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ID0214321000

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    2. Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4.. Mai 1956 7479 143. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Mai 1956. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 243 (Drucksachen 2304, 2354) . . 7480 A Erste Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2303) . . . . 7480 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 7480 A, 7548 A, 7553 D, 7554 D Dr. Kliesing (CDU/CSU). . . . . 7484 D, 7486 C, D, 7487 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 7486 C, 7538 B, C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) : als Abgeordneter . . . . 7486 D, 7487 A als Vizepräsident 7516 D, 7531 A, 7537 D, 7538 B, C, 7540 D, 7548 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 7488 A Erler (SPD). 7493 A, 7499 B, 7530 D, 7533 D, 7535 B, C, D, 7537 B, 7552 C, D, 7554 C Kiesinger (CDU/CSU) 7499 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 7499 B von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . 7504 D Dr. Reif (FDP): zur Geschäftsordnung 7516 C zur Sache 7551 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7516 C Dr. Mende (FDP) . 7516 D, 7531 A, 7534 B, 7536 D, 7537 D, 7541 A Feller (GB/BHE) 7526 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 7530 C, 7531 A, D, 7533 D, 7534 B, 7535 C, D, 7536 D, 7537 B, D, 7538 A, D Mellies (SPD) 7531 D, 7537 C, D Schneider (Bremerhaven) (DP). . .7539 A, 7540 D., 7541 A Eickhoff (DP) 7543 B Merten (SPD) 7543 C Wehner (SPD) 7548 B Frau Hütter (FDP) 7548 B Nellen (CDU/CSU) 7549 B Berendsen (CDU/CSU) 7552 B, D Dr. Bucher (FDP) 7554 B Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Rechtsausschuß 7555 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung (Drucksache 2341) 7555 A Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7555 A, 7558 B, 7562 C Dr. Reichstein (GB/BHE) 7555 D Dr. Mende (FDP) 7557 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 7558 C Berendsen (CDU/CSU) 7562 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 7563 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (Rentenversicherungsgesetz) (Drucksache 2314) . . 7563 D Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 7563 D, 7571 D Storch, Bundesminister für Arbeit . 7570 C Horn (CDU/CSU) 7571 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . 7572 B Dr. Hammer (FDP) 7573 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 7573 C Dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, 722, 601, 5; Umdrucke 596, 597, 598) 7573 C Lücke (CDU/CSU) . . . . 7573 D, 7576 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 7574 D Jacobi (SPD) 7576 B, 7579 B Vizepräsident Dr. Schneider 7576 D, 7578 B Dr. Will (FDP) 7577 A Frau Heise (SPD) 7578 B Körner (DA) 7578 C, 7581 B Graaff (Elze) (FDP) 7580 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7580 D Stierle (SPD) 7581 A Abstimmungen 7581 B, D Nächste Sitzung 7582 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7582 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 596) 7583 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 597) 7583 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 598) 7583 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 7. Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Blachstein 30. 6. Gedat 30. 6. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Brühler 16. 6. Dr. Hellwig 16. 6. Runge 16. 6. Frau Geisendörfer 9. 6. Altmaier 2. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 6. Müller-Hermann 2. 6. Kahn 1. 6. Dr. Bartram 31. 5. Neuburger 31. 5. Frau Dr. Steinbiß 19. 5. Frau Friese-Korn 12. 5. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Moll 12. 5. Pusch 12. 5. Frau Kalinke 10. 5. Dr. Moerchel 10. 5. Frau Niggemeyer 10. 5. Rehs 10. 5. Dewald 9. 5. Karpf 9. 5. Ollenhauer 8. 5. Dr. Orth 6. 5. Albers 5. 5. Frau Albertz 5. 5. Dr. Franz 5. 5. Dr. Greve 5. 5. Klingelhöfer 5. 5. Lemmer 5. 5. Lenz (Brühl) 5. 5. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 5. Morgenthaler 5. 5. Pelster 5. 5. Schneider (Hamburg) 5. 5. Bauer (Wasserburg) 4. 5. Bender 4. 5. Fürst von Bismarck 4. 5. Brandt (Berlin) 4. 5. Dr. Bucerius 4. 5. Dr. Deist 4. 5. Frau Döhring 4. 5. Ehren 4. 5. Gerns 4. 5. Glüsing 4. 5. Heiland 4. 5. Dr. Graf Henckel 4. 5. Jacobs 4. 5. Dr. Keller 4. 5. Knobloch 4. 5. Kramel 4. 5. Leibfried 4. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 5. Schill (Freiburg) 4. 5. Schmitt (Vockenhausen) 4. 5. Schoettle 4. 5. Schrader 4. 5. Dr. Strosche 4. 5. Frau Wolff (Berlin) 4. 5. Ziegler 4. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Gille 16. 6. Dr. Köhler 19. 5. Anlage 2 Umdruck 596 (Vgl. S. 7580 B, 7581 B) Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 18 a) erhält Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung: Vom Rechnungsjahr 1957 ab stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung. b) werden folgende neue Absätze 1 a und 1 b eingefügt: (1 a) Von dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag werden im Rechnungsjahr 1958 10 vom Hundert, im Rechnungsjahr 1959 20 vom Hundert und im Rechnungsjahr 1960 30 vom Hundert für Zins- oder Annuitätszuschüsse zur zusätzlichen Förderung des Baues von Familienheimen bereitgestellt. Die nach Satz 1 gewährten Zins- oder Annuitätszuschüsse werden jeweils auf die Dauer von 20 Jahren gegeben. (1 b) Vom Rechnungsjahr 1961 ab stellt der Bund jährlich einen Betrag im Bundeshaushalt zur Verfügung, der sich gegenüber dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag je Rechnungsjahr um 70 Millionen Deutsche Mark verringert, soweit er nicht für die in Absatz 2 genannten Zins- oder Annuitätszuschüsse benötigt wird. Bonn, den 4. Mai 1956 Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 597 (Vgl. S. 7582 A) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270,1 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: in § 110 a) die 'Überschrift wie folgt zu ergänzen: Überleitungsvorschriften für öffentlich geförderte Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Eigentumswohnungen; b) in Abs. 1 zwischen Satz 1 und 2 folgenden neuen Satz einzufügen: Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen, auf die die Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes anzuwenden sind, sind auf Antrag als eigengenutzte Eigentumswohnungen anzuerkennen, wenn sie den in § 12 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Bonn, den 4. Mai 1956 Graaff (Elze) Dr. Dehler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 598 (Vgl. S. 7581 B, D) Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 1 erhält Buchstabe b die folgende Fassung: b) über die Anzahl der nachweislich noch unzumutbar untergebrachten Wohnungsuchenden, insbesondere solcher, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind. Bonn, ,den 4. Mai 1956 Körner von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Einzelberatung der dritten Lesung zu § 18.
    Ich habe vorliegen den Antrag Umdruck 596 *), der Ihnen allen bekannt ist und in dem hinter dem Wort „Familienheimen" eingefügt werden soll „besonders für Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen". Ich lasse über diese Erweiterung der Fassung gleichzeitig mit abstimmen. Wer also dem Antrag Umdruck 596 auf Änderung des § 18 mit der Ergänzung zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.

