Erfordernis einer schnelleren Abwicklung der Entschädigungsleistungen nach dem Kriegsgefangenengesetz ausgesprochen. Dem hat sich auch der Haushaltsausschuß angeschlossen. Durch einen Übertragbarkeitsvermerk bei Kap. 40 10 Tit. 300 ist die haushaltsmäßige Möglichkeit gegeben, falls es die Kassenlage des Bundes und die konjunkturelle Lage zulassen, die Beendigung der Auszahlung der Entschädigungsleistungen etwa um ein Jahr vorzuziehen. Dadurch würden auch vielfach Beihilfen nach Teil II des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes nicht notwendig. Über diesen Teil verweise ich auf den Schriftlichen Bericht*). Betreffend Beschleunigung der Auszahlungen der Kriegsgefangenenentschädigung liegen dem Hohen Hause Entschließungen der SPD und CDU vor, die nach der Geschäftsordnung in der 3. Lesung des Bundeshaushalts zur Behandlung kommen. Der Einzelplan 40 ist gleichzeitig ein sozialer Leistungsbericht der Bundesrepublik. Er zeigt die besonderen Nöte, Aufgaben, Leistungen und Bela- *) Siehe Anlage 45. stungen mit ihren vielseitigen Auswirkungen. Dies zu würdigen ist Aufgabe aller. Namens des Haushaltsausschusses beantrage ich die Zustimmung zum Einzelplan 40 mit den in der Drucksache 2477 enthaltenen Änderungen. Bonn, den 22. Juni 1956 Gengler Berichterstatter Anlage 47 Umdruck 683 (Vgl. S. 8240 C) Änderungsantrag des Abgeordneten Bazille zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956 Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 2477, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 40 09 Tit. 650 — Zuschüsse für Anstalten, Einrichtungen und Organisationen, deren Bestrebungen der Heilfürsorge für Kriegsbeschädigte dienen — wird der Ansatz von 400 000 DM um 400 000 DM auf 800 000 DM erhöht und demzufolge in den Erläuterungen folgender Buchstabe g angefügt: g) für den weiteren Ausbau des Versehrtensportheims Isny (Allgäu) 400 000 DM Bonn, den 21. Juni 1956 Bazille Anlage 48 zu Drucksache 2479 (Vgl. S. 8241 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 2479, 1900). Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung Berichterstatter: Wacker (Buchen) Der Einzelplan 60 enthält wie bisher diejenigen Einnahmen und Ausgaben des Bundes, die keine Beziehung zu einem anderen Einzelplan haben, auf der Einnahmeseite also insbesondere die Einnahmen aus den Bundessteuern und Zöllen und aus den sonstigen Bundesabgaben. Die gesamten Einnahmen hieraus belaufen sich im Rechnungsjahr 1956 auf rund 28,2 Milliarden DM und liegen damit um rund 3 Milliarden DM höher als im Vorjahr. Hierbei ist zu bemerken, daß die zu erwartenden Steuerermäßigungen, die auf etwa 950 Millionen DM geschätzt werden, bereits berücksichtigt sind. Die seit Monaten in Gang befindliche Erörterung über die konjunkturelle Lage der Wirtschaft, in der die Senkung oder der völlige Wegfall einiger Steuern eine erhebliche Rolle spielt, hat die Steuerschätzungen für das Rechnungsjahr 1956 besonders schwierig gestaltet. Die nunmehr endgültigen Schätzungen weisen daher gegenüber der Regierungsvorlage eine Reihe von Änderungen auf. Den Schätzungen des Bundesfinanzministeriums lag für die Einnahmen aus Steuern und Zöllen zunächst die im Rechnungsjahr 1956 erwartete Zunahme des Sozialprodukts, deren Höhe mit 7 v. H. angenommen worden ist, zugrunde. Aus der nachstehend mitgeteilten Gegenüberstellung der Steuern und Zölle zeigt sich, in welchem Maße diese Schätzungen inzwischen auf Grund der neuesten Entwicklung berichtigt werden mußten: (Wacker [Buchen]) Steuerart Bisheriger Ansatz im Haushaltsentwurf Endgültige Betrag Mio DM Schätzung 1955 Mio DM Mio DM Umsatzsteuer 11 700 12 000 10 100 Umsatzausgleichsteuer 700 780 540 Beförderungsteuer 290 265 264 Zölle 2 100 2 150 1 650 Tabaksteuer 2 650 2 775 2 450 Kaffeesteuer 355 390 330 Teesteuer 16 16 16 Zuckersteuer 400 150 390 Salzsteuer 40 41 40 Aus dem Branntweinmonopol 610 640 550 Schaumweinsteuer 28 32 20 Essigsäuresteuer 7 8 9 Zündwarensteuer 60 8 60 Aus dem Zündwarenmonopol 5 5 5 Leuchtmittelsteuer 28 31 27 Spielkartensteuer 2 2 1 Süßstoffsteuer 2 2,5 3 Mineralölsteuer 1 270 1 410 1 142 Bundesanteil an der ESt und KSt 4 500 4 700 4 280 Notopfer Berlin 1 275 1 450 1 275 Nur bei einigen wenigen Steuerarten zeigt sich gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage ein vermindertes Aufkommen, so bei der Zucker- und Zündwarensteuer, für die bereits ermäßigte Steuersätze in Kraft getreten sind. Geringer veranschlagt werden mußte auch das Aufkommen aus der Beförderungsteuer, weil die seit der Aufstellung des Haushaltsvoranschlages eingetretene Entwicklung ein Aufkommen in der ursprünglich veranschlagten Höhe nicht mehr erwarten läßt. Die günstig beurteilte weitere Entwicklung der Wirtschaft der Bundesrepublik zeigt sich in dem gegenüber den Ansätzen des Vorjahres höher veranschlagten Aufkommen bei einigen Steuerarten. Bei der Umsatzsteuer liegt das erwartete Aufkommen um 1,9 Milliarden DM höher als im Vorjahre, bei den Zöllen um 500 Millionen DM, bei der Umsatzausgleichsteuer um 240 Millionen DM, bei der Tabaksteuer um 325 Millionen DM, bei den Einnahmen aus dem Branntweinmonopol um 90 Millionen DM und bei der Schaumweinsteuer um 12 Millionen DM. Unter den sonstigen im Einzelplan 60 veranschlagten Einnahmen verdienen in diesem Zusammenhang die Ablieferungen der Deutschen Bundespost noch erwähnt zu werden, die mit 255 Millionen DM eine Steigerung von 15 Millionen DM gegenüber dem Vorjahr aufweisen, sowie die Einnahme aus dem Anteil des Bundes am Reingewinn der Bank deutscher Länder, die für das Rechnungsjahr 1956 mit rund 54 Millionen DM veranschlagt ist. Auch die Einnahmen aus der Münzprägung zeigen infolge der geplanten Münzprägungsvorhaben eine Steigerung um 24 Millionen DM. Auf der Ausgabenseite enthält das Kap. 60 02 die allgemeinen Bewilligungen, von denen die folgenden Ansätze besonders hervorzuheben sind: Für Mehraufwand infolge der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiete des Besoldungs- und Versorgungsrechts ist ein Betrag von 250 Millionen DM bei Tit. 199 veranschlagt. Unter den Darlehen und Zuschüssen ist hervorzuheben, daß für Helgoland und für regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft einzelner Grenzgebiete sowie für wirtschaftsfördernde öffentliche Investitionen im Land Schleswig-Holstein Mittel (Darlehen und Zuschüsse) in Höhe von 160 Millionen DM veranschlagt sind. Weiter sind im Zusammenhang mit der Abwicklung der deutschen Vermögenswerte in der Schweiz und in Schweden für Zahlungen und Darlehen insgesamt 67 Millionen DM ausgebracht. Für eine Finanzhilfe an das Saarland zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten und zur Durchführung von Investitionen ist ein Betrag von 200 Millionen DM eingesetzt (Tit. 533). Ein weiterer Ausgabeposten ist bedingt durch ein Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt in Höhe von 33,1 Millionen DM, das zur Ablösung von Krediten an die gewerbliche Wirtschaft und an die Seeschiffahrt dient, die im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms 1949/50 von der Bank deutscher Länder vorfinanziert worden sind (Tit. 540). Ferner ist