    (Lachen und große Unruhe bei der SPD.)

    Ich rufe nunmehr auf in der Einzelberatung § 32 mit dem Änderungsantrag Umdruck 598 **). Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Körner.


Rede von Georg Körner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf den Antrag Umdruck 598, zu dem
*) Siehe Anlage 2. **) Siehe Anlage 4. vorhin auch schon der Herr Wohnungsbauminister gesprochen hatte, wie folgt begründen.
In der gestrigen zweiten Beratung hat auf Antrag der SPD der § 32 Abs. 1 Buchstabe b folgende Fassung erhalten:
über die Anzahl der noch nicht ausreichend mit Wohnraum versorgten Haushaltungen und Personen, insbesondere solche, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind.
In dieser Formulierung sind die Worte „Haushaltungen und Personen" zu ungenau. Die Formulierung war zunächst möglich, da in der Ausschußfassung die Unterkünfte, in denen die Haushaltungen und Personen behelfsmäßig untergebracht sind, im einzelnen umrissen waren. Da nach der neu beschlossenen Fassung jedoch alle noch nicht ausreichend mit Wohnraum versorgten Personen gemeldet werden sollen, kann man, wenn nicht unübersehbare Erhebungen von Amts wegen erfolgen sollen, die Erhebung nur auf diejenigen beziehen, die als Wohnungsuchende bei den Wohnungsbehörden gemeldet sind. Es ist daher richtiger, die Worte „Haushaltungen und Personen" durch das Wort „Wohnungsuchenden" zu ersetzen.
Die beschlossene Fassung, daß die Erhebungen sich auf die Anzahl der noch nicht ausreichend mit Wohnraum versorgten Personen beziehen sollen, ist nicht genügend spezifiziert. In Betracht kommen können in diesem Rahmen nicht diejenigen als Wohnungsuchende Eingetragenen, die bereits in zumutbarer Weise untergebracht sind und nur eine neue Wohnung suchen. Es ist daher folgende Fassung zu wählen — damit verlese ich die Formulierung in Umdruck 598, die Ihnen vorliegt —:
über die Anzahl der nachweislich noch unzumutbar untergebrachten Wohnungsuchenden, insbesondere solcher, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind.
Dabei wird die Einfügung des Wortes „nachweislich" vorgeschlagen, um veraltete Statistiken auszuschließen und Unterlagen nach dem neuesten Stand zu erhalten.
Wir bitten, dem Änderungsantrag Umdruck 598 zuzustimmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Dazu hatte vorhin in der Aussprache, die ich jetzt noch einmal eröffne, Frau Abgeordnete Heise schon gesprochen. Sie hatte gebeten, diesen Antrag abzulehnen. Wird das Wort dazu weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung.
    Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zu § 32 Abs. 1 auf Umdruck 598 *) zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehreit; der Antrag ist angenommen.
    Meine Damen und Herren, bevor wir mit der Lesung des Gesetzes fortschreiten, muß ich mich entschuldigen, daß mir eben bei § 18 ein Versehen unterlaufen ist. Ich hatte in den ursprünglich vorliegenden Antrag Umdruck 596 die Ergänzung mit hineingenommen und über den so erweiterten Antrag abstimmen lassen. Er ist abgelehnt. Nunmehr muß ich aber über den ursprünglichen Antrag ohne
    *) Siehe Anlage 4.


    (Vizepräsident Dr. Schneider)

    die Ergänzung durch den sozialdemokratischen Antrag noch abstimmen lassen. Wer also dem Änderungsantrag Umdruck 596 in der ursprünglichen Fassung, wie er Ihnen gedruckt vorliegt, ohne die von der sozialdemokratischen Fraktion beantragte Ergänzung zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe nunmehr in der Einzelberatung § 110 auf, dazu den Änderungsantrag Umdruck 597*). Wer begründet? - Ohne Begründung.
    Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
    Dann komme ich zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 597 in der dritten Lesung zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
    Damit sind wir in der dritten Lesung mit der Einzelberatung zu Ende. Wer dem Gesetz in der Form, die es nunmehr erhalten hat, im ganzen zuzustimmen wünscht, möge sich bitte vom Platz erheben.
    *) Siehe Anlage 3.
    - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist mit Mehrheit verabschiedet.

    (Beifall in der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, einen Moment noch! Wir müssen noch über die Ziffern 2 und 3 des Ausschußbeschlusses abstimmen. Die Ziffer 2 geht dahin, die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung für erledigt zu erklären. Wer dafür ist, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. - Das ist die Mehrheit.
    Die Ziffer 3 geht dahin, den von den Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Bauknecht usw. eingegangenen Antrag Drucksache 1629 als durch die Beschlußfassung zu Nr. 1 erledigt abzulehnen. Wer dafür stimmt, möge das Handzeichen geben. - Gegenprobe! - Mit Mehrheit angenommen.
    Ich schlage vor, die Beratung nunmehr abzubrechen. Ich berufe die nächste, die 144. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 8. Mai, 16 Uhr, ein.
    Ich schließe die Sitzung.