der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zum Haushalt der NATO in Höhe von 75 419 000 DM bei Tit. 304 veranschlagt. Dieser Ausgabe steht jedoch infolge Erstattung aus dem Verteidigungshaushalt eine Minderausgabe bei Tit. 222 in gleicher Höhe gegenüber. Zu erwähnen ist noch bei Kap. 60 02 die Ausbringung von zwei Leertiteln. Davon ist einer zum Ankauf von unverzinslichen Schatzanweisungen der Deutschen Bundespost vorgesehen, und der andere ist für die Umwandlung eines Darlehens von 70 Millionen DM an das Land Schleswig-Holstein in einen Zuschuß ausgebracht (Tit. 510 und 570). Das Kap. 60 03 enthält die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus seinen Beteiligungen. Die Einnahmeseite bringt Gewinne aus Beteiligungen in Höhe von rund 31 Millionen DM und Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten im Betrage von rund 20 Millionen DM. Hier zeigt sich eine weitere besonders erfreuliche Steigerung der Einnahmen. Auf der Ausgabenseite steht wiederum der Zuschuß für kommunale und kirchliche Erstausstattungen im Salzgittergebiet mit zusammen 7,4 Millionen DM im Vordergrund (Tit. 620 und 621). Im Kap. 60 04 sind gewisse Sonderleistungen des Bundes veranschlagt, die im Rahmen der finanziellen Abwicklung des Krieges vom Bund zu tragen sind, insbesondere die Leistungen des Bundes auf Grund des Gesetzes zur Entschädigung für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesergänzungsgesetz). Als Gesamtaufwand sind für die Leistungen nach diesem Gesetz 451,6 Millionen DM — gegenüber 160 Millionen DM im Vorjahre — angesetzt (Tit. 311). Darin ist der Mehraufwand für 1956 enthalten, der durch die Novelle zum Bundesergänzungsgesetz erforderlich wird. Weiter sind hervorzuheben der Ansatz für Leistungen nach dem Kriegsfolgenschlußgesetz für aus Kriegs- und Besatzungszeit entstandene Schäden, insbesondere Reparations- und Restitutionsschäden in Höhe von 150 Millionen DM, für Zuschuß an die Pensionskasse deutscher Eisen- und Straßenbahnen in Höhe von 8,5 Millionen DM und für Kosten der Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland sowie der Gräber von Personen, die infolge nationalsozialistischer Verfolgung ausgewandert und im Ausland verstorben sind, 6,5 Millionen DM (Tit. 315, 541 und 661). (Wacker [Buchen]) Die sogenannten politischen Schulden sind vom Rechnungsjahr 1955 an nicht mehr in diesem Kapitel, sondern in einem besonderen Kapitel des Haushalts der Bundesschuld veranschlagt (Kap. 32 09). Als neues Kapitel ist für das Rechnungsjahr 1956 das Kap. 60 05 für die finanzielle Hilfe für Berlin eingerichtet worden. Der Einzelplan 45, in dem bisher die Finanzhilfe für Berlin veranschlagt war, ist aufgehoben worden. Der bisherige Ansatz von 800 Millionen DM ist auf 950 Millionen DM erhöht worden. Davon werden 684 Millionen DM als Zuschuß zum Berliner Haushalt, 36 Millionen DM als Zuschuß zum Aufbauplan und 230 Millionen DM für sonstige Leistungen in Berlin gewährt. Von den Ausgaben des außerordentlichen Haushalts sind hervorzuheben: Im Kap. A 60 02 Tit. 533 Darlehen an das Land Hessen für Zwecke der Industrieansiedlung im Raum SontraEschwege 10 Millionen DM und im Kap. A 60 03 Tit. 890 Erhöhung des Grundkapitals der AG für Berg- und Hüttenbetriebe, Watenstedt-Salzgitter 13 Millionen DM ferner Subskriptionszahlungen an die Weltbank 50,58 Millionen DM Bonn, den 22. Juni 1956 Wacker (Buchen) Berichterstatter Anlage 49 zu Drucksache 2480 (Vgl. S. 8241 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksachen 2480, 1900) Berichterstatter: Abgeordneter Schoettle Der Haushaltsausschuß hat sich im Rahmen seiner Haushaltsberatungen üblicherweise erst am Schluß mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes befaßt. In einigen Punkten hat die Regierungsvorlage durch Beschlüsse des Ausschusses bei der Beratung der verschiedenen Einzelpläne zwangsläufig Änderungen und Ergänzungen erfahren. Außerdem haben die im Verlauf der Beratungen gewonnenen Erkenntnisse zusätzlich Bestimmungen notwendig gemacht, die eine erhöhte Kontrolle hinsichtlich der Ausgabenwirtschaft und Vereinfachungsmaßnahmen in der Haushaltsführung enthalten. Die Änderungen und Ergänzungen sind aus dem Mündlichen Bericht über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) — Drucksache 2480 — ersichtlich. Im einzelnen ist zum Haushaltsgesetz 1956 zu bemerken: Zu § 1 Das Gesamtvolumen des Haushalts hat sich gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage von rund 32 576 Millionen DM auf rund 35 022 Millionen DM erhöht. Von der Erhöhung um rund 2446 Millionen DM entfallen 2439 Millionen DM fast ausschließlich auf den ordentlichen Haushalt, dessen Volumen damit einen Betrag von 31 486 Millionen DM erreicht. Nur ein geringer Teil der Mehreinnahmen, nämlich 267,5 Millionen DM, ergibt sich aus erwarteten höheren Steuereinnahmen. In Höhe von 1738 Millionen DM muß als Dekkung das bekannte Rückstellungskonto des Bundes für die restlichen Verpflichtungen gegenüber den Alliierten, also der Kassenbestand des Bundes, herangezogen werden. Das Volumen des außerordentlichen Haushalts hat sich gegenüber der Regierungsvorlage um 7 Millionen DM erhöht und beträgt jetzt rund 3536 Millionen DM. Davon sind 2282 Millionen DM als Entnahme aus dem Rückstellungskonto des Bundes für die restlichen Verpflichtungen gegenüber den Alliierten aus der Besatzungskosten- und Stationierungskostenzeit veranschlagt. Für den Investitionsteil des außerordentlichen Haushalts sind Anleiheerlöse in Höhe von rund 1134 Millionen DM vorgesehen. Weitere 75 Millionen DM sind als Kreditermäßigung auf Grund des Gesetzes zur vorläufigen Änderung des Gesetzes über die Alterversorgung für das Deutsche Handwerk vorgesehen. Den Restbetrag von rund 45 Millionen DM erstattet das ERP-Vermögen als Beitrag zu den Einzahlungen an die Weltbank und den Internationalen Währungsfonds. Zu § 2 Die Absätze 1 und 2 sind gegenüber dem Vorjahre, abgesehen von einer sprachlichen Verbesserung, unverändert geblieben. Sie enthalten die Bestimmungen über die Deckungsfähigkeit von bestimmten Titeln in allen Einzelplänen und Kapiteln (generelle Deckungsfähigkeit). Hierbei wird zwischen gegenseitiger und einseitiger Deckungsfähigkeit unterschieden. Außer dieser im Haushaltsgesetz bestimmten generellen Deckungsfähigkeit ist die gegenseitige Deckungsfähigkeit noch durch entsprechende Haushaltsvermerke bei bestimmten Titeln besonders zugelassen (spezielle Deckungsfähigkeit). Die Absätze 3 und 4 enthalten die Bestimmungen über die Deckungsfähigkeit von übertragbaren Mitteln. Die Bestimmungen haben ihre Grundlage in § 31 der Reichshaushaltsordnung. Diese Vorschrift bestimmt bekanntlich, daß übertragbare Ausgabemittel nur als mit anderen Ausgabemitteln deckungsfähig bezeichnet werden dürfen, wenn es im Haushaltsgesetz vorgesehen ist. Auch hier wird wiederum zwischen gegenseitiger und einseitiger Deckungsfähigkeit unterschieden. Entsprechend den Beschlüssen des Haushaltsausschusses bei der Beratung verschiedener Einzelpläne mußte Abs. 4, wie aus der vorliegenden Drucksache 2480 ersichtlich, ergänzt werden. Die Ergänzungen haben nur formelle Bedeutung. Als zu begrüßender Versuch darf die in § 2 Abs. 4 a (neu) eingefügte Bestimmung angesehen werden, die den Behörden die Möglichkeit gibt, in dem festgelegten Rahmen der Haushaltspläne die Deckungsfähigkeit der Bewilligungen für Sachausgaben innerhalb eines Kapitels selbst vorzunehmen. Die Regelung bedeutet eine Ausnahme von der Bestimmung des § 33 RHO. Sie läßt sich dennoch mit der Zielsetzung des § 33 RHO, der letzten Endes (Schoettle) die Budgethoheit des Parlaments und den materiellen Ausgleich im Vollzug des Haushalts sichern will, vereinbaren, da bei einer über den ursprünglichen Ansatz hinausgehenden Ausgabe durch die Deckungsfähigkeit eine gleichhohe Einsparung sichergestellt ist. Trotz gewisser Bedenken gegen die Zulassung derartiger beliebig vorzunehmender Verschiebungen hat sich der Ausschuß einstimmig für diese Bestimmung ausgesprochen, da sie der Einschränkung von Verwaltungsarbeit, nämlich der Vermeidung von zahlreichen Haushaltsüberschreitungen dient. Der Abs. 5 enthält wie im Vorjahr die besondere Regelung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von übertragbaren Mitteln des Einzelplans 35, wie sie bei der Besonderheit dieses Einzelplans unentbehrlich ist. Zu § 3 In der Haushaltspraxis haben sich bei der Anwendung des § 30 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung Schwierigkeiten ergeben, weil bestimmte Haushaltsausgaben, die im laufenden Jahr geleistet worden waren, trotzdem in jedem Falle in den Ansatz des nächsten Jahres aufgenommen und gedeckt werden mußten. Für die in Arbeit befindliche Novelle zur RHO ist eine entsprechende Änderung des § 30 Abs. 3 vorgesehen. Als Übergangsmaßnahme soll durch das Haushaltsgesetz schon jetzt die Möglichkeit geschaffen werden, in Einzelfällen Ausnahmen von dieser Bestimmung zuzulassen, indem der Bundesminister der Finanzen bestimmen kann, daß Mehrausgaben gegenüber einer übertragbaren Ausgabenbewilligung nicht aus den nächsten Bewilligungen für den gleichen Zweck vorweg zu decken sind. Sie werden also wie die sonstigen Haushaltsüberschreitungen behandelt. Zu §§ 4 und 5 Diese Bestimmungen sind gegenüber den Vorjahren unverändert. Es ist beabsichtigt, sie in die zu erwartende Novelle zur Reichshaushaltsordnung aufzunehmen. Zu § 6 Die Vorschrift des § 6, durch die — wie in den Vorjahren — die Vorschrift der Reichshaushaltsordnung über die haushaltsmäßige Einsetzung des Defizits aus Vorjahren außer Kraft gesetzt werden soll, hat im Haushaltsausschuß wiederum Bedenken hervorgerufen. Unter dem Druck des durch Art. 110 GG gebotenen Haushaltsausgleichs muß auch für das Rechnungsjahr 1956 die Außerkraftsetzung des § 75 der Reichshaushaltsordnung noch hingenommen werden. Es ist zu hoffen, daß die Neuordnung des Haushaltsrechts auf diesem Gebiet bald eine Änderung bringen wird, und zwar in der Richtung, daß die Einrichtung der Ausgabereste und damit auch des rechnungsmäßigen Abschlusses, aus dem sich die Schwierigkeiten hinsichtlich des § 75 ergeben, beseitigt wird. Da der Abschluß dieser Reformarbeiten noch nicht abzusehen ist, erscheint es zweckmäßig, auf diesem Gebiet eine Vorwegregelung durch das Haushaltsgesetz zu treffen. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei einem weiteren haushaltsrechtlichen Problem, dem der Angleichung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr. Auch hier erscheint eine Neuregelung dringlich. Zu § 6 a (neu) Der Haushaltsausschuß hat mit Mehrheit den Beschluß gefaßt, die vorjährige Bestimmung des § 5 in das Haushaltsgesetz 1956 wiederaufzunehmen. Hierzu ist zu bemerken: Die Bundesregierung hatte auf Grund der von den Ressorts hinsichtlich des § 5 des Haushaltsgesetzes 1955 geäußerten Bedenken den Beschluß gefaßt, eine gleiche Bestimmung in den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1956 nicht wiederaufzunehmen. In den Vorlagen des Bundesministers der Finanzen vom 21. März und 18. Mai 1956 über die Auswirkungen des § 5 des Haushaltsgesetzes 1955 sind die Bedenken der Bundesressorts dahin zusammengefaßt worden, daß die Bestimmung für schwer durchführbar, zum mindesten aber für verfrüht gehalten wird, da nach außen hin der Aufbau der Bundesverwaltung im allgemeinen zwar als abgeschlossen zu betrachten, jedoch das Wachsen des Umfanges der Aufgaben noch nicht zum Stillstand gekommen sei. An Personaleinschränkungen könne nicht gedacht werden, wenn nicht gleichzeitig ein Abbau der Aufgaben vorgenommen würde. Diese seien aber nicht geringer geworden; im Gegenteil, durch neue Gesetze und vor allem durch den Aufbau der Verteidigungsstreitkräfte und -einrichtungen, von dem nur ein ganz beschränkter Kreis der Bundesverwaltung nicht unmittelbar oder mittelbar berührt wird, seien die Verwaltungsaufgaben gestiegen und würden auch in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Die Frage eines Personalabbaus könne daher nur im Zusammenhang mit wirksamen Maßnahmen im Sinne einer mit wirksamen Maßnahmen im Sinne einer VerVereinfachung der Verwaltung gesehen werden. Trotz der weiter ansteigenden Aufgaben hätten die Verwaltungen auf die wiederholten Bitten des Bundesministers der Finanzen in den letzten Jahren teils nur geringe, teils keine Personalanforderungen gestellt. Die Selbstbeschränkungen im Stellenplan hätten nur durch verstärkten Einsatz des vorhandenen Personals ausgeglichen werden können, was schon in vielen Fällen zu gesundheitlichen Schädigungen der Beamten und Angestellten geführt habe. Weiter richten sich die Bedenken gegen die mechanisch wirkende Abbaubestimmung. Diese Bestimmung mache die Personalwirtschaft von Momenten des Zufalls abhängig, die außerhalb sinnvoller Planung liegen; sie nehme der Behörde die notwendige Beweglichkeit in ihren personellen Entscheidungen, ohne die der Leistungsstandard nicht gehalten werden könne. Der Bundesminister der Finanzen hat zur Durchführung des § 5 Ausführungsbestimmungen vom 25. Juli 1955 erlassen, mit denen unbillige und untragbare Härten vermieden werden sollten. Der Bundesminister der Finanzen sah sich hierbei vor die Schwierigkeit gestellt, zu vermeiden, daß durch die in den Ausführungsbestimmungen enthaltene Beschränkung der Anwendbarkeit des § 5 das Parlament seinen Willen auf eine Einschränkung der Wiederbesetzbarkeit von Beamten- und Angestelltenstellen beeinträchtigt sieht. Andererseits mußten die Ausführungsbestimmungen der Verwaltung den nötigen Spielraum geben. Der Ausschuß hat sich diesen Bedenken nicht verschlossen. Die Einwendungen der Bundesressorts haben ihn jedoch nicht davon überzeugen (Schoettle) können, gänzlich auf die Aufnahme dieser Bestimmung in das Haushaltsgesetz 1956 zu verzichten. Der Ausschuß brachte deshalb einmütig den Willen zum Ausdruck, die Regelung des Vorjahres in einer sinn v o 11 en Anwendung auch für das Rechnungsjahr 1956 in das Haushaltsgesetz zu übernehmen. Der bisherige Wortlaut ist dahin ergänzt worden, daß der Bundesminister der Finanzen die Durchführung der Bestimmung regelt. Die im Benehmen mit dem Haushaltsausschuß zu erlassenden Ausführungsvorschriften sollen eine sinnvolle Regelung gewährleisten. Zu § 7 Diese gegenüber dem Vorjahre unverändert gebliebene Bestimmung gehört sachlich in das Besoldungsrecht und ist deshalb entsprechend der Anregung des Haushaltsausschusses in den Entwurf des neuen Bundesbesoldungsgesetzes eingearbeitet worden. Da der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht feststeht, mußte die Bestimmung auch in das Haushaltsgesetz 1956 aufgenommen werden. Zu § 8 Die Vorschrift ist gegenüber dem Vorjahr sachlich unverändert. Lediglich im Abs. 1 wurde Satz 2 angefügt, weil eine Sperre der zweckgebundenen Mittel ihrer Zweckbindung zuwiderlaufen würde. Zu § 9 § 9 ist unverändert. Es wird erwartet, daß mit dieser Bestimmung die kommenden Haushaltsgesetze nicht mehr belastet zu werden brauchen, da es sich um eine beamtenrechtliche Regelung für die bei öffentlichen internationalen oder supranationalen Organisationen verwendeten Beamten handelt und diese Organisationen für ihre Bediensteten eigene Personalstatute erlassen werden, durch die die Rechtsstellung dieser Bediensteten genügend gesichert ist. Zu § 9 a (neu) Die Bestimmung beruht auf einem Wunsch des Haushaltsausschusses, daß Ersatzbeschaffungen von Dienstkraftfahrzeugen nur mit Genehmigung des Bundesministers der Finanzen vorgenommen werden. Trotz der vom Bundesminister der Finanzen erlassenen Richtlinien über die Ersatzbeschaffung von Dienstkraftfahrzeugen kommen immer wieder Fälle vor, in denen gegen diese Richtlinien verstoßen wird. Der Ausschuß ist deshalb übereinstimmend der Meinung, daß die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung grundsätzlich für jeden Einzelfall durch ein Gutachten eines kraftfahrtechnischen Sachverständigen festgestellt werden sollte. Es entspricht auch dem Wunsch des Haushaltsausschusses, daß diese Gutachten nur von den kraftfahrtechnischen Sachverständigen des Bundesministeriums der Finanzen erstattet werden dürfen. Hiervon ausgenommen sind nur die Bereiche des Bundesministers des Innern, des Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers für Verteidigung, weil es sich hier überwiegend um Spezialfahrzeuge handelt. Bei der Ausnahmebestimmung des Satzes 2 ist hauptsächlich an die Regelung der Ersatzbeschaffungen der im Ausland befindlichen Fahrzeuge gedacht worden. Zu § 9 b (neu) Nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 127 RHO bestehen Zweifel darüber, ob diese Bestimmung ohne weiteres auf die Soldaten der Bundeswehr anwendbar ist. Es ist deshalb für zweckmäßig gehalten worden, die Bestimmung des § 127 RHO in einer den veränderten Verhältnissen angepaßten Fassung in den Entwurf eines Bundesbesoldungsgesetzes aufzunehmen. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes bedarf es einer Regelung im Haushaltsgesetz. Zu § 10 Durch diese — sachlich unverändert gebliebene — Bestimmung wird die Übernahme von Ausgleichsforderungen durch Bundesbahn und Bundespost geregelt. Nach § 10 der Zweiten Durchführungsverordnung (Bankenverordnung) zum Dritten Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz) steht der Postsparkasse eine Ausgleichsforderung gegenüber dem Bund zu. Die Deutsche Bundespost wird durch § 10 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes verpflichtet, aus ihrem Sondervermögen die im Rechnungsjahr 1956 hierfür fällig werdenden Zinsen zu übernehmen. Die gleiche Verpflichtung trifft Bundesbahn und Bundespost gemeinsam im Verhältnis 3 : 2 hinsichtlich eines Drittels der im Rechnungsjahr 1956 fälligen Zinsen für die Ausgleichsforderungen, die der Bank deutscher Länder auf Grund der gleichen gesetzlichen Bestimmung zustehen. Diese Lasten, die den beiden großen bundeseigenen Sondervermögen auf dem Verkehrsgebiet auferlegt sind, stellen einen Teil ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen dar, die ihnen auf Grund ihrer Sonderstellung auferlegt werden mußten. Zu §§ 11 und 12 Die Vorschriften sind gegenüber dem vorjährigen Haushaltsgesetz (§ 10 Abs. 1 bis 4) sachlich unverändert. Da die Bestimmungen sachlich nicht miteinander zusammenhängen, wurden sie in dem vorliegenden Haushaltsgesetz in zwei Paragraphen getrennt. Im einzelnen ist zu bemerken: Es wird erwartet, daß die seit Jahren in den Haushaltsgesetzen wiederkehrende Bestimmung des § 11 in die Novelle zur Reichshaushaltsordnung aufgenommen wird, so daß die Haushaltsgesetze der späteren Jahre von dieser Bestimmung entlastet werden können. § 12 Abs. 1 regelt die Aufteilung von Ausgaberesten für solche Veranschlagungen, die 1955 in Sammeltiteln und 1956 in Einzeltiteln vorgesehen sind. Fälle dieser Art liegen z. B. dann vor, wenn Bauten im Rechnungsjahr 1955 global und 1956 detailliert veranschlagt sind. Der Bundesminister der Finanzen soll in solchen Fällen die übertragenen Ausgabereste auf die Einzeltitel verteilen können. Abs. 2 enthält die entsprechende Bestimmung für den Abschluß des Rechnungsjahres 1956. Abs. 3 weist darauf hin, daß die Bestimmung der Reichshaushaltsordnung, wonach die Verausgabung der Ausgabereste der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bedarf, unberührt bleibt. Zu §§ 13 bis 18 Sachliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind nicht eingetreten. Der in § 14 Abs. 2 geänderte Betrag entspricht der durch die Beschlüsse (Schoettle) des Haushaltsausschusses veränderten Deckungsnotwendigkeit für den außerordentlichen Haushalt. Der Ausschuß empfiehlt Annahme des Antrages in dem Mündlichen Bericht Drucksache 2480. Bonn, den 18. Juni 1956 Schoettle Berichterstatter Anlage 50 Umdruck 684 (Vgl. S. 8241 D, 8242 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Krammig, Kramel, Brück, Kortmann und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956 (Drucksachen 2480, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: § 6 a wird gestrichen. Bonn, den 21. Juni 1956 Krammig Kramel Brück Kortmann Höcherl Gumrum Maucher Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schüttler Varelmann Anlage 51 Umdruck 687 (Vgl. S. 8241 D, 8242 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Miessner, Kühn (Bonn), Dr. Hammer, Frau Hütter und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1956, Haushaltsgesetz (Drucksachen 2480, 1900). Der Bundestag wolle beschließen: § 6 a wird gestrichen. Bonn, den 21. Juni 1956 Dr. Miessner Kühn (Bonn) Dr. Hammer Frau Hütter Dr.-Ing. Drechsel Eberhard Frau Friese-Korn Gaul Graaff (Elze) Frau Dr. Ilk Schloß
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Bazille


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Es war interfraktionell vereinbart, daß zur Frage der Kapitalabfindungen der Kriegsbeschädigten seitens des Herrn Bundesministers der Finanzen eine Erklärung abgegeben wird. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung hat meine Fraktion davon Abstand genommen, in dieser Sache einen eigenen Initiativantrag einzubringen. Ich stelle deshalb an den Herrn Staatssekretär Hartmann die Frage, ob er beabsichtigt, diese Erklärung abzugeben.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Beabsichtigen Sie, die Erklärung in der zweiten oder in der dritten Lesung abzugeben?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann bestätigen, daß der Bundesminister der Finanzen bereit ist, aus dem Verstärkungstitel nötigenfalls Mittel zur Verfügung zu stellen.